1943 / 49 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 01 Mar 1943 18:00:01 GMT) scan diff

Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 49 vom 1. März

1943. S. 2

9

jd. er.

☛᷑

der Firmo der Vertrieb von Kenn⸗Nr.

B. Nachstehend aufgeführte gemäß § 8 des Luftschutz⸗ 28v 9 erteilte Vertriebsgenehmigungen werden wider⸗ rufen:

Luftschutzzelle aus Stahl⸗ RL 3 42/239 beton, hergestellt im Rüt⸗ telverfahren

Verdunklungs⸗Holzdraht⸗ gewebe „Qualität 1 C“ für Rollhänge, Güte⸗ klasse II, hinterklebt mit Leinenpapier (Papyro⸗ lin), naturfarbig/ schwarz, 720 g/qm

LS⸗Faltvorhang aus Ver⸗ dunklungspapier an Trag⸗ drähten mit Einzel⸗ oder Gruppenbetätigung durch Drahtseilzug für den voll⸗ ständigen Lichtabschluß von großflächigen Licht⸗ öffnungen beliebiger Lage

Rundschlauchdichtung für Schutzraumabschlüsse aus deutschen Werkstoffen „Qualität 129 schwarz“ mit einem äußeren Durch⸗ messer von 15 mm und einer Wanddicke von 2 mm

gassicherer Schutzraumtür, bestehend aus einem 27 mm dicken Holzkern, beiderseits belegt mit 4 mm dicken Hartholz⸗ faserplatten mit Holzzarge

splittersicheren Akten⸗ schränken aus 15 cm dicken bewehrten Kiesbetonplat⸗ ten, hergestellt im Rüttel⸗ verfahren

splittersicheren Luftschutz⸗ zellen aus Stahlbeton

Gebr. Menk O. H. G., Wester⸗ burg (Nassau) Alb. Fritz Ebert, Leipzig N 22, Elsbethstraße Kr. 12 unbd 1

RL. 3-42/2528

E. Münter, Berlin⸗ Halensee, Pauls⸗ borner Str. 1

Hansens Gummi⸗ und Packungs⸗ werke Paul u. John Hansen, Hannover⸗Wülfel

Paul Steinau, Stahltüren⸗ u. Fensterbau, Neheim⸗Hüsten

Dr. Werner Scheibe, Ham⸗ burg 13, Böh⸗ mersweg 23

Nordwestdeutscher Betonbau Otto Höhne, Bremen, Ostertorsteinweg Nr. 51 Vienenburger Ze⸗ mentwaren⸗ u. Kunststeinfabrik Friedrich Wiemann, Halle (S.), Trotha Hafen Fortis GmbH., Berlin C 2, Spittelmarkt 8 - 10

Luftschutzzellen aus 15 cm dicken bewehrten Kies⸗ betonsteinen, hergestellt im Rüttelverfahren

gassicheren „Fortis⸗Trutz⸗ Schutzraumtüren“ aus Stahlbeton, hergestellt im Rüttelverfahren, mit Winkelstahlzarge Fortis⸗Profildichtung für Schutzraumabschlüsse aus deutschem Werkstoff „Qua⸗ lität 324“ mit einer Fuß⸗ breite von 20 mm und einer Höhe von 7 mm

Luftschutz⸗Kleinstzellen aus] RL 3 43/11 Stahlbeton, hergestellt im Rüttelverfahren

Degufrah, Deutsche Gummiwaren⸗ fabrik Franz Au & von der Hal⸗ den, Bln.⸗Weißen⸗ see, Gustav⸗ Adolf⸗Str. 115

Dyckerhoff & Wid⸗ mann, Beton⸗ werke, Cossebaude Bez. Dresden

desgl. RL 3 43/13

RI. 3— 43/14

Luftschutzzellen aus Stampfbeton gassicherer Schutzraumtür aus 35 mm dicken Mine⸗ ral⸗Holzplatten mit Zarge aus Mineralholz 8 LS⸗Verdunklungsvorrich⸗ RI. 3— 43/15 tung „Luba⸗Schnürhar- 6 monika Nr. 9“ Faltver⸗ dunkler aus Verdunk⸗ lungspapier, mit seit⸗ lichem Schnurzug für den vollständigen Lichtab⸗ schluß senkrechter Einzel⸗ 1“ fenster normaler Größe Meteor Metall⸗ Blechkasten der Luftschutz⸗ möbel, Sennheim hausapotheke (Ober⸗Elsaß)

Ewald Berning⸗ haus, Duisburg, Postfach 192

Carl August Stolte, Bln.⸗Friedrichs⸗ felde, Krieger⸗ heimstraße 5

9 2

RI. 5— 43/1

Lfd.

der Firma der Vertrieb von Kenn⸗Nr.

Deutsche Mox⸗ RL 1 38/38 Brenner GmbH., Berlin SW 68, Alte Jakobstr. Nr. 20 22

8 Mox⸗Brandsatz T 1000 Mox⸗Brandsatz T 500 Mox⸗Brandsatz T 250 CFS⸗Brandsatz T 50

RL. 2 38/10

RL. 2 38/9 ddeesgl. RL 2 38/8

Dr. Hugo Stoltzen⸗ RL 2 38/21 berg, Hamburg 1, Mönckebergstr. 19

desgl. desgl. desgl.

