Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 72 vom 27. März 1943. S. 2
wirtschaftskammer Sachsen als deren Rechtsnachfolgerin über.
Mlauf des 31. März 1943. Berlin, den 22. März 1943.
Verordnung vom 20. April 1942 (RGBl. I S. 190) aufgelöste Industrie⸗ und Handelskammer Zittau zu bestehen aufhören. Die Rechte und Pflichten dieser Kammern gehen auf die Gau⸗
Die Amtsdauer der Ehrenamtsträger der in die Gauwirt⸗ schafeskammer Sachsen überführten Kammern endet mit Ab⸗
Der Reichswirtschaftsminister Walther Funk.
8 b Anordnung 8 “ über den Aufbau der Wirtschaftskammer Leipzig im Bereich der Gauwirtschaftskammer Sachsen
Nachdem mit meiner Anordnung vom heutigen Tage die Wirtschaftskammer Leipzig errichtet worden ist, bestimme ich, daß mit Ablauf des 31. März 1943 die Industrie⸗ und Han⸗ delskammer Leipzig und die Handwerkskammer Leipzig zu be⸗ stehen aufhören. Pie Rechte und Pflichten dieser Kammern gehen auf die Wirtschaftskammer Leipzig als deren Rechts⸗ nachfolgerin über.
Der Bezirk der Wirtschaftskammer Leipzig umfaßt den Be⸗ zirk der bisherigen Industrie⸗ und Handelskammer Leipzig.
Die Amtsdauer der Ehrenamtsträger der in die Wirtschafts⸗ kammer Leipzig überführten Kammern endet mit Ablauf des 31. März 1943. 3 v1“
Berlin, den 22. März 19433.
Der Reichswirtschaftsminister. Walther Funk.
Anordnung 1 8 über den Aufbau der Wirtschaftskammer Chemnitz im Bereich der Gauwirtschaftskammer Sachsen
Nachdem mit meiner Anordnung vom heutigen Tage die Wirtschaftskammer Chemnitz errichtet worden ist, bestimme ich, daß mit Ablauf des 31. März 1943 die Industrie⸗ und Handelskammer Chemnitz und die Handwerkskammer Chem⸗ nitz zu bestehen aufhören. Die Rechte und Pflichten dieser Kammern gehen auf die Wirtschaftskammer Chemnitz als deren Rechtsnachfolgerin über.
Der Bezirk der Wirtschaftskammer Chemnitz umfaßt den Bezixk der bisherigen Industrie⸗ und Handelskammer Chemnitz.
Die Amtsdauer der Ehrenamtsträger der in die Wirt⸗ schaftskammer Chemnitz überführten Kammern endet mit Ab⸗ lauf des 31. März 1943. 8 .
Berlin, den 22. März 1943.
Der Reichswirtschaftsminister. Walther Funk.
Anordnung über den Aufbau der Wirtschaftskammer Plauen im Bereich der Gauwirtschaftskammer Sachsen
Nachdem mit meiner Anordnung vom heutigen Tage die Wirtschaftskammer Plauen errichtet worden ist, bestimme ich, daß mit Ablauf des 31. März 1943 die Industrie⸗ und Han⸗ delskammer Plauen zu bestehen aufhört. Die Rechte und Pflichten dieser Kammer gehen auf die Wirtschaftskammer Plauen, als deren Rechtsnachfolgerin über.
Der Bezirk der Wirtschaftskammer Plauen umfaßt den Be⸗ zirk der bisherigen Industrie⸗ und Handelskammer Plauen.
Die Amtsdauer der Ehrenamtsträger der in die Wirtschafts⸗ kammer Plauen überführten Industrie⸗ und Handelskammer Plauen endet mit Ablauf des 31. März 1943. 9
Berlin, den 22. März 1943.
Der Reichswirtschaftsminister.
Anordnung
über den Aufbau der Gauwirtschaftskammer Süd⸗Hannover⸗Braunschweig in Hannover Nachdem mit meiner Anordnung vom heutigen Tage die Gauwirtschaftskammer Süd⸗Hannover⸗Braunschweig errichtet worden ist, bestimme ich, daß mit Ablauf des 31. März 1943 ie Wirtschaftskammer Niedersachsen, die Industrie⸗ und Han⸗ delskammer Hannover und die Handwerkskammer Hannover zu bestehen aufhören. Die Rechte und Pflichten dieser Kam⸗ mern gehen auf die Gauwirtschaftskammer Süd⸗Hannover⸗ Braunschweig als deren Rechtsnachfolgerin über. Die Rechte und Verbindlichkeiten der Wirtschaftskammer Niedersachsen gehen, soweit sie das Gaugebiet Ost⸗Hannover⸗Lüneburg be⸗ treffen, auf die Gauwirtschaftskammer Ost⸗Hannover⸗Lüne⸗
burg über. 8 Für die Dauer des Krieges übernimmt die Gauwirtschafts⸗
kammer Süd⸗Hannover⸗Braunschweig die Betreuung der in den Kreisen Burgdorf, Gifhorn und Celle gelegenen Betriebe mit Ausnahme der Handwerksbetriebe.
triebe 8 s wird dadurch nicht berührt.
