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35 % des Rechnungsbetrages in Valuta.
Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 261 vom 6. November 1942. S. 4
Wirtschaftsteir
Kriegsaufgaben der Reichstreuhänder der Arbeit
Am zweiten Tage der Veranstaltung „Kriegsaufgaben der Reichstreuhänder der Arbeit“, die die Verwaltungs⸗ und Wirt⸗ schaftsakademie Essen durchführt, hielt zunächst Oberregierungs⸗ rat Dr. Küppers vom Reichsarbeitsministerium, Berlin, einen Vortrag über das „Arbeitsrecht der Fremdvölkischen im Deutschen Reich“ Der Arbeitseinsatz im Kriege sei, soweit es ich um Zuführung zusätzlicher Arbeitskräfte handelt, in erster Linie ein Problem des Einsatzes von Ausländern, zu denen noch eine beträchtliche Zahl von inländischen Fremdvölkischen, vor allem Polen und Tschechen, kommen. — Für die Ausländer, die auf Grund freiwilliger Werbung im Reich arbeiten, gelte der Grundsatz, daß ihnen die gleiche Behandlung wie den eutschen Schaffenden zuerkannt werde. Sie nehmen an den Rechten und Pflichten teil, die sich aus dem der deutschen Arbeitsordnung ergeben. Der Vortragende wandte sich sodann den Ausländergruppen zu, für die eine arbeitsrechtliche Sonder⸗ regelung besteht. So war es aus Gründen der Volkstumspolitik notwendig, die Polen auf dem Gebiet des Arbeitsrechts von den deutschen Schaffenden abzusondern. Auch die Einsaß der Ostarbeiter seien abweichend von denen der deutschen Gefolg⸗ schaftsmitglieder geregelt. Die deutsche Sozialordnung gelte für Ostarbeiter nicht. —
Der zweite Redner, Ministerialrat Dr. Wiede mann, Berlin, behandelte die Frage, welche Auswirkungen seindliche Luftangriffe, Fliegeralarme und Fliegerschäden auf die Arbeits⸗
verhältnisse der werktäatigen Bevölkerung haben und welche Maß⸗
—
nahmen von der Reichsvegierung eingeleitet sind, um Arbeitern und Angestellten eine möglichst weitgehende Hilfsstellung bei ein⸗
tretenden Schäden, insbesondere bei Lohnverlusten, zu gewähr⸗ leisten. Besonders wichtig waren die Ausführungen des Vor⸗ tragenden über die Folgen der Arbeitsunterbrechung, die die werktätigen Volksgenossen zwangsläufig entweder durch Flieger⸗
alarme oder durch⸗Beschädigungen ihrer Betriebe oder auch ihrer.
Wohnungen bei Fliegerangriffen erleiden. Hier gab Dr. Wiede⸗ mann einen umfassenden Ueberblick über die weitgehenden Hilfs⸗ leistungen, die die Reichsregierung aus Mitteln des Reichsstocks ber die Betriebe, welche entsprechende Erstattungsleistungen von den zuständigen Arbeitsämtern erhalten, bei Lohnausfällen jeder Art gewährt. Das dritte Referat erstattete Oberregierungsrat Schmi⸗ linsky vom Reichsarbeitsministerium, Berlin, über „Das Jugendarbeitsrecht unter besonderer Berücksichtigung des Rechts der Berufserziehung“. Der Vortragende schilderte nach einem Ueberblick über das gesamte Jugendrecht, das durch das „Gesetz über Kinderarbeit und über die Arbeitszeit der Jugendlichen“ vom 30. 4. 1938 geregelte Jugendschutzrecht und Jugendberufs⸗ erziehungsrecht, wobei er darauf hinwies, daß auch die Berufs⸗ erziehung der Jugend der Stärkung des Reiches diene. Sie ver⸗ ankere den Volksgenossen in der Volksgemeinschaft, befähige den einzelnen zu höheren Leistungen und führe damit zu einer Lei⸗ stungssteigerung der deutschen Wirtschaft Heute sei es anerkannt, daß der Lehrvertrag kein Arbeitsverhältnis, sondern ein Berufs⸗ begründe. Der Inhalt des Lehrverhältnisses werde deshalb heute ausschließlich durch die Erziehungsaufgabe des Unternehmers bestimmt. Der Lehrling leiste zwar während seiner Ausbildung zugleich produktive Arbeit, seine Arbeitsleistung sei aber nicht Inhalt und Zweck des Lehrverhältnisses, sondern eine notwendige Folge der praktischen Ausbildung Die dem Lehrling gewährte Vergütung sei kein Entgelt für geleistete Arbeit (Lohn), sondern ein Beitrag des Unternehmers zu den Kosten des Unterhalts des Lehrlings während seiner Ausbildung (Erziehungsbeihilfe). Die für das Lehrverhältnis aufgestellten Grundsätze müßten auch auf das Anlernverhältnis Jugendlicher angewandt werden. Der Redner schloß mit dem Hinweis, daß die Berufserziehung während des Krieges nicht vernachlässigt werden dürfe.
