8
Die Vorschriften der Anordnung finden keine Anwendung die Herstellung von Gartenspritzen, Blumenspritzen
Kübel⸗ oder Eimerspritzen. 8 8
Vorgearbeitetes Material darf, soweit es nicht für andere Zwecke verwendet werden kann, aufgearbeitet werden.
§ 0 Die Anordnung gilt auch für die Ausfuhr von Pflanzen⸗ g9 5
spritzen und Pulververstäubern.
Ich behalte mir vor, auf Antrag in besonders begrün⸗
deten Fällen Ausnahmen zuzulassen. Die Anträge sind über
den Arbeitsausschuß Maschinen für Bodenbearbeitung, Ber⸗ lin W 15, Kurfürstendamm 200, einzureichen
§ 7
Die Geschäftsführung der Fachgruppe Landmaschinenbau hat die Durchführung dieser Anordnung im Benehmen mit dem Arbeitsausschuß Maschinen für Bodenbearbeitung zu überwachen. Die Hersteller sind ihr gegenüber zur Aus⸗ kunftserteilung, zur Einsichtgewährung in die Geschäfts⸗ bücher, einschlägigen Unterlagen, Zeichnungen usw. und zur Zulassung von Betriebsbesichtigungen und etwa erforderlichen Prüfungen verpflichtet. Zuwiderhandlungen gegen die Vorschriften dieser Anord⸗ nung werden nach § 4 der Anordnung vom 20. Dezember 1939 zur Durchführung der Verordnung über die Len⸗ kung und Verteilung der Maschinen⸗ und Apparate⸗Erzeugung
(RGBl. I S. 2498) bestraft. Als Zuwiderhandlungen gelten auch alle Handlungen, durch die mittelbar oder unmittelbar die Vorschriften dieser Anordnung umgangen werden oder umgangen werden sollen.
§ 9 Die Anordnung tritt mit der Verkündung im Reichs⸗ anzeiger und Preußischen Staatsanzeiger in Kraft. geiger n 2 f Sie gilt auch in den eingegliederten Ostgebieten und dem Gebiet von Eupen⸗Malmedy und Moresnet. Berlin, den 13. Juli 1942. Der Bevollmächtigte für die Maschinenproduktion. Karl Lange.
. 8 Anordnung des Bevollmächtigten für die Maschinenproduktion über die Vereinheitlichung von Gespannschleuderrodern für Kartoffeln
vom 14. Juli 1942
Zur Leistungssteigerung im Landmaschinenbau ordne ich im Einvernehmen mit dem Herrn Reichsminister für Ernäh⸗ rung und Landwirtschaft auf Grund der Verordnung über die Lenkung und Verteilung der Maschinen⸗ und Apparate⸗ Erzeugung vom 11. Dezember 1939 (RGBl. I S. 2411) in Ver⸗ bindung mit der Durchführungsverordnung vom 20. De⸗ zember 1939 (RGBl. I S. 2498) zur Vereinheitlichung von Kartoffelerntemaschinen für Gespannzug an:
8 §1 9
Jeder Hersteller darf nur zwei Typen von Gespann⸗ schleuderrvodern für Kartoffeln und jeweils nur in einer Ausführung bauen.
§ 2
Als besondere Ausführungen gelten nicht:
a) Aenderung der Uebersetzung,
b) Aenderung der Zugvorrichtung (Auswechseln einer Deichsel für Gespannzug gegen eine Zugvorrichtung für Schlepperzug),
c) wahlweise Ausrüstung mit Deichsel oder Stützrolle,
d) Einrichtung für Arbeiten am Hang.
Vorgearbeitetes Material darf, soweit es nicht für andere Zwecke verwendet werden kann, aufgearbeitet werden.
§ 4 “ Die Anordnung gilt auch für die Ausfuhr von Gespann⸗ schleuderrodern. § 5 Ich behalte mir vor, auf Antrag in besonders begrün⸗ deten Fällen Ausnahmen zuzulassen. Die Anträge sind über den Arbeitsausschuß Erntemaschinen, Berlin W 15, Kurfür⸗ stendamm 200, einzureichen.
§ 6
ꝛDie Geschäftsführung der Fachgruppe Landmaschinenbau
hat die Durchführung dieser Anordnung im Benehmen mit dem Arbeitsausschuß Erntemaschinen zu überwachen. Die Hersteller sind ihr gegenüber zur Auskunftserteilung, zur Einsichtgewährung in die Geschäftsbücher, einschlägigen Unterlagen, Zeichnungen usw. und zur Zulassung von Be⸗ ebsbe echktcungen und etwa erforderlichen Prüfungen ver⸗
pflichtet.
