v11“ “ und Staatsanzeiger Nr. 30141
1“
vom 23. Dezember 1942. S. 4
6
I1“
[87332]
Generatorkraft Aktiengesellschaft für
Tankholz und andere Generator⸗
kraftstoffe, Berlin W 50, RNanke⸗ straße 6.
Laut Beschluß der Hauptversamm⸗ lung vom 12. 8. 1942 setzt sich der Auf⸗ sichtsrat wie folgt zusammen: Herr Staatssekretär Dr.⸗Ing. Albert Ganzen⸗ müller, Reichsverkehrsministerium, Ber⸗ lin, Vorsitzer; Herr Staatsrat Dr. Walther Schieber, Berlin, stellvertreten⸗ der Vorsitzer; Herr Staatssekretär Fried⸗ rich Alpers, Reichsforstamt, Berlin; Herr Fabrikant Carl F. W. Borgward, Bremen; Herr Direktor Kurt Haver, Aktiengesellschaft der Kohlenwertstoff⸗ Verbände, Bochum; Herr Ministerial⸗ dirigent Otto Heß, Reichskommrissar für die Preisbildung, Berlin; Herr Staats⸗ sekretär Dr. Friedrich Landfried, Reichs⸗ wirtschaftsministerium, Berlin; Herr
Aufsichtsrat gewählt worden, der sich
rium für Bewaffnung und Munition, Berlin; Herr Direktor Günther von Madeyski, Deutsche Gasolin⸗Aktien⸗ gesellschaft, Berlin; Herr Generaldirek⸗ tor Paul Pleiger, Reichsvereinigung Kohle, Berlin; Herr Staatssekretär Günther Schulze⸗Fielitz, Reichsministe⸗ rium für Bewaffnung und Munition, Berlin; Herr Hauptgeschäftsführer Dr. Willy Steckhan, Reichsgruppe Handel, Berlin; Herr Hugo Stinnes, Mülheim⸗ Ruhr; Herr Robert Thies, Köln.
Die Herren Staatssekretär Dr.⸗Ing. Albert Ganzenmüller, Staatssekretär Friedrich Alpers und Staatssekretär Dr. Friedrich Landfried haben ihr Mandat niedergelegt.
Herr Prof. Dr. Karl Hettlage, Ber⸗ lin, ist laut Beschluß der Hauptver⸗ sammlung vom 30. 11. 1942 in den
nunmehr wie folgt zusammensetzt: Herr
Dr. Heinrich Machemer, Reichsministe⸗
[369811.
Staatssekretär Günther Schulze⸗Fielitz,
———
Reichsministerium für Bewaffnung und Berlin, Vorsitzer; Staatsrat Dr. Walther Schieber, Ber⸗ lin, stellvertretender Carl F. W. Bremen; Herr Direktor Kurt Haver,
Munition,
Fabrikant
Aktiengesellschaft der Ko
Verbände, Bochum; M dirigent Otto Heß, Reichskommissar für die Preisbildung, Berlin; Dr. Karl Hettlage, Berlin; Heinrich Machemer, für Bewaffnung und Munition, Ber⸗ lin; Herr Direktor Günther von Ma⸗ Gasolin⸗Aktiengesell⸗ n; Herr Generaldirektor Paul Pleiger, Reichsvereinigung Kohle, Berlin; Herr Hauptgeschäftsführer Dr. Willy Steckhan, Reichsgruppe Handel, Berlin; Herr Hugo Stinnes, Mülheim⸗ Ruhr; Herr Robert Thies, Köln. Berlin, 17. Dezember 1942. Der Vorstand.
deyski,
schaft, Berli
und der 2. DADV. vom 5. 5. 1942 hat der Aufsichtsrat auf Vorschlag des Vorstandes beschlossen, im
tigung das Grundkapital von F.ℳ 3300 000,
Zuschreibungen zum Anlagevermögen.
Das Kapital wurde um FK. ℳ 50 000,
§4 der Satzung wird entsprechend geändert. Die Eintragung in das Handelsregister beim Amtsgericht Düsseldorf erfolgte am 14. 12. 1942.
Bilanz per 30, Juni 1942.
Deutsche
Herr
ZJagenberg⸗Werke Akt. Ges., Düsseldorf.
Auf Grund der Dividendenabgabeverordnung vom 12. 6. 1941 sowie der 1. Durchführungsbestimmung vom 18. 8. 1941 Wege der Kapitalberich⸗ um 509% gleich R. ℳ 1 650000,— auf E.ℳ 4 950 000,— durch Ausgabe von neuen Aktien über nom. je R. ℳ 1000, zu erhöhen. — Der für die Kapitalberichtigung erforderliche Betrag ergibt sich aus.
erhöht. Demnach beträgt das Grundkapital R.ℳ 5 000 000,—.
Vorsitzer:
Reichsministerium
Warnholtz.
Herr
Herr Borgward,
hlenwertstoff⸗ Ministerial⸗
Herr Prof. Herr Dr.
