1943 / 32 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 09 Feb 1943 18:00:01 GMT) scan diff

Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 32 vom 9 Februar 1943. S. 2

) Laschenketten LTceilung: 100 125 160 200 23 d) Gurte und Gurtscheiben:

(1)

250 315 400 500 mm.

-

Gummi⸗ u. Textil⸗ Stahldrahtgurte

Boch gurte ocher⸗

breite Gurt⸗

scheiben breite

Gurt⸗ scheiben⸗ breite

Gurt⸗

Gurt⸗ . breite

breite

mm. numn mm mm

mm

Scheiben⸗ durchmesser für Gummi⸗ u. Textilgurte und Stahl⸗ drahtgurte

mm

160 190

112 132

112] 132

100 120

224 265

170 200

160 200

140 180

315 375

225

275

250 300

250

315*

450 530 630

375 450 560

350 450 560

400 500 630

800 1000 1250

710 900 1120

800 1000 1250

719 900 1120

(2) Soweit Gurtscheiben mit Holzbe

Sofern nicht stufenlose vorgesehen ist, sind scheiben nach DIN

R 20 anzuwenden. 4. Lagerungen a) Lagerdurchmesse Spannwellen: 30 40 50 60 70 80, 90, 100 110 12 220 mm. Lagerausführung: Für Antrieb⸗ und Spannwellen sind Pendelrollen⸗ und Tonnenlager der klasse 1, 2 und 6 des Wälzlagerprogram lager zugelassen.

r. für Ant

5 14

Ausgenommen von den Vorschriften des §

stellung von Einzelteilen für den Ausbesserungsbedarf, soweit das Einhalten dieser Vorschriften nach gewissenhafter Prüfung

nicht vertretbar ist.

§ 3

Die Hersteller der in § 1 genannten Bauteile von Becher⸗ werken sind verpflichtet, anderen Firmen auf mein Verlangen die Konstruktionszeichnungen und sonstigen Fertigungsunter⸗

lagen gegen eine angemessene Vergütung zur stellen. 1 8

ihh en een

Hersteller. die die Fertigung der im § 1 genannten Bauteile von Becherwerken außerhalb der bisher von ihnen eingehal⸗ tenen Größenbereiche oder in bisher von ihnen nicht ge⸗ bauten Arten oder auch als neues Aufgabengebiet aufzu⸗ nehmen beabsichtigen, kedeeg hierzu meiner ausdrücklichen

Baugenehmigung sind von Indu⸗ striebetrieben über die für die Hersteller zuständigen Fach⸗ gruppen, von Handwerksbetrieben über den für sie zuständigen Arbeitsausschuß Stetige För⸗ Grolmanstraße 6, einzu⸗

Genehmigung. Anträge auf

Reichsinnungsverband an den derer, Berlin⸗Charlottenburg 2,

B“ 8“ 5 4 dur biah- . 5 Vorliegende Aufträge auf Becherwerke, as erforderliche Material sich bexeits

oder bei Unterlieferanten vorgearbeitet ist 1 kriegswichtige Zwecke nicht verwendet werden

eg 6

Die Anordnung gilt auch für Ausfuhrlieferungen. 8-

§ 7 Die Betriebe sind der. Geschäftsführung

Hebezeuge, Fördermittel und Aufzüge gegenüher zur Au kunftserteilung, Einsichtgewährung in die Geschäftsbücher, ein⸗ Zeichnungen usw. und zur Zulassung von Betriebsbesichtigungen und etwa ersorderlichen Prüfungen

schlägigen Unterlagen,

verpflichtet. 1

Ich behalte mir vor, in besonders hegründeten Einzelfällen Ausnahmen von den Vorschriften dieser Anordnung zu⸗ ulassen. Anträge auf Ausnahmegenehmigungen sind über den Arbeits⸗

ausschuß Stetige Förderer einzureichen.

8 9

Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung

58

der Verordnung vom 20. 1939 zur Durchführung

der Anordnung über die Lenkung und Vert schinen⸗ und Apparate⸗Erzeugung strafbar.

§ 10 Diese

von Eupen, Malmedy und Moresnet. Berlin, den 30. Januar 1943.

Der Bevollmächtigte für die Maschinenproduktion

““

2.

f

des Bevollmächtigten für die Maschinenproduktion über

Planung und Fertigung von Anlagen für 8 3 und Aufbereitung von Gas aus Kohle

Vom 1. Februar 1943

Auf Grund der Verordnung über die Lenkung und Ver⸗ Apparate⸗Erzeugung

neilung der Maschinen⸗ un

werden, erhöht sich der wirksame Außendurchmesser um das Doppelte der jeweiligen Belagdicke. Damit gleiche Gehäuse bzw. Traggerüste verwendet wer⸗ den können, send nur die drei jeweils zuern ge⸗ nannten Gurtkscheiben mit Holzbelägen zu versehen. Geschwindigkeitsregelung die Lastdrehzahlen der Gurt⸗ 323 Grundreihe R 10 abzu⸗ stusen. Für feinere Stufungen ist die Grundreihe

deren Herstellung emöß § 4 verboten ist, dürfen noch ausgeführt werden, wenn im Betrieb befindet

Anordnung tritt mit ihrer Verkündung im Deutschen Reichsanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger in Kraft. Sie gilt auch für die eingegliederten Ostgebiete und für die Gebiete

16 Karl Lange 8

e 315 400 500 630 400 500 630 800 500 630 800 1000 630 800 1000 1250 800 1000 1250 1600 lag verwendet

rieb⸗ und

0 160 180 200

Pendelkugel⸗, Verwendungs⸗ ms oder Gleit⸗

1 ist die Her⸗

Verfügung zu

1

1 8 g

und für andere

der Fachgruppe Aus⸗

u. 8. * g

sind gemäß 8 4

eilung der Ma⸗

8

die Erzeugun und Koks

führung der Anordnung über die Lenkung und Verteilung der Maschinen⸗ und Apparate⸗Erzeugung strafbar.