31. März 1943. Berlin, den 22. März 1943. Der Reichswirtschaftsminister. Walther Funk.
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2
Anordnunmg “ über den Aufbau der Wirtschaftskammer Braunschweig
im Bereich der Gauwirtschaftskammer Süd⸗Hannover⸗ Braunschweig
Nachdem mit meiner Anordnung vom heutigen Tage die ig errichtet worden ist, be⸗
Wirtschaftskammer Braunschwe
faßt den Bezirk der bisherigen Industrie⸗ und Handelskammer
Die Zugehörigkeit der in den Kreisen Burgdorf, Gifhorn und Celle gelegenen Be⸗ zur Gauwirtschaftskammer Ost⸗Hannover⸗Lüneburg
umfaßt den Bezirk der bisherigen Industrie⸗ und Handels⸗ kammer Braunschweig. 1 Die Amtsdauer der Ehrenamtsträger der in die Wirt⸗ schaftskammer Braunschweig überführten Kammern endet mit Ablauf des 31. März 1943. Berlin, den 22. März 1943. er Reichswirtschaftsminister.
Walther Funk.
Anunordnung
über den Aufbau der Wirtschaftskammer Hildesheim im Bereich der Gauwirtschaftskammer Süd⸗Hannover⸗ Braunschweig
Nachdem mit meiner Anordnung vom heutigen Tage die Wirtschaftskammer Hildesheim errichtet worden ist, bestimme ich, daß mit Ablauf des 31. März 1943 die Industrie⸗ und Handelskammer Hildesheim, die bereits gemäß § 1 der Ver⸗ ordnung vom 20. April 1942 (RGBl. I S. 190) aufgelöst wurde, sowie die Handwerkskammer Hildesheim zu bestehen aufhören. Die Rechte und Pflichten dieser Kammern gehen auf die Wirtschaftskammer Hildesheim als deren Rechtsnach⸗ folgerin über.
Der Bezirk der Wirtschaftskammer Hildesheim im Bereich der Gauwirtschaftskammer Süd⸗Hannover⸗Braunschweig um⸗
Hildesheim. Die Amtsdauer der Ehrenamtsträger der in die Wirtschafts⸗
kammer Hildesheim überführten Kammern endet mit Ablauf des 31. März 1943. Berlin, den 22. März 1943. Der Reichswirtschaftsminister. “
Anordnung über den Aufbau der Gauwirtschaftskammer Ost⸗Hannover⸗ Lüneburg in Wesermünde⸗Lüneburg
Nachdem mit meiner Anordnung vom heutigen Tage die Gauwirtschaftskammer Ost⸗Hannover⸗Lüneburg errichtet wor⸗ den ist, bestimme ich, daß mit Ablauf des 31. März 1943 die Industrie⸗ und Handelskammer Wesermünde und Lüneburg, die Handwerkskammer Lüneburg sowie die bereits gemäß § 1 der Verordnung vom 20. April 1942 (RGBl. I S. 190) auf⸗ gelöste Industrie⸗ und Handelskammer Verden zu bestehen aufhören. Die Rechte und Pflichten dieser Kammern gehen auf die Gauwirtschäaftskammer Ost⸗Hannover⸗Lüneburg als deren Rechtsnachfolgerin über. Die Rechte und Verbindlich⸗ keiten der Wirtschaftskammer Niedersachsen gehen, soweit sie das Gaugebiet Ost⸗Hannover⸗Lüneburg betreffen, auf die Gau⸗ wirtschaftskammer Ost⸗Hannover⸗Lüneburg über. Für die Dauer des Krieges übernimmt die Gauwirtschafts⸗ kammer Süd⸗Hannover⸗Braunschweig die Betreuung der in den Kreisen Burgdorf, Gifhorn und ECelle gelegenen Betriebe mit Ausnahme der Handwerksbetriebe. Die Zugehörigkeit der triebe zur Gauwirtschaftskammer Ost⸗Hannover⸗Lüneburg wird dadurch nicht berührt. Die Amtsdauer der Ehrenamtsträger der in die Gauwirt⸗ schaftskammer überführten Kammern e det mit Ablauf des 31. März 1943. 8 8 88 Berlin, den 22. März 1945. Der Reichswirtschaftsminister. E“
Anordnung über den Aufbau der Gauwirtschaftskammer Schleswig⸗ Holstein in Lübeck Nachdem mit meiner Anordnung vom heutigen Tage die Gauwirtschaftskammer Schleswig⸗Holstein errichtet worden ist, bestimme ich, daß mit Ablauf des 31. März 1943 die Industrie⸗ und Handelskammer Lübeck und die Handwerkskammer Lübeck
zu bestehen aufhören. mern gehen auf die Gauwirtschaftskammer Schleswig⸗Holstein
als deren Rechtsnachfolgerin über. der bisherigen Wirtschaftskammer Nordmark gehen, soweit sie
schaftskammer Schleswig⸗Holstein über. Die Amtsdauer der Ehrenamtsträger der in die Gauwirt⸗ schaftskammer Schleswig⸗Holstein überführten Kammern endet mit Ablauf des 31. März 1943. Berlin, den 22. März 1943. 9 Der Reichswirtschaftsminister. Waäalther Funk.
