1942 / 246 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 20 Oct 1942 18:00:01 GMT) scan diff

Neichs⸗

und Staatsanuzetger Nr.

8

245 vom 19. Oktober 1942. S. 4

11“ 8

Beteiligten bei Vermeidung ihres Aus⸗ schlusses vom Verfahren aufgefordert, innerhalb einer mit dem Tage nach der Veröffentlichung beginnenden Frist von zwei Monaten etwaige Anträge auf Freigabe oder Entschädigung beim Prisenhof in Berlin, Tiergartenstraße Nr. 14, einzureichen. Solche Anträge müssen begründet sein, die Angabe der Beweismittel enthalten und von einem mit schriftlicher Vallmacht versehenen, bei einem deutschen Gericht zugelassenen Anwalt unterzeichnet sein.

Berlin, den 12. Oktober 1942.

Der Präsident des Prisenhofs

in Berlin: Rosenberger. Oeffentliche Bekanntmachung. Der Prisenhof in Berlin gibt bekannt:

sowjetrussische Zweimastschoner „Luise“ ex „Lemberg“, 81,09 BRT., Unterscheidungssignal: ESLO, Heimat⸗ hafen: Kuressaar, Eigentümer: Union der Söͤzialistischen Sowjetrepubliken, ist im Hafen von Loksa ohne Ladung vorgefunden und am 23. 8. 1941 in Ausübung des Prisenrechts aufgebracht worden. Wegen des Zweimastschoners ist das prisengerichtliche Verfahren eingeleitet worden. Hiermit werden die Beteiligten bei Vermeidung ihres Aus⸗ schlusses vom Verfahren aufgefordert, innerhalb einer mit dem Tage nach der Veröffentlichung beginnenden Frist von zwei Monaten etwaige Anträge auf Freigabe oder Entschädigung beim Prisenhof in Berlin, Tiergartenstr. 14, einzureichen. Solche Anträge müssen begründet sein, die Angabe der Beweis⸗ mittel enthalten und von einem mit schriftlicher Vollmacht versehenen, bei einem deutschen Gericht zugelassenen Anwalt nnterzeichnet sein.

Berlin, den 12. Oktober 1942.

Der Präsident des Prisenhofs

in Berlin: Rosenberger.

Der

Oef

f De

Bekanntmachung.

entliche r Berlin

Prisenhof in gibt bekannt: Der Schleppdampfer der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken „Riga“, 73,63 BRT., Heimathafen: Riga, Eigentümer: Union der Soziali⸗ stischen Sowjetrepubliken, ist in Arens⸗ burg angehalten und auf Sorbe⸗Reede [Oesel) am 6. Oktober 1941 in Aus⸗ übung des Prisenrechts aufgebracht und eingebracht worden. Wegen des Dampfers ist das prisengerichtliche Verfahren eingeleitet worden. Hier⸗ mit werden die Beteiligten bei Vermei⸗ dung ihres Ausschlusses vom Verfah⸗ ren aufgefordert, innerhalb einer mit dem Tage nach der Veröffentlichung beginnenden Frist von zwei Mo⸗ „naten etwaige Anträge auf Freigabe oder Entschädigung beim Prisenhof in Berlin, Tiergartenstraße 14, einzu⸗ reichen. Solche Anträge be⸗ gründet sein, die Angabe der Beweis⸗ mittel enthalten und von einem mit schriftlicher Vollmacht versehenen, bei einem deutschen Gericht zugelassenen Anwalt unterzeichnet sein.

Berlin, den 12. Oktober 1942. Der Präsident des Prisenhofs Rosenberger

entliche Bekanntmachung. r Prisenhof in Berlin gibt bekannt: Motorsegler der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken „Juhan“ 397,51 BRT., Unter⸗ scheidungssignal: ESXW, Heimathafen: Arensburg, Eigentümer: Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken, ist in der Triigi⸗Bucht (Oesel) am 11. Oktober 1941 in Ausübung des Prisenrechts aufgebracht worden. Wegen des Motorseglers ist das prisengerichtliche Verfahren eingeleitet worden. Hier⸗ mit werden die Beteiligten bei Ver⸗ meidung ihres Ausschlusses vom Ver⸗ fahren aufgefordert, innerhalb einer mit dem Tage nach der Veröffent⸗ lichung beginnenden Frist von zwei Monaten etwaige Anträge auf Frei⸗ gabe oder Entschädigung beim Prisen⸗ hof in Berlin, Tiergartenstraße 14, einzureichen. Solche Anträge müssen begründet sein, die Angabe der Beweis⸗ mittel enthalten und von einem mit schriftlicher Vollmacht versehenen, bei einem deutschen Gericht zugelassenen Anwalt unterzeichnet sein.

Berlin, den 12. Oktober 1942. Der Präsident des Prisenhofs in Berlin: Rosenberger.

29433]1“

Oeffentliche Bekanntmachung.

Der Prisenhof in Berlin

gibt bekannt:

Die sowjetrussische Viermastbark „Tywaritsch“, 2472,41 BRT., Unter⸗ scheidungssignal: UNVS/HOUY, Hei⸗ mathafen: Odessa, Eigentümer: Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken, ist bei der militärischen Besetzung des Hafens von Mariupol ohne Ladung vorgefunden, am 8. Oktober 1941 an⸗ gehalten und am 3. Dezember 1941 in Ausübung des Prisenrechts aufge⸗ bracht worden. Wegen der Viermast⸗ bark ist das prisengerichtliche Verfah⸗

567 188 Daniel

den die Beteiligten bei Vermeidung ihres Ausschlusses vom Verfahren auf⸗ gefordert, innerhalb einer mit dem Tage nach der Veröffentlichung begin⸗ nenden Frist von zwei Monaten etwaige Anträge auf Freigabe oder Entschädigung beim Prisenhof in Berlin, Tiergartenstraße 14, einzu⸗ reichen. Solche Anträge müssen be⸗ gründet sein, die Angabe der Beweis⸗ mittel enthalten und von einem mit schriftlicher Vollmacht versehenen, bei einem deutschen Gericht zugelassenen Anwalt unterzeichnet sein.

