Erste Beilage zum Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 54 vom
6. März 1943. S. 4
vZIIͤI
Deutsche Gold⸗ und Silber⸗
Scheideaustalt vormals Roessler, Frankfurt a. M.
Bekanntmachung betreffend Börsen⸗ einführung.
Durch Beschluß der Zulassungsstelle an der Börse zu Frankfurt a. M vom 25. Februar 1943 sind
R. 4h 8 500 000,— auf den In⸗
haber lautende neue Aktien der Dreutschen Gold⸗ und Sil⸗ ber ⸗Scheideanstalt vormals
Roessler, Frankfurt a. M.
(mit Gewinnberechtigung ab 1. Oktober 1941), 8500 Stück zu e FE.ℳ 1000,—, Nr. 68 001 bis 6 500,
um Handel und zur Notierung an 28 Börse zu Frankfurt a. M. zuge⸗ lassen worden. Der vollständige Wortlaut des Prospekts ist in der Frankfurter Zeitung Nr. 106— 107 vom 27. Februar 1943 veröffentlicht worden und bei den unterzeichneten Banken zu erhalten.
Franksurt a. M., im Febr. 1943. Dresdner Bank in Frankfurt a. M. Gebr. Bethmann. Metallgesellschaft Aktiengesellschaft.
[46247] Einladung. ““ Unsere Aktionäre werden hiermit zu der am Sonntag, den 28. März d. J.⸗ vormittags 10,30 Uhr, im Theater⸗ 882* des Colosseum in Karlsruhe,
aldstraße 16/18, stattfindenden or⸗ dentlichen Hauptversammlung ein⸗ geladen. 8
An der Hauptversammlung können nur die Aktionäre teilnehmen oder sich ierbei vertreten lassen, welche als Be⸗ 5 von Namensaktien im Aktienbuch eingetragen sind oder, soweit es ich um Inhaberaktien handelt, ihre Aktien bei der Bank oder einem Notar hinter⸗ legt und die Teilnahme unter Nach⸗ weis der Hinterlegung spätestens am dritten Tage vor der Hauptversamm⸗ lung dem Vorstand angemeldet haben.
Tagesordnung:
1. Bericht des Vorstandes über das Geschäftsjahr 1942.
g2. Bericht des Aufsichtsrates.
8. Beschlußfassung über: a) Verwen⸗ dung des Reingewinnes, b) Ent⸗ lastung von Vorstand und Auf⸗ sichtsrat.
Wahlen in den Aufsichtsrat. Wahl der Bilanzprüfer. Satzungsänderung.
Karlsruhe, den 2. März 1943.
Zentralkasse füdwestdeutscher Volks⸗
banken A.⸗G. . Händel. Koch. Lühring. [45837] Halberstadt⸗
Blankenburger Eisenbahn⸗Gesell⸗ schaft, Blankenburg (Harz).
Die Aktionäre unserer Gesellschaft
laden wir zur ordentlichen Haupt⸗ versammlung auf Dienstag, den 380. März 1943, 11,30 Uhr, nach Blankenburg (Harz) in das Verwal⸗ tungsgebäude unserer Gesellschaft ein. Tagesordnung:
1. Entgegennahme des Geschäftsberich⸗ tes des Vorstandes und des Jahres⸗ abschlusses sowie des Berichtes des Aufsichtsrats für 1942.
Beschluß über die Verwendung des Reingewinnes.
Entlastung des Vorstandes und des Aufsichtsrats.
Wahlen zum Aufsichtsrat.
Satzungsänderung, betr. Ausschluß des TDividendenbezugsrechts einer Tochtergesellschaft. ur Ausübung des Stimmrechtes
und zur Stellung von Anträgen in der
auptversammlung sind nur diejenigen
ktionäre berechtigt, die 6 Aktien
gemäß § 18 der Satzung pätestens
5. März 1943
der Gesellschaftskasse in Blankenburg (Harz) oder
in Blankenburg (Harz) bei der
— Zweigstelle der Deutschen
Bank,
schweigischen Staatsbank,
in Berlin bei der Deutschen Bank, b
bei der Berliner Handels⸗Gesell⸗ schaft und bei der Dresdner Bank, in Braunschweig bei der Filiale der Deutschen Bank und bei der Braunschweigischen Staatsbank, in Halberstadt bei der Zweigstelle der Deutschen Bank und bei der Filiale der Commerz⸗ bank Aktiengesellschaft während der üblichen Geschäftsstunden interlegen und bis zur Beendigung der auptversammlung dort belassen.
Die Hinterlegung kann auch bei einem Notar oder bei einer zur Ent⸗ gegennahme von Aktien befugten Wert⸗
apiersammelbank erfolgen; in diesem bal⸗ ist die Bescheinigung des Notars
ezw. der von der Wertpapiersammel⸗ bank ausgestellte Hiuterlegungsschein bree einen Tag nach Ablauf er Hinterlegungsfrist bei der Gesell⸗ schaft einzureichen.
Der Iepersgeschen sowie der Ge⸗ für das Geschäftsjahr 1942 iegen in den Geschäftsräumen der Ge⸗ fellschaft zur Einsichtnahme der Aktio⸗ näre aus.
Blankenburg (Harz), 5. März 1943
Der Vorstand.
Lavezzari. Dr. Sommer.
