1943 / 65 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 19 Mar 1943 18:00:01 GMT) scan diff

Auszahlungsfähige Guthaben

Auszuzahlen sind die Guthaben aus Frachtstundungskonten,

die bei Dienststellen der ehemaligen Polnischen Staatsbahnen in den eingegliederten Ostgebieten und im Gebiet der ehe⸗ maligen Freien Stadt Danzig bestanden haben und aus Sicherheitsleistungen, die bei einer der vorbezeichneten Dienst⸗

stellen eingezahlt worden sind und deren Zweck erfüllt III

8 Verfahren 8

A. Nachweis der Zugehörigkeit zum Kreis der Berechtigten Bestehen Zweifel über die Zugehörigkeit des Gläubigers 8 Kreis der Berechtigten, so ist die Fugehörigkeit nachzu⸗ weisen

(1) von natürlichen Personen durch Staatsangehörigkeits⸗ ausweis, Reisepaß, Kennkarte des Deutschen Reichs oder Aus⸗ weis der deutschen Volksliste Abteilung 1 —3 (auch „Vorbe⸗ scheid“ oder „Vorläufiger Ausweis“, wonach die Aufnahme in die Abteilung 1, 2 oder 3 der deutschen Volksliste erfolgt oder erfolgen wird), durch Bescheinigung der zuständigen Behörde des Generalgouvernements, bei Umsiedlern durch Einbürge⸗

rungsurkunde sowie bei Protektoratsangehörigen durch Be⸗ scheinigung der zuständigen Landes⸗ oder Bezirksbehörde des Protektorats.

(2) von juristischen Personen des privaten Rechts, Gesell⸗ 88 oder anderen Personenvereinigungen durch eine Be⸗ cheinigung der zuständigen Industrie⸗ und Handelskammer (bei Genossenschaften des zuständigen Genossenschaftsver⸗ bandes, bei Vereinen der zuständigen Polizeibrhede aus der zu ersehen ist, daß die Mehrheit der Anteile oder Beteili⸗ zungen am 1. September 1939 den unter Abschnitt I Abs. 11 ezeichneten Personen gehört und die Verwaltung aus solchen Personen besteht.

B. Nachweis der Forderung Der Gläubiger hat auf Verlangen der Reichsbahn zu be⸗ weisen, daß sein Guthaben entstanden, und glaubhaft zu machen, daß es bisher nicht ausgezahlt worden ist. EX“ Berlin, den 15. März 1943. Der Reichsverkehrsminister. J. A.: Dr. Steinhagen.

1“

Bekanntmachung Im Einvernehmen mit dem Reichsminister für Volksauf⸗ lärung und Propaganda wird auf Grund des § 1 der Ver⸗ ordnung des Reichspräsidenten zum Schutze von Volk und Staat vom 28. Februar 1933 bis auf weiteres im Inlande ie Verbreitung des Buches 8 Zweckfrage der Ehe in neuer Beleuchtung“ von ernhardin Krempel, Benziger & Co., Einsiedeln⸗ Zürich⸗Köln, 1941, erboten. 1“ Der Reichsführer „% und Chef der Deutschen Polizei im Reichsministerium des Inner 8 8 J. A.: Müller.

I

Bekanntmachung Im Einvernehmen mit dem Reichsminister für Volksauf⸗ klärung und Propaganda wird auf Grund des § 1 der Ver⸗ ordnung des Reichspräsidenten zum Schutze von Volk und Staat vom 28. Februar 1933 bis auf weiteres im Inlande ie Verbreitung des Buches „Gott und unsere Zeit“ von Burkard Frischkopf, Verlagsanstalt Benziger & Co., Einsiedeln, 1941, verboten. Der Reichsführer % und Chef der Deutschen Polizei iim Reichsministerium des Innern. J. V.: Dr. Kaltenbrunner.

ekanntmachung Im Einvernehmen mit dem Reichsminister für Volksauf⸗ klärung und Propaganda wird auf Grund des § 1 der Ver⸗ ordnung des Reichspräsidenten zum Schutze von Volk und Staat vom 28. Februar 1933 bis auf weiteres im Inlande die Verbreitung des Buches „Gestalter der Zukunft. Die fesselndsten Laboratoriums⸗ errungenschaften von heu’“ von Bruce Bliven, Steinberg⸗Verlag, Zürich, 1943, verboten. Der Reichsführer % und Chef der Deutschen im Reichsministerium des Innern. J. V.: Dr. Kaltenbrunner.

Polizei

Bekanntmachung über die Auslosung der 3 ¼ Pigen Anleihe des Landes Bayern vom Jahr 1941 Bei der am 8. März 1943 für das Jahr 1943 vor⸗ genommenen Auslosung der vorbezeichneten Anleihe wurde die Gruppe 24

ezogen. Die gezogene Gruppe umfaßt die Schuldverschrei⸗ ungen Buchst. G zu 100 000 E.ℳ Nr. 332 371. Sämtliche Schuldverschreibungen, die zu der gezogenen Gruppe gehören, befinden sich im Eigenbesitz des Landes Bayern.

München, den 16. März 1943.

Bayer. Staatsschuldenverwaltung.

Bekanntmachung Nr. 2 51 zur Anordnung VI/43 der Reichsstelle Glas, Keramik un Holzverarbeitung über Herstellungs⸗ und Verwendungsverbote Vom 18. März 1943

Auf Grund der §§ 1 und 2 der Anordnung VI/43 der Reichsstelle Glas, Keramik und Holzverarbeitung über Her⸗ stellungs⸗ und Verwendungsverbote vom 26. Januar 1943 (Deutscher Reichsanz. u. Preuß. Staatsanz. Nr. 22 vom 28. Januar 1943) wird folgendes bekanntgegebee:

I Unter das Verbot des § 1 Abs. 1 fällt mit Wirkung vom

II Für die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen ö § 2 Abs. 1 sind zuständig: a) die Wirtschaftsgruppe Metallwaren und verwandte Industriezweige, Berlin⸗Halensee, XX““ 163, b) die Hae hee Handwerk, Berlin NW 7, Neu⸗ städtische Kirchstr. 4 5, jeweils für ihre Mitglieder. 8 1“ Berlin, den 18. März 193311. Der Reichsbeauftragte für Glas, Keramik und Holzverarbeitung.

