1“
vffentlicher Anzeiger
1. Untersuchungs⸗ und Straffachen, 2. Zwangsversteigerungen, 3. Aufgebote,
5. Verlust⸗ und Fundsachen,
4. Oeffentliche Zustellungen, V 6. Auslosung usw. von Wertpapieren,
7. Aktiengesellschaften, 0 8. Kommanditgesellschaften auf Aktien, 9. Deutsche Kolonialgefellschaften,
10. Gesellschaften m. b. H., 11. Genoffenschaften, 12. Offene Handels⸗ und Kommanditgesellschaften,
13. Unfall⸗ und Invalibenversicherungen, 14. Deutsche Reichsbank und Bankausweise, 15. Verschiebene Bekanntmachungen.
3. Aufgebote
46396] Aufgebot.
Die Sprengstoffwerke Oberschle⸗ sien, Gesellschaft mit beschränkter Haftung in Kattowitz, hat das Auf⸗ gebot folgender Wechsel beantragt: 1. Wechsel Nr. 266 über 100,— Zloty; Aussteller: Rywa Frydmann, zahlbar am 30. 8. 1939 in Bialystok — Girant: “ Pleß'sche Bergwerks A. G., attowitz; 2. Wechsel Nr. 273 über 100,— Zloty; Aussteller: S. Niena⸗ stowski, zahlbar am 3. 9. 1939 in Micha⸗ lowa, Gemeinde Czyzow — Girant: Fürstl. Pleß'sche Bergwerks A. G., Kattowitz. Der Inhaber der Urkunden wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 19. August 1943, 9 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht anbe⸗ raumten Aufgebotstermin seine Rechte anzumelden und die Urkunden vorzu⸗ legen, widrigenfalls die Kraftlos⸗ erklärung der Urkunden erfolgen wird. Bialystok, den 1. März 1943.
Das Amtsgericht.
[46408] Aufgebot.
3 F 9/42. Die Ehefrau Paula Reicke eb. Wiens aus Gotenhafen⸗Oxhöft, Oxhöfter Str. 24 a, vertreten durch ihren Ehemann, den Kaufmann Paul Reicke, ebenda wohnhaft, dieser wieder vertreten durch den Notar Dr. Blessin in Marienburg, hat als auf Grund Ab⸗ tretung legitimierte Gläubigerin das Aufgebot des Hypothekenbriefes vom 30. September 1918 über die für den Kaufmann Walter Wiens in Marien⸗ burg auf dem Grundbuchblatte des Grundstücks Michelau Blatt 63 in Abt. III Nr. 1 aus der Urkunde vom 17. September 1918 eingetragene, zu 5 % verzinsliche Darlehnsforderung von 15 000 ℳ beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 31. Juli 1943, 9 Uhr, vor dem unterzeichneten Ge⸗ richte, Zimmer Nr. 36, anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte anzu⸗ melden und die Urkunde vorzulegen,
widrigenfalls deren Kraftloserklärung rfolgen wird.
Amtsgericht Strasburg (Westpr.),
den 24. Februar 1943.
6401] Aufgebot.
2 II 24/43. Der pens. Bergmann Paulus in Hüttersdorf, Jakob⸗
8 18, hat beantragt, die verschollenen: 1. Michel Paulus, geb. am 12. April 1860 in Schmelz⸗Bettin⸗ gen, 2. Mathias Paulus, geb. am 22. September 1854 in Schmelz⸗Bettin⸗ gen, 3. Johann Paulus, geb. am 15. Mai 1853 in Schmelz⸗Bettingen, zu⸗ letzt wohnhaft in Schmelz⸗Bettingen, sodann etwa im Jahre 1886 nach Ame⸗ vika, Marbl. Rock, St. Jova, ausge⸗ wandert, für tot zu erklären. Die Ver⸗ schollenen werden aufgefordert, sich spätestens im Aufgebotstermin am 25. Mai 1943, 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht u melden, wi⸗ drigenfalls die Todeserk ärung erfolgen wird. An alle, die Auskunft über Leben oder Tod der Verschollenen zu er⸗ teilen vermögen, ergeht die Aufforde⸗ rung, spätestens im Aufgebotstevmin dem Gericht Anzeige zu machen. Lebach, Saar, den 3. März 1943. Das Amtsgericht.
[46398]
148 VI 102/39. Am 1. März 1939 ist in Dresden die dort Alaunstraße 15 wohnhaft gewesene Privata Frau Selma Konkordia Hoffmann geb. Löh⸗ nert verw. gew. Barthel gesch. Richter verstorben. Diejenigen, welche ein Erb⸗ recht am Nachlaß der Verstorbenen gel⸗ tend machen können und wollen, werden aufgefordert, dies unter Einreichung der urkundlichen Nachweise ihres Erb⸗ rechts bis zum 31. Mai 1943 hier anzumelden. Bei Unterlassung der An⸗ meldung würde nach § 1964 BGB. die Feststellung getroffen werden, daß ein anderer Erbe als der Fiskus nicht vor⸗ handen ist.
Amtsgericht Dresden, Abt. II. den 2. März 1943.
Beschluß. Der am 30. April 1889
(46405] 5 VI. 33. 40.
