5
Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 206 vom 3. September 1942.
Berpackungswesen — Deutscher Reichsanz und Preuß. Staats⸗ anz. Nr. 156 vom 7. Juli 1942 —) zugeteilt wird, werden Ans⸗ nahmegenehmigungen von den Borschristen der Anordnung Nr. 2 der Reichsstelle für Papier und Verpackungswesen von
dem Rüstungsamt bei dem Reichsminister für Bewaffnung umnd Munition, Berlin W 62, Kurfürstenstr. 63— 69, erteilt.
(4) In den Fällen des Absatzes 2 a) und 2 b) 1. ist die Ausnahmegenehmigung bei derjenigen Bezirksverteilungsstelle einzuholen, in deren örtlichem Zuständigkeitsbereich (Bekannt⸗
machung Nr. 1 vom 31. Dezember 1941 zur Anordnung Nr. 1
der Reichsstelle für Papier und Verpackungswesen — Deutscher
Reichsanz. und Preuß. Staatsanz. Nr. 304 vom 31. Dezember
1941 —) der Hersteller seinen Sitz oder seine gewerbliche Niederlassung hat. Die Erteilung einer Druckgenehmigung nach § 16 der Anordnung Nr. 1 der Reichsstelle für Papier und Verpackungswesen vom 31. Dezember 1941 (Deutscher Reichsanz. und Preuß. Staatsanz. Nr. 304 vom 31. Dezember 1941) enthält in diesen Fällen zugleich die Erteilung der Aus⸗ nahmegenehmigung.“
8 Artikel 2
Die Anluoge 1 zur Anordnung Nr. 2 vom 31. Dezember
941 wird wie folgt geändert:
An die Stelle der unter der Kennzahl H 2 aufgeführten Position tritt folgendes:
Nr. d. Stat. d. WiGru.
Bezeichnung Stoffzusammensetzung
7/Se Holzfreie Feinpapiere und Kartons für Schreib⸗ und Druck⸗ zwecke
Holzfreie Feinpapiere für Lichtpauspapier, technische Verwen⸗ dungszwecke und Wert⸗ zeichenpapier (ohne Hadern)
Artikel 3.
Anlage 3 zur Anordnung Nr. 2 vom 31. Dezember der Fassung des Nachtrags 1 zu dieser Anordnung . März 1942 wird wie folgt geändert: den Positionen der Kennzahlen NWI bis NWIV. vird in der Spalte „zulässige Färbung“ das Wort „beliebig“ ersetzt durch „gemäß Farbvorschrift der Gemeinschaft Pappe“. Artikel 4 1. Die Anlage 71 (Herstellungsverbote) zur Anordnung Nr. 2 vom 31. Dezember 1941 in der Fassung des Nachtrags 1 zu dieser Anordnung vom 31. März 1942 wird wie folgt ergänzt: Auftlebeetiketten größer Ausstellfiguren Aushebeordner Auszeichnungsanhänger Auszeichnungsetiketten Behälter aller Art für Speiseeis u. ä. Bezogene Kartonagen Bromsilberpostkarten 1 Broteinschlagpapier und Broteinzelverpackungen (d. h. bpedruckte und unbedruckte Popiere⸗ Kartons und Pappen aller Art zum Einwickeln, Verpacken und Banderolieren von Brot einschl. Schnittbrot und Kleingebäck), ausgenommen für Knäckebrot, Waffel⸗ brot und sterilisiertes Schnittbrot 8 Buchschilder, Heft⸗ und Kastenschilder Buchzeichen ’ Tanksagungen aller Art (auch in Todesfällen) Einkauftaschen Einmaleinshefte 8 Familiendrucksachen, ausgenommen solche machtsangehörige sowie Todesanzeigen Faltschachteln, die nicht von der Wirtschaftsgruppe Papierverarbeitung zugelassen sind (s. Artikel 5) Jergeuot für Briefordner
Feinpapiere aus vollge⸗ bleichtem Zellstoff ohne Hadernzusatz**)
Feinpapiere aus vollge⸗ bleichtem Zellstoff ohne Hadernzusatz“ *)
7/8 b, c, d
als 20 Qem
5*
für Wehr⸗
Garderobenscheine, Gepäckscheine und ähnliche Hinter⸗ legungsbescheinigungen größer als Din A 8 (52 . 74 mm) Geldtaschenkalender Handtaschen Kartonagen, bezogene Kleinpackungen für Kohlenanzünder (d. h. für weniger als 10 kg Inhalt) Klemmhefter hs aller Art für lochlose Schristwechsel⸗ ablagen Lampenschirmpapier,⸗karton und ⸗pappe Löffel, insbesondere Eislöffel “ Nähkästchen Ordnungskästchen und dergl. Postkarten mit Anschriftklappe Postkarten mit (perforierten oder nicht perforierten) Zwischen⸗ und Endstreifen Preisschilder und Preisetiketten außer den gesetzlich vor⸗ geschriebenen Preisverzeichnissen. (Die Fassung im Nachtrag 1 zur Anordnung Nr. 2 „Preisschilder und Preisetiketten, bedruckt oder geprägt außer den gesetzlich vorgeschriebenen Preisverzeichnissen“ wird gestrichen.) . Protokolle, Berichte u. ä. über Versammlungen von Vereinen und sonstigen Zusammenschlüssen Rasierklingen⸗Einzelumhüllungen mit Ausnahme von einseitig gewachsten oder paraffinierten Papierein⸗ Spielgeld Spiralhefter 1“ Spruchkarten, Spruchmappen und dergl. Stehaktenmappen 8 vn gkess Tischkästchen Untersetzer aller Art Wandsprüche und sonstige Sprůche— 8 Wäscheplatten sowie sonstige Platten, die als Einlagen bei der Vewackung von Wäsche und sonstigen Textilien Verwendung finden **) Bei den Papieren der Gruppen H2 a—e darf bis zu 10 % Fongktoff eingesetzt werden. Bei den Gruppen H 2 b-—e muß, so⸗ eit ungebleichter Zellstoff verwendet wird, der gleiche Farbton erreicht werden. 58
b
I11“ * 5
“ .
