hhIIPnI. Jede Raumverschwendung in der Reifenkarte ist zu unterlassen. Abgelehnte Anträge sind pur auf dem früheren Feld zu erneuern. Bei e 1öee diese nicht mehr ausgebessert werden können und welche Ventilart erforderlich ist. Felgenbänder können
ohne Reifenkarte bezogen werden. Berlin, 22. Dezember 1942.
Vermerke. Auf früheren Reifenkarten waren für dieses mit. . Decken ausgerüstete Fahrzeug eingetragen:
ö. xWFoehördlich genehmigte Ersatzdecken. Verwarnt am wegen Bestraft am 5
. vom Fahrzeughalter bewirkte Runderneuerungen sowie
Diese Reifenkarte ist stets mitzuführen.
8 sstellung dieser Reifenkarte bereift mit: Das Fahrzeug war bei Ausse g s f ie Schã der Reifenwerte hat innerhalb folgender vom Reichskommissar für die Preisbildung gemäß seiner 2. Anordnung zur — für abgelieferte “ vom 19. 11. 1940 (RAnz. Nr. 276) festgesetzten Ent⸗ schädigungsstufen zu erfolgen: 3 100 % = neu, 90, 75 und 50 % = gebrauchsfähig, 35 % = runderneuerungsfähig, 0% = Altgummi
Vorderreifen; Hinterreifen;
Fabrikat Nummer Größe
Siehe Feld: Siehe Feld:
Reifenwert Runderneuert
Ersetzt Nummer] Größe 1‧ Siehe Feld: Siehe Feld:
Nr. Fäbrikak
Reifenwert Runderneuert Ersetzt ge 78
41 2 3
4 5 6 7
2 3 4 5 ·6 7
Die in Spalte 5 eingetragenen Werte wurden von dem vom Landeswirtschaftsamt ordnungsgemäß verpflichteten Sachverständigen an den abmontierten — nicht abmontierten — Reifen festgestelltaulhm .
2.2 burch
Feld 1 Für die in Nr...
erteilt an nebenstehenden
Runderneuerungsauftrag —- Runderneuerer.
.. am als vhig eingetragene Decke... . 8 Schlauch 1.— X Fabrikat
Decken⸗Nr. Obige Decke wurde von mir runderneuert — gegen eine bereits runderneuerte Decke ausgetauscht. — Diese Decke ist gekenn⸗ Heichner: ... .
0 ½ „ 2 290 2 2 90222 % 22 2 2 22422à5-2à5-2à,8eeeeeb-n-,b-nàb-—⸗bs-,ene
Datum Runderneuerer
Ersatzantrag
Genehmigt Abgelehnt
8
Die Decke . Fabrikat
Im Auftrage:
Datum Reichsreifenlager
Datum
gestellt. Als Grund für den Ersatzbedarf stellte ich fest, daß obige Dece. .8
.222272 0 „„„22522522272222722 42227„72242b222b2⸗2
wird zur Auslieferung angewiesen:
Stempel
2 2 22 222 2 2 0 2 2 22 21 2 4 2 2 24 2 42 22 22 22 24242 2422222222222292222282b82
üIArerrE jmrumrhitmiittiẽ᷑᷑·᷑᷑tçc˖ä·˖.ff–IuÜÜÜÜ»
Reifenhändler
2 22222522—2⸗—⸗* 2202242b2992à9b2—29b—2àb—2b—9b⸗à. 2 22 21 22 22˙22—2922
Decken⸗Nr. Größe Zustand
a) Die Einziehung obiger verbrauchten Decke
b) Die Auslieferung unten angewiesener Decke werden bescheinigt durch:
99002 22 2⁹
Datum
9090000222 022222222229
Es folgen 7 weitere Felder mit gleicher Beschriftung. 288
b
Anordnung Nr. 2
ur Durchführung der Anordnung 1/43 der Reichsstelle Kautschuk
(Bewirtschaftung von Gummiwaren) Vom 22. Dezember 1942
Auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr in der Fassung von 11. Dezember 1942 (RGBl. I S. 686) in Verbindung mit der Bekanntmachung über die Reichsstellen zur Ueberwachung und Regelung des Warenverkehrs vom 18. August 1939 (Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 192 vom 21. August 1939) wird mit Zu⸗ stimmung des Reichswirtschaftsministers angeordnet:
Teil I “ Aufträge von Verarbeitern und Verbraucher
Bestellung 88
I. Verarbeiter sowie gewerbliche und behördliche Ver⸗
braucher. Verarbeiter sowie gewerbliche und behördliche Ver⸗
braucher dürfen Gummiwaren, soweit nicht für einzelne Er⸗
eugnisse abweichende Regelungen getroffen werden, unter 5 Voraussetzungen frei bestellen:
1. Es dürfen keine größeren Mengen eines Erzeugnisses bevorratet werden, als zur ord⸗ nungs⸗ und fristgemäßen Durchführung der
heigenen Betriebsaufgaben und zur Vermeidung küger B unbedingt erforder⸗ lich sind.
Es dürfen keine größeren Mengen eines Erzeugnisses bestellt werden, 8 gemäß Ziffer 1 unbedingt nötig sind.
. Es darf nicht früher bestellt werden, als nach dem notwendigen Bedarf des Bestellers gemäß Ziffer 1 und der Lieferzeit des bestellten Erzeungisses unbe⸗ dingt erforderlich ist.
