11. Genossenschaften
§ 9 Abs. 1 „Der Rℳ 250,—“, b § 14 Abs. 1 „Die Haftsu
e. G. m. b. H. R.ℳ 250,—“.
Laut Beschluß der Generalversamm⸗ en lung vom 27. März 1941 sind die Die Gläubiger werden §§ Abs. 1 und 14 Abs. 1 der Satzung ihre Forderungen wie folgt geändert worden: melden.
umgehend
Anteil beträgt
mme beträgt
aufgefordert anzu⸗
Lehrwerkstatt Leipziger Metallindustrieller e⸗ G. m. b. H.,
[20288. Bilanz am 31. März 1942.
Leipzig W. 33. 1
11“
Abschrei⸗ bung
Wert
1. 4. 1941 Zugang
31. 3. 1942
R.A 7 895— 2 663 72 1 893 —
21 964 — 2 029 — 2 867 06
Aktiva. FR. Nℳ ) R. ℳ
Grundstück und Gebäude 367 990 — Gebäudeinstandsetzungskonto 4 130 14 843 Vaschanlage . . 16 098 Verkzeugmaschinen. 95 721 Elektr. Licht⸗ u. Kraf 16 220 Betriebsausstattung. 13 392 — 6 Heizungsanlage.. . . — 172 94 Geschäftsausstattung . 3 655 499 15 Büromaschinen. 1 233 448 — Kraftfahrzeug .. . . .. 1 526 — 386,— Kurzlebige Wirtschaftsgüter. 8 200 13 696
8 51 540 tanlage
R. ℳ ₰ 360 095— 16 310 14 205 125 297 14 191 14 928 3 260
3 697
1 140
5451477
528 165—
Forderungen: 8 aus Lieferungen und Leistungen (Debitoren) aus Lieferungen und Leistungen (Kreditoren). Vorschüsse. 1A4“ Vorräte: Roh⸗, Hilfs⸗ und Betriebsstoffe ““ Halbfabrikate, angefangene Arbeiten Bank⸗ und Postscheckguthaben, Kassebestand Posten der Rechnungsabgrenzung .
35 347 54 1 980 95 216,— 25 555 —
30 431 —
6 5 97
Passiva. 6 Verbindlichkeiten: Aus Lieferungen und Leistungen Anzahlungen aus Debitoren
82 329 74
16 192 47
Hypotheken “ Noch abzuführende eiserne Sparbeträge... Posten der Rechnungsabgrenzungg . Geschäftsguthaben der Genossen . Reservefonds. 1““ Gewinnvortrag aus 1940/41. 16
— Zuweisung an Reservefonds.. Reingewinn 1941/41224ͤl. .
19 855 55 19 855 5.
Gewinn⸗ und Berlustrechnung am 31. März 1942.
785—
37 544
56 370 9 702 7 42 610˙2
700 136 —
98 522: 325 483
16,034 187 500 36 355
35 911/87
Soll. Löhne und Gehälter.. . . Soziale Abgaben: Gesetzliche... Freiwillige. Hypotheken⸗ und Bankzinsen, Skonto. Steuern und Abgaben . . . ... Werk⸗, Hilfs⸗ und Betriebsstoffe. Sonstige Kosten 1“ Abschreibungen auf Anlagen: Langlebige Anlagen ... . Kurzlebige Wirtschaftsgüter. Gewinn 1941/42.
11“
. 14 371,41 13 969,23
40 817,87 13 696,90
1“
W Haben. Erlös aus Lieferungen, Leistungen und Umsch Anlernbeiträge. v1““ Prüfungsgebühren 1““ Sonstige Erlöse und Erstattungen. Vereinnahmte Miten. Darlehenserlaß.... “
ulung
1. Genossenbewegung im Geschäftsjahr 1941/42:
R.“ 9 240 789 93 28 340 64 14 266 61
19 350 65 78 963 63
329 —
700 136,41
66 264 46
54 514 77 35 911/87
pb) gedeckt durch sonstige Sicherheit Hypotheken, Grund⸗ und Rentenschulden
Grundstücke und Gebäude. Geschäfts⸗ und Betriebsausstattung.
In den Aktiven sind enthalten:
hℳ —,—, b b) Forderungen an Mitglieder des Vor
Personen sowie an Unternehmen, bei sönlich haftender Gesellschaft dem Kre
4
Gläubiger:
Kredite (Nostroverpflichtungen) “ c) Einlagen deutscher Kreditinstitute. d) sonstige Gläubiger. .
In der Gesamtsumme sind enthalten: B Daa) gedeckt durch börsengängige Wertpapiere R. 1 028 214,54,
Beteiligungen (§ 131 Abs. 1 A II Nr. 6 des Aktiengesetzes) “ Davon sind Beteiligungen bei anderen Kreditinstituten Rℳ 101 001,—. Zugang im Jahre 1941 HKℳ 76 000—.
Zugang im Jahre 1941 H.ℳ 317 113,62, 4 Abschreibung im Jahre 1941 R.ℳ 124 194,62.
