1942 / 205 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 02 Sep 1942 18:00:01 GMT) scan diff

Nichtamtliches Deutsches Reich

Der Kgl. Schwedische Gesandte in Berlin, Herr Arvid Ri cher t, ist nach Berlin zurückgekehrt und hat di 1 der Gesandtschaft wieder übernommen.

Nr. 28 des Reichsministerialblatts vom 28. August 1942 ist soeben erschienen und vom Reichsverlagsamt, Berlin NW 40,

Scharnhorststraße 4, zu beziehen. Inhalt: 1. Allgemeine Ver⸗ waltungssachen: Vierte Anordnung über die Neugestaltung der Gauhauptstadt Posen; 2. Konsulatwesen: Ernennungen, Errich⸗ tung eines chinesischen Konsulats, Exequaturerteilung; 3. Kriegsschädenangelegenheiten: Anordnung über Lohnerstattung bei Heranziehung betriebsfremder Kräfte zur Beseitigung oder Minderung von Fliegerschäden oder zum Bereitschaftsdienst bei Fliegeralarm; 4. Steuer⸗ und Zollwesen: Verordnung über die Neuregelung der örtlichen Zuständigkeit von Hauptzollämtern im Oberfinanzbezirk Magdeburg. .

I1“

Ausführungen von Staatssekretär Dr. Landfried

In der Zeitschrift „Sudetenwirtschaft“, dem amtlichen Organ der Wirtschaftskammer Sudetenland, ist ein Aufsatz von Staats⸗ sekretär Dr. Landfried über „Europa in der Kriegswirtschaft“ veröffentlicht. Deutschland und seine Verbündeten führen, wie der Verfasser schreibt, den Krieg nicht allein für die Sicherung ihres Lebensraumes, sondern sie führen ihn, damit alle Länder des europaischen Kontinents, befreit von der bolschewistischen Drohung, in enger, vertrauensvoller, wirtschaftlicher Zusammenarbeit ein ihren Bedürfnissen und ihren Eigenarten entsprechendes Leben füͤhren können. Nur durch die Bildung und Sicherung einer europaischen Großraumwirtschaft kann die von den angloamerikani⸗ schen Mächten angestrebte Zerstückelung und Entmachtung Euro⸗ pas vermieden werden. Dementsprechend fühlt sich Deutschland für das Wohl und Wehe der anderen europäischen Länder verant⸗ wortlich. Trotz feiner durch den Krieg aufs äußerste angespannten Wirtschaftslage ist es mit allen seinen Kräften bestrebt, die Ver⸗ sorgung dieser Länder sicherzustellen, ihnen Hilfe beim Ausbau ihrer Wirtschaften zu leisten und, soweit sie am Kampfe teilnehmen, bei der Deckung ihres Rüstungsbedarfes mitzuwirken. Andererseits muß Deutschland aber auch erwarten, daß Deutschlands Handels⸗ partner nicht nur Verständnis für die durch den Krieg hervor⸗ gerufenen Lieferungserschwerungen und manchmal auch ⸗verzöge⸗ rungen aufbringen, sondern auch verantwortlich an der wirtschaft⸗ lichen Sicherung Europas mitarbeiten, um sich bereits heute durch ein verständnisvolles Eingehen auf die Forderung der Gegenwart einen Anspruch darauf zu erwerben, nach dem Kriege an den großen Aufgaben mitzuwirken, die der europäischen Wirtschafts⸗ gemeinschaft gestellt sind. 88 Voraussetzung für das Funktionieren des europäischen Waren⸗ austausches ist die Herausbildung einer entsprechenden Technik des Handels⸗ und Zahlungsverkehrs. In den letzten Jahren ist es ge⸗ lungen, in Europa ein Netz von Verrechnungs⸗ und Zahlungsver⸗ trägen zu schaffen, das diesen Erfordernissen weitgehend gerecht wird. Die meisten Staaten sind schon heute dem zentralen Ver⸗ rechnungsverkehr über Berlin angeschlossen, der an Stelle einer zweiseitigen eine mehrseitige Verrechnung ermöglicht. Wenn dieses System infolge der durch den Krieg bedingten straffen Wirtschafts⸗ lenkung sich auch noch nicht voll auswirken kann, so bildet es doch einen wichtigen Ansatzpunkt für die Vereinfachung des europäischen Zahlungsverkehrs. Schon vor dem Kriege haben die Verrechnungs⸗ verträge zu einer erheblichen des europäischen Waren⸗ äustausches geführt. Wenn infolge des Krieges die Clearingspitzen zugunsten einiger Länder angewachsen sind, so läßt sich dies nicht vermeiden. Sie sind eine naturwendige Folge der Gesamtaus⸗ ichtung Europas auf den Krieg. Die Kriegsproduktion bedingt naturgemäß einen Rückgang der Konsumgüterfertigung und da⸗ mit ein Absinken der dentschen Warenausfuhr. Dabei ist es aber