Wunschkarten aller Art. 2. Die Anlage 7 II der Anordnung Nr. 2 in der Fassung des Nachtrags 1 vom 31. März 1942 wird wie folgt ergänzt: Artikel Verbotene Karton⸗ und 8 FPappensorten Preßspan 888 Konfektionsschachteln 1 Lederpappe Verpackungskartons für Pa-⸗ Lederpappe pierwaren “ u“ Zulassungspflicht für Faltschachteln (1) Faltschachteln (d. h. alle flachlegbaren Schachteln) aus Chromokarton, Zellstoffkarton, durchgearbeitetem Karton, Chromoersatzkarton, Duplex⸗ und Triplexkarton, Holzpappe. Graupappe, Strohpappe, Schrenz⸗ und Speltpappe dürfen nur nach Zulassung hergestellt werden. Die Zulassung erfolgt im Namen und im Auftrage der Reichsstelle für Papier und Ver⸗ ckungswesen durch die Wirtschaftsgruppe Zapierverarbeitung, Verlin W 30, Nollendorfplatz 1, und zwar durch Zuweisung einer Zulassungsnummer, welche gleichzeitig für Format, Art und Ausführung der Faltschachteln maßgebend ist. Die Zulassung kann mit Auflagen und Bedingungen versehen werden. Die für eine bestimmte Faltschachtel einmal erteilte Zulassung gilt bis auf Widerruf. Die Zulassungsnummer muß auf jeder bedruckten Faltschachtel angebracht werden, für die die Zu⸗ lassung erteilt worden ist. Ein Anspruch auf uteilung von Papier und Pappe wird durch die Zulassung nicht begründet. (2) Faltschachteln für Bahn⸗ und Postversand (Um artons) sind von der Zulassungspflicht ausgenommen. 1.“ Artikel 6 u Ausstattung von Kartonagen. Bezogene Kartonagen (1) Jede Ausstattung von Kartonagen ist verboten. Aus⸗ enommen sind Inneneinrichtungen, die unbedingt erforder⸗ segen Bruch zu schützen.
ich sind, um den Inhalt (2) Die Herstellung bezogener Kartonagen ist verboten. Artikel 7 8
Pergamentersatz
E“ darf nur für bestimmte Zwecke, die von der Verteilungsstelle für Packpapier (4) im Auftrage der Reichsstelle 8 Papier und Verpackungswesen festgelegt werden, geliefert und verwendet werden.
Artikel 8
Abzeichen
11“
11““ 5
easnatse darf nur für bestimmte Zwecke, die von der Verteilungsstelle für besondere Papiere (1) im Auftrage der Reichsstelle für Papier und Verpackungswesen festgelegt werden, geliefert und verwendet werden. 3
Artikel 9 8 Papierservietten und Tischtuchkrepp
Papierservietten und Tischtuchkrepp dürfen nur für be⸗ Zwecke, die von dem Beauftragten für Spezial⸗ repp (C) im Auftrage der Reichsstelle für Papier und Ver⸗ packungswesen festgelegt werden, geliefert und verwendet
Schuhpappen.
Schuhpappen dürfen nur gemäß den Vorschriften 478 C 2 des Reichsausschusses für Lieferbedingungen (RAL) in Berlin W 9, Linkstr. 18, hergestellt werden. 8 G
Artikel 11 Ausbrauchfrist.
Der Aufbrauch von zugeschnittenen oder sonst in Arbeit befindlichen Beständen an Papier, Karton und Pappe und die Fertigstellung von Halbfabrikaten, deren Herstellung oder Verarbeitung nach den Vorschriften dieses Nachtrags ver⸗ boten oder beschränkt ist, ist bis zu zwei Monaten nach Inkraft⸗ treten dieses Nachtrags gestattet.
Artikel 12 Ausnahmen. “
Die Reichsstelle für Papier und Verpackun swesen kann Ausnahmen von den Vorschriften und Beschränkungen dieses Nachtrags zulassen.
waren, für die durch den Reichskommis
Artikel 13 1 8 1““ Zuwiderhandlungen. 1““ Zuwiderhandlungen gegen die Vorschriften dieses Nach⸗ trags werden nach den §§ 10 und 12 bis 15 der Verordnung über den Warenverkehr bestraft. 4“ Dieser Nachtrag tritt am Tage nach seiner Veröffent⸗ lichung im Deutschen Reichsanzeiger und Preußischen Staats⸗ anzeiger in vee er gilt auch für die eingegliederten Ost⸗ gebiete und die Gebiete von Eupen, Malmedy und Moresnet. Berlin, den 1. September 1942.
Der Reichsbeauftragte für Papier und Verpackungswesen
J. V.: Dr. Graß.
88 Beriehtigung der Anordnung Nr. 11
des Beauftragten für Kriegsaufgaben bei der Wirtschaftsgruppe Werkstoffverfeinerung und verwandte Eisenindustriezweige
chen
Reichsanzeiger und Preußischen Sta
Berlin, Donnerstag, den 3. September
1
8 e Beilage
atsanzeiger
23765]
“
über die Herstellung von Nietdraht und Zweispitznieten vom
veröffentlicht im Reichsanzeiger Nr. 147 vom 1 26. Juni 1942
ʒIn 8 1 Nietdraht für Handelsnieten ist am Schluß zuzufügen „und sind wie üblich durch Holz zu richten“.