6 8 7
Zuwiderhandlungen gegen die Vorschriften dieser An⸗ ordnung werden nach § 4 der Anordnung vom 20. Dezember 1939 zur Durchführung der Veordnung über die Lenkung und Verteilung der Maschinen⸗ und Apparate⸗Erzeugung (RGBl. I S. 2498) bestraft.
Als Zuwiderhandlungen gelten auch alle Handlungen, durch die mittelbar oder unmittelbar die Düshc hes dieser Anordnung umgangen werden oder umgangen werden sollen.
§ 8
Die Anordnung tritt mit der Verkündung im Deutschen Reichsanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger in Kraft.
Sie gilt auch in den eingegliederten Ostgebieten und dem Gebiet von Eupen⸗Malmedy und Moresnet.
Berlin, den 14. Juli 1942.
Der Bevollmächtigte für die Maschinenproduktion.
Karl Lange.
im Einvernehmen mit dem Herrn Reichsminister für Ernäh⸗
den
Anordnung des Bevollmächtigten für die Maschinenproduktion G über die Vereinheitlichung von Hackmaschinen vom 15. Juli 1942
Zur Leistungssteigerung im Landmaschinenbau ordne ich
rung und Landwirtschaft auf Grund der Verordnung über die Lenkung und Verteilung der Maschinen⸗ und Apparate⸗Er⸗ zeugung vom 11. Dezember 1939 (RGBl. I S. 2411) in Ver⸗ bindung mit der Durchführungsverordnung vom 20. Dezember 1939 (RGBl. I S. 2498) hiermit zur Vereinheitlichung von Hackmaschinen an:
§ 1
Jeder Hersteller darf entweder nur Hackmaschinen mit Hebelführung oder nur Hackmaschinen mit Parallelogramm⸗ führung oder nur Hackmaschinen mit starren Werkzeugen bauen.
§ 2 (1) Hackmaschinen für Gespannung dürfen nur in folgenden Ausführungen hergestellt werden:
Spurweite von Mitte zu Mitte Radreifen am Boden gemessen
in mm
Vorderwagen Bauart
Umlege⸗Seitensteueticheitsbauart für
Hebelsteuer freigestellt Zahnstangensteuer 7„ Die Herstellung der Hackmaschinen von 1750 mm weite ist bis auf weiteres nicht gestattet. Die Spurweite des Vorderwagens muß mit der Spur⸗ weite der Hackmaschine übereinstimmen. Hackmaschinen bis einschließlich 2000 mm Spurweite dürfen auch für die Verwendung ohne Vorderwagen eingerichtet sein. Die Bestimmungen der Absätze 1 bis 4 entsprechen den Angaben des Einheitsblattes DIN E 11 111 *). Bei Hackmaschinen mit den Spurweiten 1500 bis 2000 mm ist für den Vorderwagen die Einheitsbauart für Drillmaschinen anzuwenden, sobald das darüber in Arrbeit befindliche DIN-Blatt erschienen ist **). (7) Hackmaschinen für Schlepperzug dürfen nur mit einer Spurweite von 4 m hergestellt werden.
Vorgearbeitetes Material darf, so Zwecke verwendet werden kann, aufgearbeitet werden.
§ 4 Die Anordnung gilt auch für die Ausfuhr von Hack⸗ maschinen. 8 5
Ich behalte mir vor, auf Antrag in besonders begründe⸗ ten Fällen Ausnahmen tzuzulassen. Die Anträge sind über
Arbeitsausschuß Raschinen für Bodenbearbeitung, Ber⸗ lin W 15, Kurfürstendamm 200, einzureichen. G
Die GeschäftFführung der Fachgruppe Landmaschinenbau hat die Durchfühkuüng dieser Anordnung im Benehmen mit dem Arbeitsausschuß Maschinen für Bodenbearbeitung zu überwachen. Die Hersteller sind ihr gegenüber zur Auskunfts⸗ erteilung, zur Einsichtgewährung in die Geschäftsbücher, ein⸗ schlägigen Unterlagen, Zeichnungen usw. sowie zur Zulassung von Betriebsbesichtigungen und etwa erforderlichen Prü⸗
fungen verpflichtet. 1 § 7 8
Zuwiderhandlungen gegen die Vorschriften dieser An⸗ ordnung werden nach § 4 der Anordnung vom 20. Dezember 1939 zur Durchführung der Verordnung über die Lenkung und Verteilung der Maschinen⸗ und Apparate⸗Erzeugung (RGBl. I S. 2498) bestraft.
