1943 / 43 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 22 Feb 1943 18:00:01 GMT) scan diff

Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 43 vom 22. Februar 1943. S.

händler tauscht die Bezugscheine spätestens bis zum 20. März 1943 in einen entsprechenden Großbezugschein um. Die Be⸗ zugscheine derjenigen Kleinhändler, die unmittelbar vom Her⸗ steller beziehen, sowie die Großbezugscheine sind bis zum 27. März 1943 dem Hersteller vorzulegen. Wird Trocken⸗ in Großpackungen, aus denen bei Abgabe an Ver⸗

raucher ausgewogen wird, geliefert, so können die Hersteller sowohl bei Lieferung an Großverteiler als auch bei Lieferung an Kleinverteiler zum Ausgleich für die Gewichtsverluste, die bei der Verteilung des Trockengemüses im Kleinhandel ent⸗ stehen, 1 v. H. mehr als die in dem Bezugschein (Großbezug⸗ schein) angegebene Menge abgeben. Hat der Großverteiler eine solche Mehrlieferung erhalten, so muß er dem Klein⸗ verteiler die entsprechende Menge zusätzlich liefern.

Die Ausgabe des Trockengemüses erfolgt, sobald das Er⸗ nährungsamt festgestellt hat, daß die Kleinverteiler in aus⸗ reichendem Umfange mit diesen Erzeugnissen beliefert sind, jedoch nicht vor dem 3. Mai 1943. Der Verbraucher kann das Trockengemüse nur bei dem Kleinverteiler, bei dem er es bestellt hat, einkaufen. Der Verbraucher hat leinen Anspruch auf Lieferung einer bestimmten Sorte Trockengemüse. Die Ausgabe des Trockengemüses kann nur nach Maßgabe der Be⸗ lieferung des Kleinverteilers erfolgen.

Die Kleinverteiler haben die Bezugsabschnitte abzutrennen, zu sammeln und ordnungsmäßig aufzubewahren.

Sind Verbraucher in den Orten, in denen Trockengemüse verteilt wird, nach der Ausgabe der Konservenkarte und vor dem Tage, von dem an Trockengemüse ausgegeben wird, ge⸗ boren worden, zugezogen oder aus einer Sammelverpflegung z. B. Wehrmacht entlassen worden, so ist ihnen die Konservenkarte nachträglich, jedoch nach Abtrennung und Entwertung der Bestellscheine und Bezugsabschnitte für Ge⸗ müsekonserven auszuhändigen. Der Bestellschein für Trocken⸗ gemüse ist, falls die für die Abgabe der Bestellscheine fest⸗ gesetzte Frist bereits verstrichen ist, gleichfalls abzutrennen und zu entwerten; die Stammabschnitt ist mit dem Vermerk „Trockengemüse ohne Vorbestellung“ und mit dem Dienst⸗ stempel zu versehen. Verbraucher, bei denen die genannten Voraussetzungen in demjenigen Zeitraum eintreten, in dem Trockengemüse ausgegeben wird, erhalten im Einzelfalle auf Antrag einen Berechtigungsschein, der zum Bezuge von 100 g Trockengemüse ohne Vorbestellung berechtigt. Binnen⸗ schiffer, Wandergewerbetreibende und ähnliche Personen ohne ständigen Aufenthaltsort erhalten, wenn sie sich inner⸗ halb des in dem Trockengemüse ausgegeben wird, mindestens 3 Tage im Bezirk eines Ernährungsamtes, in dessen Bereich Trockengemüse ausgegeben wird, aufhalten, im Einzelfall auf Antrag einen Berechtigungsschein, der zum Bezug von 100 g Trockengemüse ohne Vorbestellun be⸗ rechtigt. Die Ausgabe des Berechtigungsscheines ist im Lebensmittelstammausweis bzw. in der Wanderpersonalkarte zu vermerken.

Sonstige Personen, die nur vorübergehend anwesend sind, 8. B. Wehrmachturlauber, erhalten kein Trockengemüse.

Da, wie eingangs gesagt, nur eine begrenzte Menge an Trockengemüse vorhanden ist, ersuche ich dringend, auf sorg⸗ ltige Beachtung der hier getroffenen Verteilungsvorschriften inzuwirken, damit alle vorgesehenen Zuteilungen reibungs⸗ bs durchgeführt werden können.

Ich habe dem Reichsarbeitsdienst, dem Jugendführer des Deutschen Reiches (für die Lager der Kinderlandverschickung), der Fachuntergruppe Schiffsausrüstungen der Wirtschafts⸗ gruppe Groß⸗ und Außenhandel (für die Seeschiffahrt) und einigen anderen Großbedarfsträgern beschränkte Mengen an Trockengemüse durch die Hauptvereinigung der deutschen

Gartenbauwirtschaft unmittelbar sugeteilt. Andere den

teilungen können nicht in Betracht kommen. Daher müssen insbesondere Zuteilungen an Krankenanstalten und Heime sowie an sonstige in Sammelverpflegung befindliche Personen unterbleiben; das ist um so eher tragbar, als die Kranken⸗ anstalten und Heime nach meinem Erlaß vom 30. Oktober 1942 II A 2-8604 bereits vorzugsweise mit Gemüse⸗ konserven bedacht werden. Auch eine Zuteilung von Trocken⸗ gemüse an Werkküchen und Gemeinschaftslager ist mit Rück⸗ sicht auf die Versorgungslage leider nicht möglich.