Vereinhꝛitlichung von Motor⸗ und Dampfstraßenwalzen

Seite 2498) wird mit Zustimmung des Reichswirtschafts⸗

aufgeführten Bauarten und Grundgewichten hergestellt werden:

11. Dezember 1939 (RGBl. I S. 2411) in Verbindung mit der Durch scrumspera eung vom 20. Dezember 1939 RGBl. 1 S. 2498) wird mit Zustimmung des Reichswirt⸗ shchesrzinisbens angeordnet:

Planungs⸗ und ö dürfen eine Tätigkeit auf dem Gebiet der Planung und Fertigung von Anlagen zur Erzeugung, Aufbereitung und Verteilung von Gas aus Kohle

und Koks nur mit meiner Genehmigung ausüben. Anträge auf Planungs⸗ und Baugenehmigung sind über den Arbeits⸗ ausschuß „Oefen, Maschinen und Apparate für Gaserzeugung usw.“, Berlin NW 87, Brückenallee 21, einzureichen. 8

Diese Anordnung gilt auch für Hersteller und Konstruktions⸗ büros, die organisatorisch der Fachgruppe Apparatebau bei der Wirtschaftsgruppe Maschinen nicht angeschlossen sind.

Die Betriebe sind der eeeeee; der Fachgruppe Apparatebau gegenüber zur Aus Einsicht⸗ gewährung in die Geschäftsbücher, einschlägigen Unterlagen, Zeichnungen usw. und zur Zulassung von Betriebsbesichti⸗ gungen und etwa erforderlichen Prüfungen verpflichtet.

. 824 . Ich⸗behalte mir vor, in besonders begründeten Einzelfällen Ausnahmen von den Vorschriften dieser Anordnung zuzu⸗ lassen. Anträge auf Ausnahmegenehmigungen sind über den Arbeitsausschuß „Oefen, Maschinen und Apparate für Gas⸗ erzeugung —— einzureichen. 8 a

N„e

Zuwiderhandlungen gegen diese Auordnung sind

gemäß § 4 der Verordnung vom 20. Dezember 1939 zur hurch⸗

§ 6 Diese Anordnung tritt mit ihrer Verkündung im Deutschen Reichsanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger in Kraft. Sie gilt auch für die eingegliederten Ostgebiete und für die Gebiete von Eupen, Malmeoy und Moresnet.

Berlin, den 1. Februar 1943.

Der Bevollmächtigte für die Maschinenproduktion. 8 Karl Langs..

2

Anordnung Nr. 108 chtigten für die Maschinenproduktion zur

Vom 3. Februar 1943 Auf Grund der Vexordnung über die Lenkung und Vertei⸗ lung der Maschnen⸗ und Apparate⸗Erzeugung vom 11. De⸗ zember 1939 NGBl. 1 Seite 2411) in Verbindung mit der Durchführungsverordnung vom 20. Dezember 1939 (RGBl. k.

ministers angeordnet: § 1 Mofor⸗ und Dampfstraßenwalzen dürxfn nur in nachstehend „a) Motorstraßenwalzen— Einradwalzen mit und ohne Lenkrad Grundgewicht: 1,5, 3 t 8 Zweiradwalzen 8* Grundgewicht: 5 t Dreiradwalzen 1 8 8. .h est; 8 . . Grundgewicht: 6, e1I11“ by Dumpfstrahen vwalzeenn*— Grundgewicht: 10, 12, 15 t , Das Grundgewicht ist gleich dem Leergewicht der Walze mit Werkzeug ohne Betriebsstoff⸗ 114“

EEIEI11“

9 ½

Die Hinterräder bei Zwei⸗ und Dreiradwalze folgenden Breiten hergestellt werden: a) Zweiradwalzen von 5 t: 1100 mm b) Dreiradwalzen von 6, 8 und 10 t: 550 mm von 12 und 15 t: 600 mm. Die ⸗Ueberdeckung der Vorderräder durch die Hinterräder hat hei Dreiradwalzen mindestens 100 mm auf jeder Seite zu be⸗

tragen. § 3

Zweirad⸗ und Dreiradwalzen sind mit einer Anhängevor⸗ richtung in Höhe von 700 mm t 100 mm vom Erdboden zu vexsehen. Der Durchmesser des Anhängebolzens hat 35 mm zu betragen. ö

8 8 6 F

Die Dreiradwalzen sind mit Differentialantrieb zu ver⸗ sehen. § 5 An Motor⸗ und Dampfstraßenwalzen ist ein Lieferschild mit folgenden Angaben anzubringen: Hersteller, Fabriknummer, Baujahr, Motor.. PsS, Grund⸗

ewicht in Tonnen.

ulieferungen für Motor⸗ und Dampfstraßenwalze sowie Ersatzteile fallen nicht unter diese Anoranung.

