1942 / 193 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 19 Aug 1942 18:00:01 GMT) scan diff

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Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 193 vom 19. August 1942.

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Kleiderkartenabschnitte beim Einkanf im Wege des Versandes

Gemäß § 8 der 6. Durchführungsanordnung des Sonder⸗ beaustragten für die Spinnstofswirtschaft zur Verordnung über die Verbrauchsregelung für Spinnstosswaren vom 26. April 1940 kann der Verbraucher Spinnstoffwaren im Wege des Versands gegen Einsendung der benötigten Teik⸗ abschnitte der Reichskleiderkarte, die von ihm selbst abgetrennt werden dürfen, beziehen. 8

Zur Entgegennahme von losen Kleiderkartenabschnitten sind nur berechtigt die Mitglieder der Zweckvereinigung Ver⸗ sandgeschäfte sowie diejenigen Mitglieder der Fachgruppe Be⸗ kleidung, Textil und Leder der Wirtschaftsgruppe Einzel⸗ handel, die von ihrer Fachgruppe besonders dazu ermäch⸗ tigt sind. Ist die Belieferung nicht möglich, so haben die nach Ab⸗ satz 2 zugelassenen Unternehmen die losen Kleiderkarten⸗ säschnitke auf dem als Anlage II beigefügten Formular auf⸗ zukleben, zu überstempeln und dem Verbraucher enden. Der Verbraucher ist berechtigt, unter Vorlage des mit den auf diesem aufgeklebten Abschnitten der Reichskleiderkarte Käufe in jeder ofsenen Verkaufsstelle ohne weiteres zu tätigen. Bei Warenabgabe sind die erforder⸗ lichen Abschnitte abzuschneiden. 1u“

Zuwiderhandlung Zuwiderhandlungen gegen diese Bekanntmachung oder die sn ihrer Durchführung erlassenen Verfügungen werden nach en Vorschriften der §§ 12 15 der Verordnung über den Warenverkehr in der Fassung vom 30. Oktober 1941 (RGBl. I S. 679) bestraft. .“ Geltungsbereich Die vorstehenden Bestimmungen 79. auch in den eingegliederten Ostgebieten und in den Gebieten von Eupen, Malmedy und Moresnet. Inkrafttreten Diese Bekanntmachung tritt am 20. August 1942 in Krast. Gleichzeitig tritt die Bekanntmachung Nr. 15 der Reichsstelle für 8 und verwandte Gebiete vom 14. Dezember 1940 Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer Staatsanzeiger r. 294 vom 14. 12. 1940) außer Kraft. Berlin, den 15. August 1942.

Der Reichsbeauftragte für Kleidung und verwandte Gebiete. Hagemann.

Behandlung loser

24

Verbrauchserklärung mit Antrag Nr.... am .

Zu der Ihnen ... geben wir folgende

erteilten Bestellung auf Erklärung ab: 1. (Gilt bei Bestellung auf Wasserschutzkleidung) die bestellte Wasserschutzkleidung verbleibt in unserem Eigentum. Sie ist ausschließlich zur leihweisen Ueber⸗ lassung an Gefolgschaftsmitglieder, die regelmäßig unter der Einwirkung von Wasser und anderen Flüssigkeiten mit Ausnahme von Säuren zu arbeiten aben, bei Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit (körperliche Arbeit) bestimmt. Sie dient nicht für den Werkschutz oder den Werkluftschutz. Sie findet nicht für den privaten Gebrauch des Trägers Verwendung. .(Gilt bei Bestellung auf Industrieschürzen ganz aus Austauschstoffen oder Gummiplatte oder aus gum⸗ mierten oder mit Kunststoff bestrichenen Geweben) Die bestellten Schürzen verbleiben in unserem Eigen⸗ tum. Sie sind zur leihweisen Ueberlassung ausschließ⸗ lich an Gefolgschaftsmitglieder bestimmt, die sie im Interesse des Arbeitsschutzes unbedingt benötigen. . a) Die Zahl der Arbeitskräfte, für die Bekleidung der bestellten Art benötigt wird, beträgt . . . . .. b) Der Bedarf an Kleidungsstücken der bestellten Art beträgt . c) Der Lagerbestand an Kleidungsstücken der bestellten Art beträgt Die Ware ist von uns nur einmal, und zwar mit dem vorliegenden Auftrag bestellt worden.

Anlage II zur Bekanntmachung Nr. 32.

Bescheinigung

Wir sind berechtigt, vom Verbraucher abgetrennte Ab⸗ schnitte der Reichskleiderkarte für den Einkauf im Wege des Versandes anzunehmen.

Wir mußten an abgetrennten Abschnitten, die nicht be⸗ liefert werden konnten, zurückgeben: . Punkte für Männer Punkte für Knaben y... Punkte für Frauen . . Punkte für Mädchen

1 .. Punkte für Kleinkinder.

Der Verbraucher auf Grund der Bekanntmachung Nr. 32 der Reichsstelle für. Kleidung und verwandte Gebiete vom 15. August 1942 berechtigt, die nachstehend aufgeklebten und mit unserem Firmenstempel versehenen Kleiderkarten⸗ abschnitte zum Einkauf in einer offenen Verkaufsstelle zu verwenden.

Die Verkaufsstelle hat die zum Einkauf verwendeten Kleiderkartenabschnitte abzutrennen.