Dr. Franz & Rutenbeck, Schalksmühle i. W.

desgl. desgl. desgl CFR⸗Brandsatz T 1000 Berlin, den 26. Februar 1943. Neichsanstalt der Luftwaffe für Luftschutz

RL. 2 38 /22 RIL. 2 38/23 RI. 2 38/24 RI. 2 38/15

CFs⸗Brandsatz T 250 CFS⸗Brandsatz T 500 CFS⸗Brandsatz T 1000 CFR⸗Brandsatz T 50

CFR⸗Brandsatz T 250 RL. 2 38/16 CFR-Brandsatz T 500 REL 2— 38/17 RL. 2 38/18

3 Anweisung Nr. 38 1“ der Wirtschaftsgruppe Eisen⸗, Stahl⸗ und Blechwarenindu⸗ strie als Bewirtschaftungsstelle des Reichsbeauftragten für technische Erzeugnisse über Schneidstähle aus Schnelldrehstahl und Hartmetall

Vom 24. Februar 1943 Auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr in der Fassung vom 11. Dezember 1942 (RGBl. I S. 686) in Ver⸗ bindung mit der Zweiten Anordnung über die Erzeugungs⸗ lenkung in der Eisen und Metall verarbeitenden Industrie

Staatsanz. Nr. 236 vom 8. Oktober 1942) wird mit Zustim⸗ mung des Reichsbeauftragten für technische Erzeugnisse an⸗ geordnet: 91

Die Herstellung von Schneidstählen und Drehzähnen (Dreh⸗ lingen) ist für den gesamten In⸗ und Auslandsbedarf nur nach folgenden Bestimmungen zulässig: C“

I. Formen und Abmessungen 6 (1) Drehzähne (Drehlinge) aus Schnelldrehstahl dürfen, so⸗ weit runde, quadratische, dreikantige und trapezförmige Quer⸗ schnitte in Betracht kommen, nur in den Abmessungen und Ausführungen gemäß Anlage 1 entsprechend dem Norm⸗ blattentwurf DIN 4964 hergestellt werden.

(2) Für Schneidstähle aller Art aus Schnelldrehstahl und Hartmetall mit einer Maschinen⸗-Anschlußfläche ist unter Beachtung der Bestimmungen der Reichsstelle für Eisen und Stahl bezüglich der Verwendung von Schnelldrehstahl und Hartmetall, Stabstahl in den Abmessungen gemäß Anlage 2 entsprechend DIN 770 zu verwenden.

Soweit allseitig bearbeitete Werkzeuge mit mehreren Maschinen⸗Anschlußflächen erforderlich sind, ist ebenfalls Vor⸗ material nach DIN 770 zu benutzen. Ist das aus technischen Gründen nicht möglich, so ist eine Ausnahmegenehmigung gemäß § 3 dieser Anweisung einzuholen.

II. Herstellung

(1) Drehzähne (Drehlinge) und Schneidstähle mi oder quadratischem Querschnitt bis 400 mm’ dürfen nur aus gewalztem Ausgangswerkstoff hergestellt werden. Bei allen anderen Querschnittsformen und Querschnittsgrößen ist ebenfalls tunlichst die Umstellung von geschmiedetem auf gewalzten Ausgangswerkstoff vorzunehmen. Diese Vorschrift gilt in gleicher Weise für legiertes und unlegiertes Material.

(2) Gebrauchsfertige Schneidstähle aller Art mit einer Maschinen⸗Anschlußfläche dürfen außer dem formgenauen Zuschliff der Schneide oder Schneiden lediglich eine Bearbei⸗ tung der Auflagefläche erfahren. G

(3) Schneidstähle dürfen außer der Schleifbehandlung keine nachträgliche Oberflächenbehandlung durch Lackieren, Sand⸗ strahlen u. ä. erhalten, ausgenommen die vorgeschriebene Farbkennzeichnung der Hartmetallschneidstähle.

(4) Diese Bestimmungen gelten, gleichgültig, ob die in 1 genannten Erzeugnisse auch unter einer anderen Bezeichnung hergestellt, katalogmäßig geführt oder angeboten werden.

§ 2

Vorhandene Einpaßmaße für die nach § 1 dieser Anwei⸗ sung verbotenen Formen und Abmessungen dürfen bis zum 31. 5. 1943 verwendet werden. Bis zu diesem Zeitpunkt ist die Weiterverarbeitung von vorhandenen Lagerbeständen und vorgearbeiteten Teilen, deren Herstellung nach den vor⸗ stehenden Bestimmungen verboten ist, gestattet.

In begründeten Einzelfällen und zur Deckung des kriegs⸗ wichtigen Bedarfs kann die Wirtschaftsgruppe Eisen⸗, Stahl⸗ und Blechwarenindustrie als Bewirtschaftungsstelle des Reichsbeauftragten für techn. Erzeugnisse Ausnahmen von den Bestimmungen dieser zulassen (Ausnahme⸗

enehmigungen). Sie kann die Ausnahmegenehmigungen mit Auflager oder Bedingungen versehen.

Anträge auf Erteilung von Ausnahmegenehmigungen sind über die Fachgruppe Werkzeugindustrie der Wirtschaftsgruppe Eisen⸗, Stahl⸗ und Blechwarenindustrie als Bewirtschaftungs⸗ stelle des Reichsbeauftragten für techn. Erzeugnisse, Remscheid, Elberfelder Str. 77, einzureichen.

§ 4

Zuwiderhandlungen gegen diese Anweisung werden nach den §§ 10, 12—15 der Verordnung über den Warenverkehr bestraft.

§ 5

Diese Anweisung tritt 7 Tage nach der Verkündung in Kraft. Sie gilt auch für die eingegliederten Ostgebiete und die Gebiete von Eupen, Malmedy und Moresnet.

Berlin, den 24. Februar 1943.

als Bewirtschaftungsstelle des Reichsbeauftragten Dr. Pilz.

Anweisung Nr. 33

Erzeugnisse über Schirmfurnituren 8 Vom 24. Februar 1943

arbeitenden Industrie

techn. Erzeugnisse angeordnet: und Auslandsbedarf nur noch in folgenden Typen zulässig:

Schirmschiene: a) Massiv⸗ oder Vollschiene 48 und 50 cm lang

c) Taschenschirmschiene, Länge frei. Schirmgestelle:

gestellt werden. Schirmschieber:

Holzstock b) prima Schieber nur 12teilig zu 14 mm Holzstock

Eisenstock sowie für Taschenschirmstöcke passend.

und Blechwarenindustrie als

vom 4. Oktober 1942 (Deutscher Reichsanz. und Preuß.

Die Wirtschaftsgruppe Eisen⸗, Stahl⸗ und Blechwarenindustrie

der Wirtschaftsgruppe Eisen⸗, Stahl⸗ und Blechwarenindustrie als Bewirtschastungsstelle des Reichsbeauftragten für techn.

Auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr vom 18. August 1939 in der Fassung vom 11. Dezember 1942 (RGBl. I S. 686) in Verbindung mit der Zweiten Anordnung über die Erzeugungslenkung in der Eisen und Metall ver⸗ vom 4. Oktober 1942 (Deutscher Reichsanz. und Preuß. Staatsanz. Nr. 236 vom 8. Oktober 1942) wird mit Zustimmung des Reichsbeauftragten für

Die Herstellung von Schirmfurnituren ist für den In⸗ bb) Paragonschiene mit glattem Rücken 47, 48 und 50 cm

Es dürfen nur noch 8⸗, 10⸗ und 12teilige Gestelle her⸗ a) gewöhnliche Schieber, 8⸗, 10⸗ und 12teilig zu 14 mm

c) kurze prima Schieber nur 10teilig zu 6 und 7 mm.

d) Kronen, zu den in a, b und c aufgeführten Schiebern

den Bestimmungen dieser Anweisung zulassen (Ausnohme⸗

n begründeten Einzelfällen und zur Deckung des kriegs⸗

wichtigen Bedarfs kann die Wirtschaftsgruppe Eisen⸗, Stahl⸗ 1 Bewirtschaftungsstelle des Reichsbeauftragten für techn. Erzeugnisse Ausnahmen von

Beese s i mit Auf 1. Anträge auf C teilung von Ausnahmegenehmigungen sind über die Fach⸗ gruppe Schneidwarenindustrie der Wirtschaftsgruppe Eisen⸗, Stahl⸗ und Blechwarenindustrie, Solingen, Moeller⸗van⸗den⸗ Bruck⸗Str. 17, einzureichen.

den §§ 10, 12 bis 15 der bestraft.

in Kraft. sowie die Gebiete Eupen, Malmedy und Moresnet.

Sie kann diese Ausnahmegenehmigungen agen oder Bedingungen versehen. Anträge auf Er⸗

Zuwiderhandlungen gegen diese Anweisung werden nach Verordnung über den Warenverkehr

Diese Anweisung tritt 7 Tage nach ihrer Verkündung

Sie gilt auch für die eingegliederten Ostgebiete

Die Verbindlichkeitsliste Nr. E St B 1/03/40 des Mob⸗

beauftragten vom 16. Mai 1940 tritt mit dem gleichen Tage außer Kraft.

Berlin, den 24. Februar 1943. Die Wirtschaftsgruppe Eisen⸗, Stahl⸗ und Blechwaren⸗ industrie als Bewirtschaftungsstelle des Reichsbeauf⸗ tragten für technische Erzeugnisse. Dr. Pilz.

G qqCCEc der Wirtschaftsgruppe Eisen⸗, Stahl⸗ und Blechwarenindustrie als Bewirtschaftungsstelle des Reichsbeauftragten für techn.

1 Erzeugnisse über Handfahrgeräte

Vom 24. Februar 1943

Auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr in der Fassung vom 11. Dezember 1942 (RGBl. I S. 686) in Ver⸗ bindung mit der Zweiten Anordnung über die Erzeugungs⸗ lenkung in der Eisen und Metall verarbeitenden Industrie vom 4. Oktober 1942 (Deutscher Reichsanz. und Preuß. Staatsanz. Nr. 236 vom 8. Oktober 1942) wird mit Zustim⸗ mung des Reichsbeauftragten für techn. Erzeugnisse unter Bezugnahme auf die Anordnung Nr. 19 des Beauftragten für Kriegsaufgaben bei der Wirtschaftsgruppe Eisen⸗, Stahl⸗ und Blechwarenindustrie über die Herstellung von Handfahr⸗ geräten vom 7. Juli 1942 und im Einvernehmen mit dem Reichsstand des Deutschen Handwerks folgende Ergänzungs⸗ anweisung über die Herstellung von Handfahrgeräten erlassen:

§ 1 Die Fertigung der nach § 1 der Anordnung des Beauftrag⸗ ten für Kriegsaufgaben bei der Wirtschaftsgruppe Eisen⸗, Stahl⸗ und Blechwarenindustrie über die von Handfahrgeräten vom 7. Juli 1942 noch gesfsfnes Typen von Handfahrgeräten, die in der Typenbeschränkungsliste der Arbeitsgruppe Handfahrgeräte in der Fachgruppe Industrie verschiedener Eisen⸗ und Stahlwaren enthalten sind, sowie auch aller Sonderausführungen in diesem Artikel, ist mit Wirkung vom 1. März 1943 nur noch mit Genehmigung der Wirtschafts⸗ gruppe Eisen⸗, Stahl⸗ und Blechwarenindustrie als Bewirt⸗ schaftungsstelle des Reichsbeauftragten für techn. Erzeugnisse zulässig. 8 DleAnträge auf Herstellungsgenehmigung für Handfahr⸗ geräte sind an die Wirtschaftsgruppe Eisen⸗, Stahl⸗ und Blech⸗ warenindustrie über die Fachgruppe Industrie verschiedener Eisen⸗ und Stahlwaren, Berlin W 62, Budapester Str. 21, zu richten. § 2

Die Bewirtschaftungsstelle kann die Zulassung auf bestimmte Arten von Handfahrgeräten beschränken. Sie kann auch die Mengen der einzelnen Geräte festlegen und für ihre Anwei⸗ sungen Fristen festlegen. 1“ 8

Alle vom 1. Januar 1943 ab zur Herstellung von Handfahr⸗ geräten nicht mehr zugelassenen Firmen können mit Sonder⸗ genehmigung der Fachgruppe ihre an diesem Tage vorliegenden Aufträge bis 31. März 1943 ausliefern.

§ 4 Soweit die Vorschriften der Anordnung Nr. 19 vom 7. Juli

1942 durch diese Ergänzung keine Aenderung erfahren, bleiben

sie in Kraft.