Woltersdorf, Fuchsbergen, wohnhaft ge⸗ wesene staatenlose Isaak Grans ist am 24. Januar 1940 in Buchwald verstorben, ohne daß die Erben ermittelt werden konnten. Alle Personen, denen Erbrechte an dem Nachlaß zustehen, werden hiermit von Amts wegen auf⸗ gefordert, ihre Rechte am Nachlaß bis zum 15. Mai 1943, mittags 12 Uhr, bei dem unterzeichneten Ge⸗ richt, Zimmer Nr. 7, anzumelden, wi⸗ drigenfalls gemäß § 1961 BB. fest⸗ estellt wirnd, daß ein anderer Erbe als er Fiskus nicht vorhanden ist. Der reine Nachlaß beträgt etwa 550 H. ℳ. Amtsgericht Rüdersdorf bei Berlin.
[464077 Ausschlußurteil.
22 F 18/42. I. Folgenden Nachlaß⸗ gläubigern werden ihre angemeldeten meer . A gegen den Nachlaß des am 27. Mai 1942 in Saarbrücken verstorbe⸗
nen Gastwirtes Jakob Reiter vor⸗ behalten: a) Herbert Glaser, Saar⸗ brücken, mit 505,53 Rℳ nebst Zinsen und Kosten; b) Fa. Immerbrand⸗Ver⸗ trieb, Hannover, mit 24,60 Hℳ nebst und Kosten; c) Allgemeine örtskrankenkasse, Saarbrücken, mit 14,31 Eℳ; d) Finanzamt Saar⸗ brücken⸗Stadt mit 38,11 R.ℳ Umsatz⸗ steuerrest; e) Stadthauptkasse Saar⸗ brücken mit 244,92 Fℳ Grundsteuer⸗ rest, 1) M. Falk, Saarbrücken, mit 299,98 nℳ. II. Die übrigen Nachlaß⸗ Feager. soweit nicht ihre Rechte nach em Gesetz unberührt bleiben, können, unbeschadet des Rechts, vor den Verbind⸗ lichkeiten aus Pflichtteilsrechten, Ver⸗ mächtnissen und Auflagen befriedigt zu werden, von den Erben nur insoweit Befriedigung verlangen, als sich nach Befriedigung der nicht ausgeschlossenen Gläubiger noch ein Ueberschuß ergibt. Auch haftet allen Nachlaßgläubigern, soweit ihnen nicht ihre Forderungen unter I vorbehalten sind, nach der Tei⸗ lung des Nachlasses jeder Erbe nur für den seinem Erbteil entsprechenden Teil der Verbindlichkeit.
Saarbrücken, den 22. Februar 1943.
Das Amtsgericht. Abt. 22.
[46402]
6 F 3/41. Durch vom 26. 2. 1943 sind die Inhaber⸗ aktien Nr. 000211 bis 000250 und Nr. 2924 bis 2928 der Aktiengesell⸗ schaft Lebrecht Müller’s Erben in Ruda⸗Pabianicka bei Litzmannstadt im Nennwert von je 750 Zloty für kraftlos erklärt worden.
Litzmannstadt, 26. Februar 1943.
Das Amtsgericht.
[46231] Beschluß.
T 8/42/7. Nach fruchtlosem Ablaufe der Aufgebotsfrist (Edikt vom 25. 7. 1942, T 8/42 — 2) wird folgendes Wertpapier zugunsten des Emmerich Kerbl, Schmiedmeister in Klaus Nr. 66, für kraftlos erklärt: Einlage⸗ buch der Sparkasse der Marktkommune Kirchdorf Nr. 50 792, lautend auf „Emmerich Kerbl“ mit einem Saldo per 31. 12. 1941 von 527,07 R. ℳ.
Landgericht Steyr, Abt. 9, am 15. Februar 1943.
[46403]
28/13 F 8/⁄42. Durch Ausschlußurteil vom 26. 2. 1943 sind die am 11. Mai 1939 von der Strumpffabrik Adolf Kebsch, A. G., in Litzmannstadt (Lodsch) ausgestellten, in Litzmann⸗ stadt (Lodsch), Sienkiewiczastr. 65, an Bronislawa Poborca, Warschau, zahl⸗ baren drei Wechsel: 1. über 800 Zloty per 15. 10. 1939, 2. über 800 Zloty per 25. 10. 1939, 3. über 629 Zloty per 31. 10. 1939, für kraftlos erklärt worden. — Litzmannstadt, den 26. Februar 1943.
Das Amtsgericht.
[46397]
F. 1/42. Durch Ausschlußurteil vom 10. agde 1943 ist der Hypotheken⸗ brief über die zu Artikel 2565 der Stadtgemeinde Delmenhorst in Abt. III unter Nr. 5 für den Schlachtevmeister Silbo Bock in Delmenhorst eingetra⸗ gene Hypothek von 1000 Rℳ für kraft⸗ los erklärt.
Delmenhorst, den 15. Februar 1943. Amtsgericht.
[46406]
2. F. 9/⁄42. Durch Ausschlußurteil vom 23. 2. 1943 sind die Hypotheken⸗ briefe: 1. über die in Abt. III unter Nr. 2 für die Köpenicker Bank e. G. m. b. H., Berlin⸗Köpenick, eingetra⸗ gene Darlehnshypothek von 2400 R. ℳ nebst Zinsen, 2. über die in Abtei⸗ lung III unter Nr. 3 an den Kauf⸗ mann Bernhard Thiedmann abge⸗ tretene Restkaufgeldhypothek von 4000 6ℳ nebst Zinsen — beide ein⸗ betragen im Grundbuch von Schöneiche Wand XI Blatt 339 — für kraftlos erklärt worden.
Amtsgericht Rüdersdorf, 28. 2. 1943.
