1942 / 222 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 22 Sep 1942 18:00:01 GMT) scan diff

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Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 221 vom 21. September 1942. S. 4

Beklagten zur mündlichen Verhandlung! Hindenburgplatz Nr. 4, I. Stockwerk,

des Rechtsstreits vor die 10. Zivil⸗ kammer des Landgerichts in Breslau auf den 8. Dezember 1942, vor⸗ mittags 9 ½ Uhr, mit der Aufforde⸗ rung, sich durch einen bei diesem Ge⸗ richt zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtigten vertreten zu lassen. 10 R 210/42.

Breslau, den 14. September 1942. Der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle

des Landgerichts.

[25836] Oeffentliche Zustellung. Die Frau Hedwig Maros, geb. Grünke, aus Adlershorst, Bromberger Straße 11 a, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Justizrat Dr. Wannow in Zoppot, klagt gegen ihren Ehemann, den Matrosen Johann Maros, z. Zt. unbekannten Aufenthalts, wegen Ehe⸗ scheidung aus § 49 Ehegesetz. Die Klägerin lädt den Beklagten zur münd⸗ lichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die III. Zivilkammer des Land⸗ gerichts in Danzig, Neugarten 30,34 2. Stockwerk, Zimmer Nr. 201, au den 14. November 1942, 10 Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechts⸗ anwalt als Prozeßbevollmächtigten ver⸗ treten zu lassen. Danzig, den 14. September 1942. Die Geschäftsstelle, Abt. 43, des Landgerichts.

[25837] Oeffentliche Zustellung. Es klagen auf Ehescheidung: 1. Jo⸗ ann Schlotzhauer, Frankfurt, Main, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt

Justizrat Dr. Schmidt⸗Scharff, gegen

Helene Schlotzhauer geb. Leiser, früher

in Frankfurt, Main, gemäß § 55 Ehe⸗

gesetzes, 2/2 R 147/42, 2. Maria Magy eb. Hartung, Frankfurt, M., Prozeß⸗

FevollRüchtigter. Rechtsanwalt Göllner, egen Wilhelm Heinrich May, früher

EI 41 967, gemäß §§ 47,

49 Ehegesetzes, 2/5/8 R 98/42. Die

Kläger laden die Beklagten zur münd⸗

lichen Verhandlung des Rechtsstreits

vor das Landgericht Frankfurt, M., u 1 vor die 2. Zivilkammer auf den 3. November 1942, 9 Uhr, zu 2

vor die 5. Zivilkammex auf den

20. November 1942, 9 Uhr, mit

der Aufforderung, sich durch einen bei

diesem Gericht zugelassenen Rechtsan⸗ walt als Prozeßbevollmächtigten ver⸗ treten zu lassen. Frankfurt a. Main, 15. 9. 1942. Geschäftsstelle des Landgerichts.

85] Oeffentliche Zustellung.

r Bauarbeiter Walter Stoll in Görlitz, Rechts⸗ anwalt Dr. Schulze⸗Schönberg in Gör⸗ litz, klagt gegen seine Ehefrau Grete Stoll geb. Grimme, früher in Görlitz, jetzt unbekannten Aufenthalts, auf Ehescheidung. Der Kläger ladet die Beklagte zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 2. Zivil⸗ kammer des Landgerichts in Görlitz auf den 17. Dezember 1942, vor⸗ mittags 9 Uhr, mit der Aufforde⸗ rung, sich durch einen bei diesem Ge⸗ richt zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtigten vertreten zu lassen. 3. R. 144/42.

Görlitz, den 5. September 1942. Der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle des Landgerichts.

[258388 Ladung. 1“

Robert Friedrich Karl Mae Bride, Fomburg 26, Pröbenweg 7, klagt gegen eine Ehefrau Mercedes G Bride geb. Sourdis, Barranquilla, Columbien, auf Ehescheidung. Verhand⸗ lungstermin: 29. Januar 1943, 9 ½¼ Uhr, vor dem Landgericht Ham⸗ burg, Zivilkammer 8.

Die Geschäftsstelle des Landgerichts.

[25839) Oeffentliche Zustellung.

Der Reichsbahnarbeiter Fritz Herbert Eifert in Leipzig N 22, Knopstraße 28 Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Gerd Gransee in Leipzig C 1, Ditt⸗ richring 8, klagt gegen seine Ehefrau Erna Franziska Eifert geborene Gel⸗ lert, unbekannten Aufenthalts, mit dem Antrage, die Ehe der Parteien wird geschieden. Die Beklagte trägt die Schuld an der Scheidung; sie hat auch die Kosten des Rechtsstreits su tragen. Der Kläger ladet die Beklagte zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits vor die 14. Zivilkammer des Landgerichts zu Leipzig, Harkortstr. 9, auf den 23. November 1942, vor⸗ mittags 9 ¼ Uhr, mit der Aufforde⸗ rung, sich durch einen bei diesem Ge⸗ richte zugelassenen Rechtsanwalt als nüß ezeßbevollmächtigten vertreten zu hassen.

Leipzig, den 11. September 1942. Der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle

bei dem Landgericht Leipzig.