Zugang und Abschreibung im Jahre 1941 R. ℳ 1702,01. Posten, die der Rechnungsabgrenzung dienern . .
a) Forderungen an Konzernunternehmen (Schlesische Landschaft) Forderungen an sonstige im § 14 Abs.
oder Mitglied des Verwaltungsträgers angehört Rℳ 25 181,56, Anlagen nach § 17 Abs. 1 KWG. Rℳℳ —,— Anlagen nach § 17 Abs. 2 K. WG. R.
Passiva.
a) seitens der Kundschaft bei Dritten benutzte Kredite b) im In⸗ und Ausland aufgenommene Gelder und 30 512 919,22 21 968 026,28 52 480 945,50 [52 483 802 ¾
R.ℳ en R. ℳ 8 184 450,33. 782 537 101 001
276 930
standes R.ℳ —,—,
1 und 3 KWG. genannte denen ein Inhaber oder per⸗ ditinstitut als Geschäftsleiter
/ K 377 931,89. Summe der Aktiva
8
. 2 856,78
Von der Summe e + d entfallen a aa) jederzeit fällige Gelder R.ℳ. 19 894 bb) feste Gelder und Gelder
11. innerhalb 7 Tagen Rℳ 15
“
Stammkapital . . .. .. Rücklagen nach § 11 KWG. a) gesetzliche Rücklage
Rückstellung für Pensionsverpflichtungen
Sonstige Rückstellungen
Reingewinn: h Gewinn 1941. .
gesetzes) Eℳ 33 950, — Eigene Indossamentsverbindlichkeiten:
c) aus sonstigen Rediskontierungen Rℳ
In den Passiven sind enthalten: a) Verbindlichkeiten gegenüber
Landschaft) R.ℳ 2 914 115,37
b) Gesamtverpflichtungen nach § 11 Abs.
1 950 000,—
KArdC
““
auf Kündigung R.ℳ 32 586 880,51 Von bpb werden durch Kündigung oder sind fällig:
2. darüber hinaus bis zu 3 Monaten E.ℳ 11 706 680,76 3. darüber hinaus bis zu 12 Monaten N.ℳ 10 193 318,07 4. über 12 Monate hinaus R.ℳ 10 527 589,18 1 Spareinlagen: a) mit gesetzlicher Kündigungsfrist 141 447,45 b) mit besonders vereinbarter Kündi⸗ gungsfrishchttt Anleihen..
b) sonstige Rücklagen nach § 11 KWG. Posten, die der Rechnungsabgrenzung dienen. 8 Gewinnvortrag aus dem Vorjahr
Verbindlichkeiten aus Bürgschaften, Wechsel⸗ und Scheckbuͤrgschaften sowie aus Gewährleistungsverträgen (8 131 Abs. 7 des Aktien⸗
a) aus weiterbegebenen Bankakzepten R —,— b) aus eigenen Wechseln der Kunden an die Order der Bank R. —,—
Konzernunternehmen (Schlesische
c) Gesamtverpflichtungen nach § 16 KWG. Rℳ 52 712 887,86 Gesamtes haftendes Eigenkapital nach § 11 Abs. 2 KWG. R
Gewinn⸗ und Verlustrechnung
uf: 064,99
9 292,50
12 301 200 % 229 085 1 500 000
4 159 753,41
—— 6 86862325292
o“
. 250 000,— . 200 000,—
450 000 2 317 124 19 561
5 606
9 688
. 75 523,96 ¹ v. . 44 807,06
120 331
1 K2G. R.ℳ 65 014 088,72
Summe der Passiva
ar bis 31. Dezember 194
für die Zeit vom 1. Janu
1 040/ 41
Die Zahl der Genossen betrug am 1.4. 1941 = 19 und am 31. 3. 1942 = 26. 2. Geschäftsguthaben und Haftsummen der Genossen im Geschäftsjahr 1941/42:
Die Geschäftsguthaben und der Gesamtbetrag der Haftsummen sämtlicher
Genossen betrugen am 31. 3. 1942 Rℳ 187 500,—.
Rückständige, fällige Mindestzahlungen auf die Geschäftsanteile waren am
Schlusse des Geschäftsjahres in Höhe von R. ℳ 300,— vorhanden.
Leipzig, den 6. Juli 1942.
Lehrwerkstatt Leipziger Metallindustrieller e. G. m. b. H
Aufsichtsrat: Arnhold. Vorstand: Demiani, Hentschel, Preuß, Dr. Schubert.
15. Verschiedene Bekanntmachungen
120757].
Schlesische Landschaftliche Bank zu Breslau.
Bilanz am 31. Dezember 1941.
