1943 / 25 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 01 Feb 1943 18:00:01 GMT) scan diff

1111““

Reichs⸗ und Staatsauzeiger Nr. 25 vom 1.

Krawattenträger für Schränke

Kugelgelenke

Läuferösen

Läuferstangen Treppenstangen

Läuferwinkel 8

E“ uasten

Raffhaken

Ringklammern aller Art

v aller Art

Rolloandrücker (Verdunkelungsklemme)

Tea.g we

Schei

Schlüsselleisten

Schnurführer

Schnurhalter

Schnurspanner

Schnurverbinder

Spannrollen

Stangenlager

Stoffklammern aller Art

Teppichbüchsen

Teppichecken

Teppichnadeln

Teppichnägel

Teppichschrauben⸗

Teppichstifte

Tischdeckenklammern

Tischdecken

Träger

Türschonerschrauben

Vitragenhäkchen

Vitragenösen

Vitragenträger

Wandhaken

Wandlager 1

Zierringe 1“

Züge (außen und innen) für Rohre.

IV. Ringlose Vorhanggarnituren Befestigungseisen

Blendenhalter

Deckenhalter

Deckschienenblende

Endverschlüsse

Feststeller

Führungswagen

Halter

Kordelrollen

Laufrollen

Laufrollenklamme

Mittelstützträger

Profile

Profilrohre (a

Rolloträger

Rollenzüge

Schienen

Schleuderstäbe

Seitenteile

Träger

Vorhangklammern

Wandlager

Winkelträger

Zierleisten

V. Garderobe⸗ und Wäscheablagen und ähnliche Ausstat⸗

rtungsgegenstände, auch sanitärer Art

Badetuchhalter Badetuchleisten

Galerien (Konsolgeländer) Garderobeablagen (Flurgarderoben) Garderobearme

Glashalter Glas⸗ und Plattenträger (Konsolen⸗ und Klemmhalter) Handtuchhaken Handtuchhalter ut⸗ und Mantelhaken (Drahthuthaken und Schraub⸗ haken ausgen.) Kammschalen Klapproste Klosettpapierhalter Klosettsitzscharniere für Ringsitze Klosettzüge Profile für Glasschränke Rasierpinselhalter Schirmbecken Schirmhalter Schirmklemmen Schirmständer Schwammhalter Sern een Seifenspender Spiegelklammern Tuchhaken Türheber Wannengriffe Zahnbürstenhalter Zierleisten

VI. Ausstattungsgegenstände Schauf Anprobekabinen .“ Anprobespiegel Auffatzengelchen Barstangen Befestigungsmuffen Bekleidungsständer Bodenhülsen Deckenhülsen Deckenträger für Fleischschienen Dekorationsständer Endknöpfe Endspitzen leischereischienen massiv Fleischhaken SSchiebe⸗, S⸗ und Stifthaken) Führungsschienen AAXX“ elenke aller Art Glasplattenklammern

8 1“

Haken Hutständer Hutständerfüße Hutständerteller Fniestücke Konfektionsarme Lonsoten jeder Art Frang tücke ochschienen

Markisenbeschläge Montaggestück Profile für Glasschränke Rohrhaken Rohrwinkel jeder Art Roste Rost⸗Stellagen Schaufensterschienen Schutzgitter für Hackklötze Schutzstangen Seitenhalter Seitenhalterplatten Seitenhalterringe Sockel Ständer Ständerteile Standrohre Stoßstangen Weten tlezen Thekenstützen und Gla Träger jeder Art Trägerschienden Verbindungsbänder Verbindungsringe Verbindungsstücke Verstrebungen Wandlager Wandösen Zackenarme.

8

Die Reichsindexziffer für die Lebenshaltungskosten im Januar 1943

Nach der Entwicklung der Reichsindexziffer für die Le⸗ benshaltungskosten haben die Preise für die Güter des täg⸗ lichen Bedarfs im Durchschnitt des Monats Januar 1943 geeher dem Vormonat um 0,7 vH. angezogen. Die Gesamt⸗ inderziffer stellt sich im Januar auf 136,7 (1913/14 = 100) gegenüber 135,8 im Dezember 1942.

Die Indexziffer für Ernährung hat sich von 129,4 auf 131,2 (+ 1,4 vH.) erhöht. Das beruht hauptsächlich auf dem jahreszeitlichen Anstieg der Preise für Gemüse, Kartoffeln und Obst. Die Indexziffer für Bekleidung hat von 175,4 auf 176,0 (+ 0,3 vH.) und die Indexziffer für Heizung und Be⸗ leuchtung von 122,8 auf 123,1 († 0,2 vH.) angezogen. Die Indexziffer für „Verschiedenes“ ist infolge Herabsetzung der

reise für Seife und Waschpulver von 151,2 auf 150,0“ (— 0,8 vH.) zurückgegangen. Die Indexziffer für Wohnung (121,2) ist unverändert geblieben.

