IE E“
—
Holz vom 15. September 1942 sind bis auf weiteres Kauf⸗ abschlüsse oder sonstige Rechtsgeschäfte (au Borkäufe) über Grubenholz aus dem Einschlag des sor twirtschaftsjahres 1943 zwischen Waldeigentümern und Wal nutzungsberechtigten einerseits und Käufern andererseits verboten. § 2 Vorstehende Regelung gilt nicht für 4* 82 und onstige Rechtsgeschäfte über Grubenholz aus den Wehrwirt⸗ chaftsbezirken XVII (Wien) und XVIII- Salzburg, das zur ersorgung der Bergbaubetriebe dieser beiden Bezirke be⸗ stimmt ist. 8 ““ Ausnahmen von den Bestimmungen dieser Anordnung können durch den Sonderbeauftragten für Grubenholzbewirt⸗ schaftung und ⸗verteilung zugelassen werden.
Zuwiderhandlungen gegen die Bestimmungen dieser An ordnung fallen unter die Strafvorschriften der Verordnung über den Warenverkehr.
EE11““
5 Diese Anordnung tritt mit in Kraft. Berlin, den 1. Oktober 1942. Der Reichsbeauftragte für Holz. .“ 88 8
dem Tage ihrer Verkündung
UAnunordnung Festpreise für technische Benzole Vom 30. September 1942 8
Auf Grund des Gesetzes zur Durchführung des Vier⸗ hrrschlaus — Bestellung eines Reichskommissars für die
über
FPreisbildung — vom 29. Oktober 1936 (RGBl. 1 S. 927) wird mit Zustimmung des Beauftragten für den Vierjahres⸗ plan angeordnet:
§ 1
Im inländischen Geschäftsverkehr mit technischen Ben⸗ zolen dürfen bei Lieferungen an Verbraucher und Wieder⸗ verkäufer die in dieser Anordnung festgesetzten Feeise weder über⸗ noch unterschritten werden. 8
1) Für die Lieferung technischer Benzole in Kesselwagen darf als Preis ab Werk des Herstellers nur der Kesselwagen⸗ grundpreis berechnet werden.
(2) Der Kesselwagengrundpreis versteht sich auf der Frachtgrundlage Wanne ⸗Eickel oder Hindenburg⸗Westfeld.
(3) Er beträgt
für Reintoluol .
„ Reinxylol
„ Reinbenzol. gereinigtes Toluol gereinigtes Xylol. gereinigtes Benzol . . . 38,— Rℳ je 100 kg unversteuert, Lösungsbenzol I 36,— Rℳ je 100 kg unversteuert,
8 II 26,— Rℳ je 100 kg unversteuert, „ Schwerbenzol . 16,— Rℳ je 100 kg unversteuert.
(4) Für technische Benzole, die Mischungen der in Abs. 3 fes aus Fraktionen darstellen, ist der Kesselwagengrund⸗
100 kg unversteuert, 100 kg unversteuert, 100 kg unversteuert,
50,— Rℳ je 47,— R. ℳ je 45,— Rℳ je
7 /
45,— Rℳ je 100 kg unversteuert,
39,— Rℳ je 100 kg unversteuert,
2
22
reis aus den Kesselwagengrundpreisen der einzelnen Bestand⸗ eile (Komponenten) entsprechend ihrem Anteil zu errechnen.
(5) Technische Benzole, die weder unter Abs. 3 noch unter Abs. 4 fallen, dürfen nur zu dem jeweils vom Reichskommissar für die Preisbildung festgesetzten Kesselwagengrundpreis in Verkehr gebracht werden. Die Festsetzung dieses Preises erfolgt auf Antrag der Lieferfirma.
(6) Die Vorschrift des Abs. 4 gilt auch für technische Ben⸗ zole, die den allgemein gültigen Qualitätsvorschriften nicht entsprechen. 1
§ 3
(1) Bei Lieferungen in Gebinden sind folgende Aufschläge nuf den Kesselwagengrundpreis unter Hinzurechnung der für den Abnehmer günstigsten 15⸗t⸗Kesselwagenfracht je 100 kg mit der Frachtgrundlage Wanne⸗Eickel oder Hindenburg⸗ Westfeld bis zum Ort der Niederlassung des Erzeugers oder Wiederverkäufers zu berechnen:
a) Ab Werk des Herstellers 1 im Faß oder Tankwagen 1,65 E.ℳ je 100 kg, in der Kanne . . . . 2,65 Rℳ je 100 kg,
b) Ab Lager des Herstellers oder Wiederverkäufers im Faß odex Tankwagen 3,50 R. ℳ je 100 kg, in der Kanne 1 4,50 Rℳ je 100 kg.
(2) Soweit die Belegung der Läger aus Gründen der
llgemeinen Versorgung oder aus Gründen mangelnden ankraumes durch 15⸗t⸗Kesselwagen nicht möglich 2 son⸗ hern durch Faßlieferungen erfolgt, darf die tatsächlich veraus⸗ agte Fracht in Rechnung gestellt werden. Dieser Betrag arf jedoch den 5⸗t⸗Frachtsatz für Faßladungen nicht über⸗
schreiten. vXXA“ 5§ 4
(1) Die in §§ 2 und 3 genannten Preise gelten ein⸗ chließlich der Benutzung der Leihbehälter. Die Leihbehälter ind vom Abnehmer frachtfrei zurückzusenden.
(2) Kesselwagen sind für die Umlaufszeit sowie eine Ent⸗ leerungszeit von 48 Stunden ohne Berechnung einer Leih⸗ gebühr zur Verfügung zu stellen. Wird der Kesselwagen erst nach Ablauf der Entleerungszeit zurückgesandt, so darf der Verkäufer folgende Leihgebühren berechnen:
für den 3. bis 6. Tag 3,— E.ℳ je Tag und Wagen, für den 7. bis 10. Tag 6,— Rℳ je Tag und Wagen, ab 11. Tag . 12,— Rℳ je Tag und Wagen.
