Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 258 vom 3. November 1942. S. 4
Bei der Anmeldung sind die in § 4 der 5. Anordnung der H. T. O. Durchführung der Schuldenabwick⸗ lungsverordnung vom 15. 8. 1941 (Deutscher Reichsanzeiger und Preußi⸗ scher Staatsanzeiger Nr. 108 vom 11. 5. 1942) vorgesehenen Nachweise zu führen.
Golleschau bei Teschen, 28. 10.1942. Der kommissarische Verwalter der Golleschauer Portland⸗Zementfabrik
[31342] Rheinische Stahlwerke. Bekanntmachung. In der heute stattgefundenen Haupt⸗ versammlung unserer Gesellschaft wurde die Dividende für das erelensene Ge⸗ schäftsjahr 1941/42 auf 5 ½¼½ % des auf Rℳ 180 000 000,— berichtigten Ak⸗ tienkapitals festgesetzt. Da die Zu⸗ satzaktien aus der Kapitalberichtigung noch nicht ausgegeben sind, wird die Dividende von dem bisherigen Aktien⸗ kapital von Rℳ 150 000 000,—, und zwar mit 6,6 % berechnet. Sie wird gegen Einreichung des Gewinnanteil⸗ scheines Nr. 66 ab 2. November zahlbar erklärt.
[3133605 Bekanntmachung.
Die Aktionäre der Golleschauer Portland⸗Zementfabrik A. G., Golleschau, O.⸗S., Kreis Teschen Goleszowska Fabryka Portland⸗ Lementu, Spölka Akcyjna), fordere ich hierdurch gemäß § 31 der Verord⸗ nung über die Abwicklung der Forde⸗ rungen und Schulden polnischer Ver⸗ mögen vom 15. 8. 1941 (RGBl. I. S. 516) auf, ihre Aktien innerhalb einer
Frist von 3 Monaten bei mir anzu⸗ melden und mir die Urkunden vorzu. A. G. in Golleschau bei Teschen.
legen. Dipl.⸗Ing. R. Goebel.
/·—··——— (———-----zmmxẽxẽx3 ẽyxR„»p„»ZVVF qWo [30852].
Langbein⸗Pfanhaufer Werke Aktiengesellschaft, Leipzig. Bekanntmachung gemäß § 10 Absf. 7 DAV., Kapitalberichtigung betreffend.
Auf Grund der Verordnung zur Begrenzung von Gewinnausschüttungen (Divi⸗ dendenabgabeverordnung) vom 12. Juni 1941 und der beiden Durchführungsverord⸗ nungen hierzu ist das Grundkapital unserer Gesellschaft gemäß Entschließung des Aufsichtsrates vom 10. Oktober 1942 von R. ℳ 2 040 000,— um R.ℳ 1 360 000,— auf R. ℳ 3 400 000,— im Wege der Kapitalberichtigung mit Wirkung für die Bilanz zum 31. Dezember 1941 in der Weise erhöht worden, daß
E.ℳ 600 000,— der freien Rücklage,
E.ℳ 400 000,— aus Rückstellungen,
R.N 232 000,— dem Gewinnvortrag entnommen un
400 000,— dem Konto Maschinen und maschinelle Anlagen zugeschrieben worden sind. Der so gewonnene Betrag von 1 632 000,— wird mit R.ℳ 1 360 000,— zur Zuführung zum Grundkapital, R.ℳ 136 000,— zur 8 1 m; zur gesetzlichen Rücklage, R.ℳ 136 000,— als Rückstellung für Pauschsteuer E.ℳ 1 632 000,— verwendet. Die Durchführung der Kapitalberichtigung erfolgt in der Weise, daß zusätzlich neue Aktien zu Rℳ 1000,— ausgegeben werden mit der Maßgabe, daß 8 a) gegen jede eingereichte alte Aktie über Rℳ 600,— eine neue Aktie über E.ℳ 1000,— gewährt wird,
b) im übrigen auf je nom. Eℳ 3000,— alte Aktien zwei Zusatzaktien
über je nom. E.hℳ 1000,— ausgegeben werden.
Die näheren Einzelheiten über die Ausgabe werden später bekanntgegeben.
Die berichtigte Bilanz veröffentlichen wir nachstehend:
— Bilanz am 31. Dezember 1941.