Berlin, den 30. Januar 1943. 8

1““ Statistisches Reichsam

Anordnung Nr. 5

des Leiters des Sondersausschusses Verpackungsmittel über den Versand von Kistenzuschnitten, Kistengarnituren, fertigen Kisten und kistenähnlichen Verpackungsmitteln

Vom 1. Februar 1943

Auf Grund der Ziffer 23 der Geschäftsordnung für die Ausschüsse und Ringe vom 20. April 1942 erlasse ich im Ein⸗ vernehmen mit dem Leiter des Hauptausschusses Wehrmacht⸗ und allgemeines Gerät“ folgende Anor :

11““

Die Lieferung von Kistenzuschnitten, Kistengarnituren, fertigen Kisten und kistenähnlichen Verpackungsmitteln darf vom Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Anordnung ab nur noch auf eine Entfernung von höchstens 300 km vorgenom⸗ men werden, wenn der Versand unter Benutzung des Schie⸗ nenweges erfolgt.

Die vorgeschriebene Entfernungszone beginnt ab Ver⸗ sandstation des Herstellerbetriebes zu zählen, gleichgültig, ob die Lieferung vom Erzeuger an den Verbraucher unmittelbar oder unter Zwischenschaltung des Handels erfolgt.

§ 2 Die im §1 bezeichneten Erzeugnisse dürfen auf eine Ent⸗ fernung von über 300 km nur dann geliefert werden, wenn nachweisbar begründete Umstände dies erfordern. Hierfür ist eine besondere Genehmigung erforderlich. 8 8

§ 3 Die nach den Bestimmungen des § 2 bei Lieferungen über die festgesetzte Höchstentfernung hinaus notwendigen Ge⸗ nehmigungen werden durch den Leiter des Arbeitsausschusses Kistenfabrikation und verwandte Betriebe erteilt. Entsprechende Anträge sind bei dem Arbeitsausschuß Kistenfabrikation und verwandte Betriebe, Großbothen Sachsen, einzureichen. § 4 8

Laufende Verträge bleiben von den Bestimmungen die⸗ ser Anordnung unberührt, wenn sie bis zum 30. April 1943 erfüllt sind. Sie müssen jedoch dem Arbeitsausschuß Kisten⸗ fabrikation und verwandte Betriebe gemeldet werden.

Vom 1. Mai 1943 ab sind sämtliche Lieferungen nach den Bestimmungen dieser Anordnung durchzuführen, falls nicht gemäß § 3 eine Ausnahmegenehmigung beantragt und er⸗ teilt wurde.

§ 5

Mit der Ueberwachung und Durchführung dieser Anord⸗ nung wird der Arbeitsausschuß Kistenfabrikation und ver⸗ wandte Betriebe beauftragt.

Alle Hersteller der im § 1 aufgeführten Erzeugnisse sint

ur Auskunftserteilung, zur Einsichtgewährung in die Ge⸗ schäftsbücher und einschlägigen Unterlagen sowie zur Dul⸗

Die Bestimmungen dieser Anord tiger Wirkung in Kraft. Berlin, den 1. Februar 1943.

Der Leiter des Sonderausschuß Verpackungsmittel im Hauf t⸗ ausschuß Wehrmacht⸗ und allgemeines Gerät beim Reichs⸗ 1 minister für Bewaffnung und Munition.

Wilhelm Roth.

Anweisung Nr. 33

1 1 der Wirtschaftsgruppe Eisen⸗, Stahl⸗ und Blechwarenindustrie als Bewirtschaftungsstelle des Reichsbeauftragten für techn. Erzeugnisse über Milchgeräte

Vom 27. Januar 1943

Auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr vom 18. August 1939 (RGBl. I S. 1430) in der Fassung vom 11. Dezember 1942 (RGBl. I S. 685) in Verbindung mit der zweiten Anordnung über die Erzeugungslenkung in 88 Eisen und Metall verarbeitenden Industrie vom 4. Oktober 1942 (Deutscher Reichsanzeiger und Preuß. Staatsanzeiger Nr. 236 vom 8. Oktober 1942) wird mit Zustimmung des Reichs⸗

beauftragten für technische Erzeugnisse angeordnet:

3 § 1 Die Herstellung von Milchgeräten ist für den gesamten In⸗ und Auslandsbedarf nur noch in folgenden Aus⸗ führungen zulässig: öööeee. Milcheimer, konisch und rund, ohne Ausguß . 12 Liter, Metlehstänber, und. ((((ter.