(3) Fässer und Kannen sind vom Verkäufer für die Dauer von vier Wochen ohne Berechnung einer Leihgebühr zur Verfügung zu stellen. Erfolgt die Rückgabe der Gebinde erst nach Ablauf dieser Frist, so ist der Verkäufer berechtigt, für jeden angefangenen Monat eine Leihgebühr von 0,50 Rℳ je 100 kg der in den Gebinden enthaltenen Ware je Faß oder Kanne in * zu stellen.
(4) Stellt der Abnehmer eigene Behälter zur Verfügung, so ermäßigt sich der Preis um folgende Beträge
a) bei Stellung von Kesselwagen⸗ 0,15. Rℳ je 100 kg,
.n ist auf die in §§ 2 und 3 fest⸗ achlaß von 1,— R.ℳ je 100 kg ein⸗
gelegten Preise ein
zuräumen. — — (2) Bei Verkäufen in Gebinden ab Werk des Herstellers
(§ 3 Abf. 1 a) beträgt dieser Nachlaß jedoch
a) für Lieferungen im Faß oder Tankwagen—
“ 8 2,— E ℳ je 100 kg, b) für Lieferungen in der Kanne. 3,— Rℳ je 100 kg.
§ 6 (1) Es gelten folgende Zahlungsbedingungen: a) für Lieferungen an Wiederverkäufer I. 2 v. H. Skonto bei Zahlung innerhalb einer Woche nach Empfang der Rechnung,
II. ohne Abzug — nach Wahl des Verkäufers —
1. entweder innerhalb 30 Tagen vom Rech⸗ nungsdatum ab, 2. oder am 15. des der Lieferung folgenden Monats.
b) für Lieferungen an Verbraucher — nach Wahl des
Verkäufers — I entweder ½ v. H. Skonto bei Zahlung inner⸗ halb einer Woche nach “ der Rechnung, II. oder ohne Abzug innerhalb 30 Tagen vom Rechnungsdatum ab, III. oder ohne Abzug am
genden Monats.
Rechnung ist mit dem Datum des Tages zu ver⸗ re von der Lieferfirma zum Versand
Der Reichskommissar für die Preisbildung oder die von ihm beauftragten Stellen können Ausnahmen von den Vor⸗ schriften dieser Anordnung zulassen oder anordnen.
Der Reichskommissar für die Preisbildung erläßt die zur Durchführung und Ergänzung dieser Anordnung erforderlichen Rechts⸗ und Verwaltungsvorschriften.
§ 9 1) Diese Anordnung tritt am 1. Oktober 1942 in Kraft. “ Die Anordnung über Höchstpreise für technische Ben⸗ zole vom 23. Februar 1942 (Reichsanzeiger Nr. 48 vom 26. Februar 1942) und der Runderlaß Nr. 41/42 vom 11. Mai 1942 (MittBl. I S. 307) treten am gleichen Tage außer Kraft.
Berlin, den 30. September 1942. 1 Der Reichskommissar für die Preisbildung. Fischböck. 18
Bekanntmachung Die am 30. September 1942 ausgegebene Nummer 99 des Reichsgesetzblatts, Teil I, enthält: Achte Verordnung zur Durchführung der Barlchristhe über die e ,ebe der Wirtschaftsbetriebe der öffentlichen Hand.
Vom 22. September 1942. 8 Ernennung und Beförderung der
Verordnung über die Beamten N. wan des Krieges. Vom 23. September 1942.
Zweite Verordnung über die Staatsangehörigkeit der Be⸗
15. des der Lieferung fol⸗
&) Die sehen, an dem die gebracht wird.
wohner von Eupen, Malmedy und Moresnet. Vom 28. Sep⸗ tember 1942. 11XX“X“
Umfang: % Bogen. Verkaufspreis: 0,15 R. ü. 8. beförderungsgebühren: 0,03 Rℳ für ein Stück bei Voreinsendu auf unser Postscheckkonto: Berlin 962 00.
Berlin NW 40, den 1. Oktober 1942.
Reichsverlagsamt. Dr. Hubrich.
Nichtamtliches Deutsches Reich
Nummer 39 des Ministerialblatts des Reichs⸗ und Preußie schen Ministeriums des Innern vom 30. September 1942 hat folgenden Inhalt: Allgemeine Verwaltung. RdErl⸗ 21. 9. 42, Betreug. d. Hinterblieb. v. gefallenen Mitgl. d. Behörde. — RdErl. 21. 9. 42, nn passg. d. Ortsklassenverzeichn. an d. ver⸗ ändert. Verhältn. — RdErl. 23. 9. 42, Bereitstellg. v. Devisen an Angeh. d. Dt. Wehrmacht u. Zivilpers. zur Bestreitg. persönz, Ausgaben. — RdErl. 24. 9. 42, Vereinfachg. d. Reise⸗ u. Umzugsg kostenrechts. — RdErl. 25. 9. 42, Vereinfachg. d. Verw.; hiert personalrechtl. Vereinfachg. auf d. Gebiet d. Reise⸗ u. Umzugs⸗ kostenrechts — Kommunalverbände. RdErl. 22. 9. 49, Vereinfachg. d. Verw.; hier: Kontogegenbuchführg. — RdErk. 22. 9., 42, Bürgersteuerausgleichsbeträge; hier: Ebsch1cgsan ahlgn. — Entscheidg. 7. 9. 42, Aenderg. d. Grenzen d. Landkt⸗ e i. Pom. u. Schlawe. — Polizeiverwaltung⸗ RdErl. 21. 9. 42, Einkauf v. Lebens⸗ u. Genußmitteln sowie v. Gegenständen d. tägl. Bedarfs in d. dem Militärbefehlsh. im rankreich unterstehenden besetzt. franz. Gebieten. — RdEr 1. 9. 42, Einziehg. volks⸗ u. staatsseindt. bzw. reichsfeindl. Verz mögens. — RdErl. 24. 9. 42, Unterstützg. d. Wirtsch (einsch Landw.), d. sozial. Einrichtgn. u. Sammelaktionen usw. mt Transportmitteln u. Arbeitskräften sowie Ausnutzg. v. Leertrans⸗ ortraum durch d. Ordn Pol. — RdErl. 19. 9. 42, Abfindg. f. d. Angeh. d. Ordn Pol. während d. Einsatzes u. d. Beurlaubg. zut Durchführg. d. Herbstbestellg., d. Hackfruchternte, d. Kartoffel⸗ Zuckerkampagne 1942/43 u. and. landw. Arbeiten. — 8 21. 9. 42, Waffenmeistergerät. — RdErl. 23. 9. 42, Gewährg. v. Beih. an Angeh. d. Ordn Pol. bei Verlust od. Beschädig. selbstes beschafft. (eig.) Dienstkleidungsstücke u. sonst. Gegenstände während d. ausw. od. eines sonst, kriegsbedingt. Einsatzes. — 18049