Aktiva. Barreserve:
a) Kassenbestand (deutsche und ausländische Zahlungs⸗ lö. b) Guthaben auf Reichsbankgiro⸗ und Postscheckkonto 2 022 952,74 ällige Zins⸗ und Dividendenscheiinn...nnl . Schekesa. Wechsel: a) Wechsel (mit Ausschluß von b und eo)) 2 646 411,51 b) eigene Ziehungen . —,— c) eigene Wechsel der Kunden an die Order der Bank —,— In der Gesamtsumme sind enthalten: Wechsel, die dem § 13 Abs. 1 8 Nr. 1 des Gesetzes über die Deutsche Reichsbank entsprechen (Handelswechsel nach § 16 Abs. 2 KWG.) H. ℳ 2 598 726,37. Schatzwechsel und unverzinsliche Schatzanweisungen des Reichs und der Hiervon durch die Reichsbank beleihbar Rℳ 1 743 499,34. Eigene Wertpapiere: b a) Anleihen und verzinsliche Schatzanweisungen des Reichs und der 3 2* 23 049 613,69 b) sonstige verzinsliche Wertpapirerer.. 247 744,18 c) börsengängige Dividendenwere. . —,— ¹) sonstige Wertpabiret . . —,— In der Gesamtsumme sind enthalten: Wertpapiere, die die Reichs⸗ bank beleihen darf Kℳ 23 049 7190,17. “ Turzfällige Forderungen unzweifelhafter Bonität und Liquidität gegen Kreditinstiittite . Davon sind täglich fällig (Nostroguthaben) Rℳ 1 549 701,21. Schuldner: a) Kreditinstitiiuiiuie . 16 802 083,10 b) sonstige Schulnneorr 9 417 931,34
2 198 197 %
6 501 28 479
2 646 411
1 743 499
23 297 357
12 105 508
26 220 014
8
538 402 56 437 818 26 41 815/ 90
3 350 53 24 132 46 30 245 —
538 402 56
Handlungsunkosten: Personalaufwendungen.. 6
Abschreibungen: auf Grundstücke und Gebäude . auf Geschäfts⸗ und Betriebsausstattung
Ueberschuß Vortrag aus dem Jahre 1940. .. Ueberschuß des Geschäftsjahres 1941
Erträge. Gewinnvortrag aus dem Jahre 1940.
Sonstige Erträagg.. x. Breslau, den 15. Mai 1942.
Eichert.
Bankkuratoriums genehmigt.
Nach dem abschließenden Ergebnis
übrigen haben auch die wirtschaftlichen nicht ergeben.
Dr. Rittstieg, Wirtschaftsprüfer.
*) Anmerkung des Direktoriums: ist durch § 10 der Verordnung zur Durchf pflicht der Wirtschaftsbetriebe der öffent S. 180) in Verbindung mit dem Erlaß
Aufwendungen.
Steuern und ähnliche Abgaben.. 4 Sonstige Handlungsunkosten..
Kontokorrent⸗, Effekten⸗ und Wechselzinsen.. Erträge aus Provisionen, Gebühren und Effekten
. 711 573,80 87 933,09 . 116 314,10
.124 194,62 1 702,01
75 523,96
44 807,06
125 896 63
120 331 02 1 162 048/64
—————
75 523 96 678 226/78 254 406 23 153 891 67
1162 048,64
Schlesische Landschaftliche Bank zu Breslan.
Rein.
Vorstehende Bilanz nebst Gewinn⸗ und Verlustrechnung ist durch Beschluß des
Breslau, den 5. August 1942.
Der Vorsitzer des Bankkuratoriums. 8 Freiherr von Zedlitz und Neukirch.
unserer pflichtmäßigen Prüfung auf Grund
der Bücher und der Schriften der Bank sowie der vom Vorstand erteilten Aufklärungen und Nachweise entsprechen die Buchführung, der Jahresabschluß und der Geschäfts⸗ bericht, soweit er den Jahresabschluß erläutert, den gesetzlichen Vorschriften. Im
Verhältnisse wesentliche Beanstandungen*) Berlin W 8, den 16. Juni 1942.
Deutsche Revisions⸗ und Treuhand⸗Aktiengesellschaft.
ppa. Dr. Hoffmann, Wirtschaftsprüfer. Diese Formulierung des Prüfungsvermerks ührung der Vorschriften über die Prüfungs⸗ lichen Hand vom 30. März 1933 (RGBl. I des Herrn Preußischen Ministers für Wirt⸗
schaft und Arbeit vom 29. November 1933 vorgeschrieben.
[22097] 9 Bayerische Gemeindebank (Girozentrale), München
Bekanntmachung.
A. Eintausch: Die noch umlaufen⸗ den Schuldverschreibungen unserer im Zins auf 4 % gesenkten Bayerischen Kommunalanleihen von