Hauptversammlung der Deutsch⸗Italienischen Handelskammer in Deutschland
Die im italienischen Generalkonsulat in Frankfurt am Main abgehaltene Hauptversammlung der Deutsch⸗Italienischen Han⸗ delskammer stand im Zeichen der 20 jährigen Tätigkeit dieser Einrichtung, als deren Ehrenpräsidium der italienische Botschafter in Berlin und der Oberbürgermeister der Stadt des deutschen Handwerks, Frankfurt a. M., wirken. In der Deutsch⸗Italienischen Handelskammer sind außer Einzelpersonen Firmen, Gesellschaften und Verbände Mitglieder. Neben Veröffentlichungen zur Förde⸗ rung von Handel und Industrie werden auch alle Fragen ge⸗ prüft, die beide Länder betreffen und enge Fühlung mit den beiderseitigen Regierungen und Behörden gehalten.
Der Präsident der Kammer, Commendatore Guiseppe Penasa⸗Berlin, erstattete in der Hauptversammlung einen Rechenschaftsbericht, in dem er insbesondere auf das 20 jährige Wirken einging. Die Zahl der Mitglieder hat sich nach seinen Ausführungen in den letzten Jahren um mehr als ein Drittel vermehrt, während die Korrespondenz auf das Doppelte stieg. Die Arbeit ist seit einigen Jahren, vornehmlich aber im Kriege, wesentlich gewachsen. Keue und wichtige „Aufgaben ergaben sich aus der Umformung des gesamten Wirtschaftssystems gemäß den Kriegserfordernissen, so in der Beobachtung der internationalen Märkte, des weiteren aus der Notwendigkeit, die Behörden auf die Tatsachen hinzuweisen, die sich aus den Erfahrungen ergeben, und die Kaufleute über die zahlreichen Vorschriften zu under⸗ richten, die dem Handel durch die Regierungen jegt auferlegt werden mußten. Vor allem auf dem Gebiete der Obst⸗ und Ge⸗ müselieferungen aus Italien überwachte die Handelskammer ständig den Markt und berätigte sich wirkungsvoll im Interesse des deutsch⸗italienischen andels. Menaiglag⸗ Erfahrungen be⸗ stätigten, daß die deutsch⸗italienische Wirtschaft besonders im letzten Jahr den Beweis einer engen Solidarität erbracht hat. Die Zusammenarbeit zwischen Deutschland und Italien sei der J Keim für den großen europäischen Wirtschaftsraum, der alle kontinentalen Völker in einer engen und verständigen Arbeits⸗ gemeinschaft vereinigen werde.
Die von Schatzmeister Dr. Karl Jul. Schn urr⸗Frank⸗ furt am Main vorgelegte Rechnungslegung der Handelskammer zeigte eine sehr befriedigende Gestaltung. Auch im neuen Jahre werde eine günstige ö vorgelegt werden können. Für den Vizepräsidenten Cav. Carlo Primavera⸗Frankfurt a. Main wurde Cav. Cesare Soravia⸗Frankfurt a. Main, Leiter des dor⸗ tigen Fascio, neugewählt. Durch Zuwahl von Dr. Theodor Gessel (J. S. Fries Sohn, Stahl⸗Hoch⸗, Brücken⸗, Klimaanlagen⸗Appa⸗ rate und Behälterbau), Frankfurt / M., und Cav. Virgilio Belfi, Leiter des Fascio in Kassel, Emilio Tuesca⸗Karlsruhe und Oskar Troputz⸗Frankfurt (Ver. Italienische Schiffahrtsgesellschaften) wurde der Vorstand auf je 7 Mitglieder beider Länder erweitert bzw. ergänzt.
Die Hauptversammlung sandte an die Ehrenpräsidenten, den Königl. Ital. Botschafter Dino Alfieri⸗Berlin und an Oberbürger⸗ meister Dr. Krebs⸗Frankfurt am Main Begrüßungstelegramme. Ehrenvizepräsident Generalkonsul Marchese G. B. Serradi Cassano, der die Versammlung leitete, gab in einer Ansprache der festen Zuversicht Ausdruck, daß der Kammer nach dem Kriege noch große und bedeutsame Aufgaben zugewiesen werden. 8
Deutsch⸗Italienische Ingenieurtagung in Turin
Turin, 5. November. Am Donnerstag wurde in Turin in An⸗ wesenheit des Unterstaatssekretärs des 1114“ Amicucci, die erste deutsch⸗italienische Autarkietagung eröffnet, die vom Verein deutscher Ingenieure im NSBDT. und der Ente Nazionale del Autarchia durchgeführt wird. Nach einer Begrüßung durch den Präsidenten der Ente Nazionale del Autarchia, Mazzini, überbrachte der Direktor des VDJ., Dr. Ude, die kameradschaft⸗ lichen Grüße der deutschen Ingenieure an die 8“ en Berufskameraden und gab einen Ueberblick über die deutschen Maßnahmen des Werkstoffsparens, die gemeinsam mit der Arbeit der italienischen Ingenieure die technischen Voraussetzungen für den Sieg der verbündeten Achsenmächte sicherstellen. Exzellenz Amicucci eröffnete sodann im Namen der faschistischen Regierung die Tagung und die Ausstellung, die ein eindruckvolles Bild ab⸗ legt von dem Willen und der Kraft der Achse, durch Mobilisierung 8 geistigen Kräfte die Grundlage für eine ö Pro⸗ duktion und damit die Voraussetzungen für den Sieg des neuen
Europas zu schaffen.
Devisenbewirtschaftung
Zahlungsverkehr mit den neubesetzten Ostgebieten.
