1942 / 300 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 22 Dec 1942 18:00:01 GMT) scan diff

Dritte Beila

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8 11“ 11“ 8. ““ m Reichs⸗ nzeiger Nr. 300 vom 22. Dezember 1942. S. 2

Bestände darf nur mit Genehmigung der Reichsstelle für Mineralöl verfügt werden. e eageeen Fegen diese Anordnung werden nach den & 10, 12 15 der Verordnung über den Warenverkehr

§ 4 Diese Anordnung gilt auch für die eingegliederten Ost⸗

gebiete und die Gebiete von Eupen, Malmedy und Moresnet. Berlin, den 21. Dezember 1942.

Der Reichsbeauftragte für Mineralöl.

bestraft.

8 1 8

Anordnung 11 Allgemeine Bestimmungen für eine Umlage der gewerblichen Wirtschaft zur Bewirtschaftung von Ein⸗ und Ausfuhrwaren (Umlageordnung) Auf Grund des Gesetzes über Erhebung von Umlagen in der gewerblichen Wirtschaft vom 28. Juni 1935 (RGBl. 1 S. 812) wird angeordnet:

I. Umlagepflicht und Umlageschuldner § 1

1) Die Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft ein⸗ P lich der Unternehmen des Verkehrsgewerbes, die im

treich, in den Alpen⸗ und Donau⸗Reichsgauen mit Aus⸗

nahme der nach dem 1. September 1939 neu hinzugekommenen Gebiete —, im Gau Sudetenland und im Memelland ansässig

jind, haben aus kriegsbedingten Gründen eine Umlage zu zahlen (Ausgleichsumlage). (2) Die Heranziehung der Unternehmen in den hiernach nicht b“ Gebieten des Großdeutschen Reichs bleibt vorbehalten.

§ 2

1 (1) Umlagepflichtig sind nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen:

a) alle Unternehmen, die eine Beitragsumlage an eine Industrie⸗ und Handelskammer gemäß § 1 oder § 2 der Ersten Verordnung zur Durchführung des Ge⸗ etzes über die Erhebung der Beiträge zu den Industrie⸗ und Handelskammern vom 8. September 1939 (RGBl. I S. 1738) zu zahlen haben oder die bei einer Handwerkskammer gemäß § 1031 Ge⸗ werbeordnung in der Fassung des Gesetzes vom

1936 (RGBl. I S. 131) beitragspflichtig ind,

b) gewerbliche Unternehmen, die keine Beitragsumlage im Sinne der Ziff. a), sondern nur einen Grund⸗ gie; zahlen, soweit sie gewerbesteuerpflichtig sind,

e) gewerbliche Unternehmen, die einer Hherstie güren

Fachgruppe des Handwerks angehören, sofern sie

nicht bereits unter Ziff. a) fallen, also bei einer

1 ustrie- und Handelskammer oder Handwerks⸗

mmer beitragspflichtig sind,

d) gewerbliche Arbeitsgemeinschaften, die als Unter⸗ nehmergemeinschaften selbständig gewerbesteuer⸗ pflichtig sind 2 Abs. 2 Ziff. 1 GewStG),

) gewerbliche Betriebe der öffentlichen Hand im Sinne des § 1 der 3. Verordnung zur Durchführung des Gewerbesteuergesetzes vom 13. 1. 1940 (ℳGBl. I. S. 284) z. B. Regiebetriebe —, die ganz oder

teilweise gewerbesteuerpflichtig sind. (2) Für gewerbliche Unternehmen, die nicht oder nur zu einem Teil nicht gewerbesteuerpflichtig sind, bleibt vor⸗ ehalten, die Heranziehung zur Ausgleichsumlage insoweit

anderweitig zu regeln. § 3

Bei neugegründeten Unternehmen entsteht die Umlage⸗ pflicht mit dem Zeitpunkt, in dem ein Unternehmen steuerpflichtig wird. Die Umlagepflicht erlischt mit dem Zeit⸗ punkt, in dem die Gewerbesteuerpflicht aufhört.

§ 4 (1) Umlageschuldner ist der jeweilige Rechtsträger eines umlagepflichtigen Unternehmens. 9) Bei Wechsel des Rechtsträgers jeder Rechtsträger anteilig entsprechend der Dauer seiner Rechtsträgerschaft F. Zahlung der Umlage verpflichtet. Bei Uebereignung des Unternehmens im ganzen im Sinne des § 116 Reichsabgaben⸗ ordnung haftet der Erwerber als Rechtsnachfolger für die Umlage des Veräußerers, soweit sie auf die Zeit seit dem Beginn des letzten vor der Uebereignung liegenden Erhebungs⸗ zeitraumes entfällt.

II. Erhebungszeitraum

Umlage wird erstmalig als „Ausgleichsumlage

1942/43“ für v vom 1. Oktober 1942 bis 31. März I

1943 erhoben. 1. April 1943 ist Erhebungszeitraum eweils der Zeitraum vom 1. April eines Jahres bis 31. März

auf Grund welcher Bemessungsgrundlage sich die Voraus⸗ zahlungen berechnen.

(2) Ist die Summe der Vorauszahlungen, die bis zur Bekanntgabe des neuen Umlagebescheides zu entrichten waren, kleiner als die Umlage, die sich nach dem bekanntgegebenen Umlagebescheid für die veranlagten Fälligkeitszeitpunkte er⸗ gibt, so ist der Unterschiedsbetrag innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des neuen Bescheides nachzuentrichten.

(3) Ist die Vorauszahlung, die bis zur Bekanntgabe des neuen Umlagebescheides zu entrichten war, Pößer als die Umlage, die sich nach dem bekanntgegebenen Umlagebescheid ergibt, so wird der Unterschiedsbetrag durch Aufrechnung oder Zurückzahlung ausgeglichen. .

