1943 / 77 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 02 Apr 1943 18:00:01 GMT) scan diff

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öffentlicher Anzeiger

2. Zwangsversteigerungen,

1. Untersuchungs⸗ und Strafsachen, 3. Aufgebote,

4. Oesffentliche Zufrellungen,

5. Be und en, 6. Au g usw. von rüpapieren,

8. Kommanditgesellschaften auf Artien,

7. Artiengesellschaften, 9. Deutsche Kolontalgefellschaften,

10. Gesellschaften m. b. H., 13. 11. Genossenschaften, 12. Offene Handels⸗ und Kommanditgesellschaften, 15.

14.

Unfall⸗ und Deutsche Reschsbank und nkauswoise Verschiebene kanntmachungen.

Die Aktiengesellschaften, Komman⸗ ditgesellschaften auf Aktien usw. werden auf die ihnen nach dem Aktiengesetz obliegende Verpflich⸗ tung, bestimmte Bekanntmachungen im Reichs⸗ und Staatsanzeiger er⸗ scheinen zu lassen, hingewiesen.

3. Aufgebote

[193] Aufgebot.

5. F. 1/43. Der Gast⸗ und Land⸗ wirt Hubert Jammes aus Dümpelfeld (Ahr) hat das Aufgebot des angeblich verlorengegangenen Sparkassen⸗ buches der Kreissparkasse Ahrweiler Nr. 38 844, ausgestellt auf den Namen des Antragstellers, beantragt. Der In⸗ Taber des Buches wird aufgefordert, vrhen in dem auf den 21. Juli 943, 9 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht anberaunrten Aufgebotstermin seine Rechte anzumelden und das Spar⸗ kassenbuch vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung erfolgen wird.

Ahrweiler, den 25. März 1943.

Amtsgericht.

[196] Es ist beantragt, den derschollenen Elektromonteur Ludwig Dreher, ge⸗ boren am 12. Januar 1904 in War⸗ schau, ohne letzten Wohnsitz im In⸗ lande, polnischen Staatsangehörigen, für tot zu erklären. Der bezeichnete Ver⸗ schollene wird aufsefordert, sich bis zum 9. Juni 1943, 11 Uhr, bei dem unterzeichneten Gericht in Berlin C 2, Neue Friedrichstr. 4, I. Stock, Zimmer Nr. 114, zu melden, widrigenfalls die Todeserklärung erfolgen kann. An alle,

lung des Nachlasses nur für den seinem Erbteil entsprechenden Teil der Ver⸗ bindlichkeit haftet. 79 Fn. Sam. 2/43. Berlin⸗Charlottenburg, 20. 3.1943. Amtsgericht.

[199] Aufgebot.

27 F. 33/43. Rechtsanwalt Becker in Hannover, Theaterstraße 6, hat als Verwalter des Nachlasses des am 10. Juni 1942 in Hannover verstorbe⸗ nen Kaufmannes Heinrich Räcker in Hannover, Bergmannstraße 1, das Auf⸗ gebotsverfahren zum Zwecke der Aus⸗ schließung von Nachlaßgläubigern be⸗ antragt. Es wird daher Aufgebots⸗ termin auf den 29. Juli 1943, 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, und zwar auf Zimmer 325 des Neuen Justizgebäudes, Volgersweg 1, be⸗ stimmt. Die Nachlaßgläubiger werden aufgefordert, ihre Forderungen späte⸗ stens im Aufgebotstermin bei dem Ge⸗ richt anzumelden. Die Anmeldung hat die Angabe des Gegenstandes und des

6, Vereinigte Holzindu⸗ strie Ost m. b. H., Kattowitz; 5. D. 5154 Nr. 349 über 2000 Zloty, ausgestellt am 20. Mai 1939 von Dr. Marian Drybanski, Kazimierz bei Strzemieszyce bei Bendsburg, zahlbar daselbst am 1. September 1939, Giran⸗ ten: Dr. Marian Drybanski, Kazimierz, Franz Grabowski & Co., Kattowitz; 6. D. 5155 Nr. 348 über 2000 Zloty, ausgestellt am 20. Mai 1939 von Dr. Marian Drybanski, Kazimierz bei Strzemieszyce bei Bendsburg zahlbar daselbst am 1. September 1939, Giran⸗ ten: Dr. Marian Drybanski, Kazimierz, Franz Grabowski & Co., Kattowitz. Bendsburg, O. S., 19. März 1943. Das Amtsgericht.

