Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 42 vom 20. Februar 1943. S. 4
188.
5 „ *
1 15,59 % 8 ransport⸗ % erzielt,
8 . Die
8 vinn von
wirtschaft on 5,67 % hr einem Zeit des erreichte zteigerung w. 0,6 %). und lag 6. 1,21 %). Industrie, verke blie⸗ ück. Die vinn von rie einen e Lebens⸗ 8 % bzw.
8. EEE1“ E1““
5 8 EE EEET1115 1“1““ 8 89* “ 1ue 5
Deutsche Allgemeine Tre 1.“ Axtengefellschaft hand s R 88* 8 1114“ 2
———:⸗’::x—Q,—HnO—————— Aufwendungen für Wohnungen in fremder Verwaltung R. ℳ “ Gemeinnützige Wohnungsgesellschaft Abschreibungen und Wertberichtigungen: DD e“ b) auf andere Vermögenspostern... Vertragliche Rückvergütung an die Dortmunder Zugang Seee Wohnungsgesellschaft m. b. H. für Wohngebäude und andere Gebäude: 8 Häuserunterhaltung und Steuern Miethäuser in eigener Verwaltungt 3 Fnsen und ähnlichen Aufwendungen. Grund⸗ und Bodenkosten: Abwertungsgewinnsteueren Stanh am 1. I5 1 Zugang infolge Abrechnung.. Baukosten: Stand am 1. 1.1941 . Zugang: infolge Abrechng. 2 867 046,12 durch Umbuchung 520 903,17
Ruhrwohnungsbau⸗Aktiengesellschaft, Dortmund.
3825]. Bilanz zum 31. Dezember 1941.
Aktiva. Anlagevermögen: Un ebaute Grundstücke: Stand am 1. 1. 1941
175 335 21 670
2 2 9 2 2. 2 2 2. 2— 2. 2 9 2 2 . . 2. * 2. 2 ⸗ 0 2 . 8 2 1 4
196 272 290 634
736 337 3047 577
2 278 266 189 056
2870 538 72
88
Mieteinnahmen einschl. der Mietzuschüsse aus Wohnungen in eigener Perwaltung . Pachtgeldeinnahmen Crseces ans vHetelligungen Finsen und ähnliche Erträge eredentanh⸗ Erträge 8 der Beträge, die durch ie Auflösung von Wertberichtigungen, Rückstellungen ; - 1 sammlung sind, unbeschadet der gese 8JCCö ücklagen gewonnen siinnd 52 365 ichen e eg. ett 8* 6. hmen aus Wohnungen in fremder Verwaltun 8 senägen Aktionäre bere chtigt 1
Dortmunder Gemeinnützi sgesell . r Gemeinnützige Wohnungsgesellscha 736 337/37 vätestens drei Tage vor dem Tage
2 185 547
„ „ „ 22
Wir laden hiermit unsere Aktionä ⁸ are zu der am 8. März 1943, vormit⸗ 8 tags 9,30 Uhr, in 8 Geschäfts⸗ 38 räumen, München, itter⸗von⸗Epp⸗ 8 8 Platz 73, stattfindenden 24. ordent⸗ 8 “ 8 lichen Hauptversammlung ein. “ Tagesordnung: 8 1 . 18 1 18 hhs 1. Vorlage des Geschäftsberichts so⸗ .“ “ 8 ““ wie des “ chlusses 1942. v“ & 2. Beschlußfassung über die Gewinn⸗ .“ 8 1 verteilung. 8 8 8. Entlastung des Vorstandes und 1 14“ b des Aufsichtsrats. 3 8 .Aufsichtsratswahl. 8 — 18 c hages- böchin k ge 8 . Einzelne Nummern der Vollausgabe kosten 30 0, einzelne Beilagen 10 ⅞; der Prais für einzelne Mummern der Ausgabe ohne Zentralhandelsregisterbeilage und Börsenbeilage beträgt 20 ho. Einzelnummern werden nur gegen Barzahlung des es des bnn. eessen. 1 is für den Raum einer fünfgespaltenen 55 mm breiten 3 apeenenee 11 92 mm breiten Petit⸗Zeile 1,85 ℛℳ. — Anzeigen nimmt an die Anzeigenstelle Berlin SW 68, Wilhelmstraße 32. Alle Druckaufträge sind auf einseitig beschriebenem Papier vllig bruckreif einzusenden, insbesondere ist darin auch anzugeben, welche Worte etwa durch Fettbruck (einmal unter⸗ strichen) oder durch Sperrdruck (besonderer Vermerk am Rande) hervorgehoben werden sollen. — Befristete Anzeigen müssen 3 Tage vor dem sckungs⸗ termin bei der Anzeigenstelle eingegangen sein.
