1942 / 212 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 10 Sep 1942 18:00:01 GMT) scan diff

Aufruf zur Aumeldung von Aktien der Firma Steinhagen & Saenger Cellnlose⸗ und Papierfabriken A. G. (6(Hauptverwaltung vormals

Warschau, später Leslau).

Auf Grund von § 31 der Verordnung über die Abwicklung der Forderungen ind Schulden polnischer Vermögen (Schuldenabwicklungsverordnung) vom 15. August 1941, RGBl. I S. 516, und der dazu ergangenen 5. Anord⸗ nung der Haupttreuhandstelle Ost zur Durchführung der Schuldenabwicklungs⸗ verordnung (AO. Nr. 16) vom 8. Mai 1942 (Deutscher Reichsanzeiger Nr. 108/42) werden hiermit die Aktionäre der Firma Steinhagen & Saenger Cellulose⸗ und Papierfabriken A. G., Leslau, aufgefordert, ihre Aktien bei dem unterzeichneten Abwickler binnen einer Frist von drei Monaten vom heutigen Tage an anzumelden.

Die Aktionäre haben mit der An⸗ meldung die Aktien entweder in Ur⸗ schrift einzureichen oder ihren Besitz durch die Hinterlegungsbescheinigung einer Devisenbank, und wenn die Hin⸗ terlegung im Ausland erfolgt, durch die Hinterlegungsbescheinigung einer als zuverlässig anerkannten auslän⸗ dischen Bank nachzuweisen, in der die Urkunden gengu zu bezeichnen sind (Nennbetrag, Stücknummer).

Die gleiche Aufforderung ergeht an die Inhaber der Dividendenscheine Nr. 10, die nach der Sateng der Firma Steinhagen & Saenger Cellu⸗ lose⸗ und Papierfabriken A. G. zum Bezuge einer jungen Aktie zu Zloty. 100 für 23 Stück Dividendenscheine Nr. 10 berechtigten. Es ist vorgesehen, die Inhaber dieser Dividendenscheine Nr. 10 ohne vorherige Ausgabe junger Aktien in dem angegebenen Verhältnis an der Verteilung des Ueberschusses zu beteiligen.

Erfolgen die Anmeldung und die Vorlegung der Aktienurkunden oder Dividendenscheine Nr. 10 (oder der Hinterlegungsbescheinigung) nicht inner⸗ halb der vorgesehenen Frist, so werden die Aktien oder Dividendenscheine Nr. 10 für kraftlos erklärt werden.

Die Aktionäre haben bei der An⸗ meldung der Aktien oder Dividenden⸗ scheine Nr. 10 oder der Einreichung der Urkunden (Hinterlegungsbescheinigun⸗ gen) nachzuweisen:

1. daß sie nicht zu den Personen ge⸗ hören, deren Vermögen nach der Polenvermögensverordnung vom 17. September 1940 (RGBl. 1 S. 1270) der Beschlagnahme unter⸗ liegt, und

2. entweder:

a) daß ihnen das Mitgliedschafts⸗ recht oder das Bezugsrecht am 1. September 1939 zustand (Alt⸗ besitz), oder

b) wenn sie das Mitgliedschafts⸗ recht oder das Bezugsrecht nach dem 1. September 1939 erworben haben, daß ihr Rechtsvorgänger nicht zu den Personen gehört, deren Vermögen der Beschlagnahme nach der Polenvermögensverordnung unterliegt, und daß diesem das

Mititgliedschaftsrecht oder das Be⸗ zugsrecht am 1. September 1939 zustand.

Der persönliche

folgt zu führen:

1. für deutsche Staats⸗ und zugehörige:

durch Staatsangehörigkeitsaus⸗ weis, Reisepaß, öu des Deutschen Reiches, Ausweis der Deutschen Volksliste Abt. 1 bis 3 (auch „Vorbescheid“ oder „Vor⸗ läufiger Ausweis“, laut welchem die Aufnahme in die Deutsche Volksliste erfolgt ist) oder Ein⸗

für deutsche Volkszugehörige im Generalgouvernement:

durch 2 escheinigun des zuständi⸗ gen Kreis⸗ oder Ftast angmane. für Protektoratsangehörige:

1 durch Bescheinigung der zuständi⸗

ggen Landes⸗ oder Bezirksbehörde des Protektorats,

„jfür ausländische Sen e e eh e: ddurch Bescheinigung der zuständi⸗ gen Behörde des ausländischen Staates (Heimatbehörde oder im Deutschen Reich zugelassene Ver⸗ tretung).

Juristische Personen des Privatrechts, Gesellschaften oder Vereine haben nach⸗

uweisen, daß am 1. September 1939 ie Mehrheit der Anteile nicht Per⸗ 8 gehörte, deren Vermögen der Beschlagnahme unterliegt, und die Ver⸗ waltung nicht von solchen Personen

maßgebend beeinflußt war (vgl. § 10 Pol. Verm. VO). Dieser Nachweis kann durch Bescheinigung der zuständigen Treuhandstelle oder der zuständigen Industrie⸗ und Handelskammer, bei Genossenschaften durch Bescheinigung

des zuständigen Genossenschaftsverban⸗ des und bei Vereinen durch Bescheini⸗

ung der zuständigen Polizeibehörde ge⸗ ührt werden.