1. Juni 1942, hin⸗
1u“ FFI Anordnung zur Preisbildung für Druckwaren durch die Mitglieder der Fachuntergruppe Eigendruckerei
Vom 31. August 1942
Auf Grund des § 2 des Gesetzes zur Durchführung des Vierjahresplans — Bestellung eines Reichskommissars für die Preisbildung — vom wird mit Zustimmung plan angeordnet:
(1) Für Druckwaren, die von einem Mitglied der Fach⸗ untergruppe Eigendruckerei der Fachgruppe Textilveredlungs⸗ industrie für den inländischen Geschäftsverkehr hergestellt werden, ist der höchstzulässige Preis nach besonderen Richt⸗ linien zu bilden. . kommissar für die Preisbildung durch Mitteilung an die w“ Eigendruckerei erlassen und den Mitgliedern
er Fachuntergruppe Eigendruckerei durch diese zugeleitet Sie treten für das einzelne Mitglied der
Die Richtlinien werden vom Reichs⸗
29. Oktober 1936 (RGBl. 1 S. 92727) des Beauftragten für den Vierjahres⸗ 88 .
8
Fachuntergruppe
Eigendruckerei zwei Wochen nach dem Zugehen der Benach⸗
richtigung in Kraft, soweit in ihnen nichts anderes bestimmt
ist. Für Ergänzungen und Aenderungen der Richtlinien gilt die Regelung der Sätze 2 und 3 entsprechend.
(2) Der Reichskommissar für die Preisbildung kann be⸗ stimmte Druckwaren von dieser Anordnung ausnehmen und
andere Waren in sie einbeziehen.
Er kann ferner den der Anordnung ein⸗
und auch auf Unterne
mer und Unternehmen aus⸗
ehnen, die nicht der Fachuntergruppe Eigendruckerei ange⸗
hören. Im Falle einer solchen Ausdehnung tritt bei der An⸗ wendung des Absatzes 1, Sätze 2—-4, an die
der gewerblichen Wirtschaft.
Die Vorschriften dieser ereees lten nicht firtiung ar für die Preisbildung
2 Stelle der Fach⸗ untergruppe Eigendruckerei die jeweils zuständige Organisation
gelten nicht für Druck⸗
oder durch eine Reichsstelle eine besondere Preisregelung er⸗
folgt ist. 8 83
(1) Der Reichätomnise für die Preisbildung kann Aus⸗ nahmen von den Vorschriften dieser Anordnung zulassen oder anordnen.
(2) Der Reichskommissar für die Preisbildung erläßt die
ur Durchführung oder Ergänzung dieser Anordnung erforder⸗ sichen Rechts⸗ und Verwaltungsvorschriften. 9 4 Diese Anordnung tritt am 15. September 1942 in Kraft Berlin, den 31. August 1942. Der Reichskommissar für die Preisbildung. Fischböck.
Wiüirtschaftsteil
Die Iunktion der Hauptvereinigungen
Die Marktverbände sind, wie Reichshauptabteilungsleiter Bauer Kurt Zschirnt in der NS.⸗Landpost schreibt, sozusagen die Führungsstäbe für die ernährungswirtschaftliche Front. Die
auptvereinigungen, zusammenfassend [ durch die Reichs⸗ Fenhesealaae III im Auftrage des Reichsbauernführers, stellen die notwendigen Planungen auf und erteilen die erforderlichen Weisungen, nach denen die von der Staatsführung, d. h. in diesem Falle dem Reichsernährungsministerium, insgesamt gestellten Aufgaben ir eee sind. Im Bereich der Landesbauernschaften obliegt die Durchführung dieser Planungen und die Erfüllung der gestellten Aufgaben den Wirtschaftsverbänden. Der Landes⸗ bauernführer sorgt durch seine Landeshauptabteilung III dafür, daß die Tätigkeit der einzelnen Verbände stets auch gebietlich auf⸗ einander abgestimmt und den örtlichen Verhältnissen möglichst weitgehend angepaßt bleibt. Der Aufbau der Marktverbände auf der Grundlage der Selbstverwaltung sichert sie hierbei gegen die Gefahr einer bloßen Arbeit vom grünen Tisch. Nicht nur der Vorsitzende als Bauer oder Landwirt, sondern auch schafts⸗ und Fachgruppenleiter als selbsttätige Praktiker der Ver⸗ teilung und Verarbeitung bieten die Gewähr dafür, daß Front und Führung in ständiger enger Verbindung miteinander blei⸗ ben. Die Wirtschaftsverbände und an ihrer Spitze die Hauptver⸗ einigungen sind ja nicht Einrichtungen um ihrer selbst willen, sie sind nur ö Schlußpunkt der marktordnen⸗ en Arbeit des Nährstandes. Diese aber liegt unten —, in der Orts⸗ und Kreisbauernschaft mit der gebietsweisen Führung durch Wirtschaftsverbände und die Landesbauernschaft.