„22 292„ 2„ 2722522222252722542424524323242532425372727277˙2727223232272

(Firmenstempel und Unterschrift)

(Ort und Datum)

P22

Raum zum Aufkleben der Kleiderkarten⸗ abschnitte. (Die zurückzugebenden Kleiderkartenabschnitte sind na rben fortiert aufzulleben.) 9) de

inis

Anordnung

des Bevollmächtigten für die Machinenprodukti

einheitlichung von Zentralheizungsarmaturen vom 22. Juli 1942

Zum Zwecke der Leistungssteigerung auf dem Gebiet der Se Zentralheizungsarmaturen ordne ich auf rund der Verordnung über die Lenkung und Verteilung der Maschinen⸗ und Apparate⸗Erzeugung vom 11. Dezember 1939 (RGBl. I S. 2411) in Verbindung⸗ mit der Durchfüh⸗ rungsverordnung vom 20. Dezember 1939 (RGBl. I. S. 2498) folgendes an: vns. 6“ 8

I. Geltungsbereich

Die nachstehend angegebenen Einschränkungen gelten für alle von der Fachabteilung Zentralheizungsarmaturen der Fachgruppe Armaturen und Maschinenteile der Wirtschafts⸗ gruppe Maschinenbau bewirtschafteten Erzeugnisse (Dampf⸗ und 8Eo“ ).

ie Anordnung gilt für alle Typen und eg gleichgültig für welchen Durchflußstoff die Armatur bestimmt ist und aus welchem Durchflußstoff sie besteht, sofern nichts anderes gesagt ist. Die von ihr erfaßten Armaturen fallen auch dann unter diese Anordnung, wenn sie für andere als Zentralheizungszwecke benutzt werden. Groß⸗ und Dampf⸗ armaturen, die in meiner Anordnung vom 26. Oktober 1940 behandelt sind, werden dagegen nicht de

Die Anordnung gilt sorwohl für Inlands⸗ als auch für Auslandslieferungen.

Regelungen, die Werkstoffe betreffen, gelten nur insoweit,

1.““

als ihnen Anordnungen der Reichsstelle für Metalle bzw.

Reichsstelle für Eisen und Stahl nicht entgegenstehen. II. Fabrikationsprogramm Zentralheizungsarmaturen (Dampf⸗ und Heizungs⸗ armaturen) 818 nur noch in den folgenden Typen, Aus⸗ füh und Nennweiten hergestellt werden: 1. Durchgangabsperrventile mit Kopfstück bis ND 16. Nennweiten: Nur *¾“ bis 2. Ausführung: Mit doppelseitigem Muffenanschluß Heimnehgenihaeh Geradsitzdurchgangsorm ohne

eigervorrichtung.

Baulängen und Anschlußmaße müssen dem Blatt DIN 3480 Entwurf 1 entsprechen. Sie sind in der anliegenden Tafel zusammengestellt.

Dichtungsart: Elastische oder metallische Dich⸗ tung.

Werkstoff:

Durchgangabsperrventile mit Kopfstück bis ND 16

Werkstoffe für Nennweite

Bentiltel ¹½ ]†92½ ¼ 1 11 ]1 u1¹ ½ ] 2⸗

Stahl mit Gewindeteil aus Messing (Verbund⸗

Messing guß) Stahl, rostgeschützt

Spindel

Messing, voll oder Eisen, voll, oder Messing mit elasischer Dichtung, Meffsensnettng

Gehäuse⸗ sitzring, Eapß⸗ buchse, Stopf⸗ buchs⸗ mutter, Kegel⸗ mutter

Gehäuse, Kopfstück

Ausführung: Mit doppelseitigem Muffenanschluß (Innengewinde), eee orn 88 waage⸗ rechten Einbau, Baulängen und Anschlußmaße des Gehäuses genau wie für Durchgangabsperrventile festgelegt (s. II, 1).

Dichtungsart: Nur erlastische Dichtung.

Werkstoff:

Rückschlagventile mit Kopfstück bis ND 16

Werkstoffe für Nennweite

Ventilteil ¼ ½ 7 ¼1 1 12 1 ¼ 132 1 22

Eisen mit elastischer

Messing mit elastischer Dichtung Dichtung

Kegel

Messing

sitzring Kegel⸗ mutter

Gehäuse, Kopfstück

3. Absperrschieber

Nennweiten: Nur *%“ bis 4“, soweit sie in nachstehender Tafel genannt sind.

Ausführung: Mit doppelseitigem Muffenanschluß (Innengewinde), mit und ohne Entleerung, ohne Zeigervorrichtung. Einbauschieber, auch in Eisen, vürsen nicht hergestellt werden.

iee-es Jede Firma darf nur ein Mussenschieber⸗ modell in einer erlaubten Austauschbauweise her⸗ stellen. Die Herstellung von Muffenschiebern ganz aus Messing ist verboten. Teile aus Messing dürfen

lediglich für Mussenschieber, die auf Eisen umgestellt

1“

gaea S, e.

———.——

.

im Rahmen der nachstehenden Tafel vor⸗ werden:

