1942 / 215 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 14 Sep 1942 18:00:01 GMT) scan diff

8 um Reichs⸗ und Staatsanzeiger

Nr. 214 vom 12. September 1942.

E. 4

8

23524

Krefelder

Bilanz zum 31. Dezember 1941. ———————————

Zugänge

und Um⸗

buchungen 1941

Ausgangs⸗ wert 1. 1. 1941

Buchwert 31. 12. 1941

Aktiva.

I. Anlagevermögen:

8 1. a

g) Kurzlebige Wirtschaftsgüter.

.Anlagen des Kraftverkehrsbe⸗

a) Treibkraftversorgungsanlagen

bäude Verwaltungs⸗ und

grundstücke einschl. Gebäude.

c) Sonstige Grundstücke Anlagen“ des Straß triebes Gleisanlagen

Streckenausrüstung und

Sicherungsanlagen Betriebsmittel.

Werkstattmaschinen und ma⸗

schinelle Anlagen

Werkzeuge, Geräte, Betriebs⸗ und Geschäftsausstattung.

Kruftwagen. . . .

triebes:

b) Betriebsmittel.

c) d)

schinelle Anlagen

. Sonstiges:

a) Dienstkleidung u. Aursüstung

b) Beteiligung..

II. Umlaufvermögen:

III.

Stoffvorräte.. Wertpapiere .... Von der Gesellschaft ge

. Forderungen auf Grun

5. Kassenbestand einschl. Postscheckgguthaben..

3. Andere Bankguthaben

Po

Sonstige Forderungen

sten, die der Rechnungsabgrenzung dienen 8

I. Grundkapital II. Rücklagen:

2. Rücklage für

3. Rücklage für die Erhaltung der III. Wertberichtigungen zu Posten des

1. Grundstücke und Baulichkeiten:

a) Betriebsgrundstücke u. Gebäude 16 916,—

b) Verwaltungs⸗ und Wohngrund⸗ stücke einschl. Gebäude..

1.

g) Kurzlebige Wirtscha

Gesetzliche Rücklage:

Stand 1. 1. 1941 . Zuweisung für 1941

Er

Stand 1. 1. 194 Uebertragung

Wirtschaftsgüter“

auf

Stand 1. 1. 1941 . Zuweisung für 1941 9.

Straßenbahnbetxieb: Gleisanlagen

Streckenausrüstung und Siche⸗

rungsanlagen. Betriebsmittel... Werkstattmaschinen schin lle Anlagen Werkzeuge, Geräte,

und Geschäftsausstattung..

f) Kraftwagen.

Kraftverkehrsbetrieb: a)

b) Betriebsmittel.

c) Werkstattmaschinen schinelle Anlagen

d) Werkzeuge, Geräte,

und Geschäftsausstattung. 7.. e) Kurzlebige Wirtschaftsgüter.

I. Rückstellung für ungewisse

1.

2. Sonstige Rückstellungen 11 462 271,31

Haftpflichtrückstellung.

V. Verbindlichkeiten:

1. Anleihen (davon sind Rℳ 0 dinglich gesichert) 2. Teilschuldverschreibungn .

8

Genußscheine...

4. Verbindlichkeiten auf G

8

6. Sonstige Ver

9 I.

5. Verbindlichkeiten an städt. Dienststellen und stadteigene Be⸗

triebe ..

2. Gewinn

Grundstücke und Baulichkeiten: ) Betriebsgrundstücke und Ge⸗

Straßenbahnbe⸗

Werkstattmaschinen und ma⸗ Werkzenge, Geräte, Betriebs⸗

und Geschäftsausstattung.. e) Kurzlebige Wirtschaftsgüter.

satbeschaffung:

ftsgüter ..

Treibkraftversorgungsanlagen.

Einbite tett. . . . ...... . ..1. VI. Posten, die der Rechnungsabgrenzung dienden.. VII. Reingewinn: 1. Gewinnvortrag I. 1.1941

R 8

683 148 Wohn⸗ 246 648

3 600

3 883 968

768 704 1 210 652

3 34 053

44 454 9 878 8 578]¼

3 386 993 006

8 3 595 26 757 180 056

1

Rℳ

681 073 248 223 ¾ 4 100

4 103 049

768 704 1 213 852

34 641 49 712

9 878 10 577

3 386 993 006

eistete Anzahlungen. . . . . .. d von Lieferungen und Leistungen

.. . . 1 624,64 „Kurzlebige . . 1 624,64 Bahnanlagen: E“ . . . S. 475 300, 351 000,— Anlagevermögens: Zufuührung Stand für 1941 31. 12. 1941