Daß die Hauptvereinigungen selbst diese Zusammenhänge richtig sehen, beweist der Erfolg ihrer Arbeit. Die Ergehai der Er assungsschlacht sprechen eine klare Sprache davon, welch hohen Stand die Einsobbereitschaft der nährständischen Leistungsgemein⸗ schaften auch und sogar gerade heute zeigt. Das Schwergewicht der Arbeit hat bisher bei den Menschen und Organisationen draußen im Land gelegen. Es wird zukünftig nicht anders sein dürfen. Aber man soll hier auch nicht übertreiben. Die Ausfgabenstellung
in der Ablieserung, Erfassfung und Verteilung kann nicht von unten,
eine Fach⸗
lesceee nur von oben, also von den Hauptvereinigungen, jeweils für
as ihnen anvertraute Wirtschaftsgebiet vorgenommen werden. Jede andere Regelung müßte zwangsläufig über kurz oder lang zu einer Abschließung der einzelnen Teile des Reiches gegenein⸗ ander führen. Sie würde in letzter Folgerichtigkeit die Forderung erbringen, jedes Teilgebiet solle alles, was es zu seiner Ernährung braucht, selbst aufbringen, das heißt also auch felbst erzeugen. Abgesehen von der technischen Unmöglichkeit solcher Forderung für wichtigste Teile des Reiches, würde sich hieraus aber auch eine un⸗ verantwortliche bb we geee der verfügbaren Produktionskraft ergeben. Die einzelnen Teile des Reiches sind weder hinsichtlich ihrer edenbeschafenzet noch hinsichtlich der klimatischen Vor⸗ aussetzungen gleichgeartet. Das eine Gebiet ist für⸗ besondere Leistungen in der Viehwirtschaft geeignet, das andere für eine intensive Ackerwirtschaft und ein drittes für besonders aus⸗ gedehnten Obst⸗ und Gemüseanbau, um nur einige Beispiele zu nennen. Wenn höchste Erzeugungsleistungen erreicht werden sollen, muß diese besondere Eignung der einzelnen Gebiete im Interesse des Ganzen weitestmöglich ausgenutzt werden. Dazu ist aber zentrale Planung und Steuerung des Versorgungsausgleichs unerläßliche Voraussetzung. 1 u6X“ 8 Die Aufgabe der Hauptvereinigungen ist für jeden Ein⸗ sichtigen hieraus ohne weiteres klar gekennzeichnet: Die Haupt⸗ vereinigungen weisen das Ziel und geben den für den Ausgleich im großen notwendigen Auftrag. Die Freizügigkeit nach unten kann und wird hierbei um so größer sein, je vollständiger umge⸗ kehrt von unten nach oben die verpflichtende Notwendigkeit zen⸗ traler Aufgabenstellung anerkannt und ihr gefolgt wird. Wer
somit etwa glaubt, eine zu weitgehende Zentralisation bei der einen oder anderen Hauptvereinigung kritisieren zu müssen, der follte hierbei nicht vergessen, daß die zweifellos erwünscht⸗ Dezen⸗ tralisation Voraussetzungen verlangt, die nur unten geschaffen und erhalten werden können. Geschieht dies, so wird es ein leichtes sein, hier und da in der Dezentralisation auch noch weiter zu ehen als schon bisher, und Einzelfälle zu weitgehender zentraler Erstarrung von vornherein zu vermeiden oder bestehende derartige Fälle aufzulockern. Die Marktordnung und die von ihr getragene Kriegsernährungswirtschaft könnte an solcher Entwicklung nur noch gewinnen.
Kassel, den 28. August 1942.
Oeffentliche Klagezustellung.
Kaufmann Alfred Voigt, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Gürtler in Gleiwitz, klagt gegen die verw. Käthe Sara Büchler, als Alleinerbin des Jaques Israel Büchler, zuletzt wohn⸗ haft in Gleiwitz, z. Zt. unbekannten Ortes, mit dem Antrage auf Verurtei⸗ lung zur Herausgabe eines Waschtisches im Werte von 200 Hℳ. Termin zur mündlichen Verhandlung vor dem Amtsgericht in Gleiwitz ist bestimmt auf den 20. Oktober 1942, vor⸗ mittags 10 Uhr. — 3 C. 580/41. Amtsgericht Gleiwitz, 6. August 1942.
[23766]) Oeffentliche Zustellung.
Der Uhren⸗ und Goldwarenhändler Willy König, Weimar, Th., Frauentor⸗ straße 6, Prozeßbevollmächtigter: Rechts⸗ anwalt Knoll in Kassel, Obeve Königs⸗ straße 25, klagt gegen den Uhrmacher Gerhard Bartel, Kassel, Orleans⸗ straße 25 bei Heinemann, jetzt unbe⸗ kannten Aufenthalts, mit dem An⸗ trage: I. den Beklagten zu verurteilen, an den Kläger herauszugeben: 1. gold. Damenarmbanduhr mit Metallband, Reparaturzt. Nr. 3947/2812, 2. silb. Herrenuhr, Reparaturzt. Nr. 3948/2813 3. gold. Herren⸗Sprungdeckeluhr, Re⸗ paraturzt. Nr. 3949/2814, 4. silb. Herren⸗ uhr, Reparaturzt. Nr. 3953/2816, 5. gold. Damen⸗Remontoiruhr, Reparaturzt. Nr. 3965/2829, 6. Chrom. Damenarm⸗ banduhr, Reparaturzt. Nr. 3972/2842, 7 gold. Damen⸗Remontoiruhr, Repa⸗ raturzt. Nr. 3976/2843, 8. gold. Damen⸗ armbanduhr m. Ziehband, Reparaturzt. Nr. 3979/2846, 9. Double⸗Armbanduhr m. Metallband, Reparaturzt. Nr. 3983 / 2850, 10. gold. Herrenarmbanduhr, Re⸗ paraturzt. Nr. 4235/2860, 11. Stahl⸗ Herrenarmbanduhr, Reparaturzt. Nr. 3994/2864, 12. Chrom. Damenarmband⸗ 8 Reparaturzt. Nr. 3364/2894, 13. silb. Herrenuhr, Reparaturzt. Nr. 3361 / 2891, 14. Chrom. L111131““ Reparaturzt. Nr. 3365/2895, 15. gold. Damenarmbandahr m. Metallband, Reparaturzt. Nr. 3351/2881, 16. Chrom. Herrenarmbanduht, Reparaturzt. Nr. 3368/2898, 17. Chrom. Damenarmband⸗ uhr m. Metallband, Reparaturzt. Nr. 3398/2899, 18. gold. Herrenarmband⸗ uhr, Reparaturzt. Nr. 3956/2819; II. festzustellen, daß der Beklagte ver⸗ pflichtet ist, dem Kläger allen Schaden zu ersetzen, der dieser aus der Nicht⸗ rüchgabe bzw. verspäteten Rückgabe der vorbezeichneten Uhren erwachsen sollte; III. das Urteil evtl. gegen Sicherheits⸗ leistung in Höhe von 700 Hℳ für vor⸗ läufig vollstreckbar zu erklären. Zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits wird der Beklagte vor das Amts⸗ gericht in Kassel, Platz der SA. Nr. 2, cuf den 14. Oktober 1942, vor⸗ mittags 9 Uhr, Zimmer 126, geladen. “
8
Das Amtsgericht. Abt. 13.
