1942 / 263 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 09 Nov 1942 18:00:01 GMT) scan diff

Remen vi⸗Schneller erklärte in

Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 261 vom 6. November 1942. S. 4

Wirtschaftsteir

Kriegsaufgaben der Reichstreuhänder der Arbeit

Am zweiten Tage der Veranstaltung „Kriegsaufgaben der Reichstreuhänder der Arbeit“, die die Verwaltungs⸗ und Wirt⸗ schaftsakademie Essen durchführt, hielt zunächst Oberregierungs⸗ rat Dr. Küppers vom Reichsarbeitsministerium, Berlin, einen Vortrag über das „Arbeitsrecht der Fremdvölkischen im Deutschen Reich“ Der Arbeitseinsatz im Kriege sei, soweit es ich um Zuführung zusätzlicher Arbeitskräfte handelt, in erster inie ein Problem des Einsatzes von Ausländern, zu denen noch eine beträchtliche Zahl von inländischen Fremdvölkischen, vor allem Polen und Tschechen, kommen. Für die Ausländer, die auf Grund freiwilliger Werbung im Reich arbeiten, gelte der Grundsatz, daß ihnen die gleiche Behandlung wie den deutschen Schaffenden zuerkannt werde. Sie nehmen an den Rechten und Pflichten teil, die sich aus dem Grundgedanken der deutschen Arbeitsordnung ergeben. Der Vortragende wandte sich sodann den Ausländergruppen zu. für die eine ndc, asrechtliche Sonder⸗ regelung besteht. So war es aus Gründen der Volkstumspolitik notwendig, die Polen auf dem Gebiet des Arbeitsrechts von den deutschen Schaffenden abzusondern. Auch die Einsatzbedingungen der Ostarbeiter seien abweichend von denen der deutschen Gefolg⸗ schaftsmitglieder geregelt. Die deutsche Sozialordnung gelte für Ostarbeiter nicht.

Der zweite Rodner, Ministerialrat Dr. Wiedemann, Berlin, behandelte die Frage, welche Auswirkungen seindliche Luftangriffe, Fliegeralarme und Fliegerschäden auf die Arbeits⸗ verhältnisse der werktaͤtigen Bevölkerung haben und welche Maß⸗ nahmen von der Reichsregierung eingeleitet sind, um Arbeitern und Angestellten eine möglichst weitgehende Hilfsstellung bei ein⸗ tretenden Schäden, insbesondere bei Lohnverlusten, zu gewähr⸗ leisten. Besonders wichtig waren die Ausführungen des Vor⸗ tragenden über die Folgen der Arbeitsunterbrechung, die die werktätigen Volksgenossen zwangsläufig entweder durch Flieger⸗

alarme oder durch⸗Beschädigungen ihrer Betriebe oder auch ihrer

Wohnungen bei Fliegerangriffen erleiden. Hier gab Dr. Wiede⸗ mann einen umfassenden Ueberblick über die weitgehenden Hilfs⸗ leistungen, die die Reichsregierung aus Mitteln des Reichsstocks über die Betriebe, welche entsprechende Erstattungsleistungen von den zuständigen Arbeitsämtern erhalten, bei Lohnausfällen jeder Art gewährt.

Das dritte Referat erstattete Oberregierungsrat Schmi⸗ linsky vom Reichsarbeitsministerium, Berlin, über „Das Jugendarbeitsrecht unter besonderer Berücksichtigung des Rechts der Berufserziehung“. Der Vortragende schilderte nach einem Ueberblick über das gesamte Jugendrecht, das durch das „Gese über Kinderarbeit und über die Arbeitszeit der Jugendlichen vom 30. 4. 1938 geregelte Jugendschutzrecht und Jugendberufs⸗ erziehungsrecht, wobei er darauf hinwies, daß auch die Berufs⸗ erziehung der Jugend der Stärkung des Reiches diene. Sie ver⸗ ankere den Volksgenossen in der Volksgemeinschaft, befähige den einzelnen zu höheren Leistungen und führe damit zu einer Lei⸗ stungssteigerung der deutschen Wirtschaft Heute sei es anerkannt, daß der Lehrvertrag kein Arbeitsverhältnis, sondern ein Berufs⸗ erziehungsverhältnis begründe. Der Inhalt des Lehrverhältnisses werde deshalb heute ausschließlich durch die Erziehungsaufgabe des Unternehmers bestimmt. Der Lehrling leiste zwar während seiner Ausbildung zugleich produktive Arbeit, seine Arbeitsleistung sei aber nicht Inhalt und Zweck des Lehrverhältnisses, sondern nur eine notwendige Folge der praktischen Ausbildung, Die dem Lehrling gewährte Vergütung sei kein Entgelt für geleistete Arbeit (Lohn), sondern ein Beitrag des Unternehmers zu den Kosten des Unterhalts des Lehrlings während seiner Ausbildung (Erziehungsbeihilfe). Die für das Lehrverhältnis aufgestellten Grundsätze müßten auch auf das Anlernverhältnis Jugendlicher angewandt werden. Der Redner schloß mit dem Hinweis, daß die Berufserziehung während des Krieges nicht vernachlässigt werden dürfe.

