1943 / 55 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 08 Mar 1943 18:00:01 GMT) scan diff

W11“ Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 55 vom 8. März 1943. S. 2

Schiedsgericht 8 ““ u5f.

(1) Für Entscheidungen über Klagen gemäß § 9 Abfatz 4 sowie zur Entscheidung sämtlicher sich aus dieser Satzung er⸗ gebenden Streitigkeiten zwischen einzelnen Mitgliedern der Gemeinschaft und der Gemeinschaft ist unter Ausschluß des ordentlichen Rechtsweges das Schiedsgericht der Gemeinschaft zuständig, soweit nicht in zwingenden Rechtsvorschriften die Zuständigkeit anderer Instanzen angeordnet ist.

(2) Das Schiedsgericht besteht aus drei Schiedsrichtern, die vom Leiter der Reichswirtschaftskammer bestellt werden.

(3) Soweit nach den Vorschriften der Fwekeeh er daes die ordentlichen Gerichte zur Mitwirkung in ieds⸗ oder Vollstreckungsverfahren berufen sind, soll das Amts⸗ oder Landgericht Weimar zuständig sein.

(4) Das Schiedsgericht entscheidet nach villisem Ermessen, wem die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen sinrrdd.

§ 11

Schweigepflicht Die Mitglieder des Präsidiums, der Ausschüsse und der Geschäftsführung sind verpflichtet, über die Einrichtungen und Betriebsverhältnisse, die ihnen in Ausübung ihrer Befugnisse zur Kenntnis kommen, Verschwiegenheit zu bewahren und sich der Verwertung der Geschäfts⸗ und Betriebsgeheimnisse zu enthalten. Beauftragte und Angestellte der Gemeinschaft sind entsprechend zu verpflichten. 1““ 8 § 12 8 Schuldenhaftung Für die Verbindlichkeiten der Sa haftet das Ver⸗ mögen der Gemeinschaft; soweit die Gläubiger daraus nicht be⸗ friedigt werden können, muß der e durch Umlagen aufgebracht werden. Ausgeschiedene Mitglieder haften für die bis zu ihrem Ausscheiden umgelegten Beträge. Die Haftung der Mitglieder ist auf das Vermögen ihrer Betriebe beschränkt, in denen Haushalts⸗, Gebrauchs⸗ oder Zierkeramik hergestellt wird

Anordnung

des Generalbevollmächtigten für technische Nachrichtenmittel betr. Verfügungsrecht über Fernsprechgerät Vom 27. Februar 1943

Auf Grund der Verordnung zur Durchführung des Vier⸗ e balplans vom 18. Oktober 1936 (RGBl. I S. 887) und des mir mit dem 27. April 1939 von dem Herrn Beauf⸗ tragten für den Vierjahresplan erteilten Auftrages 88 ich im Einvernehmen mit dem Herrn Reichspostminister folgende Anordnung: 8

1. Das Reichspostzentralamt in Berlin⸗Tempelhof, Zentral⸗ stelle für Nebenstellenanlagen, hat das Recht, zur Deckung des kriegswichtigen Bedarfs zu verlangen, da 1

Geräte für Nebenstellenanlagen und Privatfernmelde⸗ anlagen, die für kriegswichtige Zwecke nicht oder nicht voll eingesetzt sind, an andere abgegeben werden. Dies gilt nicht für Anlagen der Wehrmacht. 8

2. Dem Recht unterliegen

a) in Betrieb befindliche Anlage/, 1 b) stillgelegte Anlagen, c) nicht eingebaute Anlagen.

3. Eine Mindestüberlassungsdauer nach Fernsprechrecht oder vertragliche Bindungen zwischen dem Inhaber der Anlage und anderen stehen dem Recht nicht entgegen. 8

4. Bei Anlagen, die Eigentum des Benutzers sind, erhält der Benutzer eine Entschädigung in Höhe des Zeitwerts. Im übrigen wird keine Entschädigung gewährt. 6“

5. Bei Anlagen, die für kriegswichtige Zwecke nicht voll eingesetzt sind, sind die Gerate ebzuge en, sobald in dem nötigen Umfang Ersatz gestellt ist. Für die Ersatzanlagen gelten die allgemeinen Bedingungen.

6. Zur Regelung von Einzelheiten werden Durchführungs⸗ bestimmungen erlassen. Der Generalbevollmächtigte für technische Nachrichtenmittel.

Fellgiebel, General der Nachrichtentruppe.

Bekanntmachug

über die Beglaubigung der Eindringkörper für die statischen Färteprüfverfahren nach Rockwell⸗0 und Vickres Vom 23. Februar 1943

Auf Grund des § 9 Abs. 1 der Zweiten Verordnung des Rerphvirischaftemänisters zur Ergänzung des Maß⸗ und Eich⸗ rechts vom 30. November 1942 (RGBl. I S. 669) wird be⸗ kanntgegeben:

1. Eindringkörper aus Diamant mit Halter

a) für das statische Härteprüfverfahren nach Rock⸗

well⸗C, die den im jeweils gültigen Normblatt

(z. Z. DIN Vornorm 50 103, Ausgabe März 1942) ent⸗

8 haltenen Bedinqungen entsprechen, b) für das statische Härteprüfverfahren nach Vickers, b 8. mit 88 8. Normblatt (z. Z. DIN Vornorm DVM 133, Ausgabe Februar 1940) ver⸗ öffentlichten Ausführungsform übereinstimmen, werden zur Beglaubigung durch die Physikalisch⸗Technische Reichsanstalt zugelassen.

