L“
Reichs⸗ und
25584]
Nach Mitteilung des Vertreters der Genußrechte vom 9. September 1912 hat dieser seinen Antrag, den am 29. Januar 1942 unter dem Vorbehalt der Genehmigung durch die Spruch⸗ stelle geschlossenen Vergleich (Deutscher Reichsanzeiger 1942, Nr. 27, 2. Beil.) zu genehmigen, bei der Spruchstelle zurückgezogen, weil sich auf seine öffent⸗ liche Aufforderung die Inhaber von nur rd. 5 % des Gesamtumlaufs der Genußrechte gemeldet haben und eine Umlegung des von der Spruchsteile ver⸗ langten Kostenvorschusses sowie der Spesen nicht möglich war. .
Da infolgedessen der Vergleich vom 29. Januar 1942 nicht rechtswirksam geworden ist, wird hiermit gemäß §8 43 Abs. 2, 44 des Aufwertungsgesetzes von 1925 folgender Beschluß der Verwal⸗ tung unserer Gesellschaft veröffentlicht: 1. Aus der Aufwertung der 5 n2igen
(ehemals 4/4 1% higen) Obli⸗ gationen unserer Gesellschaft aus den Jahren 1887—1912 sind, nachdem im Juni 1942 noch eine weitere Tilgung auf Grund des Geschäftsergebnisses 1940/41 statt⸗ gefunden hat, noch Rℳ 1 967 930,— Genußrechte im Umlauf. . Diese Genußrechte werden von uns am 1. Mai 1943 durch Zah⸗ lung von 15 % ihres Nennwertes abgelöst. Sonstige Rechte der Ge⸗ nußrechte bestehen nicht mehr.
Die Frist gemäß § 44 Satz 3 des
Aufwertungsgesetzes von 1925 läuft am 31. März 1943 ab. Von diesem Zeitpunkt ab können die Genußrechte nur noch in der oben bekanntgemachten Form aus⸗ geübt werden.
An vorstehendem Beschluß halten wir uns bis zum Ablauf des 31. März 1943 gebunden.
München, den 10. September 1942.
Eisenbahn⸗Renten⸗Bank. Kleinbahn⸗Aktiengesellschaft Frankfurt am Main⸗Königstein,
Frankfurt (Main). [24980]. Vermögensabschluß am 31. Dezember 1941.
R. ℳ
—
Vermögenswerte. Anlagevermögen:
Anlagen des Bahnbetriebs: Bahnbetriebsgrundstücke. Gleisanlagen Streckenausrüstung.. Wohngebäude: Bestand.. Abhschreibung Fahrzeuge: Bestand 451 324,47 Zugang. 31 718,— S 57, Abschreibung 1 205,— Werkstattmaschinen.. 11] Werkzeuge, Ausstattungs⸗ gegenstände: Bestand Zugang..
558 404 665 143 20 714
11 013,— 141,—
108,— 196,— 307,— 303,— Kraftver⸗
Abschreibung. Anlagen des kehrs:
Betriebsgrundstücke:
Bestand. 16 401,66
Abschreibung 680,— KTreibtraftversorgungs⸗ anlagen:
Bestand. —. 150,— 8 Abschreibung. 149,— Fahrzeuge:
Bestand 31 926,95 Abschreibung 12 522,95
Werkstattmaschinen:
Bestand 650,—
Abschreibung. 93,75 Verkzeuge, Ausstattungs⸗
gegenstände: Bestand 239,— Abschreibung 238,— Andere Grundstückeg..
Umlaufvermögen: Oberbaustoffe. 25 619,20 Betriebs⸗ und
Werkstattstoffe 18 739,24
dgl. Kr. 6 883,63 Wertpapiere. Hypothekenforderungen. Forderungen an Konzern⸗
unternemten.. Bankguthaben Sonstige Forderungen..
.„
8
Verpflichtungen. Grundkapitaal Rücklagen:
Gesetzliche Rücklage.
Andere Rücklagen..
Sonderrücklage Rückstellungen:
Für ungewisse Schulden
Ruhegehaltsrückstellung. Für den Bau von Werk⸗
wohnungen . Erneuerungsstoch.. Rücklage für die Erhaltung der Bahnanlagen.. Heimfallstoochk.. Verbindlichkeiten für
Lieferungen.. Sonstige Verbindlichkeiten Gewinn⸗ u. Verlustrechng.: Gewinnvortrag aus
1940 1 887,—
Gewinn 1941 61 529,48
2 750 997˙5
1 529 500
9 843
16 000 600 000
119 534 63 589
20 308 34 753
63 416,/48
Gewinn⸗ und Verlustrechnung vom 31. Dezember 1941.