[200

Ueber die im Grundbuch von Köln Blatt 30 712 in Abteilung III unter Nr. 2b und 2e eingetragenen Teil⸗ grundschulden sind neue Teilgrund⸗ schuldbriefe gebildet. Die alten Briefe

Grundes der Forderung zu enthalten; urkundliche Beweisstücke sind in Ur⸗ schrift oder in Abschrift beizufügen. Nachlaßgläubiger, die sich nicht melden, können, unbeschadet des Rechtes, vor den Verbindlichkeiten aus Pflichtteils⸗ rechten, Vermächtnissen und Auflagen berücksichtigt zu werden, von den Erben nur insoweit Befriedigung ver⸗ langen, als sich nach Befriedigung der nicht ausgeschlossenen. Gläubiger noch ein Ueberschuß ergibt. Auch haftet ihnen jeder Erbe nach der Teilung des Nachlasses nur für den seinem Erbteil entsprechenden Teil der Verbindlichkeit. Für die Gläubiger aus Pflichtteils⸗ rechten, Vermächtnissen und Auflagen sowie für die Gläubiger, denen die

welche Auskunft über Leben oder Tod des Verschollenen zu erteilen vermögen, ergeht die Aufforderung, bis zum oben bestimmten Zeitpunkt dem Gericht An⸗ zeige zu machen. 455. 1I. 48. 42. Berlin C 2, den 29. März 1943. Das Amtsgericht Berlin. Abt. 455.

d Berichtigung.

In der Bekanntmachung des Amts⸗ gerichts Hamburg betr. Oeffentliche Aufforderung in der Nachlaßsache Gödtz abgedruckt in Nr. 67, Haupt⸗ blatt d. Bl. v. 22. 3. 1943 muß das Geburtsdatum in der 8. Zeile rich⸗ tig: 27. S. 1846 lauten. (Nicht 1946.)

[197] Aufgebot.

1. Rechtsanwalt Edgar Hoffmann, Berlin W 30, Barbarossastr. 42, als Pfleger des Nachlasses der am 29. 12. 1940 verstorbenen, zuletzt Berlin⸗Wil⸗ mersdorf, Südwestkorso 53, wohnhaf gewesenen Witwe Helene Feldsmann

geb. Biewald 79 F. 102.42 —; 2. Haupt⸗ mann a. D. Johannes Deves, Berlin⸗ Lichterfelde West, Chlumer Str. 3, als Pfleger des Nachlasses der am 31. 7. 1942 verstorbenen, zuletzt Berlin⸗Wil⸗ mersdorf, Prinzregentenstr. 6, wohnhaft gewesenen Witwe Channa Sara Ga⸗ ewski geb. Hamburger 79 F. 103. 42 —;

Rechtsanwalt Walter Maaß, Berlin

30, Martin⸗Luther⸗Straße 96, als Pfleger des Nachlasses des am 11. 7. 942 verstorbenen, zuletzt Berlin W 62, Nettelbeckstr. 26, wohnhaft gewesenen Dr. Heinz Ludwig Israel Wollenberg 79 F. 104.42 —; 4. Rechtsanwalt Dr. Hugo Banneitz, Berlin W 50, Tauen⸗ e strab⸗ 16, als Pfleger des Nach⸗ 88 der am 29. 3. 1942 verstorbenen, zuletzt Berlin⸗Charlottenburg, Suarez⸗ vaße 29 bei Färber wohnhaft ge⸗