2. Eindringkörper, die den normenmäßigen Anforderungen genügen, erhalten an dem Halter die laufende Nummer, das Beglaubigungszeichen der Physikalisch⸗Technischen Reichs⸗ anstalt und das Jahreszeichen (die beiden letzten Ziffern der Jahreszahl in Schildumrahmung), z. B. in der Form

1AX“

u diesem Zweck muß auch der nicht als Schaft ausgebildete Lar 8 S eine blanke, metallisch reine Oberfläche be⸗ sitzen. 1 8

Die Beglaubigungsgebühr beträgt

a) für die Feststellung, ob die Istwerte der normenmäßig

festgelegten Bestimmungsgrößen 832 der zu⸗ lässi 8 1 n vom Sollwer

11“

b) für die zahlenmäßige Angabe der Istwerte

des Präsidenten der Bayer. Versicherungskammer über eine Aenderung der Satzung der F ʒ der deutschen Bühn

Die Rückgabegebühr für nichtbeglaubigungsfähige Eindring⸗ körper beträgt ür die Prüfung nacha . 2,00 Rℳ, ür die Prüfung nach b . . . . . . . 3,00 „. Berlin⸗Charlottenburg, den 23. Februar 1943. Der Präsident der Physikalisch⸗Technischen Reichsanstalt. J. V.: Dr. K. Möller.

—— 8

8

2

Bekanntmachung 8

hnen

Der Satzung der Versorgungsanstalt der deutschen Bühnen 8 95. Februar 1938/30. Juni 1939 (Reichs⸗ anzeiger 1938 Nr. 70/1940 Nr. 6) füge ich mit Wirkung vom 1. April 1940 nachstehenden § 52 an. Der Verwaltungsrat wurde gehört. Der Herr Reichsminister für Volksaufklärung und Propaganda hat die Satzungsänderung im Einver⸗ nehmen mit dem Herrn Reichsminister des Innern und dem Herrn Reichswirtschaftsminister mit rlaß vom 19. Januar 1943 Nr. GRK 20 000 26/42/16 a 1—1 genehmigt. 8

§ 52 Weitere Gebietsteile

Mit dem Tage des Inkrafttretens der in § 1 Abs. 2 an⸗ eführten Tarifordnung in weiteren Gebietsteilen gilt die atzung auch in . Gebieten. Der Präsident der Ver⸗ sicherungskammer erläßt die Uebergangsbestimmungen im Einvernehmen mit dem Sondertreuhänder der Arbeit für die kulturschaffenden Berufe und dem Präsidenten der Reichs⸗ theaterkammer. 1 1X“ München, den 4. März 1943.

Der Präsident der Bayer. Versicherungskammer.

Dr. Kollmann.

Bekanntmachung

Auf Grund des § 1 des Gesetzes über die Einziehung kom⸗ munistischen Vermögens vom 26. Mai 1933 RGBl. I. S. 293 in Verbindung mit dem Gesetz über die Einziehung volks⸗ und staatsfeindlichen Vermögens vom 14. Juli 1933 RSBl. I S. 479 —, dem Runderlaß des Reichsministers des Innern vom 14. Juli 1942 1 90342 5400 MBli. vom 22. Juli 1942, S. 1481 über die Aenderung der Zu⸗ ständigkeit bei der Einziehung kommunistischen Vermögens in Berlin und dem Erlaß des Führers und Reichskanzlers über die Verwertung des eingezogenen Vermögens von Reichs⸗ feinden vom 29. Mai 1941 RGBl. 1 S. 303 wird das inländische bzw. hinterlassene Vermögen der nachstehenden Personen zugunsten des Deutschen Reiches eingezogen:

1. Bindiger, Samuel Israel, geb. am 24. 10. 1893 in Dutsche, zuletzt wohnhaft gewesen in Berlin N 54, Linien⸗ straße 64,

2. Bindiger, Jetti Sara, geb. Fessel, geb. am 8. 9. 1889, zuletzt wohnhaft gewesen in Berlin N 54, Linienstr. 64,

3. Bindiger, Josef Israel, geb. am 10. 4. 1928 in Berlin, zuletzt wohnhaft gewesen in Berlin N 54, Linienstr. 64,

4. Dingfelder, Gertrud Sara, geb. am 12. 10. 1904, zuletzt wohnhaft gewesen in Berlin W 50, Regensburger Straße 32,

5. Dingfelder, Selma Sara, geb. Elsberg, geb. am 22. 4. 1878, zuletzt wohnhaft gewesen in Berlin W 50, Regensburger Str. 32,

6. Goldstein, Alice Sara, geb. Golschiner, geb. am 11. 5. 1897, zuletzt wohnhaft gewesen in Berlin⸗Wil⸗ mersdorf, Prinzregentenstr. 6 bei Sommerfeld,

7. Mark, Käthe Sara, geb. am 16. 8. 1883 in Benkowich, zuletzt wohnhaft gewesen in Berlin⸗Halensee, Eisenzahn⸗ straße 64, .

8. Mosbach, Gustav Israel, geb. am 1. 8. 1907 in Werl, zuletzt wohnhaft gewesen in Berlin W 15, Hohenzollern⸗ damm 4,

9. Mosbach, Edith Sara, geb. Spiegel, geb. am 2. 3. 1913 in Hannover, zuletzt wohnhaft gewesen in Berlin W 15, Hohenzollerndamm 4, -

10. Papisch, Fanny Sara, geb. Epstein, geb. am 16. 3. 1889 in Frankfurt/ M., zuletzt wohnhaft gewesen in Ber⸗ lin⸗Halensee, Küstriner Str. 24, 3

11. Ploschitzki, Moritz Israel, geb. am 29. 8. 1877 in Seehesten, zuletzt wohnhaft gewesen in Berlin⸗Wilmers⸗ dorf, Gieselerstr. 21,

12. Ploschitzki, Lina Sara, geb. Freyer, heare 60 8. 8. 1887 in Schwersenz, ved ge , gewesen in Berlin⸗ Wilmersdorf, Gieselerstr. 21,

13. Wilmfcsge,g 8 Israel, geb. am 19. 4. 1925 in Chemnitz, zuletzt wohnhaft gewesen in Berlin⸗Wilmers⸗ dorf, Gieselerstr. 21, .