8 8 8
25. 9. 42, Beleg. d. Unterkünfte d. Ordn Pol. — RdErl. 24. 9. 4. Führg, u. Beaufsichtig. d. Freiw. Feuerw. in d. Landkr. während d. Krieges. — RdErl. 25. 9. 42, Beurteilg. v. Offz. u. Offz.⸗Anw⸗ d. FSchP. — RdErl. 22. 9. 42, Pol.⸗Sanitätslager. — RdErlz. 24. 9. 42, Aerztl. Untersuchg. v. Pol.⸗Angeh. auf Einsatzfähigkei nach d. Wehrmachtbest. — Staatsangehörigkeit, Paße und Ausländerpolizei. RdöErl. 19. 9. 42, Paßstraf⸗VO. — Wehrangelegenheiten. Kriegsschäden. Famin lienunterhalt. RdErl. 18. 9. 42, Entschädig. f. Abnutzung u. sonst. Quartierschäden an auf Grund des RLG. v. d. Wehr⸗ macht in Anspruch genomm. Unterkunftsräumen bei wechselnder Beleg. — RdErl. 22. 9. 42, “ d. Notdienst⸗ in d. Peihe266 — RdErl. 25. 9. 42, ergütg. f. d. Inanspruchnahme v. Unterkunft u. Verpfleg. p Angeh. d. Wehrmacht u. wehrmachtähnl. Formationen auf Grund d. RLG. — Volksgesundheit. RdErl. 21. 9. 42, Exrichtg.⸗ d. Aerztekammer Moselland, — RdErl. 22. 9. 42, Verleihg. v. Apothekenbetriebsrechten. — RdErl. 21. 9. 42, Bestallungsordng. 9. Aerzte. — RdErl. 21. 9. 42, Diphtherie⸗Impfstoff. — RdErxz⸗ 26. 9. 42, Einheitl. Ausrichtg. d. Tuberkulosebekämpfg. — RdErlk. 21. 9. 42, Gesundheitsbogen f. Säuglinge u. Kleinkinder. — Veten rinärverwaltung. RdErl. 21. 9. 42, Ausbildg. v. techn, Assist. an vet.⸗med. Instituten. — Neuexscheinungen. — 11XAX“ von Gemeindebeamg ten. — Zu beziehen durch alle Postanstalten. Carl Hehe Verlag, Berlin W 8, Mauerstr. 44. Vierteljährlich 2,15 Rℳ für Ausgabe A (zweiseitig bedruckt) und 2,70 Rℛℳ für Ausgabe H (einseitig bedrucktk. ö“
Die Reichsvereinigung Eisen und ihre Aufgaben
Die Gründung der Reichsvereinigung Eisen stellt eine voll⸗ kommene Neuordnung der Eisen * Industrie dar, wie der Vorsitzer der Reichsvereinigung, Hermann Röchling, in „Stahl und Eisen“ Nr. 62 (1942) Heft 40, darlegt. ährend bisher alle Organisationsformen dieser Industrie die Verbesse⸗ rung der 8BE Lage entweder durch die Vermeidung eines schrankenlosen Lettbewerbs oder durch die Regelun der wirtschaftlichen Verhältnisse auf dem Wege über die irtschafts⸗ gruppe oder sonstwie erstrebten, fehlte dabei praktisch vollkommen die Leistungssteigerung und die Lenkung der Industrie. Zwar hat die Eisen schaffende Industrie von sich aus immer sehr viel ur Leistungssteigerung getan. Aber 8v; Entwisfung vollzog sich nach dem Gesetz des Wettbewerbs in starkem Widerstreit der mehr oder weniger selbstischen Interessen und unter vielfachem Kampf untereinander. Diese Zeiten sind vorüber. Das schwere Schicksal Deutschlands nach dem ersten Weltkriege zwang auch die Männer von Stahl und Eisen dazu, sich mehr als vorher miteinander zu verständigen und zu vertragen. Nur war auf diesem Wege vieles nur in langsamer Encvtenang erreichbar, im Kriege aber ist es notwendig, zu raschen Ergebnissen zu kommen. Die Aufgaben, die hinsichtlich der Leistungssteigerung gestellt sind, 8 umfassend. Nicht nur nach der Seite der Menge, auch nach er Seite der Güte hin ist viel zu tun. Es gilt also die spar⸗ samste Ausnutzung aller Grundstoffe. Im vorliegenden Falle gilt dies vor allem hinsichtlich der Kohle. Jeder fühle sich ver⸗ antwortlich für den Brennstoffverbrauch, sei es bei den Hochöfen oder Kokereien, sei es bei allen Wärmöfen in Walzwerken oder Glühereien. An keiner Stelle dürfen vermeidbare Brennstoff⸗ verluste (insbesondere “ der Hochofen⸗ und oks⸗ ofengase) entstehen. Es besteht daher Einigkeit, alle die Maß⸗ nahmen zu fördern, die die Senkung des Koksverbrauches und darüber hinaus des Brennstoffes überhaupt mit erträglichem Aufwande an Arbeitskraft und Eisen ermöglichen.
