11,71, Sofia 415,50, Zagreb 6,81, Zürich 80,20. — Am 19. Sep tember geschlossen.
London, 19. September. (D. N. B.). New York 402,50 — 403,50 Paris —,—, Berlin —,—, Spanien (offiz.) 40,50, „Montreal 4,43 — 4,47, Amsterdam —,—, Brüssel —,—, Italien (Freiv.) —,—, Schweiz 17,30 — 17,40, Kopenhagen (Freiv.) —,—, Stockholm 16,85 — 16,95, Oslo —,—, Buenos Aires (offiz.) 16,95 ⁄4 — 17,13, Rio de Janeiro (inoffiz.) —,—, Schanghai Tschungking⸗Dollar —,—. Amsterdam, 19. September. (D. N. B.) [12,00 Uhr; holl. Zeit.]
[Amtlich. Berlin 75,36, London —,—, New York —,—, Paris —,—, Brüsse 30,11 — 30,17, Schweiz 43,63 — 43,71, Helsingfors —,—, Italien (Clearing, —,—, Madrid —,—, Oslo —,—, Kopen⸗ hagen —,—, Stockholm 44,81 — 44,90, Prag —,—.
Zuüͤrich, 19. September. (D. N. B.) [11,40 Uhr.] Paris 9,57 ½, London 17,32 ½, New York 4,31 nom., Brüssel 69,25 B., Mailand 22,66 ½¼, Madrid 40,00 B., Holland 229,50, Berlin 172,55, Lissa⸗ bon 17,87 ½, Stockholm 102,67, Oslo 98,75 B., Kopenhagen 90,25 B., Sofia 5,40 B., Prag 17,37 ½ B., Budapest 104,50 B., Zagreb 8,75 B., Athen —,—, Istanbul 3,37 ½ B., Bukarest 2,75, Helsingfors 877,50, Buenos Aires 100,75, Japan 101,25, Rio 22,50 B.
Kopenhagen, 18. September. (D. N. B.) London 19,34, New York 479,00, Berlin 191,80, Paris 10,85, Antwerpen 76,80, Zürich 111,25, Rom 25,35, Amsterdam 254,70, Stockholm 114,15, Oslo 109,00, Helsingfors 9,83, Prag —,—, Madrid —,—. Alles Brief⸗ kurse.
“ 18. September. (D. N. B.) London 16,85 G., 16,95 B., Berlin 167,50 G., 168,50 B., Paris —,— G., 9,00 B., Brüssel —,— G., 67,50 B., Schweiz. Plätze 97,00 G., 97,80 B., Amsterdam —,— G., 223,50 B., Kopenhagen 87,60 G., 87,90 B.,
Oslo 95,35 G., 95,65 B., Washington 415,00 G., 420,00 B., Helsing⸗
Wertpapiere 1““
Hamburg, 18. September. (D. N. B.) [Schlußkurse.] Dresdner Bank 144,25, Vereinsbank 151,25, Hamburger Hochbahn 126,00, Hamburg⸗Amerika Paketf. —,—, Hamburg⸗Südamerika 125,00, Nordd. Lloyd 125,50, Dynamit Nobel —,—, Guano 87,50, Harburg. Gummi —,—, Holsten⸗Brauerei 210,00, Karstadt —,—, Siemens St.⸗Akt. —,—, do. Vorz.⸗Akt. —X,—, Neu Guinea —,—, Otavi 27,25.
Wien, 18. September. (D. N. B.) 4 % Nied.⸗Donau Lds.⸗Anl. 1940, A 103,75, 4 % Ob.⸗Donau Lds.⸗Anl. 1940 104,00, 4 % Steier⸗ mark Lds.⸗Anl. 1940 104,00, 4 % Wien 1940 102 8⅞, Donau⸗ Dampfsch.⸗Gesellschaft —,—, A. E. G.⸗Union Lit. A —,—, Alpine Montan AG. „Hermann Göring“ 92,25, Brau⸗AG. Oesterreich —,—, Brown⸗Boveri —,—, Egydyer Eisen u. Stahl 119,25, „Elin“ AG. f. el. Ind. —,—, Enzesfelder Metall 113,00, Felten⸗Guilleaume 140,00, Gummi Semperit 228,50, Hanf⸗Jute⸗Textil 197,50, Kabel⸗ und Drahtind. 175,00, Lapp⸗Finze AG. 100,00. Leipnik⸗Lundb. —,—, Leykam⸗Josefsthal —,—, Neusiedler AG. 169,50, Perlmooser Kalk —,—, Schrauben⸗Schmiedew. 170,00, Siemens⸗Schuckert —,—, Simmeringer Masch. 141,00, „Solo“ Zündwaren —,—, Steirische Magnesit —,—, Steirische Wasserkraft —,—, Steyr⸗Daimler⸗Puch 129,75, Steyrermühl Papier 168,50, Veitscher Magnesit —,—, Waagner⸗Biro 142,25, Wienerberger Ziegel 123,00.
Wiener Protektoratswerte, 18. September. (D. N. B.) Zivnostenska Bank 195,00, Dux⸗Bodenbacher Eisenbahn 160,00, Ferdinands Nordbahn —,—, Ver. Carborundum u. Elektr. A. G. 623,00, Westböhm. Bergbau⸗Aktienverein 118,00, Erste Brünner Maschinenf.⸗Ges. 76,00, Metallwalzwerk AG. Mährisch⸗Ostrau 154,00, Prager Eisenind.⸗Gesellschaft 360,00, Eisenwerke A. G.