§ 2 Ddie Wirtschaftsgruppe Eisen⸗, Stahl⸗ und Blechwaren⸗ industrie als Bewirtschaftungsstelle des Reichsbeauftragten für technische Erzeugnisse kann Ergänzungs⸗ und Ausführungs⸗ bestimmungen zu dieser Anweisung erlassen.

§ 3

In begründeten Einzelfällen und zur Deckung des kriegs⸗ wichtigen Bedarfs kann die Wirtschaftsgruppe Eisen⸗, Stahl⸗ und Blechwarenindustrie als Bewirtschaftungsstelle des Reichsbeauftragten für techn. Erzeugnisse Ausnahmen von den Bestimmungen dieser Anweisung zulassen (Ausnahmegenehmi⸗ gungen). Sie kann die Ausnahmegenehmigung mit Auflagen oder Bedingungen versehen.

Anträge auf Erteilung von Ausnahmegenehmigungen sind über die Fachgruppe Blechwarenindustrie der Wirt⸗ schaftsgruppe Eisen⸗, Stahl⸗ und Blechwarenindustrie als Be⸗ wirtschaftungsstelle des Reichsbeauftragten für techn. Erzeug⸗ nisse, Berlin W 62, Budapester Str. 21, einzureichen.

§ 4

Zuwiderhandlungen gegen diese Anweisung und die von der Bewirtschaftungsstelle erlassenen Ausführungsbestim⸗ mungen werden nach den §§ 10, 12—15 der Verordnung über den Warenverkehr bestraft. 8

Diese Anweisung tritt 8 Tage nach ihrer Verkündung in Kraft. Sie gilt auch für die eingegliederten Ostgebiete sowie die Gebiete von Eupen, Malmedy und Morxesnet.

Berlin, den 27. Januar 1943.

Die Wirtschaftsgruppe Eisen⸗, Stahl⸗ und Blechwaren⸗ industrie als Bewirtschaftungsstelle des Reichsbeauftragten für ꝑ1141144“

Dr. Pilz

8

18 8 Bekanntmachung

Die am 29. Januar 1943 ausgegebene Nummer 9 des Reichsgesetzblatts, Teil I, enthält:

Bekanntmachung der neuen Fassung des in den Alpen⸗ und Donau⸗Reichsgauen geltenden Gesetzes über die Gewerbegerichte und des im Reichsgau Sudetenland und in den in die Reichsgaue Niederdonau und Oberdonau eingegliederten Teilen der ehemals sudetendeutschen Gebiete geltenden Gesetzes über die Arbeitsgerichte. Vom 25. Januar 1943.

Umfang: 1 ½ Bogen. Verkaufspreis: 0,30 Rℳ. Postbeförde⸗ rungsgebühren: 0,03 Kℳ für ein Stück bei Voreinsendung auf unser Postscheckkonto: Berlin 962 00. 8 Berlin NW 40, den 30. Januar 1943.

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Bekanntmachung 8

Die am 29. Januar 1943 ausgegebene Nummer 10 de Reichsgesetzblatts, Teil I, enthält: Gesetz über die Verlängerung der Wahlperiode des Groß⸗ deutschen Reichstags. Vom 25. Januar 1943. 8 Verordnung zur Ergänzung des österreichischen Wasserrechts⸗ gesetzes. Vom 18. Januar 1943. 8 1 Zweite Verordnung zur Ergänzung des Gesetzes über die Verschollenheit, die Todeserklärung und die Feststellung der Todes⸗ zeit. Vom 20. Januar 1943. . Verordnung über die Aenderung der Strafvorschrift gegen die Verletzung fremden Fischereirechts und über die Einführung reichsrechtlicher ““ zur Bekämpfung der Wilderei in den Alpen⸗ und Donau⸗Reichsgauen. Vom 23. Januar 1943. Verordnung über die Meldung von Männern und Frauen für Aufgaben der Reichsverteidigung. Vom 27. Januar 1943. Umfang: ¼ Bogen. Verkaufspreis: 0,15 Rℳ. Postbeförde⸗ rungsgebühren: 0,03 K. für ein Stück bei Voreinsendung auf unser Postscheckkonto: Berlin 962 00.

Berlin NW 40, den 30. Januar 1943. Reichsverlagsamt. Dr. Hubrich.

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Verantwortlich für den Amtlichen und Nichtamtlichen Teil, den Anzeigenteil und für den Verlag: Präsident Dr. Schlange in Potsdam;

verantwortlich für den Wirtschaftsteil und den übrigen redaktionellen Teil: Rudolf Lantzsch in Berlin NW 21 8 Druck der Preußischen Verlags⸗ und Druckeret GmbHd., Berlin. 1 Drei Beilagen 8 (einschl. Börsenbeilage und einer Zentralbanoeisregisterbetlage). der gekürzten Ausgabe fallen die Zentralhandelsregister⸗ und d.

dung von Betriebsbesichtigungen verpflichtet. 18

Börsenbeilage fort.