Eine gemäß Ziffer 1—3 zulässige Bestellung 55 nur einmal aufgegeben werden, sie darf au mehrere Lieferanten unterteilt werden.
„In dex Bestellung sind stets anzugeben:
2a) Der Zeitpunkt, zu dem die Ware un⸗ “ xe. benötigt wird, gegebenenfalls auf⸗ gegliedert nach Monaten.
b) Der Verwendungszweck und die Be⸗ — 1111 des bestellten Erzeugnisses. , e) Für Erzeugnisse, die als Teile oder Zubehör eeingehen in: 1 Wehrmachtgeräte: die vollständige Wehr⸗ machtauftragnummer unter Be⸗ nennung der auftraggebenden Dienststelle. Exportaufträge: Das Aktenzeichen der Ausfuhrgeneehmigung der für den
22 er zuständigen Prüfungsstelle.
II. Wiederverkäufer. Wiederverkäufer dürfen zur Er⸗ füllung fest vorliegender Aufträge, die den Bestimmungen dieser Anordnung entsprechen, ihrerseits Bestellungen gleichen Inhalts an Vorlieferanten erteilen, soweit ihnen nicht die
8 8
Lieferung aus eigenem Lager möglich ist. Hierbei sind die
vom Vorbesteller gemachten Angaben vollständig an den Vor⸗ lieferanten weiterzugeben. Jede zulässige Bestellung eines Wiederverkäufers 85 nur einmal aufgegeben werden.
III. Bestellvermerk: Jede Bestellung hat folgende rechts⸗ verbindlich unterschriebene Erklärung — ohne Abände⸗ rung — zu tragen:
„Bestellung erfolgt in Kenntnis der Verordnung des Führers zum Schutze der Rüstungswirtschaft vom 21. März 1942 und der 2. Durchführungsanordnung zur Anordnung 1/43 der Reichsstelle Kautschuk vom
. Dezember 1942.“
IV. Kleinaufträge. Eine sche tliche Bestellung, und somit der Bestellvermerk, kann entfallen für Kleinaufträge im Werte bis zu Rℳ 10,— (zehn), sofern die Ware aus dem Lager eines Wiederverkäufers geliefert wir “
Auftragsannahme
Auftragnehmer (Hersteller und Wiederverkäufer) dür⸗ fen nursolche Aufträge auf Gummiwaren annehmen und nur solche Lieferungen ausführen, die den Bestimmungen des § 1 dieser Durchführungsanordnung entsprechen. Sie dür⸗ fen nicht mehr Aufträge annehmen, als sie innerhalb der vereinbarten Lieferzeiten fristgemäß ausführn können. Die Lieferung hat nach dem Grad der Dringlichkeit der Aufträge, die der Lieferer zu prüfen hat, zu erfolgen.
8 68 Verwendung und Verbrauch
Verarbeiter, gewerbliche und behördliche Verbraucher dürfen Gummiwaren nur zu dem gemäß § 1 Ziffer 5 b in der Bestellung genannten hwea verwenden und haben durch rechtzeitige Instandsetzung die größtmögliche Ge⸗ brauchsdauer zu gewährleisten.
1“
—
Wiederverkäufer dürfen Bestellungen zur Auffüllung ihres Lagers nur dann erteilen, wenn sie der Reichsstelle Kautschuk gegenüber die als Anlage beigefügte „Einmalige Verpflichtungs⸗Erklärung zum Wiederverkäufer⸗Lager⸗Auf⸗ trag in 2 abgegeben haben.
8 ⁵ 1 8 88 Auftragsannahme und Lieferung
Auftragnehmer (Hersteller und Wiederverkäufer) dürfen Lageraufträge nur zu den in § 4 festgelegten Bedingungen annehmen und Lieferungen zur Auffüllung von Lägern nur zu diesen Bedingungen ausführen.
Lager der Wiederverkäufer 1
Wiederverkäufer dürfen Gummiwaren nur in dem Um⸗ fange auf Lager nehmen, der sich aus den Bestell⸗ und Lie⸗ ferungsannahmeverpflichtungen gemäß Ziffer 1—7 der An⸗ lage ergibt. ““ 88
Teil II Allgemeine Bestimmungen
Ausnahmen
nisse abweichende Regelungen treffen.
