1942 / 191 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 17 Aug 1942 18:00:01 GMT) scan diff

und Staatsanzeiger Nr. 191 vom 17. August 1942. S. 2

Dr. Julius Bunzel, geb. am 25. 9. 1873 in Prag,

Laura Bunzel, geb. Mallerstein, geb. am 26. 10. 1876 in Prag, Gerta Bunzel, geb. am 18. 4. 1909 in Graz, zuletzt Wien III, Max⸗Reeger⸗Gasse 5, Wien IX, Maria⸗Theresien⸗Str. 3,

. Dr. Eduard Bick, geb. am 28. 8. 1876 in Kojetain, zuletzt Troppau bzw. Prag VII, Myslbeckplatz 6,

hierdurch zugunsten des Reiches, vertreten durch den Reichs⸗

protektor in Böhmen und Mähren, eingezogen. Fefstgestellte Vermögenswerte sind dem Vermögensamt beim Reichsprotektor in Prag III, Drazitzplatz 7n, zu melden. Eine Abschrift bzw. eine Durchschrift dieser Anzeige ist der Staatspolizeileitstelle Prag zuzuleiten. G Prag, den 13. August 1942. 3 Geheime Staatspolizei, Staatspolizeileitstelle Prag.

Bekanntmachugg Auf Grund § 1 des Gesetzes über die Einziehung kommunistischen Vermögens vom 26. Mai 1933 (RGBl. I. S. 293) und des Gesetzes über die Einziehung volks⸗ und staatsfeindlichen Vermögens vom 14. Juli 1933 (RGBl. I

S. 479) in Verbindung mit der Min Bek. vom 19. September

1933 Nr. 3862 a 133 (Staatsanz. Nr. 218) und dem Erlaß des Führers und Reichskanzlers über die Verwertung des eingezogenen Vermögens von Reichsfeinden vom 29. Mai 1941 (RGBl. I S. 303) wird das gesamte bewegliche und unbewegliche Vermögen des Juden Gustav Israel Flörs⸗ heim, geb. 2. August 1884 in Kulmbach, zugunsten des Deutschen Reiches eingezogen. 8 8 Nürnberg, den 11. August 1942. 8 Geheime Staatspolizei. Staatspolizeistelle Nürnberg⸗Fürth Dr. Martin. 8

Bekanntmachung Auf Grund § 1 des Gesetzes über die Einziehung kommunistischen Vermögens vom 26. Mai 1933 (RGBl. 1 S. 293) und des Gesetzes über die Einziehung volks⸗ und staatsfeindlichen Vermögens vom 14. Juli 1933 Nr. 3862 a 133 (Staatsanz. Nr. 218) und dem Erlaß des Führers und Reichskanzlers über die Verwertung des eingezogenen Ver⸗ mögens von Reichsfeinden vom 29. Mai 1941 (RGBl. I. S. 303) wird das gesamte bewegliche und unbewegliche Ver⸗ mögen des Juden Simon Israel Ansbacher, geb. am 2. März 1874 in Berolzheim, LK. Uffenheim, zugunsten des Deutschen Reiches eingezogen. Nuürnberg, den 11. August 1942. Geheime Staatspolizei. Staatspolizeistelle Nürnberg⸗Fürth. —— Dr. Martik.

Bekanntmachung Auf Grund des Gesetzes über die Finfetnts vong und staatsfeindlichen Vermögens vom 14. Juli 1933 (RGBl. I. S. 479) in Verbindung mit dem Erlaß des Führers und Reichskanzlers vom 29. Mai 1941 (RGBl. I S. 303) wird hiermit das bewegliche und unbewegliche Vermögen des ehem. Eisenbahnarbeiters Johann Jambor und seiner Ehefrau Sophie, geb. Kalemba, in Markdorf, Kreis Ratibor, zugunsten des Deutschen Reiches eingezogen, weil es zur Förderung von Bestrebungen gebraucht oder bestimmt ist, die nach Fest⸗ stellung des Reichsministers des Innern als volks⸗ und staats⸗ feindlich anzusehen sind. 8 Oppeln, den 11. August 19422. Der Regierungspräsident. J. V.: Wehrmeister.

Bekanntmachung

Auf Grund des Gesetzes über die Einziehung volks⸗ und staatsfeindlichen Vermögens vom 14. Juli 1933 (RGBl. I. S. 479) in Verbindung mit dem Erlaß des Führers und Reichskanzlers vom 29. Mai 1941 (RGBl. I S. 303) wird hiermit das bewegliche und unbewegliche Vermögen des ehem. Bankangestellten Franz Buhl und seiner Ehefrau Marie, geb. Furgatz, aus Gruden, Kreis Oppeln, zugunsten des Deutschen Reiches eingezogen, weil es zur Förderung von Bestrebungen gebraucht oder bestimmt ist, die nach Feststellung des Reichsministers des Innern als volks⸗ und staatsfeindlich anzusehen sind.