[25986] Oeffentliche Zustellung. Der Kraftfahrer Michael Bialobo⸗ rodkin⸗Borowski in Gostingen, Adolf⸗ Hitler⸗Straße 28, Prozeßbevollmächtig⸗ ter: Rechtsanwalt Regener in Lissa, klagt gegen seine Karoline Bialoborodkin⸗Borowski geb. Espen⸗ schied, unbekannten Aufenthalts, wegen Ehescheidung mit dem Antrage au Scheidung der Ehe gemäß §§ 49 und 55 des Ehegesetzes. Der Kläger ladet die Beklagte zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 2. Zivil⸗ kammer des Landgerichts in Lissa,

8

ilma Mac

Zimmer Nr. 112, auf den 13. No⸗ vember 1942, 9 Uhr, mit der Auf⸗ forderung, sich durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtigten vertreten zu lassen.

Lissa, den 16. September 1942.

Die Geschäftsstelle des Landgerichts. [25987] Oeffentliche Zustellung. Die Ehefrau Eduard Wachter, Elisa⸗ beth geb. Jacob, in Altenkessel, Saar, Dr.⸗Vogeler⸗Straße 94, Prozeßbevoll⸗ mächtigter: Rechtsanwalt Kropf, Saar⸗ lautern, klagt gegen den Eduard Wachter, Schneidermeister, in Bellac, Departement Haut Vienne, früher in Saarlautern 2. Herrenstraße 32, auf Ehescheidung aus § 55 des Seenn und Schuldigerklärung des Beklagten gemäß § 1574 Abs. 1 BGB. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits vor die 2. Zivilkammer des Landgerichts in Saarbdrücken 1, Lange⸗ marehtr 17, Saal 4, Vordergebäude, auf den 1. Dezember 1942 9 ½ Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gericht zuge⸗ lassenen Rechtsanwalt als Prozeß⸗ bevollmächtigten vertreten zu lassen, Die Einlassungsfrist ist auf drei Wochen festgesest.

Saarbrücken, 14. September 1942. Die Geschäftsstelle des Landgerichts.

Oeffentliche Bekanntmachung. Der Prisenhof Hamburg gibt bekannt:

Das englische Motorboot „Sou⸗ thern Empreß“, ca. 6 BRT., Heimat⸗ hafen: Sandefjord?, Eigentümer: The Southern Whaling and Sealing Co. Ltd., London, ist im Sommer 1941 in Sandefjord vorgefunden und am 28. 11. 1941 durch die Kriegsmarine⸗

dienststelle Oslo

in Ausübung des Prisenrechts aufgebracht worden.

Wegen des Motorbootes ist da prisengerichtliche Verfahren eingeleite worden.

Hiermit werden die Beteiligten bei Vermeidung ihres Ausschlusses vom Verfahren aufgefordert, innerhalb einer mit dem Tage nach der Ver⸗ öffentlichung beginnenden

Frist von zwei Monaten etwaige Anträge auf Freigabe oder Entschädigung beim Prisenhof Hamburg, Oberlandes⸗ gerichtsgebäude, Sievekingplatz 2, einzureichen. Solche Anträge müssen begründet sein, die Angabe der Be⸗ weismittel enthalten und von einem mit schriftlicher Vollmacht versehenen, bei einem deutschen Gericht zuge⸗ lassenen Anwalt unterzeichnet sein.

Sensarg. den 15. September 1942.

Der Präsident des Prisenhofs:

J. V.: Dr. Bacmeister.

[25840] Oeffentliche Zustellung.

Auf Grund der §§ 1—3 und 6 der Verordnung über den Einsatz des jüdi⸗ schen Vermögens vom 3. 12. 1938 (RGBl. I S. 1709) fordere ich die ab⸗ wesende Jüdin Josefine Sara Kohn als Eigentümerin der Hälfte der Grund⸗ stücke NC 249 und 250 in Saaz (Hopfen⸗ magazin) auf, ihre Grundstückshälfte bis zum 30. September 1942 zu veräußern, widrigenfalls die Ver⸗ äußerung durch einen Treuhänder durchgeführt werden wird.

Karlsbad, den 15. September 1949.

Der Regierungspräsident.

[25989) Bekanntmachung.

Nachdem der jüdische Eigentümer Ewald Hsrael Heller, derzeit unbe⸗ kannten Aufenthalts, meiner ö ag. lichen Aufforderung vom 29. 7. 1945, sein in der Kat.⸗Gemeinde Aussig⸗ Kleische gelegenes Grundstück, 7 Zhl. 800, binnen der festgesetzten Frist su veräußern nicht nachgekommen ist, setze ich gemäß 8 2 der Verordnung über den Einsatz des jüdischen Ver⸗ mögens vom 3. 12. 1938 als Treu⸗ händer zur Herbeiführung der Ver⸗ äußerung, Herrn Ing. Josef Reiß⸗ müller in Aussig, Hans⸗Knirsch⸗Str. 63, ein. Mit der Bekanntgabe der Ver⸗ Hügung über die Einsetzung des Treu⸗ änders verliert der züdische Eigen⸗ tümer das Recht, über den bezeichneten Grundbesitz zu verfügen. Der Treu⸗ händer ist zu allen gerichtlichen und außergerichtlichen Geschäften und Rechts⸗ mdlungen, die die Veräußerung er⸗ orderlich machen, ermächtigt. Seine Ermächtigung ersetzt in diesem Rahmen jede gesetzlich erforderliche Vollmacht. Die Kosten der treuhänderischen Ver⸗ waltung fallen dem jüdischen Eigen⸗ tümer fur Last.

Aussig (Sudetengau), den 16. Sep⸗ tember 1942.

Der WEö“ Aussig. ossek.

5. Verluft⸗ u. Fundsachen

25990] ictoria zu Berlin Allgemeine Ver⸗ sicherungs⸗Actien⸗Gesellschaft. Policenaufgebot.