Anordnung
über den Aufbau der Wirtschaftskammer Kiel im Bereich der Gauwirtschaftskammer Schleswig⸗Holstein
mit Ablauf des 31. März 1943 die Indus
Flensburg zu bestehen aufhören.
deren Rechtsnachfolgerin über.
burg.
31. März 1943. Berlin, den 22. März 1943. 1 EEEE1“ Reichswirtschaftsminister.
stimme ich, daß mit Ablauf des 31. März 1943 die Industrie⸗ “ 8
und Handelskammer Braunschweig und d
Braunschweig zu bestehen aufhören. Die Rechte und Pflichten venaa n auf die Wirtschaftskammer Braun⸗
dieser Kammern gehe Wirt schweig als deren Rechtsnachfolgerin über.
ie Handwerkskammer 11“ 8 5 9 8
v1“ fbau der Gauwirtschaftskammer Westfalen⸗Sü in Dortmund
Der Bezirk der Wirtschaftskammer Braunschweig im Be⸗ reich der Gauwirtschaftskammer Süd⸗Hannover⸗Braunschweig
Nord betreffen, auf die
in den Kreisen Burgdorf, Gifhorn und Celle gelegenen Be⸗⸗
Die Rechte und Pflichten dieser Kam⸗ Die Rechte und Pflichten
das Gaugebiet Schleswig⸗Holstein betreffen, auf die Gauwirt⸗
Nachdem mit meiner Anordnung vom heutigen Tage die
Wirtschaftskammer Kiel errichtet worden ist, bestimme ich, daß trie⸗ und Handels⸗
kammer Kiel und die Handwerkskammer Flensburg sowie 48 * 4 ’. 1 Eö“ 8 bereits gemäß § 1 der Verordnung vom 20. April 194 Die Amtsdauer der Ehrenamtsträger der in die Gauwirt⸗ (RsBl. 1 S. 190) aufgelöste Industrie⸗ und Handelskammer
schaftskammer überführten Kammern endet mit Ablauf des Die Rechte und Pflichten
dieser Kammern gehen auf die Wirtschaftskammer Kiel als
Der Bezirk der Wirtschaftskammer Kiel im Bereich der Gau⸗ wirtschaftskammer Schleswig⸗Holstein umfaßt den Bezirk der bisherigen Industrie⸗ und Handelskammern Kiel und Flens⸗
Die Amtsdauer der Ehrenamtsträger der in der Wirtschafts⸗ kammer Kiel überführten Kammern endet mit Ablauf des
Nachdem mit meiner Anordnung vom heutigen Tage die Gauwirtschaftskammer Westfalen⸗Süd errichtet worden ist, be⸗
stimme ich, daß mit Ablauf des 31. März 1943 die Wirtschafts⸗ kammer Westfalen, die Industrie⸗ und Handelskammern Dort⸗
mund, Bochum, Hagen und Siegen, die Handwerkskammern
Dortmund und Arnsberg sowie die bereits gemäß der Ver⸗ ordnung vom 20. April 1902 (RGBl. I S. 190) aufgelöste In⸗ dustrie⸗ und Handelskammer Arnsberg zu bestehen aufhören Die Rechte und Pflichten dieser Kammern gehen auf die Gau wirtschaftskammer Westfalen⸗Süd als deren Rechtsnachfolge vin über. Die Rechte und Verbindlichkeiten der Wirtschafts⸗ kammer Westfalen gehen, soweit sie das Gaugebiet Westfale 8 Gauwirtschaftskammer Westfalen⸗Nork über.
Für die Dauer des Krieges übernimmt die Gauwirtschafts kammer Westfalen⸗Süd die Betreuung der im Stadtkrei Gelsenkirchen gelegenen Betriebe mit snahme der Hand werksbetriebe. Die Zugehörigkeit der im Stadtkreis Gelsen⸗ kirchen gelegenen Betriebe zur Gauwirtschaftskammer West falen⸗Nord wird dadurch nicht berührt.