8 werden, gesehen

Verwendung von Messing für auf Eisen umgestellte Muffenschieber

Nennweite 4* 2* 8** 12 1 4* 1 22 27 2 2* 4

Schieberteil

Keil

Messing (voll) v 1

Messing für Spindelgewin⸗ deteil (Stahlspindel in Ver⸗ bundgußbauweise), soweit tech⸗ nisch durchführbar, oder für Keilbuchse

bzw. Keilbuchse

Dichtungsringe nur

¹ Messi im Gehäuse Messing

Stopfbuchse Messing Stopfbuchsmutter

Nennweite

Messing

1*◻* I 1827 V 1/1⁷ 1⁷ 1 ¼,1 ½⸗ 2 2 ½ 7 4⸗

4. Heizungsregulierarmaturen. Es dürfen nur Regulierventile hergestellt werden, und zwar nur folgende Typen: a) Für Niederdruck. Kennweiten: Nur ½“, ¾¼“˙, 1“. Ausführung: Nur Eckform mit Muffe (Innen⸗ ewinde) am Eintritt und Verschraubung am ustritt. Werkstoff: Gehäuse: Eisen mit Messingsitz, Druckschraube bzw. Mutter und Oberteil: Eisen, Löffel und Kegel: Messing, Spindel: Stahl, rostgeschützt, mit Gewindeteil aus Messing (Verbundguß), 8 Verschraubungsauslaß (Nippelh': flachdichtend, Ftopfbuchse, Stopfbuchsmutter, Messing. 8 8

b) Hochdruck. 5 1“ ennweiten: Nur *“˙, *¾“, 1“, jedoch mit der Einschränkung, daß jede Firma höchstens 3 Nennweiten nach Wahl fabrizieren darf.

Ausführung: Nur Durchgangform mit Verschrau⸗ bung am Ein⸗ und Austritt.

Werkstoff: Gehäuse: Eisen.

Soweit für die übrigen Einzelteile nicht Eisen, sondern Messing verwendet wird, dürfen die nach⸗ stehenden Höchstgewichte nicht überschritten werden (gesamtes Fertiggewicht der Messingteile pro Ventil):

Nennweite I“

kg 0,150 0,150 0,200 0,250

Heizungsregulierventile, auch Behördenmodelle und

Ausführungen für Betätigung durch Steckschlüssel,

dürfen nicht mit Hauben oder Kappen (auch nicht mit

Kunststoffhauben) ausgerüstet werden. Steckschlüssel⸗

““

Temperguß,

Grundring:

747

hülsen, die mit der Ueberwurfmutter der Stopfbüchse

vereinigt sind, gelten nicht als Kappe und sind daher

erlaubt.

Sicherheitsventile. 8

Die nachstehenden Bestimmungen beziehen sich nur auf Sicherheitsventile mit Muffenanschluß. Sicherheits⸗ ventile mit Flanschanschluß werden hiervon nicht Nennweiten: Nur ½¾“ bis 1 ¼l.. Ausführung: Nur mit Federbelastung in Eckform mit doppelseitigem Mufsenanschluß (Innengewinde), Dichtungsart: elastische oder metallische Dichtung. Werkstoff: Gehäuse: Eisen mit Messingsitz, 8 Kegel: Messing, voll oder Messing mit elastischer Dichtung, sonstige Einzelteile, mit Ausnahme von Feder und Kappe oder Haube: Messing. 6. Radiatorverschraubungen.

Nennweiten: Nur ¼ “, ¼ , 1“.

Ausführung: Eck⸗ und Durchgangform. . 8

Werkstoff: Auslaß (Nippel): Temperguß, flachdichtend.

1. Drosselklappen. b MNennweiten:

a) Muffendrosselklappen:

12 ,-1 ¼%, 1 ½½ “, 2“*, 2*½“˙, 3

b) Ring⸗ und Einschweißdrosselklappen:

25, 32, 40, 50, 65, 80, 100, 125, 150, 175, 200, 225.

Ausführung: Jede Firma darf nur eine der vorge⸗

nannten Arten von Drosselklappen (also entweder

Muffen⸗ oder Ring⸗ oder Einschweißdrosselklappen) herstellen, Ringdrosselklappen dürfen nur vhne Flansch hergestellt werden. 1

Werkstoff: Gehause, Drosselscheibe und Spindel: Eisen. Stopfbuchse: Messing.

Stopfbuchsmutter: NW 1 bis 2“ bzw. NW 25 bis 50:

Messing. 18 NW 2 8%“ bis 3“ bzw. NW 65 bis 8. Manometerhähne.

Nennweite: Nur ½¼α⸗ Ausführung: Mit (Innengewinde).

Werkstoff: Gehäuse: Eisen,

1 Küken: Messing. 9. Lufthähne und Entleerungshähne.

MNiennweite: Nur ½“. Werkstoff: Gehäufe: Eisen, Küken: Messing.

8 *

doppelseitigem

Wasserstände.

Nennweite: Nur ½

Ausführung: Erlaubt ist für jede Firma nur die Herstellung von einem VBentilwasserstand und einem Kugelwasserstand.

Werkstoff: Für Temperaturen über 8090 C: Gehäuse, Spindel, Stopsbuchse, Stopsbuchsmutter, Grund⸗ ring: Messing. 1 Für Temperaturen unter 80°C: Gehäuse: Eisen Spindel, Stopfbuchse, Stopsbuchsmutter, Grund⸗

ring: Messing oder Ausführung ganz aus Zink⸗ legierung. mmmHnh nan⸗ 28

schen Reichsanz

8

Erste veilage

eiger und Preußischen Staatsan

3. Aufgebote

21974] lufgebot eines Spareinlagebuches. 2 F 4/41. Auf Ansuchen des Ferdi⸗ nand Sykora aus Karlsbad, Schul⸗ asse 20, als Eigentümer der nach⸗ tehend bezeichneten Spareinlage wird kundgemacht, daß das Spareinlagebuch des Spar⸗ und Vorschußvereins in Falkenau a. d. Eger, Folio 42 094, Sautend auf den Betrag von 1019,90 Reichsmark, in Verlust geraten ist. Der Inhaber wird aufgefordert, dasselbe binnen sechs Monaten vom Tage der Veröffentlichung dem gefertigten Ge⸗ richt vorzulegen, sonst würde dieses Einlagebuch nach Ablauf der Frist für kraftlos erklärt werden. S“ Falkenau, den 27. Juli 1942. Amtsgericht. 8

[21975] Aufgebot bezüglich eines Einlage⸗ buches.