Motor⸗ und Dampfstraßenwalzen dürfen nur von den Be⸗ trieben hergestellt werden, die dazu meine ausdrückliche Ge⸗ nehmigung erhalten. Anträge auf Genehmigung sind über den Sonderausschuß Maschinen für die Bauwirtschaft, Berlin W 50, Marburger Straße 3, bei mir einzureichen.

§ 8 1 Ich behalte mir vor, in besonders begründeten Einzelfälle

Ausnahmen von den Vorschriften dicser Anordnung zuzu⸗ lassen. Anträge auf Ausnahmegenehmigungen sind über den Sonderansschuß Maschinen für die Bauwirtschaft, Berlin W 50, Marburger Straße 3, einzureichen.

Zuwiderhandlungen gegen diese 1 der Verordnung vom 20. Dezember 1939 zur

Anordnung find gemäß

urch⸗

Verteilung

§ 10 Diese Anordnung tritt mit ihrer Verkündung im Deutschen Reichsanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger in Kraft. Sie ilt auch für die eingegliederten Ostgebiete und für die Ge⸗ biete von Eupen, Malmedy und Moresnet. Gleichzeitig treten meine Anordnung für die Vereinheit⸗

*

lichung von Motor⸗ und Dampfstraßenwalzen vom 12. De⸗

zember 1940 und die Zusatzanordnung vom 9. Oktober außer Kraft. Berlin, den 3. Februar 1933.

Der Bevollmächtigte für die Maschinenproduktion.

s Anordnung Nr. 23 (FA 1) der Wirtschaftsgruppe Elektroindustrie als Reichsstelle für— elektrotechnische Erzeugnisse über die Herstellung offener, geschützter und geschlossener (oberflächengekühlter) Dreh⸗ und Wechselstrommotoren nor⸗ maler Bauart im Leistungsbereich von 0,1 kW einschließlich bis 0,63 kW ausschließlich Vom 5. Februar 1943 Auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr in der Fassung der Verordnung vom 11. Dezember 1942 (RGBl. S. 686) in Verbindung mit der Verordnung über die Bewirt⸗ schaftung elektrotechnischer Erzeugnisse vom 6. August 1942 (Deutscher Reichsanz. und Preußischer Staatsanz. Nr. 184 vom 8. August 1942) wird mit Zustimmung des Reichswirtschafts⸗ ministers angeordnet: n . 81

Für die Herstellung von normalen Dreh⸗ und Wechselstrom⸗ motoren im Leistungsbereich von 0,1 kW. einschließlich bis 0,63 kW. ausschließlich mit Ausnahme der Motoren in explosions⸗ oder schlagwettergeschützter Ansführung 12 folgende Vorschriften (die Leistungsangaben beziehen si auf vierpolige Motorausführung): 1. Es ist verboten herzustellen: a) Zweiphasenmotoren, b) Anwurfmotoren mit Einphasenwicklung, 88 c) Motoren mit anormalen Gleitlagern. Unter anorma⸗ sen Gleitlagern sind solche zu verstehen, die bisher für ddiese Type von dem Hersteller nicht hergestellt wurden, d) Motoren mit auf der B⸗Seite 8 zellen⸗ stümpfen. Nicht normale Wellenstümpfe sind diejeni⸗ gen, die der Hersteller bisher nicht für die jeweilige Mpotorenart ausführte. 2. Die Motoren dürfen nur in folgender gestellt werden: a) als nichtpolumschalthare Motoren zwei⸗, vier⸗ und sechspolig, . 1— 11 b) als polumschaltbare Motoren nur vier⸗ b 8 und nur im Leistungsvereich von 0,16 kW einschl. 0,63 kW ausschl., 57 88

1942

Ausführung her⸗

5.

und vierpolig, ferner sechspolig nur im Leistungsbereich von 0,25 kW ausschl. bis 0,63 kW ausschl., ) als Einphasenmotoren mit normaler Drehstromwick⸗ maachtpoliger nur im Leistungsbereich von 0,25 kW. ausschl. bis 0,63 kW ausschl, .

e) als Einphasenmotoren mit Widerstandshilfsphase, mit Betrlebs⸗, Anlauf⸗ oder Doppelkondensator sowie als NReluktanzmotoren nur in zwei⸗ und vierpoliger Aus⸗ führung, b Sase, e t) Motoren in nur zwei Isolationsarten je Hersteller (eine „Normal“⸗ und eine „Sonder“⸗Ausführung),

g) Motoren mit Isolationsstoffen nur einer Isolations⸗ klasse je Leistung und Polzahl (Isolationsklasse A oder Ah oder B', 1 5 b

h, offene oder geschützte Motoren in nur einer Schutz⸗ art je Hersteller (die Verwendung zu ätzlicher Schutz⸗ mittel, z. B. Gitteranordnungen, S. üutzhauben oder ddeergl., ist zugelassen, wenn ohne Aenderungen am Ge⸗ bänte oder an den Lagerschilden eine höhere Schutzart erreicht wird), . 1e

¹) Sse mit oder o. ne Außenlüfter, k) in Bauform B 3 und B 14 einschl. der ohne Aenderun b

abzuwandelnden Bauformen B 6, B7, B8, V5, V bbzw. V 18 und V 19. An Stelle von B 14 ist auch B5 zulässig; in diesem Falle treten an die Stelle von V 18 und V 19 die Bauformen VI und V 3. Weiterhin sind n noch gestattet die Bauformen B 9, B 10, B 3/B 14 bzw. BB 5 sowie Einbaumotoren. 6“*“ Ausnahmen von den Vorschriften des § 1 können in begrün⸗ deten Einzelfällen zugelässen werden. Anträge sind bei der Wirtschaftsgruppe Elektrvindustrie als Reichsstelle für elektro⸗ technische Erzeugnisse zu stellen, Handwerksbetriebe haben ihre Anträge beim Reichsinnungsverband des Elektrohandwerks,

Berlin⸗Lichterfelde⸗West, Potsdamer Str. 26, einzureichen.