2. Die auf Grund der Anordnung 50 der Reichsstelle
Kautschuk und Asbest bisher erlassenen Sonderregelungen für
Lieferung und Absatz von
a) Gummiabsätzen vom 11. Dezember 1939 in der Fassung vom 1. Mai 1942,
b) Bettstoff, Bettplatte, Betteinlagen vom 19. März 1940 in der Fassung vom 1. Mai 1942,
ce) Gummikeilriemen vom 1. Mai 1940
assung vom 1. Mai 1942,
d) Süßmostkappen vom 1. Juli 1940 in der Fassung vom 1. Mai 1942, 8
Je) Gummiwärmflaschen vom 28. Februar 1941 in
der Fassung vom 1. Mai 1942,
0 e vom 1. Juni 1941 in der
assung vom 1. Mai 1942,
g) Kinderflaschensauger vom 3. Dezember 1941 in der Fassung vom 1. Mai 1942,
h) Gummierte Stoffe, sowie von Gummiplatte und
Kunststoff⸗Folien für Bekleidungszwecke vo 15. Dezember 1941 in der Fassung vom 1. Ma 1942,
1) Fa vom 1. März 1942,
k) Transportbändern vom 1. Mai 1942, “
1) ““ für Luftschutzzwecke vom 1. Mai
m) Werkstättenmaterial vom 1. Mai 194 behalten ihre Gültigkeit. 8 8 3. Die Regelung der Lieferung und des Bezuges von 8) Gummisohten b) Gummischuhen aller Art (ausgenommen Gummi⸗ berufsstiefel, foweit sie den Bestimmungen der Sonderregelung gemäß Absatz 2 unterliegen) 1G ist der Gemeinschaft Schuhe e) Treibriemen der Reichsstelle für Lederwirtschaft d) Medizinische Kautschukpflaster 8 der Reichsstelle Chemie “ e) Bekleidungsgegenstände 8 1 der Reichsstelle für Kleidung und verwandte Gebiete ¹ Schläuche für den industriellen Werkluftschutz und Feuerlöschschläuche für Feuerwehre der Fachgruppe Schlauchweberei
in der
Strafvorschriften
uwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden nach ben 10, 12 — 15 der Verordnung über den Warenverkehr esftraft. 11.“ “
1“ 9 4 “ Inkrafttreten
Diese Anordnung tritt am 1. Januar 1943 in Kraft. Sis gilt auch für die eingegliederten Ostgebiete und die Gebiete
von Eupen, Malmedy und Moresnet.
Berlin, den 22. Dezember 1942.
Der Reichsbeauftragte Kautschuk. Jehle. —
Anlage zur 2. Durchführungsanordnung zur Anordnun Nr. 1/43 der Reichsstelle Kautschuk vom 22. Dezember 194
Einmalige Verpflichtungserklärung zum Wiederverkäufer⸗ 8 Lager⸗Auftrag in Gummiwaren
Betrifft: Lageraufträge von Wiederverkäufern. (Teil II der 2. Durchführungsanordnung zur Anordnung 1/43 der Reichs⸗ stelle Kautschuk vom 22. Dezember 1942.)
Wir verpflichten uns gegenüber der Reichsstelle Kautschukt
1. Bestellungen zur Auffüllung unseres Lagers nur zu er⸗ teilen, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind: a) Unser Lagerbestand in der bestellten Warenart und Sorte darf zum Zeitpunkt der Bestellung nicht über 1⅛1 2 unseres mengenmäßigen Verkaufsumsatzes im IJahre 1941 hinausgehen. 1) Der Umfang unserer innerhalb eines Monats bei b allen Lieferern insgesamt erteilten Lageraufträge darf nicht mehr als unseres mengenmäßigen Ver⸗ . es im Jahre 1941 in der gleichen Waren⸗ art und Sorte betragen. Sofern ⁄, eine unwirt⸗ schaftlich kleine Bestellmenge ergeben würde, dürfen wir höchstens einmal innerhalb von zwei / vier Mo⸗ naten einen Auftrag erteilen, der nicht mehr als ein E“ nens mengenmäßigen Verkaufs⸗ umsatzes im - 1941 ausmacht. 2. Bestellungen zur Befriedigung dringenden Heilbedarfs eines nichtgewerblichen Verbrauchers über die zulässige Menge von 1 a) und b) hinaus nur dann zu erteilen, wenn wir über keinen Lagerbestand in dem betreffenden Erzeugnis verfügen. 3. Jede gemäß Ziffer 1 und 2 zulässige Bestellung nur einmal zu erteilen.
üblichen Normen, Ausführungen und Qualitäten anzupassen⸗ 5. Keine Ware zur Auffüllung unseres Lagers anzu⸗ v Kessnunßh nicht einem nach Ziffer 1—4 zu⸗ lässigen Auftrag ent . 1“ 8 86 Veenustg 8 folgendem rechtsverbindlich unter⸗ schriebenen Vermerk zu versehen: 1 „Bestellung erfolgt in Kenntnis der Verordnung des Führers zum Schutze der eneer.e eg. nc vom 21. März 1942 und auf Grund unserer „Einmaligen Verpflichtungs⸗Erklärung“ gemäß der 2. Durchfüh⸗ rungs⸗Anordnung zur Anordnung 1/43 der Reichs⸗ sstelle Kautschuk vom 22. Dezember 1942. Eine sche tliche Bestellung, und somit der Bestellvermerk, kann entfallen sin Kleinaufträge im Werte bis zu Nℳ 10,— Gehn), sofern die Ware aus dem Lager eines iederverkäufers ge⸗
liefert wird.