Die Unfagvesgsicherungs eine Nr. 20 187 a A. olz in Charlotten⸗ brunn, Nr. 321 303 Heinrich Abel in Ladenburg, Nr. 327 337 F. W. Brand

in Elberfeld sind abhanden gekommen. Falls binnen zwei Monaten kein Einspruch erfolgt, werden die Scheine außer Kraft gesetzt. Berlin, den 17. September 1942. Der Vorstand.

[25992] Aufruf.

Die Police VE 822 336, lautend auf Herrn Hermann Jäger in St. Blasien, wird uns als abhanden gekommen gemeldet. Der Inhaber der Police wird hiermit aufgefordert, sich binnen zwei Monaten von heute ab bei uns zu melden, widrigenfalls die Urkunde für kraftlos erklärt wird.

München, Leopoldstr. 8, den 19. Sep⸗ tember 1942.

Schweizerische Lebensversicherungs⸗ 8 und Rentenanstalt. Der Hauptbevollmächtigte für das Deutsche Reich.

osung usw. von Wertpapieren 25842] 2Sasch. Rentenbank⸗Kreditanstalt ö. e Zentralbank).

. Auslosung unserer 4 % Agrar⸗

kreditbriefe Ausgabe 1940.

Durch den von der Reichsregierung bestellten Treuhänder wurden heute die Schuldverschreibungen mit folgenden Endziffern zur ö zum 1. November 1942 ausgelost:

039 382 406 545 550 653 655 714 778 836 849.

Die Einlösung erfolgt zum Nenn⸗ wert durch die

Deutsche Rentenbank⸗Kreditanstalt

(Landwirtschaftliche Zentralbank), Berlin W 8, Wilhelmstr. 67

Deutsche Girozentrale Deut⸗

sche Kommunalbank *, Berlin,

Deutsche Zentralgenossenschafts⸗

kasse, Berlin,

Nassauische Landesbank, Landes⸗

bankstelle ankfurt a. M., Frankfurt, ain,

Rheinische Girozentrale und Pro⸗

vinzialbank, fesvors,

Hamburgische Landesbaͤnk

Girozentrale —, Hamburg.

Die ausgelosten Stücke und die dazu⸗ gehörigen, noch nicht fälligen ä. sein⸗ find mit einem doppelte

ummernverzeichnis nach Buch. staben und Nummern geordnet einzureichen.

Die ausgeloghag Stücke werden ab 1. November 1948 nicht mehr de np.

ür fehlende 889 nicht fällige Zins⸗ s wird der Gegenwert in Abzug gebracht,

Berlin, den 18½ September 1942. Der Vorstand.

[25993]

Auslosung der as biger Niedey⸗ sächfischen Landesbankankethe Aus⸗ gabe 1 von 1940 Kenn⸗Nr. 21 110.

Von den Schuldverschreibungen der 4 ¼½ Sies Niedersächsischen Landes⸗ bankanleihe Ausgabe 1 von 89 si die im nachstehenden Verzeichnis auf⸗ Nummern zum 2. FJanuar 943 ausgelost worden.

Vom 2. Januar 1943 an wird das Kapital gegen Rückgabe der ausgelosten Stücke nebst den dazügehörenden zum 1. Juli 1943 und später fäl gen Fin ccfgren und Erneuerungsscheinen urch die

Niedersächsische Landesbank

Girozentrale —, Fanvoveg, und deren Zweiganstalten in Schwe⸗ rin und Rostock,

Deutsche Girozentrale Peutsche

Kommunalbank —, Berlin,

Deutsche Landesbankenzentrale

Aktiengesellschaft, Berlin, und durch sämtliche deutschen Lando’d, banken und S e sowie alle diesen Banken angeschlosse⸗ nen öffentlichen Sparkassen und Girokassen zum Nennbetrage zurückgezahlt.

Die Verzinsung der ausgelosten Schuldverschreibungen hört mit dem 31, Dezember 1942 auf. Der Petrag fehlender Zinsscheine wird vom Kapita abgezogen.

den 17. September 1942.

Niedersächsische Landesbank Girozentrale —. Dr. Brandt. Ley. Verzeichnis der zum 2. Januar 1943 gelosten 4 ½ % Niedersächsischen Landesbank⸗ anleihe üeeg r von 1940 21 —,.

Buchstabe A über RKℳ 200,— Nr. 12 86 125 222.

Buchstabe B über Hℳ 500,— Nr. 237 252 303 354 355 376.

Buchstabe C über Rℳ 1000,— Nr. 127 151 324 405 410 440 454 455 557 615 742 913 946 1025 1026 1040 1076 1077.

Buchstabe E über Rℳ 5000,— Nr. 161 241 386 450.

7. Aktien⸗ gesellschaften

vesn

roskauer Kraft⸗ u. Lichtwerk A.⸗G. in vEeh Proskau, O. S. Die für den 29. September 1942

einberufene Hauptversammlung findet

8e

nicht im Rautenkranz sondern im Anker in Proskau statk. Die Abwickler: Kempinsky. Haumann.

[26021] Aktiengesellschaft Erholung Krefeld, Westwall 111. Nachtrag zur Tagesordnung der am 28. September 1942 stattfinden⸗ den ordentlichen Hauptversammlung. 6. Zuwahl zum Aufsichtsrat. Krefeld, den 17. September 1942. Der Vorstand. Tappen. Gahr. ———ö——, —— [24836]. Briefag Aktiengesellschaft für Vriesumschla gf⸗ brfkatson, Berlin SW 68.

Bilanz zum 31. Dezember 1941.