Bekanntmachung Nr. 3 3 8 zur Anordnung VI/43 der Reichsftelle Glas, Keramil und Holzverarbeitung über Herstellungs⸗ und Verwendungsverbote

Vom 18. März 1943

Auf Grund der §§ 1 und 2 der Anordnung VI/43 der Reichsstelle Glas, Keramik und Holzverarbeitung über Her⸗ stellungs⸗ und Verwendungsverbote vom 26. 1943 (Deutscher Reichsanz,. u. Preuß. Staatsanz. Nr. 22 vom 28. Januar 1943) wird folgendes bekanntgegeben: 8

1

Unter das Verbot des § 1 Abs. 1 fällt mit Wirkung vom 15. April 1943 die ““ von Spielzeug aller Art, soweit hierfür nicht Herstellungsanweisungen vorliegen.

§ 2 Abs. 1 sind zuständig: a) die Wirtschaftsgruppe Metallwaren und verwandte

eindustriezweige, Berlin⸗Halensee, Kur endamm 1 Handwerk, 8 seacfenaam

b) die Reichsgruppe sche Kirchstr. 4— 5, jeweils für ihre Mitglieder. 8

Berlin, den 18. März 1943.

Der Reichsbeauftragte für Glas, Keramik und Holzverarbeitung. J. A.: Schlederer.

85

8 Berichtigung E etr. Anordnung Nr. 110 des Bevollmächtigten für di Maschinenproduktion zur Vereinheitlichung 8 pezial. maschinenwerkzeugen für die Bearbeitung von Holz und anderen

Schnitz⸗ und Formstoffen vom 16. Febrnar 1943:

In § 1 wird unter Ziffer 4. zusätzlich aufgenommen: „4. Von den in der ‚Liste der zulässigen Ausführungen und Abmessungen von Spezialmaschinenwerkzeugen für die Bearbeitung von Holz⸗ und anderen Schnitz⸗ und Form⸗ stoffen’ festgelegten urchmessern darf bei hinterdrehten (einseitig arbeitenden) ““ für kombinierte

Werkzeuge abgewichen werden.“

erlin NW 7, Neustädt

8 1 11“

§ 2 Ziffer 3 fällt fort.

Wirtschaftsteil

Wiedereingliederung der Kriegsversehrten in die Industrie⸗ betriebe

Im Rahmen einer Feseesteltrng der Industrieabteilung der Wirtschaftskammer Düsseldorf unter dem Vorsitz von Geh.⸗Rat Dr. Cuntz, Essen, wurde vor einigen Tagen die Wiedereingliede⸗ rung der Kriegsversehrten in den Arbeitsprozeß unter Beteili⸗ gung der Sachverständigen für Kriegsversehrtenfragen der Indu⸗ striebezirke und der Fürsorgestellen der Wehrmacht, des Reichs⸗ arbeitsdienstes und der Hauptfürsorgestellen behandelt.

Eingangs stellte Dr. Reinecke, Düsseldorf, die enge Zusam⸗ menarbeit zwischen jndustrieabieilun und Wehrmachtfürsorge⸗ stellen vor allem in allen Ia dar. Er konnte u. a. darauf hinweisen, daß 90 % der Sehedifcftbeschädtgep. die der angehören, ihrem alten Betrieb ohne nennenswerte Ein⸗ und Umschulung zugeführt werden könnten; eine Umschulung im engeren Sinne benötigten nur verhältnismäßig wenige Wehr⸗ dienstbeschädigte. Geeignete Umschulungsvorschläge wurden in Zusammenarbeit zwis den Fürsorgeoffizieren und den Sachver⸗ ständigen für Kriegsversehrtenfragen der Industrie ausgearbeitet. Anschließend berichtete Dr. Schulz, der Leiter der rheinischen Provinzialinstitute für Arbeits⸗ und Berufsforschung, Düssel⸗ dorf, über Erfahrungen bei den psychologischen Eignungsunter⸗ suchungen Wehrdienstbeschädigter. Er gab zunächst einen Ueber⸗ blick über den gegenwärtigen wissenschaftlichen Stand der Eig⸗ engenenas Fänsen. die sich zum Ziele gesetzt haben, den Menschen als Ge amtpersönlichkeit, d. h. neben den eigentlichen und Fähigkeiten auch seine seelischen und willens⸗ mäßigen Beziehungen zu Arbeit und Beruf zu erfassen. Auf

Kriegsteilnehmern zeigte er deren Berufswünsche auf und ga Beispiele von entsprechenden Einsa vorsccssamün ls .S.s e Ergebnis wurde herausgestellt, daß selbst bei den Schwerst⸗ beschädigten ein relativ hoher Prozentsatz in der ndustrie i

alten oder artverwandten Beruf, teils durch d Facnfti ver⸗ bleiben kann, während die Einsatzmöglichkeit in ländlichen Be⸗ zirken wesentlich schwieriger ist. Nicht nur der Kriegsversehrte? müsse sich auf den neuen Arbeitsplatz einstellen, auch der Arbeits⸗ platz müsse für den Kriegsversehrten 27 ferichtet werden. Weiterhin berichtete Dr. Möhler von der Arbeitsstelle der Reichs⸗ gruppe Industrie, Dresden, über die Möglichkeiten des Einsatzes von in der Industrie. Unter dem heute gegebene

Zwang, die Versehrten in kriegswichtigen Betrieben unbeschade der üe durchzuführenden Betreuungsmaßnahmen einzusetzen, eien der Industrie in erhöhtem Umfange Aufgaben gestellt. Bis⸗ er sei das Bestreben vorhanden h ens die Angehörigen der Betriebe auch nach ihrer Versehrung möglichst ihrem frühere

Beruf bzw. ihrem früheren vheeee zuzuführen. Stelle di 8 Rückführung bereits eine große Aufgabenfülle dar, so werde diese unter dem neuen Gesichtspunkt noch wesentlich gesteigert, da nun⸗ mehr in Anbetracht des totalen Kriegseinsatzes auch berufsfremdes Versehrte an die verschiedensten Arbeitsplätze geführt werden müßten. Unter diesem Gesichtspunkt wurden von den Vortra⸗ genden die Voraussetzungen dargestellt, unter denen die Ein⸗ eüüsltne am günstigsten und für den Versehrten am trag⸗

Grund einer statistischen Untersuchung von 550 ih ah nnd sch

ähigsten vor sich gehen kann. Abschließend wurden typische Be piele von Arbeitshilfen gezeigt, die beim Einsatz der Versehrten erleichternd wirken können.