(4) Die Vorschriften der Absätze 2 und 3 gelten ent⸗ sprechend, wenn die maßgebliche Bemessungsgrundlage nach⸗ träglich eine Aenderung erfährt.

3 § 10 Herabsetzung der Vorauszahlungen

Die Vorauszahlungen können auf Antrag angemessen erabgesetzt werden, wenn zu erwarten steht, daß die bis zur eststellung der endgültigen Umlage zu zahlenden Voraus⸗ hlungen die endgültige Umlage um mehr als 10 v. H. über⸗

28 würden. Dem Antrag ist stattzugeben, wenn ein Unter⸗ nehmen in geeigneter glaubhaft macht, daß voraussicht⸗ lich die maßgebliche Bemessungsgrundlage gegenüber dem Vorjahre entsprechend niedriger sein wird.

Freibetrag

9 Von der für die Berechnung der Umlage gemäß § 6 8 etzten Bemessungsgrundlage ist ein Freibetrag abzu⸗ * Die Höhe des Freibetrages wird durch besondere An⸗ ordnung bestimmt. (2) 2— Bestimmung findet auf die Vorauszahlungen sinngemäße Anwendung. 8 12

Befreiungen

Von der Verpflichtung zur Zahlung der Umlage und der Vorauszahlungen sind befreit: a) Unternehmen, bei denen die Umlage den Betrag von R.ℳ 5,— nicht übersteigen würde; 1 b) ferner auf Wntrag Unternehmen, deren Betrieb eingestellt ist, 88 die Zeit der Betriebseinstellung. fallen nicht vorübergehende Unter⸗ rechungen der gewerblichen Tätigkeit, insbesondere die durch die Art des Betriebes veranlaßt ind 6. B. das Ruhen sog. Saisonbetriebe).

IV. Einziehung der Umlage 88 § 13 Einziehungsstellen 88

(1) Die Einziehung der Umlage erfolgt durch die Tee und Handelskammern und Handwerkskammern. oweit mit der Einziehung der Kammerbeiträge die Ge⸗ meinden sind, gilt dies entsprechend auch für die ä age. Den Gemeinden wird für die Uebernahme der Einziehung eine mit Zustimmung des Reichsministers des Innern Se eae Entschädigung gewährt. (2) Zuständig für die Einziehung 5 jeweils die Industrie⸗ und Handelskammer oder Handwerkskammer, bei der ein

beitragspflichtig ist. Für nicht beitragspflichtige

Unternehmen ist, soweit es sich um Unternehmen handelt, die einer unmittelbaren Fachgruppe des Fen heg⸗ angehören, die Handwerkskammer zuständig, in deren Bezirk sich die Geschäftsleitung des Unternehmens befindet. Für alle übrigen nicht beitragsplichtigen Unternehmen ist die Industrie⸗ und Handelskammer zuständig, in deren Bezirk sich die Geschäfts⸗ leitung des Unternehmens befindet. ie danach zuständige Industrie⸗ und Handelskammer hat in diesen Fällen jedoch die Einziehung der zuständigen Handwerkskammer zu über⸗ tragen, wenn es sich um ein überwiegend handwerkliches Unternehmen handelt.

(8) Ist ein Unternehmen bei mehreren Industrie⸗ und Handelskammer oder mehreren Handwerkskammern bei⸗ tragspflichtig (Unternehmen mit mehreren Betriebsstätten), so ist die der Kammer einzuziehen, in deren Be⸗ irk sich die⸗ Geschäftsleitung des Unternehmens befindet der Geschäftsleitung).

(4) Ist ein Unternehmen gleichzeitig bei einer Industrie⸗ und Handelskammer und bei einer Handwerkskammer bei⸗ tragspflichtig, so gilt folgendes:

a) 8* der einheitliche Gewerbesteuermeßbetrag des esamtunternehmens zum Zwecke der Verechnung des Industrie⸗ und Handelskammer⸗ und des Hand⸗ werkskammerbeitrages nach den Anteilen, die auf die Industrie⸗ und Handelskammer und Handwerks⸗ kammer entfallen, Vnfgr eine so ist das Unternehmen auch entsprechend diesen Anteilen von den beteiligten Kammern zur Umlage heranzuziehen. Der Freibetrag ist von den beteiligten Kammern anteilmäßig zu berücksichtigen.

zu stellen und die erforderlichen Auskünfte zu erteilen. Sie sind verpflichtet, auf Verlangen der Kammer den Gewerbe⸗ steuermeßbescheid zur Einsichtnahme vorzulegen und andere

Beweismittel beizubringen. Die Verordnung über Auskunfts⸗ pflicht vom 13. Juli 1923 (RGBl. I S. 723) bleibt unberührt. (2) Unternehmen, die ihren Verpflichtungen zur Aus⸗

kunftserteilung und zur Vorlage von Unterlagen nicht oder nicht fristgerecht nachkommen, können schätzungsweise veran⸗ Die Schätzungsveranlagung ist dem säumigen Unternehmen vorher unter Mitteilung einer Frist anzu⸗

lagt werden.

drohen, bis zu deren Ablauf das Unternehmen noch die er⸗ forderlichen Angaben oder Unterlagen liefern kann. Säumniszuschläge 1 8

(1) Bleibt ein Unternehmen länger als 14 Tage mit der lung der fälligen Umlage im Rückstand, dann ist ein

äumniszuschlag zu erheben. Der Zuschlag beträgt 1 v. H. des rückständigen Betrages für jeden angefangenen Monat des Rückstandes, mindestens aber Rℳ 5,—.