Der Nachweis des Altbesitzes am 1. September 1939 (sowohl des ursprünglichen wie des von einem Rechtsvorgänger abgeleiteten) ist grund⸗ sätzlich durch schriftliche Belege zu führen, z. B. durch Ankaufsabrechnun⸗

gen, Schlußscheine, Depotauszüge, An⸗

lieferungsquittungen, Versicherungen einer als zuverhässig bekannten in⸗ oder ausländischen Bank.

Der Abwickler. M. Hornbruch.

8 v““

Nachweis ist wie Volks⸗

[24064]. . Aktiengesellschaft für Malz⸗ fabrikation und Hopfenhandel, vorm. Schroeder⸗Sandfort A.⸗G., Mainz. Liquidationsschlußbilanz. Liquidator: Willy Stern, Wiesbaden, Theaterkolonnade 11.

——

R.ℳ 9. 21 520 36

21520 36

Aktiva. Bankguthaben.

Passiva. Rückstellungen für zahlende Steuern, Kosten usw. 114““ Verteilungsmasse

noch zu

2 620 18 900

21 520

Wiesbaden, im Juli 1942.

Willy Stern, Liquidator. ———ö—— [23628]. Helvetia Wohnbau⸗ und Hausverwaltungs⸗

reia e Bilanz per 31. Dezember 1941. „Alktiva. RM ₰¼ Rückständige Einlagen auf das Grundkapital.. 75 000— Anlagevermögen: Geschäfts⸗ u. Serh geesrt. stücke. . .1219 629,28 Abschreibung 7489,55 Luftschutzkeller Elsasser Str. 22 2 887,64 Abschreibung 2 887,64

——— Inventarkonto 2 964,—

1.1. 1941 . Abgang. 154,20 2809,85 Abschreibung 1 024,— Umlaufvermögen: Forderungen. Kassenbestand. Postscheckgguthaben... Bankguthaben.. Hypothekenforderungen. Hypothekenbeschaffungs⸗ kosten 20 940,— Abschreibung 537,68 Hypothekentilgungsfonds! Bestand am 1. 1. 1941..

Zugang.

1 212 1839

275,— 1100,— 1 375

1435 074 73

Passiva. Grundkapitl 100 000 Verbindlichkeiten.. 113 15 Tantiemenrückstellung.. 6 Hypotheken⸗ und Grund⸗

schulden 11 220 Steuerrückstellung 798 Gewinn 1941. 2 494,98

+ Verlust 1 905,91

Gewinnvortrag 585/07 V

289

1 438 074

Gewinn⸗ und Verlustrechnung per 31. Dezember 1941,

Aufwendungen. Verlustvortrag 1940. Gehälter 19 159, Tantiemen.. 600,—

Soziale Abgaben.. Abschreibung auf: Inventar 1 024,— Grundstücke. 7 489,55 Luftschutzraum 2 887,64 Hypothekenbe⸗ osten.

Hypotheken⸗ zinsen 49 817,26

Sonstige Zinsen Sehn Steuern vom Einkommen, Ertrag, Ver⸗ moͤgen. 2968 Sonstige Steuern 2 808,88 Grund⸗ u. Haus⸗ zinssteuern 27 002,34 Beiträge an Berufsver⸗ tretungen. Alle übrigen Aufwenbun⸗ 11““ Gewinn 1941.. 2 494,98 Verlust 1940. 1 905,91

532,98

Erträge. Verwaltungsgebühraen und sonstige Einnahmen.

Fr 36 Mieteinnahmen. 1058 0 15

138 107/[61 Verlin, den 31. Dezember 1941. Helvetia Wohnbau⸗ und Hauzver⸗ ven ,97 , 85. ,69 chaft. Dr. Rieckenberg. Nach dem abschließenden vn n

meiner pflichtmäßigen Prüfung au Grund der Bücher und dor Schriften b Gesellschaft sowie der vom Vorstand er⸗ teilten Aufklärungen und Nachweise ent⸗ sprechen die ec henag, der Jahres⸗ abschluß und der Geschäftsbericht, soweit er den Jahresabschluß erläutert, den ge⸗ setzlichen Vorschriften.

Verlin, den 25. Juni 1942. Richard Hateitschat, Wirtschaftsprüfer.

Vorstand der vre r; ist: Dr. jur. Martin Rieckenberg, Berlin⸗Friedenau, Fergge⸗ 93.

ufsichtsratsmitglieder sind:

1. Kaufmann Fritz 2 2⸗ Berlin⸗Schöne⸗ berg, Neue Ansbacher Str. 1, Vorsitzer; 2. ngenieur Hans⸗Joachim Bienwald, Berlin⸗Schmargendorf, Breite Str. 3,

stellvertretender gocsger⸗ 3. Syndikus

Dr. Erich Trentini, 8 1“

Züri

(Schweiz)

[24244]

Durch Beschluß der Hauptversamm⸗ lung vom 12. Dezember 1941 ist die Gesellschaft aufgelöst worden. Rllei- niger Abwickler ist der Rechtsanwalt Helmut Fricke, Berlin⸗Lichterfelde⸗ West, Unter den Eichen 132.

Gemäß § 208 des Aktiengesetzes for⸗ dern wir die Gläubiger unserer Ge⸗ sellschaft auf, ihre Ansprüche anzu⸗ melden.