4. Oeffentliche Zustellungen
[46412] Oeffentliche Zustellung. 1 Der Schweißer Gunther Schweda in Breslau, brücke 30, Prozeß⸗ bevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Bungenstab in Breslau, klagt gegen eine Ehefrau Else Schweda, geb. feiffer, früher in Breslau, jetzt un⸗ bekannten Aufenthalts, wegen Ehe⸗ bruchs auf Die Beklagte wird zur mündlichen erhandlung des Rechtsstreits vor die 3. Zivilkammer des Landgerichts in Breslau auf den 25. Mai 1943, vormittags 10 Uhr, mit der Aufforderung ge⸗ laden, sich durch einen bei diesem Ge⸗ richte zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtigten vertreten zu lassen. — 3 R 38/43. — Breslau, den 1. März 1943. Der Urkunds⸗ beamte der Geschäftsstelle des Land⸗
gerichts.
[46413] Die Ehefrau Anne⸗Marie Person, eb. Schaerer, Hamburg 6, Graben⸗ traße 11 b. Weißland, klagt gegen ihren Ehemann, Arbeiter Roger Per⸗ son, zuletzt Paxis, jetzt unbekannten
Verhandlungstermin: Donnerstag, den 6. Mai 1943, 9 ¼ Uhr, vor dem Landgericht Hamburg, Zivil⸗ kammer 15a. 4 Die Geschäftsstelle des Landgerichts.
[46414] Oeffentliche Zustellung. Die Ilse Deeg, geb. 3. 4. 1927 in Dietlingen b. Pforzheim, klagt gegen den Mechaniker Eugen Huber, geb. 17. 5. 1905, früher in Dietlin en, 8 Z. in New York, 2406 Walton Ave w Bronx, USA. aus Unterhalt mit dem Antrag auf Feststellung durch kosten⸗ fälliges Urteil, daß die Unterhalts⸗ ansprüche der Nle Deeg auf Grund des am 22. 3. 1928 beim Amtsgericht Pforzheim ergangenen Urteils fort⸗ bestehen. Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits wird der Beklagte vor das Amtsgericht in Pforzheim auf Donnerstag, den 29. April 1943, vormittags 10 Uhr, Zim⸗ 1 mer 117, vorgeladen. N Pforzheim, den 2. März 1943. Amtsgericht. AI.
[46409] “ Oeffentliche Bekanntmachung. Der Prisenhof in Berlin gibt bekannt:
Der sowjetrussische Eisbrecher „So⸗ lombala“, 388,45 BRT., Unterschei⸗ dungssignal: C. H., Abstand 0. S. H. L., Heimathafen: Mariupol, Eigentümer: Union der Sozialistischen Sowjetrepu⸗ bliken, ist bei der militärischen Besetzung von Mariupol durch deutsche Truppen vorgefunden und am 3. Dezember 1941 durch die Hafenüberwachungsstelle Mariupol in Ausübung des Prisen⸗ rechts aufgebracht worden. Wegen des T Eisbrechers ist das prisengerichtliche Verfahren eingeleitet worden. Hiermit werden die Beteiligten bei Vermeidung ihres Ausschlusses vom Verfahren auf⸗ gefordert, venechalb einer mit dem Tage sirn nach der Veröffentlichung beginnenden Frist von einem Monat etwaige An⸗ träge auf Freigabe oder Entschädigung beim Prisenhof in Berlin, Tiergarten⸗ straße 14, einzureichen. Solche Unträge müssen begründet sein, die Angabe der Beweismittel enthalten und von einem mit schriftlicher Vollmacht versehenen, bei einem deutschen Gericht zugelassenen Anwalt unterzeichnet sein.
Berlin, den 5. März 19438.
Der Präsident 8 des Prisenhofs Berlin.
[46410] Oeffentliche Bekanntmachung Der Prisenhof in Berlin
ggibt bekannt:
Der sowjetrussische Schleppdampfer (Eisbrecher) „Lacplesis“, Heimathafen: Riga, Eigentümer: Union der Sozia⸗ listischen Sowjetrepubliken, ist bei der militärischen Besetzung von Arensburg1 ohne Ladung in Ausübung des Prisen⸗ in rechts angehalten und am Sorbe⸗Reede (Oesel) aufgebracht worden. Wegen des Dampfers ist das prisen⸗ gerichtliche Verfahren eingeleitet worden. Hiermit werden die Beteiligten bei Ver⸗ meidung ihres Ausschlusses vom Ver⸗ fahren aufgefordert, innerhalb einer mit dem Tage nach der Veröffent⸗ lichung beginnenden Frist von einem Monat etwaige Anträge auf Freigabe oder Entschädigung beim Prisenhoß Tiergartenstraße 14, einzu⸗ reichen. Solche Anträge müssen be⸗ gründet sein, die Angabe der Beweis⸗ mittel enthalten und von einem mit schriftlicher Vollmacht versehenen, bei einem deutschen Gericht zuͤgelassenen Anwalt unterzeichnet sein. 8
Berlin, den 5. März 1943.
Der Präsident
des Prisenhofs Berlin.
[464111] Oeffentliche Zustellung.
