1942 / 225 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 25 Sep 1942 18:00:01 GMT) scan diff

Reich

Dritter Abschnitt Kartenwesen Reichsbrotkarten

3 8 Die Regelung, nach der die Abschnitte der Reichsfleisch⸗ karten sämtlich erst mit Ablauf der Zuteilungsperiode ver⸗ fallen, gilt mit Wirkung vom 19. Oktober 1942 auch für die Abschnitte der Reichsbrotkarten, soweit sie bisher nur für eine Woche galten. Gültig werden diese Abschnitte wie bisher zu Beginn der einzelnen Zuteilungswochen. Der Vorgriff auf noch nicht fällige Abschnitte bleibt weiterhin verboten. Ent⸗ sprechend dieser Regelung sind die mit „I“ bezeichneten Ab⸗ schnitte mit den Daten der ersten bis vierten Zuteilungswoche versehen, die mit „II“ bezeichneten Abschnitte mit den Daten der zweiten bis vierten Zuteilungswoche usw. Die zum Be⸗ zuge von Mehl berechtigenden Abschnitte sowie alle Abschnitte bis zu 100 g sind nach wie vor während der ganzen Zu⸗ teilungsperiode gültig. Bei den Zusatzkarten für Schwer⸗ und Schwerstarbeiter, den Zulagekarten und den Wochenkarten für ausländische Zivilarbeiter verbleibt es bei der bisherigen Regelung, wonach die Brotabschnitte nur eine Woche lang, nämlich während der Gültigkeitsdauer der Wochenkarte, zum Bezuge von Brot bzw. Mehl berechtigen.

Abschnitte für den Bezug von Teigwaren Die vermehrte Ausgabe von Kartoffelstärkeerzeugnissen hat die Umgestaltung der Nährmittelkarten und damit die Um⸗ stellung der zum Bezuge von Teigwaren berechtigenden „T“⸗ Abschnitte in der aus den Karten ersichtlichen Weise erforder⸗ lich gemacht. Es berechtigen künftig zum Bezuge von Teigwaren bei Karten 3 „T“⸗Abschnitten: die Abschnitte N 11—13 5 N 11—15

7„¼ N 1— 3, N 11— 13 N 11—17 N 1 4, N 11 14 N 1 5, N 11 15

7

Urlauberkarten

Die Reichskarten für Urlauber entsprechen wegen der Rationserhöhungen bei Brot und Fleisch nicht mehr den ab 19. Oktober 1942 geltenden Brot⸗ und Fleischrationen. Die Ausgabe der Urlauberkarten für die Verpflegung ab 19. Ok⸗ b 1942 wird daher in einem besonderen Erlaß neu ge⸗ regelt.

Formatänderungen

Infolge der Rationserhöhungen mußten die Formate der folgenden Karten wie angegeben geändert werden:

Reichsbrotkarte A auf 14,8: 16,8 ecem (20 Nutzen)

Reichsfleischkarte 14,8:12 em (28 I1

OEI Igd 14,8:14 cm (242 )

8 Papierbeschaffäungg Die Ernährungsämter werden zwecks rechtzeitiger Papier⸗ beschaffung bereits jetzt darauf hingewiesen, daß in der 43. Zu⸗ teilungsperiode die Reichszuckerkarte, die Reichskarte für Marmelade (wahlweise Zucker), die Reichseierkarte und der Bezugsausweis für entrahmte Frischmilch neu zur Ausgab gelangen. Die Papierfarben bleiben unverändert.

Vierter Abschnitt Schlußbestimmungen Abgabe der Bestellscheine Die Verbraucher haben die Bestellscheine einschließlich des Bestellscheins 42 der Reichseierkarte und der Reichskarte für Marmelade (wahlweise Zucker) in der Woche vom 12. bis 17. Oktober 1942 bei den Verteilern abzugeben, sofern nicht ie Ernährungsämter die Abgabe auf bestimmte Tage dieser Woche beschränken. Maternübersendung Die gemäß den Vorschriften dieses Erlasses hergestellten Matern einschließlich der Matern für die Reichs⸗Mahl⸗ und „Brotkarten und für die Wochenkarten für ausländische Zivil⸗ arbeiter werden wie üblich von der Deutschen Zentraldruckerei

übersandt. Die Ernährungsämter haben wie bisher die Druckmatern

der Nährmittelkarten hinsichtlich der Verteilung von Teig⸗ waren sofort nach ihrem Eingang auf ihre Richtigkeit zu prüfen. Inkrafttreten Die Bestimmungen dieses Erlasses über die Zuteilungen für die Zeit vom 19. Oktober bis 15. November 1942 treten am 19. Oktober 1942, die übrigen Anordnungen, soweit nichts anderes bestimmt ist, sofort in Kraft. Berlin, den 7. September 1942. Der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft. In Vertretung des Staatssekretärs: Riecke.

Anlage.