Gewinn⸗ und Verlustrechnung am 31. Dezember 1941. ur- — — ————ꝛ—ꝛxꝛ:— — — Aufwendungen. JARHRISMA ₰ Löhne, Gehälter und Tantiemen sowie Abschlußprämien an die DTEEö11““ !!MͤͤI Abschreibungen auf das Anlagevermögen ... 11u.“ Zinsen, soweit sie die Ertragszinsen übersteigen Steuern vom Einkommen und Vermögen... . 1 495 563 94 Beiträge an Berufsvertretungen. v11“ 21 355 67 Zuweisung an Rückstellungenn. . . 143 032 — Verwendung der Auflösungsbeträge zur Kapitalberichtigung:
a) Zuführung zum Grundkapitet. 1 360 000,— b) Zuführung zur gesetzlichen Rücklkge . . 136 000,— c) Rückstellung für Pauschsteururr . . 1436 000,— Gewinn: Vortrag aus 19u00 254 309,06 Verwendung zur Kapitalberichtigungg 232 000,—
227 505/56 . 266 184,21
89 .
—
4 664 010 64 279 810 01 1 171 500 80 105 043 79
1155 6
Staatsanzeiger
. Anzeigenpreis für den Raum einer fünfgespaltenen 55 mm breiten Petit⸗Zeile 1,10 ℛℳ, einer dreigespaltenen 92 mm breiten Petit⸗Zeile 1,85 , £. — Anzeigen nimmt an die Anzeigenstelle Berlin SW 68, Wilhelmstraße 32. Alle Druckaufträge sind auf einseitig beschriebenem Papier völlig öruckreif einzusenden, insbesondere ist darin auch anzugeben, welche Worte etwa durch Fettbruck (einmal unter⸗ strichen) oder du Sperrdruck (besonderer Vermerk am Rande) hervorgehoben werden sollen. — Befr. Anzeigen müssen 3 Tage vor dem Einrückungs⸗ termin bei der Anzeigenstelle eingegangen sein.
399 1 632 000 Erscheint an sedem eeneg abends. Bezugspreis durch die Post monatlich b 2,30 ℛ£ ℳ einschließlich 0,18 ℛℳ Zeitungs ebuhrn er ohne Bestellgeld; für Selbst⸗ Essen, den 31. Oktober 1942. 98822 bei der enegheige K nas ee.. den vefeecatten, — - inzs hestellungen an, in Berlin für Selbstabholer die Anzeigenstelle 8 3 elm⸗ Rheinische Stahlwerke. 1 strahe 32. Einzelne Nummern dieser Ausgabe kosten 80 , einzelne Beilagen —y ryEEm 8 10 Sie werden nur gegen Barzahlung oder vorherige Einsendung des [30211]. “ Betrages einschließlich des Portos abgegeben. Fernsprech⸗Sammel⸗Nr.: 19 33 88.
ohnhans zrktiee gesebtfc aft .
8 erlin. Reichsbankgirokonto Verlin,
Bilanz zum 31. Dezember 1941. 8 Nr. 259 ““ 8 8 — — —
——
288 493 27 9 800 810 12
Erträge. Gewinnvortragsrest aus 19430ol. . .. ö““ 22 309 06 Jahresertrag gemäß § 132 II, 1 des Aktiengesetzes 8 7 704 815 43 Erträge aus Beteiligungen.. 69 922 34 Außerordentliche Erträagge 371 763 29 Auflösungsbeträge zur Kapitalberichtigung: a) Auflösung der freien Rücklkagee.. b) aus den Rückstellungenn.. ) aus dem Gewinnvortrag.. d) aus Zuschreibung zum Anlagevermögen
Leipzig, im Oktober 1942.
Langbein⸗Pfanhauser Werke Altien gesellschaft. Der Vorstand. Dr. W. Pfanhauser. E. Habermann.
Nach dem abschließenden Ergebnis meiner pflichtmäßigen Prüfung auf Grund der Bücher und der Schriften der Gesellschaft sowie der vom Vorstand erteilten Auf⸗ klärungen und Nachweise entsprechen die Buchführung, der Jahresabschluß und der Geschäftsbericht, soweit er den Jahresabschluß erläutert, den gesetzlichen Vorschriften einschließlich der Dividendenabgabeverordnung.
Leipzig, im Oktober 1942. Richard Kiepsch, Wirtschaftsprüfer. Vorstehende Veröffentlichung des Jahresabschlusses für 1941 erfolgt zügleich auf Grund von § 143 Abs. 2 AktGes. 8
Den Vorstand unserer Gesellschaft bilden die Herren Prof. Dr. Wilhelm Pfanhauser, Leipzig, und Ernst Habermann, Leipzig.
Aus dem Aufsichtsrat sind die Herren Generalkonsul Friedrich Jay, Leipzig, und Fritz Jay, Klosterheide über Lindow (Mark), durch Tob ausgeschieden. Er besteht zur Zeit aus den Herren Oberst Detwig von Oertzen, Kamenz, stellv. Vorsitzer; Richard Klaubert, Wien; Hillrich Kloppenburg, Kemburg. 9
Leipzig 0 5, den 26. Oktober 19 *.