Zu der sparsamen Stoffwirtschaft gehört aber auch die Ver⸗ wendung des Eisens selbst. Diese Aufgabe geht den Eisenhütten⸗ mann und alle Ingenieure an, die Eisen verwenden und ver⸗ bauen. Bei allen Verwendungszwecken müssen E die mit einem Mindestgewinn an Eisen eine maximale wee. erreichen, tätigste Förderung finden. Große Ersparnisse an Eisen 19 durch den Uebergang zu hochfesten, im np Fheek v. vergüteten
assenstählen zu erzielen. Die entscheidende Vorarbeit muß vom “ geleistet werden, der mit dem gestaltenden Maschinen⸗ auer enger zusammen zu arbeiten hat. Es müssen nicht nur nahtlos gewalzte Normalrohre, sondern auch in größerem Um⸗ fange geschweißte runde und viereckige Rohre aus kaltgewalzten Bändern den Maschinenbauern zur Verfügung gestellt werden. Auch die dünnen Bleche müssen so beschasfen sein, daß sie die weitgehende Kaltverformung ohne Versprödung vertragen. Auch an Thomasstahl muß diese Anforderung gestellt werden. Auf vielen Gebieten muß dem Hüttenmann aber auch geholfen wer⸗ den. Kommerzienrat Röchling richtet in diesem Zusammenhang die Bitte an die Bergleute, durch saubergewaschene Kohlen die
5) bei Stellung von Tankwagen 0,25 R.ℳ je 100 kg, c) bei Stellung von Fässern und Kannen 2 1
0,35 Rℳ je 100 kg.
Herstellung von aschenarmem Koks für die Hochöfen zu ermög⸗ lichen. Abschließen
Männer der Reichsvereinigung Eisen von ihren Vollmachten Gebrauch machen, keiner von ihnen das Recht ve sein eigenes Werk besonders zu denken. Es ist, wie Röchling aus⸗ führt, selbstverständlich, daß bei soviel Macht, wie sie bei der Reichsvereinigung Eisen zusammengefaßt ist, die Sachesiehe be⸗ tehen muß, daß jeder einzelne sein eigenes Unternehmen nur o weit berücksichtigen darf, daß der Gemeinnutz oberstes Gesetz bleibt.
Ausreichende Versorgung gegen geringe Markenabgabe 1 Das Ziel der kommenden Gemeinschafts⸗Gaststätten
Wie bereits sollen in Gemeinschaftsarbeit zwischen der Reichsgruppe Fremdenverkehr und der DAß., Fachamt Fremdenverkehr, Gemeinschafts⸗Gaststätten bzw. Gemeinschafts⸗ Kantinen eingerichtet werden. Hierdurch soll die Versorgun der werktätigen, insbesondere der mit kriegswichtiger Arbeit be schäf⸗ tigten Volksgenossen mit warmem Essen gesichert werden, soweit das bisher außerhalb des Haushalts wegen des Fehlens einet Betriebskantine usw. nicht der Fall war. Aus einer Anweisung des Generalbevollmächtigten für den Arbeitseinsatz, die di Personalfrage der Gemeinschafts⸗Gaststätten regelt, ergeben sich weitere Einzelheiten dieser neuartigen Institution. Danach be⸗ zwecken die Gemeinschafts⸗Gaststätten die regelmäßige Verpflegung eines geschlossenen Personenkreises von etwa 400 bis 3000 Per⸗ onen, der sich aus berufstätigen Volksgenossen in Fabriken, Werk⸗ tätten, Behörden, Büros und Ladengeschäften in der Hrsednng der Gemeinschafts⸗Gaststätten zusammensetzt. Die Verpflegung dieser Volksgenossen soll damit von den öffentlichen Gaststätten mit dem Ziele verlagert werden, eine ausreichende Versorgung gegen geringe Markenabgabe En sichern, die verfügbaren Lebense⸗ mittel nach den Regeln der Gemeinschaftsküche sorgfältig auszu⸗ werten und eine rasche und einfache Abfertigung der Gäste zu er⸗ möglichen. Die Errichtung solcher Gemeinschafts⸗Gaststätten ist nicht nur in größeren Städten, sondern möglichst auch in mittle⸗ ren und kleineren Orten überall dort beabsichtigt, wo die bisher von der Gemeinschaftsverpflegung nicht erfaßten werktätigen Volks⸗ enossen einbezogen werden soilen. Die “ sen von einem Gastwirt oder Gemeinschaftsverpfleger al⸗ elbständige wirtschaftliche Unternehmen zu führen. Voraussetzung für eine schnelle und reibungslose Durchführung der Cveespe. ist das erforderliche Personal. Bestehende Gaststätten setzen ih eigenes Personal ein, das höchstens durch 8eee Kräfte ergänzt wird. Auch ist beabsichtigt, freiwillige 82 ferinnen zur stunden⸗ weisen Mitarbeit in zu gewinnen. Sofern darüber hinaus noch Kräftebedarf vorhanden fein sollte sind die Arbeitsämter angewiesen, erforderlichenfalls im Wege der Dienstverpflichtung einzugrveifen, um der Bedeutung der Ver⸗ pflegung der werktätigen Bevölkerung gerecht werden zu können.
Die Elektrolytkupfernotierung der Vereinigung für deutsch „Elektrolytkupfernotiz stellte sich laut Berliner Meldung des „D. N. B. am 2. Oktober auf 74,00 R ℳ (am 1. Oktober auf 74,00
weist Röchling darauf hin, daß, wenn die
für 100 kg.