Als Zuwiderhandlungen gelten auch alle Handlungen, durch die mittelbar oder unmittelbar die Vorschriften dieser Anordnung umgangen werden oder umgangen werden sollen.
§ 8
Die Anordnung tritt mit ihrer Verkündung im Reichs⸗ anzeiger und Preußischen Staatsanzeiger in Kraft.
Sie gilt auch in den eingegliederten Ostgebieten und dem Gebiet von Eupen, Malmedy und Moresnet.
Berlin, den 15. Juli 1942. 4
Der Bevollmächtigte für die Maschinenproduktion.
Karl Lange.
Lenkung
*) Das Einheitsblatt DIN E 11 111 kann vom Beuth⸗Ver⸗ trieb G. m. b. H., Berlin SW 68, Dresdener Str. 97, bezogen werden.
**) Mitteilungen hierüber werden von der Fachgruppe Land⸗ maschinenbau ausgegeben und in den Fachzeitschriften veran⸗ laßt werden
9 Anordnung 89 des Bevollmächtigten für die Maschinenproduktion über die Vereinheitlichung von Viehfutter⸗Kippdämpfern vom 16. Juli 1942
Zur Leistungssteigerung im Landmaschinenbau ordne ich im Einvernehmen mit dem Herrn Reichsminister für Ernäh⸗ rung und Landwirtschaft auf Grund der Verordnung über die Lenkung und Verteilung der Maschinen⸗ und Apparate⸗Erzeu⸗ gung vom 11. Dezember 1939 (RGBl. I S. 2411) in Ver⸗ bindung mit der Durchführungsverordnung vom 20. Dezember 1939 (RGBl. I S. 2498) zur Vereinheitlichung der Herstellung
von Viehfutter⸗Kippdämpfern an: 8 11“
() Viehfutter⸗Kippdämpfer dürfen nur mit folgenden
Faßinhalten hergestellt werden: 63 100 160 250 400 Liter.
(2) Jeder Hersteller darf die nach Absatz 1 zugelassenen
rößen nur in einer Ausführung bauen.
§ 2 Die Anordnung findet keine Anwendung auf die Her⸗ stellung von Viehfutter⸗Kippdämpfern, die mit elektrischem
Strom oder Gas beheizt werden.
§ 3 Vorgearbeiteres Material darf, soweit es nicht für andere Zwecke verwendet werden kann, aufgearbeitet werden.
§ 4 Die Anordnung gilt auch für die Ausfuhr von Vi h⸗ futter⸗Kippdämpfern. 1u 5*b
Ich behalte mir vor, auf Antrag in besonders be⸗ gründeten Fällen Ausnahmen zuzulassen. Die Anträge sind dem Arbeitsausschuß Maschinen für Hofwirtschaft, Berlin
8
W 15, Kurfürstendamm 200, einzureichen.
Die Geschäftsführung der Fachgruppe Landmaschinenbau
hat die Durchführung dieser Anordnung im Benehmen mit dem Arbeitsausschuß Maschinen für Hofwirtschaft zu über⸗ wachen. Die Hersteller sind ihr gegenüber zur Auskunfts⸗ erteilung, zur Einsichtgewährung in die Geschäftsbücher, ein⸗ schlägigen Unterlagen, Zeichnungen usw. und zur Zulassung von Betriebsbesichtigungen und etwa erforderlichen Prüfun⸗ gen verpflichteett. 3 § 7 Die Anordnung tritt mit ihrer Verkündung im Deutschen Reichsanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger in Kraft. Sie gilt auch in den eingegliederten Ostgebieten und dem Gebiet von Eupen⸗Malmedy und Moresnet. Berlin, den 16. Juli 1942. Der Bevollmächtigte für die Maschinenproduktion. Karl Lange 8
Anordnung “ über den Verkauf und Einsatz von Schrotmühlen für landwirtschaftliche Betrietebee vom 21. August 1941 98 “
In Ergänzung zu der Anordnung der Hauptvereinigung der Deutschen Getreide⸗ und Futtermittelwirtschaft vom 1. Juli 1941, zweiter Teil Abschn. II, Ziffer 1 (Verkündungs⸗ blatt des Reichsnährstandes Nr. 39 vom 1. Juli 1941 S. 239) ordne ich hiermit auf Grund der Verordnung über die Lenkung und Verteilung der Maschinen⸗ und Apparate⸗ Erzeugung vom 11. Dezember 1939 (RGBl. I S. 2411) und der hierzu erlassenen Durchführungsverordnung vom 20. De⸗ zember 1939 (RGBl. I S. 2498) folgendes an:
§ 1 Die Auslieferung und Aufstellung von Schrotmühlen für landwirtschaftliche Betriebe oder sonstige Selbstversorger aa nur mit schriftlicher Genehmigung der zuständigen Ge⸗ treidewirtschaftsverbände erfolgen.
