1942 / 305 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 30 Dec 1942 18:00:01 GMT) scan diff

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Frritz Fischer ist durch Tod als per⸗ sönlich haftender Gesellschafter aus der Gesellschaft ausgeschieden. Ein weiterer Kommanditist ist eingetreten. Stendal. [37604] Amtsgericht Stendal, 10. Dez. 1942.

H.⸗R. B 105 Stendaler Kleinbahn⸗ Aktiengesellschaft in Stendal.

Die Firma ist geändert in Stenda⸗ ler Eisenbahn⸗Aktiengesellschaft. Gegenstand des Bau und Betrieb von Eisenbahnen. Zulässig ist die Beteiligung an Unter⸗ nehmen, die diese Zwecke fördern sowie die Einrichtung von Kraftverkehrs⸗ betrieben oder die Beteiligung an so!⸗ chen. Durch Beschluß der Hauptver⸗ sammlung vom 25. November 1942 ist an die Stelle des bisherigen Gesell⸗ schaftsvertrages vom 22. März 1906 die neue Satzung vom 25. November 1942 getreten. Danach sind Firma und Gegenstand des Unternehmens geändert. Stettin-Altdamm. [37605]

Handelsregister Amtsgericht Altdamm. Stettin⸗Altdamm, 15. Dezember 1942.

A 221 Walter Wegner, Stettin⸗ Altdamm (Süßwarengroßhandlung, Jahnstr. 30). Inh.: Kaufmann Walter Wegner in Stettin⸗Altdamm.

Tharandt. [37606] Handelsregister Amtsgericht Tharandt, 17. 12. 1942. Veränderung:

A 28 F. Albin Wetzold, Tharandt. Agnes Frieda verw. Wetzold geb. Ehr⸗ hold ist aus der Gesellschaft ausge⸗ schieden. Die Firma lautet künftig:

F. Alwin Wetzold.

Weida. [37607] Amtsgericht Weida, 17. Dez. 1942. Neueintragung:

A 464 Otto Hinke, Drogerie am Markt, Weida. Geschäftsinhaber: Kaufmann und Drogist Otto Hinke in

Weida.

Weida. b [37608] Amtsgericht Weida, 19. Dez. 1942. Neueintragung:

.⸗R. 75 Unterstützungsverein der Gebr. Pfeiffer, K. G. in

Westerstede, Veränderung: H.⸗R. A Nr. 108 Firma Bruns in Bad Zwischenahn. Jetziger Inhaber der Firma ist der Kaufmann Fritz Gerdes in Bad Zwischenahn. Die Prokura des Kauf⸗ manns Fritz Gerdes ist erloschen. Weesterstede, den 17. Dezember 1942. Das Amtsgericht.

[37609]

Marie

Wien. 37610] Amtsgericht Wien, Abt. 134 . am 12. Dezember 1942. Neueintragungen: WI“ B 5160 Gemeinschaftswerk⸗Ver⸗

sorgungsring Wien Gesellschaft mit

beschränkter Haftung, Wien IJII.,

Praterstraße 8). 1. Gegenstand des

Unternehmens ist im Zuge der An⸗

passung der verbrauchergenossenschaft⸗

lichen Einrichtungen an die kriegs⸗ wirtschaftlichen Verhältnisse Be⸗ schaffung von Lebensmitteln und allen sonfllgen Gegenständen des Haushalts⸗ und Wirtschaftsbedarfes sowie über⸗ haupt von Waren aller Art durch Ein⸗ kauf, Herstellung oder Verarbeitung, insbesondere die gebietsmäßige Zu⸗ sammenfassung der vom Bevollmäch⸗ tigten der Deutschen Arbeitsfront aufzu⸗ lösenden verbrauchergenossenschaftlichen

Einrichtungen nach betriebs⸗ und er⸗

nährungswirtschaftlichen Gesichtspunk⸗

ten und die Erhaltung ihres volks⸗ und wehrwirtschaftlichen Leistungsvermögens nach Maßgabe der Verordnung zur

Anpassung der verbrauchergenossen⸗

schaftlichen Einrichtungen an die kriegs⸗

wirtschaftlichen Verhältnisse vom 18. 2.

1941 (7GBl. I S. 106). 2. Die Gesell⸗

schaft kann andere Unternehmungen ründen, erwerben oder sich an solchen

Fienligen, Niederlassungen errichten

und alle sonstigen Maßnahmen er⸗

greifen und sonstige Rechtsgeschäfte vor⸗ nehmen, die zur Erreichung und För⸗ derung des Gesellschaftszweckes notwen⸗ dig oder dienlich sind. Sie kann ins⸗

8 in Durchführung der Verord⸗

nung vom 18. 2. 1941 ihre eigenen Ver⸗

kaufsstellen in die Hände selbständiger

Einzelkaufleute überführen und die Be⸗

lieferung selbständiger Einzelkaufleute

als Großhändler durchführen. 3. Ge⸗ genstand des Unternehmens ist weiter die Verwaltung der dem Versorgungs⸗ ring vom Gemeinschaftswerk der Dent⸗

schen Arbeitsfront G. m. b. H. (im

folgenden kurz „Gemeinschaftswerk“)

zur Bewirtschaftung ewiesenen

Grundstücke und Gebäude des Gemein⸗

schaftswerkes und die Vornahme aller

auf diese Verwaltung bezüglichen Ge⸗

schäfte. Stammkapital: 1 000 000 H. ü.

Der Gesellschaftsvertrag ist am 28. No⸗

vember 1942 abgeschlossen. Die Gesell⸗

schaft wird durch zwei Geschäftsführer

gemein⸗

sam oder durch einen Geschäftsführer

(Geschäftsführerstellvertreter) gemein⸗

Zentralhandelsregisterbeilage zum Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 304 vom 20 Dezember 1942. S. 4

von ihnen vertritt gemeinsam mit einem Geschäftsführer (Geschäftsführer⸗ stellvertreter) oder mit einem zweiten Prokuristen. Außerdem wird bekannt⸗ gemacht: Die Stammeinlagen sind voll eingezahlt. Bekanntmachungen erfol⸗ gen durch den Deutschen Reichsanzeiger.