Der vom Reichswirtschaftsminister herausgegebene Rund⸗ erlaß 62/42 D. St. 19/42 R. St. faßt unter Aufhebung der Rund⸗ erlasse 23/42 D. St. 10/42 R. St. und 37/42 D. St. 13/42 R. St. die geltenden Bestimmungen zusammen. Zur Vereinfachung und Beschleunigung des Antragsverfahrens ist die den Devisen⸗ stellen und Reichsstellen erteilte Ermächtigung, über Anträge in eigener Zuständigkeit zu entscheiden, erweitert worden. Die bis⸗ her nur für das Reichskommissariat Ostland geltenden Bestim⸗ mungen über die devisenrechtliche Stellung der im Osten beruflich tätigen Reichsangehörigen sind auf das Reichskommissariat Ukraine ausgedehnt worden. Sämtliche Anträge sind, wie bisher, bei den Devisenstellen oder Reichsstellen einzureichen, die auch nähere Auskünfte erteilen 8
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Wirtschaft des Auslandes
Finnische Befriedigung über das neue Wirtschaftsabkommen mit Schweden Helsinki, 5. November. Die Paraphierung des finnisch⸗schwe⸗ dischen Wirtschaftsabkommens über den Warenaustausch im 1. Halbjahr 1943 hat in finnischen Wirtschaftskreisen Befriedi⸗ gung ausgelöst, wenn man sich auch bewußt ist, daß der Wirt⸗ chaftsaustausch auf Grund des neuen Abkommens keinen erheb⸗ lichen Aufschwung nehmen wird. Immerhin wird die Formu⸗ lierung begrüßt, daß die schwedische Ausfuhr nach Finnland wäh⸗ rend des ersten Halbjahres 1943 ungefähr den gleichen Umfang haben soll wie im zweiten Halbjahr 1942. Finnland habe sich verpflichtet, die Ausfuhr gewisser Waren nach Schweden auf⸗ rechtzuerhalten. Den gegenwärtig beschränkten Möglichkeiten der sinnischen Ausfuhrindustrie wird also wieder Rechnung ge⸗ tragen. Noch wesentlicher erscheint der Umstand, daß Schweden auch die finnischen Kreditwünsche stärker als bisher berücksichtigt hat. Schweden ist nach wie vor grundsätzlich bereit, Ausfuhr⸗ garantien für 60 % der finnischen Zahlungsverpflichtungen zu bernehmen. Darüber hinaus erleichtert ein Schwedenkredit von 10 Mill. Kr. die finnisch; Verpflichtung auf Zahlung von Lin weiteres finanz⸗ politisches Entgegenkommen sieht man in der schwedischen Bereit⸗ willigkeit, alle vor dem Jahreswechsel 1943/44 verfallenden fin⸗ nischen Schatzkammerwechsel um zwei Jahre zu verlängern. Dieser Wechselbetrag ist erheblich genug, um bei der Ausgestal⸗ tung der finnisch⸗schwedischen Außenhandelsbeziehungen ins Ge⸗ wicht zu fallen. Schließlich erweckt es lebhafte Zufriedenheit in ö“ daß Schweden sich bereit erklärt hat, einen Sonder⸗ kredit von 5,5 Mill. Kr. für finnische Butterkäufe in Dänemark zur Verfügung zu stellen. Wenn dieser Betrag gegenüber dem von Schweden in den letzten acht Monaten 1942 bewilligten Kredit zur Beschaffung von Lebensmitteln in Dänemark auch nicht sonderlich ins Gewicht fällt, so erleichtert er doch die Lebens⸗ mittelversorgung Finnlands. Zufammenfassend scheint man in finnischen Wirtschöftskreisen nunmehr glücklich über den toten Punkt der finnisch⸗schwedischen Wirtschaftsbeziehungen hinweg⸗ gekommen zu sein.
Ungarische Finanz⸗ und Wirtschaftspolitik im Zeichen der Mobilisierung Budapest, 5. November. Der ungarische Finanzminister Remenyi⸗Schneller erklärte in seiner großen Rede an⸗ läßlich der Einreichung des Haushaltsvoranschlags für das kom⸗ mende Rechnungsiehr, daß die ungarische Wirtschaftspolitik dyna⸗
mischer gestaltet werden müsse. Wie man in Kriegszeiten die Armee mobilisiere, so sei auch die Mobilisierung auf den übrigen Gebieten des öffentlichen Lebens erforderlich, vor allem in der Wirtschaft. Die ungarische Wirtschafts⸗ und Finanzpolitik, so sagte der Minister, sei aus dem Zustand der Vorbereitung in den der Mobilisierung getreten. Bereits die Vorbereitung zur wirtschaftlichen und finanziellen Mobilmachung habe die bisherige Struktur des ungarischen Haushaltsplanes verändert. Während in den Voranschlägen vor 1938, also für das damalige Rumpf⸗ ungarn, die Personalausgaben und die Ruhegehälter die wich⸗ tigsten Posten im Budget bildeten, treten jetzt die Investitionen und die sozialen Ausgaben immer stärker hervor. Vergleiche man beispielsweise das Haushaltsjahr 1937/38 mit dem letzten, so falle auf, daß der Haushalt des Industrie⸗ und Ackerbauministeriums über das Sechs⸗ bis Siebenfache, der des Handelsministeviums über das Dreifache bis heute gestiegen ist. Bezweckt werde damit die Produktionserhöhung zur Befriedigung der Kriegsanforde⸗ rungen. Für Investitionen habe der Finanzminister in den fünf Voranschlägen der Jahre, während deren er im Amt sei, den Gesamtbetrag von über 480 Mill. Pengö vorgesehen. Dieser Ausgabenbetrag entsprach einem durchschnittlichen Friedensbudget des damaligen Rumpfungarn. Die Sozialausgaben erreichten in den beiden letzten Voranschlägen die Höhe einer Mil⸗ liarde, darin seien die ständig wachsenden Kosten der sozialen Steuerbegünstigung noch nicht enthalten. —
