1943 / 54 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 06 Mar 1943 18:00:01 GMT) scan diff

Reichs⸗ und Staatsanzeiger

Nr. 54 vom 6. März 1943. S. 2.

E.“

wenn sie Aenderungswerkstätten für Bekleidungsstücke oder Nähstuben unterhalten oder Näharbeiten in Heimarbeit aus⸗ geben. Sofern sie diese Voraussetzungen nicht erfüllen, können

e zu Annahmestellen für Reparaturarbeiten werden. (04) Bei der Ausführung von Reparaturen haben die Mit⸗ glieder der Fachuntergruppe industrielle Kleiderfärberei und Chemisch⸗Reinigung sowie die bei dem Reichsinnungsver⸗ band des Chemischreinigerhandwerks geführten Unternehmen nach besonderer Anweisung des Reichsbeauftragten für Klei⸗ dung und verwandte Gebiete mitzuwirken.

Inhalt und Umfang der Reparaturpflicht

Die Reparaturpflicht umfaßt alle Reparaturen (Ausbesse⸗

rungs⸗, Aenderungs⸗ und Wiederherstellungsarbeiten), die notwendig sind, um Bekleidungsstücke wieder tragbar zu machen (z. B. Ausbessern, Wenden, Umarbeiten, Reinigen). § 3 Beschränkung von Neuanfertigungen

Der Reichsbeauftragte für Kleidung und verwandte Ge⸗

biete kann den der Reparaturpflicht unterliegenden Unter⸗ nehmen, Betrieben und Betriebsteilen von Unternehmen vorübergehend oder dauernd die Annahme und Ausführung von Neuanfertigungen untersagen. .“

§ 4 Reparaturbevoll mächtigte

Der Reichsbeauftragte für Kleidung und verwandte Ge⸗ biete kann für die einzelnen Zweige der Bekleidun swirt⸗ schaft Bevollmächtigte für die Instandsetzung von Bekleidungs⸗ stücken Cheparatürn87, ernennen. Die Reparatur⸗ evollmächtigten sind an die Weisungen des Reichsbeauf⸗ tragten gebunden. Ausnahmen 1 8

In besanderes begründeten Fällen können Ausnahmen von den Vorschriften dieser Anordnung zugelassen werden

11“ Strafvorschriften

Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnungen werden nach den 10, 12—15 der Verordnung über den W bestraft. 98 1

Inkrafttreten

iese Anordnung tritt am 10. März 1943 in Kraft. Sie FSg auch in den eingegliederten Ostgebieten und den Ge⸗ ieten von Eupen, Malmedy und Moresnet sowie mit Zustimmung des zuständigen Chefs der Zivilverwaltung sinngemäß auch im Elsaß, in Lothringen und ö“ und im Bezirk Bialystok sowie in der Untersteiermark u den besetzten Gebieten Kärntens und Krains.

Berlin, den 4. März 1943. 8 Der Reichsbeauftragte für Kleidung und verwandte Gebiete. . 1. L“

Anordnung 1 ur Ergänzung und Durchführung der Anordnung VI/43 der Reichsstelle für Kleidung und verwandte Gebiete

Vom 4. März 1943

Auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr in der 1 Fassung der Verordnung vom 11. Dezember 1942 (RGBl. 1 S. 686) in Verbindung mit der Bekanntmachung über die Reichsstellen zur Ueberwachung der Regelung des Warenver⸗ kehrs vom 18. August 1939 (Deutscher Reichsanz. und Preuß. Staatsanz. Nr. 192 vom 21. August 1939) wird mit Zustim⸗ mung des Reichswirtschaftsministers angeordnet: 8

Kreis der der Reparaturpflicht unterliegenden Zweige ; der Bekleidungswirtschaft

(1) Die in der Anordnung VI/43 der Reichsstelle für Klei⸗ dung und verwandte Gebiete vom 4. März 1943 Reparaturpflicht erstreckt sich auf folgende Zweige der Beklei⸗ dungswirtschaft:

In der Bekleidungsindustrie und der Textilindustrie: Herren⸗ und Knabenober⸗ bekleidung, Damen⸗ und Mädchenoberbekleidung, Wäscheherstellung, Berufs⸗ und Sportbekleidung, Schürzenherstellung, Miederherstellung, Wirkerei und Strickerei, Stickerei und Tapisserie;

Im Handwerk: Herrenschneider, Damenschneider und Damenschneiderinnen, Wäscheschneider, Stricker und Wirker, Korsettmacher, Putzmacher, Sticker;

Einzelhandel und im Groß⸗ und Außenhandel: Alle Unternehmen, die Aende⸗ rungswerkstätten für Bekleidungsstücke oder Näh⸗ stuben unterhalten oder Näharbeiten in Heimarbeit ausgeben.

(2) Der Reichsbeauftragte für Kleidung und verwandte Gebiete oder nach seinen Weisungen die Reparaturbevoll⸗ mächtigten bestimmen, welche Unternehmen der in Abs. 1 er⸗ wähnten Zweige der Bekleidungsindustrie und der Textil⸗ industrie im einzelnen Reparaturen aufent ren haben.

8 2 3 Verbot der Neuanfertigung bei Unternehmen der Bekleidungs⸗ industrie und der Textilindustrie

1) Die in § 1 Abs. 2 für die Ausführung von Reparaturen

rgesehenen Unternehmen der Bekleidungsindustrie und der Textilindustrie dürfen mit dem Inkrafttreten dieser Anord⸗ nung Aufträge auf Neuanfertigungen nicht mehr annehmen, vermitteln oder im Lohn vergeben.