Hauptversammlung der Deutsch⸗Italienischen Handelskammer 1 in Deutschland

Die im italienischen Generalkonsulat in Frankfurt am Main abgehaltene Hauptversammlung der Deutsch⸗Italienischen Han⸗ delskammer stand im Zeichen der 20 jährigen Tätigkeit dieser Einrichtung, als deren Ehrenpräsidium der italienische Botschafter in Berlin und der Oberbürgermeister der Stadt des deutschen Handwerks, Frankfurt a. M., wirken. In der Deutsch⸗Italienischen Handelskammer sind außer Einzelpersonen Firmen, Gesellschaften und Verbände Mitglieder. Neben Veröffentlichungen zur Förde⸗ rung von Handel und Industrie werden auch alle Fragen ge⸗ rüft, die beide Länder betreffen und enge Fühlung mit den eiderseitigen Regierungen und Behörden gehalten.

Der Präsident der Kammer, Commendatore Guiseppe Penasa⸗Berlin, erstattete in der Hauptversammlung einen Rechenschaftsbericht, in dem er insbesondere auf das 20 jährige Wirken einging. Die Zahl der Mitglieder hat sich nach seinen Ausführungen in den letzten Jahren um mehr als ein Drittel vermehrt, während die Korrespondenz auf das Doppelte stieg. Die Arbeit ist seit einigen Jahren, vornehmlich aber im Kriege, wesentlich gewachsen. Keue und wichtige Aufgaben ergaben sich aus der Umformung des gesamten Wirtschaftssystems gemäß den Kriegserfordernissen, so in der Beobachtung der internationalen Märkte, des weiteren aus der Notwendigkeit, die Behörden auf die Tatsachen hinzuweisen, die sich aus den Erfahrungen ergeben, und die Kaufleute über die Vorschriften zu under⸗ richten, die dem Handel durch die Regierungen jetzt auferlegt werden mußten. Vor allen auf dem Gebiete der Obst⸗ und Ge⸗ müselieferungen aus Italien überwachte die Handelskammer ständig den Markt und betätigte sich wirkungsvoll im Interesse des deutsch⸗italienischen andels. annigfache Erfahrungen be⸗ stätigten, daß die deutsch⸗italienische Wirtschaft besonders im letzten Jahr den Beweis einer engen Solidarität erbracht hat. Die Zusammenarbeit zwischen Deutschland und Italien sei der 2 Keim für den großen europäischen Wirtschaftsraum der alle kontinentalen Völker in einer engen und verständigen Arbeits⸗ gemeinschaft vereinigen werde.

Die von Schatzmeister Dr. Karl Jul. Schu urr⸗Frank⸗ furt am Main vorgelegte Rechnungslegung der Handelskammer zeigte eine sehr befriedigende Gestaltung. Auch im neuen Jahre werde eine günstige hsechmmen vorgelegt werden können. Für den Vizepräsidenten Cav. Carlo Primavera⸗Frankfurt a. Main wurde Cav. Cesare Soravia⸗Frankfurt a. Main, Leiter des dor⸗ tigen Faseio, neugewählt. Durch Zuwahl von Dr. Theodor Gessel (FJ. S. Fries Sohn, Stahl⸗Hoch⸗,

Brücken⸗, Klimaanlagen⸗Appa⸗ rate und Behälterbau), Frankfurt / M., und Cav. Virgilio Belfi, Leiter des Fascio in Kassel, Emilio Tuesca⸗Karlsruhe und Oskar Troputz⸗Frankfurt (Ver. Italienische Schiffahrtsgesellschaften) wurde der Vorstand auf je 7 Mitglieder beider Länder erweitert bzw. ergänzt.

Die Hauptversammlung sandte an die Ehrenpräsidenten, den Königl. Ital. Botschafter Dino Alfieri⸗Berlin und an Oberbürger⸗ meister Dr. Krebs⸗Frankfurt am Main Begrüßungstelegramme. Ehrenvizepräsident Ceneralkonsul Marchese G. B. Serradi Cassano, der die Versammlung leitete, gab in einer Ansprache der festen Zuversicht Ausdruck, daß der Kammer nach dem Kriege noch große

und bedeutsame Aufgaben zugewiesen werden.

Deutsch⸗Italienische Ingenieurtagung in Turin Turin, 5. November. Am Donnerstag wurde in Turin in An⸗ wesenheit des Unterstaatssekretärs des Korporationsministeriums, Amicucci, die erste deutsch⸗italienische Auntarkietagung eröffnet, die vom Verein deutscher Ingenieure im NSBDT. und der Ente Nazionale del Autarchia durchgeführt wird. Nach einer Begrüßung durch den Präsidenten der Ente Nazionale del Autarchia, Mazzini, überbrachte der Direktor des VDJ., Dr. Ude, die kameradschaft⸗ lichen Grüße der derehe Ingenieure an die italienischen Berufskameraden und gab einen Ueberblick über die deutschen Maßnahmen des Werkstoffsparens, die gemeinsam mit der Arbeit der italienischen Ingenieure die technischen Voraussetzungen für den Sieg der verbündeten Achsenmächte sichorsihen Exzellenz Amicueci eröffnete sodann im Namen der aschistischen Regierung die Tagung und die Ausstellung, die ein eindruckvolles Bild ab⸗ legt von dem Willen und der Kraft der Achse, durch Mobilisierung aller geistigen Kräfte die Grundlage für eine gesicherte Pro⸗ duktion und damit die Voraussetzungen für den Sieg des neuen Europas zu schaffen.

Devisenbewirtschaftung

Zahlungsverkehr mit den neubesetzten Ostgebieten.