Aufwendungen. Aufwendungen für Bahnbetrieb: Besoldungen und Löhne Soziale Ausgaben: Soziale Abgaben 8 906,53
Sonstige Wohl⸗ fahrtsaus⸗ gaben.. Betriebsstoffe .. Unterhaltung, Erneue⸗ rung und Ergänzung: der baulichen
Anlagen 18 830,76 der Fahrzeuge
u. Maschinen 28 105,20 der Werkzeuge u. Ausstattungs⸗
gegenstände 3 162,76 Sonstige Ausgaben...
F. ℳ den
12 489,26 21 395
69 725 ⁷
50 098 51 575 335 218, Aufwendungen für den Kraftverkehrsbetrieb: Besoldungen und Löhne Soziale Ausgaben: Soziale Abgaben 1 047,18 Sonstige Wohl⸗ fahrtsaus⸗ gaben 4 239,17 Treibkraftkosten Unterhaltung der Betriebsmittel (Fahrzeuge) 11 719,18 der Werkzeuge u. Ausstattungs⸗ gegenstände 61,85 Sonstige Ausgaben..
14 238
Abschreibungen auf das Anlagevermögen . Versicherungskosten (einschl. 1453,66 E.ℳ f. Kraft⸗ verkehr). . Steuern vom Einkommen, Ertrag und Vermögen (einschl. 11919,10 R. N an die Bahngemeinden) Beiträge an Berufsver⸗ tretungen— 1 373 Zuweisungen an die Sonder⸗ rücklage an den Erneue⸗ rungsstock. an den Heim⸗ fallstock. Rückstellung für Erhaltg. d. Bahn⸗ anlagen. 52 534,— d. Bau v. Werk⸗ wohnungen 16 000,—
Außerordentliche Aufwen⸗ du geeK7628
Gewinn des Geschäfts⸗ jahres: 8 Gewinnvortrag aus 8 1940 1 887,— “ Gewinn 1941 61 529,48 63 416
8 705 464/5
Erträge. Gewinnvortrag.. Einnahmen aus dem Bahn⸗
betrieb: aus dem Reise⸗ verkehr . 458 740,98 aus dem Güter⸗ verkehr 76 785,49 sonstige Ein⸗ nahmen 18 070,55 Einnahmen aus dem Kraft⸗ verkehrsbetrieb: aus dem Linien⸗ verkehr 74 867,40 aus dem Gelegen⸗ heitsverkehr.
sonstige Ein⸗ nahmen. 1 125,05
II113 Außerordentliche Erträge. Außerordentliche Zuwen⸗
275 46 034 09 Sonstige Ertrväge.. 42 20 705 464/50
Auf Grund des Berichts des mit der Aufsichtsprüfung betrauten Beamten habe ich keine Erinnerungen gegen die Buch⸗ führung, den Jahresabschluß und den Geschäftsbericht zu erheben.
er Reichsbevollmächtigte für Bahnaufsicht.
F. A.: Dr. Ditmar, 8
Abteilungspräsident der Reichsbahn
direktion Frankfurt (M).
Die Gewinnanteile für 1941 auf die Aktien Gattung A mit 35,00 Rℳ und auf die Aktien Gattung B mit 17,50 R. ℳ (abzügl. Steuern) sind in Frankfurt (M) bei der Gesellschaftskasse oder der Deutschen Eisenbahn⸗Gesellschaft Aktiengesellschaft sofort zahlbar.
Aufsichtsrat: Generaldirektor Max Dräger, Rittergut „Der Kohlhof“, Post
ohennauen, Vorsitzer; Landesrat Willi
chlüter, Wiesbaden, stellv. Vorsitzer; Verkehrsdirektor i. R. Friedrich Bock, Frankfurt (M); Landrat Dr. Franz Brunnträger, Frankfurt (M); Regie⸗ rungsdirektor Paul Grooß, Wiesbaden; Regierungsbaumeister a. D. Walter Hüb⸗ ner, Frankfurt (M); Baudirektor i. R. Martin Moskopp, Frankfurt (M); Re⸗ gierungsbaumeister a. D. August Nau, Stuttgart; Landrat Wolfgang Prinz von Hessen, Hoheit, Bad Homburg v. d. h.
140 955
628,90 16 341,08 4 671,90
1 887
553 597 2
530,—
76 522 45
21 337 44 6 044 30
[249811. 1G“ 1 Freien Grunder Eisenbahn⸗Aktien⸗ geseilschaft, Frankfurt (Main). Vermögensabschluß am 31. Dezember 1941.
———— R.“ℳ [9
—
Vermögenswerte.
Anlagevermögen des Bahn⸗
betriebs: Bahnbetriebsgrundstücke. 973 800/51 Gleisanlagen . 423 414 Streckenausrüstung.. 9 465 Wohngebäude: 3
Bestand. 29 322,—
Abschreibung 361,— Fahrzeuge:
Bestand 360 384,37
Abschreibung 1 990,— Werkstattmaschinen... Werkzeuge, Ausstattungs⸗
gegenstände Anschlüsse.