§ 2 Die Anordnung tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.
§ 3 1. Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden nach Maßgabe der Verordnung zur Tü chfüg vuns n Ver⸗ ordnung über die Lenkung und Verteilung der schinen⸗ und Apparate⸗Erzeugung vom 11. Dezember 1939 (RGBl. I S. 2411) und der hierzu erlassenen Durchführungsverord⸗ nung vom 20. Dezember 1939 (RGBl. I S. 2498) bestraft. 2. Als Zuwiderhandlung gilt auch jede Handlung, durch welche die Vorschriften dieser Anordnung umgangen werden. Berlin W 35, den 21. August 1941. Der Bevollmächtigte für die Maschinenproduktion Karl Lange.
6 11. Anordnung
der Reichsstelle für Rauchwaren vom 22. August 1942.
Auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr vom 18. August 1939 (RGBl. I S. 1430) in der Fassung der Verordnung vom 30. Oktober 1941 (RGBl., I S. 679) in Verbindung mit der Bekanntmachung über die Reichsstellen zur Überwachung und Regelung des Warenverkehrs vom 18. August 1939 (Deutscher Reichsanz. und Preuß. Staats⸗ anz. Nr. 192 vom 21. August 1939) wird mit Zustimmung des Herrn Reichswirtschaftsministers angeordnet:
§2 d und § 12 Ziffer 9 der 1. Anordnung der Reichsstelle für Rauchwaren vom 3. September 1939 (Deutscher Reichsanz. und Preuß. Staatsanz. Nr. 204 vom 3. September 1939) in der Fassung der 3. Anordnung der Reichsstelle für Rauch⸗ waren vom 12. März 1940 (Deutscher Reichsanz. und Preuß. Staatsanz. Nr. 62 vom 13. März 1940) werden aufgehoben.
§ 2
In der 1. Anordnung der Reichsstelle für Rauchwaren vom 3. September 1939 (Deutscher Reichsanz. und Preuß. Staatsanz. Nr. 204 vom 3. September 1939) in der Fassung der 2. Anordnung vom 26. Oktober 1939 (Deutscher Reichs⸗ anz. und Preuß. Staatsanz. Nr. 251 vom 26. Oktober 1939), der 3. Anordnung vom 12. März 1940 (Deutscher Reichsanz. und Preuß. Staatsanz. Nr. 62 vom 13. März 1940), der 7. Anordnung vom 29. November 1941 (Deutscher Reichs⸗ anz. und Preuß. Staatsanz. Nr. 283 vom 3. Dezember 1941) und der 9. Anordnung vom 9. Februar 1942 (Deutscher Reichsanz. und Preuß. Staatsanz. Nr. 35 vom 11. Februar 1942) wird als § 12 b folgende Bestimmung eingefügt²7
8 CCC Die Reichsstelle für Rauchwaren erläßt die zur Durchführung und Ergänzung dieser Anordnung er⸗ forderlichen Bestimmungen. Sie kann im Einzelfall
Ausnahmen von den Vorschriften dieser Anordnung ulassen.“
(Fortsetzung in der Ersten Beilage.) 1
Verantwortlich für den Amtlichen und Nichtamtlichen Teil, den Anzeigenteil und für den Verlag: Präsident Dr. Schlange in Potsdam;
verantwortlich für den Wirtschaftsteil und den übrigen redaktionellen Teil:
Rudolf Lantzsch in Berlin NW 21 Druck der Preußischen Verlags⸗ und Druckerei GmbH., Berlin. Sechs Beilagen
(einschl. Börs⸗ nbeilage und einer Zentralhandelsregisterbeilage).
