Sonderbeilage zum Reichs⸗ und Staats anzeiger Nr. 150 vom 1. Juli 1943.
Wirtschaftsgruppe Metallwaren und verwandte Industrie⸗ weisung Nr. 60 über das Herstellungsverbot für Innenaus⸗ Wirtschaftstreuhänder siehe Reichskammer der Wirtschaftstreu⸗ zweige. Anweisung Nr. 22 der Wirtschaftsgruppe Metallwaren stattungsgegenstände und Zubehörteile aus Eisen und Metall händer. 1 und verwandte Industriezweige als Bewirtschaftungsstelle des v. 1. 2. 1948: 25; Anweisung Nr. 61 über die Herftellung von Wohnungswirtschaft. Erlaß des Reichswohnungskommissars Reichsbeauftragten für technische Erzeugnisse über die Her⸗ Drahtseilen und Drahtlitzen v. 25. 1. 1943: 26 (Berichtigung: über die Erklärung der Hansestadt Köln zum „Brennpunkt des stellung von Kleinwaagen und Gewichten v. 24. 12. 1942: 6; 35); Anweisung Nr. 62 über die berstellung von Stacheldraht Wohnungsbedarfs“: 125. Anweifung Nr. 23 über die Herstellung von Drahtgeweben aller v. 2. 2. 1948: 28;. Anweisung Nr. 63 über die Errichtung der Art v. 24. 12. 1942: 6; Anweisung Nr. 24 über die Herstellung Auftragslenkungsstelle für Blankstahl v. 5. 2. 1943: 30; An⸗ von Gartenspritzen und Spritzen für Schädlingsbekämpfung weisung Nr. 64 über die Herstellung von groben Drahtwaren v. 20. 3. 1943 nebst Anlagen 1 und 2: 72; Anweisung Nr. 65
8 8 4 29 1 2 .9 zsun Nr 925 Hand⸗ und Eimerspritzen) v. 22. 2. 1943: 46; Anweisung Nr. 25 8 — über die Herstellung von Riemenverbindern aus Stahldraht und 7. 3. 1943: 72; Anweisung Nr. 66 über die Er⸗ 8 G 1 11I1“
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Wolle siehe Arbeitsgemeinschaft Wolle.
über die Herstellung von Stahlrohrbetten und Krankenhaus⸗ 1 möbeln aus Eisen und Stahl v. 25. 5.1943: 124; Anweisung Bandeisen v. 27. 1 1 G — Nr. 26 über die Absatzlenkung von Luftschutz⸗Handspritzen (Ein⸗ richtung einer Auftragslenkungsstelle für Kaltprofile v. 25. 3. Zolländerungen. Verordnung über Zolländerungen v. 1“ Uipr 1943: 73; Anweisung Nr. 67 über die Herstellung und Aus⸗ 1943: 97 .“ 4 ¹ 1 “ Erscheint an jedem Wochentag abends in einer Vollausgabe und in einer Ausgabe —
ohne Zentra elsregiste Lel⸗ le. Soweit der Deutsche Reichs i nd 8 —2 b 2b 68* CEinzelne Nummern kosten 30 hh., einzelne Beilagen 10 — eer. . 29. . dehee zrchs üiehb P, 9 gen Barzahlung oder vorherige Cinsendüng 8786. wamereaesnne
stellspritzen) v. 7. 6. 1943: 130. 8 nif behö 8 Gisen und Meiall v. 1 4 8. führung von Uniformzubehör au und Metall v. 1. 4. 8 . 4 28. 4 — 8 G füheheg 4 Zollgebiete, Zollstraßen, Binnenlinien, Zollordnungen und u Frersene⸗ — er 8. 18 F.-. ed⸗ amtliches y) 8 Portos abgegeben. Razeine 8 ungsorgan be⸗ het worden ist, bezie auf die Vollausgabe. — apreis für den enen 692 zeichn 3 gabe 8 8 8 rr. Petit⸗Zeile 1,10 „ einer breigespaltenen ef lüngeshane vres hane⸗