Sparkasse —,—, 4 ½ % Pfandbr. Mähr. Sparkasse 10,20, 4 % Mähr. Landeskultur⸗Bank⸗Komm.⸗Schuldverschr. —,—, 4 % Mähr. Landes⸗ kultur Eisenbahn⸗Schuldverschr. —,—, 4 ½ % Zionostenska Bank Schuldverschr. r,—. — *) Am 17. September 657,50. Amsterdam, 18. September. (D. N. B.) A. Fortlaufend no⸗ tierte Werte: 1. Anleihen: 4 % Nederland 1940 S. L. mit Steuererleichterung 101 ⅛, 4 % do. 1940 S. II ohne Steuererleich⸗ terung 100 ⁄, 4 % do. 1940 S. II mit Steuererleichterung 101 ½¼ 3 ½ % do. 1941 (St. zu 100) 97 ⅜, 4 % do. 1941
3 % do. 1937 92 %, 3 % (31½) do. 1938 95 ⁄1, 2 % % Nederl. Werkelijke Schuld Zert. 767 ¾, do. Handels Mij. Zert. (1000) 130,50. 2. Aktien: Algem. Kunstzijde Unie (AKU) 156,00, Van Berkels Patent 140,25, Fokker Nederl. Vliegtuigenfabr. 240,00, Lever Bros. & Unilever N. V. Zert. —,—, Philips Gloeilampen⸗ fabr. (Holding⸗Ges.) 288,00, Koninkl. Nederl. Mij. tot Expl. v. Petroleumbr. 321,50, Amsterdam Rubber Cultuur Mij. 200 00, Holland Amerika Lijn. 143,00, Nederl. Schepvaart Unie 180,75, Handelsvereenig. Amsterdam (HVA) 340,25, Deli Mij. Zert. (1000) Senembah Mij. —r,—. B. Kassapapiere: 1. Festverzins⸗ liche Werte: 3 ½ % Amsterdam 1937 S. II 99,25, 3 ½ % Rotterdam 1938 S. I 99,00 B., 4 % Nederl. Bankinstelling Pfb. —,—. 2. Aktien: Nederl. Bankinstelling R. I —,—, Amsterdam Droogdok —,—, Heemaf. N. V. —,—, Heinekens Bierbrouwerij —,—, do. Zert. —,—, Holland. St. Meelfabriek —,—, Holl. Draad und Kabelfabriek —,—, Holl. Kunstzijde In. (HKI) —,—, Intern. Gewapend Beton⸗ bouw 171,50, Intern. Viscose Comp. 120,50, Kon. Ned. Hoogovens und Staalfabr. Zert. 3. Folge 161,00, Lever Bros. & Unilever N. V. 7 % Vorz. —,—, do. 7 % Vorz. Zert. —,—, do. 6 % Vorz. (St. z. 100) —,—, do. 6 % (St. z. 1000) —,—, Nederlandsche⸗Kabelfabriek 273,00, do. Zert. —,—, Nederl. Scheepsbouw Mij. 205,00, Nederlandsche Vlas
fors 8,35 G., 8,59 B., Rom 22,00 G., 22,20 B., Prag —,—, Madrid —,—, Kanada 3,75 G., 3,82 B., Lissabon —,— G., 17,90 B.
Oslo, 18. September. (D. N. B.) London Berlin 175,25 G., 176,75 B., Paris —,— G., 10,00 B., Amsterdam —,— G., Helsingfors 8,70 G., 9,20 B., Stockholm 104,55 G., 91,75 G., 92,25 B., Rom 22,20 G., 23,20 B., Prag —,—.
7
1 G., 101,50 G.,
G.
103,00 B. 1,50 B.,
London, 18. September. (D. N. B.) Silber Barren prompt 23,50, Silber auf Lieferung Barren 23,50, Gold 168/,—.
„— G., 17,75 B., New York Zürich Antwerpen 105,10 B., Kopenhagen
235,00 B.,
—,—, Ringhoffer Tatra 400,00.
Rothau⸗Neudek 69,00, A. G. vorm. Skoda Werke Pilsen 292,50, Heinrichsthaler Papierfabr. 177,00, Cosmanos, Ver. Textil u. Druck⸗ fabriken A. G. 58,50, A. G. Roth⸗Kosteletzer Spinn. Web. 70,00, Ver. Schafwollenfabriken A. G. 57,50, 4 % Dux⸗Bodenbacher Prior.⸗Anl. 1891 —,—, 4 % Dux⸗Bodenbacher Prior.⸗Anl. 1893 —,—, Königs⸗ hofer Zement 437,50, Poldi⸗Hütte 655,00*), Berg⸗ u. Hüttenwerksges. Renten: 4 ½ % Mährisch. Landes⸗ anleihen 1911 —,—, 4 % Pilsen Stadtanleihen —,—, 4 ½ %% Pilsen Stadtanl. —,—, 50% Prager Anleihe —,—, 4 % Böhm. Pfandbr. (57jährig) —,—, 4 % Böhm. Landesbank Schuldverschrei⸗ F (100) 147,00, Deli Mij. Zert. (100) 201,00, Blaauwhoedenveem⸗ bungen —,—, 4 %, Böhm. Landesbank Komm.⸗Schuldsch. —r',—, 2
4 % Böhm. Landesbank Meliorationssch. —,—, 4 % Pfandbr. Mähr.