28. April 1942 sind folgende Herren herr von Ruedorffer, 3. Herr Franz
8
Ausstehende Einlagen auf d.
Wertberichtigung auf Wa⸗
Sonstige Verbindlichkeiten Posten, die der Rechnungs⸗
Gewinn:
Außerordentliche Aufwen⸗
Zuführung z. Grundkapital
Ausweispflichtiger Roh⸗
Zinsen. “ Sonstige Ertrage.. Auflösungsbetrag zur Ka⸗
Außerordentliche Erträge
1 meiner pflichtmäßigen Prüfung auf Grund der Bücher und der Schriften der
teilten Aufklärungen und Naͤchweise ent⸗
er den Jahresabschluß erläutert, den ge⸗ setzlichen Vorschriften, einschließlich der
Düsseldorf.
Bankdirektor, W.⸗Elberfeld, Vorsitzer; stellv. Vorsitzer; Dr. Max Jörgens, Bank⸗ direktor, W.⸗Elberfeld. Herr Dr. Heinz Risse, Wirtschaftsprüfer, Solingen, ausgeschieden.
5. August 1942.
vie*“; eutschen Reichsanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger
Berlin, Montag, den 24. August
m☛☚☛α ———
Koölner Lloyd 7. Aktiengefellschaften Allgemeine 8. ns engen dchedscaf in Köln.
22235] Aktiengesellschaft für Wohnungs⸗ Gewinn⸗ und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 1941. Versicherungszweige:
bauten, Berlin⸗Wilmersdorf, Einheits⸗,
Uhlandstr. 138/39. In der Generalversammlung vom
Maschinen⸗, Kraftfahr⸗ Montage⸗ zeugkasko
u. Sonstige
Vogt. Die Herren haben die Aemter Einnahmen. ,h.A 8, REAℳ angenommen. I. Ueberträge aus dem Vorjahre:
v 1. Prämienübertrüuge . 16 500 — 370 000 [21537]. 8 2. Schadenreserve....... 10 000 — 130 000 Fahrradwerke Bismarck A.⸗G., II. Prämieneinnahme, abzüglich der
Bergerhof⸗Radevormwald Rückbuchungen 11A““ (Rheinland). III. Nebenleistungen der Versicherungs⸗ Bilanz zum 30. September 1941. nehmer: Policegelder.. 5 ==V IIVv. Kapitalerträge: Aktiva. Rℳ [Hh, 1. Erträge aus Beteiligungen... 14 325 397 7 500 2 888“ 14 325 397'5 7 500 .Mietsertrgge.. 4 775— 132 2 500 —- 3 812 363 154 258 57 1 045 125 ¾ Ausgaben. 1 I. Schäden aus den Vorjahren, einschl. der Schadenermittlungskosten, abzügl. des Anteils der Rückversicherer: n.“.“]; .**] Schäden im Geschäftsjahr, einschl. der Schadenermittlungskosten, abzüglich des Anteils der Rückversicherer: 8 L1111“.“; 2. zurückgestel²t..