210 Mrd. Dollar erreichen werde.

kommende

11“

Reichsanzeiger und Preußischen Staatse

ZIII111“

Erste vBeilage

Berlin, Montag, den 1. Februar

Wirtschaftsteiln

Die Preise in Deutschland in den letzten zehn Jahren In den zehn Jahren nationalsozialistischer Wirtschafts⸗

führung sind, wie im neuen Heft von „Wirtschaft und ausgeführt wird, Preisniveau und Preisstruktur in Deutschland das Ergebnis einer auf die Bedürfnisse der gesamten Volkswirt⸗ schaft ausgerichteten Wirtschaftspolitik. An die Stelle einer im wesentlichen marktmäßigen und üvetädrhe orientierten Preisgebarung ist seit 1933 in schrittweisem Aufbau eine syste⸗ matische Preisüberwachung und Preislenkung getreten. Ihr Ziel ist es, in wirtschaftlicher und sozialer Hinsicht möglichst gesunde

reisbeziehungen zwischen Erzeugung und Verbrauch, Aufwand und Errrag, Einkommen und Lebenshaltungskosten zu erreichen und zu erhalten.

Im Jahre 1933 war es zunächst Hauptaufgabe der Preis⸗ politik gewesen, die Agrarpreise, die während des wirtschaftlichen Zusammenbruchs besonders tief gesunken waren, wieder in das Preisgefüge der Volkswirtschaft einzuordnen. Dies geschah durch die Marktordnung des Reichsnährstandes und durch ein all⸗ mählich alle landwirtschaftlichen Erzeugnisse umfassendes Fest⸗ preissystem. Dazu trat für die Preispolitik sehr bald die Auf⸗ gabe, den mit dem wirtschaftlichen Aufbau verbundenen all⸗ gemeinen Preisauftrieb in volkswirtschaftlich tragbaren Grenzen zu halten. Weder die Erhöhung der Erzeugung noch die Steige⸗ rung der Kaufkraft durften durch eine „Preiskonjunktur“ be⸗ einträchtigt werden. Erreicht wurde dies durch eine Reihe von Preisvorschriften für die einzelnen Zweige der gewerblichen Wirt⸗ schaft insbesondere für die Textilwirtschaft und die Leder⸗ wirtschaft, die unedlen Metalle, die gebundenen Preise, die Bau⸗ wirtschaft und die Auslandswaren sowie durch Zusammen⸗ drückung der Handels⸗ und Verarbeitungsspannen, namentlich in der E me und Textilwirtschaft.

Im Jahre 1936 begann, als durch den Anstieg der Welt⸗ marktpreise und die Verkündung des zweiten Vierjahresplanes wiederum ein Preisdruck nach oben ausgelöst wurde, ein neuer Abschnitt der deutschen Preispolitik. Er ist gekennzeichnet durch eine einheitliche Lenkung der gesamten Preisbildung mit dem Ziel, die Stabilität des Preisgefüges als Ganzes zu erhalten unter Ausrichtung der Preisbeziehungen zwischen den einzelnen Waren und Warengruppen auf die volkswirtschaftlichen Belange, insbesondere auf die Steigerung der Erzeugung. Während des Krieges gewann, namentlich 8 unter dem währungspolitischen Gesichtspunkt, diese Aufgabe noch an Dringlichkeit. Im Vorder⸗ grund en in dieser Zeit die Verhinderung unerwünschter Preissteigerungen auf dem Gebiet der öffentlichen Aufträge (Rüstungswirtschaft) und die Gewährung der für die Gesund⸗ erhaltung der Landwirtschaft notwendigen Erhöhungen auf dem Gebiet der Agrarpreise.

Im ganzen ist nach der Berufung des Reichskommissars für

die Preisbildung das deutsche Preisniveau bis zum Ausbruch des Krieges nahezu unverändert geblieben. Die Großhandelspreise hatten sich von Oktober 1936 bis Oktober 1939 um 3 % und die Lebenshaltungskosten um 1,1 % erhöht. Eine etwas stärkere Steigerung ergab sich erst in den Kriegsjahren. In dieser Zeit erhöhten 9 ie Großhandelspreise um 7 % und die Lebens⸗ haltungskosten um 8,2 %. Im Vergleich zu den Preissteigerungen der übrigen Länder bedeutet dies indes wenig, und im ganzen wird man sagen dürfen, daß trotz der auf einzelnen Gebieten unvermeidlichen starken (z. B. in der Textil⸗ wirtschaft und in der Bauwirtschaft) doch die Aufrechterhaltung des deutschen Preisstandes während des Krieges als gelungen angesehen werden muß.