Stoom⸗Spinnerij —,—,
Hyp.⸗Bank do. Vorz.
riesseveem —,—,
Spinnerij 167,00, Philips Reineveld Maschinefabriek —,—, Droogdok Mij. 287,00, do. Zert. 291,00, Kon. Mij. De Schelde, Nat. Bez. v. Aand. —,—, Handel Mij. R. S. Stokvis & Zn. 165,00,
140,50, Veendaalsche St. Spinnerij en Weverij Blikfabrieken —,—, Vereen. Kon. Papierfabr. van Geldern Zonen 156,00, do. Pref. —,—, Wilton Feijenoord Dog en Werft 173,50, —,—, Nederl. Wol. Mij. —,—, Holl
Magazijn de Bijenkorf V. N. kum. Vorz. —,—, do. Gewinnber.⸗Sch. R. II —,—.
Gloeilampenfabrieken Vorz. 177,00, do. Vorz. —,—, Rotterdamsche
Stork & Co. 174,00, do. Vorz.
—,—, Vereenigde
nd. Amerika Lijn.
I do. 6 %
öffentlicher Anzeiger
1. Untersuchungs⸗ und Strafsachen, 2. Zwangsversteigerungen, 8. Aufgebote,
Oeffentliche Zustellungen, Verlust⸗ und Fundsachen, Auslosung usw. von Wertpapieren,
7. Arktiengesellschaften, 8. Kommanditgesellschaften auf Aktien, 9. Deutsche⸗Kolontalgesellschaften,
10. Gesellschaften m. b. H., 11. Genossenschaften, 12. Offene Handels⸗ und Kommanbditgesellschaften,
18. Unfall⸗ und Invalidenversicherungen, 14. Deutsche Rolchsbank und Bankausweise, 15. Verschiebene Bekanntmachungen.
3. Aufgebote
[25829] Aufgebot.
1. Der Bauer Hermann Harig in Hordorf, 2. der Bauer Ernst Wehmann in Wedesbüttel, 3. der Bauer Werner Knust in Altferchau und 4. der Bauer August Müller in Klötze haben das Aufgebot der angeblich verlorengegan⸗ genen auf ihren Namen lautenden Aktien der Aktien Zuckerfabrik in Fallersleben Nr. 761, 797, 1193 und 617 im Nennbetrage von je 750 HRℳ (umgestellt auf 500 G◻ ℳ) beantragt. Der Inhaber der Urkunden wird auf⸗ gefordert, spätestens in dem auf den 1. April 1943, 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte anzu⸗ melden und die Urkunden vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunden erfolgen wird.
Fallersleben, 16. September 1942.
Das Amtsgericht.
— 8
25832] Durch Ausschlußurteil vom 8. 9. 1942 ist die Aktie Nr. 57 der Gemeinnützigen Bau⸗Aktien⸗Gesellschaft in Münster über 500 H.ℳ, ausgestellt am 1. 2. 1929 für Franz Lehmköster in Münster und am 1. 4. 1930 abgetreten an den Tisch⸗ lermeister Heinrich Drücker in Münster für kraftlos erklärt.
Münster i. W., 8. September 1942.
Das Amtsgericht.
7. Artien⸗ gesellschaften
[25848] Berghütte Berg⸗ und Hüttenwerks⸗Gesell⸗
schaft, Teschen. 8 Umtausch unserer auf K 1500,— lautenden Aktien in Reichsmark⸗
Aktien. 1. Bekanntmachung.
In unserer Hauptversammlung vom 6. Juli 1942 ist gemäß der Um⸗ stellungsverordnung für die einge⸗ liederten Ostgebiete vom 3. Februar 941 u. a. beschlossen worden, das Grundkapital unserer Gesellschaft von bisher K 375 000 000,— auf Hlℳ
75 000 000,— umzustellen. 8 Nachdem diese Umstellung in das Handelsregister eingetragen worden ist, ordern wir unsere Aktionäre auf, hre auf Kronen lautenden Aktien der Nummernfolge nach geordnet unter Beifügung eines Nummernverzeich⸗ nisses in doppelter b“ bis spätestens zum 31. Dezember 1942
einschließlich 8
Deutschen
in Berlin: bei der Bank, bei der Dresdner Bank, in Wien: bei der Creditanstalt⸗ Bankverein, bei der Länderbank Wien Ak⸗ tiengesellschaft, in Prag: bei der ANKHlnion⸗Bank, bei der Böhmischen Bank, bei der Gewerbebank 8 während der bei diesen. Stellen üb⸗ lichen Geschäftsstunden an den zustän⸗ digen Schaltern zum Umtausch in Reichsmark⸗Aktien einzureichen. Bei den vorgenannten Stellen kön⸗ nen gegen Einlieferung von je Stück zehn Aktien über je nom. K.
Böhmischen
Escompte⸗
1500,— mit Gewinnanteilscheinen Nr. 19 u. o drei neue Aktien über je RHℳ 1000,— mit Gewinnanteil⸗ scheinen Nr. 1 u. ff., von je einer Aktie über nom. K 1500,— mit Gewinnanteilscheinen Nr. 19 u. ff. eine neue Aktie über Rℳ 300,— mit Gewinnanteilscheinen Nr. 1 u. ff. erhoben werden.
Wir bitten unsere Aktionäre, von der Möglichkeit, Abschnitte über Rℳ 1000,— zu erhalten, im weitgehendsten Umfang Gebrauch zu machen.