Erscheint an jedem Wochentag abends in einer Vollausgabe und in einer Ausgabe ohne Zentralhandelsregisterbeilage und Börsenbeilage. Soweit der Deutsche Reichs⸗ anzeiger und Preußische Staatsanzeiger in Gesetzen und Rechtsverordnungen als amtliches Verkündungsorgan bezeichnet worden ist, bezieht sich das auf die Voll⸗ ausgabe. — Bezugspreis ber Vollausgabe durch die Post monatlich 2,30 ℛ&ℳ zu⸗ züglich Zustellgebühr, für Selbstabholer bei der Anzeigenstelle monatlich 1,90 42 . Bezugspreis der Ausgabe ohne Zentrathandelsregisterbeilage und Börsen⸗ beilage durch die Post monatlich 2,— ℳ zuzüglich Zustellgebühr, für Selbstabholer bei der Anzeigenstelle monatlich 1,60 ℛ£ℳ. Alle Postanstalten nehmen Bestellungen
102 Wahl des Abf ü ü 1 1 bschlußprüfers für das
218 Geschäftsjahr Zur Teilnahme an der Hauptver⸗
3 387 949
32 157 888 5
480 010 32 627 877 oder vorherige Einsendung
Abschreibung 1941
Noch nicht abgerechnete Neubauten: Stand am 1. 1.19a1l .. Zugang
5 407 468 1 993 139
20 508
Abgang infolge Abrechnung.
Abschreibung 1941
Werkzeuge, Betriebs⸗ und Geschäftsaus⸗ stattung: Stand am 1. 1. 1941...
Su
Abschreibung 19a44l
Beteiligungen: Stand am 1. 1.1941 „ a““ Miethäuser in fremder Verwaltung (Dortmunder Gemeinnützige Woh⸗ nungsgesellschaft m. b. H.): Grund⸗ und vodbncen (unver⸗ o6“ Baukosten (unveränd.) 5 982 306,2 Abschreibung 1911 175 335,82
3 056 102
72822 505 2 358
3 12 233 I286 12 283
85 000 6 000
516 358 5 806 970
Sonstiges Anlagevermögen: Stand am 11lD8““ Pegtn durch Umbuchung 10 466,21
ugaaug 6833,698
1“ Abgang. Umlaufsvermögen: Erwerbshäuser.. bETbbö“ 1X11“ Von der Gesellschaft geleistete Anzah⸗ Rückständige Mieten und Pachtgelder: a) Forderungen an e b) Forderungen an Werke.. o) Forderung. an Konzernunterne m. Sonstige Forderungen an Werke.. ö11“ assenbestand und Postscheckgguthaben. Bei Banken bereitgestellte Fnsen, Til⸗ gungs⸗ und Provisionsbekräge... Andere Bankguthaben... Sonstige Forderungen Sonstiges Umlaufsvermögen.. Posten, d. d. Rechnungsabgrenzung dienen: 8 8ö56 b) Noch nicht abgerechnete Erträge und vorausbezahlte Aufwendungen ... Forderungen wegen persönlicher Schuld⸗ haft R.ℳ 247 218,76
assiva. Grundkapital. ge 8 — Rücklagen: a) Gesetliche Rücklage.. b) Andere Rücklagen... Wertberichtigungen zu Posten des Anlage⸗ vermögens (verlorene Baukostenzuschüöfe) 1ö“; Verbindlichkeiten: Hypothekarisch gesicherte Anleihen.. Langfristige Darlehen: a) on Fremden 27 429 532,85 b) von Werken 1 018 060,48 Verbindlichkeiten aus Tilgungsstreckung Noch nicht valutierte Hypothekendarlehen Hypothekarisch nicht gesicherte langfristige Darlehen: a) von e ö“ b) von Werken.. c) von Konzernunternehm. Zwischenkredite: a) von Fremden 3 b) von Werken..
.„ „ 2„ 22, 22„ 22⸗
Einlagen der Mieterschaft (Mietsicher⸗
heiten) ... .