Die Eigentümerin Firma G. E. Dellschau K. G. i. L. Berlin⸗Wil⸗ mersdorf in Berlin⸗Wilmersdorf Bruchsaler Straße 13, vertreten dur den Abwickler Dipl.⸗Volkswirt Karl Dietze in Berlin⸗Wilmersdorf, Bruch⸗ saler Str. 13, klagt gegen den In⸗ genieur Hans Georg Stephan, früher 5 in Berlin NO 55, Prenzlauer Allee 233, wegen Aufhebung des Mietsverhält⸗ nisses, Räumung und Zahlung mit dem Antrage, zu erkennen: 1. Das zwischen den Parteien bestehende Miet⸗ verhältnis über den im Hause Berlin C2, Prenzlauer Straße 26/27, Erd⸗ schoß⸗ belegenen Mietraum wird mit veernter S aufgehoben und der
t, der Klägerin die⸗ ietraum sofort herauszugeben. Der Beklagte wird berurteilg an die Klägerin 308,50 Rℳ nebst 4 % Zinsen seit dem Zustellungstage zu zahlen. 3. Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Beklagten auferlegt. 4. Das Urteil ist wegen des Zahlungsanspruchs bdorläuftg vollstreckbar. zur münd⸗ lichen Verhandlung des Rechtsstreits
Berlin,
eklagte verurtei
be
1“
vor das Amts⸗!
(46416] Friedrich Wilhelm Lebens⸗ 5 versicherungs⸗Aktiengesellschaft.
Ella küller,
[46418]
146419]
.10. 1941 in erf
Ver
versammlun 25.
5. Ve
immer 144
943, 10 Uhr, geladen.
Berlin, den 27. Februar 1943. Die Geschäftsstelle des Amtsgerichts. 251 C 1220. 42. Aufenthalts, auf Scheidung der Ehe. —
6415]
Versicherungsschein Nr. Johanna Otto, abhanden g sitzer werden aufgefordert, sich unver⸗ züglich zu melden. 1 naten tritt die Urkunde außer Kraft, sofern nicht vorher Einspruch erhoben
ird. Berlin, de
„Winterthur’“— Lebensversicherungs⸗Gesellschaft Direktion für das Deutsche Reich.
Die Versi Ball,
und
[46417] Victoria am Rhein Allgemeine Versicherungs⸗Actien⸗Gesellschaft.
Die Leb 2 055 090
00 25 158 353 Karl 25 677 911 25 938 236 Hedwig Helene Philippine Ammann, 00 46 919 949 Maria Busch id abhanden gekommen. kunden werden kraftlos, wenn nicht innerhalb von zwei Monaten Ein⸗ spruch erhoben wird.
Düsseldorf
Der Vorstand.
öln, den
Die Versi
und 421 150, Versichervungsnehmer und Versicherter: lin 0, sind in Verlust geraten und werden für kraftlos erklärt, wenn nicht zweier Monate Einspruch
nerhalb olgt. Wien, am
Der Anker Allgemeine Versiche⸗ rungs⸗Aktiengesellschaft, Wien, I., Hoher Markt 10/11.
[46420] Der Versicherungsschein Nr. 392 893, Pers Fervuro hseene. Wilhelm Klein, b sicherte Hildegard Klein, Kösling, in Kreis Leobschütz, O. S., ist in Verluft geraten und wird für erklärt, wenn nicht innerhalb zwe Einspruch erfolgt.
ien, am
Der Anker Allgemeine rungs⸗Aktiengesellschaft, Hoher Markt 10/11.
7.
gesellschaften
[46492]
Wohnstä
Aktiengesellschaft.
Einladung
März Uhr, im
gebäudes, Taubenstra
Tagesordnung: 1. Berichterstattung ü den Vermögensstand und die bi sellschaft einzureichen.
über
Verhältnisse der Gesellschaft sowie die Ergebnisse des verflossenen Ge⸗
Fösttslah .Beschluß gung der
und Verlustrechnung des verflosse⸗ nen Geschäftsjahres sowie über die Verwendung des Reingewinns.
Beschlußf
der Entlastung des Vorstandes und
des Aufsi
4. Fahh zum Aufsichtsrat. rschiedenes.
Berlin, de
Der Vorstand.
Weigle.
Ladung. Fin in Berlin, Möckernstr. 128/130,
MI 743 053 Gustav Berger, M 753 784 Anna Ahl⸗ heim, M 763,253 Hin8nterlegungsscheine vom 30. 11.1937 zzur Vers. E 61 293 Carl Bullert, vom 18. 11. 1932 zur Vers. A 9624 Lorenz Adams Vers. 4 9771 Maria Adams sind handen gekommen und werden kraft⸗ los, wenn nicht binnen eines Monats Einspruch erfolgt.
Berlin, den 5. März 1943.
Der Vorstand.
Gerling⸗Konzerirn
Lebensvers. Akt. Ges., Köln.
Der Versicherungsschein I1. 337 929, Eduard Bru abhanden gekommen. Kraft, wenn nicht innerhalb zweier Mepat⸗ Ein
Der Vorstand.
I, auf den 29. Mai
B C te ti 202 952, ei Niederschindmaas, ist ekommen. Etwaige Be⸗
Nach zwei Mo⸗ n 8. März 1943.
cherungsscheine: A 51 837 M 731 162 Emil Caspar und M 759 388
Helga Steber und
vom 18. 11. 1932 zur
ab⸗
Aufgebot.
ensversicherungsscheine: Heinrich Graßmann, Hedtmann, 00
Karl Filsinger, 00
[46431]
ausüben wollen, haben spätestens bis zum 27. März 1943
März d. J. positenstell
Vogtländische Tüllfabrik Aktiengesellschaft. Die Aktionäre der Vogtländischen
Tüllfabrik A.⸗G. in Plauen i. V. werden hierdurch zu der am Donnerse⸗ tag, den 1. April 1943, 15,30 Uhr, im Sitzungssaale
der Vogtländischen
ank Abt. der Allgemeinen Deutschen
redit⸗Anstalt, Plauen i. V., abzuhal⸗ nden siebenunddreißigsten ordent⸗ chen Hauptversammlung ergebenst ngeladen.