[23760] Oeffentliche Zustellung. Die Fürstlich Plessische Bergwerks Akt. Ges. in Kattowitz, Prozeßbevoll⸗ mächtigte: Rechtsanwälte Wauer und Dr. Langen in Kattowitz, klagt gegen Pn früheren Generaldirektor Tadäus eldowski aus Kattowitz, z. Zt. un⸗ bekannten Aufenthalts, wegen Forde⸗ rung mit dem Antrage auf Zahlung von 67 450 Rℳ nebst 4 % Zinsen seit dem 1. 9. 1939. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Ver⸗ Fenee des Rechtsstreits vor —die .Zivilkammer des Landgerichts in Kattowitz, Andreasstraße Nr. 16/18, I. Stockwerk, Zimmer Nr. 70, auf den .November 1942, 10 Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechts⸗ anwalt als Prozeßbevollmächtigten ver⸗ treten zu lassen.
Kattowitz, den 27. August 1942. Die Geschäftsstelle des Landgerichts.
8
5. Verlust⸗ u. Fundsachen. [23819]
Der Versicherungsschein Nr. M 796 925 Böhm ist abhanden gekom⸗ men und wird kraftlos, wenn er nicht binnen Monatsfrist vorgelegt wird.
Berlin, den 1. September 1942.
Friedrich Wilhelm Lebensversicherungs⸗Akt. Ges.
— —
23818]
Karlsruher Lebensversicherung A. G.
. Kraftloserklärung.
Die von uns ausgestellten, nach⸗ stehend verzeichneten Papiere sind nach uns erstatteter Anzeige in Verlust ge⸗ raten: Versicherungsschein Nr. 797 730 des Herrn Karl Ewers, Bauer in Wulkenzin, Aufwertungsnachtrag vom 5. November 1930 zur . Nr. 336 282 des Herrn Alfred Moch, Fabrikant in Mannheim, Versicherungsschein Nr. 795 885 vom 8. August 1939 des Herrn Karl Benner, Bäckermeister in Vöhrum (Hann.). Besitzer dieser Pa⸗
——
den und die Papiere vorzulegen, widri⸗ genfalls diese kraftlos werden. Karlsruhe, den 28. August 1942. Der Vorstäand.
6. Auslosung usw. von Wertpapieren
[238200 Bekanntmachung.
Die diesjährige Ziehung von Aus⸗ dolungeschfinen zur Ablösungsanleihe des Provinzialverbandes der Provinz Ostpreußen findet am 18. September
1942 statt. Fühssebeeg (Pr), 31. August 1942. Landesbank der Provinz Ostpreußen.
Dr. Huck. Dr. Neumann.
[23821]
Auslosung von Auslosungsrechten der Ablösungsanleihe der Stadt Stettin.
Bei der am 20. August 1942 für das Jahr 1942 vorgeyommenen Aus⸗ losung wurden folgende Nummern ge⸗
zogen: Nr. 8, 33, 55, 75, 138, 148, 215, 232.
Die gezogenen Auslosungsrechte wer⸗ den gegen Aushändigung der Aus⸗ losungsscheine und der Schuldverschrei⸗ bungen mit dem Fünffachen des Nenn⸗ betrages nebst 5 % Zinsen für die Zeit vom 1. Januar 1926 bis 31. De⸗ zember 1942 vom 2. Januar 1943 ab bei der Kämmereikasse in Stettin ein⸗ gelöst. Die Verzinsung der Stücke hört mit dem 31. Dezember 1942 auf.
Stettin, den 24. August 1942.
Der Oberbürgermeister.
29,
[23822] Kämmereiamt K. A. VI C 2.
Stettin, am 26. August 1942.
Auslosung der 8 % (jetzt 4 %)
Goldanleihe der Stadt Stettin
von 1929.
Bei der für daäs Rechnungsjahr 1942 am 20. August 1942 vorgenommenen Auslosung wurden folgende Nummern gezogen:
Zu 5000,— R: Nr. 17, 24, 79, 151, 457, 167, 186, 189, 224, 236, 268, 225 402, 415, 430, 444. 495, 508, 579, 596.
Zu 2000, — Rℳ“: Nr. 5, 25, 27,
41, 59, 85, 116, 125, 174, 224, 241, 286, 354, 382, 395, 432, 452, 495, 527, 593, 604, 644, 648, 699, 760, 779, 876, 899, 900, 915, 922, 944, 945, 951, 1006, 1036, 1094, 1104, 1128, 1208, 1264, 1275, 1279, 1369, 1426, 1427, 1439, 1440, 1503, 1505, 1509, 1598, 1608, 1628, 1692, 1693, 1751, 1776, 1787, 1796, 1886, 1974, 1975, Zu 1000,— h.ℳ: Nr. 10, 25, 42, 55, 66, 83, 156, 169, 179, 209, 274, 291, 309, 348, 404, 4390, 437, 476, 538, 556, 559, 634, 665, 674, 810, 875, 920, 948, 1008, 1017, 1083, 1108, 1116, 1133, 1143, 1177, 1180, 1211, 1262, 1266, 1302, 1312, 1348, 1391, 1436, 1505, 1533, 1562, 1591, 1598, 1634, 1657, 1660, 1731, 1766, 1779, 1787, 1852, 1859, 1868, 1874, 1919, 1937, 2008, 2018, 2068, 2167.
Zu 500, — RMℳ: Nr. 14, 35, 75, 107, 144, 235, 246, 258, 259, 276, 336, 353, 364, 386, 398, 492, 516, 530, 547, 592, 603, 638, 679, 741, 785, 837, 867, 878, 898, 912, 976, 1076, 1078, 1144, 1150, 1178, 1182.