Zuwiderhandl diese Anweisung werden nach den §§ 10, 12 der rordnung ü en Warenverkehr bestraft. 6

8 6

Diese Anweisung tritt 7 Tage nach ihrer Verkündung in

Kraft. Sie gilt auch für die eingegliederten Ostgebiete sowie die Gebiete von Eupen, Malmedy und Moresnet. Berlin, den 24. Februar 1943. Die Wirtschaftsgruppe Eisen⸗, Stahl⸗ und Blechwaren⸗ industrie als Bewirtschaftungsstelle des Reichsbeauf⸗ tragten für techn. Erzeugnisse. 58 1 1

8 r

Bekanntmachung

Die am 26. Februar 1943 ausgegebene Nummer 19 des Reichsgesetzblatts, Teil I, enthält:

Zweite Verordnung zur Ergänzung der Dritten Durchführungs⸗

verordnung zur Notdienstverordnung (Vergütung bei

Beschränkung des Arbeitsplatzwechsels. Vom 23. Februar 1943.

Umfang: ¼ Bogen. Verkaufspreis: 0,15 NH.ℳ. Postbeförderungs⸗ Phöcehrens 0,03 für ein Stück bei Voreinsendung auf unser 8

ostscheckkonto: 962 00. Berlin NW 40, den 27. Februar 1943. Reichsverlagsamt. J. V.: Stern.

1“ Bekanntmachung 5

Die am 26. Februar 1943 ausgegebene Nummer 8 des

Reichsgesetzblatts, Teil II, enthält:

Bekanntmachung über den deutsch⸗bulgarischen Vertrag über Rechtsschutz und Rechtshilfe in Steuersachen. Vom 19. Februar

1943.

Umfang: 1 Bogen. Verkaufspreis: 0,15 ℛℳ. Postbeförderungs⸗ gebühren: 0,03 . Mℳ für ein Stück bei Voreinsendung auf uwier

Postscheckkonto: 962 00. Berlin NW 40, den 27. Februar 1943.

Heran⸗ ziehung zum langfristigen Notdienst). Vom 14. Februar 1943. Siebente Durchführungsverordnung zur Verordnung über die

Nichtamtliches sSlSOerutsches Reich

Der Slowakische Gesandte in Berlin, Herr Matüs Cernäk, ist nach Berlin zurückgekehrt und hat die Leitung der Gesandtschaft wieder übernommen.

Nummer 6 des Reichsarbeitsblatts vom 25. Februar 1943

Teil 1 hat folgenden Inhalt: Der Reichsarbeitsminister: All⸗

gemeines und Gemeinsames.

Gesetze, Verordnungen, Erlasse:

Anschriftänderung. Fernschreibverbindnugen. Betr.: Be⸗

sichtigung staatlicher und kommunaler Betriebe, Unternehmungen

usw. durch Ausländer. Städtebau und Baupolizei. Gesetze,

Verordnungen, Erlasse:

asse: Betr.: Kostenerstattung bei Tarnmaß⸗ nahmen. Betr.: Feuerbeständige Türen. Betr.: Baupolizei⸗

8 liche Vorgenehmigung von unterirdischen Löschwasserbehältern. Der Generalbevollmäaͤchtigte für den Arbeitseinsatz: Arbeitseinsatz

und Arbeitseinsatzhilfe.

isatz Gesetze, Verordnungen, Erlasse: Um⸗

stellung des Gaststättengewerbes auf die Erfordernisse der totalen Kriegsführung. Fünfte Durchführungsverordnung zur Arbeits⸗ platzwechselverordnung vom 10. April 1942; hier: Beschäftigte des Nationalsozialistischen Fliegertorpe Unterrichtung der Arbeits⸗

amter über den Ausschluß von Mitgliedern der Einzelkammern

er Reichskulturkammer. Rückführung von jugendlichen weib⸗

lichen kaufmännischen und Büroangestellten aus dem General⸗

gouvernement. Ausstattungsbeihilfe für Hausgehilfinnen in inderreichen Haushaltungen; hier: Anrechnungsfähige Tätig⸗ keiten. Betr.: Erstattung von Lohnausfällen bei Fliegeralarm

und Fliegerschäden. Grenzübertritt kroatischer Arbeitskräfte. Paß⸗ und Sichtvermerksbestimmungen im Verkehr mit Bulgarien. 2. Einsatz ausländischer Arbeitskräfte; hier: Krankenhaus⸗ und Anstaltspflegekosten. Betr.: Einziehung der Reise⸗ usw. Kosten ausländischer Arbeitskräfte von den aufnehmenden Betrieben. Maßnahmen bei Todesfällen ausländischer Arbeitskräfte; hier: Ostarbeiter. Urlaubsverkehr italienischer gewerblicher Arbeits⸗ kräfte. Urlaubsreisen der in Deutschland eingesetzten franzö⸗ sischen Arbeiter nach dem ehemals unbesetzten Gebiet Frankreichs und der Küstensperrzone. Aufhebung der zur Anzeigepflicht von Bauvorhaben ergangenen Anordnungen. S zialverfassung, Arbeitsrecht, Lohn⸗ und Wirtschaftspolitik. Gesetze, Verordnungen, Erlasse: Betr.: Prämien für Verbesserungsvorschläge im Betriebe. Betr.: Kohlenbewirtschaftung und Heizerprämien; hier: Zu⸗ lässigkeit dieser Prämien nach den Vorschriften über den allge⸗ meinen Lohnstop. Betr. Befreiung der von der Deutschen Kriegsblinden⸗Arbeitsgemeinschaft betreuten kriegsblinden Haus⸗ gewerbetreibenden von den Vorschriften über Listenführung und Entgeltbücher. Betr.: Prämien bei Verkürzung der Ladefristen. Nunderlaß des Generalbevollmächtigten für den Arbeitseinsatz über Lohngestaltung und Eisernes Sparen. Anordnung über die Entlohnung im ambulanten Gewerbe. Anordnung über die Entlohnung der Gedingearbeit des Steinkohlenbergbaues in Niederschlesien. Anordnung über die Entlohnung der Gedinge⸗ arbeit des Steinkohlenbergbaues in Sachsen. Betr.: Urlaub der polnischen Beschäftigten; Westpolen. Bescheide, Urteile: Trennungszulagen nach der Anordnung über Trennungszulagen im Kriege vom 3. Mai 1941 an beide außerhalb des Wohnortes arbeitenden Ehegatten. Arbeitsschutz. Gesetze, Verordnungen, Erlasse: Betr.: Arbeitsschutz der werktätigen Frauen.