Langbein⸗Pfanhauser Werke Altien gesellschaft. Der Vorstand. Dr. W. Pfanhauser. E. Habermann.
Reingewinn 1941
—
8 Berlin, Mittwoch, den 4. November, abends
Aktiva. Anlagevermögen: Bebaute Grundstücke mit Wohngebäuden.. Umlaufvermögen:
Hypotheken⸗ forderungen „ 15 000,— Forderungen an Konzernunter⸗ nehmungen 32 425,41 Postscheckguthab. 2 053,75 Sonstige Forde⸗ rungen 511,24 Posten, die der Rechnungs⸗ abgrenzung dienen Verlust: Verlustvortrag aus 1940 . 264 835,22 Geschäftsergeb⸗ nis in 1941 — Vortrag.
§ 10 Ausladung der Wardemn
(1) Das Entladen von Fahrzeugen im Zollhof darf nich unterbrochen werden. Der Dienststellenleiter Zollhof oder der von ihm beauftragte Zolloberbeamte kann Ausnahmen zulassen. 1
(2) Die zur Abfertigung gestellten Waren müssen bei der Ausladung nach Anleitung des Dienststellenleiters oder der Abfertigungsbeamten übersichtlich abgestellt werden
8 Zollan rag, Zollanmeldung
(1) Für die in den unmittelbaren Besitz der Dienststelle Zollhof gelangten Waren (§ 9 Absatz 4) hat der Zollbeteiligte innerhalb einer Frist von sieben Tagen den Zollantrag z stellen. Der Dienststellenleiter Zollhof oder der von ih beauftragte Zolloberbeamte kann diese Frist im einzelnen Fall ausnahmsweise verlängern. Wird der Antrag nicht fristgemäß gestellt, so veranlaßt die Dienststelle, daß die Waren auf Kosten und Gefahr des Zollbeteiligten für diesen zu einem Zol lager abgefertigt oder sonst aus dem Besitz der Zollstelle ent⸗ fernt werden.
(2) Absatz 1 gilt nicht für leichtverderbliche Waren. Für diese ist der Zollantrag unverzüglich zu stellen. Wird der Zollantrag nicht unverzüglich gestellt, so werden Waren, denen Verderb oder Wertminderung droht, nach § 15 Ab⸗ satz 4 des Zollgesetzes verwertet.
(3) Der Zollbeteiligte hat den “ und die Zoll⸗ anmeldung in der zuständigen Buchhalterei abzugeben.
(4) Bei Postsendungen hat das Verzollungspostamt für den Empfänger die Zollabfertigung zu beantragen oder die Sendung als unzustellbar zu behandeln, wenn der Zoll⸗ beteiligte nicht sekbst innerhalb der Frist von sieben Tagen über die Postsendung verfügt (Postzollordnung § 8 Absatz 4
§ 12 8 8 Aushändigung der Zollurkunden an Zollbeteiligte
Die Zollurkunden, die den Fölüeeiligten zur Stellun der Zollanträge, zur Ergänzung, Berichtigung oder Anderun der Anträge ausgehändigt worden sind, ürsen vom Zollhof nicht entfernt werden. Sie sind am Tag der Aushändigung vor Schluß der Amtsstunden zurückzugeben.
“]; § 13
(1) Die verzollten und die anderen zollamtlich behan⸗ delten Waren sind nach der Zollabfertigung und gegebenen⸗ falls nach Bezahlung der Abgaben und Gebühren bis zum Schluß der Amtsstunden des nächsten auf die Zollabfertigung folgenden Werktags aus dem Zollhof zu entfernen. Ab⸗
Inhalt des amtlichen Teiles (2) Wer sich im Zollhof aufhält, hat die Bestimmungen 8 - Ordnung zu beachten und die Anordnungen des Haupt⸗ Deutsches Reich zol 158— und der diensttuenden Beamten zu befolgen.