(2) Die bei Inkrafttreten dieser Anordnung bereits vor⸗ li nden Aufträge auf Neuanfertigungen dürfen nur nach näherer Weisung der Reparaturbevollmächtigten abgewickelt

ö“

8 *

§ 3 Verbot der Neuanfertigung bei Unternehmen des Handwerks und des Handels

(1) Für die der Reparaturpflicht unterliegenden Unter⸗ nehmen, Betriebe und Betriebsteile von Unternehmen des Handwerks und des Handels 1 Abs. 2 und 3 der Anord⸗ nung VI/43) ergehen folgende Verbote:

Vom Inkrafttreten dieser Anordnung ab bis zum 15. Mai 1943 dürfen Neuanfertigungen aller Art nicht in Auftrag genommen und bereits in Auftrag befind⸗ liche Neuanfertigungen nicht begonnen werden. b) In der Zeit vom 15. März bis 15. Mai 1943 6 bereits in Arbeit befindliche Neuanfertigungen weder weiter bearbeitet noch fertiggestellt werden.

(2) Das Verbot des Abs. 1 gilt nicht für

a) Betriebe und Betriebsteile von Unternehmen des

Handwerks 1 Abs. 2 der Anordnung VI/43, die kein ooeffenes Ladengeschäft unterhalten und im Jahns 1942 mmehr als 90 % an Lagerware, d. h. Ware, die nicht aauf Bestellung des Verbrauchers angefertigt wurde,

hergestellt haben.

b) Zwischenmeister, Stückmeister, Hausgewerbetreibende und Heimarbeiter für die ihnen vor oder während der Verbotszeit von Unternehmen der Bekleidungsindustrie oder Textilindustrie übertragenen Neuanfertigungen.

(6) Auch während der Verbotszeit des Abs. 1 sind Neuan⸗ fertigungen in folgenden Fällen gestattet:

Uniformen und Uniformteile,

Trauerkleidung und Umstandskleidune, .

bi. nach ärztlicher Verordnung, Umstandsgürtel und

ieder,

alle Kleidungsstücke, für welche der Verbraucher einen Bezugschein vorlegt,

E für öffentliche Auftraggeber und für Fliegergeschädigte. 84

Ausnahmen 8 Ausnahmen können von den Reparaturbevollmächtigten zu⸗ elassen werden. Ausnahmeanträge sind nur bei der zu⸗ stänbigen Fachorganisation einzureichen. 8

Aufzeichnungspflicht

Die der Reparaturpflicht unterliegenden Unternehmen, Be⸗

triebe und Betriebsteile von Unternehmen sind verpflichtet,

ein Auftragsbuch oder sonstige übersichtliche Aufzeichnungen

u führen, aus denen Auftragsdatum, Auftraggeber, Gegen⸗

samd Preis und Auslieferungsdatum für jede ausgeführte eparatur ersichtlich sind.

Strafvorschriften Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden nach den §§ 10, 12 15 der Verordnung über den Warenverkehr

§ 7

se Anordnung tritt am 10. März 1943 in Kraft. Sie gilt auch in den eingegliederten ze. und in den Ge⸗ ieten von Eupen, Malmedy und Moresnet sowie mit ustimmung des zuständigen Chefs der Zivilverwaltung emäß auch im Elsaß, in Lothringen und Luxemburg und n Bialystok sowie in der Untersteiermark und in den be⸗

setzten Gebieten Kärntens und Krains.

Berlin, den 4. März 1943. ftragte für Kleidung und verwandte Gebiete. Hagemann. I

Nichtamtliches

Verkehrswesen Genaue Inhaltsbezeichnungen bei Donauverladunger

Die Betriebsgemeinschaft der Donauschiffahrten weist nachdrück⸗ lich darauf hin, daß nur durch eine einwandfreie genaue Inhalts⸗ bezeichnung von Schiffssendungen eine reibungslose Transport⸗ abwicklung gewährleistet ist, anderenfalls Zollbeanstandungen, un⸗ nötige Kosten, ja sogar Verzögerungen ganzer Schiffe entstehen. Die Inhaltsbezeichnun 809 nicht unter dem Gesichtspunkt der Frrescung einer günstigeren Tarifklasse khla gen⸗ sondern die Bezeichnung muß der wirklichen Sachlage entsprechen. Zum Bei⸗ 89 darf Winkeleisen nicht als Stabeisen bezeichnet werden. Schwere (mehr als 750 kg) und lange Stücke (länger als 7 m) 8 in den Papieren unter Angabe der Gewichte und Aus⸗ maße kenntlich gemacht sein. Besondere Sorgfalt ist bei der Bezeichnung gefährlicher Güter, ätzender, brennbarer lüssig⸗ keiten oder 1 anzuwenden. Der Versender haftet für die Richtigkeit der Angaben und trägt alle Folgen, die aus unrichtigen und undeutlichen sowie ungenauen Angaben entstehen.

Postwesen Telegraphen⸗ und Fernsprechdienst mit dem Auslan

Der Fernmeldedienst mit Chile ist eingestellt worden. Tele⸗ gramme und Gesprächsanmeldungen werden dahin nicht mehr angenommen. Der öffentliche Telegraphendienst mit dem land ist auf weitere Orte in Weißruthenien, und zwar auf Bara⸗ nowitsche, Glebokie, Lida, Minsk, Molodetschno und Nowogrodel ausgedehnt worden. Ferner nehmen am Telegraphendienst dem (einschl. Generalgouvernement und Protekto⸗ rat Böhmen und Mähren) und dem Östland alle Orte in den Ge⸗ neralbezirken Estland, Lettland und Litauen teil.