wesenen Witwe Regina Sara Freu⸗ enthal geb. Zuckermann 79 F. 05. 42 haben das Aufgebotsverfahren Zwecke Ausschließung Nachlaßgläubigern beantragt. Die Nach⸗ laßgläubiger werden daher aufgefordert, ihre Forderungen gegen den Nachlaß der Verstorbenen zu 1 Helene Felds⸗ mnann geb. Biewald, zu 2 Channa Sara Galewstki, geb. Hamburger, zu 3 Dr. Heinz Ludwig Israel Wollenberg, zu 4 Regina Sara Freudenthal geb. Eiesstens in dem auf den 25. August 1943, mittags 12 uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Amts⸗ gerichtsplatz, Zimmer 140, anberaum⸗ ten Aufgebotstermine bei diesem Ge⸗ vicht anzumelden. Die Anmeldung hat die Angabe des Gegenstandes und des Grundes der Forderung zu enthalten. Urkundliche Beweisstücke sind in Ur⸗ schrift oder in Abschrift beizufügen. Die Nachlaßgläubiger, welche sich nicht mel⸗ den, können, unbeschadet des Rechts, vor den Verbindlichkeiten aus Pflicht⸗ teilsrechten, Vermächtnissen und Auf⸗ lagen berücksichtigt zu werden, von den Erben nur insoweit Befriedigung ver⸗ langen, als sich nach Befriedigung der nicht ausgeschlossenen Gläubiger noch ein Ueberschuß ergibt. Auch haftet ihnen jeder Erbe nach der Teilung des Nach⸗ lasses nur für den seinem Erbteil ent⸗ sprechenden Teil der Verbindlichkeit. Für die Glänbiger aus Pflichtteilsrech⸗ ten, Vermächtnissen und Auflagen sowie für die Glänbiger, denen die Erben un⸗ beschränkt haften, tritt, wenn sie sich nicht melden, nur der Rechtsnachteil ein, daß jeder Erbe ihnen nach der Tei⸗

zum der von

Erben unbeschränkt haften, tritt, wenn fie sich nicht melden, nur der Rechts⸗ nachteil ein, daß jeder Erbe ihnen nach der Teilung des Nachlasses nur für den seinem Erbteil entsprechenden Teil der Verbindlichkeit haftet. Hannover, 27. 3. 1943. Das Amtsgericht.

[201] Aufgebot.

F 1/48. Der Bürovorsteher i. R. Wilhelm Rauter in Königsberg (Pr), Vorder Roßgarten 13/14, vertreten durch die Rechtsanwälte Strauß, Dr.

Kaschade und Dr. Meyer in Königs⸗ berg (Pr), hat als Nachlaßpfleger der verstorbenen Dentistin Martha Zim⸗ merling, Königsberg (Pr), beantragt, die verschollene Stewardeß Henriette Nordwuest, zuletzt wohnhaft in Pillau, für tot zu erklären. Die bezeichnete Verschollene wird aufgefordert ü spätestens in dem auf den 1. Bktober 1943, 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Zimmer Nr. 2, anberaumten Aufgebotstermin zu melden, widrigen⸗ falls die Todeserklärung erfolgen wird. An alle, welche Auskunft über Leben oder Tod der Verschollenen zu erteilen vermögen, ergeht die Aufforderung, Höteen⸗ im Aufgebotstermin dem ericht Anzeige zu machen. Pillau, den 25. März 1943. Amtsgericht.

(49317

Durch Ausschlußurteil vom 24. März 1943 ist der über die im Grundbuche von Berlin⸗Treptow Band 19 Blatt Nr. 657 und Band 19 Blatt Nr. 658 in Abteilung III unter Nr. 13 bzw. Nr. 12 zur Gesamthaft für den Archi⸗ tekten Arthur Segall in Berlin⸗Char⸗ lottenburg eingetragene Hypothek ge⸗ bildete Hypothekenbrief von 30 000 dreißigtausend Goldmark für kraftlos erklärt. 25. F. 7. 42.

Amtsgericht Neukölln. Abt. 25.