Ich habe die Organisationen des Groß⸗ und Kleinhandels gebeten, ihre Mitglieder von diesem Erlaß zu unterrichten.

Diejenigen Ernährungsämter, in deren Bezirken Trocken⸗ gemüse verteilt wird, sind durch Uebersendung eines Ab⸗ druckes umgehend zu benachrichtigen. Dieser Erlaß wird im Deutschen Reichsanzeiger veröffent⸗ licht werden.

Ahbdrucke sind beigefügt.

Berlin Ws, den 16. Februar 19tlt3. Der Reichsminister für Ernährung und La aft. 8 J. A.: Schuster. 8 äftszeichen: II A 2 - 6272.

6 8

1“

1— Bekanntmachung

1 8 Grund des § 1 des Gesetzes über die Einziehung kom⸗ munistischen Vermögens vom 26. Mai 1933 RSBl. 1 S. 293 in Verbindung mit dem Gesetz über die Ein⸗ ziehung volks⸗ und staatsfeindlichen Vermögens vom 14. Juli 1933 RSBl. I S. 479 —, dem Runderlaß des Reichsministers des Innern vom 14. Juli 1942 1 903/42 5400 NBliV. vom 22. Juli 1942 S. 1481 über die Aenderung der Zuständigkeit bei der Einziehung kommu⸗ nistischen Vermögens in Berlin und dem Erlaß des Führers und Reichskanzlers über die Verwertung des eingezogenen Vermögens von Reichsfeinden vom 29. Mai 1941 RGBl. I S. 303 wird das hinterlassene Vermögen der nachstehenden Personen zugunsten des Deutschen Reiches eingezogen:

1. Bannas, Kurt Gustav Ifrael, geb. am 12. 10. 1902 in Pleschen, zuletzt wohnhaft in Berlin⸗Charlottenburg, Droysenstr. 18 bei Rosenberg,

Birnbaum, Heinrich Ifrael, geb. am 17. 8. 1902 in Altona, zuletzt wohnhaft in Berlin W 30, Heilbronner

Straße 30 bei Rothschild, b. am 7. 1. 1889

Blankenstein, Sara, in Berlin, zuletzt wohnhaft in Berlin NO 55, Saarbrücker Straße 30, Böhm, Charlotte Sara, geb. am 26. 3. 1887 in Berlin, zuletzt wohnhaft in Berlin⸗Wilmersdorf, Emser Str. 22, Dornblatt, Martha Sara, geb. Buchholz, geb. am 4. 2. 1871 in Berlinchen, zuletzt wohnhaft in Berlin W 50, S. Str. 22,

Dornblatt, Martin Ifrael, geb. am 15. 5. 1857 in Berlin, zuletzt wohnhaft in Berlin W 50, Prager Str. 22,

7. Eckstein, Johanna Sara, geb. Finsterwald, geb. am 15. 10.11877 in Eisenach, zuletzt wohnhaft in Berlin⸗ Charlottenburg, Sybelstr. 57,

Heimann, Anni Sara, geb. am 17. 2. 1901 in Hamburg, zuletzt wohnhaft in Berlin⸗Charlottenburg, Schlüterstr. 54,

.Lehmann, Gertrud Sara, geb. Hahlo, geb. am 6. 2.

1891 in Berlin, zuletzt wohnhaft in Berlin⸗Charlotten⸗ burg, Grolmanstr. 12, Oppenheimer, Hans Israel, geb, am 2. 6. 1894 8 5717 zuletzt wohnhaft in Berlin W 15, Lietzenburger traße 12, 11. Oppenheimer, Henny Sara, geb. Putter, geb. am 5. 8. 1896 in Berlin⸗Schöneberg, zuletzt wohnhaft in Berlin⸗Charlottenburg, Lietzenburger Str. 12. Berlin, den 15. Februar 1943. eheime Staatspolizei. Staatspolizeileitstelle Be lin. gs aZ. V.:(Eer. 1.