Wirtschaft des Auslandes

Rückgang der Weltgoldproduktion

Lissabon, 18. März. Die Union Covrp. schätzt die Weltgold⸗ produktion des letzten Jahres auf 36 Mill. Feinunzen gegenüber einer berichtigten Vorjahrsziffer von 39,9 Mill. Feinunzen. Die 1940 erzielte Rekorderzeugung. betrug 40,5 Mill. Die üdafrikanische Produktion erreichte im letzten Jahr 14,12 Mill. einunzen gegenüber 14,39 Mill. Feinunzen im Vorjahre. Kanada erichtet über eine Abnahme von 5,33 auf 4,8 Mill. Feinunzen, die USA. verringerten die Erzeugung von 4,78 auf 3,7 Mill. Fein⸗ unzen. Obwohl gegenüber der Rekordförderung von 1940 die Zißfern für 1942 bereits einen Rückgang um 11 % anzeigen, be⸗ deuten sie 88 erst den Beginn eines starken Produktionsrück⸗ schlages. Die Veröffentlichung der Weltschätzungen trifft mit der Bekanntgabe der detaillierten südafrikanischen Statistik zusammen. Südafrika erzeugte in den ersten zwei Monaten dieses Jahres 2,09 Mill. Feinunzen gegenüber 2,35 Mill. Feinunzen in der Vergleichszeit des Vorjahres. Die Randgoldminen verarbeiteten im letzten Jahr 66,98 Mill. t Erz gegenüber der Rekordziffer von 67,26 Mill. t im Vorjahre. Der Durchschnittsgehalt der Erze fiel im letzten Jahr von 4,127 auf 4,053 Pennyweights Gold je Tonne, was einen noch nicht eenhr Tiefstand parstellt Die Abnahme des Erzgehaltes spiegelt die Tatsache wider, daß die Randminen Einsparungen der Entwicklungskosten ausnutzen, um den Abbau ärmerer Erze rationell zu machen. Der Rohgewinn der Randminen betrug im letzten Jahr 43,66 Mill. gegenüber 85 ö (. Vorsabr, ie ausgeschütteten Dividenden er⸗ reichten 17, 9,7 eill. £. b

g Neuer Präsident der Bank von Finnland

Helsinki, 18. März. Die Direktoren der Bank von Finnland wählten einstimmig den früheren Ministerpräsidenten J. W. Rangell zum der Bank von Finnland. Die Bank von Finnland wurde seit dem Jahr 1923 von dem heutigen Staats⸗ präsidenten Ryti bis zu seiner Wahl zum Ministerpräsidenten im Jahre 1939 geleitet, wonach Rangell die Leitung als Stellver⸗ treter übernahm, bis er im Jahre 1941 mit der Regierungs⸗ bildung beauftragt wurde. Der neue Präsident der Bank von Finnland steht im Alter von 49 Jahren und ist an zahlreichen Wirtschaftsausschüssen und leitenden Stellen verschiedener Or⸗ ganisationen maßgebend beteiligt.

Die spanische 4⸗Milliarden⸗Anleihe Madrid, 18. März. Der spanische Staatsanzeiger veröffentlicht nunmehr das am 15. März vom Ministerrat genehmigte neue Gesetz über die Emission neuer Staatsanleihen bis zu einem Be⸗ trage von 4 Milliarden Peseten für die Zwecke des außerordent⸗ lichen Haushaltsplans. Danach erhält der Finanzminister die Genehmigung, die Emissionen bis zu der erwähnten Höchstgrenze entsprechend den Bedürfnissen der Staatskasse vorzunehmen und dafür die ihm jeweils geeignet erscheinende Form der - Ausschreibung oder der direkten Aushändigung an die Bank von Spanien zu wählen. Die Teilemissionen hng. daher in Form von Staatsanleihen oder Schatzscheinen erfolgen. Der Betrag jeder Teilemission und ihre Form sind in jedem Fall vom Finanz⸗ minister festzusetzen. Für die Durchführung dieser Operation er⸗ 2 as Finanzministerium einen gesetzlichen Kredit von. 80 Mill eseten. 161“

Eine Direktion für Bodenschätze in Bulgarien Sofig, 18. März. Die Bodenschätze Bulgariens sind bis heute

1. Mai 1943 die Herstellung von Füllhaltern und Teilen hier⸗ zu, soweit hierfür nicht Lertenbngsen eifben vorliegen.

a

noch nicht gründlich untersucht worden. Vor 81 bestand der Rechtszustand, daß jede private Person über die Ausbeutung von

66 19

Bodenschätzen je nach Wunsch selbst entscheiden konnte. Hier hat der Staat eingegriffen. Er schuf beim Handelsministerium eine besondere Direktion für die Bodenschätze, die eine Untersuchung der Bodenschätze Bulgariens vorgenommen hat. Die bisherigen Ergeb⸗ nisse ic. zufriedenstellend. In der Nähe von Panagirischte wurde ein Kupfer⸗ und Pyrith⸗Flöz entdeckt, das bereits ausgebeutet wird. In der Nähe des Dorfes Krumowo bei Jambel wurden Eisenerze aufgedeckt. Ferner wurden in der Nähe von Warnq Versuchsbohrungen nach Erdöl aufgenommen. Die Ausbeutung der aufgedeckten Bodenschätze wurde dem staatlichen Bergwerk Pernik übergeben, das als fätzter Betrieb die Ausbeutung durchführen süs. Nach dem Anschluß der neuen Gebiete schränzte der Staat ie Privatrechte noch mehr ein, und zwar so weit, daß eine Privatperson ohne Untersuchung der Direktion und ohne deren Genehmigung mit der Ausbeutung nicht beginnen kann. Um die Tätigkeit der Bodenschätzedirektion noch mehr zu fördern, legte die Regierung dem Sobranje einen Gesetzentwurf vor, der eine Kredit für die Direktion in Höhe von 200 Mill. Lewa wrstest Die Anleihe soll über die Landwirtschafts⸗ und Genossenschaftse bank begeben werden. Dieses Geld soll im Laufe von drei Jahren verausgabt werden. Man erhofft hiervon ein gründlichere Unter⸗ suchung der Bodenschätze in Bulgarien.