Der vom Reichswirtschaftsminister herausgegebene Rund⸗ erlaß 62/42 D. St. 19/42 R. St. faßt unter Aufhebung der Rund⸗ erlasse 23/42 D. St. 10/42 R. St. und 37/42 D. St. 13/42 R. St. die geltenden Bestimmungen zusammen. Zur Vereinfachung und Beschleunigung des Antragsverfahrens ist die den Devisen⸗ stellen und Reichsstellen erteilte Ermächtigung, über Anträge in eigener Zuständigkeit zu entscheiden, erweitert worden. Die bis⸗ her nur für das Reichskommissariat Ostland geltenden Bestim⸗ mungen über die devisenrechtliche Stellung der im. Osten beruflich tätigen Reichsangehörigen sind auf das Reichskommissariat Ukraine ausgedehnt worden. Sämtliche Anträge sind, wie bisher, bei den Devisenstellen oder Reichsstellen einzureichen, die auch nähere Auskünfte erteilen.

Isrereeeemmumn vr

——nö— *

Wirtschaft des Auslandes

Finnische Befriedigung über das neue Wirtschaftsabkommen mit Schweden Helsinki, 5. November. Die Paraphierung des finnisch⸗schwe⸗ dischen Wirtschaftsabkommens über den Warenaustausch im 1. Halbjahr 1943 hat in finnischen Wirtschaftskreisen Befriedi⸗ ung ausgelöst, wenn man sich auch bewußt ist, daß der Wirt⸗ chaftsaustausch auf Grund des neuen Abkommens keinen erheb⸗ lichen Aufschwung nehmen wird. Immerhin wird die Formu⸗ lierung begrüßt, daß die schwedische Ausfuhr nach Finnland wäh⸗ rend des ersten Halbjahres 1943 ungefähr den gleichen Umfang haben soll wie im zweiten Halbjahr 1942. Finnland habe sich verpflichtet, die Ausfuhr gewisser Waren nach Schweden auf⸗ rechtzuerhalten. Den EE“ beschränkten Möglichkeiten der sinnischen Ausfuhrindustrie wird also wieder Rechnung ge⸗ tragen. Noch wesentlicher erscheint der Umstand, daß Schweden auch die finnischen Kreditwünsche stärker als bisher berücksichtigt at. Schweden ist nach wie vor grundsätzlich bereit Ausfuhr⸗ garantien für 60 % der finnischen Zahlungsverpfli tungen zu übernehmen. Darüber hinaus erleichtert ein Schwedenkredit von 10 Mill. Kr. die finnischg Verpflichtung auf Zahlung von 35 % des Rechnungsbetrages in Valuta. Ein weiteres finanz⸗ politisches Entgegenkommen 18 man in der 1 Bereit⸗ willigkeit, alle vor dem Jahreswechsel 1943/44 verfallenden fin⸗ nischen Schatzkammerwechsel um zwei Jahre zu verlängern. Dieser Wechselbetrag ist erheblich genug, um bei der Ausgestal⸗ tung der finnisch⸗ Fwedischen Außenhandelsbeziehungen ins Ge⸗ wicht zu fallen. Schließlich erweckt es lebhafte Zufriedenheit in Finnland, daß Schweden sich bereit erklärt hat, einen Sonder⸗ kredit von 5,5 Mill. Kr. für finnische Butterkäufe in Dänemark zur Verfügung zu stellen. Wenn dieser Betrag gegenüber dem von Schweden in den letzten acht Monaten 1942 bewilligten Kredit zur Beschaffung von Lebensmitteln in Dänemark auch nicht sonderlich ins Gewicht fällt, so erleichtert er doch die Lebens⸗ mittelversorgung Finnlands. Zusammenfassend scheint man in finnischen Wirtschaftskreisen nunmehr glücklich über den toten Punkt der finnisch⸗schwedischen Wirtschaftsbeziehungen hinweg⸗ gekommen zu sein.

Ungzgarische Finanz⸗ und Wirtschaftspolitik im Zeichen

der Mobilisierung November. Der ungarische Finanzminister seiner großen Rede an⸗ läßlich der Einreichung des Haushaltsvoranschlags für das kom⸗ mende Rechnungsjehr, daß die ungarische Wirtschaftspolitik dyna⸗

Budapest, 5.

mischer gestaltet werden müsse. Wie man in Kriegszeiten die Armee mobilistere, so sei auch die Mobilisierung auf den übrigen Gebieten des öffentlichen Lebens erforderlich, vor allem in der Wirtschaft. Die ungarische Wirtschafts⸗ und Finanzpolitik, so sagte der Minister, sei aus dem Zustand der Vorbereitung in den der Mobilisierung getreten Bereits die Vorbereitung zur wirtschaftlichen und finanziellen Mobilmachung habe die bisherige Struktur des ungarischen Haushaltsplanes verändert. Während in den Voranschlägen vor 1938, also für das damalige Rumpf⸗ ungarn, die Personalausgaben und die Ruhegehälter die wich⸗ tigsten Posten im Budget bildeten, treten jetzt die Investitionen und die sozialen Ausgaben immer stärker hervor. Vergleiche man beispielsweise das Haushaltsjahr 1937/38 mit dem letzten, so falle auf, daß der Haushalt des Industrie⸗ und Ackerbauministeriums über das Sechs⸗ bis Siebenfache, der des Handelsministeriums über das Dreifache bis heute gestiegen ist. Bezweckt werde damit die Produktionserhöhung zur Befriedigung der Kriegsanfonde⸗ rungen. Für Investitionen habe der Finanzminister in den fünf Voranschlägen der Jahre, während deren er im Amt sei, den Gesamtbetrag von über 480 Mill. Pengö vorgesehen. Dieser Ausgabenbetrag entsprach einem durchschnittlichen Friedensbudget des damaligen NRumpfungarn. Die Sozialausgaben erreichten in den beiden letzten Voranschlägen die Höhe einer vücha Mil⸗ liarde, darin seien die ständig wachsenden Kosten der sozialen Steuerbegünstigung noch nicht enthalten. 1

