1942 / 220 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 19 Sep 1942 18:00:01 GMT) scan diff

Reichs⸗

und Staatdanzeiger Nr. 220 vom 19. September 1942.

Neben diesen regelmäßigen vierteljährlichen Bestandsmeldungen kann die Reichsstelle Sondererhebungen vornehmen.

(2) Für die Bestandsmeldung sind die von der Reichsstelle Eisen und Metalle herausgegebenen Vordrucke zu verwenden. Maßgebend für die Erfüllung der Meldepflicht ist der Wort⸗ laut des Vordrucks und der dazugehörigen Erläuterungen. Der Meldepflichtige hat von der Bestandsmeldung eine Zweitschrift anzufertigen und aufzubewahren. 1

2 (3) Ein Meldepflichtiger, der den erforderlichen Melde⸗ vordruck nicht spätestens bis zum 10. Tage nach dem Stichtage erhalten hat, muß ihn unverzüglich bei der Reichsstelle Eisen und Metalle oder bei der von ihr bestimmten Stelle anfordern.

1“ § 6

Ubergaugsbestimmüungen

(1) Die Lagerbuchführung ist am 30. September 1942 auf die neuen Metallklassen 1) und Materialgruppen 2) um⸗ zustellen. 8

(2) Die Bestandsmeldung ist erstmalig für den 30. Sep⸗ tember 1942 nach den neuen Metallklassen und Material⸗ gruppen zu erstatten. 3 8

Teil III 1 Zulassung zum Verkehr mit Metallen § 7 Verkehr mit Metallen Als Verkehr mit Metallen im Sinne der nachstehenden Bestimmungen gilt: 1 G a) die gewerbsmäßige Verarbeitung von Vormaterial, Rohmaterial und Abfallmaterial zur Gewinnung von Metallen oder zur Herstellung von Halbmaterial, b) der Handel mit Vormaterial, Rohmaterial, Abfall⸗ material und Halbmaterial

§ 8 8 8 8 In . ssung zur Aufnahme und Erweiterung de Metallen

(1) Der vorherigen schriftlichen Genehmigung durch die Reichsstelle Eisen und Metalle bedarf: a) die Aufnahme des Verkehrs mit Metallen bei Errich⸗ tung eines neuen Betriebes oder Zweigbetriebes, b) die Aufnahme der Metallgewinnung durch einen Be⸗ trieb der Metallverarbeitung oder des Metallhandels, c) die Aufnahme der Herstellung von Halbmaterial durch einen Betrieb der Metallgewinnung, der Metall⸗ verarbeitung oder des Metallhandels, a) die Aufnahme des Metallhandels durch einen Betrieb der Metallgewinnung oder der Metallverarbeitung, e) die Ausdehnung des Metallhandels auf eine neue Materialgruppe in einem Betriebe des Metallhandels. (2) Dem Metallhandel im Sinne von Absatz 1 wird der etrieb eines Abbruch⸗, Abwrack⸗ oder Verschrottungsgeschäfts X“ 89

Genehmigungsantrag 1““

Anträge auf Genehmigung gemäß § 8 sind bei der zu⸗ ständigen Fachgruppe oder Fachuntergruppe, von Handwerkern bei dem zuständigen Reichsinnungsverband zur Begutachtung und Weitergabe an die Reichsstelle einzureichen. Die Entschei⸗ dung der Reichsstelle ist endgültig. § 10 Genehmigung oder Untersagung des Verkehrs mit Metallen (1) Die Reichsstelle Eisen und Metalle kann die Genehmi⸗ gung zur Ausnahme oder Erweiterung des Verkehrs mit Me⸗ tallen jederzeit widerrufen. Sie kann mit Zustimmung des Reichswirtschaftsministers Personen oder Betrieben die wei⸗ tere Ausübung des Verkehrs mit Metallen ganz oder teilweise untersagen.

(2) Die Genehmigung zur Aufnahme oder Erweiterung des Verkehrs mit Metallen durch die Reichsstelle Eisen und Metalle ersetzt nicht eine nach sonstigen gesetzlichen Vorschriften hierfür erforderliche Erlaubnis. Umgekehrt ersetzt eine der⸗ artige Erlaubnis nicht die Genehmigung der Reichsstelle Eisen und Metalle. 1

(3) Die Genehmigung zur Aufnahme oder Erweiterung des Verkehrs mit Metallen darf nicht auf ein anderes Unter⸗

ehmen oder einen anderen Betrieb übertragen werden Teil IV Schlußbestimmungen 1 § 11 Ergänzungs⸗ und Durchführungsbestimmungen

Die Reichsstelle Eisen und Metalle erläßt die zur Er⸗ Pnzung und Durchführung dieser Anordnung erforderlichen Bestimmungen. Sie kann diese Bestimmungen in Form von Merkblättern herausgeben. Im Deutschen Reichsanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger wird jeweils bekanntgemacht wer⸗ den, wann und wo die Merkblätter zu den einzelnen Teilen dieser Anordnung erhältlich sind.