Berlin⸗Lichterfelde⸗West, Unter den Eichen 132, den 2. September 1942. Ritter’s Park⸗Hotel A. G., Bad Homburg v. d. H. in Abw. Fricke.

[24559] Grund⸗Bank Aktiengesellschaft in Leipzig. Zur Hauptversammlung laden wir unsere Aktionäre auf Mittwoch, den 30. September 1942, 10 Uhr, nach dem Sitz unserer Verwaltung in Leipzig C 1, Georgiring 8b, ein.

Tagesordnung:

1. Vorlegen des Jahresabschlusses, des Gewinnverteilungsvorschlagen und des G.chechtes für 1941 durch den Vorstand.

.Bericht des über die Prüfung der Bilanz nebst Gewinn⸗ und Verlustrechnung für 1941.

. W1“ über die Entlastung des Vorstandes.

.Beschlußfassung über die Entlastung des Aufsichtsrates. Beschlußfassung über die Gewinn⸗ verteilung.

6. Neuwahl von Aunfsichtsratsmit⸗ gliedern.

7. Wahl des Bilanzprüfers für das Jahr 1942.

Soweit Aktienurkunden ausgegeben worden sind, ist nur derjenige Aktionär zur Teilnahme an der Hauptversamm⸗ lung und zur Ausübung des Stimm⸗ rechtes berechtigt, welcher seine Aktien oder aber Hinterlegungsscheine eines deutschen Notars, aus welchen die Nummern der hinterlegten Stücke er⸗ spätestens am fünften Werktage vor der anberaumten Hauptversammlung während der üb⸗ lichen Geschäftsstunden bei der Gesell⸗ schaftskasse hinterlegt und bis zum 8 10 der Hauptversammlung daselbst eläßt.

Leipzig, im September 1942.

Der Vorstand. Vogel.

[23104].

[24422 Papierfabrik Steinbach & Co., Aktiengesellschaft in Malmedy (Papeteries Steinbach & Cie.,

Soc. An., Malmedy).

Wir laden unsere Aktionäre zu der am Dienstag, den 29. September 1942, 12 Ühr, im Verwaltungs⸗ gebäude unserer Gesellschaft zu Mal⸗ medy, Eupener Landstraße Nr. 1, statt⸗ findenden außerordentlichen und or⸗ dentlichen Hauptversammlung ein.

Tagesordnung:

1. Vorlage der Reichsmarkeröffnungs⸗ bilanz für den 1. April 1941 und der Berichte des Vorstandes und des Abschlußprüfers zur Reichs⸗ markeröffnungsbilanz und Um⸗ stellung.

.Beschlußfassung über die Reichs⸗ markeröffnungsbilanz und Um⸗ tellung.

. Neufassung der Satzung zur An⸗ passung an das Aktiengesetz.

. Vorlage des Geschäftsberichts und des Berichts des Aufsichtsrats so⸗ wie Feststellung des Jahres⸗ abschlusses für das am 31. März

1942 abgelaufene Geschäftsjahr.

5. Beschlußfassung über die Verwen⸗ Sigr des Reingewinnes..

6. Beschlußfassung über die Entlastung

des Vorstandes und Verwalters.

7. Wahl des Aufsichtsrats.

8. Wahl des Abschlußprüfers für das

laufende Geschäftsjahr.

Aktionäre, die an der Hauptversamm⸗ lung teilnehmen wollen, müssen ihre Aktien mindestens fünf volle Tage vor dem Tage der Hauptversamm⸗ lung

bei der Gesellschaft in Malmedy oder

bei der Dresdner Bank in Aachen hinterlegen.

Die Hinterlegung kann auch bei einem deutschen Notar oder bei einer Wertpapiersammelbank erfolgen. In diesem Falle ist die Bescheinigung des Notars über die erfolgte Hinterlegung bzw. der von der Wertpapiersammel⸗ bank ausgestellte Hinterlegungsschein spätestens einen Tag nach Ablauf der Hinterlegungsfrist bei der Ge⸗ sellschaft einzureichen.

Malmedy, im September 1942. Papiersabrik Steinbach & Co. Aktiengesellschaft.

Der Vorstand. Dr. Jouck.

Trapp & Münch, Aktiengesellschaft i. Abw., Dresden.

Bilanz zum 3. September 1941 (Rum pfgeschäftsjahr).

Rumpf⸗ Abwicklungs⸗ eröffnungs⸗

bilanz

Vermögen. Anlagevermögen; 8* Unbebautes Grundstück. Verkäufe

Betriehbsmaschinen..

Betrieds⸗ und Geschüftsausstattung 1

H. Umlaufvermögen: Leferforderungen,. Sonstige Forderungen

W b11“ Fechisa, öII

Bankguthaben 4 42 8

III. Posten der Rechnungsabgrenzun

mark 30,—

88

Schulden und neinvormbͤgeon Grundkapitu1ltl

1g. da Nasgegäkeat g

E. naeenf heschge achc. 81 a E 665 vaen

cUkstellungen..

r 82 Wertbe ichtidcg L.