418 2421 „f 5 Sis 8 5 Nr. 8 Wirtschaftsgruppe Stahl⸗ und Eisenbau. Anordnung Nr. 5 -—1943: 77; Anweisung Nr. 68 über die Herstellung von stählernen des Beauftragten für Krkegesusgaßen b “ Hacken v. 10. 4. 1943: 88; Anweisung Nr. 69 über die Herstellung Zollgrenzschutz. Berichtigung 8 bE1e55 bsn Vollansgabe durch e monatlich 2,30 ℳ.ℳ zuzüglich 16 — Stahl⸗ und Eisenbau zur Ergänzung der Anordnung Nr. 2 und Verpackung von Drahtnägeln (Drahtstiften) v. 15.4. 1948: straßen im Oberfinanzbezirk Böhmen 5 . 1 — 8 v e. JSe eööbg Pe,negencheager e gnauh, —29, 0 “ 8 auf icsennet 1e, cgerenn 72. wiitenzeae, m über Vereinfachungen und Beschränkungen bei der Herstellung 90; Anweisung Nr. 70 über die Herstellung von Draht⸗ und Nr. 221/41: 1; Verordnung über das Setzen von Zallseschen: 8 6 79 Suzgglich Za elgebübr. für Serbha zoler dei der Angeigenstelle “ Felcbrac (einmal en: 9, 15,658 8 5; Verordnung über den Verlauf der Zollbinnenlinie im Ober⸗ cs. rexe v9 4 venens, 8* ee;. i Berlin für 8 A7 nde) hervorgehoben werden sollen. — brhean 8.e.2s ne⸗ 2 2.. 2* 1 11““ vor dem Einrückungstermin bei der Anzeigenstelle eingegangen sein.
von Weichen v. 30. 4. 1943: 101; Anordnung über die Aufhebung “ 8 der — des Kriegsbeauftragten bei der Wirtschaftsgruppe b Ne ha gher ö finanzbezirk Gras: 30; Verordnung über Aenderung hessgessp “ 88 8 Stahl⸗ und Eisenbau v. 15. 5. 1943: 114. beschränkung von Eisendraht für die Herstellung von Heftdraht, Füeaa. über den Verlauf 885 ““ u heeahe s Fernsprech⸗Sammel⸗Nr.: 19 33 33 8 8 Berlin, Wirtschaftsgruppe Werkstoffverfeinerung und verwandte Nadeletikettendraht, Heftklammerdraht, Spezialschuhdraht und 1 16uA““ “ 5 29 be irt Wien⸗Aieder⸗ . — —— — — — Eisenindustriezweige. Anweisung Nr. 57 der Wirtschafts⸗ Briefklammerdraht v. 15. 4. 1943: 90; Anweisung Nr. 72 über Teee 3, N. n⸗ Zollstraßen im Oberfinanzbez 88 gruppe Werkstoffverfeinerung und verwandte Eisenindustrie⸗ die Herstellung von Hufstollen, Griffen und Schweißgriffen v. 116““ 8 „(2) Die für die Reichsbeauftragten geltenden 42e. s 8 8 Maternübersendun zweige als Bewirtschaftungsstelle des Reichsbeauftragten für 30. 4. 1943: 100; Anweisung Nr. 73 über die Errichtung der Auf⸗ Zucker⸗ und Süßwarenwirtschaft. Verordnung über den Zu⸗ Inhalt des amtlichen Teiles 1 finden auf den Reichsbeauftragten für den Holzbau An-- Die gemäß den Vorschrift dies ng 5 technische Erzeugnisse über die Errichtung einer Auftrags⸗ tragslenkungsstelle für kaltgewalzten Bandstahl v. 4. 5. 1943: sammenschluß der deutschen Zucker⸗ und Süßwarenwirtschaft 1 1 8 — wendung. Matern einschließlich . Matern ieses L’ SErFeen lenkungsstelle für Niete v. 4. 1. 1943: 3; Anweisung Nr. 58 über 102; Anweisung Nr. 75 über die Herstellung von Erzeugnissen v. 7. 