1.“
8
8 Herren: Rechtsanwalt und Notar Dr.
83
dder Geschäftsbericht, soweit er den
Fjischer⸗ treuhänder Willy Schultz, Berlin; Kauf⸗
Beilage
Neichsanzeiger und Preußzischen Staa
Berlin, Freitag, den 2. kto
7. Aktiengesellschaften 1275011 Bekaunzmachüng. Die gefertigte deecscast g be⸗ Pnnr⸗, daß das Aufsichtsratsmitglied err Generaldirektor Erwin R. Ühlig aus dem Aufsichtsrat ausgeschieden ist. utter & Schrantz Aktiengesellschaft jebwaren⸗ und Filztuch⸗Fabriken, Nien, VI./56, Windmühlgasse 26,
——— „Dilanz zum 81, Dezember 1941.H
[267831. Aktiva. Anlagevermögen: rundstücke 820 000,— traßenbau⸗ kosten 401 994,82
Tüemnae 1“
Eizungsanlage....
erkzeuge, Betriebs⸗ und Geschäftsausstattung: Stand am 31. Dezember 1910 1 966,— Zugang. .325,— Abschreibung 1 890,—
1 221 994 5 583 800
Geldbeschaffungskosten. Umlaufsvermögen:
sfeseeeeh en. .
211 110
““ 22 730 * assenbestand und scheckguthaben
Bankguthaben..
Wertpapiere....
Posten, die der Rechnungs⸗ abgrenzung dienen..
Verlust: Vortrag aus dem Jahre 1940 . . . 211 941,29 Verlust im Jahre 1941 9 558,67
Forderungen aus Bürg⸗ schaften R.ℳ 102 197,40
3 208 23 063 56 408
36 717
221 499 96
— —
7381 655 61
Passiva. Grundkapital 1“ Wertberichtigungen zu Po⸗ sten des Anlagever⸗ Pögens: Stand am 31. Dezember 1940 1 004 652,75 Zugang 98 089 09 Rückstellungen für ungewisse Schulden.. Verbindlichkeiten: Hypotheken. 5 582 424,25 Verbindlich⸗ keiten auf Grund von Lieferungen und Lei⸗ stungen 44 891,97 Vorausbezahlte. Mieten. 5 896,34 Sonstige. 9 010,74 Posten, die der Rechnungs⸗ aͤbgrenzung dienen.. Eventualverbindlichkeiten: Verpflichtungen a. Bürg⸗ schaften 102 197,40 Straßenbau⸗ kosten 150 000,—
600 000 — 16 000 —
1 102 741'8
13 404/4
5 642 223 ,30
7286—
7 381 655
Gewinn⸗ und Verlustrechnung zum 31. Dezember 1941. Aufwendungen. .
bhne und Gehälter... 48 969 ozialabgaben ... 2 252 Wertberichtigungen und Ab⸗ schreibungen a. Anlage⸗ vermögen . . . . ..
Abschreibungen auf Forde⸗
derungen ....
Binsen, soweit sie die Er⸗
tragszinsen übersteigen.
Piswfispflichtice euern
erlustvortrag...
99 979.
vnsweisgfüscgace 18 zusweispflichtiger Roh⸗ überschuß. Seg. Erträge. erlust: 1 Vortrag aus dem Jahre 1940. . 211 941,29 Verlust im
Jahre 1941 9 558,67] 221 499.
587 38 Berlin, im September 1942. Gartenstavt Atlantir AG. Der Vorstand. Wolf Frhr. v. Massenbach. Nach dem abschließenden Ergebnis unse⸗ rer pflichtmäßigen Prüfung auf Grund
ber Bücher und der Schtiften ber Gesell⸗
hhaft sowie der vom Vorstand erteilten sufklärungen und ⸗Nachweise entsprechen die Buchfüͤhrung, der Jahresabschluß und
Jöhres⸗
abschluß erläutert, den gesetzlichen Vor⸗ schriften. Verlin, im Juli 1942. Aktien Tepbgs fůür irtschaftsprüfung. eutsche Baurevision. vr. Bargmann, ppa. Rhode, 8 Wirtschaftsprüfer. Der Aufsichtsrat besteht aus den Berlin,
Vorsitzer; Wirtschafts⸗
[27875] Oja Aktiengesellschaft, Berlin SW 29, Am Tempelhofer VBerg 7, veröffentlicht gemäß § 91⁄ AktG. und Aenderungen in den Personen des Aufsichtsrates. Ausgeschieden: Endell, Leis und Par⸗ pat; neu besteéllt: Dr. Georg Alberti, Ebert, Kath. Alberti, Richard Albexti, Otto Molkegnthin; eseschteden. Dr. Georg Alberti und Eberk.
127482] Einberufung zur Aktieneinzahlung. Norsk Hydr-Elektrisk Kveelstof- aktieselskab. Gemäß dem Aktienprospekt 8 September 1941, Pos. 4 c), und dem enezalbersammstungshe chlch vom 12. Dezember 1941 wird hiermit die letzte Rate der Kapitalerhöhung — 50 % — mit n. Kr. 90,— pro Aktie zur Einzahlung in der Zeit vom 16. bis 18. Noyember 1942 einberufen. Die Beträge sind in freien nor⸗ sefgischen Kronen beim Büro der Ge⸗ sellschaft (Solligaten 7) in Oslo (Nor⸗ wegen) einzuzahlen. Die für die erste und zweite Rate ausgefertigten In⸗ texrimsquittungen sind mitzubringen C 8 Fälls die Einzahlung nicht zu der fest⸗ gesetzten Zeit stattfindet, kann die Zeich⸗ nung annuülliert werden. Oslo, den 25. September 1942. Norsk Hydro-Elektrisk Kvælstof- aktieselskab.
vom
[27485] Badenia, Verlag und Druckerei, A.⸗G., Karlsruhe.
Einladung zur ordeutlichen Haupt⸗
versammlung am 21. Oktober 1942,
10 % Uhr, im Amtszimmer des No⸗
tariats I in Karlsruhe, Kaiserstr. 184. 8 Tagesordnung:
1. Vorlegung des festgestellten Jahres⸗ abschlusses, des Geschäftsberichtes und des Berichtes des Aufsichts⸗ rates für das Geschäftsjahr 1941.
.Beschlußfassung über die Verwen⸗ dung des Reingewinnes. .Entlastung von Vorstand und Auf⸗ sichtsrat.
. Wahl zum Aufsichtsrat.