Aus der Verwaltung

Eisernes Sparen von einmaligen Zuwendungen

Es sind zur Zeit von den einmaligen Zuwendungen nur die Weihnachtszuwendungen, die Neujahrszuwendungen, die Urlaubs⸗ abgeltungen, die Ensschädigungen für Zusammenlegung von Fa⸗ S die Lehrabschlußprämien und die Geschäfts⸗ jahresabschlußprämien eisern sparfähig Durch einen Runderla des Reichsfinanzministers vom 25. 2. 1943 8 2195 A 30. 111 (RStBl. 1943 S. 225 Nr. 176) werden nunmehr auch noch die folgenden einmaligen Zuwendungen zum Eisernen Sparen

788 8

zugelassen: Zuwendungen, die Bauleiter und Bauführer im Baus⸗ gewerbe statt einer Geschäftsjahresabschlußprämie nach dem Er⸗ ebnis der von ihnen betreuten Baustellen erhalten (Baustellen⸗ Gewinnbeteiligungen) und die Vorschüsse, die Bauleiter und Baus führer im Baugewerbe auf eine solche Baustellen⸗Gewinnbeteilte gung erhalten, wenn das Se länger als ein Jaht auert; das sogenannte dreizehnte Monatsgehalt; Zuwendungen, die der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern aus Anlaß ihres Uc⸗ laubs gewährt Eieaheideates, Urlaubszuschüsse); Zuwendungett zum Tage der nationalen Arbeit; Zuwendungen, die der Arbeite jeber den Arbeitnehmern, die brauchbare Vorschläge für betriebe iche Verbesserungen ausgearbeitet haben, gewährt (Prämien für betriebliche orschläge); Panschaivergütuigen, die auf Grund ge⸗ setzlicher oder tariflicher Bestimmungen für Mehrarbeit und 18 Sonntags⸗, Feiertags⸗ und Nachtarbeit gezahlt werden; Jubi⸗ läumsgeschenke, die anläßlich eines Firmenjubiläums oder an⸗ läßlich eines Arbeitnehmerjubiläums gezahlt werden. Wird eine der vorstehend bezeichneten Saeae üblicher⸗ weise in mehreren Teilbeträgen gezahlt, so gilt jeder Teilbetra als selbständige sparfähige Zuwendung. In einzelnen Fälle sind auch noch andere einmalige Zuwendungen zum Eisernen Sparen gelassen worden. Soweit die Zulassung nicht zeitlich begrenzt ist, bleibt die Sparfähigkeit dieser Zuwendungen bes tehen. Der Reichsfinanzminister behält sich vor, in einzelnen ällen auch künftig noch andere als die vorbezeichneten einmaligen uwendungen zum Eisernen Sparen zuzulassen.

ür das Eiserne Sparen auf Grund einer Sparauflage Reichstreuhänders oder Sondertreuhänders der Arbeit bedarf e einer Sparerklärung des Arbeitnehmers nicht. Für die Behand⸗ lung der Beträge, die der Auflage des Reichstreuhänders ode Sondertreuhänders der Arbeit gemäß Eisern zu sparen sind, dur den Arbeitgeber und durch das Kreditinstitut gelten die Vorz 3e über das Eiserne Sparen von einmaligen Zuwendunge

ie Sparbeträge der Arbeitnehmer, für die bei dem Kereditinsähtuß ein Eisernes Sparkonto 89 nicht errichtet ist, sind nicht in di vierteljährliche Sparnachweisung aufzunehmen. Der Arbeitgebe hat über diese Sparbeträge dem Kreditinstitut bei der ehgen der Sparbeträge eine besondere Sparnachweisung einzureiche Das Kreditinstitut hat auf Grund dieser Angaben für jeden in der besonderen Sparnachweisung bezeichneten Arbeitnehmer eif Eisernes Sparkonto zu errichten und darüber dem Aroeassnes drei Monate nach der Abführung der Sparbeträge ein

escheinigung zu erteilen. Der Arbeitgeber kann statt der be⸗ e6- s Sparnachweisung dem Sn e für jeden einzelnen 1. g Arbeitnehmer eine besondere Anmeldung ein⸗ reichen.

Kunst und Wissenschaft

Spielplan der Berliner Staatstheater geer 1 in der Zeit vom 7. bis 15. März 1943

.“ Staatsoper Unter den Linden

Sonntag, 7. März: Der Teufel im Dor. Musikal. Leitung: Schüler. Beginn: 1674 Uhr.

Montag, 8. März: 8 lossen.

Dienstag, 9. März: Madame Butterfly. Musikal. Leitungt Bohner. Beginn: 16 ⁄½ Uhr.

Mittwoch, 10. März: Der Teufelim Dorf. Musikal. Leitung!

Schüler. Feünn 16 % Uhr. Donnerstag, 11. März: Galome. Musikal. Leitung: Hegen

Beginn: 17 ¾%½ Uhr. Freitag, 12. März: Don Carlos. Musikal. Leitung: Heget⸗ Beginn: 15 ½ Uhr. b 8 Sonnabend, 13. März: Figaros Hochzeit. Musikal. Leitungt Schüler. Beginn: 15 ½ Uhr. 1 1 Sonntag, 14. März: Tristan und IFsolde. Musikal. Leitungt

Heger. Beginn: 14 % Uhr.

Montag, 15. März: Geschlossen.

Staatsoper am Königsplatz

Sonntag, 7. März: Geschlossen.

Montag, 8. März: Madame Butterfly. Musikal. Leitung! Lenzer. Beginn: 16 ½¼ Uhr.