Zunsammenstellung der Brot⸗ und Mehlrationen

1 A. Vierwochenrationen an Brot bzw. Mehl in allen Reichs⸗ gebieten außer Bayern, Württemberg, Baden, der Westmark und

den Reichsgauen Sudetenland, Wien, Kärnten, Niederdonau, Ober⸗

donau, Salzburg, Steiermark und Tirol mit Vorarlberg. Normalverbraucher .Karte A 7000 g Brot R oder 6000 g Brot R 750 g Mehl 2000 g Brot 1500 g Mehl In gendliche 8400 g Brot 1 von 10 20 er 7400 g Brot R 8 750 g Mehl R 8 2000 g Brot 1500 g Mehl 4600 g Brot R 4100 g Brot R 375 g Mehl F 2200 g Brot 1650 g Mehl. 2000 g Brot R 1500 g Mehl R 2800 g Brot 9 2000 g Brot 600 g Mehlh), 1 ferner 250 g Kinderstärkemehle Kinder 3 4400 g Brot bis zu 3 J oder 3300 g Mehl, ferner 5⁰⁰ g Kinderstärkemehle

Kinder von 3—6 Jahr

8

d. und Staatdanzeiger Nr. 225 vom 25. September 1942. E. 2

Zunlagen: Schwerarbeiter. 5600 g Brot R 3600 g Brot R 1500 g Mehl R 9600 g Brot R 7600 g Brot R 1500 g Mehl R b 2400 g Brot KR oder 400 g Brot E + 1500 g Mehl R.

B. Vierwochenrationen an Brot bzw. Mehl in Bayern, Württem⸗ berg, Baden, der Westmark und in den Reichsgauen Sudetenland, Wien, Kärnten, Niederdonau, Oberdonau, Salzburg, Steiermark und Tirol mit Vorarlberg“*).

Normalverbraucher Kearte A 7000 g Brot R oder 4000 g Brot R + 2250 g Mehl KR Larte E 2000 g Brat . ö111“ oder 1500 g Mehl (Bezugsmöglichkeit von je 750 g Mehl R statt jje 1000 g Brot R auf die Abschnitte I und IVa) Ingendliche Karte A 8400 g Brot R von 10 20 Jahren (Jgd) oder 5400 g Brot R + 2250 g Mehl R Karte B 2000 g Brot oder 1500 g Mehl (Bezugsmöglichkeit von je 750 g Mehl R statt je 1000 g Brot R auf die Abschnitte Ia und IV a)

8

Kinder von 6—10 Jahren (K) Kinvder von 3—6 Jahren (Klk) Kinder bis zu 3 Jahren (Klst) Zulagen: G“ SchwerarbeiterH . 5600 g Brot R 8 oder 1600 g Brot R + 3000 g Mehl R (Bezugsmöglichkeit von je 375 g Mehl R statt je 500 g Brot R auf die Abschnitte Ia, IIa, IIIa, 2 IVa der Zusatzkarte) Schwerstarbeiter.. 9600 g Brot R 8 oder 5600 g Brot R + 3000 g Mehl R (Bezugsmöglichkeit von je 375 g Mehl R statt je 500 g Brot R auf die Abschnitte Ib, IIb, IIIb, IVb der Zusatzkarte) 8

Lang⸗ und Nachtarbeiter.. wie unter A

wie unter A

*) Alle Verbraucher können außerdem auf ihre Fleischkarten je Zuteilungsperiode an Stelle von 50 g Fleisch oder Fleischwaren 250 g Weizenmehl beziehen.

8 Bekanntmachung Auf Grund der §§ 1, 3 und 4 der VO. über die Ein⸗ ziehung volks⸗ und staatsfeindlichen Vermögens in den sudeten⸗ deutschen Gebieten vom 12. Mai 1939 (RGBl. I S. 911) in Verbindung mit den Erlassen des Reichsministers des Innern vom 12. Juli 1939 I a 1594/39/3810 und des Reichsstatt⸗ halters im Sudetengau vom 29. 5 1939 III 7 Wi/JId 7126/39 wird das gesamte Vermögen der Gastwirtin Hermine Sara Freundlich, verw. Roth, geb. Guttmann, eb. am 4. Oktober 1871 in Schönbrunn / Oder, ehemals wohn⸗ haft in Neudorf bei Mährisch⸗Ostrau, verstorben am 26. Juni 1939 in Mährisch⸗Ostrau, hiermit zugunsten des Deutschen Reiches Reichsfinanzverwaltung eingezogen. Troppau, den 23. September 1942. Geheime Staatspolizei. Staatspolizeistelle Troppau.