.Wahl des Abschlußprüfers.
3. Beratung etwaiger Anträge von Aktionären, die mindestens acht Tage vor der Hauptversammlung beim Vorstand angemeldet wurden.
Zur Teilnahme an der Hauptver⸗
sammlung sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die in den üblichen Geschäfts⸗ stunden ihre Aktien auf dem Büro der Gesellschaft oder beim Bankhaus J. A. Krebs in Freiburg im Breisgau, Münsterplatz 4, oder bei einem deut⸗ schen Notar hinterlegen und bis zur Beendigung der Hauptversammlung dort belassen. Die Hinterlegung hat so zeitig zu erfolgen, daß zwischen dem Tage der Hinterlegung und dem Tage der Hauptversammlung mindestens drei Tage frei bleiben. Die Hinterlegungsbescheinigungen sind spätestens an dem Tage nach Ablauf der Hinterlegungsfrist bei der Gesellschaft einzureichen.
Karlsenhe, den 2. Oktober 1942. Der Vorstand. Erich Vollmar. [26632]. . 1b
Grund & Boden A. G.,
Frankfurt a. M.
Bilanz zum 31. Dezember 1939. — 4
—— —
R“ 8₰
Aktiva. Geschäfts⸗ und Wohn⸗ gebäude: Bestand am 1. 1. 1939. 273 150,— 3 000,—
Abschreibung
Wertpapieer Forderungen auf Grund von Leistungen.. Ausweispflichtige Forderg. an das Vorstandsmitglied Kassenbestand und Post⸗ scheckguthaben.. Bankguthaben.. Verlustvortrag aus 1938. Reingewinn in 1939
270 150 7752
. 5 420,49 91,63
286 871
Passiva.
Grundkapital .. ... Gesetzliche Reservve.. Hypotheen Verbindlichkeiten auf Grund von Leistungen...
200 000 3 000 67 161
16 709
286 871
Gewinn⸗ und Berlustrechnung für das Geschäftsjahr 1939.
Rℳ 2 400 — 3 000—-
Aufwendungen.
Gehälter. . ... Gebäudeabschreibung... insenaufwand ... 4 039 73 Ausweispflichtige Steuer 618/70 Reingewinn in 1939.. 91 63
1 10 150 06 Erträge. Ausweispflicht. Rohüberschuß [10 150706
Frankfurt a. M., im August 1941.
Grund & Boden A. G., Frankfurt a. Main.
Bilanz zum 31. Dezember 1940.
— — —
Rℳ &
[26633]J. Aktiva. Geschäfts⸗ u. Wohngebäude: 11909 “ Abschreibung
Bestand am 31. 12. 1940. Beteiligug 20,— Wertpapieer .. 752 49 Forderungen auf Grund v.
Leistungen. 378 1 Ausweispflichtige Forde⸗
rung an Vorstandsmit⸗
bEI1I11“ Kassenbestand u. Postscheck⸗
guthaben „ Bankguthaben. Reinverlust aus dem Vor⸗
jahre 5 328,86 Reingewinn in
1940. 1 146,18
270 150 — 3 000 —
277 150—
2 500
997 11 852
4 182 6 287 783 33
Grundkapitall.. Gesetzliche Rücklage.. HShtbeken. ... Verbindlichkeiten a. Grund
von Leistungen.
200 000 — 3 000— 67 161/61
17 621/72 287 783 32 Gewinn⸗ und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 1940.
Aufwand. Rℳ 9. 111“ 2 400 — Gebäudeabschreibung... 3 000—- Zinsenaufwand .. 3 957 02 Ausweispflichtige Steuern. 899 88 Reingewinn in 19430. 1 146 18
11 403 /08 Ertrag. Ausweispflichtiger Rohüber⸗
11 403/08 Nach dem abschließenden Ergebnis mei⸗ ner pflichtmäßigen Prüfung auf Grund der Bücher und Schriften der Gesellschaf sowie der vom Vorstand erteilten hus⸗ klärungen und Nachweise entsprechen die Buchführung, der Jahresabschluß und der Geschäftsbericht, soweit er 8. Jahres⸗ abschluß erläutert, den gesetzlichen Vor⸗ schriften. Frankfurt a. M., 25. Juli 1942. Trommsdorff, Wirtschaftsprüfer. Frankfurt a. M., im August 1942. Der Vorstand.
Grund & Boden A. G., Frankfurt a. Main. Bilanz zum 31. Dezember 1941. ———————— —ü— [26634]1. Aktiva. R.“ 8. Geschäfts⸗ u. Wohngebäude aumr 1. 1. 1941 . Abschreibung...
Bestand am 31 12. 1941 Beteiltgung; . . . .. 20,— Wertpapieer. 752 49 Forderungen auf Grund v. I Leistungen..... 605 77 Kassenbestand u. Postschekak guthaben.. .. 930 98 3 117 62
267 150,— 3 000—
254 150 —
Bankguthaben. . Reinverlustvortrag a. 1940 4 182/68 Reinverlust in 1941 71 538 27
Grundkapital 200 000 — Gesetzliche Rücklage.. 3 000,— Wertberichtigung von For⸗ ’ derungen 78 27 Rückstellungen.. 1 562,— Hypotheken .... 67 161 61 Verbindlichkeiten a. Grund
von Leistungen..
2
3.495 93 275 297,81 Gewinn⸗ und Verlustrechnung
lür vas Geschäftsjahr 1941.