EW11“ SC 8 5 1 § 12 Ausnahmen

Die Reichsstelle Eisen und Metalle kann Ausnahmen von den Bestimmungen dieser Anordnung oder den dazu erlassenen Ergänzungs⸗ und Durchführungsbestimmungen zulassen oder vorschreiben; Anträge auf Ausnahmen sind über die für den Antragsteller zuständige fachliche Organisation der gewerb⸗ lichen Wirtschaft einzureichen und ausführlich zu begründen.

Etwaige Anfragen über die Bestimmungen dieser An⸗ ordnung oder die dazu erlassenen Ergänzungs⸗ und Durchfüh⸗ rungsbestimmungen sind nur an die zuständige fachliche Organisation der gewerblichen Wirtschaft zu richten. Strafbestimmungen

Verkehrs mit

8

Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung oder gegen § 11 erlassenen Ergänzungs⸗ und Durchführungsbestimmungen werden nach den §§ 10, 12 bis 15 der Verordnung über den Warenverkehr und nach der Verordnung des Führers zum Schutze der Rüstungswirtschaft

die dazu auf Grund von

Inkrafttrein Diese Anordnung tritt am 1. Oktober 1942 in Kraft. Sie ilt auch für die eingegliederten Ostgebiete, die Gebiete von upen, Malmedy und Moresnet, für Elsaß, Lothringen und Luxemburg, für die Untersteiermark und die besetzten Gebiete Kärntens und Krains. X“ Berlin, den 10. September 19422. E 111““ Der kommissarische Reichsbeauftragte Eisen und Metalle. 9 Muüller⸗Zimmermann. ö“ Anlage 1 v1““ zur Auorvnung M II vder Reichsstelle Eisen und Metalle Metallklassenliste

klassen⸗ Metallklassen⸗ Kenn⸗ Bezeichnung Nummer

bezeich⸗ 88 8

nung Abs. 3)

301 Aluminium, nicht legiert. AI 200 kg Aluminiumlegierungen mit mehr als 2,5 v. H. Kupfergehalt.. Aluminiumlegierungen mit mehr als 7 v. H. Siliziumgehalt.. Hütten⸗Aluminiumlegierungen außer denen der Klassen 310 und 320 Umschmelz⸗Al⸗Gußlegierungen.. Antimon, nicht legieret . Hartblei (Antimonblei) Blei, nicht legiert, und Blei⸗ legierungen außer denen der Metallklassen 381, 383 und 343 Cadmium.. E11X“X“ Kupfer, nicht legieret . Messing⸗ und Tombaklegierungen. Rotgußlegierungen.. Bronzelegierungen. Kupfer⸗Nickel⸗Legierungen, Neu⸗ silber⸗Legierungen. Andere Kupferlegierungen.. Magnesium und Magnesiumlegie⸗ 1ö111“”“ Nickel und Nickellegierungen.. QuecksilberV.. Feinzink . Anderes Zik Zinklegierungen mit bis 4 v. H. Kupfergehallt .. Zinklegierungen mit bis 4 v. H. Aluminiumgehalt.. Andere Zinklegierungen... 500 kg Finn⸗ nicht legieerrtt . In 50 kg leizinnlegierungen aller Art außer denen der Metallklasse 343.. 100 kg aller Zinngehalte. L 500 kg Andere Zinnlegierungen Sn- 100 kg öö111“ 4 Lot 100 kg 1111XA1X“”“; Cr 25 kg Molybdun . Mo 25 kg Wolfraum.. . W 25 kg

200 kg 200 kg

200 kg 200 kg 50 kg 500 kg

500 kg 25 kg 25 kg

500 kg

500 kg

500 kg

500 kg

500 kg 500 kg

200 kg 50 kg 34,5 kg

500 kg

500 kg

500 kg

500 kg

090 70

11161“*“

Anlage 2

zur Anordnung MII der Reichsstelle Eisen und Metalle Halbmaterialliste

I. Halbmaterial im Sinne des § 2 Absatz 1, 4 der An⸗ ordnung M. II sind

1. Walz⸗, Preß⸗ und Zieherzeugnisse Hammerwaren, Schmiedeteile aus Metall, auch aus Metall als Kern⸗ schicht mit Überzügen oder Plattierungen aus Metall oder Edelmetall, in folgenden Formen:

Bleche, Bänder, Folien, Scheiben, Näpfchen, Stangen, Profile, Rohre, ““ Drähte, Seile, Litzen, Böden, Schalen, Feuerbuchsteile, miedeteile, auch abgedreht, poliert, dessiniert oder sonst ober⸗ flächenbehandelt, geriffelt, gebogen, gebördelt, gebohrt, geschnitten, entgratet, geschweißt, genietet oder sonst miteinander verbunden, ausgestanzt, mit Gewinde versehen. ierher gehören auch Anoden, soweit sie die vorstehen⸗ den Formen haben.