Ernennungen und sonstige Personalveränderungen. (3) Der Vorsteher des Hauptzollamts kann den Aufenthalt
. a , öi llhof auf Zeit oder dauernd untersagen: Bekanntmachung des Regierungspräsidenten in Frankfurt (Oder) m Zo “ dovisg zür für di über die Einziehung von Vermögenswerten für das Reich. “ Pexsenen, die nicht die erforderliche Gewähr für die so
1 88 icherheit der Reichsabgaben bieten, insbesondere 8egeanmgng. “ v 85 die wegen Steuerstraftaten, Devisenvergehen
oder Eigentumsvergehen rechtskräftig bestraft sind, Personen, die trotz der an sie ergangenen Warnung sich fortgesetzt in ungehöriger oder den Dienst stören⸗ der Weise benehmen. 8
§ 4
Besondere Anordnungen
(1) Im Zollhof ist verboten
1. das Rauchen,
2. die Störung der Ruhe und Ordnung,
3. das unnötige Verweilen,
4. das Mitbringen von Hunden, auch an der Leine, so⸗ weit sie nicht zur Beförderung von Waren, zur Be⸗ wachung oder Führung dienen,
5. das Anbieten und Feilhalten von Waren aller Art,
6. Sammlungen jeder Art,
7. das Einstellen von Fahrrädern in die Gebäude.
1 8
. 600 000,— 376 966 400 000,— 232 000,— 16 400 000,— 1 632 000 —
9 800 810 12
Amtliches Deutsches Reich
Der Führer hat den Kaufmann Günter von Froreich . zum Konsul des Reichs in Braila (Rumänien) ernannt. 264 835 ““ 8 692 034 2¼
“ EEp
—
BUAnordnung 1“ Auf Grund des Gesetzes über die Einziehung volks⸗ und pital . .250 000 staatsfeindlichen Vermögens vom 14. Juli 1933 (RGBl. 1 “ Post. 124 228 S. 479) in Verbindung mit dem Erlaß des Führers und 1““ b Reichskanzlers vom 29. Mai 1941 (RGBl. I S. 303) wird Hypothekenschulden (da⸗ hiermit das von der Geheimen Staatspolizei — Staatspolizei⸗ von an Konzernunter⸗ — telle — in Frankfuürt / Oder sichergestellte staatsfeindliche Ver⸗ 8 2 1 I. nehmung R. ℳ 26 000,—) mögen der am 10. April 1877 in Konitz geborenen un;d am (2) Fahrräder können auf Gefahr des Besitzers an der da⸗ 222 005,23 21. August 1942 verstorbenen, zuletzt in Züllichau, Königstr. 1, für vorgesehene stellt werden. Anzahlung von wohnhaft gewesenen Jüdin Recha Sara Spicker, nämlich 8 1 KSa der in einer besonderen, Aufstellung erfaßte Hausrat im ge⸗ 1 8 5 Hen schätzten Werte von 800,— bis 1200,— R ℳ für das Deutsche 8 von e . Reich, vertreten durch den Reichsminister der Finanzen, ein⸗ lieferungen u. Pargnn Diese Veröffentlichung tritt an die Stelle der “ AAXA“ sem Gebäude 21 und das Abstellgleis für Zollgut füdlich des Sonstige Ver⸗ fur 8 942. Ge 2 c binchaö 8 heeeeestene. 3. V.: Kothe II111“ 1 Posten, die ber Rechnungs⸗ 9 6“A“ § 6 1s abgrenzung dienen.. — be 1.“ “ 1 Amtsstunden WJ“ Pfandbestel für den Zollhof des Hauptzollamts Frankfurt (Main) — in Z“ ee. 88 Feertagen 8 zugunften ees onzernunter beeh eeca es 8 . Zollhof dem Verkehr Sett. werden durch Aushang am Gewinn⸗ und Verlustrechnung Auf Grund des § 255 Absatz 3 der Allgemeinen Zoll⸗ Haupteingang zum Zollhof (§ 1 Absatz 3 Ziffer 1) bekannt⸗ für das Geschäftsjahr 1941. ordnung vom 21. März 1939 in der Fassung der Verordnung gegeben. Außerhalb der Amtsstunden darf in der Regel ein —-——-——— über Anderung von Zollordnungen vom 11. August 1941 Verkehr mit Waren im Zollhof nicht stattfinden. Der Haupt⸗ Aufwendungen. Reichsministerialbl. S. 201) wird mit Zustimmung des zollamtsvorsteher und der Dienststellenleiter Perha können in Gehälter. 8 496 . Reichsministers der Finanzen verordnet: begründeten Fällen nach Benehmen mit der Hafenverwaltung Soziale Abgaben. . 669 8“ 5 1 der Stadt Frankfurt (Main) Ausnahmen zulassen.
Abschreibungen auf das 8. 1“ Anlagevermögen.. 4 993 8 16 Zollhofgebiet 3 8 8 (1) Der Zollhof umfaßt: .““ “
Zinsen.... 14 343 Besitzsteuern.. “ 8 ü 8 1. das Gebäude des H 3 Gutleutstr Der Zollbeteiligte hat bei der Zollabfertigung die er⸗ bböbeeiie G tlettseras nnh forderlichen Handdienste nach zollamtlicher Anweisung grund⸗
Zuschreibung Stand am
inf. Kapital⸗ 35 berichtigung 31. 12. 1941
— —
Stand am 1. 1. 1941
Zugang
— Abgang Passiva.