Die Aushändigung der neuen Al⸗ tien eschieht baldmöglichst gegen Rückgabe der über die eingereichten Aktien ausgestellten Empfangsbescheini⸗ gungen bei derjenigen Umtauschstelle, die die Bescheinigung ausgestellt hat. Die Bescheinigungen sind nicht über⸗ tragbar. Die Stellen sind berechtigt, aber nicht verpflichtet, die Legitimation des Vorzeigers der Empfangsbescheini⸗ gung zu prüfen. 1
Für die mit dem Umtausch der auf Kronen lautenden Aktien verbundenen Sonderarbeiten wird die übliche Pro⸗ vision in Anrechnung gebracht; sofern jedoch die umzutauschenden Aktien mit einem nach der Nummernfolge geord⸗ neten Verzeichnis an den zuständigen Schaltern der vorgenannten Umtausch⸗ stellen unmittelbar eingereicht werden und ein Schriftwechsel hiermit nicht verbunden ist, erfolgt der Umtausch kostenfrei.
Sämtliche noch auf Kronen lauten⸗ den Aktien unserer Gesellschaft, die nicht bis zum 31. Dezember 1942 zum Umtausch eingereicht worden sind, werden auf Grund der Umstellungs⸗ verordnung vom 3. Februar 1941 nach § 67 des Aktiengesetzes mit Genehmi⸗ gung des Amtsgerichts Teschen vom 8. September 1942 für kraftlos er⸗ klärt. An Stelle der für kraftlos er⸗ klärten Kronen⸗Aktien werden neue Aktien nach Maßgabe der gesetzlichen “ ausgehändigt oder hin⸗ terlegt.
Teschen, den 15. September 1942.
Berghütte Berg⸗ und Hüttenwerks⸗ Gesellschaft.
[25852] 1 Hirsch Janke & Co. Aktien⸗ gesellschaft, Weißwasser, O. L. Die Aktionäre unserer Gesellschaft
werden hiermit zu der am Mittwo
den 21. Oktober 1942, nachmittags
4 ¼ Uhr, in den Räumen der Firma
Bartsch, Quilitz & Co. Aktiengesell⸗
schaft, Berlin NW 40, Döberitzer Str.
Nr. 3-4, stattfindenden 36. ordent⸗
lichen Hauptversammlung eingeladen.
Tagesordnung:
1. Vorlegung der Bilanz nebst Ge⸗ winn⸗ und Verlustrechnung sowie der Berichte des Vorstandes und des Aufsichtsrats für das Ge⸗ schäftsjahr 1941 sowie Beschluß⸗ fassung über die Genehmigung dazu und über die Vervwvendung des Reingewinns.
.Beschlußfassung über die Entlastung des Vorstandes und des Aufsichts⸗ rats.
3. Wahl des Wirtschaftsprüfers.
4. Berschiedenes.
Zur Teilnahme an der Hauptver⸗ sammlung sind nur Aktionäre berech⸗ tigt, die ihre Aktien spätestens am zweiten erktage vor der Haupt⸗
8
versammlung bei der Gesellschafts⸗ kasse oder bei dem Bankhaus Donald Flatow, Berlin W 8, Mohrenstr. 10, in den üblichen Geschäftsstunden hinter⸗ legt haben. Statt der Aktien können auch von der Reichsbank oder von einer anderen deutschen Bank oder Bankfirma ausgestellte Depotscheine, aus denen die Nummern der depo⸗ nierten Aktien ersichtlich sind, hinter⸗ legt werden. Die Aktionäre sind auch zur Hinterlegung bei einem Notar be⸗ rechtigt. Wird hiervon Gebrauch ge⸗ macht, so muß die Hinterlegungsbe⸗ scheinigung des Notars, aus der die Nummern der hinterlegten Aktien er⸗ sichtlich sind, spätestens am zweiten Werktage vor dem Tage der Haupt⸗ versammlung dem Vorstand der Ge⸗ sellschaft zur Erlangung einer Stimm⸗ karte vorgelegt werden.
Weißwasser, im September 1942.
Der Vorstand. Bartsch. Malky.
[24422]
Papierfabrik Steinbach & Co.,
Aktiengesellschaft in Malmedy
(Papeteries Steinbach & Cie.,
Soc. An., Malmedy).
Wir laden unsere Aktionäre zu der am Dienstag, den 29. September 1942, 12 ÜUhr, im Verwaltungs⸗ gebäude unserer Gesellschaft zu Mal⸗ medy, Eupener Landstraße Nr. 1, statt⸗ findenden außerordentlichen und or⸗ dentlichen Hauptversammlung ein.
Tagesordnung:
1. Vorlage der Reichsmarkeröffnungs⸗ 8 für den 1. April 1941 und der Berichte des Vorstandes und
des Abschlußprüfers zur Reichs⸗ markeröffnungsbilanz und Um⸗
.
.Beschlußfassung über die Reichs⸗ markeröffnungsbilanz und Um⸗ stellung. 8 Neufaßung der Satzung zur An⸗
assung an das Aktien eleh
. Vorlage des Geschäftsberichts und des Berichts des Aufsichtsrats so⸗ wie Feststellung des Daßese. abschlusses für das am 31. März
1942 abgelaufene Geschäftsjahr.
5. Bescugjaßung über die Verwen⸗ dung des Reingewinnes.
6. Beschlußfassung über die Entlastung des Vorstandes und Verwalters.
7. Wahl des Aufsichtsrats.
8. Wahl des Abschlußprüfers für das laufende Geschäftsjahr.
Aktionäre, die an der Hauptversamm⸗ lung teilnehmen wollen, müssen ihre Aktien mindestens fünf volle Tage 5 dem Tage der Hauptversamm⸗ ung I Gesellschaft in Malmedy
oder
bei der Dresdner Bank in Aachen hinterlegen. b
Die Hinterlegung kann auch bei einem deutschen Notar oder bei einer Wertpapiersammelbank erfolgen. In diesem Falle ist die Bescheinigung des Notars über die erfolgte Hinterlegung bzw. der von der Wertpapiersammel⸗ bank ausgestellte Hinterlegungsschein spätestens einen Tag nach Ablauf der Hinterlegungsfrist bei der Ge⸗ sellschaft einzureichen.