Stand am 8 Ab⸗ 1. 7. 1941 Zuͤgang schreibung
Stand am 30. 6. 1942 vor Kapital⸗
berichtigung
schreibung
Stand am 30. 6. 1942 nach Kapital⸗ berichtigung
Anlagevermögen: Bebaute Grundstücke mit: a) Wohngebäuden...
b) Fabrikgehäuden u. and. Baulichkeiten 1 66 900 —
Unbebaute Grundstücke .... .. Maschinen und maschinelle Anlagen.
Werkzeuge, Betriebs⸗ und Geschäftsaus⸗ . 1 205 082 50
taüattt 4“ c““
Umlaufvermögen: Reoh⸗, Hilfs⸗ und Betriebsstoffeü.. Halbfertige Erzeugnisse... LE8““ q111166“; Geleistete Anzahlungen
42 700 —
685 000 —
1 400 — 143 483 — 208 483 —
466 502 — 307 293 18] 291 791 18
198 090 92 161 960 25
810 827 35
198 090 92
2 466 189 50
699 765/ 10
F. ℳ
41 300 620 000 66 900 482 004 5
67 042
2 577 251/772
R.Nℳ 9
470 “ 700 000—
350 000— 300 000,—
R.ℳ
₰
41 300— 1 090 000 — 66 900— 1 182 004 —
350 005 — 1 867,04225
1 820 000 —
Forderungen: a) auf Grund von Warenlieferunge
b) Soreae
Forderungen an Konzernunternehmen
Weched Schecks..
Kasse, Reichsbank und Postscheckguthaben 1
Andere Bankguthaben . . ..
Ausgleichsposten zur Kapitalerhöhung..
Bürgschaften F. h 188 778,36 898 1“] 1““ 889
8 Passiva. Grundkapital 1
5 Abrundung . Rücklagen: Gesetzliche Rücklage Andere Rücklagen Sozialrücklagen . . .
6 0
„ 9 898 0⸗
1 150 300,— 544 897,— 91 872,—
1 644 376,12 82 498,52
787 069— 876 245 — 102 367 23
726 874 64 68 778 56 3 366 54 23 333 15 71 332 41 267 056 96 50 000
4 397 251 75 I
11“
5 976 423 49
ee ehe egae⸗.
10 373 675 24
Stand am
30. 6. 1942
vor Kapital⸗ berichtigung
Stand am 1. 7. 1941
Zu⸗ schreibung
Stand am 30. 6. 1942 nach Kapital⸗ berichtigung
7, 8. HE 8 3 300 000 — 3 300 000—
ER. Nℳ ₰ 1 650 899 8
330 000 — 405 -90;--
Wertberichtigungen zu Posten des Umlaufvermögens. Rückstellungen für ungewisse Schulden
Verbindlichkeiten: Hypothek .
Gefolgschaftsunterstützungse
inrichtung .. 1 1
6 Einlagen der Gefolgschaft (Sterbegeldkasse).. 8
Anzahlungen von Kunden . . . . ... “ 8
Verbindlichkeiten auf Grund von Warenlieferungern Verbindlichkeiten gegenüber Konzernunternehmen
Pauschsteuer 8
Posten der Rechnungsabgrenzung.. Reingewinn: Vortrag aus 1940/7141 .
Sonstige Verbindlichkeiten
Reingewinn 1941/4142 ..
Bürgschaften F. * 188 778,36
95 000 —
R.ℳ 4 950 000— 50 000 —
37 71873
1 103 219 94 246 283 65 77 505 36 135 000 — 517 971 75 11 57193 180 410/03
1 025 000 — 308 492 59
—10 373 675 24
R. ℳ 8
5 000 000 —
500 000 — 190 000 — 103 504 — 270 000 — 535 896 43
3 451 192 02 131 100/83
191 981 96
——
Aufwendungen. Löhne und Gehälter...
Soziale Aufwendungen: a) Gesetzliche Abgaben b) Freiwillige Abgaben
Sonstige Aufrwendungen.. Abschreibungen auf das Anlagevermögen Steuern vom Ertrag und vom Vermögen Beiträge an Berufsvertretungen. .. Zuführung zum Gesellschaftskapital.
Zuführung zur gesetzlichen Rücklage... 75 000, V 60 000,—
11571,93 180 410,03
Pauschsteuer aus Kapitalberichtigung Pauschsteuer aus Jahresrechnung. Reingewinn: Vortrag 1940/141 .
Rieeingewinn 1941/42.
— —
R.ℳ „9 3 779 228 64 234 195 76 371 651 99 8 43.725 40 5 699 765 10 . 63 278,85 8 694 568 73 „ 16 920 74 6 1 650 000— 95 000—
1
135 000, —
191 981 96
Düsseldorf, den 30. Juni 1942.
Der Vorstand. Ludwig.
Dr. Meyer⸗Jagenberg.
7975 31717
Jagenberg⸗Werke Akt. 8
Gewinn⸗ und Verlustrechnung per 30. Juni 1942. Erträge. Ausweispflichtiger Rohüberschuß Erträge aus Beteiligungen.. n Außerordentliche Erträge.. Auflösungsbetrag zur Kapitalberichtigung aus Zuschreibung zum Anlagevermöscen.. Gewinnvortrag aus 1940/41 .
