1942 / 225 p. 8 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 25 Sep 1942 18:00:01 GMT) scan diff

Staatbanzeiger Nr. 225 vom 25. September 1942. S. 4

Gardinenfabrik Plauen Aktiengesellschaft, Plauen i. V. Unsere Herren Aktionäre werden

hiermit zu der am Mittwoch, den

21. Oktober 1942, 11 Uhr, im

Sitzungszimmer der Gesellschaft, Plauen

i. V., Hammerstr. 60, abzuhaltenden rdentlichen Hauptversammlung ein⸗

geladen.

. Tagesordnung:

.Vortrag des Geschäftsberichts, der Bilanz und der Gewinn⸗ und Ver⸗ lustrechnung vom 30. Juni 1942.

.Entlastung des Vorstandes.

.Entlastung des Aufsichtsrates.

. Beschlußfassung über Verwendung des Reingewinnes.

Wahl von Abschlußprüfern nach § 136 des Aktiengesetzes.

6. Wahlen zum Aufsichtsrat.

Diejenigen Aktionäre, welche in der

Hauptversammlung ihr Stimmrecht

ausüben wollen, haben ihre Aktien⸗ äntel gemäß § 17 des Gesellschafts⸗

vertrages spätestens bis zum Ablauf des dritten Tages vor dem Ver⸗ sammlungstage, dem 16. 10. 1942, in Plauen bei der Gesellschaftskasse, der Dresdner Bank Filiale Plauen, der Vogtländischen Bank Abteilung der Adrca, Plauen, bzw. auswärts bei der Dresdner Bauk in Berlin und deren sämtlichen Filialen oder der Allg. Deutschen Creditanstalt in Leipzig und deren Filialen oder einer Wertpapiersammelbank oder bei einem deutschen Notar zu hinter⸗ legen.

Plauen i. V., 23. Septbr. 1942

Gardinenfabrik Plauen Aktiengesellschaft. H. Schömann. Lang.

26610] „Aeterna“ Schuhfabriks⸗ Aktiengesellschaft, Wien. Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung der „Aeterna“ Schuhfabriks⸗Aktiengesellschaft, die

am Dienstag, den 13. Oktober 1942, um 12 Uhr mittags in den Räumen der Creditanstalt⸗Bankverein, Wien, I., Schottengasse 6, I. Stock, statt⸗ findet.

Tagesordnung:

1. Beschlußfassung auf Erhöhung des Senhrhashin von H.ℳ 1 600 000,— um R.ℳ 1 600.000,— durch Aus⸗ gabe von St. 1600 Aktien zu je h.“ 1000,— Nennwert auf R.ℳ 3 200 000,— durch Einbrin⸗ gung einer Sacheinlage⸗

.‚Beschlußfassung über durch die Kapitalserhöhung bedingte Aenderung des § 4 der Satzung.

Diejenigen Aktionäre, die ihr Stimm⸗

recht nach Maßgabe des § 17 der Satzung ausüben wollen, müssen ihre Aktien spätestens am 9. Oktober 1942 bei der Creditanstalt⸗Bankver⸗ ein, Wien, I., Schottengasse 6, bei einem deutschen Notar oder bei einer Wertpapiersammelbank während der üblichen Geschäftsstunden hinterlegen und bis nach der Hauptversammlung belassen.

Falls die Hinterlegung bei einer

Wertpapiersammelbank oder bei einem deutschen Notar erfolgt, ist die hierüber ausgestellte Bescheinigung spätestens einen Tag nach Ablauf der Hinterlegungsfrist bei der Ge⸗ sellschaft einzureichen. Wien, im September 1942 Der Vorstand.

die

11ö

10. Gesellscasten n.b. H.

[24809) Bekanntmachung.

Die Firma Mosel Dachschiefer⸗ gruben „Glückauf“ G. m. b. H., Kaisersesch (Eifel), ist aufgelöst. Die Gläubiger der Gesellschaft werden auf⸗ gefordert, sich bei ihr zu melden.

Kaisersesch, den 3. September 1942.

Der Liquidator der Gesellschaft:

A. Höhn.

25579]

American Expreß Company mit beschränkter Haftung, Verlin.

nz vom 31. Dezember 1941

Vila

a

Aktiva. 1. Barreserve.

a) Kassenbestand (deutsche und ausländische Zahlungs⸗

mittel, Gold).

b) Guthaben auf Reichsbankgiro⸗ und Postscheckkonto.

Eigene Wertpapiere: a) Verzinsliche Wertpapiere . . . . . b) Börsengängige Dividendenwerte . c) Sonstige Wertpapiere .. . .

In der Gesamtsumme 2 sind enthalten: Wertpapiere, die die Reichsbank beleihen darf R.ℳ 735,— .‚Kurzfällige Forderungen unzweifelhafter Bonität und Liquidität

gegen Kreditinstitute.

Davon sind täglich fällig R 166 200,58 (Nostroguthaben)

Schuldner:

a) Kreditinstitute b

b) Sonstige Schuldner . . . . . . . Betriebs⸗ und Geschäftsausstattung.

Posten, die der Rechnungsabgrenzung dienen .. . . . . .. .In den Aktiven und in den Paͤssiven 7, 8 und 9 sind enthalten:

a) Forderungen an Konzernunternehmen R.ℳ 184 160,28

b) Forderungen an Mitglieder des Vorstandes, an Geschäftsführer

und an andere im § 14 Abs. 1 und 3

sowie an Unternehmen, bei denen ein Inhaber oder persönlich⸗ haftender Gesellschafter dem Kreditinstitut als Geschäftsleiter oder Mitglied eines Verwaltungsträgers angehört. EKA. ——8+ c) Anlagen nach § 17 Abs. 1 KWG. R.ℳ 267 526,89 d) Anlagen nach § 17 Abs. 2 KWG. Rℳ —,—

8

a) Einlagen deutscher Krebitinstitüte b) Sonstige Gläubiger.....