2 F 1/42. Auf Ansuchen der Witwe Emilie Moder aus Kohling Nr. 5, als Eigentümerin des Einlagebuches der landwirtschaftlichen Begirtsvorschuhtasfg in Falkenau, Folio 335/11, laltend äu Emilie Moder aus Kohling und den Betrag von Rℳ. 580,86, wird kund⸗ gemacht, daß dieses Einlagebuch in Ver⸗ lust geraten ist. Der Inhaber wird aufgefordert. dasselbe binnen sechs Mo⸗ naten vom Tage der Veröffentlichung diesem Gerichte vorzulegen, sonst würde dieses Einlagebuch nach Ablauf der Frist für kraftlos erklärt werden.

Falkenau, den 3. August 1942.

Amtsgericht.

[21980] Aufgebot.

Der Gastwirt Carl Jacobs in Wan⸗ gelin hat das Aufgebot des verloren⸗ e Hypothekenbriefes Fo⸗ ium 6 über 500,— ¶◻ℳ, eingetragen ur Abteilung III des Grundbuches von

angelin Blatt 35, Häuslerei Nr. 12, eingetragen auf den Namen des Mau⸗ rers Paul Wahls zu Plau, beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird auf⸗ See spätestens in dem auf den 19. Dezember 1942, vormittags 8 ¾¼ Uhr, vor dem unterzeichneten Ge⸗ richt anberaumten Aufgebotstekmine 1 Rechte anzumelden und die Ur⸗ unde vorzulegen, andernfalls die Freftlesertlarung der Urkunde erfolgen wird.

Plau i. Meckl., den 6. August 1942.

Amtsgericht. .

[21981]

Oeffentliche Bekanntmachung.

Die nachstehend aufgeführten, im Grundbuch von Langenwalde Blatt 229. eingetragene Belastung; a) Je 38 Taler 24 Sgr. und 7 Pfg. Abfindung für die minderjährigen Friedrich August Schlabs und Johann Daniel Schlabs, b) 150 Mk. Darlehn für Thomas Topolinski in Posen, c) 600 Mk. Darlehn für den Kaufmann Hermann Silberstein zu Posen, d) 40 Mk. Ge⸗ richtskosten für die Gerichtskasse 1 zu Berlin, e) 2000 Mk. Darlehn für den Wirt Joseph Paetz zu Dembsen, 1) 1800 Mk. Darlehen für die Ehe⸗ leute Baumgart in Posen, p) je 1800 Mk. Abfindung für Andreas und Stanislaus Schlabs, h) 3000 Mk. Restüberlassungspreis für die Ehe⸗ leute Josef Schlabs, ) 600 Mk. Sicherungshypothek für Magdalene, Marianne und Veronika Schlabs 9 a, g—i unbekannten Aufenthalts ind gemäß § 7 der Schuldenabwick⸗ lungsverordnung vom 15. 8. 1941 im Grundbuch am 4. Juli 1942 gelöscht.

Posen, den 20. Juli 1942.

Das Amtsgericht.

[21972] Oeffentliche Aufforderung.

12. VI. 789/1940. Am 15. Dezember 1940 ist die in Berlin W 35, Bülow⸗ straße 91, wohnhaft gewesene Witwe Emmy Neufeld geb Sagawe gestor⸗ ben, Tochter des Justizinspektors Dro⸗ dat Sagawe und der Julie Sagawe geb. Lütke. Als ihre Erben kommen neber einer Nichte, Else Sagawe, die einen Erbscheinsantrag gestellt hat, noch folgende Geschwister der Erblasse⸗ rin oder deren Abkömmlinge in Frage: Richard Sagawe, geb. 8. Juni 1852, Amalie Sagawe, geb. 9. November 1854, Ida Sagawe, geb. 23. Oktober 1856. Diejenigen Personen, denen Erbrechte an dem Nachlaß der Erb⸗ lasserin zustehen, insbesondere also die genannten Geschwister der Erlasserin oder deren Abkömmlinge, werden hier⸗ mit on g er⸗ ihre. Erhrechte binnen einer Frist von fechs Wochen, be⸗ ginnend Ein⸗ rückung dieser Aufforderung in den Deutschen Reichsanzeiger, bei dem unterzeichneten Gericht anzumelden.

Berlin, den 14. August 1942.

Amtsgericht Schöneberg. Abt. 12.

[21976) Aufforderung.

VI 2 42. Am 17. Januar 1942 ist der zuletzt in Preisleiten, Landkreis Bergreichenstein, wohnhaft gewesene, am 8. 2. 1879 in Filippshütte geborene ledige Josef Draxler, unehelicher Sohn der verstorbenen Cäcilie Draxler, ohne Hinterlassung einer Verfügung von Todes wegen, gestorben. Hermann

mit dem Tage der

Lautenburg

Berlin, Mittwoch, den 19. August

Draxler, Pflegling des Gausiechen⸗ heimes in Welchau, Kreis Karlsbad, hat die Erteilung eines Erbscheines als Erbe (Bruder) beantragt. Alle diejenigen, denen gleiche oder bessere Erbrechte auf den Nachlaß des Erblassers zustehen, werden aufgefor⸗ dert, sich spätestens am 15. Oktober 1942 beim Amtsgericht in Hartmani zu melden. Der reine Nachlaß so .ℳ 24 321,05 betragen. Hartmanitz, den 12. August 1942. Das Amtsgericht. Dr. Marsch, Amtsgerichtsrat.