Bekanntmachung Auf Grund des Gesetzes über die Einziehung kommunisti⸗ schen Vermögens vom 26. Mai 1933 (RGBl. I S. 293) in Verbindung mit dem Gesetz über die Einziehung volks⸗ und staatsfeindlichen Vermögens vom 14. Juli 1933 (RGBl. 1

S. 479) und dem Erlaß des Führers und Reichskanzlers übg 8 die Verwertung des eingezogenen Vermögens von Reichs seinden vom 29. Mai 1941 (RGBl. 1 S. 303) wird hiermit daß nachstehende Vermögen der Ehefrau Irma

ra Dalbergz geb. Neumark, geb. am 5. Juni 1898, Iserlohn, Kluse 8 8

wohnhaft, nämlich das Verwaltungskonto über R.ℳ 317,0 und das Sicherungskonto über Rℳ 1868,—, zugunsten ded Deutschen Reiches (Reichsfinanzverwaltung) eingezogen.

Arnsberg (Westf.), den 21. September 1942

8 8 8 8 81

Zyweanzigste Durchführungsanordnung zur Verordnung über die Verbrauchsregelung für 1“ Spinnstoffwaren Vom 22. September 19422

Auf Grund der Verordnung über die Verbrauchsregelung für Spinnstoffwaren in der Fassung vom 11. Oktober 1941 (RGBl. I1 S. 630) wird mit Zustimmung des Reichswirtschafts⸗ ministers angeordnet: 2

§ 1

Die Geltungsdauer der Dritten Reichskleiderkarte fan Männer, Frauen, Knaben, Mädchen und Kleinkinder und de Zusatzkleiderkarte für Jugendliche zur Dritten Reichskleider

karte wird bis zum 30. Juni 1944 verlängert. 8

§ 4 der Achtzehnten Durchführungsanordnung zur Ve ordnung über die Verbrauchsregelung 8 Spinnstoffwar vom 12. März 1942 (Deutscher Reichsanz. und Preu Staatsanz. Nr. 71 vom 25. März 1942) wird aufgehoben. ““

§ 3 Diese Anordnung tritt mit ihrer Verkündung in Kraft. Berlin, den 22. September 1942. Der Sonderbeauftragte für die Spinnstoffwirtschaft. Dr. Bauer.

Bekanntmachung ““ Die am 23. September 1942 ausgegebene Nummer 97. des Reichsgesetzblatts, Teil I, enthält:

Fünfte Verordnung zum Schutz gefährdeten landwirtschafte lichen Faerezez im Reichsgau Sudetenland sowie in den i die Reichsgaue Niederdonau und Oberdonau und den in di Länder Preußen und Bayern eingegliederten sudetendeutsche

Gebieten. Vom 18. September 1942. 8 Verordnung zur Aenderung der Verordnung über di Aberkennung der Staatsangehörigkeit des Protektorats Böhmel und Mähren. Vom 19. September 19422. Verordnung über Feld⸗ und Forstdiebstähle. Vom 20. Sep⸗

tember 1942. 1 Verordnung zur Aenderung der Verordnung zur Regelun

der Getreidepreise im Wirtschaftsjahr 1942/48. Vom 21. Se tember 1942.

Anordnung über die Ernennung der Beamten und die g endigung des Beamtenverhältnisses im Bereich der Ordnung polizei. Vom 16. September 1942.

ng. „½ Bogen. Verkaufspreis: 0,15 RHℳ. 1789⸗42 rungsgebühren: 0,03 Rℳ für ein Stück bei Voreinsendung au unser Postscheckkonto: Berlin 96 200. 1“

Berlin NW 40, 24. September 1942.

Reichsverlagͤamt. Dr. Hubrich.

Nichtamtliches

Deutsches Reich 8

Der Kgl. Afghanische Gesandte in Berlin, Herr Allah Nawaz Khan, hat Berlin am 21. September d. J. ver⸗ lassen. Während seiner Abwesenheit führt Herr Legations⸗ sekretär Gholam Ahmad Khan die Geschäfte der Ge⸗ sandtschaft.

Wirtschaftsteil

Wirtschaftspolitik im neuen Europa

Die spanische Zeitung „Pueblo“ veröffentlicht ein Interview mit Staatssekretär Dr. Landfried vom Reichs⸗ wirtschaftsministerium, der auf wichtige Fragen der Han⸗ dels⸗, Zoll⸗ und Währungspolitik im neuen Europa einging. Der Staatssekretär erinnerte darin an die Feststellung führenasr Persönlichkeiten der deutschen Wirtschaft, daß die wirtschaftliche Neuordnung den einzelnen beteiligten Völkern nicht als Zwangs⸗ jacke übergestreift, sondern daß auf allen wirtschaftlichen Sektoren weitgehend auf die Belange der einzelnen Nationalwirtschaften Rücksicht genommen werden soll. Nach diesem Grundsatz wird praktisch schon jetzt bei allen Maßnahmen verfahren, die mit der wirtschaftlichen Neuordnung zusammenhängen. Die Vorstellung einer Wirtschaftsgemeinschaft verlangt aber auch, daß sich die Nationalwirtschaften ihrerseits auf die größere Gemeinschaft aus⸗ richten. Das bedeutet, daß die Wirtschaften der beteiligten Länder bei aller Anerkennung der sich aus dem Stand und den Aufgaben der einzelnen Nationalwirtschaften ergebenden örtlichen Wünsche auf die Dauer so geplant und geordnet werden müssen, daß sie 9. dem Gesamtbild einer europäischen Wirtschaft einfügen. Nur