Berlin, den 12. Oktober 1942. Der Präsident des Prisenhofs in Berlin:

’— Rosenberger.

[2941344 * Oeffentliche Bekanntmachung⸗ Der Prisenhof in Berlin gibt bekannt: Der sowjetrussische Oeltanker „Groz⸗ ny“, 3956,14 BRT., Unterscheidungs⸗ signal: UNZX, Heimathafen: Tuapse,

Eigentümer: Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken, ist bei der militä⸗ rischen Besetzung von Mariupol Asowschen Meer mit einer Ladung von 5300 t Masut und 510 t Schmieröl vor⸗ gefunden, am 10. Oktober 1941. an⸗ gehalten und am 3. Dezember 1941 in

worden. Wegen des Oeltankers ist das prisengerichtliche Verfahren eingeleitet worden. Hiermit werden die Betei⸗ ligten bei Vermeidung ihres Aus⸗ schlusses vom Verfahren aufgefordert, innerhalb einer mit dem Tage nach der Veröffentlichung beginnenden Frist von zwei Monaten etwaige Anträge auf Freigabe oder Entschädigung beim, Prisenhof in Berlin, Tiergartenstr. 14, einzureichen. Solche Anträge müssen begründet sein, die Angabe der Beweis⸗ mittel enthalten und von einem mit schriftlicher Vollmacht versebenen, einem deutschen Gericht zugelassenen Anwalt unterzeichnet sein. Berlin, den 12. Oktober 1942. Der Präsident des Prisenhofs in Berlin: Rosenberger.

[29428] Oeffentliche Zustellung.

In der Prozeßsache 5 C 136/42 des Martin Dürbaum in Düren, Adolf⸗ E 26, vertreten durch die

früher in Bad Kreuznach, Töpferstr. 1 bei Mauser, jetzt unbekannten Aufent⸗ halts, wegen Herausgabe nachfolgender Versicherungspolicen: 1. eine Versiche⸗ rungspolice der Nürnberger Lebensver⸗ sicherungsbank in Nürnberg Nr. 601 824, 2. eine Versicherungspolice der Span⸗ dauer Lebensversicherungs Akt.⸗Gesell⸗

Versicherungspolice der Deutschen Be⸗ amten Lebensversicherung, Berlin, Nr.

Germania Versicherung zu Stettin Nr. S 516 833, wird der Beklagte zum Ter⸗ min zur mündlichen Verhandlung vor das Amtsgericht Bad Kreuznach auf den 4. Dezember 1942, 11 Uhr, ge⸗ laden. Bad Kreuznach, 8. Oktober 1942.

Die Geschäftsstelle des Amtsgerichts.

[29438] Der Hinterlegungsschein vom 20. 8. 1935 zur Versicherung L 306 641, An⸗ tonius Bernsmann, Münster i. W., ist abhanden gekommen. Er tritt außer

Monate Einspruch erfolgt.

Münster i. W., 19. Sktober 1942.

Gerling⸗Konzern 1b Lebensversicherungs⸗Akt.⸗Ges.

[29437) Victoria zu Berlin 3 Allgemeine Versicherungs⸗Act.⸗Ges. Sammelaufgebot.

Die Lebensversicherungsscheine T. 1 128 809 Hans Hegewald, 1 421 511 Gerda Hildebrandt, 1 047 622 Walter Hirsch, 1 412 098 Wilhelm Jenckel, 638 317 (II. Ausfertig.) 645 679 Posef Kunst, 1 098 981, 1 705 993 Erich Loß, Philipp Porr, 515 990, Rathgeber, 916 915 Gustav Adolf Reus, 62 028 Heinrich Struß, 1 450 761 Jacob Urspringer, 0. U. 3 303 610 August Blümel, 13 516 607 Maria Grever, 13 793 277 Jakob Helm, 6 923-548 Wilhelm Hülse⸗ beck, 21 129 167 Ilse Kaiser, 5 705 081/2 Ingrid u. Ekkehard Kayma, 17 251 313 Therese Kindsmüller, 16 170 986 Marie Langensteiner, 3 203 902 Berta Lapke, 20 128 546 Gisela Naacke, 30 560 845 Helene Rinke, 13 793 142/3 Alwine Sachse, 22 435 773 Fritz Schmid, 18 573 006 Johanna Schummel, 21 936 430 Lieselotte Belling, 6 923 315 Gustav Seifert, 14 426 674 Rudolf Stock, 2 531 302/ Gotthold u. Ehren⸗ gott Wagner, 15 505 652 Marie Weber, 0. D. 48 690 000 Kurt Hedrich, 36 554 665 Hubert Rieger, 41 706 358 Paul Roh, 40 515 172 Berta Scholz, 32 044 852 Willy Voß, 36 553 346 Eugen Weiß, Hinterlegungsscheine zu T. 971 990 Theresia Hammer, 180 284 Paul Löwe, 323 557 Oscar Stolz, 435 518 Franz Wildt, 0. U. 3 521 062 Bernhard Forisch, 16 170 188 Friedr. Pommerenke, 2536784 Wally Rachow,

1 653 073

ren eingeleitet worden. Hiermit wer⸗

Albert Bretschneider, 225 678 Wil⸗ binnen helm Sippel, 251 051 Veronika Wag⸗

gershauser sind abhanden gekommen; sie

6. Auslofung ufw. von Wertpapiere

[29442].

tr

zwei Monaten ersolgt.