8
Betriebsanlageguthaben bei der Zweigkasse der Braun⸗ Ee Se.
[46263
Stettiner Speicher⸗Verein Aktien⸗
gesellschaft.
Die Aktionäre der Gesellschaft werden üermit zu der am Freitag, dem 26. März 1943, 11,30 Uhr, im Amtslokal des Notars, Herrn Rechts⸗ anwalt Dr. Delbrück, Stettin, Kl. Dom⸗ straße 20. stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung eingeladen.
Tagesordnung:
1. Vorlegung des Fohresacichlugges ür das Geschäftsjahr 1942, des Zerichtes des Aussichtsrates und des Geschäftsberichtes des Vor⸗ standes.
2. Entlastung des Vorstandes und des Aufsichtsrates sowie Beschluß⸗ fassung über die Gewinnverteilung.
3. Aufsichtsratswahl. 1 8 4. Wahl eines Abschlußprüfers für
das Geschäftsjahr 1943.
Stimmkarten sind am 24. und 25. März d. J. im Geschäftslokal der Gesellschaft, Stettin, Kron⸗ prinzenstr. 7, gegen Vorlegung der Aktien entgegenzunehmen.
Stettin, den 3. März 1943.
Der Vorstand. R. Baudisch.
[45331]. Hürnerbräu A.⸗G., Ansbach. Bilanz zum 30. September 1942.
Aktiva. ₰ Anlagevermögen: Bebaute Grundstücke: Brauereigebäude 350 263,— Zugang 5 673,— 355 556,— Abschreibung 9 673,— Wirtschaftsanwesen 295 289,55 Zugang 1 279,— 206 568,55 Abgang 9 750,—ü 286 818,55 Abschreibung 8 979,— 277 839 Maschinen 63 000,J— Zugang 117 295,47 G 180 205,77 Abschreibung 25 295,47 Lagerfässer.. 1,— Peae. . 1 624,— 1625,— Abschreibung 1 624,— Fuhrpark.. 1,— Zugang. 14 975,— 14 976,— Abgang „ 5 350,— 9 526,— Abschreibung 9 625,— Transportfässer 1,— Zugang 2 716,30 2v7,30 Abschreibung 2 716,30 Wirtschaftsinventar 1,— Zugang 5 212,10 5 275,10 Abschreibung 5 212,10 Mobiliar.. Zugang. .
13 858,72 1 v5 107
Abschreibung
Umlaufvermögen: Warenbestände: Roh⸗, Hilfs⸗ und Betriebs⸗ stoffe 656 349,65 Bier 31 199,26
Genossenschaftsanteile ... Hypotheken und Grund⸗ schulden Harlehes66 Anzahlungen.. Forderungen auf Grund v. Warenlieferungen und Leistungen.. Wechsel . Kassenbestand einschließlich Reichsbank⸗ und Post⸗ scheckguthaben .... Andere Bankguthaben ..
287 196 52 718 1 205
144 233 12 813
7 562 179 334 25 000 —
11577 866
Grundkapital Rücklagen: Gesetzliche Rücklage.. Andere Rücklagen.. Rücklage für Ersatzbeschaf⸗ SII111“ Wertberichtigung zu Posten des Umlaufvermögens. Rückstellungen f. ungewisse Schulben .. .. . Hyßstheken Verbindlichkeiten auf Grund von Warenlieferungen u. Leiten“ Sonstige Verbindlichkeiten: Steuern und Abgaben „ 7* 105 163,37 Spareinlagen. 64 788,77 Kautionen 18 176,25 Noch nicht er⸗ hobene Divi⸗ dende.. Andere Verbind⸗ lichkeiten.. 8 912,56 Rechnungsabgrenzungs⸗ posten. Reingewinn: Vortrag aus dem Vorjahr.. Neugewinn 1941/142
800 000
80 000 20 000
22 168 170 000 81 786 119 800
24 876%
770,95
197 811
3 335
8 916,39
58 087,92 1.577 866/67
49 171,53
Gewinn⸗ und Verlustrechnung zum 30. September 1942.
Aufwendungen. R. ℳ Löhne und Gehälter... 162 758 Soziale Abgaben.. 10 623 Abschreibungen a. Anlagen 76 983 Steuern vom Ertrag und
vom Vermögen... Sonstige Steuern und Ab⸗ gaben... Beiträge an Berufsvertre⸗ tungen
Reingewinn: Vortrag aus dem Vorjahre 8 916,39
197 611 443 385*¹
Neugewinn
1941¼42 49 171,53
953 774
Erträgnisse. Gewinnvortrag aus dem Vorijahre.6 Ausweispflichtiger Roh⸗ überschuiußß .. Zinsen „ Außerord. Erträgnisseü..
8 916
921 503 7 655 15 698 953 774 Ansbach, im Januar 1943. Hürnerbräu A.⸗G. Vorstand: Emil Müller.
Nach dem abschließenden Ergebnis un⸗ serer pflichtmäßigen Prüfung auf Grund der Bücher und der Schriften der Gesell⸗ schaft sowie der vom Vorstand erteilten Aufklärungen und Nachweise entsprechen die Buchführung, der Jahresabschluß und der Geschäftsbericht, soweit er den Jahres⸗ abschluß erläutert, den gesetzlichen Vor⸗ schriften.