ann kann der Zweck der wirtschaftlichen Neuordnung, nämlich die Erschließung aller wirtschaftlichen Kraftquellen Europas, zum Nutzen der europäischen Gesamtheit erreicht werden. Der Staats⸗ 8 sprach die Ueberzeugung aus, daß Europa auch diese ihm urch die Geschichte gestellte Aufgabe erfüllt, und daß am Ende dieser Entwicklung eine blühende europäische Wirtschaft stehen wird, die allen beteiligten Völkern eine wesentlich dauerhaftere Existenzgrundlage sichern wird, als die einzelnen Nationalwirt⸗ schasten sie bisher jeweils aufzuweisen gehabt haben. Die Rück⸗ ichtnahme auf die Eigenarten der Nationalwirtschaften und die Lebensgewohnheiten der einzelnen Völker ist, wie Dr. Landfried betonte, nur möglich, wenn in der Frage einer tunlichsten Be⸗ seitigung der starren Zollgrenzen zwischen den einzelnen Natio⸗ nalwirtschaften nicht schematisch verfahren wird. Zunächst wird man sich im Rahmen einer vertrauensvollen und engen Zusam⸗ menarbeit auf dem Gebiet des Zollwesens in den meisten Fällen auf die im einzelnen gerechtfertigte Herabsetzung der Zölle be⸗ schränken und eine Vereinfachung der Zollförmlichkeiten sowie eine Angleichung des Zollschemas und der anderen vlregüichen B anstreben müssen. Zweifellos wird auch auf diesem Teilgebiet der wirtschaftlichen Neuordnung Europas zu gegebener Zeit eine entsprechende Zollregelung im Rahmen freundschaft⸗ icher Verständlgung erreicht werden, die auf dem ähnlichen Ge⸗

biet der Nebenabgaben bei Ein⸗ und Ausfuhren durch zwech⸗ mäßige Regelungen ergänzt wird.

Pereits vor geraumer Zeit ist damit begonnen worden, da System der zweiseitigen Verrechnungsabkommen zu einem me seitigen Verrechnungssystem auszubauen. Schon heute wird i Verrechnung verschiedener Staaten über Berlin und Rom gete und damit die Möglichkeit eröffnet, entsprechende Guthaben nich nur zweiseitig, sondern auch vielseitig zu verwenden. Wenn das System des Zentralelearings fertig ausgestaltet ist und diec aus dem Kriege und seinen Erfor N. ergebenden 588 e Schwierigkeiten überwunden sind, wird es ohne Zweifel die im angeschlossenen Raum notwendigen Zahlungen reibungslos er⸗ möglichen. ierfür sind feste und dauernde Währungsverhältr nisse eine wichtige Voraussetzung; sie werden sich bei gutem Willen aller Beteiligten ohne weiteres erreichen lassen, und zwar unten voller Wahrung der wirtschaftlichen und währungspolitischen Selbständigkeit der einzelnen Staaten.

Eine ausgezeichnete Basis hierfür bieten die Währungen der Achsenmächte, die bereits jetzt als Rechnungsgrundlage für den überwiegenden Teil des europäischen Waren⸗ und Zahlungsver⸗ kehrs dienen. Eine schon vorher erreichte feste und sichere Ord⸗ nung der europäischen Währungsverhältnisse wird unserem Kon⸗ tinent den reibungslosen Abschluß an die Weltwirtschaft wesent⸗ lich erleichtern. Die Achsenmächte lehnen bekanntlich nur den Welthandel angelsächsischer Prägung, d. h. als Instrument eines politischen Imperialismus ab. Ein die Welt umspannender wechselseitiger Güteraustausch, der dazu bestimmt is. den Lebens⸗ standard der beteiligten Völker in einem ihrer rbeitsleistung entsprechenden Umfange zu verbessern, ist von den Achsenmächten immer bejaht worden. Auch der Gedanke einer europäischen Autarkie im Sinne einer Abschließung von der Außenwelt ü85 von uns niemals vertreten worden. Die olitik der chsen⸗ mächte war vielmehr von jeher nur darauf gerichtet, in wirtschaft⸗ licher Selbstgenügsamkeit alle vorhandenen wirtschaftlichen Kraft⸗ quellen auszubauen, um allen wirtschaftlichen Abdrosselungsmaß⸗ nahmen von außen her begegnen zu können. Wie richtig diese Politik gewesen ist, zeigt der 8ge.ne. Verlauf des Krieges. Aus dieser Entwicklung s auch zu ersehen, wie notwendig die Bildung der europäischen Wirtschaftsgemeinschaft ist, die allein den Zweck hat, alle Wirtschaftskräfte Enropas und des ihm zur Verfügung stehenden Raumes voll zu erschließen. Ein Abschluß vom Welt handel ist mit diesem Bestreben in keiner Weise verbunden. Da wirtschaftlich neu geordnete Europa wird ein besserer Partne des neuen Welthandels sein, als das alte Europa, das in un⸗

. 8

unserer

1 5

zum Deutschen Reichs

82

anzeiger und Preußische

Berlin, Freitag, den 25. September

gesellschaften [25596].