B 2 Gemeinschaftswerk⸗Versor⸗ gungsring Niederdonau⸗Ost Gesell⸗ schaft mit beschränkter Haftung (Mannersdorf a. Leithagebirge). 1. Ge⸗

Unternehmens ist der Fn des Unternehmens ist im

uge der Anpassung der verbraucher⸗ genossenschaftlichen Einrichtungen an die kriegswirtschaftlichen Verhältnisse Beschaffung von Lebensmitteln und allen sonstigen Gegenständen des Haus⸗ halts⸗ und Wirtschaftsbedarfes sowie überhaupt von Waren aller Art durch Einkauf, Herstellung oder Verarbeitung, insbesondere die gebietsmäßige Zu⸗ sammenfassung der vom Bevollmächtig⸗ ten der Deutschen Arbeitsfront aufzu⸗ lösenden verbrauchergenossenschaftlichen Einrichtungen nach betriebs⸗ und er⸗ nährungswirtschaftlichen Gesichtspunk⸗ ten und die Erhaltung ihres volks⸗ und wehrwirtschaftlichen Leistungsvermögens nach Maßgabe der Verordnung zur Anpassung der verbrauchergenossen⸗ schaftlichen an die kriegs⸗ wirtschaftlichen Verhältnisse vom 18. 2. 1941 (=RGBl. I S. 106). 2. Die Ge⸗ sellschaft kann andere Unternehmungen gründen, erwerben oder sich an solchen beteiligen, Niederlassungen errichten und alle sonstigen Maßnahmen ergrei⸗ fen und sonstige Rechtsgeschäfte vor⸗ nehmen, die zur Erreichung und För⸗ derung des Gesellschaftszweckes notwen⸗ dig oder dienlich sind. Sie kann ins⸗ besondere in Durchführung der Ver⸗ ordnung vom 18. 2. 1941 ihre eigenen Verkaufsstellen in die Hände selbstän⸗ diger Einzelkaufleute überführen und die Belieferung selbständiger Einzel⸗

kaufleute als Großhändler durchführen.

3. Gegenstand des Unternehmens ist weiter die Verwaltung der dem Ver⸗ sorgungsring vom Gemeinschaftswerk der Deutschen Arbeitsfront G. m. b. H. (im folgenden kurz „Gemeinschafts⸗ werk“) zur Bewirtschaftung zugewiese⸗ nen Grundstücke und Gebäude des Ge⸗ meinschaftswerkes und die Vornahme aller auf diese Verwaltung bezüglichen Geschäfte. Stammkapital: 100 000 HR. ℳ, Der Gesellschaftsvertrag ist am 2. No⸗ vember 1942 abgeschlossen. Die Gesell⸗ schaft wird durch zwei Geschäftsführer (Geschäftsfüyrerstellvertreter) gemein⸗ sam oder durch einen Geschäftsführer (Geschäftsführerstellvertreter) gemein⸗ sam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Adalbert Nowak, Kauf⸗ mann, Engerau, und Karl Stoiber, Kaufmann, Wien. Außerdem wird be⸗ kanntgemacht: Die Stammeinlagen sind voll eingezahlt. Bekanntmachungen er⸗ folgen durch den Deutschen Reichs⸗

anzeiger.

Veränderung:

B 3668 Ostmärkisches Kraftfutter⸗ werk Gesellschaft m. b. H. (Wien, I., Johannesgasse 4). Die Hauptver⸗ sammlung vom 11. November 1942 hat die Auflösung der Gesellschaft be⸗ schlossen. Alfons Stummer und Hans Kleebauer, beide in Wien, sind zu Ab⸗ wicklern bestellt. Je zwei der Abwick⸗ ler vertreten gemeinschaftlich. Alfons Stummer ist nicht mehr Geschäfts⸗ führer. Die Firma ist geändert in: Ostmärkisches Kraftfutterwerk Ge⸗ sellschaft m. b. H. i. Abw. Die Pro⸗ kura des Hans Kleebauer ist erloschen.

Wien. 37611] Amtsgericht Wien, Abt. 1881 am 14. Dezember 1942.

Veränderungen: 11“

B 3957 Austria Holzwarenfabrik Aktien⸗Gesellschaft Wien, VII., Schottenfeldgasse 25). Die Hauptver⸗ sammlung vom 28. Juli 1942 hat die Satzung im § 4 geändert. Außerbem wird bekanntgemacht: Der Nennbetrag der Aktien ist jetzt 1000 Hℳ.

B 4208 Austria Vereinigte Email⸗ lierwerke, Lampen⸗ und Metall⸗ warenfabriken Aktiengesellschaft (Wien, I., Kärntnerring 17). Gesamt⸗ prokura erteilt an: Leopold Kolb, Wien. Er vertritt gemeinsam mit einem Vor⸗ standsmitglied. 8

B 4335 „Vienna“ Bekleidungs⸗In⸗ dustrie⸗Aktiengesellschaft (Wien, I., Rudolfsplatz 12). Arthur Kern ist nicht mehr Vorstandsmitglied. Walter Op⸗ polzer, Kaufmann, Wien, und Hans Waldegg, Oberbuchhalter, Wien, sind zu Vorstandsmitgliedern bestellt.

Wien. [37612] Aene ericht Wien, Abt. 134, am 14. Dezember 1942. Veränderung:

B 5132 Schoeller⸗Bleckmann Ge⸗ meinschaftslagergesellschaft m. b. H. (Wien, I., Wildpretmarkt 10). Die Pro⸗ kura des Anton Rimser ist erloschen.

vien. 1hen! Amtsgericht Wien, Abt. 131, am 14. Dezember 1942. Neueintragung: A 11,563 Walter Giger, Wien (I., Spiegelgasse 13, Erzeugung sowie

sam mit einem Prokuristen vertreten. Großhandel mit Taschentüchern, Schals,

Geschäftsführer: Ernst Mader, Erich Beck und Josef Franke, Kaufleute in Wien. Gesamtprokuristen: Richard Kosak, Wien, Rudolf Steurer, Wr. Neu⸗

stadt, und Wilhelm Lehar, Wien. Jdeder

““ 8

Damenputzartikeln üusw., ferner Hand⸗ arbeiten und Handelsvertretergewerbe). Inhaber: Walter Giger, Kaufmann, Wien.