Oppeln, den 11. August 192.

Der Regierungspräsident. J. V.: Wehrmeister.

8 Bekanntmachung 8 Auf Grund des Gesetzes über die Einziehung volks⸗ und staatsfeindlichen Vermögens vom 14. Juli 1933 (RGBl. I S. 479) in Verbindung mit dem Erlaß des Führers und Reichskanzlers vom 29. Mai 1941 (RGBl. I S. 303) wird hiermit das bewegliche und unbewegliche Vermögen des Büro⸗ angestellten Franz Kotulla und seiner Ehefrau Hedwig, geb. Wrobel, in Frauendorf, Kreis Oppeln, ö des Deutschen Reiches eingezogen, weil es zur Förderung von Bestrebungen gebraucht oder bestimmt ist, die nach Feststellung des Reichsministers des Innern als volks⸗ und staatsfeindlich anzusehen sind. Oppeln, den 14. August 1942. Der Regierungspräsident. J. V.: Wehrmeister.

8

3 Verfügung—

Auf Grund des Gesetzes über die Einziehung kommu⸗ nistischen Vermögens vom 26. Mai 1933 (RGBl. 1 S. 293) in Verbindung mit dem Gesetz über die Ffftesss volks⸗ und staatsfeindlichen Vermögens vom 14. Juli 1933 (RGBl. I. S. 479) und dem Erlaß des Führers und Reichskanzlers vom 29. Mai 1941 (RGBl. I S. 303) wird das gesamte Vermögen der Jüdin Jetta Sara Husmann, geb. Kahn, D. R. in Wedel, geb. 30. November 1872 in mess⸗ zugunsten des Deutschen Reiches Reichsfinanzverwaltung beschlag⸗ AAA66A“

Dampfer die Heimreise anzutreten.

Mit der öffentlichen Bekanntmachung dieser Verfügung im Deutschen Reichs⸗ und Preußischen Staatsanzeiger werden die Vermögenswerte Eigentum des Deutschen eiches Gegen diese Verfügung ist ein Rechtsmittel nicht gegeben. Schleswig, den 14. August 1942. 1 Der Regterungspräsident. ˙˙ Ar(Untertehrift)

der Reichsstelle für Lederwirtschaft zur Anordnung 106 (Erwerb von Treibriemen durch die NSDAP., ihre Gliede⸗ .·.·.“ und angeschlossenen Verbände) Vom 15. August 1942 Auf Grund des § 12 der Anordnung 106 der Reichsstelle für Lederwirtschaft vom 15. April 1942 (Deutscher Reichsanz. u. Preuß. Staatsanz. Nr. 87 vom 15. April 1942) wird be⸗

In Abweichung von den Bestimmungen des § 5 Abs. 3 g der Anordnung 106 (Antragstellung bei den Landeswirtschafts⸗ ämtern) sind Anträge auf Ausstellung von Treibriemen⸗Er⸗ werbscheinen von den ; 1

Dienststellen der NSDAP.: Reeeiichsleitung, 88 Guauleitungen,

Klreisleitungen und Ortsgruppen, ihrer Gliederungen:

ishe Ausnahme der Wäffen⸗“), NS⸗Dozentenbund, NS⸗Deutscher Studentenbund und NS⸗Frauenschaft und angeschlossenen Verbände: Deutsche Arbeitsfront, NS⸗Volkswohlfahrt, NSKOV, NS⸗Deutscher Aerztebund, NS⸗Rechtswahrerbund, Reichsbund der Deutschen Beamten, S⸗Lehrerbund und FPS-⸗Bund Deutscher Technik 1 auf dem Verwaltungsdienstwege an den G Reichsschatzmeister der NSDAP, Hauptamt IV Reichszentralstelle —, München 33, zu richten. Der Reichsschatzmeister ist als EE ermäch⸗ tigt, nach Maßgabe der Bestimmungen des § 6 der Anord⸗ nung 106 Erwerbscheine auszustellen.

Berrlin, den 15. August 1942.

5 8 8 Der Reichsbeauftragte für Lederwirtschaft. M. d. F. d. G. b.: Prof. Dr. Stather. Bekanntmachung . Die am 14. August 1942 ausgegebene Nummer 85 des Reichsgesetzblatts, Teil I, enthält:

Zweite Verordnung zur Durchführung der Verordnung über die vorläufige Regelung des Berufsschulwesens in den Reichs⸗ gauen Kärnten, Niederdonau, Oberdonau, Salzburg, Steiermark und Tirol⸗Vorarlberg. Vom 22. Juli 1942.

Verordnung über die Einfüͤhrung wasserverbandrechtlicher Vorschriften in den Reichsgauen Danzig⸗Westpreußen und Warthe⸗ land, in den in die Provinz Ostpreußen eingegliederten Ostgebieten und im Reichsgau Sudetenland. Vom 23. Juli 1942.