Von der Summe Buchst. a) und b) entfallen auf jederzeit

fällige Gelder R.ℳ 430 053,32 Spareinlagen: a) mit gesetzlicher Kündigungsfrist.

b) mit besonders vereinbarter Kündigung

Grund⸗ oder Stammkapital .Rücklagen nach § 11 KWG.: a) Gesetzliche Rücklage.

b) Sonstige Rücklagen nach §- 11 KWG. 1 2—,—

Rückstellungen Reingewinn: Verlust 1941

Eigene Ziehungen im Umlauf R. . —,— Verbindlichkeiten aus Bürgschaften, Wechsel⸗ und. Scheckbürgschaften. sowie aus Gewährleistungsverträgen (§. 131 Abs. 7 des Aktien⸗

gesetzes) R. —,— . .Eigene Indossamentsverbindlichkeiten: a) aus weiterbegebenen Bankakzepten

b) aus eigenen Wechseln der Kunden an die Order der Bank

Rℳ —,—

c) aus sonstigen Rediskontierungen RKℳ —,—

In den Passiven sind enthalten:

a) Verbindlichkeiten gegenüber Konzernunternehmen (einschließlich der Verbindlichkeiten unter Passiva 7, 8 und 9) R.ℳ 1967,41

b) Gesamtverpflichtungen nach § 11 2 und 7) Eℳ 431 368,40

c) Gesamtverpflichtungen nach § 16 Rℳ 430 053,32

Gesamtes haftendes Eigenkapital nach § 11 Abs. 2 KWG. (Passiva 3, 4 und 6) soweit eine Zuführung zu den Rücklagen nach § 11 des Gesetzes erfolgt Nennbetrag der eigenen Aktien oder Geschäfts⸗

anteile R. Mℳ 550 000,—

Ameriecan Expreß Company mit beschränkter Haftung. Der Verwalter: Werner Föaux de Lacroix. Bestätigungsvermerk. ANach dem abschließenden Ergebnis meiner pflichtgemäßen Prüfung auf Grund der Bücher und der Schriften der Gesellschaft sowie der von der Geschäftsleitung erkeilten Aufklärungen und Nachweise entsprechen die Buchführu d J

abschluß den gesetzlichen Vorschriften. Berlin, den 17. August 7942. MDr. Carl Brauns,

Gewinnvortrag aus dem Vorjahr .

. 1 266,65 2 491,67

u . 2287 526,89

1,— 28s 262.

. 187 982,89 6 802,24

——

KWG. genannte Personen

1 001 378 2 . 20 021,87

—.. 410 031,45 430 053,32 430 053

1 815,08 gfrist 11“ SE

50 000,—

62 370,77 48 541,24

Abs. 1 KWG. (Passiva 1, KWG. (Passiva 1 und 7)

8 1 001 378121

r hres⸗ 8

Wirtschaftsprüfer.

[26470) Bekanntmachung. 88

Die Friedrich Köppe, Baugeschäft Gesellschaft mit beschränkter Haf⸗ tung in Lutherstadt Wittenberg ist aufgelöst. Die Gläubiger der Ge⸗ sellschaft werden aufgeordert, sich bei ihr zu melden.

Lutherstadt Wittenberg, am 19. Sep⸗ tember 1942.

Die Liquidatoren . der Friedrich Köppe, Baugeschäft Gesellschaft mit beschränkter

1b Haftung: Otto Welz. Otto Kühne. Otto Köppe.

s

Volksbank e. G. m. b. H., Herrsching a. A. Bekanntmachung.

Gegen die Beschlüsse der Generalver⸗ sammlung vom 15. 8. 1942 ist Klage eingereicht und Termin zur mündlichen Verhandlung am 20. Oktober 1942, vormittags 9 Uhr, beim Landgericht München 2 anberaumt.

Herrsching, 15. September 1942.

Der Vorstand.

15. Verschiedene Bekanntmachungen

26598] Bekanntmachung

über 4 % Reichsmarkpfandbriefe Reihe III des Bremenschen ritter⸗ schaftlichen Kreditvereins in Stade im Betrage von Hℳ 3 439 400,—.

An der Börse zu Hannover sollen vorstehende 4 % Reichsmarkpfandbriefe eingeführt werden. Durch Erlaß vom 6. August 19422 IV. Fin. 1033/42 C XI hat der Reichswirtschafts⸗ minister bestimmt, daß es der Ein⸗ reichung eines Prospektes für die Ein⸗ führung an der Börse zu Hannover nicht bedarf. Die auf den Inhaber lautenden Reichsmarkpfandbrviefe Reihe III haben nachstehende Stücke⸗ lung:

Nr. 1 bis einschl. 1014 Rℳℳ

= 1014 Stücke über Rℳ 100,— = 1901 400,— Nr. 1015 bis einschl. 2578. = 1564 Stücke über ERℳ 500,— = Nr. 2579 bis einschl. 5134 = 2556 Stücke über Rℳ 1000,—. = 2 556 000,— insgesamt. .3 439 400,—

Die Zinsen sind am 2. Jan. und 1. Juli für das vorhergehende Halb⸗ jahr fällig.

Die Reichsmarkpfandbriefe sind auf Grund der Verordnung vom 7. Mai 1940 (RGBl. I T. S. 756) reichs⸗ mündelsicher.

Ihre Ausgabe beruht auf der von der Preußischen Staatsregierung unter dem 27. März 1901 genehmigten Haupt⸗ satzung sowie dem durch Anordnung des Reichsministers für Ernährung und Landwirtschaft vom 14. August 1940 (Deutscher Reichsanzeiger v. 16. August 1940 Nr. 191) erlassenen Fünften Nächtrages ur Satzung des Bremen⸗ schen ritters vhegen Kreditvereins in Stade und erfolgt nach Maßgabe des Gesetzes über die Pfandbriefe und ver⸗ wandten Schuldverschreibungen öffent⸗ lich⸗rechtlicher Kreditanstalten vom 21. Dezember 1927 (RGBl. I. T. S. 492).

Für die Sicherheit der Reichsmark⸗ pfandbriefe haften die ausschließelich auf land⸗ oder forstwirtschaftlich genutzten Grundstücke an erster Stelle eingetragenen Reichsmark⸗ hvpotheken, welche in gleicher Höhe bestehen wie die umlaufenden Reichsmarkpfandbriefe und mit jähr⸗ lich w % unter Zuwachs der ersparten Zinsen getilgt werden.

Die Beleihung erfolgt in der Regel bis zur Hälfte des Wertes, ausnahms⸗ weise und gegen einen erhöhten Bei⸗ trag bis zu zwei Dritteln des Wertes. Der Bestimmung des Wertes wird der jährliche Reinertrag zugrunde gelegt, den der bei ordnungs⸗ mäßiger Bewirtschaftung jedem Besitzer nachhaltig gewähren kann. Das Fünf⸗ undzwanzigfache des jährlichen Rein⸗ ertrages gilt als Wert des Grund⸗ besitzes. Eine Aenderung der Belei⸗ hungsbestimmungen 8e der Ge⸗ nehmigung des Reichsministers für Er⸗

782 000,—

nährung und Landwirtschaft.