Von Bauhandwerkern einbeholtene Haft⸗ G
Eeö“ 1“ Von den Kaufanwärtern geleistete Zah⸗ 11AAX“ Verbindlichkeiten aus Lieferungen und H 1114* Verbindlichkeiten gegenüber Werken. Fällige, noch nicht eingelöste Zinsscheine und ausgeloste Stücke.... .. Sponstige Verbindlichkeite... Posten, d. d. Rechnungsabgrenzung dienen Verbindlichkeiten wegen persönlich. Schuld⸗ haft R.ℳ 247 218,76
4 342 147
6 328 328
10 758
12 753 865
28 447 583
7 074 209 200
583 004 927 495
50 000 —250 000 1 300 000
192 013 713 299 3 734
12888
III
41 417 722
8
1 560 499 1 530 000 2 452
26 624
23 718
360 213 11 134
1 793 836 37 087
44 942 433
180 287 420
46 763 290 198 598
50 287 429
3 981 283
1 413 712
1 200 000 200 988
891 379 1 033 172
Gewinn⸗ und Verlustrechnung.
,— ⸗ 8 —
—
„Aufwendungen. Abschreibungen und Wertberichtigungen:
a) auf Anlagen e“
b) auf andere Vermögensposten.. Verwaltungskosten:
a) Gehälter, Aufwandsentschädigungen und sonstige Personalkosten einschl. der sozialen Ab-⸗ 1410 304,02
gaben.. . bb) Sächliche Verwaltungskosten. Betriebskosten: a) Steuern J1“ b) Löhne, Aufwandsentschädigun en un sonstige Personalkosten einschl. sozialen Abgaben . . . . . c) Sächliche Betriebskoste.. Instandhaltungskosten .. Zinsen und ähnliche Aufwendungen... Abwertungsgewinnsteuern .
.„ „ „ „ „ 0„
Beiträge an gesetzliche Berufsvertretungen 11
Außerordentliche Aufwendungen... Alle übrigen Aufwendungen .. . .
Zuweisungen zu außergesetzlichen Rücklagen
„ 22„
der
. . 260 189,31
. 494 601,71 . 21 868,45
27 891,77
. 149 734,80 b
2 797,30
R. ℳ
516 470
138 195
1 4 8
412 721 41 200 548, 52 961 93284 49 546 64 250 —
1 437 98
9 165 22
20 941˙27
R. ℳ
m. b. H.) 2. 2 2 2 2 2 2* . 2 2 9 2. 2 . . 2* 2⁴
Dorrmund, im September 1942.
Der Vo stand. Philippi.
Münster i. . den 11. September 1942. Verband westfäl
“ und ⸗gesel A. A.: Dr., Wiese,
Hans Fusban, “
Bruno Fugmann. Hans Pinckernelle. Max
fried Rottmann, Castrop⸗Rauxel.
Bilanz am 31. August
Nach dem abschließenden Ergebnis unserer pflichtmäßigen Bücher und der Schriften der Gesellschaft sowie der vom klärungen und Nachweise entsprechen die Buchführung, Geschäßtsbericht, soweit er den Jahresabschluß Eetel.
Hartmann.
rüfun orsta
Adol Hüesker.
1942.
Buchwert am 1. 9. 1941
Abschrei⸗
3 047 547
auf Grund der erteilten Auf⸗ der Jahresabschluß und der den gesetzlichen Vorschriften.
scher Eue“ (Baugenossenschaften cha enhe. V. irtschaftsprüfer. Der Aufsichtsrat. 8n Heinrich Bomke. Beckmann. üdiger Schmibt. Der Direktor Dr. jur. Hans Pinckernelle, Mülheim⸗Speldorf, und Direktor Rüdiger Schmidt, Dortmund, sind aus dem Aufsichtsrat ausgeschieden. In der Hauptver⸗ sammlung vom 29. Januar 1943 sind neu in den Aufsichtsrat gewählt worden: 1. Bergwerksdirektor Walter Borgmann, Dortmund, 2. Gerichtsassessor a. D. Gott⸗
SSCCCC-——----*²] 182690). Breslauer Actien⸗Malzfabrik.
Buchw. am 31. 8. 1942
20
RũC [8 Anlagevermögen: Bebaute Grundstücke mit: a) Wohngebäuden.. b) Fabrikgebäuden u. and. Baulichkeiten.. ) Brunnen und Filter. Maschinen und maschinelle FEMagen. Gleisanlagen Kurzl. Wirtschaftsgüter: V““ b) Geschäfts⸗ u. Betriebs⸗ Ebenta 9) Pagen.
R. ℳ
38 033
428 498 1
65 730 8 000
₰
571 079
Petsiltgunden 1 Betriebsanlageguthaben Januar 19423. Umlaufvermögen: rbeh“” Wertpapiere .... Forderungen auf Grund von “*“ Forderungen an Konzernunternehmen...