347 091,56 4 389,— 75 501,21 . 243 618,77 2 173 176,24

30 748,— 74 285,—

3 433,50 4 706,76

1 975,— 1 998,81

369 104,63 674 662,17 und ma⸗ 23 017,05 Betriebs⸗ 25 091,91 6 482,— 10 576,04 —,— 3 385,50 . 77 029,— 956 677,02

und ma⸗ 359,—

Betriebs⸗ 2 675,— 13 933,26 87 611,98 267 667,70

575 775,82 795728 882,25

Schulden:

2 516,—

50 000,—

rund von Lieferungen u. Leistungen

. 7 698,53 784,36

1941 2 0

11 441 840

8 418 227

272 348 17 206 102 025 43 027 18 623

1 855 670 672 972 41 738

2 325 000

4 948 882

1 512 271

1 134 373

[11 441 840 Gewinn⸗ und Verlustrechnung zum 31. Dezember 1941.

Aufwendungen für den Straßenbahnbetrieb:

1.

Aufwe

Verwaltungskosten:

a) Besoldungen, Löhne b) Sonstige Verwaltun Betriebskosten:

a) Besoldungen, Löhne und sonstige Bezüge b) Sonstige Betriebskosten)n...

Treibkraftkosten..

Unterhaltungskosten einschl. der auf die Unterhaltung ent⸗

fallenden Löhne:

a) Gleisanlagen.. b) Streckenausrüstung c) Betriebsmittel...

d) Werkstattmaschinen und maschinelle Unlagen

e) Werkzeuge, Geräte, ausstattung.

Soziale Ausgaben:

a) Soziale Abgaben..

b) Feeehe Ausgaben

*) Zuweisung zur Versorgungseinrichtung.

8

ndungen.

und sonstige Bezüge . 88 511,50 gskosen?. . . 66 929,32

. 903 329,48 . 28 060,07

ö111 und Sicherungsanlagen. 22 766,85 . 390 090,05 280,31

Betriebs⸗ und Geschäfts⸗ . . 4 116,13

6661116

. .... 697498,08

Wohl de. . 77 647,5 egAemhe.. Ls n2

11“ Eb.

158 440

931 389 347 438

375 143

II. Aufwendungen für den Kraftverkehrsbetrieb:

1. Verwaltungskosten:

a) Besoldungen, Löhne und sonstige Bezüge „36 079,12

b) Sonstige Verwaltungskosten. Betriebskosten:

a) Besoldungen, Löhne und sonstige

b) Sonstige Betriebskosten.. Treibkraftkosten ...

Unterhaltungskosten einschl. der auf die Unterhaltung ent⸗

entfallenden Löhne: 8 a) Zufahrtsstraßen.

b) Treibkraftversorgungsanlagen c) Streckenausrüstung und Sicherungsanlagen.

d) Betriebsmittel.

e) Werkstattmaschinen und maschinelle Anlagen f) Werkzeuge, Geräte, Betriebs⸗ und Geschäfts⸗

ausstattiuug.. Soziale Ausgaben: a) Soziale Abgaben

b) Sonstige Ausgaben für Wohlfahrtszwecke. Roe) Zuweisung zur Versorgungseinrichtung. Gebäudeinstandhaltungskosten einschl. der auf die Instandhaltung

entfallenden Löhne.

Abschreibungen und Wertberichtigungen:

1. auf das Anlagevermögen .. . —+ von dritter Seite erstattet.

auf andere Werte

90 3. Zuweisung zur Rücklage für die Erhaltung der

Bahnanlagen..

Versicherungskosten. Zinsen

Steuern vom Einkommen, vom Ertrag und vom Vermögen.

Beiträge an Berufsvertretungen. . Wege und Betriebsabgaben... Alle übrigen Aufwendungen ...

. Zuweisung zur gesetzlichen Rücklage Reingewinn: 1. Reingewinn lt. Bilanz. 2. Gewinnvortrag 1. 1. 1941

Erträge.

Einnahmen aus dem Straßenbahnbetrieb: 1. aus dem Personen⸗ und Gepäckverkehr...

2. aus dem Güterverkeheryr.. 3. Sonstige Einnahmen...

Einnahmen aus dem Kraftverkehrsbetrieb: 1. aus dem Personen⸗ und Gepäckverkehr

2. aus dem Güterverker.. 3. Sonstige Einnahmten.

Außerordentliche Erträge..

27 194,29

.220 983,75

Bezüge EE

241 2969 119 304.