interessant, festzustellen, daß in den meisten Fällen der deutschen

Clearingspassivität die Bilanz des Warenverkehrs ausgeglichen oder ogar für Deutschland aktiv ist; die Passivität entsteht in diesen Fällen nur durch die Forderungen des ausländischen Staates aus Arbeits⸗ und sonstigen Dienstleistungen. Nach diesem Kriege stehen aber alle Guthaben in vollem Umfang für Warenbezüge zur Ver⸗ ügung und werden dann willkommene Rücklagen für den Ausbau er europäischen Wirtschaft bilden. Eine wichtige Aufgabe der Zu⸗ unft wird es dann aüsch sein, den europäischen Zahlungsverkehr veiter zu vereinfachen. Auf zollpolitischem Gebiet wird es zweck⸗ mäßig sein, die dem Kaufmann so viel Mühe bereitenden Zoll⸗

förmlichkeiten zu vereinheitlichen und im Rahmen des wirtschaft⸗ lich Gerechtfertigten die Zollsätze zu senken.

Eine der wesentlichsten Voraussfetzungen für die reibungslose Abwicklung des europäischen Warenverkehrs ist aber eine zweck⸗ entsprechende Preispolitik. Deutschland ist erfolgreich bestrebt, seine Ausfuhrpreise stabil zu halten. Dies kann es aber nur, wenn seine Handelspartner die gleiche Politik verfolgen. Preiserhöhungen auf der anderen Seite müssen zwangsläufig das Gleichgewicht des Warenaustausches stören. Sie führen zu unrichtigen Währungs⸗ relationen und müßten schließlich Aenderungen der Währungs⸗ kurse im Verkehr mit den betreffenden Ländern zur Folge haben. Abgesehen davon, daß stabile Preise auch die Durchführung der innerwirtschaftlichen Aufgaben erleichtern, erschwert ihr Fehlen somit die wirtschaftliche Zusammenarbeit Europas. Im gesamt⸗ europäischen Interesse wie auch im Interesse der einzelnen Län⸗ der liegt es daher, an der Stabilhaltung der Preise in Europa mit allen Kräften mitzuarbeiten.

Deutschland hat, wie Staatssekretär Dr. Landfried abschließend betont, die durch den Krieg hervorgerufenen Wirtschaftsprobleme emeistert. Es wird dies auch in Zukunft tun und so die wirt⸗ chaftlichen Voraussetzungen für ein neues Europa schaffen, in dem die europäischen Völker in gemeinsamer Arbeit ihre Wirtschafts⸗ kräfte frei entfalten können. Das letzte Ziel der Wirtschaftspolitik ist es, den Lebensunterhalt der Völker zu sichern und den Lebens⸗ standard zu heben. Deutschland, das die Last des gegenwärtigen Krieges mehr als die anderen europäischen Völker trägt, wird nach Beendigung des Kampfes seine Kräfte für dieses gemeinsame europäische Ziel in vollem Umfang einsetzen. 8

Rationalisierungsergebnisse 1942 8

Züu Beginn dieses Jahres ist die Rationalisierungs⸗ Konzentrationswelle wieder verstärkt angelaufen. Insbesondere wurden auf dem Gebiet der Typenbereinigung erhebliche Erfolge erzielt. Ueber die Auswirkungen dieser Rationalisierungsmaß⸗ nahmen berichtet Oberregierungsrat Dr. Hildebrandt in den „Monatsheften für NS.⸗Sozialpolitik“. Danach liegen beispiels⸗ weise für Spezialaufbauten in der Fahrzeugindustrie Verbesse⸗ rungsvorschläge vor, die eine Arbeitszeitersparnis von 55 Stunden pro Aufbau ergeben. Bei einer Fertigung von 200 Fahrzeugen im Monat würden 11 000 Arbeitsstunden eingespart. Für Fahr⸗ gestelle bestehen allein 12 Vorschläge auf etwa 9 Stunden Zeit⸗ ersparnis pro Einheit, die bei der Jahresfertigung eine Ersparnis von fast 175 000 Stunden ausmachen. Auf bestimmten Gebieten der Leder⸗ und Segeltuchbearbeitung ergibt sich durch Vereinheit⸗ lichung der Fertigung für die Zeit vom 1. April bis Ende des Jahres insgesamt eine Einsparung von sechs Millionen Arbeits⸗ stunden. In der Hohlglasindustrie bestanden mehrere tausend Typen von Flaschen, die auf 91 genormte Flaschen beschraͤnkt werden konnten. Die Einführung einer Einheitsflasche, die das überwiegende Kontingent aller Flaschen ausmacht, würde eine Glaseinsparung von 20 bis 30 % und eine Leistungssteigerung von 10 % mit sich bringen. Diese Beispiele zeigen, daß es sich um eine außerordentliche Steigevung der Leistungsfähgkeit der Kriegswirtschaft handelt. Im Bereich der betrieblichen Rationali⸗ sierung sind die arbeitseinsatzmäßigen Ergebnisse durchweg be⸗ trieblich aufgesogen worden, da in erster Linie der bisher unge⸗ deckte betriebliche Bedarf befriedigt wurde. Bei überbetrieblichen Rationalisierungsmaßnahmen konnten jedoch in großem Umfange freiwerdende Kräfte bei vordringlichen Aufgaben in anderen Be⸗ trieben eingesetzt werden.

