207 vom 4. September 1942. S. 4
(Auswanderungskosten usw.) dürfen in nrechnung auf den Kaufpreis nicht eleistet werden. Der Restkaufpreis ist ich Maßgabe der Fälligkeit auf das
Lauf den Namen des Verkäufers lau⸗
tende, gemäß § 59 ff. Devisengesetz ge⸗
sperrte, bereits bestehende bzw. neu zu errichtende, beschränkt verfügbare
Sicherungskonto bei einer in der Ost⸗
mark geführten Devisenbank zu be⸗ zaͤhlen, nber welches nur mit Geneh⸗ migung der Devisenstelle Wien, Ueber⸗
wachungsabteilung, verfügt werden darf. Diese Anordnung gilt als vor⸗ laufige Sicherungsãnordnung der De⸗ bisenstelle Wien gemäß §§ 59, 62 Dev.⸗
Ges. vom 12. 12. 1938. Die Verwen⸗ ung der nicht auf das oben angeführte
Konto erlegten Gelder ist binnen 11 Tagen bei der Devisenstelle Wien, Ueberwachungsabteilung, im einzelnen durch Originalbelege nachzuweisen.
Sofern einer der auf der Verkäufer⸗ seite Beteiligten das Reichsgebiet in⸗
zwischen verlassen hat, ist jede zur Kbodeckung des Verkaufspreises dienende Handlung, insoweit nur mit Genehmi⸗ ung der zuständigen Devisenstelle, die sondert unter Vorlage dieses Be⸗ heides zu beantragen ist, zulässig. Vor Erteilung der Rechtskraftbestäti⸗ gung ist diese Genehmigung für die Grundbuchseinverleibung ungültig.
Die vorliegende Genehmigung ersetzt gemäß § 9 der bezogenen Einsatzver⸗ orduung die dort angeführten, sonst evtl. erforderlichen Genehmigungen. ie Zuständigkeit des Reichsstatt⸗ ters in N.⸗D., Obere Siedlungs⸗ behörde, ist im Sinne des § 17, Abs. 3 der leg. cit., gegeben, da es sich um landwirtschaftliches Vermögen handelt.
Gegen diesen Bescheid steht Ihnen gemäß §§ 19 und 20, Abs. 1, der ange⸗ führten Verordnung die binnen zwei Wochen nach erfolgter Zustellung beim Reichsstatthalter in N.⸗D. (Obere Sied⸗ lungsbehörde in Wien, I., Löwelstr. 18) einzubringende Beschwerde an den Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft offen.
Dieser Bescheid ist nach Rechtskraft dem hiesigen Amte zum Zwecke der
Beisetzung der Rechtskraftklausel vor⸗ Hulegen.
Der Käufer hat die grundbücherliche Purchführung durch die Vorlage einer Ploschrift des diesbezüglichen Grund⸗ Puchsbeschlusses nachzuweisen.
81“
1 gez. Dr. Rougon. Urkundlich unter Siegel und Unter⸗
schrift ausgefertigt.
Wien, den 2. Juli 1942.
Der Reichsstatthalter in Niederdonau. (Unterschrift.) Regierungsoberinspektor. Ausgefertigt für: Frau ZJosefine
in Wien, I., Schottenring 35.
9 g 1
leiberger Bergwerks⸗Union, Klagenfurt. 8 Kundmachung. Am 25. September 1942, 10 Uhr vormittags, findet im Verwaltungs⸗ gebäude der Bleiberger Bergwerks⸗ Union in Klagenfurt, Radetzkystraße 2, die 74. ordentliche Hauptversamm⸗ lung der Aktionäre der Bleiberger Bergwerks⸗Union statt. Tagesordnung:
1. Feststellung des Niehnüge. abschlusses zum 31. Dezember 1941, betreffend das Geschäftsjahr 1941:
a) Vorlage des Berichtes des Vorstandes über das Geschäftsjahr 1941 und den Geschäftsabschluß zum 31. Dezember 1941;
b) Vorlage des Berichtes des Aufsichtsrates und der Abschluß⸗ prüfer zum unter 1 a bezeichneten Bericht des Vorstandes und des Rechnungsabschlusses, allenfalls
c) Feststellung des Rechnungs⸗ abschlusses zum 31. Dezember 1941. Beschlußfassung über die Ent⸗ lastung des während des Geschäfts⸗ jahres tätig gewesenen Vorstandes und Aufsichtsrates. Beschlußfassung über die Gewinn⸗ verteilung.
Wahl der Abschlußprüfer für das Geschäftsjahr 1942.
Um in der Hauptversammlung das Stimmrecht ausüben oder Anträge stellen zu können, müssen die Aktionäre spätestens bis zum Ablauf des 21. September 1942 bei der Ge⸗ sellschaftskasse, bei einem deutschen Notar oder bei einer Wertpapier⸗ sammelbank oder bei der ECredit⸗ anstalt⸗Bankverein, Wien, und bei deren Filiale in Klagenfurt oder bei der Preußischen Staatsbank (See⸗ handlung), Berlin, in den üblichen Geschäftsstunden ihre Aktien samt laufenden Erneuerungs⸗ und Gewinn⸗ anteilscheinen hinterlegen und bis zur Beendigung der Hauptversammlung dort belassen. Im Falle der Hinter⸗ legung der Aktien bei einem deut⸗ schen Notar oder bei einer Wert⸗ papiersammelbank ist die über diesen Erlag auszustellende Bescheinigung spätestens am 22. September 1942 bei der Gesellschaftskasse einzureichen.