Es ist selbstverständlich, daß bei dieser Investitions⸗ und Ausgabenpolitik die Einnahmen durch Steuererhöhungen auf⸗ ebrvacht werden mußten. Aber auch hier wurde dem sozialen Gesichtspunkt Rechnung getragen, indem man den überwiegenden Teil der erhöhten Lasten den finanziell leistungssahigenen Be⸗ völkerungsschichten aufzuerlegen bemüht war. Als Beispiel möge hier angeführt werden, daß während der letzten fünf Jahre der Voranschlag der Gesellschaftssteuer und der Vermögenssteuer der Gesellschaften sich von 21,3 auf 70, der der Einkommen von 42,2 auf 150, der Vermögenssteuer von 17,8 auf 92 Mill. Pengö er⸗ höhte. Zum Zweck der Lenkung und Drosselung des im Kriege gebotenen Verbrauchs wurde die Umsatzsteuer namentlich bei so⸗ senannten Luxusartikeln erhöht und gewisse Gebrauchsartikel tärker mit Steuervorschreibungen belastet. neng⸗ dieser Finanz⸗ politik der Verbrauchslenkung erhöhten sich die Einnahmen der Luxussteuer in den letzten 5 Jahren von 1,8 auf 15 und die Bier⸗ steuer von 2,7 auf 26 Mill. Pengö. Das Spiritusmonopol bringe 238, die Tabakregie 371 Mill. Pengö Reingewinn in die Staats⸗ kasse. Gleichzeitig bleiben die Voranschläge anderer Steuerarten unverändert; einzelne nahmen sogar ab. So werden beispiels⸗ weise für das kommende Haushaltsjahr geringere Einkünfte aus der Zuckersteuer und der Mineralölsteuer erwartet
2 7
Ausdehnung der spanischen Hüttenindustrie
Madrid, 5. November. Altos Hornos S. A. werden in ihren Fabri (Provinz Valencia) einen neuen Hochofen aufstellen.
Die Ausdehnungsbestrebungen der Ksenicgh
Die größten spanischen Hüttenwerke len von Sagunto
affenden Industrie
Spaniens bezwecken nicht nur die Unabhängigkeit von der Einfuhr
aus dem Ausland, sondern sollen darüber
inaus noch bedeutende
Mengen für den Export freimachen. Als Abnehmer kommt in erster Linie außer Argentinien Portugal in Frage, das von seinen früheren englischen Lieferanten nicht mehr bedient werden kann.
In Berlin festgestellte Notierungen für telegraphische Auszahlung, ausländische Geldsorten und Banknoten Telegraphische Auszahlung
—2
Aegypten (Alex drien, Kairo) Afghanistan (Kabul) Argentinien (Buenos
Aires). 1 Pap.⸗Pes. 1 austr. Pfd.
100 Belga
Australien (Sidney) Belgien (Brüssel und Antwerpen)).. Brasilien (Rio de Janeiro) Brit.⸗Indien (Bom⸗ bay⸗Calcutta) Bulgarien (Sofia).. Dänemark (Kopen⸗ hagen) England (London).. Finnland (Helsinki). Frankreich (Paris).. Griechenland (Athen) Holland (Amsterdam und Rotterdam).. Iran (Teheran)... Island (Reykjavik) . Italien (Rom und Mailandd). Japan (Tokio und Kobe) Kanada (Montreal). Krocntien (Agram).. Neuseeland (Welling⸗ ton) 88 Norwegen (Oslo).. Portugal Lissabon). Rumänien (Bukarest) Schweden (Stockholm und Göteborg).. Schweiz (Zürich, Basel und Bern).. Serbien (Belgrad).. Slowakei (Preßburg) Spanien (Madrid u. Barcelona). Südafrikanische Union (Pretoria, Johannesburg) Türkei (Istanbul).. Ungarn (Budapest). Uruguay (Montevid.) Verein. Staaten von Amerika (New York)
1ägypt. Pfd. 100 Afghani
1 Milreis
100 Rupien 100 Lewa
100 Kronen
1 engl. Pfd.
100 finn. ℳ
100 Frs.
100 Drachm.
100 Gulden 100 Rials 100 isl. Kr. 100 Lire
1 Yen
1 kanad. Doll. 100 Kuna
1 neuseel. Pf. 100 Kronen
100 Frs.
100 Escudo 100 Lei
100 Kronen 100 serb. Din. 100 slow. Kr. 100 Pesetas 1 südafr. Pf. 1 türk. Pfund 100 Pengö
1 Goldpeso
1 Dollar
6. November Geld Brief
18,70 18,83
0,588 0,592
40,04
3,058 52,25 5,07 1,872 132,70 14,61 38,50 13,16 0,587 5,005
5. November
Geld
18,79
Brief
18,83
0,5888 0,592
39,96
3,047
52,15 5,06
1,668
132,70 14,59 38,42
13,14
0,585 4,995
56,76
10,14
59,46 57,89
40,04
3,053 52,25 5,07 1,672 132,70 14,61 38,50 13,16 0,587 5,005
4,995 8,591
23,56
1,978 1,109
1,982 1,201
Für den innerdeutschen Verrechnungsverkehr gelten folgende Kurse:
Geld
England, Aegypten, Südafrik. Union.ü 9,89
Frankreich..