2. Gesenkpreßteile in rohem, vorgearbeitetem und fertig⸗ bearbeitetem Zustand.

8. Gußerzeugnisse aller Gießverfahren (Sandguß, Ko⸗ killenguß, Spritz⸗ und Preßguß, Schleuderguß, Ver⸗ bundguß und Sturzguß) in rohem, vorgearbeitetem und fertigbearbeitetem Zustand.

4. Sonstige Erzeugnisse:

Metallwolle, Metallpulver mit Ausnahme des als Roh⸗ material geltenden Nickelpulvers.

II. Erzeugnisse aus der Aufzählung unter I, die mit nicht⸗ metallischen Überzeugen 3. B. zum Zwecke der Isolierung versehen, in Maschinen, Armaturen, Apparate oder dergl. ein⸗ gebaut oder sonst mit andersgearteten Erzeugnissen, auch mit

albmaterial einer anderen Metallklasse, verbunden oder zu⸗ 2 mengebaut sind, gelten nicht mehr als Halbmaterial.

3 Anordnung Nr. 15 8 deer Reichsstelle für technische Erzeugnisse (RtE über die Beschlagnahme von Fahrrad⸗, Motorfahrrad⸗ Fahrradanhängerteilen vom 18. September 1942

Auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr vom 18. August 1939 (RGBl. I S. 1430) in der assung der Ver⸗ ordnung vom 30. Oktober 1941 (RGBl. I S. 679) in Ver⸗ bindung mit der Bekanntmachung über die Reichsstellen zur Ueberwachung und Regelung des Warenverkehrs vom 18. August 1939 (Deutscher Reichsanzeiger und reuß. Staatsanzeiger Nr. 192 vom 21. August 1939) wird mit Zu⸗

3

stim nung des Reichswi t

8 . 111“ Fahrradteile im Sinne dieser Anordnung sind alle zur

885 8*

und

oder Fahrradanhängers erforderlichen Teile und Zubehör⸗ artikel einschließlich Beleuchtungen ausschließlich Bereifungen.

§ 2 (1) Alle Fahrradteile sind beschlagnahmt, die sich im Eigentum oder Besitz a) von Herstellern von Fahrrädern Fahrradrahmen, Motorfahrrädern oder Fahrradanhängern und b) von Fahrrad⸗ und Fahrradteile⸗Großhändlern besinden oder bei diesen bis zum 30. September 1942 ein⸗ ehen. 8 (2) Als Hersteller gelten auch die Firmen der Industrie, des Handels und des Handwerks, die Fahrräder, Motorfahr⸗ räder oder Fahrradanhänger hergestellt oder aus Einzelteilen zusammengestellt haben, denen aber keine Erzeugungsaufgabe im Rahmen des Kriegserzeugungsplanes erteilt ist. § 3 8

(1) Hersteller dürfen die beschlagnahmten Fahrradteile verbrauchen, bearbeiten, verarbeiten und aus dem Betriebe entfernen, soweit dies zur Erfüllung der ihnen zugewiesenen Erzeugungsaufgaben erforderlich ist. Als Erzeugungsaufgabe ilt auch die Fertigung auf Grund einer nach § 2 der gemein⸗ Anordnung der Reichsstelle für technische Erzeugnisse und des Beauftragten für Kriegsaufgaben bei der Wirtschafts⸗ ruppe Fahrzeugindustrie über die Lenkung der Fahrrad⸗ fersecag vom 15. März 1942 (Deutsch. Reichsanz. u. Preuß. taatsanz. Nr. 112 vom 15. Mai 1942) erteilten Ausnahme⸗ genehmigung. (2) Großhändler dürfen die beschlagnahmten Fahrradteile an Einzelhändler oder Handwerker zu Reparaturzwecken ab⸗ geben, jedoch monatlich nur in der wertmäßigen Höhe ihres durchschnittlichen in der Zeit vom 1. März 1942 bis 31. August 1942 erzielten Monatsumsatzes.

(1) Sämtliche Hersteller und Großhändler von Fahr⸗ rädern, Motorfahrrädern oder Fahrradanhängern im Sinne dieser Anordnung haben den am 30. September bei Betriebs⸗ schluß vorhandenen Lagerbestand in Fahrradteilen bis zum 20. Oktober 1942 dem Beauftragten für Kriegsaufgaben bei der Wirtschaftsgruppe Eöö Berlin⸗Charlotten⸗ burg 2, Hardenbergstraße 8, zu melden. Fehlmeldung ist erforderlich.