Es ist selbstverständlich, daß bei dieser Investitions⸗ und Ausgabenpolitik die Einnahmen durch Steuererhöhungen auf⸗ ebvacht werden mußten. Aber auch hier wurde dem sozialen Vesichkspunkt Rechnung getragen, indem man den überwiegenden Teil der erhöhten Lasten den finanziell leistungsfähigeren Be⸗ völkerungsschichten aufzuerlegen bemüht war. Als Bei iel möge hier angeführt werden, daß während der letzten fünf Jahre der Voranschlag der Gesellschaftssteuer und der Vermögenssteuer der Gesellschaften sich von 21,3 auf 70, der der Einkommen von 42,2 auf 150, der Vermögenssteuer von 17,8 auf 92 Mill. Pengö er⸗ höhte. Zum Zweck der Lenkung und Drosselung des im Kriege gebotenen Verbrauchs wurde die Umsatzsteuer namentlich bei so⸗ genannten Luxusartikeln erhöht und gewisse Gebrauchsartikel tärker mit Steuervorschreibungen belastet. Negige dieser Finanz⸗ politik der Verbrauchslenkung erhöhten sich die Einnahmen der Luxussteuer in den letzten 5 Jahren von 1,8 auf 15 und die Bier⸗ steuer von 2,7 auf 26 Mill. Pengö. Das Spiritusmonopol bringe 238, die Tabakregie 371 Mill. Pengö Reingewinn in die Staats⸗ kasse. Gleichzeitig bleiben die Voranschläge anderer Steuerarten unverändert; einzelne nahmen sogar ab. So werden beispiels⸗ weise für das kommende Haushaltsjahr geringere Einkünfte aus der Zuckersteuer und der Mineralölsteuer erwartet

88

Ausdehnung der spanischen Hüttenindustrie

Madrid, 5. November. Die größten span Altos Hornos S. A. werden in ihren (Provinz Valencia) einen neuen Hochofen aufstellen.

Die Ausdehnungsbestrebungen der vheng

Spaniens bezwecken nicht nur die Unabhän aus dem Ausland, sondern sollen darüber Mengen für den Export freimachen. Als Abnehmer kommt in erster Linie außer Argentinien Portugal in Frage, das von seinen früheren englischen Lieferanten nicht mehr bedient werden kann.

9

25 % Hüttenwerke Fabriken von Sagunto

ischaffenden Industrie igkeit von der Einfuhr inaus noch bedeutende

In Berlin festgestellte Notierungen für telegraphische anknoten

Auszahlung, ausländische Geldsorten und

Telegraphische Auszahlung

Aegypten (Alexan⸗ drien, Kairo) Afghanistan (Kabul) Argentinien (Buenos Aires) Australien (Sidney) Belgien (Brüssel und Antwerpen) Brasilien (Rio de Janeiro). Brit.⸗Indien (Bom⸗ bay⸗Calcutta).. Bulgarien (Sofia).. Dänemark (Kopen⸗ hagen).. England (London).. Finnland (Helsinki). Frankreich (Paris).. Griechenland (Athen) Holland (Amsterdam und Rotterdam) . Iran (Teheran)... Island (Reykjavik) . Italien (Rom und Mailand)). Japan (Tokio und Kobe) 8. Kanada (Montreal). Kroutien (Agram) .. Neuseeland (Welling⸗ ton) Norwegen (Oslo) Portugal Lissabon). Rumänien (Bukarest) Schweden (Stockholm und Göteborg).. Schweiz (Zürich, Basel und Bern).. Serbien (Belgrad).. Slowakei (Preßburg) Spanien (Madrid u. Barcelona). Südafrikanische Union (Pretoria, Johannesburg). Türkei (Istanbul!l). Ungarn (Budapest). Uruguay (Montevid.) Verein. Staaten von Amerika (New York)

1 ägypt. Pfd. 100 Afghani

1 Pap.⸗Pes. 1 austr. Pfd.

100 Belga 1 Milreis

100 Rupien 100 Lewa

100 Kronen

1 engl. Pfd.

100 finn.

100 Frs.

100 Drachm.

100 Gulden 100 Rials 100 isl. Kr.

100 Lire

1 Yen 1 kanad. Doll. 100 Kuna

1 neuseel. Pf. 100 Kronen 100 Escudo 100 Lei

100 Kronen 100 Frs.

100 serb. Din. 100 slow. Kr. 100 Pesetas 1 südafr. Pf. 1 türk. Pfund 100 Pengö

1 Goldpeso

1 Dollar

Geld

18,79 0,588

39,96

8,047 52,15 5,06

1,668 132,70 14,59 38,42 13,14

0,585

1,978 1,109

6. November

Brief

18,83 0,592

40,04

3,053 52,25 5,07 1,672

132,70 1

14,61 38,50

13,16 0,587 5,005

56,88

10,16

59,58

58,01 5,005 8,609

23,600

1,982 1,201

5. November

Geld

18,79

Brief

0,588

39,96

3,047

52,15 5,06

1,668

32,70 14,59 38,42

13,14

0,585 4,995

1,978 1,199

40,04

9

8

3,053 52,25 5,07 1,672 132,70 14,61 38,50 13,16 0,587 5,005 56,88 10,16

59,58

58,01 5,005 8,609

23,600

1,982 1,201

Für den innerdeutschen Verrechnungsverkehr gelten folgende Kurse:

England, Aegypten, Südafrik. Union.U

Frankreich

Australien, Neuseelad .