Ausführungsverordnung zur Verordnung über den Schutz der Waffenabzeichen der Wehrmacht. Vom 31. Juli 1942. 16“

Verordnung über die Aufhebung der Gebäudeentschuldung⸗ steuer. Vom 31. Juli 1942. 24 Verordnung zur Durchführung der Vexordnung über die Aufhebung der Gebäudeentschuldungsteuer. Vom 31. Juli 1942.

Verordnung über die erleichterte Geltendmachung von Wechselansprüchen. Vom 8. August 1942.

Umfang: 1 Bogen. Verkaufspreis: 0,15 R.ℳ. Postbeförde⸗ rungsgebühren: 0,03 ℛℳ für ein Stück bei Voreinsendung auf unser Postscheckkonto: Berün 96 200. 8 8 8

Berlin NW 40, den 15. August 1944.

Reichsverlagsamt. Dr. Hubrich.

-2 1“ Nichtamtliches Aulus der Verwaltung

Beseitigung der Gebäudeentschuldungsteuer

In den Ländern des Altreichs wird seit der Zeit der Geldentwertung vom Althausbesitz eine besondere Steuer erhoben. Sie ist reichsrechtlich als Gebäu eentschul⸗ dungsteuer bezeichnet, führt aber in den einzelnen Ländern verschiedene Namen. In Preußen und in einigen anderen Län⸗ dern wird sie Hauszinssteuer genannt. Diese Steuer wird durch eine jetzt verkündete Verordnung zur Aufhebung der Gebäudeentschuldungsteuer vom 31. Juli 1942, RGBl. IS. 501, ab dem 1. Januar 1943 endgültig beseitigt. Die Steuer ist nur noch für die Zeit bis zum 31. Dezember 1942 zu entrichten.

Es war nicht möglich, auf laufende Einnahmen ohne jede ee zu verzichten. Zum Ausgleich für den Wegfall der Steuer hat der Eigentümer einen einmaligen Abgeltungs⸗ betrag in Höhe des E“ des bisherigen Jahres⸗ betrags der Steuer zu leisten. Die bisher bei der Steuer ge⸗ währten Ermäßigungen werden berücksichtigt.

Der Abgeltungsbetrag ist spätestens am 31. Dezemb err

1942 an das Finanzamt zu entrichten. Viele Hausbesitzer werden

dazu selbst in der Lage sein. Andere Hausbesitzer werden sich die Mittel aus dem Kreis ihrer Verwandten oder sonst auf dem privaten Kapitalmarkt beschaffen können. Für solche Hausbesitzer, die den Abgeltungsbetrag nicht ohne weiteres aufbringen können, treten die K ealkreditinstitute (Hypothekenbanken, hes lich⸗rechtliche Pfandbriefinstitute), die Sparkassen und die Ver⸗ sicherungsunternehmen ein. Es kann bei den bezeichneten In⸗ stituten ein Abgeltungsdarlehen aufgenommen werden. Die Einzelheiten des Abgeltungsdarlehens sind durch die gleich⸗ zeitig veröffentlichhe Durchführungsveror dnung ge⸗ regelt. Der Eigentümer kann einen Teil des Abgeltungsbetrags bar und den anderen Teil unter Inanspruchnahme eines Abgeltungsdarlehens entrichten.

Das Abgeltungsdarlehen muß spätestens am 31. Dezember 1942 bei einem der bezeichneten Institute beantragt werden. Der Eigentümer muß sich also bis zum 31. Dezember 1942 ent⸗ scheiden, ob er bar zahlen oder einen Antrag auf Abgel⸗ tungsdarlehen stellen will. Unterläßt er beides, so be⸗ stimmt das Finanzamt ein Realkreditinstitut, das ein Ab⸗ geltungsdarlehen in Höhe des Abgeltungsbetrags gewährt.

Das Abgeltungsdarlehen ist durch eine öffentliche Last gesichert, die an die Stelle der bisherigen Steuer tritt. Es ist jährlich mit 4,5 v. H. zu verzinsen und mit 4 v. H. zuzüglich er ersparten Zinsen zu . en. Die Jahresleistungen zur Ver⸗ zinsung und Tilgung des Abgeltungsdarlehens betragen 85 v. H. er bisherigen Jahressteuer. 8

Die Verordnung enthält noch Bestimmungen über die Be⸗ senssan des Abgeltungshetrags hei der Veranlagung zur Ein⸗ ommensteuer, Körperschaftsteuer, Wertzuwachssteuer und Grund⸗ erwerbsteuer. bats enü

Stehen Räume leer oder tritt eine Fetis Ertrags⸗

2

minderung ein, so wird bei der teuer ein ent⸗ sprechender Erlaß bewilligt.