Dienstag, 9. März: Hochzeit. Musikal. Leitungt Schüler. Beginn: 15 ½ Uhr.

Mittwoch, 10. März: Ges wJe A“ 6

Donnerstag, 11. März: Geschlossen.

Freitag, 12. März: Geschlossen. v111111“

Sonnabend, 13. März: Tosca. Musikal. Leitung: Lenzer. Be⸗ ginn: 16 ½¼ Uhr.

Sonntag, 14. März. Geschlossen.

Tosco. Musikal. Leitung: Lenzer. Beginn!

1

1

Montag, 15. März: 2 16 ½¼ Uhr. Schauspielhaus

Sonntag, 7. März: Das Lebenist Traum. inn: 17 ½ Uhr. Montag, 8. März: Der Parasit. Beginn: 18 Uhr. Dienstag, 9. März: Der Parasit. Beginn: 18 Uhr.

Miltwoch, 10. März: Das Leben ist Traum. Beginnt

17 % Uhr.

Donnerstag, 11. März. Zum 50. Male. Ein Bruderzwist in Habsburg. Beginn: 17 8r

Freitag 12. März. Das Lebenist Traum. Beginn: 17 ½ uh onnabend, 13. März: Der Widenspenstigen Zähmun Beginn: 17 Uhr.

Sonntag, 14. März: 17 36 Uhr.

Montag, 15. März: Der Parasit. Beginn 18 Uhr.

Kleines Haus

Sonntag, 7. März: Flucht vor der Liebe. Beginn: 18 85 Montag, 8. März: Florentiner Brokat. Beginn: 18 Uht. Dienstag, 9. März: Der Biberpelz. Beginn: 17 ¾ Uhr.

Milttwoch, 10. März: Flucht vor der ie be. Beginnt

17 ༾ Uhr. Donnerstag, 11. März: Wie es euch gefällt. 17 ½ Uhr. 8 Freitag, 12. März: Flucht vorder Liebe. Beginn: 17 ¾ Uhr⸗ Sonnabend, 13. März: Der Kreidekreis. Beginn: 17 ¼ Uhrn. Sonntag, 14. März: Der Kreidekreis. Beginn: 17 ¼ Uhr. Montag, 15. März. Florentiner Brokat. Beginn: 18 Uht.

Lustspielhaus. 1 Der blaue Strohhut. Beginn:

18 ½¼ 88 Montag, 8. März. Karl III. und Anna von Oestere

reich. Beginn: 18 Uhr. Dienstag, 9. März. Der blaue Serehhans Beginn: 18 ugs.

Iphigenie auf Tauris. Beginne

Beginnt

Sonntag, 7. März:

Mittwoch, 10. März. Der blaue Strohhut. Beginn: 18 Uhr,

Donnerstag, 11. März: Karl III. und Anna von Oestere reich. Beginn: 18 Uhr. b

Freitag, 12. März: Der blaue Strohhut. Beginn: 18 Uh WWE“ März: Kollege kommt gleich. Begin

18 Uhr.

Sonntag, 14. März: Geschl

Montag, 15. März. Karl rei Beginn: 18 Uhr.

* einem

mel Nr. 0931 bis 0954 un ebene der Urkunden

Amt folgender Urkunde beantragt: Grund⸗

Wirtschaft des Auslandes

Der kriegswirtschaftliche Beitrag Ungarns zum Kampf Europas gegen den Bolchewismus

In der Wirtschafts⸗Hochschule Berlin dor Suranyi⸗Unger von der

Ungarn), de reslau besitzt,

Auswärtigen Amtes. Der hin, daß Ungarn nicht nur mit der

Ringen beitrage, sondern auch durch eine ständig steigende Aus⸗ 8 8 (1942 im Werte von etwa 1 Milliarde Pengö

senmächte in der Versorgung mit Nahrungsmitteln und Roh⸗ Im vergangenen FJahr seien drei Viertel der

stoffen unterstütze.

ungarischen Ausfuhr nach Deutschland

Nach einigen Hinweisen auf die umfangreichen Maßnahmen zur Leistungssteigerung in der Landwirtschaft und Industrie widmete der Vortragende den mgarischer Methoden der Fhegehungene ma und

der Regelung der wirt

Deutschen Reich seine besondere Aufmerksamkeit. 82 T. gs und der deutschen Peglaboet

für die anderen Länder Europas an. In sehr anschaulicher - Weise entwickelte Professor Suranyi⸗Unger die in Ungarn 85 Erleichterungen für die Messebesucher vorgesehen.

au

kutierten mit dem Zweckspargedanken

und Wechselkursprobleme.

Englands Sorge um den Verlust des amerikanischen Absatzmarkts

8* der „Financial News“ wurde dieser ege berichtet, daß der rühere englische Handelskommissar Wiseman

Interview erklärt habe

ordentlich erschwert durch den Ausbau

selbst und durch die dort neu entstandende Gewo hnheit, amerika⸗ nische Güter zu kaufen. Die Zukunft des britischen Exports werde

entscheidend davon abhängig sein, was

räferenzzolltarif geschehe. Vielleicht könnte einmal ein freierer utritt britischer Waren auf dem amerikanischen Markt eine Ent⸗ chädigung für die jetzt zweifellos entstehenden Verluste bilden. daß zwar mengenmäßig die kanadischen

iseman gab offen zu,

Einfuhren aus England gegenüber früher een, daß sie wertmäßig aber gegenüber 193

ätten, was auf die höheren britischen zuführen sei.