Passiva. q1111141214A412*2* Rücklagen: Gesetzliche Reserve (§ 130 des Aktien⸗ gesetzes, § 37 des Versicherungsaufsichtsgesetzes) Wertberichtigungen, und zwar: 1. Abschreibungskonto für Grundbesitzentwertung 230 000 2. Für Wertpapiere und Beteiligungen.. 35 000 3. Konto für Außenstüundde . 40 000
Rückstellungen: 9 fhe 1. Für Pensionsverpflichtungen .. 6 2. Für Steeirrrr::rn 10 000 90 000
Prämienüberträge für eigene Rechnung: 8 1. Transportversicherung 11e“ 430 000 — 2. Einheits⸗, Maschinen⸗, Montage⸗ und sonstige
Rüchhersicherumgk᷑mmn. . 23 000 3. Kraftfahrzeugkaskorückversicheruulg 3290 000 Schadenreserve für eigene Rechnung: 1. Transportversicheruug . 1 233 000 2. Einheits⸗, Maschinen⸗, Montage⸗ und sonstige
Rückversicherung. “ 10 000 3. Kraftfahrzeugkaskorückversicheruulg ͥ 1290 000 — 1 433 000 Verbindlichkeiten: . 1. gegenüber Konzernunternehmen: 8
a) für einbehaltene Reserven aus dem laufen⸗
den Rückversicherungsverkehr 1
b) Sonstige Verbindlichkeiten b“ 2. gegenüber anderen Versicherungsunterneh⸗
mungen:
a) für einbehaltene Reserven aus dem laufen⸗
den Rückversicherungsverkerrr.. —
b) Sonstige Verbindlichkeiteen 334 875 62 Sonstige Verbindlichkeiten, und zwar: V 1. Guthaben von Agenturen ... . 29 090 03 2. Nicht erhobene Aktionärdividende 8 362 — 3. Verschiedene Kreditoren... 25 381 70 54 833
8
Transport 305 000
zum Aufsichtsrat ernannt worden: 1. Herr Herbert Haase, 2. Herr Frei⸗
126 713 525 706 5⸗
117 1 918
Grundkapital Anlagevermögen: Bebaute Grundstücke mit Geschäfts⸗, Wohn⸗ oder Fabrikgebäuden, unbe⸗ baute Grundstücke, Ma⸗ schinen und maschinelle Anlagen. . Werkzeuge, Betriebs⸗ und Geschäftsausstattung.. 35 593 Firmenwertrt6. 18 750
Umlaufvermögen: Wertpapiere 8“ 11 000 Fg kah. gemäß 980 1 Rückversicherungsprämien ..... V G Aktiengsset 1 29 801 98 Verwaltungskosten, abzügl. des An⸗ Reingewuimn . —91 254 06 Kassenbestand einschließlich teils der Rückversicherer: 5483 407 38
1 b 9 1. Provisionen und sonstige Bezüge 1 Postscheckguthaben... 2 202 66 z 8 1 nbü 8 s 5 Sonstiges Umlaufvermögen 1 449 026 98 der Agenten ... * 229 563 19 062 159 816,745 = Der Aufsichtsrat besteht aus den Herren: Eugen von Rautenstrauch, Köln,
Posten, die der Rechnungs⸗ .Sonstige Verwaltungskosten.. 99 455 3 058 25 263, 01 Vorsitzer; Erich Meurer, Sinzig, stellvertretender Vorsitzer; Professor Dr. h. c. Alfred
ab n visnan 98 3. Beiträge an Berufsvertretungen 2 601 08 79 99 660 71 [Noß, München; Ernst Kahlo, Berlin; Otto Schlösser, Berlin; Dr. Leopold Valentin ee 4. Steuern, öffentl. Abgaben u. dergl. 55 682 15 1 712 14 144 07 % Kaufmann, Köln; Max Andreae, Köln.
Pensionen und Unterstützungen .. 10 989 337 9 2 791 46% Der Vorstand besteht aus den Herren: Direktor Arthur Camphausen, Köln;
Prämienüberträge (einschl. Rückstel⸗ Direktor Ernst Farnsteiner, Köln; Direktor Erik Paulsen, Köln.
lung für ruhende Versicherungen*), Köln, den 6. August 1942.
abzügl. des Anteils der Rückversicherer Der Vorstand.
Gewiimm “ — Kölner Lloyd Allgemeine Versicherungs⸗Aktiengefellschaft in Kölhn.
ℳ Rℳ — „ Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hierdurch benachrichtigt, daß die 8 1 für das Geschäftsjahr 1941 beschlossene Dividende von Kℳ 20,— pro Aktie unter Abzug von 15°% Kapitalertragsteuer einschl. Kriegszuschlag mit Rℳ 3,— mit netto Reichsmark 17,— (Siebzehn Reichsmark) ab 7. August 1942 bei dem Bankhaus Delbrück von der Heydt & Co., Köln, dem Bankhaus Pferdmenges & Co., Köln, der Deutschen Bank, Köln, der Dresdner Bank, Köln, in den üblichen Geschäftsstunden gegen Aushändigung des Gewinnanteilscheins — Nr. 13 in Empfang genommen werden kann. r Köln, den 6. August 1942. Der Vorstand.
Allgemeine Einnahmen: 22122]. Umwandlungsbilanz zum 1. Januar 1942
1. sitjemumscheeibungsgebühren eactpcvicee .. 1 „ddeer Fg. Klinger Gesellschaft mit beschränkter Haftung 8 “ 8 u“ in Reuftadt CCCe“ Aktiengefellschaft
155 790 Aktiva.