„ 6 6 5 5
guthaben. Posten der Rechnungsabgrenzung
Cc*““
5 8 18 Grundkapital Rücklagen: 4*“ Anschaffungsräückkage. . . . . ....
Rückstellungen für ungewisse Schulhen. Verbindlichkeiten:
4“*“ Sonstige Verbindlichkeien “ Posten der Rechnungsabgrenzuug Reingewinn: Vortrag aus 1940/411l . Verlust 1011/117752558
Aufwendungen.
11“
Löhne und Gehälter Soziale Abgaben. 11““ Abschreibungen auf das Anlagevermögen... Steuern vom Einkommen, Ertrag und Vermögen Andere Steuern Beiträge an Berufsvertretungen. 8 Außerordentliche Aufwendungen... Reingewinn: Vortrag aus 1940/⁄41 .
EE6666A 6 6 156965
.* .* 2 . .
Erträge. Vortrag vom 31. August 191l1l Rohüberschuß .. . Zinsen, soweit sie die Wivertrag61 Außerordentliche Erträge
Aufwandszinsen übersteigen
Verlin, den 30. Januar 1943.
Wienbeck, Berlin, Vorsitzer; 2. Landwirt Ernst von
Kuhlmay, Breslall, den 13. Februar 1943.
Der Vorstand. Franz Enderle.
arenlieferungen unb
Kassenbestand einschließlich Reichsbank⸗ und Postscheck.
Verbindlichkeiten auf Grund von Warenbezügen und
1“¹“; Der Reingewinn wird auf neue Rechnung vorgetragen.
* 2
53 94 10 18 33
9 464
758
646 023
Gewinn⸗ und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 1941/42.
23 323,16 22 664,33
R. ℳ
₰
102 148 57 8 082 56 15
32 784
36 034 29
1 832 92 5 628 86
758 85
B. L. B. (Versuchs⸗ und Lehranstalt für Brauerei) Wirtschaftsprüfung G. m. b. H. Dr. R. Bethmann, Wirtschaftsprüfer. Dem Aufsichtsrat gehören an die Herren: 1. er ire 2e a.
187 270 20
23 323
3 041 31 621 17 054
sengerat 8 b Rudolf allenberg Pachaly, Thiergarten Kr. Wohlau, stellv. Vorsitzer; 3. Senator Georg Girbig, Benlin; 1. 6 18* 1 erlin; 5. Generaldirektor Walther Lange, Berlin.
Richard Böhme.
enntor Ernst
18 112 230 30 17 44 11
187 270 20
Nach dem abschließenden Ergebnis unserer pflichtmäßigen Prüfung auf Grund der Bücher und der Schriften der Gesellschaft sowie der vom Vorstand erteilten Aufklä⸗ rungen und Nachweise entsprechen die Buchführung, der Jahresabschluß und der Geschäftsbericht, soweit er den Jahresabschluß erläutert, den gesetzlichen Vorschriften.
Druck der dcien es Verlags⸗ und Druckerei
Bei der gekürzten Ausgabe
der Hauptversammlung ihre Aktien bei der Gesellschaft, bei der Bayeri⸗ chen Hypotheken⸗ und Wechsel⸗ bank, München, Nürnberg oder Augsburg, oder bei der Dresdner Bank, Berlin, oder deren Filialen hinterlegt haben.
München, den 16. Februar 1943.
Der Vorstand.
44256] lufforderung an die Aktionäre der Herkules Segeltuchindustrie Aktien⸗ gesellschaft, Kassel (früher Baumann & Lederer Aktiengesellschaft). Die außerordentlichen Hauptversamm⸗ lungen der Herkules — strie Aktiengesellschaft und der Hansa Schwerweberei Aktiengesellschaft vom 21. Dezember 1942 haben die Ver⸗ schmelzunge⸗ beider Gesellschaften be⸗ schlossen. Sie erfolgt in der Weise, daß das Vermögen der Herkules Segeltuch⸗ industrie Aktiengesellschaft, Kassel, mit allen Rechten und Pflichten als “ unter Ausschluß der Abwicklung mi Wirkung vom 1. Januar 1942 auf die Hansa Schwerweberei ⸗„Aktiengesellschaft Kassel, gegen Gewährung von Aktien dieser Gesellschaft mit Gewinnberech⸗ tigung ab 1. Januar 1942 übertragen wird. Die Aktionäre der Herkules Segeltuchindustrie Aktiengesellschaft erhalten gegen Einlieferund eines Nennbetrages von je Hℳ 200,— Ak⸗ tien mit Gewinnanteilscheinen Nr. 29 und ff. und Erneuerungsschein R. ℳ 500,— neue Aktien der Hansa Schwerweberei Aktiengesellschaft mi Gewinnberechtigung ab 1. Januar 1947 gemäß Beschluß der a. o. Hauptver⸗ sammlung vom 21. Dezember 1942. So⸗ weit die eingereichten Nennbeträge von Herkules⸗Aktien nicht durch 200 teilbar sind, werden die unten benannten Stellen bemüht sein, den An⸗ und Ver⸗ kauf von Spitzenbeträgen zu vermitteln.