Klagenfurt, den 1. September 1942.
88 Der Vorstand. .
[23947] 8 Badische Bau⸗Gesellschaft Akt.⸗Ges. für Hoch⸗ und Tiefbau, Freiburg i. B.
Wir laden unsere Aktionäre zu der am Mittwoch, den 23. September 1942, vormittags 11 Uhr, in den Geschäftsräumen der Gesellschaft, Frei⸗ burg i. B., Möslestraße 1, stattfinden⸗ den ordentlichen Hauptversammlung
mit folgender Tagesorduung ein:
1. Genehmigung der Bilanz für das Geschäftsjahr 1941 und Beschluß⸗ fassung darüber.
2. Entlastung des des Aufsichtsrates.
3. Wahl des Pflichtprüfers für das Geschäftsjahr 1942.
4. Verschiedenes.
Zur Teilnahme an der Hauptver⸗ sammlung sind diejenigen ktionäre berechtigt, die späfestens am dritten Tage vor dem Tage der Hauptver⸗ ihre Aktien bei der Kasse der Gesellschaft, bei einem deutschen Notar, bei einer deutschen Groß⸗ bank und in Karlsruhe beim Bank⸗ haus K. Feuchter & Co. in Karls⸗ ruhe hinterlegt haben.
Freiburg i. B., 1. September 1942.
Der Vorstand.
Vorstandes und
[23920] Salzkammergutlokalbahn⸗Aktien⸗ gesellschaft.
Einladung zur 46. ordentlichen Hauptversammlung, welche Montag, den 28. September 1942, um 13 Uhr im Direktionsgebäude der Ge⸗ sellschaft in Salzburg, Südtirolerplatz 2, stattfindet.
Tagesordnung:
1. Feststellung des Rechnungsabschlus⸗ ses für das Geschäftsjahr 1941.
2. Beschlußfassung über die Reichs⸗ markeröffnungsbilanz zum 1. Ja⸗ nuar 1942 (Umstellung von 30 Rℳ auf 20 R. ℳ je Aktie).
Satzungsänderung gemäß Punkt 2 und hinsichtlich gr atz der Aktien⸗
durc Aktieneinziehung
Vorschriften des Aktien⸗ über die Kapitalsherab⸗
tikgung nach den e etzung. 4. Ergänzungswahl in den Aufsichts⸗ rat. 5. Wahl des Abschlußprüfers für das Geschäftsjahr 1942. 6. Allfälliges. 8 Jede Aktie gewährt eine Stimme. Sthren sind die Aktionäre, welche ihre Aktien spätestens bis zum Ablauf des dritten Tages vor der Hauptversammlung bei einem Notar, bei einer hierzu befugten Wertpapier⸗ sammelbank, bei der Gesellschafts⸗ kasse, bei der Landeshypotheken⸗ anstalt Salzburg oder bei der Länder⸗
bank Wien, Filiale Salzburg, hinter⸗
legen und die Bestätigung hierüber spätestens zwei Tage vor der Haupt⸗ versammlung bei der Gesellschaft einreichen.
An Stelle der Aktienhinterlegung ge⸗ nügt auch eine amtliche Bescheint⸗ gung von Reichs⸗, Reichsgau⸗ oder Kommunalbehörden bzw. ⸗kässen über die bei ihnen hinterlegten Aktien.
Salzburg, am 1. September 1942.
Der Vorstand.
[23919]
Wir laden die Aktionäre unserer Ge⸗ sellschaft zu der am Sonnabend, den 3. Oktober 1942, um 14,30 Uhr in Nerchau im Hause Richard⸗Hessel⸗ Straße 28 1, anberaumten 30. ordent⸗ lichen Hauptversammlung hier⸗ durch ein.
Wegen der Teilnahme an der Haupt⸗ versammlung und der Ausübung des Stimmrechts verweisen wir auf 3 1 unserer Satzungen, der wie folgt lautet:
„Aktionäre, welche an dex Hauptver⸗ sammlung teilnehmen wollen, müssen ihre Aktien spätestens am dritten Werktage vor der Hauptversamm⸗ lung, den Tag dieser Kersgpemlhna nicht mitgerechnet, in den üblichen Ge⸗ schäftsstunden bei einer der in der Eiy⸗ ladung ur Hauptversammlung S S- neten Hinterlegungsstellen hinterlegen. Statt der Aktien können auch von einem deutschen Notar ausgestellte Hinter⸗ legungsbescheinigungen hinterlegt werden.“
Der letzte Tag, an dem Aktien oder Depotscheine bei der
Gesellschaftskasse in Nerchau,
der Allgemeinen Deutschen Credit⸗ Anstalt, Filiale Grimma,
der Sächsischen Bank, Filiale Leipzig,
hinterlegt werden können, ist demnach der 30. September 1942. Tagesordnung:
1. Vorlegung des Geschäftsberichtes und des Rechnungsabschlusses für das Geschäftsjahr 1940/41.
.Erteilung der Entlastung an Auf⸗ sichtsrat und Vorstand.
3. Wahl des Bilanzprüfers für das laufende Geschäftsjahr.
„Aufsichtsratswahl. 9 Schuldscheinen
Auslosung von
der Serie II.
Nerchau, den 1. September 1942.
Farbenwerke
Friedr. & Carl Hessel A.⸗G. Dr. 5. Keßler. Dr. Ludwig Hessel. Auf Antrag des Vorstandes wurde emäß § 89 des eg eesg⸗ehe der Bank⸗ jirektor Karl Kunze in Grimma vor⸗ feinfeo als Aufsichtsratsmitglied be ellt.