1926 R. I (urspr. 7 %) — Kenn⸗Nr. 18 510 — nächstfäll. Zinssch. 1. 1. 1943,
1926 R. II (urspr. 7 %) — Kenn⸗Nr. 18 511ü — nächstfäll. Zinssch. 1. 4. 1943,
1927 R. 1 (urspr. 6 %) — Kenn⸗Nr. 18 512 — nächstfäll. Zinssch. 1. 2. 1943,
1928 R. 1 (urspr. 8, %) — Kenn⸗Nr. 18 513 — nächfäll. Zinssch. 1. 11. 1942,
1929 R. I (urspr. 8 %) Kenn⸗Nr.
18 514 — nächstfäll. Zinssch. 1. 2. 1943,
1930 R. I (urspr. 8 %) — Kenn⸗Nr. 18 515 — nächstfäll. Zinssch. 1. 11. 1942,
1930 R. I (urspr. 7, %) — Kenn⸗Nr. 18 516 — nächstfäll. Zinssch. 1. 2. 1943
werden gemäß §8 7, 8 der Verordnung über das Verfahren beim Umtausch von Schuldverschreibungen der Kreditinsti⸗ tute vom 8. 12. 1941 in Stücke unserer neuen 4 % Bayerischen Kommunal⸗ anleihe von 1942 Reihe I — Kenn⸗ Nummer 18 518 — mit Zinsscheinen vom 1. 4. 1943 und folgende ein⸗ etauscht. Wir ersuchen daher die In⸗ aber von Stücken unserer Anleihen von 1926 bis 1930 diese mit dem oben⸗ genannten nächstfälligen und den fol⸗
neuerungsschein bis spätestens Ende
Zeptember 1942 bei uns oder bei den
in den Anleihebedingungen ersichtlichen Einlösungsstellen, geordnet mit Num⸗ mernverzeichnissen und getrennt nach den einzelnen Anleihen, zum Eintausch einzureichen. Die auf Namen umge- schriebenen Stücke bitten wir gesondert 1 einzusenden; zum Eintausch bedarf es
keines Freischreibungsantrages, es sei
denn, daß eine Umschreibung nicht mehr
gewünscht wird. Von der Wiederfest⸗
schreibung bitten wir jedoch im Inter⸗ esse der Beweglichkeit des Effektenver⸗ kehrs, soweit nicht besondere Gründ
entgegenstehen, abzusehen. Der Ein⸗ tausch erfolgt frei von Provision und Börsenumsatzsteuer und nach Möglich⸗ keit in gleicher Stückelung. Die Ver
rechnung und Gutschrift der anfallen⸗ den Stückzinsen geschieht zum Ein⸗ tauschstichtag 1. Oktober 1942;
der Gegenwert fehlender Zinsscheine wird berechnet.
B. Prospektfreie Zulassung der neuen Schuldverschreibungen: Der Herr Reichswirtschaftsminister hat mit Bescheid vom 5. 3. 1942/1V Fin. 291 42 C XI auf Grund des § 40 des Börsengesetzes angeordnet, daß es vor der Einführung der Schuldverschrei⸗ bungen der neuen 4 % Bayerischen Kommunalanleihe von 1942 Reihe 1 an der Bayerischen Börse zu München der Einreichung eines Prospektes nicht bedarf. Mit dieser Anordnung gilt die Zulassung der nachstehenden Schuld⸗ verschreibungen im Gesamtnennbetrag von 66 Millionen Reichsmark zum Handel an der genannten Börse als erfolgt:
Bücchstabe A Nr. 1 bis 6000 = 6000
Stück zu R.ℳ 100,—, Buchstabe B Nr. 1 bis 5500 = 5500 Stück zu Hℳ 200,—, Buchstabe C Nr. 1 bis 7200 — 7200 Stück zu H.ℳ 500,—, Buchstabe D Nr. 1 bis 12 700 = 12 700 Stück zu RKℳ 1000,—, Buchstabe E Nr. 1 bis 4500 =— 4500 Stück zu H.ℳ“ 2000,—,
Buchstabe F Nr. 1 bis 3800 = 3800 Stück zu H.ℳ 5000,—,
Buchstabe G Nr. 1 bis 2000 = 2000 Stück zu E.ℳ 10 000,—.
Mit Einführung dieser neuen An⸗ leihe zum amtlichen Verkehr wird die Notiz der alten Anleihen von 1926 bis 1930 eingestellt. Die Schuldverschrei⸗ bungen lauten auf den Inhaber; sie sind mit halbjährlich am 1. 4. und 1. 10. nachträglich zahlbaren Zinsscheinen, deren erster am 1. 4. 1943 fällig wird, sowie mit Erneuerungsschein versehen. Die Tilgung erfolgt durch Auslosung oder Kündigung oder durch Ankauf im Laufe von längstens 60 Jahren. Die Schuldverschreibungen sind für den In⸗ haber unkündbar; die Bank hat das Recht, die Anleihe mit einmonatiger Frist ganz oder teilweise zu kündigen. Alle die Anleihe betreffenden Mit⸗ teilungen, insbesondere Verlosung und Kündigung sowie die Einlösungs⸗ termine, werden jeweils rechtzeitig vor dem Zahlungstermin im Deutschen Reichsanzeiger und im Völkischen Beob⸗ achter bekanntgegeben, ebenso alsbald nach den Ziehungen die Buchstaben, Nummern und Beträge der gezogenen und der in früheren Ziehungen ausge⸗ losten, aber noch nicht eingelösten Stücke. Auf die Schuldverschreibungen und die ihnen zugrunde liegenden Dar⸗ lehensforderungen finden die Bestim⸗ mungen des Gesetzes über