Die Amtsdauer der Ehrenamtsträger der in die Gauwirt⸗ schaftskammer überführten Kammern ndet mit Ablauf des 31. März 1943. 111X“X“X“
Berlin, den 22. März 1943.
Der Reichswirtschaftsminis —Walther Funk.
“ Fluanhnaszzztzt der Gauwirtschaftskammer Westfalen⸗Nor in Münster
Nachdem mit meiner Anordnung vom heutigen Tage die Gauwirtschaftskammer Westfalen⸗Nord errichtet worden ist, bestimme ich, daß mit Ablauf des 31. März 1943 die Industrie⸗ und Handelskammer Münster und die kammer Münster zu bestehen aufhören. Die Rechte und Pflichten dieser Kammern gegen auf die Fe. . Westfalen⸗Nord als deren echtsnachfolgerin über. Die Rechte und Verbindlichkeiten der Wirtschaftskammer Westfalen gehen, soweit sie das Gaugebiet Westfalen⸗Nord betreffen, auf die Gauwirtschaftskammer Westfalen⸗Nord über.
Für die Dauer des Krieges übernimmt die Gauwirtschafts⸗ kammer Westfalen⸗Süd die Betreuung der im Stadtkreis Gelsenkirchen gelegenen Betriebe mit Ausnahme der Hand⸗ werksbetriebe. Die Zugehörigkeit der im Stadtkreis Gelsen⸗ kirchen gelegenen Betriebe zur Gauwirtschaftskammer West⸗ falen⸗Nord wird dadurch nicht berührt.
Die Amtsdauer der Ehrenamtsträger der in die Gauwirt⸗ schaftskammer überführten Kammern endet mit Ablauf des
31. März 1943. Berlin, den 22. März 1943. 8 SDOer Reichswirtschaftsminister.
Anordnung
über den Aufbau der Wirtschaftskammer Bielefeld im Bereich 5 der Gauwirtschaftskammer Westfalen⸗Nord Nachdem mit meiner Anordnung vom heutigen Tage die Wirtschaftskammer Bielefeld errichtet worden ist, bestimme ich, daß mit Ablauf des 31. März 1943 die Industrie⸗ und Han⸗ delskammer Bielefeld und die “ Bielefeld sowie die bereits gemäß § 1 der erordnung vom 20. April 1942 (RGBl. I S. 190) aufgelösten Industrie⸗ und Handels⸗ kammern Detmold und Stadthagen zu bestehen aufhören. Die Rechte und Pflichten dieser Kammern gehen auf die Wirt⸗ schaftskammer Bielefeld über.
Der Bezirk der Wirtschaftskammer Bielefeld umfaßt das von der Gauwirtschaftskammer Westfalen⸗Nord nicht unmittel⸗ bar betreute Gebiet des Gaues Westfalen⸗Nord.
Die Amtsdauer der Ehrenamtsträger der in die Wirtschafts⸗
kammer Bielefeld überführten Kammern endet mit Ablauf des
31. März 1943. e“
Berlin, den 22. März 19444. b 8 “ Der Reichswirtschaftsminister. Walther Funk. 8
Anordnung
über den Aufbau der Gauwirtschaftskammer Essen in Essen
Nachdem mit meiner Anordnung vom heutigen Tage die Gauwirtschaftskammer Essen errichtet worden ist, bestimme ich, daß mit Ablauf des 31. März 1943 die Industrie⸗ und Han⸗ delskammer Essen zu bestehen aufhört. Die Rechte und Pflichten dieser Kammer gehen auf die Gauwirtschaftskammer Essen als deren Rechtsnachfolgerin über. Die Rechte und Ver⸗ bindlichkeiten der Wirtschaftskammer Düsseldorf gehen, soweit sie das Gaugebiet Essen betreffen, auf die Gauwirtschafts⸗ kammer Essen über.
schaftskammer überführten Kammern endet mit Ablauf des 31. März 1943. ““ 8 Berlin, den 22. März 1943. u“ Der Reichswirtschaftsminister. Walther Funk.
Anordnung
der Gauwirtschaftskammer Essen
Nachdem mit meiner Anordnu
ich, daß mit Ablauf des 31. März 1943 die I Handelskammer „Duisburg zu bestehen aufhört.
kammer Duisburg als deren Rechtsnachfolgerin über.
Kreise Duisburg, Moers und Geldern. Die Amtsdauer der Ehrenamtsträger der in die Wirtschafts kammer Duisburg überführten Kammer endet mit Ablauf 31. März 1943. Berlin, den 22. März 1943. Der Reichswirtschaftsminister. 8 Walther Fuüunk.
