1942 / 218 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 17 Sep 1942 18:00:01 GMT) scan diff

v 1.“

Reichs⸗ und Staats

anzeiger Nr. 217 vom 16. September 1942. S. 4

laden die Beklagten vor die 3. Zivil⸗ kammer des Landgerichts in Dortmund auf den 16. November 1942, 9 Uhr, Zimmer 41, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gericht zuge⸗ lassenen Rechtsanwalt als Prozeß⸗ bevollmächtigten vertreten zu lassen. Landgericht Dortmund.

[25269] Oeffentliche Zustellung.

Die Frau Käthe Sara Goldstein, geb. Neustadt, in Halle a. S., Boelckestr. 24, Kennwort Merseburg A 00003, Prozeß⸗ bevollmächtigter: Konsulent Dr. Dan Zülzer in Leipzig C 1, Pfaffendorfer Straße 6 II, klagt gegen ihren Ehe⸗ mann, Kaufmann Josef Goldstein, unbekannten Aufenthalts, zuletzt in Merseburg, auf Scheidung der Ehe. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits vor die 2. Zivilkammer des Landgerichts in Halle a. S. auf den 12. November 1942, vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gericht zuge⸗ lassenen Konsulenten als Prozeßbevoll⸗ mächtigten vertreten zu lassen.

Halle a. S., den 28. August 1942.

Die Geschäftsstelle des Landgerichts. [25270] Ladung.

Die Ehefrau Auguste Friedrike Jör⸗ gensen, geb. Hahn, Hamburg, Niendorfer Straße 142 II, Prozeßbevollm.: R.⸗A. Friedrich Einstmann, Hamburg 22, klagt gegen ihren Ehemann, den Klempnergesellen Sophus Charles Jörgensen, zuletzt wohnhaft wie oben, jetzt unbekannten Aufenthalts, auf Scheidung der Ehe. Verhandlungs⸗ termin: Donnerstag, den 3. De⸗ zember 1942, 9 ¼ Uhr, vor dem Landgericht Hamburg, Dienststelle Altona, Allee 125, Zivilkammer 15 a. Die Geschäftsstelle des Landgerichts.

[25451] Oeffentliche Zustellung.

Die Frau Hedwig Herta Garuti geborene Sudau in Leipzig C 1, Töpferstraße 3, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt

W. Böhnhardt in Leipzig C 1, Mark⸗

ggsrafenstraße 10, klagt gegen ihren Ehe⸗ mann den Chauffeur und Vertreter Plinio Olimpio Garuti, unbekannten Aufenthalts, mit dem Antrage, die am 17. 8. 1929 vor dem Zivilstandesamt Zürich geschlossene Ehe der Parteien aus alleinigem Verschulden des klagten zu scheiden, dem Beklagten auch die Kosten des Rechtsstreits aufzu⸗ erlegen. Die Klägerin ladet den Be⸗ klagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 14. Zivil⸗ kammer des Landgerichts zu Leipzig, Harkortstraße 9, auf den 30. Novem⸗ ber 1942, vormitkags 10 Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechts⸗ anwalt als Prozeßbevollmächtigten ver⸗ treten zu lassen.

Leipzig, den 14. September 1942. Der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle bei dem Landgericht Leipzig. Leuschner, Justizassistentin.

[25271] Oeffentliche Zustellung.

Die Arbeiterin Emilie Erbstein geb. Berger in Rybnik, Barbarastraße 37, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Foerster in Ratibor, klagt gegen ihren Ehemann, den Arbeiter Leizer Erb⸗ stein, früher in Rybnik, jetzt unbe⸗ kannten Aufenthalts, auf Ehescheidung aus § 55 Eheges. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Ver⸗ handlung des Rechtsstreits vor die 3. Zivilkammer des Landgerichts in Ratibor auf den 19. November 1942, nachmittags 12 %⅛ Uhr, mit der Auf⸗ forderung, sich durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtigten vertreten zu

lassen. 4 R 146/42.

Natibor, den 8. September 1942.

Geschäftsstelle des Landgerichts.

Ladung. 4 Brunmair, Anna, Reichsbahnanwär⸗ tersehefrau in Bergen Nr. 3 bei Traunstein, klagt gegen ihren Ehemann Brunmair, Franz, Fahrdienstleiter, zu⸗ letzt in Dole Ville im Elsaß, nun un⸗ bekannten Aufenthalts, nach § 49 des Ehegesetzes mit dem Antrag, die Ehe der Streitsteile aus dem Verschulden des Beklagten kosben slig an scheiden. Ver⸗ handlungstermin: onnerstag, den 12. November 1942, vorm. 9 Uhr, vor der 3. Zivilkammer des Landgerichts Traunstein, Sitzungssaal Nr. 38 1, wozu Klägerin den Beklagten mit der Auf⸗ forderung ladet, einen bei diesem Ge⸗ richt zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtigten zu bestellen. Traunstein, den 10. September 1942. Geschäftsstelle des Landgerichts.

[25272]

[25273] Oeffentliche Zustellung.