versammlung der beiden Gesellschaften vom 21. Dezember 1942 in das Han⸗ delsregister eingetragen worden sind, fordern wir die Aktionäre der Her⸗ kules Segeltuchindustrie Aktienge⸗ sellschaft auf, ihre Aktien mit den da⸗ zugehörenden Gewinnanteilscheinen und Erneuerungsscheinen, die sämtlich noch auf den früheren Firmennamen Bau⸗ mann & Lederer A. G. lauten, zwecks Vermeidung späterer Kraftloserklärung gemäß § 179 Akt.⸗Ges. bis zum 31. Mai 1943 einschließlich bei dem Bankhaus von Wangenheim Co., Kassel, oder bei der Dresdner Bank, Filiale Kassel, während der üblichen Geschäftsstunden einzureichen. Gegen die mit einem der Nummernfolge nach geordneten Ver⸗ zeichnis einzureichenden Herkules⸗Aktien werden die darauf entfallenden neuen Hansa⸗Aktien ausgehändigt. Das Um⸗ tauschgeschäft ist börsenumsatzsteuerfrei und erfolgt provisionsfrei. Diejenigen Aktien der Herkules Segeltuchindustrie Aktiengesellschaft, die nicht bis zum 31. Mai 1943 einschließlich zum Zwecke des Umtausches eingereicht wor⸗ den sind, werden für kraftlos erklärt. Das gleiche gilt für solche eingereichten Aktien, die den zum Umtausch erforder⸗ lichen Nennbetrag nicht erreichen und uns nicht bei den obengenannten Ban⸗ ken zur Verwertung für Rechnung der Beteiligten zur Becfägtrnn gestellt wor⸗ den sind. Die an Stelle der für kraft⸗ los erklärten Herkules⸗Aktien tretenden neuen Hansa⸗Aktien werden für Rech⸗ nung der Beteiligten nach Maßgabe des Gesetzes verkauft, wobei der Erlös den Beteiligten unter Abzug der entstan⸗ denen Kosten nach Verhältnis ihres durch diese Maßnahme betroffenen I1“ zur Verfügung gestellt wird. Kassel, den 23. Januar 1943. Hansa Schwerweberei Aktien⸗ gefellschaft. Steiner. Höhmann. Diplomkaufmann Ludewig, Wirtschaftsprüfer, als Treuhänder gemäß § 240 Akt.⸗Ges. Verantwortlich für den Amtlichen und Nichtamt⸗
lichen Teil, den 117 2 enteil und für den Verlag: Präsident Dr. 9 lange in Potsdam,
verantwortlich für den Wirtschaftsteil und den
übrigen redaktionellen Teil: Rudolf Lantzsch in Berlin NW 21
mb H., Berlin
Drei Beilagen Börsenbeilage und einer Zentralal handelsregisterbeilage)
(einschl.
handelsregister⸗ und die Bör
en die Ee enbeilage fort.
Nachdem die Beschlüsse der a. o. Haupt⸗-
&X
Bekanntmachungen der Geheimen Staatspolizei Berlin, Prag,
88
28. Juni 1909 (RGBl. S. 519) wird folgendes bestimmt:
Nr. 43
im Wagen ist zuläfsig.
an, in Berlin für Selbstabholer die Anzeigenstelle SW 68, Wilhelmstr. 32.
Fernsprech⸗Sammel⸗Nr.: 19 33 33
v1“ 88
Inhalt des amtlichen Teiles 8 Deutsches Reich Viehseuchenpolizeiliche Anordnung über die Einfuhr, von Tieren für Zoologische Gärten und Tierparke. Vom 14. Fe⸗
bruar 1943. 3 . 8 Erlaß über die Ausgabe von Trockengemüse an die Bevöl⸗
kerung.
Troppau und Reichenberg sowie der Regierungspräsidenten in Düsseldorf und Oppeln über die Einziehung von Ver⸗ mögenswerten für das Reich. .