1. 1943: 6; Verordnung über die Bewirtschaftung von . Deutsches Reich. . 1 § 8 - Brotkarten und für die cenaren⸗ für 51 5 2 ush die Errichtung einer Auftragslenkungsstelle für Hufbeschlag⸗ für den Bürobedarf aus Eisen, NE⸗Metallen und deren Aus⸗ Zuckerrüben, Zucker und sonstigen Erzeugnissen aus Zucker⸗— 8 Ernennungen und sonstige Personalveränderungen. (1) Zur Geschäftsstelle des Reichsbeauftragten * den Holz⸗ arbeiter werden wie üblich von der Heultschen Jenersee e Artikel v. 4. 1. 1943: 3; Anweisung Nr. 56a über die Ver⸗ tauschstoffen v. 13. 5. 1943: 109; Anweisung Nr. 76 über die rüben sowie von Rohkakao und Süßwaren: 41., Felhsehen einer Exequaturerteilung. E. Peagehe itz dasannerden n deschabeledam⸗ süt sange b 88 endungsbeschränkung von Stahldraht zur Herstellung von Errichtung einer Auftragslenkungsstelle für Schweißdrähte und 88 nordnung über die Bildung einer Fachgruppe Kraftmaschinen 0. „ Nh⸗ eee ie Geschäftsbedürf⸗ ie Ernährungsämter haben wie bis ie D e 888 v. 1. 2. g 25; Anweisung Nr. 59. Elettroden v. 27. 5. 1943: 120. Zulassungskarten (siehe 11“ der Wirtschaftsgruppe Mäschinenbau⸗ 85 29. prgeschgng nisse des Reichsbeauftragten. 84 ““ “ der Nahrmittelkarten bin haban über die Herstellung von handbetriebenen Blechscheren, Loch⸗ der Filmprüfstelle über Zulassungskarten: 25; 46; 56; 76; 82; “ über die Bestellung eines Reichsbeauftragten für Diese Veror 1 88“ 1 waren sofort nach ihrem Eingang auf ihre ichtigkeit zu An⸗] Wirtschaftskammern siehe Gauwirtschaftskammern. 91; 95; 104; 108; 112; 124 den Holzbau. Vom 29. März 1943. iese erordnung tritt am 1. April 1943 in Kraft. . prüfen. G6 3 “ Erlaß über die Durchführung des Kartensystems für Lebens⸗ Berlin, den 29. März 1943. — Inkrafttreten
stanzen, Betoneisenscheren und ⸗Biegern v. 1. 2. 1943: 25; “ 1 2 1““ 6 6“ 8 1 8 1b für die 49. Zuteilungsperiode vom 3. bis 30. Mai Der Reichswirtscha Sminister. J. V.: Dr. La ndͤfried. Die Bestimmungen dieses Erlasses über die Zuteilungen 943. 8 — für die Zeit vom 3. bis 30. Mai 1943 treten am 3. Mai 1943,
Angrdnung über den Urlaub der polnischen Beschäftigten die übrigen Anordnungen, soweit ni b sof 2 . t anderes Erla ß sofort in Kraft. 8 it nich eres bestimmt ist
Vom 24. März 1943. e““ der ö“ Saüte Regensburg Betrifft: Durchführung des Kartensystems für Lebensmittel Berlin, den 23. März 1943. es Regierungspräsidenten in Düsseldorf über die für die 49. Zuteilungsperiode vom 3. bis 30. Mai 191S83 Der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschafte . Erster Teil 1 In Vertretung des Staatssekretärs: Riecke. Geschäftszeichen: II B 1— 49.
2 Reichsbankgi 6 Donnerstag. den 1. April abends 8 1ehcecn nneerue donne Nr. 1,1913 1943
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1.