Die Monika Köhler, geb. am 22. 5. 1942 in Brandenburg a. Havel, Kläge⸗ rin, vertreten durch Stadtjugendamt Brandenburg (Havel) als Vormund, klagt gegen den Schuhmacher Stanis⸗ laus Idkowiak, unbekannten Aufent⸗ halts, Beklagten, früher in Neu⸗ ruppin, Friedrichstraße bei Kistner, wegen Zahlung von Unterhalt mit dem Antrage, den Beklagten kostenpflichtig zu verurteilen, an die Klägerin vom Tage der Geburt bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres vierteljährlich im voraus 78 Eℳ Unterhalt zu zahlen, und zwar die rückständigen Beträge so⸗ fort. Zur mündlichen Verhandlung

des Rechtsstreits wird der Beklagte vor das Amtsgericht in Neuruppin auf den 11. November 1942, 9 Uhr, ge⸗ laden.

Neuruppin, den 9. September 1912. Die Geschäftsstelle des Amtsgerichts.

[25274] Oeffentliche Zustellung.

Auf Grund der §§ 1—3 und 6 der Verordnung über den Einsatz des jüdi⸗ schen Vermögens vom 3. 12. 1938 (RGBl. I S. 1709) gebe ich den ab⸗ wesenden Inhabern der Firma Ko⸗ soluper Farbenfabrik Weißberger & Co. in Kosolup, Landkreis Mies, und den Eigentümern der dazugehöri⸗ gen Betriebsgrundstücke auf, das Unternehmen und die Betriebsgrund⸗ stücke bis zum 30. 9. 1942 zu ver⸗ äußern, widrigenfalls ich einen Treu⸗ händer zur Veräußerung einsetzen werde.

Karlsbad, den 12. September 1942.

Der Regierungspräsident.

[25452] Oeffentliche Zustellung.

Der für die Bewirtschaftung des im Eigentam der Jüdin Gertrud Weininger stehenden Gutes Bannacker als Treuhänder aufgestellte Bürger⸗ meister und Kreishauptabteilungsleiter Adolf Holl in Graben wird mit Wir⸗ kung vom 1. Oktober l. J. von dieser Funktion entbunden. Vom gleichen Tage ab wird als Treuhänder zur Fort⸗ führung des Betriebes und zur Herbei⸗ führung der Veräußerung des Gutes Bannacker der Beamte der Bayerischen Zentraldarlehenskasse in München Ru⸗ dolf Fuchs auf Grund der Verordnung vom 3. Dezember 19238 bestellt.

München 43, 11. September 1942.

Der Bayerische Staatsminister

für Wirtschaft Abteilung Landwirtschaft.

[25277] Veräußer ungsauftrag.

Ich gebe der Jüdin Hermine Schnabl, Angehörigen des Protekto⸗ rates Böhmen und Mähren, zuletzt wohnhaft in Pohrlitz, dzt. unbekannten Aufenthaltes, auf Grund des § 6 der Verordnung über den Einfatz des jüdi⸗ schen Vermögens vom 3. 12. 1938, RGBl. 1 S 1709, auf, ihren land⸗ wirschaftlichen Besitz in E.⸗Z. 122 und 1382, Gb. Pohrlitz, innerhalb von zwei Wochen, vom Tage dieser Bekanntmachung an gerechnet, an die Deutsche Agsiedlungsgesellschaft, Zweig⸗ stelle Wien, Wien, I., Stubenring 2, zu einem angemessenen Preis zu ver⸗ äußern. Sollte sie diesem Auftrag innerhalb der genannten Frist nicht entsprechen, erfolgt die Bestellung eines Treuhänders, der die Veräußerung und Abwicklung durchzuführen hat.

Wien, I., Löwelstr. 18, den 10. Sep⸗ tember 1942.

Der Reichsstatthalter in N. D.

Obere Siedlungsbehörde. J. A.: Dr. Rougon. 88 [25278] Veräuferungsauftrag.

Ich gebe dem Junden Karl Wollner, Angehörigen des Protektorates Böh⸗ men und Mähren, zuletzt wohnhaft in Pohrlitz, dzt. unbekannten Aufentha!⸗ tes, auf Grund des § 6 der Verord⸗ nung über den Einsatz des jüdischen Vermögens vom 3. 12. 1938, RGBl. I. S. 1709. auf, seinen landwirtschaft⸗ lichen Besitz in den E.⸗Z. 704, 603, 1943 und 2067, Gb. Pohrlitz, inner⸗ halb von zwei Wochen, vom Tage dieser Bekanntmachung an gerechnet, an die Deutsche Ansiedlungsgesellschaft, Zweigstelle Wien, Wien I., Stubenring Nr. 2, zu einem angemessenen Preis zu veräußern. Sollte er diesem Auf⸗ trag innerhalb der genannten Frist nicht entsprechen, erfolgt die Bestellung eines Treuhänders, der die Veräuße⸗ und Abwicklung durchzuführen at.

Wien, I., Löwelstr. 18, den 10. Sep⸗ tember 1942.

Der Reichsstatthalter in N. D.

Obere Siedlungsbehörde. J. A.: Dr. Rougon. [25275] Veräußerungsa uftrag.

Ich gebe den Juden Erna, Katha⸗ rina und Berta Kohner, Angehörigen des Protektorates Böhmen und Mäh⸗ ren, zuletzt wohnhaft in Pohrlech dzt. unbekannten Aufenthaltes, auf Grund des § 6 der Verordnung über den Ein⸗ satz des jüdischen Vermögens vom 3. 12. 1938, RGBl. 1 S. 1709, auf, ihren landwirtschaftlichen Besitz, inne⸗ liegend in der E.⸗Z. 896, Grundbuch Pohrlitz, innerhalb von zwei Wochen, vom Tage dieser Bekanntmachung an gerechnet, an die Deutsche Ansiedlungs⸗ gesellschaft, Zweigstelle Wien, in Wien, I., Stubenring 2, zu einem angemesse⸗ nen Preis zu veräußern. Sollten sie diesem Auftrag innerhalb der genannten Frist nicht entsprechen, erfolgt die Be⸗ stellung eines Treuhänders, der die Veräußerung und Abwicklung durchzu⸗ führen hat.