Britisch⸗Indien Kanada

Ver. St. v. Ameriikkk .*

Brasilien

.„ 0 000000b0292b922b9⸗

O 2h 0 0ο00 00ο

.000000 0

200

en und Ba

Geld 9,89 4,995 7,912 74,18 2,098 2,498 0,130

nknoten ——-́’́’’

Brief

5,005 7928 74,32 4 2,102 2,502 0,1322

8

Ausländische Geldsort

Sovereig 20⸗Francs⸗Stücke.. Gold⸗Dollars. Aegyptiscee. Amerikanische: 1000 —5 Dollar. 2 und 1 Dollar.. Argentinische Australische Belgische Brasilianische Brit.⸗Indische Bulgarische: 1000 L. u. darunter Dänische: große 10 Kr. u. darunter. Englische: 10 £ u. darunter Finnische Französische. Holländische. Italienische: große. 10 Lire... ..... Kanadische Kroatische. Norwegische: 50 Kr. u. darunter. Rumänische: 1000 Lei und 500 Lei. Schwedische: große. 50 Kr. u. darunter. Schweizer: große.. 100 Frs. u. darunter Serbiscche Slowakische: 20 Kr. u. darunter Südafrik. Union... Türkische. Ungarische: 100 P. u. darunter.

für 1 Stück 1 ägypt. Pfd.

Notiz

1 Dollar

1 Dollar

1 Pap.⸗Peso 1 austr. Pfd. 100 Belgas 1 Milreis 100 Rupien

100 Lewa 100 Kronen 100 Kronen

1 engl. Pfd. 100 finn. 100 Frs. 100 Gulden 100 Lire 100 Lire

100 Kuna 100 Kronen 100 Lei

100 Kronen 100 Kronen

100 Frs. 100 Frs.

100 Pengb

1 kanad. Doll.

100 serb. Din.

100 slow. Kr. 1 südafr. Pfd. 1 türk. Pfund

Geld

20,38

16,16 4,185 4,39

1,49 1,49 0,44 2,44

39,92 0,08

22,95

3,07 52,10

3,35 5,055 4,99

132,70

13,12 0,99 4,99

56,89 1,66 59,40 57,83 57,83 4,99 8,58 4,39 1,91

60,78

6. November

Brief

20,46

16,22 4,205 4,41

1,51 1,51 0,46 2,46

40,08 0,09

23,05

3,09 52,30

3,37 5,075 5,01

132,70

13,18 1,01 5,01

57,11 1,68 59,64 58,07 58,07 5,01 8,62 4,41 1,93

61,02

1,49 1,49 0,44 2,44 39,92 0,08 22,95

3,07 52,10 3,35 5,055 4,99 132,70 13,12 0,99 4,99

56,89

5. November Geld 20,38 16,16 4,185 4,39

Brief

20,46

16,22 4,205 4,41

1,51 1,51 0,46 2,46

40,08 0,09

23,05

3,00 52,30

3,37

5,075

5,01 132,70

13,18 1,01 5,01

57,11

1,68 59,64 58,07

58,07 5,01

Verantwortlich für den Emtlichen und 8 den Anzeigenteil und für den

Verlag.

1. B.: Rudolf Lantsch in Berlin NW 21 Druck der Preußischen Verlags⸗ und Druckerei GmbH., Berlin.

Vier Beilagen

(einschl. Börsenbetlage und einer Zentralhandelsregisterbeilage)

g

Nichtamtlichen Tetl, den cedakttonellen Teil,

Aus Gründen der Papierersparnis sind die For - EE1“ A dis sörer- v1.“ Reichsbrotkarte für Kinder von 6—10 Jahren (K) sowie der G Reichsbrotkarte für Kinder von 8—8 Jahren len auf 14,8 —:12 cm (28 Nutzen) verkleinert worden. An der Größe der Einzelabschnitte hat sich hierdurch nichts geändert.

ausländische Zivilarbeiter von der 44. Zuteilungsperiode ab auch Bezugsabschnitte für Kartoffeln. Der durch Erlaß vom

Erscheint an jedem Wochentag abends. Be

abholer bei der Anzeigenstelle 1,90

n gspreis durch die Post monatli 2,30 ℛ£ℳ einschließlich 0,18 ℛℳ Zeitungsgebühr, aber ohne *5,15,N. vMrgebese 1 monatlich. Alle Postanstalte Bestellungen an, in Verlin für Selbstabholer die h hac⸗ ishnae sees 32. Einzelne Nummern dieser Ausgabe kosten 30 wp, einzelne Beilagen 8 . Sie werden nur gegen Barzahlung oder vorherige Einsendung des eetrages einschließlich des Portos abgegeben. Fernsprech⸗Sammel⸗Nr.: 19 33 338.

nzeiger

Reichsbankgirokonto Berlin, Konto Rr. 1/1913

Nr. 263

Anzeigenpreis für den Raum einer Unfgespaltenen 55 mm breiten Petit⸗

1,10 £ℳ, einer dreigespaltenen 92 mm breiten Petit⸗Zeile 1,85 ℛℳ. LSe ge.

nimmt an die Anzeigenstelle Berlin §W 68, Wilhelmstraße 32. Alle Druckaufträge

sind auf einseitig beschriebenem Papier völlig bruckreif einzusenden, insbesondere

1 8ee. etwa durch Fettbruck (einmal unter⸗ wurch Sperrdru esonderer Vermerk am 2 d

werden sollen. Befristete Anzeigen EE

. müssen 3 Tage vor dem Einrückungs⸗ termin bei der Anzeigenstelle eingegangen sein.