Verbrennungstechnik und Energie⸗Einsparung Wärme, die Grundlage alles natürlichen Lebens, ist zugleich die wichtigste Grundlage der industriellen Gütererzeugung. Zwei Drittel der insgesamt benötigten Energie werden, wie Prof.

8 Dr.⸗Ing. Wagener, der Leiter des Gaswärmeinstituts Essen,

8

-

in einem Vortrag anläßlich einer Arbeitstagung für Industriegas verwendung in Berlin ausführte, in Form von Wärme ver braucht. Je Kopf der Bevölkerung werden in Deutschland heute rd. 20 Mill. Kalorien als Gesamtenergie jährlich bereit⸗ gestellt, neben denen die für die Ernährung mit einer Million Kalorien benötigte Nahrungsmittelenergie recht unbedeutend er⸗ scheint. Nur reichlich ein Drittel davon wird in mechanische Energie umgewandelt, davon die Hälfte im Verkehrswesen zwei Drittel fließen als Wärme zur Hälfte in die Industrie, zur anderen Hälfte in Haushalt und Kleingewerbe. Der Haupt⸗ energieverbraucher ist also nicht die Kraftmaschine, sondern die Wärmemaschine, d. h. der Ofen in seiner vielfältigen Form. Die edeutung der Wärme wird aber noch mehr betont dadurch, daß auch die mechanische und elektrische Energie zum größten Teil aus Wärmekraftmaschinen gewonnen wird. Es ist daher erklärlich, daß sich die Energie⸗Erzeugung im Weltdurchschnitt zu 80 %, in Deutschland zu 90 %, auf Brennstoffe stützt. Die in chemisch gebundener Form im Brennstoff ruhende Ener⸗ gie kann vorläufig nur durch den Verbrennungsvorgang frei und nutzbar gemacht werden, woraus die Bedeutung des Verbren⸗ nungsvorgangs als wichtigste Grundlage alles technischen Schaf⸗ fens und menschlichen Lebens deutlich wird. Daneben sind es aber, gerade im Sektor Industriegas, noch andere wichtige Punkte,

die beachtet werden müssen, will man die höchstmögliche Leistung

aus dem veredelten Energieträger Gas herausholen. 8 Im Verfolg der Bestrebungen zur planmäßigen Lenkung und leberwachung des Verbrauchs von Industriegas wurde, wie Dir.

Dipl.⸗Ing. Hartmann ausführte, die Zentrale für Gas⸗ und Wasserverwendung, der Verein deutscher Eisenhüttenleute, Düssel⸗ dorf, die Ruhrgas AG., Essen, mit der Ueberwachung der gasver⸗ sorgten Industrie betraut. In diesem Zusammenhang wurden Erhebungen über Gasverbrauch, Gaserzeugung und Produktion angestellt, Maßnahmen zur Verbesserung der Gasausnutzung bei bestehenden und geplanten Produktionseinrichtungen angeordnet und ähnliches mehr. Dazu gehören auch die von der ZfGW. durch⸗ geführten Betriebsbegehungen, die sehr wertvolle Resultate und Hinweise für den Ansatz zur Einsparung von Gasenergie gegeben haben. Sehr wichtig in diesem Zusammenhang ist auch die Ein⸗ setzung der „Energie⸗Ingenieure“, über deren Tätigkeit Dipl.⸗Ing. Mörs ausführliche Angaben machte. Bei Einsparung von Preß⸗ luft durch Vorwärmung derselben durch Abgase wurde eine echte Stromeinsparung von rund 100 000 kWh im Monat erzielt, in einem Maschinenhauskeller konnten durch Glimmlampenschaltung im Jahr 700 kg Kohle erspart werden, und nur 2 % Uebertempe⸗ ratur in den beheizten Räumen bedingen einen Kohlenmehrver⸗ brauch von 10 %. Für gasgefeuerte Pndustriebfen gibt es ein Zusatzgerät, das jeden Gasmengenschreiber zu einem schreibenden Gemischanzeiger macht. Hierdurch ist eine laufende Kontrolle der Ofenatmosphäre und des Gasverbrauchs möglich, was insbesondere für die Ueberwachung der Ofenführung während der Nachtschicht von Bedeutung ist. Eine wichtige Arbeit des Energie⸗Ingenieurs besteht in der Aufklärung der Gefolgschaft über Art und Größe der Energieverluste und der innerbetrieblichen Werbung, z. B. durch Energieschallplatten, auf der 10 Kurzsprüche nebst einem Hinweis auf die Energieeinsparung aufgenommen wurden, die dann durch den Werkrundfunk täglich bekanntgegeben werden.

Auf die wichtigsten Möglichkeiten, Gasmengen einzusparen, ging Dr.⸗Ing. Repky von den Technischen Werken, Stuttgart, ein. Er zeigte, daß hierfür vor allen Dingen die richtige Wahl des gut konstruierten gasbeheizten Ofens maßgebend ist.

In seinem Vortrag über „Industriegasbrenner“ behandelte Obering. Schmidt die meßtechnischen Einrichtungen zur Be⸗ triebsüberwachung und zur Beurteilung der Verbrennung. Die Wahl der einzelnen Brenner, unter denen man nicht die ein⸗ zelnen Brennstellen versteht, an denen das Gas verbrannt wird, sondern die Einrichtung, die Gas und Verbrennungsluft mit⸗ einander in Verbindung bringt, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Eine scharfe Abgrenzung der Anwendungsgebiete wird nicht immer möglich sein.

Ueber die „Anpassung der Leistungsansprüche der Industrie an die Leistungsfähigkeit des Gaswerks“ führte Dipl.⸗Ing. von Hove von den Berliner Gaswerken aus, daß das Spitzen⸗ problem beim Gaswerk im Gegensatz zur Stromerzeugung nicht ein stündliches, sondern ein wöchentliches bzw. jahreszeitliches in Erscheinung tretendes ist. Es muß unbedingt eine weitgehende Anpassung der Industrie an die Leistungsfähigkeit der Gaswerke durch Eingriffe der Betriebsführung erfolgen.