Es ist beabsichtigt, für Ertrags⸗ minderungen in der Zeit nach dem 31. Dezember 1942 an Stelle des bisherigen Steuererlasses Beihilfen zu gewähren. Be⸗ stimmungen darüber werden noch getroffen werden.

Die Realkreditinstitute werden auf Grund der Abgeltungs⸗ darlehen Pfandbriefe ausgeben. Es tritt dadurch eine Be⸗ lebung des Pfandbriefmarktes ein.

Die Vexordnung soll zur Lenkung der Kaufkraft bei⸗ tragen. Daneben bringt se durch Beseitigung der zum Teil von besonderen Behörden verwalteten Steuern eine erhebliche Ver⸗ waltungsvereinfachung. Sie fördert außerdem au einem wichtigen Gebiet die Einheitlich im Großdeutschen Reich.

Wirtschafitsteil

Wirtschaft des Auslandes .

Der Abschluß des finnisch⸗ungarischen Warenaustauschabkommens

Helsinki, 16. August. Ueber die in Helsinki geführten Wirt⸗ schaftsverhandlungen zwischen Finnland und Ungarn wurde fol⸗ endes Communiqué herausgegeben: Die zwischen den Vertretern Finnlands und Ungarns am 10. Fetsct eingeleiteten Wirtschafts⸗ verhandlungen wurden am 15. August durch Unterzeichnung eines Abkommens abgeschlossen. Das Abkommen regelt den Warenaus⸗ tausch für das nächste Vertragsjahr, das am 15. August dieses Jahres beginnt. Gleichzeitig wurde auch der Zahlungsverkehr geregelt. Das Zahlungsabkommen setzt Lebensmittellieferungen nach Finnland voraus und sieht den Austausch von anderen Waren vor. Die Kontingente sind mit Rücksicht auf die Ver⸗ sorgungsgrundlage und Zahlungsverhältnisse erhöht worden. Die Tatsache, daß das Abkommen erweitert worden ist, ist ein Beweis der traditionellen Freundschaft zwischen beiden Ländern und des gegenseitigen Wunsches, einander zu helfen.

Das spanisch⸗argentinische Handelsabkommen Madrid, 15. August. Wie aus Buenos Aires gemeldet wird,

hat die spanische Wirtschaftskommission, die seit einiger Zeit in

Argentinien weilt, das geplante neue Handelsabkommen abge⸗ schlossen. Die Texte werden jetzt noch den Regierungen beider Länder zur Prüfung vorgelegt, damit dann die Unterzeichnung stattfinden kann. Ueber den Inhalt des Abkommens wurde bereits bekannt, daß Argentinien Spanien einen Kredit von 150 Mill. Pesos in Form von Lieferungen an Mais, Braugerste, Zellstoff, Wolle, Baumwolle und Tabak gewähxen wird. Spanien wird diesen Kredit durch Gegenlieferung von Quecksilber, Eisen, Kork, Trockenfrüchten, Wein, Fischkonserven, Woll⸗ und Baum⸗ wollgeweben eg durch den Bau von drei Handelsschiffen in ieben Raten zurückzahlen. Es ist außerdem ein Austausch von hhe ha Olivenöl gegen billigere argentinische Pflanzenöle vor⸗ esehen. Durch eine weitere Klausel verpflichtet iic Spanien, Feechofen zu schaffen, in denen für andere europäische Länder estimmte argentinische Waren zur Verteilung und zum Weiter⸗ versand ausgeladen werden können. Der Sonderbeauftragte der spanischen Regierung Aunos hofft, das Abkommen im Namen seiner Regierung in Kürze unterzeichnen zu können, um mit einem Mitte September Buenos Aires verlassenden spanischen

Marmara⸗Meer beschlossen.

„1

Vom türkischen Tabalmarkt Istanbul, 15. August. In Istanbul wurde eine Vereinigung von Tabakhändlern neugegründet, die ihren Sitz in Izmir hat.

Ihr sollen alle Kaufleute dieser Branche im dortigen Produktions⸗

gebiet angehören. 1 Nach einer Verlautbarung der Istanbuler Handelskammer wird für die Tabakernte im Gebiete des Marmara⸗Meeres, des Schwarzen Meeres und der Ostgebiete eine Typen 8 für den Export in Aussicht genommen, um den türkischen Tabak auf den ausländischen Märkten besser unterzubringen und neue Märkte zu gewinnen. 1 Hrchs hnang dieser Aktion soll die Ausfuhr von Tabak, der nicht den Bedingungen dieser Typisierung entspricht, nicht mehr gestattet werden. Errichtung einer türkischen Schiffswerft im Marmara⸗Meer Istanbul, 15. August. Das Verkehrsministerium hat die Er⸗ richtung einer modernen Schiffswerft auf der Insel Pavli im Die Baupläne sind fast fexrtiggestellt. Mit der Enteignung des Grund und Bodens wurde bereits be⸗ gonnen. Nach Beendigung der Enteignungsformalitäten wird das Verkehrsministerium die notwendigen Kredite in der großen

Nationalversammlung beantragen.