Verlin. Montag, den 9. November, abends

Postscheckkonto: Berlin 41821 1942

Inhalt des amtlichen Teiles Deutsches Reich

Bekanntmachung zu der dem Internationalen C11A““; über den Eisenbahn⸗Per onen⸗ und Gevpäckverkehr bei⸗ gefügten Liste.

Erlaß über die Durchführung des Kartensystems für Lebens⸗ mittel für die 44. Zuteilungsperiode vom 14. Dezember 1942 bis 10. Januar 1943.

Bekanntmachungen der Geheimen Staatspolizei Berlin, Karlsbad und Troppau und des Regierungspräsidenten in Merseburg über die Einziehung von Vermögenswerten für das Reich.

Anordnung Nr. 13 (FA 4) der Wirtschaftsgruppe Elektro⸗ industrie als Reichsstelle für elektrotechnische Erzeugnisse über die Verbrauchsregelung von Rundf nkgeräten. Vom 9. No⸗ vember 1942. 1

Durchführungsanordnung Nr. 1 und 2 zur Anordnung Nr. 13

(FA 4) der Wirtschafts ruppe Elektroindustrie als Reichs⸗

stelle für elektrotechnische Erzeugnisse über die Verbrauchs⸗ regelung von Rundfunkge äten. Vom 9. November 1942.

Anordnung 19 der Reichsstelle für Kaffee (Herstellung und Verkauf von Röstkaffee). Vom 6. November 1942.

Amtliches Deutsches Reich

Bekanntmachung

zu der dem Internationalen Uebereinkommen über den Eisen⸗ bahn⸗Personen⸗ und Gepäckverkehr beigefügten Liste.

Die Liste der Eisenbahnstrecken, Kraftwagen⸗ und Schiff⸗ fahrtslinien, auf die das Internationale Uebereinkommen über den Eisenbahn⸗Personen⸗ und Gepäckverkehr Anwendung findet (Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer Staats⸗ anzeiger Nr. 285 vom 8. Oktober 1938), wird mit Wirkung vom 9. November 1942 wie folgt geändert:

I. Im Abschnitt „Deutschland“ unter A Ziffer 1 wird

Luxemburg-Echternach, Luxemburg —Remich,

Nördingen —Martelingen⸗Rombach, Diekirch —Vianden,

Kruchten Heffingen, 1 Bettemburg—Aspelt.

1 88 L „Belgien“ wird der Absatz B II. Luxem⸗

burgischer Verwaltungen mit der Ziffer 7 gestrichen und wi

häö biff gestriche d wie II. Deutscher Verwaltungen.

Die von der Deutschen Reichsbahn betriebene Strecke von der belgisch⸗deutschen Grenze bei Ro⸗ dingen bis Athus.

III. Der Abschnitt „Luxemburg“ ist mit sämtlichen An⸗ gaben zu streichen. ““

(Diese Streichung ist für die Beteiligung der Prinz⸗

Heinrich⸗-Bahn am Internationalen C1““

Eisenbahn⸗Personen⸗ und Gepäckverkehr ohne Bedeutung, weil

diese Bahn in den Betrieb der Deutschen Reichsbahn über⸗

gegangen ist und daher jetzt unter lfd. Nr. 1 des Abschnitts

„Deutschland“ unter A fällt).

IV. Im Abschnitt „Ungarn“ wird unter A die folgende neue Nummer 4a eingeschaltet:

4 a. Die Teilstrecke Ossipuszta Väradvelence der

Nagyvarader Stadtbahn Aktiengesellschaft Nagyvaͤrad (Großwardein)] [Nagyväradi Värosi Vasutl. 3 168 Im Abschnitt „Schweden“ wird unter A die Num⸗ ꝛer . (6(64. Blekinge Kustbahnen lin Ronneby..)

gestrichen.

Siese Aenderung ist für die Beteiligung dieser Bahnen am Internationalen Uebereinkommen über den Eisenbahn⸗ Personen⸗ und Gepäckverkehr ohne Bedeutung, weil sie in den Betrieb der Schwedischen Staatseisenbahnen übergegangen sind und somit jetzt unter lfd. Nr. 1 des Abschnitts „Schwe⸗ den“ unter A fallen). 8 Berlin, den 5. November 1942.

Der Reichsverkehrsminister. J.

A.: Dr. Friebe.