7. Geordnete Unterlagen für die e unseres Be⸗ stellrechts jederzeit zur Verfügung der Reichsstelle zu halten.
1. Die Reichsstelle Kautschuk kann für bestimmte Erzeug⸗ 8
4. Unsere Wes nahgs an die in der Kautschukindustric hri
dern in einigen
8 8
Erste Beilage zum Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 2 vom 5. Jannar 1943. g. 3
8. Unseren Lagerbestand jederzeit in angemessenem Um⸗ ange für die Befriedigung dringenden Sofortbedarfs unserer bnehmer einzusetzen, wenn deren Bestellung den Bestimmun⸗ en der 2. Durchführungsanordnung zur Anordnung 1/43 der Reichsstelle Kautschuk vom 22. Dezember 1942 und
der Einsatz der bestellten Ware für die uns angege
enen Ver⸗
wendungszwecke und Betriebsbeanspruchungen nach unserer
verantwortlichen Prüfung notwendig erscheint. 9. An nichtgewerbliche Verbraucher dürfen wir Gummi⸗
waren frei unter angemessener Berücksichtigung der Bedarfs⸗ lage, gleichmäßiger und gerechter Verteilung sparsamsten Ein⸗ satzes abgeben, soweit nicht Bezugsbeschränkungen ausdrücklich
1.““ sind und es
sich um Einzeleinkauf handelt.
ir wissen, daß Zuwiderhandlungen gegen die von uns
hiermit übernommenden Verpflichtungen den Strafvorschriften der Verordnung des Führers zum Schutze der Rüstungswirt⸗ schaft vom 21. März 1942 und der Verordnung über den
liegen.
Ort und Datum
Beka
arenverkehr in der Fassung vom 11. Dezember 1942 unter⸗
Firmenstempel und rechtsverbindliche
Unterschrift. Faksimilestempel ungültig.
untmachung
Die am 31. Dezember 1942 ausgegebene Nummer 132 des Reichsgesetzblatts, Teil I, enthält: — Sechste —z zur Durchführung und Ergänzung der
Reichsärzteordnun 28. Dezember 1942.
euchenhaften Verkalbens
9. Dezember 1942. Umfang: % Bogen.
derungsgebühren: 0,03 R. ℳ
estallungsordnung für vüehsenchenperhenic⸗ Anordnung über die Bekämp
Aerzte)h. Vom
feng des (Banginfektion des Rindes). Vom
Verkaufspreis: 0,15 Rℳ. Postbeför⸗ für ein Stück bei Voreinsendung auf
unser Postscheckkonto: Berlin 962 00. Berlin NW 40, den 4. Januar 1943. Reichsverlagsamt. Dr. Hubrich.
Nichtamtliches Deutsches Reich 8.
Nummer 52 des Ministerialblatts des Reichs⸗ und Preußischen Ministeriums des Innern vom 30. Dezember 1942 hat Folgenden Inhalt: Allgemeine Verwaltung. RdErl. 22. 12. 42, Ausgleich v. Härten f. Anwärt. im Vorbereitungsdienst, die zum Kriegswehrdienst einberufen sind. — Kommunalverbände. RdErl. 18. 12. 42, Eh.e deaslehen⸗ hier: Beiziehg. eines Straf⸗ registerauszugs. — RdErl. 22. 12. 42, Ablösg. d. Hauszinssteuer durch Gemeinden (GV.). — RdErl. 23. 12. 42, Verwaltungsver⸗ 1 bei d. Grundsteuer; Ersatz d. Zerleg, d. Steuermeßbetrags dur eeensgleich. — RdErl. 23. 12. 42, Vergnügun ssteuer. — Beschl. 10. 12. 42, Aenderg. d. Grenzen d. Landkr. Posen u. Schrimm. — Polizeiverwaltung. RdErl. 17. 12. 42, R. Pol.⸗Vordr. — RdErl. 23. 12. 42, VO. zur Durchf. d. Gast⸗ stättenges. — RdErl. 23. 12. 42, Uebertrag. d. Gesundheits⸗, Vete⸗ rinär⸗ u. Lebensmittelpol. in d. Stadt Pabiantir auf d. staatl. Pol.⸗Verw. in Litzmannstadt. — RdErl. 19. 12. 42, Beförderg. v.
1 d. SchP. d. Res. — RdErl. 21. 12. 42, Festsetzg. d. BDA. d. Betriebsassist. — RdErl. 22. 12. 42, Beschäftigungsvergütg. u. Reisebeih. — RdErl. 18. 12. 42, Beschaffg. d. Buches „Der Feuer⸗ kampf d. Schützenkompanie“ (Schu gefechtsschießen u. S. Fehee. chießen). — dErl. 19. 12. 42, Aufstellg. u. Gliederg. einer Pol.⸗
anz.⸗Ers.⸗Abt. bei d. Pol.⸗Schule f. Kraftfahrwesen Wien. — dErl. 21. 12. 42, Dienstkleidg. f. Amtsgeh. u. männl. Angest. — RdErl. 16. 12. 42, Lebensmittelkarten d. Gefangenen. — Wehr⸗ angelegenheiten. Kriegsschäden. Familien⸗ unterhalt. RdErl. 21. 12. 42, Durchschnittssatz f. d. Abrechng. d. Abwesenheitsgeldes f. Kraftfahrer poln. u. arbeitsrechtl. gleich⸗
estellt. Volkstums (RLG.). — RdErl. 21. 12. 42, Gutachten üb. d.
erursachg. v. Schäden durch Bombenwirkg. — W ohlfahrts⸗ 228 e u. Jugendwohlfahrt. RdErl. 21. 12. 42, Für⸗ vorge f. hilfsbedürft. Juden. — Volksgesundheit. RdErl. 22. 12. 42, Dipheherie⸗Impfstoffe. — RdErl. 23. 12. 42, Vorschr. üb. Impfstoffe u. Sera. — Veterinärverwaltung. RdErl. 23. 12. 42, Bekämpfg. d. serchenbaft Verkalbens. — Neu⸗ erscheinungen. — zu beziehen durch alle Postanstalten. Carl Heymanns Verlag Berlin W 8, Mauerstr. 44. Vierteljähr⸗ lich 2,15 E. ℳ für Ausgabe A (weiseitig bedruckt) und 2,70 Eℳ für Ausgabe B (einseitig bedruckt).