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Rechtsverlust bei Nichtanmeldung von Rechten in den eingegliederten Ostgebieten

Nach der Dritten Ostrechtspflegedurchführungsverordnung vom 17. März 1942 (RGBl. I S. 125) erlöschen Forderungen und dingliche Rechte, insbesondere Hypotheken, deren Aufwertung in polnischer Zeit noch nicht geregelt oder noch nicht in das Grund⸗ buch eingetragen war, wenn nicht bis zum 31. März 1943 der An⸗ trag auf Feststellung der Aufstellung der Aufwertung bei dem zu⸗ ständigen Gericht gestellt wird. Zuständig ist das Amtsgericht, bei dem der Schuldner seinen allgemeinen Gerichtsstand hat oder hatte, bei Hypotheken und sonstigen Rechten an Grundstücken das Amtsgericht, in dessen Bezirk das Grundstück liegt.

In gleicher Weise sind nach der Feststellungsverordnung vom 16. März 1942 (RGBl. I S. 121) bis zum 31. März 1913 sämt⸗ liche (auch die auf Zloty oder eine sonstige nicht entwertete Wäh⸗ rung lautenden) Rechte an land⸗ oder forstwirtschaftlichen Grund⸗ stücken oder Forderungen, die sich auf land⸗ oder forstwirtschaft⸗ liche Betriebe beziehen (z. B. Handwerkerforderungen) zur Fest⸗ stellung des Ersatzanspruches gegen das Deutsche Reich bei dem Amtsgericht, in dessen Bezirk das Grundstück liegt, anzumelden, wenn das Grundstück der Beschlagnahme nach der Polenver⸗ mögensverordnung unterliegt. Die Anmeldung ist erforderlich, weil alle Rechte, d. h. auch die Rechte, die Deutschen zustehen, an solchen Grundstücken erlöschen. Ein Grundstück unterliegt der Be⸗ schlagnahme, wenn es vor der Eingliederung der Ostgebiete in I1“ Hand war. Wenn Zweise über die Volkszugehörigkeit es Eigentümers bestehen, insbesondere wenn er die Aufnahme in die deutsche Volksliste beantragt hat und über diesen Antrag noch nicht entschieden ist, empfiehlt es sich, den Ersatzanspruch fürsorglich⸗ anzumelden. Der Anmeldende hat nachzuweisen, daß er die deutsche Staatsangehörigkeit oder eine ausländische (nicht polnische) Staatsangehörigkeit besitzt. Bei nicht rechtzeitiger Anmeldung er⸗ lischt der Ersatzanspruch.

Gläubiger im Altreich, die über die Rechtslage nicht näher unterrichtet sind, können sich von der Aufbaukredit für Grenz⸗ und Auslandsdeutsche GmbH., Berlin W 8, Markgrafenstraße 38, be⸗ raten lassen.

Ungarische Steuererhöhungen im Wertpapierverkehr sowie für Luxuswaren und Genußmittel

Budapest, 31. Januar. Das Amtsblatt veröffentlicht soeben eine Verordnung über die Erhöhung der Wertpapierverkehrssteuer und der Luxussteuer, über die Einführung einzelner außerordent⸗ licher Luxussteuern und über die Preigerhohung einiger Ver⸗ brauchswaren. Bei der Steigerung der kriegsbedingten Opfer wurden die sozialen Gesichtspunkte insofern berücksichtigt, als nur Luxusartikel und Genußmittel besteuert wurden. Die Wertpapier⸗ verkehrssteuer wurde um 100 v. H., die Luxusumsatzsteuer von bis⸗ 8n 5 bis 30 v. H. auf 10 bis 50 v. H. erhöht. Mit außerordent⸗ icher Luxussteuer wurden Waren belegt, deren Einkauf unter den eutigen Verhältnissen als besonderer Luxus oder als Unter⸗

altung gilt. Diese Steuer betrifft u. a. Pelze und sonstige Pelz⸗ waren, Perserteppiche, 1e. Ssse gh und Radioapparate wenn deren Preis 88 als 300 Pengö beträgt, sowie Bilder, Statuen und sonstige Kunstschöpfungen zu einem Preis von über 1000 Pengö. Der Preis der Tabakwaren wurde um 27 bis 63 v. H., die Bierkonsumsteuer je Hektolitergrad von 2 auf 4 Pengö, schließ⸗ lich die Weinkonsumsteuer je Hektolitergrad in Budapest auf 20, in Kleingemeinden auf 14 Pengö erhöht.