GV der Nationalbank für Böhmen und Mähren, Prag

Prag, 28. Februar. Die GV. der Nationalbank für Böhmen und Mähren, Prag, fand am Sonnabend statt. Nach Erledigung der Regularien ergriff Gouverneur Dr. Dvorak das Wort und . eine Darstellung der Wirtschaftslage sowie der Tätigkeit der Bank im abgelaufenen Geschäftsjahr. Der Bilanzüberschuß für 1942 beträgt 20,98 (20,66) Mill. K. Hiervon werden wieder 4,88 2% Dividende auf das Aktienkapital von 405 Mill. K. ausgeschüttet. Von dem verbleibenden Rest werden satzungsgemäß 10 %% dem Reservefonds zugewiesen und der Rest von 1,06 (0,78) Mill. K. auf neue Rechnung vorgetragen. Die Dividende beträgt unv. 105 K. netto. 1

Wiritschaftsteil

Wirtschaft des Auslandes

Dänemarks Außenhandel im Januar 1943 Kopenhagen, 27. Februar. Dänemarks Außenhandel schloß im Januar mit einem Einfuhrüberschuß von 26,1 Mill. Kr gegen einen solchen von 31,2 Mill. Kr. im Januar 1942. Der Wert der Einfuhr belief sich auf 93, der der Ausfuhr auf 66,9 Mill. Kr gegen 99,8 bzw. 68,6 Mill. Kr in der gleichen Zeit des Vorjahres.

8 8

GV. der Slowalischen Nationalbank, Preßburg Ausführungen von Gouverneur Dr. Karvas

Preßburg, 28. Februar. In der GV. der Slowakischen National⸗ bank nahm Gouverneur Dr. Karvas das Wort zu Ausführungen über die wirtschaftliche Entwicklung der Slowakei im Jahre 1942, um sodann des näheren auf die Tätigkeit des Bankinstituts im abgelaufenen Geschäftsjahr einzugehen. Auf dem Gebiete der Kreditpolitik habe die eg.S hr nachgelassen. Der Stand der bewilligten Kredite habe zu Ende 1942 1,86 Mrd. Ks betragen. Der Banknotenumlauf habe sich um 0,72 Mrd. Ks erhöht. Die Spareinlagen seien um 0,43 auf 3,60 Mrd. Ks angestiegen. Die Einlagen in laufender Rechnung hätten bei einer Zunahme von 0,03 Mrd. Ks einen Stand von 3,55 Mrd. Ks erreicht. Die Eskompte⸗ und Lombardsätze seien im Verlaufe des Geschäftsjahres unverändert geblieben. Der Wertpapiermarkt habe in 1942 eine angemessene Stabilität gezeigt. Große Aufmerksamkeit sei der Erhaltung des Gleichgewichtes der slowakischen Zahlungsbilanz zugewendet worden. Die Bewirtschaftung der freien Devisen sei ohne ernstere Störungen verlaufen. Insgesamt wurden für 0,19 Mrd. Ks freie Devisen erworben. Vor allem zum Einkauf wichtiger Rohstoffe habe das Institut freie Devisen im Gegenwert von 0,22 Mrd. Ks zugeteilt. Die Zahl der Importere und Expor⸗ teure habe im Interesse einer leichteren Regelung des Waren⸗ austausches mit dem Auslande eine Einschränkung erfahren.

Die GV. genehmigte die Jahresrechnung und beschloß, aus dem Reingewinn von 30 829 521 (21 861 545) Ks wieder 4 ½ % Dividende auf das AK. von unv. 100 Mill. Ks zu verteilen. Aus der Bilanz (in Mill. Ks): Gold und freie Devisen 75,91 (100,39), ausländische Banknoten usw. 5,32 (4,33), ausländische Wertpapiere 279,40 (281,42), Platzwechsel 483,57 (241,64), Darlehen auf Wert⸗ papiere 200,21 (209,10), Staatsnotenschuld 460,00 (469,45), Clearingkonten der Korrespondenten der Devisenabteilung 1575,23 (1045,14) und sonstige Aktiva 263,89 (236,06), demgegenüber Reservefonds 4,41 (2,47), besonderer Reservefonds 8,20 (4,20), Banknotenumlauf 2741,95 (2022,90) sowie Einlagen⸗ und Giro⸗ konten 176,54 (146,08).

Schwere wirtschaftliche Rückwirkungen des Roosevelt⸗Krieges in Mittel⸗ und Südamerika. Gewaltige Steigerung der Lebens⸗ mittelpreise, Spekulantentum und Arbeitslosigkeit Vigo, 28. Februar. Neue Meldungen aus mittel⸗ und süd⸗ amerikanischen Staaten bezeugen erneut die schweren wirtschaft⸗ lichen Rückschläge, die diese durch den Kriegskurs Roosevelts erlitten haben. So wird aus Kuba berichtet, die Lage der breiten Volksmassen und vor allem der Arbeiterschaft habe sich seit der Hineinziehung Kubas in den Krieg in geradezu katastrophaler Weise verschlechtert. Die Preise hätten derart angezogen, daß die Minderbemittelten nicht mehr in der Lage seien, sich lebenswichtige Waren zu kaufen. Trotz Androhung härtester Strafen 889 es nicht möglich gewesen, die Preisinflation einzudämmen. Sie erkläre sich vor allem durch den immer stärker üblbar werdenden Ausfall der Einfuhren aus den USA. (Die Schiffsverbindungen im Karibischen Meer sind bekanntlich auf ein Minimum reduziert worden, wodurch viele dringend benötigten Waren nicht mehr nach Kuba gelangen.) Auch die Arbeitslosigkeit wachse bedrohlich. Durch die Einschränkung des Zuckerkonsums in den Vereinigten Staaten habe Kuba sich zur Reduzierung seines Zuckerrohranbaus gezwungen gesehen. Die Fabriken seien teilweise wegen Rohstoff⸗

mangels zur Arbeitseinstellung genötigt.