Anordnung Nr. 25 (FA 5) der Wirtschaftsgruppe Elektro⸗ industrie als Reichsstelle für dehtrstechn sche Erzeugnisse über die Herstellung von Leitungsschutzsicherungen mit ge⸗ schlossenem Schmelzeinsatz bis 200 A. Vom 16. Februar 1943.
Bekanntmachung über die Ausgabe des Reichsgesetzblatts, Teil II Nr. 6
Amtliches
Biehseuchenpolizeiliche Anordnung über die Einfuhr von Tieren für Zoologische Gärten
und Tierparke Vom 14. Februar 1943 58 6, 7 und 718 des Viehseuchengesetzes vom
A. Einhufer (Pferde, Esel, Maultiere, Maulesel, Zebras)
81
) Die Einfuhr von Pferden, Eseln, Maultieren und Maul⸗ eseln aus Frankreich sowie die Einfuhr von Hengsten und Stuten aus den besetzten Ostgebieten, Bulgarien, Rumänien, Spanien, Albanien, Griechenland und der Türkei für Zoologi⸗ sche Gärten und Tierparke ist verboten. 3 1 (2) Im übrigen gelten für die Einfuhr von Einhufern für Soolagische Gärten und Tierparke die Vorschriften der §§ 2
Bei der Einfuhr von Einhufern sind Ursprungs⸗ und Ge⸗ sundheitszeugnisse in deutscher Sprache oder amtlich beglau⸗ bigter Ue nach beiliegendem Muster beizubringen, so⸗ ern nicht nach den allgemeinen Bestimmungen über die Ein⸗
hhr von Einhufern die Einfuhr ohne Zeugnis zulässig oder in den mit den einzelnen Staaten abgeschlossenen Verträgen ein anderes Muster vorgeschrieben ist.
(1) Die Einfuhr von hiehee darf nur über die hierfür bestimmten Grenzzollstellen erfolgen. m
(2) Beim Grenzübertritt unterliegen die Einhufer der Kennzeichnung durch Hufbrand oder Mähnenplomben. Das unbesugte Entfernen dieser Kennzeichen ist verboten. ““
6
§ 4
Die Einhufer sind beim Grenzübertritt zur amtstier⸗ ärztlichen Untersuchung und zur Blutentnahme vorzuführen. Sie sind hierzu spätestens 12 Stunden vor Eintreffen an der Grenze unter Angabe der Stückzahl bei dem sber Jac Grenz⸗
7.
tierarzt anzumelden. Dem Grenztierarzt ist der Nachweis zu erbringen, daß die Tiere für einen zugelassenen Zoologischen Garten oder Tierpark bestimmt sind.
2) Wenn die Entnahme von Blutproben bei der Grenz⸗ nicht durchführbar ist, muß sie nach dem Eintreffen der Einhufer in den Bestimmungsanlagen erfolgen. Bei den in Käfigen oder Kisten beförderten Einhufern ist sie regel⸗ mäßig in den Bestimmungsanlagen vorzunehmen.
(3) Bei Zebras, die klinisch weder rotz⸗ noch beschälseuche⸗ verdächtig sind, kann auch von der Blutentnahme in den Be⸗ stimesn abgesehen werden, wenn sie wegen der Widersetzlichkeit der Tiere ohne Gefahr für Menschen und Tiere nicht möglich ist. 8 diesen Fällen sind die Zebras einer vier⸗ wöchigen polizeilichen Beobachtung mit abschließender klini⸗ scher Untersuchung zu unterziehen. 1
85 Die Einhufer dürfen nur mit Erlaubnis des zuständigen Grenztierarztes und nur nach den ihm anzugebenden Bestim⸗ mungsanlagen verbracht werden. “
9
E1“ “ 88 Werden die Einhufer mit der Bahn befördert un ist ihnen ein Begleiter nicht beigegeben, so sind sie unter Eisenbahnver⸗
vcʒ
Berlin, Montag, den 22. Februar, abends
“
r dem Fußmarsch von der Grenze oder der Entladestation ur Bestimmungsanlage dürfen die Einhufer nicht in Stal⸗ lungen eingestellt und nicht mit anderen Einhufern in Be⸗
rührung gebracht werden. § 8
Das Eintreffen der Einhufer in der Bestimmungsanlage ist der Ortspolizeibehörde von den Einführenden innerhalb
o11“ (1) In der Bestimmungsanlage unterliegen die Einhufer bis zum Abschluß der Untersuchungen, dessen Zeitpunkt der zuständige beamtete Tierarzt bestimmt, der polizeilichen Beob⸗ achtung. Während dieser Zeit dürfen sie nicht mit einheimi⸗ en Pferden in Berührung gebracht werden. (2) Der Wechsel ihres Standortes ist nur mit ortspolizei⸗ licher Genehmigung zulässig. b
§ 10
Die Verwendung fremder Krippen, Raufen und Tränkvor⸗ richtungen für Einhufer während der E“ des Fußtransports oder der polizeilichen Beobachtung ist verboten.