Wirischaftgten.
Bilanz der Preispolitik
Bon Minister a. D. Staatssekretär Dr. Hans Fischböck, eichskommissar für die Preisbildung
Die Aufgabe, die Stabilität des Preisniveaus aufrechtzuer⸗ 8 war auch für die Arbeiten der Preisbehörden im Jahre
942 bestimmend. Es liegt Fortschreiten des Krieges
in der Natur der Sache, daß mit dem die Verknappung der Warenmärkte
immer weitere Gebiete umfaßte und demzufolge auch auf dem reisgebiet für Sehe e erforderte,
deren Preis in
üheren Jahren schon dur
as ausreichende An⸗
ebot beschränkt worden war. Die entscheidende Probe für den rfolg der Preispolitik liegt insofern auf der Lohnseite, als die 1e. die Vorausse vege für die Aufre hterhaltung der
tabilität des Lohnniveaus scha
sahrggesorat werden, dah bn aswinne
ür gesorgt werden,
einer generellen Erhöhung
,
en muß. Diese Aufgabe hat eine politische Seite. Zunächft mu
der Preise so ist, da ne bietet;
der dann aber mu
sie keinen -5eS. Anlaß 1 Prpchtken ligten Forderungen 8
allerdings auch dafür gesorgt werden, daß nicht der — wenn au
veeh — Eindruck einer Bewegung im
entsteht und ohnerhöhungen ausgegliche
Preisgebäude
nruhe schafft. Damit nicht eine unerwünschte Sen⸗ dung der Realeinkommen von der Preisseite her eintritt, 8
e 1 ie durch i werden müßte, verdienen vor allem
die Preise der Sir schafteten Waren und die sonstigen Kosten
lebenswichtiger Bedar
Es kann festgestellt we ahres 1942 der 8 at. Die wesentlichsten
ier ngeieten Forderung Rechnun estandteile im Haushalt der
sgüter Aufmerksamkeit.
rden, daß die Preisentwicklung des getragen asse der
W“ sind mit 50 % die Lebensmittel. Auf diesem
entscheidenden
ebiet der Bedarfsdeckung sind die Preise im allge⸗
meinen unverändert geblieben; nur der Kartoffelpreis wurde aus
produktionspolitischen Gründen erhöht. Beim ich höhere Feezs notwendig geworden, welche vor die im abgelaufenen Jahr besonders ungünstigen s worden sind. wurden dort, wo Erhöhungen bei vermeiden waren, Maßnahmen erhöhungen vom Verbraucher fernzuhalten. Wo es die
und jahreszeitli allem durch klimatischen Verhältnisse
emüse sind örtlich
Im übrigen en Erzeugerpreisen nicht zu egeffen um diese Preis⸗
ersorgung
notwendig machte, die Qualität bzw. den Gehalt der gelieferten
Ware zu verringern, wurden die ringerten Leistung angepaßt, wie etwa beim
eife. Von den 2½ 9 ist vor allem die M. brauchs entfallen, unveränd
emeinen der ver⸗
reise im a ier oder bei der
omponenten des Haushaltsverbrauches iete, auf welche etwa 15 % des Gesamtver⸗
erk geblieben.
Auch im Textilsektor, der etwa 10 % der Gesamtausgaben
beansprucht, höhungen der Preise einge iesem Gebiet schon vor
sind im Jahre 1942 durchweg keine weiteren Er⸗
treten. Bekanntlich setzte gerade auf
zusbruch des Krieges eine nicht unbe⸗
trächtliche Frhihaeng. der Preise ein, welche damals im wesent⸗ ch den
lichen dur angel eingeleitet wurde und
erfuhr. Diese
zum Stillstand gekommen;
an billigen ausländischen Rohstoffen
. urch die Heranziehung wichtiger Ferti⸗ gungsbetriebe i. den Kriegsbedarf eine wesgtere Verschärfung ntwicklung ist schon zu Beginn des 848
ahres 1
dadurch war die Möglichkeit gegeben,
urch Einzelregelungen auf den verschiedenen Gebieten der Spinn⸗
1 Ftolfiwins aft im weitgehenden Einvernehmen mit den zustän⸗
igen Wirtschafts ruppen den Presstand nicht nur zu halten, son⸗
weigen sogar zurückzubilden.
Die Preise für Schuhwerk sind nur dort geiticgen, wo statt
Leder Ersatzmaterial herangezogen werden mußte. 1 Fertige, Arbeitsschuhe im allgemeinen zu Friedenspreisen erhält⸗ ich si
rrend hoch⸗
„muß leider für Schuhe mit Holzsohlen und ähnliche
8 Fertigungen ein nicht unwesentli ie he Feltaes mit diesen
eil pieliger ist.
höherer Preis angelegt werden, aterialien schwieriger und kost⸗
„ Weniger wichtig für den Arbeiterhaushalt sind die Preise für Einrichtungsgegenstände, wie etwa Möbel und Keramik. Doch
mußte hier, schon mit
onderes Augenmerk zugewendet werden.