Nürnberg, den 12. Januar 1943. Bayerische Treuhand⸗Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft. Kempter, Wirtschaftsprüfer.
Der Aufsichtsrat besteht aus den Herren: Ludwig Hübner, Direktor, Mün⸗ chen, Vorsitzer; Dr. Adolf Bayer, Justiz⸗ rat, Ansbach, stellv. Vorsitzer; August Lenz, Bankier, München; Hans Schmid, Rechtsanwalt, München. margivMNvNeMIxvxanexnamnaueeeenesexxaenwnn [46277]
Hanseaten⸗Werke Aktiengesellschaft in Bremen.
Die auf den 22. März 1943, vor⸗ mittags 11 ¼ Uhr, anberaumte Hauptversammlung unserer en schaft wird verlegt auf Montag, den
9. März 1943, vormittags 11 % Uhr, im Geschäftszimmer der Herren Rechtsanwälte und Notare Dres. Lemke, Heymann, Schotte, Bremen, am Wall Nr. 143/144, mit der gleichen
Tagesordnung: 1. Vorlage des Geschäftsberichtes so⸗ wie des Jahresabschlusses für das 82 ücst 1941/42.
2. Beschlußfassung über die Verwen⸗ dung des Reingewinns.
3. Beschlußfassung über die Entlastung des Vorstandes und des Aufsichts⸗ vates.
4. Aufsichtsratswahl.
5. Wahl des Abschlußprüfers.
Stimmberechtigt sind diejenigen Ak⸗
tionäre, die spätestens am 25. März 1943 eine Eintrittskarte bei der Gesellschaft, Bremen, Vahrerstr. 176, gegen Hinterlegung der Aktien ab⸗ ordern oder bis zu diesem Termin einen entsprechenden Hinterlegungs⸗ schein eines deutschen Notars oder einer nach § 1 des Gesetzes über die Verwahrung und Anschaffung von Wert⸗ apieren vom 4. 2. 1937 ezeichneten Vertpapiersammelbank bei der ge⸗ nannten Stelle gegen Abforderung einer Eintrittskarte einreichen.
Bremen, den 4. März 1943.
Der Vorstand. Otto Schmidt.
[46256]
Aktien⸗Bierbrauerei Mittweida, Mittweida.
Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zu der am Donners⸗ tag, dem 15. April 1943, nach⸗ mittags 3 ½ Uhr, im Gesellschafts⸗ haus „Schillergarten“, Mittweida, statt⸗ findenden 43. ordentlichen Haupt⸗ versammlung eingeladen.
Tagesordnung:
1. Vorlegung des Geschäftsberichtes des Vorstandes vom 31. Dezember 1942 mit dem Bericht des Auf⸗ sichtsrates.
2. Beschlußsassung über die Gewinn⸗ verwendung.
3. Entlastung des Vorstandes und des Aufsichtsrates.
4. Wahl des Abschlußprüfers.
Nach § 19 des Gesellschaftsvertrages 8 zur Teilnahme an der Hauptver⸗ ammlung nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die ihre Aktien bis späte⸗ stens 12. April 1943 bei der Gesell⸗ schaftskasse, Mittweida, bei einem Notar oder bei den Kassen der Banuk für Mittelsachsen A.⸗G. in Mitt⸗ weida, Chemnitz, Frankenberg oder Waldheim bis nach der Hauptver⸗ sammlung hinterlegt haben.
Die Hinterlegung ist auch dann ord⸗ nungsgemäß erfolgt, wenn Aktien mit Zustimmung einer Hinterlegungsstelle für sie bei anderen Bankfirmen bis zur Beendigung der Hauptversammlung im Sperrdepot gehalten werden.
Mittweida, den 5. März 1943.
Aktien⸗Bierbrauerei Mittweida.
Der Vorstand.
Heinrich Fi
[46257]
Bürgerliches Brauhaus Aktien⸗
gesellschaft, Nordhausen a. Harz.
Wir laden hiermit en Aktionäre zu der am 30. März 1943, 20 Uhr, im Hotel „Königshof“, Nordhausen, stattfindenden 39. ordentlichen Haupt⸗ versammlung ein.
Tagesordnung:
1. Vorlegung des Geschäftsberichtes und des Jahresabschlusses für 1942.
„Beschlußfassung über die Vertei⸗ lung des Reingewinnes.
.Entlastung des Vorstandes und des Aufsichtsrates.
Wahl zum Aufsichtsrat.
Wahl des Abschlußprüfers für das Geschäftsjahr 1943.
Zur Teilnahme an der Hauptver⸗ sammlung sind nur diejenigen Aktio⸗ näre berechtigt, die ihre Aktien bis spätestens 26. März 1943 einschl. im Brauereikontor oder bei der Commerzbank, Fil. hinterlegt
Der Aufsichsrat.
Hermann Gecius, Vorsttzer.