Berlin, den 19. Oktober 1942. Der Vorstand.

eten außer Kraft, wenn nicht

Deutsche RNentenbank, Berlin.

4 % Ablöfungsschuldverschreibungen. 1u“

Am 15. Oktober 1942 wurde durch den Kommissar der Reichsregierung die 7. Auslosung unserer 4 % Ablösungsschuldverschreibungen vorgenommen. Auslosungs⸗ berechtigt waren folgende Schuldverschreibungen, soweit sie sich noch im Umlauf

befinden und nicht bereits früher ausgelost worden sind:

Buchstabe A zu R. 3000,— Nr. 000 001 37 100, Buchstabe B zu R. Nℳ 1000,— Nr. 000 001 119 000, Buchstabe C zu R. 500,— Nr. 000 001 92 381, Buchstabe D zu R. 200,— Nr. 000 001 141 500, Buchstabe H zu R. 100,— Nr. 000 001 123 882.

Von diesen Schuldverschreibungen wurden alle Stücke mit den Endziffern 01 24 29 35 36 39.46 69 72 81 zur Rückzahlung am 1. Dezember 1942 ausgelost.

Die ausgelosten Stücke werden ab 1. Dezember 1942 nicht mehr verzinst.

zember

am

Ausübung des Prisenrechts aufgebracht

8

Die Rückzahlung der ausgelosten Schuldverschreibungen erfolgt vom 1. 1942 ab zum Nennwert durch die

Deutsche Rentenbank, Berlin W 8, Wilhelmstr. 67,

Deutsche Girozentrale Deutsche Kommunalbank, Berlin, Deutsche Zentralgenossenschaftskasse, Berlin, 8

Nassauische Landesbank Landesbankstelle Frankfurt (Main),

Frankfurt (Main), Rheinische Girozentrale und Provinzialbank, Düsseldorf, Hamburger Landesbank Girozentrale —, Hamburg,

1 Hypothekenanstalt des Reichsgaues Niederdonau, Wien, I. egen Einreichung der ausgelosten Stücke mit den dazugehörigen, noch nicht fälligen ins⸗ und Erneuerungsscheinen mit einem doppelten Nummernverzeichnis, in welchem die Stücke nach Buchstaben und Nummern geordnet aufzuführen sind. Für fehlende Zinsscheine wird der Gegenwert abgezogen. Von den bisher ausgelosten Ablösungsschuldverschreibungen ist eine große Anzahl Stücke mit den nachstehend angegebenen Endziffern innerhalb der für die einzelnen Auslosungen zutreffenden Nummernfolge noch nicht zur Einlösung vor⸗ gelegt worden. Da deren Verzinsung jeweils mit dem Tage der Auslosung endet, wird den Inhabern zur Vermeidung weiterer Zinsverluste empfohlen, die Stücke

bei einer der oben angegebenen Einlösungsstellen möglichst bald vorzulegen.

Aufwertungsscheine zu T. 361 507

bei

8 8

8

5. Verluft⸗n. Fundfachen

Kraft, wenn nicht innerhalb zweier

88

Stücke mit den Endziffern 98:

echtsanwältin Schwackenberg⸗Jäckel in Düren, gegen den Julius Israel ween 8

Stücke

2₰

schaft zu Spandau Nr. 15 943, 3. eine

IV 5593, 4. eine Versicherungspolice der Stucke

& —₰½

Stücke mit den Endziffern 50:

tücke mit den

Stücke

Restanten aus Auslosung zum 1. 12. 1936. Nummern 000 001 002 457,

Stücke mit den Endziffern 03 und 19:

Buchstabe B zu 1000 innerhalb der Buchstabe D zu 200 Rℳ innerhalb der Nummern 000 001 003 927, Buchstabe E zu 50 R.ℳ innerhalb der Nummern 000 001 007 019, Buchstabe F zu 20 RE.ℳ innerhalb der Nummern 000 001 003 729, Buchstabe G zu 10 Rℳ innerhalb der Nummern 000 001 002 645. Restanten aus Auslosung zum 1. 12. 1937.

Nummern 000 001 006 750, Nummern 000 001 021 700, Nummern 000 001 014 794, Nummern 000 001 024 680, Nummern 000 001— 009 840, Nummern 000 001 018 734, Nummern 000 001 009 350,

Rℳ innerhalb der R.ℳ innerhalb der Rℳ innerhalb der Rℳ innerhalb der R. der Rℳ innerhalb der FR.ℳ innerhalb der

Buchstabe A zu 3000 Buchstabe B zu 1000 Buchstabe C zu 500 Bucstah⸗ D zu 200 Buchstabe H zu 100 Buchstabe E zu 50 Buchstabe F zu 20 Buchstabe G zu 10 Restanten aus Auslosung zum 1. 12. 1938.

mit den Endziffern 28:

Buchstabe A zu 3000 Rℳ innerhalb der Nummern 000 001 023 866, Buchstabe B zu 1000 R.ℳ hnethas der Nummern 000 001 075 228,