Aktiva. Anlagevermögen:

Bebaute Grund⸗ ücke 295 520,— bschreibung 6 300,— Maschinen und maschinelle Einrichtungen 5 996,— Zugang 59 107,18

55 105,15 Abschreibung 8 920,18

Werkzeuge, Beiriebs⸗ und Geschäftbein⸗ richtungen 6 607,— Zugang 758,10

22 365,10 Abschreibung 2 880,10 Umlaufsvermögen:—

Roh⸗, Hilfs⸗ und Betriebs⸗ stoffe 94 512,49

Halbfertige Er⸗ zeugnisse 6 445,75

Fertige Erzeug⸗ nisse . 11 805,79 112 763

Wertpapiere X. 000

Geleistete Anzahlungen.

Forderungen auf Grund von Warenlieferungen u. Leistungen

Kassenbestand und Post⸗ scheckgguthaben

Bank uthaben ““

Sonstige Forderungen.

9 ssiva. Grundkapitttll Gesetzliche Rücklage dceng für Ersatzbeschaf⸗ ung 0⁴ 0 2 .⁴ 0⁴ . 2 4⁴ Wertberichtigung zu Posten des unceevennnge Rückstellung für ungewisse Schulden 16 200 Pensionsrückstellung. 10 450 Hypotheken und Grund⸗ Verbinblichkeiten a. Grund von Warenlieferungen u. Leistungen 57 266 onstige Verbindlichteiten 88 254 Lechnungsabgrenzungs⸗ posteln .. 1 858 Reingewinn: Vortrag aus 1940ü 650,68 Gewinn in 1941 25 995,21 26 645 een e Erc 576 204 Gewinn⸗ und Verlustrechnung zum 31. L.entel 1941. ——Px Aufwanp. ERKN 9 öhne und Gehälter. 166 209 95 Fziale Abgaben. 621 Abschreibungen auf An⸗ cigen .„ 42 zinsen, seweif sle dse Er⸗ tragszinsen übersteigen. 13 973 Steuern vom Einkommon, Ertrag und Permögen. 68 746 Beiträge zu Berufsvertre⸗ tungen 1 840 Zuwe sung zur Unter⸗ 18.In. einrichtung. 18 000 Reingewinn: Vortrag aus 19430 660,62 ig in

306 037 ——

Ertrag. Fswinpbereeng aus 1940. 650 Ausweispflichtiger Roh⸗

übers 655b666885 259 473 Hausertrg 24 497 Außerordentliche Erträge. 91 475

306 037

18 100

orstand. Hans Frhr. von 8 Friedr. Helmuüt Frhr. von Flotow. Nach dem abschließenden Ergebnis meiner pflichtmäßigen Prüfung auf Grund der Bücher und der Schriften der Gesellschaft sowie der vom Vorstand er⸗ teilten Aufklärungen und Nachweise ent⸗ sanie der Jahres⸗

Berlin, im 8 1942.

sprechen die Buchfü⸗ abschluß und der 8 chäftsbericht, soweit erläutert, den ge⸗

er den Jahresabschlu setzlichen Vorschriften.

Berlin, im Juli 1942.

Heinrich Mäkler, Wirtschaftsprüfer.

Ferner gehören dem Vorstand an: Herbert Scholle, stellvertretend.

Der Aufsichtsrat setzt sich zusammen

aus 82 eenden Herren: Bankdirektor Adolf M. 5. von Folsin „Berstett, Borßser e

Alexander Keß skar

r, stellv. Vorsitzer; von Grunelius.

[26001] Aufruf zur Anmeldung von Aktien der Zuckerfabrik „Wielun A. G.“ (Spolka Akeyjna Cukrowni 1 Rafinerzji „Wielun“).

Auf Grund von § 31 der Verord⸗ 6

nung über die Abwicklung der Forde⸗ rungen und Schulden polnischer Ver⸗ mögen (Schuldenabwicklungsverord⸗ nung) vom 15. August 1941, RGBl. I. S. 516, und der dazu ergangenen 5. Anordnung der Haupttreuhandstelle Ost zur Durchführung der Schulden⸗ nhsktnanseroen (AO. Nr. 16) vom 8. Mai 1942 (Deutscher Reichs⸗ anzeiger Nr. 108/42) werden hiermit die Aktionäre der

Zuckerfabrik „Wielun A. G.“

(Spolka Akeyjna Cukrowni 1

Rafinerji „Wielun“) aufgefordert, ihre Aktien bei dem unterzeichneten kommissarischen Ver⸗ walter binnen einer Frist von drei

Monaten anzumelden.

Die Aktionäre haben mit der An⸗ meldung die Aktien entweder in Ür⸗ schrift einzureichen oder ihren Besitz durch die Hinterlegungsbescheini⸗ gung einer Devisenbank, und wenn die Hinterlegung im Ausland er⸗ folgt, durch die Linterlegungsbeschei⸗ nigung einer als zuverlässig aner⸗ kannten ausländischen Bank nachzu⸗ weisen, in der die Urkunden genau zu bezeichnen sind (Nennbetrag, Stück⸗ nummer).