Wien, I., Löwelstr. 18, 10. 9. 1942.

Der Reichsstatthalter in N. D.

Obere Siedlungsbehörde.

[25276] Veräußerungsauftrag.

Ich gebe der Jüdin Ida Nassau, Angehörigen des Pratektorates Böhmen und Mähren, zuletzt wohnhaft in Lun⸗ denburg, dzt. unbekannten Aufenthaltes, auf Grund des § 6 der Verordnung über den Einsatz des jüdischen Vermögens vom 3.12.1938, RGBl. I

ihren landwirtschaftlichen Besitz, inneliegend in den E.⸗Z. 613 und 1292, Grundbuch Pohrlitz, innerhalb von zwei Wochen, vom Tage dieser Be⸗ kanntmachung an gerechnet, an die Deutsche Ansiedlungsgesellschaft, Zweig⸗ stelle Wien, Wien, I., Stubenring 2, zu einem angemessenen Preis zu ver⸗ äußern. Sollte sie diesem Auftrag innerhalb der genannten Frist nicht entsprechen, erfolgt die. Bestellung eines Treuhänders, der die Veräuße⸗ rung und Abwicklung durchzuführen hat.

Wien, I., Löwelstr. 18, 10. 9. 1942.

Der Reichsstatthalter in N. D.

Obere Siedlungsbehörde.

[25450] Oeffentliche Zustellung.

In dem Verteilungsverfahren be⸗ treffend den Stadtinspektor Hugo Geb⸗ hardt wird der Kaufmann Alfred Jalowitz, früher in Berlin⸗Wilmers⸗ dorf, Hohenzollerndamm 193, zur Er⸗ klärung über den Teilungsplan vor das Amtsgericht Tempelhof zu Berlin, Möckernstraße 128/130, auf den 27. Ok⸗ tober 1942, 12 Uhr, Zimmer 186, geladen.

Berlin, den 12. September 1942.

Die Geschäftsstelle des Amtsgerichts Tempelhof.

5. Verluft⸗ und Fundsachen

[25453] Gerling⸗Konzern Lebensversicherungs⸗A.⸗G., Köln. Der Hinterlegungsschein vom 22. 4.

1930 zu L 278 546 Curt Schulze,

Haselbach, ist abhanden gekommen.

Er tritt außer Kraft, wenn nicht inner⸗

halb zweier Monate Einspruch erfolgt. Köln, den 12. September 1942.

Der Vorstand.

[25458] „Havelländer“ Grundstücks⸗Verwaltungs⸗ und Verwertungs⸗Aktiengesellschaft.

Hierdurch laden wir unsere Aktio⸗ näre zu der am Montag, den 12. Ok⸗ tober 1942, nachm. 18 Uhr, in den Geschäftsräumen der Gesellschaft zu Berlin W 8, Kronenstraße 60, statt⸗ findenden ordeutlichen Hauptver⸗ sammlung ein.

Tagesordnung:

1. Vorlage der Bilanz und Gewinn⸗ und Verlustrechnung nebst Ge⸗ schäftsbericht für das Geschäfts⸗ jahr 1941.

2. Beschlußfassung über die Entlastung des Vorstandes und Aufsichtsrates.

„Bestellung eines Bilanzprüfers für das Geschäftsjahr 1942.

4. Verschiedenes.

Zur Teilnahme an der Hauptver⸗ sammlung ist jeder Aktionär berechtigt. Die Anmeldung zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nicht zugelassen, wenn sie nicht spätestens drei Tage vor der Hauptversammlung erfolgt.

Berlin, den 8. Seprember 1912.

Der Vorstand. Edmund Zinkeisen.

12emnamns—

[25460] Petzold « Aulhorn

Actiengesellschaft, Dresoen. Die Aktionäre unserer Gezeuschaft laden wir hiermit zu der am 19. Ok⸗ tober 1941¼, vormittags 10 Uhr, in den Räumen des Herrn Rechts⸗ anwalts und Notars Dr. J. N. Müllers⸗ hausen, Bremen, Sögestraße 63, statt findenden 43. ordeuntlichen Haupt⸗ versammlung ein.

Ingesvrdnung:

1. Vorlage des Geschäftsberichtes des Vorstandes, des festgestellten Jahresabschlusses für das Ge⸗ schäftsjahr 1941 und des Berichtes des Aufsichtsrates.

‚Beschlußfassung über die Verteilung des Reingewinns.