Badische Aktiengesellschaft

für Rheinschiffahrt und

Seetransport, Mannheim. Bilanz zum 31. Dezember 1941.

8

8

Aktiva. Anlagevermögen: Schiffspark, bebaute Grundstücke mit Ge⸗ schäfts⸗ und Wohngebäu⸗ den, Lagerhäusern, Werft⸗ hallen und andere Bau⸗ lichkeiten, Maschinen und maschinelle Anlagen, An⸗ S auf im Bau efindliche Anlagen (da⸗ von an Konzernunter⸗ nehmen R. 223 908,60) *)6 476 389,84

Werkzeuge,

Betriebs⸗ und Geschäftsaus⸗ stattung 58 460,— Beteiligungen 2599558,— Umlaufvermögen:

Vorräte, Forderungen auf Grund von Warenliefe⸗ rungen und Leistungen und sonstige Forderungen

507 640,91

Wertpapiere 146 226,04

Forderungen 8 an Konzern⸗ 1 unter⸗ 8 88 nehmen 2 359 546,42 Kassenbestand einschl. Reichs⸗ bank⸗ und Postscheck⸗ guthaben. Andere Bank⸗ guthaben. 117 040,20 Posten, die der Rechnungs⸗ abgrenzung dienen..

25 208,58

56 305*¾

Grundkapital. Rücklagen: Gesetzliche Rücklage. 600 000,— Andere Rück⸗ lagen. 60 000,—

Wertberichtigung zum Um⸗ laufvermögen.. Rückstellungen.. Verbindlichkeiten: Hypotheken 40 000,— Verbindlichkeit auf Grund von Warenliefe- rungen und Leistungen und sonstige Verbindlich⸗ keiten Verbindlichkeit gegenüber Konzernunter⸗ nehmen (darunt. E. 305902,50 Resteinzah⸗ lungsverpflich⸗ tung auf Betei⸗ ligungen). 2 025 953,70 Posten, die der Rechnungs⸗ abgrenzung dienen. Reingewinn: Gewinnvortrag 42 965,1] Neugewinn 480 000,— Bürgschaftsverpflichtungen zugunsten von Konzern⸗ unternehmen E.ℳ 1 164 800,— Scheckobligo R.ℳ 2043,50 Wechselobligo R.ℳ 687600

8 000 000

660 000

27 539] 712 437

84 8*

22 059

522 965

12 346 3757 *) Davon auf fremdem Boden 8 2 305 496,20

Gewinn⸗ und Verlustrechnung

für das Geschäftsjahr 1941.

Aufwand. R. 43 635 *%

40 000

Fasen v 1u16“ uweisung zur gesetzlichen Rücklaage. Reingewinn: Gewinnvortrag 42 965,11

Neugewinn 480 000,— 522 965

8 Erttag. Gewinnvortrag . .. Ausweispflichtiger Roh⸗ überschuß nach Abzug v. Löhnen und Gehältern, sozialen Abgaben, Ab⸗ schreibungen auf An⸗ lagen, Steuern und Bei⸗ trägen an Berufsver⸗ tretungen uu“ Erträge aus Beteiligungen Außerordentliche Erträge.

42 965

204 313 36 343 956/12 15 366/50 606 601109 Mannheim, im September 1942. Fapesche, Aktiengesellschaft für Rheinschiffahrt und Seetransport Schuth. Nach dem

Fendel. abschließenden

2:m Ergebnis pflichtmäßigen

Prüfung auf

3 155 662/1.

12 346 375/7

2 401 374/26

606 651 ,09

Grund der Bücher und der Schriften der Gesellschaft sowie der vom Vorstand erteilten Aufklärungen und Nachweise entsprechen die Buchführung, der Jahres abschluß und der Geschäftsbericht, soweit er den Jahresabschluß erläutert, den gesetzlichen Vorschriften.

Mannheim, im September

Deutsche Revisions⸗ und Treuhand⸗ Aktiengesellschaft. Warneke, Wirtschaftsprüfer ppa. Oberste⸗Padtberg,

Wirtschaftsprüfer. Rheinische Treuhand⸗Gesellschaft Aktiengesellschaft. Michalowsky, Wirtschaftsprüfer. ppa. Michalke.

Die heutige Hauptversammlung beschloß die Verteilung einer Dividende von 6 %, die auf den Gewinnanteilschein Nr. 3 an unserer Gesellschaftskasse aus⸗ gezahlt wird.