ücksicht auf die Bedarfsdeckung der bomben⸗
hebereec Haushalte, ebenfalls der Preisentwicklung ein be⸗
speziell bei Möbeln vorgekommen, soweit es sich um waren handelte. Heimische Frsengnife dieser Art konnten zu gleich⸗
leibenden Preisen bereitgest
Spielwaren, während für gewisse Serienartikel, wie 3 79⸗n und Rasierklingen, verringerte Preise in An atz gebracht rden.
Preiserhöhungen sind ellt werden. Aehnliches gilt etwa für B. Gel ⸗
Im ganzen zeigt das Preisbild somit eine weit ehende Sta⸗
hilitat, welche die Forderung na Lohnstops rechtferti 18 Wen 8 f
teuerungen ersichtli⸗ reisentwicklun dihrauchsversc
sbielsweife im arte durch Erwerb
iebungen, w
) serage Durchsetzung des i dem äußeren Anschein nach Ver⸗
wurden, die scheinbar ein anderes Bild der aufzeigen, bann liegt dies im wesentlichen an
elche teils bewußt eintreten, wie bei⸗
extilsektor, wo der Wunsch besteht, die Kleider⸗ 89, 9ℳ n teuerster Quglitäten, wie man Lünstigst auszunützen, manchmal auch zwangsläufig, wenn eben
meint,
die gewohnten, im Preise gleichgebliebenen Qualitäten nicht er⸗ hältlich waren und daher ein Ausweichen in teuere Sorten unver⸗ meidlich wurde. Um dem dadurch manchmal entstehenden falschen Eindruck einer h größeren Umfangs entgegenzu⸗ wirken, wurden, soweit als möglich, die Zusammenhänge öffent⸗ lich aufgeklärt und auf die tatsächliche Preisentwicklung ent⸗ rechend hingewiesen. Die Preispolitik strebt aus ähnlichen rwägungen eine totale Auswirkung an, damit in der Bevölkerung der Eindruck Köstehemn bleibt, daß nicht nur eine künstliche Niedrighaltung gewisser Artikel im Preise vorgenommen wird, sondern daß tatsächlich das Gesamtpreisniveau im wesent⸗ lihern auf der Friedensbasis festgehalten wird. Nur für ganz bestimmte Luxusartikel konnte aus besonderen Gründen hier eine Ausnahme zugelassen werden. .2 Bei der außerordentlichen Bedeutung, die die öffentliche Bedarfsdeckung im Rahmen der Kriegswirtschaft einnimmt, kommt der Preisregelung auf diesem Gebiet eine wesentliche staats⸗ finanzielle . zu. Es wäre abwegig, etwa den Stand⸗ punkt sa vertreten, aß bei den bedeutenden Kosten, welche die Kriegs ühzung nun einmal mit sich bringt, ein Mehrbetrag aus veheren Preisen schon nicht mehr ins Gebbicht falle. Es mag richtig sein, daß die Frage, ob die Kriegsdauer ein halbes Jahr länger oder kürzer währt, für die endgültige Belastung der Staatsfinanzen entscheidender ist als die eifrigsten “ in der Preisfrage. Daraus folgt aber nicht. daß die letztere bagatenüster werden darf. Es ist ein Unterschied, ob ein zusätz⸗ licher Geldbetrag aufgewendet wird, um zusätzliche Panzerwagen oder Flugzeuge zu produzieren, oder ob er deshalb ausgegeben wird, weil die gegenwärtig erzeugte Menge im Preis überteuert ist. Hier steht die Preispolstik mntsceent im Dienste der Aufgabe der P Leistungssteigerung in der Kriegswirt⸗ schaft bedeutet aber in erster Linie Kostensenkung. Wenn man nämlich annimmt, daß im wesentlichen alle für die Rü tung geeigneten Betriebe in möglichst großem Umfang und im Rahmen einer sinnvollen Lenkung in den Rüstungsproduktionsprozeß ein⸗ geschaltet worden sind, dann wird ein zusätzlicher WI in der Hauptsache nur noch dadurch erzielt werden können, 8G diese Betriebe durch Ararsanste Verwendung von Menschen u Material zusätzliche Produktion ermöglichen.
Die Sg des Systems der Einheits⸗ und Gruppen⸗ Seg das Ende 1941 zur Einführung gelangte, diente vor allem viesem Ziel, da es den Unternehmer an der dur Kostensenkung eintretenden Ersparnis unmittelbar und nachhaltig interessiert und damit auf möglichst zahlreichen Gebieten das Kostenpreis⸗ system der „LSEO“ (Leitsätze für die Berechnung der Selbstkosten bei ö fentlichen Aufträgen) Prängr. welches — wenn auch auf manchen Gebieten unentbehrlich — doch dem hier in den Vorder⸗ rrund gestellten Sesune nicht dient, weil es die eberwälzung der jeweiligen Kosten auf den 1 Srre. Auftrag⸗ geber in der tatsächlichen Höhe gestattet. g. sonstige Maß. nahmen auf dem Gebiet der Preisbildung der Erzeugungsunter⸗ nehmungen, wie beispielsweise die im Einvernehmen mit dem Reichsminister für die Hanaeang und Munition und dem Reichs⸗ wirts durchgeführte artellpreissenkungsaktion, waren von ähnlichen Ueberlegungen geleitet und sohen die gehegten Er⸗ wartungen voll gerechtfertigt. Dieser Er olg wurde vor allem auch dadurch erzielt, daß es gelungen ist, die “ sten FMafaehmen unter tätiger Mitwirkung der beteilig schaftskreise zur Ausführung zu bringen.