Einziehung von Vermögenswerten für das Reich. 6. Anordnung der Haupttreuhandstelle Ost zur Durchführung der Schuldenabwicklungsverordnung. . Festsetzung der Rationen
Bekanntmachung der Filmprüfstelle über Zulassungskarten Die Lebensmittelrati Zutei 8 g8s 8 elrationen der 48. “ Erste Ergänzungsbestimmungen zur Anordnung über Ver⸗ auch in der 49. Zuteilungsperiode LWI11
8 für kriegsbedingte Schätzungen. Vom 24. März 8 In der Fettverteilung tritt dadurch eine Aenderung ein, 1 Z 7 “
1943. 1 daß die über 14 Jahre alten Versorgungsberechtigten an über den Urlaub der polnischen Beschäftigten Bert e guns der Bekanntmachung auf Grund des § 7 des Stelle von 125 g Schlachtfetten die easorhe Renge 8 hWV Vom 24. März 1943 8 1“ Füh. 2* 11A“ 5 8 halten. Demgemäß betragen die Fettrationen für Jugendliche Die besonderen Aufgaben der Kriegswirtschaft und die An⸗
Teil 1, Nr. 2. Ausgabe des Reichsgesetz 88 1 nen 14—18 Jahren 625 g Butter, 325 g Margarine und forderungen, die an die Verkehrsmittel gestellt werden müssen
. 16 g Speiseöl und für Normalverbraucher über 18 Jahre lassen es bis auf weiteres nicht zu, Arbeitskräften polnischen
Preußen 8 500 g Butter, 200 g Margarine und 100 g Speiseöl. Die Volkstums im Reich einen Anspruch auf Freistellung von 8 1 Gesamtfettration bleibt also für alle Verbrauchergruppen un⸗ der Arbeit zum Zwecke der Erholung einzuräume Bekanntmachung über die 4 ¼8 (vorm. 6) ℳ ige Preußische verändert. Auf Grund des § 2 der Verordnung air Durchführun der
Staatsanleihe von 1928. 8 e “ an. die in Gemeinschafts⸗ Verordnung über die Lohngestaltung vom 23 Puprit 4918
erpflegung befindlichen Versorgungsbere tigten erhalten in (RGBl. I S. 222) in Verbindung mit der N ord über 8 “ der 49. Zuteilungsperiode eine Sonderzuteikung von 125 die Rechtsietum n den ae. er VBerordnung über . Amtliches 8 8 Käse. * 5 g von 125 g die Rechtsetzung durch den Generalbevollmächtigten für de 9 1.“ Arbeitseinsatz vom 25. Mai 1942 (RBl. 1 S. 317) oldne; 8X eutsches R eich Alle Verbraucher erhalten also die folgenden Erzeugnisse in daher an: 8 EE“ 9 8
Der ss es B. Professor Dr. 8 “ vrenge wie in der 48. Zuteilungsperiode: § 1 „Der Führer hat dem Ministerialrat a. W. Professor Dr. Hans „Brot, ehl, Fleisch, Margarine, Speises Be⸗ Sowei ;1 Boschg: 2 Mau rer in Berlin mit Urkunde vom 31. Ulha 1948 die treidenährmittel, Leigwaren, Farioffeste edng ne hafsse Fieies Beschäftigten Grund von Vor⸗ 1 Goethe⸗Medaille für Kunst und Wissenschaft verliehen aisch. und ⸗Zusatzmittel, Vollmilch, Zucker, Marmelade, bomtctenhein asetiz nrhrgen n Agipfuch auf ürlauz oder.
Der Führer h 2 1 5 8 G 1 “ unsthonig und Kakaopulver. 8— Die Bestimmung des Zeitpunktes für die Erfüllung von
„“ B “ Zweiter Teil Ansprüchen auf Urlaub bleibt vorbehalten.