Es ist bekannt, daß die Vereinigten Staaten in der Atlantik Charta und vor allem in den Pacht⸗ und Leihvereinbarungen klar die Forderung nach einem Wegfall des Ottawa⸗Präferenz⸗Systems in der Nachkriegszeit erhoben haben und bis in die jüngste Zeit

der zur Zeit eine Gastprofessur an der UAniversität über gegenwärtige Probleme der ungarischen Kriegswirtschaft. Unter den Zuhörern bemerkte man auch S. Exz. den Königlich⸗Ungarischen E. tre- Sztojay sowie Vertreter des

Vortragende wies einleitend darauf

aftlichen Austauschbeziehungen mit dem

daß der derzeitige Verlust Kanadas als Absatzmarkt für Großbritannien ein schwieriges un ernstes Nachkriegsproblem darstelle. Die -e. werde noch außer⸗

am 6. März auf für 100 kg.

Die veeeemrenen der Vereinigung für deutschg Elektrolytkupfernotiz stellte sich laut Berlin 74,00 REℳ (am 5. März auf 74,00 E ℳ)

er Meldung des „D. N. B

sprach Professor Dr. Theo⸗

Universität Fünfkirchen exportieren.

Waffe am gegenwärtigen

die beiden und Italien gegangen. abei erkannte er

verbundenen Pläne zur 8

Vertiefung der deut sch⸗ungarischen Wirtschaftsbeziehungen und 8 8 6 ur Lösung der mit den Verrechnungsspitzen auftretenden Preis Tonnage⸗Mangel zwingt

chließen. der 8 in Kanada später mit dem Empire⸗ tark zurückgegangen

leicht zugenommen Produktionskosten zurück⸗

hinein immer w dieser Forderun

können, nach dem Krie⸗ Exportgüter aufnahmebereit zu sehen, anderers zeitig die Märkte seines Imports der amerikanischen Konkurrenz unbeschränkt öffnen müssen.

er Agentur Reuter söh eäaste Fagzeiegin mit er kanadische ankündigen, daß in 1 Ausfuhr⸗Genehmigungen abhängi 52 nicht unbedingt nötige Aüssuhr verhindert werden, damit er noch verbliebene geringe Schiffsraum ausschließlich für kriegs⸗

wichtige Waren zur

Zusätzliches Handelsa

Tokio, 5. März. Das Ministerium für Gro kannt baß in Hanoi ein weiteres zusätzliches im Rahmen des Wirtschaftsvertrages Ja . abgeschlossen worden ist. Da 1 1 doch. apan geregelt. Weiter sind von französischer Seite eine Reihe von Aenderungen bisheriger Bestimmungen erfolgt, die eine no Abwicklun Französisch⸗In

arbeit ermöglichen.

ffentlich

England wird demnach

Finnisch⸗flowalisches Handelsabkommen unterzeichnet

Helsinki, ö5. März. In Helsinki wurde geste sche land und der Slowakei ein Handelsabkommen mit Gültigkeit bis

jeses Jahres unterzeichnet.

Internationale Mustermesse in IJzmir

Istanbul, 5. März. Die Internationale Vestesnas in Jäzmir, die im vorigen Jahre ausfiel,

am 20. August eröffnet werden. werden die üblichen Zollerleichterungen gewährt.

wird in die

zu neuen Drosselung anadas

Buenos Aires, 5. März. Der immer mehr stei an Schiffsraum hat nunme

erfügung gehalten wird.

Indochina abgeschlossen

im Handel zwischen ochina sowie eine bessere wirts

ieder eindeutig zu erkennen gaben, sie auf 1 bestehen wollten. Andererseits hat er -

Willkie erklärt, daß die Vereinigten Staaten nach diesem Kriege ihren Markt höchstens einigen notwendi öffnen könnten, im übrigen aber zur dards gezwungen seien, noch mehr als vor dies

en Lebensmittelzufuhren rhaltung ihres Lebens⸗ em Kriege zu kaum Hoffnung haben den nordamerikanischen Markt

eits aber gleich⸗

in zwischen

em Jahre wieder Für die auszustellenden Objekte Ebenso sind

ende Mangel r auch die Regierung Kanadas dazu

gezwungen, sich den neuen ö der Vereinigten Staaten Südamerika anzu⸗

andelsminister mußte nämlich jetzt ukunft die Exporte nach Südamerika von u machen sind. Hiermit soll

bkommen zwischen Japan und Französisch⸗

ostasien 16990 vwfüicn pan und Französisch⸗

urch wird der 101,50 G.,

chaftliche

t neulich Prag, 5. März.

Agram 49,95 G., 16,68 G., 16,72 B. Budapest, 5. März.

ür seine

geschlossen. London, 5. März. Paris —,—

inn⸗

Schweiz

Amtlich.] Berlin —,—,

Zürich, 5. März. London 17,34,

17,83 ¼, Stockholm

Kopenhagen,

kurse. Stockholm,

ibt be⸗ Oslo, 5.

xport

apan und

usammen⸗ London, 5. März.

er Anzeiger

Berlin —,—, 4,43 4,47, Amsterdam —,—, Brüssel —,—, Italien (Freiv.) —, 17,30 17,40, Kopenhagen (Freiv.) —,—, 16,85 16,95, Oslo —,—, Buenos Aires (offiz.) 16,95 ¼ 17,13 Rio 83,64 ⅞, Schanghai Tschungking⸗Dollar —,—