Malmedy, im September 1942.
Papierfabrik Steinbach & Co
Aktiengesellschaft. Der Vorstand. Dr. Jouck.
* 85
188 0 Peter Fix Söhne Aktiengesellschaft, Duisburg. Einladung zur ordentlichen
Hauptversammlung.
Wir laden hierdurch die Aktionäre unserer Gesellschaft zur ordentlichen Hauptversammlung auf den 12. Ok⸗ tober 1942, 16 Uhr, in unsere Büro⸗ räume in Duisburg⸗Meiderich, Kiff⸗ wart 1—8, ein.
Tagesordnung:
.Vorlage des Fehceaccchensgh 1941 und Beschlußfassung über die Ge⸗ winnverteilung.
„Entlastung des Aufsichtsrates und des “ —
Neuwahlen zum Aufsichtsrat,
„Festsetzung der Vergütung für den 1““
Wahl des Abschlußprüfers für 1942.
Teilnahme⸗ und abstimmungsberech⸗ tigt sind die Aktionäre, die ihr Er⸗ scheinen bis zum 11. Sktober 1942 der Gesellschaft anzeigen und ihre Aktien vor Beginn der Hauptver⸗ sammlung bei der Gesellschaft hinter⸗ legen. Die 1488 kann auch bei einem deutschen Notar oder einer Wertpapiersammelbank erfolgen. In diesen Fällen ist die Hinterlegungs⸗ quittung zwei Tage vor dem Tage der Hauptversammlung der Gesell⸗ schaft einzureschen.
Duisburg⸗Meiderich, 16. 9. 1942.
Der Vorstand.
Bartsch, Quilitz & Co. Aktiengesellschaft, Berlin. Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zu der am Mittwoch, den 21. Oktober 1942, nachmittags 4 Uhr, in unseren Räumen, Berlin NW 40, Döberitzer Straße 3—4, statt⸗ findenden ordentlichen Hauptver⸗ sammlung eingeladen. Tagesordnung:
1. Vorlegung der Bilanz nebst Ge⸗ winn⸗ und Verlustrechnung sowie der Berichte des Vorstandes und des Aufsichtsrats für das Ge⸗ chäftsjahr 1941 sowie Beschluß⸗ schäftei über die Genehmigung da⸗ u und über die Verwendung des
2 Beich epofhe über die Entlast
Beschlußfassung über die Entlastung des defesleng und des Aufsichts⸗
rats.
3. Wahl des Wirtschaftsprüfers.
4. Verschiedenes.
Zur Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung sind nur Aktio⸗ närve berechtigt, die bei der Gesell⸗ schaft, bei einem reichsdeutschen No⸗ tar, bei einer zur Entgegennahme der Aktien befugten Wertpapiersammel⸗ bank oder bei den Bankhäusern Do⸗ nald Flatow, Berlin W 8, Mohven⸗ straße 10, und Eichborn & Co., Breslau, ihre Aktien so zeitig hinter⸗ legt haben, daß zwischen dem Tage der eimciengens und dem Tage der Hauptversammlung mindestens drei Tage frei bleiben. Werden die Ak⸗ tien bei einem Notar oder bei einer Wertpapiersammelbank hinterlegt, so ist die von diesen auszustellende Be⸗ scheinigung spätestens am Tage nach Ablauf der Hinterlegungsfrist bei der Gesellschaft einzureichen.
Berlin, im September 1942.
Der Vorstand. Bartsch. Lasamnick.
1
[25711] Samson Apparatebau Aktiengesell⸗ schaft, Frankfurt a. M.
Die Aktionäre werden hierdurch zur diesjährigen, im Geschäftslokal der Ge⸗ sellschaft, Frankfurt a. M., Schielestraße Nr. 13, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung auf Donnerstag den 29. Oktober 1942, nachmittags 17 Uhr, eingeladen.
Tagesordnung:
1. Vorlage des Geschäftsberichts des Vorstandes nebst Bilanz und Ge⸗ winn⸗ und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 1941/42 sowie des Prüfungsberichtes des Aufsichts⸗ rates.
. Verwendung des Reingewinnes.
.Entlastung des Vorstandes und des Aufsichtsrates.
.Neuwahl des Aufsichtsrates.
. Wahl des Bilanzprüfers für das Geschäftsjahr 1942/43.
Die zur Ausübung des Stimmrechts in der Versammlung nach § 21 der Satzungen erforderliche Hinterlegung der Aktien kann erfolgen bei:
der Commerzbank A.⸗G., Filiale Frankfurt a. M. in Frankfurt a. M.,
der Gesellschaft in a. M.
Frankfurt a. M., den 15. Sep⸗ tember 1942. Der Vorstand.
Frankfurt
V
[25854] Einladung.
Hierdurch laden wir unsere Aktionäre zu der am Donnerstag, den 19. No⸗ vember 1942, vormittags 11 Uhr, in Kaiserslautern, Gaststätte „Grüne Laterne“, Riesenstraße 6, stattfindenden 6. ordentlichen Hauptversammlung
ein, um über die nachstehende Tages⸗
ordnung Beschluß zu fassen.
Tagesordnung:
1. Vorlage des Geschäftsberichts und
Jahresabschluß 1941. Bericht des Aufsichtsrates.
.Beschluß über die Verwendung des Reingewinns.
„Beschluß zur Entlastung des Auf⸗
sichtsrates und des Vorstandes.