VII. Gewinn: Gewinnvortrag aus 1940 8 3. 5. 1

Verlust vom 1. 1, VIII. Kapitalsaldo

Gewinn⸗ und Verlustrechnung

—j —EEEEEEEEEEEEEEEEEEET

Aufwendungen. Gehälteer . Ausweispflichtige Steuer... Füberordentsich Aufwendungen Ugemeine Unkosten.. Feühhnvortraß aus 19410 erlust

N- 65255

Erträge.

Gewinnvortrag aus 19430 Warenüberschuß.

insen und Diskont.

ußerorbentliche Erträge

2 0 0⁴ 0⁴ 0⁴

raftlos erklärte Aktien: Vrteslesdnzgew Relchs⸗

9

un . . erhindlichkeiten: Uesorungs⸗ und deistu uldben 4. 2 95 9. —*

v. krafthe erllärte Ltlent Ausstehenbe Aren

i 1n

AIAæ 9.

9 618 133 046 147 274—

146 846

04

39

77 51 61 50

35

Dresden, den 3. September 1941, Lrapp & Münch, Artlengesellschaft i. Abw Fritz Engelmann, Abwickler. Nach dem abschließenden Ergebnis unserer pflichtmäßigen Prüfung auf Grund

der Bücher und der Schriften der Gesellsch klärungen und Nachweise entsprechen die

g; sowie der vom Abwickler erteilten Auf⸗

uchführung, der Jahresabschluß und der

Geschäftsbericht, soweit er den Jahresabschluß erläutert, den gesetzlichen Vorschriften. Dresden⸗A., Reichsstraße 10, im August 1942.

Treuhand⸗Gereinigung Theermann, ece aftapeagfer. 1 vl4*“

8

ktiengesellschaft.

Pppa. Bürger, Wirtschaftspruͤfer.

Bilanz zum 31. Dezember 19

41

Vermögen. RN ( Anlagevermögen: Unbebautes Grundstück 1 423 25 Geschäftsausstattung.. 420— Umlaufvermögen: Lieferforderungen.. Sonstige Forderungen. Wechsel . . ... Barmittel.. Bankguthaben.

3 810 27 122 205/51 . 3 30 . 1 228 ³

79

Schulden

und Reinvermögen. Kapital: Stand am 4. 9.

1941 133 046,62

Verlust vom

4. 9. bis b

31. 12.1941 41 902,53 09 Rückstellungen 303]40 Verbindlichkeiten: Liefe⸗

rungs⸗ und Leistungs⸗

schulben. . ..... 30

145 01675 Gewinn⸗ und Verlustrechnung

für die Zeit vom 4. September bis 31. Dezember 1941.

Aufwendungen. Geoha Ausweispflichtige Steuern Gesetzliche Berufsbeiträge. Gewinnabführung.. Allgemeine Unkosten.. 1““ 88

Erträge. Warenüberschuß.. Zinsen und Diskont. Außerordentliche Erträg Verlust 1941

Dresden, den 31. Dezember 1941. Trapp & Münch, .

Aktien gesellschaft i. Abw. Fritz En et ic⸗ Abwickler.

Nach dem abschließenden Ergebnis un⸗ serer pflichtmäßigen Prüfung auf Grund der Bücher und der Schriften der Gesellschaft sowie der vom Abwickler erteilten Auf⸗ klärungen und Nachweise entsprechen die Buchführung, der Jahresabschluß und der Geschäftsbericht, soweit er den Jahres⸗ abschluß erläutert, den gesetzlichen Vor⸗ schriften.

Dresden⸗A., August 1942.

Treuhand⸗Vereinigung Aktiengesellschaft. Theermann, ppa. Bürger, Wirtschaftsprüfer.

Der Aufsichtsrat: Dr. Robert Rei⸗ chel, Vorsitzer; Dir. Wilhelm Naewiger, Stellvertr.; Dr. Rudolf Trapp, Friedberg.

Der Abwickler: Fritz Engelmann.

[24566]

Die Herren Aktionäre unserer Ge⸗ sellschaft werden zu der am Mittt⸗ woch, dem 30. September 1942, 12 Uhr, in unserem Sitzungszimmer, Berlin⸗Wilmersdorf 1, Kaiserallee 42, stattfindenden ordentlichen Haupt⸗ veamgang unserer Gesellschaft er⸗ gebenst eingeladen.

Tagesordnung: 8 I. Beschlußfassung über einen mit der Zellstofffabrik Waldhof abzu⸗ schließenden Gewinnübertragungs⸗ und Dividendengarantievertvag.

II. Vorlage der Entschließung und

der öffentlichen Bekanntmachun⸗ über die Kapitalberichtigung au Grund der Dividendenabgabever⸗ ordnung vom 12. Juni 1941.

Reichsstraße 10, im

III. Vorlage des Jahresabschlusses vor

und nach der Kapitalberichtigun sowie des Geschäftsberichts de

und des Aufsichtsrats.

IV. Entlastung des Vorstands und des Ransichtstats V. Beschlußfassung über Aenderung des § 15 der Satzungen (Ver⸗ gütung an die 85 mitglieder) und Streichung des 23 (Verteilung des gewinnes). VI. Aufsichtsratswahlen. VII. Wahl des Abschlußprüfers. Die Aktionäre, welche an der Haupt⸗ versammlung teilnehmen wollen, haben ihre Aktien oder die darüber lautenden Hinterlegungsscheine der Bank des Berliner Kassen⸗Vereins oder einem deutschen Notar 6 doppelt ausge⸗ 11;.e arithmetisch geordnetem ummernverzeichnis bei der Gesell⸗ schaftskasse oder bei der Dresdner Bank Berlin, spätestens am 26. September 1942 zu hinterlegen. Die Hinterlegung ist auch dann ord⸗ nungsmäßig erfolgt, wenn Aktien mit Filemmung einer Hinterlegungsstelle el anderen Bankfirmen bis zur Been⸗ digung der Hauptversammlung im Sperrdepot gehalten werden.