8 Bekanntmachuug Auf Grund des § 1 des Felegst über die Einziehung kom⸗ munistischen Vermögens vom 26. Mai 1933 RBl. 1 S. 293 in Verbindung mit dem Gesetz über die Einziehung volks⸗ und staatsfeindlichen Vermögens vom 14. Juli 1933. RSBl. I S. 479 —, dem Runderlaß des Reichsministers des Innern vom 14. Juli 19422 I1 903/42 5400 MBliV. vom 22. Juli 1942, S. 1481, über die Aenderung der Zuständigkeit bei der Einziehung kommunistischen Vermögens in Berlin und dem Erlaß des Führers und Reichskanzlers über die Verwertung des eingezogenen Vermögens von Reichs⸗ feinden vom 29. Mai 1941 RGBl. I S. 303 wird das inländische Vermögen der nachstehenden Personen zugunsten des Deutschen Reiches eingezogen: 1. Altenberg, Oskar Israel, geb. am 20. 12. 1893 in 1“ wohnhaft in Berlin W 15, Bregenzer traße 3, 2. Arndt, Arthur Israel, geb. am 20. 8. 1893 in Kolberg, bulest wohnhaft in Berlin, Oranienstr. 206, 3. Blochert, Alice Sara, geb. am 6. 1.1901 in Berlin, zuletzt wohnhaft in Berlin⸗Charlottenburg, Leibnizstr. 20,

bei Gumpel,

Conitzer, Seigbert Israel, geb. am 20. 5. 1906 in Jeschewo, zuletzt wohnhaft in Berlin⸗Schöneberg, Bam⸗ berger Str. 50, bei Treuherz,

Eppenstein, Frieda Sara, geb. am 26. 7. 1881 in Berlin, zuletzt wohnhaft in Berlin⸗Schöneberg, Apostel⸗ Paulus⸗Str. 18,

Haase, Flora Sara, geb. am 9. 7. 1905 in Fraustadt, zuletzt wohnhaft in Berlin NW 87, Siegmundshof 15, bei Löwenstein,

Heine, Waltraut Sara, geb. am 13. 6. 1904 in Rati⸗ bor, zuletzt wohnhaft in Berlin W, Fasanenstr. 49, Illiger, geb. Glückmann, Leni Sara, geb. am 10. 7. 1890 in Königsberg, zuletzt wohnhaft in Berlin W 30, EE Str. 37,

Kiksmann, geb. Hermann, Margot Sara, geb. am 27. 11. 1903 in Berlin, zuletzt wohnhaft in Berlin W, Passauer Str. 8/9, b

Langnas, Seigmund Israel, geb. am 27. 6. 1897 in Lodz, zuletzt wohnhaft in Berlin NO 43, Linienstr. 8, Langnas, geb. Kut, Anna Sara, geb. am 4. 9. 1894, zuletzt wohnhaft in Berlin NO 43, Linienstr. 8, Langnas, Eva Sara, geb. am 23. 11. 1925, zuletzt wohnhaft in Berlin NO 43, Linienstr. 8,

Langnas, David Israel, geb. am 8. 8. 1927, zuletzt wohnhaft in Berlin NO 43, Linienstr. 8,

Langnas, Kallmann Israel, geb. am 31. 4. 1930, zu⸗ letzt wohnhaft in Berlin NO 43, Linienstr. 8, Laserstein, Käte Sara, geb. am 27. 5. 1900 in Preuß. Holland, zuletzt wohnhaft in Berlin⸗Steglitz, Immenweg 7,

Lewkowitz, Ruth Sara, geb. am 19. 2. 1924 in Bad Schwalbach, zuletzt wohnhaft in Berlin SW 68, Kom⸗ mandantenstr. 58/59,

17. Loewenstein, geb. Hirschfeld, Aleca Sara, geb. am 5. 7. 1880 in Hamburg, zuletzt wohnhaft in Berlin⸗Wil⸗ mersdorf, Babelsberger Str. 6,

18. Raphael, Arthur Israel, geb. am 14. 10. 1900 in Posen, zuletzt wohnhaft in Berlin W 57, Bülowstr. 19,

19. Raphael, geb. Rosenthal, Elisabeth Sara, geb. am 25. 7. 1901 in Oevertrop, zuletzt wohnhaft in Berlin

W 57, Bülowstr. 19,

20. Robert, Rudolf Israel, geb. am 3. 5. 1915, zuletzt wohnhaft in Berlin⸗Schöneberg, Stübbenstr. 1,

21. Robert, Regina Sara, geb. Cohn, geb. am 14. 3. 1887 in ?, zuletzt wohnhaft in Berlin W 30, Stübbenstr. 1,

22. Schaefer, Kurt Fsrael, geb. am 30. 4. 1925 in Berlin, zuletzt wohnhaft in Berlin C 2, Rosenstr. 24 (Jugend⸗ wohnheim),

Schaum burger, Irmgard Sara, geb. am 24. 4. 1923 in Westerburg, zuletzt wohnhaft in Berlin SW 68, Kom⸗ mandantenstr. 58 /59,

Schneider, Walter Israel, geb. am 15. 7. 1897 in Flatow, zuletzt wohnhaft in Berlin W 15, Düsseldorfer Straße 48, 1b

Stang, geb. Wolkenheim, Ryfka Sara, geb. am 1. 8. 1896 88 Krakau, zuletzt wohnhaft in Berlin C 2, Linien⸗ raße 8,

Stang, Markus Israel, geb. am 23. 2. 1925, zuletzt wohnhaft in Berlin C2, Linienstr. 8,

Stang, Selma Sara, geb. am 15. 2. 1927, zuletzt wohnhaft in Berlin C2, Linienstr. 8,

Wolff, Agnes Sara, geb. Graetzer, geb. am 26. 8. 1879 in ?, silet wohnhaft in Berlin S 59, Schenkestr. 12,

Wolff, Günther Ifrael, geb. am 16. 5. 1913, zuletzt wohnhaft in Berlin § 59, Schenkestr. 12,

Wurzel, geb. Sawranskabo, geb. am 18. 4. 1896 in Ichinsk, Tatjana, zuletzt wohnhaft in Berlin⸗Wilmers⸗ dorf, Pariser Str. 9, bei Josephy.