Hauptversammlungskalender für die Woche vom 7. September bis 12. September 1942. Montag, 7. September Breslau: Huta, Hoch⸗ u. Tiefbau, Breslau, 12 U

Dienstag, 8. September Berlin: Gebr. Goedhart, Berlin, 12 Uhr. Augsburg: Mech. Baumwoll⸗Spinnerei u. Weberei, Augsburg, 11 Uhr. Bremen: Bremer Stuhlrohr⸗Fabrik Menck, Schultze & Co., Bremen, 12 Uhr. W Wien: Wiener Rückvers.⸗Ges., Wien, 12 Uhr.

Mittwoch, 9. September Eisenwerk Weserhütte,

89

Bad Bad Oeynhausen, 12 r.

Bochum: Kaufhaus Kortum, Bochum, 11 Uhr.

Magdeburg: Papierfabrik Großenhain, 12 ¾¼ Uhr.

Donnerstag, 10. September

Berlin: Bergbau⸗AG Lothringen, Bochum, 10 Uhr.

Berlin: Nitag Deutsche Treibstoffe A.⸗G., Berlin, 13 Uhr.

Berlin: Union u. Rhein Vers.⸗A.⸗G., Berlin, 12 Uhr.

Berlin: Wintershall AG., Kassel, 11 ¼ Uhr.

Mannheim: Badische A.⸗G. für Rheinschiffahrt u. Seetransport, Mannheim, 17 ½¼ Uhr.

Mannheim: Mannheimer Lagerhaus⸗Ges., Mannheim, 17 ½ Uhr.

Königsberg: J. O. Preuß, Königsberg, 11 Uhr.

Mannheim: Rheinschiffahrt A.⸗G. vorm. Fendel, Mannheim, 17 ½¼ Uhr. 1u“

Freitag, 11. September Berlin: Eisenbahn⸗Verkehrsmittel⸗A.⸗G., Berlin, 12 Uhr. .

Berlin⸗Charlottenburg: Pabianicer A.⸗G. für chemische ndu⸗ sstrie, Pabianice, 12 Uhr. r2 Leipzig: Heine & Co., Leipzig, 11 Uhr. G

Sonnabend, 12. September. Köln: Colonia Kölnische Vers.⸗A.⸗G., Köln, 10 ¾ Uhr. Düffeldorf: Jota⸗Werk Gebr. Funke, Düsseldorf, 12 Uhr. Köln: Kölnische Hagel⸗Vers.⸗Ges., Köln, 10 Uhr. Köln: Rückversicherungs⸗A.⸗G., Colonia, Köln, 10 % Uhr. Wuppertal: Schloßfabrik Schulte⸗Schlagbaum, 15 .½¼ Uhr.

Wirtschaft des Auslandes

Mobilisierung aller Wasserkräfte für die Energieerzeugung in der . Schweiz

FBürich, 31. August. Der schweizerische Wasserwirtschaftsver⸗ band faßte u. a. folgenden Beschluß: Die planmäßige Verwertung der Wasserkräfte ist eine wichtige volkswirtschaftliche Aufgabe. Da⸗ bei müssen die bestehenden wasserwirtschaftlichen Verhältnisse den Anforderungen des Energiebedarfes angepaßt

4 v99922346922 929 224 292

hört vor allem die Erstellung von großen Sammelbecken in den Alptälern. Die Schweiz wird im Laufe der Zeit alle wirtschaftlich ausnutzbaren Wasserkräfte zur Energieerzeugung heranziehen müssen; dazu zwingt nicht nur das unmittelbare wirtschaftliche Interesse, sondern auch die Verteuerung und langsame Erschöpfung anderer Energiequellen und der zu erwartende gestcsgerte Energie⸗ bedarf nach Beendigung des Krieges. Läßt man sich aus Gefühls⸗ gründen dazu verleiten, auch nur vorübergehend auf die Aus⸗ nutzung Energiequellen zu verzichten, so muß sich das früher oder später rächen, denn schtießlich müssen doch alle wirt⸗ schaftlichen Möglichkeiten herangezogen werden. Das wird nicht ohne ideelle Opfer für die betroffenen Landesgegenden geschehen können, aber die beschränkten Sonderinteressen müssen sich den höheren allgemeinen Landesinteressen unterordnen.