——

Wittstock, Dosse. [37615] Handelsregister Amtsgericht Wittstock (Dosse). Wittstock, den 8. Dezember 1942. Abt. 3. A 21 Friedrich Paul (Tuchfabrik). Fr Edith Paul geb. Quandt ist als pervnlich haftender Ge⸗ sellschafter Gesellschaft ein⸗

getreten.

Wyk, Föhr. 1137616] „Eintragung in das hiesige Handels⸗ register X Nr. 116 bei der Ftrma Caril Koch, Wyk auf Föhr: Die Firma lautet jetzt: Cark Koch’'s Nachfolger, Peter Gondesen, Wyk auf Föhr.

Der Uebergang der in dem Geschäst begründeten Forderungen ist bei dem Erwecb des Geschäfts durch Peter Gondesen ausgeschlossen.

Wyk auf Föhr, 17. Dezember 1942

Das Amtsgericht.

in die

Zichenau. 18ꝝ37617] Handelsregister Plöhnen. Neueintragung:

A 6 Hugo Radtke, Bugmünde (Horst⸗Wessel⸗Allee 11, Kohlenhandel und Spedition). Inhaber ist der Kauf⸗ mann Hugo Radtke in Bugmünde. Ein⸗

getragen am 14. Dezember 1942. Das mit der Führung der Handels⸗ register in Südostpreußen beauftragte Amtsgericht Zichenau.

2. Güterrechtsregifter

Erkelenz. [37755] Güterrechtsregister Amtsgericht Erkelenz, den 21. Dezember 1942. G“ Neueintragung: Nr. 430. Eheleute Fritz Kötter, Berginvalide, und Erna geborene Scholl, geschiedene Kocks, Geschäftsinhaberin, Hückelhoven, leben in Gütertrennung.

4. Genossenschafts⸗ reaifter

Baden-Baden. [ĩ37767]

Genossenschaftsregistereintrag zur Ein⸗ kaufsgenossenschaft der Bäcker⸗In⸗ nung früher Bäckerinnung Baden⸗Baden / Rastatt eingetragene Genossenschaft mit beschränkter Haft⸗ pflicht in Baden⸗Baden: In der Generalversammlung vom 18. Novem⸗ ber 1942 wurde das Statut vom 1. Fe⸗ bruar 1912 aufgehoben und ersetzt durch Annahme der Satzung vom 18. No⸗ vember 1942. Hiernach ist Gegenstand des Unternehmens: Ein⸗ und Verkauf der zum Betriebe des Bäckerhandwerks erforderlichen Bedarfsartikel sowie Schaffung von Einrichtungen, welche die Förderung des Erwerbs und der Wirtschaft der Mitglieder bezwecken. Der Geschäftsbetrieb der Genossenschaft ist nicht auf den Kreis der Mitglieder beschränkt.

Baden⸗Baden, 15. Dezember 1942.

Amtsgericht. I.

Freibaurg, Sachsen. [37768] Auf Blatt 45 des Genossenschafts⸗ registers, die Bezugs⸗ und Absatz⸗ genossenschaft Großvoigtsberg und Umgegend, eingetragene Genossen⸗ schaft mit beschränkter Haftypflicht in Großvoigtsberg betr., ist heute u. a. eingetragen worden, daß an die Stelle des Statuts vom 8. Dezember 1933 das in der ordentlichen Haupt⸗ versammlung vom 25. November 1942 beschlossene neue Statut vom 25. No⸗ vember 1942 getreten ist, Gegenstand des Unternehmens ist hiernach: 1. ge⸗ meinschaftlicher Einkauf von Ver⸗ brauchsstoffen und Gegenständen des landwirtschaftlichen Betriebes, 2. ge⸗ meinschastlicher Verkauf landwirtschaft⸗ licher Erzengnisse und 3. die Förderung der Maschinenbenutzung. Amtsgericht Freiberg (Sachs.),

22. Dezember 1923. Grünberg, Schles. [37769]

In unser Genossenschaftsregister ist bei Nr. 105 „Spar u. Darlehns⸗ kasse e. G. m. u. H. zu Schloin“, Kreis Grünberg, Schles., heute ein⸗ getvagen worden: Durch Beschluß der Generalversammlung vom *22. Novem⸗ ber 1942 ist die Genossenschaft aufgelöst. Die Genossenschaft wird durch zwei Li⸗ quidatoren vertreten.

Amtsgericht Grünberg, Schles.,

8 10„ Dezember 1912. Hamburg. [37770] Genossenschaftsregister Amtsgericht Hamburg, Abt. 66, 23. Dezember 1942.

Gn.⸗R. 677. Allgemeine Bau⸗ und Siedlungsgenossenschaft eingetra⸗ gene Genossenschaft mit beschränk⸗ ter Haftpflicht.

Die Genossenschaft ist auf Grund des § 3 des Löschungsgesebes vom 9. Ok⸗ tober 1934 gelöscht worden. Von Amts wegen eingetragen.