14. Ploschitzki, Ursula Sara, geb. am 21. 2. 1923 in Chemnitz, zuletzt wohnhaft gewesen in Berlin⸗Wilmers⸗ dorf, Gieseberstt A,

15. Allenstein, Anneliese Sara, geb. Cassel, „geb. am

12. 8. 1910 in Spandau, zuletzt wohnhaft gewesen in Berlin W 30, Bayreuther Str. 31 bei Cassel, .

16. Blumenfeld, Hella Sara, geb. am 31. 7. 1923 in Berlin, zuletzt wohnhaft gewesen in Berlin⸗Schöneberg, Schwäbische Str. 18 bei Lewy,

17. Hirsch, Alice Sara, geb. Matzdorf, geb. am 19. 7. 1897

in Berlin, zuletzt wohnhaft gewesen in Berlin NW 87, Solinger Str. 8. 1 18. Fewensohn Julius Israel, geb. am 1. 12. 1882 in Schivelbein, zuletzt wohnhaft gewesen in Berlin⸗Tempel⸗ hof, Werder Str. 4, bei Leisersohn,

19. Lewinsohn, Gerda Sara, geb. Bolley, geb. am 9. 11.

1909 in Berlin, zuletzt wohnhaft gewesen in Berlin⸗

Tempelhof, Werderstr. 4 bei Leisersohn.

Berlin, den 4. März 1943. I“

Geheime Staatspolizei. Staatspolizeileitstelle Berlin. 1“ S. V: I

8 Bekanntmachung

der Personen:

Das gesamte im Sudetengau befindliche Vermögen folgen⸗

1. des Protektoratsangehörigen Anton Krejci, geb. am

eb. am 27. 3. 1904 in Lomicka, beide früher wohnhaft in

Feen Nr. 315, jetzt wohnhaft in Brandeis a. d. Elbe.

Protektorat, 1 8 15 des Juden Franz Israel Allers, geb. am 6. 8. 1905 in

Karlsbad, früher wohnhaft gewesen in Karlsbad, Villa

„Tizian“, Strobelberger Straße, jetzt unbekannt,

der Jüdin Therese Sara Buxbaum, geb. Buxbaum,

geb. am 4. 1. 1860 in Luck, früher wohnhaft in Schön⸗.

wald, Kr. Aussig, jetzt im Judenasyl Theresienstadt, . der Jüdin Berta Sara Pick, geb. am 4. 7. 1885 in

Massaberg, früher wohnhaft in Theusing Nr. 36, jetzt

unbekannt, der Juden Felix Israͤel Adler, geb. am 29. 5. 1922.

in Tachau, zund Heinrich Isfrael Adler, geb. am 5. —8

1927 in TaHau, beide früher wohnhaft gewesen in Tachau

Nr. 9, jetzt unbekannt, der e Arnold Israel Epstein, geb. am 1. 3. 1884

in aaz, Fritz Ilrael Kleiner (Personalien unbe⸗ kannt), Ida Sara Fischl, geb. am 18. 3. 1871 in Ra⸗

konitz, und Emma Sara Spitz, geb. Epstein, geb. am

21. 4. 1882 in Saaz, früher wohnhaft in Saaz, jetzt⸗

unbekannt, ,

des Juden Dr. Hans Israel Klein „geb. am 5. 6. 1906

in Prag, früher wohnhaft in Bischofteinitz, jetzt un⸗

bekannt, *

des Juden Oskar Israel Basch, geb. am 7. 4. 1890 in Chodau, früher wohnhaft in Chodau Nr. 34, jetzt un⸗ bekannt, .

des Juden Dr. Abraham Israel Weisz, prakt. Arzt, geb. am 6. 9. 1902 in Palow / Ungarn, früher wohnhaft in Chotieschau Nr. 244, Kreis Mies, jetzt unbekannt, der Jüdin Martha Sara Böhm geb. Wilhelm, geb. am 28. 2. 1899 in Stankau, früher wohnhaft in Tuschkau Nr. 12, jetzt unbekannt, 88

der Jüdin Berta Sara Mayer, geb. am 18. 4. 1863 in Tachau, früher wohnhaft in Karlsbad, Hirschensprung⸗ zeile 2, jetzt unbekannt,

der Jüdin Valentina Sara Kraus geb. Gerber, geb.

am 4. 1. 1902 in Wilkischen, früher wohnhaft in Wil⸗ kischen Nr. 20, Kreis Mies, jetzt unbekannt, der Jüdin Rosa Sara Horn, Personalien nicht fest⸗ stellbar, früher wohnhaft in Karlsbad, Morgenzeile, jetzt unbekannt, der Juden Paul Israel Löw, geb. am 27. 7. 1900 in Kleinschüttüber, Leo Israel Löw, geb. am 9. 6. 1902 in Kleinschüttüber, und Irma Sara Löw, geb. am 97. 11. 1906 in Swsr. e en alle 8 wohnhaft in Kleinschüttüber Nr. 53, Kreis Marienbad, jetzt unbe⸗ kannt,

der Jüdin Julie Sara Mandler, geb. am 3. 8. 1887

in Ronsperg, früher wohnhaft in Ronsperg, Kreis Bischofteinitz, jetzt unbekannt, des Juden Ludwig Israel Mautner, geb. am 8. 7. 1877 in Jitschin, und seiner Eehfrau Olga Sara Mautner, geb. Fischer, geb. am 17. 12. 1883 in Plana, beide früher wohnhaft in Königinhof’ Protektorat, jetzt unbekannt, und 3 1 .“ 1 17. das Vermögen der ehem. jüdischen Firma Textilco Löbl.

u. Co. in Asch 1 wird hiermit auf Grund der §§ 1, 3 und 4 der Verordnung über die Einziehung volks⸗ und staatsfeindlichen Vermögens in den sudetendeutschen Gebieten vom 12. Mai 1939 RGBl. I S. 911 in Verbindung mit dem Erlaß des Reichs⸗ ministers des Innern vom 12. Juli 1939 Ia 1594/39/3810 und dem Erlaß des Reichsstatthalters im Sudetengau vom 29. August 1939 III Wi/Jld Nr. 7126/39 zugunsten des Deutschen Reiches Reichsfinanzverwaltung ein⸗ gezogen.