3. Beschlußfassung über die Entlastung des Vorstandes und des Aufsichts⸗ rates.

. Wahlen zum Aufsichtsra

5. Wahl des Abschlußprüfers für das Geschäftsjahr 1942.

6. Verschiedenes.

Gzemäß § 20 der Satzung sind zur Teilnahme an der Hauptversammlung diejenigen Aktionäre berechtigt, die ihre Aktien spätestens am 7. Oktober 1942 entweder

bei der Gesellschaftskasse in Dres⸗ den oder

bei der Deutschen Bank, Filiale Dresden, Dresden, oder

bei der Commerzbank A.⸗G., Fi⸗ liale Dresden, Dresden, oder

bei dem Bankgeschäft Martens & Weyhausen, Bremen,

während der üblichen Geschäftsstunden bis zur Beendigung der Hauptver⸗ sammlung hinterlegen. Die Hinter⸗ legung kann auch bei einem deutschen Notar oder bei einer Wertpapier⸗ sammelbank erxfolgen. Die von der Geschäftskasse der esenseigf oder sonst benutzten Hinterlegungsstelle hierüber ausgefertigte, die Anzahl der Stimmen beurkundende Erklärung berechtigt zur C in der Houpibersanem⸗ ung.

Dresden, den 17, September 1942.

Petzold ᷑. Aulhorn Aktiengesellschaft.

Der haeci gatue Karl Engelke.

Der Aufsichtsrat der Vereinigte Bausparkassen Aktiengesellschaft, Berlin W 35, Potsdamer Str. 119, besteht aus folgenden Herren: Walter Hagenström, Vorsitzer, Dr. Harald Mandt, stellvertretender Porsächer. Lo⸗ thar Freiherr von Brandenstein,

[25468]

Paul Nusse, Dr. Kurt Tornier. Berlin, den 12. September 1942. Der Vorstand. Fritz Neitzert. Karl Lüddecke. Paul Schulte.

[25348]

Nachtrag zur Bilanz vom 31. De⸗ zember 1941, veröffentlicht im Reichs⸗ anzeiger Nr. 164 vom 16. Juli 1942.

Vorstand: Wilhelm Siekmann, Dipl.⸗Ing., München.

Aufsichtsrat: Rudolf Freiherr von Rehlingen und Haltenberg, Rechtsan⸗ walt, München, Vorsitzer; August Lenz, Bankier, München, stellvertretender Vor⸗ sitzer; Hans Schmid, Rechtsanwalt, München; Bernhard Hoffmann, Bank⸗ direktor, München; Dr. Friedrich Wil⸗ helm Kärcher, Bankdirektor, München.

Aktien⸗Ziegelei München. Siekmann.

[25457] Aufforderung zum Umtausch der Aktien der Prager Eisen⸗Industrie⸗Gesellschaft.

Die Prager Eisen⸗Industrie⸗Ge⸗ sellschaft gibt ihren Herren Aktionären bekannt, daß das Ministerium des In⸗ nern mit Bescheid vom 29. 9. 19141, Nr. 28 077/1941 15, den Beschluß der außerordentlichen Generalversammlung vom 23. Juli 1941 über Erhöhung des Aktienkapitals von K 140 000 000,— um K 140 000 000,— auf K 280 000 000,— durch Aufstempelung des Nennwertes ihrer sämtlichen Aktien von K 500,— auf K 1000,— nom. mit Wirksamkeit ab 1. Januar 1940, auf Kosten der echten Reserven, insbesondere auch der Agioreserve, genehmigt hat.

Der Verwaltungsrat, welcher von der außerordentlichen Hauptversammlung mit der Durchführung dieses Beschlusses beauftragt wurde, fordert die Herren Aktionäre auf, ihre Aktien zur Auf⸗ stempelung samt Talon, geordnet nach den Nummern in arithmetischer Reihenfolge, in der Zeit vom 15. Sep⸗ tember 1942 bis 31. Dezember 1942 bei den unten angeführten Geld⸗ anstalten vorzulegen:

in Prag: Gewerbebank,

Böhmische Esrompte⸗Bank, Böhmische Union⸗Bank;

in VBerlin: Deutsche Bank:

in Wien: Creditaustalt⸗Bank⸗

verein.

Auf die zur Aufstempelung vorge⸗ legten Aktien werden von den erwähn⸗ ten Banken Bestätigungen ausgefolgt.

Nach erfolgter Aufstempelung werden die aufgestempelten Aktien den Herren Aktionären von den angeführten Geld⸗ anstalten gegen neue Aktien mit dem Nennwerte von K 1000,— nom. samt neuen Couponbogen, beginnend mit dem Coupon für das Jahr 1942, und samt Talons umgetauscht und aus gehändigt.

Ab 1. Januar 1943 er. ren Aktionäre ihre Rechte lediglich auf Grund der neuen Aktien zu K 1000,— Nennwert ausüben.

Die mit der Aufstempelung beauf⸗ tragten Stellen werden nachträglich die Aufstempelung der alten Aktien und deren Umtausch gegen neue Aktien auch nach dem angeführten Termin

können die Her⸗

vermitteln, jedoch gegen Ersatz der da

mit verbundenen Kosten. Prag, am 15. September 1942. Verwaltungsrat.

[25459] Sndetenländische 1 Bergbau Aktiengesellschaft, Brüx.

Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zu der am Mittwoch, den 14. Oktober 1942, vormittags 10 Uhr, in den Räumen der Reichs⸗ werke Aktiengesellschaft für Berg⸗ und Hüttenbetriebe „Hermann Göring“, Berlin⸗Halensee, Albrecht⸗Achilles⸗ Straße 62164, stattfindenden ordent⸗ lichen Hauptversummlung eingeladen.

Tagesordnung: 8 1. Vorlage des Jahresabschlusses und des Geschäftsberichtes des Vor⸗ standes für das Geschäftsjahr 1941 mit dem Bericht des Aufsichtsrats.

„Beschlußfassung über die Gewinn⸗

verteilung und über die Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat.