Er

Betrifft: Durchführung des Kartensystems für Lebensmittel für die 44. Zuteilungsperiod vom 14. Dezember 1942 bis 10. Januar 1943

Erster Teil

Festsetzung der Rationen

Die Lebensmittelrationen der 43. Zuteilungsperio gelten auch in der 44. Zuteilungsperiode. 8 „Es erhalten also alle Verbraucher die folgenden Erzeug⸗ nisse in der gleichen Menge wie in der 43. 8 uteilungsperiode: Brot, Mehl, Fleisch, Butter, Margarine, Käse, Quark, Getreidenährmittel, Teigwaren, Kartoffelstärkeerzeugnisse, Kaffee⸗Ersatz⸗ und ⸗Zusatzmittel, Vollmilch, Zucker, Marme⸗

labh E“

eber die Ausgabe von Sonderzuteilungen aus Anlc

des Weihnachtsfestes ergeht ein besonderer Erlaz. 8

1 Zweiter Teil Durchführungsbestimmungen und sonstige Regelungen Erster Abschnitt Abgabe von Nährmitteln

In Erweiterung des Erlasses vom 25. Juli 1942 UR, 8b-1879 e Ee 1r. Zicier,1 werden die Ernäh⸗ rungsämter ermächtigt, bei der Vorlage von Reise⸗ und Gast⸗ stättenmarken über Nährmittel, Lebensmittelmarken über Nähr⸗ mittel, Nährmittelabschnitten der Reichskarten für Urlauber der Wochenkarten für ausländische Zivilarbeiter sowie von Berechtigungsscheinen über Nährmittel Bezugscheine über Nährmittel, Teigwaren und Kartoffelstärkeerzeugnisse ent⸗ sprechend der jeweiligen gebietlichen Aufteilung der Nähr⸗ mittelkarten in Nährmittel, Teigwaren und Kartoffelstärke⸗ erzeugnisse auszustellen. Damit erhalten die Verteiler die Möglichkeit, auf diese nur über „Nährmittel“ lautenden Be⸗ 11.Se. g S 18 Nährmittel und

zeugnisse in dem jeweilig gebietli esetzte . hältnis abzugeben. 1 18

Zweiter Abschnitt 8 Karten⸗ und Bezugscheinwesen 8 Formatänderungen

14,8: 14 cem (24 Nutzen) und der

Wochenkarten für ausländische Zivilarbeiter Wie bereits angekündigt, enthalten die Wochenkarten für

laß

18. August 1942 II A 7.2800 eingeführte Bezugsaus⸗ weis für Speisekartoffeln 44—51 ist 18 6“ Wochenkarte für ausländische Zivilarbeiter deshalb nicht aus⸗ lügändigen.

Die Ernährungsämter werden darauf hingewiesen, d Umsiedler ausländischer Staatsangehboigke 1g Biessaczadis die sich durch den Umsiedler⸗Ausweis der Einwanderungs⸗ zentralstelle ausweisen können, Wochenkarten für ausländische Zivilarbeiter nicht erhalten. Diese Personen, die die Absicht haben, sich für dauernd im Reichsgebiet aufzuhalten sind viel⸗ mehr hinsichtlich der Versorgung mit Lebensmittelkarten der inländischen Bevölkerung gleichzustellen.

6 Zweitschriften der Bezugscheine usw. . Nach dem Bezugscheinerlaß sind die Zweitschriften de Bezug⸗ und Großbezugscheine zur dhen Züeee miß⸗ bräuchlichen Verwendung mit dem Aufdruck „Zweitschrift“ und dem auf die Worte Bezugschein und Großbezugschein zu setzenden Ueberdruck eines liegenden Kreuzes zu versehen Diese Bestimmungen sind durch den Erlaß vom 7. Mai 1942 II C 1-2001 betr. Verkleinerung der Formate der Bezug⸗ und Großbezugscheinvordrucke nicht geändert worden. Die Zweitschriften müssen deshalb auch bei den verkleinerten Formaten mit dem Aufdruck „Zweitschrift“ und dem Ueber⸗ druck eines liegenden Kreuzes auf den Worten Bezugschein und Großbezugschein versehen sein.

Dritter Abschnitt

Abgabe der Bestellscheine

Die Verbraucher haben die Bestellscheine ei ießlich 1 , d heine einschließlich des Bestellscheins 44 der Reichseierkarte und der Rüichskart⸗ für Marmelade (wahlweise Zucker) in der Woche vom 7. bis 1 e haa be bet Perteelers fuigeben sofern nicht

Ernährungsämter die Abgabe auf be⸗ timmte T iese Woche beschränken. 1b

Maternübersendung

Die gemäß den Vorschriften dieses Erlasses her

Die en V 8 ( es hergestellten Matern einschließlich der Matern für die vssche nrosf und ““ für ausländische Zivil⸗ arbeiter werden wie üblich von der Deutschen Zentr druckerei ghegihn 9 vo schen Zentraldruckerei

Die Ernährungsämter haben wie bisher die Dr

ie nährung ter habe 8 Druckmater

der Nährmittelkarten hinsichtlich der Verteilung von Teig⸗ waren sofort nach ihrem Eingang auf ihre Richtigkeit zu prüfen. 8 1 1 Inkrafttreten Die Bestimmungen dieses Erlasses über die Zuteilungen

unter den bei der Reichsbahndirektion Saarbrücken auf⸗ geführten Ausnahmen von Ziffer 1 am Schluß nachgetragen:

für die Zeit vom 14. Dezember 1942 bis 10. Januar 1943

8

treten am 14. Dezember 1942, die übri . 21 soweit nichts anderes d eehtigen nardnungen, Berlin, den 2. November 1942. r Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft. In Vertretung des Staatssekretärs: Riecke.