Karlsbad, den 3. März 1943.

Geheime Staatspolizei. Staatspolizeistelle Karlsbad. 1““ 1““ 6 Verfügung

Auf Grund der Verordnung über die Einziehung volks⸗ und staatsfeindlichen Vermögens im Lande Oesterreich vom 18. Nenege 1938 RGBl. I S. 1620 in Verbindung mit dem Erlaß des Reichsstatthalters in Oesterreich vom 7. Februar 1939 B. Nr. S II G 41/V/39 und der Rund⸗ verfügung des Inspekteurs der Sicherheitspolizei und des SD in Wien vom 28. Juli 1939 B. Nr. S II. G 1084/39 wird das gesamte im Wirkungsbereich der bezogenen Ver⸗ ordnung befindliche Vermögen der Jüdin Dr. Renee Maria Krämer, geb. Brand, geboren am 21. 3. 1898 in Wien, röm. kath., verh., ungarische Staatsangehörige, früher in Wien IV, Prinz⸗Eugen⸗Straße 68, beschlagnahmt und zu⸗ gunsten des Deutschen Reiches, vertreten durch den Reichs⸗ minister der Finanzen, eingezogen.

Linz/Donau, den 6. März 1943.

Geheime Staatspolizei. Staatspolizeistelle Linz. Dr. Bast.

Bekanntmachung b Auf Grund der §§ 1, 3 und 4 der VO. über die Ein⸗ ziehung volks⸗ und staatsfeindlichen Vermögens in den sudeten⸗ deutschen Gebieten vom 12. Mai 1939 (RSBl. I S. 911) in Verbindung mit den Erlassen des Reichsministers des Innern vom 12. Juli 1939 1 a 1594/39/3810 und des Reichsstatt⸗ halters im Sudetengau vom 29. August 1939 III 7 Wi/Jd 7126/39 wird das gesamte Vermögen bzw. der gesamte Nachlaß folgender Personen: Richard Juliüs Benda, geb. am 7. 6. 1912 in Neutit⸗ .schein, ehem. wohnhaft in Neutitschein, verstorben am 19. 10. 1942, Leontine Sara Fränkel, geb. Rosenfeld, geb. am 7. 10. 1896 in Dohnan, Komitat Trensin, Slowakei, zuletzt wohnhaft in Wagstadt, jetzt angeblich im Paul Israel Geßler, geb. am 11. 8. 1885 in Jägerndorf, 8 Chen 1,3h achh in Jägerndorf, Göbelgasse Nr. 12, jetzt unbekannt, bn 18 B 6 89 ans Israel Geßler, geb. am 27. 11. 1883 in Jägerndorf, 8 88 in Jägerndorf, Göbelgasse 88 12, jetzt unbekannt, . Erwin Israel Knopf, geb. am 23. 10. 1905 in Prerau, ehem, wohnhaft in Schönbrunn/ Oder

der normenmäßig festgelegten Bestimmungs⸗ größe

u“

10. 7.1901 in Lipka, und seiner Ehefrau Marie Krejei,

unbekannt,

Wirtschaft des Auslandes

märkten das Land zu wachsenden Ausgaben im Zivilgütersektor zwinge. Früßere Mittel.

zu einem Fünftel. Auch im laufenden Jahre und, soweit voraus⸗

zusehen, auch in den kommenden Jahren werde daher ein Betrag von jeweils mindestens einer Milliarde auf dem Anleihewege auf⸗

8 chweizerischen Notenumlaufs Stellung. Ausweitung sich noch in verhältnismäßig bescheidenden

daß die Steigerung des Notenumlaufs die Preise in die Höhe ge⸗ und Wirkung verwechselt würden. Das Anziehen der Preise sei zunächst durch die steigenden Preise für Einfuhrwaren ausgelöst worden, die einen bestimmenden Anteil am schweizerischen Ge⸗ samtverbrauch gehabt hätten. nalen Handel und die wachsenden Schwierig rischen Binnenwirtschaft in der Preisgestaltung, der Versorgung Freaiseig erscheinen. Die

Währungspolitik zu treiben, die für die Schweiz günstige Voraus⸗

erfolgen können.

minister ermächtigt bur Finanzierung öffentlicher Arbeiten lang⸗ bs eine

herauszugeben.

der Arbeitsphasen erfolgen. Der Ausgabekurs wird 98,50, die Ver⸗

Anleihe ist auf 30 Jahre bemessen, doch ist ein vorzeitiges Rück⸗ kauszkazt zum ienwert do 1 Jazucr aig vorbehäten. e

. Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 55 vom 8. März 1943. S.

Elle Sarg Knopf, geb. Biermann, geb. am 15. 8. 1906 in Schönbrunn / Oder, ehem. wohnhaft in Schönbrunn / Oder, Nr. 235, jetzt unbekannt, Viola Sara Perl, geb. am 11. 12. 1877 in Neutitschein, ehem. wohnhaft in Neutitschein, Adolf⸗Hitler⸗Platz 6, Sophie Sara Weiß, geb. Strompf, geb. am 1. 6. 1880 in Wachtl, ehem. wohnhaft in Wachtl, Kr. Mährisch⸗ b Trübau, Nr. 183, jetzt unbekannt, hiermit zugunsten des Deutschen Reiches Reichsfinanzver⸗ waltung eingezogen. 5 1“ Troppau, den 5. März 1943.. u““ Geheime Staatspolizei. Staatspolizeistelle Troppau.

Bekanntmachung Die am 5. März 1943 ausgegebene Nummer 22 des Reichs⸗ gesetzblatts, Teil I, enthält: 1 Verordnung über die Zuständigkeit des Gemeindeunfallversiche⸗ rungsverbandes der Provinz Westsalen. Vom 13. Februar 1943. Anordnung über den Wortlaut der Ernennungsurkunden bei Er⸗

nennung und Beförderung von gefallenen, gestorbenen oder ver⸗ mißten Beamten. Vom 1. März 1943.