Satzungsänderungen:

§ 1 (Konzernzugehörigkeit), § 15 (genehmigungspflichtige Ge⸗ schäfte). 8 4. Wahlen zum Aufsichtsrat. 5. Wahl des Abschlußprüfers für das Geschäftsjahr 1942.

Zur Teilnahme an der Hauptver⸗ sammlung und zur e des Stimmrechts sind gemäß § 20 des Gesellschaftsvertrages nur die Aktionäre berechtigt, die ihre Aktien spätestens bis zum Ablauf des dritten Tages vor dem Versammlungstage bei der Gesellschaftskasse, einem deutschen Notar, bei einer Wertpapiersammel⸗ bank oder bei einer der nachstehend bezeichneten Hinterlegungsstellen in den üblichen Ge 8 hinterlegen und bis zur Beendigung der Hauptver⸗ sammlung dort belassen:

1. Deutsche 8 Fele und

deren Zweigniederlassungen

18

Hermann Hitzler, Helmut von der Lippe,

Aulussig, Brüx, Karlsbad, Tep⸗ litz⸗Schönau und Reichenberg,

2. Dresduer Bank, Berlin, und deren Zweigniederlassungen Alussig, Brüx, Karlsbad, Tep⸗

litz⸗Schönau und Reichenberg,

3. Kreditanstalt der Deutschen, eingetragene Gesellschaft mit be⸗ schränkter Haftung, Zentrale Reichenberg und deren Zweig⸗ anstalten in Aussig, Brügx, Karlsbad, Teplitz⸗Schönau, Böhmische Escompte⸗Bank, Prag,

5. Böhmische Union⸗Bank, Prag, Kreditanstalt und Bankverein, Wien,

Länderbank Wien Aktiengesell⸗ schaft.

Im Falle der Hinterlegung bei einem deutschen Notar oder bei einer Wert⸗ papiersammelbank ist die von diesen auszustellende Bescheinigung an dem Tage nach Ablauf der Hinter⸗ legungsfrist bei der Gesellschaftskasse einzureichen.

Der Hinterlegung bei einer Hinter⸗ legungsstelle wird dadurch genügt, daß die Aktien mit Zustimmung der Hin⸗ terlegungsstelle für sie bei dem Kredit⸗ institut bis zur Beendigung der Haupt⸗ versammlung gesperrt werden.

Brüx, den 14. September 1942. Der Vorstand der Sudetenländischen Bergbau Aktiengesellschaft, Brüx.

[25145]. 8 Maschinenfabrik Carl Zangs Aktiengesellschaft, Krefeld. Bilanz per 31. Dezember 1941.

Altiva. R.

Anlagevermögen:

Grundstücke, Maschinen, maschinelle Anlagen.

Werkzeuge, Betriebs⸗ und Geschäftsausstattung. 4 164

Kurzlebige Wirtschaftsgüter 1

Beteiligung ö 30 000

Umlaufvermögen:

Roh⸗, Hilfs⸗ und Betriebs⸗ stoffe, Halb⸗ und Fertig⸗ erzeugnisse, geleistete An⸗ zahlungen, Forderungen a. Grd. v. Warenlieferun⸗ gen u. Leistungen, son⸗ stige Forderungen

Forderungen gegen Konzern

Wertpapiere..

Wechseel..

Schecka66e

Kassenbestand einschl. Reichsbank⸗ u. Postscheck⸗ guthaben ö

Bankguthaben

Posten, die der Rechnungs⸗ abgrenzung dienen

Avale 77 556,—

348 340

27 661 251 502

5 623 2 019 424

8

Passiva. Grundkapital . . . . Gesetzliche Rücklage .. Wertberichtigung, Delkred. Rückstellungßen.... Verbindlichkeiten: Langfristige Verbindlich⸗ eo“ Hypothekenschulden.. Verbindlichkeiten a. Grd. v. Warenlieferungen u. Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten. Posten, die der Rechnungs⸗ abgrenzung dienen Gewinnvortrag 1. 1. 1941 Gewinn 1941. 115 675 04

Avale 77 556,— 2 019 424

Gewinn⸗ und Verlustrechnung per 31. Dezember 1941.

R.

800 000 80 000 79 900 58 552

450 000

336 526 74 223

34 685,33 80 989,71

Aufwendungen. Löhne, Gehälter, Soziale Abgaben, Abschreibun⸗ gen, Steuern, Beiträge an Berufsvertretungen. Gewinn

1 328 776 22 80 989,71

1 409 765 93

Erträge. Ausweispflichtige überschüsse. Zinsen ..B ..... Außerordentliche Erträge. Erträge aus Beteiligungen

Roh⸗ . 1 369 653 24

2 215 97

7 896 72

30 000—

1 409 765193

Maschinenfabrik Carl Zangs Aktiengesellschaft.. Nach dem abschließenden Ergebnis meiner pflichtgerechten Prüfung auf Grund der Bücher und Schriften der Gesellschaft sowie der vom Vorstand erteilten Auf⸗ klärungen und Nachweise entsprechen die Buchführung, der Jahresabschluß und der

Geschäftsbericht den gesetzlichen Bestim⸗

mungen. Krefeld, den 9. Juli 1942.

Karl Seelen, Wirtschaftsprüfer.

Der Aufsichtsrat: Dr. Eugen Anger⸗ hausen, Vorsitzer, Rechtsanwalt Dr. Oskar Alberts, Stellvertr., Rechtsanwalt Her⸗ wart Schröter.