361,80 921,93 1 289,36 . 205 283,63 25,27

. 8

—. 1 039,41 208 921 28 030,59 16 776,90 50 000,—

1““

ͤ ..549 745,82

1 620,62

528 725,20

/

1 023 625]2 26 548

11 500 195 529 7 449 421 824 62 598

97 500

. . 475 500,—

. 8 482,89 .7 698,53 784

4 992 889-.3

4 227 011,49 30 882,75 18 260,84

4 276 155 08

8

685 937 57

2 198 30 28 598 38

1922 889 33

. 680 255,09

5 682,48

Nach dem abschließenden Ergebnis unserer pflichtgemäßen Prüfung auf Grund der Bücher und Schriften der Gesellschaft sowie der vom Vorstand erteilten Auf⸗ klärungen und Nachweise entsprechen die Buchführung, der Jahresabschluß und der Geschäftsbericht, sopeit er den Jahresabschluß erläutert, den gesetzlichen Vorschriften.

Krefeld, den 15. Juli 1942.

Treuhand⸗ und Revisions⸗Aktiengesellschaft Niederrhein. Dr. Bringmann, Wirtschaftsprüfer

Aufsichtsrat: Dr. Alois Heuyng, Oberbürgermeister, Krefeld, Vorsitzer; Dr. Robert Helm, Bürgermeister, Krefeld, stellv. Vorsitzer; Dr. Emil Hürter, Bürger⸗ meister, Krefeld; Dr. Karl Schacht, Stadtrat, Krefeld; Jakob Odenthal, Landrat, Kempen; Walter Feltgen, Ratsherr, Krefeld; Bruno Hoff, Ratsherr, Krefeld. 1 Vorstand: Dr.⸗Ing. Josef W. Hollatz, Stadtrat, Krefeld; Dipl.⸗Ing. Hans Darmstädter, Direktor, Krefeld, z. Zt. im Felde.

[24958] Dortmunder Mühlenwerke Aktien⸗ gesellschaft, Dortmund.

Entschließung des Aufsichtsrates über die Berichtigung des Grundkapitals auf Grund der Dividendenabgabe⸗Verord⸗ nung.

Auf Grund der Dividendenabgabever⸗ ordnung vom 12. 6. 1941 hat der Auf sichtsrat unserer Gesellschaft am 25. August 1942 dem Vorschlage des Vorstandes entsprechend beschlossen, das Grundkapital unserer Gesellschaft mit Wirkung für das am 31. 12. 1941 ab⸗ elaufene Geschäftsjahr von bisher nom.

1 500 000,— auf nom. RH.ℳ 1 800 000,— zu erhöhen. Die Durch⸗ führung der Berichtigung erfolgt durch Heraufstempelung der Aktien von 1000, auf Rℳ 1200,—.

[24959] Dortmunder Mühlenwerke Aktien⸗ gesellschaft, Dortmund.

Zu der am Montag, dey 12. Ok⸗ tober 1942, mittags 12 Uhr, in den Geschäftsräumen der Deutschen Zentralgenossenschaftskasse, Berlin C 2, Am eughaus 1/2, stattfindenden Hauptversammlung werden unsere Aktionäre hierdurch eingeladen:

nhe ge üa 1 1. Vorlage des Beschlusses des Auf⸗ sichtsrats über die Berichtigung des Grundkapitals um Rℳ 300 000,— uf Rℳ 1 800 000,— gemäß Divi⸗ endenabgabeverordnung vom 12.6. 1941 und Mitteilung über die ent⸗ sprechende Aenderung der §§ 4 und 15 der Satzung.

2. Vorlage des Geschäftsberichts des

8 Vorstands und des Jahresab⸗ chlusses für das Geschäftsjahrn 1941, in dem bereits das beris igte Grundkapital ausgewiesen ist, sowie des Berichtes des Aufsichts⸗ rats.

.Beschlußfassung über die Vertei⸗

lung des Reingewinns.

Beschlußfassung über die Ent⸗

lastung des Vorstands und des Aufsichtsrats.

Wahl des Bilanzprüfers für das Geschäftsjahr 1942. . Der Geschäftsbericht, der Bericht

des Aufsichtsrats sowie die Bilanz und die Gewinn⸗ und Verlustrechnung liegen bis zum Tage der Hauptver⸗ sammlung während der Dienststunden in unseren Geschäftsräumen zur Ein⸗ sicht aus.

Diejenigen Aktionäre, welche an der

Hauptversammlung teilnehmen wollen, müssen spätestens am dritten Tage

vor der Haupwversammlung bei der!

Deutschen Rentenbank⸗Kreditan⸗ stalt (Landwirtschaftliche Zen⸗ tralbank), Berlin W 8, Wil⸗ helmstraße 67, .

Deutschen Zentralgenossenschafts⸗ kasse, Berlin C 2, Am Zeug⸗ haus 1/2,

einer Wertpapiersammelbank oder

der Gesellschaftskasse zu Dort⸗ mund oder

bei einem deutschen Notar

ihre Aktien hinterlegen. Dortmund, den 15. September 1942. Der Vorstand. Horeyseck. v. Havranek.