fer bin⸗ ottenburg mit Urkunde 1 Fi as gtasd “ 8 vom 31. März 1943 die Goethe⸗Medaille für Kunst und Wissen⸗ Durchführungsbestimmungen und sonstige Regelungen “ § 2 schaft verliehen. 8 — Erster Abschnitt 8 8 13 be. . an polnische Beschäftigte be⸗ 3 8 - Käse⸗Sonderzuteilung 3 z fe er Zustimmung des Arbeitsamts, soweit Das dem Spanischen Generalkonsul in Hamburg, Felive Die S “ w. ng nnicht vom Generalbevollmächtigten für den Arbeitseinsatz 8 8 8 Nag ¹ 12 e er nderoe 1 Garciga Hnkiveron, nangens des Reichs u“” nhe hs eaechers teung von 125 g Käse erfolgt über die etwas anderes bestimmt wird. 30. April 1940 erteilte Exequatur ist erloschen Reichsfettkarten einschließlich der Reichsfettkarten SV 1 bis Die über den Urlaub und die Familienheimfahrt von 889 . 7. Zur Vereinfachung der Abrechnung ist diese Zutei⸗ polnischen Beschäftigten bisher erlassenen Turchführungs⸗ 8 ung in die Bestellscheinregelung einbezogen, so daß der mit vorschriften (Erlaß vom 28. Februar 1942, Reichsarbeitsbl “ 1 dem Aufdruck „Sonderzuteilung“ versehene Ab chnitt eb Nr. 8/1942 S 24, Erlaf 29. Se. Anordnung wie die übrigen Käseabschnitte nicht von ges cobnf⸗ Reichsarbeitsbl. 9 8s 821 B. Sceptember 1942 8 8 1 3 zu⸗ eitsbl. Nr. 28/1942 S 8 A. 8 über die Bildun einer Fachgruppe Kraftmaschinen der trennen, sondern zu entwerten ist. 1 8 18. Februar 1943, Neichsarbeitsdl- “ .22 eg g.8 3 chaftsgruppe Maschinenbau An der Sonderzuteilung nehmen auch die Inhaber der bleiben unberührt. v11“ “ Vom 29. März 1943 “ für d casgosch Zivilarbeiter teil. 3 uf Grund des § 25 der Ersten Verordnung zur irch⸗ „riegsgefangene, Zivilpolen und Juden sind von der Käse⸗ iese f 2 “ führung des Gesetes zur Vorbeletine es ünnfseen dach. Sonderguteikung usgesclossen’ ih den sin von vecseesen naoseseireatlngs eit an Fase vac hrer Jertündung i baues der de 2 irtsch 1 ember 19314 “ oder „Jude“ versehenen Reiche 1 aleich u tzauch in den eingegliederten Ostgebieten.
ues der deutschen Wirtschaft vom 27 November 1934 „J sehenen Reichsfettkarten berechtigt der Am gleichen Tage 8 (RGBl. 1 S. 1194) wird angeordnet: 8 Abschnitt „Sonderzuteilung Käse“ nicht zum Warenbezuge. der 88 Reich — dee Anafonung über den Urlaub
1. Die Fachgruppe Verbrennungsmotoren, die Fachunter⸗ Die Abrechnungsstellen haben die Käsebestellscheine der so ge⸗ polnischen Volkstums vom Ir. Merter und Farbeiterinnen gruppe Dampfturbinen, die Fachuntergruppe Kolbendampf⸗ kennzeichneten Reichsfettkarten nur mit 125 g Käse zu be⸗ Nr. 81) sowie F Ersten Er vecis 1941 (Dt. Reichsanz. maschinen und Lokomobilen und die Fachuntergruppe Wasser⸗ werten. Soweit den Ausgabestellen die Kartenempfänger als arbeitsrechtliche Behandlun Ienelevetemeg über die turbinen der Wirtschaftsgruppe Maschinenbau werden zu Zivilpolen bekannt sind, haben sie die Bestellscheine von 250 g] Reichsgau Wartheland i 88. 8 polnischen Beschäftigten im einer Fachgruppe Kraftmaschinen zusammengelegt. Käse in 125 g umzuwerten und den Abschnitt „Sonderzutei⸗ (Amtliche Mitteilun — d eüteltmng 8 “
2. Das Vermögen (Rechte und Verbindlichkeiten) der “