die Pfand⸗ briefe und verwandten Schuldver⸗ schreibungen öffentlich⸗rechtlicher Kre⸗ ditanstalten vom 21. Dezember 1927 Anwendung (§ 7˙¹'des Gesetzes). Der Gesamtbetrag der im Umlauf befind⸗ lichen Schuldverschreibungen muß daher in Höhe des Nennwerts jederzeit durch Darlehen, die an inländische Körper⸗ schaften des öffentlichen Rechts oder gegen Uebernahme der Gewährleistung durch eine solche Körperschaft gewährt sind, von mindestens gleicher Höhe und mindestens gleichem Zinsertrage gedeckt sein. Für die Verzinsung und Rück⸗ zahlung der Schuldverschreibungen haf⸗ ten die Bank mit ihrem ganzen Ver⸗ mögen und darüber hinaus der Baye⸗ rische Sparkassen⸗ und Giroverband und durch ihn seine Mitglieder (die Gewährträger der bayerischen Spar⸗ kassen) unbeschränkt. Insbesondere dienen als Sicherheit für die Schuld⸗ verschreibungen die in das Deckungs⸗ register eingetragenen Forderungen gegen die Darlehensnehmer, denen aus dem Erlös dieser Anleihe Darlehen gegeben wurden. Die fälligen Zins⸗ scheine dieser Anleihe sowie die ge⸗ kündigten und ausgelosten Stücke wer⸗ den kostenfrei bei der unterzeichneten Bank und deren Zweigstelle Nürnberg, ferner bei der Deutschen Girozentrale — Deutsche Kommunalbank — Berlin, bei den ihr angeschlossenen Girozen⸗ tralen und Landesbanken sowie bei sämtlichen deutschen öffentlichen Spar⸗ kassen eingelöst. Von den gleichen Stellen werden auch die neuen Zins⸗ scheinbogen ausgegeben und im Falle einer Konvertierung die Konversion durchgeführt. Die Zulassung zum Lom⸗ bardverkehr bei der Deutschen Reichs⸗ bank wird beantragt werden. Die Schuldverschreibungen sind mündel⸗ sicher (Verordnung vom 7. 5. 1940).
München, den 18. August 1942. Bayerische Gemeindebank (Giro⸗ zentrale) Oeffentliche Bankan alt
genden Zinsscheinen sowie mit dem Er⸗
München.
iaeemereaercnesmaeeaeaeeeeeeeeeeeeee˙˙˙]
von der in der 40. Zuteilungsperiode erfolgten Sonderzutei⸗
— Preußischer
geichs Sta
Erscheint an jedem 2.8eg abends. . 2,30 ℛ ℳ einschließlich 0,48 Zeitungsgeb abholer bei der Anzeigenstelle 1,90 monatlich.
Bestellungen an, in Berlin für Selbstabholer die Anz⸗
2 duech die Post momaellch „aber ohne Bestellgeld; für Selbst⸗ Bostanstalten nehmen straße 32. Einzelne Nummern dieser Ausgabe kosten 50 ℛ, einzelne Beilagen . 1 ist da 10 7. Sie werden nur gegen Barzahlung oder vorherige Einsendung des strichen) oder dur Betrages einschließlich des Portios abgegeben. Ferusprech⸗Sammel⸗Ar. 10 33 33. - 3
8
8
Reichsbankgirokonto ⸗Berlin, Konto Nr. 1/1913
Nr. 195
0 & %, einer dreigespaltenen 92 mm breiten Petit⸗Zeile 1,85 ℛA. — An 2—
mmt an die Anzeigenstelle Berlin SW 68, Wilhelmstraße 32. Alle vrncansce ge find auf einseitig beschriebenem Papier völlig bruckreif einzusenden, insbesondere rin auch anzugeben, welche Worte etwa durch Fettdruck (einmal unter⸗
werden sollen. —
für den Naum einer fünsgespaltenen 55 mm breiten Petit⸗Zeile
Sperrdruck (besonderer Vermerk am Nande) hervorgehoben efristete Anzeigen müssen 3 KTage vor dem Einrückungs⸗ termin bei der Anzeigenstelle eingegangen sein.
Berlin
„Inhalt des amtlichen Teiles Deutsches Reich
Ernennungen und sonstige Personalveränderungen. Bekanntmachung über Vermögensträger, in deren Vermögen die Veymögensverwaltung der Deutschen Arbeitsfront G. m. b. H. eingewiesen wurde. 8 Erlaß über die Durchführung des Kartensystems für Lebens⸗ mittel für die 41. Zuteilungsperiode vom 21. September bis 18. Oktober 1942. Anordnung über die Gebühr der Architekten vom 21. August 1942. Bekanntmachungen der Geheimen Staatspolizei Brünn und des Regierungspräsidenten in Wiesbaden über die Einziehung von Vermögenswerten für das Reich. Bekanntmachung des Reichskommissars für die Behandlung feindlichen Vermögens über eingerichtete Verwaltungen von Grundstücken. Bekanntmachung über die Bestellung zum Vorsitzer des Vor⸗ standes der Reichsstelle für Getreide, Futtermittel und sonstige landwirtschaftliche Erzeugnisse — Geschäftsabteilung —.