(2) Säumniszuschläge können erlassen werden, wenn die 8

Säumnis auf entschuldbare Umstände zurückzuführen ist. 8 88

V. Einspruchs⸗ und Beschwerdeverfahren § 17

(1) Wird ein Unternehmen durch die Heranziehung zur

Umlage in seiner Leistungsfähigkeit oder in seinem Bestand

ernstlich gefährdet, kann es Einspruch einlegen und beantra- gen, daß ihm die Umlage gestundet oder ganz oder teilweise

erlassen wird. Ueber die Zulässigkeit des Einspruchs und den Antra setzte Schiedsstellen nach Anhörung der für das deständigen fachlichen Gliederungen. Wird ein Unternehmen

gleichzeitig von einer Industrie⸗ und Handelskammer und einer Handwerkskammer herangezogen, so ist für die Entschei⸗

dung über den Einspruch die bei der Reichsgruppe Handwerk

gebildete Schiedsstelle zuständig, wenn die Einziehung des rößeren v einer Handwerkskammer Cee . Glie⸗

übrigen ist die Schiedsstelle für den Bereich der fachlichen

derung zuständig, in deren fachlichen Zuständigkeitsbereich die .Gehört ein Unternehmen mehreren fachlichen Gliederungen an, so entscheidet die

Tätigkeit des Unternehmens fällt.

Schiedsstelle bei derjenigen Gliederung, welche das Unter⸗ nehmen hauptsächlich betreut. Hat ein Unternehmen die Um⸗

lage zu gleichen Anteilen an eine Industrie⸗ und Handels⸗

kammer und Handwerkskammer abzuführen, so soll die zu⸗ ständige Schiedsstelle für den Bereich einer fachlichen Gliede⸗ rung den Cenir an die Schiedsstelle für das Handwerk ab⸗ eben, wenn der Schwerpunkt der gewerblichen Tätigkeit des nternehmens beim Handwerk liegt.

(2) Glaubt ein Unternehmen in unrichtiger Anwendung der Bestimmungen herangezogen zu werden, kann es Beschwerde einlegen. Ueber die Zulässigkeit der Beschwerde und die Be⸗

schwerde selbst entscheidet die Industrie⸗ und Handelskam⸗

mer, von der ein Unternehmen zur Umlage herangezogen wird. Wird ein Unternehmen gleichzeitig von einer Indu⸗ strie- und Handelskammer und einer Handwerkskammer her⸗ angezogen und richtet sich die Beschwerde gegen die Anwendung einer Vorschrift, die die grundsätzliche Umlagepflicht betrifft

und deshalb nicht allein für die Umlagepflicht bei eines Kam⸗

mer von Bedeutung ist, so ist für die Entscheidung hierüber

die Kammer zuständig, auf die der größere Umlageanteil 13

Abs. 3 a) entfällt, bei gleichen Anteilen die Industrie⸗ und Handelskammer. Gegen die Entscheidung der Industrie⸗ und Handelskammer bzw. Handwerkskammer ist die weitere Be⸗ schwerde gegeben, wenn die zuständige Kammer dies wegen der grundsätzlichen Bedeutung oder wegen der besonderen Um⸗ stände des Einzelfalles zuläßt. Ueber die weitere Beschwerde entscheidet die Reichswirtschaftskammer, die die Entscheidung qguch einer besonderen Schiedsstelle übertragen kann.

(3) Die Umlagebescheide haben einen Hinweis darüber zu enthalten, daß und unter welchen Voraussetzungen dem Schuldner die Möglichkeit des Einspruchs und der Beschwerde

offensteht und bei welcher Stelle und innerhalb welcher Frist diese Rechtsbehelfe anzubringen sind. (4) Die Kosten einer ablehnenden Entscheidung fallen

dem Einspruchs⸗ bzw. Beschwerdeführer zur Last. Im übri⸗ gen werden die des Einspruchs⸗ und Beschwerde⸗

verfahrens durch besondere Anordnung (Einspruchs⸗ und Be⸗ schwerdeordnung) geregelt. 1

§ 18 9 Durch einen Einspruch oder Verpfl

7

aufgehoben. (2) Die zuständige Industrie⸗ und Handelskammer bzw.

Handwerkskammer wie auch die sonstigen Stellen, die zur

Entscheidung über die Rechtsbehelfe des § 17 berufen sind, können für den Fall, daß die Rechtsverfolgung nicht aussichts⸗

los erscheint, durch vorläufige Entscheidung bestimmen, daß bis zum Vorliegen der endgültigen Entscheidung die Umlage zur Beitreibung der fälligen

gestundet wird oder Maßna Umlage nicht einzuleiten oder fortzuführen sind. 8

entscheiden von der Reichswirtschaftskammer einge⸗

schwerde wird die ichtung zur Zahlung des fälligen Umlagebetrages nicht

zum veutschen Reichsanzeiger und Preutzischen e

Berlin, Dienstag, den

Zinsherabsetzungsangebot

Aaheber der 4 ½ % H.ℳ⸗Pfand⸗ eihe 9 und Erweiterungsaus⸗

andwirtschaftlichen 1 Sachsen.

über das Verfahren beim Umtaus

von Schuldverschreibungen der Kredit⸗ institute vom 8. Dez. 1941 (RGBl. 1 Nr. 138) bieten wir hiermit den In⸗

habern unserer . 4 ½ % EK.ℳ⸗Pfandbriefe Reihe 9 und Erweiterungsausgabe (Kenn⸗Nr. 21 016)

mit Wirkung vom 1. Juli 1943 ab die Herabsetzung des Zinsfußes

auf 4 % an.