[24949]

Durch Beschluß der Gesellschaftsver⸗ sammlung vom 9. Mai 1942 ist die Gesellschaft aufgelöst. Die Gläubiger der Gesellschaft werden aufgefordert, sich bei ihr zu melden.

Greven, den 10. September 1942.

Fiege & Co. G. m. b. H. i. L. Der Liquidator: Josef Fiege.

[24361]

Die Firma Ernestine Berg Nachf. G. m. b. H. in Düsseldorf ist auf⸗ gelöst. Die Gläubiger der Gesell⸗ schaft werden aufgefordert, sich zu melden.

Düsseldorf, den 1. September 1942. Ernestine Berg Nachf. G. m. b. H. i. Liqui.

Rechtsanwalt Dr. Kaufhold, Düsseldorf, Bolker Straße 67, als Abwickler.

[24673] 1

Durch Sechan der Gesellschafterver⸗ sammlung ist das Gesellschaftskapital von Hℳ 50 000,— auf Rℳ 20 000,— herabgesetzt.

Die Gläubiger werden aufgefordert, sich zu melden.

Leipzig W 31, 7. September 1942. VESTA Buchprüfungs⸗ und Treu⸗ handgesellschaft m. b. H. Dr. Schneider,

Leipzig W 31, Zschochersche Str. 79.

[24811]

Die Stärke⸗Industrie⸗Verkaufs⸗ gesellschaft m. b. H. in Berlin 88 aufgelöst. Die Gläubiger der Gesell⸗ schaft werden aufgefordert, sich bei ihr zu melden.

Berlin, den 8. September 1942. Die Liquidatoren der Stärke⸗Industrie⸗Verkaufs⸗ gesellschaft m. b. H. i. Liqu.: Rudolf Lindner.

[24812 ) Die Dextrin 8⸗Gemein⸗ schaft m. b. H. in Berlin ist auf⸗ gelöst. Die Gläubiger der Gesellschaft werden aufgefordert, sich bei ihr zu melden. Berlin, den 8. September 1942.

Die Liquidatoren

m. b. H. i. Liqu.: Rudolf Lindner. Helmut Schreiber.

eceh be hiermit äß § 65 II des

Ich gebe hiermit gemäß § 65 Gesetzes, betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung, die Auf⸗ lösung der Johann Burk G. m. b. H., Nürnberg⸗Fürth i. Bay., bekannt und fordere etwaige Gläubi⸗ ger der genannten Gesellschaft auf, sich bei mir zu melden.

Nürnberg W., den 28. August 1942. Georg Geignetter, Fürth i. Bay., Glückstraße 5, als Liquidator der Fa.

Johann Burk G. m. b. H. i. L.

[24362] 8 8 Die Firma Möbel⸗Hansen G. m b. H. vorm. Bloch in Krefeld ist aufgelöst. Die Gläubiger der Ge⸗ sellschaft werden aufgefordert, sich zu melden.

Krefeld, den 1. September 1942. Möbel⸗Hansen G. m. b. H. i. Liqui. Rechtsanwalt Dr. Kaufhold, Düsseldorf,

Bolker Straße 67, als Abwickler.

[24950]

Die auf den 28. 8. 1942 anberaumte Gesellschafterversammlung konnte nicht stattfinden. Diese Gesellschafterver⸗ sammlung wird auf den 23. 9. 1942 verlegt.

Die Gesellschafter der Rheinischen Heimstätte Gesellschaft m. b. H. werden hiermit satzungsgemäß zu der am Mittwoch, dem 23. September 1942, 13,30 Uhr, im Weißen Saale des Landhauses zu Düsseldorf stattfin⸗ denden Gesellschafterversammlung eingeladen.

Tagesordnung:

Aenderungen der Bestimmungen des

§ 8 der Satzung über die Geschäfts⸗ führung.

Düsseldorf, den 9. September 1942.

Stellvertretender Vorsitzer des

Aufsichtsrats:

[23643] Aufforderung.

Alle Gläubiger der untenstehenden Baugenossenschaft werden hiermit auf⸗ gefordert, ihre Forderungen an diese Genossenschaft innerhalb von sechs Mo⸗ naten von heute geltend zu machen, ansonsten diese keine Berücksichtigung mehr finden können.

Böhm. Kamnitz, 28. August 1942. Gemeinnützige Bau⸗ und Woh⸗ nungsgenossenschaft für Böhmisch⸗ Ober⸗ und Nieder⸗Kamnitz e. G. m. b. H. in Liquidation, Böhm. Kamnitz.

[23062]. Liquidations⸗Eröffnungsbilanz per 30. Juni 1942.

Aktiva. Grundstück 31 100,— Abschreibung. 450,— Debitoren (Bresl. Hanfw.). Wertpapieeerrr . Rechnungsabgrenzung...