[21971]

Die Zahlungssperre, betreffend die 4 ½ higen auslosbaren Schatzanweisun⸗ gen des Deutschen Reiches von 1937, Dritte Folge Buchst. D Nr. 139 166/67 und 139 169 über je 1000 Rℳ, ist auf⸗ gehoben worden. 455. F. 247. 41.

Berlin, den 11. August 1942.

Das Amtsgericht Berlin

[21970] Die Zahlungssperre und das Auf⸗ gebot, betreffend die Schuldverschrei⸗ bungen der 4 ½ Pigen Anleihe des Deutschen Reichs von 1939, Zweite Aus⸗ gabe Buchst. K Nr. 75 454/455 über je 100 N und Buchst. H Nr. 7196 über 500 ist eingestellt bzw. aufge⸗ hoben worden. 456. F. 94. 42. Berlin, den 11. August 1942. Das Amtsgericht Berlin.

81929 Ausschlußurteil.

Im Namen des Deutschen Volkes! 2 F 1/42. In der Aufgebotssache des Generckldirektörs Ernst Pietsch als kom⸗ missarischer Verwalter der Interessen⸗ Gemeinschaft für Bergbau und Hütten⸗ betrieb A. G., Kattowitz, Höferstraße 30, hat das Amtsgericht in Lautenburg (Westpr.) durch den Amstgerichtsrat Strömsdörfer für Recht erkannt: Fol⸗ gende Wechsel werden für kraflos er⸗ klärt: a) Wechsel Nr. 8124 über 100,— Zloty, fällig am 30. 11. 1939, b) Wech⸗ sel Nr. 8125 über 100,— Zloty, fällig

am 4. 12. 1939, c) Wechsel Nr. 8126

über 100,— Zloty, fällig am 13. 12. 1939, ) Wechsel Nr. 8127 über 72,65 Zloty, 20. 12. 1939. Sämt⸗ liche 1 sind Kusgeftel in Lauten⸗ burg (Westpr.) (Lidzbark), am 21. 8. 1939; Aussteller, Akzeptant und letzter Girant: Fr. Kaminski; Zahlungsort:

5 Die Kosten des Aufgebotsverfahrens trägt der Antrag⸗

Lautenburg (Westpr.), 12. 8. 1942. Das Amtsgericht.

steller:

[217844 Bekanntmachung.

Auf Grund § 7 Schuldenabwick⸗ lungsverordnung ist am 26. 5. 1942 die im Grundbuch von Gnesen Band 28 Blatt 231 in Abteilung III. do. 33 zugunsten der ledigen Sophie Lzaja in Jarotschin in Höhe von 40 000,— Zloty i. G. eingetragene Hypothek gelöscht. Der Besitzer des wird aufgefordert, bis zum 15. September 1942 den Brief dem Amtsgericht, Grundbuch⸗ amt, in Gnesen einzureichen.

Gnesen, den 8. August 1942.

Das Amtsgericht.

[21785)5 Bekanntmachung.

Auf Grund § 7 Schuldenabwick⸗ lungsverordnung ist am 28. Juli 1942 im Grundbuch von Gnesen Band 20 Blatt 669 die in Abteilung III unter Nr. 16 zugunsten der Bank Kredy⸗ towy Spoldzielezẽ in Gnesen in Höhe von 10 000,— Zloty in Gold eingetragene Hypothek gelöscht. Besitzer des Hypothekenbriefes wird asesetetnr, bis zum 20. Septem⸗ ber 1942 den Brief dem Amtsgericht in Gnesen einzureichen.

Gnesen, den 10. August 1942.

Das Amtsgericht.

[21786] Der Hypothekenbrief über die im Brundbuch von Holzminden Bd. XII l. 1278 in Abt. 3 Nr. 1 eingetragene Resthypothek von 2500,— Hℳ, ist durch Urteik vom 14. August 1942 für kraftlos erklärt. Amtsgericht Holzminden.

[21973]

Durch Ausschlußurteil vom 14. August 1942 ist der verlorengegangene Hypo⸗ thekenbrief vom 6. September 1929 über die auf dem Grundbuchblatt des Grundstücks Groß Rhüden Band 16 Nr. 508 in Abteilung III unter Nr. 22 für den Kaufmann Wilhelm Brand aus Groß Rhüden, jetzt in Schötmar, eingetragene, zu 51 ½ % verzinsliche Restkaufpreisforderung von 14 506,— Gℳ für krastlos erslärt worden.

Bockenem, den 14. August 1942.

Das Amtsgericht.

4. Heffenaiche Zuttegungen

[21982] Oeffentliche Zustellung.

Es klagen: 1. Frau Herta Korn geb. Jaeschke, Berlin⸗Tempelhof, Al⸗ brechtstraße 67, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Bruno Grünwald, Berlin, Belle⸗Alliance⸗Platz 6a, gegen den Re klame⸗Redakteur Salo Korn, früher