[23943] Schering Aktiengesellschaft, Berlin.
Die Herren Generaldirektor Dr. jur. Gustav Dechamps, Oberhausen, und Kommerzienrat Richard Scheving, Ber⸗ lin, sind durch Tod aus unseren Auf⸗ sichtsrat ausgeschieden.
Berlin, den 27. August 1942.
Der Vorstand.
[23933] Stadtstedlung Heilbronn A.⸗G., Heilbronn a. N.
In den Aufsichtsrat wurden wieder gewählt: Herr Oberbürgermeister Hein⸗ vich Gültig, Heilbronn, Herr Bank⸗ divektor Georg Rümelin, Heilbronn, Herr Regierungsrat a. D. Otto Schlafke, Heilbronn.
Neu gewählt wurde Herr direktor Dr. Franz Kercher, Heilbronn.
Der Vorstand besteht aus den Herren: Hugo Kölle, Vorsitzer, Eugen Sanwald und Karl Link, sämtliche in Heilbronn.
Der Aufsichtsrat besteht aus den Herven: Richavd Drauz, Vorsitzer, Otto Schlafbe, stellv. Vorsitzer, August Dü⸗ botzky, einrich Gültig, Dr. Franz Kercher, Alexander Knorr und Georg Rümelin.
Heilbronn, den 29. August 1942.
Dor Vorstand.
[23926] Franz Kathreiners Nachfolger, Aktiengesellschaft.
Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am Mittwoch, den 30. Sep⸗ tember 1942, vormittags 11,30 Uhr, im Sitzungssaal des Notariats Dr. Walter Bader, München, Karls⸗ platz 10/I, stattfindenden 14. ordent⸗ lichen Hauptversammlung ein.
Tagesordnung:
1. Vorlage des Jahrezabschlusses nebst Gewinn⸗ und Verlustvechnung für das Geschäftsjahr 1941 sowie Be⸗ richt des Vorstandes und Aufsichts⸗ vates.
2. Beschlu fastung über die Vertei⸗ lung des Reingewinns,
3. Beschluß kassung über die Entlastung des Vorstandes und Aufsichtsrates.
4. Neuwahl des Aufsichtsrates.
5, Wahl des Buchprüfers.
Diejenigen Aktionäre, die an der Hauptversammlung teilnehmen und ihr Stimmrecht ausüben wollen, haben 695. Aktien er einen Hinterlegungs⸗ schein spätestens am dritten Werk⸗ tag vor der Hauptversammlung bei der Kasso unserer Gesellschaft, bei der Bayerischen Hypotheken⸗ und Wechselbank in München, bei der Deutschen Bank in Berlin oder deren Zweigstellen odor einem deut⸗ schen Notar zu hinterlegen.
Zur Ausstellung eines uter⸗ legungsscheines sind vom Aufsichtsrat ermächtigtt Die Bayerische Hypo⸗ theken⸗ und Wechselbank München und die Deutsche Bank, Berlin.
Die Hinterlegung ist auch dann ord⸗ nungsgemäß erfolgt, wenn Aktien mit Zustimmung einer Hinterlegungsstelle führ ie bei einer anderen in⸗ oder aus⸗ ändischen Bankfirma bis zux Beendi⸗ gung der Hauptversammlung im Sperr⸗ depot werden.
ünchen, 1. September 19428. Der Vorstand. Adolf Wilhelm. Adolf Ringelmann.
[23917] Treibacher Chemische Werke Aktiengesellschaft.
Freitag, den 25. September 1948, vormittags 9 Uhr finge in den Ge⸗ schäftsräumen der Gesellschaft in Trei⸗ bach die 19. ordentliche Hauptver⸗ sammlung der Aktionäre statt.
La-t. essn. 6 1. Vorlage des Jahresabschlusses und des Geschäftsberichtes 8 1941 mit dem Berichte des Aufsichtsrates. 9. fschlußfassan über die Ent⸗ lastung des Vorstandes und des Aufsichtsrates. „ Wahl zum Aufsichtsrat. 8 Wahl des Abschlußprüfers für das Geschäftsjahr 1942.
Die Aktionäre, die an dieser Haupt⸗ versammlung teilzunehmen wünschen, werden eingeladen, ihre Aktien samt den nichtfälligen Dividendenscheinen beim Hypotheken⸗ und Credit⸗ Institut in Wien Aktiengesellschaft, Wien, I., Herrengasse 12, bei der Bank für Kärnten, Klagenfurt, oder an der Kasse der Gesellschaft in Treibach spätestens am 22. Sep⸗ tember d. J. während der üblichen Geschäftsstunden zu hinterlegen.
Die Hinterlegung kann auch bei einem deutschen Notar erfolgen.
Im Falle der Hinterlegung der Ak⸗ tien bei einem Notar ist die Beschei⸗ nigung des Notars über die erfolgte Hinterlegung in Urschrift oder in beglaubigter Abschrift mit Num⸗ mernverzeichnis spätestens einen Tag nach Ablauf der Hinterlegungsfrist bei der Gesellschaft einzureichen.
Der Jahresbericht sowie die Bilanz nebst Gewinn⸗ und Verlustrechnung und der Prüfungsbericht des Aufsichts⸗ rates hierzu werden in der Zeit vom 9. bis 24. September 1942 im Direk⸗ tionsgebäude in Treibach, Kärnten, während der Geschäftsstunden zur Ein sicht der Aktionäre ausliegen
Treibach, 1. September 1912
Der vurtad.