1 Wühr des Aufsichtsrates. G
‚Wahl des Bilanzprüfers für 1942
. Verschiedenes.
Zur Teilnahme an der Hauptver⸗ sammlung sind alle Aktionäre berech⸗ tigt, die 8 Aktienbuch der Gesellschaft eingetragen sind. 4
Die Ausübung des Stimmrechts ist davon abhängig, daß die Aktien min⸗ destens zwei Wochen vor der Haupt⸗ versammlung, bis zum 4. November 1942, bei unserer Geschäftskasse, Frankfurt ö Kaiserstraße 24, interlegt werden.
h Geschäftsbericht und Fahresabschluß liegen zur Einsicht auf. 8 Hai esetatlal
Der Vorstand. Dr. Thaysen.
‚rantwortlich für den Amtlichen und Nichtamt⸗ Uütren keil 58g redaktionellen Teil den An⸗ zeigenteil und für den Verlag:
1. V.: Rndolf Lantzsch in Verlin NW 21
Saar
8
Druck der Preußischen Verlags⸗ und Druckeret
GmbH. Berlin Drei Beilagen
teinschl. Herhte und einer Zentral⸗ handelsregisterbeilage)
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termin bei ber e ergenftele eingegangen sein.
Reichsbankgirokonto Verlin, Konto Nr. 1/1913
Berlin,
Montag, den 21. September, abends
Poftscheckkonto: Berlin 41821 1942
Inhalt des amtlichen Teiles
4.
1“
Deutsches Reich
Bekanntmachungen der Geheimen Staatspolizei Berlin und Graz über die Einziehung von Vermögenswerten für das Reich.
Bekanntmachung über die Errichtung von Reichskreditkassen. Vom 21. September 1942.
Bekanntmachung über die 17. Ziehung der Auslosungsrechte der Bayerischen Ablösungsanleihe.
Bekanntmachung gemäß § 7 des Maisgesetzes. 8
Gemeinsame Anordnung über die Verwendung von Kühl⸗ und Schmiermitteln, Schneid⸗, Härte⸗, Vergüte⸗ und Anlaßflüssig⸗ keiten. In der Fassung vom 18. September 1942.
Preußen 8
Bekanntma hung über die 4 ½ zinsige Preußische Staatsa von 1937.
Amtliches Deutsches Reich
Bekanntmachung Auf Grund des § 1 des Gesetzes über die Einziehung kommunistischen Vermögens vom 26. Mai 1933 — RGBl. 1 S. 293 — in Verbindung mit dem Gesetz über die Einziehung volks⸗ und staatsfeindlichen Vermögens vom 14. Juli 1933 — RBl. I1 S. 479 —, dem Runderlaß des Reichsministers des Innern vom 14. Juli 1942 — I 903/42 — 5400 — MBliV. vom 22. Juli 1942 S. 1481 — über die Aenderung der Zuständigkeit bei der Einziehung kommunistischen Ver⸗ mögens in Berlin und dem Erlaß des Führers und Reichs⸗ kanzlers über die Verwertung des eingezogenen Vermögens von Reichsfeinden vom 29. Mai 1941 — RSBl. I S. 303 — wird das inländische Vermögen des Juden Peter Israel Feig), am 6. Februar 1895 in Berlin geboren, zu⸗ gunsten des Deutschen Reiches eingezogen. Berlin, den 11. September 1942. Geheime Staatspolizei. Staatspolizeileitstelle Berlin. J. V.: Dr. Venter.
Bekanntmachung Auf Grund des § 1 des Gesetzes über die Einziehung kommunistischen Vermögens vom 26. Mai 1933 — RGBl. I S. 293 — in Verbindung mit dem Gesetz über die Einziehun volks⸗ und staatsfeindlichen Vermögens vom 14. Juli 193 — RBl. I S. 479 —, dem Runderlaß des Reichsministers des Innern vom 14. Juli 1942 — I 903/42 — 5400 — MBliV. vom 22. Juli 1942 S. 1481 — über die Aenderung der Zuständigkeit bei der Einziehung kommunistischen Ver⸗ mögens in Berlin und dem Erlaß des Führers und Reichs⸗ kanzlers über die Verwertung des eingezogenen Vermögens von Reichsfeinden vom 29. Mai 1941 — RGBl. I S. 303 — wird das inländische Vermögen des Juden Ernst Israel Graeffner, am 27. Juli 1880 in Breslau geboren, zu⸗
gunsten des Deutschen Reiches eingezogen.
Berlin, den 11. September 1942. Geheime Staatspolizei. Staatspolizeileitstelle Berlin.
“ Einziehungsverfügung Das gesamte bewegliche und unbewegliche, mittelbare
und unmittelbare Vermögen sowie alle Rechte und Ansprüche
der Berta Sara Frisch, geboren 16. Juli 1858, deutsche Reichsangehörige, zuletzt Budapest X, Horthy Miklos 83 wohn⸗ haft gewesen, wird gemäß § 1 Absatz 1 der Verordnung über die Einziehung volks⸗ und staatsfeindlichen Vermögens im Lande Oesterreich vom 19. August 1938 — RGBl. 1 S. 1620 — zugunsten des Deutschen Reiches, vertreten durch den Reichsminister der Finanzen, eingezogen.
Mit der Einziehung des Vermögens erlöschen alle Rechte und Ansprüche der bisherigen Eigentümer und gehen auf das Deutsche Reich über. ““
Graz, den 11. September 1942. 3
Geheime Staatspolizei. Staatspolizeistelle Graz.