Amtliches Deutsches Reich
Der Führer hat dem ordentlichen Professor em. Dr. phil. Richard Schorr in Aumühle Bezirk Hamburg mit Urkunde vom 20. August 1942 die Goethe⸗Medaille für Kunst und Wissenschaft verliehen.
.“ 1I1“
Die Regierungsoberinspektoren Christian Frank, Georg Maß und Christian Schorr, z. Zt. im Wehrdienst, sind in Regierungsoberinspektor⸗Stellen der Reichsbesoldungs⸗ gruppe A 4 b 1 beim Rechnungshof des Deutschen Reichs ein⸗
gewiesen worden. “ “ 11“
Bekanntmachung „Auf Grund des § 24 Abs. 4 des Gesetzes über die Ge⸗ währung von Entschädigungen bei der Einziehung oder dem Uebergang von Vermögen vom 9. Dezember 1937 (RGBl. I S. 1333) wird békanntgegeben:
Die Vermögensverwaltung der Deutschen Arbeitsfront GmbH ist in nachstehende Sondervermögen des ehemaligen Deutschen Buchdruckervereins und des ehemaligen Verbandes Deutscher Offset⸗ und Steindruckereibesitzer e. V. eingewiesen:
Rℳ 150 000,— fällig per 1. 5. 1942,
R.ℳ 300 000,— fällig per 30. 6. 1942 (Zinssatz 2 ½¼ )
ERℳ 20 000,— fällig per 2. 7. 1942 (Zinssatz 2 ½¼˖ *2)
Rℳ 50 000,— fällig per 1. 10. 1942 (Zinssatz 2 ¾ %)
Rℳ 30 000,— fällig per 4. 10. 1942 (Zinssatz 2 7¾¾ %).
10. Dezember 1937 bestimmt. Berlin, den 17. August 1942.
Der Reichsminister des Innern. J. A.: Turneck.
ng des Kartensystems für Lebensmittel für die 41. Zuteilungsperiode vom 21. September bis 18. Oktober 1942
Erster Teil
“
Festsetzung der Rationen Die Lebensmittelrationen der 40. Zuteilungsperiode gel⸗ ten — mit einer Ausnahme — auch in der 41. Zuteilungs⸗ periode. Ausgenommen ist die Ration an Kaffee⸗Ersatz; sie wird um ⁄¼1 6 kg (62,5 g) auf 250 g gekürzt. Dabei ist von Wert, daß der Anteil der Zusatzstoffe im Kaffee⸗Ersatz bei gleichzeitiger Verringerung des Getreideanteils erhöht ist und die Kaffee⸗Ersatzmittel dadurch ergiebiger als früher sind. An
der Qualität hat sich dabei nichts geändert. Es erhalten also alle Verbraucher die folgenden Erzeug⸗ nisse in der gleichen Menge wie in der 40. Zuteilungsperiode: Brot, Mehl, Fleisch, Butter, Margarine, Käse (abgesehen
lung), Quark, Getreidenährmittel, Teigwaren, Kartoffelstärke⸗ erzeugnisse, Vollmilch, Zucker, Marmelade, Kunsthonig und Kakaopulver.
Die Abgabe von Speiseöl an Stelle von Margarine bleibt auf die Gebiete mit gewohnheitsmäßig stärkerem Speiseöl⸗ verbrauch beschränkt mit der Maßgabe, daß auch Lang⸗, Nacht⸗, Schwer⸗ und Schwerstarbeiter auf die Zulage⸗ und Zusatz⸗ karten an Stelle von Margarine Speiseöl nur im Rahmen der örtlichen Regelungen beziehen können (vgl. Zweiter Teil, Erster Abschnitt, Ziffer A). 1
Zweiter Teil
Durchführungsbestimmungen und sonstige Regelungen Erster Abschnitt Regelung der Warenabgabe auf die Reichsfettkarten 8 Abgabe von Speiseöl 16“ Die Reichsfettkarten, die Zusatz⸗ und Zulagekarten sowie die Wochenkarten für ausländische Zivilarbeiter der 41. Zu⸗ teilungsperiode enthalten keine Abschnitte zum wahlweisen Be⸗ zuge von Margarine oder Speiseöl. Die Hauptvereinigung der deutschen Milch⸗ und Fettwirtschaft wird jedoch Speiseöl⸗ Zuteilungen in Gebieten mit gewohnheitsmäßig stärkerem Speiseölverbrauch in beschränktem Umfange über die Milch⸗ und Fettwirtschaftsverbände im Einvernehmen mit den zuständigen Landes⸗(Provinzial⸗) Ernährungsämtern vor⸗ nehmen. Warenabgabe auf die Nährmittelkarten Abgabe von Kaffee⸗Ersatz Wie bereits im Ersten Teil erwähnt, wird die Ra⸗ tion an Kaffee⸗Ersatz auf 250 g je Zuteilungsperiode gekürzt. Die Abgabe erfolgt auf die beiden mit dem Aufdruck „125 g Kaffee⸗Ersatz“ versehenen Abschnitte N 25 /N 26 und N 277 N 28 der Nährmittelkarten für über 3 Jahre alte Versorgungs⸗ berechtigte und Selbstversorger (einschließlich der Selbstver⸗ sorger mit Getreide) 8 Zweiter Abschnitt 4 Kartenwesen 8 Lebensmittelkartenpapier