Die Reichsmarkpfandbriefe, die mit fortlaufenden Nummern versehen sind, tragen neben dem Siegel des Kredit⸗ vereins die faksimilierte Unterschrift hnele Direktionsmitglieder, außerdem ie eigenhändige Unterschrift des Kas⸗ sierers unter dem Vermerk über die Eintragung in das Reichsmark⸗Pfand⸗ briefregister.

Die Reichsmarkpfandbriefe sind 82 tens der Inhaber unkündbar. ie werden aber seitens des Kreditvereins, soweit Barbestände des Tilgungsfonds belegt werden müssen, durch Auslosung oder durch Hingabe sonstwie verfüg⸗ barer Anleihestücke getilgt; verstärkte Tilgung vorbehalten. Tilgungsbeginn am 1. Juli 1942.

Die Bekanntmachung über die Aus⸗ losung erfolgt im Deutschen Rgichs⸗ und

Preußischen Staatsanzeiger und im Hannoverschen Kurier⸗Tageblatt unter Bezeichnung der Nummern und der Nennbeträge der ausgelosten Stücke. In dieser Bekanntmachung werden auch die Nummern und Nennbeträge der früher gelosten, aber noch nicht ein⸗ gelösten Stücke aufgeführt.

Die Einlösung der Reichsmarkpfand⸗ briefe und der Zinsscheine erfolgt kosten⸗ frei durch das Bankhaus Julius Maier u. Comp. in Hannover oder an der Kasse des Bremenschen ritterschaftlichen Kreditvereins in Stade.

Die Ausgabe neuer Zinsscheinbogen

erfolgt kostenfrei an der Kasse des Bre⸗ menschen ritterschaftlichen Kreditvereins in Stade. Im Falle einer Konvertierung der Reichsmarkpfandbriefe erfolgt diese kostenfrei bei dem Bankhaus Julius Maier u. Comp. in Hannover. Die Be⸗ kanntmachung der Konvertierung ex⸗ falgt im Deutschen Reichs⸗ und Prer⸗ ischen Staatsanzeiger und im Han⸗ noverschen Kurier⸗Tageblatt.

Stade, den 9. September 1942.

Die Direktion des Bremenschen

ritterschaftlichen Kreditvereins.

[26599) Bekanntmachung.

Im Völkischen Beobachter Südd. Ausgabe Nr. 261 vom 18. September 1942 wurde der Antrag der Deutschen Bank Filiale München, der Baher. Hypotheken⸗ und Wechsel⸗Bank, Mün⸗ chen, der Bayer⸗ Vereinsbank, München, der Commerzbank A.⸗G. Fil. München, der Dresdner Bank Fil. München und der Bankhäuser Merck, Finck & Co. und Seiler & Co. in München auf Zu⸗ lassung von

nom. 235 000 000,— neue

auf den Inhaber lautende Stammaktien der J. G. Farben⸗ industrie A.⸗G., Frankfurt a. M.,

veröffentlicht.

München, 19. September 1942. Die Zulassungsstelle für Wert⸗ papiere an der Bauyerischen Börse

in München. Der Vorsitzende: J. V.: Pfaeffle. Syndikus: Rehm. 8

[25345]

Sudetenländisches Kohlensyndikat Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Aussig.

In der Gesellschafterversammlung unseres Syndikates vom 7. Juli 1942 wurde die Aenderung bzw. Ergänzung der §§ 4, 6, 7, 10, 24, 25 und 32 unserer Satzung, wie unten aufgefilhrt, be⸗ schlossen. Mit seinem Schreiben vom 4. September 1942 II bg 5 22 754/42 K 223 hat der Herr Reichswirtschaftsminister diese Aende⸗ rungen bzw. .“ genehmigt.

(1) Gesellschafter sind die Besitzer der Kohlenbergwerke im Bezirk des west⸗ lichen Braun⸗ und Steinkohlenberg⸗ baues (Nordwestböhmisches Becken, Steinkohlengruben bei Pilsen) 2 Abs. 1 Pkt. 1 der Verordnung zur Ein⸗ führung von Vorschriften über die Regelung der Kohlenwirtschaft in den sudetendeutschen Gebieten vom 31. Ja⸗ nuar 1939, RGBl. I Seite 132) und die Besitzer selbständiger Kokereien, Brikett⸗ fabriken, Schwelereien und anderer Werke des vorgenannten Bezirkes, die bei der Be⸗ oder Verarbeitung von Brennstoffen feste Brennstoffe im Sinne des Kohlenwirtschaftsgesetzes gewinnen, soweit sie der Gesellschaft freiwillig bei⸗ getreten sind oder zufolge behördlicher Anordnung ihr angeschlossen wurden 6 der obengenannten Verordnung).

(2) Besitzer eines Werkes der in Pkt. 1 bezeichneten Art im Sinne dieser Satzung ist, wer in dem in Pkt. 1 be⸗ zeichneten Gebiet ein solches Werk auf eigene Rechnung

Im § 6 der Satzung wird die Braun⸗ kohlengewerkschaft Turn als Gesell⸗ schafter des Syndikats gestrichen und die dadurch frei werdenden Geschäftsanteile des Syndikats über Rℳ 4437,— auf die Sudetenländische Bergbau A. G., Brüx, übertragen.

§ 7.

(1) Die Abtretung von Geschäfts⸗ anteilen ohne gleichzeitige Uebergabe der gesamten im Besitz des Gesellschafters hesendlichen Grubenfelder, Betriebsan⸗ lagen und Veredelungsbetriebe ist nur um Zwecke der Aufnahme neuer Gesell⸗ schafter 4) ohne gleichzeitige Erhöhung des Stammkapitals gestattet. Die Ab⸗ tretung der Grubenfelder, Betriebsan⸗ lagen und ET“ ohne gleichzeitige Abtretung der Geschäftsan⸗ teile ist nicht gestattet, es sei denn, daß die gesamten Grubenfelder des Gesell⸗ Gae. ausgekohlt oder seine gesamten

etriebsanlagen und Veredelungsbe⸗ triebe untergegangen sind, so daß der Gesellschafter oder ein anderer den Be⸗ trieb aus diesem Grund weder fortsetzen noch wiederaufnehmen kann.