Neben diesen . 5 ielen der preispolitischen Arbeit mußte auch der Forderung, daß am Kriege niemand verdienen dürfe, soweit ve verschaf t werden, als dies mit Mitteln der Preispolitik möglich ist. Soweit es sich jedoch um die Ab⸗ schöp ung entstandener Uebergewinne handelt, ört diese Auf⸗ abe in den Wirkungskreis des Reichsfinanzministers, der infol e⸗ essen auch das Verfahren von sich aus geregelt und damit früher vom Reichskommissar für die Preisbildung eingeleitete Gewinnabschöpfungsaktion entbehrlch gemacht hat.
Allerdings war die Arbeit der Preisbehörde im. Füchre 1942 noch in einem sehr beträchtlichen Umfang durch den M luß der für das Jahr 1940 verfügten Fewinnabschöpfungsarktien beein lußt. Wertvoll für die Preisbehörden 8* vor allem die durch dieses Verfahren gewonnenen Erkenntnisse über die eiee aber auch üͤber die Bedürfnisse der einzelnen Zweige der Wirtschaft; deshalb wurde vorgesehen, daß, um über diese Entwicklung auch im einzelnen jeweils aktuelle Ziffern zu erhalten, in Form von Preiserklärungen einige wichtige Daten über die Betriebsergeb⸗ nisse auch weiterhin durch die Betriebe den. Preisbehörden zur väkefügung. gestellt werden, wobei es sich, um eine Arbeits⸗ belastung der Betriebe zu vermeiden, nur um Ziffern “ die ohnehin für die Steuererklärung ermittelt werden müssen. Die nach den eingangs entwickelten Grundsätzen ausgerich⸗ tete EI“ verhindert im allgemeinen das Entstehen unver⸗ tretbärer Uebergewinne und läßt sie nur dort zu, wo eine solche Entwicklung dem Leistungssteigerungsgedanken entsprechend not⸗ wendig erscheint.
en irt⸗
der Preisstabiltät ist naturgemä nicht ohne wesentli Reibungserscheinungen, und zwar nicht nur mit privaten Int essen, sondern auch mit anderen wir chaftspolitischen Notwendig⸗ keiten erreichbar. Insbesondere der Versu „mit Hilfe der Prei politik Produktionslenkung zu betreiben, steht vielfach in einem Legensaf zur Notwendigkeit der Erhaltung des Preisstandes. Theoretisch kann man die Produktion von der Preisseite her durch Preiserhöhungen ebenso wie durch Preissenkungen lenken. Das gilt ganz ve. für eine voll ausgelastete Wöheschaft in der es weder Arbeitslose noch unverwendbare Materialien gibt, Hier bedeutet also die Produktionslenkung in aller Regel eine “ von der weniger wichtigen zur wichtigeren Ferti⸗ 2. In der Praxis werden allerdings in diesem Zusammen⸗ ang vom Preiskommissar immer nur Nreiberhöhengen gefordert. Die Preispolitik hat sich im Jahre 1942 erfolgreich bemüht, den dringendsten an sie gestellten produktions enkungsmäßig sczesugzen nforderungen zu entsprechen, ohne damit ihr eigent⸗
Eine virtschaftspolitische Zielsetzung wie die der vefaahcg ch
liches Ziel entscheidend zu gefährden. Es ist auf diese Weise gelungen, den Preisstand im großen und hanzen zu 1b ohne ein wichtiges und berechtigtes Bedürfnis t
in wicht r Produktion zu be⸗ einträchtigen.
1“
“ Sicherung des Preisstandes vb unverrückbares Ziel der Preispolitik —
in Aufruf des Preiskommissars an die Organe der Preisbildung und Preisüberwachung
Der Reichskommissar für die Preisbildung, Staatssekretär Dr. Fischböck, hat in einem Se an seine Mitarbeiter für die Arbeit der Preisbehörden des Reiches vier Grundsätze aufgestellt. Dank der bei dem weit überwiegenden Teil des Volkes vor⸗ handenen Disziplin und der durch die autoritäre Führung ge⸗ gebenen Möglichkeiten, heißt es in seinem Aufruf, ist es gelungen, trotz der durch die unabwendbaren Bedürfnisse der Kriegswirt⸗ 82 entwickelten gewaltigen Gegenkräfte die Stabilität des
reisniveaus auch im abgelaufenen Jahre im großen und ganzen aufrechtzuerhalten. Aber es besteht auch weiter die Pflicht, das Vertrauen der breiten Massen unseres Volkes zu rechtfertigen, die 8 Grund der ihnen wiederholt gegebenen Versicherungen nachgekommen sind. Die erste und wichtigste
arole des Preiskommissars für 1943 lautet daher: Sicherung des Preisstandes.
Dabei ist nach dem Aufruf des Preiskommissars den Be⸗ dürfnissen der Wieisge. 8 das mit dem Ziel der Preis⸗ “ vereinbar ist, Rechnung zu tragen. Insbesondere ist die
orm des Auftretens der Ueberwachungsorgane von gro 8 Wichtigkeit für den Erfolg ihrer Tätigkeit. Die Härte in der Wahrung der bnepfagnchen inie — das ist der zweite Grund⸗ satz, den der Preiskommissar aufstellt — erfordert eine verständ⸗ nisvolle Haltung in der Durchführung.