Zu 100,— E.ℳ: Nr. 86, 91, 110, 151, 163, 229, 242, 250, 289, 325, 345, 389, 430, 448, 487, 506, 515, 538, 543, 560, 563, 606, 615, 642, 651, 690, 733, 738, 765, 767, 779, 799, 808, 842, 847, 885, 935, 948, 1020, 1029, 1132, 1151, 1169, 1307, 1263, 1284, 1832, 1340, 1878, 1380, 1427, 1443, 1546, 1568, 1589, 1604. 1673, 1765, 1797, 1817, 1923, 1923, 1990.
Die ausgelosten Stücke sind am 2. Januar 1943 zur Rückzahlung fällig. Einlösung bei den auf den Zinsscheinen angegebenen Zahlstellen. Der Betrag fehlender Zinsscheine wird bei der Ein⸗ lösung in Abzug gebracht. Dje Ver⸗ zinsung der ausgelosten Stücke hört mit dem 31. Dezember 1942 qu
Die im Jahre 1941 ausgelosten und am 2. 1. 1942 zur Rückzahlung fälligen Stücke Nr. 904 zu 500,— R, üℳ, und Nr. 704 zu 100,— Eℳ sind bis jetzt nicht eingelöst worden.
Die Inhaber dieser Stücke werden zur Vermeidung weiteren Zinsverlustes hierdurch zur Einlösung aufgefordert.
Stettin, den 26. August 1942.
Stadt Stettin. Der Oberbürgermeister.
[23716]
emeinen Berggesetzes für die Preußi⸗ schen Staaten füese auf das Statut berufen wir hiermit eine ordentliche Gewerkenverfammlung der Gewerk⸗ schaft des Braunkohlenbergwerks Jo⸗ hanne Henriette bei Unseburg Fuf Sonnabend, den 12. Septembe 1942, 8,30 Uhr, nach Unseburg, Werks⸗Verwaltungsgebäude. Tagesordnung: 1. Vorlegung der Bilanz nebst In⸗ ventur und Gewinn⸗ und Verlust⸗ rechnung zum 31. 12. 1941 sowie
iere werden aufgefordert, binnen zwei konaten ihre Rechte bei uns anzumel⸗
Vorlage des Prüfungsberichtes ge⸗ näß § 13 des Statuts.
Bezugnehmend auf § 122 des All⸗
2. Bericht des Aufsichtsrats über die Prüfung der Bilanz, der Inventur sowie der Gewinn⸗ und Verlust⸗ rechnung zum 31. 12. 1941 sowie Vorschlag über die Verwendung des bilanzmäßig zum 31. 12. 1941 sich ergebenden Gewinnes und über die Festsetzung der Höhe der Aus⸗ beute für 1941.
.Beschlußfassung über die Genehmi⸗ gung der Bilanz, der Inventur so⸗ wie der Gewinn⸗ und Verlustrech⸗ nung zum 31. 12. 1941 und über die Entlastung des Repräsentanten
„und des Aufsichtsrates.
„Beschlüßfassung über die Verwen⸗ dung des bilanzmäßig zum 31. 12. 1941 sich ergebenden Gewinnes so⸗ wie über die Festsetzung der Höhe der Ausbeute für 1941.
„Festsetzung der an die Aufsichts⸗ ratsmitglieder laut § 4a 4 des Statuts für 1941/42 zu zahlenden Vergütung.
6. Aufsichtsratsneuwahlen.
Unseburg, den 31. August 1942.
Gewerkschaft des Braunkohlen⸗
bergwerks Johanne Henriette bei
Unseburg. 4 Der Repräsentant. E. Schroeder.
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7. Aktiengesellschaften
[23773] Konservenfabrik Joh. Braun AG., Pfeddersheim.
Die 36. ordentliche Hauptver⸗ sammlung findet am Dienstag, den 29. September 1942, vormittags 11 ½¼ Uhr, im Sitzungssaale der In⸗ dustrie- und Handelskammer Worms, Horst⸗Wessel⸗Straße 20, statt.
Tagesordnung:
1. Vorlage des Jahresabschlusses und des Geschäftsberichtes des Vor⸗ standes und des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 1941/42.
„‚Beschlußfassung über die Gewinn⸗ verteilung.
.Beschlußfassung des Vorstandes rates.
4. Turnusgemäße Aufsichtsratswahl.
5. Wahl des Abschlußprüfers.
Diejenigen Aktionäre, welche an der Hauptversammlung teilnehmen wollen, haben ihre Aktien oder den darüber lautenden Hinterlegungsschein eines deutschen Notars spätestens bis zum Sonnabend, den 26. Sep⸗ tember 1942 bei einer der folgenden Stellen zu hinterlegen und bis zum Ablauf des Versammlungstages zu be⸗
lassen;
1. in Pfeddersheim bei der Gesell⸗ schaft selbst;
2. bei den Niederlassungen der Deutschen Bank in Worms, Mannheim und Frankfurt am Main. eddersheim, den 31. August 1942.
Der Vorstand. Paul Hofmann. Dr. Kahlenberg.
über die Entlastung und des Aufsichts⸗
[23772] Immobiliarbredit⸗Aktiengesellschaft, Berlin.
Am 28. September 1942 um 12 Uhr findet in den Räumen des Herrn Notar Dr. Albert Zimmermann, Berlin 80 16, Wusterhauser Straße 16, die ordentliche Hauptversammlsing unserer Gesellschaft für das Geschäfts⸗ jahr 1941 mit folgender Tages⸗ ordnung statt:
1. Vorlage des vom Vorstand auf⸗ ge tellten und vom Aufsichtsrat ge⸗ jilligten Jahresabschlusses nebst Geschäftsbericht des Vorstandes und Prüfungsbericht des Aufsichts⸗ rates.
.Beschlußfassung über den Verlust.
.Entlastung des Vorstandes und des Aufsichtsrates.
„Beschlußfassung über eine Aende⸗ rung der Firmenbezeichnung.
.Wahl des Abschlußprüfers.