Anordnung über eine weitere Kürzung des Erholungsurlaubs der Beamten und Agestellten, im öffentlichen Dienst für das Ur⸗ laubsjahr 1943. Vom 2. 1943.

Anordnung über weitere Abkürzung des Vorbereitungsdienstes für Regierungsreferendare, die Kriegsteilnehmer sind. Vom 3. März 1943.

Umfang ½¾ Bogen. Verkaufspreis: 0,15 ℛℳ. Postbeförderungs⸗ gebühren: 0,03 Hℳ für ein Stück bei Voreinsendun - Postscheckkonto: Berlin 962 00.

Berlin NW 40, den 6. März 1943.

Reichsverlagsamt. J. V.: Stern.

MNrichtamtliches Deutsches Reich 1b

Der Königlich Bülgor sche Gesandte in Berlin, Her Slavtscho Sagoroff, ist nach Berlin zurückgekehrt und hat die Leitung der Gesandtschaft wieder übernommen.

Wirtschaftsteirn

Kriegswirtschaftlicher Totaleinsatz des Handels Dr. Hayler sprach in Wien

Ueber den kriegswirtschaftlichen Totaleinsatz sprach am Sonn⸗ abend vor Vertretern der Partei, des Staates und der Wiri⸗ schaft der Leiter der Reichsgruppe Handel, Dr. Franz Hayler. Er führte u. a. aus:

Der Handel war sich darüber immer klar, daß seine Viel⸗ gestaltigkeit, wie sie der hohe deutsche Lebensstandard und die deutsche Wirtschaft verlangt und hervorgebracht hat, bei einer längeren Kriegsdauer und bei einer Verschärfung der Krieg⸗ ührung nicht voll erhalten bleiben kann. Wenn sich daher die ührung des Reiches dazu entschloß, die nicht kriegswichtigen Betriebe stillzulegen, so ist dies nur die logische Konsequenz, die aus der Entwicklung des Krieges gezogen werden mußte. Es ist nicht zu verkennen, daß solche Maßnahmen für den einzelnen außerordentlich tief und hart sein können. In Wür⸗ digung dieser Tatsache wird daher auch nur in jenen Fällen ein⸗ de wo dem Ziel, das Kriegspotential zu erhöhen, gedient wird. Der Handel wird jede Maßnahme u““ und ertragen, die der Existenzkampf des deutschen Volkes fordert, und er ist bexeit, alles Notwendige zu unterstützen, um das beste Ergebnis Seae s Notwendig und selbstverständlich ist, daß die Still⸗ egung frei von allen Konkurrenz⸗ und Berufsgesichtspunkten und gerecht durchgeführt wird. Wichtig ist, daß jeder Betroffene die absolute Sicherheit hat, daß er nach dem Siege als 1 tändiger Unternehmer wieder an seinen früheren Platz zurückkehren kann. Dafür biete der Erlaß des Reichswirtschaftsministers die Garantie. Diese Rückkehr wird der Nationalsozialismus in jeder Weise er⸗ leichtern, und entsprechende Maßnahmen werden um so leichter möglich sein, weil nach dem Kriege eine öö ohne⸗ hin nicht von heute auf morgen wiederkehren kann, so daß genü⸗

gende Möglichkeiten vorhanden sind, in der Uebergangszeit von der Kriegs⸗ zur Friedenswirtschaft die jetzt stillgelegten Betriebe durch verschiedene Begünstigungen rasch wieder aufleben 5 lassen.

Die jetzigen Stillegungen dürften für den Handel keine Ab⸗ schlußaktion sein, er müßfe und werde vielmehr selbst die Form finden, sich an die Bedarfsdeckungswirtschaft des Krieges best⸗ möglich anzugleichen. So würden Spezialgeschäfte verschwinden, und ihre wenigen Waren können von Betrieben geführt werden, die bereits artverwandte Artikel verkaufen. Betriebszusammen⸗ legungen in Form von Arbeits⸗ und Kriegsverkaufsgemein⸗ schaften erscheinen hierfür geeignet und erstrebenswert. Dabei muß ein verantwortlicher Betriebsführer immer bestrebt bleiben, unter Berücksichtigung der Interessen der einzelnen Teilnehmer der Gemeinschaft die Versorgung der Bevölkerung und der Kriegs⸗ wirtschaft sicherzustellen. Fie sachlichen, rechtlichen und persön⸗ lichen Schwierigkeiten bei der Bildung solcher Verkaufsgemein⸗ schaften könnten naturgemäß nicht übersehen werden, doch seien sie mit gutem Willen durchaus zu überwinden. Bei der Beurtei⸗ lung der Stillegungsaktion müsse auch berücksichtigt werden, daß in Auswirkung der Steigerung der Kriegsproduktion die verfüg⸗ bare Warenmenge im Zivilgütersektor geringer werde, was zweifellos dazu führen würde, daß viele Betriebe notleidend werden. Wenn auch die Betriebsschließungen von vielen als große Härte angesehen werden, so dürfe man nicht vergessen, daß die angeordnete Schließung im Gegensatz zum Selbsterliegen des Betriebes infolge Warenmangels dem Inhaber die volle Betriebs⸗ substanz sichert.

Abschließend gab Dr. Hayler seiner Ueberzeugung Ausdruck, daß das deutsche Unternehmertum die Kraft hat, diesen im Inter⸗ esse des Volkes notwendigen Eingriff zu überwinden und auf dem Gebiete des Handels eine Form zu finden, die, dem totalen Krieg asee. höchste Leistung und besten Einsatz bei spar⸗ samstem Kräfteaufwand gewährleistet.