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Der Abschluß der Slowakischen Nationalbank

Preßburg, 31. Januar. Die Slowakische Nationalbank legt den Abschluß bis zum 31. Dezember 1942 vor. Die Bilanzsumme ist auf 3,5 (2,1) Mrd. Ks., der Reingewinn auf 730,8 (21,8) Mill. Ks. gestiegen. HV 27. 2. v“

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Ueber 37 Mrd. g. Wiederaufbauarbeiten

Madrid, 30. Januar. Die gewaltigen Leistungen des spanischen Ministeriums für öffentliche Arbeiten seit der Beendigung des Bürgerkrieges gehen daraus hervor, daß von März 1939 bis Ende Dezember 1942 insgesamt 37,4 Mrd. Peseten für Wiederinstand⸗ an im Kriege zerstörten Straßen, Brücken, Ge⸗ äuden usw. ausgegeben wurden. Gegenwärtig wird noch an der Instandsetzung von durch den Bürgerkrieg in Mitleidenschaft ge⸗ ogenen Frraßen in einer Ausdehnung von 4330 km und an dem iederaufbau von 188 Brücken gearbeitet. Des weiterew hat man mit der Asphaltierung von 3200 km der Hauptdurchgangsstraßen des Landes begonnen.

8

Wachsende Staatsschulden in den UL2 A

Stockholm, 30. e. Der Unterstaatssekretär im USA.⸗ Schatzamt, Daniel Bell, erklärte am Freitag vor dem Repräsen⸗ tantenhaus, das Schatzamt rechne trotz der hohen Steuern damit, daß die öffentliche Verschuldung am 30. Juni 1941 die Höhe von

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Der neue japanische Staatshaushalt

Tokio, 30. Januar. Finanzminister Kaya legte dem Reichs⸗

rag ein nationals Budget in Höhe von 10 Mrd. Fen vor, zu dem goch ein Nachtrag von 2,35 Mill. Yen kommt, der soeben vom Kabinett bewilligt wurde. Von den 10 Mrd. Yen werden 8,5 Mrd. Yen durch Steuern und andere Einnahmen und 1,49 Mrd. Yen durch Staatsanleihen gedeckt. Der Finanzminister wies auch auf die Sonder⸗Budgets hin, die für Korea, Formasg, Eisenbahnen, Nachrichtenmittel usw., neben dem nationalen Budget bestehen. ür diese Sonderbudgets werden 983 Mill. Jen in Form von . gebraucht, so daß der Staatsanleihebedarf für das echnungsjahr auf 2,47 Mrd. Yen ansteigt. Dazu

kommt noch ein Sonderetat für den Ostasienkrieg, der aber erst in einigen Wochen beraten wird. Vom Anleihebedarf ausgehen Pab der Finanzminister einen Ueberblick über die Finanzlage. Das Spar⸗Soll für das vergangene Rechnungsjahr betrug 21 Mrd. Yen. Vom April bis einschl. September wurden 10,9 Mrd. Den gespene und vom Oktober bis einschl. Dezember 7 Mrd. Pen, so daß die

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Erreichung des Sparziels sicher zu sein scheint. Die große Wirt⸗ schaftskraft Japans leitete der Finanzminister weiter aus der Tatsache ab, daß seit Juli 1937, also seit Beginn des China⸗Kon⸗ linis⸗ 67 Mrd. Yen gespart worden seien, wovon 35 Mrd. Yen ür die Unterbringung der Staatsanleihen und 30 Mrd. Yen zur Stärkung der Industriekapazität verwendet wurden. Diese Ent⸗ wicklung ist durch die militärischen Siege des Vorjahres gekrönt worden, die das siegreiche Durchstehen des gegenwärtigen Wirt⸗ schaftskrieges absolut sicherten. Der Finanzminister kam damit auf die Wirtschaftsbeziehungen zu anderen Ländern zu sprechen. Im letzten Jahr sind 2,1 Mill. YJen in Mandschukuo und China investiert worden, so daß seit Beginn des China⸗Konfliktes 7,1 Mrd. YNen nach beiden Ländern flossen. An Thailand und China wurden außerdem noch Kredite zur Währungs⸗Stabilisierung ge⸗ geben. In den Südgebieten werden durch die Südsee⸗Entwick⸗ lungskasse Gelder zur weiteren Entwicklung der einzelnen Gebiete gegeben. Für den Anfbau der Großostasien Wohlstands⸗Sphäre nannte der Finanzminister drei Probleme in bezug auf den Außenhandel in der Großostasienzone. Zur planmäßigen Durch⸗ führung des Tauschhandels wird ein Gesetz über die Tauschhandels⸗ Körperschaft vorgelegt. Außerdem wird eine Sonderrechnung zur Regulierung von Wechseln aus dem Interzonen⸗Handel aufge⸗ macht. Alle öö beim Tauschhandel kommen als An⸗ sprüche der betreffenden Staaten auf dieses Konto, welches für die Wechsel⸗ und Preispolitik innerhalb der Großostasienzone von großer Bedentung sein wird Drittens ergibt sich damit das Problem des Ausgleichs der Zahlungsbilanzen. Die Abrechnungs⸗ einheit ist nunmehr einheitlich der Yen, nachdem ein entsprechendes Zahlungsabkommen auch mit Frankreich über Indochina abge⸗ chlossen wurde. vhsc Ostasiens stelle das soeben abge⸗ schlossene Dreimächte⸗Wirtschafts⸗Abkommen die wirtschaftspoli⸗ tische Basis dar, auf der die Zusammenarbeit Europas unter Führung Deutschlands und Italiens mit Ostasien unter Führung Japans fest verankert sei. Abschließend legte der Finanzminister die Bedeutung der Vermehrung des Nationalkapitals dar. Aus dem sich vermehrenden Nationalkapital fließe das Einkommen, von dem möglichst wenig vom Volke verbraucht werden dürfe. Mög⸗ lichst viel müsse vielmehr direkt der Kriegsindustrie und der Kriegführung dienen.