——

Passiva. Guthaben der Genossen... Hypothe 1 646,80

Amortisation. 24,22 Kagirakl Reservefondss 6 528 Bauerneuerungsfonds... 750— Gewinn 1922 . .. 836/13

53 626 36

Gewinn⸗ und Verlustrechnung per 30. Juni 1942.

1 622 44 857

Aufwendungen : Abschreibung a. Grundstück. Steuernr... 38 1 Betriebskosten.. 240 Geschäftsunkosten. G 372 1 Instandsetzungen.. 97 Hypothekenzinsen. 8 41 Gewinn aus 1942 836/13 3 096 80

450 1 060

Erträge. Kontokorrent⸗ u. Wertpapier⸗ Zinsen. 1616

2 581 20

515 60

3 096 80 Breslau, den 25. August 1942. Wohlfahrts genoßsemschaft e. G. m. b. H. in Liquidation. Die Liquidatoren: Reichel. Schölzel.

[23063]. 2. Bekanntmachung.

Durch Beschluß der ordentlichen Haupt⸗ versammlung vom 30. 6. 1942 ist die Wohlfahrtsgen ssenschaft e. G. m. b. H., Breslau, aufgelöst worden. Die Gläubiger werden aufgefordert, ihre Ansprüche geltend zu machen.

Breslau, den 25. nsshn 1942.

Wohlfahrts genossenschaft e. G. m. b. H. in Liquidation. Die Liquidatoren:

Gerhard Wedemann.

Reichel. Schölzel.

8

der Dextxin⸗Verkaufs⸗Gemeinschaft

ziehung volks⸗ und

Geheime Staatspolizei. Staatspolizeileitstelle

E114X“

Erscheint an jedem Wochentag abends. 4i8 durch die

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Bestellungen an, in Heeün für Gelbsabholee n90. 2

Einzelne Nummern dieser Ansgabe kosten 2 0

voß monatn n. Lese

-. 10 Sie werden nur gegen ober sendu Betrages einschlleßlich dab Porios eeeee 1n 88 83.

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Nr. 215

den R üe.er: * aum einer fünfgespaltenen 8 mm bdreiten Petit⸗Zeile

n .eee st darin auch an strichen) 222 Sperrdruck (besonderer Vermerk am Rande)

9a mm breiten Petit⸗Zeile 1,85 ℛ6.. An henstelle Berlin

Uhen 8 lelmferaße 822. Alle Dru seben, welche Worte e

gen 0 ruckvols einzusenben, kasbesünbere a durch Fetthruck (einmal ervorg -ͤoben Anzaigen müssen 8 Tage vor dem Einrückungs⸗ termin bei der Anzeigenstelle sein. B2

Berlin, Montag, den 14. September, abends

Inhalt des amtlichen Teiles Deutsches Reich

8 11“ Bekanntmachungen der Geheimen Staatspolizei Regensbur und Reichenberg und des Regierungspräsidenten in Düsselbor über die Einziehung von Vermögenswerten für das Reich. Anordnung V 52 der Reichsstelle für Waren verschiedener Art (Veräußerung von Holzmehl) vom 14. September 1942. über die Ausgabe des Reichsgesetzblatts, Teil I, Nr. 94.

Amtliches Deutsches Reich

Bekanntmachung Auf Grund der Verordnung über die Einziehung volks⸗ und staatsfeindlichen Vermögens in den sudetendeutschen Gebieten vom 12. Mai 1939 (RGBl. I S. 911) wird das gesamte im Inland (außer Protektoratsgebiet Böhmen und Mähren) befindliche bewegliche und unbewegliche Vermögen der Juden Jeiteles, Eduard, geb. 20. 2. 1920 Neuern, und Jeiteles, Irma, geb. 27. 9. 1892 Czachrau, beide wohnhaft gewesen in Neuern, zugunsten des Deutschen Reiches (Reichsfinanzverwaltung) eingezogen.

Regensburg, den 10. September 1944.

Geheime Staatspolizei. Staatspolizeistelle Regensburg.

J. V.: Ranner. .

Bekanntmachung Auf Grund der §§ 1, 3 und 4 der VO. über die Ein⸗ iehung volks⸗ und staatsfeindlichen Vermögens in den sudetendeutschen Gebieten vom 12. Mai 1939 (RGBl. 1. S. 911) in Verbindung mit den Erlassen des Reichsministers des Innern vom 12. Juli 1939 TLa 1594/39/3810 und des Reichsstatthalters im Sudetengau vom 29. August 1939 III Wi’*Jd. 7126/39 wird das gesamte bewegliche und unbewegliche Vermögen der Anna Saek, geb. Grunel, geb. am 23. 7. 1872 zu Orasice, Kr. Laun/Protektorat, früher wohnhaft gewesen in Bilin, hiermit zugunsten des Deutschen Reiches eingezogen. Reichenberg, den 10. September 1942. Geheime Staatspolizei. Staatspolizeileitstelle Reichenberg. Schröder.