Berlin, den 7. September 1942. Natronzellst off⸗ und Papierfabriken Aktiengesellschaft.

Der Vorstand.

Verantwortlich für den Amtlichen und Nichtamt⸗ lichen Teil, den Anzeigenteil und für den Verlag: Präsident Dr. Schlange in Potsdam, erantwortlich für den Wirtschaftsteil und den übrigen redaktionellen Teil: Rudolf Lantzsch in Berlin NW 21

Druck der Preußischen Verlags⸗ und Druckerei Gmbd., Berlin

Rein⸗

Drei Beilagen 6

(einschl. Börsenbeilage und einer Zentral⸗ handelsregisterbeilage) gg

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termin bei der Anzeigenstelle eingegangen sein.

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Deutsches Reich

Bekanntmachungen der Geheimen Staatspolizei Regensburg, Reichenberg und Troppau und des Regierungspräsidenten in

8 Hüssesseef über die Einziehung von Vermögenswerten für as Reich.

Siebente Durchführungsbestimmung der Reichsstelle für Leder⸗

vwirtschaft zur Anordnung 83 (Lieferung von bestellschein⸗ freiem Schuhwerk). Vom 8. September 1942.

Aumtliches Deutsches Reich

Bekanntmachung Auf Grund des § 1 der Verordnung über die Einziehung volks⸗ und staatsfeindlichen Vermögens in den sudeten⸗ deutschen Gebieten vom 12. Mai 1939 (RGBl. I S. 911) wird das gesamte im Inland (außer Protektoratsgebiet Böhmen und Mähren) befindliche bewegliche und unbewegliche Ver⸗ mögen der Juden Fantes, und zwar: Fantes, Camilla, geb. Fischer, geb. 28. September 1872 Phiesch, Fantes, Malvine, geb. 17. November 1899 Winterberg, Fantes, Alois, geb. 2. Juli 1912 Winterberg, Fantes, Alois und Leopold, sämtlich wohnhaft gewesen in Winterberg, zugunsten des Deutschen Reiches (Reichsfinanzverwaltung) eingezogen.

Regensburg, den 4. September 1942.

Geheime Staatspolizei. Staatspolizeistelle Regensburg.

J. V.: Ranner.

Bekanntmachung

Auf Grund der §§ 1, 3 und 4 der VO. über die Ein⸗ slchung volks⸗ und staatsfeindlichen Vermögens in den udetendeutschen Gebieten vom 12. Mai 1939 (RGBl. 1 S. 911) in Verbindung mit den Erlassen des Reichsministers des Innern vom 12. Juli 1939 I a 1594/39/3810 und des Reichsstatthalters im Sudetengau vom 29. August 1939 III Wi/Jd. 7126/39 wird das gesamte bewegliche und unbewegliche des Erwin Israel Chobocky, geb. 23. November 1887 zu. Vranov, der Margit Sara Chobocky, geb. Roudnicka, geb. am 15. Juni 1894 zu Belovar / Beneschau, früher wohnhaft gewesen in Aussig, hier⸗ mit zugunsten des Deutschen Reiches eingezogen.

Reichenberg, den 4. September 1942.

Geheime Staatspolizei. Staatspolizeileitstelle Reichenberg. Schröder.

Bekanntmachung

Auf Grund der §§ 1, 3 und 4 der VO. über die Ein⸗ ziehung volks⸗ und staatsfeindlichen Vermögens in den sudetendeutschen Gebieten vom 12. Mai 1939 (RSBl. I S. 911) in Verbindung mit den Erlassen des Reichsministers des Innern vom 12. Juli 1939 I a 1594/39/3810 und des Reichsstatthalters im Sudetengau vom 29. August 1939 III Wi/Jd. 7126/39 wird das gesamte bewegliche und unbewegliche Vermögen der Kamilla Sara Janowitz, geb. Hirsch, geb. am 3. Juni 1877 zu Prag⸗Karlin, früher wohn⸗ haft gewesen in Reichenberg, hiermit zugunsten des Deutschen Reiches eingezogen.

Reichenberg, den 6. September 1942.

Geheime Staatspolizei. Staatspolizeileitstelle Reichenberg. Schröder.