Geheime Staatspolizei. Staatspolizeileitstelle Berlin.

E8.. Bva Dde Hentien

üe Bekanntmachung

Auf Grund des § 1 des Gesetzes über die Einziehung kom⸗

munistischen Vermögens vom 26. Mai 1933 RGBl. J,

S. 293 in Verbindung mit dem Gesetz über die Ein iehun

volks⸗ und staatsfeindlichen Vermögens vom 14. Jul 19

RSBl. I, S. 479 —, dem Runderlaß des Reichsministers

des Innern vom 14. Juli 1942 1 903/42 5400

MBliV. vom 22. Juli 1942 S. 1481 über die Aenderung

der Zuständigkeit bei der Einziehung kommunistischen Ver⸗ mögens in Berlin und dem Erlaß des Führers und Reichs⸗ kanzlers über die Verwertung des eingezogenen Vermögens

von Reichsfeinden vom 29. Mai 1941 RGBl. I, S. 303 wird das hinterlassene Vermögen der Juden Sally Israel Schlimmer, geb. am 12. 3. 1877 in Obersitzko, Kreis Samter, zuletzt Berlin⸗Weißensee, Lothringenstr. 3, wohnhaft

Feen und Max Israel Schlimmer, geb. am 18. 11.

867 in Obersitzko, Kreis Samter, zuletzt Berlin⸗Weißensee, Lothringenstr. 3, wohnhaft gewesen, zugunsten des Deutschen Reiches eingezogen. 8 Geheime Staatspolizei. Staatspolizeileitstelle Berli

Bekanntmachunng—

Auf Grund des § 1 des veree über die Einziehung kom⸗ munistischen Vermögens vom 26. Mai 1933 REBl. I, S. 293 in Verbindung mit dem Gesetz über die Einziehung volks⸗ und staatsfeindtichen Vermögens vom 14. Juli 1933 RSBl. I, S. 479 —, dem Runderlaß des Reichsministers des Innern vom 14. Juli 1942 I1 903/42 5400 MBliV. vom 22. Juli 1942 S. 1481 über die Aenderung der Zuständigkeit bei der Einziehung kommunistischen Ver⸗ mögens in Berlin und dem Erlaß des Führers und Reichs⸗ kanzlers über die Verwertung eingezogenen Vermögens von Reichsfeinden vom 29. Mai 1941 RBl. I, S. 303 wird das hinterlassene Vermögen der Jüdin Recha Sara Rubin, geb. Neumark, geb. am 15. 2. 1866 in Krotoschin, zuletzt

erlin, Iranische Straße 3, wohnhaft gewesen, zugunsten des

Deutschen Reiches eingezogen. Geheime Staatspolizei. Staatspolizeileitstelle Berlin.

J. V.: Dr. Venter. 18

8

nuf Grund des § 1 des Gesetzes über die Einziehung kom⸗ munistischen Vermögens vom 26. Mai 1933 RGBl. I, Seite 293 in Verbindung mit dem Gesetz über die Ein⸗ ziehung volks⸗ und staatsfeindlichen Vermögens vom 14. Juli 1933 RSBl. I, Seite 479 dem Runderlaß des Reichs⸗ ministers des Innern vom 14. Juli 1942 1 903/42 5400 MBliV. vom 22. Juli 1942, Seite 1480 über die Aenderung der Zuständigkeit bei der Einziehung kommunisti⸗ schen Vermögens in Berlin und dem Erlaß des Führers und Reichskanzlers über die Verwertung des eingezogenen Ver⸗ mögens von Reichsfeinden vom 29. Mai 1941 RGBl. I, Seite 303 werden die hinterlassenen Vermögenswerte des

Louis Aletrino, geboren am 10. 4. 1892 in Amsterdam,

zugunsten des Deutschen Reiches eingezogen. Geheime Staatspolizei. Staatspolizeileitstelle Berlin. 8 Se eh1J. B.⸗ Dr. Fenhte. 85 Bekanntmachung 8

Auf Grund von § 1 Abs. 2 der Verordnung ziehung von Vermögen im Protektorat Böhmen und Mähren vom 4. Oktober 1939 (RGBl. 1 S. 1998) wird das Vermögen der Pharmazeutischen Werke „Norgine“ A. G. in Prag hier⸗ durch zugunsten des Reichs vertreten durch den Reichs⸗ protektor in Böhmen und Mähren eingezogen. Festgestellte Vermögenswerte sind dem Vermögensamt des Reichsprotek⸗ tors, Prag III, Dratzizplatz 7/, zu melden. Eine Abschrift bzw. eine Durchschrift dieser Anzeige ist der Staatspolizei⸗ leitstelle Prag zuzuleiten.