Die Annahme von Aufträgen auf Motoren, die den unter § 1 angeführten Vorschriften nicht entsprechen, ist verboten. Für bereits angenommene Aufträge dürfen den Vorschriften des §1 nicht entsprechende Motoren noch hergestellt werden, wenn sie bis zum 1. Oktober 1943 ausgeliefert werden.

X

den §8 10, 12 bis 15 der Verordnung über den Warenverkehr bestraft. 8

Diese Anotdnung kritt am 15. Februar 1943 in Kraft; sie ilt 8 für die ehggegliederten Ostgebiete und die Gebiete von Fupen, Malmedy und Moresnet.

Berlin, den 5. Februar 1943. Der Reichsbeauftragte für elektrotechnische Erzeugnisse. Lüschen.

In der in Nummer 30 des Deutschen Reichsanzeigers und

reußischen Staatsanzeigers abgedruckten Anordnung 1X/49 25 ah schen n Glas, Kekamit und Holzverarbeitung über die Bewirtschaftung von Korkholz und Korkabfällen muß es im

sahede der Anordnung über die Lenkung und

der Maschinen⸗ und Apparate⸗Erzeun ung strafbar 8 1“ 1 8 86 gä.

90 d“ richtig „90 b“ heizen.

8

2

Flung in zwei⸗, vier⸗ und sechspoliger⸗Ausführung; in

8

nicht normalen Wellen⸗

582

c) als Schleifringläufer⸗ und Reluktanz⸗Motoren zwei⸗

8 11

§3 5

11156“ 8-. 11u““

uwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden nach

Druckfehlerberichtigung

die Erfor⸗

Zur Stillegung in Handel und Handwerk

Kriegswirtschaftlich notwendige Pes erun und Reparaturen bleiben gewährleistet

Da die Anordnungen über die Betriebsstillegungen schon bis zum 15. März dieses Jahres durchzuführen sind, haben die Spitzen⸗ organisationen von Handel und Handwerk sowie die Fachämter der DAF. die erforderlichen Ausführungsarbeiten sofort auf⸗ genommen. Im Bereich des Handels ist davon auszugehen, daß nach der Arbeitsstättenzählung von 1939 rund 833 000 Einzel⸗ handelsbetriebe vorhanden waren. Davon entfielen über 50 %, nämlich mehr als 417 000, auf Lebens⸗ und Genußmittelgeschäfte. Selbst wenn man bedenkt, daß etwa 10 % der Gesamtzahl der Einzelhandelsbetriebe bereits bisher wegen Einberufungen oder aus sonstigen Kriegsgründen geschlossen worden sind, wird die neue Aktion im Sektor Handek einige hunderttausend Betriebe umfassen. Alle in Frage kommenden Stellen von Lee Staat und Wirtschaft arbeiten bei der Entscheidung der Einzelfälle zu⸗ lammer Das Schwergewicht liegt bei den bezirklichen Instanzen. Als Grundlage für die Ueberprüfung werden sehr kurz gehaltene und einfache Fragebogen herausgegeben. Ist die En scheidung über die Schließung gefallen, dann wirkt sie wie ein Gestellungs⸗ befehl, d. h. es gibt ihr gegenüber kein Beschwerderecht. Man wird damit rechnen können, daß die Schließungen in den Wohn⸗ iedlungen besonders vorsichtig gehandhabt werden, da hier viel⸗ ach lang und schwer arbeitende Rüstungeschaffende wohnen. Ueberhaupt wird die kriegswirtschaftlich notwendige Versorgung überall aufrechterhalten, gegebenenfalls durch Erweiterung des Warensortiments oder Zuweisung ergänzender Verkaufskräfte für bestehenbleibende Geschäfte. Besondere Rücksichtnahme ist gegen⸗ über den Betrieben von Frontkämpfern, sowie gegenüber denen neu angesetzter Umsiedler zu erwarten. Andererseits kommt zum Zwecke der Kräftegewinnung auch die Herausnahme entbehrlicher Kräfte aus offenbleibenden Geschäften in Betracht.