Tagesordnung:
1. Vorlegung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Ja⸗ nuar 1942 bis 31. Dezember 1942 und der Berichte des Vorstandes und des Aufsichtsrates.
2. Beschlußfassung über die Verwen⸗ dung des Reingewinnes.
3. Beschlußfassung über die Ent⸗ lastung der Verwaltungsorgane.
4. Wahl eines Abschlußprüfers.
5. Aufsichtsratswahl. 5
Diejenigen Aktionäre, welche in der
auptversammlung ihr Stimmrecht
ihre Aktien
in Plauen i. V. bei der Kasse der
Gesellschaft, bei der Vogtländischen Bank,
Abteilung der Allgemeinen Deutschen Credit⸗Anstalt,
in Leipzig bei der Allgemeinen Deutschen Credit⸗Anstalt und deren Filialen,
in Seni g bei der Deutschen Bank oder
bei den Effektengirobanken deut⸗ -s Wertpapierbörsenplätze oder 1 “
bei einem deutschen Notar
zu hinterlegen.
Geschäftsberichte können von Mitte ab bei den genannten De⸗ en entnommen werden. Plauen i. V., den 3. März 1943. Vogtländische Tüllfabrik A.⸗G. Der Vorstand. Max Lesch. Herbert Lesch, z. Zt. im Felde.
Die Ur⸗
„ den 4. März 1943.
di er ei m us, Berlin⸗Weißensee, ist Er tritt außer
spruch erfolgt. p 1. März 19843. sei
cherungsscheine 404 450 Wilhelm Pfeiffer, Ber⸗
Versicherungsgesellschaft
[38821] Versicherungsgesellschaft „Silesia“ Aktien⸗Gesellschaft, Bielitz, O. S.
Dritte Aufforderung zum Umtausch unserer Aktien. Hiermit fordern wir die Inhaber
unserer Aktien zum dritten Male auf,
ese zur Vermeidung der Kraftlos⸗ klärung bis zum 30. April 1943 nschließlich zum Umtausch in Reichs⸗ arkaktien bei der
Länderbank Wien Aktiengesellschaft,
Wien, I., Am Hof 2.
einzureichen.
Die Einzelheiten des Umtausches tten wir der im Deutschen Reichs⸗
anzeiger Nr. 5 vom 8. Januar 1943 veröffentlichten Umtauschauffordevung zu entn
ersten (ausführlichen)
ärz 1943. „Silesia“ Aktien⸗Gesellschaft.
Bielitz, O. S., im
w'FsEsxEDaeed
4. März 1943.
H
er Monate 4. März 1943.
Versiche⸗ Wien, I.,
Artien⸗
Deutsche tten⸗Hypothekenbank
zur ordentlichen Haupt⸗
g am Donnerstag, dem hi
1943, nachmittags Sitzungssaal des Bank⸗ 8 47, in Berlin.
des Vorstandes in
res. asgung über die Genehmi⸗ Bilanz und der Gewinn⸗
unserer 26. März 1943, mittags 12 Uhr, im Sitzungszimmer der Firma verselle ler & Co., Dresden⸗A. 24, Zwickauer Straße 50, stattfindenden ordentlichen
1. Vorlegung
tien bei scheinigung des Notars über die er⸗ 8 Hinterlegung in Urschrift oder
[46426]
Wir laden hiermit die Aktionäre Gesellschaft zu einer am
Uni⸗
7 Maschinenfabrik J. C. Mül⸗
auptversammlung ein. Tagesordnung:
des Geschäftsberichtes
des Vorstandes mit dem Jahres⸗
abschluß und dem Bericht des Auf⸗
sichtsrats für das Geschäftsjahr
1941/42.
2. Kenntnisnahme über die Verwen⸗
dung des Reingewinnes.
3. Entlastung des Vorstandes und des⸗
Aufsichtsrates.
4. Aufsichtsratswahl, 8 5. Wahl eines Abschlußprüfers fü
das Geschäftsjahr 1942/43. Zur Teilnahme an der Hauptver⸗
sammlung sind diejenigen Aktionäre be rechtigt, welche bei der Gesellschaft bi zum 22. März — . “ ihre Aktien oder die über diese
scheine einer deutschen Wertpapier⸗ sammelbank hinterlegen und bis zu Beendigung
1943 während de
se lautenden Hinterlegungs
der nterlegt halten. Im Falle der einem
Hauptversammlun 1
binterlegung der Ak⸗ otar ist die Be
eglaubigter Abschrift spätestens 8 zum 22. März 1943 bei der Ge⸗
Dresden, am 4. März 1943. Eisenwerk Coswig Aktiengesellschaft. Der Vorstand.
assung über die Erteilung
chtsrats.
n 4. März 1943.
Be
Dr. Friedrichs.
Verantwortlich für den Amtlichen und Nichtamt⸗ lichen Teil, den veger und für den Verlag: G
Präsident Dr. Schlange in Potsdam,
verantwortlich für den Wirtschaftsteil und den 8
übrigen redaktionellen Teil: Rudolf Lantzsch in Berlin NW 21
Druck der Preußischen Verlags⸗ und Druckeret
GmbH., Berlin Drei Beilagen
seinschließlich einer gensen anseleregisterhanon).
i der gekürzten Ausgabe fällt d Pandelsregisterbeilage fort.