(2) Der Uebergang eines Geschäfts⸗ anteiles auf Grund irgendwelcher erb⸗ rechtlicher Vorgänge ist unter sinn⸗ gemäßer Berücksichtigung der Bestim⸗ mungen des Pkt. 1 nur an solche Personen zulässig, die gleichzeitig auch die Grubenfelder, Betriebsanlagen und Veredelungsbetriebe des verstorbenen Gesellschafters durch Rechtsgeschäft unter Lebenden oder irgendwelche erbrechtliche Vorgänge erwerben. 8

teiliger Ges

Die Absätze 3, 4, 5 und 6 bleiben un⸗ verändert. 8

8 Von der Verpflichtung zur Lieferun an die Gesellschaft sind folgende Menge ausgenommen: 9 a) Der Eigenbedarf der Gesellschafte oder Lieferungsgemeinschaften, d. die für den Betrieb der eigenen Bergbauanlagen und der eigenen Veredelungsbetriebe als Brenn⸗ und Rohstoff sowie zum Betrieb der Abraumunternehmungen und de bergbaulichen Hilfsbetriebe al Brennstoff erforderlichen Mengen. b) Die Verbrauchslieferungen, d. s. die Mengen, welche von den Ge⸗ an nichtbergbauliche etriebe geliefert werden, die am 1. Januar 1937 ihrem Eigentum standen. dengen sind nur bis zum Höchst⸗ gusmaß der im Jahre 1937 an diese Betriebe erfolgten Lieferungen und nur insolange ausgenommen, als in den Eigentumsverhältnissen keine Aenderung eintritt. Dasselbe gilt, wenn sämtliche Anteile der Unternehmung des Gesellschafters im Besitz des Eigentümers des nichtbergbaulichen Betriebes sind. Für neueintretende Gesellschafter kann die Gesellschafterversammlung die Verbrauchslieferungen ab⸗ weichend von stimmungen festsetzen. Die Absätze ce und d behalten die gleiche Fassung.

(1) Die den zuständigen Behörden bzw. Organen der Kohlenwirtschaft vor⸗ zulegenden Vorschläge für die Listen⸗ 6 allgemeinen Preisnachlässe (Ge⸗ biets⸗ oder Sommerabschläge) und für Haundelsnutzensätze werden durch den Aufsichtsrat für jede Preisgruppe und Sorte festgesetzt. Für den Landabsatz kann der von den Listen⸗ preisen abweichende Preise vorbehaltlich etwa erforderlicher behördlicher Geneh⸗ migung bestimmen.

(2) die gemäß Absatz 1 Satz 1 not wendige Beschlußfassung erfordert ein Mehrheit der anmesenden Mitglieder des Revieres A und eine Mehrheit der anwesenden Mitglieder des Revieres B und C zusammen. Vor der Beschluß⸗ fassung hat der Aufsichtsrat die an den einzelnen Preisgruppen beteiligten Ge sellschafter gutachtlich zu hören. 1

2 0E

§ 25. (1) Der Zweck der Gesellschaft ist nicht

Für die ge⸗ lieferten schaft eine Vergütung, deren Höhe die Versammlung der GeLellschafter festsetzt. Die Festsetzung der Vergütung hat so zu erfolgen, daß von dem auf Grund der Listenpreise 24 Abs. 1 Satz 1) er⸗ rechneten Gesamterlös lediglich die Ge⸗ schäftsunkosten,

dnf Eigengewinn gerichtet.

zu bringen sind, wobei die Summe aller Abzüge gleichmäßig auf alle Gesell⸗ schafter aufzuteilen ist, und zwar nach Maßgabe der von ihnen gelieferten Mengen und der für diese geltenden Listenpreise. 3

(2) Für Brenestoffe für die der Auf⸗ sichtsrat keine Listenpreise festgesetzt ha 24), zahlt die Gesellschaft eine Ver⸗

ütung in Höhe der tatsächlich erzielten

rlöse abzüglich Handelsnutzen und an⸗ hüftsunkosten.

(3) Für im Landabsatz gelieferte Mengen kann der Aunfsichtsrat die Zahlung von Zuschlägen zu den Listen⸗ ppeisen zu Lasten des Gesamterlöses be⸗ theßen.

(4) Der Aufsichtsrat kann beschließen, daß die nach vorstehenden Grundsätzen vorzunehmende Berechnung der Ver⸗ gütnng nach einzelnen Brennstoff⸗ gruppen und Sorten gesondert durch⸗ zuführen ist.

(5) Die Gesellschaft hat jedem Gesell⸗ schafter monatlich auf die sich nach Ab⸗- satz 1 bis 3 ergebende Vergütung eine Abschlagszahlung zu leisten und viertel⸗ jährlich eine fortschreitende Zwischenab⸗ rechnung zu erteilen. Die endgültige Jahresabrechnung nach vorstegenden Grundsätzen erfolgt jeweils nach Schluß des Fseh ges ot. 1h

(1) Folgende Beschlüsse der Gesell⸗

Hafier bedürfen der einer Mehrheit von vier Fünfteilen der ab- gegebenen Stimmen:

29 Erhöhung des Stammkapitals,

b) Festsetzung der Jahreskontingente 11) oder der Verbrauchsliefe⸗ rungen 10 Absatz b) neuer Ge⸗ bschaßter,

c) Einziehung von Geschäftsanteilen,

d) Genehmigung der Errichtung von Landabsatzlagern außerhalb der Werke der Gesellschafter

e) Abänderung der Gesellschaftssatzung,

1) Einforderung von Einzahlungen über den Betrag der Stammein⸗ lagen hinaus (Nachschüsse).

(2) Der Beschluß auf Gründung, Finanzierung und Auflösung von Ge⸗ sellschaftsunternehmungen bedarf der Zustimmung von drei Vierteln der in jedem Revier abgegebenen Stimmen.

Die Absätze 3 und 4 behalten die alte Fassung. Aussig, den 11. September 1942. Sudetenländisches Kohlensyndikat Gesellschaft m. b. H (Unterschriften.)

vollständig in

vorstehenden Be⸗-⸗

rennstoffe zahlt die Gesell⸗

häf ste Handelsnutzenbeträge, „Preisnachlässe und Ausfälle in Abzug

. 8

Reichsd⸗ vund Staathenzeiger Nr. 225 vom 25. September 1942.

FE1— ,. 2 a.

—,—

ählige, ü Teil kleine und kleinste Wirtschaftseinheiten zerrissen war und bisher niemals seine geballte Wirtschaftskraft in die Waagschale werfen konnte.