Obwohl Kolumbien nicht unmittelbar am Krieg beteiligt ist, hat sich auch dort die Lage der Arbeiter in der letzten Zeit außer⸗ ordentlich verschlechtert. Die Lebensmittelpreise sind um 30 % gestiegen. Die Löhne sind aber gleichgeblieben. Eine Preiskontrolle wurde zwar durch Regierungsdekret verfügt, jedoch nicht durch⸗

geführt. Wucher und Spekulantentum machten sich breit, während

die staatlichen und städtischen Behörden tatenlos zusähen. Der Versuch der Regierung, das wirtschaftliche Leben zu stabilisieren, sei als völlig gescheitert anzusehen.

Der argentinische Außenhandel im Januar 1943 Starke Schrumpfung des Volumens

Buenos Aires, 27. Februar. Nach dem Bericht des Statistischen Amtes ist der argentinische Außenhandel im Januar auf einen 8s nicht dagewesenen Tiefstand abgesunken, wenngleich es ver⸗ früht wäre, hieraus Schlüsse auf die mutmaßliche Weiterentwick⸗ lung zu ziehen. Immerhin ist bemerkenswert daß die Einfuhr mengenmäßig nur 247 000 t betrug gegen 607000 t im Januar des H und 918 000 t im Vergleichsmonat des Jahres 1938. Das unerfreuliche Bild wird vervollständigt durch eine ebenfalls geringe Ausfuhr von 366 000 t, so daß der Warenumsatz ins⸗ gesamt nur 613 000 t erreichte gegen 1,113 Mill. t im Januar vorigen Jahres. Wertmäßig blieb der Umsatz mit 239,4 Mill. Peso im Januar um fast 80 Mill. Peso hinter dem Ergebnis des entsprechenden Vorjahrsmonats zurück. Es ergibt sich ein Aktiv⸗ saldo von 72 gegen rund 28 Mill. Peso im Jannar v. J. Dieses Resultat ist vor allem auf die starke Schrumpfung des Einfuhr⸗ wertes zurückzuführen, der nur 83,7 Mill. Peso erreichte gegen

145,3 Mill. Peso im Januar des Vorjahres. Der Wertrückgang beträgt mithin 61,6 Mill. Peso oder 42,4 %. Bei der Ausfuhr ergibt sich ein Wertrückgang auf 155,7 gegen 173 Mill. Peso im Vergleichsmonat, d. h. von nur rund 10 %. Entsprechend dem starken Einfuhrrückgang waren auch die Zolleinnahmen mit 13,1 Mill. Peso um rund 38 % niedriger. Bei der Einfuhr war im einzelnen die Maschinen⸗ und Fahrzeugeinfuhr um 88,3 %, die Brennstoffeinfuhr um 81,1 %, die Einfuhr von Chemikalien und Farben um 73,.1 %, von Textilien um 71,4 % und von Eisen und Eisenwaren umf 61,2 % niedriger. An Gummi⸗ und Gummi⸗ waren wurden nur 17 t eingeführt gegen 123,3 t im Januar des vorigen Jahres.

Die Elektrolytkupfernotierung der Vereinigung für deutsche Elektrolytkupfernotiz stellte sich laut Berliner Meldung des „D. N. B.“ am 1. März auf 74,00 E.ℳ (am 27. Februar auf 74,00 R. ℳ) für 100 kg.

Berichte von auswärtigen Devisenmärkten

Prag, 27. Februar. Geschlossen. (D. N. B.)

Budapest, 27. Februar. (D.N. B.) Alles m Pengö. Amsterdam 180,73 ½, Berlin 136,20, Bukarest 2,78 ½, Helsinki 6,90, London —,—, Mailand 17,77, New York —,—, Paris 6,81, Prag 13,62, Preßburg 11,71, Sofia 415,50, Zagreb 6,81, Zürich 80,20.

London, 27. Februar. (D. N. B.) New York 402,50 403,50, Paris —,—, Berlin —,—, Spanien (offiz.) 40,50, Montreal 4,43 4,47, Amsterdam —,—, Brüssel —,—, Italien (Freiv.) —,—, Schweiz 17,30 17,40, Kopenhagen (Freiv.) —,—, Stockholm 16,85 16,95, Oslo —,—, Buenos Aires (offiz.) 16,95 ¾¼ 17,13, Rio 83,64 ⅛, Schanghai Tschungking⸗Dollar —,—.

Zürich, 27. Februar. (D. N. B.) Bleibt während der Wintermonate am Sonnabend geschlossen.

Kopenhagen, 27. Februar. (D. N. B.) London 19,34, New York 479,00, Berlin 191,80, Paris 10,85, Antwerpen 76,80, Zürich 111,25, Rom 25,35, Amsterdam 254,70, Stockholm 114,15, Oslo da ,e. Helsingfors 9,83, Prag —,—, Madrid —,—. Alles Brief⸗

urse.

Stockholm, 27. Februar. (D. N. B.) London 16,85 G., 16,95 B., Berlin 167,50 G., 168,50 B., Paris —,—, G., 9,00 B., Brüssel —,— G., 67,50 B., Schweiz. Plätze 97,00 G., 97,80 B., Amsterdam —,— G., 223,50 B., Kopenhagen 87,60 G., 87,90 B., Oslo 95,35 G., 95,65 B., Washington 415,00 G., 420,00 B., Helsing⸗ fors 8,35 G., 8,59 B., Rom 22,00 G., 22,20 B., Prag —,—, Madrid —,—, Kanada 3,75 G., 3,82 B., Lissabon —,— G., 17,75 B., Buenos Aires 97,00 G., 100,00 B.

Oslo, 27. Februar. (D. N. B.) London —,— G., 17,75 B., Berlin 175,25 G., 176,75 B., Paris —,— G., 10,00 B., New York —,— G., 440,00 B., Amsterdam —,— G., 235,00 B., Zürich 101,50 G., 103,00 B., Helsingfors 8,70 G., 9,20 B., Antwerpen —,— G., 71,50 B., Stockholm 104,55 G., 105,10 B., Kopenhagen 91,75 G., 92,25 B., Rom 22,20 G., 23,20 B.