dem Wege zur wirtschaftlichen Unabhängigkei

Tokio, 18. März. Seit der Vertreibung der Engländer aus Burma vor einem Jahr hat das Land in jeder Hinsicht erhebliche e6“ gemacht, wie ein Domei⸗Bericht aus Rangun belagn⸗ Burma ist auf dem besten Wege, in allen landwirtschaftlichen Pr⸗ dukten unabhängig zu werden. Die Reisernte 1942/43 hat all Erwartungen übertroffen, so daß zusammen mit den vegrate aus der Ernte des Vorjahres erhebliche Mengen für den Expor frei wurden. Salzfische aus den burmesischen Gewässern werden in so reichem Maße produziert, daß sie nicht nur für den eigenern Verbrauch, sondern auch siir die Versorgung der Fronttruppemn verwendet werden können Zur Herstellung von esttten sin annähernd 300 000 Webstühle in Betrieb, doch so ie Erzeugung der Spinnereien ab Mitte dieses Aoahes doppel so hoch sein wie in der Vorkriegszeit, nachdem zahlreiche 6 Spinnereimaschinen eingeführt wurden. 10 Millionen Stück Rind⸗ vieh sind dem Bericht zufolge in Burma vorhanden, so daß i aller Kürze erhebliche Lederlieferungen nach Japan erwarte werden. Die japanischen Militärnoten und burmesischen Rupien? noten werden in gleicher Weise als Zaungsmetter benutzt. Auf Grund der Zufegerne fer der japanischen Regierung, Burmqg baldigst die Unabhängigkeit zu gewähren, ist von burmesischen Kreisen bereits beabsichtigt, noch in diesem Jahre eine nationals Notenbank zu eröffnen. 6

Berichte von auswärtigen Devisenmärkten

Prag, 18. März. (D. N. B.) Amsterdam 13,27 G., 13,27 B.

Zürich 578,90 G., 580,10 B., Oslo 567,60 G., 568,80 B., Kopen-

hagen 521,50 G., 522,50 B., London 98,90 G., 99,10 B., Madrih 235,65 G., 236,05 B., Mailand 131,40 G., 131,60 B., New Yo 24,98 G¹., 25,02 B., Paris 49,95 G., 50,05 B., Stockholm 594,60 G.; 595,80 B., Brüssel 399,60 G., 400,40 B., Belgrad 49,95 G., 50,05 B., Agram 49,95 G., 50,05 B., Sofia 30,47 G., 30,53 B., Ather 16,68 G., 16,72 B. Budapest, 18. März. (D. N. B.) Alles in Pengö. Amsterdap 180,73 ½¼, Berlin 136,20, Bukarest 2,78 ½¼, Helsinki 6,90, London —,— Mailand 17,77, New York —,—, Paris 6,81, Prag 13,62, Prefaspch 11,71, Sofia 415,50, Zagreb 6,81, Zürich 80,20. Die Börse bleibi an den Sonnabenden geschlossen. 1

8 ö

Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 65 vom 19. März 1943. S. 3

4,43 4,47, 17,30 17,40, Kopenhagen (Freiv.)

London, 18 März. (D. N. B.)

Paris —,—

Schweiz 16,85 16,95, Oslo —,—, Buenos Aires Rio 83,64 ⅞, Schanghai Tschungking⸗Dollar

Amsterdam, 18 März. (D. N. B.) Amtlich.] Berlin —,—, London —,—, Brüssel 30,11 30,17, Italien (Clearing) —,—,

82 7

7 7

(D. N. B.)

März. or? 4,31,

Zürich, 18 New YN

London 17,32 ½,

17,82 ½, Stockholm 102,6631, Oslo

Kopenhagen, 18. März.

95 111,25,

kurse.

Stockholm, (D. N. B.)

18. März.

16,95 B. Berlin 167,50 G., 168,50 B., Paris —,—, G., 9,00 B., Brüssel —,— G., 67,50 B., Schweiz. Plätze 97,00 G., 97,80 B., Amsterdam —,— G., 223,50 B., Kopenhagen 87,60 G., 87,90 B., Oslo 95,35 G., 95,65 B., Washington 415,00 G., 420,00 B., Helsing⸗ fors 8,35 G., 8,59 B., Rom 22,00 G., 22,20 B., Prag —,—, Madrid Lissabon —,— G., 17,75 B.,

—,—, Kanada 3,75 G., 3,82 B., Buenos Aires 97,00 G., 100,00 B Oslo, 18. März. (D. N. B.)

London, 18. März. (D. N. B.) 23,50, Silber auf Lieferung Barren 23,50,

New York 402,50 403,50, Berlin —,—, Spanien (offiz.) 40,50, Montreal Amsterdam —,—, Brüffel —,—, Italien (Freiv.) —,—,

New York —,—, Paris, Schweiz 43,63 43,71, Madrid —,—, Oslo —,—, Kopenhagen —,—, Stockholm 44,81 —44,90, Prag —,—.

[11,40 Uhr.] Paris 4,17 ⅞, Brüssel 69,25 B., 22,661⁄¼, Madrid 39,75 B., Holland 229 B., Berlin 172,55, Lissabon

98,62 ¼ B., 90,37 ½ B., Sofia 5,37 ¾ B., Prag 17,30, Budapest 104,50 B., Zagreb 8,75, Athen —,—, Istanbul 3,50 B., Bukarest 2,37 ½ B., Helsingfors 877,50 B., Buenos Aires ““ Rio 22,50 B. (D. N. B.) York 479,00, Berlin 191,80, Paris 10,85, Antwerpen 76,80, Zürich Rom 25,35, Amsterdam 254,70, Stockholm 114,15, Oslo 109,00, Helsingfors 9,83, Prag —,—, Madrid —,—. Alles Brief⸗

London G., 17,75 B., Berlin 175,25 G., 176,75 B., Paris —,— G., 10,00 B., New York —,— G., 440,00 B., Amsterdam —,— G., 235,00 B., Zürich 101,50 G., 103,00 B., Helsingfors 8,70 G., 9,2. —,— G., 71,50 B., Stockholm 104,55 G., 105,10 B., Kopenhagen 91,75 G., 92,25 B., Rom 22,20 G., 23,20 B.

am 19. März Stockholm für 100 kg.