[46248]
Erste Grazer Actien⸗Brauerei vorm. Franz Schreiner & Söhne. Kraftloserklärung von Aktien. Unter Bezugnahme auf unsere im Deutschen Reichsanzeiger und Preußi⸗ schen Staatsanzeiger Nr. 226 vom 26. 9. 1942, Nr. 252 vom 27. 10. 1942 und Nr. 276 vom 24. 11. 1942 veröffent⸗ lichten Aufforderungen zum Umtausch unserer Schilling⸗Aktien und zur Gel⸗ tendmachung des Anrechtes auf die aus der Kapitalberichtigung stammenden Zusatz⸗Aktien werden gemäß 8 179 Akt.⸗Ges. diejenigen Aktien unserer Gesellschaft zum Nennwerte von je 8 40,—, welche trotz den obigen Aufforderungen nicht zum Umtausch eingereicht worden sind sowie diejenigen Aktien, welche die zum Ersatz durch neue Aktien nötige 1¹ nicht erreichten und unserer Gesellschaft nicht zur Ver⸗ wertung für Rechnung der Beteiligten zur Verfügung gestellt worden sind, für
kraftlos erklärt.
Die an Stelle der für kraftlos er⸗ klärten Aktien auszugebenden negen Aktien zum Nennwert von je Reichs⸗ mark 100,— werden gemäß den ge⸗ setzlichen Vorschviften verkauft werden. Der Erlös wird abzüglich der ent⸗ stehenden Kosten den Beteiligten im Verhältnis ihres Aktienbesitzes bei der Creditanstalt⸗Bankverein, Wien, I., Schottengasse 6, zur Verfügung gestellt bzw. für sie hinterlegt werden.
Graz, am 2. März 1943.
Erste Grazer Actien⸗Brauerei vorm. Franz Schreiner & Söhne.
10. Gesellschaften m
.‚b. H. [437977 Bekanntmachung.
Die Gesellschaft „Demminer Hart⸗ steinwerk, Gesellschaft mit beschränk⸗ ter Haftung“ in Demmin ist auf⸗ gelöst.
Die Gläubiger der Gesellschaft wer⸗ den aufgefordert, sich bei ihr zu melden.
Demmin, den 12. Februar 1943.
Richard Köpke, Baumeister, stellvertretender Geschäftsführer.
[45056]
Nordost⸗Baugesellschaft mb H., Düsseldorf, Eckstr. 6. Durch Beschluß vom 18. n78. 1943 ist die obengenannte Gesellschaft auf⸗ gelöst. Ich fordere gemäß 8 65 Abs. 2 über die eenscen mit beschränkter Haftung die Gläubiger auf, ihre For⸗ derungen bei der Gesellschaft anzu⸗
melden. Düsseldorf, den 20. Februar 1943. Der Abwickler: Dr. Eichhorn.
[44930]
Harik & Co. GmbH., Berlin; durch Gesellschafterbeschluß vom 22. 1. 1943 ist die Gesellschaft aufgelöst. Der Rechtsanwalt und Notar Dr. Karschny, Berlin⸗Charlottenburg, Kantstr. 6, ist zum Liquidator bestellt worden. Die Gläubiger der Gesellschaft werden auf⸗ gefordert, sich bei demselben zu melden.
Charlottenburg 2, 22. Febr. 1943. Rechtsanwalt Dr. Erich Karschny,
Berlin, als Liquidator.
[45309]
Durch Gesellschafterbeschluß vom 14. Dezember 1942 ist Herr Reichsbank⸗ rat Sperber, Nürnberg, in den Aufs⸗ sichtsrat der Gesellschaft berufen wor⸗ den. Durch Gesellschafterbeschluß vom 23. Februar 1943 sind Herr Bankdirektor Hermann Rehländer, Kiel, und Herr Landgerichtsdirektor Reichl, Graz, als Mitglieder in den Aufsichtsrat der Ge⸗ sellschaft berufen worden.
Berlin NW 7, den 23. Februar 1943.
Beamten⸗Genossenschaftshil e G. m. b. H. h
Oberschlesisches Steinkohlen⸗Syndikat.
Aenderungen 8
des Syndikatsvertrages vom 31. März 1933 in der Fassung vom 28. März/26. Juni 1940.
In § 18 B 3 ist der letzte Halbsatz „sofern die Mehrheitsinhaber 8s Interessen⸗ oder Betriebsgemeinschafts⸗ verträge miteinander verbunden sind“
146239]
streich
Nordhausen,
x2. Der Zusatz zu 6 18 A, B und C fällt fort. Dafür wird dem § 18 fol⸗
gender neuer Abschnitt angefügt: E. Austauschlieferungen. 1. Zur Verwendun ü schnitt A, B oder C 88 mie die gleiche Brennstoffart (§ 17 iffer 1) und ⸗menge mit einem an⸗ deren Mitglied austauschen, wobei die Lieferungen jedes dieser Mit⸗ lieder als Lieferungen des anderen Kitgliedes anzusehen sind 5* 2. Ist mehreren Mitgliedern ge⸗ meinsam das Recht zuerkannt, ein im Vertragsgebiet gelegenes Werk aufgrund von § 18 B und /oder C zu beliefern, so dürfen die berechtig⸗ ten Mitglieher untereinander die an dieses erk aufgrund dieses Ver⸗ braucherrechts ausgeführten Lieferun⸗ gen in der gleichen Brennstoffart und ⸗menge ganz oder zum Teil statt nach Ziffer 1 auch gegen Absatz auf die Verkaufsbeteiligung austauschen. Die⸗ 8 Austausch berührt jedoch nicht ie Poolabrechnung.
Syndikat monatlich zu melden. 3. Die Aenderungen treten mit Wir⸗ kung ab 1. April 1942 in Kraft.