Anders freilich sind nach dem Aufruf des Preiskommissars die Fälle zu betrachten, in denen böswilliges Verhalten erwiesen ist. Diese Preissünder sollen wissen, daß sie mit ihren gemein⸗ ürnser wenßagten letztlich auch ihr persönliches Interesse. as sie so rücksichtslos zur bringen wollten, aufg empfindlichste 5 ben. Keine Milde gegenüber volks⸗ schädigenden Preisfündern! ist daher der dritte Grundsatz, den der Preiskommissar aufstellt. u““ 1 8
Das schwere Amt, das Preisgefüge stabil zu halten, ist nur bei stärkstem persönlichen Einsatz aller in der Preisbildun und Preisüberwachung Tätigen zu erreichen. Die vierte Parole des I“ für 1943 lautet daher: Schulung, Disziplin und
rbeit an sich selbst, um durch erweiterte Kenntnisse und Fähig⸗ keiten unserer Aufgabe und damit dem Volke und insbesondere der Wirtschaft besser dienen zu können.
Wirtschaft des Auslandes
Schweiz ratifizierte Warenaustauschabkommen mit der Türkei
Zürich, 4. Januar. Der schweizerische Bundesrat hat das am 9. 12. 1942 von der Schweiz und der Türkei in Ankara unter⸗ g- Protokoll genehmigt. Der Vertrag soll die gegenseitige elieferung mit Waren regeln. Insbesondere erhält die schweize⸗ rische Maschinenindustrie die Möglichkeit, Bestellungen der tü schen aE n.; und türkischer staatlicher Unternehmungen aus⸗ uführen. Die Türkei wird; ohstoffe (vor allem Baumwolle) und snnl die Schweiz besonders erwünschte andere Waren liefern. Die auf Grund dießes gesonderten, im Protokoll “ Waren⸗ verkehrs auszuführenden Zahlungen erfolgen im Rahmen eines Clearings. Das Abkommen vom 28. März 1942 über den Waren⸗ austausch und die Regelung des Zahlungsverkehrs zwischen der Schweiz und der Türkei bleibt unverändert in Kraft und ist weiter⸗ hin anwendbar auf den gesamten Ware verkehr, 1e er nicht durch die Bestimmungen des Protokolls vom 9. Dezember 1942 geregelt wird. Immerhin werden die Durchführungsbestimmungen für die Abwicklung privater Kom⸗ pensationen teilweise vereinfacht werden. 3
Ausfuhrkontrolle in Ungarn
Budapest, 4. Januar. Die ene Regierung hat durch Berordnung vom 22. 12. 1942 die Kontrolle der esamten Waren⸗ ausfuhr eingeführt. Nach dieser Verordnung dürfen Lieferungs⸗ angebote nach dem Ausland nur abgegeben und Aufträge für dache Lieferungen nur angenommen werden, wenn hierfür von er zuständigen Behörde, in der Regel dem Auße ““ vorher eine besondere Bewilligung erteilt worden ist. Dasselb gilt auch für die Annahme von Aufträgen zur Verarbeitung ein⸗ eeführter Rohstoffe in Lohnarbeit 78 Zwecke der Wiederaus⸗ r. Nach einer amtlichen Mitteilung erteilt das ungarische ußenhandelsamt Lrene Auskünfte über die Bedingungen füt
die Erteilung dieser Bewilligungen. “ “
Erfolge im Aufbau der spanischen Industrie Madrid, 4. Januar. Die Politik des industriellen Aufbaues at in Spanien im Jahre 1942 einen Höchstpunkt der Normalt⸗ jerung erreicht. Die erneg genehmigten neuen Industrie⸗ unternehmen stellen ein Kapital mit 447,5 Mill. Peseten dar, wobei die neuen Schiffsbau⸗ und Schiffahrtsgesellschaften sowis die als „im Nationalinteresse stehend“ erklärten Industrien nicht eingeschlossen sind. Den größten Anteil an den deugründungen hat die chemische Industrie mit einer Gesamtkapitalanlage von 236,9. Mill. Peseten; dann folgt die Lebensmittelindustrie mit 62,2 Mill. Peseten und die Maschinenbauindustrie mit 44 Mill, Peseten, während sich der Rest anf die übrigen Industrien verteilt Die Entwicklung der spanischen — im ver⸗ gangenen Jahre durch die gesteigerte Kohlenförderung außer, ordentlich günstig beeinflußt. ö wurden 10,4 Mill. gegen 9,6 Mill. t im Jahre 1941 gefördert, und zwar 81 Mill. Fintohle, 1,3 Mill. t Anthrazit und 1 Mill. t Braunkohle. Diß Erhöhung gegenüber der E. beträgt bei Stein⸗ kohle 5,7 %, bei Anthrazit 8,5 % und bei Braunkohle 90,3 . 1 Der Kohlenmangel in der UdSSR — Feststellungen einer englischen Zeitschrift Genf, 4. Januar. Nicht nur die Kohlenversorgung der union gibt, wie „Economist“ meldet, zu Befürchtungen Anla In der Sowjetunion fehle es selbst den Eisenbahnen und sog den Rüstungsindustrien an den erforderlichen Koh
Der Grund für die Knappheit an Kohlen in der Sowed⸗