1“ Die argentinische Ausfuhr im Juli

Buenos Aires, 15. August. Die argentinische Ausfuhr hielt im Juli mit einer Menge von 525 000 t und einem Werte von 178 Mill. Pesos die diesjährigen Spitzenwerte. Gegenüber dem gleichen Vorjahrsmonat ging sie mengenmäßig um 9000 t zurück, während sie wertmäßig um 55 Mill. Pesos stieg. Für die ersten sieben Monate dieses Jahres errechnet sich die Menge der aus⸗ geführten Waren auf 3,29 Mill. t, ihr Wert auf 1,07 Milliarden Pesos, was gegenüber dem gleichen Vorjahrszeitraum einen Mengenrückgang um 11 % und einen Wertanstieg um 25 9%. be⸗ deutet. Diese Entwicklung se in der Hauptsache durch eine weitere Minderung der Getreideverschiffung und einen gewissen Preisauf⸗ trieb bedingt. 9

——

Argentinien plant weiteren Rückkauf von Sterlingbonds in London 8 Lissabon, 15. 1ng Einer Meldung aus London zufolge hat die argentinische Regierung im Zusammenhang mit dem argentinischen Budget für 1943 dem Kongreß eine Vorlage unter⸗ breitet, durch welche die Zentralbank ermächtigt werden soll,

keit des Recht

Berlin, Montag, den 17. August

Creditanstalt⸗Bankverein, Wien, Länderbank Wien Aktiengesell⸗ schaft, Wien, Berliner Handels⸗Gesellschaft, Berlin, Deutsche Bank, Berlin, Dresdner Bank, Berlin, Deutsche Continental⸗Gas⸗Gesell⸗ schaft (Hauptbetriebsführung), Dessau. Auf je nom. Rℳ 100,— Schorch⸗ Werke⸗Aktien entfällt der gleiche Nennwert an Aktien der „Elin“ und Schorch⸗Werke Aktiengesellschaft für elektrische Industrie mit Ge⸗ winanteilschein Nr. 4 u. ff. Bezüglich der näheren Einzelheiten

gesellschaften

[21519]

„Elin“ und Schorch⸗Werke Aktien⸗ gesellschaft für elektrische Industrie, Wien.

Zweite Aufforderung zum Umtausch der Aktien der Schorch⸗Werke Aktiengesellschaft.

Hiermit fordern wir die ehemaligen Aktionäre der Schorch⸗Werke Aktien⸗ gesellschaft, Rheydt, neuerlich auf, die in ihrem Besitz befindlichen Aktien zu Hℳ 100,— bzw. Hℳ 1000,— Nenn⸗ eite. wert mit Gewinnanteilschein Nr. 8 des Umtausches verweisen wir auf die u. ff. samt Erneuerungsschein bzw. im Deutschen Reichsanzeiger vom Zwischenscheine zur Vermeidung der 30. Juni 1942 veröffentlichte aus⸗

Krastloserklärung bis spätestens 30. Sep⸗ führliche Kundmachung. tember 1942 bei einer der nachfolgenden Wien, am 17. August 1922. Stellen zum Umtausch einzureichen: „Elin“ und Schorch⸗Werke Aktien⸗

Gesellschaftskasse, Wien, gesellschaft für elektrische Industrie. ———ö——NNNNN—zq [20460]. z

Hessen⸗Nassauische Gas⸗Aktiengesellschaft, Frankfurt a. Main⸗Höchst.

Vermögensrechnung am 31. Dezember 1941.

Wert am 31. 12. 1941

Stand am

1. 1. 1941 Abgang

Zugang

Vermögen. R.ℳ , R.ℳ ,9. Anlagevermögen: Bebaute Grundstücke mit Ge⸗ schäfts⸗ oder Wohngebäuden, Fabrikgebäuden oder anderen Baulichkeiten; unbebaute Grundstücke, Maschinen und masch. Anlagen, im Bau befind⸗

liche Anlagen.. Betriebs⸗ und Geschäftsausstattung Werkzeuge, Fahrzeuge.. Beteiligungen..

80 832 59 31 502 24

V 168 737,79] 3 455,54 4 060 69 573 822 50% 440

8726 459 16 84 728 13 35 562 93

7 983 898 87 8 033 229 22 168 132 64 574 262 50

6 65 61686

Umlaufvermögen:

Roh⸗, Hilfs⸗ und Betriebsstoffe, fertige Erzeugnisse, Waren, von der Gesellschaft geleistete Anzahlungen, Forderungen auf Grund von Warenlieferungen und Leistungen, sonstige Forderungen..

Werthahtere 172 8

Forderungen an Konzernunternehmen..