1
er Aufsich
Georg Müller.
Nach pflichtgemäßer Prüfung auf Grund der Bücher und der Schriften der Gesellschaft sowie der vom
Aufklärungen und Nachweise entsprechen die Buchführung, der Jahresabschluß und der Geschäf 8
abschluß erläutert, den gesetzlichen Vorschriften einschl. denjenigen der TAV. Düsseldorf, den 26. November 1942.
In der heute stattgefundenen ordentlichen Hauptversammlung wurde die Dividende für das abgelaufene Geschäfts⸗
jahr auf 60% auf das unberichtigte = 4 % auf das berichtigte Kapital festgesetzt. Dieselbe ist, abzüglich 15 % Kapitalertrag⸗
Dr. Tre s ch er, Wirtschaftsprüfer.
steuer, gegen Einreichung der Gewinnanteilscheine Nr. 4 sofort zahlbar.
Der Vorstand unserer Gesellschaft besteht aus den Herren: Paul Koch, Bruno Ludwig, Dr.⸗Ing. Günther Meyer⸗
Jagenberg, stellv. Hermann Büttner, sämtlich in Düsseldorf.
Der Aufsichtsrat besteht nach der satzungsgemäßen Neuwahl und Zuwahl des Herrn Kurt Pothmann, Düsseldorf, aus den Herren: Georg Müller, Vorsitzer, Oerlinghausen; Konsul Rudolf Grolman, stellv. Vors., Düsseldorf; Dr. Carl Wupper⸗ mann, stellv. Vors., Düsseldorf; Heinz Oeking, Düsseldorf; Gerd Bagel, Düsseldorf; Kurt Pothmann, Düsseldorf.
Düsseldorf, den 12. Dezember 1942.
Der Vorstand. 6 8
Paul Koch. E .
Bruno Ludwig.
v.
tsbericht, soweit er den Jahres⸗ LLE1111“ 1111A“
Dr.⸗Ing. Günther Meyer⸗Jagenberg. 82
5 857 315,16
[7 975 317
48 030 60 238 399 48
V 1 90 000— 11 571 93
T
and erteilten
Fagenberg Aktiengesellschaft, Siegmar⸗Schönau i./Sa.
Auf Grund der Dividendenabgabeverordnung vom 12. 6. 1941 sowie der 1. Durchführungsbestimmung vom 18. 8. 1941 und der 2. DADV. vom 5. 5. 1942 hat der Aufsichtsrat auf Vorschlag des Vorstandes beschlossen, im Wege der Kapital⸗ berichtigung das Grundkapital von R.ℳ 300 000,— um 100 % auf R. N 600 000,— durch Ausgabe von neuen Aktien über nom. je R.ℳ 1000,— zu erhöhen. Der für die Kapitalberichtigung erforderliche Betrag ergibt sich aus Zuschreibungen zum Anlagevermögen.
§ 4 der Satzung wird entsprechend geändert.
Die Eintragung in das Handelsregister beim Amtsgericht Chemnitz erfolgte am
8. 12. 1942. Bilanz per 30. Juni 1942. [36982].
Aktiva.
Anlagevermögen: e Geschäfts⸗ und Wohngebäurdde “ Zuschreibung infolge Kapitalberichtigung 30 000— Wert 30. 6.1942 nach Kapitalberichtigung .. Fabriütgehtlhbhe ööö.X“
LI“
Zuschreibung infolge Kapitalberichtigung Wert 30. 6.1942 nach Kapitalberichtigung.. Maschinen und maschinelle Anlagen... cF1121421424*“
11 000 - 5 500 5 500
55 000
60 000 10 430 70 430 70 427 3
95 000
Abshreibuncg
Zuschreibung infolge Kapitalberichtigung. Wert 30. 6. 1942 nach Kapitalberichtigung. . Werkzeuge, Betriebs⸗ und Geschäftsausstattung 2
ö114“*“ 6 657
6 659
6 657
2 10 000
bbbbb1P111414XA4*X““
Zuschreibung infolge Kapitalberichtigung. Wert 30. 6.1942 nach Kapitalberichtigung.. Umlaufvermögen:
Roh⸗, Hilfs⸗ und Betriebsstoffe.. 112 933 Halbfertige Erzeugnisse .. 58 121 Fertige Erzeugnssse . 28 348 199 403 99 014
5 045 128 678
d14484“
Anzahlungen an Lieferante “
Liefer⸗ und Leistungsforderungen . . . ... Forderung an Konzernunternehmen (Jagenberg⸗Werke ö11414*“] 558 Kassebestand und Postscheckguthaben 1 3 698 Bankguthaben .. 404 670
Passiva. Grundkapital .. . . . ... Kapitalerhöhungsbetrag Rücklagen: Gesetzliche Rücklage „ 30 480,89 Zuführung . 29 519,11
Andere Rücklagen 115 000,— Zuführung 0 0 0 65 5 6 6 6 59 5 000,—
120 000,— Auflösung infolge Kapitalberichtig. 100 000,— Rücklage für Luftschutz und unterlassene In⸗ sttandsetzungen.. u 30 000,— Aunuflösung infolge Kapitalberichtig. 20 000,— Soztalrihtigge .“ Wertberichtigung für Umlaufvermögen Rückstellungen einschl. R.ℳ 30 000,— Pauschsteuer.. Verbindlichkeiten: Anzahlungen von Kundden ““ Liefer⸗ und Leistungsschulden Gefolgschaftsunterstützungseinrichtung (eingetr. Verein) Rechnungsabgrenzungsposten Reingewinn: Gewinnvortrag aus 1940P411 Auflösung infolge Kapitalberichtiguug .