Abschreibung Grundkapital.
.
8 2E. s.
Anlagevermög.: Beb. Grund⸗ stücke mit:
a) Geschäfts⸗
und Wohn⸗ gebäuden.
b) Fabrik⸗
gebäud. u. annd. Bau⸗ lichkeiten.
[23539].
Montan⸗Union Aktiengesellschaft, Wien.
Bilanz zum 31. Dezember 1941.
Aktiva. I. Anlagevermögen: 1. Bebaute Grundstücke, Anlagen auf Pachtgrund,
Zapfstellen, Tankschiff: Vortragg . 7796 666,90
uhrpark, Büroeinrichtung, Em⸗ allagen: 8 Vortrag . 2 9 56 959 0 8. Beteiligungen: 2 3 Zugang I, 1—8 3. 88 990,11 Abgang I, 1—93V Z 150, 8 Abschreibung I, 1 — 38383 283836 743,71 II. Umlaufvermögen: ‚Waren, geleistete Anzahlungen, Forderungen 3 auf Grund von Warenlieferungen und Leistungen, I 1.““ soponstige Forderungen 12²0 000 — 2. 8ge „18 86 . 71 171 500 80 3. Hypothekenforderungen . 8 4. Forderung an Konzernunternehmen.. . 5. Wechsel 3 2 *ℳ .⁴ . 90⁴ . 0 0⁴ .⁴ 0 0⁴ 90⁴ 2⁴
82
8.
Amisplatz
Für die Durchführung des Zollverfahrens sind Amtsplatz sämtliche Abfertigungsräume, die Räume der öffentlichen Zollniederlage, der Hofraum zwischen dem Gebäude 19/20 und
19 872,46
195 045 — 1 034 Unbebaute 58 3 18 86 111“
Grundstücke 103 400 8 Maschinen u. E Anlagen.. Werkzeuge,
Betriebs⸗ u.
Geschäftsau
stattung.. Konzessionen,
Patente, Li⸗
F1—
ben u. ähn⸗
liche Rechte. Beteiligungen 1 000 004
Umlaufvermögen: Roh⸗, Hilfs⸗ und Betriebsstoffe Halbfertige Erzeugnisse..
8
317 275— 24 705,11
1 309 081
992 163
299 933,71
8
66 667 50 28 780 92 148 818,40 1 528,44383 143 736 31 85
120 000 *1 921 499
1 051 973,75 581 551,67
Vertragliche Uebernahme
6. Kassa, Postscheck, „ b 6618 2 6 532 110,03 des Gewinns in 1941
7. Andere Bankguthaben..
.⁴ ⁴ 0 85
Fertige Erzeugnisse, Waren. 8 517 700,45
Werthapienos. Von der Gesellschaft geleistete Anzahlungen... Forderungen auf Grund von Warenlieferungen und
Leistungen ..
Forderungen an Konzernunternvehmen .
Wechsel .0 2 0 0 0 0⁴ 2 . 2 2 . . 20⁴ 80 2. 2. 0 20⁴ 0⁴
w111424“*“
Kassenbestand, Reichsbank⸗ und Postscheckguthaben Andere Bankguthaben.
Sonstige Forderungen..
Posten der Rechnungsabgrenzung
Passiva. Grundrapttaall 8 zuzüglich Kapitalberichtigug
Nach Durchführung der Kapitalberichtigungt Stimmenzahl pro Aktie insgesamt 1960 Stammaktien je R. ℳ 1000,— 10 10600 14400 Stammaktien je R. 100,— 1 14400 16360 20050 Rücklagen: Rℳ Gesetzliche Rücklaegs 204 000,— uführung asorge Kapitalberichtigung 136 000,— Freie Rücklkaagge 6600 000,— Verwenbung zur Kapitalberichtigung 600 000,— — Rückstellungen „ „ „ „ .8,„ „ 6 6 . . . ⸗ I77 568 Zuweisung 143 032 1520 000 400 000
0 20 0 90⁴ 2
—
3840 000
——
Verwendung zur Kapitalberichtiguug „ Verbindlichkeiten: Hypotheken. 11“ Anzahlungen vo Kundddden v“ auf Grund von Warenlieferungen 1 b11““ Sonstige Verbindlichkeiten einschl. Pauschsteuer lt. 313 8 DAV. und 42 1 1. DADN... osten der Rechnungsabgrenuulng . ewinn: Vortrag aus 190ů. .. . 8 Verwendung zur Kapitalberichtigun .