Kassenbestand und Postscheckguthaben....

Andere Bankguthabeeenn . ..

Posten, die der Rechnungsabgrenzung dienen

*

6 190/12 119 155 ,20 2 018 64 10 375 07958

Schulden. 644“ 6 000 000 Rücklagen: Gesetzliche Rücklagesü.. 335 000 Andere Rücklagen..... E““ 30 000— Wertberichtigungen auf das Anlagevermögen: G Stanb am 1. 1. 1911l . .. 3 117 031,44 e—6* . 276 148,74 3 395 180,18 ac11111“; 11 893,51 3 381 286 67 Wertberichtigung auf das Umlaufvermögen 5 900,— Rückstellungen für ungewisse Schulden: Pensionsverpflictltug. . .. Verschiedene Rückstellungenn . (davon für Konzerngesellschaft R. ü 29 200,—) Verbindlichkeiten: Verbindlichkeiten gegenüber Konzernunternehmen . Sonstige Verbindlichkeilden.. u“ 180 673/11 Reingewinn: Vortrag aus dem Vorjahhl 18 811,66 Gewinn 1941 T“ 258 839 16

Wechselbürgschaften und Haftsummen aus Genossenschaffsanfeilen 8 R.ℳ 1300,—

96 127 20 86 750

503 44

„9 .691

10 375 079 58 Gewinn⸗ und Verlustrechnung am 31. Dezember 1941.

Eâv 89 8 093 12 15 000—-

Aufwendungen.

Außerordentliche Aufwendungen. .. Zuweisung zur gesetzlichen Rücklage.. Reingewinn: Vortrag aus dem Vorjahr Gewinn 111,1l .

. 18 811,66 . 240 027,50 288 839 16

281 932 28

Ausweispflichtiger Rohüberschuß, abzügl.: Löhne und Gehälter, soziale Abgaben, Abschreibungen und Wertberichtigungen, Steuern, Ver⸗ tragsdienst an die öffentl. Hand, Beiträge an Berufsvertretungen

Erträge aus Beteiligungen 3

Zinsen, soweit sie die Aufwandszinsen übersteigen..

Außerordentliche Erträge

Gewinnvortrag aus 19u0b0h) . .

150 601 75 45 639 95 24 584,43 42 294 49 18 811 66

281 932 28

Nach dem abschließenden Ergebnis unserer pflichtmäßigen Prüfung auf Grund der Bücher und der Schriften der Gesellschaft sowie der vom Vorstand erteilten Aufklärungen und Nachweise entsprechen die Buchführung, der Jahresabschluß und der Geschäftsbericht, soweit er den Jahresabschluß erläutert, den gesetzlichen Vorschriften.

Frankfurt a. M.⸗Höchst, den 27. Mai 1942.

Rhei Maznische Treuhand⸗Gesellschaft H. Praetorins & Co

1 Virtschaftsprüfungs gesellschaft. Praetorius, Wirtschaftsprüfer. ““ 1

Die Hauptversamnillung vom 3. August 1942 hat die Verteilung eines Ge⸗ winnanteils von 4 v. H. beschlossen, der gegen Einreichung des Gewinnanteil⸗ scheines Nr. 14 sofort bei den nachstehenden Stellen ausgezahlt wird:

Gesellschaftskasse; Hauptkasse der Thüringer Gasgesellschaft,

Leipzig; Bankhaus Gebr. Bethmann, Deutsche Bank und Nassauische Landesbank, Frankfurt a. Main; Commerz⸗ bank A.⸗G., Stadtsparkasse und Nassauische Landesbank, Frankfurt a. M.⸗Höchst.

Vorstand ist: Direktor Bernhard Völpel, Frankfurt a. M.⸗Höchst.

Der Aufsichtsrat setzt sich wie folgt zusammen: Direktor Dr. Hans Gillessen, Leipzig, Vorsitzer; Stadtrat Dr. Bruno Müller, Frankfurt a. M.⸗Höchst, stellvertr. Vorsitzer; Generaldirektor Baurat Hermann Einsmann, Koblenz; Dr.⸗Ing, Dr. rer. pol. Hans Finter, Frankfurt a. M.; Dr. jur. Paul Gabler, Leipzig; Direktor Carl W. Manz, Wiesbaden⸗Biebrich; Dipl.⸗Ing. Werner Rottengatter, Leipzig; Direktor i. R. Curt Schnabel⸗Kühn, Frankfurt a. M.; Dr. Adolf Steindorff, Frankfurt a. M.; Landes⸗ äüsetsenet Wilhelm Traupel, Kassel; Direktor Dr. Ludwig Winkler, Wiesbaden⸗

8s rankfurt a. Main⸗Höchst, den 3. August 1942. Der Vorstand.

16611686

1114“4“*

4. 2 194

Eig

I

sichtsrat entsprechend dem Vorschlag des Vorstands dur

III.