2
Die Amtsdauer der Ehrenamtsträger der in die Gauwirt⸗
Wien als deren Rechtsnachfolgerin über. Die Rechte und Ver⸗
über den Aufbau der E’ Duisburg im Bereich
vom heutigen Tage die Wirtschaftskammer Duisburg errichtet worden ist, bestimme ndustrie⸗ und
Die Rechte
und Pflichten dieser Kammer gehen auf die Wirtschafts⸗
Der Bezirk der Wirtschaftskammer Duisburg umfaßt die 1 1“ über den Aufbau der Gauwirtschaftskammer Niederdonau in
Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 72 vom 227. März 1943
8
Anordnung
über den Aufbau der Gauwirtschaftstammer Düsseldorf
in Düsseldorf
Nachdem mit meiner Anordnung vom heutigen Tage die stimme ich, daß mit Ablauf des 31. März 1943 di 85 Wirtschaftskammer Düsgerdorf 8 Induftrie⸗ ns Füsrrige
„Wuppertal und München⸗ ) . Handwerkskammer Düsseldorf sowie die Seec heaasg ach n-
Gauwirtschaftskammer Düsseldorf errichtet worden
kammern Düsseldorf, ¹
Rechte und Verbindlichkeiten der Wirts Gauwirtschaftskammer Niederdonau über. Ablauf des 31. März 1943.
Berlin, den 22. März 1943. Der Reichswirtschaftsminister.
Verordnung vom 20. April 1942 (RGBl. 2I S. 190) aufge⸗ Walther Funk.
lösten Industrie⸗ und Penee entig en Solingen und Kre⸗ Die Rechte und Pfli
Kammern gehen auf die Gauwirtschftskammer voüewoneser “ „Die Rechte und Verbindlich⸗ er Wirtschaftskammer Düsseldorf gehen, soweit sie das auf die Gauwirtschaftskammer
feld zu bestehen aufhören. deren Rechtsnachfolgerin über.
Gaugebiet Essen bet EEEEEEööö
Die Amtsdauer der Ehrenamtsträ in di — r e sträger der in die Gauwirt⸗ schaftskammer Düsseldorf überführten Kammern dn80d Pnt⸗
“
Ablauf des 31. März 1943. Berlin, den 22. März 1943.
1 11““ Der Reichswirtschaftsminister. Walther Funk.
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8 ½
9 Anordnung “
über den Aufbau der Gauwirtschaftskammer Oberrhein in Karlsruhe⸗Straßburg
Nachdem mit meiner Anordnung vom 1 hde. 2 eutigen 2 8 Gauwirtschaftskammer Oberrhein heddsten nnse 98— be⸗ stimme ich, daß mit Ablauf des 31. März 1943 die Wirt⸗ e.Seee Baden, die Industrie⸗ und Handelskammer Karlsruhe und 8 ö“ Karlsruhe sowie die 1 er Verordnung vom 20. April 1942 (RGBl. I S. 190) aufgelöste und Färzefatamnes 1 — ie Rechte und Pfli dieser Kammern gehen auf die vanwirsschchisranmne. dhrer
bereits gemäß § Pforzheim zu bestehen aufhören.
rhein als Rechtsnachfolgerin über.
Die Amtsdauer der Eh ag in di 1 uer Ehrenamtsträger der in d irt⸗ schaftskammer Oberrhein überführten Kammern 6 85
März 1943. Berlin, den 22. März 1943. Der Reichswirtschaftsminister. Walther Funk. Anordnung 3
über 895 Aufbau s Wirtschaftskam “ b B mer Mannheim i Bereich der Gauwirtschaftskammer Cberrzeim 9
Nachdem mit meiner Anordnun⸗
Na⸗ vr g vom heutigen 2
IT“ Mannheim errichtet wocben dir Eehhndie 8 mit Ablauf des 31. März 1943 die Industrie⸗ und
* * Di 8 1
und Pflichten dieser Kammer gehen auf die Uereschcftstceche
Handelskammer Mannheim zu bestehen aufhört.
Mannheim als deren Rechtsnachfolgerin über.
Der Bezirk der Wirtschaftskam 8 k der mer Mannh Bezirk der bisherigen Industrie⸗ und Ferde beemeecc den
heim.
kammer Mannheim überfü räger der in die Wirtschafts⸗ rten K b füh Kammern endet mit Ablauf
des 31. März 1943.
Berlin, den 22. März 1943. Der Reichswirtschaftsminister.
Walther Funk.
9
.