Wirtschaftliche Ausbeutung Brasiliens durch die USA

Nelson Rockefeller, der besondere Beauftragte Roosevelts für ö Angelegenheiten, ist, einer Reutermeldung zu⸗ olge, auf dem Wege nach Brasilien. Er beabsichtige, wie es in der Meldung heißt, die reichen WB“ Südamerikas zu er⸗ schließen und habe Pläne über die Errichtung eines Schifßahrts⸗ dienstes, um die südamerikanischen Schätze den USA. dienstbar zu machen.

Diese Meldung offenbart wiederum einmal die wahren Hinter⸗ gründe, die 61 veranlaßten, den Kriegseintritt Brasiliens mit allen Mitteln zu erzwingen. Nun soll Brasilien unter dem Vorwand, seine Kriegsanstrengungen zu fördern, wirtschaftlich ausgebeutet werden, um dann um so sicherer in die vollständige Abhängigkeit des USA.⸗Imperialismus gezwungen werden zu können. Die schwierige Rohstofflage der USA. mag’sich ja während des Krieges für Brasilien in etwa positiv auswirken, doch sind die erschüttexnden Folgen, die diese unnatürliche „Wirtschafts⸗ koalition“ n dem Kriege auf den früher selbständigen und souveränen Staat Brasilien ausüben werden, unübersehbar. Mit dem Verlust seiner politischen Selbständigkeit und Unabhängigkeit opferte die von Roosevelt bestochene brasilianische Regierung auch die natürlichen europäischen Absatzmärkte des Landes und damit seine wirtschaftliche Selbständigkeit.

Verichte von auswärtigen Devisen⸗ und Wertpapiermärkten

““ Devisen 8

Prag, 31. August. (D. N. B.) Amsterdam 13,27 G., 13,27 B., Zürich 578,90 G., 580,10 B., Oslo 567,60 G., 568,80 B., Kopen⸗ hagen 521,50 G., 522,50 B., London 98,90 G., 99,10 B., Madrid 235,60 G., 236,00 B., Mailand 131,40 G., 131,60 B., New Yort 24,98 G., 25,02 B., Paris 49,95 G., 50,05 B., Stockholm 594,60 G., 595,80 B., Brüssel 399,60 G., 400,40 B., Belgrad 49,95 G., 50,05 B., Agram 49,95 G., 50,05 B., Sofia 30,47 G., 30,53 B., Athen 16,68 G., 16,72 B. 8

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Fortsetzung des Wirtschaftsteils in der Ersten Beilage.

Die Elektrolytkuüpfernotierung der Vereinigung für deutsche Elektrolytkupfernotiz stellte sich laut Berliner Meldung des „D. N. B.“ am 1. Septbr. auf 74,00 R. (am 31. August auf 74,00 R. ℳ) für 100 kg.

In Berlin festgestellte Notierungen für telegraphische Auszahlung, ausländische Geldsorten und Banknoten

31. August Brief

1. September h“ Geld Brie Geld Aegypten (Alexand. und Kairo 1 ägypt. Pfdb. Afghanistan (Kabul) 100 Afghani 18,79 18,83 18,79 Argentinien (Buenos Aires) b 1 Pap.⸗Pes. 0,588 0,59: 0,588 0,592 Australien (Sidney) 1 austr. Pfd. Belgien (Brüssel und Antwerpen). 39,96 40,04 Brasilien (Rio de 8 Janeiro) Brit.⸗Indien (Bom⸗ bay⸗Calcutta)... Bulgarien (Sofia) .. Dänemark (Kopen⸗ eö“ England (London).. Ss Finnland (Helsinki). 100 finn. M. 5,06 5,07 Frankreich (Paris).. 100 Frs. Griechenland (Athen) 100 Drachm. 1,668 1,672 Holland (Amsterdam und Rotterdam) 100 Gulden Iran (Teheran)) 100 Rials Island (Reykjavik) . 100 isl. Kr. Jlalien (Rom und 100 Lire 13,14 0,585

18,83

100 Belga 39,96 40,04

1 Milreis 1

100 Rupien

100 Lewa 3,047 3,053

100 Kronen 52,15 52,25

1 engl. Pfd.