Die Inhaber, die statt der Zinsher⸗ absetzung die Bareinlösung ihrer Stücke aufgefordert, die Stücke mit Zinsscheinen per 2. Januar 1944 8 und Erneuerungsscheinen bis

estens zum 1. März 1943 mit einem Antrag auf Bareinlösung bei Die fritgemäß ein⸗ der

als zum 1. Juli 1943 ur Rückzahlung gekündigt und werden

wünschen, werden

spät uns einzureichen gereichten Stücke gelten gemä Verordnun

zu diesem Termin in bar eingelöst.

Für diejenigen Stücke, die nicht bis zum 1. März 1943 zur Bareinlösung eingeliefert sind, gilt das Angebot zur 1“ des Zinsfußes auf 4 %

irkung vom 1. Juli 1943 ab nach § 1 Abs. 1 der Verordnung als

mit

angenommen.

ie Zinssenkung it gemäß § 5 der päteren Inhaber

Verordnung jedem der Stücke gegenüber wirksam.

Mit Rücksicht auf die vorstehende Be⸗ banntmachung werden die Depotbanlen gemäß dem Erlaß des Herrn vespenn

wirtschaftsministers vom 8. Dez. 1

IV Kred. 19 082/41 ihren ein⸗ elnen Depotkunden keine besondere das Angebot zu⸗

Mitteilung über kommen lassen. Dresden, im Dezember 1942. Der Landwirtschaftliche Kredit⸗ verein Sachsen.

7. Aktiengesellschanen

Emder Dampferkompagnie Aktien⸗

[873201, gesellschaft, Emden.

Die Aktidnäre der Emder Dampfer⸗ kompagnie Aktiengesellschaft, Emden, werden hiermit zu der auf Dienstag, den 12. Janunar 1943, 10 Uhr, in den Geschäftsräumen der Gesellschaft, Emden, Hindenburgstraße 44 II, anbe⸗ außerordentlichen Haupt⸗

vaumten versammlung eingeladen. Tagesordnung:

1. Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern.

2. Verschiedenes.

Bezüglich der Legitimation der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigten Aktionäre verweisen wir

auf § 13 der Satzan en.

Emden, den 18. 1942.

Emder Dampferkompagnie Aktiengesellschaft.

Dr. Nübel. Heimberg.

Kreditvereins luf Grund des § 4 der

Schöfferhof⸗Binding⸗Brauerei [87878]1 Aktiengesells chaft. Einladung.

Wir laden die Aktionäre unserer Ge⸗ ellschaft zu der am Dienstag, den 2. Jannar 1943, 12,45 Uhr, im

Sitzungssaal der Dresdner Bank, Frank⸗ furt a. M., Adolf⸗Hitler⸗Anlage 7, statt⸗ iden sechsundfünfzigsten ordent⸗

lichen Hauptversammlung ein. Tagesordnung:

1. üch 1 des Jahresabschlusses⸗ Berichten des Vorstandes und Anfsichtsrates für das Ge⸗

mit den

1 schäftsjahr 1941/42. n. Hepfüg⸗ des Reingewinns.

8. Entlastung des Vorstandes und

Aufsichtsrates. 4. Wahlen des 8. Wahl des Absch.

assung über die Verteilung

ußprüfers für das

[373255 1 Lokalbahn Neumarkt⸗Waizenkirchen⸗ Peuerbach, Aktiengesellschaft. Kundmachung.

Die 32. ordentliche Hauptver⸗ sammlung der Aktionäre der Lokal⸗ bahn Neumarkt⸗ Waizenkirchen⸗ Peuerbach Aktiengesellschaft findet am 27. Januar 1943 um 15 Uhr in Gmunden, Arkadenhaus, statt.

Tagesordnung:

1. Vorlage des Geschäftsberichtes des Vorstandes und des Jahres⸗ abschlusses für das Geschäftsjahr 1941 mit dem Bericht des Auf⸗ ichtsrats sowie Beschlußfassung ijerüber.

2. Entlastung des Vorstandes und des Aufsichtsrates. .

3. Wahlen zum Iöö“

4. Beschlußfassung über das neue Be⸗ triebsübereinkommen.

Gmunden, am 19. Dezember 1942.

Der Vorstand.

[37312 Ostquell⸗Brauerei A.⸗G.

Frankfurt⸗Oder, gegr. 1870.

Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zur Hauptversamm⸗ lung am Sonnabend, den 16. Ja⸗ nuar 1943, 12 Uhr, im Büro⸗ gebäude der Brauerei, Frankfurt, Oder, eingeladen.

Tagesordnung: 1. Entgegennahme des Geschäftsbe⸗ richts nebst Bilanz und inn⸗ und Verlustrechnung für das Rech⸗ nungsjahr 1941/42. 2. Beschlußfassung über die Gewinn⸗ verteilung. 3. Beschlußfassung über die Entlastung des Vorstandes und des Aufsichts⸗ rats. 4. Aufsichtsratswahlen. 5. Wahlen des Wirtschaftsprüfers. Zur Teilnahme an der mptver⸗ sammlung sind die Aktionäre berechtigt, welche spätestens am dritten Werk⸗ tage vor der Hauptversammlung, den Tag der Hauptversammlung nicht mitgerechnet, ihre Aktien bei der Ge⸗ sellschaft hinterlegt haben oder die ge⸗ schehene Hinterlegung bei einer öffent⸗ lichen Behörde oder bei einem Notar durch Einreichung einer Bescheinigung dieser Stelle über die Niederlegung nachgewiesen haben. Ueber die ge⸗ schehene Niederlegung der Aktien oder der Bescheinigung ist den Aktionären eine Bescheinigung zu erteilen, welche als Einlaßkarte zur Hauptversamm⸗ lung dient. In der Bescheinigung ist die Zahl der Stimmen, welche den e8. s 28 nach § 19 zustehen, anzu⸗ geben. 3

Frankfurt, Oder, 14. Dezbr. 1942. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats

der Ostquell⸗Brauerei A.⸗G. H. Jungclaussen, Oekonomierat.