Erfolgen die Anmeldung und die Vorlegung der Aktienurkunden (oder der Hinterlegungsbescheinigung) nicht innerhalb der vorgesehenen Frist 9 werden die Aktien für kraftlo klärt werden. 1

Die Aktionäre haben bei der An⸗ meldung der Aktien oder der Einrei⸗ chung der Urkunden (Hinterlegungs⸗ bescheinigungen) nachzuweisen:

1. daß sie nicht zu den Personen ge⸗ ören, deren Vermögen nach der olenvermögensverordnung vom 17. September 1940 (RGBl. I S. 1270) der Beschlagnahme unter⸗ liegt, und

2. entweder

a) daß ihnen das Mitgliedschafts⸗

recht am 1. September 1939 zu⸗

stand (Altbesitz) oder

d) wenn sie das Mitgliedschafts⸗

recht nach dem 1. September

1939 erworben haben, daß ihr

Rechtsvorgänger nicht d den

Personen gehört, deren Vermö⸗

gen der Beschlagnahme nach der

Polenvermögensverordnung un⸗

d.ve. und daß diesem das

Mitgliedschaftsrecht am 1. Sep⸗

tember 1939 zustand.

Der persönliche Nachweis ist wie folgt zu führen: 1

1. für deutsche Staats⸗ und Volks⸗ zugehörige: durch Staatsangehörigkeitsaus⸗ weis, Reisepaß, Kennkarte des

Deutschen Reiches, Ausweis der

Deutschen Volksliste Abt. 1 bis 3 sbanch „Vorbescheid“ oder „Vor⸗ äufiger Ausweis“, laut welchem die Aufnahme in die Deutsche Volksliste erfolgt ist) oder Ein⸗ bürgerungsurkunde,

.für deutsche Volkszugehörige im

Generalgouvernement:

durch Bescheinigung des zustän⸗

digen Kreis⸗ oder Stadthaupt⸗ manns,

. für Protektoratsangehörige: durch Bescheinigung der zu⸗

ständigen Landes⸗ oder Bezirks⸗ behörde des Protektorats,

für ausländische Staatsangehörige: durch Süegung der zustän⸗

digen Sehn de des ausländischen Staates (Heimatbehörde oder im Deutschen Reich zugelassene Ver⸗ tretung).

Fesrinesch⸗ Personen des Privat⸗ rechts, Gesellschaften oder Vereine haben nachzuweisen, daß am 1. Sep⸗ tember 1939 die Mehrheit der An⸗ teile nicht Personen gehörte, deren Ver⸗ mögen der vega en unterliegt, und die Verwaltung nicht von solchen Personen maßcgebend beeinflußt war vgl. § 10 Pol. Verm. VO.). Dieser Nachweis kann durch Bescheinigung der zuständigen Treuhandstelle oder der zuständigen Industrie⸗ und Handelskammer, bei Genossenschaf⸗ ten durch Bescheinigung des zustän⸗ bißern Genossenschaftsverbandes und bei Vereinen durch Bescheinigung der zuständigen Polizeibehörde ge⸗ führt werden.

Der Nachweis des Altbesitzes am 1. dveServeg. 1989 (sowohl des ur⸗ sprünglichen wie des von einem Rechts⸗ kee er Uägeg ist grundsätzlich

er⸗

dur riftliche Belege zu führen, z. B. durch Ankaufsabrechnungen, Schluß⸗ scheine, Depotauszüge, Anlieferungs⸗ quittungen, Versicherungen einer als sünerfe ig bekannten in⸗ oder aus⸗ ändischen Bank. 1 Der kommissarische Verwalter:

Konrad R. Meske. 8

Verantwortlich fuär den Amtlichen und Nichtamt⸗ lichen Teil 4 redaktionellen Teil den An⸗ zeigenteit und für den Verlag:

1. B.: Knvolf Lantsch in Verlin NW 21

Druck der Preußischen Verlags. and Druckeret 8 mb H., Berlimn—

Vier Beilagen

(einschl. Börsenbeilage und einer Zeutral⸗ 6 18 delsreg srerbeilage) 3

8

int an jedem Wochentag abends.

abholer bei der Anzeigenstelle 1,90

Bestellungen an, in Berlin für Selbstabholer die Ang

straße 32. Einzelne Nummern dieser Ansgabe kosten 90 . 10 Sie werden nur gegen

durch die 8ʃ922 einschließlich 0,48 Zeitungsgebüdr. 28

. Bargahlung oder vorherige Einsendung bes werden sollen. lete Anzeigen müssen 3 Tage vor dem Ei Betrages einschließlich bas Portos abgegeben Fernsproch⸗Sammel⸗Alc.⸗ 10 83 38. lo Köv ’.

2ꝗα

Berlin, Dienstag, den

ne 228990 68 8 2 2 „einer 1-122— gg mm Petit⸗Zeile 1,85 ℳ.

Beilagen . . 9 nrichen) oder durch Sperrdeuck (besonderer Vermerk am Rande) hervorgehoben

an die n auch anzugeben, welche Worte etwa durch Fettdruck (einmal unter⸗

22. September, abends

den Maum einer fünsges 55 mm breiten Petit⸗Zeile

geustelle Berlin SW 68, Wilhelmstraße 32. Alle 8 —₰ iebenem Papier voclig if einzusenden, insbesordere

as⸗

Poftscheckkonto: Berlin 41821

222 Reichsbankgirokonto Verlin. Konto Nr. 1/1913 IFnhalt des amtlichen Teiles Deutsches Reich

22. Bekanntmachung auf Grund des § 4 Abs. 2 der Zweiten Anordnung zur Durchführung der Verordnung zur Anpassung

dder verbrauchergenossenschaftlichen Einrichtungen an die kriegs⸗ wirtschaftlichen Verhältnisse vom 24. Juli 1941 (RGBl. I

S. 452).

Bekannt achung des Reichsaufsichtsamts für Privatversicherung über Allgemeine Bedingungen für Versicherungen gegen Leitungswasserschäden (AWB.).