431 443‧9G
424 754 83 12 223,91
660 233 — 433 739 861 60
546 596 139 955 799 261 — 153 476 768 182 60 2 366
3 306 44 2 453 914 06 Passiva. Grundkapital: Stand am 1. 10. 1940 500 000,— Erhöhung lt. Beschluß vom 4. 10. 1940 .300 000,— Kapitalberich⸗ tigung 200 000,— Rücklagen: Gesetzliche Rücklage 100 000,— Freiwillige Rücklage 60 000,—
430 000 — 23 000 —* 390 000 — 11 53747 18 183 111 55 034 2
3 812 363 04 154 258 57] 1 045 125 22 Zusammenstellung der Einzeler gebnisse und Allgemeines.
Einnahmen.
Vortrag aus dem Ueberschusse des Vorjahres .. 33 056: Gewinne aus nachstehenden Versicherungszweigen: I. Transporte ht . . . ... 11 537 2. Einheits⸗, Maschinen⸗, Montage⸗ und sonstiges -b258 18 183/11 3. Kraftfahrzeugkaskorückgescͤftt. 55 034 24 renforderungen. .. 3 600— Kapitalerträge: 1. Erträge aus Beteiligungen.. 33 531 08 Rückstellungen für Schulden 88 30 479/80 in ungewisser Höhe.. 579 226 50 3. Mietsertrüugge .. 15 474/48 557 482 08 insgesamt 750 585 35 hiervon bei den einzelnen Versicherungs⸗ zweigen verrechhnee.
160 000
abgrenzung dienen.. 64 416 11 Gewinnvortrag aus 1939/40 18 989,40 Gewinn in
1940/41. 70 199,97 89 189 37
2453 914 06
Gewinn⸗ und Verlustrechnung zum 30. September 1941.
— —
Aufwand. Rℳ ₰.
Ausgaben.
Abschreibungen: 1. auf Wertpapieree.. — 2. auf Mobilien .
8 3. auf Forderungen.. 5 Wertbexichtigungen: Verstärkung des Abschreibungs⸗ .. 481 817,50 hs 88 Cren8 C““ 4. 5 uwendung an den „Agrippina“⸗Unterstützungs⸗ 8 200 000— verein 8 I . 68 “ b 88 Rückstellungen für Pensionsverpflichtungen.. Reingewinn und dessen Verwendung: 1. Dividende an die Aktionͤäre.. 2. Satzungsmäßige Vergütung an den Aufsichtsrat 3. Vertragsmäßige Vergütung an den Vorstand. 4. Dividendenabgabe 5. Vortrag ouf neue Rechnuung ..
I. Anlagevermögen:
1. Bebaute Grundstücke.. Wohngebäude . . Fabrikgebäude.. Unbebaute Grundstücke.
5. Maschinen und maschinelle Anlagen... 6. Werkzeuge, Betriebs⸗ und Geschäftseinrichtunng . . Umlaufvermögen: 1. Vorräte: a) Roh⸗, Hilfs⸗ und Betriebsstoffe.. b) Rohstoffe, Halbfertigerzeugnisse. I N1 5 Werthabiere * .Von der Gesellschaft geleistete Anzahlungen .. . . . . . — “ auf Grund von Warenlieferungen u. Leistungen 2 „ s 9 i 8 1 . Nachweise entsprechen die Buchführung, der Rechnungsabschluß und der Jahres⸗ 7. ö C“ “ 1 1 92 356 14 bericht, soweit er den Rechnungsabschluß erläutert, den gesetzlichen Vorschriften. 8. Sonstige Forderugen 24 357 69 Köln, den 14. Juli 1942. 8 114“ Rechnungsabgrenzungsposten 5 531 52 Kurt Mathse, Wirtschaftsprüfer. Eventualverpflichtungen: 8 Bilanz auf den 31. Dezember 1941. aus Füacsünen R.ℳ 12 000,— aus Verträgen des kes eg g- g Werkes Jungbunzlau R.ℳ 146 900,63
I. Forderungen an die Aktionäre für noch nicht ein⸗ L “ u. Rsahltes temkigita ........ VN1800 0oo Grundkapital ö8“ 0 1464“** 653 000 5 v161P1611A1AXAXAX*“ III. Hypotheken und Grundschuldforderungen ... 1 44 047 Rücklagen: 8 IV. Schuldscheinforderungen gegen öffentliche Körper⸗ ö1111414141542424*“ 6 sbeßen, öA“ g . Sgiüg) 2. . Rücklagen Eraftenrüclage und nvefitons, 1 ʒc4” 1 182 513 111416“ —,— Wertberichtigungen zu Posten des Umlaufvermögens.