Umlaufvermögen: Stoffvorräte für Oberbau 4 294,03
Betrieb und Werkstatt 5 967,08
Wertpapierr.. Hypotheken.. Forderungen an Konzern⸗ unternehmen.. Sonstige Forderungen. Rechnungsabgrenzung.
Verpflichtungen. Grundkapitalkl. Rücklagen: Gesetzliche Rücklage. Sonderrücklagen.. Wertberichtigung. Rückstellungen für un⸗ gewisse Schulden: Ruhegehaltsrückstellung: Bestand 24 349,97 Entnahme 1 830,— 2255,5 Zuweisung 3 411,64 Für den Bau von Werk⸗ wohnungen. Sonstige Rückstellungen: Bestand 37 732,74 Entnahme 3 000,— Erneuerungsstock I. . Rücklage für die Erhaltung der Bahnanlagen. Sonstige Verbindlichkeiten Gewinn⸗ u. Verlustrechng.: Gewinnvortrag aus 19310 159,38 + Verlust 1941 95,49 63 89 2 398 684,11 Gewinn⸗ und Verlustrechnung vom 31. Dezember 1941.
R4A 9.
408 342
62 458 28 364
Aufwendungen. Aufwendungen für Bahnbetrieb: Peelhneatet und Löhne. Soziale Ausgaben: Soz. Abgaben 5 172,33 Sonstige Wohl⸗ fahrtsausgaben 8 162,38 Betriebsstoffhee.. Unterhaltung, Erneuerung und Ergänzung der baulichen Anlagen 13 779,81 Fahrzeuge und 5 Maschinen. 10 529,99) Werkzeuge und Ausstattungs⸗ gegenstände 1 321,04 Sonstige Ausgãben. ..
Abschreibungen auf das Anlagevermöosygbeln† Versicherungskosten.. Steuern vom Einkommen, Ertrag und Vermögen (einschl. 11 050,17 R. ℳ an die Bahngemeinden) Beiträge an Berufsver⸗ tretungen 1— Zuweisungen an Ruhegehalts⸗ rückstellung. 3 411,64 Erneuerungsstock20 155,89 Rücklage für die Erhaltung der Bahnanlagen 32 458,— Rückstellung für den Bau von Werkwohnungen. Außerordentliche Aufwen⸗ dungen.. Gewinn des Geschäfts⸗ jahres: Gewinnvortrag aus 1930 . 159,38 +† Verlust 1941 95,49
den 84 058 45
8 Erträge. Gewinnvortrag Einnahmen aus dem
Bahnbetrieb: aus dem Reise⸗
verkehr. aus dem Güter⸗
verkehr 239 913,68 sonstige Ein⸗
nahmen. 26 4972,10 Heoirsen.. ... Außerordentliche Erträge. Außerordentliche Zuwen⸗
dungen Sonstige Ertragge..
5 211,51
303 295/59
bestätigt, daß keine Erinnerungen gegen die Buchführung, den Jahresabschluß und den Geschäftsbericht zu erheben sind. Der Reichsbevollmächtigte für Bahnaufsicht. J. A.: Dr. Ditmar. Der Aufsichtsrat besteht aus den Herren: Regierungsbaumeister a. D. Max Semke, Berlin⸗Charlottenburg, Vorsitzer; Dr. jur. Diedrich Pundt, Berlin NW, stellv. Vorsitzer; Direktor Emil Altland, Kirchen an der Sieg; Verkehrsdirektor i. R. Friedrich Bock, Frankfurt (Main); Baudirektor i. R. Martin Moskopp, Frank⸗ furt (Main); Hüttendirektor Albert Nöll, Geisweid bei Siegen; Verkehrsdirektor Robert Kabisch, Berlin. Der Vorstand besteht aus den Herren: Regierungsbaumeister a. D. Walter Hüb⸗ ner, Frankfurt (Main); Oberregierungsrat a. D. Dr. jur. Friedrich Schiller, Frank⸗ furt (Main). Frankfurt (Main), den 9. Sept. 1942. Der Vorstand.
nz— ———q—⁶—²—---nxnnnn„v„ Bremisch⸗Hannoversche Kleinbahn [24982]. Aktien gesellschaft, Frankfurt (Main). Vermögensabschluß
am 31. Dezember 1941. —
R.ℳ
Vermögenswerte.