8

S h

Bekanntmachung

„Auf Grund der §88§ 1, 3 und 4 der VO. über die Ein⸗ sichung volks⸗ und staatsfeindlichen Vermögens in den udetendeutschen Gebieten vom 12. Mai 19199 RGBl. I S. 911 in Verbindung mit den Erlassen des Reichsmini⸗ sters des Innern vom 12. Juli 1939 1 a 1594/39/3810 und des Reichsstatthalters im Sudetengau vom 29. August 1939 III 7 WiJld 7126/39 wird das gesamte Ver⸗ mögen des Kaufmanns Karl Israel Groß, geb. am 11. 8. 1874 in Jägerndorf, zuletzt wohnhaft in Jägerndorf, Mino⸗ ritenplatz 16, jetzt in USA., hiermit zugunsten des Deutschen Reiches Reichsfinanzverwaltung eingezogen. ““ Troppau, den 4. September 1942. Lu“ Geheime Staatspolizei. oppau. Verfügung Auf Grund der Reichsgesetze vom 26. Mai und 14. Juli 1933 (RGBl. I S. 293 u. 479) in Verbindung mit der Preußi⸗ schen Durchführungsverordnung vom 31. Mai 1933 (Gesetz⸗ samml. S. 207) und dem Ersaß des Führers und Reichs⸗ kanzlers vom 29. Mai 1941 (RGBl. 1 S. 303) wird das be⸗ wegliche Vermögen der Jüdinnen a) Helene Keyzer, geb. Leven, geb. am 8. 6. 1886 in Krefeld, bisher wohnhaft vewasen in Krefeld, jetziger Wohnort Amsterdam, 1

88

b) Friederike, gen. Frieda, van Lier, geb. Leven, geb. am 11. 9. 1877 in Krefeld, bisher wohnhaft gewesen in Krefeld, jetziger Wohnort Tilburg in Holland,

c) Frau Alice de Groot, geb. F ven geb. am 11. 7. 1881 in Krefeld, bisher wohnhaft gewesen in Krefeld, jetziger Wohnort Middelburg, Noord⸗Bollwerk 15 in Holland,

d) Melanie de Haas, geb. Leven, geb. am 10. 2. 1885 in Krefeld, bisher wohnhaft gewesen in Krefeld, jetziger Wohnort Nijmegen in Holland,

mit der Maßgabe zugunsten des Deutschen Reichs eingezogen, daß mit der öffentlichen Bekanntmachung dieser Verfügung im Deutschen Reichsanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger die Vermögenswerte Eigentum des Deutschen Reiches werden. Gegen diese Verfügung ist kein Rechtsmittel gegeben.

Düsseldorf, den 4. September 1942. Der Regierungspräsident. J. A.: Ludwig.

Siebente Durchführungsbestimmung der Reichsstelle für Lederwirtschaft zur Anordnung 83 Lieferung von bestellscheinfreiem Schuhwerk) Vom 8. September 1942

Auf Grund des § 5 der Anordnung 83 vom 19. Juni 1940 (Deutscher Reichsanz. und Preuß. Staatsanz. Nr. 143 vom 21. Juni 1940) wird bestimmt:

Artikel I

8 Bestellscheinfreies Arbeitsschuhwerk 7 der Fünften Durchführungsbestimmung zur Anordnung 83 vom 31. Mai 1941, Deutscher Reichsanz. und Preuß. Staatsanz. Nr. 126 vom 3. Juni 1941) darf in das Protektorat Böhmen und Mähren, in das Generalgouvernement und in die besetzten Gebiete nur mit besonderer Genehmigung der Reichsstelle für Lederwirtschaft verkauft und geliefert werden.

(2) Für Verkäufe und Lieferungen nach dem Elsaß, Lothringen und ist die Erteilung einer besonderen Genehmigung gemäß Abs. 1 nicht erforderlich.

. Artikel II. 8

Diese Bestimmung tritt am 12. September 1942 in Kraft; sie gilt auch in den eingegliederten Ostgebieten und in den Gebieten von Eupen, Malmedy und Moresnet. Auf Grund des § 1 Absatz 2 der Anordnung 20 des Chefs der Zivilver⸗ waltung im Elsaß vom 9. März 1942 (Regierungsanzeiger für das Elsaß, Folge 29/42) gilt sie auch im Elsaß.

Berlin, den 8. September 1942.

Der Reichsbeauftragte für Lederwirtschaft. M. d. F. d. G. b.: Prof. Dr. Stather

Nichtamtliches Deutsches Reich

Nummer 36 des Ministerialblatts des Reichs⸗ und Preußischen Ministeriums des Innern vom 9. September 1942 hat folgenden Inhalt: Allgemeine Verwaltung. RdErl. 31. 8. 42,