8 8

Bekanntmachung Auf Grund der §§ 1, 3 und 4 der BO. über die Ein⸗ ziehung volks⸗ und staatsfeindlichen Vermögens in den sudetendeutschen Gebieten vom 12. Mai 1939 (RGBl. 1 S. 911) in Verbindung mit den Erlassen des Reichsministees des Innern vom 12. Juli 1939 Ia 1594/39/3810 und des Reichsstatthalters im Sudetengau vom 29. August 1939 III Wi/Jd. 7126/39 wird das gesamte bewegliche und unbewegliche Vermögen 1. des Dr. Ernst Israel Taussig, geb. 28. 12. 1897 zu Reichenberg, 2. der Elisabeth Sara Taussig, geb. Fanter, geb. am 26. 6. 1898 zu Brüx, früher wohnhaft gewesen in Brüx, hiermit zugunsten des Deutschen Reiches eingezogen. Reichenberg, den 10. September 1942. ““ Geheime Staatspolizei. Staatspolizeileitstelle Reichenberg. Schröder.

88

Bekanntmachung

Auf Grund der §§ 1, 3 und 4 der BO. über die Ein⸗ staatsfeindlichen Vermögens in den sudetendeutschen Gebieten vom 12. Mai 1939 (RGBl. 1 S. 911) in Verbindung mit den Erlassen des Reichsministers des Innern vom 12. Juli 1939 I a 1594/39/3810 und des Reichsstatthalters im Sudetengau vom 29. August 1939 III WisId. 7126/39 wird das gesamte bewegliche und unbewegliche Vermögen ver Rosa Sara Schwar z, geb. Götz, geb. am 24. 12. 1877 zu Tiefenbach bei Gablonz, früher wohnhaft gewesen in Reichenberg, hiermit zugunsten des Deutschen Reiches eingezogen. 14““

Reichenberg, den 10. September 1942.

rg. Schröder.

Bekanntmachung ⸗Auf Grund der §8§ 1, 3 und 4 der VO. über die Ein⸗ ziehung volks⸗ und staatsfeindlichen Vermögens in den sudetendeutschen Gebieten vom 12. Mai 1939 (RGBl. I S. 911) in Verbindung mit den Erlassen des Reichsministers des Innern vom 12. Juli 1939 1a 1594/39/3810 und des Reichsstatthalters im Sudetengau vom 29. August 1939

I Wi/Jd. 7126/39 wird das gesamte bewegliche und

Auflagen erteilt werden.

sie gilt auch für die eingegliederten Ostgebiete und die Gebiete

unbewegliche Vermögen des Skiklubs der la a; des Unterstützungsverbandes der Offiziere des ehemaligen esl. Heeres in Prag hiermit zugunsten des Deutschen Reiches ein⸗

gezogen. b Reichenberg, den 10. September 1922. Geheime Staatspolizei. Staatspolizeileitstelle Reichenberg. 88 Schröder ö“

Bekanntmachung

Auf Grund der §§ 1, 3 und 4 der VO. über die Ein⸗ ziehung volks⸗ und staatsfeindlichen Vermögens in den

sudetendeutschen Gebieten vom 12. Mai 1939 (RGBl. I

S. 911) in Verbindung mit den Erlassen des Reichsministers des Innern vom 12. Juli 1939 1 a 1594/39/3810 und des Reichsstatthalters im Sudetengau vom 29. August 1939 III Wi/Jd. 7126/39 wird das gesamte bewegliche und unbewegliche Vermögen der Ilka Sara Schönfeld, geb. am 29. 1. 1917 zu Aussig, früher wohnhaft gewesen in Aussgg. hiermit zugunsten des Deutschen Reiches eingezogen. Reichenberg, den 10. September 1942. Geheime Staatspolizei. Staatspolizeileitstelle Reichenberg. Schröder.

Bekanntmachung 1“ Auf Grund der Reichsgesetze vom 26. Mai und 14. Juli 1933 (RGBl. I S. 293 u. 479) in Verbindung mit der Preu⸗ ßischen Durchführungsverordnung vom 31. Mai 1933 (GS. S. 207) und dem Erlaß des Führers und Reichskanzlers vom 29. Mai 1941 (RGBl. 1 S. 303) wird das gesamte Vermögen a) der Jüdin Elisabeth Sara Frank, geb. Feder, geb. am 4. 11. 1889 in Palermo, zuletzt wohnhaft ge⸗ wesen in Krefeld, Elisabethstr. 132, und b) der Jüdin Emilie Sara Haas, geb. Lehmann, geb. am 2. 9. 1878 in Krefeld, zuletzt wohnhaft gewesen in Krefeld, Nordwall 75, mit der Maßgabe zugunsten des Deutschen Reichs eingezogen, daß mit der öffentlichen Bekanntmachung dieser Verfügung im Deutschen Reichsanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger die Vermögenswerte Eigentum des Deutschen Reiches werden. Gegen diese Verfügung ist kein Rechtsmittel gegeben. Düsseldorf, den 11. September 1942. Der Regierungspräsident. J. A.: Ludwig.