132,70 14,59 38,42

132,70 14,61 38,50

Mailand) 13,16

Japan (Tokio und KDDHG) . .. Kanada (Montreal). Kroatien (Agram).. Neuseeland (Welling⸗ on) .. Norwegen (Oslo) 100 Kronen Portugal Lissabon) . 100 Escudo Rumänien (Bukarest) 100 Lei Schweden (Stockholm und Göteborg).. Schweiz (Zürich, Basel und Bern) 100 Frs. Serbien (Belgrad) 100 serb. Din. Slowakei (Preßburg) 100 slow. Kr. Spanien (Madrid u. Barcelona). Südafrikanische Union (Pretoria, Johannesburg) 1 südafr. Pf. Türkei (Istanbul) . 1 türk. Pfund Ungarn (Budapest). 100 Pengö Uruguay (Montevid.) 1 Goldpeso Verein. Staaten von Amerika (NewYork) 1 Dollar

1 YVen 0,587 1 kanad. Doll. 100 Kuna 5,005

1 neuseel. Pf. 56,88 10,16

100 Kronen 59,58

58,01

5,005 8,609

100 Peseten

Für den innerdeutschen Verrechnungsverkehr gelten folgende Kurse: Geld Brief England, Aegypten, Südafrik. Union.. 9,89 9,91 Frankreich 4,995 5,005 Australien, Neuseelaod 7,912 7,928 Britisch⸗Indien Arrerrerrrrrerreereebmee 74,18 74,32 Kanada 11 1 2,098 2,102 Ver. St. v. Ameria 2,498 2,502 Brasilien 0,130 0,132

Ausländische Geldsorten und Banknoten

31. August Brief 20,46

1. September Geld Brief Geld Notiz 20,38 20,46 20,38

für 16,16 16,22 16,16 16,22 1 Stück 4,185 4,205 4,185 4,205 I ägypt. Pfd. 4,39 4,41 4,39 4,41

1 Dollar 1,49 1,51 *1,49 1,51 1 Dollar 1,51 1,49 1 Pap.⸗Peso 0,46 0,44 Australische I austr. Pfd. 2,46 2,44 Belgische 100 Belgas 40,08 39,92 Brasilianische 1 Milreis 1 0,09 0,08 Brit.⸗Indische 100 Rupien 23,05 22,95 Bulgarische: 1000 L u. darunter. Dänische: große.. 10 Kr. u. darunter. Englische: 10 £ u. darunter lI engl. Pfd. 3,37] 3,35 Finnische 100 finn. M. 5,055 5,075] 5,055 Französische 100 Frs. 4,99 5,01 4,99 Holländische 100 Gulden [132,70 132,70 [132,70 Italienische: große . 100 Lire 10 Lire 100 Lire 13,12 13,18 13,12 Kanadische Il kanad. Doll. 0,99 1,01 y0,99 Kroatische. 100 Kuna 4,99 5,01 4,99 Norwegische: 50 Kr. u. darunter Rumänische: 1000 Lei und 500 Lei. Schwedische: große. 50 Kr. u. darunter. 100 Kronen Schweizer: große . 100 Frs. 57,83 58,07 57,83 100 Frs. u. darunter 100 Frs. 57,83 58,07 57,83 Serbische 100 serb. Din. 4,99 5,01 4,99 Slowakische: 20 Kr. u. darunter Südafr. Union. Türkische. Ungarische: 100 P. u. darunter.

20 Francs⸗Stücke.. Gold⸗Dollars 0 ο⸗ Aegyptische. Amerikanische: 1000 5 Dollaxk. 2 und 1 Dollar.

Sovereilns

100 Lewa 3,09 3,07 100 Kronen 100 Kronen 52,30 52,10

100 Kronen 56,89 57,11 656,89

100 Le- R1,66 1,68 1,66 100 Kronen 59,40

59,40 59,64

100 slow. Kr. 8,58 8,62 8,58 1 südafr. Pfd. 4,39 4,41 4,39 1 türk. Pfund 1,91 1,93 1,91 100 Pengö 61,02

60,78 60,78

Verantwortlich für den Amtlichen und Nichtamtlichen Teil, den Anzeigenteil und für den Verlag: Präsident Dr. Schlange in Potsdam;

verantwortlich für den Wirtschaftsteil und den übrigen redakrionellen Teil: Rudolf Lantzsch in Berlin NW 21 Druck der Preußischen Verlags⸗ und Druckerei GmbH., Berlin.

Vier Beilagen

ne. 205

Ernennungen und sonstige Personalveränderungen.

Anordnung Nr. 37 des Beauftragten für Kriegsaufgaben bei

Eb“ 8 enstelle 1, an, in Kebain für Selbstabholer die Angeigenstalle

io 7. Sie werden Betrages einschließlich des Portos abgegeben. Jernsp

W d bends. beis durch die Post monatlich Iarer E-eadsdn eee, e-rger Ier ee Tüsr Erhe tl nehmen

SW 68, W straße 32. Einzelne Nummern dieser Ausgabe kosten 30 q9, einzelne Beilagen

nur gegen Barzahlung oder vorherige Äv-Föe

An

zeigenpreis für den Raum einer fünfgespaltenen 533 mm bhreiten Petit⸗Zeile 1,10 ℛ%, einer drei nimmt an die Anzeigenstelle Berlin SW 68, W —7 32. Alle Dru sind auf einfeitig beschriebenem Papier völlig beuckre ist darin auch anzugeben, welche Worte etiwa durch Fetih strichen) oder wer sollen.

n 92 mm breiten Petit⸗Zeile 1,85 ℳ. Anzeigen

einzusenden, insbesondere T euck (einmal unter⸗ Sperrdruck (besonderer Vermerk am Rande) hervorgehoben efristete Anzeigen müssen 8 Tags vor dem Einrückungs⸗ termin bei der Anzeigenstelle eingegangen sein.