(offiz.) 16,95 172,13,

7 ⸗.

[12,00 Uhr; holl. Zeit.]

Elektrolytkupfernotiz

Die -.edun egt Cee E; der Vereinigung für deutsche erliner Meldung des „D. N. B.“ (am 18. März auf 74,00 R. ℳ)

ellte sich laut auf 74,00 R.

In Berlin fesftgestellte Notierungen für telegraphische Auszahlung, ausländische Geldsorten und Banknoten

Telegraphische Auszahlung

an ustrallen, Neuseelaaund . Vrltischehodien g

Brastlien

Helsingfors

Aegypten Lanro)

Mailand

Kopenhagen

London 19,34, New

Iran (Teheran)

London 16,85 G.,

B., Antwerpen

Silber Barren prompt

Gold 168/,—

(New York)..

(Alexandrien und

Afghanistan (Kabul) Argentinien (Buenos Aires). Australien (Sidney)

Belgien (Brüssel u. Antwerpen) Brasilien (Rio de Janeiro).. Britisch⸗Indien (Bombay⸗Cal⸗

cutta)

Bulgarien (Sofiaa) Dänemark (Kopenhagen). England (Londonn . Finnland (Helsinki)o Frankreich (Paris)

Griechenland (Athen) 100 Holland (Amsterdam u. Rotter⸗

Island (Reykjavik).. Italien (Rom und Japan (Tokio und Kobe). Kanada (Montreal) Kroatien (Agra) Neuseeland (Wellington) . Norwegen (Oslo) 8 Portugal (Lissabon) Rumänien (Bukarest) Schweden (Stockholm u. Göte⸗

Slowakei (Preßburg)

Spanien (Madrid u. Barcelona)

Südafrikanische Union (Pretoria und Johannisburg)

Türkei (Istanbu)))

Ungarn (Budapest)

Uruguay (Montevide o)

Verein. Staaten von Amerika

19. März Geld Bries

18,79 18,83 0,588 0,592

39,9 40,04

S 1 ägypt. Psund 100 Afghani

1 81

1 austr. Pfund 100 Belga

100 Rupien 100 Lewa 100 Kronen 1 engl. Pfund 100 finn. 5,06

100 Frs. as 1.668

8,068 52,25

5,07 1,672

182,70 14,61 38,50 18,16

0,587 5 005 56,88 10,21

3,047 52,15

rachmen

132,70 14,59 38,42 18,14 0,585

4,995

58,76 10,19

100 Gulden 100 Rials 100 isl. Kr. 100 Lire

1 Yen

1 kanad. Dollar 100 Kuna

1 neuseel. Pfd. 100 Kronen 100 Escudo 100 Lei

100 Kronen

100 Frs.

100 serb. Dinar 100 slow. Kr. 100 Pesetas

1 südafr. Pfd. 1 türk. Pfund 100 Pengö 1 Goldpeso

1 Dollar

M ai land) b 1

—.—.

59,46

57,89 4,995 8,591

28,565

59,58

58,01 5,005 8,609

28,605

1,978 1,982

Onsentlicher Anzeiger

18. März Geld

18,29

0,588 39,96 1 Cruzeiro

8,047 52,15

5,06 1,668

132,20 14,59 88,42 13,14 0,585

4,995 5,005

56 76 10,19

59,46 57,89 4,995

8,591 23,565

1,978 1,982

Brief

Ausländische Gelbdsorten und Banknoten

Für den innerdeutschen Verrechnungsverkehr gelten sorgende Kurse: Aegypten, Südafrikanische Unton

„22222222*α*

B1“

18,88

0,592

Sovereigns.. 8

40,094 20-Francs⸗Stücke. eee 88 Gold⸗Dollars

Aegyptische.

Amerikanische: 1000 —5 Dollar

2 und 1 Dollar

Argentinische Australishe ee Belgische Brasilianische 2 Britisch⸗Indische Bulgarische: 1000 Lewa und

darunter Dänische: große

10 Kr. und darunter Englische: 10 2 und darunter.

innische ...... .F“

ranzösischee Holländischhe 85 Italienische: grospfe. „„„

10 Lire . Kanadische ., Froatisth. .... Norwegische: 50 Kr. u. darunter Rumänische: 1000 Lei und

3,053 52,25

5,07 1,672

132,20 14,61 38,50 18,16

0,587

58,88 10,21

59,58

58,01 5,005 8,609

28,605

Schweizer: große

Serbische

Slowakische: 20 Kronen und darunter

Südafrikanische Union.

1,201

Ungarische: 100 Pengö und darunter

1 ägypt. Pfd 1 Dollar 1 Dollar 1 e pe 0,44 1 austr. Pfb.

100 Belgas 1 Cruzeiro 100 Rupien

100 Lewa 100 Kronen 100 Kronen 1 engl. Pfd. 100 finn. 100 Frs.

100 Gulden 100 Lire

100 Lire

1 kanad. Dollar 100 Kuna

100 Kronen

500 Lei 100 Lei⸗ Schwedische: grosee. .100 Kronen

50 Kronen und darunter. 100 Kronen Sba. e 100 Frs.

100 Frs. und darunter. 100 Frs. 100 serb. Dinar

100 slow. Kr. 1 südafr. Pfd.