VI. Vortrag auf neue Rechnung: Vortrag aus dem Vorjahr

[20935]1. G Vereinigte Elektrizitätswerke Westfalen Aktiengesellschaft, Dortmund.

Auf Grund der Dividendenabgabeverordnung und der dazu ergangenen Durchführungsbestimmungen hat der Auf⸗

ch Beschluß vom 24. Juli 1942 ins Handelsregister eingetragen am

lugust 1942 das Grundkapital der Gesellschaft im Wege der Kapitalberichtigung mit Wirkung für das am 31. Dezember 1 abgelaufene Geschäftsjahr von bisher R.ℳ 70 000 000,— um 30 % auf H. 91 000 000,— erhöht.

Bilanz am 31. Dezember 1941.

Aktiva.

a) Anlagewerte abzüglich Wertberichtigungen:

I. Ausstehende Einlagen auf das Grundkapilt.. . . . II. Anlagevermögen:

1. Elektrizitäts⸗, Gas⸗ und Wasseranlagen einschließlich im Bau befindliche Anlagen 8 . 2 —. 179 744 680,27

in 2. Inventar, Werkzeuge, Fahrzeue 1ö“ 3. Geschäftswertekonto (Konzessionswerte).. ““ b) Beteiligimgen.....6 Umlaufvermögen:

.Betriebsläger, Forderungen auf Grund von Warenlieferungen und

sonstige Forderunennnn‚ .. . Wertpapiere..

Zuwachs aus Anteilsrechten, für die Kapitalberichtigung verwendet

. Hypot hekarisch gesicherte Darleheên.. 6

Forderungen an Konzernunternehmen.. . . . 111XA1AX“X“ 8“ .Kasse, Postscheck⸗ und Reichsbankguthaben . 111“ʒ .

IV. Posten, die der Rechnungsabgrenzung dienen:

1. Aufgelaufene Forderungen und vorausgezahlte Unkosten. 2. Disagio. 11“ en Bürgschaften

Eℳü 31 907,25

rundkapital: 1. Stammaktien.

Vor Kapital⸗ G berichtigung 3 FR.

Vollberechtigtes Kapital 1 . Nichtvollberechtigtes Kapitlalll .

67 116 843,— 2 883 157,—

8 324 128,52 9 506 186,64

ö11“

Kapital⸗

berichtigung

M.

Leistungen und 722 630 802,67 110 000,—

20 135 100,— 864 900,—

189 574 995 7 208 177

18 963 737

22 740 802 67 699 689 35

1 020 473/21 180 515,05 111 95211]

29 2595 291 225 32

8 338 018772

694 755/57

2. Sonstige Rücklagen.

Entnahme, für die Kapitalberichtigung verwendet III. Rückstellungen: 1. für Ruhegelder und Hinterbliebenenversorgung

2. für sog Bweeeet. . ...

7. Verbindlichkeiten: 1. Hypothekarischt) gesicherte Dollarbondsanleihen: 2*1060c0kk § 12 610 045,31 je Rℳ 4,20 im Tilgungsfonds . F 3 927 454,69 ausstehend Kurs 31. 12. 1941 Fℳ 2,50 8 Kursunterschied F. 1,790 8 8 Buchwert. e 1 1,20.

2. Hypothekarisch mittelbar gesicherte 4 ½ 0ige Reichsmarkschuldver⸗ 8 3 . 35 584 500,— . 10 996 500,—

3. Hypothekarisch²) gesicherte 4 ½ ige Teilschuldverschreibungen von 19430.. .

schreibungen von 9aaua fͤhbͤ9ũ..„„„õ davon im Eigenbesiz . .

4. Hypothekarisch gesicherte Darlehen .. 5. Mittelbar hypothekarisch gesichertes langfristiges Darlehn

. Anzahlungen von Kunden, Verpflichtungen auf Grund von Warenlieferungen und

Leistungen und sonstige Verpflichtungen. . . Verpflichtungen gegenüber Konzernunternehmen.. . Stillhalteverpflichtungen: Kurswert am 31. 12.1941l1l . FKursunserschieh.

Buchwert (davon mit Wechselunterlage Rℳ 2 807 258,79)

Posten, die der Rechnungsabgrenzung dienen

75 000 000,— II. Rücklagen: 1. Gesetzliche Rückae . . .

I000 000,—

32 052 644,58 24 579 000,—

8

9 100 000—

V

7473 644 58

. 9 818 636,73 . 6 676 672,97

Reingewinn für das laufende Geschäftsjahr ““

rgschaftsgläubiger Rℳ 81 907,25

11) Fe eine erststellige Hypothek bis zum Höchstbetrage von 8

Hypothek F. 45 000 000,—. Gewinn⸗ und Verlustrechnung vom 1. Jannar bis 31. Dezember 1941.