Anlagevermögen:
Anlagen der Bahnbetriebe: Bahnbetriebsgrundstücke Gleisanlagen. Streckenausrüstung: Bestand. 27 040,— Zugang. 2 384,60 Wohngebäude: Bestand. Abschreibung Fahrzeuge: Bestand 589 319,80 Abschreibung 693,60 Werkstattmaschinen: Bestand.. 550,— Abschreibung 68,— Werkzenge — Ausstattungsgegenstände
Andere Grundstücke.
Nebenbetriebe:
Bestand 39 686,10 Abschreibung 5 264,55
Umlaufvermögen:
Stoffvorräte für Oberbau. 32 064,64
Betrieb und 17 599,90
2 457 940 1 510 572
29 424
19 906,—
206,—
19 700
588 626
25 003
34 421 55 4 666 171/6
Werkstatt.
Wertpapiere. Forderungen an Konzern⸗ unternehmen. Andere Forderungen.. Gewinn⸗ u. Verlustrechng.: Verlustvortrag aus 1940 83 600,01 Gewinn a. 1941 18 995,09
64 604¹ 4 819 472
Verpflichtungen. Grundkapital. Rücklagen:
Gesetzliche Rücklagen. Sonderrücklage: Bestand 3 134,03 Zuweisung. 127,36
Rückstellungen:
für ungewisse Schulden.
Ruhegehaltsrückstellung: Bestand 10 293,17 Entnahme CC“
5755,17
Zuweisung. 1 894,81
Erneuerungsstöcke..
Rücklage für die Erhaltung der Bahnanlagen..
Verbindlichkeiten:
f. Leistungen u. Lieferung. gegenüber Konzernunter⸗ nehmwen Sonstige Verbindlichkeiten
3 525 000 352 500
3 261%
13 000
11 647 98 572 61646
198 377,— 882 03
7 4 819 472 5 Gewinn⸗ und Verlustrechnung vom 31. Dezember 1941. R. 9 83 600/ 01
Aufwendungen. Verlustvortrag 19430.. Aufwendungen für den
Bahnbetrieb: EE“ und Löhne Soziale Ausgaben:
Soz. Abgaben 12 793,65
sonst. Wohlfahrts⸗ Betriebsstoffelr.. Unterhaltung, Erneuerung
und Ergänzung der baulichen Anlagen (ohne
Kosten der Oberbau⸗
stoffe) 41 828,71
Fahrzeuge und
Maschinen. 49 048,36
Werkzeuge und
Ausstattungs⸗
gegenstände 5 331,87 Sonstige Ausgaben.. Abschreibungen auf das
Anlagevermögen.. Versicherungskosten.. Zinsen.. Steuern vom Einkommen,
Ertrag und Vermögen. Beiträge an Berufsver⸗
tretungen .. Zuweisungen an die
Sonderrücklagen..
Ruhegehaltsrückstellung.
Erneuerungsstöcke..
Rücklage für Erhaltung
der Bahnanlagen.. Außerord. Aufwendungen
193 604
29 008 63 790
112 377 1 516
Erträge. Einnahmen aus Bahnbetrieb: aus dem Reise⸗ verkehr 365 273,26 aus dem Güter⸗ verkehr . . 144 689,96 sonstige Ein⸗ nahmen. 83 511,16 Einnahmen aus Neben⸗ betrieben. . 12 713 Außerordentliche Erträge. 41 795 Außerordentliche Zuwen⸗ dungen. “ Sonstige Erträage.. Verlust des Geschäftsjahres: Verlustvortrag aus 1940. + Gewinn 1941 .„
dem
543 474
38 194 691
83 600,01
64 604 701 473,77
„
18 995,09
Der Jahresabschluß wurde vom Herrn Reichsbevollmächtigten für Bahnaufsicht in Hannover geprüft. Der abschließende Prüfungsvermerk lautet: „Ich bestätige
daß die Aufsichtsbehörde auf Grund des Berichts des mit der Aufsichtsprüfung be⸗ trauten Beamten keine weiteren Erinne⸗ rungen gegen die Buchführung, de
zu erheben hat.“
Unterschrift. Vorstand: Regierungsbaumeister a. D. Walter Hübner, Frankfurt (M); Ober⸗
Schiller, Frankfurt (M). 8.
Aufsichtsrat: Dr. jur. Diedrich
Pundt, Berlin, Vorsitzer; Regierungsbau⸗
meister a. D. August Nau, Stuttgart,
stellv. Vorsitzer; Verkehrsdirektor i. R.
Friedrich Bock, Frankfurt (M); Eisen⸗
bahndirektor Fritz Decker, Trier; Bau⸗
direktor i. R. Martin Moskopp, Frank⸗
furt (M).
Frankfurt (M), den 9. Sept. 1942
Der Vorstand.
[255850 Kleinbahn⸗A.⸗G. 8
Neuburxdorf⸗Mühlberg.