Reichsbankgirokonto Berlin, Konto Nr. 1/1913

Berlin, Mittwoch, den 2. September, abends

Postscheckkonto: Berlin 41821 1942

Inhalt des amtlichen Teiles Deutsches Reich

Exequaturerteilung. 1 2v über die Umsatzsteuerumrechnungssätze auf

Reichsmark für die Umsätze im August 1942. Die Reichsinderziffer für die Lebenshaltungskosten im August 1942.

der Wirtschaftsgruppe Werkstoffverfeinerung und verwandte Eisenindustriezweige über die Errichtung einer Auftrags⸗ lenkungsstelle für Sensen und Sicheln vom 1. August 1942.

Zweite Anordnung zur Aenderung der Anordnung Nr. 27 der

Reeiichsstelle industrielle Fette und Waschmittel (Einführung⸗ von Rohstoffvorschriften in den eingegliederten Ostgebieten)

vom 15. April 1940 vom 1. September 1942.

Anordnung Nr. 14 der Reichsstelle für technische Erzeugnisse

über die Bewirtschaftung von Oefen und Herden (Bestands⸗ erhebung und Verfügungsbeschränkung) vom 1. September 1942.

Anordnung des Bevollmächtigten für die Maschinenproduktion über die Herstellung von Maschinen und Einrichtungen für die Materialprüfung vom 5. August 1942. Avxordnung des Bevollmächtigten für die Maschinenproduktion über die Typenbeschränkung bei Schrapperanlagen vom

13. August 1942.

Berichtigung und Druckfehlerberichtigungen von Anordnungen des Beauftragten für Kriegsaufgaben bei der Wirtschafts⸗ gruppe Werkstoffverfeinerung und verwandte Eisenindustrie⸗ zweige in Nr. 147/42.

Amtliches Deutsches Reich Der Führer hat dem Maler Professor Frang von

Matsch in Wien mit Urkunde vom 1. September 1912 die Goethe⸗Medaille für Kunst und Wissenschaft verliehen.

Dem Schweizerischen Generalkonsul in München, Dr. Hans Zurlinden, ist namens des Reichs unter dem 17. August 1942 das Exequatur erteilt worden.

2 8

Bekanntmachung

Die Umsatzsteuerumrechnungssätze auf Reichsmark für die Umsätze im Monat August 1942 werden auf Grund von § 5 Absatz 1 Satz 2 des Umsatzsteuergesetzes vom 16. Oktober 1934 (RGBl. 1 S. 942) in Verbindung mit 8 47 der Durchführungsbestimmungen zum Umsatzsteuergesetz vom 23. Dezember 1938 (RGBl. I S. 1935) wie folgt festgesetzt:

11“ Einheit

1 Pfund 100 Afghani 100 Papierpesos 1 Pfund 8 100 Belga 100 Milreis 100 Rupien 100 Lewa 100 Kronen 100 Mark 100 Francs 100 Drachmgen Großbritannien 1 Pfund Sterling S; s100 Gulden n ran 8 100 Rials Island— 100 Kronen Italien

Lfd. Nr. Staat V Aegypten Afghanista Argentinien Australien Belgien Brasilien Britisch⸗Indien Bulgarien Dänemark Finnland Frankreich Griechenland

OOo C;, Odo—

81

100 Kuna 1 Pfund 100 Kronen Palastina 1 Pfund Portugall 100 Eskudos Rumänien 100 Lei Schweden 100 Kronen Schweiz 100 Franken Serbien 100 Dinar Slowakei 100 Kronen Spanien 100 Peseten Südafrikanische Union 1 Pfund 1 Pfund Ungarn 100 Pengö (bei Ausfuhr nach 8 G Ungarn) Uruguapdg 1 1 Peso Vereinigte Staaten 1 Dollar von Amerika

Die Umrechnungssätze für weitere Zahlungsm etwa am 5. d. M. festgesetzt werden. Berlin, 1. September 1942.