Anordnung V 52 der Reichsstelle für Waren verschiedener Art (Veräußerung von Holzmehl) vom 14. September 1942

Auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr vom 18. August 1939 (RGBl. I S. 1430) in der Fassung der Verordnung vom 30. Oktober 1941 (RGBl. I S. 679) in Verbindung mit der Bekanntmachung über die Reichsstellen zur Ueberwachung und Regelung des Warenverkehrs vom 18. August 1939 (Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 192 vom 21. August 1939) wird mit Zu⸗ stimmung des Reichswirtschaftsministers und des Reichsforst⸗ meisters angeordnet:

Geltungsbereich

Diese Anordnung gilt für Holzmehl aus Nr. 89 des stat. Warenverzeichnisses.

LVeräußerung

„(1) Personen und Unternehmen, die Holzmehl herstellen, bedürfen zur Veräußerung desselben einer Genehmi ung, welche namens und im Auftrag der Reichsstelle durch die Facsabteglecdg Holzmehl⸗Industrie, Dresden⸗A. 1, Waisen⸗ hausstr. 17 II, erteilt wird.

(2) Die Genehmigung kann unter Bedingungen oder

Ausnahmebestimmung Die Reichsstelle für Waren verschiedener Art kann Aus⸗ nahmen von den Vorschriften des § 2 zulassen.

§ 4 Strafbestimmung 8 Zuwiderhandlungen gegen diese Anordn 91 erden nach

den §§ 10, 12— 15 der Verordnung über den renverkehr bestraft. 8

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Inkrafttreten Diese Anordnung tritt am 20. September 1942 in Kraft;

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von Eupen, Malmedy und Moresnet. Berlin, den 14. September 19422. ee Der Reichsbeauftragte für Waren verschiedener Art. M. d. Führung d. Geschäfte beauftragt: Dr. Hoffmann.

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.

Bekanntmachung

Die am 11. September 1942 ausgegebene Nummer 91 des Reichsgesetzblatts, Teil I, enthält:

Verordnung über das Verbot der weckentfremdun S Wohnungen. Vom 14. August 1942. 8

Verordnung über die statische Prüfun genehmigungspflichtige Bauvorhaben. Vom 22. August 1942. 8 -

Verordnung zur Sicherstellung der zahnheilkundlichen Ver sorgung der Bevölkerung. Vom 5. September 1942. Verordnung zur Durchführung der Verordnung über Erwer Verkauf von Uniformen. Vom 7. September 1942. 8 Verordnung über Tuberkulosehilfe. Vom 8. September 1942. Umfang: Bogen. Verkaufspreis 0,15 Rℳ. Postbeförde⸗ rungsgebühren: 0,03 Pℳ für ein Stück bei Voreinsendung auf unser Postscheckkonto: Berlin 962 00.

Berlin NW 40, den 12. September 1942.

Reichsverlagsamt. Dr. Hubrich.

und

Nichtamtliches Aus der Verwaltung

Einzelheiten zur Ostarbeiter⸗Abgabe

Ein RdF.⸗Erlaß vom 7. 9.1942 über die Ostarbeiter⸗Abgabe veröffentlicht im Reichssteuerblatt vom 10. 9. 1942, weist darau hin, daß persönlich steuerpflichtig bei der Ostarbeiter⸗Abgabe im Gegensatz zur Ostarbeiter⸗Steuer nicht der Arbeitnehmer (Ost⸗ arbeiter), sondern der Arbeitgeber ist, der Ostarbeiter beschäftigt. Die Ostarbeiter haben keine Lohnsteuer und keine Bürgersteuer während ihrer Beschäftigung innerhalb des Deutschen Reiches zu zahlen. Die Befreiung der Ostarbeiter von den bezeichneten Per⸗ sonensteuern ist durch eine entsprechende Bemessung des Arbeits⸗ entgelts ausgeglichen worden. Der Erlaß umschreibt des weiteren den Begriff des Ostarbeiters und stellt ferner fest, daß sich die Höhe der Ostarbeiter⸗Abgabe nach der Zahl der vom Arbeitgeber be⸗ schäftigten Ostarbeiter und nach der Höhe ihres Arbeitslohns beimißt. Die Entgelttabelle stellt auf tägliche (Tabelle A), wöchent⸗ liche (Tabelle B) und monatliche Lohnzahlung (Tabelle C) ab. Bei zehntägiger Lohnzahlung ist die Tabelle A mit den jeweils zehnfachen eträgen, bei vierzehntägiger Lohnzahlung die Tabelle B mit den jeweils doppelten Beträgen und vierwöchent⸗ licher Lohnzahlung die Tabelle B mit den jeweils vierfachen Beträgen anzuwenden. Wird ein Monatslohnempfänger weniger als einen Monat beschäftigt, so ist bei der Errechnung der Ost⸗ arbeiter⸗Abgabe für jeden Arbeitstag ein Dreißigstel in der Monatstabelle enthaltenen Ostarbeiter⸗Abgabe zu zahlen. Ent⸗ sprechendes gilt bei Wochenlohnempfängern, die weniger als eine Woche beschäftigt werden. In dem Fall ist für jeden Arbeitstag ein Siebentel der in der Wochentabelle enthaltenen Ostarbeiter⸗ Abgabe zu zahlen.