Ordentliche Hauptversammlung
am Dienstag, dem 20. Oktobe
1942, 16 Uhr, in Halle (Saale) i
der Mitteldeutschen Landesbank, Leip
ziger Straße 2. öu1“ Tagesordnunng: 1. Satzungsänderung. vnbaistng der Satzung an das Aktienrecht durch völlige Neufassung, insbesondere: 2) Aenderung der Firma, Er⸗ weiterung des Gesellschaftszwecks. b) Bestellung und Zusammen⸗ setzung des Vorstands. 8 c) Zusammensetzung und Ermäch⸗ tigung des Ausfichtskats; die Zu⸗ stimmung des Aufsichtsrats ist er⸗ sorberliche 1. zur Feststellung des Ausgaben⸗ voranschlags und seiner Ueber⸗ schreitung,
. zu Maßnahmen zur Kapital⸗ beschaffung und zur Verpfän⸗ dung der Bahn, 8
3. zur wesentlichen Veränderung
ooder wesentlichen Erweiterung
der Bahnanlagen und zur Ver⸗ mehrung der Betriebsmittel, .zum Erwerb und zur Ver⸗ Füßerüng von Grundeigentum und grundstücksähnlichen Rech⸗ ten,
5. zur Beteiligung an
Unternehmen,
zur Uebertragung der triebsführung der Bahn Dritte, 8 .zur Uebernahme von Bürg⸗ schaften oder ähnlichen Ver⸗ pflichtungen.
d) Festlegung der Einladungs⸗ frist sowie des Ortes der Haupt⸗ versammlung: Die Hauptversamm⸗ lungen der Gesellschaft finden am Gesellschaftssitz oder in Halle (Saale) oder in Merseburg statt.
e) Aenderung der Bestimmungen, die auf Grund der der Gesellschaft erteilten Genehmigungen beachtet werden müssen.
1) Die Fristen des § 125 Abs. 1 und des § 127 AG. betragen fünf Monate und die Fristen der §§ 104, 125 Abs. 5 und 126 AG. sieben Monate.
„Vorlage des Geschäftsberichts und des Jahresabschlusses vom 31. De⸗ zember 1941 mit dem Bericht des 8 tsrats. .
3. Entlastung des Vorstands und des
Aufsichtsrats. 8 4. Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern. 5. dagsch r ng, Nach § 20 der Satzung sind zur Teil⸗
nahme an der Hauptversammlung die⸗
jenigen Aktionäre berechtigt, die ihre
Aktien bis spätestens am 19. Ok⸗
tober 1942 bei der Mitteldeutschen
Landesbank, Filiale Halle (Saale),
einer öffentlichen Kasse oder einem
Notar hinterlegt haben.
Merseburg, den 12. Seßteguger 1942.
Der Vorst⸗ Aussichtsrats:
ötte.
anderen
Be⸗ an
lichen Teil, den redaktionellen Teil, den An⸗ zeigenteil und für den Verlag:
1. B.: Kudolf Lantzsch in Berlin NW 21 GmbH., Berlin Drei Beilagen
(einschl. Börsenbeilage und einer Zentr
Vorstand: Dr. Friedrich Schiller.
2750 99752
Frankfurt (M), den 9. Sevt. 1042.
Aufsichtsvrüfung betrauten Pemte⸗ 1.“ 1.“
Auf Grund des Berichts des mit der
701 473
handelsreglsterbeilage)
Jahresabschluß und den ““ 8 Mnpoordnung zur Einsparung von Transportleistungen bei Maß⸗
regierungsrat a. D. Dr. jur. Friedrich
Anordnung Nr. 31 der Reichsstelle für b über Bildung einer
stelle
Verantwortlich für den Amtlichen und Nichtamt⸗
Druc der Preußischen Berlags. und Druckeret
Regelung des Absatzes sind von den Mitgliedern zu
Erscheint an jedem 8 abends. 2,30 7 ℳ einschließlich 0,28 Zeitungs abholer bei der Anzeigenstelle 1,90 mo Bestellungen an, in Berlin für Selbstabholer die straße 22. 10 ℛ.
Betrages einschließlich des
68, IPe. Sie werden, nur “ L.A Einzendung 8 abgegeben. Fernspvoch⸗Ganmel⸗Nr.⸗ 10 88 88.
v ““
An 5 Sago IrI 8
Reichsbankgirokonto Berlin, Konto Nr. 1/1913
Nr. 219
Berlin, Freitag eptember, abends
Inhalt des amtlichen Teiloes
Deutsches Reich
Anordnung zur Aenderung der über die Errichtung einer Verteilungsstelle für Anoden⸗ und Beleuchtungsbatterien, vom 15. September 1942, nebst Schiedsgerichtsordnung.
nahmen des Warenverkehrs vom 16. September 1942. Bekanntmachung des Reichsführers 1 und Chefs der Deutschen Polizei über das Verbot der Verbreitung einer ausländischen Druckschrift im Inland. Bekanntmachung der Geheimen Staatspolizei Berlin über die Einziehung von Vermögenswerten für das Reich.