Harpener Bergbau⸗Aktien⸗Gesell⸗
[237150 schaft, Dortmund. Umtauschangebot
an die Inhaber der zur Ruckzahlung
zum Nennwert zum 1. Oktober 1942
gekündigten
5 %̃ Teilschuldverschreibungen
von 1937 und an die Inhaber der aus dem Umtausch der 6 % Dollarbonds von 1929 herrührenden, auf Reichsmark lautenden
4 ½ % Schuldverschreibungen von 1934, deren noch im Umlauf befindlicher Restbetrag planmäßig spätestens bis 2. Januar 1944 tilgbar ist.
Den Inhabern der gekündigten 5 % Teilschuldverschreibungen von 1937 so⸗ wie der noch im Umlauf befindlichen 4 ¼ % Schuldverschreibungen von 1934 bieten die unterzeichneten Banken hier⸗ mit namens und für Rechnung der Harpener Bergbau⸗Aktien⸗Gesell 8 den Umtausch ihrer Stücke in Tei schuldverschreibungen einer neuen 4 % Anleihe von 1942
H 2
an. Die im Gesamtbetrage von RH.ℳ 20 000 000,— zur Ausga selangende neue Anleihe ist in Teilschuldverschrei⸗ bungen über HRℳ 1000,— und H.ℳ 500,— eingeteilt, die je zur Hälfte auf den Namen der Berliner Handels⸗Ge⸗ sellschaft und der Deutschen Bank, Ber⸗ lin, oder deren Order lauten und mit Blankoindossament dieser Banken ver⸗ sehen sind.
Die Verzinsung der Teilschuldver⸗ schreibungen erfolgt vom 1. Oktober 1942 ab mit 4 % jährlich in halbjähr⸗ lichen, nachträglich am 1. April und 1. Oktober jedes Jahres fälligen Teilen; der erste Zinsschein ist fällig am 1. April 1943.
Die Tilgung der W bungen erfolgt mittels Auslosung zum Nennwert in um die durch die Tilgung ersparten Zinsen anwachsenden Jahres⸗ raten derart, daß die erste Rückzahlung zum 1. Oktober 1948 und die letzte spätestens zum 1. Oktober 1967 zu ge⸗ üsez hat. Die Gesellschaft 8 in⸗ essen berechtigt, die Tilgung — frühe⸗ stens jedoch zum 1. Oktober 1948 — durch Auslosung beliebig größerer Be⸗ träge, als im Tilgungsplan vovgesehen sind, zu verstärken, wobei die über die planmäßigen Tilgungsbeträge hinaus⸗ ehende Tilgung bis zur Hälfte durch Rückkauf von Leikschuldverschretbungen bewirkt werden kann; verstärkte Til⸗ gungen können jedoch auf spätere plan⸗ mäßige Tilgungen nur insoweit an⸗ gerechnet werden, als sie im Wege der Auslosung vorgenommen worden sind.
Ferner hat die Gesellschaft das Recht, die sämtli jeweils noch ausstehenden Teilschuldverschreibungen mit dreimona⸗ tiger Frist halbjährlich zu einem Zins⸗ termin, frühestens jedoch zum 1. Ok⸗ tober 1948, zur Rückzahlung zum Nenn⸗ wert zu kündigen.
Die Berliner Handels⸗Gesellschaft, Berlin, wird zur Vertreterin der je⸗ weiligen Gläubiger aus den Teilschuld⸗ verschreibungen gemäß dem Gesetz be⸗ treffend die gemeinsamen Rechte der Besitzer von Schuldverschreibungen vom 4. Dezember 1899 bestellt.
Die Einführung der neuen Anleihe wird an den Börsen zu Berlin, Düssel⸗ dorf und Frankfurt a. M. beantragt werden.
Die Fraierdung zum Umtausch kann in der Zeit vom 5. bis zum 26. Sep⸗ tember 1942 einschließlich bei den unterzeichneten Bankfirmen während der üblichen Geschäftsstunden an den zuständigen Schaltern erfolgen. Gleich⸗ veitig mit der Anmeldung sinb a) die FeAllce Aee tnnogn der
Anleihe von 1937 mit den am 1. April 1943 fälligen Zinsscheinen und folgenden nebst Evneuerungs⸗
chein,
b) 89 Schuldverschreibungen von 1934 mit den am 1. Juli 1943 bis einschließlich 2. Januar 1949
fälligen Zinsscheinen
Fze Die am 1. Oktober 1942
bzw. 2. Januar 1943 fälligen Zins⸗
sheine verbleiben den Einreichern und werden bei Fälligkeit eingelöst. Den
Schuldverschreibungen ist je ein der
Nummernfolge nach geordnetes Ver⸗
zeichnis beizufügen. 1 Die den Umtausch bewirkenden In⸗
haber von Schuldverschreibungen von
1937 und 1934 erhalten einen gleichen
Nennbetrag Teilschuldverschreibungen
der neuen 4 % Anleihe von 1942 mit
Zinsscheinen fällig am 1. April
1943 und folgenden gebühren⸗ und
börsenumsatzsteuerfrei zugeteilt. is zum Erscheinen der neuen Teil⸗
schuldverschreibungen erhalten die Ein⸗ reicher von Seegges reibungen von
1937 und 1934 auf Antrag von einer
der unterzeichneten Bankfirmen aus⸗
zustellende, nicht übertragbare Kassen⸗ quittungen ausgehändigt, gegen deren
Kückgabe die endgültigen Stücke sofort
nach Fertigstellung bei denjenigen
Stellen, welche die geres hee Whghr
ausgefertigt haben, kostenfrei in Emp⸗
fang genommen werden können. Berlin, Bochum, Düsseldorf, Köln,
München, im September 1942.