Der Vorstand: Alexander Zangs, Dipl. rer. oec.; Dr. Wilhelm Zangs; Wil⸗ helm Nauen, Stellvertreter.

Verantwortlich für den Amtlichen und Nichtamt⸗ lichen Teil, den redaktionellen Teil den An⸗ zeigenteil und für den Verlag:

i. V.: Rndolf Lantsch in Berlin NW 21 Druck der Preußischen Verlags⸗ und GmbH., Berlin Drei Beilagen (einschl. Börsenbeilage und einer Zentral⸗

handelsregisterbeilage)

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Reichsbankgirokonto Berlin, Konto Nr. 1/1913

Nr. 218

Verlin,

Donnerstag, den 17. September, abends

Poftscheckkonto: Berlin 41821 1942

Inhalt des amtlichen Teiles

Bekanntmachung der Geheimen Staatspolizei Berlin über die Einziehung von Vermögenswerten für das Reich.

Anordnung Nr. 49 der Reichsstelle für Mineralöl (Verbrauchs⸗ regelung für technische Benzole) vom 15. September 1942.

Zwanzigste Bekanntmachung zur Anordnung 81 der Reichsstelle führ Lederwirtschaft (Lieferung und Bezug von Sohlenmaterial ür Schuhausbesserungen im letzten Vierteljahr 1942) vom 14. September 1942.

Bekanntmachung über die Auslosung einer Serie der 3 ½ (8) % Hess. Staatsanleihe von 1929.

Bekanntmachung über die Ausgabe des Reichsgesetzblatts, Teil I, Nr. 95.

Amtliches Deutsches Reich

Bekanntmachung f Grund des § 1 des Gesetzes über die Einziehun munistischen Vermögens vom 26. Mai 1933 RGl⸗ I Seite 293 in Verbindung mit dem Gesetz über die Ein⸗ ziehung volks⸗ und staatsfeindlichen Vermögens vom 14. Juli 1933 RGBl. I Seite 479 —, dem Runderlaß des

Reichsministers des Innern vom 14. Juli 1942 I 903/42

5400 —, NBliV. vom 22. Juli 1942 Seite 1481 über die Aenderung der Zuständigkeit bei der Einziehung kom⸗ munistischen Vermögens in Berlin und dem Erlaß des Führers und Reichskanzlers über die Verwertung des ein⸗ gezogenen Vermögens von Reichsfeinden vom 29. Mai 1941 RSBl. I Seite 303 wird das inländische Vermögen der nachstehenden Personen zugunsten des Deutschen Reiches

eeingezogen:

Simon, Hedwig Sara, geb. Brühl, 1. 6. 1871 Berlin geboren, zuletzt wohnhaft gewesen in Berlin, Heilbronner Str. 8.

.Brühl, Margarethe Sara, 22. 1. 1881 Leipzig ge⸗ boren, zuletzt wohnhaft gewesen in Berlin, Heil⸗ bronner Str. 8.

3. Günther, Lilli Sara, geb. Gallinek, 7. 9. 1883

Berlin geboren, zuletzt wohnhaft gewesen in Berlin⸗ Schöneberg, Salzburger Str. 14.

.Günther, Mamon Sara, 4. 9. 1905 Charlotten⸗ burg geboren, zuletzt wohnhaft gewesen in Berlin⸗ Schöneberg, Salzburger Str. 14.

Liebenau, Felicitas Sara, geb. Fuß, 21. 4. 1890 Weißensee geboren, zuletzt wohnhaft gewesen in Berlin⸗Schöneberg, Eisenacher Str. 49.

Jacobsohn, Lina Sara, geb. Stein, 27. 4. 1888 Garnsee geboren, zuletzt wohnhaft gewesen in Berlin,

Rieaaabestr. 12, bei Stein.

.Steinfeld, Jenny Sara, geb. Blum, 26. 10. 1865 Dt. Eylau geboren, zuletzt wohnhaft gewesen in Berlin⸗Nikolassee, Rolandstr. 4.

Königswerther, Alexander Israel, 25. 6. 1877 Leipzig geboren, zuletzt wohnhaft gewesen in Berlin⸗ Pankow, Florastr. 59, bei Rosenthal.

Wollstein, Mavx Israel, 28. 9. 1863 Bernstein geb., zuletzt wohnhaft gewesen in Berlin⸗Charlottenburg, Knesebeckstr. 45.

Wollstein, Clara Sara, geb. Neumann, 1. 6. 1871 Berlin geb., zuletzt nheeae gewesen in Berlin⸗ Charlottenburg, Knesebeckstr. 45.

.Moses, George Israel, 30. 3. 1871 in Stargard i. P. geboren, zuletzt wohnhaft gewesen in Berlin NO 55, Hufelandstr. 10.

Moses, Hedwig Sara, geb. Michalsohn, 10. 10. 1881 Berlin geboren, zuletzt wohnhaft gewesen in Berlin

NO 55, Hufelandstr. 10.

Frey, Friederike Sara, geb. Ring, 22. 11. 1862 Gogolin geboren, zuletzt wohnhaft gewesen in Berlin W 30, Münchener Str. 37, bei Braß.

.Marsop, Richard Israel, 29. 1. 1866 Berlin ge⸗ boren, zuletzt wohnhaft gewesen in Berlin W 30, Heil⸗ bronner Str. 22, bei Braun.