Australien, Neuseelaudbd
Britisch⸗Indien Kanada
Ver. St. v. Amerik
Brasilien
. %% %0%0%0%
. 00 %%
4,995 7,912 74,18 2,098 2,498 1 0,130
Ausländische Geldsorten und Banknoten
Brief 9,921 5,005 7,928
74,322
20⸗Francs⸗Stücke.. Gold⸗Dollars.. Aegyptiscce. Amerikanische: 1000 —5 Dollar... 2 und 1 Dollaxk.. Argentinisce. Australische Belgische 3 Brasilianische.. Brit.⸗Indische Bulgarische: 1000 L. u. darunter Dänische: große 10 Kr. u. darunter. Englische: 10 £ u. darunter Finnische Französische.. Holländische.. Italienische: große. 10 Lire . .. .. .... Kanadischehe. Kroatisce. Norwegische: 50 Kr. u. darunter. Rumänische: 1000 Lei und 500 Lei Schwedische: große. 50 Kr. u. darunter. Schweizer: große.. 100 Frs. u. darunter Serbische. Slowakische: 20 Kr. u. darunter. Südafrik. Union... Türkischhe. Ungarische: 100 P. u. darunter.
Sovereigns .
. 00 005
Notiz für 1 Stück 1 ägypt. Pfd.
1 Dollar
1 Dollar
1 Pap.⸗Peso 1 austr. Pfd. 100 Belgas 1 Milreis 100 Rupien
100 Lewa 100 Kronen 100 Kronen
1 engl. Pfd. 100 finn. ℳ 100 Frs. 100 Gulden 100 Lire 100 Lire 1 kanad. Doll. 100 Kuna
100 Kronen
100 Lei
100 Kronen 100 Kronen 100 Frs. 100 Frs. 100 serb. Din.
100 slow. Kr. 1 südafr. Pfd. 1 türk. Pfund
100 Pengb
6. November Geld Brief
20,38 20,46
16,16 16,22 4,185 4,205 4,39 4,41
149 1,51 149 1,51 0,44 0,46 2,44 2,46 39,92 40,08 0,0s8 0,09 22,95 23,05
3,07 3,09
52,10 52,30 3,35 3,37 5,055 5,075 4,99 5,01
132,70 132,70
13,12 13,18 0,99 1,01 4,99 5,01
56,89 57,11
1,66 1,68 59,40 59,64 57,83 58,07 57,83 58,07
4,99 5,01
8,58 8,62 4,9 4,41 1,91 1,93
60,78 61,02
8,5 1,9
59,40 57,83 57,83
4,99 5,01
60,78
5. November Geld Brief 20,38 16,16 4,185
20,46
16,22 4,205 4,41
1,51
3,37
5,01 132,70
13,18 1,01 5,01
57,11 1,68
59,64
58,07 58,07
8 8,62 4,9 4,41
1 1,93 61,02
Verantwortlich für den *
den
mtlichen und Nichtamtlichen Tetl, den cedaktionellen Teil,
Anzeigenteil und für den Verlag.
i. B.: Rudolf Lantssch in Berlin NW 81
Druck der Preußischen Verlags⸗ und Druckerei GmbH., Berlin.
Vier Beilagen
(einschl. Börsenbeilage und einer Zentralhandelsregisterbeilage).
8
5,075
“ A auf 14,8: 14 cm (24 Nutzen) und der Rei
Reichsbrotkarte für Kinder von 3—6 Jahren (Klk) au 14,8: 12 cm (28 Nutzen) verkleinert worden. An der Sne der Einzelabschnitte hat sich hierdurch nichts geändert.
ausländische Zivilarbeiter von der 44. Zuteilungsperiode ab auch Bezugsabschnitte für Kartoffeln. Der durch Erlaß vom
2,30 2£ℳ einschließlich 0,18 R. abholer bei der ndeee 1,90
monatlich. Bestellungen an, in r.
Erscheint an jedem e. abends. Bezugspreis durch die Post monatlich
Zeitungsgebühr, aber ohne Bestellgeld 1 Ule Postansta k eerlin für Selbstabholer die Anzeigenstelle SW 68, Wilhelm⸗ straße 32. Einzelne Nummern dieser Ausgabe kosten 30 p, einzelne Beilagen 10 27. Sie werden nur gegen Barzahlung oder vorherige Einsendung des Betrages einschließlich des Portos abgegeben. Fernsprech⸗Sammel⸗Nr.: 19 33 33.
1
ten nehmen
für Selbst⸗
Ne. 253 .
Anzeigenpreis für den Raum einer fünfgespaltenen 55 mm breiten Petit⸗Zeile 1,10 ℛℳ, einer dreigespaltenen 92 mm breiten Petit⸗Zeile 1,85 ℛ.ℳ. — Anzeigen nimmt an die Anzeigenstelle Berlin §W 68, Wilhelmstraße 32. Alle Druckauftrage sind auf einsoitig beschriebenem Papier völlig bruckreif einzusenden, insbesondere ist darin auch anzugeben, welche Worte etwa durch Fetedbruck (einmal unter⸗ strichen) oder durch Sperrdruck (besonderer Vermerk am Rande) hervorgehoben werden sollen. — Befristete Anzeigen müssen 3 Tago vor dem Einrückungs⸗
termin bei der Anzeigenstelle eingegangen sein.