[37369] Hitdorfer Brauerei Aktiengesellschaft, Köln. Wir beehren uns, die Herren Aktio⸗ näre unserer Gesellschaft zur Teilnahme an der ordentlichen Hauptversamm⸗ lung für Samstag, den 16. Januar 1943, 13 Uhr, in den Räumen des Hotels Monopol⸗Metropol in Köln,

Wallrafplatz 5, einzuladen.

1. Vorlage des Jahresabschlusses und der Berichte des Vorstandes und des Aufsichtsrates für das Ge⸗ chäftsja r 1941/42.

2. 8 eschlußfassung über die Vertei⸗ lung des Reingewinnes.

3. Besctutasunge über die Ent⸗ lastung von Vorstand und Auf⸗ sichtsrat.

4. Wahl des Wirtschaftsprüfers.

Diejenigen Aktivnäre, die an der

ordentlichen Hauptversammlung teil⸗

nehmen wollen, müssen gemäf 17 un⸗ seres g- ie Fese0 —h pätestens bis zum 13. Januar 1943 ihre

Aktien oder die über diese lautenden

Hinterlegungsscheine einer deutschen

Wertpapiersammelbank

1“

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taatsanzeiger

8

22. Dezember

1

[1873138231 1

Spiegelglas Union AG., Fürth i. Bay. Kraftloserklärung der nicht zum Umtausch in neue Aktien ein⸗ gereichten alten Aktien.

Unter Bezugnahme auf unsere Be⸗ kanntmachungen im Deutschen Reichs⸗ anzeiger Nr. 213 vom 11. September 1942, Nr. 239 vom 12. Oktober 1942 und Nr. 262 vom 7. November 1942, mit denen wir zur Einreichung der alten Aktien auf den früheren Firmen⸗ namen zwecks Umtauschs in neue bis een 19. Dezember 1942 aufge⸗ ordert haben, erklären wir die noch nicht eingereichten Aktien für kraftlos. Die an Stelle der für kraftlos erklärten alten Aktien tretenden neuen Aktien werden für Rechnung der Empfangs⸗

berechtigten hinterlegt. 1“ Der Vorstand.

[37315]

Einladung zur ordentlichen Haupt⸗ versammlung der „Johannishof A.⸗G. Weingroßhandlung“ in Saar⸗ brücken am Sonntag, den 17. Ja⸗ nuar 1943, 15 Uhr, im gelben Saal des Hauses.

Tagesordnung:

1. Vorlage des 1eee des Vorstandes und Aufsichtsrats, der Bilanz, der Gewinn⸗ und Ferkuße rechnung für das Geschäftsjahr 1941/1942.

Besc ußfasscne über die Verwen⸗ dung des Reingewinnes.

„Beschlußfassung über die Entlastung des Vorstandes und Aufsichtsrates. Neuwahl des Aufsichtsrates.

.Wahl des Abschlußprüfers für das Geschäftsjahr 1942/1943.

.Beschlußfassung über die Erhöhung des Grundkapitals um einen Be⸗ trag bis zu Rℳ 100 000,— durch Ausgabe neuer auf den Namen lautende Stammaktien zu je H.ℳ 1000,— zum Nennwerte unter Ausschluß des gesetzlichen Bezugs⸗ rechtes der Aktionäre.

Ermächtigung des Aufsichtsrates, nach durchgeführter Kapitalerhö⸗ hung die das Grundkapital be⸗ treffenden Bestimmungen der 8§§ 4, 5, 19 der Satzung bepechem ab⸗ ändern.

Beschlußfassung über Abänderung des § 19 der Satzung (Stimmrecht). Nach durchgeführtem Umtausch der Aktien zu KRℳ 20,— erhalten se Rℳ 100,— des Stammkapitals eine Stimme.

9. b

Saarbrücken, den 22 Dezember 1942.

Der Vorstand.

[37372] Essener Aktien⸗Brauerei Carl Funke A. G., Essen.

Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hierdurch zu der am Samstag, dem 16. Januar 1943, 14 Uhr, in Köln im Hotel Monopol⸗Metropol stattfindenden ordentlichen Hauptver⸗ sammlung eingeladen.

E111“ 8

1. Vorlage des festgeste ten Jahres⸗ abschlusses über das Geschäftsjahr 1941/42 sowie der Berichte des Vorstands und Aufsichtsrats.

„Beschlußfassung über die Gewinn⸗ verteilung.

„‚Beschlußfassung über die Entlastung des Vorstands und des Aufsichts⸗ rats.

4. Aufsichtsratswahl.

5. Wahl des Abschlußprüfers.

Zur Teilnahme an der Hauptver⸗ sammlung sind nur diejenigen Aktio⸗ näre berechtigt, die

bei unserer Gesellschaft,

bei einem deutschen Notar

bei einer zur Entgegennahme der Aktien befugten Wertpapier⸗ sammelbauk

bei der Deutschen Bank, Filiale

8 8. 5 b

[37314] 8 8 Kochs Adlernähmaschinen Werke AG., Bielefeld.

Ausgabe neuer Gewinnanteil⸗ scheinbogen.