(2) Die Meldung ist in doppelter Ausfertigung auf vor⸗ geschriebenem Formblatt zu erstatten. Das Formblatt ist bis zum 25. September 1942 bei der Wirtschaftsgruppe Fahrzeug⸗ industrie, Berlin⸗Charlottenburg, Hardenbergstraße 8, anzu⸗ fordern. 8 5

Ueber die Inanspruchnahme der beschlagnahmten Fahr⸗ radteile erläßt der Beauftragte für Kriegsaufgaben bei der Wirtschaftsgruppe Fahrzeugindustrie mit Zustimmung des Reichsbeauftragten für technische Erzeugnisse nähere An⸗ weisung. 86

Die Reichsstelle für technische Erzeugnisse kann von den Bestimmungen dieser Anordnung Ausnahmen zulassen, sie kann diese mit oder Bedingungen versehen. Anträge auf Erteilung von Ausnahmegenehmigungen sind über die rganisation der gewerblichen Wirtschaft in

oppelter Ausfertigung einzureichen. 8

§ 7 uwiderhandlungen gegen die Bestimmungen dieser An⸗ ordnung werden nach den §8 10, 12 15 der Verordnung über den Warenverkehr und nach der Verordnung des Führers um Schutze der Rüstungswirtschaft vom 21. März 1942 öBl. I S. 165) bestraft. 88

Diese Anordnung tritt am Tage ihrer Verkündung in Kraft. Sie gilt auch für die eingegliederten Ostgebiete und die Gebiete von Eupen, Malmedy und Moresnet.

Berlin, den 18. September 1942. 8

Der komm. Reichsbeauftragte für technische Erzeugnisse. Gerhard Wolff.

Nichtamtliches

Postwesen

8 Höchstgewicht für Postpakete herabgesetzt 8 Zum Schutze der Arbeitskraft der bei der Deutschen Reichs⸗

st in großer Zahl beschäftigten Frauen wird das Höchstgewicht hr Pakete vom

1. Oktober 1942 an bis auf weiteres auf kg herabgesetzt.

Fernsprechdienst mit dem Ausland

Vom 1. Oktober 1942 an gilt der zwischen Deutschland einer⸗ seits und Bulgarien, Finnland, Kroatien, Norwegen, Serbien und der Türkei anderseits vereinbarte Fernsprechtarif ohne Aus⸗ nahme für alle seit 1938 mit dem Deutschen Reich vereinigten Ost⸗ und Westgebiete, für das Protektorat Böhmen und Mähren, 5 das Generalgouvernement und für Elsaß, Lothringen und uxemburg.

Fernsprechdienst mit der Slowakei Die Gebühren für Gespräche zwischen Deutschland und der Slowakei werden vom 1. Oktober ab nicht mehr nach der Ent⸗ fernung zwischen den Sprechorten, sondern nach Zonen berechnet. Ueber die Höhe der neuen Gebühren geben die Vermittluꝛgs⸗ stellen Auskunft.

Umfang des Postscheckdienstes im August 19422 Die Zahl der Postscheckkonten ist im August 1942 8466 Konten auf 1 5998 394 gestiegen. Auf diesen Konten wurden bei 75,3 Millionen Buchungen 31,3 Milliarden Reichsmark um⸗ gesetzt. Davon sind 26,8 Milliarden Reichsmark oder 85,7 v. H. unbar beglichen worden. Das Guthaben auf den Postschcke⸗ konten betrug Ende August 2404 Millionen Reichsmark, im Monatsdurchschnitt 2337 Millionen Reichsmark.

Kunst und Wissenschaft

Spielplan der Berliner Staatstheater iin der Zeit vom 20. bis 28. September 1942 Staatsoper

September. André Chenier. Leitung: Heger. Beginn: 17 ¾ Uhr.

Gonmtag, 20. Musikal.

Musikal.

vom 21. März 1942 (RGBl. 1 S. 165) bestrafftt.

Fertigung und Ausstattung eines Fahrrades, Motorfahrra es

Montag, 21. September. Ero der Schelm. Letun Schüler. Beginn: 17 % Uhr.

6“

1

zum Deutschen neichsanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger

Berlin, Sonnabend, den 19. September

8

7. Aktiengesellschaften ue Grundstücks⸗Artiengesenschaft „Transgea“, Verlin.

Bilanz zum 31. Dezember 1941. Abschrei⸗ bung

Stand am

1. 1. 1941 Zugang

Vermögen. Anlagevermögen:

Bebautes Grundstück mit Geschäfts⸗ und Wohn⸗ gebäuden.. 496 671 69

Beteiligungen..

Rℳ Rℳ 2

108 866 16 000

Umlaufvermögen: k1“ orderungen auf Grund von Warenlieferungen und Leistun HN und Postscheckguthaben.. 8 S. ankguthaben . 1

. 0 * * 20 0 2⁴ .⁴ 89 .⁴ * 0 0 20

610 447/9

Verbindlichkeiten. E öbö11ö11-1—.“;

Gesetzliche Rückkagggeeeenn 8 süeh Rücklagen.

200 000 20 000 194 760/8 14 000 181 567 4 119 70

610 44797 Dezember 1941.

FR. “ℳ ϑ, 11 343 30 462 36

15 633/ 98 4 934 90 28 123 72 8 257 05

68 755

ückstellungen für ungewisse Schulden erbindlichkeiten gegenüber Konzernunternehmen Sonstige Verbindlichkeiten ..