B. Wiederkäuer, Schweine, Hans⸗ und Wildgeflügel 8 11 (1) Die Einfuhr von Rindern, auch Zeburindern, für Foologische Gärten und Tierparke ist nur mit Erlaubnis des eichsministers des Innern zulässig. 1 (2) Für die Einfuhr von anderen Wiederkäuern, vo Schweinen, Haus⸗ und Wildgeflügel für e Gärten und Tierparte gelten die Vorschristen der 88 12—19.
§ 12
Die Einfuhr darf nur über die hierfür zugelassenen Grenz⸗ zollstellen erfolgen. 8 §̊ 183..
(1) Die Tiere unterliegen bei der Grenzabfertigung der amtstierärztlichen Untaxsncung Das Eintreffen der Tiere an der Grenze ist dem für die Untersuchung zuständigen Grenztierarzt von dem Einführenden spätestens 12 Stunden vorher anzumelden. Dem Grenztierarzt ist der Nachweis zu erbringen, daß die Tiere für einen zugelassenen Zoologischen Garten oder Tierpark bestimmt sind.“
(2) Sofern die amtstierärztliche Untersuchung der Tiere bei der Grenzabfertigung nicht ordnungsmäßig durchgeführt werden kann, ist sie nach dem Eintreffen der Tiere in den Bestimmungsanlagen zu wiederholen.
§ 14
Die Tiere müssen von der Grenzzollstelle unmittelbar einem der vom Reichsminister des Innern zugelassenen Zoologischen Gärten oder Tierparke zugeführt werden. “
(1) Auf dem Transport ist jede Berührung der einge⸗ führten Tiere mit einheimischen Tieren zu verhindern. Ins⸗ besondere dürfen die eingeführten Tiere in Eisenbahnwagen nicht gemeinsam mit eitheiglischen Tieren verladen werden.
(2) Soweit der Eisenbahnweg nicht benutzt wird, hat die Beförderung mit Wagen zu erfolgen. ”
Die Inhaber der Zesthrdneneeanetae. s die Ankunft der Tiere unverzüglich der Ortspolizeibehörde anzuzeigen.
§ 17 1 (1) In den Bestimmungsanlagen unterliegen die Tiere mit Ausnahme der Kamele einer mindestens 14 tägigen polizei⸗ lichen Beobachtung. Während dieser Zeit sind sie von an⸗ deren Tieren vollkommen getrennt zu halten, besonders zu füttern und zu warten. (2) Die Einführenden oder die Bestimmungsanlagen haben die amtstierärztliche Untersuchung der Tiere nach Ablauf der 14 tägigen Frist zu veranlassen. Erst wenn die Tiere sich auch dabei als unverdächtig erwiesen haben, ist die polizeilich Beobachtung aufzuheben. b1.“ (1) Kamele unterliegen einer nach näherer Anweisung des Reichsministers des Innern vorzunehmenden Untersuchung auf Trypanosomen. b 1— (2) Sie unterliegen weiterhin bis 8 Eintreffen des Er⸗ ebnisses der Untersuchung, mindestens jedoch für sechs zochen, einer polizeilichen Beobachtung. Die Tiere sind während dieser Zeit mit mindestens drei gesunden ein⸗ bis zweijährigen einheimischen Rindern, bei Sendungen von mehr als 15 Tieren mit je einem Rind auf fünf Kamele in dem Beobachtungsraum zusammenzustellen, zu füttern und
zu pflegen. § 19
2 EE161“ *
Reichsbankgirokonto Berlin, Konto Nr. 1/1913 Postscheckkonto: Berlin 418 21
Gärten, Tierparke oder Zirkusunternehmen zu wissenschaft⸗ lichen und Ausstellungszwecken und an das Ausland abge⸗ geben werden. Ausnahmen hiervon bedürfen der besonderen Erlaubnis des Reichsministers des Innern. 1 C. Schlußbestimmungen Die entstehenden Kosten fallen den Einführenden oder den Bestimmungsanlagen zur Last. Zuwiderhandlungen gegen die Vorschriften der §§ 1—19 unterliegen den Strafvorschriften der 8 74 ff. des Vieh⸗ seuchengesetzes vom 26. Juni 1909 (RGBl. S. 519). § 22
(1) Diese Anordnung tritt am 1. März 1943 in Kraft. (2) Gleichzeitig treten die bisherigen Anordnungen der
“ 8
Länder und Reichsgaue über die Einfuhr von Tieren für
Zoologische Gärten und Tierparke außer Kraft.