Der Aufsichtsrat besteht aus der derren: Landrat a. D. und Bergassessor a. D. Wilhelm Tengelmann, Herne i. W., Vorsitzer; Ministerialrat a. D. Walter Fimmen, Herne i. W., stellv. Vorsitzer: Dr. h. c. Richard Betz, Karlsruhe; Georg Gasper, Köln; Ministerpräsident Walter köhler, Karlsruhe; Ministerialdirektor Dr. Wilhelm Mühe, Karlsruhe; Dr. Fritz Reuther, Mannheim; Carl Tilleßen, Hern i. W.; Oberbergrat a. D. Otto von Velsen, Berlin⸗Zehlendorf; Eugen Werner, Mann⸗ heim.

Mannheim, den 10. September 1942. Der Vorstand: Gerichtsassessor a. D. Erich Schuth, Vorsitzer; Fritz Fendel. —y———V—— [26606] Aufruf

zur Anmeldung von Aktien der Cukrownia Chybie Spötka Akeyjna, slask „Cieszyüski, Powiat, Bielsko.

Auf Grund von § 31 der Verord⸗ nung über die Abwicklung der Forde⸗ rungen und Schulden polnischer Ver⸗ mögen (Schuldenabwicklungsverordnung) vom 15. August 1941, RGBl. I S. 516, und der dazu ergangenen 5. Anordnung der Haupttreuhandstelle Ost zur Durch⸗ führung der Schuldenabwicklungsver⸗ ordnung (AO. Nr. 16) vom 8. Mai 1942 (Deutscher Reichsanzeiger Nr. 108/42) werden hiermit die Aktio⸗ näre der Cukrownia Chybie Spöika Akeyjna, Slask Cieszynski, Powiat, Bielsko

Jlaufgefordert, ihre Aktien bei dem un⸗

terzeichneten kommissarischen Verwalter binnen einer Frist von drei Monaten anzumelden.

Die Aktionäre haben mit der Anmel⸗ dung die Aktien entweder in Urschrift einzureichen oder ihren Besitz durch die Hinterlegungsbescheinigung einer Devisenbank, und wenn die Hinter⸗ legung im Ausland erfolgt, durch die Hinterlegungsbescheinigung einer als zuverlässig anerkannten ausländi⸗ schen Bank nachzuweisen, in der die Urkunden genau zu bezeichnen sind (Nennbetrag, Stücknummer).

Erfolgen die Anmeldung und die Vorlegung der Aktienurkunden (oder der Hinterlegungsbescheinigung) nicht innerhalb der vogesehenen Frist, so werden die Aktien für kraftlos erklärt werden.

Die Aktionäre haben bei der Anmel⸗

[25713].

Gemeinnützige Baugesellschaft Kaiserslautern Alktien⸗Gesellschaft. 8

Bilanz vom 31. Dezember 1941.

dung der Aktien oder der Einreichung der Urkunden (Hinterlegungsbeschei⸗ nigungen) nachzuweisen: 1. daß sie nicht zu den Personen ge⸗ pören, deren Vermögen nach der olenvermögensverordnung vom

17. September 1940 (RGBl. I

S. 1270) der Beschlagnahme unter⸗ liegt, und

2. entweder a) daß ihnen das Mitgliedschafts⸗

recht am 1. September 1939

zustand Aechebh oder wenn sie das Mitgliedschafts⸗ recht nach dem 1. September 1939 erworben haben, daß ihr Rechtsvorgänger nicht zu den Personen gehört, deren Ver⸗ mögen der Beschlagnahme nach der Polenvermögensverordnung unterliegt, und daß diesem das Mitgliedschaftsrecht am 1. Sep⸗ tember 1939 zustand. ‚Der persönliche Nachweis folgt zu führen:

1. für deutsche Staats⸗ und Volks⸗

zugehörige:

durch Staatsangehörigkeitsaus⸗ weis, Reisepaß, Kennkarte des Deutschen Reiches, Ausweis der Deutschen Volksliste Abt. 1 bis 3 (auch „Vorbescheid“ oder „Vor⸗ läufiger Ausweis“, laut welchem die Aufnahme in die Deutsche Volksliste erfolgt ist) oder Einbür⸗ gerungsurkunde,

. für deutsche Volkszugehörige im

Generalgouvernement:

durch Bescheinigung des zustän⸗ digen Kreis⸗ oder Stadthaupt⸗ manns,

. für Protektoratsangehörige:

durch Bescheinigung der zuständi⸗ en Landes⸗ oder Bezirksbehörde es Protektorats, für ausländische Staatsangehörige:

durch Bescheinigung der zuständi⸗ en Behörde des ausländischen taates (Heimatbehörde oder im Deutschen Reich zugelassene Ver⸗ tretung).