4

Generalversammlung der Schweizer Nationalbank

Bern, 7. März. Die 35. Generalversammlung der Schweizer Nationalbank eröffnete Präsident Bachmann mit einer Ansprache, in der er erklärte, daß die Trennung der Schweiz von den Welt⸗

Mehranbau und Arbeitsbeschaffung erforderten immer Die jährlichen Steuereinnahmen deckten die ahresausgaben des Bundes nur zu einem Viertel oder gar nur

ebracht werden müssen. Anschließend nahm der Präsident des Generaldirektoriums der Bank, Weber, zu dem Problem des r erklärte, daß seine 1 m renzen Feehen habe, betonte jedoch die Wichtigkeit der Intensivierung es bargeldlosen Zahlungsverkehrs. Die weitverbreitete Ansicht,

rieben habe, wies er mit der Erklärung zurück, daß dabei Ursache

Die 1S im internatio⸗ eiten der schweize⸗

und den öffentlichen Finanzen ließen, so stellte Weber anschlie⸗ end fest, keinen besonderen Optimismus hinsichtlich der Zukunft ötfer; 1 Die Notenbank sehe unter den heutigen erhältnissen in erster Linie ihre Aufgabe darin, eine Geld⸗ und

setzungen für die Erhaltung ihres Potentials und für ihre Mit⸗ arbeit bei der normaler zwischenstaatlicher Wirtschaftsbeziehungen s affen kann.

* Beschränkung der Kapitalerhöhung in Frankreich Vichy, 6. März. Ein Gesetz im frappüftschem Staatsanzeiger bestimmt, daß Kapitalerhöhungen nur mit Zustimmung des 0 3 erj n Die Erhöhungen. dürfen 1 Mi ranken jährlich nicht übersteigen. Ein weiteres Gese besaßt sich mit den Aktiengesellschaften und den Kommanditgefellsche ten auf Aktien. Für sie wird bestimmt, da sh nicht mehr als 10 % ihres eigenen Aktienkapitals in anderen Gesellschaften investieren dürfen.

8

Abschöpfung der Unternehmergewinne in der Slowakei

Preßburg, 6. März. In Kürze soll in der Slowakei eine Kriegssteuer eingeführt werden, durch welche die Gewinnstei erung der Unternehmungen erfaßt werden soll. Diese Steuer ist vor⸗ läufig nur für das Jahr 1948 gedacht und soll 80 bis 100 Mill. Ks. erbringen. Als erechnungsgrundlage wird der Unterschied beischen dem Unternehmensertrag des Jahres 1940 und dem des

res 1942 dienen. Der Steuersatz dürfte eine Höhe von 25 ℳ% erreichen.

Serbische Staatsanleihe zur Finanzierung öffentlicher Arbeiten Belgrad, 7. März. Der serbische Ministerrat hat den Finanz⸗

fristige Staatsschul bis zum Betrage von 1 Mrd. Dinar

Die Emission der Anleihe wird jeweils nach den Bedürfnissen

insung 4 ½ % betragen. Die Schuldscheine werden in Stücken zu 0 000, 100 000 und 1 Mill. Dinar ausgegeben. Die Laufzeit Fr

Neue ägyptische Baumwollanleihe

Rom, 7. März. Der ägyptische Finanzminister, Sidky Pascha, kündigte die Auflegung einer weiteren Baumwollanleihe in Höhe von 2 Millionen Aegypt. Pfund an, um durch Ankauf der unver⸗ kauft gebliebenen Baumwollager die auf den Baumwollpflanzern lastende schwere Krise lindern zu können.

Kanadas Wirtschaft nach dem Kriege der USu⸗Zollpolitik rettungslos ausgeliefert. k.gg. bemerkenswerte Stimme aus ttawa

Genf, 6. März. Der Ottawaer Korrespondent der „Christian Science Monitor“ nimmt in einem Artikel zu den Wirtschafts⸗ problemen Kanadas nach dem Kriege Stellung und schreibt u. a., daß Kanadas Wirtschaft größtenteils mit der Wirtschaft der Ver⸗ einigten Staaten zu Kriegszwecken verschmolzen wurde. Die Position Kanadas am Ende des Krieges werde daher außerordent⸗ lich schwierig sein. Der Schlüssel zur ganzen wirtschäaftlichen Zu⸗ kunft Kanadas liege in der amerikanischen Zollpolitik. Wenn die Vereinigten Staaten zu ihrer früheren Politik der hohen Zölle zurückkehren sollten, würde die kanadische Wirtschaft einen schreck⸗ lichen Schlag erleiden. Daher beobachte Kanada mit Unruhe die Anzeichen der USA⸗Welthandelspolitik. Es warte mit einem Ge⸗ fühl der ängstlichen Spannung auf die Entscheidung des Kon⸗ gresses über das Recht des Präsidenten, gegenseitige Handels⸗ abkommen abzuschließen.

uSn⸗Wirtschaftsimperialismus unter dem Deckmantel der Leih⸗ und Pachthilfe

Wie das USA⸗Informationsamt in einem Sonderbericht be⸗ kanntgibt, betrug die Leih⸗ und Pachthilfe der Vereinigten Staaten an Indien von März 1941 bis März 1943 295 000 Dollar. Zwei Drittel des geschickten Materials bestand aus aus⸗ gesprochenem Kriegsmaterial, der Rest aus Maschinen und Werk⸗ zeugen. Da Indien die Versorgungsquelle für die burmesische, chinesische und indische Front geworden ist, hat sich das Schwer⸗ gewicht des Leih⸗ und Pachtabkommens vollständig verschoben, und es werden Anstvengungen gemacht, den für die Transporte be⸗ nötigten Schiffsraum nach Möglichkeit weitgehendst auszunutzen bzw. einzusparen. Nachdem Indien im Rahmen des Leih⸗ und