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lung Käse“ abzutrennen und zu entwerten. 8 außer Kraft. -.5Sn. Untergliederungen geht auf die Fachgruppe Kraft⸗ Zweiter Abschnitt Berlin, den 24. März 1943 3. Die Anordnung tritt am 1. April 1943 in Kraft. 8 Sne.we n “ . Der Generalbevollmächtigte für den Arbeitseimsatz. Berli Je hhstse 8 G Kartoffelstärkeerzeugnisse b J. V.: Dr. Wiesel. 88 den er März Reisflocken dürfen auf die St Abschnitte der Nährmittel⸗ er Reichswirtschaftsminister. J. V.: Dr. Lan dfried. karten nicht mehr abgegeben werden (vgl. Erlaß vom 24. Fe⸗ G . bruar 1942 — II C 1-800 — unter V. A —). A Bekanntmachung “ 6 8 Auf Grund des Gesetzes über die Einzi polks Verordnung 1 ““ Reichszuckerkarten seaats feindlichen Berm sgen⸗ vom 14. Juli 1888 A&ssl.1 über die Bestellung eines Reichsbeauftragten für d lnab Zie Ernahrungsämter werden zwecks rech zeitiger Papier-⸗ S. 479) in Verbindung mit dem Erloß des Füdrers und 8 B 29. März 14 1 für den Holzbau beschaffung darauf hingewiesen, daß die Reichszuckerkarten BReichs kanzlers über die Verwertung des ei Ver⸗ om 29. März 1943 für die 51.—54. Zuteilungsperiode aus besonderen Gründen mögens von Reichsfeinden vom 28. Mar Aer ’1
Auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr i bereits mit den Lebensmittelkarten für die 8 303) wir inländis b 1 — hr in der d den Lebensmittelkarten für die 50. Zuteikungs S. 303) wird das gesamte inländi Kermrögen Jos Fassung vom 11. Dezember 1942 I S. 686) wird ver⸗ periode verteilt werden. 3 8 3 . z il 8* nfe 88 — Ses in nem ofe . 1 8 1.“ 88 wohnhaft gewesen in Regensdu ngunsten des cden 8 Dritter Absch tt 3 18 9. b enee. 8 ““ 8- . üer MReiches (Reichsfinanzverwaltung) cingeze (1) Zur Ueberwachung und Regelung des Verkehrs mit chlnbbestimmungen “ Hegenabns 8 8 8genn dn Erzeugnissen des Holzbaues wird ein Reichsbeauftragter für I Abgabe der Bestellscheine 1 Geheime Staatspofi 8 Staatspol zeisten, den Holzbau mit dem Sitz in Berlin bestellt. 8 Die Verbraucher haben die Bestellscheine einschließlich der . 88 8 “ (2) Der Zuständigkeitsbereich des Reichsbeauftragten erstreckt Bestellscheine 49 der Reichseierkarte, der Reichskarte für Mar⸗. 2b. g iche Holzbauwerke, die in industriellen oder hand⸗ melade (wahlweise Zucker) sowie der Bezugsausweise für ent⸗ 8 ichen Betrieben gefertigt werden. 8 “ db . und für Speisekartoffeln in der Woche Verfngung 1 8 om 26. April bis 1. Mai 1943 bei den Verteilern abzugeb Auf C Ncacdsgeze 125. Mai und §2 1 26. bis 1. 8813 bei den Verteilern abzugeben, uf Grund der Re⸗ vom 26. Mai S (1) Dem Reichsbeauftragten für den Holzbau b bnedesci de Ermährunzcümmter 88 shgabe Le See aanr 1933 RSBl 1. S. 228 u 18 in .wes⸗ .d d t auftra⸗ n zbau T oc ränken. Die Ernährungsämter können Freußischen D vrchführungr 33 dew ehne hfübrüng den mansgeaen die Belagnase aus 8 . fhah die Bestellscheine des Bezugkauzweises für n. e N:8 — 12. — 11. Dezember 1949 (RGGs⸗ ertehr in der Fassung vom peisekartoffeln bereits zu einem früheren Zeitpunkt abzu- anzlers vom; Mai 1941 S) wi 88 ezember 1 4 (NGGl. 1 E. 686 Üari 8* geben sind. “ frül 8 8 Iö — “ 941 I S. 308) wird das ge-
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