Gewinn⸗ und Verlustrechnung zum

——

8 Aufwendungen. A“ . oziale Abgaben .. ... .“ auf das Anlagevermöosgen... . steuern vom Einkommen, vom Ertrag und vom Alle übrigen Aufwendungen..

Erträge. . 60 231 180

8 343

68 755

Der Vorstand: Dr. Rudolf Renner Georg Haegert. Nach dem abschließenden Ergebnis unserer pflichtmäßigen Pruüfung auf Grund 5 EG lasgtan der Vorstand erteilten Auf⸗ id Nachweise entsprechen die Buchführun er Jahresabschl er Geschäftsbericht den gesetzlichen Vorschriften. 8 114.“ Bet zebewirzsch nfi⸗ 2.g⸗ fn. etrieb rischaftliche Prüfungs⸗ und Treuhandgesellschaft m. b. H. bbbe 8 r: ehe. Der Aufsichtsrat der Gesellschaft setzt sich zusammen aus den Herren: Direktor Dr. Fritz Herbst, Berlin, Vorsitzer: Direktor Dr. Berlin, stellvertr. Vorsitzer; Direkkor Paul Roseno, Berlin. v“ ———————ö [25151]. 1

Natronzellftoff⸗ und Papierfabriken Aktiengesellschaft.

Auf Vorschlag des Vorstands hat der Aufsichtsrat beschlossen, das Grundkapital unserer Gesellschaft um R 8 000 000,— auf ER.ℳ 16 000 000,— mit Wirkung zum 31. Dezember 1941 gemäß der Dividendenabgabeverordnung vom 12. 6. 1941 im Wege der Berichtigung zu erhöhen. Die Berichtigung des Grundkapitals ist am 8. Sep⸗ tember 1942 in das Handelsregister eingetragen worden. Die Berichtigung wird durch Ausgabe von Zusatzaktien über E.ℳ 1000,— und Rℳ 100,— durchgeführt werden. Hierüber ergeht alsbald nach unserer zum 30. September 1942 einberufenen ordent⸗ lichen Hauptversammlung eine gesonderte Bekanntmachung.

Die berichtigte Bilanz und Gewinn⸗ und Verlustrechnung lautet wie folgt:

Bilanz zum 31. Dezember 1941.

E ußerordentlicher Ertrag.. Verlust 194l1 .

vor nach Kapitalberichtigung

RA 8

Aktiva. R.ℳ I. Anlagevermögen: Bebaute Grundstücke mit Geschäfts⸗ und Wohnge⸗ bäuden, Fabrikgebäuden und anderen Baulich⸗ keiten, unbebaute Grundstücke, Maschinen unnd 11“1“ maschinelle Anlagen . .111 556 200 11 556 200,— Werkzeuge, Betriebs⸗ und Geschäftsausstattung.. 27,— 27 Beteiligungen... . . . ..2 670 102105 2 880 102005

14 226 329 05 14 436 329 05

Umlaufvermögen: Wertpapiere.. Forderungen an Konzernunternehmen.. Wechsel und Schechs . 33 088 02 öbe5 . 277 974 85 Bankguthbbennn ..11 110 013714 Roh⸗, Hilfs⸗ und Betriebsstoffe, halbfertige und fertige Erzeugnisse, geleistete Anzahlungen, For⸗ derungen auf Grund von Warenlieferungen und Leistungen, sonstige Forderungen..... Abgrenzposten.. Bürgschaften R.ℳ 279 135,02

. 8 494 23 . 1 500(— 469 475 95

8 494 23

1 500— 469 475 9 33 088 02 277 974 85

1 110 013,14

15 013 880 5015 013 880,50 34 144 73 34 144/73

31 174 900 47/31 384 900 Sn

Passiva.

Grundkapital 1“ 8 000 000 [16 000 000

Rücklagen:

Gesetzliche..

Sonstige ...

Freie Rücklage

Rückstellungen

für Pensionen....

Sonftigs. .

Verbindlichkeiten:

Anleihen (dinglich gesichert).

Schulden an Konzernunternehmen

Atzee’ass 144*“*

Bankschulden

Anzahlungen von Kunden, Verbindlichkeiten auf Grund von Warenlieferungen und Leistungen, Verpflichtungen gegenüber ÜUnterstützungseinrich⸗ tungen, sonstige Verbindlichkeiien...

Abgreitzvosten.

Gewinnrest aus 19430 . ..

Bürgschaften R. N 279 135,02

8 81774 900 47731 384 900/47

1 600 000 750 000

1 013 512 750 000 8 590 076

981 758 1 089 494

981 758 1 089 494

3 000 000 3 296 924 128 881 600 000

3 000 000 3 296 924 52 128 881 83 600 000

3 342 446 80 3 342 446 80 345 395 14 595 395/14 36 411/74

Gewinn⸗ und Verlustrechnung für 1941.