Amsterdam, 5. März. London —,—,

—, Brüssel 30,11 30,17, —,—, Italien (Clearing) —,—, Kopenhagen —,—, Stockholm 44,81 44,90, Prag —,— (D. N. B.) New York 22,66 ¼, Madrid 39,75 B., Holland 229 % B., Berlin 172,55, Lissabon 102,66 ¼, 90,37 ½ B., Sofia 5,37 ½ B., 8,75 B., Athen —,—, Istanbul 3,37 1 B., Bukarest 2,37 ½ ., Helsing 877,50 B., Buenos Aires 101,25, 5. März. York 479,00, Berlin 191,80, Paris 10,85, Antwerpen 76,80, Züri 111,25, Rom 25,35, Amsterdam 254,70, Stockholm 114,15, 109,00, Helsingfors 9,83, Prag —,—, Madrid —,—. Alles Brief⸗

5. März 16,95 B., Berlin 167,50 G., 168,50 B., Paris —,—, G., 9,00 B.; Brüssel —,— G., 67,50 B., Schweiz. Plätze 97,00 G., 97,80 B.; Amsterdam —,— G., 223,50 B., Kopenhagen 87,60 G., 87,90 B.⸗ Oslo 95,35 G., 95,65 B., Washington 415,00 G., 420,00 B., Helsin fors 8,35 G., 8,59 B., Rom 22,00 G., 22,20 B., Prag —,—, Madri⸗ —,—, Kanada 3,75 G., 3,82 B., Lissabon —,— G., Buenos Aires 97,00 G., 100,00 B.

März. (D. Berlin 175,25 G., 176,75 B., Paris —,— G., 10,00 B., New Vor —,— G., 440,00 B., Amsterdam —,— G., 103,00 B., Helsingfors 8,70 G., 9,20 B., Antwerpe —,— G., 71,50 B., Stockholm 104,55 G., 105,10 B., Kopenhage 91,75 G., 92,25 B., Rom 22,20 G., 23,20 B.

(D. N. B.) 23,50, Silber auf Lieferung Barren 23,50, Gold 168,—.

Berichte von auswärtigen Devisenmärkten

(D. N. B.) Zürich 578,90 G., 580,10 B., Oslo 567,60 G., 568,80 B., Kopen⸗ hagen 521,50 G., 522,50 B., London 98,90 235,65 G., 236,05 B., Mailand 131,40 G., 131,60 B.New N

24,98 G., 25,02 B., Paris 49,95 G., 50,05 B., Stockholm 594,60

595,80 B., Brüssel 399,60 G., 400,40 B., Belgrad 49,95 G., 50,05 B. 50,05 B., Sofia 30,47 G.,

Amsterdam 13,27 G., 13,27 B. ., 99,10 B., . 30,53 B., Athen

(D. N. B.) Alles m Pengö. Amsterdam

180,73 ½, Berlin 136,20, Bukarest 2,78 ½¼, Helsinki 6,90, London —X,—-8, Mailand 17,77, New York —,—, Paris 6,81, Prag 13,62, Preßbur 11,71, Sofia 415,50, Zagreb 6,81, Zürich 80,20.

(D. N. B.)

Börse am 6. Miash

New York 402,50 403,50, Spanien (offiz.) 40,50, Montreal

Stockholm

[12,00 Uhr; holl. Zeit.] New York —,—, Paris, Schweiz 43,63 43,71, Helsingfors Madrid —,—, Oslo —,—

(D. N. B.)

Paris 4,20,

[11,40 Uhr.] Mailand

4,31, Brüssel 69,25 B.,

Oslo 98,62 ½ B., Kopenhagen

Prag 17,30, Budapest 104,50 B., bags⸗ ors

Japan 101,00, Rio 22,50 B.

(D. N. B.) London 19,34, Ne

Osl9

(D. N. B.) London 16,85 G⸗,]

1),75 B.. N. B.) London —,— G., 17,75 B. 235,00 B., Zuͤri

Silber Barren prompt⸗

1. Untersuchungs⸗ und Strafsachen, 2. Zwangsversteigerungen, 3. Aufgebote,

5. Verlust⸗ und Fundsachen,

4. Oessentliche Zustellungen, 6. Auslosung usw. von Wertpapieren,

7. Aktiengesellschaften, 8. Kommanditgeseilschaften auf Aktien, 9. Deutsche Kolontalgefellschaften,

10. Gesellschaften m. b. H., 11. Genossenschaften, 12. Offene Handels⸗ und Kommanditgesellschaften,

13. Unfall⸗ und Invalidenversicherungen, 14. Deutsche Reichsbank und B 15. Verschiedene Bekanntmachungen.

3. Aufgebote

[46230]

Aufgebot. Die Bäuerin Fräulein Margarethe Vollmer in Stade, Fritz⸗ Reuter⸗Straße 15, hat das Aufgebot der angeblich verlorengegangenen Fein⸗ gold⸗Schuldverschreibung des Bre⸗ menschen ritterschaftlichen Kreditvereins u Stade Nr. 000 325 über 500 60ℳ beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf Montag, den 6. September

1943, 9 Uhr, vor dem unterzeich⸗

neten Gexicht anberaumten Aufgebots⸗ termine seine Rechte anzumelden und

die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde er⸗ folgen 19. Februar 1943.

wird. Amtsgericht Stade,

[46227] Aufgebot. 3 F 13/42. Der Stadtamtmann Edu⸗ ard Peterat in Memel, Moltkestr. 15, das Aufgebot der angeblich ver⸗ orengegangenen auf den 8. lautenden 25 Aktien der epwrngetsrakttengebenlschaft

emeler

b 1 Nr. 1300 über je 100 Lit Anteil beantragt. Der wird aufge⸗ ordert, spätestens in dem auf den 5. Juni 1943, 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Zimmer 35, anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte anzumelden und die Urkunden

vorzulegen, widrigenfalls die Kraftlos⸗

erklärung der Urkunden erfolgen wird. Memel, den 1. März 193.ͤ Das Amtsgericht.