Kroatien Neuseeland Norwegen

Die Reichsindexziffer für die Lebenshaltungs⸗ kosten im August 1942

Nach der Entwicklung der Reichsindexziffer für die Lebenshaltungskosten waren die Preise für die Güter des täglichen Bedarfs im Durchschnitt des Monats August 1942 gegenüber dem Vormonat im allgemeinen wenig verändert. Die Gesamtindexziffer stellt sich für August auf 139,2 (1913/14 = 100) gegenüber 140,4 für Juli (— 0,9 vH.).

Die Inderziffer für Ernährung hat sich durch den jahres⸗ zeitlichen Rückgang der Preise für Gemüse und Obst von 138,7 auf 136,4 (— 1,7 vH.) ermäßigt. Die Inderziffer für Be⸗ kleidung hat von 172,6 auf 173,4 (+ 0,5 vH.) angezogen. Im übrigen sind die Indexziffern für Heizung und Beleuchtung (122,2) für Wohnung (121,2) sowie für „Verschiedenes“ (150,8) unverändert geblieben. G Berlin, den 1. September 1942.

Statistisches Reichsamt.

Anordnung Nr. 37

des Beauftragten für Kriegsaufgaben bei der Wirtschaftsgruppe Werkstoffverfeinerung und verwandte Eisenindustriezweige über die einer Auftragslenkungsstelle für Sensen

und Sicheln vom 1. August 1942

Auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr vom 18. August 1939 (RGBl. I S. 1430) in der Fassung der Ver⸗ ordnung vom 30. Oktober 1941 (RGBl. I S. 679) in Verbin⸗ dung mit der Anordnung über die Erzeugungslenkung in der eisen- und metallverarbeitenden Industrie vom 30. Oktober 1941 (Deutscher Reichsanz. und Preuß. Staatsanz. Nr. 258 vom 4. November 1941) wird mit Zustimmung des Reichswirt⸗ schaftsministers angeordnet: 81

Die Sicherung einer rationellen Fertigung von Sensen und Sicheln erfordert eine zentrale Steuerung aller Aufträge. Zu diesem Zweck wird die 8

Auftragslenkungsstelle Sensen und Sicheln, Hagen i. Westf., Bahnhofstr. 3Z3 ,.,

errichtet. § 2

Zum Zwecke der Steuerung der unter § 1 genannten Auf⸗ träge sind die Hersteller von Sensen und Sicheln verpflichtet, der Auftragslenkungsstelle alle Angaben über Aufträge, Auf⸗ tragsbestände, Rohmaterialvorräte usw. zu machen.

83

Sensen und Sicheln im Sinne dieser Anordnung sind die zur Fertigung zugelassenen Erzeugnisse lt. meinen Anordnungen Nr. 4 vom 1. Juni 1942 (Deutscher Reichsanz. Nr. 147 vom 26. Juni 1942) und Nr. 32 vom 1. Juli 1942 (Deutscher Reichsanz. Nr. 171 vom 24. Juli 1942).

§ 4

8 fut Die vorstehenden Bestimmungen gelten auch für die Aus⸗ uhr.

§ 5

2.

Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden nach den §§ 10, 12— 14 der Verordnung über den Warenverkehr

bestraft. § 6 Die Anordnung tritt am 1. September 1942 in Kraft, ste gilt auch für die eingegliederten Ostgebiete und die Gebiete von Eupen, Malmedy und Moresnet. Hagen, den 1. August 1942.

Der Beauftragte für Kriegsausgaben bei der Wirtschaftsgruppe Werkstoffverfeinerung und verwandte Eisenindustriezweige.

Putsch.

8

Zweite Anordnung zur Aenderung der Anordnung Nr. 27 der Reichsstelle indu strielle Fette und Waschmittel (Einführung von Rohstoffvor⸗ schriften in den eingegliederten Ostgebieten) vom 15. April

1940 (DRA. Nr. 90 vom 17. April 19490)

Vom 1. September 1942 G

Auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr vom 18. August 1939 (RGBl. I S. 1430) in der Fassung der Ver⸗ ordnung vom 30. Oktober 1941 (RGBl. I S. 679) in Verbin⸗ dung mit der Bekanntmachung über die Reichsstellen zur Ueber⸗ wachung und Regelung des Warenverkehrs vom 18. August 1939 (Deutscher Reichsanz. und Preußischer Staatsanz. Nr. 192 vom 21. August 1939) wird mit Zustimmung des Reichswirtschaftsministers angeordnet: 8 3 Abs. 1 der Anordnung Nr. 27 der Reichsstelle indu⸗ strielle Fette und Waschmittel vom 15. April 1940 (DRA. Nr. 90 vom 17. April 1940) erhält folgende neue Fassung: 8 „Die gewerbsmäßige Verarbeitung der im § 1 ge⸗ nannten Oele oder Fette darf nur erfolgen, wenn die

arbeitungsgenehmigung (Produktionsaufgabe) erteilt Diese Anordnung tritt mit dem auf die Veröff folgenden Tage in Kraft. b

Berlin, den 1. September 1942. Der Reichsbeauftragte. J. A.: Wihle.