Berliner Handels⸗Gesellschaft.
Deutsche Bank. Dresduer Bank.
Merck, Finck & Co.
Pferdmenges & Co.
C. G. Triukaus. Westfalenbank Aktiengesellschaft.
J. H. Stein.
[22521]. b Grundstücksverwertungs⸗Aktien⸗ gesellschaft in Liqu., Köln. Bilanz per 31. August 1941. —ꝛ—ꝛ—ℳ——-—----r———:-f-õõ——
Besitz. R.ℳ Grundstücke: Bestand 1. 9. 1940 105 450,— Abgang 5 700,— Gebäude: Bestand 1. 9. 19140 275 000,— Abschreibung 25 000,— Kassenbestand
99 750
250 000
1 143
350 893
Verbindlichkeiten.
Gläubiger . . . . . .. 347 407 Reinvermögen lt. Bilanz p. “
31. 8. 1940. 17 100,12 ““
Verlust 1940/41. 13 614,64 48
Aktienkapital R.o 160000
Gewinn⸗ und Verlustrechnung per 31. August 1941.
Aufwand. Abschreibung auf Gebäude Besitzsteuer. 11.“ 11111“*“] Reparaturen und Unkosten
R.ℳ 9 25 000 —
6 237/50 10 585 56 7 830 58 49 653 64
Ertrag. Mieteinnahmen..
36 039 — 13 614 64 49 653ʃ64
Berlin, den 20. Januar 1942.
Der Abwickler: Paul Redemski. Der Aufsichtsrat besteht aus den Herrent Oberregierungsrat a. D. b Steinbeck, Vorsitzer; Wilhelm Eberhar Wortmann, stellv. Vorsitzer; Dr. jur. Wil⸗
helm Kuth. QwWÿWWʒWöWʒE3ʒ2—ʒ—ʒrbrxRxdkRkgkbkéègéèéèUèUVxU9çJqR/IT—]
[22671]. Ekmo Bauhandels⸗A. G. Bilanz per 31. Dezember 1941. =— —
Aktiva. Kas .... Immobilien. Steuergutscheine Effekten.. Beteiligung. Hypotheken Tilgungsfonds. Verlustvortrag. Verlust 1941..
Passiva. Kapital . Hypotheken.
Gewinn⸗ und Verlustrechnung per 31. Dezember 1941. — —
Verlust. R.ℳ Grundsteururn. 5 476 Hypothekenzinsen.. 4 250 Zentralheizungskosten.. Effektenkontto Hausausgb. u. Inst.⸗Arbeit. Müllabfuhr . . . . . . . . Hauswart u. Hausverwaltg. Abschreib. Grundstück. Desgl. w. Steuergutscheine
Gewinn. Mietseinnahmen. Zinsen und Dividende Zentralheizungsumlages.. Verlust 191l1l ..
1 260 202
19 261
Verlin, den 27. Januar 1942. Ekmo Banhandels⸗A. G. Vorstand. Erich Kerber.
Bestätigungsvermerk. Nach dem abschließenden Ergebnis meiner pflichtmäßigen Prüfung auf Grund der Bücher und der S risten der Gesell⸗
schaft sowie der vom
die Buchfuͤhrung, der Jahresabschluß und der Geschäftsbericht, soweit er den Jahres⸗ abschluß erläutert, den gesetzlichen Vor⸗ schriften. Berlin, den 10. Juni 1942. Dr.⸗Ing. Karl Ludwig Müller, Wirtschaftsprüfer.
Aufsichtsrat der Gesellschaft: Herr
Oberstleutnant Fritz Ohmke, Berlin⸗Grune⸗ wald, Vorsitzer; Herr Erich Rösler, Berlin⸗
Charlottenburg; Herr Dipl.⸗Ing. Herbert
Degler, Berlin⸗Charlottenburg. — orstand der Gesellschaft: Herr Erich Kerber, Berlin⸗Friedrichshagen. Herr Curt Matzanke, Berlin⸗Halensee,
als Vorsitzer ist ausgeschieden. Herr Dipl.-
Ing. Herbert Degler, Berlin⸗Charlotten⸗ burg, wurde als Mitglied des Aufsichts⸗
rates in der Generalversammlung am
30. Juni 1942 neu gewählt.
Herr Oberstleutnant Fritz Ohmke, Ber⸗ lin⸗Grunewald, als Vorsitzer und Herr Erich Rösler, Berlin⸗Charlottenburg, wur⸗ den wiedergewählt. 8 1
Berlin, den 21. August 19422.
Ekmo Bauhandels⸗A. G. Der Vorstand. Erich Kerber.