Juristische Personen des Privat⸗ rechts, Gesellschaften oder Vereine haben nachzuweisen, daß am 1. Sep⸗ tember 1939 die Mehrheit der An⸗ teile nicht Personen gehörte, deren Ver⸗ mögen der Beschlagnahme unterliegt und die Verwaltung nicht von solchen Personen maßgebend beeinflußt war (vgl. § 10 Pol VermVO.). Dieser Nach⸗ weis kann durch Bescheinigung der zuständigen Treuhandstelle oder der zu⸗ ständigen Industrie⸗ und Handels⸗ kammer, bei Genossenschaften durch Bescheinigung des zuständigen Ge⸗ nossenschaftsverbandes und bei Ver⸗ einen durch Bescheinigung der zu⸗ ständigen Polizeibehörde geführt werden.

Der Nachweis des Altbesitzes am 1. September 1939 (sowohl des ur⸗ sprünglichen wie des von einem Rechts⸗ dach er abgeleiteten) ist grundsätzlich

ist wie

durch schriftliche Belege zu führen, z. B. durch Ankaufsabrechnungen, Schluß⸗ scheine, Depotauszüge, Anlieferungs⸗ quittungen, Versicherungen einer als zuverlässig bekannten in⸗ oder aus⸗ ländischen Bank. Zuckerfabrik Chybi A. G. Der kommissarische Verwalter: Holtz.

Aktiva. I. Anlagevermögen: 1. Unbebaute Grundstücke

5. Beteiligungen . Umlaufsvermögen: 1. Wertpapiere:

b) Zur rückstellung. 2. Rückständige Mieten und Rℳ 65 645,50) .. 3. Kassenbestand.. 4. Bankguthaben...

Reich für Luftschutzz)z)z.. Posten der Rechnungsabgrenzung. Ausgleichsposten.. . . [19 5 Grundtapital Rücklagen:

1. Gesetzliche Rücklage .. .. 2. Andere Rücklagen.

Passiva.

Rückstellungen .... 8 Verbindlichkeiten: 1. Hypotheken und Grundschulden.

4. Sonstige Verbindlichkeiten . . .

Reingewinn....

2. Wohngebäude und andere Gebäude (Zugang Kℳ 467 866,73, Abgang R.ℳ 132,—, Abschreibung Rℳ 188 245,95) . . . . 3. Noch nicht abgerechnete Neubauten (Zugang R.ℳ 390 627,38) 4. Betriebs⸗ und Geschäftsausstattung (Zugang R.ℳ 492,15, Ab⸗ gang E.ℳ 32,—, Abschreibung R. 715,95). . . ...

a) Für Mfülen Wohnungsbau nach dem Kriege 882 021,038 eckung für Rücklagen und Erneuerungs⸗

ebühren (einschl. Dezembermiete

5. Sonstige Forderungen (darunter R. 29 442,05 an Deutsches

. 53 098

Wertberichtigung zu Posten des Aniagevermögens 3

2. Darlehen einschl. Förderungsdarlehen der Mieter 3. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen

Posten der Rechnungsabgrenzung..

11 501 405 26 1 632 189

1 977 2 250

. 409 138,70 1 291 159

69 038 1 641 128 913

32 662 10 438

14 735 855

1 000 000

. 328 150 9 700(,—- 268 279*%

12 810 022% 91 350

73 648 144

47 519/66

17 040/01

Gewinn⸗ und Verlustrechnung vom 31. Dezem 2 ꝑQ—C—VYYę—

ber 1941.

Aufwendungen. 1. Abschreibungen: 3 2 a) auf Anlagen b) auf andere Werre . . Verwaltungskosten: a) Gehälter und soziale Abgaben .X“ b) Sächliche Verwaltungskosten.

c) Verrechnet auf: Neue Baugesellschaft m. b. H.

. 3 220,— Neuba 11 1

. 2 000,—

. 198 661,90 3 906,65

31 531,23

7 866,50 30 397,75

5 220,—

202 568

. Betriebskosten: a) Steuern (Grundsteuer) b) Löhne und soziale Abgaben. c) Sächliche Betriebskosten . . . . . . .. d) Kosten für den Betrieb der Nebenanlagen. Instandhaltungskosten:

a) Laufende Kosten . . . . . . . ...

b) Zuweisung an die Erneuerungsrückstellung

5. Zinsen und ähnliche Aufwendungen..

.Beiträge zu Berufsvertretungen... Außerordentliche Aufwendungen... Rücklagenzuweisung.

9. Gewinn des Geschäftsjahres .. .

. Gewinn aus 1940 . Mietemnahmen .....

. Gebühren für Nebenanlagen.. „Erträge aus Beteiligungen.. . Zinsen und ähnliche Erträge.. . . Außerordentliche Ertrwäagage.

Kaiserslautern, 28. Februar 1942.

Erträge.

α bo

S.

-₰1

Der Vorstand. Rhein. Hahn.

lichen Vorschriften.

Der Prüfungsdienstleiter: Dr. Schepp, Wirtschaftsprüfer.