Aufwand. R. h Gehälter 114 900 Gebäudeabschreibug 3 000 Wertberichtigung von Forde⸗ Iununun *“*“ Zinsenaufwand b3 690 Ausweispflichtige Steuern. . 2 326
ü 13 994 Ertrag. 1u““ Rohüber⸗
hu 0⁴ . 20 0 0 . 2 0 .0 0 Reinverlust in 1941
78
12 456 65 1 538 27
——
15 994 92
Nach dem abschließenden Ergebnis mei⸗ ner pflichtmäßigen Prüfung auf Grund der Bücher und Schriften der Gesellscha sowie der vom Vorstand erteilten Auf⸗ klärungen und Nachweise entsprechen die Buchführung, der Jahresabschluß und der Geschäftsbericht, soweit er den Jahres⸗ abschluß erläutert, den gesetzlichen Vor⸗ schriften.
rankfurt a. M., 25. Juli 1942.
rommsdorff, Wirtschaftsprüfer. Aufsichtsrat: Frau Hedwig Lörz, Baden⸗Baden, Vorsitzer; Hüttendirektor Otto Radtke, Hagen⸗Haspe, stellvertreten⸗ der Vorsitzer; Bäckermeister Hermann Merkel, Frankfurt a. M. 1 Frankfurt a. M., im August 1942.
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anzeiger
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[20191]
Aufruf zur Anmeldung von Aktien der „Unia“ Vereinigte Maschinen⸗ fabriken vorm. A. Ventzki & Peters Aktiengeselllschaft, Graudenz, Ventzki⸗ straße. „Unia“ Zjednoczone Fabryki Maszyn i Narzedzi Rolniczych-dawn. A. Ventzki & Peters Sp. Akc. w
Grudziadzu.
Auf Grund von § 31 der Verord⸗ nung über die Abwicklung der Forde⸗ rungen und Schulden polnischer Ver⸗ mögen (Schuldenabwicklungsverord⸗ nung) vom 15. August 1941, RGBl. I. S. 516, und der dazu ergangenen 5. Anordnung der Haupttreuhandstelle Ost zur Durchführung der Schuldenab⸗ wicklungsverordniung (AO. Nr. 16) vom 8. Mai 1942 (Deutscher Reichsanzeiger Nr. 108/42) werden hiermit die Aktio⸗ näre der „Unia“ Vereinigte Ma⸗ schinenfabriken vorm. A. Ventzki & Peters Aktiengesellschaft Grau⸗ denz, Ventzkistraße, „Unia! Zjedno- czone Fabryki Maszyn i Narzedzi Rolniczych dawn. A. Ventzki & Peters Sp. Akc. w Grudziadzu, aufgefordert, ihre Aktien bei dem unter⸗ zeichneten kommissarischen Verwalter binnen einer Frist von drei Monaten vom heutigen Tage an anzumelden.
Die Aktionäre haben mit der An⸗ meldung die Aktien entweder in Ur⸗ schrift einzureichen oder ihren Besitz durch die Hinterlegungsbescheinigung einer Devisenbank, und wenn die Hin⸗ terlegung im Ausland erfolgt, durch die Hinterlegungsbescheinigung einer als zuverlässig anerkannten ausländi⸗ schen Bank nachzuweisen, in der die Urkunden genau zu bezeichnen sind (Nennbetrag, Stücknummer)
Erfolgen die Anmeldung und die Vorlegung der Aktienurkunden (oder der Hinterlegungsbescheinigung) nicht innerhalb der vorgesehenen Frist, so werden die Aktien für kraftlos erklärt werden.
Die Aktionäre haben bei der An⸗ meldung der Aktien oder der Ein⸗ reichung der Urkunden (Hinterlegungs⸗ bescheinigungen) nachzuweisen:
1. daß sie nicht zu den Personen ge⸗
hören, deren Vermögen nach der Polenvermögensverordnung vom 17. September 1940 (RGBl. 1 S. 1270) der Beschlagnahme unter⸗ liegt, und
hentweder
a) daß ihnen das Mitgliedschafts⸗ recht am 1. September 1939 zu⸗ stand (Altbesitz), oder
b) wenn sie das Mitgliedschafts⸗ recht nach dem 1. September 1939 erworben haben, daß ihr Rechts⸗ vorgänger nicht zu den Personen gehört, deren Vermögen der Be⸗ schlagnahme nach der Polenver⸗ mögensverordnung unterliegt, und daß diesem das Mitgliedschafts⸗ recht am 1. September 1939 zu⸗ stand.
Der persönliche Nachweis ist wie folgt zu führen:
für deutsche Staats⸗ und Volks⸗ zugehörige: durch Staatsangehörig⸗ keitsaus, Reisepaß, Kennkarte des Deutschen Reiches, Ausweis der Deutschen Volksliste Abt. 1 bis 3 (auch „Vorbescheid“ oder „Vor⸗ läufiger Ausweis“, laut welchem die Aufnahme in die Deutsche Volksliste erfolgt ist) oder Ein⸗ bürgerungsurkunde,
. für deutsche Volkszugehörige im
Generalgouvernement: durch Be⸗ scheinigung des zuständigen Kreis⸗ oder Stadthauptmannes,
für Protektoratsangehörige: durch
Bescheinigung der zuständigen Lan⸗
des⸗ oder Bezirksbehörde des Pro⸗
üttetäne
.für ausländische Staatsangehörige:
durch Bescheinigung der zu⸗ än diisen
Behörde des ausländischen Staa⸗
tes (Heimatbehörde oder im Deut⸗
schen Reich zugelassene Vertretung).
Juristische Personen des Privatrech⸗ tes, Gesellschaften oder Vereine haben nachzuweisen, daß am 1. September 1939 die Mehrheit der Anteile nicht Pertlanen gehörte, deren Vermögen der „Beschlagnahme unterliegt und die Verwaltung nicht von solchen Per⸗ sonen maßgebend beeinflußt war (vgl. § 10 Pol.⸗Verm.⸗VO.). Dieser Nach⸗ weis kann durch Bescheinigung der zu⸗ ständigen Treuhandstelle oder der zu⸗ ständigen Industrie⸗ und Handelskam⸗ mer, bei Genossenschaften durch Be⸗ scheinigung des zuständigen Genossen⸗ schaftsverbandes und bei Vereinen durch Bescheinigung der zuständigen Polizei⸗ behörde 838 rt 18 G r Nachweis des Altbesitzes am 1. September 1939 (weocbestes ur⸗ sprünglichen wie des von einem Rechts⸗ vorgänger abgeleiteten) ist grundsätz⸗ lich durch schriftliche Belege zu führen, 3.B. dürch Ankaufsabrechnungen, Schluß⸗ scheine, Depotauszüge, Anlieferungs⸗ quittungen, Versicherungen einer als zuverlässia bekannten in⸗ oder aus⸗ ländischen Bank.