Beim Handwerk, das nach der letzten Zählung rund 1,5 Mill. Betriebe umfaßte, wird praktisch nur ein Bruchteil für die Schlie⸗ ßung in Frage kommen, da der überwiegende Teil der Handwerks⸗ betriebe schon in der Rüstungsproduktion steht oder für den kriegs⸗ wirtschaftlich notwendigen Reparaturbedarf in Betracht kommt. Dennoch erfolgt auch hier eine Ueberprüfung der Betriebe unter dem Gesichtspunkt: Freimachung von Arbeitskräften für kriegs⸗ wichtige Zwecke, Einsparung von Energie, Kohle und Raum. Ueber die etwaige Schließung von Handwerksbetrieben der Er⸗ nährungswirtschaft, der Bäcker, Fleischer, Müller, Konditoren und Brauer wird das Reichsernährungsministerium in Zusammen⸗ arbeit mit der Handwerksorganisation entscheiden. Hierbei wird die rationelle Auswertung der Betriebe eine Rolle spielen. Hand⸗ werkliche Arbeiten und Leistungen, soweit sie nicht der Kriegs⸗ produktion oder dem lebensnotwendigen Bedarf der Zivilbevölke⸗ rung insbesondere Reparaturen zugute kommen, sind gene⸗ rell sofort einzustellen. Das hat besondere Bedeutung z. B. für die Schildermaler, Musikinstrumentenmacher, für das Putzmacher⸗ und Luxushandwerk. Den Friseuren wird die Beschränkung auf gewisse Leistungen in den Herren⸗ und Damenabteilungen vor⸗ geschrieben werden. Die Betriebe der Schönheitspflege, auch bei Friseuren, sind zu schließen, soweit sie nicht Arbeiten zu Heilzwecken einschließlich der gesundheitlichen Fußpflege ausführen.

Wenn es kriegswixtschaftliche Belange erfordern, kann auch

eine Zusammenlegung von Handwerksbetrieben erfolgen. Auch hier sind für die Einzelentscheidungen die bezirklichen bzw. örtlichen Aufrufe abzuwarten und maßgebend. Das gilt vor allem wegen einer etwaigen Ueberschneidung der Meldepflicht mit der Still⸗ legungsaktion. Es ist anzunehmen, daß die im Zuge der Still⸗ legungsaktion zu überprüfenden Geschäftsinhaber und Handwerks⸗ meister zunächst für die Meldepflicht nicht aufgernken werden. Die in Handwerkskreisen entstandene Ansicht, daß wegen der Meldepflicht der Betriebe bis zu fünf Gesolgschaftsmitaliedern die kleinen Handwerksunternehmen während des Krieges mit ihrer Schließung zu xechnen hätten, trifft nicht zu. Auch hier gilt, daß dis bezirkliche oder örtliche Regelung des Einzelfalles abzuwartén ist. Vor allem ist damit zu rechnen, daß der kriegs⸗ wirtschaftlich notwendige handwerkliche Reparaturbedarf gesichert bleibt durch Offenlassung einer genügenden Anzahl von Betrieben der Schneider, Schuhmacher usw. Auch beim Handwerk wird be⸗ sondere Rücksicht auf die Betriebe der Einberufenen genommen.

Die Steinkohle als Rohstoff

Möglichbeiten der Leistungssteigerung Das Gauhaupt t für Technik der Gauleitung Essen der NSDAP. hielt m 8. Februar zur Erinnerung an den Todestag ters Dr. Todt im Essener Haus der Technik eine gab, die vom Leiter des Gauhauptamtes für Technik, I Chef der Amtsgruppe „Technische Außenstellen“ des nisters für Bewaffnung und Munition, Oberbereichs⸗ ipl.⸗Ing. Georg Rickhey, mit einer Ansprache er⸗ wurde, in der er des Wirkens von Dr. Todt gedachte. lelschließend Teren⸗ der stellvertretende Leiter des Gauamtes

8 Technik, E

er gleichzeitig Wehrkreisbeauftragter VI des Reichsministers für

Bewaffnung und Munition ist, einen Bericht über die Arbeit des

verflossenen Jahres, den er mit einem Ausblick auf die Aufgaben für 1943 verband. Im abgelaufenen Jahr sei eine Reihe von Kommissionen im Rahmen des Wehrkreisbeauftragten mit der Durchführung von Prüfungsaufgaben auf den verschiedensten seshmischen Gebieten tätig gewesen, wobei insbesondere die Aus⸗ schüsse für den richtigen Einsatz der Technik und sür die Werkstoff⸗ Fencnhg und den Werkstoffaustausch wichtige Arbeit geleistet

äatten. .

Prof. Dr. Lehmann, Essen, hielt sodann einen bemerkens⸗ werten Vortrag über das Thema „Die Steinkohle als Rohstoff“, in dem er davon ausging, daß die so bedeutsame Arbeit der Kohlechemie unterstützt und erganzt werden müsse durch rohstoff⸗ sichernde Maßnahmen der Bergleute, Markscheider und Geologen. Der Vortragende gab einen Ueberblick über das Ausmaß der Koh⸗ lenvorkommen, über das das Großdeutsche Reich nach dem derzei⸗ tigen Stand der Untersuchungen und Schätzungen im Vergleich zu den Vorkommen anderer Staaten und Erdteile verfüge, wobei er die gelegentlich auftauchenden falschen Schätzungen korrigierte. Bei dem Gesamtkohlenvorkommen in den verschiedenen deutschen Bergbaurevieren müsse unterschieden werden zwischen den abbau⸗ fähigen Kohleflözen bis zu einer Teufe von 1200 m, den mög⸗ licherweise ausbaufähigen Vorkommen bis zu 1500 m Teufe und den nach dem derzeitigen Stand der Technik noch nicht abzu⸗ bauende Vorkommen in einer Teufe von mehr als 1500 m. Eine weitere Unterscheidung sei zu machen zwischen den abbauwürdigen

Flözen, die etwa 50 % der abbaufähigen Vorkommen umsaßten,

den nur bedingt abbauwürdigen Flözen, auf die 25 % entfallen, und den abbauunwürdigen Flözen, auf die der Rest von 25 % entfällt. Um der Volkswirtschaft wertvolle Kohle nutzbar zu machen, die bisher verlorenging, müsse dem Steinkohlenbergbau die Möglichkeit zum Abbau der nur bedingt abbauwürdigen Flöze gegeben werden. Ein weiteres Mittel für eine möglichst lange Sicherung des wichtigen Rohstoffes Kohle sei eine noch weitergehende Kohleperchelung als bisher. Während im Ruhr⸗ bergbau von der Fesamtförderung bisher 43 % veredelt werden und 57 % unveredelt bleiben, mache die Veredelung im gesamten Reichsgebiet nur 30 % der großdentschen Förderung aus. Die beste chemische und thermische Ausnutzung der Kohle sei gegeben bei einer Verbindung der Schwe mit der Hydrierung.