Buchstabe C zu 500 R.ℳ innerhalb der Nummern 000 001 050 177, Buchstabe D zu 200 Eℳ innerhalb der Nummern 000 001 078 178, Buchstabe H zu 100 ℛℳ innerhalb der Nummern 000 001 047 751, Buchstabe E zu 50 Rℳ innerhalb der Nummern 000 001 018 734, Buchstabe F zu 20 R.ℳ vmersalh der Nummern 000 001 009 350, Buchstabe G zu 10 Rℳ innerhalb der Nummern 000 001 005 544. Restanten aus Auslosung zum 1. 12. 1939. mit den Endziffern 24: Buchstabe A zu 3000 R.ℳ innerhalb der Nummern 000 001 033 481, Buchstabe B zu 1000 R.ℳ innerhalb der Nummern 000 001— 103 958, Buchstabe C zu 500 Rℳ innerhalb der Nummern 000 001 072 235, Buchstabe D zu 200 R.ℳ innerhalb der Nummern 000 001 110 242, Buchstabe H zu 100 Eℳ innerhalb der Nummern 000 001 077 575, Buchstabe E zu 50 RMℳ innerhalb der Nummern 000 001 018 734, Nummern 000 001 009 350,

Buchstabe F zu 20 Rℳ innerhalb der 09 Buchstabe G zu, 10 Rℳ innerhalb der Nummern 000 001 005 544. Restanten aus Auslosung zum 1. 12.1940.

Endziffern 74: R. innerhalb der Nummern 000 001 036 217, Nummern 000 001 114 313,

E. innerhalb der Buchstabe C zu 500 innerhalb der Nummern 000 001 083 886, Nummern 000 001 126 211,

Buchstabe D zu 200 nℳ innerhalb der

Buchstabe H zu 100 Rℳ innerhalb der Nummern 000 001 104 206,

Buchstabe E zu 50 Rℳ innerhalb der Nummern 000 001 018 734,

Buchstabe F zu 20 .Mℳ innerhalb der Nummern 000 001— 009 350,

Buchstabe G zu 10 RMℳ innerhalb der Nummern 000 001 005 544. Restanten aus Auslosung zum 1. 12. 1941.

Buchstabe A zu 3000 Buchstabe B zu 1000

Buchstabe A zu 3000 R.ℳ innerhalb der Nummern 000 001 37 100, Buchstabe B zu 1000 Rℳ innerhalb der Nummern 000 001 118 834, Buchstabe C8 500 Rℳ innerhalb der Nummern 000 001 91 525, Buchstabe D zu 200 Rℳ innerhalb der Nummern 000 001—141 499, Buchstabe H zu 100 R.ℳ innerhalb der Nummern 000 001 123 615. Restanten aus Kündigung zum 1. 12. 1941. Sämtliche noch im Umlauf befindliche, nicht bereits früher ausgeloste k

Berlin, den 15. Oktober 1942. Der Vorstand.

Einspruch

RMℳ innerhalb der Nummern 000 001 005 544.

mit den Buchstaben E zu Rℳ 50,—, F zu Rℳ 20,—, G zu Rℳ 10,—.

¹

De⸗

leine

[286527 Bekanntmachung.

Eige

Aus der am 2. Rückzahlung 1 lösungsanleihe sind aus früheren Aus⸗ zungen nachstehende Einlösung noch nicht

Buchstabe A N.

92, 101

lo

wert fällig. Die Einlösung

nablösungsanleihe der Stadt Solingen. 3

Januar 1942 zur

gekommenen Eigenab⸗

vember d. F. bei den bekannten

beträgen. Obligationen zur- Rendsburg, im Oktober 1942. vöorgelegt worden: 1See

Nr. 18, 25, 26, 51, 76, 7. Aktien⸗

Schuldverschxeibungen sowie der Zins⸗ scheine per 1. 11.1942 erfolgt ab 2. No⸗

stellen zu den aufgedruckten Goldmark⸗

B Nr. 236, 348, 364; Buchstabe C Nr. 400; Buchstabe D Nr. 546; Buch tabe F Nr. 703. Die Stücke der noch nicht eingelösten Nummern werden zum Fünffachen ihres Nennbetvages nebst den bis zum Fälligkeitstermin aufgelaufenen Zinsen von der Stadthauptkasse Solingen so⸗ fort ausgezahlt. Solingen, den 10. Oktober 1942. Der Oberbürgermeister. [29439] Schleswig⸗Holsteinischer Elektrizitäts⸗Verband, Rendsburg. 5 % Goldmark⸗Anleihe, Ausgabe IV. Laut dem Tilgungsplan sind am 1. November d. J. alle noch umlaufen⸗

Buchstabe

und 115; gesellschaften

Aktiengesellschaft, Stettin. Die ordentliche lung unserer Gesellschaft Donnerstag, den 12. 1942, Stettin im Hause (Loitzenzimmer) statt.

Tagesordnung:

dove

der

sowie der Jahresbilanz unß

1942. Bericht des

den Schuldverschreibungen obiger Anleihe zur Rüfkzahlung zum Nenn⸗

über die vorgenommenen

8r fungen.

8

Stettiner Papier⸗ und Pappensabrik vorm. Schrödter & Rabbow

Hauptversamm⸗ indet am

vormittags 11 Uhr, Wirtschaft 1. Vorlage des Berichts des Fossta

Erfolgsrechnung für den 31. März Aufsichtsrats

der

Zahl⸗

mber in

der

Prü⸗

(Aktien bei einem Notar

2. Beschlußfassung über die Verwen⸗ dung des Reingewinns und über die Entlastung des Vorstands und des Aufsichtsrats.

3. Beschlußfassung über die Zu⸗ sammenlegung des Geschäftsjahrs mit dem Kalenderjahr und die da⸗ durch notwendig werdende Aende⸗ rung des § 3 der Satzung.