Zum Schluß ging Staatssekretär Dr. Landfried auf die Stellung Spaniens im wirtschaftlich neugeordneten Europa ein. Spanien wird schon wegen der planvollen Ergänzung, die es für die übrigen europäischen Wirtschaften bietet, seiner Meinung nach

inen hervorragenden Platz einnehmen. Von entscheidender Be⸗ deutung werden hierbei die durch die besondere klimatische Lage Spaniens bedingten außerordentlichen Produktionsmöglichkeiten sein und der Reichtum Spaniens an für die europäische Wirtschafr wichtigen Rohstoffen, deren Gewinnung im Vollzuge der Neu⸗ rdnung erheblich ausgeweitet werden dürfte. Die wirtschaftliche Konsolidierung und die dadurch letzten Endes bedingte Erhöhung der Lebenshaltung der schaffenden Menschen Europas wird die Gewähr dafür bieten, daß die derzeitigen und auch die künftigen Produktionsüberschüsse an spezifisch spanischen Waren von den übrigen europäischen Wirtschaften übernommen werden können. Zusammenfassend vertrat Dr. Landfried die Ueberzeugung, daß Spanien nicht nur in der bisherigen Form, sondern in Zukunft

och in weit höherem Maße als wichtiges Produktions⸗ und Ab⸗ nahmeland und als ein europäisches Grenzland zum afrikanischen Raum als organischer Partner einer planvollen europäischen Wirt⸗ schaftsgemeinschaft betrachtet werden muß.

Wirtschaft des Auslandes Die Anmeldepflicht für italienische Ausländer⸗Aktien

B Rom, 24. September. Nach dem Gesetzdekret vom 24. 7. 1942 muß bekanntlich der Rechnungsstelle das Verzeichnis derjenigen Aktien eingereicht werden, deren Besitzer Ausländer sind. Das Außenhandelsministerium hat nunmehr bestimmt, daß diejenigen Aktien, die bereits vor Erlaß des Gesetzdekrets vom 25. 10. 1941 kamensaktien waren, nicht obligatorisch angemeldet werden müssen. Es wird jedoch empfohlen, die Anmeldung in allen den Fällen vorzunehmen, in denen der Aktiengesellschaft bekannt ist, daß die Eigentümer Ausländer sind.

Schaffung einer neuen Art von Schatzscheinen in Italien

Rom, 24. September. Außer den üblichen Prämienschatz⸗ ie bei der Errichtung oder bei Kapitalerhöhung von Aktiengesell⸗ chaften zu verwenden sind. Die Behandlung des betreffenden hesetlichen Entwurfs vom 21. 5. 1942 durch den Finanzausschuß es Senats steht bevor. Der Finanzausschuß der Kammer hatte einige Aenderungen am Entwurf vorgenommen. Nach der jetzigen fosfing würden die Schatzscheine mit 3 % verzinst werden und

n Jahre Laufzeit haben. Die Schatzscheine können zur Zahlung von Dividendenbeträgen, die über die gesetzliche Höchstdividende finausgehen, Verwendung finden und bleiben frei von der Zins⸗ cheinsteuer.

seeter hat Italien eine neue Art von Schatzscheinen geschaffen,

Lagebericht der slowalischen Wirtschaft

Preßöburg, 24. September. Der Bankrat der Slowakischen Nationalbank stellte in seiner letzten Sitzung fest, daß die Ent⸗ wicklung der Verhältnisse auf dem Geldmarkt auch weiterhin Fuhig sei, obwohl sich in der letzten Zeit die Ansprüche an das Geld⸗ institut zur Finanzierung des Getreideaufkaufes und die sonstigen Geldbedürfnisse erhöht 89 Die Entwicklung auf dem Ein⸗ lagenmarkt 9” weiterhin günstig. Die Spareinlagen stiegen über die Sommermonate um rund 80 Mill. Ks., die Kontokorrent⸗ einlagen um 200 Mill. Ks. Große Unternehmungen beanspruchen für den Herbsteinkauf größere Kredite, dagegen sind die Klein⸗ kredite stark zurückgegangen. Das Interesse für landwirtschaft⸗ liche Kredite ist im Abflauen. Auf dem Immobilienmarkt sind die Umsätze 82 gering. Was die diesjährige Ernte angeht, so ist die Qualität des Getreides gut. Die Zuckerfabriken sind mit den Vorbereitungen für die neue Kampagne fertig. Auf dem Holzmarkt wurde angeordnet, mindestens 30 % des zur Verfügung stehenden Nadelholzes auf dem Inlandsmarkt unterzubringen. Das Interesse des Auslandes für slowakisches Holz ist wiederum gestiegen. Die Papierfabriken arbeiten unter Ausnutzung ihrer gesamten Produktionskapazität. Die Lage der metallverarbeiten⸗ d sich gegenüber den letzten Monaten nicht ver EE1““ 8 Weiteres Anwachsen der französischen Staatsschuld

Paris, 24. September. Die Staatsschuld Frankreichs belief sich am Ende des ersten Halbjahres 1942 auf 968 Mrd. Franken. Sie lag somit um 93 Mrd. Franken höher als bei Jahresbeginn. An der Schuldenerhöhung sind vor allem die kurz⸗ und mittel⸗ fristigen Verpflichtungen mit einer Zunahme von 56 Mrd. und einer Gesamtsumme von 376 Mrd. Franken am Schluß des ersten Fasbjahris beteiligt. Die Vorschüsse der Bank von Frankreich beliefen sich zur Jahresmitte auf 257,6 (227,3) Mrd. Franken und lagen damit um etwa 30 Mrd. höher als bei Jahresanfang. Die gesamte langfristige Staatsschuld beträgt 233 Mrd. Franken.

223220

8

Offizielles Budget zur industriellen Entwicklung Malayas

„Schanghai, 24. September. Wie auf den Philippinen hat die Militärverwaltung jetzt auch auf Malaya den Uebergang zu einer regelmäßigen Haushaltsführung angebahnt. Nach Angaben der Finanzverwaltung der japanischen Militärbehörde haben sich die Finanzen auf Grund des provisorischen Halbjahresbudgets seit April derart zufriedenstellend entwickelt, daß für die nächsten Monate zu einem offiziellen Budget übergegangen werden soll. Dieses neue Budget soll auf dem Grundsatz der Eigendeckung auf⸗ gebaut und nicht mehr aus japanischen Subsidien gespeist werden. Das Budget der Militärverwaltung von Malayg wird nicht so serch wie das ehemals britische sein, es wird vor allem der indu⸗ triellen Entwicklung dienen. Deshalb dürfte das neue Budget den Charakter eines „Unternehmungsbudgets“ tragen. Unter der britischen Oberherrschaft wurde der größte Teil der öffentlichen Mittel für Personal⸗ und ärztliche Ausgaben aller Art verwendet.

Die Elektrolytkupfernotierung der Vereinigung für deutsche Elektrolytkupfernotiz stellte sich laut Berliner Meldung des „D. N. B.“ zn auf 74,00 ℛℳ (am 24. September auf 74,00 FR. ℳ)

r kg.