Zwei Vorträge zum Theämüma istüngsstéiäerung Arbeitstagung ab. Obergemeinschaftsleiter Hörner sprach zu⸗ nüchst über die Leistungssteigerung durch Auswahl und Lenkung der menschlichen Arbeitskraft, wozu die notwendigen Maßnahmen nicht durch Anordnung von äüißen, sondern in den Betrieben selbst getrosfsen werden müßten. Der Leiter des Hauptausschusses Schienenfahrzeuge beim Reichsministerinum für Bewaffnung und Munition, Abschnittsleiter Degenkolb, erläuterte die Mög⸗ lichkeiten zur Leistungssteigerung durch Einsatz neuer Fertigungs⸗ verkahren am Beispiel einer Kriegslokomotive Baureihe 52. Durch die Verlagerung der Herstellung von Lokomotivbauteilen auf Zulieserfirmen sei eine beträchtliche Leistungssteigerung mög⸗ lich gewesen, ebenso durch Rationalisierung und Verbesserung der Arbeitsmethoden, durch die auch die bisher notwendig gewesene Zahl von Fachkräften wesentlich herabgesetzt werden könne.

sen, Obergemeinschaftsleiter Hans Hörner,

schlossen die

In Berlin festgestellte Notierungen für telegraphische Auszahlung, ausländische Geldsorten und Banknoten

Telegraphische Auszahlung

Aegypten (Alexan⸗ drien und Kairo) .. Afghanistan (Kabul) Argentinien (Buenos Aires). Australien (Sidney) Belgien (Brüssel und Antwerpen) Brasilien (Rio de Janeiro).. Brit.⸗Indien (Bom⸗ bay⸗Calcutta) Bulgarien (Sofia).. Dänemark (Kopen⸗ hagen) . England (London) .. Finnland (Helsinki). Frankreich (Paris) .. Griechenland (Athen) Holland (Amsterdam und Rotterdam) ... Iran (Teheran) ... Island (Reykjavik).. Italien (Rom und Mailand) Japan (Tokio Kobe) Kanada (Montreal). Kroatien (Agram) .. Neuseeland (Welling⸗ ton) .. Norwegen (Oslo) ... Portugal (Lissabon). Rumänien (Bukarest) Schweden (Stockholm und Göteborg).. Schweiz (Zürich, Basel und Bern) .. Serbien (Belgrad).. Slowakei (Preßburg) Spanien (Madrid u. Barcelona) Südafrikanische Union (Pretoria u. Sohannisburg) .... Türkei (Istanbul) ... Ungarn (Budapest) . Uruguay (Montevid.) Verein. Staaten von Amerika (New Pork)

und

2 g 2 8. *

l ägypt. Pfd.

100 Afghani

1 Pap.⸗Pes. 1 austr. Pfd.

100 Belga 1 Cruzeiro

100 Rupien 100 Lewa

100 Kronen l'engl. Pfd. 100 finnl. Nℳ 100 Frs.

100 Drachm.

100 Gulden

100 Rials

100 isl. Kr. 100 Lire

1 Yen 1 kanad. Doll. 100 Kuna

Ineuseel. Pf. 100 Kronen 100 Escudo 100 Lei

100 Kronen 100 Frs.

100 serb. Din. 100 slow. Kr. 100 Pesetas 1 südafr. Pf. 1 türk. Pfund 100 Pengö

1 Goldpeso⸗

1 Dollar

Geld

18,79 0,588

39,96

3,047

52,15

5,06

1,668 132,70 14,59 38,42 13,14

0,585

4,995

56,76 10,14

59,46

57,89 4,995 8,591

23,565

1,978

1,199

G.

9. Februar

Brief

18,83 0,592 40%6

3,053

7

52,25

7 5,07 1,672

132,70 14,61 38, 0 13,16

0,587

5,005

56,88 10,16

59,58

58,01

5,005]%

8,609

23,605

4

*

.“

1,982

1,201

1 8. Februar Geld Brief.

18,7 18,83 0,5888 0,592

39,96 40,04

3,047 3,053 252,15

82,28

5,06 65,07

1,668 1,672

132,70 132,70 14,59 14,61 38,42 38,50⸗

13,14 13,16

0,585 0,587

4,995 5,005 56,7 10/14

59,46

57,80. 8,995 8,591

1,199. —,201

8 18

Für den innerdeutschen Verrechnungsverkehr gelten

England, Aegypten, Südafrik. Union ..