Köln. [37771] In das hiesige Genossenschaftsregister wurde heute folgendes eingetragen: Nr. 375 Rheingold Lebensmittel Groß⸗ handel e. G. m. b. H. mit dem Sitz in Köln. Durch die Beschlüsse der Generalver⸗ sammlungen der Lebensmittel Groß⸗ handlung „Delho“ eingetragene Ge⸗ nossenschaft mit beschränkter Haftpflicht

in Köln⸗Holweide Nr. 364 des Re⸗ gisters vom 29. März 1942, der „Egeko“ Einkaufsgenossenschaft der Kolonialwarenhändler Köln⸗Deutz, ein⸗ getragene Genossenschaft mit beschränk⸗ ter Haftpflicht in Köln⸗Deutz Nr. 441 des Registers vom 12. April 1942, sowie der Rheingold Lebensmittel Großhandel, eingetragene Genossen⸗ schaft mit beschränkter Haftpflicht in Köln Nr. 375 des Registers vom 20. April 1942 finn die beiden zuerst genannten Genossenschaften nach Maß⸗ gabe der Verträge vom 26. März 1942 und 30. März 1942 mit der zuletzt ge⸗ nannten Genossenschaft verschmolzen worden. Köln, den 14. Dezember 1942. Amtsgericht. Abt. 2. Königshütte. [37772] Veränderung. Gn.⸗R. 48. Spar⸗ und Darlehnskassenverein, eingetragene Genossenschaft mit unbeschränkter Haft⸗ pflicht zu Friedenshütte. Die Genossen⸗ schaft ist durch Beschluß des bisherigen kommissarischen Verwalters Max See⸗ liger vom 24. Juli 1940 aufgelöst. Amtsgericht Königshütte, Oberschl., den 4. Dezember 1942.

Lemgo. [37773] In das Genossenschaftsregisterr Nr. 20 ist eingetragen zu der Elma, einge⸗ tragene Genossenschaft mit beschränkter Haftpflicht in Lemgo: Durch den Beschluß der Generalversammlung vom 24. No⸗ vember 1942 ist § 1 der Satzung dahin geändert, daß der Sitz der Genossen⸗ schaft nach Detmold verlegt worden ist. Lemgo, den 26. November 1942. Das Amtsgericht.,

Memmingen. [37774] Genossenschaftsregistereinträge.

1. Milcherzeugergenossenschaft Schwaig⸗ hofen, eingetragene Genossenschaft mit beschränkter Haftpflicht mit dem Sitze in Neuulm⸗Schwaighosfen.

2. Milcherzeugergenossenschaft Offen⸗ hausen, eingetragene Genossenschaft mit beschränkter Hastpflicht mit, dem Sitze in Neu⸗Ulm⸗Offenhausen.

3. Milcherzeugergenossenschaft Lud⸗ wigsfeld, eingetragene Genossenschaft mit beschränkter Haftpflicht mit dem Sitze in Neu⸗Ulm⸗Ludwigsfeld.

Das Statut wurde je am 25. Juli 1942 errichtet. Gegenstand des Unter⸗ nehmens ist je die Verwertung der von den Mitgliedern in ihrer Wirtschaft gewonnenen Milch auf gemeinschaft⸗ liche Rechnung und Gefahr. Die Ge⸗ nossenschaft beschränkt ihren Geschäfts⸗ betrieb auf den Kreis ihrer Mitglieder.

Memmingen, den 12. Dezember 1942.

Amtsgericht.

Ohrdruf. [37775]

Im hiesigen Genossenschaftsregister Nr. 25 ist bei der Heimstätten⸗Genossen⸗ schaft Ohrdruf, e. G. m. b. H. in Ohr⸗ druf, eingetragen worden:

Die Genossenschaft ist durch Beschluß

der Generalversammlung vom 30. No⸗ vember 1941 aufgelöst. u Liquidatoren sind bestellt: 1. der Schuhmachermeister Paul Amling in Ohrdruf, 2. der Kaufmann Carl Römo hildt, daselbst. Beide vertreten und die Genossenschaft gemeinschaft⸗ ich.

Ohrdruf, den 22. Dezember 1942.

Das Amtsgericht.

Posen. 8 37776] Genossenschäftsregister.

17 Gn.⸗R. 34 Birnbaum. Spar⸗ und Darlehnskasse, Genossenschaft mit un⸗ beschränkter Haftpflicht in Neu⸗Fähr⸗ dorf.“ Durch Beschluß der General⸗ versammlung vom 22. November 1942 ist das Statut abgeändert und völlig neu gefaßt Die Firma der Genossen⸗ schaft lautet jetzt: „Spar⸗ und Dar⸗ lehnskasse Neu⸗Fährdorf eingetragene Genossenschaft mit unbeschränkter Haft⸗ pflicht“ mit dem Sitz in Neu⸗Fähr⸗ dorf. Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb einer Spar⸗ und Dar⸗ lehnskasse 1. zur Pflege des Geld⸗ und Kreditverkehrs und zur Förderung des Sparsinns; 2. zur Pflege des Waren⸗ verkehrs (Bezug landwirtschaftlicher Bedarfsartikel und Absatz landwirt⸗ schaftlicher Erzeugnisse); 3. zur Förde⸗ rung der Maschinenbenutzung. Amtsgericht Posen, 18. Dezember 1942.

Reichenberg. [37777] Amtsgericht Reichenberg. Veränderung: n- Gn.⸗R. IV 32. 15. Dezember 1942. Spar⸗ und Darleheuskassenverein für Arnsdorf registrierte Genossenschaft mit unbeschränkter Haftung, Arnsdorf, Kreis Friedland (Isergebirge)h. Durch Haupt⸗ versammlungsbeschluß vom 2. Augus⸗ 1942 sind Josef Altmann, Landwirt und Schuhmacher, in Arnsdorf 68, und Emil Hausmann, Landwirt und Loh⸗ mühlenbesitzer in Arnsdorf Nr. 55, zu Mitgliedern des Vorstandes bestellt. Gelöscht sind die Vorstandsmitglieder Josef Pilz und Anton Mauermann. Löschung: Gn.⸗R. III 142. 18. Dezember 1942. Wirtschaftsgenossenschaft der Textilindu⸗ strie, registrierte Genossenschaft mit be⸗ schränkter Haftung in Liquidation,

Reichenberg, nach beendeter Liquidation. Schwerte, Ruhr. [37778] „Bekanntmachung.