Zu unseren Aktien über Rℳ 400,— werden ab sofort neue Gewinnanteil⸗ scheinbogen, enthaltend die Gewinn⸗ anteilscheine Nr. 23 32 und Erneue⸗

rungsschein,

in Bielefeld

bei der Deutschen Bank Filiale Bielefeld, in Berlin bei der Deutschen Bank, bei der Reichs⸗Kredit⸗Gesellschaft Akt.⸗Ges. ausgegeben. Bei der Erhebung der neuen Gewinnanteilscheinbogen sind die alten Erneuerungsscheine, auf der Rück⸗ seite mit dem Namen des Einreichers (Firmenstempel) versehen, zusammen mit einem doppelten, arithmetisch ge⸗ ordneten Nummernverzeichnis einzu⸗ reichen. ielefeld, im Dezember 1942.

Kochs Adlernähmaschinen 8 Werke AG. 8 Der Vorstand. Delius. Hermann.

[37323] Wassergas⸗Schweißwerk Aktien⸗ gesellschaft, Worms. Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hierdurch zu der am Dienstag dem 12. Januar 1943, vormittags 11 Uhr, im Verwaltungsgebäude der Mannesmannröhren⸗Werke, Düsseldorf, stattfindenden ordentlichen Hauptver⸗ sammlung eingeladen. Tagesordnung:

1. Vorlage des Geschäftsberichtes, des Jahresabschlusses und des Auf⸗ sichtsratberichtes für das Geschäfts⸗ jahr 1941/42.

Beschlußfassung über die Verwen⸗ dung des Reingewinnes.

.Bes lußfasfung über die Ent⸗ lastung des Vorstandes und des Aufsichtsrates.

4. ke 2. zum Aufsichtsrat.

5. Wahl des Abschlußprüfers für das

geschästs zahe 1942/43,

Zur Teilnahme an der Hauptver⸗ sammlung sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die ihre Aktien spätestens am S. 1. 1943 innerhalb der üb⸗ lichen Geschäftsstunden

bei der Gesellschaftskasse,

bei der Deutschen Bank, Berlin,

bei einem Notar oder

bei einer zur Entgegennahme der Aktien befugten Wertpapiersam⸗ melbank

hinterlegen. Düsseldorf, im Dezember 1942. Wassergas⸗Schweißwerk A. G. Der Vorstand.

1“

[37322]

Gemäß den Beschlüssen in den HKern. versammlungen der Bank für Industrie und Verwaltung ne ernschelt Ber⸗ lin, und der Eyacher Kohlensäure⸗In⸗ dustrie Aktiengesellschaft, Berlin, vom 30. Oktober d. J. haben die Vorstände der beiden Gesellschaften die Ver⸗ schmelzung der Eyacher Kohlensäure⸗ Industrie Aktiengesellschaft (über⸗ tragende Gesellschaft) mit der Bank für Industrie und Verwaltung Aktiengesellschaft (aufnehmende Ge⸗ sellschaft) vereinbart. Die Verschmel⸗ zung wird in der Weise durchgeführt, daß an die außenstehenden Aktionäre der Eyacher Kohlensäure⸗Industrie Aktiengesellschaft für je nom. Hℳ 5000,— eingereichte Aktien der Ey⸗ acher Kohlensäure⸗Industrie Aktien⸗ gesellschaft nom. R. 3000,— be⸗ richtigte Aktien Lit. A der Bank für Industrie und Verwaltung Aktien⸗ gesellschaft zu Berlin mit Gewinn⸗ berechtigung ab 1. Juli 1942 aus⸗ gegeben werden. Als Treuhänder ge⸗ mäß § 240 Abs. 2 Akt.⸗G. ist die Ber⸗ liner Handels⸗Gesellschaft zu Berlin bestellt.

¶[37317]

Gas⸗ und Elektricitätswerke Senftenberg A.⸗G., Bremen.

Einladung zur außerordentli 8 Hauptversammlung unserer Gesell⸗ schaft auf Sonnabend, den 16. Ja⸗ nuar 1943, 12 Uhr, in den schäftsräumen der Firma, Bremen, Obernstraße 14.

Tagesordnung:

Wahl zum Aufsichtsrat. Stimmberechtigt sind nur solche A tien, welche spätestens bis zum 13. Januar 1943 im Geschäfts⸗ lpzal unserer Gesellschaft, Bremen, Aee 14, bei der Städtischen Sparkasse Senftenberg, Senften berg, N. L., bei einem deutschen Notar und bei einer Wertpapier sammelbank bis zum Schluß der Ver⸗ sammlung hinterlegt werden. An Stelle der Aktien kann auch der Hin⸗ terlegungsschein einer deutschen Wertpapiersammelbank hinterlegt

werden.

Der Hinterlegung bei einer Hinter⸗ legungsstelle wird dadurch genügt, daßz die Aktien mit Zustimmung der * terlegungsstelle für sie bei einem Kro⸗ ditinstitut bis zur Beendigu der Hauptversammlung gesperrt werden.

Der Vorstand. H. Theuerkauf.

[37376] 1 Balatum Aktiengesellschaft.

Die Aktionäre unserer Fadnbn« werden hiermit zu der am Donners⸗ tag, den 28. Januar 1943, mit⸗ tags 12 Uhr, in den Räumen de Commerzbank in Düsseldorf, Düsseldorf, Hermann⸗Göring⸗Straße 19, statt⸗ findenden ordentlichen Hauptver⸗ sammlung eingeladen. 1

Tagesordnung: 1. Geschäftsbericht des Vorstandes so⸗ wie Vorlegung des Jahresab⸗ schlusses per 30. Juni 1942. Bericht des Aufsichtsrats über die vorgenommene Prüfung.

2. Beschlußfassung über die Entlastun

des Vorstands und Aufsichtsrats.