——————-—

1 Soll. Zinsmehraufwand . . . .. . .. Außerordentliche Aufwendungen.. Uebrige Aufwendungen.. Gewinnrest aus dem Jahre 1940

Zuführung zum Grundkapital.. Kapitalberichtigungspauschsteuer.. Zuführung zur gesetzlichen Rücklage

Gewinnvortrag aus 190o. Erträge aus Beteiligungen Außerordentliche Erträge

Auflösungsbeträge zur Kapitalbexichtigun a) aus dem Gewinn des Jahres 194 b) aus freien Rücklagen.

Natronzellstoff⸗ und Papierfab Akti sel 8g llsto⸗ bierfabriken Aktiengesellschaft.

Nach dem abschließenden Ergebnis unserer pflichtmüßigen Prnsehaf auf Grund ver Bücher und der Schriften der Gesellschaft sowie der vom Vorstand erteilten Auf⸗ S die Buchführung, der Jahresabschluß und der

Zeschäftsbericht, soweit er den resabschluß erläutert, d. etzli Vo ifte einschl. der 111““ e 1u1u“]

Berlin, im August 1942.

Treuhand⸗Vereinigung Attiengesellschaf

EEEE S53 Z„* 5. 4 8 52 8 seltschaft.

Der Aufsichtsrat setzt sich zusammen aus den Herren: Dr. Hans Pilber Verlin⸗ Vorsitzer; Max H. Schmid, Berlin, stellv. Vorsitzer; Dr. Franz Kiel, Verlin; Emil von Linhart, Wien; Dr. Hellmuth Müller⸗Clemm, Berlin; Georg M. Riedner,

Berlin; Dr. Hans A. Simon, Berlin.

Der Vorstand wird gebildet aus dan Herren: Paul Barni D s-den H : P Barnickel, Altdamm; Dr. Rudolf Haas, Berlin; Eugen Landholt, Krappitz. Stellv.: Walther Dingerling, Berhn⸗

Max A. Hille, Berlin.

Der Vorstand.

Barnickel. Haas. Lendholt.

[25847] Aufruf zur Anmeldung von Aktien der Zuckerfabrik Raffinerie „Ibiersk⸗“ A. G., Vorwalde, Kreis Kalisch. 8 Auf Grund von § 31 der Verordnung über die Abwicklung der Forderungen und Schulden polnischer Vermögen (Schuldenabwicklungsverordnung) voin 15. August 1941, RGBl. I S. 516, und der dazu ergangenen 5. Anordnung der Haupttreuhandstelle Ost zur Durch⸗ führung der Schuldenabwicklungsver⸗ ordnung (AO. Nr. 16) vom 8. Mai 1942 (Deutscher Reichsanzeiger Nr. 108/42 werden hiermit die Aktionäre der

Zuckerfabrik & Raffinerie „Zbiersk““

A. G., Vorwalde, Kreis Kalisch, aufgefordert, ihre Aktien bei dem unter⸗ zeichneten kommissarischen Verwalter binnen einer Frist von drei Monaten anzumelden.

Die Aktionäre haben mit der An⸗ meldung die Aktien entweder in Ur⸗ schrift einzureichen oder ihren Besitz durch die Hinterlegungsbescheinigung einer Devisenbank, und wenn die Hinterlegung im Ausland erfolgt, durch die Hinterlegungsbescheinigung einer als zuverlässig anerkannten ausländischen Bank nachzuweisen, in der die Urkunden genau zu pezeich⸗ nen sind (Nennbetrag, Stücknummer).

Erfolgen die Anmeldung und die Vorlegung der Aktienurkunden l(oder der Hinterlegungsbescheinigung) nicht innerhalb der vorgesehenen Frist, so werden die Aktien für kraftlos erklärt werden.

Die Aktionäre haben bei der Anmel⸗ dung der Aktien oder der Einreichung der Urkunden (Hinterlegungsbeschei⸗ nigungen) nachzuweisen:

1. daß sie nicht zu den Personen ge⸗ hören, derven Vermögen nach der Polenvermögensverordnung vom 17. September 1940 (RGBl. 1 S. 1270) der Beschlagnahme unter⸗ liegt, und

.entweder

a) daß ihnen das Mitgliedschafts⸗

recht am 1. September 1939

zustand (Altbesitz), oder

wenn sie das Mitgliedschafts⸗ recht nach dem 1. September 1939 erworben haben, daß ihr Rechtsvorgänger nicht zu den Personen gehört, deren Ver⸗ mögen der Beschlagnahme nach der Polenvermögensverordnung unterliegt, und daß diesem das Mitgliedschaftsrecht am 1. Sep⸗ teember 1939 zustand.