Landwirtschaftliche Arbeitgeber haben nur die Hälfte der Ostarbeiter⸗Abgabe zu zahlen. Die Ermäßigung wird nur für die Beschäftigung derjenigen Ostarbeiter gewährt, die in der Land⸗ wirtschaft im engeren Sinne tätig sind, also nicht für Ostarbeiter, die in Gartenbaubetrieben, in Baumschulen, in Ziegeleien oder in der Forstwirtschaft tätig sind. Auch Haushaltsvorstände, die Ostarbeiterinnen in der Hauswirtschaft beschäftigen, haben nur die Hälfte der Ostarbeiter⸗-Abgabe zu zahlen. Die Ostarbeiter⸗Abgabe fällt in vollem Umfang weg, wenn eine Ostarbeiterin von einem Haushaltsvorstand mit mindestens drei minderjährigen Kindern oder anderen minderjährigen Angehörigen beschäftigt wird. Die Befreiung von der Ostarbeiter⸗Abgabe wird für jeden vollen Kalendermonat gewährt, in dem diese Voraussetzungen bestanden haben.

Die Finanzämter werden angewiesen, den Kreis der Arbeit⸗ geber, die Ostarbeiter beschäftigen, restlos zu erfassen. Es wird ihnen nahegelegt, diese Arbeitgeber auf ihre arbeitsrechtlichen und steuerrechtlichen Verpflichtungen hinzuweisen.

Die Verordnung gilt auch in den eingegliederten Ostgebieten und im Protektorat, sie ist am 15. Juni 1942 in Kraft getreten. Die Vorschriften über die Ostarbeiter⸗Abgabe waren er tmalig auf das Arbeitsentgelt anzuwenden, das nach dem 15. Juni 1942 aus⸗ gezahlt worden ist. Indessen bastehen keine Bedenken dagegen, da die Vorschriften der Verordnung erst auf die im Monat Jul fällig gewordenen Arbeitsentgelte angewendet werden, wenn Arbeitsentgelte für Juni bereits nach der alten Regelung ab⸗ gerechnet worden sind.

Tätige Reue bei Vergehen gegen den Lohnstop nur bis 15. September 1942

Der Generalbevollmächtigte für den Arbeitseinsatz macht noch⸗ mals darauf aufmerksam, daß am 15. September 1942 die Frist abläuft, bis zu der der Betriebsführer wegen Verstoßes gegen die lohngestaltenden Vorschriften tätige Reue üben kann. er bis zu diesem Tage freiwillig unzulässige, in der Zeit vom 16. Oktober 1939 bis 1. Juli 1942 vorgenommene Lohn⸗ oder Gehaltserhöhungen, Erhöhungen sonstiger laufender Zuwendungen oder die unzulässige Ausschüttung einmaliger Zuwendungen dem zuständigen Reichstreuhänder der Arbeit anzeigt oder wer von sich aus freiwillig unzulässig ausgezahlte Bezüge mit Wirkung vom 1. Juli 1942 ab wieder auf den gesetzlichen Stand vom 16. Oktober 1939 zurückführt, bleibt ftraßfrei Wer es dagegen unterläßt, eine solche tätige Reue bis zum 15. September 1942 u üben oder wer in Patunft Föhne, Gehälter und sonstige Zuwendungen entgegen den gesetzlichen Vorschriften verändert, muß nunmehr mit sehr fühlbaren Strafen rechnen.

Der Generalbevollmächtigte für den Arbeitseinsatz hat die Reichstreuhänder der Arbeit angewiesen, weeö gegen die im

nteresse d. iisschafts⸗ und Währungsverhälnisse gebotene ohndisziplin unnachsichtig zu ahnden.