Aufsichtsratswahlen. 8

„Wahl des Abschlußprüfers für das

Geschäftsjahr 1942/43. M

5. Verschiedenes. 8

An der ordentlichen Hauptversamm⸗ lung kann jeder Aktionär teilnehmen. Zur Ausübung des Stimmrechtes sind jedoch nur die Aktionäre berechtigt, di ihre Aktien bis spätestens am 23. Ja⸗ nuar 1943 bis zum Ende der Schalterstunden

bei unserer Gesellschaftskasse in

Neuß oder bei der Commerzbank in Düssel⸗ dorf hinterlegt haben und dort bis zur Be⸗ endigung der Hauptversammlung be⸗ lassen.

Die Hinterlegung ist auch dann ord⸗ nungsmäßig erfolgt, wenn die Aktien mit Zustimmung einer Hinterlegungs⸗ stelle für sie bei einem anderen Kredit institut verwahrt und bis zur Beendi⸗ gung der Hauptversammlung gesperrt werden. 8

Neuß, den 19. Dezember 1942.

Der Aufsichtsrat. 8 Bandel, Vorsitzer.

[37377]

Die Aktionäre der Berliner Kindl Brauerei Aktiengesellschaft werden hiermit zu der am Sonnabend, den 16. Januar 1943, vormittags 11 Uhr, im Sifemspösae der Gesell⸗ schaft in Berlin⸗Neukölln, Jägerstr. 16 bis 31, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung eingeladen.

Tagesordnung:

1. Vorlegung des Geschäftsberichts und des festgestellten Jahresab⸗ schlusses für das Geschäftsjah 1941/42.

„Erteilung der Entlastung an Vor⸗ stand und Aufsichtsrat.

verteilung.

g nächsten Jahres (Umlagejahr).

III. Berechnung und Fälligkeit der Umlage § 6 Bemessungsgrundlage und Umlagesatz 6

Die Sehieg grunglage und der Umlagesatz, auf Grund deren sich die Umlage errechnet, werden durch besondere An⸗ ordnung festgesetzt.

Geschäftsjahr 1942/43. . Essen, Zur düftalahn, an der Hauptver⸗ ö F.e Iahch ggathe bei der Commerzbank, Aktien⸗ Nachdem die Verschmelzung am

6 sammlung sind diejenigen Aktionäre be⸗ 8 ; gesellschaft, Filiale Efsen 15. Dezember 1942 im Handelsregister In Hälfte der vorgesehenen Umlage von der 5 19 Frchtigt, ie gemäß § 21 der Satzung e 5 Köln, bei der Dresdner Bank, Filiale unserer Gesellschaft ee. wöchen Geschäftsjahr 1942

ndustrie⸗ und Handelskammer und der Handwerks⸗ (1) Die Beitreibung der geschuldeten Beträge einschließ⸗ ihre Aktien oder die von einem deut⸗ Essen, ist, fordern wir die außenstehenden Die Aktionäre, welche an der Haupt kammer zu veranlagen. schen Notar oder einer Wertpapier⸗ 18. Aktien hinterlegt haben bis zur User forn. der Eyvacher nhhftssewder versammlung teilnehmen wollen, beültsen

: b Hauptkasse Behrenstr. 35/39 8 1 2 EE1““ b

8 Der Freibetrag ist von der Industrie⸗ und sammelbank ausgestellten Hinter⸗ J seendigung der Hauptversammlung. Industrie Aktiengesellschaft hiermit ihre Aktien oder Hinterlegungsscheine

Fandelsk 8. e 8 8 dwerk 1 legungsscheine bis zum 9. Jannar geeree. A. Aöln, An Die Hinterlegung hat während der 8 ihre Aktien spätestens bis zum der Reichsbank, einer Wertpapier⸗ H ammer und der Handwerkskammer je zur 1 1 den Dominikanern 15/27, g . 1 b Hälfte zu berücksichtigen. 1943 bei der Gesellschaft oder einer ebruar 1943 bei der Berliner sammelbank oder eines deutschen

8 8 1 b bei der Commerzbank, Köln, Unter üblichen Geschäftsstunden zu geschehen. 15. F 2 1. . § 7 (5) Die Absätze 3 und 4 gelten entsprechend, wenn ein geschuldeten Beträgen einzuziehen. d- g Stellen hinterlegt Sachsegthausen 21/27, Die vemeerlegung ist auch dann ord⸗ Handels⸗Gesellschaft zu Berlin wäh⸗ Notars mit doppeltem Nummernver Umlageschuld und Gewerbesteͤi lrlre Unternehmen gleichzeitig bei mehreren Industrie⸗ und Han⸗ 1

zur Beendigung der bei ei deut Not der bei nungsmäßig erfolgt, wenn Aktien mit rend der üblichen Geschäftsstunden zur zeichnis spätestens am 13. Januau delsk d 3 VII. Verjährun Feewennmn dort belassen: bEE Finter⸗ Zustimmung der Hinterlegungsstelle B des Rechts auf Aus⸗ 1943 bei der Gesellschaftsbasse oder „Ist einem Unternehmen die Gewerbesteuer ganz oder 8 ““] beitpaspflichtsg 18 8 88 1“ teilweise erlassen, so vermindert sich die Umlage anteilsmäßig § 14 8 § 20

er deren legen und bis zur Beendigung der für sie bei anderen Banken bis zur Be⸗ händigung von berichtigten Aktien der Dresdner Bank in Berlin ode Niederlassungen in Dresden, Hauptversammlung dort belaf in gleichem Umfange. 8 Umlagebescheid Der Anspruch auf Zahlung der Ausgleichsumlage unter⸗ 1

.Wahlen für den Aufsichtsrat.