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ister reus e Staa anseh⸗ Verküuͤndungsorgan bezelchnet worden ist, bezieht sich das auf
Bezugspreis ber Vollausgabe durch
Bezugspreis der Ausgabe ohne Zentr
monatlich 1,60 ℛ ℳ. Alle Postanstalten nehmen Bestellungen an, in . 4 Selbstabholer die Anzeigenstelle 8W 68, Wilhelmstr. 32.
heint an jedem Wochentag abends in einer Vollausgabe und in einer Ausgabe 0 1 8 Hella xe. Soweit der Deutsche Reichsanzeiger und er in Fhefetzen und Rechtsverordnungen als amtliches e Vollausgabe. — 17 2 0. gener Sac. nnntüsch 12hglic.
1 ü ü lbstabholer bei mnzeigenstelle mona 8 8 1“ Verge⸗ üsterbeilage durch die Post
monatlich 2,— ℛ/ℳ zuzüglich Zustellgebühr, für Selbstabholer bei der An Seeeae rlin
nzelne Aummern kosten 30 hy, einzelne Beilagen 10 . Einzelnummern werden
e-en 8. Barzahlung oder . Einsendung des Betrages einschließlich des abgegeben. Anzeigenpr⸗ . velien este Zeil⸗ 1,10 eie. einer dreigespaltenen 92 mm breiten Petit⸗Zeile 1.85 ℛ A. — Anzeigen nimmt an die Anzeigenstelle Berlin SW 68, Wilhelmstraße 32. Alle Druckausträge sind auf einseitig beschriebenem Papier völlig druckreif einzusenden, insbesondere ist darin auch anzugeben, welche Worte etwa durch Fettdruck (einmal unterstrichen) oder durch Sperrdruck (besonderer Vermerk am Rande) hervorgehoben werden sollen. — Befriftete Anzeigen müssen 3 Tage vor dem Einrückungstermin bei der Anzeigenstelle eingegangen sein.
für den Raum einer fünfgespaltenen 55 mm
8
Fernsprech⸗Sammel⸗Nr.: 19 33 33
Berlin, Dienstag, den 9. März, abends
Inhalt des amtlichen Teiles
8
““ b 8 Bekanntmachung des Präsidenten der Bayerischen Versiche⸗ rungskammer über Aenderungen der Satzung der Ver⸗ sorgungsanstalt der deutschen Kulturorchester. 1 Bekanntmachung der Geheimen Staatspolizei Reichenberg über die Einziehung von Vermögenswerten für das Reich. Bekanntmachung der Filmprüfstelle über Zulassungskarten. Anordnung 11/43 der Reichsstelle für Rauchwaren (ausschließ⸗ liche Herstellung lebenswichtiger Erzeugnisse). Vom 9. März 1943. 8 8 “ 1 Anordnung Nr. 4 des Beauftragten für Kriegsaufgaben bei der Wirtschaftsgruppe Stahl⸗ und Eisenbau über Einheits⸗ größen für Gasbehälter. Vom 6. März 1943. b Anweisung Nr. 40 der Wirtschaftsgruppe Eisen⸗, Stahl⸗ und Blechwarenindustrie als Bewirtschaftungsstelle des Reichs⸗ beauftragten für technische Erzeugnisse über die Herstellung von bestimmten Erzeugnissen. Vom 6. März 1943. Anordnung Nr. 28 (a 1) der Wirtschaftsgruppe Elektro⸗ industrie als Reichsstelle für elektrotechnische Erzeugnisse über die Herstellung von elektrischen Spezialmotoren zum Amntrieb von Nähmaschinen. Vom 8. März 1943. Bekanntmachung über die Ausgabe des Reichsgesetzblatts, Teil I, Nr. 23.
Amtliches “ Deutsches Reich
Bekanntmachung— r Bayer. Versicherungskammer über
der Satzung der Versorgungsanstalt der deutschen Kulturorchester Nach Anhören des Verwaltungsrats ändere ich die Satzung
der Versorgungsanstalt der deutschen Kulturorchester vom 30. April 1938 (Deutscher Reichsanzeiger Nr. 118) folgender⸗
Aender
8
n § 1 Abs. 2 ist nach den Worten „vom 30. März 1938“ einzufügen: „samt späteren Ergänzungen, Aende⸗ rungen oder Neufassungen“.
Zu § 5 a) In Abs. 1 tritt an die Stelle des Wortes „zwölf“ das Wort „dreizehn“. b) In Abs. 2 Buchst. e tritt an die Stelle des Wortes „vier“ das Wort „fünf“.
Zu § 6
§ 6 erhält folgende Fassunnt; 1 dats urschu besteht aus sieben Mitgliedern; vier Mitglieder werden vom Verwaltungsrat aus seiner Mitte und für seine Amtsdauer bestimmt (§ 5 Abs. 3). Hinzu treten als weitere Mitglieder ein Beauftragter des Präsidenten der Reichsmusikkammer, der onder⸗ beauftragte für soziale Fragen und Altersversorgung in der Reichskulturkammer und der Sondertreuhänder der Arbeit für die kulturschaffenden Berufe. Der Präsident der Reichsmusikkammer bestimmt auch einen Stellver⸗ treter seines Beauftragten; der Sonderbeauftragte und der Sondertreuhänder können einen Stellvertreter ent⸗ Dem Abs. 1 wird folgender Buchst. f) S ppt) bei Vereinbarungen im Sinne des 51.“
“
8
s. 1 Buchst. c und Abs. 3 Satz 1 werden die Worte „beschäftigte Musiker“ durch das Wort schäftigte“ ersetzt. 188 8
n Abs. 2 werden die Worte „vier Wochen“ geändert in die Worte „zwei Wochen“., a) In § 19 wird folgender neuer Absatz 3 einge⸗ schaltet: 1 „Tritt der Versicherungsfall nach Ausscheiden aus dem Beschäftigungsverhältnis binnen sechs Monaten ein, ohne daß der Versicherte vorher die Erklärung über Weiterversicherung abgegeben hat und ist die Rückgewähr nicht ausbezahlt worden, so gilt die Weiterversicherung, soweit die Voraussetzungen für sie eben sind 8 20), mit dem Ausscheiden aus dem Beschs tigungsverhältnis auf der Grundlage des letzten versicherungspflichtigen Diensteinkommens als eingetreten; die Beiträge für die Weiterversicherung werden an den Versorgungsleistungen einbehalten.“
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den Gesamtbeitrag; er
b) Abs. 3 wird Abs. 4.