100 Pengö

19. März Geld Brief 20,38 20,46 16,16 16,22

4,185 4,205 4,39 4,41

S

2,44 39,92

0,08 22,95

„b

88 8,,S S8 888

3,07

+

52,10

21

5,055 4,99 132,70

19,12 0,99 4,99

56,89

5,01 132,70

18,12 18,19 0,99 1, 4,99 5,0

56, 89 7,11

1,66 1,88 59,40 59,64 57,88 58,07 57,88 58,07

4,99 5,01

4,99 132,70

1,66

59,40 57,83 57,83

4,99

8,58 4,39 1,91

8,58 4,89 1,91

08 3 8

61,02

türk. Pfund

60.78 60,278

2. Zwangsversteigerungen.

1. Untersuchungs⸗ und Strafsachen. 3. Rufgebote,

4. Oeffentliche Zustellungen, 5. Berluft⸗ und Fundsachen, 6. Anslosfung usw. von Wertpapieren,

7. Aktiengesellschaften, 8. Kommanbitgesellschaften auf Aktien, 9. Deutsche Kolonialgesellschaften,

11. Genossenschaften,

10. Gesellschaften m. b. H., 12. Offene Handels⸗ und Kommanbditgesellschaften,

. Unfall⸗ und Invalidenversicherungen, . Deutsche Reichsbank und Bankaus . Verschiebdene Bekanntmachungen.

1. Uneersuvchungs⸗ und étraflachen

[47866] Handelsuntersagung.

Dem Kaufmann Albin Jäger, hier, Gutenbergstraße 5, ist gemäß §§ 20 und 63 Abs. 2 Satz 2 der Reichsverord⸗ nung über Handelsbeschränkungen vom 13. Juli 1923 (RGBl. I S. 706) der Handelsbetrieb mit Textilwaren am 5. März 1943 wegen Unzuverlässigkeit des Inhabers untersagt worden.

Gotha, den 13. März 1943.

88 Der Vorsitzende der Handelserlaubnisstelle: Gisohn, Stadtoberamtmann.

[47867] Dem Handelsvertreter Willi Frei⸗ muth, Wuppertal⸗E., Feerah⸗ 60, habe ich durch rechtskräftige Verfügung vom 10. Februar 1943 auf Grund der Verordnung über Handelsbeschränkun⸗ gen vom 13. 7. 1923 RGBl. S. 706 scgen Handel mit Gegenständen des täglichen Bedarfs einschließlich Henwsgen Vertretertätigkeit Unzuverlässigkeit untersagt. Wuppertal, 15. März 1943. Der Oberbürgermeister. J. A.: Benn, Oberverwaltungsrat.

3. Aufgebote [47872] Aufgebot.

Der Oberfinanzpräsident Pom⸗ mern in Stettin, vertreten durch die Reichshauptkasse in Berlin, hat das Aufgebot der angeblich verlorengegan⸗ genen folgenden Stücke der 4 % % (früher 8 %) Pommerschen Provin⸗ zial⸗Goldanleihe von 1928, nämlich: Nr. B 1776 über 1000,— H.ℳ, Nr. C 1257 über 500,— RHℳ, Nr. D 1736/39 süber je 100 Hℳ, sämtlich gekündigt per 2. 1. 1942, Nr. D 1735 über 100, Hℳ, verlost per. 2. 1. 1936, beantragt. Der Inhaber der Urkunden wird aufgefor⸗ dert, spätestens in dem auf den 20. Oktober 1943, 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht anberaumten Aufgebotstermin seine Rechte anzumelden und die Urkunden vorzulegen, widrigen⸗ 88 die Kraftloserklärung der Urkun⸗

en erfolgen wird. B

Stettin, 12. März 1943.

Amtsgericht. Abt.

[47869]

Aufgebot. 1. Der Kaufmann Edu⸗ ard Kempa aus Gleiwitz, Ratiborer Straße 15, 2. die verehelichte Lackierer Hulda Friedrich, geb. Leibecke, in Königshütte, Pudlerstraße 11, 3. die verehelichte Klempner⸗ und Installa⸗ tionsmeister Anna Pauline Thoma⸗ chek geb. Leibecke in Königshütte, Rat⸗ ausstraße 4, Prozeßbevollmächtigte:

echtsanwälte Löhr, Neumann und Dr. Neumann in Gleiwitz, haben das Auf⸗ gebot des verlorengegangenen Hypo⸗ thekenbriefes über das für die ver⸗ witwete Gasthausbesitzer Marie Kra⸗ wutschke in Gleiwitz, später verehelichte Kaufmann Eduard Kempa in Gleiwitz im Grundbuch von Gleiwitz⸗Stadt Blatt Nr. 89 in Abt. III Nr. 47 ein⸗ Ptsagene Restkaufgeld von 30 000,—

Goldmark beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, späte⸗ stens in dem anf den 11. August 1943, vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Zimmer 230, anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte anzumelden und die Urkunde

der wegen

erklärung der Urkunde erfolgen wird. Amtsgericht Gleiwitz, den 11. März 1943. 2 F. 3/40.

[47870] Einberufung der Verlassenschaftsgläubiger.

A 160/42/10. Franz Fleischmann, Haus⸗ besitzer in Leonstein Nr. 101 (Oberdonau), ist am 1. Dezember 1942 gestorben. Alle, die an die Verlassenschaft eine Forde⸗ rung zu stellen haben, werden aufge⸗ fordert, ihre Ansprüche bei diesem Ge⸗ richte an einem Montagvormittag wäh⸗ rend der Amtsstunden mündlich oder bis 1. Dezember 1943 schriftlich anzu⸗ melden und nachzuweisen. Sonst wird den nicht durch ein Pfandrecht ver⸗ sicherten Gläubigern an die Verlassen⸗ schaft, wenn sie durch die Bezahlung der angemeldeten Forderungen b würde, kein weiterer Anspru⸗ zu⸗ stehen.

Amtsgericht Grünburg, 11. März 1943.

(47871] Einberufung unbekannter Erben. A 160/42/9. Franz Fleischmann, Hausbesitzer in Leonstein Nr. 101. (Oberdonau), ist am 1. Dezember 1942 estorben und hat eine letzwillige Ver⸗ sagung nicht hinterlassen. Ob Erben vorhanden sind, ist dem Gerichte nicht bekannt. Es bestellt Herrn Karl Ebmer, Ortsbauernführer in Leonstein Nr. 85, zum Kurator der Verlassenschaft. Wer auf die Verlassenschaft Anspruch er⸗ heben will, hat dies binnen sechs Mo⸗ naten von heute ab dem Gerichte mit⸗ zuteilen und sein Erbrecht nachzuweisen. Nach Ablauf der Frist wird die Ver⸗ lassenschaft, soweit die Ansprüche nach⸗ gewiesen sein werden, herausgegeben, soweit dies nicht geschehen ist, zugunsten des Staates eingezogen werden. Amtsgericht Grünburg, 11. 3. 1943.