London, 27. Februar. (D. N. B.) Edelmetallbörse Sonn⸗ abends geschlossen.

In Berlin festgestellte Notierungen für telegraphisch Auszahlung, ausländische Geldsorten und Banknoten Telegraphische Auszahlung

1. März 26. Februar Geld Brief Geld Brief

Aegypten (Alexandrien und 8 Kairo) 1 ägypt. Pfund Afghanistan (Kabul) 100 Afghani 18,79 33 18,79 18,83 Argentinien (Buenos Aires) . 1 Pap.⸗Pes. 0,588 0,592 Australien (Sidneyy))) 1 austr. Pfund Belgien (Brüssel u. Antwerpen) 100 Belga 39,96 39,96 40,04 Brasilien (Rio de Janeiro) .. 1 Cruzeiro . Britisch⸗Indien (Bombay⸗Cal⸗ eutta) 100 Rupien Bulgarien (Sofia) 100 Lewa 3,047 3,047 3,053 Dänemark (Kopenhagen)) 100 Kronen 52,25 52,15 52,25 England (London) 1 engl. Pfund Finnland (Helsinki) 100 finn. 5,06 5,07 5,06 5,07 Frankreich (Paris)). w.100 Frs. Griechenland (Athen) 100 Drachmen 1,668 1,672 1,668 1,672 Holland (Amsterdam u. Rotter⸗ dam) 100 Gulden 132,70 132,70 132,70 1982,70 Iran (Teheran) 100 Rials 14,59 14,61 14,59 14,61 Island (Reykjavik) 100 isl. Kr. 38,42 38,50 38,42 88,50 Italien (Rom und Mailand) 100 Lire 13,14 13,16 18,14 13,16 Japan (Tokio und Kobe) 1 Pen 0,585 0,587] 0,585 0,587 Kanada (Montreal) 1 kanad. Dollarb be Kroatien (Agram) ..100 Kuna 4,995 5,005 4,995 5,005 Neuseeland, (Wellington).. 1 neuseel. PTd. Norwegen (Hslo) 100 Kronen 56,76 56,88 56,76 56,88 Portugal (Lissabon) 100 Escudo 10,19 10,21 10,19 10,21

Rumänien (Bukarest) 100 Lei . (Stockholm u. Göte⸗ Sorg) —“ 100 Kronen 59,46 59,58 5 Schweiz (Zürich, Basel und 3 Sn Bern) 100 Frs. 57,89 58,01 57,89 58,01 Serbien (Belgrad) 100 serb. Dinar 4,995 5,005 4,995 5,005 Slowakei (Preßburg) 100 slow. Kr. 8,591 8,609 8,591 8,609 Spanien (Madrid u. Barcelona) 100 Pesetas 23,565 23,605] 28,565 23,605 Südafrikanische Union (Pretoria - 3 1 südafr. Pfd.

und Johannisburg) s bee- Türkei (Istanbul) 1 türk. Pfund 1,978 1,982 1,978 100 Pengö

Ungarn (Budapest)

Uruguay (Montevideo) 1 Goldpeso 1,199 1,201 1,199

Verein. Staaten von Amerika 8 (New York).

Für den innerdeutschen Verrechnungsverkehr gelten folgende Kurse:

Geld Bri England, Aegypten, Südafrikanische Union 9,89 8 Frankreich 4,995 5,00³5 Anftralier Neusoltanb ““ . 7,912 7,928 Britisch⸗Indien 74,18 74,32 Kanada 8 . 2,098 2,102 Vereinigte Staaten von Amerika.. .“ 2,498 2,502 EE11ee“*“ 8 0,1832

Auslänbische Gelbsorten und Banknoten

1. März 26. Februar Geld Brief Geld Brief Sovereigns . Notiz 20,38 20,46 20,38 20,46 20⸗Francs⸗ Stüce .. für 16,16 16,22 16,16 16,22 Folb⸗Dollas .........é.:- 1 à1 Stüc 4,185 4,205 4,185 4,205

egyptische ägypt. Pfd. 4,39 4,4 39 Amerikanische: 1000 5 Dollar 1 oika: 8 828 8 gex 8 1igs 2 und 1 Dollar 1 Dollar

rgentinische 1 Pap.⸗Peso 0,44 0,46 0,44 0,46 Australische C11“ 1 austr. Pfd. 2,44 2,46 2,44 2,46 Belgische 100 Belgas 39,92 40,08 39,92 40,08 E 1rrgeie 0,08 0,09 0,08 0,09

25 sche. .„„ upien 22,95 23,05 22,95 2 5 Bulgarische: 1000 Lewa und 8 g v“ da

bäruntae . . EEW““ ha 4 grobe 1“

10 Kr. und darunter 100 Kronen 52,10 52,30 52, 10 Englische: 10 8 und darunter . 1 engl. Pfd. ; 100 finn. 5,055 5,075 5,055 5,975 Franzbsischhe 100 Frs. 4,99 5,01 4,99 Holländische 100 Gulden 132,70 132,70 132,70 Ftalienische: große 100 Lire

10 Lire .. 100 Lire 13,12 13,18 18,12 Kanadische 1 kanad. Dollar 0,99 1,01 0,99 ö Fe 100 Kuna 4,99 5,01 4,99

orwegische: 5. . u. darunter 100 Kronen 56,89 57 56 Rumänische: 1000 Lei und 8 BWE

500 Lei 100 Lei 1,66 1,68 Schwedische: grosfe 100 Kronen kües

50 Kronen und darunter . 100 Kronen 59,10 59,64 59,40 Schweizer: groͤbe 1100 Frs. 57,83 58,07 527,83

100 Frs. und darunter 100 Frs. 57,83 58,07 57,83 Gerbische . . .. b 3 Slowakische: 20 Kronen und 100 slow. Kr. 8,,58 8,62 8,58 1 südafr. Pfd. 4,39 4,41 4,39 1 türk. Pfund 1,91 1,93 1,91 1 60,78

100 Lewa 8,07 8,09 3,07 8,09 100 Kronen

1,66

100 serb. Dinar 4,99 5,01 4,99

Ungarische: 100 Pengb und darunter

o VPenas 61,02 60, :8