Frankreich

Nustralien, Neuseeland

Britisch⸗Indien

Geld

folgende Kurse; Brief 9,91

Ausländische Geldsorten und Banknoten

Die Elektrolgttupfernotierung der Vereinigung für deut sche

Elektrolytkupsernotiz stellte sich laut Berliner Meldung des „D. N. B.“ am 9. Februar auf A (am 8. Februar auf 74,00 KR.ℳ)

Eu““]

4

Wirtschaft des Auslandes

1“ Totale Potenzierung der Wirtschaft und Produktion 8 Zeitgemäße Ausführungen einer italienischen Wochenschrift Mailand, 7. Februar. Der totalen Kriegführung und damit

der totalen Potenzierung der Wirtschaft und Produktion der Achsenmächte, insessendene Italiens, ist der Leitartikel der ersten

Februarnummer von Italiens führender politischen Wochenzeit⸗

chrift „Relazioni Internazionali“ gewidmet, deren Darlegungen ebenso interessant 85 zeitgemäß sind. Der internationale poli⸗ tische Augenblick wird, so heißt es einleitend, von den methodischen tiefgehenden Maßnahmen beherrscht, die Deutschland und Italien zur höchsten Potenzierung der wirtschaftlichen Produktion und Kriegsdisziplin ihrer Völker zur Zeit durchführen. Dies ist zu⸗ gleich die beste logische und zweckmäßige Antwort auf die Zu⸗ sammenkunft Roosevelts und Churchills in Casablanea. Niema 8, so führt die Zeitschrift im einzelnen aus, ist der Begriff des totalen Krieges in eine Phase. so konkreter und rest⸗ loser Verwirklichung getreten wie heute. Die Theorie von Natio⸗ nalsozialismus und Faschismus wird jetzt in dreifacher Hinsicht, nämlich auf menschlichem, sozialem und wirtschaftlichem Gebiet voll in die Praxis umgesetzt, eine auf einheitliche Ziele gerichtete einheitliche Disziplin von Völkern. Der Unterschied der Methode entspringt dabei lediglich den verschiedenen historischen Gebieten, auf denen die Theorie zur Praxis wird. Der Geist, der Wirt⸗ schaft und Politik, also die beiden lebendigen Ausdrucksformen eines Volkes, im Krieg und Frieden durchdringt, ist vollkommen mfantisgh „Das italienische Volk ist auf dieser biseevische und poli⸗ tische Phase, auf diese entscheidende Erprobung seiner Fähigkeiten 11se. vorbereitet. Es genügt hierbei, an die Doktrin und die tion Mussolinis zu denken. Von ihm stammt der Begriff und vor allem auch die Praxis des soldatischen Bürgers, ein Begriff, der, zu den Grundlagen der feschistischen Lehre zählt. Von Mussolini stammt die Idee und der Wille zur Autarkie.“ „Es ist ein grundlegender Begriff des Faschismus, daß die VPehitit jeden anderen Faktor, auch jenen der Wirtschaft, beherrscht. iese Forderung Feaan heute die gewaltigen Anstrengungen der Nation, eine Anstrengung, deren Maß und Ausmaß niemand ür möglich gehalten hätte, gemessen am finanziellen und wirt⸗ chaftlichen Potential Italiens sowie auch der industriellen Ein⸗ richtungen des Landes, das in den 82 Jahren seiner Geschichte 5 Jahr Krieg bees Wenn bis vor zwei Jahrzehnten die Wirt⸗ chaft nicht die Voraussetzungen für eine einer Großmacht wie Italien würdige Politik erlaubte, so gestattet heute die Lamt die Enpastang der wirtschaftlich⸗industriellen Einrichtungen an 1 rniffe des Landes, was beweist, daß die 5 ft nur einen Teil der Politik bildet. Diese historische Periode bildet nscach den Prüfstein für die Organisationsfähigkeit der italie⸗ nischen Industrie⸗ und Aus dem Kriegszustand erwächst nachgerade die Geschicklichkeit, die Technik und An⸗ passungsfähigkeit des italienischen Volkes auf allen Gebieten.

Stockholm, 8. Februar. Wie die Dubliner Presse meldet, teilte der Vorsitzende der dortigen Hafenbehörde mit, daß

bezügliche Zweifel wurden auch bereits in

Zürich, 8. Febrnar. Die Zahl der dem Fabrikgesetz unterstellten

. Güterverkehr im Hafen Dublin um 57 9% rückläufig

die Gütertonnage im Ein⸗ und Ausfuhrverkehr des Hafens Dublin mit 3075 abgefertigten Schiffen 1942 um 490 000 BRT. gegenüber 1941 zurückgegangen ist. Die Anzahl der im 2. Halbjahr 1942 in Dublin abgefertigten Schiffe fiel gegenüber der gleichen Zeit

1938 von 2845 auf 1838. Mithin ergab sich ein Rückgang von

Die Gütertonnage verminderte sich gleichzeitig von rund 1,40 auf 0,60 Mill. BRT., also um 57,1 %. Besonders stark ist die Kohleneinfuhr zurückgegangen. Regelmäßige Fahrten im Ozeanverkehr und in der Portugalfahrt wurden nur durch einige kleinere nationalirische Reedereien durchgeführt.

Die starke Rückläufigkeit der Kohleneinfuhr in Dubliu ist ein erneuter Beweis für die Schwäche der Kohlenausfuhrposition Englands. Da Großbritannien nicht imstande ist, den an sich geringfügigen Kohleneinfuhrbedarf Irlands voll zu berücksichtigen, dürfte es erst recht nicht die Kohlenversorgung Nordafrikas, die bisher durch die Achsenmächte erfolgte, übernehmen können. Dies⸗

den letzten Jannartagen 48 8 1“ 1 8 8 .