Berlin, 24. September. Preisnotierungen für Nahrungs⸗ mittel. (Verkaufspreise des Lebensmittelgroßhandels für 100 Kilo frei Haus Groß⸗Berlin.) [Preise in Reichsmark.] Bohnen, weiße mittel §) —,— bis —,—, Linsen, käferfrei §) 71,60 bis 72,50, Linsen, käferfrei §) —,— bis —,— und §) —,— bis —,—, Speiseerbsen, Inland, gelbe, ganze §) —,— bis —,—, Speiseerbsen, Ausland, gelbe, halbe §) —,— bis —,—, Gesch. glas. gelbe Erbsen, ganze §) —,— bis —,—, Gesch. glas. gelbe Erbsen, halbe §) —,— bis —,—, Grüne Erbsen, Ausland 60,60 bis 61,50, Reis, Italiener glas. *§) 50,80 bis 51,60, Reis *§) —,— bis —,— und *K) —,— bis —,—, Buchweizengrütze bis —,—, Gersten⸗ graupen, fein, 0/0 bis 5/0*) 41,50 bis 42,50 †), Gerstengraupen, mittel, C/1*) 40,50 bis 41,50 †), Gerstengraupen, grob, C/4*) 37,00 bis 38,00 ), Gerstengraupen, Kälberzähne, C/6*) 34,00 bis 35,00 †), Gerstengrütze, alle Körnungen*) 35,40 bis 36,40 †), Haferflocken [Hafernährmittel*) 45,00 bis 46,00 †), Hafergrütze [Hafernährmittel ]*) 45,00 bis 46,00 †), Kochhirse*) 38,00 bis 40,00, Roggenmehl, Type 1790 25,85 bis —,—, Weizenmehl, Typoa 1470, Inland —,— bis —,—, Weizengrieß, Type 550 37,65 bis —,—, Weizenmehl, Type 1050, ben. 35,40 bis —,—, Brotmehl, Type 2800 25,90 bis —,—,

bartoffelmehl, hochfein 36,65 bis 38,15 †), Sago, deutscher 49,35 bis 51,35, Zucker, Melis Grundsorte 67,90 bis —,—, Roggen⸗ kaffee, lose —,— bis —,— t), Gerstenkaffee, lose —,— bis —,— †), Malzkaffee, lose —,— bis —,— †), Kaffee⸗Ersatzmischung 68,00 bis 78,00, Röstkaffee, Brasil Superior bis Extra Prime 9) 349,00 bis 373,00, Röstkaffee, Zentralamerika §) 458,00 bis 582,00, Kakaopulverhaltige Mischung 130,00 bis —,—, Deutscher Tee 240,00 bis 280,00, Tee, südchines. Souchongs) 810,00 bis 900,—, Tee, indischs) 960,00 bis 1400,00, Pflaumen, Jugoslaw., 80/85, in Kisten —,— bis —,—, Pflaumen, Jugoslaw., 60/65, in Kisten —,— bis —,—, Pflau⸗ men, Bulgar. —,— bis —,—, Sultaninen, Perser —,— bis —,—, Sultaninen —,— bis —,—, Mandeln, süße, handgewählte, aus⸗ gewogen —,— bis —,—, Mandeln, bittere, handgewählte, aus⸗

ewogen —,— bis —,—, Zitronat, großstückige Schalen, in Deutschland andiert —,— bis —,—, Kunsthonig, in 1½⸗kg⸗Packung (Würfel) 70,00 bis 72,00, Bratenschmalz 183,04 bis —,—, Rohschmalz 183,04 bis —,—, Dtsch. Schweineschmalz m. Grieb., mit oder ohne Gewürz 185,12 bis —,—, Dtsch. Rindertalg in Kübeln 111,60 bis —,—, Speck, 190,80 bis —,—, Tafelmargarine 174,00 bis —,—, Marken⸗ utter in Tonnen 331,00 bis —,—, Markenbutter, gepackt 335,00 bis —,—, feine Molkereibutter in Tonnen 323,00 bis —,—, feine Molkerei⸗

butter, gepackt 327,00 bis —,—, Molkereibutter in Tonnen 315,00 + —,—,

bis —,—, Molkereibutter, gepackt 319,00 bis —,—, Landbutter in Tonnen 299,00 bis —,—, Landbutter, gepackt 303,00 bis —,—, Speiseöl, augewogen 173,00 bis —,—, Allgäuer Stangen 20 % 130,00 bis 138,00, echter Gouda 40 % —,— bis —,—, echter Edamer 40 % —,— bis —,—, bayer. Emmentaler (vollfett) 270,00 bis 275,—, Allgäuer Romatour 20 % 152,00 bis 158,00, Harzer Käse 100,00 bis 110,00, Reis Siam 1 —,— bis —,—, Reis Siam II —,— bis —,—, Reis Moulmein —,— bis —,—.

9) Nach besonderer Anweisung verkäuflich.

*) Nur für Zwecke der menschlichen Ernährung bestimmt.

†) Die zweiten Preise verstehen sich auf Anbruchmengen.

VBerichte von auswärtigen Devisen⸗ und

Wertpapiermärkt

LSevisen

Prag, 24. September. (D. N. B.) Amsterdam 13,27 G., 13,27 B., Zürich 578,90 G., 580,10 B., Oslo 567,60 G., 568,80 B., Kopen⸗ hagen 521,50 G., 522,50 B., London 98,90 G., 99,10 B., Madrid 235,60 G., 236,00 B., Mailand 131,40 G., 131,60 B., New York 24,98 G., 25,02 B., Paris 49,95 G., 50,05 B., Stockholm 594,60 G., 595,80 B., Brüssel 399,60 G., 400,40 B., Belgrad 49,95 G., 50,05 B., Agram 49,95 G., 50,05 B., Sofia 30,47 G., 30,53 B., Athen 16,68 G., 16,72 B.

Budapest, 24. September. (D. N. B.) Alles in Pengö. Amsterdam 180,73 ½, Berlin 136,20, Bukarest 2,78 ½¼, Helsinki 6,90, London —,—, Mailand 17,77, New York —,—, Paris 6,81, Prag 13,62, Preßburg 11,71, Sofia 415,50, Zagreb 6,81, Zürich 80,20.

1“ enn

London, 25. September. (D. N. B.). New York 402,50 403,50 Paris —,—, Berlin —,—, Spanien (offiz.) 40,50, Montreal 4,43 4,47, Amsterdam —,—, Brüssel —,—, Italien (Freiv.) —,—, Schweiz 17,30 17,40, Kopenhagen (Freiv.) —,—, Stockholm 16,85 16,95, Oslo —,—, Buenos Aires (offiz.) 16,9594 17,13, Rio de Janeiro (inoffiz.) —,—, Schanghai Tschungking⸗Dollar —,—.