In unser Genossenschaftsregister ist

9 6 8 I

18. Dezember

bei der unter Nr. 28 eingetragenen Spar⸗ und Darlehnskasse Schwerte, e. G. m. u. H. zu Schwerte, heute fol⸗ gendes eingetragen worden:

Durch Peschkuß der Generalver⸗ er vpenen. vom 14. November 1942 ist as neue Normalstatut für landwirt⸗ schaftliche Genossenschaften angenom⸗ men und dem § 2 dieses Statuts ein Absatz 4 hinzugesetzt.

Schwerte, den 22. Dezember 1942.

Amtsgericht.

5. Musterregister

Merzig. [37782]

Bekanntmachung.

Amtsgericht Merzig. Eintragung im Musterregister vom 1942, Nrn. 233—235. Antragstellerin: Firma Villeroy & Boch, Kristallfabrik in Wadgassen, Schutzfrist: 3 Jahre, angemeldet: 26. 11. 1942, 14,45 Uhr, verschlossene Umschläge mit Zeichnungen, bei Nr. 233: Trint⸗ garnitur „Erika“, Schliff 2516 Nr. 101 bis 104, 1942, bei Nr. 234: Trinkgarni⸗ tur „Mars“, Schliff 2517, Nr. 98 bis 100, 1942, bei Nr. 235: Becher „Sa⸗ turn“, glatt, Nr. 105 und 106, 1942.

7. Konmese und Vergleichsfachen

Lresden. [3796,

49 N. 93/42. Ueber den Nachlaß des am 20. Oktober 1942 verstorbenen, zu⸗ letzt in Dresden, Viktoriastr. 21, wohn⸗ haft gewesenen Kaufmanns Arthur Hoyer, der unter der eingetragenen Firma „Paul R. Naumann“ in Dres⸗ den⸗A. 1, Grunaer Str. 19 (Werkstatt⸗ Zirkusstr. 26) einen Handel mit Lam⸗ pen und elektrischen Artikeln betrieben hat, wird heute, am 24. Dezember 1942, vormittags 11 Uhr, das Konkursver⸗ fahren eröffnet. Konkursverwalter: Kaufmann Walter Schulz, Dresden, Lothringer Str. 8. Anmeldefrist bis zum 30. Januar 1943. Wahltermin: 3. Februar 1943, vormittags 11 Uhr, Prüfungstermin: 10. Februar 1943, vormittags 11 Uhr. Ffeener Arrest bis zum 30. Januar 1943.

Abteilung I. [37968]

Amtsgericht Dresden.

Worms. Konkursverfahren. N 1/42. Ueber das Vermögen der Firma Haranlock, Inhaberin Ma⸗ thilde Klafke geb. Haran in Heidel⸗ berg, Bienenstraße 1, in Worms, Plattweg 69, wird heute, am 22. De⸗ zember 1942, vormittags 10 Uhr, das Konkursverfahren eröffnet, da die Schuldnerin überschuldet und zahlungs⸗ unfähig ist. Der beeidigte Bücherrevisor

bergstraße 56, Tel. 6862, wird zum Konkursverwalter ernannt. Konkurs⸗ forderungen sind bis zum 31. Januar 1943 bei dem Gericht anzumelden. Es wird zur Beschlußfassung über die Bei⸗ behaltung des ernannten oder die Wahl eines anderen Verwalters, sowie über die Bestellung eines Gläubigeraus⸗ schusses und eintretenden Falls über die in § 132 der Konkursordnung bezeich⸗ neten Gegenstände auf Samstag, den 16. Januar 1943, vormittags 10 Uhr, und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen auf Samstag, den 20. Fe⸗ bruar 1943, vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Zimmer 26, Termin anberaumt. Allen heesans⸗ welche eine zur Konkursmasse gehörige Sache in Besitz haben oder zux Kon⸗ kursmasse etwas schuldig sind, wird auf⸗ gegeben, nichts an den Gemeinschuldner zu verabfolgen oder zu leisten, auch die erpflichtung auferlegt, von dem Besitz der Sache und von den Forderungen, für welche sie aus der Sckhe 8 derte Befriedigung in Anspruch nehmen, dem Konkursverwalter bis zum 31. Ja⸗ nuax 1943 Anzeige zu machen. Amtsgericht Worms.

Eutin. [376691 Konkursverfahren. Amtsgericht Eutin, 22. Dezbr. 1942. N. 2/41. Das Konkursverfahren über den Nachlaß des Kolonialwaren⸗ händlers Gustav Drews in Böbs ist nach Abhaltung des Schlußtermins auf⸗

gehoben.

[37970]

Mitteppgrne. Bz. Potsdam.

5. N. 2/39 Das Konkursverfahren über das Vermögen der offenen Han⸗ delsgesellschaft A. Stehr & Co. in Wittenberge (Bz. Potsdam) wird nach Abhaltung des Schlußtermins hier⸗ mit aufgehoben.

Wittenberge (Bz. Potsdam), 12. 12. 1943. Das Amtsgericht.

Karlsruhe, Baden. 1937971] Das Vergleichsverfahren über das Vermögen des Karl Sees, Kaufmann in Karlsruhe, wurde nach Erfüllung des Vergleichs aufgehoben. Karlsruhe, den 21. Dezember 1942. Amtsgericht. A 4.

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Prasident Dr. Schlongem Potsdam

verantwortlich fü, den Wirtschaftsteil und den übrigen redaktionellen Teil:

Rudolf Lantzsch in Berlin NW m Druck der Preußischen Verlags⸗ und Druckeret

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Anton Spinner in Heidelberg, Geis⸗

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111116““

Erscheint an jedem Wochentag abends.

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8 Betrages einschließlich des Portos abgegeben. Fernsprech⸗Sammel⸗Nr.: 19 33 33.