Berlin, Montag, den 9. November, abends
Poftscheckkonto: Berlin 41821 1942 — —
Deutsches Reich
Bekanntmachung zu der dem Internationalen Uebereinkommen
über den Eisenbahn⸗Per onen⸗ und gefügten Liste. 8 Erlaß über die Durchführung des Kartensystems für Lebens⸗
Gepäckverkehr bei⸗
mittel für die 44. Zuteilungsperiode vom 14. Dezember 1942
bis 10. Januar 1943.
Bekanntmachungen der Geheimen Staatspolizei Berlin, Karlsbad und Troppau und des Regierungspräsidenten in Merseburg
über die Einziehung von Vermögenswerten für das Reich.
Anordnung Nr. 13 (FA 4) der Wirtschaftsgruppe Elektro⸗ industrie als Reichsstelle für elektrotechnische Erzeugnisse über die Verbrauchsregelung von Rundf nkgeräten. Vom 9. No⸗ vember 1942.
Durchführungsanordnung Nr. 1 und 2 zur Anordnung Nr. 13 (FA 4) der Wirtschafts ruppe Elettroindustrie als Reichs⸗ stelle für elektrotechnische Erzeugnisse über die Verbrauchs⸗ regelung von Rundfunkgeräten. Vom 9. November 1942.
Anordnung 19 der Reichsstelle für Kaffee (Herstellung und Verkauf von Röstkaffee). Vom 6. November 1942.
Amtliches Deutsches Reich
Bekanntmachung
zu der dem Internationalen Uebereinkommen über den Eisen⸗ bahn⸗Personen⸗ und Gepäckverkehr beigefügten Liste.
Die Liste der Eisenbahnstrecken, Kraftwagen⸗ und Schiff⸗ fahrtslinien, auf die das Internationale Uebereinkommen über den Eisenbahn⸗Personen⸗ und Gepäckverkehr Anwendung findet (Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer Staats⸗ anzeiger Nr. 285 vom 8. Oktober 1938), wird mit Wirkung vom 9. November 1942 wie folgt geändert:
I. Im Abschnitt „Deutschland“ unter A Ziffer 1 wird
9
8
unter den bei der Reichsbahndirektion Saarbrücken auf⸗ geführten Ausnahmen von Ziffer m Schluß nachgetragen: Luxemburg--Echternach, Luyxemburg-Remich, Nördingen — Martelingen⸗Rombach, Diekirch DVianden, 88
8 Kruchten —Heffingen,
Bettemburg-Aspelt. 8
II. Im Abschnitt „Belgien“ wird der Absatz B II. Luxem⸗ burgischer Verwaltungen mit der Ziffer 7 gestrichen und wie folgt ersetzt:
II. Deutscher Verwaltungen. .Die von der Deutschen Reichsbahn betriebene Strecke von der belgisch⸗deutschen Grenze bei Ro⸗ dingen bis Athus.
III. Der Abschnitt „Luxemburg“ ist mit sämtlichen An⸗ gaben zu streichen.
(Diese Streichung ist für die Beteiligung der Prinz⸗ Heinrich⸗Bahn am 11“ E1ö Eisenbahn⸗Personen⸗ und Gepäckverkehr ohne Bedeutung, weil diese Bahn in den Betrieb der Deutschen Reichsbahn über⸗ gegangen ist und daher jetzt unter lfd. Nr. 1 des Abschnitts „Deutschland“ unter A fällt).
IV. Im Abschnitt „Ungarn“ wird unter A die folgende neue Nummer 4a eingeschaltet:
4 a. Die Teilstrecke Össipuszta —Väradvelence der Nagyvärader Stadtbahn Aktiengesellschaft Nagyvaͤrad (Großwardein)] (Naghoäradi Värost Vasutl.
8 Im Abschnitt „Schweden“ wird unter A die Num⸗
mer (4. Blekinge Kustbahnen lin Ronneby)].) gestrichen.
(Diese Aenderung ist für die Beteiligung dieser Bahnen am Internationalen Uebereinkommen über den Eisenbahn⸗ Personen⸗ und Gepäckverkehr ohne Bedeutung, weil sie in den Betrieb der Schwedischen Staatseisenbahnen übergegangen sind und somit jetzt unter lfd. Nr. 1 des Abschnitts „Schwe⸗ den“ unter A fallen).
Berlin, den 5. November 1942.
Der Reichsverkehrsminister. J. A.: Dr. Friebe.
Erlaß
8 Erster Teil Festsetzung der Rationen
Lebensmittelrationen der 43. Zuteilungsperiode gelten auch in der 44. Zuteilungsperiode.
Es erhalten also alle Verbraucher die folgenden Erzeug⸗ nisse in der gleichen Menge wie in der 43. uteilungsperiode:
Brot, Mehl, Fleisch, Butter, Margarine, Käse, Quark, Getreidenährmittel, Teigwaren, Kartoffelstärkeerzeugnisse, Kaffee⸗Ersatz⸗ und E Vollmilch, Zucker, Marme⸗ lade, Kunsthonig und Kakaopulver.
Ueber die Ausgabe von Sonderzuteilungen aus Anlaß des Weihnachtsfestes ergeht ein besonderer Erlaß.