Die Entwicklung der Federal Reserve Bank von Nordchina

Schanghai, 30. Januar. Die Federal Reserve Bank vnn China, deren Sitz in Peking ist, zeigt neuerdings eine beträchtliche Ausdehnung ihres Geschäftskreises. Die Bank, die am 11. 2. 1938. gegründet wurde, hatte ursprünglich vor allem den Zweck, eine neue Währung in Nordchina einzuführen. Ihr Notenumlauf stie von 162 Mill. Peking⸗g Ende 1938 auf 458 Mill. Ende 1939 89 715 Mill. Ende 1940 und erreichte im November 1942 1234 Mill. Peking⸗b. Im Gegensatz zu Zentralchina unterhält das Gebiet von Nordchina die volle Währungsparität zum japanischen YNen im Verhältnis 1:1. Die vor Dezember 1941 in den ausländi⸗ schen Konzessionsgebieten von Tientsin noch immer zirkulierende Tschungking⸗Währung ist jetzt vollkommen in das unbesetzte Gebiet Nordchinas zurückgedrängt worden, wo sein Wert sich etwa auf den zehnten Teil eines Peking⸗E stellt. Das Wachstum der Federal Reserve Bank zeigt lch auch in ihrem Netz von Zweig⸗ stellen, das sich mit beachtlicher Geschwindigkeit ausgedehnt hat. Die beträchtliche Ausdehnung der Federal Reserve Bank spiegelt sich noch deutlicher in den Bilanzen wider. Nach der Bilanz für das 1. Halbjahr 1942 stieg die Bilanzsumme gegenüber dem Vor⸗ jahr 62 %. Die Ausleihungen stiegen um 77 % 848 657 Mill. Peking⸗g. Die Einlagen F. . Le⸗ sich um 74 % auf 974 Mill. Peking⸗P. Die Geschäftsausdehnung der Federal Reserve Bank wird im allgemeinen auf die Auswirkungen der Einfrierung der japanischen Guthaben durch Großbritannien und die Vereinigten Staaten im Juli 1941, auf die Uebernahme und Liquidation der eindlichen Bankinstitute in Nordchinas und auf die wachsende

ledeutung Nordchinas als einer führenden Versorgungsbasis für den großostasiatischen Krieg zurückgeführt. Seit der Ausschaltun aller feindlichen Bankinstitute haben sich die Aufgaben der Zentral⸗ bank weiterhin erhöht; mit einer anhaltenden Ausdehnung ihr Aufgabenkreises ist zu rechnen. 8 8

Die Elettrolytkupfernotierung der Vereinigung für deutsche Elektrolytkupfernotiz stellte sich laut Berliner Meldung des „D. N. B.“ am 1. Februar auf 74,00 Rℳ (am 30. Januar auf 74,00 R. ℳ) für 100 kg.