8*

Anordnung Nr. 14

der Reichsstelle für technische Erzeugnisse über die Bewirtschaftung von Oefen und Herden

(Bestandserhebung und Verfügungsbeschränkung) vom 1. September 1942

Auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr vom 18. August 1939 (RGBl. I S. 1430) in der Fassung der Ver⸗ ordnung vom 30. Oktober 1941 (RGBl. I S. 679) in Ver⸗ bindung mit der Bekanntmachung über die Reichsstellen zur Ueberwachung und Regelung des Warenverkehrs vom 18. August 1939 (Deutscher Reichsanz. und Preuß. Staatsanz. Nr. 192 vom 21. August 1939) wird mit Zustimmung des Reichswirtschaftsministers und des Vorsitzers des Statistischen Zentralausschusses angeordnet:

§ 1

1. Alle Unternehmen auf der Stufe des Einzelhandels,

einschließlich des Handwerks, haben den am 15. September

1942 vorhandenen Lagerbestand an eisernen Oefen (ausschließ⸗

lich Quint⸗ und Bauöfen), transportablen keramischen Oefen,

Kohle und Grude beheizten Herden, Elektro⸗, Gas⸗ sowie

Kohle kombinierten Herden dem örtlich zuständigen Wirt⸗

schaftsamt bis zum 25. September 1942 zu melden. Fehl⸗

anzeige ist erforderlich.

2. Die Meldung ist nach

eisernen Oefen, 8 transportablen keramischen Oefen, Kohle beheizten Herden,

Elektro⸗Herden,

Gasherden,

Kohle⸗Elektro kombinierten Herden und

KKohle⸗Gas kombinierten Herden 8

zu unterteilen. 8 8

1. Die zur Meldung verpflichteten Unternehmungen haben je 25 % des am 15. September 1942 vorhandenen und gemäß § 1 gemeldeten Lagerbestandes an Oefen und Herden zur Ver⸗ fügung der Reichsstelle zu halten.

2. Das zuständige Landeswirtschaftsamt kann mit Zustim⸗ mung der Reichsstelle einen allgemein abweichenden Pro⸗ zentsatz für die Lagerhaltung gemäß Ziffer 1 festsetzen.

3. Das Wirtschaftsamt kann im Einzelfall nach Weisung des Landeswirtschaftsamtes den Hundertsatz abweichend fest⸗ setzen.

1. Die Hersteller von eisernen Oefen (ausschließlich Quint⸗ und Bauöfen), Kohle und Grude beheizten Herden, Elektro⸗, Gas⸗ sowie Kohle kombinierten Herden haben zu melden:

a) bis zum 25. September 1942 den am 15. September 1942 vorhandenen Lagerbestand der im § 1 Ziffer 2 aufgeführten Oefen und Herde mit Ausnahme der transportablen keramischen Oefen,

b) bis zum 10. eines jeden Monats, erstmalig am 10. Oktober 1942, die Anzahl der im vergangenen Monat hergestellten im § 1 Ziffer 2 aufgeführten Oefen und Herde mit Ausnahme der transportablen keramischen Oefen. 3

Die Meldungen sind, wie im § 1 Ziffer 2 vorgesehen, zu unterteilen.

2. Die in Ziffer 1 a und b vorgeschriebenen Meldungen sind bei der jeweils zuständigen Organisation de gewesdeehes Wirtschaft einzureichen. XX“

8 § 4 8

Die Hersteller von eisernen Oefen (ausschließlich Quint⸗ und Bauöfen), Kohle und Grude beheizten Herden, Elektro⸗, Gas⸗ sowie Kohle kombinierten Herden haben von der laufen⸗ den nach § 3 Ziffer 1 b zu meldenden Produktion monatlich je 10 % an Oefen und Herden zur Verfügung der Reichs⸗ stelle auf Lager zu nehmen. Von dem am 15. September 1942 vorhandenen Lagerbestand sind je 10 % an Oefen und Herden zur Verfügung der Reichsstelle zu halten

§ 5 Die Wirtschaftsämter können nach Weisung der Reichs⸗ stelle über den bei den Unternehmen auf der Stufe des Ein⸗ zelhandels einschließlich des Handwerks zur Verfügung der Reichsstelle zu haltenden Lagerbestand in Einzelfällen ver⸗

fügen. 8 6

Die Reichsstelle kann Ausnahmen von den Bestimmun⸗ gen dieser Anordnung zulassen (Ausnahmegenehmigung). Sie

Der Reichsminister der Finanzen.

8 8 88 8 I

Reichsstelle industrielle Fette und Waschmittel eine Ver⸗ 1 ““ v

1 .

kann die Ausnahmegenehmigung mit Auflagen dingungen versehen.

8