6. Verschiedenes.
[23520] Berlinische Feuer⸗Versicherungs⸗Anstalt. Die Aktionäre werden zu der am 23. September 1942, mittags 12 Uhr, in den Geschäftsräumen der Anstalt, Berlin C 2, Brüderstr. 11—12, fr indenden ordentlichen Hauptver⸗
ammlung eingeladen.
Tagesordnung:
1. Mitteilung über die Kapitalberich⸗ tigung nach § 8 DAV. und über die Gatzungsänderung nach § 52 der 1. DADV.
.Vorlage der Bilanz und der Ge⸗ winn⸗ und Verlustrechnung sowie des Berichts des Vorstandes und des veüht äh über das Ge⸗ schäftsjahr 1941.
8 zschlüßfassung über die Gewinn⸗ verteilung sowie über die Ent⸗ lastung des Vorstands und des Auf⸗ sichtsrats.
4. Wahlen zum Aufsichtsrat.
Zur Teilnahme an der Hauptver⸗ sammlung st jeder Aktionär berechtigt, jeder Inhaber einer auf den Namen lautenden Aktie jedoch nur, wenn er 8. Aktienbuch eingetragen ist. Um in
Hauptversammlung das Stimmrecht!
— —
ausüben oder Anträge können, müssen außerdem: a) die Besitzer von Namensaktien ihre Teilnahme an der Hauptver⸗ sammlung der Gesellschaft späte⸗ stens am 20. 9. 1942 anmelden, b) die Besitzer von Inhaberaktien spätestens am 20, 9. 1942 bei der Gesellschaftskasse, bei der Deutschen Bank in Berlin, bei dem Bankhaus Gebr. George in Berlin, bei einem deutschen No⸗ tar oder bei einer zur Entgegen⸗ nahme der Aktien befugten Wert⸗ papiersammelbank während der üblichen Geschäftsstunden ihre Ak⸗ tien hinterlegen und bis zur Be⸗ endigung der Hauptversammlung dort belassen. Im Falle der Hinterlegung der Ak⸗ tien bei einem Notar oder bei einer Wertpapiersammelbank ijst die pon diesen Stellen darüber ausgefertigte Bescheinigung spätestens an dem Tag nach Ablauf der Hinterlegungs⸗ frist bei der Gesellschaft einzureichen. Berlin, den 29. August 1942. Der Vorstand. Blase.
[23771] — Isergebirgsbahn Aktiengesellschaft, Bad Flinsberg (Isergebirge). Die ordentliche Hauptversamm⸗ lung findet statt am Dienstag, den 6. Oktober 1942, um 9 ½ Uhr, im Hotel „Prinz Friedrich Carl“ in Görlitz. Tagesordnung:
1. Geschäftsbericht des Vorstands für das Geschäftsjahr 1941. Vorlegung des vom Aufsichtsrat festgestellten Jahresabschlusses für das Ge⸗ schäftsjahr 1941 nebst Erklärung des Aufsichtsrats.
.Beschlußfassung über Entlastung des Vorstandes und des Aufsichts⸗ vates.
Wahlen zum Aufsichtsrat. Wahl des Wirtschaftsprüfers für das Geschäftsjahr 1942.
Zur Teilnahme an der sammlung sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die spätestens am dritten Tage vor der Hauptversammlung ihre Aktien bei der Gesellschaftskasse in Bad Flinsberg, bei der Commerz⸗ bank A.⸗G. in Berlin W 8, Char⸗ lottenstr. 47, bei der Kreiskommunal⸗ kasse Löwenberg in Schlesien oder bei der Schles. Landschaftlichen Bank in Breslau hinterlegen und bis zur Beendigung der Hauptversammlung dort belassen.
Der Hinterlegung wird auch dadurch genügt, daß amtliche Bescheinigungen von Staats⸗ oder Kommunalbehörden oder von Staats⸗ oder Kommunal⸗ kassen über die bei diesen Stellen frist⸗ gemäß in Verwahrung gegebenen Aktien vorgelegt werden.
Bad Flinsberg, 1. September 1942.
Der Vorstand.
[23816] Schlesische Feuerversicherungs⸗Gesellschaft. Die Aktionäre unserer Gesellschaft
werden zu der am Donnerstag, den
1. Oktober 1942, 12 Uhr, in unse⸗
rem Geschäftsgebäude, hier, Nikolai⸗
stadtgraben 12, stattfindenden ordent⸗ lichen Hauptversammlung hierdurch ergebenst eingeladen.
Die Tagesordnung ist folgende:
1. Vorlage des Geschäftsberichtes des Vorstandes und so⸗ wie des festgestellten Jahresab⸗ schlusses für das Geschäftsjahr 1941
‚Beschlußfassung über die Vertei⸗ lung des Reingewinns, Entlastung des Vorstandes
Aufsichtsrats, 8 .Beschlußfassung über Satzungsän⸗ derungen infolge Vollzahlung des Grundkapitals, und zwar: § 4 (2) Streichung der Worte „voll eingezahlte“ und „teilge⸗
ahlte“;
8 5 und 8 sind zu streichen; § 28 (Stimmrecht), künftig: Auf je Rℳ 200,— entfällt eine Stimme; § 31 Absatz 3 ist zu streichen.
5. Aufsichtsratswahlen. .
Zur Ausübung des Stimmrechts sind Besitzer von Inhaberaktien nur berechtigt, wenn sie die Aktien bei der Gesellschaft, bei einem Notar, bei einer Wertpapiersammelbank, bei der Deutschen Bank, Berlin, oder bei der Deutschen Bank, Filialr Breslau, so zeitig hinterlegen, daß zwischen dem Tage der Hinterle⸗ gung und dem Tage der Hauptver⸗ sammlung mindestens drei Werk⸗ tage frei bleiben.