Sondergruppe „Grubenholzbewirtschaftung und ⸗verteilung“ bei der Reichsstelle für Holz. Vom 15. September 1942. Anordnung Nr. 17 des Beauftragten für Kriegsaufgaben bei der Wirtschaftsgruppe Metallwaren und verwandte Industrie⸗
zweige über die Herstellung von Plomben vom 21. August 1942.
Anordnung Nr. 18 des Beauftragten für Kriegsaufgaben bei der Wirtschaftsgruppe Metallwaren und verwandte Industrie⸗ zweige über die Herstellung von Herdbeschlägen vom 20. August 1942.
Amtliches Deutsches Reich
Anordnung
bür Aenderung der Anordnung über die Errichtung einer erteilungsstelle für Anoden⸗ und Beleuchtungsbatterien
8 Vom 15. September 1942
Auf Grund des Gesetzes über Frrietuge von Zwangs⸗ kartellen vom 15. Juli 1933 (RGBl. I S. 488) ordne ich anr
Artikel 1
“
le für Anoden⸗ und Beleuchtungsbatterien (Deutscher Reichsanz. und Preußischer Staatsanz. Nr. 266 vom 13. No⸗ vember 1939) wird wie folgt geändert:
1. § 2 Abs. 1 wird um folgenden Wortlaut ergänzt:
„die Qualität dieser Erzeugnisse laufend zu überwachen und die hierfür erforderlichen Maßnahmen zu treffen“.
2. § 7 erhält folgende Fassung:
„Zuwiderhandlungen gegen die Vorschriften des § 2 Abs. 3 und des § 6 Abs. 1 werden nach 88 abe der an⸗ liegenden Schiedsgerichtsordnung, die ein Teil dieser An⸗ ordnung ist, mit einer Vertragsstufe geahndet.
Zuwiderhandlungen gegen § 6 Abs. 2 werden vom Reichs⸗ verwaltungsgericht mit einer Ordnungsstrafe bestraft, wenn ich es beantrage.
„Die Ordnungsstrafe wird in Geld festgesetzt; ihre Höhe ist unbegrenzt“.
3. § 9 wird um folgenden Wortlaut ergänzt:
.„Sie gilt auch für die eingegliederten Ostgebiete und die Gebiete von Eupen, Malmedy und Moresnet“.
8 Artikel 2
Die Anordnung wird in der nunmehr geltenden Fassung im Deutschen Reichsanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger und im Ministerialblatt des Reichswirtschaftsministeriums veröffentlicht.
Bekanntmachung
der neuen Fassung der Anordnung über die Errichtung einer Verteilungsstelle für Anoden⸗ und Beleuchtungsbatterien
Vom 15. September 1942
Gemäß Artikel 2 der Anordnung zur Aenderung der Anordnung über die Errichtung einer Verteilungsstelle wird der geänderte Wortlaut der Anordnung über die Errichtung einer Verteilungsstelle nachstehend bekanntgemacht:
Anordnung
einer Verteilungsstelle für Anoden⸗ und Beleuchtungsbatterien
Vom 15. September 1942
Auf Grund des Gesetzes über Errichtung von Zwangs⸗ kartellen vom 15. Juli 1933 (RGBl. I S. 48 ) ordne ich an:
Die Unternehmungen, welche Anoden⸗ und Beleuchtungs⸗ batterien herstellen, werden zur „Verteilungsstelle für Anoden⸗ und Beleuchtungsbatterien“ zufammengeschlossen.
(1) Di Verteil s d
1(1) Die Verteilungsstelle hat die Aufgabe, für eine volks⸗ wirtschaftlich gerechtfertigte Verteilung 11 ni üregin anzu⸗ erkennenden Aufträge über Anoden⸗ und Beleuchtungs⸗ batterien auf ihre Mitglieder Sorge zu tragen, die Qualität dieser Erzeugnisse laufend zu überwachen und die hierfür erforderlichen Maßnahmen löu treffen.
(2) Der Verteilungsstelle können weitere Aufgaben über⸗ tragen werden.
über die Errichtung
Die Anordnung über die Ehe hns⸗ einer Verteilungs⸗ a
Tätigkeit eine Vergütung, die sich für den Vorsitzer nach
5 3 1 Ueber Beschwerden gegen Anordnungen
der Verteilungsstelle ve § 2 Abs. 3 entscheidet schaftsgruppe Elektroindustrie (WEIJ.).