Verantwortlich für den Amtlichen und Nichtamt⸗ lichen Teil, den Anzeigenteil und für den Verlag: Präsident Dr Schlange in Potsdam, 8 erantwortlich für den Wirtschaftsteil und den übrigen redaktionellen Teil: Rudolf Lantzsch in Berlin NW 21
Druch der Preußischen Verlags⸗ und Druckeret
Gmbsd., Berlin Drei Beilagen
(einschl. Börsenbeilage und einen Zentral⸗ baudelsregisterbeilage 16
350 89328
— wie folgt festgesetzt:
orstand erteilten Aufklärungen und Nachweise entsprechen
abholer bei der gigenstelle 1,90 mo⸗ Besrellungen an, eeßa⸗ für Gelbstabholer die straße 25. Eingelne Aummern dieser 10 Sie werden nur gegen
Betrages einschliehlich des n0s abgegeben.
kosten
22822 2esa2s2n 8eeee,ae. Selbi⸗ F. 608, 6e 109 38
—2 reen 0 l0
120 8, & dreigespaltenen 92 mm breiten Petit⸗Zeile 1,83 &. 4. — — en 1 auf einfoltig beschriebenem
w Worte etwa durch S ⸗ perrdruck (besonderer Vermerk am Rande) hervorgehoben — nzoigen müssen 8 Tage vor dem Ein 2
auch der Uen.
Für den Raum einer münfgespaltanen 55 mm hreiten Petit⸗Zelle
imstraße 32. Alle D.
eingusenden, insbesondere inmal
enestelle Berlin §W 68, W pier vöclg seben, wel⸗ A
termin bei der Anzeigenstelle eingegangen sein.
Reichsbankgirokonto Berlin, Konto Nr. 1/1913
Nr. 208
Berlin, Sonnab
—,
Inhalt des amtlichen Teiles Deutsches Reich
Ernennungen und sonstige Personalveränderungen.
Bekanntmachung über die Umsatzsteuerumrechnungssätze auf Reichsmark sar die nicht in Berlin notterten ausländischen Zahlungsmittel für die Umsätze im August 1942.
Bekanntmachung des Reichsführers und Chefs der Deutschen Polizei über das Verbot der Verbreitung einer ausländischen Druckschrift im Inland.
Bekanntmachungen der Regierungspräsidenten in Frankfurt / Oder und Schleswig über die Einziehung von Vermögenswerten für das Reich.
Dritte Anordnung zur Ergänzung der Anordnung über den Geschäftsverkehr mit Landmaschinen und landwirt schaftlichen Geräten vom 6. August 1942.
Berichtigung der Anordnung Nr. 4 des Beauftragten für Kriegsaufgaben bei der Wirtschaftsgruppe Werkstoffverfeine⸗ rung und verwandte Eisenindustriezweige über die Regelung der Herstellung von Sensen vom 1. Juni 1942, in Nr. 147/42.
Amtliches
Deutsches Reich
Der Führer hat dem Maler Professor Heinrich Knirr in Staudach bei Schajtlach in Oberbayern mit Urkunde vom 2. September 1943 die Goethe⸗Medaille für Kunst und Wissenschaft verliehen.
Bekanntmachung
Die Umsatzstenerumrechnungssätze auf Reichsmark für die nicht in Berlin notierten ausländischen Zahlungs⸗ mittel werden im Anschluß an die Bekanntmachung vom 2. September 1942 (Reichsanzeiger Nr. 205 vom 2. September 1942, Reichssteuerblatt S. 888) für die Umsätze im August 1942
Lfd.Nr. hAà
Einheit
10,00 7,63 142,50 51,55 38,46
Cbhile China(Nanking⸗Dollar) Kolumbien Mexiko
Peru v Berlin, 4. September 1942. Der Reichsminister der Finanzen. J. A.: Hedding.
100 89 100 Yuan* 100 Pesos 100 Pesos 100 Soles
Bekanntmachung etrifft: Verbot einer ausländischen Druckschrift
Im Einvernehmen mit dem Reichsminister für Volks⸗ aufklärung und Propaganda wird auf Grund des § 1 der Verordnung des Reichspräsidenten zum Schutze von Volk und Staat vom 28. Februar 1933 bis auf weiteres im Inlande die Verbreitung der Schrift:
„Gewehr von der Wand“ von Josef Konrad Scheuber, Verlagsanstalt Benziger u. Co. A. G., Einsiedeln, 1940 verboten.
Berlin, den 1. September 1942.
Der Reichsführer zh u. Chef der Deutschen Polizei
im Reichsministerium des Innern.
Anordnung 6
8 8
Im Nachgang zu meiner Anordnung vom 15. September 1941 — I. Pol. 21/58. 41 — wird hiermit auf Grund des Gesetzes über die Einziehung volks⸗ und staatsfeindlichen Ver⸗ mögens vom 14. Juli 1933 (RGBl. I. S. 479) der Erlös aus der Versteigerung des von der Geheimen Staatspolizei — Staatspolizeistelle Frankfurt / Oder — sichergestellten Hausrats der im April 1942 verstorbenen Katharina Sara Meyer⸗ Mahnken, geb. Lewin, geb. am 22. September 1891 in Guben, daselbst Schlagsdorfer Weg 29 wohnhaft gewesen, in Höhe von 509,26 R.ℳ für das Deutsche Reich, vertreten durch den Reichsfinanzminister, eingezogen.
Diese Veröffentlichung tritt an die Stelle der Zustellung.
Frankfurt (Oder), den 21. August 1942.
Der Regierungspräsident.