Aufgrund der §§ 17 und 48 der Ausführungsbestimmungen zum Gesetz über die Regelung der Kohlenwirtschaft vom 21. August 1919 in Verbindun mit der Anordnung über die hebung von Dienststellen der Kohlen⸗ g vom 14. Dezember 1939 (RWiBl. 1939 S. 618) genehmige ich die von den Mitgliedern des Syndibats einstimmig beschlossene Aenderung des § 18 B Ihres Syndikatsvertrages und des Zusatzes zu § 18 A, B und C.
*) Beispiel: Das N. liefert an ein Verbraucherwerk des Mitgliedes M. 1000 t Kohle und das Mitglied M ebenfalls 1000 t an das Mitglied N ur Verwendung gemäß Abschnitt A 18 1, 2, 3 oder 4. Dann wird die die erung des Mitgliedes N. ge Abschnitt A und die Lieferu Mitgliedes M. gemäß Abschnitt behandelt.
Der Reichswirtschaftsministerr
J. A.: Gabel.
14. Deutsche Reichsbank und Bankausweise [46371]. Monatsausweis
der Deutschen Golddiskontba vom 27. Februar 1943.
Aktiva. R. ℳ Kassenbestand (Deutsche u. ausländ. Zahlungs⸗ mittel, Gold) . Guthaben bei d. Reichs⸗ bank und auf Post⸗ scheckkonto... “““ Schatzwechsel und un⸗ verzinsl. Schatzanwei⸗ sungen des Reichs und der Länder.. Eigene Wertpapiere.. Kurzfällige Forderungen unzweifelhafter Bo⸗ nität und Liquidität egen Kreditinstitute Schuldner 178 230 544 Dauernde Beteiligung. einschl. der zur Be⸗ teiligung bestimmten Wertpapiere.. Sonstige Aktiva . Forderungen aus Kre⸗ diten gemäß Kredit⸗ abkommen Bürgschaftsforderungen R.ℳ 27 127 771,84
54 116 827
9 993 343 3 303 988 990
113 010 653
501,015
4 856 010 330 —
Passiva. Aktienkapital Gruppe A . 3B“ Vorzugsaktien.. Gesetzliche Rücklage.. Sonstige freie Rücklagen Gläubiger. Verpflichtungen aus Solawechseln.. Sonstige Passiva.. Verpflichtungen a. Kre⸗ diten gemäß Kredit⸗ abkommen ... Bürgschaftsverpflichtun⸗ gen Rℳ 27 127771,84
475 000 000 125 000 000 23 000 000 128 500 000 3 290 835 472
743 050 000
4 856 010 330,44 Eigene Indossamentsver⸗ R.ℳ bindlichkeiten.. 625 659,43 Bürgschaftsverpflichtungen gem. Kreditabkommen . 9 712 355,73 Termin⸗Devisen⸗Verpflich⸗ tungen 29 462 703,80 Berlin, den 5. März 1943. 9 Deulsche Golddiskontbant. 15. Verschiedene 8 Bekanntmachungen 146100] b Der bei dem Notar Dr. Freiherrn von Gersdorff in Breslau, Garten⸗ straße 60, am 15. April 1943 um 16 Uhr stattfindende Familientag der von Lippa’'schen Familienstiftung wird hierdurch einberufen. 86.
Berlin, den 2. März 19449. Der Kurator:
Johann Georag von Lippa.
3. Austauschlieferungen sind dem
4*
Erscheint an jedem Wochentag abends in einer Vollausgabe und in einer Ausgabe gella Soweit An Deutsche Sersseeseen und jen und † als amtliches — Z838 S.vy ve-e † ““ 8 8 1 5 vFe ezugspreis der Vollausgabe dure e Post mona 30 ℛ ℳ zuzügli 5 beis 8 bei der Anzeigenstelle monatlich 1,90 Mℳ. 8 v 68 Alle Druckaufträge sind auf einse Bezugspreis der Ausgabe ohne Zentralhandelsregisterbetlage durch die Post monatlich 2,— % zuzüglich Zustellgebühr, für Selbstabholer bei der Anzeigenstelle 2.2. ℳ. Alle Postanstalten nehmen Bestellungen an, in Berlin für
ohne Zentralhandelsregister P Preußische Staatsanze iger in Gesetz Verkündungsorgan bez
schtsveror Zustellgebühr, für Selbstab
monatlich 1,60 Selbstabholer die Anzeigenstelle 8W 8, Wilhelmstr. 32.
Fettdruck
Einzelne Nummern kosten 30 2 einzelne Beilagen 10 o. Einzelnummern werden
— 8228 be oder vorherige Einsendung des Betrages einschließlich des ortos abgege
breiten veae Zeile 1,10 2ℳ, einer dreigespaltenen 92 mm breiten Petit⸗Zeile
1,85 2. ℳ. — Anzeigen nimmt an die Anzeigenstelle Berlin 8W 68, Wilhelmstraße —
ren. Anzeigenpreis für den Raum einer fünfgespaltenen 55 mm
beschriebenem Papier völlig
einzusenden, insbesondere ist darin auch anzugeben, welche Worte etwa durch einmal unterstrichen) oder durch Sperrdruck (besonderer Vermerk am Nande) hervorgehoben werden sollen. — DBefristete Anzeigen müssen 3 Tage vor dem Einrückungstermin bei der Anzeigenstelle eingegangen sein.