t. Dienstpost im besetzt. Ostraum. RdErl. 3. 9. 42, Reise⸗

beschränkgn. RdErl. 3. 9. 42, Bereitstellg. nicht voll ghagenubt. 8 Kraftwagenführer d. öffentl. Dienstes f. anderweit. Einsatz. Reichs⸗ u. Staatshaushalt, Kassen⸗ u. Rech⸗ nungswesen. RdErl. 1. 9. 42, Kassenanschlag d. Verw. d Innern. Kommunalverbände. RdErl. 1. 9. 42, Grund⸗ bucheintrag. d. Gemeinden in d. eingeglied. Ostgebieten. RdErl. 4. 9. 42, Entlassg. v. Lehrern an Berufs⸗, Berufsfach⸗ u. Fachschulen auf Grund des § 60 DBG. Entscheidg. 24. 8. 42, Aenderg. d. Grenzen d. Landkr. Kolberg⸗Körlin u. d. Stadtkr. Kolberg. Polizeiverwaltung. RdErl. 19. 8. 42, Ruhen d. Beitrags⸗ pflicht zur NSDAP. f. d. in d. besetzt. Gebieten od. militär. Opera⸗ tionsgebieten eingesetzt. Angeh. d. Pol. u. d. SD. RdErl. 28. 8. 42, Schneebeseitig. in d. Hauptverkehrsstraßen. RdErl. 28. 8. 42, Nachrichtenverkehr d. Ordn Pol. RdErl. 31. 8. 42 Kranzspenden u. Nachrufe beim Ableben v. An eh. d. Ordn Pol. RdErl. 31. 8. 42, Schießstände; eb eim Bau u. Ab⸗ nahme v. Kleinkaliberschießständen. RdErl. 1. 9. 42, Merkbl. f. d. Verhalten v. Angeh. d. Ordn Pol. in auswärt. Standorten. RdErl. 3. 9. 42, Abnahme v. Brennstoffliefergn. an Sonn⸗ u. Feiertagen. RdErl. 1. 9. 42, Bezeichng. d. Schulen u. Anstalten d. OrdnPol. RdErl. 2. 9. 42, Vereinfachg d. Verw.; hier: Vertretg. d. Stabsoffz. d. SchP. bei d. höheren Verw.⸗Behörden. RdErl. 31. 8. 42, Abschlußübersichten d. staatl. Pol.⸗Kassen. RdErl. 2. 9. 42, Vereinfachg. d. Verw.; hier: Zusammenleg. v. Teil⸗ bänden d. Titelbuches üb. Einzelhaushaltseinnahmen u.⸗ausgaben 1 d. staatl. Pol. RdErl. 1. 9. 42, Vereinfachgn. auf d. Gebiet d. BDA. u. d. DDA. RdErl. 2. 9. 42, Beurteilgn. d. Offz., die z. Z. zur ⸗Pol.⸗Division abgeordn. sind. RdErl. 4. 9. 42, Neue liebersichten zu Abschn. XVI d. P2V. 33. RdErl. 30. 8. 42, Vereinfachg. d. Verw.; hier: Vorläuf. Best. üb. d. Beschulg. d. Bez⸗ Offz.⸗Anw. u. üb. d. Besetzg. freier Bez.⸗Offz.⸗Planstellen d. Gend. RdErl. 31. 8. 42, 4⸗Leithefte. RdErl. 1. 9. 42, Patronen s. Gewehr u. MG. mit Stahlhülse. RdErl. 2. 9. 42, Rei sdienst⸗ und Reichswerkdienstwohngn. f. d. staatl. Pol. RbErl. 8. 9. 42, Aenderg. d. Unif. u. Unif.⸗Knöpfe d. Ordn Pol. RdErl. 3. 9. 42, Einführg. neuer Wintermützen u. Feldmützen f. d. Ordn Pol. RdErl. 3. 9. 42, Beschaffg. v. Petroleum f. Leucht⸗ u. Reinigungs⸗ zwecke. RdErl. 2. 9. 42, 1. Nachtr. zu d. Vorschr.⸗Sammlg. „Straßenverkehrsvorschriften, Ergänzungsbd. zur PDV. 5“. RdErl. 31. 8. 42, Ausbildg. d. FSchöP. u. d. Feuerw. im Fußdienst. Rdrl. 2. 9. 42, Richtl. f. d. Bekämpfg. v. Bränden in Alumi⸗ nium⸗Pulver⸗Fabriken. RdErl. 4. 9. 42, Uniformierg. d. Feuerw.; hier: Aermelabzeichen zur Kenntlichmachg. d. stellv.

reisführer usw., Unterkreisführer, Maschinisten u. Kraftfahrer. Rdrl. 31. 8. 4, Vorbeugende Gesundheitsfürsorge bei d. Pol. RdErl. 4. 9. 42, Einrichtg. einer Sonderlauf ahn f. Res.⸗Offz., Meister u. Wachtm. d. SchP. im Vet.⸗Hilfsdienst u. Errichtg. einer Pol.⸗Schule f. Vet.⸗Hilfsdienst. Wehran gele 8 nheiten. Kriegsschäden. Familienunterhalt. RoErl. 2. 9. 42, Gewährg. eines Härteausgleichs f. Schäden an d. im Räumungs⸗ gebiet verblieb. Sachen infolg. vorsorgl. Umquartierg. mit behördl. Einwillig. od. Genehmig. aus Gründen d. Luftgefährdg. RdErl. 3. 9. 42, Regelg. arbeitsrechtl. Fragen bei d. Durchführg. v. Sofortmaßnahmen zur Beseitig. v. Flieger⸗ u. Flakschäden. RdErl. 3. 9. 42, Vergütungssätze f. d. personl. Aufwendgn. f. Not⸗ dienstpflichtige, die außerh. d. Reichsgrenze u. im Gen Gouvp. ein⸗ esetzt werden. RdErl. 3. 9. 42, Kriegsschäden v. Deutschen in orwegen u. v. Norwegern in Deutschland. Vermessungz⸗ u. Grenzsachen. Eintragn. in d. Liste d. Oeffentl. best t. Verm.⸗Ing. Aendergn. in d. Liste d. Oeffentl. bestellt. Verm⸗ Ing. Löschgn. in d. Liste d. Oeffentl. bestellt. Verm.⸗Ing. Volksgesundheit. RdErl. 31. 8. 42, Rönt eneinrichtg. f. GesundhAe. RdErl. 4. 9. 42, Lehrg. d. DRK. 8 eterinär⸗ verwaltung. RdErl. 4. 9. 42, Befähigungsausweise d. Fleisch⸗ beschauer u. Trichinenschauer. Verschiedenes. Reichsindex⸗ ziffer f. August 1942. Neuerscheinungen. Zu beziehen durch alle Postanstalten. Carl Heymanns Verlag, Berlin W 8, Mauerstraße 44. Vierteljährlich 2,15 R. für Ausgabe A (zwei⸗ seitig bedruckt) und 2,70 R für Ausgabe B (einseitig bedruckt).