4. Wahl zum Aufsichtsrat.

5. Wahl des Abschlußprüfers.

Zur Teilnahme an der Hauptver⸗

sammlung sind diejenigen Aktionäre

berechtigt, welche spätestens am vier⸗ ten Werktage vor der Hauptver⸗ sammlung die Aktien oder die hierüber lautenden Hinterlegungsscheine einer deutschen Wertpapiersammelbank, bei der Gesellschaftskasse, einem No⸗ tar, der Deutschen Bank, Berlin,

Hamburg oder Stettin, der Dresduer

Bank, Berlin oder Stettin, oder der

Pommerschen Bank Aktiengesell⸗

schaft, Stettin, hinterlegen.

Stettin, den 15. Oktöber 1942.

Der Aufsichtsrat. C. Müller.

29472] Büttner⸗Werke Aktiengesellschaft, Krefeld⸗Uerdingen.

Wir bringen zur Kenntnis, daß gegen

Rückgabe der Erneuerungsscheine

zu den Aktien à Hℳ 1000, Nr. 1

bis 1000 unserer Gesellschaft die neuen

Bogen mit den Gewinnanteilscheinen

Nr. 11—20 bei einer der nachgenannten

Stellen zur Ausgabe gelangen:

Deutsche Bank, Berlin, sowie deren Niederlassungen in Düsseldorf und Krefeld,

Commerzbank A.⸗G., Berlin, so⸗ wie deren Niederlassungen in Düsseldorf und Krefeld,

Dresdner Bank, Berlin, sowie deren Niederlassungen in Dissel⸗ dorf und Krefeld,

Berliner Handels ⸗Gesellschaft, Berlin.

rung, daß durch Bekanntmachung vom 3. Juni d. J. unsere Aktionäre, die Aktien unserer Gesellschaft zu R.ℳ 100,— besitzen, aufgefordert sind, sich

(mit einem Umtausch dieser Abschnitte

in solche zu Rℳ 1000,— einverstanden zu erklären, wobei je 10 Aktien zu Rℳ 100,— zu einer Aktie zu H 1000,— vereinigt werden können. Soweit von diesem Angebot Gebrauch bisher noch nicht gemacht worden ist, bitten wir unsere Aktionäre, den Um⸗ tausch zu veranlassen.

Die Abgabe der neuen Bogen mit den Gewinnanteilscheinen Nr. 11—20 zu den Aktien à Eℳ 100,— erfolgt mit Rücksicht auf den Aktienumtausch zu einem späteren Zeitpunkt.

Krefeld⸗Uerdingen, 15. Okt. 1942. Büttner⸗Werke Aktiengesellschaft.

Der Vorstand. Le Hanne.

[29453] Aktienbrauerei Vilsbiburg A.⸗G. Wir laden hierdurch unsere Aktionäre zu der am Samstag, den 14. No⸗ vember 1942, 10 Uhr, in den Ge⸗ schäftsräumen der Gesellschaft in Vils⸗ biburg stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein. Tagesordnung:

1. Vorlage des mit den Bemerkungen des Aufsichtsrates versehenen Be⸗ richtes des Vorstandes über das Geschäftsjahr 1940/41 sowie der Bilanz und der Gewinn⸗ und Ver⸗ lustrechuung auf den 30. Sep⸗ tember 1941.

2. Beschlußfassung über die Verwen⸗ dung des Reingewinnes.

3. Entlastung des Vorstandes und des Aufsichtsrates.

4. Neuwahl des Aufsichtsrates.

5. Wahl des Bilanzprüfers.

Zur Teilnahme an der

Hauptver⸗

rechtigt, welche ihre Aktien spätestens am 11. November 1942 bei einer der nachgenannten Stellen während der üblichen Geschäftsstunden hinterlegen.

Hinterlegungsstellen sind:

in Vilsbiburg die Gesellschafts⸗

Bayerischen Hypotheken⸗ u. Wechselbank,

Landshut die Filialen der Bayerischen Vereinsbank und der Bayerischen Hypotheken⸗ u. Wechselbank, 8 in München, Augsburg und Nürn⸗

berg die Bayerische Hypotheken⸗

u. Wechselbank. n.

;:m Falle der Hinterlegung de Im F ist die Be⸗ scheinigung des Notars über die Hinterlegung in Ur⸗ oder beglaubigter Abschrift, im Falle der Hinterlegung bei einer Bank der von dieser aus⸗ gestellte Hinterlegungsschein späte⸗ stens am 12. November 1942 bei der Gesellschaftskasse einzureichen.