Bekanntmachung
über die Errichtung von Reichskredittaf Vom 21. September 1942 1 Absatz 2 der Verordnung über die Errichtung
1 sen
und den Geschäftskreis von Reichskreditkassen in den besetzten
Gebieten vom 15. Mai 1940 (7GBl. I S. 771) und nach
Ermächtigung auf Grund der Verordnung über eine Er⸗
gänzung der Verordnung über Reichskreditkassen vom 1. März
1941 (RGBl. I S. 125) sind Reichskreditkassen eröffnet worden am 18. September 1942 in Kursk, 116“.“ am 21. September 1942 in Maikop
richtlich und außergerichtlich vertreten.
Die Reichskreditkassen werden durch ihren Vorstand ge⸗ Erklärungen des Vorstandes einer Reichskreditkasse sind verbindlich, wenn sie innerhalb des Geschäftskreises dieser Reichskreditkasse von zwei Vorstandsmitgliedern oder ihren Vertretern abgegeben werden. Die Namen der Vorstandsmitglieder werden durch Aus⸗ hang in den Geschäftsräumen der Kasse bekanntgemacht.
Berlin, den 21. September 1942. 1 Hauptverwaltung der Reichskreditkassen. Scholz. Wilz.
Bekanntmachung
über die 17. Ziehung der Auslosungsrechte der Bayerischen Ablösungsanleihe
Die für das Jahr 1942 vorzunehmende 17. Ziehung der Auslosungsrechte findet am Montag, den 5. Oktober 1942, ab 8 Uhr vormittags, im Dienstgebäude der Bayer. Staats⸗ schuldenverwaltung, München, Königinstraße 17, Erdgeschoß, öffentlich statt. Das Ergebnis der Ziehung wird im Deutschen Reichsanzeiger und im Völkischen Beobachter (Bayer. Reg.⸗ Anz.) in München veröffentlicht.
München, den 16. September 1942. Bayer. Staatsschuldenverwaltung. Präsident: von Schneider.
“ 1
Bekanntmachung
Auf Grund des § 7 des Maisgesetzes vom 5. Oktober 1934 (7GBl. I S. 918 ff.) in der Fassung der Verordnung zur Aenderung des Maisgesetzes vom 28. Februar 1936 (RGBl. I. S. 131) in Verbindung mit § 5 der Verordnung zur Aus⸗ führung des Maisgesetzes vom 5. Oktober 1934 (RGBl. I. S. 921) wird in Aenderung und Erweiterung meiner Anord⸗ nungen vom 11. August 1937 (Bekanntmachung im Deutschen Reichsanzeiger Nr. 185) und vom 17. November 1941 (Bekanntmachung im Deutschen Reichsanzeiger Nr. 282) fol⸗ gendes angeordnett
I. Die Been it neeneh vom 28. August 1942 (Deutscher Reichsanzeiger Nr. 209), betreffend den Monopolverkaufspreis der Reichsstelle für Getreide, Futtermittel und sonstige land⸗ wirtschaftliche Erzeugnisse, Geschäftsabteilung, für Saatgut von Rotklee, wird aufgehoben.
II.
Der Monopolverkaufspreis der Reichsstelle für Getreide, Futtermittel und sonstige landwirtschaftliche Erzeugnisse, Geschäftsabteilung, für die nachstehend genannten, aus dem Auslande eingeführten Waren ist, soweit es sich um Handels⸗ saatgut handelt, bis auf weiteres folgender:
Für Saatgut von:
1. Esparsette, enthülst . . . . . 124 Rℳ je 100 kg
2. Futtererbsen (auch Peluschken). 33 Rℳ je 100 kg
3. Ackerbohnen . . . .24 F ℳ je 100 kg.
Diese Preise verstehen sich auf der Grundlage unverzollt waggonfrei Grenzstation oder ex Schlepp Grenze.
Berlin, den 17. September 1942.
Der Vorsitzende des Verwaltungsrats der Reichsstelle für Getreide, Futter⸗ mittel und sonstige landwirtschaftliche Erzeugnisse. 11161X“X“” Dr. M o r i t. 9 11“ “
über die Verwendung von Kühl⸗ und Schmiermitteln, Schneid⸗, Härte⸗, Vergüte⸗ und Anlaßflüssigkeiten
In der Fassung vom 18. September 1942
Auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr vom 18. August 1939 (RGBl. I S. 1431) in der Fassung der Verordnung vom 30. Oktober 1941 (RGBl. I S. 679) in Verbindung mit der Bekanntmachung über die Reichsstellen zur Regelung und Überwachung des Warenverkehrs vom 18. August 1939 (Deutscher Reichs⸗ und Preuß. Staats⸗ anzeiger Nr. 192 vom 21. August 1939) wird mit Zustim⸗ mung des Reichswirtschaftsministers angeordnet:
I
Kühlmittel und Schneidflüssigkeiten für die spanabhebende
Formung Kühl⸗ und Schmiermittel für die spanlose Formung
§ 1 (1) Alle Mineralöle und Pettstoffe bzw. Erzeugnisse hieraus, die als Kühlmittel und Schnei flüffigteiten für die spanabhebende bzw. als Kühl⸗ und Schmiermittel für die span⸗ kose Formung von Werkstoffen aller Art Verwendung . v können, werden unabhängig davon, ob sie in fester, halbfester oder flüssiger Form geliefert werden, für die Zwecke dieser Anordnung in folgende Gruppen von Bearbeitungsmitteln (B⸗Gruppen) eingeteilt:
B⸗Gruppe 1: Erzeugnisse, die in Wasser löslich oder mit
. Wasser mischbar bzw. emukgierbar sind. B⸗Gruppe 2: Erzeugnisse ohne Gehalt an Fetten, Fett⸗ stossen 118 Produkten hieraus, die mit
f
Wasser nicht mischbar sind und aus reinem Mineralöl bestehen ober für Werkstoffbear⸗ beitungszwecke geeignete fettstoffreie Zusätze
enthalten.