Der

in Berlin 241. R. 360. 42 —, 2. Frau Catharina Kraus geb. Küppers, Berlin⸗ Halensee, Halberstädter Straße 3, Pro⸗ zeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Curt Wergin, Berlin, Woyrschstraße 8, gegen den Johann Israel Kraus in Shang⸗ hai 241. R. 397. 42 —, 3. Heim⸗ arbeiterin Emma Trost geb. Ullrich, Berlin, Pettenkofer Straße 33, Prozeß⸗ bevollmächtigter: Rechtsanwalt Felix Heinze, Berlin, Neue Königstr. 1, gegen den Rentner Israel Emil Trost, früher in Berlin 241. R. 387. 42 —, 4. Kauf⸗ mann Alfred Israel Israel in Shang⸗ hai, 370 North Soochow Road Room Nr. 158, Prozeßbevollmächtigter: Kon⸗ sulent Dr. Kurt Israel Werthauer, Berlin, Passauer Straße 24, gegen seine Ehefrau Ilse Israel geb. Koenkow in Shanghai, 5 Astor Terrace 224. R. 315. 41 —, 5. Frau Marig Maier geb. Bzdzil (Bzdzyl), Bexlin⸗Charlottenburg, Schlüterstr. 63, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Rückbeil, Berlin, Krausenstraße 15, ge en den früheren Fea nüae Siegfried Maier, früher in Berlin⸗Schöneberg, Eisenacher Straße 243. R. 230. 42 —,

Berlin, Kleist⸗

Nr. 38/39

6. Viktor Skwarsky,

straße 26, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Hoernicke, Berlin, Neue Winterfeldstraße 5, gegen Maria Skwarsky geb. Bodrowa, früher Berlin 241. R. 3938, 42 —,. 7. Frau Marthg Löb geb. Stockmann, Falkensee bei Spandau, Kruppstraße 26, bei Frau Edel, Prozeßbevollmächtigter: Rechts⸗ anwalt Bahn, Bexlin, Kurfürsten⸗ straße 88, gegen den Kaufmann Ludwig Löb, zuletzt in Frankreich 243. K. 320. 42 —, 8. Büroangestellter Heinz Mördel in Borgsdorf (Nordbahn), Hin⸗ denburgstraße 40, zur Zeit Gefreiter, Feldpostnummer: 11 834, vertreten durch seinen Vater, Schlosser Frederik Mör⸗ del, Borgsdorf Canebahn, Hinden⸗ burgstr. 40, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Oskar Fiebig, Ber⸗ lin, Potsdamer Stvaße 72, gegen Frag Katharina ördel geb.

üller in New⸗York⸗City im Staate New York, 106 East 120 Str. 248. R. 338. 42 —, 9. Frau Erng Schneider, geb. Freier in Berlin, Pank⸗ straße 24, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Kamberg, Berlin, Bad⸗ straße 9. gegen ihren Ehemann, den Tischler Pau Schneider, früher Berlin, zur Zeit unbekannten Vatentzen 255. Y. h- z2 Zchbn. 8* Happ in Berlin⸗Schöneberg, Prozeß⸗ Fec n ge r: Konfuken! Gerhard Israel Mamlok, Berlin⸗Charlotten⸗ burg, Kantstraße 49, gegen Frau Taube Happ geb. Jawschitz, Buenos Aires 222. R. 404. 42 —, 11. Frau Margarete Ludwig geb, Wartmann, Berlin⸗Karls⸗ horst, Frankestr 30 bei Schlapter, Pro⸗ e evollmächtigter: Rechtsanwalt Dr.

olquardsen erlin, Linkstraße 10, gegen Fabrikleiter Friedrich Wilhelm Sudwig, Johannisburg (Südafrika), Ivette Court 42, 102 Mooi Street 243. R. 438. 42 —, 12. Kaufmann Eduard Erhardt, Berlin⸗Tempelhof, Moltkestr. 1, Prozeßbevollmächtigte: Rechtsanwälte Féaux de Lacroix, Busch, Berlin, Unter den Linden 71, gegen 1. Kaufmann Moritz Israel Steiner, früher in Litzmannstadt, 2. Witwe He⸗ lene Warkany in Rigg als Erbin des am 25. 2. 1940 verstorbenen Juden Moxitz Israel Warkany, wegen Zinsen⸗ sahlung 245. 0. 48. 42 —, mit den Anträgen zu 1—11 auf Ehescheidung, zu 12, die Beklagten als Gesamtschuldner zu veruxteilen, die Bwangzvollstreckung wegen 6 % Zinsen ab 1. 40. 1938 aus der im Grundbuch des Amtsgerichts Berlin von Moabit Band 74 Bl. Nr. 3199 Abt. III Nr. 34 für den Klä⸗ ger eingetragenen Grundschuld von 23 750 Cℳ, in das mit der Grundschuld belastete Grundstück zu dulden und diese Zinsen aus dem vorbezeichneten Grundstück zu zahlen wegen Zinsen⸗ zahlen. Die Kläger laden die Beklagten zur mündlichen des Rechts⸗ streits vor das Landgericht Berlin, Grunerstraße, und zwar zu 1. auf den 12. 11. 1942, 10 Uhr, Zimmer 245, zu 2 auf den 31. 10. 1942, 10 Uhr, Zimmer 245, zu 3 auf den 31. 10. 1942, 10 Uhr, Zimmer 245, zu 4 auf den 29. 10. 1942, 10 Uhr, Zim⸗ mer 377, zu 5 auf den 28. 10. 1942, 10 Uhr, Zimmer A 107, zu 6 auf den 31. 10. 1942, 10 Uhr, Zimmer 245, zu 7 auf den 11. 11. 1942, 10 Uhr, Zimmer A 107, zu 8 auf den 11. 11. 1942, 10 Uhr, Zimmer 245, zu 9 auf den 27. 10. 1942, 10 Uhr, Zim⸗ mer A 107, zu 10 auf den 2. 11. 1942, 10 Uhr, Zimmer 244, zu 11 auf den 28. 10. 1942, Zimmer A 107, zu 12 auf den 10. 10. 1942, 10 Uhr, Zimmer 134, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gericht zu⸗ gelassenen, zu 1—5, 10 und 12 Kon⸗ sulenten, zu 6—10 und 11 Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtigten vertreten zu lassen.