ILII—
161 840 911 917
1 095 850 3 330 373
NM16161
254 309 232 000 —2n 309 56
Reingewinn 1941 . 8 266 184
2 151 225 87
. 1 424 818 75 238 986 41]
51] 8 698 508 88
110 77207 78
128 610 91
3 400 000
5 499 980 323 733
493
*) Hierin enthalten „Kurzlebige Wirtschaftsguter“ mit Rℳ 9 892,11 bei Maschinen und maschinellen Anlagen,
R.ℳ 40 730,29 bei Werkzeugen, Betriebs⸗ und Geschäftsausstattung,
R.ℳ 50 62240
10 972 207
8 8-
Posten der Rechnungsabgrenzung. . .
I
Passiva.
Grundkapital... Rücklagen: 1. Gesetzlichehe.... 1P1P1616g161616111161“ 3. Fur Wiederbeschaffung von Kraftfahrzeugen 4. Aufbaurücklage: Zugaag
III. Wertberichtigung auf Forderungen.
IV. Rückstellungeen . .
V. Verbindlichkeien.
VI. Gewinn: 1. Vortrag aus 1940
2. Gewinn 1941
150 000 150 000
29 699 101 076
892 44604
23 285 19 147 427 11
12 337 37
[7236,676,90
1 500 000,—
430 775— 209 051 25 95 085—
4 831 053
170 712
Gewinn⸗ und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr⸗
7 236 676 1941.
2
Aufwendungen.
1. Löhne und Gehälter, Soziale Abgaben, Freiwillige soziale Aufwen⸗
dungen und Spenden, Abschreibungen, Steuern, Beiträge an Be⸗ rufsvertretungen.. uã „ Fumeisung an die Aufbaurücklagge .. 9v .
ußerordentliche Aufwendungen .
. Gewinn 1941*))l . .
Ertrag gemäß § 132 II, 1 Aktiengesetz Ertrag aus Beteiligungen Feebb525 Außerordentliche Ertrageeae . .
*) Der Gewinnvortrag aus 1940 beträgt R. ℳ 23 285,19. Montan⸗Union Aktiengesellschaft, Vorstand: Dr. Bindernagel.
Ludwig.
R. ℳ
816 884— 101 076,—
13 283 93 147 427 11
1 078 671]04
915 299 08 6 360— 34 317 [27 122 694 69
1 078 671/04
Nach dem abschließenden Ergebnis meiner pflichtmäßigen Prüfung auf Grund der Bücher und der Schriften der Gesellschaft sowie der vom Vorstand erteilten Auf klärungen und Nachweise evSn die Buchfuhrung, der Jahresabschluß und der Geschäftsbericht, soweit er den Jahresabschluß erläutert, den gesetzlichen Vorschriften.
Berlin, im September 1942. 8 Dr. Breitenfeld, Wirtschaftsprüfer.
Der Aufsichtsrat setzt sich zusammen aus den Herren: Vorsitzer: Dr. Friedrich Carl Sarre, Berlin; Stellvertreter des Vorsitzers: Dr. Erich Führer, Wien; Mitglieder: Walter Hohberger, Leipzig; Prof. Dr. Gerhard v. Schulze⸗Gävernitz, Krainsdorf; Dr.
Walter Keller⸗Staub, Ascona. 5
ürich; Dr. Hans Schöne, Berlin; Dr. Edmund H. Stinnes,
Vorstand: Dr. Friedrich Bindernagel; stellvertretend: Franz Ludwig. In der am 29. 9.1942 satsgesarbenee Hauptversammlung ist die Dividende
für das Geschäftsjahr 1941 auf 6 9% festgesetzt worden.
durch die AWAG Allge⸗
meine Warenhandels⸗
Ges. Akt.⸗Ges., Berlin. Verlustvortrag aus 1940.
Erträge. Jahresertrag . . .. Außerordentliche Erträge. Verlust:
Verlustvortrag aus 1940 264 835,22 Geschäftsergeb⸗ nis in 1941
Vortrag . 264 835 22
322 658 ,81
Nach dem abschließenden Ergebnis meiner pflichtmäßigen Prüfung auf Grund der Bücher und der Schriften der Gesell⸗ schaft sowie der vom Vorstand erteilten Aufklärungen und Nachweise entsprechen die Buchführung, der Jahresabschluß und der Geschäftsbericht, soweit er den Jahres⸗ abschluß erläutert, den gesetzlichen Vor⸗ schriften.
Berlin, im Juli 1942.
Dr. Carl Brauns, Wirtschaftsprüfer.