B⸗Gruppe 3: Erzeugnisse mit einem Gehalt bis zu 3 Gew. ‧% an Fetten, Fettstoffen bzw. Produkten hier⸗ aus, die mit Wasser nicht mischbar sind.
B⸗Gruppe 4: Erzeugnisse mit einem Gehalt über 3 bis zu
“ 25 Gew. an Fetten, Fettstoffen bzw. Pro⸗
dukten hieraus, die mit Wasser nicht misch⸗ bear sind. B⸗Gruppe 5: Erzeugnisse mit einem Gehalt über 25 bis
8 zu 100 Gew. % an Fetten, Fettstoffen bzw.
Produkten hieraus, die mit Wasser nicht mischbar sind.
(2) Unter Fetten und Fettstoffen sind alle pflanzlichen und tierischen Oele und Fette, deren Fettsäuren, synthetische Fettsäuren und Glyzerin sowie Erzeugnisse hieraus und alle übrigen Stoffe, soweit sie der Ueberwachung der Reichsstelle für industrielle Fette und Waschmittel unterliegen, sowie das in den Zuständigkeitsbereich der Reichsstelle „Chemie“ ge⸗ hörende Talöl und seine Destillationsprodukte zu verstehen.
(3) Die Veräußerer der im Abs. 1 genannten Erzeugnisse
haben den Erwerbern mitzuteilen, zu welcher der 5 B⸗Gruppen
die von ihnen gelieferten oder angebotenen Erzeugnisse ge⸗ hören. Diese Mitteilung enthebt den Verbraucher bei An⸗ wendung der Bestimmungen des § 2 der eigenen Nach⸗ prüfungspflicht. Verbraucher, die Kühlmittel und Schneid⸗ flüssigkeiten für die spanabhebende bzw. Kühl⸗ und Schmier⸗ mittel für die spanlose Formung selbst herstellen oder ihre Zusammensetzung vor Anwendung ändern, haben die Gruppenzugehörigkeit des endgültig zum Verbrauch gelan⸗
genden Erzeugnisses selbst zu ermittel
8 2 8 “
(1) Die Verwendung von Erzeugnissen der B⸗Gruppe 1 unter Zusatz von Wasser unterliegt keinen Beschränkungen. Für die Herstellung von Emulsionen, Mischungen und
ösungen aus Wasser und Erzeugnissen der B⸗Gruppe 1 darf
nur Wasser unter 8 Grad deutscher Härte verwendet werden. Die Verwendung von Erzeugnissen der B⸗Gruppe 1 ohne Zusatz von Wasser ist verboten.
(2) Die Verwendung von Erzeugnissen der B-Gruppe 2 als Kühl⸗ und Schneidflüssigkeit für Bearbeitungsvorgänge bei der spanabhebenden Formung und als Kühl⸗ und Schmiermittel für Bearbeitungsvorgänge bei der spanlosen Formung unterliegt keinen Beschränkungen.
(3) Dies gilt vorläufig auch für Erzeugnisse der B⸗Gruppe 3; die Reichsstelle für Mineralöl kann jedoch ihre Verwendung durch Bekanntmachung im Deutschen Reichs⸗ anzeiger und Preuß. Staatsanzeiger beschränken oder unter⸗ sagen.
(4) Die Verwendung von Erzeugnissen der B⸗Gruppen 4 und 5 zu Kühl⸗ und Schneidzwecken bei der spanabhebenden Formung bzw. zu Kühl⸗ und Schmierzwecken bei der spanlosen Formung ist nur mit Zustimmung der Reichsstelle für Mineralöl zulässig.
II G
Härte⸗, Vergüte⸗ und Anlaßflüssigkeiten
§ 3 Die Verwendung aller Flüssigkeiten mit einem Gehalt an Fetten, Fettstoffen bzw. Erzeugnisse hieraus (§ 1 Abs. 2) bei Härte⸗, Vergüte⸗ und Anlaßvorgängen ist verboten.
III. Allgemeine Vorschriften
Die Reichsstelle für Mineralöl kann in besonderen Fällen Ausnahmen von den Bestimmungen dieser Anordnung zu⸗ lassen. Die Ausnahmegenehmigungen können an Bedingungen und Auflagen geknüpft und jederzeit widerrufen werden.
. § 5 Fennedzs achchncgen gegen diese Anordnung werden nach den 8§ 10, 12 bis 15 der Verordnung über den Warenverkehr bestraft. § 6
(1) Diese Anordnung tritt am 28. September 1942 in Kraft. Sie gilt auch für die eingegliederten Ostgebiete und die Gebiete von Eupen, Malmedy und Moresnet.
.(2) Gleichzeitig tritt die Gemeinsame Anordnung über die Verwendung von Kühlmitteln, Schneid⸗, Härte⸗, Vergüte⸗ und Anlaßflüssigkeiten in der Fassung vom 2. Februar 1942 (Deutscher Reichs⸗ und Preuß. Staatsanzeiger Nr. 28 vom 3. Februar 1942) außer Kraft.
Berlin, den 18. September 1942. .
Der Reichsbeauftragte für Mineralöl. Raab.
Der Reichsbeauftragte für Chemie Dr. Claus Ungewitter. Der Reichsbeauftragte für industrielle Fette un