Berlin, den 15. August 1942..

Die Geschäftsstelle des Landgerichts. [21789] Oeffentliche Zustellung.

2. R. 107/42. Der Kutscher Rudolf Prohatschek aus Bielitz⸗Ost, Batzdorfer Straße 53, Prozezbevolmächtigter. Rechtsanwalt Kaßner in Bielitz, klagt

gegen seine Ehefrau Valerie Prohat⸗ schek geb. Bloniarczyk, zur Zeit un⸗ bekannten Aufenthalts, früher in Kamitz, Kreis Bielitz, O. S., auf Ehe⸗ scheidung aus § 55 Eheges. Der Kläger ladet die Beklagte zur mündlichen Ver⸗ handlung des Rechtsstreits vor die 1. Zivilkammer des Landgerichts in Bielitz .S., Zimmer 35, auf den 11. November 1942, 9 Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechts⸗ anwalt als Prozeßbevollmächtigten ver⸗ treten zu lassen.

Bielitz, den 14. August 1942.

Die Geschäftsstelle des Landgerichts. [21790] Oeffentliche Zustellung.

2 R 65/41. Frau Ida Dubraveie geb. Stütz in Tiefenort a. d. Werra, Prozeß⸗ bevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr' Stockmar in Vacha, klagt gegen den ““ Peter Dubraveic, früher in Tiefenort a. d. Werra, z. Zt. un⸗ bekannten Aufenthalts, auf Eheschei⸗ dung. Sie ladet ihren Ehemann zur mündlichen Verhandlung des Eheschei⸗ dungsstreites vor das Landgericht Eisenach, Zivilkammer II, 12 dem auf den 6. Oktober 1942, 9 Uhr, be⸗ stimmten Verhandlungstermin mit der Aufforderung, sich durch einen bei die⸗ sem Gericht 5 elassenen Rechtsanwalt vertreten zu 18. 3

Eisenach, den 15. August 1942.

Die Geschäftsstelle des Landgerichts [21791] Oeffentliche Zustellung.

Die Frau Julianne Serdecki geborene W“ in Graudenz, Getreldemarkt

r. 15, Prozeßbevollmächtigter: Rechts⸗ anwalt Mielke in Graudenz, klagt gegen ihren Ehemann Wladislaus Serdecki, früher in Kosten, jetzt unbekannten Aufenthalts, auf Ehescheidung aus § 55 des Gesetzes vom 6. 7. 1938. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits vor die 2. Zivilkammer des Landgerichts in Graudenz auf den 17. Oktober 1942, 8 ¼ Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechts⸗ anwalt als Prozeßbevollmächtigten ver⸗ treten zu lassen.

Graudenz, den 12. August 1942.

Die Geschäftsstelle des Landgerichts.

[21792] Oeffentliche Zustellung.

4 R 88/42. Die Frau Anna Lille felse Garten geborene Kohs in Grau⸗ denz, Uferstraße 1, Prozeßbevollmäch⸗ tigter: Rechtsanwalt Foege in Grau⸗ denz, klagt gegen ihren Ehemann, den Arbeiter Izak Eizyk Lille felse Gar⸗ ten, früher in Graudenz, jetzt unbe⸗ kannten Aufenthalts, auf Eheschei⸗ dung aus s 35 des Ehegesetzes. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ 6 vor die 2. Zivilkammer des

andgerichts in Graudenz auf den 17. Oktober 1942, 8 ½ Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechts⸗ anwalt als Prozeßbevollmächtigten vertreten zu lassen.

Graudenz, den 12. August 1942. Die Geschäftsstelle des Landgerichts.

[21983] Oeffentliche See.

Die Ehefrau Elisabeth Schosseler, geb. Kraus, Schweißerin, wohnhaft in Menden, Bittfahrt Nr. 1, Prozeßbevoll⸗ mächtigter: Rechtsanwalt Dr. Eugen Mehring in Luxemburg, klagt gegen ihren Wemann Michel Albert Schosse⸗ ler, Koch, mit letztem bekannten Wohn⸗ sitz in Esch/ Alzig, verzogen seit April 1940 nach Frankreich, jetzt 88 be⸗ kannten Wohnsitz und Aufenthalt, wegen Ehescheidung mit dem Antrage, gestützt auf §8 49 und 55 des EChe⸗ gesetzes, die Ehe der Parteien zu schei⸗ den, den Ehemann als den allein schul⸗ digen Teil. zu erklären, demselben die Kosten ünshee Fen. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 3. Zivilkammer des Landgerichts in Luxemburg, II. Stockwerk, Zimmer 31, auf den 27. Oktober 1942, 9 Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechts⸗ anwalt als Prozeßbevollmächtigten ver⸗ treten zu lassen.

Luyxemburg, den 12. August 1942.

Die Geschäftsstelle des Landgerichts.

[21984] Oeffentliche Zustellung.

Die Frau Emilie Teperek, geborene Keller in Sudauen, Prozeßbevollmäch⸗ tigter: Rechtsanwalt Dr. Zimmermann in Lyck, klagt gegen ihren Ehemann, den Polen Richard Teperek, unbe⸗ kannten Aufenthalts, früher in Msci⸗ bow, Kreis Wolkowysk, wohnhaft, ees She eivugg mit dem Antrage, die Ehe der Parteien zu scheiden und den Beklagten für den alleinschuldigen Teil! zu erklären. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhand⸗ lung des Rechtsstreits vor die III. Zi⸗ vilkammer des Landgerichts in Lyck, Luisenplatz 15, I Stockwerk, Zimmer! Nr. 204, auf Freitag, den 2. Oktober 1942, vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei

diesem Gericht zugelassenen Rechtsan⸗

walt als Prozeßbevollmächtigten ver⸗ treten zu lassen.