[47736]

Bekanntmachung.

In der Grundbuchsache Memel Blatt 437 wird der Grundschuld⸗ brief über die Post Abt. III Nr. 10 von 18 000 F. G. Lit auf Memel⸗ Blatt 437, ausgestellt für den Juden Joseph Israel Bergmann in Memel, gemäß § 9 der 11. Verordnung zum Reichsbürgergesetz vom 25. November 1941, RGBl. I S. 723, für kraftlos erklärt. Es ist ein neuer Grundschuld brief erteilt worden. .

Memel, den 8. März 1943.

Das Amtsgericht. Abt. 5. Krafft. 16u“

4. Deffentliche Zustellungen

[47873] Oeffentliche Zustellung.

3. R. 80/43. Der Maschinenschlosser Kurt Krug in Erfurt, Borntalweg 3, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Münzel in Erfurt, klagt gegen seine Ehefrau Liesbeth geb. Strunze, früher in Jena, ndes⸗ frauenklinik, jetzt unbekannten Aufent⸗ halts, mit dem Antrage, auf Scheidung der Ehe aus §§ 47, 49 Eheges. aus Schuld und auf Kosten der Beklagten. Der Kläger ladet die Beklagte zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits vor die 3. Zivilkammer des Landgerichts in Erfurt, 1. Stockwerk, Zimmer Nr. 99, auf den 26. Mai 1943, 10 Uhr, mit der Fin sjorderung, sich durch einen bei diesem Gericht zu⸗ gelassenen Rechtsanwalt als Prozeß⸗ bevollmächtigten vertreten zu lassen.

Erfurt, den 15. März 1943.

[47874] Oeffentliche Zustellung. 2/6 Gen. II 3. Kaufmann Alexander Reinhard Moritz Freiherr von Bissing, Frankfurt a. Main, Ketten⸗ hofweg g.. Prozeßbevollmächtigter: echtsanwalt Dr. K. E. Möhring, Frankfurt a. Main, klagt gegen Ger⸗ trud Amalie Effie Freifrau von Bissing, geb. Merton, früher in rankfurt a. M., Frte sa 27, auf hescheidung gem. § 55 E 8 —. 2/7 R 51/43. Die Beklagte wird zur münd⸗ lichen Verhandlung des Rechtsstreits leladen vor die 7. Zivilkammer des andgerichts in Frankfurt a. M. auf den 19. Mai 1943, 10 Uhr, mit der forderung, sich durch einen bei em Gericht zugelassenen Rechtsan⸗

nef

treten zu lassen. 1 Frankfurt a. Main, 15. März 1943. Geschäftsstelle des Landgerichts.

[47741] Oeffentliche Zustellung.

2. R. 30/43. Die Ehefrau Michel Bintz, Olga geb. Grün in Düdelingen, Suftgerstr. 67, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt von Lößl in Luxemburg, klagt gegen den Arbeiter Michel Bintz, früher in Düdelingen, se ohne be⸗ kannten Aufenthalt, auf Ehescheidung aus §§ 49, 55 Ehegesetz. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 2. Zivilkammer des Landgerichts in Luxemburg auf den 11. Mai 1943, 10 Uhr, Saal 35, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gericht zu⸗ gelassenen Rechtsanwalt als Nrozeß⸗ bevollmächtigten vertreten zu lassen.

Luxemburg, den 9. März 1943.

Die Geschäftsstelle des Landgerichts.

[47740] Oeffentliche Zustellung.

Sch. 143/41. In Sachen der AEG., Allgemeinen Elektricitäts⸗Gesellschaft, in Berlin NW 40, Friedrich⸗Karl⸗Ufer 2 4, Verfahrensbeteiligte, gegen Frau Ella Sara verw. Leib geb. Friedberg, zulezt 1 ewesen in Berlin W 50, Neue Ansbacher Str. 11 bei Loh⸗ mann, jetzt unbekannten Aufenthalts, Antragsgegnerin, ergeht folgende Ent⸗

Ansprüche, die sich für die Antrags⸗ gegnerin aus dem Dienstverhältnis der AECG., Allgemeinen Elektricitätsgesell⸗ schaft in Berlin, und ihrem am 8. S tember 1939 verstorbenen Ehemann Lud⸗ wig Israel Leib ergeben, werden für erloschen erklärt. Als Zeitpunkt des Erlöschens wird der 13. Dezember 1941 bestimmt. II. Die Antragsgegnerin hat zur Vermeidung der Zwangsbei⸗ treibung binnen 14 Tagen nach Zu⸗ dieser Entscheidung die von der erfahrensbeteiligten nach dem 13. De⸗ zember 1941 an sie noch gezahlten Be⸗ träge von 406,25 R.ℳ füt Monat De⸗ ember 1941 aus der RGE. I und von 41,30 H. A für Monat Januar 1942 aus der RGCE. II zu erstatten und an das Zentralfinanzamt Berlin als Zu⸗ satz zu der unter III. festgesetzten Aus⸗ gleichszahlung zu entrichten. III. pp. IV. Der Antragsgegnerin wird eine Verfahrensgebühr von 500,— RH.ℳ (fünfhundert Seee auferlegt. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. Berlin⸗Charlottenburg 2, 3. 3. 1943. öö“ Schieds⸗ telle.

walt als Prozeßbevollmächtigten ver—

scheidung: I. Die vermögensrechtlichen)

5. Verlust⸗u. Fundsachen [47875]

Gerling⸗Konzern Lebens⸗ versicherungs⸗Aktiengesellschaft. Der Hinterlegungsschein v. 19. 1. 1933 zur Versicherung L 251 454 Georg Lemm, Quednau b. Königsberg, ist abhanden gekommen. Er tritt außer Kraft, wenn innerhalb zweier Monate kein Einspruch erfolgt.