Fernsprech⸗Sammel⸗Nr.: 19 33 33
Inhalt des amtlichen Teiles Deutsches Reich.
Ernennunger 1 nd sonstige Personalveränderungen. Anordnung über die Errichtung der Gemeinschaft Gebrauchs⸗ keramik. Vom 5. März 1943, nebst Satzung.
Anordnung des Generalbevollmächtigten für technische Nach⸗
richtenmittel betr. Verfügungsrecht über Fernsprechgerät Vom 27. Februar 1943. ekanntmachung über die Beglaubigung der Eindringkörper für die statischen Härteprüfverfahren nach Rockwell⸗C und Vickers. Vom 23. Februar 1943. 8
Bekanntmachung des Präsidenten der Bayerischen Versiche⸗ rungskammer über eine Aenderung der Satzung der Ver⸗
sorgungsanstalt der deutschen Bühnen.
Bekanntmachungen der Geheimen Staatspolizei Berlin, Karlsbad, Linz/Donau, und Troppau über die Einziehung von Vermögenswerten für das Reich.
Bekanntmachung über die Ausgabe des Reichsgesetzblatts, Teil 1, Nr. 22.
Amtliches Deutsches Reich
Der Führer hat dem Oberstleutnant a. D. Ernst von der Oelsnitz in Königsberg (Preußen) mit Urkunde vom 6. März 1943 die Goethe⸗Medaille für Kunst und Wissenschaft verliehen.
5 8 Anordnung über die Errichtung der Gemeinschaft Gebrauchskeramik 1 Vom 5. März 1943
Auf Grund des Gesetzes über die Errichtung von Zwangs⸗ kartellen vom 15. Juli 1933 — RGBl. I S. 488 —, der Verordnung über die Gemeinschaftswerke in der gewerblichen Wirtschaft vom 4. September 1939 — RGBl. I S. 1621 — und der Marktaufsichtsverordnung vom 20. Oktober 1942 — RBl. I S. 619 — ordne ich an:
§ 1
(1) Die Hersteller von Haushalts⸗, Gebrauchs⸗ und Zier⸗ b aus keramischen Massen sowie die keramischen Malereien gehören der Gemeinschaft Gebrauchskeramik an.
(2) Als Haushalts⸗, Gebrauchs⸗ und Ziergegenstände aus keramischen Massen im Sinne dieser Anordnung sind ins⸗ besondere Porzellan, Steingut, Feinsteinzeug, Braun⸗ und Buntgeschirr, graublaues und braunes Steinzeug, Terrakotta, poröse Tonwaren und dergleichen zu verstehen. Hersteller von elektrotechnischen, technischen und chemisch⸗technischen Gegenständen aus keramischen Massen, von sanitärkerami⸗ schen Erzeugnissen, keramischen Platten, Ofenkacheln, Kachel⸗ öfen, Baukeramik, Schleifmitteln und Dentalporzellan ge⸗ hören der Gemeinschaft Gebrauchskeramik nicht an.
(3) Ueber die Zugehörigkeit zur Gemeinschaft Gebrauchs⸗ keramik entscheidet in Zweifelsfällen der Reichswirtschafts⸗ minister.
(1) Die Gemeinschaft Gebrauchskeramik ist rechtsfähig; sie ist eine juristische Person des privaten Rechts.
(2) Die Rechtsverhältnisse der Gemeinschaft Gebrauchs⸗ keramik und die Rechtsverhältnisse ihrer Mitglieder bestim⸗ men sich nach dieser Anordnung und der “ Die Satzung ist Bestandteil dieser Anordnung und kann nur mit Zustimmung des Reichswirtschaftsministers geändert werden.
Die Mitglieder sind an die Weisungen der Gemeinschaft ebrauchskeramik gebunden. § 4
11) Mit dem 31. März 1943 werden mit der Gemeinschaft Gebrauchskeramik unter Ausschluß der Liquidation ver⸗ einigt: — a) der Verband Deutscher Porzellangeschirrfabriken G. m. b. H., Berlin, der Verband Deutscher Fabriken für Gebrauchs⸗, Zier⸗ und Kunstporzellan und Keramik G. m. b. H., Weimar, der Verband Deutscher Keramischer Malereien e. V., Weimar, der Steingutverband e. V., Berlin, 1 der Verband Westdeutscher Feinsteinzeug⸗Fabriken e. V., Höhr⸗Grenzhausen, der Verband der Deutschlands, Köln, der Reichsverband der deutschen Tonwarenfabrikanten und Kunsttöpfereien e. V., Berlin, der Reichsverband der Tonwarenfabriken für Gärtnerei⸗ bedarf e. V., Berlin, — der Verband der Industrie poröser Tonwaren e. V., Berlin, der Verband der Krugfabrikanten des Unterwesterwald⸗ kreises e. V., Ransbach, ]) der Verband der Westerwälder Tonpfeifenindustrie e. V., Höhr⸗Grenzhausen. (2) Rechte und Verbindlichkeiten der im Absatz 1 un
8
Grau⸗blauen Steinzeugindustrie
(3) Der Sitz der Gemeinschaft ist Weimar.
8* 8 11““
Verlin, Montag, den 8. März, abends 1
a bis 1 genannten Organisationen gehen auf die Gemein⸗ schaft Gebrauchskeramik über.