* “
Verfügung
zuf Grund von § 1 des Gesetzes über die Einziehung
kommunistischen Vermögens vom 26. Mai 1933 — RGBl. I1 S. 293 — in Verbindung mit dem Gesetz über die Einzighung volks⸗ und staatsfeindlichen Vermögens vom 14. Juss⸗ 1933 — RBl. I S. 479 — und dem Erlaß des Fühdrers und Reichskanzlers vom 29. Mai 1941 — RGBl. I S. 303 —
wird die jetzt fällige Summe von 14 300,— E.ℳ aus der bei
der Provinzial⸗Lebens⸗, Unfall⸗ und Haftpflichtversicherungs⸗ anstalt Schleswig⸗Holstein, Kiel, Sophienblatt 13/17, abge⸗
15. Januar 1942 gestorbenen Juden Oskar Israel Alexan⸗ der, geb. 29. 10. 1881 in Visselhövede, wohnhaft gewesen in Bad Bramstedt, zugunsten des Deutschen Reiches — Reichs⸗ Theh. — eingezogen. Mit der öffentlichen Be⸗ anntmachung dieser Verfügung im Deutschen Reichsanzeiger und Preuß. Staatsanzeiger werden die Vermögenswerte Eigentum des Deutschen Reiches.
Gegen diese Verfügung ist ein Rechtsmittel nicht gegeben.
Schleswig, den 26. August 1942. “ Der Regierungspräsident. J. A.: Unterschrift.)
“
schlossenen bas renen von 20 000 REℳ des am
8
Dritte Anordnung
gänzung der Anordnung über den Geschäftsverkehr mit Landmaschinen und landwirtschaftlichen Geräten
vom 6. August 1942
In Ergänzung der Anordnung über den Geschäftsverkehr mit Landmaschinen und landwirtschaftlichen Geräten vom 29. Februar 1940 und der Ersten Anordnung zur Ergänzung der Anordnung über den Geschäftsverkehr mit Landmaschinen und landwirtschaftlichen Geräten vom 15. November 1940 ordnen wir mit Zustimmung des Herrn Reichskommissars für die Preisbildung auf Grund des § 2 Abs. 3 der Ver⸗ ordnung zur Ergänzung der Dritten Verordnung über die Regelung der Preise und Handelsspannen im Geschäftsverkehr mit Landmaschinen und landwirtschaftlichen Geräten vom 23. Dezember 1939 (RGBl. I S. 2499) folgendes an:
I
Rabattgewährung für Lieferungen bis zum 31. Dezember 1941 (Rabattkarte 1940)
1. Die „vorläufige Rabattkarte 1940“ gilt für Liefe⸗ rungen von Landmaschinen, die bis zum 31. Dezember 1941 an den Wiederverkäufer abgesandt worden sind.
2. Wiederverkäufer, die den Handel mit Landmaschinen unter Berücksichtigung der gewerberechtlichen Bestimmungen vor dem 1. Januar 1942 aufgenommen haben, können die Ausstellung der Rabattkarte 1940 noch spätestens bis zum 1. Oktober 1942 bei der Fachabteilung Landmaschinen der Wirtschaftsgruppe Einzelhandel oder dem Reichsverband der Deutschen landwirtschaftlichen Genossenschaften Raiffeisen e. V. beantragen. Mit Ablauf dieser Frist erlischt der Anspruch auf Ausstellung der „vorläufigen Rabattkarte 1940“.
II. 8 Rabattgewährung für Bezüge ab 1. Januar 1942 für die Dauer des Krieges
a) Zusatzrabatt (Rabattkarte 1942)
1. Für Lieferungen von Landmaschinen, die vom 1. Januar 1942 ab an den Wiederverkäufer abge⸗
8 worden sind oder werden, gilt für die Dauer
des Krieges vorbehaltlich einer anderweitigen Regelung die „vorläufige Rabattkarte 1942“. Für die Ausstellung der „vorläufigen Rabattkarte 19420 ist nach Wahl des Wiederverkäufers der Brutto⸗Jahresumsatz in Landmaschinen zugrunde u legen, den der Wiederverkäufer im Kalender⸗ jahr 1939 oder 1940 oder 1941 in Landmaschinen im Sinne des § 1 Abs. 1 Landm AO. erzielt hat.
Bei Wiederverkäufern, die den Landmaschinen⸗ handel nach dem 1. Januar 1942 zulässigerweise neu aufgenommen haben oder aufnehmen, kann für die Ausstellung der „vorläufigen Rabattkarte 1942“„ nach Wahl des Wiederverkäufers der Umsatz des Jahres der Betriebseröffnung oder eines der beiden folgenden Kalenderjahre zugrunde gelegt werden. 1 . Die Ausstellung der „vorläufigen Rabattkarte 1942“ ist von Wiederverkäufern, die vor dem 1. Januar 1942 den Handel mit Landmaschinen zulässigerweise betrieben haben, bis zum 1. Ok⸗ tober 1942 bei der Fachabteilung Landmaschinen der Wirtschaftsgruppe Einzelhandel oder dem Reichsverband der deutschen landwirtschaftlichen Genossenschaften — Raiffeisen — eV zu bean⸗ tragen. Die „vorläufige Rabattkarte 1942“ gilt vom Aus⸗ 8 EB ab. Bei fristgemäß eingereichten Anträgen wird die „vorläufige Rabattkarte 1942“ auf den 1. Januar 1942 ausgestellt. Bei nach dem 1. Dezember 1942 eingehenden Anträgen soll die „vorläufige Rabattkarte 1942“ nur auf den Zeit⸗ punkt des Antragseingangs ausgestellt werden.