Zweiter Teil Durchführungsbestimmungen und sonstige Regelungen Erster Abschnitt Abgabe von Nährmitteln
2 8 2 8 1 In Erweiterung des Erlasses vom 25. Juli 1942 — II B 2 b- 1375 — Teil II, Zisser 1 — G die Ernäh⸗ rungsämter ermächtigt, bei der Vorlage von Reise⸗ und Gast⸗ stättenmarken über Nährmittel, Lebensmittelmarken über Nähr⸗ mittel, Nährmittelabschnitten der Reichskarten für Urlauber, der Wochenkarten für ausländische Zivilarbeiter sowie von Berechtigungsscheinen über Nährmittel Bezugscheine über Nährmittel, Teigwaren und Kartoffelstärkeerzeugnisse ent⸗ sprechend der jeweiligen “ Aufteilung der Nähr⸗ mittelkarten in Nährmittel, Teigwaren und Kartoffelstärke⸗ erzeugnisse auszustellen. Damit erhalten die Verteiler die Möglichkeit, auf diese nur über „Nährmittel“ lautenden Be⸗ heeme e aifr “ Eb“ und “
zeugnisse in dem jeweilig gebietlich fe Ver⸗ hältnis abzugeben. 18 TTöö“
gZweiter Abschnitt Karten⸗ und Bezugscheinwesen Formatänderungen 1 Aus Gründen der Papierersparnis sind die Formate der
hsbrotkarte für Kinder von 6—10 Jahren (R) sowie der
Wochenkarten für ausländische Zivilarbeiter Wie bereits angekündigt, enthalten die Wochenkarten für
Betrifft: Durchführung des Kartensystems für Lebensmittel für die 44. Zuteilungsperiode vom 14. Dezember 1942 bis 10. Januar 1943
18. August 1942 — II A 7-2800 — eingeführte Bezugsaus⸗ weis für Speisekartoffeln 44—51 ist den Empfängern der Wochenkarte für ausländische Zivilarbeiter deshalb nicht aus⸗ zuhändigen.
Die Ernährungsämter werden darauf hingewiesen, daß Umsiedler ausländischer Staatsangehörigkeit und Staatenlose, die sich durch den Umsiedler⸗Ausweis der Einwanderungs⸗ zentralstelle ausweisen können, Wochenkarten für ausländische Zivilarbeiter nicht erhalten. Diese Personen, die die Absicht haben, sich für dauernd im Reichsgebiet aufzuhalten, sind viel⸗ mehr hinsichtlich der Versorgung mit Lebensmittelkarten der inländischen Bevölkerung gleichzustellen. 1
Zweitschriften der Bezugscheine usw. “ Nach dem Bezugscheinerlaß sind die Zweitschriften der Bezug⸗ und Großbezugscheine zur Vermeidung einer miß⸗ bräuchlichen Verwendung mit dem Aufdruck „Zweitschrift“ und dem auf die Worte Bezugschein und Großbezugschein zu setzenden Ueberdruck eines liegenden Kreuzes zu versehen. Diese Bestimmungen sind durch den Erlaß vom 7. Mai 1942 — II C 1-2001 — betr. Verkleinerung der Formate der Zäͤuge und Großbezugscheinvordrucke nicht geändert worden. ie Zw Formaten mit dem Aufdruck „Zweitschrift“ und dem Ueber⸗ druck eines liegenden Kreuzes auf den Worten Bezugschein und Großbezugschein versehen sein. 8s
Scchlußbestimmungen Abgabe der Bestellscheine
Die Verbraucher haben die Bestellscheine einschließlich des Bestellscheins 44 der Reichseierkarte und der Reichskärte für Marmelade (wahlweise Zucker) in der Woche vom 7. bis 89 Besennber — EE1“ üfgeben, nicht ie Ernährungsämter die Abgabe auf bestimmte Tage dieser Woche beschränken. — “
Maternübersendung Die gemäß den Vorschriften dieses Erlasses hergeste en e s hergestellten Matern nfcssfeges der Matern für die Reichs⸗-Mahl⸗ und »Brotkarten und für die Wochenkarten für ausländische Zivil⸗ arbeiter werden wie üblich von der Deutschen Zentraldruckerei übersandt.
Die Ernährungsämter haben wie bisher die Druckmatern der Nährmittelkarten hinsichtlich der Verteilung von Teig⸗ waren sofort nach ihrem Eingang auf ihre Richtigkeit zu prüfen.
Inkrafttreten
Die Bestimmungen dieses Erlasses über die Zuteilungen
für die Zeit vom 14. Dezember 1942 bis 10. Januar 1943
eitschriften müssen deshalb auch bei den verkleinerten.
treten am 14. Dezember 1942, die übrigen Anordnungen, soweit nichts anderes bestimmt ist, sofort in Kraft. Berlin, den 2. November 1942. Der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft. In Vertretung des Staatssekretärs: Riecke
Bekanntmachung
Auf Grund des § 1 des Gesetzes über die Einziehung
kommunistischen Vermögens vom 26. Mai 1933 — RGBl. T Sr 293 — in Verbindung mit dem Gesetz über die Einziehung volks⸗ und staatsfeindlichen Vermögens vom 14. Juli 1933 — RBl. I S. 479 —, dem Runderlaß des Reichsministers des Innern vom 14. Juli 1942 — I 903/42 — 5400 — MBliV. vom 22. Juli 1942, S. 1481 über die Aenderung der Zuständigkeit bei der Einziehung kommunistischen Ver⸗ mögens in Berlin und dem Erlaß des Führers und Reichs⸗ kanzlers über die Verwertung des eingezogenen Vermögens von Reichsfeinden vom 29. Mai 1941 — RGBl. I S. 303 — wird das Vermögen der nachstehenden Personen zugunsten des Deutschen Reiches eingezogen:
1. Deutsch, Sigismund Israel, geb. 8. 12. 1869 in Meseritz, zuletzt wohnhaft gewesen in Berlin N 113, Schönhauser Allee 113,
Deutsch, Martha⸗Sara, geb. Nathan, geb. 25. 11.