Vilsbiburg, den 14. Oktober 1912. Aktienbrauerei Vilsbiburg A.⸗G. Benedikt Haslbeck. Hans Urban.

erantwortlich für den Amtlichen und Nichtamt⸗ Reran Teil, den Anzeizenteil und für den Verlag:

Präsident Dr. Schlange in Potsdam,

twortli ür den Wirtschaftsteil und den Assar ae 18. an redaktioneller Teil: Rudolf Lantzsch in Berlin NW 21 Druck der Preußischen Verlags⸗ und Druckeret GmbH., Berlin

Drei Beilagen

in

(einschl

Börsenbeilage und einer Zentral- handelsregisterbeilage)

Gleichzeitig bringen wir in Erinne⸗

1“

6

sammlung sind diejenigen Aktionäre be⸗

kasse und die Deposttenkasse der

Reichshankgirokonto Berlin, Kontv Nr. 1/1913

Berlin SW 68, EEE1“ —— oder Sperrdeuck (besonderer

sollen. Anzeigon müssen 5 Tage

kür den Raum einer fünfgespaltenen 58 mm breit⸗ 2 8 boeigespaltenen 92 mm breiten Petit⸗Zeile 1,85 Eu“ mstraße 82. Alle D ge einzusenden, insbesondere (einmal unter⸗ Se. zene.. nruũ der Angeigenstelle eingegangen sein. b

Postscheckkonto: Berlin 41821 1942

Inhalt des amtlichen Teiles .“ Deutsches Reich

Bekanntmachung über die Anwendung des Internationalen 1 v wareben Eisenbahn⸗Personen⸗ und Gepäck⸗ ehr auf Eisenbahnstrecken i 1 3 dhereh. Gesenbah im Generalgouvernement und Be anntmachung über die Anwendung des Internationalen Uebereinkommens über den Eisenbahnfrachtverkehr auf Eisen⸗ an bahnstrecken im Distrikt Galizien. 4 Bekanntmachung über ein deutsch⸗finnisches Abkommen über den Luftverkehr zwischen Deutschland und Finnland nebst Wortlaut der deutschen Note. Bekanntmachungen der Gehetmen Staatspolizei Berlin über die Einziehung von Vermögenswerten für das Reich. Anordnung über einen Kriegsnachlaß auf Haftpflichtversicherungs⸗ beiträge für Kraftfahrzeuge des Kraftfahrzeug⸗Handels und Handwerks. Vom 14. Oktober 1942. E. drg den Felehehtmagsune zur 1. Durchführungsanordnung zur Anordnun er Reichs ür Ei nd S h r vaeordnung r Reichsstelle für Eisen und Stahl, in Durchführungsanordnung M 1 7 der Reichsstelle Eisen und Metalle zur Anordnung MI der Reichsstelle für Metalle . (Neuordnung der Metallbewirtschaftung) vom 4. Juli 1942 Metallverkehr mit dem Protektorat Böhmen und Mähren sowie dem Generalgouvernement“. Vom 23. September 1942. Anordnung zur Ergänzung der Anordnung über einen Kriegs⸗ Fac 11113“ für Personenkraft⸗ raftra der m 14. Apri 42 14. Oktober 1942. ““ Rae 8uh des E1“ füs die Maschinenproduktion rdie Vereinheitlichung von rauli Hebebö lhr ee Se ehe hung hydraulichen Hebeböcken vom

Anmtliches

Deutsches Reich gs

Der Konsul des Deutschen Reichs in Tetuan (Spanisch⸗ Marokko) hat den Kaufmann Otto Ulrich zum Konfuler- agenten in Ceuta bestellt.

Bekanntmachung

über die Anwendung des Internationalen Uebereinkommens über den Eisenbahn⸗Personen⸗ und Gepäckverkehr auf Eisen⸗ bahnstrecken im Generalgouvernement und im Distrikt Galizien

Das Internationale Uebereinkommen über den Eisen⸗ bahn⸗Personen⸗ und Gepäckverkehr findet mit sofortiger Wir⸗ kung auf die nachstehenden Eisenbahnstrecken Anwendung (vgl. Nr. 255 des Deutschen Reichsanzeigers und Preußischen Staatsanzeigers vom 30. Oktober 1940):

Eisenbahnstrecken des Generalgouvernements: 1. Warschau— Siedlee —Platerow Grenze 2. Koluszki —Skarzysko Kamienna .Tschenstochau —Kielee 1 .Sandomierz Debiea .Sobow —-Grebow Lublin —Rozwadow 7. Chabowka- Neu Sandedezzz 8. Stroze Jaslo-—Nowy Zagorz Chyrow— Przemysl. —Eisenbahnstvecken des Distrikts Galizien. . Przemysl Lemberg Chodorow Stanislau-— Kolo⸗ mea —Sniatyn Grenze Chyrow Sambor Drohobycz Boryslau 3. Lemberg —Brody Grenze Krasne Tarnopol Podwoloczyska Grenze Lemberg—Sambor— Sianki Grenze . Lemberg —Stryj— Skole Truskawier Zdroj Drohobycz —Stryj —Chodorow Potutory Berezewica Ostrow Chryplin Delatyn Tatarow Delatyn- Kolomea Jasienow Polny Grenze . Zbaraz Grenze Tarnopol Biala Czortkowska Za⸗ leszezyki. Berlin, den 16. Oktober 1942. Der Reichsverkehrsminister. J. A.: Dr. Friebe.

Süt 8n

8

über die Anwendung des Internationalen Uebereinkommens

über den Eisenbahnfrachtverkehr auf Eisenbahnstrecken im Distrikt Galizien

Das Internationale Uebereinkommen über den Eisen⸗

bahnfrachtverkehr findet mit sofortiger

stehenden Eisenbahnstrecken im Distrikt Galizien Anwendung (ogl. auch Nr. 255 des Deutschen Reichsanzeigers und Preu⸗

ßischen Staatsanzeigers vom 30. Oktober 1940): 1. Przemysl Lemberg Chodorow Stanislau Kolo⸗

mea —Sniatyn Grenze

Chyrow —Sambor -— Drohobycz Boryslan

3. Lemberg Brody Grenze

Krasne -— Tarnopol Podwoloczyska Grenze

. Lemberg —Sambor Jalonka

Bekanntmachung 11“

. III1“

Wirkung auf die nach⸗

8

Lemberg —Stryj —S

—D 0 28

leszezyki .Stryj—Stanislau Dolina Wygoda .Halicz Podwysokie

Palahicze Tlumacz Wygnanka Jwanie

19. 20. 21 23. 24.