917 389 1 112 895
300 000
300 000 600 000
7 503 42 673 99 178
EDZEIEI 1181“*“
36 332 20 000 — 15 332 25
Neugewinn 1941/42 10 555 37 ge
1 112 895
Gewinn⸗ und Verlustrechnung für 30. Juni 1942. Rℳ R. (89. 350 802 55
— —
Aufwend ungen. Löhne und Gshltee Soziale Abgaben: Z 154“* 000 Freiwillige inkl. Luftschutzaufwendungen.. 60 283 Zuweisung an Gefolgschaftsunterstützungseinrichtung 25 000 Anlageabschreibungen . 8. Ausweispflichtige Steuern Gesetzliche Berufsbeiträge Zuweisung: an andere Rücklagen.. . an gesetzliche Rücklage.. Zuführung zum Grundkapital durch Kapitalerhöhung be1111ö161616162X*“ Reingewinn: Restlicher Gewinnvortrag aus 1940/41. Neugewinn 1941 414 .
Roherträge.
107 284 83
82 584 27
146 374 10 1 487 5
34 519 11 330 000
26 887 1 079 940
16 332 29 695 061 78
11464*“ abzügl. Auflösung infolge Kapitalberichtigung Ausweispflichtiger Rohüberschuases . beeeeböbbbööböbö—-“]; 5 387 59 111161“X“ 2 801 80 Außerordentliche Erträaage .. “ 30 356 61 Auflösungsbeträge zur Kapitalberichtigung: aus freien Rüclklagben “ aus dem Gewinnvorttag .. aus der Zuschreibung zum Anlagevermögen. 330 000,—
Jagenberg Aktiengesellschaft. 1 079 94007
Der Vorstand. Koch. Ludwig. Dr. Meyer⸗Jagenberg. Der Aufsichtsrat. Georg Müller.
Nach dem abschließenden Ergebnis meiner pflichtmäßigen Prüfung auf Grund der Bücher und der Schriften der Gesellschaft sowie der vom Vorstand erteilten Auf⸗
120 000 — 20 000— 190 000 —
klärungen und Nachweise entsprechen die Buchführung, der Jahresabschluß und der
Geschäftsbericht, soweit er den Jahresabschluß erläutert, den gesetzlichen Vorschriften einschließlich der Dividendenabgabeverordnung. . Siegmar⸗Schönau/ Chemnitz, im November 1942. Fritz Haebler, Wirtschaftsprüfer. G In der heute stattgefundenen ordentlichen Hauptversammlung wurde die
Dividende für das abgelaufene Geschäftsjahr auf 6 % auf das unberichtigte = 3 % auf das berichtigte Kapital festgesetzt. Dieselbe ist, abzüglich 15 % Kapitalertrag⸗
steuer, gegen Einreichung der Gewinnanteilscheine Nr. 4 sofort zahlbar.
Der Vorstand unserer Gesellschaft besteht aus den Herren: Paul Koch, Bruno Ludwig, Dr.⸗Ing. Günther Meyer⸗Jagenberg, sämtlich in Düsseldorf.
Der Aufsichtsrat besteht nach der satzungsgemäßen Neuwahl und Zuwahl des
Herrn Kurt Pothmann, Düsseldorf, aus den Herren: Georg Müller, Vorsitzer, Oerling⸗ hausen; Konsul Rudolf Grolman, stellv. Vors., Düsseldorf; Dr. Carl Wuppermann, stellv. Vors., Düsseldorf; Heinz Oeking, Düsseldorf; Gerd Bagel, Düsseldorf; Kurt Poth⸗ n mann, Düsseldorf.
Düsseldorf/ Siegmar⸗Schönau, den 12. Dezember 1942. Der Vorstand.
Paul koch. Ludwig. Dr.⸗Ing. Günther Meyer⸗Jagenberg.
aller Art.
vom 4. Oktober 1942 (Deutscher Reichsanz. und Preuß. Staatsanz. Nr. 236 vom 8. Oktober 1942) wird mit Zu⸗ stimmung des Reichsbeauftragten für technische Erzeugnisse angeordnet:
§ 1
Die Hersteller von Drahtseilen und Drahtlitzen sind ver⸗ pflichtet, sämtliche bei ihnen eingehenden Aufträge der öffent⸗ lichen Bedarfsträger sowie der sonstigen Auftraggeber für den Inlandsbedarf und für die Ausfuhr der durch Anordnung Nr. 31 des Kriegsbeauftragten der Wirtschaftsgruppe Werk⸗ stoffverfeinerung und verwandte Eisenindustriezweige vom 22. Juni 1942 (Deutscher Reichsanz. und. Preuß. Staatsanz. Nr. 164 vom 16. Juli 1942) errichteten deaesarsich esh⸗ stelle Drahtseile, Essen, Folkwangstr. 1—3, unverzüglich ein⸗ zureichen. 11“ 8.