1881 in Enesen, zuletzt wohnhaft gewefen in Berlin
N 113,
Lohnstein, Theodor Israel, geb. 6. 6. 1866 in
Berlin, zuletzt wohnhaft gewesen in Berlin SW 61
Urbanstr. 2, 3
Keller, Hermann Isfrael, geb. 11. 2. 1875 in
Tornow’/ Galizien, zuletzt wohnhaft gewesen in Berlin
W 30, Bamberger Str. 49,
K elle r, Anna Sara, geb. Michaelsohn, geb. 30. 12.
1884 in Graudenz, zuletzt wohnhaft gewesen in Berlin
W 30, Bamberger Str. 49,
Cohn, Hermann Israel, geb. 8. 4. 1878 in Berlin,
zuletzt wohnhaft gewesen in Berlin, Kreuzbergstr. 3,
FTreu nd, Abraham Israel, geb. 22. 1. 1882 in
Oestereiden, Kreis Lippstadt, zuletzt wohnhaft gewesen
in Berlin⸗Wilmersdorf, Berliner Str. 11/12 bei
Lienemann,
Freund, Olga Sara, geb. Metzger, geb. 3. 6. 1876
in Heiden, Krs. Borkum, zuletzt wohnhaft gewesen in
Berlin⸗Wilmersdorf, Berliner Str. 11/12 bei Liene⸗
mann,
Moll, Gertrud Sara, geb. Friedmann, geb. 25. 12.
1884 in Rastenburg / Ostpr., zuletzt wohnhaft gewesen
in Berlin⸗Wilmersdorf, Gieselerstr. 16, 8
Bernhard, Rudolphine Sara, geb. 21. 10. 1883
in Thorn, zuletzt wohnhast gewesen in Berlin, Ans⸗
bacher Str. 6 bei Salomon,
Behrendt, Anna Sara, geb. Heilmann, geb. 20. 10.
1867 in Berlin, zuletzt wohnhaft gewesen in Berlin
N4, Artilleriestr. 31,
Kr anz, Rosa Sara, geb. Kranz, geb. 8. 11. 1869 in Jäjgerndorf, zuletzt wohnhaft gewesen in Berlin⸗ Halensee, Joachim⸗Friedrichstr. 16,
Gruner, Beatrice Sara, geb. Hohenstein, geb. 26. T.
1893 in Berlin, zuletzt wohnhaft gewesen in Berlin⸗
Neukölln, Braunauer Str. 83,
Dosmar, Else Melly Sara, geb. 23. 9. 1906 in
Berlin, zuletzt wohnhaft gewesen in Berlin⸗Schöne⸗
berg, Martin⸗Luther⸗Str. 10,
Hirschweh, Curt Israel, geb. 29. 11. 1881 in
Breslau, zuletzt wohnhaft gewesen in Berlin NO 55
Hufelandstr. 17, 1
Hirschweh, Helene Sara, geb. Hein, geb. 29. 4. 1883
in Pollnow, Krs. Schlawe, zuletzt wohnhaft gewesen
in Berlin NO 55, Hufelandstr. 17,
Aschert, Felix Israel, geb. 31. 5. 1869 in Breslau,
zuletzt wohnhaft gewefen in Berlin W, Sächsische
Straße 2 bei Cohn,
Krauskopf, Rosalie Sara, geb. 24. 4. 1871 in
Landsberg, zuletzt wohnhaft gewesen in Berlin W 30,
Landshuter Str. 7,
Kenuskopf, Anna Sara, geb. 24. 8. 1876 in
Landsberg, zuletzt wohnhaft gewesen in Berlin W 30,
Landshuter Str. 7,
Greger, Emil Israel, geb. 26. 7. 1864 in Budapest,
zuletzt wohnhaft gewesen in Berlin⸗Charlottenburg,
Sybelstr. 62 bei Israel,
21. Greger, Rosa Sara, geb. Strauß, geb. 30. 1. 1870
n Nürnberg, zuletzt wohnhaft gewesen in Berlin⸗ Charlottenburg, Sybelstr. 62, bei Israel,
Lindmann, Karl Israel, geb. 9. 4. 1882 in Mann⸗
heim, zuletzt wohnhaft gewesen in Berlin W 30,
Speyerer Straße 10 bei Cohn,
Lindmann, Frieda Sara, geb. Hirsch, geb. 1. 3.
1892 in Gera, zuletzt wohnhaft gewesen in Berlin
W 30, Speyerer Str. 10,
Berliner, Elise Sara, geb. Badt, geb. 20. 2. 1863
in Berlin, zuletzt wohnhaft gewesen in Berlin⸗
Friedenau, Südwestkorso 61 bei Baumstein,
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