—89 +½- +½̈ △̈ +2ᷣ̃ ₰‿ᷣ —4

02△έι Sr”

Borki Wielki Grzyn .Ulwowek Grenze K

Lemberg Jaworow

Bekan

Noten vom 11. und 14. Sep die Regelung des zivilen L

in Kraft getreten. Berlin, den 9. Oktober

8

2 J. V.: Freiherr Wortlaut de 8 „₰ vö81u— Auswärtiges Amwt Herr

Mit Beziehung auf di Reichsluftfahrtministerinum u

Finnischen Regierung in dem

Di

kennzeichnet sein. Sie:

gen in ihrem Heimatle schriebenen Urkunden v (Do

mitglieder, die im techꝛ

schriebenen 8 scheinen versehen sein.

reiche des Landes, in d forderlich sind.

dafür vorgeschriebenen nutzung von Funksende ist nicht gestattet.

geschriebenen besonder

8

des anderen Landes be suchen und die vorgeschr AUrkunden prüfen lassen

zwischen Orten des Betriebsstoffe, die

izna —Sianki Grenze

Truskawiee Zdroj Potutory Berezewica Ostrow Chryplin— Delatyn Tatarow Delatyn Kolomea Jasienow Polny Grenze . Zbaraz Grenze Tarnopol Biala Czortkowska Za⸗

Chryplin —Nizniow —Biala Czortkowska Kolomea —Sloboda Rungurska Kopalina

Teresin —Skala Podolska Kopyczince —Husiatyn Grenze

.Lemberg —Rawa Rus

Munina —Rawa Ruska-Krystynopol

Lemberg Potutory Podhajce.

Berlin, den 16. Oktober 1942.

Der Reichsverkehrsminister. J. A.: Dr. Friebe.

über ein deutsch⸗finnisches Abkommen über den zwischen Deutschland und Finnland

b Zwischen der Deutschen Regierung und der Regierung ist in Berlin durch Austausch inhaltlich gleicher

und Finnland abgeschlossen worden.

Der Wortlaut der deutschen Note wird öffentlicht. Das Abkommen ist mit dei 14.

Der Reichsminister des

Berlin, den 11. September 1942.

für Verkehrswesen und Allgemeine Arbeiten beehre ich mich, Ihnen mitzuteilen, daß die Deutsche Regierung sich mit der der allgemeinen und wirtschaftlichen Beziehungen zwischen Deutschland und Finnland ihren Luftverkehr stehenden Grundlage zu regeln:

.Die Luftfahrzeuge müssen mit einem Staatszugehörig⸗ keits⸗ und einem Eintragungszeichen gut sichtbar ge⸗ den Wohnsitz des Eigentümers tragen.

2. Die Luftfahrzeuge müssen mit Bescheinigungen über die Eintragung und die Lufttüchtigkeit sowie mit den sonsti⸗

3. Der Führer des Luftfahrzeugs und solche Besatzungs⸗

finden, müssen mit den in ihrem Heimatlande vorge⸗ Befähigungszeuguissen und

gäste müssen mit Ausweisen versehen sein, die bei der Grenzüberschreitung oder für den Aufenthalt im Be⸗

4. Der Funkverkehr mit den Bodenfunkstellen ist auf den

.Die bei der Genehmigung von Fluglinien und Einzel⸗ flügen für den Luftverkehr während des

Flugzeiten sind genau einzuhalten. 6. Die Mitführung von Waffen und Kriegsgerät sowie von Lichtbildgerät ist nur mit besonderer Genehmigung dder zuständigen Behörden beider Länder gestattet. Einer solchen Genehmigung bedarf es nicht bei den zur rung von Waffen berechtigten Personen. 7. Jedes Land kann auf seinem Gebiet die Luftfahrzeuge

8. In beiden Ländern werden abgabenfrei gelassen: az’) beim Einflug die an Bord der Luftfahrzeuge be⸗ 8 findlichen Betriebsstoffe, soweit sie nicht im Zoll⸗ gebiet abgegeben oder zu Flügen ausschließlich

Landes zum Flug ins Zollausland an Bord

kole —Lawoezne Grenze

8

Puste

ialow - 8 Hechet Nor sth ska 1

ntmachung

Luftverkehr

Finnischen

tember 1942 ein Abkommen über uftverkehrs zwischen Deutschland

nachstehend ver⸗ September 1942

1942. Auswärtigen. von Weizsäcke

r deutschen Note

1“

Gesandter e Verhandlungen zwischen dem

nd dem Finnischen Ministerium Wunsche begegnet, zur Förderung

auf der nach⸗ nüssen alißerdem den Namen und

ande für den Luftverkehr vorge⸗ ersehen sein.

nischen Bordbetrieb Verwendung Zulassungs⸗ X., M., 0.

Die Besatzungen und die Flug⸗

essen Gebiet sie sich begeben, er⸗

Wellen abzuwickeln. Die Be⸗ gergt für andere Wellenbereiche )

Krieges vor⸗ en Flugwege, Flughöhen und Füh⸗

i Abflug oder Landung unter⸗ iebenen Ausweise und sonstigen

Zollgebiets verwendet werden; die Luftfahrzeuge des anderen

Drohobycz —Stryj —Chodorow

nehmen. Die Abgabenbefreiung wird nicht durch

Zwischenlandungen im Zollgebiet ausgeschlossen. Ferner werden Einrichtungen getroffen, die in beiden Ländern die Abgabenbefreiung der für den Flugbetrieb notwendigen Ersatzteile gewährleisten. ,

Die Luftfahrzeuge des einen Landes unterliegen, soweit vorstehend nichts anderes bestimmt ist, während ihres Aufenthalts im Gebiete des anderen Landes und in den von seinen Truppen besetzten Gebieten dritter Länder, dem dort geltenden Recht.