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Nr. 305

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werden sollen. Befristete Anzeigen müssen 3 Tage vor dem Einrückungs⸗

einer dreigespaltenen 92 mm breiten Petit⸗Zeile 1,85 7.ℳ. Anzeigen

auch anzugeben, welche Worte etwa durch Fettdruck (einmal unter⸗ oder durch Sperrdruck (besonderer Vermerk am Rande) hervorgehoben

termin bei der Anzeigenstelle eingegangen sein.

Berlin, Mittwoch, den 30. Dezember, abends Pofstscheckkonto: Berlin 41821 1942

8

141““

Deutsches Reich

Bekanntmachung über die Errichtung einer Reichskreditkasse

Vom 28. Dezember 1942.

Bekanntmachung über die Ziehung der 4. Klasse 8. Deutscher

Reichslotterie. Amtliche Begründung, zur Verordnung

außerhalb des (RGBl. I S. 706).

Anordnung Nr. 12 zur Durchführung der Anordnung L/43 der Reichsstelle „Chemie“ (Absatzregelung für Sodaerzeug⸗

nisse). Vom 24. Dezember 1942.

ALnunordnung Nr. 16 des Reichsbeauftragten für technische Er⸗ zeugnisse über Auftragsregelung für kaltgewalzten Bandstahl

nebst Anlage.

Anordnung Nr. 17 des Reichsbeauftragten für technische Er⸗ zeugnisse über Erzeugungs⸗ und Absatzlenkung für Eisen⸗ und Stahldraht und Erzeugnissen aus Eisen und Stahl⸗

draht.

Anordnung des Bevollmächtigten für die Maschinenproduktion zur Typenaufteilung von Getrieben des Maschinenbaues

auf Herstellerfirmen vom 21. Dezember 1942.

Anordnung des Bevollmächtigten für die Maschinenproduktion über die Herstellung von Kleinkältemaschinen vom 22. De⸗

zember 1942.

Anordnung des Bevollmächti ten für die Maschinenproduktion xern vom 23. Dezember

über die Herstellung von

Preußen

Bekanntmachung der nach dem Gesetze vom 10. April 1872

durch die Regierungsamtsblätter veröffentlichten Erlasse, Urkunden usw. ffentlich sse

Wirtschaftsteil in der Ersten Beilage.

ndung. über die Rechts⸗ anwendung bei Schädigungen deutscher Staatsangehöriger Reichsgebiets vom 7. Dezember 1942

eeeeeümm Amtliches

Deutsches Reich

Bekanntmachung 1 über die Errichtung einer Reichskreditkasse Vom 28. Dezember 1942

Nach § 1 Absatz 2 der Verordnung über die Errichtun und den Geschäftskreis von Reichskreditkassen in den beetten Gebieten vom 15. Mai 1940 (RGBl. I S. 771) und nach Er⸗ mächtigung auf Grund der Verordnung über eine Ergänzung der Verorpdnung über Reichskreditkassen vom 1. März 1941 (RGBl. I S. 125) ist eine Reichskreditkasse in

Krasnodar

eröffnet worden. Die Reichskreditkasse wird durch ihren Vorstand gericht⸗ lich und außergerichtlich vertreten. Erklärungen des Vor⸗ standes einer Reichskreditkasse sind verbindlich, wenn sie innerhalb des Geschäftskreises dieser Reichskreditkasse von Vorstandsmitgliedern oder ihren Vertretern abgegeben erden.

Die Namen der Vorstandsmitglieder werden durch Aus⸗ hang in den Geschäftsräumen der Kasse bekanntgemacht.

Berlin C111, den 28. Dezember 1942.

Hauptverwaltung der Reichskreditkassen. Wilz. Fiebach. 9

Bekanntmachung .

Die Neulose 4. Klasse 8. Deutscher Reichslotterie sind nach den §§ 3 und 5 der amtlichen Spielbedingungen unter Vor⸗ legung des Vorklassenloses und Entrichtung des Einsatzbetrages spätestens bis Montag, den 4. Januar 1943, 18 Uhr, bei Ver⸗

meidung des Verlustes des Anspruchs bei den zuständigen

Lotterie⸗Einnehmern zu entnehmen. b Die Ziehung der 4. Klasse 8. Deutscher Reichslotterie be⸗ fennt Montag, den 11. Januar 1943, 7,30 Uhr, im Ziehungs⸗ saal des Lotteriegebäudes in Berlin, Margarethenstr. 6. Berrlin, 30. Dezember 1942. 8 Der Präsident der Deutschen Reichslotteririe. v. Dazur.

8

Amtliche Begründung

zur Verordnung über die Rechtsanwendung bei Schädigungen

deutscher Staatsangehöriger außerhalb des Reichsgebiets vom 7. Dezember 1942 (RGBl. I S. 706)

Die Kriegsverhältnisse haben es mit sich gebracht, daß sich deutsche Staatsangehörige in großer Zahl außerhalb des eichsgebiets aufhalten. Abgesehen von den Angehörigen der eutschen Wehrmacht sind es überwiegend deutsche Staats⸗ ngehörige, die im ds nga 5 deutscher Behörden, als Ange⸗ hörige der Organisation Todt oder als Angestellte oder rbeiter der in ihrem Auftrag arbeitenden Baufirmen oder

8

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11“

erfüllen haben, kürzere oder längere Zeit im weilen. Der gleichfalls auf die Kriegsverhält führende lebhafte deutsche Kraftfahrzeugverkehr

deutschen Wehrmacht, hat öfters zu Unfällen Opfer deutsche Staatsangehörige waren. unfälle und sonstige Unfälle ereignet, Staatsangehörige anderen Seite hat es auch Unfälle gegeben, Schädigung der deutschen Wehrmacht geführt wenn ein Wehrmachtfahrzeug von einem Kra

durch

fallorts, also nach ausländischem Recht, zu beurt

deutsches Recht anzuwenden ist.

deutsche Recht maßgebend ist für wegen einer Handlung oder Unterlassung, die Staatsangehöriger außerhalb des Reichsgebiets

Die Fassung „soweit..“ der deutscher Staatsangehöriger ist.