Anordnung
über den Aufbau der Wirtschaftskamm ei er Freib ; der Gauwirtschaftskammer O 18 im Bereich
Nachdem mit meiner Anordnu
— ng vom heut 1
errichtet “ — 8 des 31. März 1943 die veaüste ⸗ Han⸗
delskammer Freiburg zu bestehen aufhödt. Die ugd, den⸗
flichten dieser Kammer gehen a ie Wi hebun “ Fetanachogend 1“ — zirk der Wirtschaftskammer Freib k der haftsk Freiburg umfaßt den der bisherigen Industrie⸗ und Handelskammer Frei⸗ Die Amtsdauer der Ehr 1 ntsd. r Ehrenamtsträger der in die Wi 3 bes Freiburg überführten Industrie⸗ — gCchost. ammer Freiburg endet mit Ablauf des 31. März 191u9. Berlin, den 22. März 1943.
D r Reichswirtschaftsminister. Walther Funk.
“ über den Aufbau der Gauwirtschaftskammer Wien in Wien
Nachdem mit meiner Anordn
hd 1 8 dnung vom heuti “ hene füegbest rage 8 Ee e Fe g; 1““ ärz die Wirtschaftskammer
, ⸗ Handelskammer Wi werkskammer Wien zu be ö Dae Füd h cn. kskamm zu bestehen aufhören. Di 2
Pflichten dieser Kammern gehen auf die Fes nische echee a
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bindlichkeiten der Wirtschaftsk s 11 1ge ftskammer Wien gehen, soweit sie wangnen süeherzann u“ betreffen, auf die Gauwirtschafts⸗ ie Amtsdauer der Ehrenamtsträger der in di Wien überführten 1... Abläuf . März 1943. 3 88
22. März 14g.
Der Reichswirtschaftsminister. Walther Funk.
““]
Anordnung
Nachdem mit mei Anord 9 hde einer Anordnung vom heuti deeaedfst ehaftstranmer. Niedecon ggene vage 8 2 8eh mit 8 des 31. März 1943 die Induftrie⸗ elskammer Niederdonau (St. Pölten e Hand⸗ 88 w8es e⸗ . St. un 8 2 werkskammer St. Pölten zu bestehen “ ane Fenh.
Wien⸗St. Pöl
“ Anordnun über Ma 1 legierungen
Vom 23. März 1943
1942 — RGBl. I S. 619 — ordne ich folgendes an: 1. Die marktregelnden Zusammenschlüsse:
a) das Kartell deutscher Messingwerk b) die Wirtschaftliche Vereinigung deut n 9 werke e. V. mit dem CC Füas cegte htebtahn der einigung deutscher Messingwerke e. V c) der Verband für Halbzeug aus Zinklegier werden mit Ablauf des 31. Mätz 194 Binfhcftungen
Berlin⸗Schöneberg, Innsbrucker Str. 42, ein.
Metallhalbzeugindustrie durchzuführen.
in Kraft. 5 Der Reichswirtschaftsminister.
111
Elfte Anordnung einer Marktregelung für das graphische Gewerbe Vom 22. März 1943
“
Bezu
zember 1940 (Deutsch durch die Zehnte Anordnun
graphische Gewerbe vom 380. Dezember 1941
ausgedehnt.
Berlin, den 22. März 1943. “ Der Reichswirtschaftsminister. J. V.: Dr. Landfried.
Anordnung
über die Schließung von milch 8 L ⸗ und fettw Be⸗ und Verarbeigangennenläben caftliche
Auf Grund des § 12 de ü uf Gru r Verordnung über die 5 beöö Milch, Phes geensen. Hekterehchh 7 2 1 8 8 1C S. ) Se. eptember 1939 (RGBl. 1 S. 1719) ordne (1) Die Hauptvereinigung ie H reinigung der deutschen Milch⸗ und Fett⸗ fairaschash anir Arbachtibt, die Fortführung 1 nulch. üic. ettwirtsc 2⸗ und Verarbeitungsbetriebes im F. einer besonders schwerwiegenden Verf 1 51 1 esonders d erfehlung auf besti Zeit ö Nh Vener der “ Begeetschafestin nte biete d ⸗ und Fettwirtschaft zu sage sofenh dies zur geordneten Durchführung 5. Fffentlichen bGr⸗ irtschaftung geboten erscheint. g (2) Eine besonders schwerwi fehl 6 hwerwiegende Verfehlung im Si deisih nnorevnnng 8 voar⸗ wenn wiedelhole Aber b ange vorsä 3. fahrlässi ilch, Milcherzeugnisse, Oele 11u“ a) entgegen den geltenden Vorschrif ülti entgegen den d Vorschriften ohne ⸗ zugsberechtigung oder über die 1.ee. gung ausgewiesene Menge hinaus ausgeliefert 1” sind, oder über die Herstellungs⸗ und Verarbeitungsgenehmi gen hinaus oder agweichend von der Zusammensetzung hergestellt worden sind, oder dene Bedmensna gen Versorgungsgange dadurch 8 Fogen, worden sind, daß die Pflicht zur Erfassung 8 unzureichend erfüllt worden ist. 3) Ist in den Fällen des Absatzes 2 Buchst i Lasrer Cu““ Verteilerbetriebes d. 8 1 29 eswegen rechtskräfti — Frei⸗ LC“ wordett⸗ so 8* dic eeee 1 8 Fortführung des Verteilerbetriebes untersagen. 3 G“ 888 die Untersagung kann der Inhaber des Be⸗ 8 ——— nuschnezo hen 886 Zugang der Entscheidung 8 hduß bei der Hauptvereini hat keine aufschiebende erkanasneg theeen. . Ein Anspruch auf Entschädigung bes für di nag ie geschlossenen Betgiebe vecheht “ 1 e Wiederaufnahme eines Betrieb esse Uührhng 188 den .“ ö“ ist, bedarf der Genehmigung der Hau ini t Zadgültig hierüber entscheidet. 95 8a. ec deeee ghd 8 “ Milch⸗ und Fettwirtschoft “ Juli 19 (RGBl. I S. 957) findet keine An⸗ (7) Die Anordnung tritt mit soforti — - ortiger Berlin, den 28. März 19,1. Ex
.