Der Vorstand. Werth. Kersten.
Die ordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft hat am 16. Oktober 1942 statt⸗ gefunden.
Dem Vorstaud der Gesellschaft ge⸗ hören an: Herr Architekt Friedrich Carl Werth, Berlin, und Herr Direktor Emil Kersten, Berlin.
Der Aufsichtsrat besteht aus den Herren: Prokurist Johannes Bierfreund, Berlin, als Vorsitzer; Direktor Albert Knoche, Berlin, als stellvertretender Vor⸗ sitzer und Direktor Gustaf Deschepper, Berlin.
Verantwortlich für den Amtlichen und Nichtamt⸗ lichen Teil, den redaktionellen Teil, den An⸗ zelgenteil und für den Verlag: Präsident Dr. Schlangem Potsdam,
Druck der Preußischen Verlags⸗ und Druckerei 8 8 Wchet. Verlin
Drei Beilagen einschl FBedgussie und einer Zentral handelsregisterbeilage). 8
8— 29
Ce davon das Gebäude 22 mit Zolleigenlagern, Zollvormerklagern, dem Abfertigungsraum für den entsprechenden Lagerverkehr und der Paketkammer, . das Gebäude 21 mit der Branntweinabfertigungs⸗ stelle, der Musterpaßitelle und dem Versteigerungs⸗ raum der Vollstreckungsstelle des Hauptzollamts Feen a (Main) — Domplatz, das Gebäude 19/20 mit zwei Zollböden und mit der öffentlichen Zollniederlage, .den Hofraum zwischen den in den Ziffern 1 bis 3 angegebenen Gebäuden, das erste Abstellgleis für Zollgut der Hafenbahn süd⸗ lich des Gebäudes 19/20. (N2) Der Zollhof ist, soweit nicht die Außenmauern von Gebäuden die Umfriedung bilden, im Norden dürch eine Mauer, im Osten und im Westen durch ein Gitter umfriedet. Er ist südlich des Gebäudes 19/20 nicht umfriedet. 111“ 1 (3) Der Zollhof hat die folgenden Zugänge: 8 1. in der Gutleutstraße zwischen Hauptzollamtsgebäude und östlichem Gitter ein Tor für Personen⸗ und Wagenverkehr (Haupteingang) und im Gebäude 22 einen Hauseingang, 1 2. in dem östlichen Gitter in Höhe des Hofraums wischen den Gebäuden 21 und 19/20 ein Tor für die Eisjsenbahngleise und eine Tür für den Wächter. 1““ Dienstaufsicht im Zollhof 8 Der Zollhof untersteht dem Vorsteher des Hauptzollamts Frankfurt (Main) — Gutleutstraße. Dieser übt Haus⸗ und Hof⸗ eccht aus und erläßt im Rahmen dieser Ordr lichen Anordnungen. “ 8 Aufenthalt im Zollhof (1) Es haben zu dem Zollhof außer den diensttuenden Be⸗
8
aamten, Angestellten und Arbeitern nur Personen Zutritt, die döort Rechte auszuüben oder Pflichten zu erfüllen haben, die
insbesondere an der Zollabfertigung beteiligt sind. Als an der
Zollabfertigung beteiligt werden auch Personen angesehen, die
Waren der Zollabfertigung zuführen oder abgefertigte Waren us dem Zollhof entfernen. An Versteigerungstagen ein⸗ Fentgflich der Besichtigungstage ist den Kauflustigen der Weg urch das nördliche Tor (Haupteingang) bis zum Versteige⸗ rungsraum freigegeben.
1 [ 8s
sätzlich selbst oder durch andere auf seine Kosten und Gefahr zu leisten. Die Zollstelle kann verlangen, daß die Handdienste von den Arbeitern der städtischen Hafenbetriebe auf Kosten und Gefahr der Zollbeteiligten ausgeführt werden.
Verwaltung der Räume
(1) Die Hafenverwaltung der Stadt Frankfuxt (Main) unterhält die öffentliche Zollniederlage “ § 93 Absatz 1). Sie vermietet und verwaltet die Räume 88 die Zolleigenlager und die Zollvormerklager im Gebäude 22.
(2) Die Rechtsbeziehungen zwischen den Niederlegern und den Lagerinhabern einerseits und der Hafenverwaltung ander⸗ seits ergeben sich aus den jeweils gültigen Lagerordnungen und Tarifen der Stadt Frankfurt (Mang,
Einbringung und Gestellung von Waren
(1) Auf den Eisenbahngleisen dürfen nur Waren im Eisenbahnverkehr in den Zollhoöf gebracht werden. Andere Waren dürfen in den Zollhof nur durch den Haupteingang (§ 1 Absatz 3 Ziffer 1) gebracht werden.