) Die wextellungastene ist rechtsfähig, wird gericht außergerichtlich von dem Ge G rer ver⸗ treten. Der Geschäftsführer und sein Stellvertreter werden vom Vorsitzenden des Beirats (§ 5) im Einvernehmen mit dem Hauptgeschä bafüchaer der WEI. bestellt und abberufen. . () Der Geschäftsführer ist an die Weisungen und Richt⸗ linien des Hauptgeschäftsführers der WEJ. gebunden.
§ 5 (1) Bei der Verteilungsstelle wird aus dem Kreis der Batteriefabrikanten ein Beirat gebildet. Die Mitglieder des Beirats werden vom Hau 1 der WEJ. ernannt und abberufen. Der Vorsitzende des Beirats wird vom Haupt⸗ geschäftsführer der WEJ. im Einvernehmen mit mir ernannt und abberufen.
„(2) Der Beirat hat die Durchführung der Verteilung zu überwachen und im Rahmen der vom esh. der WEF. erlassenen Ses und Richtlinien und mit dessen Einwilligung Grun gläthe ür die Verteilung aufzu⸗ stellen. Der Beirat regelt Einzelfragen auf dem Gebiet ber als wichtig anzuerkennenden Aufträge im Einvernehmen mit dem Hauptgeschäftsführer der WE.
(3) Ev über den Haushalt sowie über die Festsetzung von Beiträgen trifft der Vorsitzende des Beirats nach Anhörung des Beirats. 1
(1) Die Mitglieder der Verteilungsstelle sind verpflichtet der Verteilungsstelle auf Verlangen Auskunft zu erteilen un die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, soweit dies zur Durchführung der Aufgaben der Verteilungsstelle not⸗ wendig ist.
(2) Die mit der Einholung von Auskünften beauftragten Personen sind verpflichtet, über die ihnen auf Grund der in Abs. 1 enthaltenen Befugnis bekanntgewordenen Tatsachen, vorbehaltli der pflichtmäßigen Berichterstattung, Ver⸗ schwiegenheit zu beobachten und sich der Verwertung der Geschäfts⸗ und Betriebsgeheimnisse zu enthalten.
§ 7
Zuwiderhandlungen gegen die Vorschriften des § 2 Abs. 8 und des § 6 8 1 werden nach “ der anliegenden Schiedsgerichtsordnung, die ein Teil dieser Anordnung ist, mit einer Vertragsstrafe geahndet.
1“ gegen 84 6 Abs. 2 werden vom Reichs⸗ verwaltungsgericht mit einer Ordnungsstrafe bestraft, wenn ich es beantrage.
Die Ordnungsstrafe wird in Geld festgesetzt; ihre Höhe ist unbegrenzt. § 8
die Anordnung jederzeit wieder
§ 9 1“ Anordnung tritt am Tage ihrer Verkündung in Kraft. Sie gilt auch für die eingegliederten Ostgebiete und die Gebiete von Eupen, Malmedy und Moresnet.
Berlin, den 15. September 1942.
Der Reichswirtschaftsminister. J. V.: Dr. Landfried.
Schiedsgerichtsordnung der Verteilungsstelle für Anoden⸗ und Beleuchtungsbatterien
§ 1 Ddas Schiedsgericht gilt als Schiedsgericht im Sinne der ZPO. und entscheidet unter Ausschluß des ordentlichen Rechtsweges im Schiedsverfahreren.
8§ 2 „Das Schiedsgericht besteht aus dem Vorsitzer und zwei Beisitzern. Der Forsüter wird auf die Dauer von zwei Jahren vom Hauptgeschäftsführer der WEF. bestellt. Je ein Beisitzer wird fallweise von der Verteilungsstelle und von der beschuldigten Firma benannt. Die Benennung der Beisitzer muß binnen zwei Wochen nach Anhängigmachung der Klage oder Zustellung der Klageschrift erfolgen, widrigenfalls auf Antrag des Vorsitzers der Hauptgeschäftsführer der WE. die Beisitzer bestimmt. Die Mitglieder des Schiedsgerichts erhalten für ihre
und Weisungen die Wirt⸗ 8
Ich behalte mir vor, aufzuheben.
nach den Anwaltsgebühren erster Instanz errechnet.
„In einem Verfahren können Pec.sae eine Prozeß⸗ gebühr, eine Beweisgebühr und eine Vergleichs⸗ oder Urteils⸗ gebühr erhoben werden.
§ 4
Das Schiedsgericht entscheidet nach billigem Ermessen, wem die Kosten des Verfahrens an sneteen sirch 3
8 5
den Anwaltsgebühren serns Instanz und für die Beisitzer
—
1942
Postscheckkonto: Berlin 41821
8 6 Die Vertragsstrafe wird vom Geschäftsführer des Ver⸗ bandes festgesegi und dem Mitglied durch eingeschriebenen Brief unter Angabe der Gründe mitgeteilt.