Der kommissarische Verwalter:
Ludwig Neuhaus,
Ventzkiwerke, Graudenz.
mann Wilmar Wienholz, Prenzlau.
Der Vorstand.
Der Vorstand.
27483] Verlautbarung. Erste Schattauer Thonwarenfabriks⸗ Aktiengesellschaft vormals C. Schlimp.
Bei der am 31. Juli 1942 statt⸗
gehabten ordentlichen Hauptversamm⸗ lung wurde die Umwandlung der Ge⸗ sellschaft durch Uebertragung des Ver⸗ mögens unter Ausschluß der Liquida⸗ tion auf den Hauptgesellschafter Herrn Hans Heinrich Rau beschlossen, welcher das Unternehmen nunmehr als Ein⸗ zelfirma mit dem Firmawortlaute „Erste Schattauer Thonwarenfabrik Hans H. Nau“ fortführt. Der Umwandlung wurde die bereits in der Nr. 159 des Deutschen Reichs⸗ und Preußischen Staatsanzeigers ver⸗ lautbarte Umwandlungsbilanz für den 31. Dezember 1941 zugrunde gelegt, welche Umwandlungsbilanz mit den dazugehörigen Berichten des Vorstandes und des Aufsichtsrates bei derselben Hauptversammlung genehmigt wurde
Wien, am 25. September 1942.
TDer Vorstand.
[27479]
Vorarlberger Kraftwerke Aktiengesellschaft, Bregenz. Kundmachung.
Der Aufsichtsrat hat in seiner Sitzung vom 28. 9. 1942 beschlossen, das Ge⸗ sellschaftskapital von I1 ℳ 6 212 000,— um ½, das ist um Rℳ 887 500,—, auf Fi. K 7 100 000,— nach § 8 DAV. mit Wirkung vom 31. März 1942 zu er⸗ höhen. Die Durchführung erfolgt durch Ausgabe von Zusatzaktien (ent⸗ weder für K. 350,— eine Zusatz⸗ aktie von N.ℳ 50,— oder Einräumung von Bezugsrechten auf Zusatzaktien im Nennbetrage von je Eℳ 100,—), wobei wir aus Zweckmäßigkeitsgründen den Aktionären vorschlagen, für je 5 alte 500,— S⸗Akrien 2 Aktien im Nennbetrage von je E.ℳ 1000,— ent⸗ gegenzunehmen. Nach Durchführung dieses Umtausches verbleibende Aktien im Nennbetrage von je Eℳ 50,— werden nach dem Beschlusse des Auf⸗ sichtsrates vom 28. 9. 1942 in Aktien im Nennbetrage von je Hℳ 100,—
zusammengelegt. 8
Trotz Aufforderung bis 31. De⸗ zember 1942 nicht eingereichte Aktien bzw. Zwischenscheine im Nennbetrage von je E. üℳ 50,— werden für kraft⸗ los erklärt. Gleiches gilt für ein⸗ gereichte Aktien, welche die zum Ersatz durch neue Aktien nötige Zahl von zwei alten Aktien von je BE.ℳ 50,— für eine neue Aktie nicht erreichen und 88 Ge⸗ sellschaft nicht zur Verwertung für Rechnung des einreichenden Aktionärs zur Verfügung gestellt werden.
Bregenz, 29. September 1942.
Der Vorstand.
273548 König Böschke Aktieugesellschaft, Herford i. W. „Die Aktionäre der Gesellschaft werden hiermit zu der am Samstag, dem 31. Oktober 1942, 15 Uhr, im Ge⸗ schäftslokal der Firma in Herford statt⸗ findenden 20. ordentlichen Haupt⸗
versammlung eingeladen.
Tagesordnung:
1. Vorlegung der Entschließung des Aufsichtsrates über die Kapital⸗ berichtigung auf Grund der Divi⸗ dendenabgabeverordnung vom 12. 6. 1941 von Eℳ 600 000,— um Hℳ 300 000,— auf Hℳ 900 000,— und die damit zusammenhängende Anpassung der §§ 4 und 20 Absatz 1 des Gesellschaftsvertrages.
2. Vorlegung des unter Berücksichti⸗ gung der Kapitalberichtigung fest⸗ gelegten Jahresabschlusses und des Geschäftsberichtes des Vorstandes nebst dem Bericht des Aufsichts⸗ rates für das Jahr 1941.
„Beschlußfassung über die Gewinn⸗ verteilung.
.Entlastung für den Vorstand und Aufsichtsrat. Aufsichtsratswahl. Wahl des Abschlußprufers für das
Geschäftsjahr 1942.
„Verschiedenes.
Zur Teilnahme an der Hauptver⸗
sammlung sind diejenigen Aktionäre
berechtigt, welche ihre Aktien späte⸗ stens am dritten Werktag vor der
Hauptversammlung
bei der Commerzbank A.⸗G., Fi⸗ liale Bielefeld in Bielefeld,
bei der Gesellschaftskasse in Her⸗ ford oder 8
bei einem Notar hinterlegt haben. 8 8 Erfolgt die Hinterlegung bei einen Notar, so ist die von dem Notar über die Hinterlegung ausgestellte Beschei⸗ nigung, die die Nummern der hinter⸗ legten Stücke enthalten muß, späte⸗ stens am zweiten Werktag vor der Hauptversammlung bei der Gesell⸗ schaftskasse zu hinterlegen. Der Ak⸗ tionär hat außerdem in diesem Falle der Gesellschaft drei Werktage vor der Hauptversammlung schriftkich da⸗ von Kenntnis zu geben, daß die Hinter⸗ legung bei einem Notar erfolgt ist.
Herford, den 28. September 1949.
Der Vorstand.