In Berlin festgestellte Notierungen für telegraphische Auszahlung, ausländische Geldsorten und Banknoten

Telegraphische Auszahlung

2 —— 1. Februar 30. Januar Geld Brief— Geld Brief

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Aegypten (Alexan⸗ drien und Kairo)... 1 ägypt. Pfd. Afghanistan (Kabul) 100 Afghani 18,79 18,83 18,79 18,83 Argentinien (Buenos Aires) 1 Pap.⸗Pes. 0,588 0,592 0,588 0,592 Australien (Sidney) l austr. Pfd. Belgien⸗(Brüssel und Antwerpen)) 100 Belga 40,04 39,96 40,04 Brasilien (Rio de Janeiro)h) (Cruzeiro Brit.⸗Indien (Bom⸗ bay⸗Calcutta) 100 Rupien Bulgarien (Sofia) .. 100 Lewa b 3,0531 3,047 3,053 Dänemark (Kopen⸗ hagen)... 100 Kronen 5: 52,25] 52,15 52,25 England (London) .. 1 engl. Pfb. Finnland (Helsinki) . 100 finnl. 5,06 5,07 5,06 5,07 Frankreich (Paris).. 100 Frs. Griechenland (Athen) 100 Drachm. 1,668 1,672 y1,668 1,672 Holland (Amsterdam und Rotterdam) 100 Gulden [132,70 132,70 [132,70 132,70 Iran (Teheran)) 100 Rials 14,59 14,61] 14,59 14,61 Island (Reykjavik) .. 100 isl. Kr. 38,42 38,50 38,42 38,50 Italien (Rom und Mailand) .1100 Lire 13,14 13,16 13,14 13,16 Japan (Tokio und - W 0,585 0,587 0,585 0,587 Kanada (Montreal) . 1 kanad. Doll.] Kroatien (Agram) . 100 Kuna 4,995 5,005 5,005 Neuseeland (Welling⸗ ton) .. 1 neuseel. Pf. Norwegen (Oslo) 100 Kronen 56,76 56,88 Portugal (Lissabon). 100 Escudo 10,14 10,16 Rumänien (Bukarest) 100 Lei Schweden (Stockholm und Göteborg) 100 Kronen 59,46 59,58 Schweiz (Zürich, Basel und Bern) .. 100 Frs. 57,89 58,01 Serbien (Belgrad).. 100 serb. Din.! 4,995 5,005 Slowakei (Preßburg) 100 slow. Kr.ü 8,591 8,609 Spanien (Madrid u. Barcelona)). Südafrikanische Union (Pretoria u. Johannesburg) 1 südafr. Pf. Türkei (Istanbul)... 1 türk. Pfund Ungarn (Budapest) 100 Pengö Uruguay (Montevid.) 1 Goldpeso Verein. Staaten von Amerika (New York) 1 Dollar

100 Pesetas 23,565 23,605

Für den innerdeutschen Verrechnungsverkehr gelten folgende Kurse:

Geld Brief England, Aegypten, Südafrik. Union.. 9,89 9,91 Fraluhhhl 1114A4“*“ 5,005 Australien, Neuseelaaand.. 7,912 7,928 Britisch mdien.... 74, 18 74,32 we1“ 2,098 2,102 Z31161616“] 2,498 2,502 Brasilien .... c 3 8 0,130 0,132

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Ausländische Geldsorten und Banknoten ——JJõõ——— 1. Februar 30. Januar Geld Brief Geld Brief Sovereigns... Notiz 20,38 20,46 20,38. 20,46 20⸗Francs⸗Stücke.. für 16,16 16,22 16,16. 16,22 Gold⸗Dollars..... Stüch 4,185 4,205 ⁄4,185 Aegyptisce. lägypt. Pfd. 4,39 4,41 1,39 Amerikanische: 1000 5 Dollar. 1 Dollar 2 und 1 Dollak 1 Dollar Argentinische 1 Pap.⸗Peso m0,44 0,46 vesegsche 388 2,46 EEE1““ elgas 39,9: Brasilianische (1 Cruzeiro 0,08 Brit.⸗Indische 100 Rupien 22,95 22,95 Bulgarische: 1000 L. u. darunter 100 Lewa 3,07 3,07 Dänische: große 100 Kronen 10 Kr. u. darunter. 100 Kronen 52,10 52,10 8 10 bn u. darunter l engl. Pfdb. Finnische 1100 sinn. 5,055 5,055 Französische 1100 Frs. 4,99 4,99 Holländische ö100 Gulden [132,70 132,70 ö b 100 13,12 13, E““ ire 3, 12 2 Kanadische.... ... 1 tanad. Doll. 0,99 0,99 2* 8 8 * . [100 Kuna 4,99 4,99 orwegische: 50 Kr. u. darunter 100 Kronen 56,89 0 56,89 8ee —: 1000 Lei 1 un EEEö“ Lei 66 1,66 Schwedische: große . 100 Kronen 8. 8 50 Kr. u. darunter . 100 Kronen 59,40 59,40 Schweizer: große 100 Frs. 57,83 100 Frs. u. darunter 100 Frs. 57,83 Serbische 1100 serb. Dn. 20 Kr. 69p 8 u. darunteer 100 slow. Kr. Südafrik. Union 1 südafr. Pfd. Türkische 1 türk. Pfund Ungarische: 100 P. u. darunter 100 Pengod