angehörigen ein Ausländer beteiligt ist. Ander der geschädigte deutsche Staatsangehörige den A erhebt, sondern auch dann, wenn der Anspruch Staatsangehörigen durch Rechtsgeschäft oder kraf

einen Ausländer, z. B.

der Anspruch auf einen deutschen

egangen ist. Auch der Verpflichtete muß

wärtigen Krieg zusammenhängen,

. außerhalb gebiets aufgehalten hat. dg.

ordnung läßt deshalb Es kommt jeder deutsche Staatsangehörige in deutschen Staatsangehörigen sind ferner nach Satz 3 die Angehörigen des Protektorats Böhmen gleichgestellt.

schäftigt werden. Die vorgesehene Anwendung des deutschen

8

Verkehrsunfällen und hat die Verordnung in erster Linie im Auge für Schadensersatzansprüche wegen sonstiger

8

ersatzanspruch begründende Handlung begangen

Reichsgebiets begangen wurde.

ordnung zu tun. Die Verordnung ist vielmeh

reichsdeutschen Gerichte bindend. Kecweit dagege sprüche aus Unfällen, die sich zwischen deutschen hörigen im Ausland ereignen, nicht reichsdeuts zu entscheiden haben, bleibt das internationale

berührt.

sichtigt werden, daß nicht in allen Teilen des gleiche bürgerliche Recht gilt. Die deutschen Haftp

land schon seit längerer Zeit eingeführt, und m

nächst zu rechnen. lichen Rechts „gilt aber in den genannten Reich Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch. Mit Rücksicht zu erwägen, ob für die in H

deutschen Staatsangehörigen gilt. Dies hätte Folge, daß dann auf einen Unfall, an dem mehr

müßte, wenn die ÜUnfallbeteiligten gegeneinander

mißlich, bei denen häufig von beiden Seiten

als Gewerbetreibende, die andere kriegswichtige Aufgaben zu

Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden.

Reichsgrenzen, besonders der Betrieb von Kraftfahrzeugen der

8 Außer den Kraft⸗ fahrzeugunfällen haben sich gelegentlich auch andere Verkehrs⸗

zu Schaden gekommen sind.

deutschen Baufirma angefahren und beschädigt worden ist. In allen diesen Fällen ist die Frage aufgetaucht, ob die Voraus⸗ setzungen und der Umfang der etwa gegebenen Schadensersatz⸗ ansprüche nach deutschem Recht oder nach dem Recht des Un⸗

Zweifel hierüber haben zu einer Rechtsunsicherheit geführ 83 haben zu einer Rechtsunsicherheit geführt, die durch die vorliegende Verordnung beseitigt werden soll. Die Verordnung entscheidet die Streitfrage dahin, daß

§ 1 bestimmt, daß das Schadensersatzansprüche

soweit ein deutscher Staatsangehöriger geschädigt worden ist. bringt zum Ausdruck, daß das deutsche Recht nur im Verhältnis zu dem Geschädigten gilt, . ztscher Staa gel Die Verordnung gilt nicht, soweit als Geschädigter neben dem deutschen Staats⸗

deutsche Recht maßgebend nicht nur für die Fälle, in denen

slände eine Versicherungsgesellschaft, über⸗ gegangen ist, nicht dagegen, wenn ein Ausländer geschädigt und Staatsangehörigen über⸗ g t. Auch stets deutscher Staatsangehöriger sein. Keine Rolle spielt es, ob der veutlsehe Staatsangehörige sich aus Gründen, die mit dem gegen⸗

Meistens wird zwar der Aufe

gebiets ha Mo 8 zwar Aufenthalt im Ausland kriegsbedingt sein. Ob aber diese zutrifft, wäre im Einzelfall schwer zu entscheiden. diesen Gesichtspunkt außer Betracht.

(2 ie 8 84 . Dies geschieht vor allem aus dem Grunde, weil im Zuge der Maßnahmen zur Lenkung des Arbeitseinsatzes auch Protektoratsangehörige außerhalb des Reichsgebiets be⸗

nicht nur für außervertragliche Schadensersatzansprüche aus anderen Unfällen diese Ansprüche

Handlungen und für alle übrigen Schadensersatzansprü i 8 unge! f übrig 8 prüche, die nicht in einem Vertrag ihre Rechtsgrundlage haben (z. B. Schadensersatzansprüche aus Geschäftsführung ohne Auftrag).

Für die Anwendung deutschen Rechts kommt es nicht darauf an, in welchem Teil des Auslands die den Schadens⸗

§ 1 setzt lediglich voraus, daß die Handlung außerhalb des

Der Umstand, daß sich die den Sch

8 stand, daß sich di hadensersatzanspru begründende Handlung im Ausland ereignet haben Geg nch aber naturgemäß nichts mit dem Geltungsbereich

das in dem betreffenden nicht reichsdeutschen Gebiet gilt, un⸗

Bei der in § 1 getroffenen Regelung mußte berück⸗ gesetze, insbesondere das Kraftfahrzeuggesetz, sind zwar i

ze, 8 4 zeuggesetz, sin n den Alpen⸗ und Donau⸗Reichsgauen und im Neicheagan Sudeten⸗ führung des Kraftfahrzeuggesetzes im Protektorat ist dem⸗

Auf dem Gebiet des allgemeinen bürger⸗

ern 1 § 1 genannten Ansprüche etwa dasjenige Recht für anwendbar erklärt werden sollte, das am Wohnsitz des auf Schadensersatz in Anspruch genommenen

Staatsangehörige beteiligt sind, die in verschiedenen deut 8 2 . en Rechtsgebieten wohnen, zweierlei Recht Anwendung 1ng.