Köln, den 16. März 1943.

Der Vorstand.

„Isis Grundstücksverwertungs⸗ [46276][]. AG.“, Berlin. 8 Die Gesellschaft ist durch Beschluß vom 4. März 1943 aufgelöst. Die Gläu⸗ biger werden hiermit aufgefordert, et⸗ waige Ansprüche bei dem unterzeichneten Abwickler anzumelden.

Neue Revisions⸗ und Treuhand⸗ gesellschaft mb H., Berlin W 8, Unter den Linden 43/45.

[47884] Herrmannsbad⸗Aktiengesellschaft, Bad Lausick. L Wir laden hierdurch unsere Aktio⸗ näre zu der am Montag, den 5. April 1943, 9,30 Uhr, in Leipzig N 22, E 24, im Verwaltungs⸗ ebäude des Leipziger Verein⸗Barmenia tattfindenden 63. Hauptversamm⸗ lung ganz ergebenst ein. Tagesordnung:

1. Vorlegung des Geschäftsberichtes, der Bilanz nebst Gewinn⸗ und Verlustrechnung für das Geschäfts⸗ jahr 1942.

2. Entlastung des Vorstandes Aufsichtsvates. 8

3. Beschlußfassung über die Gewinn⸗ verteilung.

4. Wahlen zum Aufsichtsvat.

5. Bestellung des Prüfers.

Herrmannsbad⸗Aktiengesellschaft,

Bad Lausick. Der Aufsichtsrat. Dr. Teichmann, Vorsttzer.

und

[47883] Magdeburger Viehmarkt⸗Bank Aktiengesellschaft.

Hauptversammlung am Wilhelmsbad⸗Casino, Magdeburg, Spiel⸗ gartenstr. 10, ein. Tagesordnung: 1. Geschäftsbericht des sowie Vorlegung des

für die Gewinnverteilung. die vorgenommenen Prüfungen. verteilung.

der Entlastung an Vorstand un Aufsichtsrat. Wahlen zum Aufsichtsrat.

Geschäftsjahr 1943. Diejenigen Aktionäre, Hauptversammlung ihr ausüben wollen, ppen spätestens am 7.

die

Dr. Queck, Reichsrichter.

widrigenfalls die Kraftlos⸗

8

Die Geschäftsstelle des Landgerichts. 2* 1“ 9

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während der übl.

8 E 1

Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu unserer fünfzigsten ordentlichen Montag,

den 19. April 1943, 16 Uhr, im

Vorstandes Jahres⸗ abschlusses für 1942 und Vorschlag

Bericht des Aufsichtsrates über .Beschlußfassung über die Gewinn⸗ .Beschlußfassung über die vengen.

4 5. Wahl des Abschlußprüfers für das

in der Stimmrecht ihre Aktien Avril 1943

unserer Gesellschaft bei uns oder bei der Commerzbank A.⸗G., Magde⸗ burg, zu hinterlegen und bis späte⸗ stens zum Schluß der Hauptversamm⸗ lung daselbst zu belassen. Im Falle der Hinterlegung der Aktien bei einem Notar oder bei der Deutschen Reichsbank Wert⸗ papiersammelbank 2 die Be⸗ scheinigung über die erfolgte Hinter⸗ legung spätestens am 17. April 1943 bei unserer Gesellschaft inner⸗ halb der üblichen Geschäftsstunden ein⸗ zureichen. Magdeburg, den 17. März 1943. Der Vorstannd. Jabusch. Fehse. . 17879 Einladung zur ordentlichen Haupes⸗ versammlung am Mittwoch, den 12. Mai 1943, 15 ¹¼ Uhr, im Kontor der Firma. 8 Tagesordnung: 8ö“ §17 der Satzung iffer 1—5. 3 A digr den 16. März 1943. Weftfälische Jute⸗Spinnerei & Weberei. 1 .SDer Her G. Nvan delden Der Aufsichtsrat. M. van Delden, Vorsitzer.

[46131] Kundmachung.

Da der Inhalt der von der Gesell⸗ schaft ausgegebenen Aktienurkunden Nr. 1— 1200 über je Rℳ 1000 unrichti geworden ist, werden diese Aktien⸗ urkunden gegen neue richtige Aktien⸗ urkunden umgetauscht.

Die Aktionäre der Gesellschaft werden aufgefordert, bezeichnete Aktienurkunden um Umtausch bei der Gesellschaft bis zum 15. Juni 1943 einzureichen,

Im Falle der nicht rechtzeitigen Einreichung wird die Kraftloserklä⸗ rung der nicht eingereichten Aktien emäß Beschlusses des Amtsgerichtes

ünchen vom 9. 12. 1942, Gesch.⸗Nr. 4 R B 17/1096, erfolgen.

Deutsche Heraklith Aktiengesellschaft.

[47900]

Baumwollspinnerei Kolbermoor. Einladung zur eiwaehis seees:

Die Aktionäre der Baumwoll⸗ spinnerei Kolbermoor werden auf Montag, den 12. April 1943, vor⸗ mittags 10 ¼ Uhr, zu der ordent⸗ lichen Hauptversammlung in der Geschäftsstelle des Herrn Notars Justiz⸗ rat Helmuth Schieck in München, Neu⸗ hauser Strafs 6/II, eingeladen.

Tagesordnung:

1. Vorlage des Jahresabs nsges,de⸗ Geschäftsberichtes des Vorstandes und des Aufsichtsvatsberichtes für 1942.

2. Verteilung des Reingewinnes.

3. Entlastung des Vorstandes und des Aufsichtsrates. 8

4. Wahl des Abschlußprüfers.

Zur Ausübung des Stimmrechtes in

der Hauptversammlung finh diejenigen

Aktionäre berechtigt, die spätestens am

9. April 1943 ihre Aktien bei der

Gesellschaft oder bei einem Notar

oder bei einer Wertpapiersammel⸗

bank oder bei der Bayerischen Ver⸗ einsbank, München, oder bei der

Deutschen Bank, Filiale München,

bis zur Beendigung der Hauptver⸗

sammlung hinterlegen. 8

Kolbermoor, den 16. März 1943

ichen Geschäftsstunden

Der Vorstand.