Köhler, Sebald Israel, 14. 12. 1866 Meiningen geboren, zuletzt Fain. in Berlin NW 87, ee 3, bei Nielas.

Jacoby, Wanda Sara, geb. Radwauer, 12. 1.1872 Berlin geboren, zuletzt wohnhaft gewesen in Berlin⸗ Schöneberg, Bayerischer Platz 3.

Bauchwitz, Martin Israel, 17. 6. 1867 Berlin ge⸗ boren, zuletzt wohnhaft gewesen in Berlin W 50 Rankestr. 27 a, bei Sommerfeld.

Lewy, Anna Sara, geb. Groß, 31. 5. 1868 Berlin geboren, zuletzt wohnhaft gewesen in Berlin⸗Char⸗ lottenburg, Weimarer Str. 13, bei Thalmann.

Bleichröder, Edgar 8 von, 23. 6. 1897 Dresa geboren, zuletzt b aft gewesen in Berlin⸗ Grunewald, Wißmannstr. 21

—ĩ

20. Guttmann, Margarete Sara, geb. Cohn, 11. 5. 1867 Berlin geboren, zuletzt wohnhaft gewesen in

Berlin, Heilbronner Str. 5. Geheime Staatspolizei. Staatspolizeileitstelle Berlin.

1“ 8

Anordnung Nr. 4909 der Reichsstelle für Mineralöl (Verbrauchsregelung für technische Benzole) vom 15. September 1942

Auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr vom

18. August 1939 (RGBl. I S. 1430) in der Fassung der Ver⸗

ordnung vom 30. Oktober 1941 (RGBl. I S. 10 in Ver⸗

bindung mit der Bekanntmachung über die Reichsstellen zur

Ueberwachung und Regelung des Warenverkehrs vom

18. August 1939 (Deutscher Reichs⸗ und Preuß, Staatsanzeiger

Nr. 192 vom 21. August 1939) wird mit Zustimmung des Reichswirtschaftsministers angeordnet:

9 1 Begriffsbestimmung

Technische Benzole im Sinne dieser Anordnung sindt:

1. Benzol⸗Vorlauf, 2. Benzol ger./90 er Benzole, 3. Reinbenzol, Toluol, Xylol, Lösungsbenzol, 7. Schwerbenzol, 8. Benzol⸗Nachlauf.

Verbrauchergruppen mit Globalkontingenten

(1) Technische Benzole dürfen von den Mitgliedern der nachstehenden j nur mit Genehmigung der daneben angegebenen Stellen bezogen werden:

1. Großverbraucher (J. G. Farbenindustrie A. G., Sprengstoffabriken, Phenolfabriken): Reichsstelle „Chemie“,

. Hersteller von pharmazeutischen Erzeugnissen (ohne J. G. Farbenindustrie): Reichsstelle „Chemie“, Rebrige organische chemische Industrie (Zwischen⸗ produkte): Reichsstelle „Chemie“,

Lack⸗, Farben⸗, Anstrichmittel⸗, Lederfarben⸗ Lackkunstharzhersteller: Reichsstelle „Chemie“,

.Druckfarbenhersteller: Reichsstelle „Chemie“,

Sacharin⸗Hersteller: Reichsstelle „Chemie“,

.Gummiverarbeitende Industrie: Reichsstelle Kautschuk und Asbest,

8. Druckereien: Wirtschaftsgruppe Druck.

Die Genehmigung kann mit Bedingungen und Auflagen

versehen werden und ist jederzeit widerruflich. 1

(2) Die Reichsstelle für Mineralöl kann diese Regelung durch Bekanntmachung im Deutschen Reichsanzeiger auch auf andere Verbrauchergruppen ausdehnen.

und

für

(1) Andere als die im § 2 Abs. 1 angeführten Verbraucher dürfen im Jahre 1942 ohne besondere Genehmigung 100 % der im Jahre 1941 insgesamt bezogenen Menge an technischen Benzolen beziehen. Für analytische Zwecke dürfen, auch wenn im Jahre 1941 keine entsprechenden Mengen bezogen worden ind, monatlich bis zu 20 kg technische Benzole genehmigungs⸗ rei bezogen werden; das monatliche Bezugsrecht über diese

reimenge ist nicht auf die folgenden Monate übertragbar.

(2) Die vom 1. Januar bis 30. September 1942 bereits bezogenen Mengen sind nur insoweit auf das jährliche Bezugs⸗ recht aus Abs. 1 Satz 1 anzurechnen, als sie nicht den auf diesen Zeitraum entfallenden Anteil des Bezugsrechts übersteigen.

(3) Die Reichsstelle für Mineralöl kann die gemäß Abs. 1 genebmigunastger betehthren Mengen jederzeit durch Bekannt⸗ machung im Deutschen Reichsanzeiger anderweitig festsetzen.

(4) Ueber die gemäß Abs. 1 und 3 genehmigungsfrei bezieh⸗ baren Mengen hinaus dürfen weitere Mengen nur mit Geneh⸗ migung der „Arbeitsgemeinschaft Deutsche Benzolerzeuger“ in Bochum bezogen werden. Die Genehmigung kann mit Bedin⸗ gungen und Auflagen versehen und jederzeit widerrufen

§ 4 Höchstbestandsvorschriften

(1) Die Bezugsrechte aus § 3 Abs. 1. dürfen nicht aus⸗ enutzt werden, wenn und soweit sie zusammen mit den zur heit er Bestellung vorhandenen Vorräten und unterwegs befindlichen Partien des Verbrauchers in der benötigten Sorte die Menge übersteigen, die der Verbraucher im letzten Kalen⸗ dervierteljahr in dieser Sorte tatsächlich verbraucht hat. Dies

werden.

gilt nicht für die Bezugsrechte von Verbrauchern, die in der be⸗

nötigten Sorte überhaupt noch keinen Verbrauch gehabt haben.