.(2) Freigut darf ohne Genehmigung des Dienststellen⸗ leiters Zollhof oder des von ihm beauftragten Zollober⸗ beamten nicht auf die Zollböden oder in den Abfertigungs⸗ raum im Gebäude 22 gebracht werden.
(3) Der Warenführer hat die Zollurkunden über Zollgut, das im Zollhof wiedergestellt werden soll, dem Dienststellen⸗ leiter Zollhof oder dem von diesem beauftragten Zollober⸗ beamten vorzulegen. Dieser bestimmt, an welchem Platz und welchem Abfertigungsbeamten das oͤllgut zu gestellen ist. Bei der Gestellung von Postsendungen sind die Zollinhalts⸗ erklärungen und alle die Sendungen begleitenden Urkunden (Ursprungszeugnisse usw.) mit Ausnahme der Paketkarten dem Paketkammerbeamten im Gebäude 22 zu übergeben.
(4) Die auf den Zollböden im Gebäude 19/20 oder in dem Abfertigungsraum im Gebäude 22 gestellten Waren gelangen in den unmittelbaren Besitz der Dienststelle Zollhof, soweit sie nicht im unmittelbaren Anschluß an die Gestellung abgefertigt und entfernt werden (Zollgesetz § 15 Absatz 2).
„65) Der Dienststellenleiter Zollhof kann in geeigneten Fällen zulassen, daß unabgefertigte Waren im Freien abge⸗ tellt werden. Die Gefahr sun Beschädigung und Verlust trägt
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in diesen “ “ oder der Zollbeteiligte.
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Zollgut schon vor der Entrichtung, Stundung oder
gaben und Gebühren sind so rechtzeitig zu entrichten, daß die Abfuhrfrist eingehalten werden kann.
(2) In begründeten Ausnahmefällen kann der Dienst⸗ stellenleiter Zollhof oder der von ihm beauftragte Zollober⸗ beamte die Abfuhrfrist verlängern. Die Fristverlangerung darf im Zollfreischreibungsverfahren und in Fällen, in denen eine Ein⸗ oder Ausfuhrzollschuld entstanden ist, nur dann ge⸗ nehmigt werden, wenn der Zollbeteiligte auf alle Schaden⸗ ersatzansprüche gegen das Reich für den Fall des Ver⸗ lustes, der Beschädigung oder Minderung der Waren schriftlich verzichtet (Allgemeine e § 18 Absatz 1).
§ 14 — Uberschreiten der Abfuhrfrist “
(1) Wird für Waren, die nach Zollfreischreibung oder nach Entrichtung, Stundung oder Aufschiebung der Abgaben dem Zollbeteiligten zur freien Verfügung überlassen worden sind, die Abfuhrfrist des § 13 nicht eingehalten, so kann der Leiter der Dienststelle Zollhof oder der von ihm beauftragte Zolloberbeamte die Waren 8 Kosten und Gefahr des Zoll⸗ beteiligten der städtischen Hafenverwaltung in Besitz geben.
(2) Werden die Abgaben nicht innerhalb der Abfuhrfris entrichtet und wird auch nicht Stundung oder Zahlungsauf⸗ schub gewährt, so kann der Leiter der Dienststelle Zollhof oder der von ihm beauftragte Zolloberbeamte die Waren auf Kosten und Gefahr des böö’. der städtischen Hafen⸗ öö“ zur Anmeldung und Abfertigung zur öffentlichen Zollniederlage übergeben (Jollgesetz § 15 Absatz 3, Zollager⸗ ordnung § 4 Absatz 2).
(3) Wird für Waren, die zn einem weiteren Zollverkehr abgefertigt worden sind, die Abfuhrfrist nicht eingehalten, so wird nach Absatz 2 verfahren. v
Entfernung der Waren aus dem Zollhof 8
(1) Die Waren dürfen aus dem Zollhof erst entfernt werden, wenn sie zollamtlich abgefertigt, die zu zahlenden Abgaben usw. entrichtet, ’ oder aufgeschoben sind (Zollgesetz § 84 und § 86 Absatz 2) und die Zollstelle der Ent⸗ fernung zugestimmt hat (Allgemeine Zollordnung § 216).
(2) Der Dienststellenleiter Zollhof oder der von ihm be⸗ auftragte Zolloberbeamte kann sicheren Zollbeteili en da⸗ Aufschie⸗ bung der Abgaben usw. zur Entfernung überlassen (Allge⸗ meine Zollordnung § 21s Absat 5). 1 6
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