Berlin, den 14. Februar 1943.
Der Reichsminister des Innern. J. A.: Dr. Weber.
ursprungs⸗ und Gesundheitszeugnis
Gemeinde Kreis..
Name und Vorname
Wohnort
Gattung des Tieres
Kennzeichen des Tieres (Farbe, Ge⸗ schlecht, Alter, Abzeichen usw.)
Besitzer des Tieres
Bestimmungsort Es wird hiermit bescheinigt, daß das oben beschriebene Tier aus dem angegebenen Bestand stammt.
Drt, Dattmm Dienstsiegel (Seensiiegen
Der Gemeindevorstand. 8 11 1“
Vxierärztliche Bescheinigung Gültigkeitsdauer 8 Tage 1“
vorstehenden Ursprungszeugnis e Einhufer: 1. aus einem Ort stammt, in dem 8 a) in den letzten 6 Monaten weder Beschälseuche noch ansteckende
Blutarmut der Einhufer 1“ b) in den letzten 40 Tagen auch andere auf Einhufer übertrag⸗
bare anzeigepflichtige Krankheiten nicht geherrscht haben. 2. bei der Verladung amtstierärztlich untersucht und frei von Er⸗ scheinungen übertragbarer Krankheiten befunden worden ist.
Ort, Datum 1
Betrifft: Ausgabe von Trockengemüse an die Bevölkerung
Auch in diesem Jahre stehen begrenzte Mengen Trocken⸗ gemüse für die Ausgabe an die Bevölkerung zur Verfügung. Das Trockengemüse kann wiederum nur in denjenigen Orten zur Verteilung gelangen, in denen Gemüsekonserven gemäß meinen Erlassen vom 9. Oktober 1942 — II. A 2 -8450 — und vom 30. Oktober 1942 — II A 2 -8604 — und den er⸗ gänzenden Erlassen an die Landesernährungsämter ausge⸗ geben werden. Die Ausgabe des Trockengemüses erfolgt auf Grund der „Bezugskarte für Gemüsekonserven und Trocken⸗ gemüse“ (Konservenkarte), die inzwischen an die Bevölkerung verteilt worden ist. Auf die Konservenkarte werden je Ver⸗ braucher 100 g Trockengemüse ausgegeben. Ich weise darauf hin, daß 19Lx im Durchschnitt etwa einer Menge von 1 g geputztem Gemüse entsprechen. In den Städten, in denen die Ausgabe der Gemüsekonserven an die Bevölkerung nicht auf die Konservenkarten, sondern auf ört⸗ liche Bezugsausweise erfolgt, ist auch das Trockengemüse auf die örtlichen Bezugsausweise zu bestellen und auszugeben. Etwaige abweichende Regelungen bedürfen meiner vorherigen Zustimmung; sie dürfen unter keinen Umständen dazu führen, daß die Zahl der Bezieher von Trockengemüse und damit die auszugebende Gesamtmenge an Trockengemüse sich für das Gebiet eines Landesernährungsamtes erhöht. 8
Das Trockengemüse ist in der Zeit vom 1. März bis 6. März 1943 beim Kleinverteiler zu bestellen. Der Verbraucher ist in der Wahl des Kleinverteilers innerhalb des Bezirkes seines Er⸗ nährungsamtes frei. Der Kleinverteiler trennt den Bestell⸗ 2.8. für Trockengemüse ab und versieht die Karte an der
afür vorgesehenen Stelle mit seinem Firmenstempel oder
seiner Firmenaufschrift. Die Karte verbleibt in der Hand
des Verbrauchers.
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luß zu halten. Er darf unterwegs keine Um⸗, Ent⸗ oder lah s erfolgen. Die Fütterung nd Tränkung der Tiere
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Die Tiere dürfen von den Fesirexunß e nur an die vom Reichsminister des Innern zugelassenen Zoologischen
Es wird hierdurch amtstierärztlich bescheinigt, daß der in dem
Der Kleinverteiler tauscht die Bestellscheine spätestens bis m 13. März 1943 beim Ernährungsamt in einem über . Sofern der Kleinverteiler unmittelbar vom Hersteller bezieht, ist die Aus⸗ stellung eines Großbezugscheins nicht erforderlich. Der Groß⸗
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