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Wirtschaftsteil

Ungarns Stellung im neuen Europa Reichswirtschaftsminister Dr. Funk sprach in Budapest

Budapest, 9. September. Finanzminister Dr. Ludwig Remenyi⸗Schneller gab zu Ehren des Reichswirtschafts⸗ ministers Dr. Walther Funk im Sondersaal des Hotels Gellert einen Empfang, zu dem außer den Mitgliedern der Be⸗ des Reichsministers Funk der deutsche Gesandte mit den

itgliedern der Gesandtschaft sowie die Leiter der Gesandt⸗ scha ten der befreundeten Mächte geladen waren. Ungarischer⸗ eits waren anwesend die Minister Ludwi Remenyi⸗Schneller, Josef Varga, Stephan Antal, die Staatssekretäre des Minister⸗ räsidiums, des Außenministeriums und des wirtschaftlichen essortministeriums, die Leiter der Ungarischen Nationalbank, der Präsident der Ungarischen Staatsbahnen sowie mehrere führende Persönlichkeiten des ungarischen Wirtschaftslebens. .

Beim Empfang begrüßte Finanzminister Remenyi⸗ Schneller den Reichsminister Funk namens der königlich ungarischen Regierung. Er führte u. a. aus: Von aufrichtiger Bewunderung erfüllt, verfolgen wir die einzigartigen Leistungen der deutschen Kriegswirtschaft. Au die wirtschaftliche Kraft⸗ entfaltung Ungarns konnte bis zu den äußersten Grenzen der Tragfähigkeit 1 Bevölkerung gesteigert werden. Wie der ungarische Honved im großen Abwehrkampf der abendländischen Völker treu und mit herkömmlicher Tapferkeit seinen Mann stellt, so stellen auch all die schaffenden Kräfte des ungarischen Volkes mit musterhafter SOpfenbereitschaft und Selbstlosigkeit ihren Mann im wirtschaftlichen Ringen für eine bessere und gerechtere Zu⸗ kunft. Das deutsch⸗ungarische Verhältnis ist ein hervorragen es Beispiel für die Pechselwerlungen von Politik und Wirtschaft, die die alte Verbundenheit und Schicksalsgemeinschaft unserer beiden Länder so eng gestaltet haben.

Reichswirtschaftsminister Dr. Funk widerungsansprache u. a. aus:

führte in seiner Er⸗

Ungarn hat einen ganz hervorragenden wirtschaftlichen Bei⸗ trag zur Kriegführung er Achsenmächte und ihrer Verbündeten eleistet. Es hat seine Mission auch als europäischer. Wirtschafts⸗ hcn rechtzeitig und richtig erkannt. Ungarn ist sich unter der ührung seiner Regierung bewußt, daß seine wirtschaftliche Struk⸗ tur im neuen Europa eine andere sein wird, als in dem alten, versunkenen Europa. Dieser Tatsache wurde bereits weitgehend durch kluge und zielbewußte. Maßnahmen Rechnung getragen. Das erkennen wir besonders an, die wir in unserer Außenhan⸗ delspolitik den Grundsatz vertreten, daß auch der Nachbar Deutsch⸗ lands aus dieser Politik Vorteile haben müsse, wenn überhaupt aus den nachbarlichen Beziehungen etwas Gutes ersprießen soll. Wir haben selbst ein fundamentales Interesse daran, daß es unseren Handelspartnern gut gehe, und daß bei ihnen die Maß⸗ nahmen ergriffen werden, die wir für die Zukunft für richtig und wichtig halten. In dieser Hinsicht ist Ungarn beispiellos vorangegangen durch die Umstellung, die hier unter Führung der für das Wirtschaftsleben verantwortlichen Minister durchgeführt worden sind.

Ich möchte bei dieser Gelegenheit betonen, daß in der Zu⸗ kunft die Rolle Ungarns, wirtschaftlich gesehen, deshalb eine große, neue und besonders wichtige sein wird, weil der Fluß, der die Hauptstadt dieses schönen Landes durchzieht, der Schicksalsfluß des deutschen Südostens und des europäischen Südostens ist und weil der Donaustrom in der Zukunft eine neue und wesentlich größere Bedeutung als bisher gewinnen wird. Ich habe die feste Ueberzeugung, daß in Europa auch die Geld⸗ und Währungs⸗ fragen und die Finanzfragen in aufbauender, gemeinschaftlicher Arbeit gesunden, konstruktiven Lösungen zugeführt werden. n einer gesunden, richtig geleiteten Wirtschaft muß auch die Wah⸗ rung gesund sein. In einer kranken, schlecht geleiteten Wirtschaft aber kann es keine gute Währung geben.

Wir werden, so erklärte der Minister weiter, uns für neue