(2) Spitzenmengen, die sich aus der Bezugsbeschränkung in Absatz 1 ergeben, dürfen auf die für die volle Ausnutzung einer Umschließung der bisher benutzten Art und Größe

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erforderliche Menge erhöht werden, wenn die bestellte Menge auch dann noch im Rahmen des Bezugsrechts des Verbrauchers aus § 3 Abs. 1 verbleibt.

§ 5

Ausnahmen

Die Reichsstelle für Mineralöl kann Ausnahmen von den Bestimmungen dieser Anordnung zulassen. Die Ausnahme⸗ genehmigungen können mit Bedingungen und Auflagen ver⸗ sehen und jederzeit widerrufen werden. S

G § 6 Strafbestimmunger

Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden nach den §§ 10, 12—15 der Verordnung über den Warenverkehr bestraft.

““ § 7

8 Schlußbestimmung

(1) Diese Anordnung tritt am 1. Oktober 1942 in Kraft; sie gilt auch für die eingegliederten Ostgebiete und die Gebiete von Eupen, Malmedy und Moresnet.

(2) Gleichzeitig tritt § 2 der E“ Nr. 10 der Reichsstelle für Mineralöl (Bewirtschaftung leichter Stein⸗ kohlenteeröle) vom 20. April 1937 (Deutscher Reichs⸗ und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 89 vom 20. April 1937) außer Kraft.

Berlin, den 15. September 1942.

Der Reichsbeauftragte für Mineralöl.

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8 8

Zwanzigste Bekanntmachung zur Anordnung 81 der Reichsstelle für Lederwirtschaft (Lieferung und Bezug von Sohlenmaterial für Schuh⸗ ausbesserungen im letzten Vierteljahr 1942) 1 vom 14. September 1942

8 Auf Grund des § 6 der Anordnung 81 vom 31. Mai 19490 (Deutscher Reichsanz. und Preuß. Staatsanz. Nr.

-8

3. Juni 1940) wird bestimmt:

Einziger Artikel

Für die Lieferung und den Bezug von Sohlenmaterial für Schuhausbesserungen im letzten Vierteljahr 1942 gelten ie Bestimmungen der Siebzehnten Bekanntmachung der Reichsstelle für Lederwirtschaft vom 24. Januar 1942 (Deutscher Reichsanz. und Preuß. Staatsanz. Nr. 23 vom 28. Januar 1942) mit folgenden Maßgaben:

1. An Stelle des Artikels III Abs. 2 Vorschrift:

„(2) Sämtliche Bestellscheine müssen bis zum 5. November 1942 an die Schuhmacher verteilt sein.“

2. An Stelle des Artikels III Abs. 3 Satz 1 tritt folgende Vorschrift: „(3) Ueber die verteilten Bestellscheine haben die Kreis handwerksmeister spätestens bis zum 25. November 1942 abzurechnen.“

3. An Stelle des Artikels V Abs. 1 tritt folgende Vor⸗ schrift:

tritt folgende

„(1) Die Schuhmacher sollen die Bestellscheine ihren

Lieferanten bis zum 10. November 1942 einreichen.“ 4. An Stelle des Artikels V Abs. 3 tritt folgende Vor⸗ schrift: „(3) Ledereinzelhändler und Schuhmacher⸗Rohstoff⸗ Feerenscheösten haben die Bestellscheine für Unterleder und ederfaserstoff möglichst bis zum 18. November 1942 geordnet Bezirks⸗Ledergroßhändlern einzusenden.“ 8 „An Stelle des Artikels VI tritt folgende Vorschrift:

8 Artikel VI G

(1) Die für das letzte Vierteljahr 1942 ausgegebenen

Bestellscheine für Unterleder und Lederfaserstoff werden am 15. Januar 1943 ungültig. Die für diesen Zeitraum aus⸗ egebenen Bestellscheine für Gummi⸗ und P⸗Sohlenmaterial önnen an die Hersteller bis zum 15. Januar 1943 weiter⸗ gegeben werden; sie dürfen nach dem 28. Februar 1943 nicht mehr beliefert werden.

(2) Die von den Wirtschaftsämtern nach dem 1. Januar 1942 für Selbstbesohler ausgestellten Bezugscheine für Nocken⸗ sohlen (No 41) dürfen nux bis zu drei Monaten nach Ablauf des Ausstellungsmonats beliefert werden.“

Berlin, den 14. September 1942.

Der Reichsbeauftragte für Lederwirtschaft.

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Bekanntmachung . 88 Die vessofmng einer Serie der 3 ¼ (8) % Hess. Staats⸗ anleihe von 1929, Reihe 5, und einer Rate der auf das Land Hessen übergegangenen Ablösungsanleihe der ehemaligen Provinz Oberhessen ist auf den 29. September 1942, vorm. 10 Uhr, Zimmer 212 des Regierungsgebäudes, festgesetzt. darinstadt, den 12. September 1942. Hessische Staatsschuldenverwaltung.

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