achtprogramms sein Eisenbahnnetz und seine Hafenanlagen ver⸗ größert, Schiffe baut und ausbessert und Flugplätze, Schuppen, Krankenhäuser, Gefangenenlager und militärische Anlagen für die Streitkräfte der Vereinigten Nationen errichtet, sind nunmehr neue Leih⸗ und Pachtvorschläge eingebracht worden, um Indien in die Lage zu versetzen, selbst Munition und anderes Kriegsmaterial u produzieren und dadurch die Verschiffung einzuschränken. NRangel an Werkzeugmaschinen bildete bisher das größte Hinder⸗ nis für die Steigerung der indischen Produktion, diese und die 8 Rohstoffe sollen jetzt in verstärktem Maße geliefert erden. Indem die USA sich auf diese Weise in alle maßgebenden Ver⸗ kehrs⸗ und Industriezweige Indiens einschalten, verfolgen sie nur die allerorts unter dem Mantel der Leih⸗ und Pachthilfe geübte Praxis des Wirtschaftsimperialismus. England, das sich nach und nach nicht nur in seinen wirtschaftlichen Einflußgebieten, sondern auch in seinen ältesten v. wie Indien, an die Wand ge⸗ drückt sieht, erleidet hierbei neben der wirtschaftlichen Einbuße in Asien auch noch einen weiteren Prestigeverlust.

Folgen der Trockenheit in Argentinien Großzügiges Programm der Regierung zur Behebung von Notlagen Buenos Aires, 6. März. Dnfolge der Trockenheit wird die diesjährige Maisernte um rund drei Millionen Tonnen absinken. Die verdorrten Anbauflächen werden teilweise schon jetzt als Weideland verwendet. Infolgedessen werden viele Tausende von

u“ 38

Erntearbeitern Sho. Um der dadurch bedingten Notlage großer Bevölkerungskreise vorzubeugen, haben der Land⸗ wirtschaftsminister Videla und der Bautenminister Oria einen

Plan für die Wiederaufforstung bzw. für Wegebau und Bewässe⸗ rung ausgearbeitet. Das Ziel ist die anderweitige Einsetzung der Erntearbeiter, die Behebung der durch die Trockenheit hervor⸗ gerufenen Schäden und die Erschließung unbebauter Gebiete. Der Plan wird Staatspräsident Castillo beim nächsten Ministerrat unterbreitet.

1

Die Elektrolytkupfernotierung der Veremigung für deutsche Elektrolytkupfernotiz stellte sich laut Berliner Meldung des „D. N. B.“ am 8. März auf 74,00 E.ℳ (am 6. März auf 74,00 R. ℳ) für 100 kg. 1

Berichte von auswärtigen Devisenmärkten

Prag, 6. März. Geschlossen. (D. N. B.)

Budapest, 6. März. Geschlossen. (D. N. B.) 3

London, 6. März. (D. N. B.) New Yort 402,50 403,50, Paris —,—, Berlin —,—, Spanien (offiz.) 40,50, Montreal 4,43 4,47, Amsterdam —,—, Brüssel —,—, Italien (Freiv.) —,—, Schweiz 17,30 17,40, Kopenhagen (Freiv.) —,—, Stockholm 16,85 16,95, Oslo —,—, Buenos Aires (offiz.) 16,95 ¾ 17,13, Rio 83,64 ⅛, Schanghai —,—.

Amsterdam, 6. März. (D. N. B.) 12,00 Uhr; holl. Zeit.] Amtlich.] Berlin —,—, London —,—, New York —,—, Paris, —,—, Brüssel 30,11 30,17, Schweiz 43,63 43,71, Helsingfors

Kopenhagen —,—, Stockholm 44,81 44,90, Prag —,—.

Zürich, 6. März. (D. N. B.) 111,40 Uhr.] Paris 4,20, London 17,33, New York 4,31, Brüssel 69,25 B., Mailand 22,66 ½¼, Madrid 39,75 B., Holland 229 % B., Berlin 172,55, Lissabon 17,82 ½, Stockholm 102,66 ½, Oslo 98,62 ½ B., Kopenhagen 90,37 ½ B., Sofia 5,37 ½ B., Prag 17,30, Budapest 104,50 B., Zagreb 8,75 B., Athen —,—, Istanbul 3,37 ½ B., Bukarest 2,37 B., Helsingfors 877,50 B., Buenos Aires 101 %, Japan 101,00, Rio 22,50 B.

Kopenhagen, 6. März. (D. N. B.) London 19,34, New York 479,00, Berlin 191,80, Paris 10,85, Antwerpen 76,80, Zürich 111,25, Rom 25,35, Amsterdam 254,70, Stockholm 114,15, Oslo 18g e Helsingfors 9,83, Prag —,—, Madrid —,—. Alles Brief⸗ urse.

Stockholm, 6. März. (D. N. B.) London 16,85 G., 16,95 B., Berlin 167,50 G., 168,50 B., Paris —,—, G., 9,00 B., Brüssel —,— G., 67,50 B., Schweiz. Plätze 97,00 G., 97,80 B., Amsterdam —,— G., 223,50 B., Kopenhagen 87,60 G., 87,90 B., Oslo 95,35 G., 95,65 B., Washington 415,00 G., 420,00 B., Helsing⸗ fors 8,35 G., 8,59 B., Rom 22,00 G., 22,20 B., Prag —,—, Madrid —,—, Kanada 3,75 G., 3,82 B., Lissabon —,— G., 17,75 B., Buenos Aires 97,00 G., 100,00 B.

Oslo, 6. März. (D. N. B.) London —,— G.., 17,75 B., Berlin 175,25 G., 176,75 B., Paris —,— G., 10,00 B., New York —,— G., 440,00 B., Amsterdam —,— G., 235,00 B., Zürich 101,50 G., 103,00 B., Helsingfors 8,70 G., 9,20 B., Antwerpen —,— G., 71,50 B., Stockholm 104,55 G., 105,10 B., Kopenhagen 91,75 G., 92,25 B., Rom 22,20 G., 23,20 B.

(D. N. B.) Edelmetallbörse Sonn⸗

London, 6. März. abends geschlossen.