9

35,4 ꝛ%.

von der „Daily Mail“ vorgebracht.

8

v1113““ 9. 5 Starke Beschäftigung der Schweizer Industrie Betriebe hat im Jahre 1942 nochmals eine starke Zunahme er⸗ fahren. Mit 8850 am Ende des Jahres im Fabrikverzeichnis ein⸗ getragenen Betrieben erreichte die Zahl der Schweizer Industrie⸗ betriebe einen Höchststand, wie er seit Jahren nicht mehr zu beobachten war. Die Arbeiterzahl hat seit dem August 1939 bis zum S 1942, also in den ersten drei Kriegsjahren, um 62 997 Köpfe zugenommen. 1

Japan übergibt dem nationalen China beschlagnahmtes 8 feindliches Eigentum

Tokio, 8. Februar. Amtlich wird mitgeteilt: Im Geiste der

gemeinsamen Erklärung der schenischer und der Natio⸗ nalregierung der Chinesischen Republik bezüglich der gemeinsamen Durchführung des Krieges bis zum erfolgreichen Ende hat die seben che Regierung in für China vorteilhaftem Sinne Vor⸗ ereitungen hinsichtlich der Verfügung über das feindliche Eigen⸗ tum in China getroffen, das sich seit Ausbruch des großostasia⸗ tischen Krieges unter der Beschlagnahme Japans befand. Nach⸗ dem die Vorbereitungen für die Uebertragung eines Teiles des Eeen 7. Eigentums abgeschlossen wurden, b die japanische egierung heute als ersten Schritt die formelle Uebertragung von mehr als 1000 der hauptsächlichsten Objekte an die Nationalregie⸗ Chinas beschlossen.

Sovereigns 20⸗Francs⸗Stücke... Gold⸗Dollars.. Aegyptische . Amerikanische: 1000 5 Dollar.. 2 und 1 Dollarxr.. Argentinische Australische Belgische Brasilianische. Brit.⸗Indische.. Bulgarische: 1000 L. und darunter Dänische: große.. 10 Kr. u. darunter. Englische: 10 £ und darunter. Finmnhee Französische... Holländische Italienische: große.. 10 Lire Kanadische Kroatische Norwegische: 50 Kr. und darunter Rumänische: 1000 Lei und 500 Lei Schwedische: große. 50 Kr. u. darunter. Schweizer: große. 100 Frs. u. darunter Serbische Slowakische: 20 Kr. und darunter Südafrik. Union.... Türkische. . Ungarisch: 100 P. und darunter.

Notiz für 1 Stück lägypt. Pfd.

1 Dollar

1 Dollar

1 Pap.⸗Peso 1 austr. Pfd. 100 Belgas 1 Cruzeiro 100 Rupien

100 Lewa

100 Kronen 100 Kronen

I engl. Pfd.

100 finn. 100 Frs.

100 Gulden

100 Lire

100 Lire

1 kanad. Doll. 100 Kuna

100 Kronen

100 Lei

100 Kronen 100 Kronen 100 Frs. 100 Frs.

100 serb. Din.

100 slow. Kr. 1 füdafr. Pfd. 1 türk. Pfund

100 Pengö

Geld

20,38

16,16 4,185 4,39

0,44 2,44 39,92 0,08 22,95

3,07 52,10

4,99 132,70 13,12 0,99 4,99

56,89

9. Februar

Brief

20,46

16,22 4,205 4,41

28

20 2,46 40,08 90,09 23,05

3,09 52,30

5,055 5,075

5,01 132,70

13,18 1,01 5,01

57,11 1,68 59,64 58,07 58,07 5,01 8,62 4,41 1,93

61,02

8. Februar Geld Brief 20,38 20,46 16,16 16,22

4,185 4,2

4,39 4,41

0,44 2,44 39,92 0,08 22,95

3,07 52,10

7

5,055 5,075 4,99 5,01 132,70 132,70 13,22 13,18 0,99 1,01 4,99 5,01

7,11 1,68 59,64 58,07 58,07 5,01 8,62 4,41 1,93

61,02

56,89 1,66

59,40 57,83 57,83

4,99

8,58 4,39 1,91

60,78

Tokio, 8. Februar.

Der

Produktionsfragen der japanischen Seidenindustrie Tokio 1 Produktionsplan der

Seidenindustrie für 1943 hat das neue Produktionszie große Massen für den Inlandsverbrauch und Wollersatz zeugen, und dabei niedrigste Preise einzuhalten.

swazssegen „möglichst zu er⸗ Damit fallen

teurer arbeitende und überzüchtete Betriebe aus. Die kokon⸗ ziehenden Haushalte beliefen sich 1942 auf nur 1,48 Millionen

gegenüber 1,59 Millionen in 1941. igte sich mit 55,84 Mill. Kan im Jahre 194

des Kokonertrages gegenüber einem

noch nicht auf die 8

(1 Kan = 3,75 kg. zeugung von 63 1

lI. Kan vor,

Die

entsp

ende Senne

zeugungsplan von 73 Mill. Kan, der aber

Verhältnisse eingestellt sein konnte. Der Produktionsplan von 1943 sieht eine Er⸗

wovon 3,63 Mill Kan für Kokon⸗