Lyck (Ostpr.), 11. August 1942. Die Geschäftsstelle des Landgerichts.

[21986] Oeffentliche Zustellung. 4 R. 395/1942. Sikacek, Anton, Schlosser in München⸗Untermenzing, Adolf⸗Hitler⸗Str. 88, Kläger, Prozeß⸗ bevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Friedrich 1e I in München, klagt gegen Sikacek, Zeljka, Ehefrau des Klägers, zur Zeit unbekannten Aufent⸗ halts, Beklagte, nicht vertreten, wegen Ehescheidung mit dem Antrag, zu er⸗ kennen: 1. Die Ehe der Streitsteile wird wegen Aufhebung der häuslichen Gemeinschaft geschieden. 2. Die Be⸗ klagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Der Kläger ladet die Be⸗ klagte zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 4. Zivilkammer des Landgerichts München I auf Dienstag, ven 13. Oktober 1942, vormittags 9 Uhr, Sitzungssaal 85/I, mit der Aufforderung einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtigten zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt⸗ gemacht. München, den 13. August 1942. Geschäftsstelle des Landgerichts München I.

21989] Veräußerungsauftrag.

IVeo A 752 Dr. RoufPa. Ich gebe den Juden Berthold Eisinger, Wera Eisinger und Zita Eisinger, Angehörigen des Protektorates Böhmen und Mähren, zuletzt wohnhaft in Nikolsburg, Brünner Str. 69, dzt. un⸗ bekannten Aufenthalts, auf Grund des § 6 der Verordnung über den Einsatz des jüdischen Vermögens vom 3. 12. 1938, RGBl. I S. 1709, auf, ihren landwirtschaftlichen Besitz, bestehend in der Hälfte bzw. in je einem Viertel der a) E.⸗Z. 46, Grdst. Nr. 189, 120/1, 120/2, b) E.⸗Z., 5858, Grdst. Nr. 5853, c) E.⸗Z. 6823, Grdst. Nr. 2/1, Grund⸗ buch Nikolsburg, innerhalb von zwei Wochen vom Tage dieser Bekannt⸗ machung an gerechnet an einen geeig⸗ neten Bewerber zu einem angemessenen Preis zu veräußern. Sollten sie diesem Auftrag innerhalb der genannten Frist nicht entsprechen, erfolgt die Bestellung eines Treuhänders, der die Veräuße⸗ rung und Abwicklung durchzuführen hat.

ien, den 7. August 1942. Der Reichsstatthalter in N. D. Obere Siedlungsbehörde. J. A.: Dr. Rougon.

21794] Oeffentliche Zustellung.

J. 5/28. In dem Verteilungs⸗ verfahren über einen von dem Lehrer i. R. Reinhold Kiehm in Babelsberg, Lortzingstr. 7, im Wege der Zwangs⸗ vollstreckung beigetriebenen Betrat wird: 1. der Kaufmann E1 Zobel in Paris, 2. die Fa. Phoenix G. m. b. H., bisher Berlin, Saarland⸗ straße 11, 3. die Fa. Karl Tusche, bisher Berlin, Bayreuther Str. 43. zu dem Verteilungstermin vor das Amtsgericht in Oranienburg auf den 6. Oktober 1942, 11 Uhr, Zim⸗ mer 36, geladen.

Oranienburg, den 14. August 1942. Die Geschäftsstelle des Amtsgerichts.

[21795] Oeffentliche Bekanntmachung. 6. O0. 48/42. Der Generaldirektor

a. D. Max Rathke in Potsdam, Se⸗

danstr. 12, Kläger, Prozeßbevollmäch⸗

tigter: Rechtsanwalt Dr. Averdunk in

Potsdam, klagt gegen den Kaufmann

Dr. Wilhelm Völler, unbekannten

Aufenthalts im Auslande, Beklagten

6. O0. 48/42 —, auf Verurteilung

an den Kläger 5000,— RHℳ nebst 4 N.

Zinsen seit 15. 4. 1933 zu zahlen und

dem Beklagten die Kosten des Rechts⸗

streits aufzuerlegen. Der Kläger ladet den Beklagten zur mündlichen Ver⸗ handlun es Rechtsstreits vor die

3. Zivilkammer des Landgerichts Pots⸗

dam auf den 1. Oktober 1942

10 Uhr, mit der Aufforderung, ng

durch einen bei diesem Gericht zuge⸗

lassenen Rechtsanwalt als Prozeß⸗

bevollmächtigten vertreten zu lassen. Potsdam, den 14. August 1942. Die Geschäftsstelle des Landgerichts.

5. Verluft⸗ u. Fundsachen

[21796] Der Versicherungsschein Nr. M. 577 129 Falk ist abhanden gekommen und wird a e6e. wenn er nicht binnen Monatsfrist vorgele t wird. Berlin, den 15. August 1942. Friedrich Wilhelm Lebensversicherungs⸗Akt. Ge

[21994 Gerling⸗Konzern Lebensversicherungs⸗Akt.⸗Ges. Der Hinterlegungsschein vom 11. 6. 1935 zur Versicherung Nr. L 100 635 (Ulrich Korpien, Kassel) ist abhanden gekommen. Er tritt außer Kraft, wenn nicht innerhalb zweier Monate Einspvuch erfolgt. Köln, den 13. August 1942

Der Vorstund.

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