24 652,60 10 249,94 18 057,53 18 004,85

41 383,58 60 000,—

70 9641

101 383

378 076 1 393 16 225 74 700 17 040

896 531

6 397 783 260 3 732 18 004185 6 80

78 431 79

6 697/ 35

896 531]ʃ11

Gemeinnützige Bangesellschaft Kaiserslautern Aktiengesellschaft. 88

Nach dem abschließenden Ergebnis unserer pflichtmäßigen 2 rüfung au Grund der Bücher und der Schriften des e11 serie bel Nüenund 1 erteilten Aufklärungen und Nachweise entsprechen die Buchführung, der Jahres⸗ abschluß und der Geschäftsbericht, soweit er den Jahresabschluß erläutert, den gesetz⸗ 8 8 Frankfurt am Main, den 8. Juni 1942. Verband südwestdeutscher Wohnungsunternehmen e. V.

Aufsichtsrat: Oberbürgermeister Richard Imbt, Vorsitzer; Stadtkämmerer 8 Dr. Rudolf Reeber, Ratsherr Heinrich Bez, Ratsherr Hermann Bender, Obverbaurat ö Werner Bremer, Ratsherr Eduard Molter und Bankdir

Vorstand: Direktor Eugen Rhein und Professor Ferdinand Hahn. —:õ—ẽ —-mme4Oaaaaͤ⸗⸗⸗-ERERRRRRRRRõ —, y—C q RRp„vO

„Depi“ Petroleum⸗Aktiengesellschaft, Berlin⸗Grunewald.

Jahresabschlußbilanz zum 31. Dezember 1941.

ektor Karl Stähler.

[25462].

Wert am

We Zugang 1. 1.1941

(Abgang)

Abschrei⸗ bungen

Wert am 31. 12. 1941

Aktiva. R. Nℳ 9 R.ℳ Anlagevermögen: Kraftwagen . . . . .. Betriebs⸗ u. Geschäftsaus⸗ “] Rechtswerte (Patente) Beteiligungen...

1 689 93 2 625

3379 731493

Umlaufsvermögen: 11112141421XA2“ Forderungen auf Grund von Warenlieferungen und

bö1ö1111281 Forderungen an den Vorstand (aus Tankanlagen⸗ Kassenbestand einschließlich Reichsbank⸗ und Postscheck⸗ 16114A4“*“ Andere Bankguthaben.. 14 6

3 099 2 698 92 700

20 113 118

gassiva.

Grundkapital: 8 nom. Rℳ 50 000,— Stammaktien Stimmzahl 500 nom. Eℳ 50 000,— Vorzugsaktien Stimmenzahl 5000 A111ö141616454644 Rücklage für Ersatzbeschaff3ugg. . . . Verbindlichkeiten auf Grund von Warenlieferungen und Leistungen . . . . ... 1“ Sonstige Verbindlichkeien..

Verlustvortrag aus 1940 C““ v“

15 593 24 16 029 79 436 55

119 122

100 000 2 000 12 8316

284 44 3 57031

8 Aufwand. Verlustvortrag aus 19430 . . Löhne und Gehälter.. Saztale Abaechen . Abschreibungen auf Anlagewerte.. Steuern vom Einkommen, Ertrag und Vermögen Beiträge an gesetzliche Berufsvertretungen.. Zuführung zur gesetzl. Rücklage .. . . . . . . . . . .. ö˙6 Verlustvortrag aus 19430. 155

Gewinn⸗ und Verlustrechnung zum 31. Dezember 1941.

I19 12200

H. 15 593 25 095

423 1 689 1 338

325 . . . 1000 029,79 593,21 436 55

Ertrag. Ausweispflichtiger Rohüberschuß.. en 818,I38111616““ Außerordentliche Erträge...

der Bücher und der Schriften der

Berlin, den 24. Juli 1942.

Wirtschaftsprüfun gs gesellschaft.

Dr. Brönner, Wirtschaftsprüfer. 89 ebe. Wirts Der Vorstand und Aufsichtsrat unserer Gesellschaft best Herren: Alleiniger Vorstand: Hugo Nagel, Berlin⸗Grunewald; A Dr. jur. Ulrich Arndt, Berlin⸗Friedenau; Aufsichtsratmitglieder: Berlin⸗Charlottenburg; Edmund Krüger, Verlin⸗Hermsdorf. Berlin⸗Grunewald, den 14. 9. 1912.

„Depi“ Petroleum⸗Attiengesellschaf

14 735 855/02

Der Vorstand. H. Nagel.

Reichsdeutsche Treuhand⸗Revision Aktiengesellschaft

45 900/91

44 395/97 1 290 26 214/68

45 900ʃ91

Nach dem abschließenden Ergebnis unserer pflichtmäßigen Prüfung auf Grund 3 1— esellschaft sowie der vom Vorstand erteilten Auf⸗ klärungen und Nachweise entsprechen die Buchführung, der Jahresabschluß und der Geschäftsbericht, soweit er den Jahresabschluß rläuter,, den gesetzlichen Vorschriften.

chaftspruͤfe r.

and aus folgenden

ufsichtsratvorsitzer: Clemens Nagel,

E1 8