Bekanntmachung des Reichswirtschaftsministers über die Ge⸗ nehmigung der Allgemeinen Bedingungen für Versicherungen gegen Leitungswasserschäden.

Zweite Anordnung zur Aenderung der Anordnung zum Schutze des Großhandels. Vom 5. September 1942.

Bekanntmachungen der Geheimen Staatspolizei Berlin und Reichenberg über die Einziehung von Vermögenswerten für das Reich.

Anordnung über Höchstpreise für Tankholz. Vom 19. Sep⸗ tember 1942.

Anordnung Nr. 48 der Reichsstelle für Mineralöl (Verbrauchs⸗ regelung für Schmierstoffe) vom 15. September 1942.

Anordnung über Vergütungen für kriegsbedingte Schätzungen. Vom 17. September 1942.

Druckfehlerberichtigung zur Anordnung Nr. 31 der Reichsstelle für Holz, in Nr. 219.

Bekanntmachung über die Ausgabe des Reichsgesetzblatts,

Preußen

Bekanntmachung über die Ziehung der Auslosungsrechte der Ablösungsanleihe des Lübeckischen Staates.

Der Nichtamtliche Teil enthältt: Stand der schwebenden Schuld des Reichs, Betrag der aus⸗

gegebenen Steuergutscheine und Betriebsanlageguthaben und Warenbeschaffungsguthaben.

Wirtschaftsteil in der Ersten Beilage.

Amtliches Deutsches Reich

22. Bekanntmachung

auf Grund des § 4 Abs. 2 der Zweiten Anordnung zur Durchführung der Verordnung zur Anpassung der ver⸗ brauchergenossenschaftlichen Einrichtungen an die kriegswirt⸗ schaftlichen Verhältnisse vom 24. Juli 1941 (RGBl. I S. 452) Auf Grund des § 2 Abs. 2 der Zweiten Anordnung zur Durchführung der Verordnung zur Anpassung der ver⸗ brauchergenossenschaftlichen Einrichtungen an die kriegswirt⸗ schaftlichen Verhältnisse vom 24. Juli 1941 (R7GBl. I S. 452) weise ich das Gemeinschaftswerk der Deutschen Arbeitsfront, Gesellschaft mit beschränkter Haftung zu Hamburg, mit Wirkung vom 1. Oktober 1942 in das Vermögen der nach⸗ stehend aufgeführten Verbrauchergenossenschaften und ver⸗ 1e.gesgel eaegfs 1“ ein: .Verbrauchergenossenschaft Astfeld, e. G. m. b. . Sitz: Astfeld über Goslar, „Verbrauchergenossenschaft Bad Grund, e. G. m. b. H., 8 Ba Ernn üc Zellerfeld (Harz), Berbrauchergenossenschaft Berge, e. G. m. b. H., Sitz: Berge, Kr. Meschede, 1 .“ Bers ecchergenssst schaft Bornhausen, e. G. m. b. H., Sitz: Bornhausen, Kr. Gandersheim, Verbrauchergenossenschaft Clausthal⸗Zellerfeld, e. G. m. . 8. E Kr. Zellerfeld, Verbrauchergenossenschaft Dörnten, e. G. m. b. H., Sitz: Bormten über 8 Verhbrauchergenossenschaft Duderstadt, e. G. m. b. Sitz: Duder jenestealchaft Verbrauchergenossenschaft Erlinghausen, e. G. m. b. H. Sitz: Erlinghausen, Post Niedermarsberg, 8 Verbrauchergenossenschaft Freienohl, e. G. m. b. H., Sitz: Freienohl, Kr. Arnsberg, 3 Verbrauchergenossenschaft Harlingerode, e. G. m. b. H. Sitz: Harlingerode, Kr. Wolfenbüttel (Braunschweig), .Verbrauchergenossenschaft Hattorf, e. G. m. b. H., Sitz: Hattorf, Kr. Osterode (Harz), Verbrauchergenossenschaft Herrhausen, e. G. m. h. H. Vit .Verbrauchergenossenschaft Hirschber e. G. m. b. Siee Hischben süc. ““ Verbrauchergenossenschaft Holzen, e. G. m. b. H., Sitz: Holzen b. Eschershausen, Kr. W1“ senschaft Hoppecke, e. G. m. b. H., Sitz:

90 2 £ 8on bo

EEE, bo 8 S S

„Verbrauchergenof Heppece, Kr. vrfton;

Verbrauchergenossenschaft Ildehausen, e. G. m. b. H. Sitz: Ildehausen über Seesen,

.Verbrauchergenossenschaft Immenrode, e. G. m. b. H. Fise e 1eae

Verbrauchergenossenschaft Jerstedt, e. G. m. b. H., Sitz: eee Goslar, 8S

Verbrauchergenossenschaft Langelsheim, e. G. m. b. 6 Sitz: Langel⸗ hei . Gandersheimn, 8

20. Verbrauchergenossenschaft Lautenthal, e. G. m. b. H., Sitz: Lautenthal (Oberharz), 21. Verbrauchergenossenschaft, e. G. m. b. H., Lochtum, Sitz:

Lochtum b. Vienenburg (Harz), .Verbrauchergenossenschaft Medebach, e. G. m. b. H., Sitz: Medebach (Sauerland), .Verbrauchergenossenschaft Nesselröden, e. G. m. b. H., Sitz: Nesselröden über Duderstadt, .Verbrauchergenossenschaft Othfresen, e. G. m. b. H., Sitz: thfresen, Kr. Goslar, .Verbrauchergenossenschaft Seesen, e. G. m. b. H., Sitz: Seesen (Harz), .Verbrauchergenossenschaft Stadtoldendorf, e. G. m. b. H., Sitz: Stadtoldendorf, Kr. Holzminden (Weser), .Verbrauchergenossenschaft Vienenburg, e. G. m. b. H., Sitz: Vienenburg (Harz), .Verbrauchergenossenschaft Westerode u. Umg., e. G. m. b. H., Sitz: Westerode über Bad Harzburg, .Verbrauchergenossenschaft Wildemann, e. G. m. b. H., Sitz: Wildemann, Kr. Zellerfeld (Harz), 30. Verbrauchergenossenschaft Wolfshagen, e. G. m. b. H., Sitz: Wolfshagen über Goslar, 31. Verband der nordwestdeutschen Verbrauchergenossen⸗ schaften e. V., Sitz: Hamburg, 32. Verband der ostdeutschen Verbrauchergenossenschaften e. V., Sitz: Berlin.

. Hiess Verbrauchergenossenschaften und verbraucher⸗ genossenschaftlichen Einrichtungen gelten auf Grund des § 4 Abs. 1 a. a. O. mit Ablauf des 30. September 1942 unter Ausschluß der Liquidation als aufgelöst.

Berlin, den 18. September 1942.

Der Reichswirtschaftsminister. J. A.: Heuser.

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, b Bekanntmachung des Präsidenten des Reichsaufsichtsamts für

G Privatversicherung

Die vom 1. November 1942 ab von den von mir beauf⸗ sichtigten Versicherungsunternehmungen mit Ausnahme der kleineren Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit bei Neu⸗ abschlüssen in der Leitungswasserschädenpersicherung zu ver⸗ henh Versicherungsbedingungen gebe ich, wie folgt, be⸗ kannt:

Allgemeine Bedingungen

für Versicherungen gegen Leitungswasserschäden 1 (AW.) 8

§ 1. Versicherte Gefahrden

1. Der Versicherer gewährt Versicherungsschutz gegen Schäden, die an den versicherten Sachen dadurch entstehen, daß Wasser aus Wasserleitungs⸗, Warmwasserversorgungs⸗ oder Zentralheizungsanlagen austritt.

2. Bei der Versicherung von Gebäuden umfaßt der Ver⸗

sicherungsschutz ferner:

a) Bruch⸗ und Frostschäden (einschließlich Nebenarbeiten und Auftaukosten) an den innerhalb der Versiche⸗ rungsgebäude befindlichen Rohren der Kalt⸗ und Warmwasserversorgung und der Zentralheizung sowie an den außerhalb der Versicherungsgebäude, aber innerhalb des Versicherungsgrundstücks befindlichen

Wasserzuleitungsrohren.

b) Frostschäden (einschließlich Nebenarbeiten) an Bade⸗ einrichtungen, Waschbecken, Spülklosetts, Wasser⸗ hähnen und Wassermessern sowie an Heizkörpern, Heizkesseln, Boilern und Herdschlangen der Zentral⸗ heizung und Warmwasserversorgung.

c) Aufräumungskosten.

3. Die Versicherung von Wohngebäuden umfaßt außerdem

den Mietverlust nach Maßgabe folgender Vorsehriften:

a) Wird durch den Schadenfall ein versichertes Gebäude o beschädigt, daß der Mieter einer darin befindlichen Wohnung den Mietzins kraft Gesetzes oder nach dem Mietvertrag ganz oder teilweise verweigern darf, so

ersetzt der Versicherer den dadurch entgehenden Miet⸗ zins. b) Wird die Wohnung, die der Versicherungsnehmer in dem versicherten Gebäude selbst bewohnt, durch den Schadenfall ganz oder teilweise unbenutzbar, so er⸗ setzt der Versicherer den Mietwert der unbenutzbar ge⸗ wordenen Räume, soweit nicht dem Versicherungs⸗ nehmer die Beschränkung auf den etwa benutzbar ge⸗ bliebenen Teil der Wohnung zugemutet werden kann. Als Mietwert gilt der gesetzliche oder ortsübliche für Wohnungen gleicher Art, Größe und age.

e) Der Mietzins oder der Mietwert wird nur bis zum Schluß des Monats gewährt, in dem die Wohnung wieder benutzbar geworden ist, längstens bis zum Ab⸗ lauf von 6 Monaten nach dem Eintritt des Schaden⸗ falles. Die Entschädigung wird nur insoweit geleistet, als der Versicherungsnehmer die Wiederinstandsetzung der Räume nicht schuldhaft verzögert.

§ 2. Versicherte Sachen 1“ Soweit nichts anderes vereinbart ist, erstreckt sich die Versicherung 1“ 8

1. auf die dem Versicherungsnehmer gehörigen Sachen.