(3) Marktregelnde Vereinbarungen, die von den im Ab⸗ satz 1 unter a bis 1 genannten Organisationen mit im Deut⸗ schen Reich ansässigen marktregelnden Verbänden oder geschlossen worden sind, treten mit dem 30. Juni 1943 außer Kraft. 8 8
§ 1 (1) Mit dem 31. März 1943 treten außer Krafte a) die Anordnung über den Absatz von Geschirr⸗ und Zier⸗ gegenstönden aus Porzellan vom 15. April 1941 — DRA. Nr. 89 vom 18. April 1941 — und ie 2. Anordnung über den Absatz von Geschirr⸗ und Ziergegenständen aus Porzellan vom 29. Juni 1942 — DRA. Nr. 153 vom 3. Juli 1942 —, b) die Anordnung über den Absatz von Geschirr⸗ und Zier⸗ egenständen aus Steingut vom 27. Mai 1940 — DRA. Nr. 123 vom 29. Mai 1940 —, ie 2. Anordnung über den Absatz von Geschirr⸗ und Ziergegenständen aus ö“ vom 5. Februar 1942 — DRA. Nr. 32 vom 7. Februar 1942 — und die 3. Anordnung über den Absatz von Geschirr⸗ und Ziergegenständen aus Steingut vom 29. Juni 1942 1 — DRA. Nr. 152 vom 2. Juli 1942 —,
c) die Anordnung über den Absatz von Geschirr⸗ und Zier⸗ gegenständen aus keramischen Massen vom 17. Februar
1942 — DRA. Nr. 42 vom 19. Fehruar 1942 — und die 2. Anordnung über den Absatz von Geschirr⸗ und Ziergegenständen aus keramischen Massen vom 29. Juni 1942 — DRA. Nr. 153 vom 3. Juli 1942 —.
Die marktregelnden Zusammenschlüsse, die durch diese Anord⸗ nungen gebildet worden sind, werden zum gleichen Zeitpunkt aufgelöst.
(2) Verpflichtungen, welche für Mitglieder der Gemein⸗ schaft Gebrauchskeramik auf Grund ihrer Zugehörigkeit zu den im Absatz 1 genannten marktregelnden Zusammenschlüssen bestanden, bleiben nach Auflösung dieser Zusammenschlüsse gegenüber der Gemeinschaft Gebrauchskeramik so lange be⸗ stehen, als sie von dieser nicht abgeändert oder aufgehoben werden.
(3) Die Vermögensrechte sowie die vermögensrechtlichen Forderungen und Verpflichtungen der in Absatz 1 genannten Zusammenschlüsse gehen mit deren Auflösung auf die Ge⸗ meinschaft Gebrauchskeramik über.
§ 6 Diese Anordnung tritt zwei Wochen nach der Verkündigung in Kraft. Berlin, den 5. März 1943. Der Reichswirtschaftsminister. J. V.: Dr. Landfried.
Seatzung der Gemeinschaft Gebrauchskeramik
§ 1 Rechtsform und Sitz—
(1) Die Hersteller von Haushalts⸗, Gebrauchs⸗ un ier⸗ gegenständen aus keramischen Massen sowie die keramischen Malereien schließen sich zu der „Gemeinschaft Gebrauchs⸗ keramik“ (Gemeinschaft) zusammen.
(2) Als Haushalts⸗, Gebrauchs⸗ und Ziergegenstände aus keramischen Massen im Sinne dieser Satzung 8 insbesondere Porzellan, Steingut, Feinsteinzeug, Braun⸗ und Buntgeschirr, graublaues und braunes Steinzeug, Terrakotta, poröse Ton⸗ waren und dergleichen zu verstehen.
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“ Aufgaben .“ . (1) Die Gemeinschaft hat die Aufgabe, eine umfa Marktregelung auf dem Gebiete der Haushalts⸗, Gebrauchs⸗ und Zierkeramik durchzuführen, insbesondere wird die Ge⸗ meinschäft auf folgenden Gebieten tätig sein:
a) Regelung der Preise und Verkaufsbedingungen für das
In⸗ und Ausland, 1 6 Festlegung der Verkaufssortimente,
Lenkung des Absatzes und Verteilung der Erzeugnisse, Vereinbarungen mit Händlern und sonstigen üb
e) Vereinbarungen mit Unternehmungen und Zusammen⸗ schlüssen in anderen Ländern,
†) Förderung neuer technischer Verfahren und leistungs⸗ steigernder Maßnahmen,
g) Interessenausgleich zwischen den Mitgliedern,
h) Erfüllung von Aufgaben, die der Gemeinschaft durch eine amtliche Stelle oder die zuständige Gliederung der Orga⸗ nisation der gewerblichen Wirtschaft zugewiesen werden.
(2) Maßnahmen, die eine Lenkung des Absatzes im Wege
des zentralen Verkaufs bezwecken (Absatz 1 c), bedürfen der
besonderen Genehmigung des Reichswirtschaftsministers.