Bei Wiederverkäufern, die den Landmaschinen⸗
handel unter Berücksichtigung der gewerblichen Be⸗
stimmungen nach dem 1. Januar 1942 neu auf⸗ nehmen, wird die „vorläufige Rabattkarte 1942“ auf den Zeitpunkt der Eintragung des Handels⸗ bekriebes im Handels⸗, Gewerbe⸗ oder Genossen⸗ . 8 ausgestellt, sofern der Antrag auf Ausstellung der Rabattkarte innerhalb zwei Mo⸗ naten nach der Eintragung bei der Fachabteilung Landmaschinen der Wirtschaftsgruppe Einzel⸗
5. 1 5
8.
Der Leiter
Poftscheckkonto: Berlin 41821 1942 1
oder dem Reichsverband der deutschen andwirtschaftlichen Genossenschaften — Raiff⸗ eisen — eV eingereicht worden ist. Bei späteren Anträgen soll die Rabattkarte auf den Zeitpunkt des Antragseinganges ausgestellt werden. b) Grundrabatt und einfacher Mengen⸗ rabatt b Während der Dauer des Krieges dürfen für die Lieferungen von Landmaschinen, die vom 1. Januar 1942 ab abgesandt worden sind oder werden, auch bei geringeren Umsätzen keine niedrigeren Grund⸗ rabatte oder einfachen Mengenrabatte an Wieder⸗-⸗ verkäufer gewährt werden, als der Wiederverkäufer für Lieferungen im Kalenderjahr 1941 zulässiger⸗ weise erhalten hat.
III. 8 Die mit dem Erlaß des Reichskommissars für die Preis⸗
bildung vom 7. April 1941 — III-214-3476/41 — getroffene Sonderregelung für Wiederverkäufer, die im Kalenderjahr 1939 und 1940 keine normalen Umsätze erzielen konnten, weil sie zum Wehrdienst oder anderweitigen Arbeitseinsatz einbe⸗ rufen oder durch die kriegerischen Ereignisse an der Aufrecht⸗ erhaltung ihres Betriebes behindert waren, bleibt von der vorstehenden können auch die Umsätze des Kalenderjahres 1938 mit einem Zuschlag von 25 % oder der Zeit vom 1. September 1938 bis 31. August 1939 sowohl für den Antrag auf Ausstellung der Rabattkarte, als Mengenrabatte zugrunde legen.
Regelung unberührt. Diese Wiederverkäufer
einfachen 1u“
auch für die Grund⸗ und
IV. Die Anordnung tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.
Der Zeitpunkt des Außerkrafttretens wird besonders bekannt⸗ 3 3 gegeben werden.
Berlin, den 6. August 1942.
Der Leiter der Fachgruppe Landmaschinenbau. J. G. Fahr
der Wirtschaftsgruppe Groß⸗ und Außenhandel. W. Rumpf.
Der stellvertretende Leiter der Wirtschaftsgruppe Einzelhande
Köhler. Der Leiter der Wirtschaftsgruppe Gemeinschaftseinkauf. Dr. Franz Hayler. Der Leiter der Wirtschaftsgruppe Vermittlergewerbe. 8 Franz Kersting. “ Der Leiter der Reichsgruppe Handwerkt. Schramm. Der Leiter des Reichsverbandes der deutschen landwirtschaft⸗ lichen Genossenschaften — Raiffeisen — eV. FSrump.
Berichtigung der Anordnung Nr. 4 des Beauftragten für Kriegsaufgaben bei der Wirtschafts⸗ gruppe Werkstoffverfeinerung und verwandte Eisenindustrie⸗ zweige über die Regelung der Herstellung von Sensen vom 1. Juni 1942, veröffentlicht im Reichsanzeiger Nr. 147 vom 26. Juni 1942
In § 1 (1) ist unter „Streusense“ nach „650 mm“ „und 80 mm“ hinzuzusetzen, und die Worte „mit hochge⸗
. zogenem Rücken“ sind zu streichen. 8
In § 1 (2) ist in Absatz 5 Zeile 2 „31. Juli 1942“ dure
1 „31. Juli 1943“ zu ersetzen.
8 3
Fernsprechdienst mit dem Reichskommissariat Ostland 8 Der öffentliche Fernsprechdienst zwischen dem Deutschen Reich
(einschließlich Generalgouvernement) und dem Ostland ist auf den Ort Minsk (Ostland) ausgedehnt worden. außerdem auf folgende Orte im Ostland: Bauske, Frauenburg (Kr. Goldingen), Goldingen, Kauen, Lemsal (Kr. Wolmar), Libau,
Er erstreckt sich z. Z.
Majorenhof, Mitan, Modohn, Reval, Riga, Schwanenburg, Talsen,
ö Wenden (Ostland), Windau und Wolmar.
ind: Privatgespräche, Monats⸗ und
und gewöhnliche Dienstgespräche.
deutscher 8
Wochengespräche ist auf 15 Minuten beschränkt; über die Durch⸗
2 dieser Gespräche entscheidet
Zugelassen
Dringende Staatsgespräche, dringende und gewöhnliche Wochengespräche sowie dringende Sämtliche Gespräche müssen in prache geführt werden. Die Dauer der Monats⸗ und
auf Einzelantrag der General⸗
postkommissar Ostland in Riga. Voraussetzung für die Abwicklung eines Gesprächs mit dem Ostland ist die Zulassung der Teilnehmer⸗ sprechstelle im Reich zum Auslandsfernsprechdienst „mit allen Ländern“ oder „mit dem Reichskommissariat Ostland“’, die Zu- lassung der Sprechstelle im Ostland zum Fernsprechdienst mit dem