Der persönliche Nachweis ist wie folgt zu führen: 11“ 1. für deutsche zugehörige:

durch Stagatsang ehörigkeitsaus⸗ weis, Reit gas, ennkarte des Deutschen Reiches, Ausweis der Deutschen Volksliste Abt. 1 bis 3 he „Vorbescheid“ oder „Vor⸗ äufiger Ausweis“, laut welchem die Aufnahme in die Deutsche Volksliste erfolgt ist) oder Ein⸗ bürgerungsurkunde, für deutsche Volkszugehörige im Generalgouvernement: durch Bescheinigung des zustän⸗ digen Kreis⸗ oder Stadthaupt⸗ manns, . für Protektoratsangehörige: durch Bescheinigung der zustän⸗

Staats⸗ und Volks⸗

8 *

c) aus der Zuschreibung zum Anlagevermögen

8 4% (8. 283 204 52 486 057

1 194 078/71

36 411 74

1 999 752 72

8 000 000 250 000 586 488

[8 836 488

203 117 249 200 1 547 435

1 999 752

ö“ 36 411 8 590 076 26 210 000

8 836 488

Berlin, dan 9. September 19 Stellv.;: Dingexling. Hille.

4. für ausländische Staatsangehörige: durch Bescheinigung der zustän⸗ digen Behörde des ausländischen Staates (Heimatbehörde oder im

tretung).

Personen des Privat⸗ rechts, Gesellschaften oder Vereine haben nachzuweisen, daß am 1. Sep⸗ tember 1939 die Mehrheit der An⸗ teile nicht Personen gehörte, deren Ver⸗ mögen der Beschlagnahme unterliegt und die Verwaltung nicht von solchen Perxsonen maßgebend beeinflußt war vgl. § 10 PolVermVO.). Dieser Nachweis kann durch Bescheinigung der zuständigen Treuhandstelle oder der zuständigen Industrie⸗ und Han⸗ delskammer, bei Genossenschaften durch Bescheinigung des zuständigen Genossenschaftsverbandes und bei Vereinen durch Bescheinigung der zuständigen Polizeibehörde geführt werden.

Der Nachweis des Altbesitzes am 1 September 1939 (sowohl des ur⸗ sprünglichen wie des von einem Rechts⸗ vorgänger abgeleiteten) ist grundsätz⸗ lich durch schriftliche Belege zu führen, . B. durch Ankbkaufsabrechnungen, Schlußscheine, Depotauszüge, Anliefe⸗ rungsquittungen, Versicherungen einer als zuverlässig bekannten in⸗ oder aus⸗ ländischen Bank.

Vorwalde, den 16. September 1942. Zuckerfabrik Raffinerie „Zbiersk“ A. G., Vorwalde, Kreis Kalisch. Der kommissarische Verwalter: Berndt von Saenger.

Deuütschen Reich zugelassene Ver⸗

ank für Oberdonau und Salzburg.

Zuwahlen in den Aufsichtsrat.

In der am 16. September 1942 cb⸗ gehaltenen ao. Hauptversammemg. wurden die Herren Dr. Erich Gebert, Gauwirtschaftsberater bei der Gau⸗ leitung der NSDAP., Salzburg, und Dr.⸗Ing. Robert Oedl, Gesellschafter der Firma Gebr. Leube, Zement ⸗brik, Salzburg⸗Gartenau, in den Au ssichts⸗ rat gewählt, der nunmehr folgende Zusammensetzung hat:

„Vorsitzer: Franz Langoth, S⸗Ober⸗ führer, Mitglied des Reichstages, Gau⸗ amtsleiter, Linz; Vorsitzerstellvertreter: Dr. Josef Joham, Mitglied des Vor⸗ standes der Creditanstast⸗Bantverein, Wien. Mitglieder: Josef Bösmüller, Gesellschafter der Firma Gebr. Roitt⸗ ner, Eisengroßhandlung, Salzburg; Franz Danzer, Landesrat, Gaukämme⸗ rer in Oberdonau, Linz; Dr. Erich Gebert, Gauwirtschaftsberater bei der Gauleitung der NSDAP., Salzburg; Dr. Roland Loos, Rechtsanwalt, Linz; Dr.⸗Ing. Robert Oedl, Gesellschafter der Firma Gebr. Leube, Zementfabrik Salzburg⸗Gartenau; Dr. SHeinrich Steinsky, Rechtsanwalt, Linz; Dr. Leo Sturma, Oberbürgermeister der Gau⸗ hauptstadt Linz, Linz.

Der Vorstand

ö“ er

[25846] Stolberger Aktiengesellschaft für feuerfeste Produkte i. L. Aachen⸗Forst. 8

Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zu der diesjährigen ordentlichen Hauptversammlung auf Dienstag, den 13. Oktober 1942, 12,15 Uhr, in das Büro des Herrn Notar Dr. jur. Heinrich Küppers, Aachen, Heinrichsallee 10, eingeladen.

Tagesordnung: 1. Vorlage der Bilanz nebst Gewinn⸗ und Verlustrechnung mit den Be⸗ richten des Liquidators und Auf⸗ srats für das Geschäftsjahr 1941/42.

.Beschlußfassung über die Genehmi⸗

gung der Bilanz.