.
und Pflichten dieser Kammern gehen auf die Gauwirtschafts⸗
8 A1A“ 11““
kammer Niederdonau als deren Pech nasso erin über. Die aft
skam W gehen, soweit sie das Gaugebiet Niederdonau die
Die Amtsdauer der Ehr strã Amts hrenamtsträger der in die Gauwirt⸗ schaftskammer Niederdonau überführten Kammern ene ne
rktregelung für Halbzeug aus Messing und Zink⸗
Auf Grund der Marktaufsichtsverordnung vom 20. Dezember
Messing⸗ wirtschaftlichen Ver⸗
2. In die marktregelnden Vereinbar .
Verbande zu b) und 2) mi zereinbarungen der aufgelösten * 2 id c) mit Dritten tritt die F S. 514) wird das gesamte Vermöge
tallhalbzeugindustrie der Wirtschaftsgruppe Wehginhbe mne⸗ b det. Sösasnts, len 89, vch . n .
3. Der Leiter der Fachgruppe Met
— tet etallhalb ie i Sosi mes ermächtigt worden, die bisher bon zeegi usthiegift zu b) und c) getroffene Marktregelung durch die Fachgruppe
Diese Anordnung tritt mit dem Tage nach der Verkündung
Auf Grund des Gesetzes über die Erri
2 t rrichtung v . kartellen vom 15. Juli 1933 (RGBl. scen Lebn Irvangs⸗ Besug 2 6 Abs. 1 S. 2 der (Neunten) Anordnung einer rehe ung für 8. Nraphi e Gewerbe vom 31. De⸗ b her Reichsanzeiger und Preuß. S ⸗ anzeiger Nr. 2 vom 3. Januar 1941), 1Eö einer Marktregelung für das 5 ““ 8as “ Nr.
31. 1941) bis zum 31. Dezember 1943 verlä worden ist, wird der Geltungsbereich 1 gsbereich der (Neunten) Anord nung vom 31. Dezember 1940 und der Zeh 8
— Zehnten Anord vom 30. Dezember 1941 auf die eingegliederten Oftgebiete
11“
““ Betrifft: Verbot einer inländischen Druckschrift
Im Einvernehmen mit dem Reichsminister für Volksauf⸗ klärung und Propaganda wird auf Grund 8 8 1 der Vuf “ des Reichspräsidenten zum Schutze von Volk und vom 28. Februar 1933 bis auf weiteres im Inlande die A. reitung der Schrift: „Eiserne Garde“ von Codreanu,
runnen⸗Verlag W. Bischoff, Berlin, 1939, verboten.
Berlin, den 24. März 1943.
Der Reichsführer⸗ und Chef der Deutschen Polizei im Reichsministerium des Innern. J. A.: Müller.
v. Ecer — m 1. April 1943 wird in Komotau eine von d ichs⸗ bankstelle Karlsbad abhängige Reichsbantnebenste vS 8 Berlin, 23. März 1943. 8 Reichsbankdirektorium.
Puhl. Wilhelm.
8 1 Bekanntmachung “
Auf Grund des § 1 (1) der Verordnung über die Ein⸗ iehung volks⸗ und reichsfeindlichen Vermögens in den 8 gegliederten Ostgebieten vom 14. August 1942 (RBl. 1
hn e e Aeeheg gr Gerechtigkeit im Orient Kulm⸗S in Schwetz hiermi s u““ Schwetz hiermit zugunsten des Deutschen Bromberg, den 23. März 1943.