“”
(1) Die Auftragslenkungsstelle ist berechtigt, eingereichte Aufträge der öffentlichen Bedarfsträger sowie der sonstigen Auftraggeber für den zivilen Bedarf zu verteilen oder um⸗ zulagern und bestimmten Herstellern zuzuweisen.
(2) Sie ist befugt, von den Herstellern Angaben über Lagervorräte an Material und Hilfsstoffen, Auftragsbestände, Arbeitseinsatzlage und Energieversorgung anzufordern.
(3) Durch die Auftragssteuerung werden die aus den unmittelbaren Rechtsbeziehungen zwischen Auftraggebern und Auftragnehmern sich ergebende Rechte und Pflichten nicht berührt.
§ 3
Als Drahtseile und Drahtlitzen gelten im Sinne dieser Anweisung die vom Verband Deutscher Drahtseilwerke, Essen, Folkwangstr. 1—3, bewirtschafteten Erzeugnisse zuzüglich Sperr⸗ und Schutznetzen
§ 4 SS Die Wirtschaftsgruppe Werkstoffverfeinerung und ver⸗
wandte Eisenindustriezweige als Bewirtschaftungsstelle des
der Wir
Reichsbeauftragten für technische Erzeugnisse kann Ergän⸗ zungs⸗ und Ausführungsbestimmungen zu dieser Anweisung erlassen. 1 — § 5
Zuwiderhandlungen gegen diese Anweisung und die von der Bewirtschaftungsstelle erlassenen Ausführungsbestimmun⸗ gen werden nach den §§ 10, 12 — 15 der Verordnung über den Warenverkehr bestraft. 1
Entgegenstehende Bestimmungen der Anordnung Nr. 31 des Kriegsbeauftragten der Wirtschaftsgruppe Werkstoffver⸗ feinerung und verwandte Eisenindustriezweige werden hier⸗ mit aufgehoben.
Diese Anweisung tritt am 1. Januar 1943 in Kraft; sie ilt auch für die eingegliederten Ostgebiete und die Gebiete upen, Malmedy und Moresnet.
Hagen, den 15. Dezember 1942.
Wirtschaftsgruppe Werkstoffverfeinerung und verwandte Eisenindustriezweige als Bewirtschaftungsstelle des Reichsbeauftragten für technische Erzeugnisse. “
114“
Anweisung Nr. 19
b tschaftsgruppe Metallwaren und verwandte Industrie⸗ zweige als Bewirtschaftungsstelle des Reichsbeauftragten für technische Erzeugnisse über die Herstellung von Bestecken aus Aluminiumguß vom 22. Dezember 1942.
Auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr vom 8. August 1942 (RGBl. I S. 1430) in der Fassung der Ver⸗ ordnung vom 30. Oktober 1941 (RGBl. I S. 679) in Verbin⸗ dung mit der 2. Anordnung über die Erzeugungslenkung in der eisen⸗ und metallverarbeitenden Industrie vom 4. Ok⸗ tober 1942 (Deutscher Reichsanzeiger und Preuß. Staats⸗ anzeiger Nr. 236 vom 8. Oktober 1942) wird mit Zustimmung des Reichsbeauftragten für technische Erzeugnisse angeordnet:
§ 1
(1) Die Herstellung von Bestecken aus Aluminiumguß
(lUmschmelzaluminium der Metallklasse 302, bisher I B) ist
ssbowohl für den Inlands⸗ als auch für den Auslandsmarkt nur
in nachstehender Ausführung zulässig:
a) Ein vierteiliges Besteck, bestehend aus Eßlöffel, Eß⸗ gabel, Eßmesser und Kaffeelöffel, in glattem Rund⸗ stiel⸗Giebelmuster nach der von der Fachgruppe Leichtmetallwaren und verwandte Industrie⸗
8 zweige festgelegten Einheitsform. b) Alle Besteckteile dürfen nur geprägt⸗gerollt, die Messerhefte handpoliert hergestellt werden. Für das “ Messer ist eine aus Bandstahl geschnittene ordinär⸗ SSen.; blaue Klinge zu verwenden. (2) Die Fertigung der genannten Erzeugnisse ist nur noch 8 Grund einer Einzelanweisung der Wirtschaftsgruppe zu⸗
Soweit sich nach § 1 nicht mehr zugelassene Erzeugnisse noch im Zustande der Fertigung befinden, ist deren Auf⸗ arbeitung bis zum 30. April 1943 gestattet.