10 060 000 7 400 156/705

69 457 500— 52 962 190 30

95 309 70

24 588 000 45 000 000 2 807 209 69 1 300 000

27 471 093 8 630 937

4 906 482 21

——

6 3 73

285 999 725 50 000 000,— und 6. 7 245 000,—. ²) Zweitstellige

8 8

16 573 644 5

17 460 156

11““

123 199 032 3 652 110

4 114 781

beka

I. Aufwendungen.

ifwendungen: a) Zuführung zur gesetzlichen Rücklage 8 b) Zuführung zu den sonstigen Rücklagen

c) Zubuße an die VEW⸗Gewerkschaften.

Zb““]

.Kapitalberichtigung: a) hühan zum Grundkapital..

b) Zuführung zur gesetzlichen Rücklage o) Pauschsteiriirirr .

5. Reingewinn: Vortrag aus dem Vorjahhrlllllt

Für das laufende Geschäftsjsahhrrr. Vorschlag für die Gewinnverteilung:

4 ½ 2% Dividende auf das dividendenberechtigte Grundkapital.

Boeirag auf neue Rechnurg . .. .....

II. Erträge.

.Jahresertrag gemäß § 132, 11/1 Aft.⸗Ges.. 1

2. Erträge aus Beteiligungeeênn . . . .. 3. Außerordentliche Ertruuaesee. . . . 4. Auflösungsbeträge zur Kapitalberichtigung: a) aus offenen Rücklagen

b) aus dem Zuwachs von

Anteilsrechten

Löhne, Gehälter, soziale Abgaben, Abschreibungen und Wertberichtigungen auf das Anlage⸗ vermögen, Steuern vom Einkommen, Ertrag und Vermögen,

2. Zinsen, netto.. . . Außerordentliche Ar

Beiträge an Berufsvertretung.

3 721 832,15 392 948,88

4 114 781,03

5. Gewinnvorttag &

2 100 000 —- 1 685 444 04 1 298 700 114 321 46 2000 500 1 600 000 2 089 000 —-

380 929 75

3 733 851/28

24 579 000 110 000 —-

70 925 769 54

8 33 216 922 74 3 706 600 27

5 198 465 ¾

24 689 88

4 114 781 03

42 964 445 58 75 244 2 816 150 21

24 689 000 380 929 75

70 925 769/54

Nach dem abschließenden Ergebnis meiner pflichtmäßigen Prüfung anf Grund der Bücher und der Schriften der Ge⸗

Dortmund, im Juli 1942.

b Dr. Carl Brauns, Wirtschaftsprüfer. Vorstand: Generaldirektor Martin Müller, Vorsitzer; Direktor Dipl.⸗Ing. Walther Lipken; Direktor Dr. rer. pol.

Hans Ahrenkiel (z. Zt. im Felde), sämtlich aus Dortmund.

sellschaft sowie der vom Vorstand erteilten Aufklärungen und Nachweise entsprechen die Buchhaltung, der Jahresabschluß und der Geschäftsbericht, soweit er den Jahresabschluß erläutert, den gesetzlichen Vorschriften einschließlich der Dividendenabgabeverordnung.

Aufsichtsrat: Dr. Harry Vosberg, Generaldirektor, Breitbrunn a. Chiemsee, Vorsitzer; Dr. Willi Banike, Ober⸗

bürgermeister, Dortmund, stellvertr. Vorsitzer; Eugen Bandel, Vorstandsmitglied der Commerzbank A.⸗G., Berlin; Herbert Barthel, Landrat, Lüdinghausen; Carl Böhmer, Oberbürgermeister, Gelsenkirchen; August Düsterloh, komm. Oberbürgermeister, Watten⸗ scheid; Ferdinand Eickel, Landrat, Büren; Christian Franke, Gauwirtschaftsberater, Präsident der Wirtschaftskammer Westfalen und Lippe, Münster; Heinz Gebauer, Oberbürgermeister, Wuppertal; Dr. Karl Kimmich, Aufsichtsratsvorsitzer der Deutschen Bank, Berlin; Dipl.⸗Ing. Karl Friedrich Kolbow, Landeshauptmann der Provinz Westfalen, Münster; Ludwig Kruse, Bankdirektor, Deutsche Bank, Essen; Albert Meister, Oberbürgermeister, Herne; Dr. Dr. Hans Pagenkopf, Bürgermeister, Dortmund; Otto Leopold Piclum, Oberbürgermeister, Bochum; Paul Pleiger, Gauwirtschaftsberater, Generaldirektor, Sprockhövel; Dr. Hans Reschke, Landrat, Recklinghausen; Dr. Heinrich Teipel, Landrat, Arnsberg.

Dr.

Gemäß § 10 Absatz 7 der Dividendenabgabeverordnung und gemäß §8§ 143, 144 Aktiengesetz wird dies hiermit

untgemacht. Dortmund, den 6. August 1g. 1 er