81 8

1 8

Bekanntmachung 8 Auf Grund des § 1 des Gesetzes über die Einziehung kommunistischen Vermögens vom 26. Mai 1933 RSBl. I 8 293 in Verbindung mit dem Gesetz über die Einziehung v sks⸗ und staatsfeindlichen Vermögens vom 14. Juli 1933 Nl. 1 S. 479 —, dem Runderlaß des Reichsministers des Innern vom 14. Juli 1942 1 903/42 5400 MBliV. vom 22. Juli 1942, S. 1481 über die Aenderung der Zuständigkeit bei der Einziehung kommunistischen Ver⸗ mögens in Berlin und dem Erlaß des Führers und Reichs⸗ kanzlers über die Verwertung des eingezogenen Vermögens vom 29. Mai 1941 RGBl. I S. 303 wird das Vermögen der nachstehenden Pers 1 s . Vermögen der ostehend ersonen zugunsten des Deutschen Reiches eingezogen: 1. Deutsch, Sigismund Israel, geb. 8. 12. 1869 in Meseritz, zuletzt wohnhaft gewesen in Berlin N 113, Schönhauser Allee 113, Deutsch, MarthaSara, geb. Nathan, geb. 25. 11. 1881 in Gnesen, zuletzt wohnhaft gewesen in Berlin N 113, 2 L0 hnstein, Theodor Israel, geb. 6. 6. 1866 in Berlin, zuletzt wohnhaft gewesen in Berlin SW 61, Urbanstr. 2, 1“ Hermann Israel, geb. 11. 2. 1875 in 1“ zuletzt wohnhaft gewesen in Berlin „Bamberger Str. 49, r, Anna Sara, geb. Michaelsohn, geb. 30. 12. 1884 in Graudenz, zuletzt wohnhaft gewesen in Berlin W 30, Bamberger Str. 49, Cohn, Hermann Isfrael, geb. 8. 4. 1878 in Berlin, zuletzt wohnhaft gewesen in Berlin, Kreuzbergstr. 3, Freu nd, Abraham Israel, geb. 22. 1. 1882 in Oestereiden, Kreis Lipp tadt, zuletzt wohnhaft gewesen in Berlin⸗Wilmersdorf, Berliner Str. 11/12 bei Lienemann, Freund, Olga Sara, geb. Metzger, geb. 3. 6. 1876 in Heiden, Krs. Borkum, zuletzt wohnhaft gewesen in Berlin⸗Wilmersdorf, Berliner Str. 11/12 bei Liene⸗ mann, Mo Ip, Gertrud Sara, geb. Friedmann, geb. 25. 12. 1884 in Rastenburg / Ostpr., zuletzt wohnhaft gewesen in Berlin⸗Wilmersdorf, Gieselerstr. 16, Bernhard, Rudolphine Sara, geb. 21. 10. 1883 in Thorn, zuletzt wohnhaft gewesen in Berlin, Ans⸗ bacher Str. 6 bei Salomon, 88 8 re 8 t- Anna Sara, geb. Heilmann, geb. 20. 10 867 in Berlin, zuletzt wohnhaft gewesen in Berlin Berli z in Berlin N4, Artilleriestr. 31, Kr anz, Rosa Sara, geb. Kranz, geb. 8. 11. 1869 in Jägerndorf, zuletzt wohnhaft gewesen in Berlin⸗ Halensee, Joachim⸗Friedrichstr. 16, G runer, Beatrice Sara, geb. Hohenstein, geb. 26. 7. 1893 in Berlin, zuletzt wohnhaft gewesen in Berlin⸗ Neukölln, Braunauer Str. 83, 08 mar, Else Melly Sara, geb. 23. 9. 1906 in Berlin, zuletzt wohnhaft gewesen in Berlin⸗Schöne⸗ berg, Martin⸗Luther⸗Str. 10, Hirsch weh, Curt Israel, geb. 29. 11. 1881 in Breslau, zuletzt wohnhaft gewesen in Berlin NO 55, Hufelandstr. 17, Hirschweh, Helene Sara, geb. Hein, geb. 29. 4. 1883 in Pollnow, Krs. Schlawe, zule ohnhaft gewese y113“ Schlawe, zuletzt wohnhaft gewesen in 2 erlin N0 55, Hufelandstr. 17, G 8 8 2 . Aschert, Felix Israel, geb. 31. 5. 1869 in Breslau, zuletzt wohnhaft gewefen in Berlin W, Sächsische Straße 2 bei Cohn, Krauskopf, Rosalie Sara, geb. 24. 4. 1871 in Landsberg, zuletzt wohnhaft gewesen in Berlin W 30 Landshuter Str. 7, r 2 S Anna Sara, geb. 24. 8. 1876 in Landsberg, zuletzt wohnhaft gewesen in Berlin W 30 Landshuter Str. 7, Greger, Emil Israel, geb. 26. 7. 1864 in Budapest, zuletzt wohnhaft gewesen in Berlin⸗Charlottenburg, Sybelstr. 62 bei Israel, Greger, Rosa Sara, geb. Strauß, geb. 30. 1. 1870 in Nürnberg, zuletzt wohnhaft gewesen in Berlin⸗ Charlottenburg, Sybelstr. 62, bei Israel, Lindmann, Karl Israel, geb. 9. 4. 1882 in Mann⸗ heim, zuletzt wohnhaft gewesen in Berlin W 30, Speyerer Straße 10 bei Cohn, Li ndman n, Frieda Sara, geb. Hirsch, geb. 1. 3 1892 in Gera, zuletzt wohnhaft gewesen in Berlit W 30, Speyerer Str. 10,

in Berlin, zuletzt wohnhaft gewesen in Friedenan, Südwestkorso 61 bei Baumstein,