Aufgebot.

Die Witwe Eva Neubauer geb. Quelle aus Lüchow, Adolf⸗Hitler Straße 53/54, hat das Aufgebot des angeblich verlorengegangenen Spar⸗ kassenbuchs Nr. 1131 der Stadtspar⸗ 88 Lüchow über 9770,05 Rℳ, aus⸗ estellt für Frau Eva Nenbaner, Lüchow, beantragt. Der Inhaber des Buches wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 12. Mai 1943,

[46226

11 Uhr, vor dem unterzeichneten Ge

Zimmer Nr. 4, anberaumten eine Rechte anzu⸗

elde parbuch vorzulegen, widrigenfalls dessen 8 Lfarzulegn rung erfolgen wird.

Amtsgericht Lüchow.

[46232]

Die Gastwirt Hermann Schwald

Ehefrau Emilie geb. Eichin, in Lörrach, hat das ufgebot

chuldbrief über die im Grundbuch

von Wies Band 5 Heft 18 III. Abt.

in Me⸗

Nr. 7 eingetragene Grundschuld in Höhe von 10 000,— 0.Kℳ mit einem Zinssatz von 8 % jährlich seit 10. April 1930. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens im Aufge⸗ botstermin am Dienstag, den 28. September 1943, vormittags 10 Uhr, vor dem Amtsgericht, hier, II. Stock, Zimmer Nr. 11, seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzu⸗ legen; andernfalls wird die Urkunde für kraftlos erklärt werden. Schopfheim, den 1. März 1943. Amtsgericht.

Verfügung. Aufgebot.

Frau Louise Albine Diersch geb. Götz in Schöneck (Vogtl.), Untermarkt Nr. 4. hat das Aufgebot zur Aus⸗ schliehung des Eigentümers des Grund⸗ stücks Blatt 2685 des Grundbuchs von Schöneck, eines 14,7 a großen Feldes Nr. 2316 Schönecker Flur, gemäß § 927 BGB. beantragt. Die Erben des im Grundbuch als Eigentümer eingetra⸗ genen Braugehilfen Karl August Götz werden aufgefordert, spätestens in dem am 15. Juni 1943, vorm. 9 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht anbe⸗ raumten Aufgebotstermin ihre Rechte anzumelden, widrigenfalls ihre Aus⸗ schließung erfolgen wird.

öneck (Vogtl.), 1. März 1943. Das Amtsgericht.

[46229]

1ee effeutliche Aufforderung. Der Kreisbauernführer in Eckern⸗ förde hat beantragt, festzustellen, 88 ein Anerbe für den im Grundbu von Holzdorf Band VI Blatt 230 in der Erbhöferolle von Holzdorf Blatt Nr. 59 epenen Erbhof des ver⸗ storbenen Bauern August Daniel in Seeholz nicht vorhanden ist. Alle die⸗ senigen, welche ein gesetzliches An⸗ erbenrecht nach § 20 des Reichserb⸗ hofgesetzes haben, werden aufgefordert, ihr Anerbenrecht spätestens am 30. April 1943 bei dem unterzeich⸗ neten Gericht anzumelden. Eckernförde, 25. Februar 1943. Das Amtsgericht.

46078] Durch des Amtsgerichts Berlin vom 25. Februar 1943 ist der Unteroffizier Bruno Albert Waldemar Droese, geboren am 29. April 1912 zu Dorf Schönbruch, Kreis Bartenstein, Ostpr., für tot erklärt und als Zeit⸗ punkt des Todes der 21. September 1941 festgestellt worden. 455 II. 241. 42. . Berlin, den 25. Februar 1943.

Das Amtsgericht Berlin.

[46075]

Durch Beschluß des Amtsgerichts Berlin vom 24. Svean 1943 ist der Feldwebel Otto Bauer, geboren am 26. Mai 1912 zu Fuhrmannsreuth, für tot erklärt und als Zeitpunkt des Todes der 30. September 1940 festgestellt worden. 455 II 236. 42.

Berlin, den 24. Februar 1943.

Das Amtsgericht Berlin.

[46076]

Durch Beschluß des Amtsgerichts Berlin vom 24. Februar 1943 ist der Leutnant zur See as tlev von Davidson, geboren am 11. August 1917 zu Kiel, für tot erklärt und als Zeitpunkt des Todes der 21. August 1940 festgestellt worden. 456 II 216. 42.

Berlin, den 24. Februar 1943.

Das Amtsgericht Berlin.

[46077]

Durch e Berlin vom 24. Februar 1943 ist der Hauptmann Günter Grüzmacher, ge⸗ boren am 20. August 1913 zu Gundelsby, für tot erklärt und als 888 des Todes der 22. Februar 1941 fest⸗ gestellt worden. 455 II 185. 42.

Berlin, den 24. Februar 1943.

Das Amtsgericht Berlin.

46079

Durch des Amtsgerichts Berlin vom 25. Februar 1943 ist der Obergefreite Emil Oskar Katschke, ge⸗ boren am 23. Januar 1917 zu Rauske, Kreis Striegau, für tot erklärt und als Zeitpunkt des Todes der 4. August 1941 festgestellt worden. 455 II 242. 42.

Berlin, den 25. Februar 1943.

Das Amtsgericht Berlin.

(46080] Durch Bes 8 des Amtsgerichts Berlin vom 25. Februar 1943 ist der Feldwebel Paul Kurz, geboren am 13. Dezember 1913 zu sbee

Wrttbg., für tot erklärt und als Zeit⸗ äne des Todes der 27. Juli 1940 aae worden. 455 II 3. 43. erlin, den 25. Februar 1943. Das Amtsgericht Berlin.