2 3. Beschlußfassung über die Gewinn⸗ 4 5. Wahl des SSehe een für das

Besteht eine Aufteilung des einheitlichen Gewerbe⸗ zive 8 steuermeßbetrages nicht, so ist das Unternehmen je VI. Beitreibung

lich entstandener Nebenkosten erfolgt durch die Industrie⸗ und

Handelskammern und Handwerkskammern nach Maßgabe der

Bestimmungen, die für die Beitreibung von Beiträgen gelten. (2) Die Kosten der Beitreibung sind zusammen mit den

Frankfurt a. M., Leipzig und Im Falle der Hinterlegung bei Sperrdepot gehalten werden, Verwaltung Aktiengesellschaft, Ber⸗ Berlin oher dem Bankhaus Ber München, einem deutschen Notar . einer Sie hat so zeitig zu erfolgen, daß lin, einzureichen. & Sohn in Berlin hinterlegt haben

Fauigteit v11111““ Bank für Brauindustrie, Berlin, Wertpapiersammelbank ist die von zwischen dem Tag der Heinter⸗ Alktien, die vis zu dem festgesetzten Die Hinterlegun ist auch dann ord⸗ älligkeit . - 1 er un innt mi auf des Kalenderjahres, in welchem der 8 Di itpunkte, z die höhe der Umlage zu erteilen, aus dem zu ersehen ist, wie ir. gaum 5) endet. Ist die Zahlung Berlin, ung spätestens am 14. Januar versammlung mindestens drei Tage worden sind oder die zum Umtausch in Zustimmung einer Hinterlegungsstelld „Die Zeitpunkte, zu denen die Umlage erden sich diese errechnet. Ueber geleistete Vorauszahlungen ist in geschoben oder gestundet worden, so beginnt die Verjährung Banthaus Hardy & Co. G. m. 1943 bei der Gesellschaftskasse ein⸗ freibleiben. Im Falle der Hinter⸗ berichtigte Aktien Lit. A der Bank für für sie bei einer anderen Bank bis zuh durch besondere Anordnung bestimmt. m Umlagebescheid gemäß 8 9 abzurechnhen. d f b. H., Berlin zureichen. legung bei einem deutschen Notar und Verwaltung Akttengesell- Sesedefueg der Hauptversammlung . 8 die Stundung ist. Bei hinterzogenen Umlage⸗ & Co., Frankfurt a. M., üunpastelle wird dadurch genügt, daß ist die von auszustellende Be⸗ reichen, werden semaß § 179 Akt.⸗G. sterlegung wird den Aktionären di 11““ Borauszahlungen Auskunftspflicht beträgen verjährt der Anspruch nicht, bevor die Strafverfol⸗ Bayerische Vereinsbank, Mün⸗ die Aktien mit Safinraa er Fender scheinigung über die Hinterlegung für kraftlos erklärt. auf ihren Namen lautende Stimug⸗ 1 Sollte die für die Berechnung der Umlage maßgeb 8 8 60) Auf B ul⸗ 2 haben di epflichtig . u 8 gung und Strafvollstreckung verjährt sind. Die Verjährung chen. legungsstelle für sie bei einem Kredit⸗ spätestens einen Tag nach Abla⸗ Berlin, im Dezember 1942. karte erteilt, welche zugleich als Aus⸗ 8 . d. 1 2 erlangen haben die umlagepflichtigen Unter⸗ 1

nicht rechtzeitig vorliegen, sind zu nehmen den an dem Umlageverfahren beteiligten Stellen durch jede Anerkennung des Zahlungspflichtigen, durch eine der Hauptversammlung vorzuweisen. versammlung gesperrt werden. sellschaft einzureichen. Aktien e 1 Berlin, den 21. Dezember

jfilie 1 und di nga, Frankfurt a. M., 17. Dezember 1942. öln, den 18. Dezember 1942. Essen, den 19. ember 1942. jetzt: Fobhtensaure⸗ ustrie Berliner Kindl Brauerei

schriftliche Zahlungsaufforberung und durch jede Handlung, 8 tt die die zuständige Einziehungsstelle zur Feststellung des An⸗ Der Vorszand. atac gc- aückges Laskemeher Der Worhacch. Aktiengesenlschaft. röee

en. endigung der Hauptversammlung im Lit. A der Bank für Industrie und dem Baukhaus Hardy £‿ Co, 82 8 8 Den umlagepflichtigen Unternehmen ist ein Bescheid über liegt der Verjährung. Die Verjährungsfrist beträgt drei Jahre Berliner Handels⸗Gesellschaft, dieser Stelle anzufertigende Bescheini⸗ legung und dem Tag der Haupt⸗ Termin zum Umtausch nicht eingereicht nungsgemäß erfolgt, wenn Aktien § 9 8 § 15 mit Ablauf des Jahres, in dem der Fablungsaufschüb vder Bankhaus B. Metzler seel. Sohn Der Hinterlegung bei einer Hinter⸗ oder einer Wertpapiersammelbank schaft erforderliche Anz nicht er⸗ sperrt werden. Ueber die erfolgte wird unterbrochen durch Zahlungsaufschub, durch Stundung, Ausgestellte Eintrittskarten 1283 in institut bis zur Beendigung der Haupt⸗ der Hinterlegungsfrist bei der Ge⸗ Bank für Inbustrie und Verwaltung weis für die esveee n Bruno Schüler, Vorsttzer. Dr. Albert Will. Der Vorstand.

8 Fälligkeitszeitpunkten auf die Umlage Vorauszahlungen sa eh ehunge tnnen⸗ Schiedsstellen usw.) etwaige zur Durch⸗

2 entrichten. Durch besondere Anordnung wird bestimmt, führung der Umlage notwendige Unterlagen zur Verfügung ugust Klaar