3. Entkastung des Aufsichtsrats und

des Liquidators.

In der Hauptversammlung sind die⸗ jenigen Aktionäre stimmberechtigt, wel⸗ che ihre Aktien spätestens drei Tage vor der Hauptversammlung ent⸗ weder bei unserer Gesellschaft oder der Bankkommandite Koch, Otten & Co. i. L., Aachen, hinterlegt oder deren geschehene Hinterlegung bei einem deutschen Notar durch Bescheinigung nachgewiesen haben.

Aachen, den 15. September 1942.

Koch, Dr. Walter, Vorsitzer.

[25853]

Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hierdurch zu der am 12. Ok⸗ tober 1942 um 16 Uhr in unseren Geschäftsräumen: Braunschweig, Adolf⸗ Hitler⸗Platz 1, stattfindenden ordent⸗ lichen Hauptversammlung eingeladen.

Tagesordnung: 1. Mitteilung über die Berichtigung des Aktienkapitals auf Reichsmark 2 400 000,—.

2. Beschlußfassung über die Erhöhung des Aktienkapitals um Hℳ 1,1 Mill. unter Ausschluß des gesetzlichen Be⸗ zugsrechtes der Aktien.

Vorlegung des Geschäftsberichtes

[25880] Westfälische Zellstoff A.⸗G. „Alphalint“, Arnsberg/ Westf. Einladung zur Hauptversammlung am Dienstag, dem 13. Oktober 1942, nachmittags 16 Uhr, in Berlin⸗Halensee, Albrecht⸗Achilles⸗ Straße 62 —64 (Reichswerke Hermann Göring). Tagesordnung: 1. Vorlage des Jahresabschlusses so⸗

standes und des Berichts des Auf⸗ sichtsrats für das 1941 .

2. über die Entlastung des Vorstandes und des Aufsichts⸗ rats.

8. Beschlußfassung über die Gewinn⸗ vstsn shnenh.

4. Wahl des Abschlußprüfers für das

laufende Geschäftsjahr.

5. Wahlen zum Aufsichtsrat.

6. Satzungsänderung.

Zur Teilnahme an der Hauptver⸗ sammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nach § 18 der Satzung diejenigen Aktionäre berechtigt, die bie spätestens Donnerstag, den 8. Ok⸗ toher 1942 bei der Gesellschaft oder der Dresdner Bank, Filiale Iser⸗ lohn i. Westf., ihre Aktien oder über diese lautende Hinterlegungsscheine einer deutschen Wertpapiersammel⸗ bank oder eines deutschen Notars hinterlegen.

Die Hinterlegung gilt auch dann als ordnungsmäßig erfolgt, wenn die Ak⸗ tien mit Zustimmung einer Hinter⸗ egungsstene für sie bei anderen Bank⸗ firmen bis zur Beendigung der Haupt⸗ versammlung im Sperrdepot gehalten werden.

Arnsberg i. Westf., den 19. Sep⸗

digen Landes⸗ oder Bezirksbeh Hi

des Protektorats,

1““ 8

tember 1942.

wie des Geschäftsberichts des Vor⸗- Geschäftsjahr

und des Jahresabschlusses für das

Geschäftsjahr 1941 mit dem Bericht des Aufsichtsrates.

4. Beschlußfassung über die Verwen⸗ dung des Reingewinnes.

5. Beschlußfassung über die Ent⸗ lastung des Vorstandes und des Aufsichtsrates für das Geschäfts⸗ jahr 1941.

6. Beschlußfassung änderungen:

a) Aenderung der §§ 4 und 5 der Satzung infolge Berichtigung und Erhöhung des Grundkapitals;

b) Ergänzung des § 8 der Satzung durch Hereinnahme einer Bestimmung, die den Herrn Braun⸗ schweigischen Finanzminister befugt, Richtlinien für die Prüfung fest⸗ zusetzen.

7. Wahlen zum Aufsichtsrat.

8. Wahl eines Bilanzprüfers für das Geschäftsjahr 1942.

Zur Ausübung des Stimmrechtes in

der Hauptversammlung sind diejenigen

Aktionäre berechtigt, welche ihre Aktien

nebst einem doppelten Nummernver⸗

zeichnis spätestens am dritten Werk⸗

tage vor dem Versammlungstage

bei der Gesellschaftskasse, Braun⸗ schweig, Adolf⸗Hitler⸗Platz 1, oder

bei der Braunschweigischen Staats⸗ bank, Braunschweig,

bei der Commerzbank,

Braunschweig, bei der Deutschen Bank,

Braunschweig,

hinterlegen oder deren anderweitige

Hinterlegung nach § 18 der Satzung

nachgewiesen haben.

Deutsche Asphalt⸗Aktiengesellschaft

der Limmer und Vorwohler Grub

felder, Braunschweig.

über Satzungs⸗

Filiale

Filiale

Der Vorstand. 8

Vorsitzer des Aufsichtsrates.