Prag, den 20. Februar 1943.

Geheime Staatspolizei. Staatspolizeileitstelle Prag.

Bekanntmachung

Auf Grund der §§ 1, 3 und 4 der PO. über die Ein⸗ ziehung volks⸗ und staatsfeindlichen Vermögens in den su⸗ detendeutschen Gebieten vom 12. Mai 1939 RGBl. I S. 911 in Verbindung mit den Erlassen des Reichsministers des Innern vom 12. Juli 1939 I a 1594/39/3810 und des Reichsstatthalters im Sudetengau vom 29. August 1939 III 7 Wi¹Jld 7126/39 wird das gesamte Vermögen bzw. der gesamte Nachlaß folgender Personen:

Emanuel Ifrael Goldberger, geb. am 27. 2. 1900 in Gumna bei Teschen, zuletzt wohnhaft in Königsberg / Ost⸗ sudeten Nr. 26, setz angeblich Protektorat,

Olga Sara Goldberger, geb. Tramer, geb. am 29. 6. 1906 in Orlau, Kr. Teschen, zuletzt wohnhaft in Königs⸗ berg / Ostsudeten Nr. 26, jetzt angeblich Protektorat,

Marie Sara Kohn, geb. Kohn, geb. am 7. 8. 1880 in Koschtenitz, Kr. Pardubitz, zuletzt wohnhaft in Jägern⸗ dorf, Hasnerring Nr. 7, jetzt angeblich in Prag,

Leonie Sara Pincsohn, 888 Wassermann, geb. am 3. 3. 1897 in Frankfurt a. M., zuletzt wohnhaft in Bres⸗ lau, jetzt in Chicago,

Michael Israel Schmerler, geb. am 4. 12. 1886 in Delatyn, Bez. Nadworna, ehem. wohnhaft in Jägern⸗ dorf, Adolf⸗Hitler⸗Platz 22, jetzt unbekannt,

Arnold Israel Süß, geb. am 3. 8. 1883 in Mährisch⸗ Ostrau, ehem. wohnhaft in Mährisch⸗Ostrau, am 27. T. 1942 verstorben,

hiermit zugunsten des Deutschen Reiches verwaltung eingezogen.

Troppau, den 18. Februar 1943.

Geheime Staatspoligei. Staatspolizeistelle Troppau. * ,53

Reichsfinanz⸗

9 1““ Bekanntmachung Auf Grund der 8§8§ 1, 3 und 4 der VO. über die Ein⸗ ziehung volks⸗ und staatsfeindlichen Vermögens in den sudetendeutschen Gebieten vom 12. Mai 1939 RGBl. I S. 911 in Verbindung mit den Erlassen des Reichsministers des Innern vom 12. Juli 1939 I a 1594/39/3810 und des Reichsstatthalters im Sudetengau vom 29. August 1939 III Wi/Jd. 7126/,39 wird das Nachlaßvermögen nach dem Juden Ludwig Israel Glafer, geb. 24. 9. 1870 zu

Brüx, verstorben am 13. 12. 1940 zu Prag, und das Ver⸗ mögen 8

Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 43 vom 22. Februar 1943. S. 3

. 2. der Jüdin Anna Sara Glaser, geb. Baum, 8 3. der Jüdin Dr. Margarethe Sara Svoboda, geb.

hiermit zugunsten des Deutschen Reiches eingezogen. HReichenberg, den 17. Februar 1943.

ziehung volks⸗ und staatsfeindlichen Vermögens in den sudetendeutschen Gebieten vom 12. Mai 1939 RGBl. I S. 911 in Verbindung mit den Erlassen des Reichsministers des Innern vom 12. Juli 1939 I a 1594/39/3810 und des Reichsstatthalters im Sudetengau vom 29. August 1939 III Wi/Jd. 7126/39 wird das gesamte bewegliche und unbewegliche Vermögen

Zzu Saaz, und dessen Ehefrau s geb. 6. 7.

4. das Nachlaßvermögen nach der Jüdin Berta Sara

1.

Auf Grund der Reichsgesetze vom 26. Mai und 14. Juli

über die Ein-⸗ des Deutschen Reiches werden. 1 Gegen diese Verfügung ist kein Rechtsmittel gegeben.

8 Oppeln, den 15. Februar 1943.

geb. 8. 7. b8 zu Podersam, sämtlich früher wohnhaft gewesen in ,

Glaser, geb. 11. 10. 1901 zu Brüx, früher wohnhaft ge⸗ wesen in Prag,

Geheime Staatspolizei. Staatspolizeileitstelle Reichenberg. Schröder.