Die Sbersten Luftfahrtbehörden sind ermächtigt, über

die Einrichtung und Durchführung des Fluglinien⸗ verkehrs die erforderlichen Vereinbarungen zu treffen

und je einem deutschen und einem finnischen Luftfahrt⸗ unternehmen die Genehmigung zum. Betrieb dieser Luftverkehrslinien zu erteilen.

.Diese Regelung soll Geltung haben, bis sie durch ein

anderes Abkommen ersetzt wird. Sie tritt außer Kraft

mit Ablauf des dritten Monats, nachdem eine der Regierungen der anderen eine entsprechende

„Mitteilung gemacht hat.

Ich bitte Sie, Herr Gesandter, mir zu bestätigen daß auch die Finnische Regierung mit dieser Regelung des Luft⸗ verkehrs zwischen unseren Ländern einverstanden ist. „Gern benutze ich diese Gelegenheit, um Ihnen, Herr Gesandter, die Versicherung meiner ausgezeichnetsten Hoch⸗ achtung zu erneuern. .

Freiherr von Weizsäcker. An den Finnischen Gesandten Herrn Professor Dr. Kivimäki in Berlin

Bekanntmachung

Auf Grund des § 1 des Gesetzes über die Einziehung kommunistischen Vermögens vom 26. Mai 1933 RGBl. 1 S. 293 in Verbindung mit dem Gesetz über die Einziehung volks⸗ und staatsfeindlichen Vermögens vom 14. Juli 1933 RGBl. S. 479 —, dem Runderlaß des Reichsministers des Innern vom 14. Juli 1942 I 903/42 5400 BliV. vom 22. Juli 1942 S. 1481 über die Anderung der Zu⸗ ständigkeit bei der Einziehung kommunistischen Vermögens in Berlin und dem Erlaß des Führers und Reichskanzlers über die Verwertung des eingezogenen Vermögens von Reichs⸗ feinden vom 29. Mai 1941 NGBl. 1 S. 303 wird das in⸗ ländische Vermögen der nachstehenden Personen zugunsten des Deutschen Reiches eingezogen:

1. Hans Israel Lifsauer, geb. 4. 12. 1893 in Berlin, zuletzt wohnhaft gewesen in Berlin NXW 87, Curhavener Straße 11.

2. Bluma Sara Lissauer, geb. Fischer, geb. 6. 8. 1893 in Berlin, zuletzt wohnhaft gewesen in Berlin NXW 87 Cuxhavener Str. 11. 1 Heinz Israel Lissauer, geb. 3. 7. 1923 in Hamburg, zuletzt wohnhaft gewesen in Berlin XW 87, Cuxhavener Straße 11. 1

Berlin, den 14. Oktober 1942. Geheime Staatspolizei.

. J. V.:

8. 11“ Staatspolizeileitstelle Berlin. Dr. Venter. *

Bekanntmachung

Auf Grund des § 1 des Gesetzes über die Einziehung kommunistischen Vermögens vom 26. Mai 1933 RGBl. 1 S. 293 in Verbindung mit dem Gesetz über die Einziehung volks⸗ und staatsfeindlichen Vermögens vom 14. Juli 1933 RGBl. I S. 479 —, dem Runderlaß des Reichsministers des Innern vom 14. Juli 1942 1 903/42 5400 MBliV. vom 22. Juli 1942 S. 1481 über die Anderung der Zu⸗ ständigkeit bei der Einziehung kommunistischen Vermögens in Berlin und dem Erlaß des Führers und Reichskanzlers über die Verwertung des eingezogenen Vermögens von Reichs⸗ feinden vom 29. Mai 1941 RGBl. I S. 303 wird das in⸗ ländische Vermögen der Juden Dr. Josef Vogl, geb. am 28. 9. 1888 in Groß⸗Planitz, 8 zuletzt in Pilsen, Klattauer Gasse 12, wohnhaft gewesen, Jane Eva Vogl, geb. am 7. 6. 1925 in Pilsen, zuletzt in Pilsen, Klattauer Gasse 12, wohnhaft gewesen, zugunsten des Deutschen Reiches eingezogen. .“ Berlin, den 14. Oktober 1942. 6 Geheime Staatspolizei. Staatspolizeileitstelle Berlin.

88. cL 1 J. V.: Dr. Venter.

8 ““

88

. Bekanntmachung

Auf Grund des § 1 des Gesetzes über die Einziehung kommunistischen Vermögens vom 26. Mai 1933 RBl. 1 S. 293 in Verbindung mit dem Gesetz über die Einziehung volks⸗ und staatsfeindlichen Vermögens vom 14. Juli 1933 RGBl. 1 S. 479 dem Runderlaß des Reichsministers des Innern vom 14. Juli 1942 I 903/42 5400 WBliV. vom 22. Juli 1942, Seite 1481, über die Aenderung der Zu⸗ ständigkeit bei der Einziehung kommunistischen Vermögens in Berlin und dem Erlaß des Führers und Reichskanzlers über

die Verwertung des

eingezogenen Vermögens von Reichs⸗