8. Zu § 20
a) In Abs. 1 werden die Worte „wenn er noch be⸗ rufsfähig ist“ geändert in „wenn er nicht schon dauernd berufsunfähig ist“. 1
b) In Abß2 wird nach Satz 1 folgender Satz einge⸗
schaltet:
„Die Anstaltsverwaltung kann in besonderen Fällen trotz Abunss der Frist die Weiterversicherung zulassen; für die Fälle des § 19 Abs. 3 gilt diese Ermächtigung nicht.“
. Satz 2 bis 4 wird Satz 3 bis 5.
c) In § 20 wird folgender neuer Abs. 4 eingeschaltet: „Wenn ein Musiker nach den weeseieanaenhen des Reichskulturkammergesetzes und seinen Durchführungs⸗
verordnungen aus der Reichsmusikkammer ausge⸗
schlossen worden ist, so kann die Anstaltsverwaltung auf
Antrag des Präsidenten der Reichsmusikkammer die
Weiterversicherung ablehnen oder eine bestehende
Weiterversicherung mit sofortiger kündigen.“ d) Abs. 4 bis Abs. 7 wird Abs. 5 bis Abs. 8.
Zu § 22 a) Abs. 1 erhält folgende Fassung:
4
„(1) Als Beitrag sind für jeden Versicherten monatlich
zu entrichten: a) acht v. H. des Diensteinkommens, wenn er unter 1MG“— e über die Versicherungspflicht in der Angestelltenversicherung fällt; b) zehn v. H. des Diensteinkommens, wenn er unter die Bestimmungen über die Weiterversicherung in
der Angestelltenversicherung fällt (§ 21 des Ange⸗
stelltenversicherungsgesetzes) und wenn zugleich in
der Frossstelttapa ächerung mindestens für jeden
zweiten Monat (§§ 32 und 185 des Angestellten⸗
versicherungsgesetzes) die entsprechenden Beiträge
fortlaufend entrichtet werden; “
c) zwölf v. H. des Diensteinkommens in den übrigen Fällen.“
b) In Abs. 3 wird zwischen „Z“ und „v. H.“ einge⸗ ügt „oder 10“.
c) Absatz 5 erhält folgende Fassung: 1 b
„65) Die Beiträge der Versicherten nach Abs. 1 mit
Ausnahme der Weiterversicherten entfallen jeweils zur
Hälfte auf den Orchesterträger und den Versicherten. Im Fall des Abs. 1 Buchst. b entfallen die 6 v. H. des Beitrags auf den Orchesterträger, die 4 v. H. auf den Versicherten. Der Orchesterträger haftet der Anstalt für ist verpflichtet, den Beitrags⸗ Dienstbezügen einzu⸗
1“ des Musikers von den
behalten.“ B d’) In Abs. 8 Satz 2 werden die Worte „binnen zwei Monaten“ ersetzt durch die Worte „innerhalb eines Monats“. —
a) Absatz 1 erhält folgende Fassung: 1 ) 0 Endet das Bersscherungsverhältnis (§ 19) nach rücklegung von mindessens drei Beitragsjahren (§ 26), so hat der Versicherte Anspruch auf Rückgewähr.“ 8 b) Absatz 2 erhält folgende Fassung: “ „(2) Als Rückgewähr werden 25 v. H. nach Zurücklegung von mindestens 3 Beitrags⸗ jahren, 1o br nach Zurücklegung von mindestens 10 Beitrags⸗ jahren, 1 —
50 v. H. nach Zurücklegung von mindestens 20 Beitrags⸗
jahren
von allen für den Versicherten geleisteten Beiträgen be⸗ ststellung der Zahl der Beitragsjahre werden für die Berechnung des auch die⸗
ie der An⸗ se bereits Abfindung oder Rückgewähr er⸗
zahlt. Bei der
jenigen Beitragszeiten berücksichtigt, für sprucherheben halten hat.“
c) Absatz 3 erhält folgende
assung: „(3) Der Anspruch auf Rüch
esetzlicher Verpflichtung oder freiwilli 8.8 Wehrdienst zürüchegt. Mit Ablauf d lischt der Anspruch. Durch die erstmalige
spruch als gewahrt.“ d) Absatz 4 erhält folgende Fassung: „(4) Die Anstaltsverwaltung
Reichsmusikkammer.“
Zu § 29
a) In Absatz 1 werden zwischen den Worten „Ruhe⸗ fhn erhält“ und „ein Versicherter“ die Worte einge⸗
chaltet: „auf seinen Antrag“.
b) In Absatz 4 Satz 3 werden die Worte „In beiden „In den Fällen des
Fällen“ ersetzt durch die Worte Abs. 1 Buchst. a und b“.