8 Bekanntmachuug Auf Grund der §§ 1, 3 und 4 der BO. über die Ein⸗

1. des Dr. Heinrich Israel B 8, geb. 4. 2. 1875 lsa Sara, geb. Schwarz, 1881 zu Schluckenau,

des Dr. Harry Ifrael Margolius, geb. 3. 4. 1907 in Rumburg, und dessen Ehefrau Renate, geb. Nemetschke, geb. 2. 2. 1909 in Laibach, sämtlich früher wohnhaft ge⸗ wesen in Rumburg, des Moritz Israel Protter, geb. 22. 1. 1889 zu Krakau, und dessen Ehefrau Rosa Sara, geb. Protter, geb. 13. 2. 1891 zu Krakau, beide früher wohnhaft ge⸗ wesen in Reichenberg, des Heinrich Israel Langweil, geb. 29. 12. 1896 zu Budin, und seiner Ehefrau Margarete Sara, geb. Weil,

8

4. Je ein einpoliger D⸗Sicherungssockel R 11 100 A und R2“ 200 A mit vorderseitigem Anschluß (Universalsockel)

geb. 2. 6. 1904 zu Böhm. Leipa, beide früher wohnhaft

gewesen in Oberleutensdorf,

Goldbach, geb. Pick, geb. 20. 4. 1883 zu Tyssa, Krs. Tetschen, früher wohnhaft gewesen in Bodenbach, ver⸗ storben am 7. 10. 1942 in Auschwitz, hiermit zugunsten des Deutschen Reiches eingezogen. Reichenberg, den 18. Februar 1943. Geheime Staatspolizei. Staatspolizeileitstelle Reichenberg. 1 Schröder.

1“

1 Verfügung

1933 (RGBl. I S. 293 und 479) in ö der Preußischen bö“ vom 31. Mai 1933 GS. S. 207) und des Erlasses des Führers und Reichs⸗

nzlers vom 29. Mai 1941 (nRGBl. 1 S. 303) wird das gesamte Vermögen der Eheleute Jacob Israel Faber, geb. am 21. 8. 1873 in Mettler, und Tekla Sara Faber, geb. Mayer, geb. am 8. 7. 1878 in Oberwesel, zuletzt wohnhaft

wesen in Düsseldorf, mit der Maßgabe zugunsten des Deut⸗ schen Reiches eingezogen, daß mit der öffentlichen Bekannt⸗ machung dieser veeeen im Deutschen Reichsanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger die Vermögenswerte Eigentum

Düsseldorf, den 17. Februar 1943. 6” Der Regierungspräsident. J. A.: Ludwig.

r

Bekanntmachung Auf Grund des Gesetzes über die Einziehung volks⸗ und staatsfeindlichen Vermögens vom 14. Juli 1933 RGBl. I S. 479 in Verbindung mit § 1 des Reichsgesetzes vom 26. Mai 1939 (a. a. O. S. 293), § 1 der hierzu ergangenen DVO. vom 31. Mai 1933 (GS. S. 207) sowie § 1 des Führer⸗ erlasses vom 29. Mai 1941 (-GBl. I S. 303) wird hiermit der gesamte bewegliche und unbewegliche Nachlaß des am 7. Oktober 1942 verstorbenen Karl Augustin III aus Gershein, Krs. Neustadt, O. S., geb. am 14. Januar 1889, zugunsten des Deutschen - eingezogen, weil dieser chlaß zur Förderung von Bestrebungen Fhscht oder bestimmt ist, die nach Festellung des Herrn Reichsministers des Innern als staatsfeindlich anzusehen sind.

Der Regierungspräsident. J. V.: Wehrm ei ste r.

Anordnung Nr. 25 (FA 5) ““ der Wirtschaftsgruppe Elektroindustrie als Reichsstelle für elektrotechnische Erzeugnisse über die Herstellung von Leitungs⸗ schutzsicherungen mit geschlossenem Schmelzeinsatz bis 200 A Vom 16. Februar 1943 . Auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr in der ssung vom 11. Dezember 1942 (RGBl. I S. 686) in Ver⸗ bindung mit der Verordnung über die Bewirtschaftung elektro⸗ nischer Erzeugnisse vom 6. August 1942 (Deutscher Reichsanz. und Preußischer Staatsanz. Nr. 184 vom 8. August 1942) wird mit Zustimmung des Reichswirtschafts⸗ ministers angeordnet: 16 v1“

I

Von Sicherungssockeln bis 500 Y dürfen nur noch folgende hergestellt werden, sämtliche ohne Plombierlöcher: e 1. Einpolige D⸗Sicherungssockel E 16 25 A für Einban (Ein⸗ mit vorderseitigem gesctuhe mit und ohne Null. . Die auf DIN 49 325 mit * gekennzeichneten Maße müssen eingehalten werden üitei ctar tckee 86

5 6 5 8 u

8

8

2. Ein einpoliger D⸗Sicherungssockel E 27 25 A mit vorder⸗ seitigem Anschluß (Universalsockel) ohne Null, mit Lei⸗ tungskanal und ohne Leitungskanal.