Mit Rücksicht auf die bei einzelnen Ernährungsämtern
noch vorhandenen größeren Bestände an altem Wasserzeichen
papier bin ich mit dessen Weiterverwendung für die Karten⸗ herstellung der 41. und 42. Zuteilungsperiode einverstanden. Von der 43. Zuteilungsperiode ab (Beginn 16. November 1942) darf nur noch das durch Erlaß vom 5. März 1942 — I1C1 — 525 — eingeführte reichseinheitliche Wasser⸗ zeichenpapier benutzt werden. v“ ““ 1 Dritter Abschnitt Unterrichtung der Ernährungsämter
Des öfteren haben Ernährungsämter bei mir darüber Klage geführt, daß Parteistellen oder Wirtschaftsgruppen über manche Entscheidungen früher unterrichtet sind als sie selbst. Ich habe Verständnis dafür, daß die Ernährungsämter als die vollziehenden Organe auf dem Ernährungsgebiet als erste über jede Reͤgelung in Kenntnis gesetzt werden wollen. Soweit dies möglich ist, geschieht es auch. Ich stimme jedoch wichtige Ent⸗ scheidungen regelmäßig mit der Partei⸗Kanzlei der NSDAP. und dem Beauftragten für den Vierjahresplan ab. Weiterhin ist es häufig erforderlich, Maßnahmen größeren Rahmens mit den in Frage kommenden Verbänden und Wirtschaftsgruppen vorzubesprechen. Hierdurch können die Erfahrungen der Praxis Berücksichtigung finden und oft nützliche Anregungen aus der praktischen Arbeit heraus verwirklicht werden. Bisweilen ist es auch notwendig, daß von diesen Stellen gewisse Vorarbeiten (Berechnungen, Aufstellungen von Statistiken oder Listen usw.) durchgeführt werden. Wenn auch durch die Hauptbeteiligten das Dienstgeheimnis gewahrt wird, so ist es doch unvermeid⸗ bar, daß Planungen durch Unterorgane, die mit den Ermitt⸗ lungen befaßt werden, weitergetragen und dadurch früher als tunlich bekannt werden. Hinzu kommt, daß, wenn auch die Entscheidungen in ihren Grundgedanken im wesentlichen fest⸗ stehen, oft eine geraume Zeit vergeht, ehe alle Einzelheiten ver⸗ kündungsreif sind. Von mir aus können aber die Ernährungs⸗ ämter, soweit sie nicht selbst in die Vorbereitung wichtiger Er⸗ laßregelungen eingeschaltet worden sind, erst dann in Kenntnis gesetzt werden, wenn die Regelungen bis zum letzten Punkt geklärt und abgestimmt sind. Hierbei muß es auch für die Zu⸗ kunft verbleiben, d. h., die Ernährungsämter werden auch wei⸗ terhin nur von den feststehenden Entscheidungen im Erlaßwege in Kenntnis gesetzt werden und nicht zuvor von Erwägungen und Plänen.
““ Vierter Abschnitt Schlußbestimmungen Abgabe der Bestellscheine
I E186*
Die Verbraucher haben die Bestellscheine einschließlich des Bestellscheins 41 der Reichseierkarte und des Marmeladen⸗ bestellscheins 41 der Reichskarte für Marmelade wahlweise Zucker) in der Woche vom 14. bis 19. September 1942 bei den Verteilern abzugeben, sofern nicht die Ernährungsämter die Abgabe auf bestimmte Tage dieser Woche beschränken.
Maternübersendung “
Die gemäß den Vorschriften dieses Erlasses hergestellten Matern einschließlich der Matern für die Reichs⸗Mahl⸗ und „Brotkarten und für die Wochenkarten für ausländische Zivil⸗ arbeiter werden wie üblich von der Deutschen Zentraldruckerei übersandt.
Die Ernährungsämter haben wie bisher die Druckmatern
Als Stichtag wird gemäß § 25 If 1 des Gesetzes der
der Nährmittelkarten hinsichtlich der Verteilung von Teig⸗
waren sofort nach ihrem Eingang auf ihre Richtigkeit zu prüfen. 1 Inkrafttreten
Die Bestimmungen dieses Erlasses über die Zuteilungen für die Zeit vom 21. September bis 18. Oktober 1942 treten am 21. September 1942, die übrigen Anordnungen, soweit nichts anderes bestimmt ist, sofort in Kraft.
Berlin, den 14. August 1942.
Der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft.
In Vertretung des Staatssekretärs: Riecke.
Geschäftszeichen: II B 1 — 3600.