Die Eigentümer von Namensaktien ind nur dann stimmberechtigt, wenn ie mindestens vier Wochen als Al⸗ tionäre im Aktienbuche eingetragen sind und sich nicht später als am dritten Werktage vor der Versammlung schriftlich angsmeldet haben. 8
Das Stimmrecht kann durch einen Bevolkmächtigten ausgeübt werden. zür die Vollmacht ist die schriftliche Form erforderlich und ausreichend. Die Vollma t muß innerhalb der obigen 1 bei der Gesellschaft eingegangen ein.
Breslau, den 31. August 1942.
Der Vorstand.
stellen zu
3. 4.
Hauptver⸗
und
[23814] Hotel Nassauer Hof Aktiengesellschaft.
Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden zu der am Dienstag, dem 6. Oktober 1942, vormittags 11 Uhr, in Hamburg, Hotel Atlantie, Holzdamm 1/3, Konferenzzimmer, statt⸗ findenden ordentlichen Hauptver⸗ sammlung eingeladen.
Zur Teilnahme an der Hauptver⸗ sammlung sind diejenigen Aktionäre berechtigt, welche ihre Aktien späte⸗ stens am dritten Werktage vor der Hauptversammlung bei der⸗Gesell⸗ schaft, einem Notar oder der Deut⸗ schen Kreditsicherung Kommandit⸗ gesellschaft, Berlin W. 8, Mohren⸗ straße 10, hinterlegen.
Tagesordnung: 1. Berichterstattung des Vorstandes
F 1/
über den Vermögensstand und die Verhältnisse der Gesellschaft sowie über das Ergebnis des abgelaufe⸗ nen Geschäftsjahres nebst Bericht des Aufsichtsrats über die Prü⸗ fung des Geschäftsberichts und des Jahresabschlusses.
2. Beschlußfassung über die Ent⸗ lastung des Vorstandes und des Aufsichtsrats.
.Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern und Festsetzung einer Vergütung für den Aufsichtsrat.
4. Wahl des Abschlußprüfers.
Wiesbaden, den 31.“August 1942.
Der Vorstand.
[23769] Zinsherabsetzungs⸗Angebot an die Inhaber der 4 ½¼ % Deutsche Wohnstätten⸗ Hypothekenbank Pfandbriefe Reihe XI.
Auf Grund der Verordnung über das Verfahren beim Umtausch von Schuld⸗ verschreibungen der Kreditinstitute vom 8. 12. 1941 (Reichsgesetzblatt I Nr. 138) bieten wir hiermit den Inhabern der 4 ½ % Deutsche Wohnstätten⸗Hypo⸗ thekenbank Pfandbriefe Reihe XI mit Wirkung vom 1. April 1943 ab die Herabsetzung des Zinsfußes auf 4 vom Hundert an.
Pfandbriefinhaber, die statt der Zins⸗ herabsetzung die Bareinlösung ihrer Stücke wünschen, werden aufgefordert, die Stücke nebst Zinsscheinen ab 1. April 1943 und Erneuerungs⸗ scheinen bis spätestens 15. Dezember 1942 bei der Deutschen Wohnstätten⸗ Hypothekenbank A. G., Berlin W 8 Taubenstr. 47, mit einem Antrage auf Bareinlösung einzureichen. Die frist⸗ gemäß eingereichten Stücke werden am 1. April 1943 bar eingelöst; zu diesem Termin gelten sie als zur Rück⸗ zahlung gekündigt.
Für diejenigen Stücke, die der Bank nicht bis zum 15. Dezember 1942 zur Bareinlösung eingeliefert sind, gilt das Angebot zur Herabsetzung des Zins⸗ fußes auf 4 vom Hundert mit Wirkung vom 1. April 1943 ab als angenommen.
Berlin, den 1. September 1942. Deutsche Wohnstätten⸗Hypotheken⸗
bank Aktiengesellschaft. Dr. Friedrichs.
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Mgialoe Weig.le.
[23811] „Teerag“ Aktiengesellschaft, Wien 40, Marxergasse 25.
Wir laden die Aktionäre unserer Ge⸗ sellschaft zur außerordentlichen Haupt⸗ versammlung am Donnexstag, den 24. September 1942, um 11,30 Uhr in den Räumen der Teerag Aktien⸗ gesellschaft, Wien 40, Marxergasse 25, ein. Tagesordnung:
1. Vorlage der Reichsmark⸗Eröffnungs⸗ bilanz auf den 1. Januar 1942 so⸗ wie der gemäß § 11 Umstellungs⸗ verordnung erstellten Berichte des Vorstands, des Aufsichtsrats und des Abschlußprüfers.
2. E“ über die Feststellung der Reichsmark⸗Eröffnungsbilanz auf den 1. Januar 1942 und über die Umstellung des“ Grundkapitals auf R.ℳ 3 000 000,—.
.Beschlußfassung über die durch die
Umstellung veranlaßte Aenderun der §§ 5 und 19 (Grundkapita und Stimmrecht), über die Strei⸗ Heiag des § 7 (Ausgabe von Glo⸗ balaktien) und über dje Aenderung des § 26 der Satzung (Verteilung des Reingewinns). 4. Wahl des Abschlußprüfers für das
Geschäftsjahr 1942.
5. Allfälliges.
Nach § 19 der Statuten gibt jede Aktie zu 10,— S das Recht auf eine, und eine Aktie zu 100,— Rℳ das Recht auf 15 Stimmen in der Hauptversamm⸗ lung. Stimmberechtigt sind jene Ak⸗ tionäre, die spätestens am dritten Tage vor der Hauptversammlung ihre Aktien
bei der Länderbank Wien, Aktien⸗ gesellschaft, Wien, I., Am Hof 2,
bei der Zentralsparkasse der Ge⸗ meinde Wien, Wien, I., Wipp⸗ linger Straße 8,
bei der Doutschen Bank, Berlin W S, oder
bei der Hauptkasse der Gesellschaft hinterlegen und bis zur Beendigung er Hauptversammlung dort belassern Wien, im September 1912.
Der Vorstand.