Amsterdam, 25. September. (D. N. B.) 112,00 Uhr; holl. Zeit.] [Amtlich.] Berlin 75,36, London —,—, New York —,—, Paris —,—, Brüssel 30,11 30,17, Schweiz 43,63 43,71, Helsingfors —,—, Italien (Clearing) —,—, Madrid —,—, Oslo —,—, Kopen⸗ hagen —,—, Stockholm 44,81 44,90, Prag 1

Zürich, 25. September. (D. N. B.) [11,40 Uhr.] Paris 9,58, London 17,30, New York 4,31 nom., Brüssel 69,25 B., Mailand 22,66 ¼, Madrid 40,00 B., Holland 219,50, Berlin 172,55, Lissa⸗ bon 17,88 ¾, Stockholm 102,66 ¾, Oslo 98,75 B., Kopenhagen 90,25 B., Sofia 5,40 B., Prag 17,37 ½ B., Budapest 104,50 B., Zagreb 8,75 B., Athen —,—, Istanbul 3,37 ½ B., Bukarest 2,75, Helsingfors 877,50, Buenos Aires 101,00, Japan 101,00, Rio 22,50 B.

Kopenhagen, 24. September. (D. N. B.) London 19,34, New York 479,00, Berlin 191,80, Paris 10,85, Antwerpen 76,80, Zürich 111,25, Rom 25,35, Amsterdam 254,70, Stockholm 114,15, Oslo Helsingfors 9,83, Prag —,—, Madrid —,—. Alles Brief⸗

rse.

Stockholm, 24. September. (D. N. B.) London 16,85 16,95 B., Berlin 167,50 G., 168,50 B., Paris 1.“ Brüssel —,— G., 67,50 B., Schweiz. Plätze 97,00 G., 97,80 9 Amsterdam —,— G., 223,50 B., Kopenhagen 87,60 G., 87,90 B., Oslo 95,35 G., 95,65 B., Washington 415,00 G., 420,00 B., Helsing⸗ fors 8,35 G., 8,59 B., Rom 22,00 G., 22,20 B., Prag —,—, Madrid —,—, Kanada 3,75 G., 3,82 B., Lissabon —,— G., 17,70 B.

Oslo, 24. September. (D. N. B.) London —,— G., 17,75 B., Berlin 175,25 G., 176,75 B., Paris —,— G., 10,00 B., New York —,— G., 440,00 B., Amsterdam —,— G., 235,00 B., Zuͤrich 101,50 G., 103,00 B., Helsingfors 8,70 G., 9,20 B., Antwerpen —,— G., 71,50 B., Stockholm 194,55 G., 105,10 B., Kopenhagen 91,75 G., 92,25 B., Rom 22,20 G., 23,20 B., Prag —,—.

London, 24. September. (D. N. B.) Silber Barren prompt 23,50, Silber auf Lieferung Barren 23,50, Gold 168/—.

Wertpapiere

Frankfurt a. M., 24. September. (D. N. B.) Reichs⸗Alt⸗ besitzanleihe 167,00, Aschaffenburger Buntpapier 119,00, Buderus Eisen 141,50, Deutsche Gold u. Silber 198,50, Deutsche Linoleum

Heidelberg Cement 158,00, Ph. Holzmann —,—, Gebr. Junghans 152,50, Lahmeyer —,—, Laurahuͤtte —,—, Ferhnsees ceine 1 158,25, Voigt u. Häffner —,—, Zellstoff Waldhof

/75.

Hamvurg, 24. September. (D. N. B.) [Schlußkurse.] Dresdner Bant 146,00, Vereinsbank 152,00, Hamburger Hochbahn 125,50, Hamburg⸗Amerika Paketf. 126,00, Hamburg⸗Südamerika 126,00, Nordd. Lloyd 127,50, Dynamit Nobel —,—, Guano 88,25, Harburg. Gummi —,—, Holsten⸗Brauerei 210,00, Karstadt —,—, Siemens St.⸗Akt. —,—, do. Vorz.⸗Akt. —h,—, Neu Guinea —,—, Otavi —,—.

Wien, 24. September. (D. N. B.) 4 % Nied.⸗Don au Lds.⸗Anl. 1940, A 103 8⅝, 4 % Ob.⸗Donau Lds.⸗Anl. 1940 104,00, 4 % Steier⸗ mark Lds.⸗Anl. 1940 103,75, 4 % Wien 1940 102 ⅛, Donau⸗ Dampfsch.⸗Gesellschaft —2,—, A. E. G.⸗Union Lit. A —,—, Alpine Montan AG. „Hermann Göring“ 92,00, Brau⸗AG. Oesterreich 227,00, Brown⸗Boveri 133,00, Egydyer Eisen u. Stahl 119,25, „Elin“ AG. f. el. Ind. 167,00, Enzesfelder Metall —,—, Felten⸗Guilleaume 139,75, Gummi Semperit —,—, Hanf⸗Jute⸗Textil —,—, Kabel⸗ und Drahtind. —,—, Lapp⸗Finze AG. 99,50, Leipnik⸗Lundb. —,—, Leykam⸗Josefsthal 70,00, Neusiedler AG. —,—, Perlmooser Kalk —,—, Schrauben⸗Schmiedew. 171,00, Siemens⸗Schuckert —,—, Simmeringer Masch. 140,00, „Solo“ Zündwaren 205,00, Steirische Magnesit —,—, Steirische Wasserkraft 200,00, Steyr⸗Daimler⸗Puch 129,75, Steyrermühl Papier 170,50, Veitscher Magnesit —,—, Waagner⸗Biro —,—, Wienerberger Ziegel 122,75.

Wiener Protektoratswerte, 24. September. (D. N. B.) Zivnostenska Bank 195,00, Dux⸗Bodenbacher Eisenbahn 159,50, Ferdinands Nordbahn —,—, Ver. Carborundum u. Elektr. A. G.