W“

8

5

6.

5 8* 8

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WI“ 8.

Ausführung nach DIN 49 320 oder DIN E 49 326 (in Vorbereitung.

. Ein einpoliger D⸗Sicherungssockel E 33 60 A mit vorder⸗ seitigem Anschluß (Universalsockel) ohne Null, ohne Lei⸗ tungskanal.

Vorbereitung). nach DIN E 49 327 maßgebend. 8

85 ein einpoliger D⸗Sicherungssockel E 27 25 A, E 33 Anschluß für Aufbau auf Schalttafeln (Schalttafelelement

sockel E 27 und E 33 ist DIN E 49 316 bzw. 49 317 maß⸗

keelement) mit vorderseitigem Anschlu

müssen die

ddirekte Wandmontage und Rohreinführung (Rohrkappen⸗ element) mit Null.

8 8 h-2.n;

fertigung von Werkzeugen ist die Ausführung

Ausführungsbeispiell

Ausführung nach DIN 49 321 oder DIN E 49 327 (in Bei Neuanfertigung von Werkzeugen ist die Ausführung

Ausführungsbeispiel:

.

ohne Null. Ausführung nach DIN 49 322 und 49 323.

A, R 1 ¾¼ * 100 A und R 2“ 200 A mit rückseitigem

für Aufbau) ohne Null.

Ausführung nach DIN 49 310 oder DIN E 49 316 (in Vorbereitung), DIN 49 311 oder DIN E 49 317 (in Vor⸗ bereitung), DIN 49 312 und 49 313.

Bei Neufertigung von Werkzeungen für D⸗Sicherungs⸗ sockel E 27 und E 33 ist DIN E 49 316 und 49 317 maß⸗ gebend.

Ausführungsbeispiel:

Je ein einpoliger D⸗Sicherungssockel E 27 25 A, E 33 60 A, R 1 ¼ ° 100 A und R2 *% 200 A mit rückseitigem Anschluß für versenkten Einbau in Schalttafeln (Schalt⸗ tafelelement für versenkten Einbau) ohne Null.

Die auf DIN 49 310 oder DIN E 49 316 (in Vorberei⸗ tung), DIN 49 311 oder DIN E 49 317 (in Vorbereitung),

DIN 49 312 und 49 313 mit * gekennzeichneten Maße müssen eingehalten werden. 8

Bei Neuanfertigung von Werkzeugen für D⸗Sicherungs⸗

gebend. Ausführungsbeispiel:

8 1 86 8 b 8

Einpolige D⸗Sicherungssockel E 27 25 A, E 33 60 A, R 1 % 100 A und R 2“ 2900 A für Einbau (Einbau⸗ mit und ohne Null.

Die auf DIN 49 320 oder DIN E 49 326 (in Vorberei⸗ tung), DIN 49 321 oder DIN E 49 327 (in Forberettimng, DIN 49 322 und 49 323 mit * gekennzeichneten Maße

müssen eingehalten werden. 8 eenn ertigung von Werkzeugen für D⸗Sicherungs⸗ sockel E 27 und E 33 ist DIN E 49 326 bzw. 49 327 maß⸗

gebend. . Glasierung der Einbausockel ist verboten, dagegen

Abdeckungen (Berührungsschutzvinge) mit Wasserglasierung versehen sin. 1“ Ausführungsbeispiel: 3

1

Je ein einpoliger, zweipoliger und dreipoliger D⸗Siche⸗

rungssockel E 27 25 A mit vorderseitigem Anschluß für

Ausführung nach DIN 49 320 oder DIN E 49 326 (in

Bei Neuanfertigung von Werkzeugen ist die Ausführung nach DIN E 49 326 maßgebend. 8 Ausführungsbeispiel:

I8 .“

9. Je eine einpolige Freileitungssicherung B 27 25 A und

E 33 60 A ohne Null, mit und ohne Abspannisolator. Die auf DIN 49 320 oder DIN E 49 326 (in Vorberei⸗

tung) und DIN 49 321 oder DIN E 49 327 (in Vorberei⸗

tung) mit * gekennzeichneten Maße müssen eingehalten

werden. 1

Bei Neuanfertigung von Werkzeugen ist DIN E 49 326 bzw. 49 327 maßgebend.

Ausführungsbeispiel:

mt Abspannislator ohne Fhsbann.

isolator

Von Schraubkappen bis 500 V dürfen nur noch folgende

hergestellt werden:

1. Je eine Ausführung von D⸗Schraubkappen E 21 15 A 50 V, E 44 100 A 500 VN und E57 200 A 500 V mit Kennfenster, ohne Plombierlöcher und Gewindehülse in nur einem Werkstoff.

2. Je eine Ausführung von D⸗Schraubkappen E 16 25 A, E 27 25 A, E 33 60 A, R 11¼ *% 100 A und R 2‧ 200 A, 500 V mit Feneen ohne Plombierlöcher, Gewinde⸗ hülse in nur einem Werkstoff.