8 EWe
ückgewähr muß binnen einer Frist von zwei Jahren nach Beendigung des Ver⸗ sicherungsverhältnisses bei der Anstaltsverwaltung gel⸗ tend gemacht werden. Der Ablauf der Frist wird durch Dienstzeiten gehemmt, die ein Versicherter auf Grund im Arbeits⸗ der Frist er⸗ eltend⸗
machung des Anspruchs innerhalb der Frist gilt der An⸗
bedarf zur Auszahlung der Rückgewähr der Zustimmung des Präsidenten der
Reichsbankgirokonto Verlin, Konto Nr. 1/1913 Postscheckkonto: Berlin 418 21
1943
14.
15.
2
ec) Im Absatz 4 wird dem Satz 3 folgender Halbsatz 2 angefügt: 88 8 slgt. Anstaltsverwaltung kann einen anderweitig eingereichten Antrag (§ 36) als bei ihr eingelaufen Müeflennena solgend v“
) Abs. 5 erhält folgende Fassung: 8 „(5) Der Anspruch auf Ruhegeld erlisch a) mit dem Ablauf des Monats, in dem der Ver⸗ sorgungsberechtigte stirbt:; 1 8 b) bei Versorgungsberechtigten, die das 65. Lebens⸗ jahr nicht vollendet haben, mit der endgültigen Entscheidung über die Entziehung des Ruhegeldes wegen Wiedererlangung der Berufsfähigkeit; bis zur endgültigen Entscheidung über die Entziehung
des Ruhegeldes ist dieses weiterzuzahlen
In Absatz 5 werden die Worte „bis zu 25 Rℳ“ ersetz durch die Worte „über 20 Rℳ“”“,„.
Zu 8 3223 a) Absatz 2 erhält folgende Fassung: b 58 Vom Sterbegeld werden zunächst die Kosten der Bestattung bestritten und an den gezahlt, der diese Kosten übernommen hat. Im übrigen bestimmt die Anstalts verwaltung unter Ausschluß des Rechtsweges endgültig, an wen und in welcher Höhe das Sterbegeld auszu⸗ zahlen ist.“ 1 b) Absatz 3 wird gestrichen. Zu § 33 a) Absatz 7 erhält folgende Fassunt:;
„(0) Treffen die Voraussetzungen für die Zahlun von Witwengeld mit den Voraussetzungen für di Zahlung von Ruhegeld (§ 29) zusammen, so ist die höhere Rente zu gewähren und von der anderen Rente di Hälfte.“ 1
b) In Abs-⸗9 werden nach dem Wort „darf“ die Wort eingeschaltet „unbeschadet des Abs. 7“. Zu § 36 § 36 erhält folgende Fassung: b
„(1) Der Antrag auf Versorgungsleistungen ist vom Versicherten oder von seinen Hinterbliebenen unmittel bar bei der Anstaltsverwaltung oder durch Vermittlung des Rechtsträgers des Orchesters zu stellen. Das Näher über das Verfahren bei Antragstellung und zur Fest⸗ stellung der Versorgungsleistungen wird durch die Voll⸗ zugsvorschriften bestimmt. 8
(2) Zur Vorprüfung der Berufsunfähigkeit (§ 29 Abs. 1 bis 3) werden im Benehmen mit dem Präsidenten der Reichsmusikkammer Gutachterausschüsse eingerichtet.
Das Nähere über Einrichtung, Aufgaben und Verfahren
der Ausschüsse wird in den Vollzugsvorschriften be⸗ stimmt. (3) Ueber den Antrag entscheidet die Anstaltsver⸗
waltung.“ Zu § 38
Dem § 38 wird folgender Satz 3 angefügt: „In wichtigen Fällen ist der Arbeitsausschuß zu
hören.“ Zu § 42 Dem § 42 wird folgender neuer Abs. 3 angefügt: „Die geprüfte Rechnung ist dem Präsidenten der Reichsmusikkammer und dem Sonderbeauftragten für soziale Fragen und Altersversorgung in der Reichs⸗ kulturkammer zur Kenntnisnahme zu übersenden.“
§ 50 Wechsel zwischen den Versorgungsanstalten (Uebertritt von einer Versorgungsanstalt zur andern)
(1) Die gleichzeitige Versicherung bei der Ver⸗ sorgungsanstalt der deutschen Bühnen und bei der Ver⸗ sorgungsanstalt der deutschen Kulturorchester ist unzu⸗ lässig.
0) Tritt der Versicherte von der einen Anstalt zur anderen über, so darf, auch wenn das Versicherungs⸗ verhältnis unterbrochen war, aus diesem Uebertritt dem Versicherten kein Nachteil entstehen; insbesondere werden die bei der einen Anstalt erworbenen Anwartschaften bei der anderen Anstalt angerechnet. Liegt keine Unter⸗ brechung der Versicherung beim Uebertritt von einer Anstalt in die andere vor, so finden die Bestimmungen über die Altersgrenze als Voraussetzung für die Zu⸗ lässigkeit der Versicherung keine Anwendung. Kurzkfristige Unterbrechungen, die durch den Uebergang von einem Beschäftigungsverhältnis in ein anderes verursacht sind, gelten nicht als Unterbrechungen, sofern sie den Zeitraum
von fünf Monaten nicht überschreiten. 683) Verpflichtet zur Gewährung der Versorgungs⸗
leistungen und sonstiger Leistungen ist die Anstalt, der
ddeerr Versicherte beim Eintritt des Versicherungsfalles an⸗
nach ihrer Satzung richtet sich der Anspuch des Versicherten unbeschadet der bei der anderen Anstalt ereits erworbenen Anwartschaften.
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