““ § 3 Die Wirtfchaftsgruppe als Bewirtschaftungsstelle des Reichsbeauftragten für technische Erzeugnisse kann Ergänzungs⸗ und Ausführungsbestimmungen zu dieser Anweisung erlassen. § 4 In begründeten Einzelfällen und zur Deckung des kriegs⸗ wichtigen Bedarfs kann die Wirtschaftsgruppe als Bewirt⸗ schaftungsstelle des Reichsbeauftragten für technische Erzeug⸗ nisse Ausnahmen von den Bestimmungen dieser Anweisung zu⸗ lassen (Ausnahmegenehmigung). Sie kann die Ausnahme⸗ genehmigung mit Auflagen oder Bedinaungen versehen. Anträge auf Erteilung von Ausnahmegenehmigungen
sind an die Wirtschaftsgruppe einzureichen.
Zuwiderhandlungen gegen diese Anweisung und die von der Wirtschaftsgruppe erlassenen Ausführungsbestimmungen werden nach den § Warenverkehr bestraft.
u“
“ G
10, 12 — 15 der Verordnung über den
Diese Anweisung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft. Sie gilt auch für die eingegliederten Ostgebiete so⸗ wie die Gebiete von Eupen, Malmedy und Moresnet.
Berlin, den 22. Dezember 1942. 2 Wirtschaftsgruppe Metallwaren und verwandte Industriezweige
1 als Bewirtschaftungsstelle des Reichsbeauftragten für technische Erzeugnisse. Ds nichene—
8 Anweisung Nr. 20
der Wirtschaftsgruppe Metallwaren und verwandte Industrie⸗
zweige als Bewirtschaftungsstelle des Reichsbeauftragten für
technische Erzeugnisse über das Verbot der Herstellung von “ vom 22. Dezember 1942
Auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr vom 18. August 1939 (-GBl. I S. 1430) in der Fassung der Ver⸗ ordnung vom 30. Oktober 1941 (RGBl. I S. 679) in Verbin⸗ dung mit der 2. Anordnung über die Erzeugungslenkung in der eisen⸗ und metallverarbeitenden Industrie vom 4. Ok⸗ tober 1942 (Deutscher Reichsanzeiger und Preuß. Staats⸗ anzeiger Nr. 236 vom 8. Oktober 1942) wird mit Zustimmung des Reichsbeauftragten für technische Erzeugnisse angeordnet:
§ 1 Die industrielle und handwerkliche Herstellung von Feuer⸗ zeugen jeder Art und Ausführung wird sowohl für den In⸗ lands⸗ wie für den Auslandsmarkt verboten. “ “ Lagerbestände in Rohmaterialien und halbfertigen Teilen für die Fertigung von Erzeugnissen, deren Herstellung nach § 1 verboten ist, können bis zum 30. April 1943 aufgearbeitet werden.
Die Wirtschaftsgruppe als Bewirtschaftungsstelle des Reichsbeauftragten für technische Erzeugnisse kann Ergän⸗ zungs⸗ und Ausführungsbestimmungen zu dieser Anweisung erlassen.
§ 4
In begründeten Einzelfällen und zur Deckung des kriegs⸗ wichtigen Bedarfs kann die Wirtschaftsgruppe als Bewirt⸗ schaftungsstelle des Reichsbeauftragten für technische Erzeug⸗ nisse Ausnahmen von den Bestimmungen dieser Anweisung zu⸗ lassen (Ausnahmegenehmigung). Sie kann die Ausnahme⸗ genehmigung mit Auflagen oder Bedingungen versehen.
Anträge auf Erteilung von Ausnahmegenehmigungen sind von industriellen Herstellern an die Wirtschaftsgruppe und von handwerklichen Herstellern über den zuständigen Reichs⸗ innungsverband der Wirtschaftsgruppe einzureichen.
G F § 5 Zuwiderhandlungen gegen diese Anweisund und die von der Wirtschaftsgruppe erlassenen Ausführu immungen werden nach den §§ 10, 12—15 der Veror. g über den Warenverkehr bestraft. § 6
Diese Anweisung ergeht im Einvernehmen mit dem Reichsstand des Deutschen Handwerks; sie tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft; sie gilt auch für die einge⸗ gliederten Ostgebiete sowie die Gebiete von Eupen, Malmedy und Moresnet.
Berlin, den 22. Dezember 1942. Wirtschaftsgruppe Metallwaren und verwandte Industriezweige als Bewirtschaftungsstelle des Reichsbeauftragten für technische Erzeugnisse. Dr. Poelchen.
—
““ Anweisung Nr. 22 “ der Wirtschaftsgruppe Metallwaren und verwandte Industrie⸗ zweige als Bewirtschaftungsstelle des Reichsbeauftragten für technische Erzeugnisse über die Herstellung von Metalltüchern und Siebgeweben für die Papier⸗, Pappen⸗, Holzstoff⸗, Holz⸗ faserplatten⸗, Zellstoff⸗ und Zellwolleindustrie vom 23. Dezember 1942.
Auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr vom 18. August 1939 (RGBl. I S. 1430) in der Fassung der Ver⸗
ordnung vom 30. Oktober 1941 (RGBl. I S. 679) in Verbin⸗
dung mit der 2. Anordnung über die Erzeugungslenkung in der eisen⸗ und metallverarbeitenden Industrie vom 4. Ok⸗ tober 1942 (Deutscher Reichsanzeiger und Preuß. Staats⸗ anzeiger Nr. 236 vom 8. Oktober 1942) wird mit Zustimmung des Reichsbeauftragten für technische Erzeugnisse angeordnet:
§ 1 Die Herstellung von Metalltüchern und Siebgeweben für die Papier⸗, Pappen⸗, Holzstoff⸗, Holzfaserplatten⸗, Zellstoff⸗ und Zellwolleindustrie für den Inlandsmarkt ist nur in den nachstehenden Ausführungen und Breiten und unter Ein⸗ haltung der Bestimmungen der Anordnung 39a der Reichs⸗ stelle für Metalle vom 9. März 1940 zulässig: 1. Einfache Siebe in den Nummern 18, 2 24, 26, 28, 30, 32 und 35. 2. Dreiköpersiebe in den Nummern 18, 24, 26, 28, 30 und 32. Dreikettige Siebe nur in geraden Nummern stei⸗ gend von 2 zu 2 bis Nr. 30. Einfach⸗drillierte Siebe in den Nummern 8, 9, 11, 14, 16, 18 und 20. 8 .Ganz drillierte Siebe in den Nummern 8 und 9. Siebbreiten in Abstufungen von 5 zu 5 cm mit den Endziffern 5 und o. 86 1X“” “ § 2
Der Fertigung der in § 1 genannten Erzeugnisse ist nur
noch auf Grund einer Einzelanweisung der Wirtschaftsgruvve gestattet.
Soweit sich in § 1 nicht genannte Gewebearten und Breiten noch im Zustand der Fertigung befinden, ist ihre Auf⸗ arbeitung bis zum 28. Februar 1943 zugelassen. 8
“
verkehr bestraft.
Die Wirtschaftsgruppe als Bewirtschaftungsstelle des Reichsbeauftragten für technische Erzeugnisse zungs⸗ und Ausführungsbestimmungen zu dieser Anweisung
erlassen. 8 5
In begründeten Einzelfällen und zur Deckung des kriegs⸗ wichtigen Bedarfs kann die Wirtschaftsgruppe als Bewirt⸗ schaftungsstelle des Reichsbeauftragten für technische Erzeug⸗ nisse Ausnahmen von den Bestimmungen dieser Anweisung zulassen (Ausnahmegenehmigung). Sie kann die Ausnahme⸗ genehmigung mit Auflagen oder Bedingungen versehen.
Anträge auf Erteilung von Ausnahmegenehmigungen sind an die Wirtschaftsgruppe einzureichen.
§ 6 Zuywiderhandlungen gegen diese Anweisung und die von der
Wirtschaftsgruppe erlassenen Ausführungsbestimmungen wer⸗
den nach den §§ 10, 12 — 15 der Verordnung über den Waren⸗
81 Diese Anweisung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft. Sie gilt auch für die eingegliederten Ostgebiete so⸗ wie die Gebiete von Eupen, Malmedy und Moresnet.
Berlin, den 23. Dezember 1942. Wirtschaftsgruppe Metallwaren und verwandte Industriezweige
a8 8
Bewirtschaftungsstelle des Reichsbeauftragten für technische Erzeugnisse.
8
Bekanntmachung Die am 21. Dezember 1942 ausgegebene Nummer 128
des Reichsgesetzblatts, Teil I, enthält: Sechste Verordnung zur Ausführung der Verordnung üb
e Kündigungsschutz für Miet⸗ und Pachträume. Vom 15. De⸗ zember 1942.
Anordnung für das Verfahren in Vom 16. Dezember 1942. 8 Umfang: 2 Bogen. Verkaufspreis: 0,30 H. A. Ppost⸗ beförderungsgebühren: 0,03 Rℳ für ein Stück bei Voreinsendung auf unser Postscheckkonto: Berlin 96 200. Berlin NW 40, den 22. Dezember 1942. Reichsverlagsamt. Dr. Hubrich.
Nichtamtliches Dentsches Reich 11.“ Der Finnische Gesandte in Berlin, Toivo Mikael Kivimäki, hat Berlin am 15. Dezember d. J. verlassen. Während seiner Abwesenheit führt Legationsrat Edvin Lundström die Geschäfte der Gesandtschaft.
Mieteinigungssachen.