622,00, Westböhm. Bergbau⸗Aktienverein 115,50, Erste Brünner

Eßlinger Maschinen —,—, Felten u. Guilleaume 145,00,

Telegraphische Auszahlung

(25. September

Geld Brief Geld Brief Aegypten (Alexan⸗ drien, Kaiiroo.. Afghanistan (Kabul) Argentinien (Buenos - Australien (Sidney) Belgien (Brüssel und Antwerpen)). Brasilien (Rio de Janeiro) 1 Brit.⸗Indien (Bom⸗ bay⸗Calcutta)). Bulgarien (Sofia).. Dänemark (Kopen⸗ hagen) England (London) .. Finnland (Helsinki). Frankreich (Paris).. Griechenland (Athen) Holland (Amsterdam und Rotterdam). Iran (Teheran). Island (Reykjavik). Italien (Rom und Mailand) Japan (Tokio und [99e) ... . Kanada (Montreah). Kroatien (Agram).. Neuseeland (Welling⸗ 8“ Norwegen (Oslo).. Portugal Lissabon). Rumänien (Bukarest) Schweden (Stockholm und Göteborg). Schweiz (Zürich, Basel und Bern).. Serbien (Belgrad).. Slowakei (Preßburg) Spanien (Madrid u. Barcelona)) Südafrikanische Union (Pretoria, Johannesburg).. Türkei (Istanbu!l).. Ungarn (Budapest). Uruguay (Montevid.) Verein. Staaten von Amerika (New York)

100 Afghani] 18,79 18,79 18,83 1 Pap.⸗PesT. 0,588 0,588 0,59

1 austr. Pfkd. haa

100 Belga 39,96 39,96 40,04

1 Milreis

100 Rupien 100 Lewa 3,047 100 Kronen 1 engl. Psd. 100 finn. M. 5,06 100 Frs. 100 Drachm. 1,668

100 Gulden 100 Rials 100 isl. Kr.

52,15

132,70 14,59 38,42

100 Lire 13,14

1 Yen

1 kanad. Doll.

100 Kuna

0,585 4,995

1 neuseel. Pf. 100 Kronen 100 Escudo 100 Lei

100 Kronen

100 Frs. 100 serb. Din. 100 slow. Kr.

100 Pesetas 1 südafr. Pf. 1 türk. Pfund 100 Pengö 1 Goldpeso

1 Dollar

Geld 9,89 4,995 7,912 74,18 2,098 2,498 0,130

England, Aegypten, Südafrik. Union.. Frankreih. Australien, Neuseeladrd Britisch Indiein Kanada... Verein. Staaten von Amerila ahreneen1“

üurüUrEIIIIIE

ü aüarntüüitütttutüu

Ausländische Geldsorten und Banknoten

1“

24. September Geld Brief 20,38 20,46 16,16 16,22 4,185 4,205

4,9 4,41

25. September Geld Brief

20,38 20,46 16,16 16,22 4,185 4,205 4,39 4,41

Notiz für 1 Stück lägypt. Pfd.

1 Dollar 1,49 1 Dollar 1,49 1 Pap.⸗Peso 0,⸗44 1 austr. Pfd. 2,44 100 Belgas 39,92 1 Milreis 0,08 100 Rupien 22,95

100 Lewa 100 Kronen 100 Kronen

1 engl. Pfd. 100 finn. M. 100 Frs.

100 Gulden 100 Lire

100 Lire

1 kanad. Doll. 1900 Kuna

100 Kronen

100 Lei

100 Kronen 100 Kronen 100 Frs.

100 Frs.

100 serb. Din.

100 slow. Kr. 1 südafr. Pfd. 1 türk. Pfund

100 Pengö

20 Francs⸗Stücke.. Gold⸗Dollars. Aegyptische. Amerikanische: 1000 5 Dollar. 2 und 1 Dollaxk.. Argentinische.. Australische. Belg[ohe. . Brasilianischee.. Brit.⸗Indische.. Bulgarische: 1000 L u. darunter.. Dänische: große.. 10 Kr. u. darunter. Englische: 10 £ u. darunter. Finniscche . Französische. Holländische. Italienische: große. Kanadisce. Kroatisce. Norwegische: 50 Kr. u. darunter. Rumänische: 1000 Lei und 500 Lei.. Schwedische: große. 50 Kr. u. darunter. Schweizer: große.. 100 Frs. u. darunter Serbische. Slowakische: 20 Kr. u. darunter. Südafr. Union.. Türkiscche. Ungarische: 100 P. u. darunter

Sovereigns

1,49 1,49 0,44 2,44 39,92 0,08 22,95

1,51 ,,51 0,46 2,46

40,08 0,09

23,05

3,09 52,30

3,7 5,078

5,01 132,70

13,18 1,01 5,01

1,51 1,51 0,46 2,46

40,08 0,09

23,05

3,07

3,090 3,07

52,30] 52,10 3,37 5,075 5,01

122,70

52,10

3,35 5,055 4,99

132,70

3,35

5,055

4,99 132,70

13,12 0,99 4,99

13,18 1,01 5,01

13,12 0,99 4,99

56,89 57,11

56,89 527,11

1,66 1,66 1,68 59,40 57,83 57,83

4,99

1,68 59,64 58,07 58,07

5,01

59,40 57,83 57,83

4,99

59,64 58,07 58,07

5,01

8,62 4,41 1,93

8,58 4,39 1,91

8,62 4,41 1,93

8,58 4,39 1,91 60,78 61,02

60,78 61,02

—,

Metallwaͤlzwerk AG. Mährisch⸗Ostrau 152,25, Prager Eisenind.⸗Gesellschaft 353,00, Eisenwerle A. G. Rothau⸗Neudek 66,25, A. G. vorm. Skoda Werke Pilsen 287,50 Heinrichsthaler Papierfabr. —h,—, Cosmanos, Ver. Textil 8. Devch⸗ fabriken A. G. 55,50, A. G. Roth⸗Kosteletzer Spinn. Web. 70,50, Ver, Schafwollenfabriken A. G. 58,00, 4 % Dux⸗Bodenbacher Prior.⸗Ank, 1891 —,—, 4 % Dux⸗Bodenbacher Prior.⸗Anl. 1893 —,—. Noönigs⸗ hofer Zement 420,00, Poldi⸗Hütte 621,00, Berg⸗ u. Hättenwerlsges. 459,00, Ringhoffer Tatra 380,00. Renten: 4 ½2 % Mährisch. Landes⸗ anleihen 1911 —,—, 4 % Pilsen Stadtanleihen —,—, 4 ½2 % Pilsen Stadtanl. —,—, 5 % Prager Anleihe 11,20, 4 % Böhm. Hyp.⸗Bank Pfandbr. (57 jährig) —,—, 4 % Böhm. Landesbunk Schuldverschrei⸗ bungen —,—, 4 % Böhm. Landesbank Komm.⸗Schuldsch. —,—, 4 % Böhm. Landesbank Meliorationssch. —,—, 4 % Pfandbr. Mähr.

88 8* 8 8 F.

Maschinenf.⸗Ges. 74,00,