[46081]

Durch Beschluß des Amtsgerichts Berlin vom 26. Februar 1943 ist der Feldwebel Werner Walter Fritzsche, ge⸗ boren am 20. August 1916 in Posen, für tot erklärt und als Zeitpunkt des Todes der 9. April 1941 festgestellt worden. 455 II 5. 43.

Berlin, den 26. Februar 1943.

Das Amtsgericht Berlin.

des Amtsgerichts

[46082] Durch s des Amtsgerichts Berlin vom 27. Februar 1943 ist der Ssae as-ha Heinz Paul August Ber⸗ wig, geboren am 4. März 1915 zu Berlin⸗Charlottenburg, für tot erklärt und als Zeitpunkt des Todes der 17. Juni 1941 festgestellt worden. 455 II 6. 43. Berlin, den 27. Februar 1943. Das Amtsgerscht Berlin.

8

2 UR II 8/42. Durch Ausschluß⸗ urteil vom 27. Januar 1943 ist der verschollene Andräas Dobija, geboren am 2. November 1888 in Lodygowitz, Kreis Saybusch, für tot erklärt wor⸗ den. Als Zeitpunkt des Todes wird der 31. Dezember 1940 festgestellt. Die Kosten des Verfahrens fallen dem

Nachlaß zur Last. Hlah g, O. S., 27. Febr. 1943. Das Amtsgericht.

II. 2/42. Durch Ausschlußurteil vom 1. März 1943 ist der am 15. Juni 1899. in Resse, Kreis Burgdorf, geborene

ritz Jakob Herman Voß, zuletzt wohn⸗

ft gewesen in Springe, für tot er⸗ lärt. Als. Todestag ist der 12. Sep⸗ tember 1918 festgestellt.

Springe, den 1. März 1943.

Das Amtsgericht.

4. Oeffentliche Zuftellungen

[46234] Oeffentliche Zustellung.

4. R. 205/42. Die Ehefrau Valeska Brandt, geborene Tlugosch, in Klaus⸗ berg, O. S., Friedrichstraße 2, Prozeß⸗ bevollmächtigter: Rechtsanwalt Zyltka in Beuthen, O. S., klagt gegen ihren Ehemann, den Kaufmann Erich Israel Brandt in Klausberg, O. S., Fried⸗ richstraße 2, jetzt unbekannten Aufent⸗

lts, unter der Behauptung, daß die

e auf Grund des § 20 des neuen Eherechts vom 6. Juli 1938 nichtig sei, mit dem Antrag, die Ehe für nichtig zu erklären. Die Klägerin ladet den

eklagten zur mündlichen Verhandlung des d vchtsstreits vor die zweite Zivil⸗ kammer des Landgerichts in Beuthen, O. S., auf den 4. Mai 1943, vor⸗ mittags 11 Uhr, mit der Aufforde⸗ rung, sich durch einen bei diesem Ge⸗ richte zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtigten vertreten zu

euthen, O. S., den 2 März 1943. Der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle des Landgerichts.

[46233] Oeffentliche Zustellung. * 4. R. 7/43. Die verehelichte Facharztl Dr. Weil geb. Meyer aus Beuthe O. S., Bergstraße 3, Prozeßbevollmäch, tigter: Rechtsanwalt Dr. Wichmann in Beuthen, O. S., klagt gegen ihren Ehen mann, den Facharzt Dr. Friedri Weil in Sao Paulo, zur Zeit unben kannten Aufenthalts, unter der Be⸗ hauptung, daß die Parteien seit dem 26. 9. 1939 getrennt leben und hier⸗ durch eine derart tiefgreifende Zer rüttung der Ehe eingetreten ist, eine vedesssne es der eheliche Lebensgemeinschaft nicht mehr zumut⸗ bar ist, mit dem Antrag auf Chescher⸗ dung. Die Klägerin ladet den Beklag ten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die zweite Zivilkam⸗ mer des Landgerichts in Beuthen, O. S., auf den 4. Mai 1943, vorz mittags 11 Uhr, mit der Aufforde⸗ rung, sich durch einen bei diesem Ge⸗ richte zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtigten vertreten zu

v

euthen, O. S., den 2. Mär ——

Der Urkundsbeamte der Geschästsste 4 des Landgerichts.

5. Verlust⸗ u. Fundfachen

se“: Gerling⸗Konzern Lebensversicherungs⸗Akt.⸗Ges. Der Versicher ungsschein Nr. . 163 8384 (Anne Johannes, Dessau ist abhanden gekommen. Er trit außer Kraft, wenn nicht innerhalb zweier Monate Einspruch erfolgt. Köln, den 3. März 1943. 8 Der Vorsand.

[46236] Gladbacher Lebensversicherung Afktien⸗Gesellschaft.

Kraftloserklärung von Bersicherungsscheinen. Die von uns bzw. unserer früheren Zweigniederlassung, der Schlesische

Lebensversicherungs ⸗Gesellschaft Fne Iö“ Versicheru cheine Nr. 29 1 34 353, 70 78 758, 106 428, 114 089, 119 18 119 159, 119 318, 119 508, 1197 119 788. 123 014, 152 512, 208 422 un 308 084 sind angeblich abhanden geko men. Die Inhaber der Urkunden w den aufgefordert, sich binnen ein Monat von hente an bei uns zu me den, da andernfalls die Versicherun⸗ scheine für kraftlos erklärt und neu Dokumente ausgefertigt werden.

M. Gladbach, den 3. März

Der Vorstand.