1
3 1 Anordnung über die Gebühr der Architekten vom 21. August 1942
Zum Zwecke einer einheitlichen Architektengebührenrege⸗ lung für die Erfordernisse der Rüstungswirtschaft ordne ich im Auftrage des Reichsmarschalls des Großdeutschen Reiches — Beauftragter für den Vierjahresplan — und im Einverneh⸗ men mit dem Reichsminister für Volksaufklärung und Pro⸗ paganda auf Grund der Erlasse vom 1. März 1942 über die Einsetzung eines Generalbevollmächtigten für Rüstungsaufga⸗ ben im Vierjahresplan und vom 9. Dezember 1938 über den Generalbevollmächtigten für die Regelung der Bauwirtschaft folgendes an:
Die von der Reichskammer der bildenden Künste erlassene und in ihren Gebührensätzen den Kriegsverhältnissen ange⸗ paßte Gebührenordnung der Architekten, veröffentlicht im Völ⸗ kischen Beobachter vom 21./22. August 1942, gilt im Großdeut⸗ schen Reichsgebiet, im Generalgouvernement und in den vom Reich besetzten Gebieten.
Die bisher abgeschlossenen Verträge behalten ihre Gül⸗
Berlin, den 21. August 1942.
Der Generalbevollmächtigte für Rüstungsaufgabe
im Vierjahresplan.
Der Generalbevollmächtigte für die R
8— dder Bauwirtschaft. Speer.
Bekanntmachung
Auf Grund des § 1, Abs. I der Verordnung über die Einziehung von Vermögen im Protektorat Böhmen und Mähren vom 4. Oktober 1939 (RGBl. I S. 1998) wird das Vermögen der nachstehend aufgeführten Personen p. p. hier⸗ durch zugunsten des Reiches — vertreten durch den Reichs⸗
protektor in Böhmen und Mähren — eingezogen: Platschek, Max, MUDr., Zahnarzt, Jude, geb. 24. 11.
d
1885 in Proßnitz, mos., verh., Prot.⸗Angeh. und seiner
Ehefrau,
Platschek, Else, geb. Lasus, Jüdin, geb. 10. 1. 1887 in Proßnitz, mos., verh., Prot.⸗Ang., beide zuletzt Proßnitz, Rejsekstraße Nr. 15 a wohnhaft gewesen, z. Zt. vermutlich in Palästina,
Stern, Emil, Kaufmann, Jude, geb. 23. 5. 1872 in Brünn, mos., verh., Prot.⸗Ang., Brünn, Traubengasse Nr. 10 wohnhaft gewesen,
Stern, Erich, Prokurist, Jude, geb. 10. 10. 1901 in Brünn, mos., Prot.⸗Ang., Brünn Schrammring Nr. 14 wohnhaft gewesen,
Münch, Rudolf, Tuchfabrikant, Jude, geb. 12. 2. 1894 in Triesch, mos., verh., Prot.⸗Ang. und seiner Ehefrau,
Münch, Jenny, geb. Liebermann, Jüdin, geb. 14. 3. 1891 in Stanislaus (Polen), mos., verh., in Aujezd a. d. Mies, Sudetenland, zuletzt Triesch Nr. 168, b. Iglau, wohnhaft gewesen.
Steinbach, Josef, Versicherungsvertreter, Jude, geb. 22. 9. 1905 in Olmütz, Parkstraße 5 wohnhaft gewesen, derzeit unbekannten Aufenthalts,
Studentenheim im — Studentsky domov — Verein für soziale und gesundheitliche Pflege der Studenten der Mittel⸗ und Fachschulen in Olmütz,
Weiner, Armin, Dr.⸗Ing., Jude, Direktor der west⸗ mährischen Elektrizitätsgesellschaft, geb. 4. 3. 1880 in
Eibenschitz, mos., verh., Prot.⸗Ang. und seiner Ehefrau,
Weiner, Anna geb. Perlhefter, Jüdin, geb. 8. 8. 1893 näherer Geburtsort unbekannt, mos., verh., Prot.⸗Ang., beide zuletzt in Brünn, Zambachgasse 4 wohnhaft gewesen,
Weigl, Hermine geb. Hahn, Jüdin, ohne Beruf, geb. 23. 8. 1900 in Böhm.-⸗Budweis, verh., Prot.⸗Ang., dzt. in Brünn, Talgasse Nr. 40 wohnhaft,
Sax, Robert, Lederhändler, Jude, geb. 17. 7. 1894 in Wsetin, mos., Prot.⸗Ang., zuletzt Wsetin, Hauptplatz Nr. 319 wohnhaft gewesen,
Roller, Samuel, Kaufmann, Jude, geb. 18. 3. 1879 in Nadvorna (Polen), verh., mos., Prot.⸗Ang. und seiner Ehefrau,
Roller, ZJosefine geb. Haber, Jüdin, geb. 18. 4.1883 in Kolomea (Polen), mos., verh., Prot.⸗Ang., beide zuletzt Mähr.-Ostrau, Hauptstraße 9 wohnhaft ge⸗ wesen, derzeitiger Aufenthalt unbekannt.
Brünn, den 1. Juni 1942.
Geheime Staatspolizei. Staatspolizeileitstelle Brünn
Poftscheckkonto:. Berlin 41821 1942
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