Für Schraubkappen E 27 und E 33 kann die Gewinde⸗ hülse auch mit Vorrichtung gegen Lockern ausgeführt werden.

Abmessungen für D⸗Schraubkappe E 16 nach DIN 49 360. Bl. 1

Abmessungen für D⸗Schraubkappe E 27 und E 33 nach DIN 49 360 Bl. 1 oder DIN E 49 362 Bl. 1 (in Vor⸗ bereitung).

nach DIN 49 365 Bl. 1.

Bei Neuanfertigung von Werkzeugen für Schraub⸗ kappen E 27 und E 33 ist die Ausführung nach DIN E 49 362 Bl. 1 maßgebend. 1111““

C. Von Schmelzeinsätzen bis zu 500 V dürfen nur noch folgende hergestellt werden: 1. Schmelzeinsätze für das Ringbolzensystem in flacher Aus⸗ führung 6 10 15 20 25 30 A. D⸗Schmelzeinsätze E 21, 250 V, 2 4 6 10 15 A. .D⸗Schmelzeinsätze E 44 und E 57, 500 V, 80 100 125 160 200 A, jedoch nur noch bis zum 31. Dezember 1943. . D-⸗Schmelzeinsätze E 16, 500 V, 2 4 6 10 15 20 25 A nach DIN 49 360 Bl 2. . D⸗Schmelzeinsätze E 27 und E 33, 500 V, 2 4 6 10 15 20 25 88 88 60 A nach DIN 49 360 Bl. 2. . D⸗Schmelzeinsätze R 1 ¼ und R2“‧, 500 V, 80 100 125 160 200 nach DIN 49 365 Bl. 2. .Nur für den Auslandsbedarf dürfen hergestellt und ge⸗ liefert werden: G Einteilige Schraubstöpsel E 27 und E 33, 500 V, mit und ohne Kennmelder, ohne Plombierlöcher.

D. Von Paßeinsätzen dürfen nur noch folgende hergestellt rden:

1. D⸗Paßeinsätze E 21, 250 V, je eine Ausführung 6 10 15 A.

D⸗Paßeinsätze E 44 und E 57, 500 V, je eine Ausführung 80 100 125 160 200 A, jedoch nur noch bis zum 31. Dezember 1943.

. D⸗-⸗Paßeinsätze E 16, 500 V, je eine Ausführung 6 10 15 20 A 88 DIN 49 360 Bl. 3.

.D-⸗Paßeinsätze oder D⸗Paßringe E 27 und E 33, 500 V, je eine Ausführung 6 10 15 20 25 35 50 60 A nach DIN 49 360 Bl. 3 oder DIN E 49 362 Bl. 2 (in Vor⸗ bereitung).

.D-⸗Paßeinsätze R 11¼ und R 2 “‧, 500 V, je eine Ausfüh⸗ rung 80 100 125 160 200 A nach DIN 49 365 Bl. 3.

§ 2 Die Herstellung von Schraubkappen mit Plombierlöchern für D⸗Schmelzeinsätze 750 V ist verboten.

§ 3

§ 4 Die Vorschriften der §§ 1 bis 3 gelten für Inlands⸗ und Auslandsbedarf, mit Ausnahme von § 1 C. 7.

§ 5 Die Neuentwicklung von Leitungsschutzsicherungen mit ge⸗ .e ge. Schmelzeinsatz nach VDE 0610 bzw. 0635, auch für hörden und Wehrmacht, ist verboten. 1 In Arbeit befindliche Neuentwicklungen sind einzustellen.

Der Zusammenbau und die Auslieferung von Leitungs⸗ schutzsicherungen mit geschlossenem Schmelzeinsatz, deren Her⸗ stellung durch die §§ 1 bis 3 verboten ist, darf, soweit nicht andere Termine angegeben sind, bis zum 31. Dezember 1943 vorgenommen werden, wenn wichtige Einzelteile hierfür vor⸗ e9. w⸗ sind. Die Anfertigung fehlender Ergänzungsteile hierfür ist gestattet.

§ 7

Ausnahmen von den Verboten der 8§8§ 1 bis 6 können in be⸗ ündeten Einzelfällen zugelassen werden. Anträge sind bei der Virtschastsgrußpe Elektroindustrie als Reichsstelle für elektro⸗ nische Erzeugnisse, Berlin W 35, ee 3, zu stellen. ndwerksbetriebe haben ihre Anträge über den Reichs⸗

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innungsverband des Elektro⸗Handwerks, Berlin⸗Lichterfelde,

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0,46 2,46 40,08 0,09 23,05

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Die Vorschriften der §§ 1 und 2 gelten auch für Einzelteile für die in diesen Paragraphen aufgeführten Erzeugnisse.

die Ur⸗ falls die unde er⸗ 18. Fe⸗

Hertha ntreptow, rause in Januar in Neu⸗ Oktober rause in durch Alten⸗ zur Aus⸗ des im Zand 15 b undstücks 6 Parz. 2,90 ha) gt. Die hie ver⸗ z Lagrr ultz, zu jefordert,