„Gegen die seestsetzung einer Vertragsstrafe kann das Mitglied innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach Zu⸗ stellung Klage beim Schiedsgericht echelen
m Falle der E“ ann der Ges e“ der Verteilungsstelle Klage beim Schiedsgericht erheben.
§ 7 Das Schiedsgericht ist hinsichtlich der Höhe der Vertrags⸗ strafe nicht an die angefochtene Entscheidung gebunden.
§ 8 Für das weitere Verfahren gelten die Vorschriften des 10. Füp,⸗ der ZPO. entsprechend. § 9 Bei leicht fahrlässigen Zuwiderhandlungen kann der Geschäftsführer eine Vertragsstrafe bis zu Pgecbet Höhe festsehen, egen die eine Anrufung des Schiedsgerichts durch as Mitglied nicht möglich ist:
a) bei Nichtbeantwortung oder nicht rechtzeitiger Be⸗ antwortung von Arfragen oder Einsendung von öee“ Höhe von
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G b) bei Nichteinhaltung I Kontingente bis zur Sn. ver 300,— Eℳ. er betroffenen Firma muß Gelegenheit gegeben werden, sich oder schriftlich zur Festsetung der Vertragsstrafe zu äußern. 8 § 6 Abs. 3 findet vnmendung Diese Schiedsgerichtsordnung tritt am Tage ihrer Ver⸗ kündung in Kraft. Bereits vor dem Reichsverwaltungsgericht anhängige Verfahren werden von ihr nicht berührt. “ § 11 “ Die von der Verteilungsstelle vereinnahmten Vertrags⸗ strafen sind einem von der WZ zu verwaltenden Fonds für die Ueberwachung der Produktion und der tech⸗ nischen Fortentwicklung der Batterieproduktion im Sinne der Kriegswirtschaft zuzuführen. Ueber die Verwendung etwaiger e“ entscheidet dn 1u““] der WEJ. nach Anhören des eirats. 1
Unterlagen bis zur
Anordnung zur Einsparung von Transportleistungen bei Maßnahmen des Warenverkehrs g vom 16. September 1942
Auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr vom 18. August 1939 (RGBl. I S. 1430) in der Fassung der Verordnung vom 30. Oktober 1941 (RGBl. I. 8 679) wird zur Entlastung der Verkehrslage angeordnet:
§ 1
Alle mit der Lenkung von Erzeugung und Absatz im Be⸗ reich der gewerblichen Wirtschaft bauftragten Stellen sind verpflichtet, bei der Erfüllung ihrer Obliegenheiten auf die Fehsbarung von Transportleistungen besonders Bedacht zu nehmen.
Sie haben, soweit sie dazu ermächtigt sind, alle Maß⸗ nahmen zu treffen, um den Stand der Lieferungs⸗ und Ab⸗ nahmebeziehungen in ihrem Bereich festzustellen, laufend zu überwachen und, wo es zur Entlastung der Verkehrsträger und zur zweckmäßigen Verteilung des Verkehrs auf die ver⸗ schiedenen Verkehrsträger notwendig ist, entsprechend ein⸗
Als besondere Maßnahmen zur Erzielung von Ein⸗ sparungen auf dem Transportgebiet kommen in Betracht:
1. Die Aufhebung, Abänderung und Neufestsetzung von Liefer⸗ und Abnahmebeziehungen;
2. die Festlegung von Entfernungsgrenzen für den Be⸗ zug und den Absatz bestimmter Güter;
3. die Auferlegung einer . für Lieferer und Abnehmer zur Zenußung bestimmter Verkehrsmittel;
4. die Abstimmung der Rohstoffzuteilung, der Belegung der Betriebe mit Produktionsaufgaben und der Auftrags⸗ lenkung auf eine sinnvolle Transportgestaltung;
5. die völlige oder teilweise Stillegung von Betrieben oder die Zulassung ihrer Wiederaufnahme;
6. Anordnungen über die Sorte und die Art der herzu⸗ stellenden Erzeugnisse, insbesondere im Sinne einer Typisie⸗ rung und Normung der Produktion, um die Austauschbar⸗ keit der Lieferungen mit dem Ziel der Transportersparnis zu erleichtern;
.Anordnungen über die Verwendung anderer als der bisher bezogenen Roh⸗, Hilfs⸗ und Betriebsstoffe, Maschinen und Werkzeuge sowie sönstiger Gegenstände, auch wenn diese nach Qualität und Preis / den bisher bezogenen nicht voll entsprechen;
8. Anordnungen über die Lagerhaltung bestimmter
(3) Anordnungen und Weisungen der Uertetungssene zur efolgen.
Gütermengen, um stoßweise auftretenden plötzlichen Anforde⸗ rungen an die Verkehrsträger vorzubeugen. S
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