Geheime Staatspolizei. Staatspolizeistelle Bromberg.
Bekanntmachung „Auf Grund der §§ 1, 3 und 4 der ü ie Ei ziehung volks⸗ und staatsfeindlichen 88, 68 8 bE1“ Gebieten vom 12. Mai 1939 (RGBl. 1 ö ni. rhs des Reichsministers 1 1 12. J 939 — ITLa 159. x;- des Re chs tctthalter⸗ im “ 8 Annes 1389 1 1 7 Wi’/Jd — 7126/39 — wird das gesamte Vermögen 8 Nachlaß folgender Personen: iedrich Israel Beck, geb. am 16. 9. 1895 i isch (Schlesien), ehem. bohnhaft in Bernasche „ 5 gasse 337, jetzt angeblich im Protektorat r. Benjamin Israel Ebel, geb. am 22. 7. 1879 in Kenty (Schweiz), ehem. wohnhaft in Jägerndorf jetzt an⸗ 8 ge⸗ lich im Protektorat, 3 r. e Ifrael Pollak, geb. am 13. 8. 1882 in Cenene hreshbnaheng ehem. wohnhaft in Troppau “ 1 erstraße Nr. 11, verstorben am 22. 10. 1942. Agnes Sar Robitschek, geb. Kraus, geb. am 1. 2. 1879 in Trautenau, ehem. wohnhaft in Zwittau, Jahn⸗ gasse Nr. 9, jetzt im Protektorat, — S chwarz, geb. am 11. 7. 1875 in Pohorsche⸗ Ch v. Ung. Hradisch, ehem. wohnhaft in Neutitschein, hiermit bes g a n ge zan⸗ jetzt unbekannt, waliung hag eutschen Reiches — Reichsfinanzver⸗ Trbppau, den 24. März 1943.
1 eam Staatspolizei. Staatspolizeistelle Troppan.
Bekanntmachung “ uf Grund des Gesetzes über die Einzi ung 2 2 2 8. e Vermögens vom 14. Ful — be veean- 8.4„2—er. Be mit 8 1 des Reichsgesetzes vom 26. Mai 1939 d.he; hns 2% 1 v DVO. vom 1 v933 (GS. S. 2 owie § Fü s 789 8 Mai 1941 (RGBl. 1 S. 98 vübg hrhüchee ““ Vermögen der Pok g Launderheitsangehörigen Franz Kostorz und seiner E Franziska Kostorz geb Kanschik, in W H Utorz, geb. Kanschik, in Wollendo h S8e. g- S. zugunsten des Deutschen Reiches Z braucht 8 bestinamt 6 “ Fest e. braucht oder ut ist, die nach Feststellu Reichsministers des Innern als staatsfeindlich ang eh. Oppeln, den 22. März 1943. 1“ Der Regierungspräsident. “ J. V.: Wehrmeister.
Bekanntmachung Auf Grund des Gesetzes über die Einzi
2 2 92 in ie ee abche Vermögens vom 14. Ful 8 vogegenn⸗ “ 1.“ § 1 des Reichsgesetzes vom 26. Mai 1939 K. u. 9868 1 der hierzu ergangenen DVO. vom 8e Z S. 207) sowie § 1 des Führererlasses 1gns 2 ai 1941 (RGBl. I S. 303) wird hiermit das ge⸗ 89 “ und unbewegliche Vermögen der polnische . E“ Rudolf Grehlich und seiner Ehe⸗ Rean, Iföhesg d. re hlich „geb. Chrzaszez, aus Dt. Müllmen “ 1 — zugunsten des Deutschen Reiches ein⸗ den Fehe men eles Behcsh r parderung von Bestrebun⸗ EA1““ umt is die nach Feststellung des pörr sumneich inisters des Innern als staatsfeindlich anzu⸗ Oppeln, den 19. März 1943. Der Regierungspräsident.
₰
J. V.: Wehrmeister.
Berichtigung
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agns- rliegens der Vorausse ür ö gemäß § 6 der Ver ae ns 12 8 se. 85 Protektoratsangehörigkeit vom 2. November 1942 29. 5. 1894 in Vüer — wird für Wilczek, Josef, geb. u1u Witkowitz, Bez. Mähr.-Ostrau, wohnhaft ge⸗ wesen in Prag III, Gerstengasse 29, widerrufe B.'. Deutscher Reichsanzeiger Nr. 51/43, Seit neen. (Sic zahl 132.) V 21/43, Seite 3, Ordnungs⸗ “ —— R 88 Der Reichsprotektor in Böhmen und Mähren J. A: Dr. Maurer