8 8 b
Organe
Die Organe der Gemeinschaft sind 1. das Präsidium, 2. die Ausschüsse,
nehmern,
Reichsbankgirokonto Berlin, Konto Nr. 1/1913 Postscheckkonto: Berlin 418 21
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1943
§ 4 8 Das Präsidium
(1) Das Präsidium besteht aus dem Vorsitzer, zwei Stell⸗ vertretern des Vorsitzenden und bis zu 12 weiteren Mit⸗ gliedern. Die Mitglieder des Präsidiums werden vom Reichs⸗ wirtschaftsminister bestellt und abberufen. Vorschläge für die Berufung des Präsidiums werden vom Leiter der Wirtschafts⸗ Keramische Industrie und vom Reichsinnungsmeister es Töpfer⸗ und Ofensetzerhandwerks dem Reichswirtschafts⸗ minister vorgelegt.
(2) Das Präsidium ist für die Erfüllung der Aufgaben der
Gemeinschaft verantwortlich und trifft sämtliche hierzu er⸗ Es erläßt insbesondere die Wei⸗
forderlichen Maßnahmen. sungen der Gemeinschaft an die Mitglieder. Zu Aenderungen dieser Satzung bedarf das Präsidium der Genehmigung des Reichswirtschaftsministers. 1
(3) Das Präsidium kann einzelne seiner Befugnisse auf den Vorsitzer oder die gemäß § 5 zu bildenden Ausschüsse über⸗ tragen.
(4) Das Präsidium wird vom Vorsitzer nach Bedarf mit angemessener Frist einberufen. Die Einberufung muß er⸗
folgen, wenn drei Mitglieder oder einer der Stellvertreter des
Vorsitzers es verlangen. (5) Das Präsidium ist ohne Rücksicht auf die Zahl der Er⸗ schienenen beschlußfähig.
so entscheidet der Vorsitzer.
(6) Ueber die Beschlüsse des Präsidiums ist eine Nieder⸗ die der Vorsitzer unterzeichnet. Die Stellungnahme der Mitglieder des Präsidiums ist auf Wunsch
schrift aufzunehmen,
zu Protokoll zu nehmen.
(7) Der Vorsitzer vertritt die Gemeinschaft gerichtlich und außergerichtlich. Er hat die Stellung eines gesetzlichen Ver⸗
treters.
§ 5 X“ ““ Das Präsidium bildet nach Bedarf, insbesondere zur Be
handlung fachlicher Angelegenheiten aus geeigneten Persön⸗
lichkeiten des Mitgliederkreises Ausschüsse und legt deren Ge⸗
schäftsordnung fest. Diese Ausschüsse sind dem Präsidium fü
ihre Tätigkeit verantwortlich. 8 3 8 6 C11“X“ Die Geschäftsführug Die Geschäftsführung besteht aus einem oder mehreren Ge schäftsführern. Die Geschäftsführer werden vom Vorsitzer bestellt und abberufen. Die Geschäftsführung führt die Ge⸗
schäfte nach den ihr vom Vorsitzer gegebenen Weisungen.
§ 7 Pflichten der Mitglieder Die Mitglieder sind verpflichtet, die von der Gemeinschaft gegebenen Weisungen zu befolgen. Sie haben der Gemeinschaft alle zur Erfüllung ihrer Aufgaben notwendigen Angaben zu machen. Die Mitglieder haben sich allen erforderlichen Nach⸗ prüfungen durch Angestellte der Gemeinschaft oder von ih beauftragte öffentlich bestellte Wirtschaftsprüfer zu unter werfen, insbesondere jederzeit Einsicht in ihre Geschäftsbücher sonstigen Unterlagen und Betriebseinrichtungen zu gestatten
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Beiträge und Umlagen Die zur Erfüllung der Aufgaben der Gemeinschaft erforder 1 lichen finanziellen Mittel werden in Form von Beiträgen oder Umlagen von den Mitgliedern erhoben. Die Beiträge und Umlagen sollen von den fachlichen Gliederungen der Organi sation der gewerblichen Wirtschaft möglichst zugleich mit deren Beiträgen eingezogen werden. Verbandsstrafe (1) Jedes Mitglied der Gemeinschaft hat für Zuwiderhand⸗ lungen gegen die Vorschriften dieser Satzung und die auf Grund dieser Satzung von der Gemeinschaft gegebenen We sungen unbeschadet der Ahndung durch Gerichte oder ander staatliche Stellen eine Verbandsstrafe zu entrichten. (2) Die Höhe der Verbandsstrafe ist unbegrenzt. Sie wird durch die Spruchstelle der Gemeinschaft unter Berücksichtigun der durch die Zuwiderhandlung herbeigeführten Störung ode Gefährdung der Marktregelung festgesetzt. (3) Die Spruchstelle der Gemeinschaft besteht aus einem Obmann und zwei Beisitzern, die vom Präsidium bestellt wer⸗ 882 Das Präsidium erläßt die Geschäftsordnung der Spruch⸗ stelle. 8 (4) Gegen die Entscheidung der Spruchstelle können sowohl das Mitglied als auch die Gemeinschaft innerhalb einer Frist von vier Wochen nach Zustellung unter Ausschluß des Rechts⸗ weges Klage beim Schiedsgericht der Gemeinschaft erheben. Im Falle der Nichtbezahlung einer festgesetzten Verbands⸗ strafe ist die Gemeinschaft gleichfalls zur Erhebung der Klage vor dem Schiedsgericht berechtigt. .
86 8 2. 8
Ist bei Meinungsverschiedenheiten 8 innerhalb des Präsidiums keine Uebereinstimmung zu erzielen,
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