VI. Beteiligungen: 8 1. an anderen Versicherungsunternehmungen. 499 994 Rückstellungen für ungewisse Schulden 1 Verbindlichkeiten:
2. an sonstigen Unternehmmungen.. 188 200 9 Feüabhätrcvehres 1. Anzahlungen von Kunden.. 8
VII. Guthaben bei 64* nr; rg; - VIII. Banken 8 2. Verbindlichkeiten auf Grund von Warenlieferun⸗ 1. an Konzernunternehmen: 3 11“.“ üͤber Bander überträge aus dem laufenden Rückversiche⸗ Rechnun aaeh,. 8- 88 6“ ee 1 “ 7 gsabg gsposte „ 6 685 E1“
vungsosrkehr . .. .6 1 b) Sonstige Forderungen .... Wechtene 500 9 8 2 2 7
2. an andere Versicherungsunternehmungen: 8 a) für zurückbehaltene Reserven und Prämien⸗ aus Verträgen des Werkes Jungbunzlau R. ℳ 146 900,63 überträge aus dem laufenden Rückversiche⸗ u“ ; ebbböööbböbbP1999, 9be.. Ig. Klinger Gesellschaft m. b. H. 8 Sonstige Forderungen . .314 809 2 e Geschäftsführer: Kreuz. Trux. 114141414141X*X*“ Ig. Klinger Aktien gesellschaft. ist X. Im folgenden Jahre fällige Zinsen, soweit die Fricke. n Pessce 8 bee entfallen ... 1 „A. XI2 Außenstände bei Verwaltungsstellen u. Agenture Radevormwald⸗Vergerhof, den XII. Kassenbestand einschl. hae gs enlistatenge 2 709 XIII. Inventar und Drucksacen 1 XIV. Sonstige Aktiva: Verschiedene Debitoren... 10 163
5 483 407
132 664,64
508 652,—
1 482 737,—
. 33 534,— 2 157 587 64
“ 1 381 654 92 61 951 22
dungen. Gewinn: i f Vortrag aus 1939/40 18 989,40 Gewinn in 1940/41 70 199,97 89 189 37
771006 87
2 520 975,72 394 769,86 172 010,78 3 087 756 36 1 100—-
27 487 91 612 234 06 26 762 14 28 982 25
91 254,06 evejspsh * 29 155 790/48 überschuß nach Abzug MNiach pflichtmäßiger Prüfung auf Grund der Bücher und der Schriften der aller nicht gesondert auu-..— Versicherungsunternehmung sowie der vom Vorstand erteilten Fernasgngen dich gewiesener Aufwen⸗ 8 dungen . .. 231 181 . 20 577
2 414 61
Ertrag.
pitalberichtigung aus freier Rücklage..
200 000—
297 843 96 7 507 76] 8-
Gewinnvortrag aus dem 9 -j Vorjahre . — *8 989/ 40 771 006/87 Nach dem abschließenden Ergebnis
242 285 47 9 940—
Gesellschaft sowie der vom Vorstand er⸗ 370 604 92
688 194
484 643 7 519,16
prechen die Buchhaltung, der Jahres⸗ bschluß und der Geschäftsbericht, soweit 257 421,16
Dividendenabgabeverordnung. Düsseldorf, Collenbachstr. 12, 25. 7.42. Adolf Saalfeld, Wirtschaftsprüfer. Vorstand: Direktor Peter Heiß,
Aufsichtsrat: Dr. jur. Emil Teckener,
8 5 zro . ꝙ& Paul Kuth, Bankdirektor, W.⸗Elberfeld, b) 422 162
1 “ Dauner. se 12 703 Nach dem abschließenden Ergebnis unserer pflichtmäßigen Prüfung auf Grund 457 789: 1““ Beese eeg ge eeae Wie seaz der ö erteilten Auf⸗ en; Nachweise entsprechen die Buchführung und die Umwandlungsbil den gesetzlichen Vorschriften. “ Reichenberg, den 26. Mai 1942. Nordböhmische Treuhandgesellschaft Aktiengesellschaft.
Fahrradwerke Bismarck Aktiengesellschaft. Der Vorstand.
Dr. Apel. Fellner. 88