erheben. Das wäre insbesondere bei Kraftfahrzeugunfällen

Ausland ver⸗ nisse zurückzu⸗ außerhalb der

geführt, deren die deutsché Auf der die zu einer

haben, z. B. ftwagen einer

eilen sind. Die

ein deutscher begangen hat,

erseits ist das nspruch selbst

des deutschen t Gesetzes auf

des Reichs⸗

Die Ver⸗

Frage. Den § 1 Abs. 1 und Mähren

Rechts gilt

sondern auch unerlaubter

worden ist

der Ver⸗ nur für die n über An⸗ Staatsange⸗ che Gerichte Privatrecht

Reichs das flichtsonder⸗ it der Ein⸗

steilen das darauf war

jedoch zur ere deutsche

Ansprüche gleichzeitig

1

8

ordnung schreibt deshalb die Anwendung des im Altreich geltenden Rechts vor.

soll aber nicht dahin führen, daß in den unter Zivilverwal⸗ tung stehenden Gebieten der Untersteiermark und Oberkrains die Gerichte, die schon jetzt deutsches Recht, und zwar das in den angrenzenden Reichsgauen Steiermark

die sich dort oder außerhalb dieser Gebiete ereignen, unter allen Umständen das Altreichsrecht anwenden. Vielmehr will die Verordnung in die Vorschriften der dortigen Chefs der Zivilverwaltung, nach denen die Gerichte in der Untersteier⸗ mark und in Oberkrain ostmärkisches Recht anwenden, nicht eingreifen.

Zum „deutschen Recht“, dessen Anwendung § 1 vor⸗ Gesetze und Verordnungen, sondern öffentlichen Rechts, die in das Schadensersatzrecht eingreifen. Insbesondere sind für die Entscheidung der Frage, ob und in welchem Umfang Schadensersatzansprüche begründet sind, auch die deutschen Kriegsschädenvorschriften, namentlich die Personenschädenverordnung vom 10. November 1940 und die Kriegssachschädenverordnung vom 30. November 1940 sowie die zu ihrer Ergänzung erlassenen Rechts⸗ und Verwaltungs⸗ vorschriften zu berücksichtigen. Entsprechendes gilt auch z. B.

sorgungsgesetzes oder des Reichsleistungsgesetzes. Unnötig war eine ausdrückliche Vorschrift darüber, daß bei Verkehrs⸗ unfällen, besonders bei Straßenverkehrsunfällen, für die nach deutschem Recht zu treffende Entscheidung über den Grund des Anspruchs auch die an dem außerdeutschen Unfallort I1 verkehrspolizeilichen Bestimmungen zu beachten ind. stellt klar, daß die dem Wortlaut nach nur für natürliche Personen getroffene Vorschrift des Abs. 1 auch auf juristische Personen und ähnliche Rechtsgebilde des öffent⸗ lichen und privaten Rechts anzuwenden ist. Daß das Pro⸗ tektorat Böhmen und Mähren und die öffentlichen Körper⸗ schaften im Protektorat zu den Körperschaften des öffent⸗ lichen Rechts im Sinne des Abs. 2 Nr. 1 gehören, bedurfte keiner ausdrücklichen Bestimmung. 8

Ob die durch die Verordnung getroffene Regelung, die eine Abweichung vom Grundsatz des Art. 12 EGBGB. be⸗ deutet, endgültig beibehalten werden soll, kann z. Zt. noch nicht überblickt werden. § 3 Abs. 3 ermächtigt deshalb den Reichsminister der Justiz, einen Zeitpunkt für das Außer⸗ krafttreten der Verordnung zu bestimmen.

Anordnung Nr. 12

zur Durchführung der Anordnung 1/43 der Reichsstelle „Chemie“ (Absatzregelung für „Sodaerzeugnisse“) Vom 24. Dezember 1942 Auf Grund der Anordnung 1/43 der Reichsst ie“ 8 1 'össtelle „Chemie“ vom 19. Dezember 1942 (SDeutscher Reichsanzeiger und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 298 vom 19. Dezember 1942) wird mit Zustimmung des Reichswirtschaftsministers an⸗ geordnet: Begriffsbestimmungen (1) Diese Anordnung gilt für cealeinierte Soda (Natriumcarbonat, calciniert), 8A Aetznatron (Natriumhydroxyd), auch Natronlauge kaustisch und elektrolytisch, auch

Natriumbicarbonat, venale, DAB 6, im folgenden kurz „Sodaerzeugnisse“ genannt. 1 ) Diese Anordnung gilt nicht für chemisch reine Ware der in Absatz 1 genannten Erzeugnisse sowie für Kristallsoda deren Absatz durch Einzelanordnung geregelt ist. b

X“

1“ purum und

8 5

Bezugsgenehmigung für „Sodaerzeugnisse“ „0) „Sodaerzeugnisse“ dürfen nur auf Grund einer Be⸗ zugsgenehmigung bezogen und geliefert werden. 5) 5 92 Sap 6 5 6 (2) Die B zugsgenehmigung enthält für den Verbraucher zugleich die Verbrauchsgenehmigung. Die Verbrauchs⸗ genehmigung gilt jedoch nur insoweit als erteilt, als dem nicht Verwendungsverbote und andere von der Reich stell „Chemie erlassene Vorschriften entgegenstehen 1 86 ““ ““ Selbstverbrauch von „Sodaerzeugnissen“ Der Verbrauch von ,Sodaerzeugnissen“ die im eige

Do. von „Sodaerzeugnissen“, die im eigene Betriebe hergestellt sind (Selbstverbrauch), gilt als eer hierfür ist eine Bezugsgenehmigung gemäß § 2 erforderlich.

Gebundene Verwendungszwecke „Sodaerzeugnisse“ dürfen nur für die Verwendungs

Die Ver⸗

pecke verbraucht werden, für die sie beste Sasane 88. sind. 8 „für die sie bestellt, geliefert oder

Die Anwendung des Altreichsrechts

8

11“ und Kärnten geltende ostmärkische Recht, anwenden, künftig auf Unfälle,

8 8

schreibt, gehören nicht nur die deutschen bürgerlich⸗rechtlichen auch Vorschriften des

für Ansprüche auf Grund des Wehrmachtfürsorge⸗ und ⸗ver⸗

14“