In Berlin festgestellte Notierungen für telegraphische Auszahlung, ausländische Gelbdsorten und Banknoten Telegraphische Auszahlung 8. März 5. März Geld Brief Geld Brief

sesopts (Alexandrien und atroo) ö.1 ͤägypt. Pfund Afghanistan [((abull 100 Afghani 18,79 18,83 18,79 18,83 Argentinien (Buenos Aires) . 1 Pap.⸗Pes. 0,588 0,592 0,588 0,592 Australien (Sidney) 1 austr. Pfund 18 gg kKae Belgien (Brüssebu. Antwetpen) 100 Belga 39,96 40,04 39,96 40,04 Brasilien (Rio de Janeiro) 1 Cruzeiro Lgs Britisch⸗Indien (Bombay⸗Cal⸗ 3 cutta). 100 Rupien Lcgeh Bulgarien (Sofia) 100 Lewa 3,047 3,053 3,047 3,053 Dänemark (Kopenhagen) 100 Kronen 52,15 52,25 52,15 52,25 England (London)) 1P engl. Pfund Finnland (Helsinki) 1100 finn. 5,06 5,07 5,06 5,07 Frankreich (Pari)) 1100 Frs. Griechenland (Athen)) 1100 Drachmen 1,668 1,672 1,668 1,672 Holland (Amsterdam u. Rotter⸗ . ““ . 100 Gulden 132,70 132,70 132,70 132,70 Fran (Teheran) 100 Rials 14,59 14,61 14,59 14,61 Island (Reykjavik) 100 isl. Kr. 38,42 38,50 38,42 38,50 Italien (Rom und Mailand) 100 Lire 13,14 13,16 13,14 13,16 1e. (Tokio und Kobe) 1 Yen 0,585 0,587 0,585 0,587 banada (Montreal) 1 kanad. Dollax Kroatien (Agram) 100 Kuna 4,995 5,005 4,995 5,005 Neuseeland (Wellington) 1 neuseel. Pfb. Norwegen (Oslo) 100 Kronen 56,76 56,88 56,76 56,88 Portugal (Lissabon).. 100 Escudo 10,19 10,21 10,19 10,21 Rumänien (Bukarest) 1100 Lei Fneen (Stockholm u. Göte⸗ org 100 Kronen 59,46 59,58 59,46 59,58 Schweiz (Zürich, Bafel und 1 1 8 B. 100 Frs. 57,89 58,01 57,89 58,01

ern

Serbien (Belgrad) 100 serb. Dinar 4,995 4,995 5,005 Slowakei (Preßburh), 100 slow. Kr. 8,591 8,591 8,609 Spanien (Madrid u. Barcelona) 100 Pesetas 23,565 23,565 283,605 Südafrikanische Union (Pretoria

und Johannisburg) 1 südafr. Pfvd. Türkei (Istanbul) ö 1 türk. Pfund 1,978 1,978 1,982 Ungarn (Budapest) .100 Pengö Uruguay (Montevideo) 1 Goldpeso 1,199 1,199 1,201 Verein. Staaten von Amerika (New YNork))) ESses, 1 Dollar

Für den innerdeutschen Verrechnungsverkehr gelten folgende Kurse: 3 Geld Brie

England, Aegypten, Südafrikanische UnionV 9,89 8 Frankreich ““ „„ v, 4,995 5,005 Australien, Neuseelaod öHVHböF 7,912 7,928 Britisch⸗Indien.. 74,18 74,32

1dc v. 2,098 2,102 Vereinigte Staaten von Ameria ** 2,498 2,502 Brasilien.. . Gees ᷑3 0,130 0,132

Ausländische Gelbsorten und Banknoten

8. März 5. März Geld Brief Brief Sovereigns mmmreereeeeees Notiz 20,38 20,46 20,46

20⸗Francs⸗Stücke.. für 16,16 16,22 16,22 1 41Stüg. 4,185 4,205 5 4,205 2 otische ägypt. Pfd. 4,39 4,41 4,4 Amerikanische: 1000 5 Dollar 1 Vollar 8 ’— ü2 89 1— 2 und 1 Dollar 1 Dollar wge Argentinische 1 Pap.⸗Peso 0,46 0,46 Eralscha .. 1 austr. Pfd. 2,46 2,46 Belgische.... 100 Belgas 40,08 2 40,08 veaüchaesche. 1 Cruzeiro 0,09 0,09 isch⸗Indische 100 Rupien 23,05 2 Bulgarische: 1000 Lewa und 2 darunterer .. 100 Lewa 3,09 3,09 8 grobe 5 100 Kronen r. und darunter 100 Kronen 52,30 52,30 Englische: 10 2 und darunter . 1 engl. Pfd. bn Finnische 100 finn. 5,075 5,055 5,975 Französische. 100 Frs. 5,01 4,99 5,01 Holländische . 100 Gulden 132,70 132,70 132,70 Italienische: grose.. .100 Lire 10 Srne 100 Lire 13,18 13,12 13,18 Kanadische 1 kanad. Dollar 1,01 0,99 1,01 eeeees 148 4 100 Kuna 5,01 4,99 orwegische: 50 Kr. u. darunter 100 Kronen 57,1 56 -v 1000 Lei und B“ 500 Le 100 Lei 1,68 1,66 Schwedische: große. ..100 Kronen 50 Kronen und darunter . 100 Kronen 59,64 59,40 Schweizer: große 100 Frs. 3 58,07 57,83 und darunter 100 Frs. 58,07 52,83 Serbische.. vö. 100 serb. Dinar 5,01 4,99 Slowakische: 20 Kronen und - darunter. Südafrikanische Union.. Türlisch

100 slow. Kr. 8,682 s8,58 1 südafr. Pfd. 4,41 4,39 . 1 türk. Pfund 1,93 1,91

ürlische Ungarische: 100 Pengö und darunter üreereeerereses 100 Pengö 61,02 60,78

—,—, Italien (Clearing) —,—, Madrid —,—, Oslo —,—, 8