Nummer 35,36 des Reichsarbeitsblatts vom 20. Dezember 1942 hat folgenden Inhalt: Teil IJ. Der Reichsarbeitsminister. Allgemeines und Gemeinsames. Gesetze, Verordnungen, Erlasse: Vierte Verordnung über die Ausdehnung der Kriegssachschäden⸗ verordnung auf außerhalb des Reichsgebiets eingetretene Schäden. Vom 26. November 1942. — Umbenennung von Arbeitsämtern und Nebenstellen im Reichsgau Wartheland. — Anordnung für den Dienst am 2. Januar 1943. Vom 9. Dezember 1942. — Kurz⸗ anschrift für Telegramme und Fernschreiben an den Generalbevoll⸗ mächtigten für den Arbeitseinsatz. — Städtebau und Baupolizei. Gesetze, Verordnungen, Erlasse: Betr.: Zementnormen — DIN. 1164 —. — Soziale Fürsorge und Wohlfahrtspflege: Gesetze, Ver⸗ ordnungen, Erlasse: Fahrpreisermäßigung für Kegsbeschädigte bei Entsendung in Erholungsheime der Nationalsozialistischen Kriegsopferversorgung und des Nationalsozialistischen Reichs⸗ kriegerbundes. — Der Generalbevollmächtigte für den Arbeitsein⸗ satz. — Keine Urlaubsreisen in der Weihnachtszeit. Ein Aufruf des Generalbevollmächtigten für den Arbeitseinsatz. — Arbeits⸗ einsatz und Arbeitseinsatzhilfe. Gesetze, Verordnungen, Erlasse: Verordnung über Ausfallvergütung. Vom 16. Dezember 1942. — Erlaß über den Antrag auf Erstattung von Ausfallvergütung. Vom 16. Dezember 1942. — Arbeitseinsatz in den besetzten Ost⸗ gebieten; hier: Ausstattung mit Spinnstoffwaren. — Desgleichen. — Desgleichen. — Ostarbeiter; hier: Trennung von Familien⸗ angehörigen. — Ostarbeiter; hier: a) Verwertung der von den Ostarbeitern mitgebrachten Rubelbeträge, b) Mitnahme von Devisen bei der Rückkehr. — Arbeitseinsatz in der Landwirtschaft im Jahre 1943; hier: Ermittlung des Bedarfs an Arbeitskräften für Unterhaltungsarbeiten an Landeskulturanlagen. — Beschaffung von Oefen für Ausländerunterkünfte. — Kaufmännische Unter⸗ richtsfächer an Haushaltungsschulen. — Betr.: Richtlinien zur Förderung der Arbeitsaufnahme; Wirtschaftsbeihilfe. — Betr.: Urlaubsverkehr der ausländischen gewerblichen Arbeitskräfte an⸗ läßlich des Weihnachtsfestes. — Arbeitsbuch; hier: Eintragung der Teilnahme an Lehrgemeinschaften des Deutschen Berufs⸗ erziehungswerkes der DAF. — Postsendungen der im Reich einge⸗ setzten italienischen Arbeitskräfte nach Italien. — Lohnüberweisung der Arbeiter aus dem Osten. — Sozialverfassung, Arbeitsrecht, Lohn⸗ und Wirtschaftspolitik. Gesetze, Verordnungen, Erlasse: Vierte Ergänzung der Anordnung über die Wiedereinführung von Urlaub. Vom 14. Dezember 1942. — Weihachts⸗ und Abschluß⸗ gratifikationen für die in Heimarbeit Beschäftigten im Jahre 1942. — Betriebs⸗ und Lagerbetriebsärzte. — Arbeitsschutz. Gesetze,
Verordnungen, Erlasse: Mutterschutzgesetz; hier: Wochengeld und
Weiterzahlung des Arbeitsentgelts.
Aus der Verwaltung
400 Jahre Oberbergamt Freiberg — Ein einmaliges Jubiläum des deutschen Bergbaus
Im schlichten, aber würdigen Rahmen beging das Oberberg⸗ amt Freiberg in Sachsen die Feier seines 400jährigen Bestehens, ein Jubiläum, wie es kein Oberbergamt anderer Bergbaureviere aufzuweisen hat. An den Feierlichkeiten im Festsaal der Stadt Freiberg nahm Gauleiter und Reichsstatthalter Martin Mutsch⸗ mann teil, der in seiner Glückwunschansprache die Sicherung der Altersversorgung des, deutschen Bergmannes als eine wichtige Aufgabe herausstellte. Berghauptmann Dr.⸗Ing. Wernicke unter⸗ strich in seiner Festansprache die großen Zukunftsaufgaben des deutschen Bergbaus, feierte den deutschen Bergmann und zeigte auf, wie durch Erleichterung der schweren körperlichen Arbeit mit Hilfe eines verstärkten Maschineneinsatzes und durch vor⸗ bildliche soziale Betreuung des Bergmanns die Leistungssteige⸗ rung im deutschen Bergbau gefördert werde. Unter der Groß⸗ zahl derer, die dem Oberbergamt Glückwünsche überbrachten, be⸗ fanden sich als Vertreter des Reichswirtschaftsministers Funk Oberberghauptmann Gabel, die Vertreter des Gauleiters Konrad Henlein, des stellvertretenden Reichsprotektors der Berg⸗ akademie Freiberg, der Stadt Freiberg und des deutschen Kohlen⸗ und Steinkohlenbergbaues. Im Rahmen der Freiberger Feier lichkeiten überreichte Gauleiter Martin Mutschmann Auszeich⸗ nungen an Bergmänner. 8
kann Ergän⸗
8 8