Versichert sind auch Sachen, die vom Versicherungsnehmer

unter Eigentumsvorbehalt erworben und ihm übergeben sind, sowie Sachen, die er sicherungshalber übereignet hat und für die gemäß § 71, Absatz 1, Satz 2 des Gesetzes über den Ver⸗ sicherungsvertrag (VVG.) *) dem Erwerber ein Entschäd gungsanspruch nicht zusteht;

2. bei der Versicherung von Hausrat und von Arbeits⸗ gerät auch auf die Sachen solcher Familienangehöriger und Arbeitnehmer des Versicherungsnehmers, die in häuslicher Ge⸗ meinschaft mit dem Versicherungsnehmer leben oder an dem Orte, für den die Versicherung gilt, ihren Beruf ausüben;

3. auf andere in fremdem Eigentum stehende Sachen dann, wenn sie durch ein unter § 1 Ziff. 1 fallendes auf dem Versicherungsgrundstück eingetretenes Schadenereignis beschä⸗ digt oder zerstört werden. Für solche Sachen wird jedoch nur

in Höhe des Betrages, für den der Versicherungsnehmer dem

Dritten gegenüber auf Grund gesetzlicher Bestimmungen erfatz⸗ pflichtig ist, und nur bis zum Höchstbetrage von 10 000,— R.A auf erste Gefahr Ersatz geleistet. In fremdem Eigentum stehende Waren und gewerbliche Einrichtungen sind in die Ver⸗ sicherung nur eingeschlossen, falls dies ausdrücklich verein⸗ bart ist.

§ 3. Ausschlüsse

Die Versicherung erstreckt sich nicht auf—

1. mittelbare Schäden (z. B. Wasserverlust und ent⸗ gangenen Gewinn, ausgenommen Mietverlust gemäß § 1, Ab⸗ satz 3), 6

2. Schäden durch Plansch⸗ und Reinigungswasser, Grund⸗ wasser, Hochwasser, Witterungsniederschläge oder dadurch ver⸗ ursachten Rückstau und der Sprinkleranlagen,

3. Schäden an den an die Leitung angeschlossenen Ein⸗ richtungen und Armaturen, z. B. Wasserhähnen, Wasser⸗ messern, Wasserbehältern, Badewannen, Badeöfen, Spül⸗ klosetts, Heizkörpern, Herdschlangen, Heizkesseln, Boilern und

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dergleichen, mit Ausnahme der nach § 1, Absatz 2b einge⸗

schlossenen Frostschäden.

4. Schäden an Kessel⸗, Maschinen⸗ und elektrischen Kraft⸗ anlagen, die gewerblichen Zwecken dienen, wenn sie nicht durch besondere Vereinbarung in die Versicherung eingeschlossen sind,

5. Schäden durch Erdbeben, Erdsenkungen als Folge von Bergbau sowie Schäden bei Brand, Blitzschlag oder einer Ex⸗ plosion, es sei denn, daß der Versicherungsnehmer nachweist, daß der Schaden mit solchen Ereignissen weder mittelbar noch unmittelbar im Zusammenhang steht,

6. Schäden durch Kriegsereignisse, wenn der Versicherer nachweist, daß der Schaden mit diesen Ereignissen zusammen⸗ hängt,

7. Schäden, die der Versicherungsnehmer vorsätzlich oder grobfahrlässig herbeigeführt hat oder bei deren Feststellung er sich einer arglistigen Täuschung schuldig macht.

§ 4. Ersatzwert. Unterversicherung. Bruchteilversicherung 1. Die Versicherung darf nicht zu einer Bereicherung führen. Maßgebend für die Entschädigung ist der Versiche⸗ rungswert zur Zeit des Eintritts des Schadenfalls (Ersatz⸗ wert), und zwar bei beschädigten Sachen der Unterschied zwischen diesem Wert und dem Wert der Reste, bei dessen Ermittelung die Verwendbarkeit der Reste für die Wieder⸗ herstellung zu berücksichtigen ist. Auf die Bewertung von Ge⸗ bäuderesten bleiben behördliche Wiederaufbaubeschränkungen ohne Einfluß, soweit nichts anderes vereinbart ist. 2. Maßgebend für den Ersatzwert sind: a) bei Hausrat, Gebrauchsgegenständen, Arbeitsgeräten und Maschinen: der Wiederbeschaffungspreis unter billiger Berücksichtigung des aus dem Unterschied zwischen alt und neu sich ergebenden Minderwertes; bei Gebäuden: der ortsübliche Bauwert (Neuwert). Ergibt sich bei Maschinen ein geringerer Wert dadurch, daß sie vor Einteitt des Schadenfalles schon dauernd entwertet waren, so gilt der geringere Wert als Ersatzwert; )h bei Waren, die der Versicherungsnehmer herstellt (in Arbeit befindlichen und fertigen Fabrikaten): die Kosten der Neuherstellung, soweit sie den Preis nicht überschreiten, der bei dem Verkauf erzielt worden wäre, abzüglich der an dem etwa noch nicht fertigen Erzeugnis ersparten Kosten: bei Waren, mit denen der Versicherungsnehmer han⸗ delt, bei Rohstoffen, die der Versicherungsnehmer für

die Erzeugung von Waren beschafft hat, sowie bei

Naturerzeugnissen der Wiederbeschaffungspreis, so⸗ weit er den Preis nicht überschreitet, der bei dem Verkauf erzielt worden wäre, abzüglich der an den etwa noch nicht fertigen Erzeugnissen ersparten Kosten.

Maßgebend sind die Preise (soweit sich Marktpreise gebildet Söö““ sur, Zeis des Eintritts des Schaden⸗ alles sowie die Kosten der Neuherstellung zur Zeit des Ein⸗ tritts des Schadenfalles.

*) Gesetz über den Versicherungsvertrag vom 30. 5. 1908 (RGBl. S. 263) in der Fassung des Gesetes vom 20. 12. 1911 (RSBl. S. 985), der Verordnung vom 12. 2. 1924 (RGBl. I S. 65) des Gesetzes vom 7. 11. 1939 (RGBl, 1 S. 2229) und der Be⸗ ordnung vom 19. 12. 1939 (RSBl. I S. 2443).

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