[194] Durch

Ausschlußurteil vom 19. 1943 sind folgende Wechsel für kraft⸗ los erklärt wordén: 1. D. 6462 4462 über 100 Zloty, ausgestellt am 15. Juni 1939 von A. J. Baum in Strzemieszyce bei Bendsburg, zahlbar daselbst am 2. September 1939, Giranten: M. Brandys, „Elektrotechnika“, Bends⸗ burg, AEG. Allgem. Elektrizitätsges., Kattowitz; 2. D. 6666 Nr. 387 über 162,79 Zloty, ausgestellt am 10. Juni 1939 von Boleslaw Kotula, Kamyce, zahlbar bei Fryderyk Huppert, Deutsch Piekar, am 30. August 1939, Giranten: Fa. Friedrich Huppert & Co. Holz⸗ handel, Scharley, O. S., Vereinigte Holzindustrie Ost G. m. b. H., Katto⸗ witz; 3. D. 6413 Nr. 373 über 92 Zloty ausgestellt am 13. Juni 1939 von Piotr Tryjansti in Kazimierz, zahlbar da⸗ selbst am 3. September 1939, Giranten: Edward Litki, F. Szlezynger, Sprzed. mat. drzewnych, Sosnowitz, 1.⸗Mai⸗ Straße 12, Pinkas Szlezynger, Sprzed. mat, drzewnych, Sosnowitz, Besbiden⸗ straße 6, Vereinigte Holzindustrie Ost G. m. b. H., Kattowitz; 4. D 7360 Nr. 448 über 30 Zloty, ausgestellt am 21. Juni 1939 von Chowanski Dan⸗ Kamyce, zahlbar daselbst am 15. p⸗ tember 1939, Giranten: J. Szlezynger Sprzed. mat. drzewnych, Sosnowitz, 1. Mai⸗Straße 12, Pinkas Szlezynger

März

sind kraftlos geworden. Köln, den 20. März 1943. Amtsgericht Köln.

(49315]

Durch Beschluß des Amtsgerichts Berlin vom 24. März 1943 ist der Unteroffizier Ernst Engelbert Schiffer, geboren am 6. September 1917 in Düren, für tot erklärt und als Zeit⸗ punkt des Todes der 21. Mai 1941 festgestellt worden. 456 II 196. 42.

Berlin, den 24. März 1943.

Das Amtsgericht Berlin.

(49224]

Durch Beschluß des Amtsgerichts Berlin vom 24. März 1943 ist der Oberleutnant Hermann Ulrich Heinze, geboren am 21. Dezember 1914 zu Halle, Saale, für tot erklärt und als Zeitpunkt des Todes der 9. Mai 1941 festgestellt worden. 455 II 233. 43.

Berlin, den 24. März 1943.

Das Amtsgericht Berlin.

[195]

Durch Beschluß des Amtsgerichts Berlin vom 26. März 1943 ist der Leut⸗ nant Eckart Hans Balthasar von Hösz⸗ lin, geboren am 11. Juli 1917 zu Bay⸗ reuth, für tot erklärt und als Zeitpunkt des Todes der 16. März 1941 fest⸗ gestellt worden. 455 II 23. 43.

Berlin, den 26. März 1943.

Das Amtsgericht Berlin.

4. Oeffentliche Zuftellungen

wohnhaft in Eisgrub, b) Valerie Wachsmann, Angehörigen des Pro⸗ tektorates Böhmen und Mähren, zu⸗ letzt wohnhaft in Lundenburg, Admiral⸗ Raeder⸗Ufer 4, c) Julius Israel Grünbaum, deutschen Staatsangehöri⸗ gen, zuletzt wohnhaft in Wien, d) Isi⸗ dor Israel Hirsch, deutschen Staats⸗ angehörigen, zuletzt wohnhaft in Wien IX., Altersheim, Seegasse 9, e) Adolf Wessely, Angehörigen des Protekto⸗ rates Böhmen und Mähren, zletzt wohnhaft in Znaim, Mackensenstr. 10, ¹) den Erben nach Amalie Lampl, und zwar Flora Redlich, zuletzt wohnhaft in Lundenburg, Tempelgasse 1, Josefine Lichtenstein, zuletzt wohnhaft in Wien, Dr. Jakob Israel Lampl, zuletzt wohn⸗ haft in Brünn, Zeile 25, Slga Lampl, zuletzt wohnhaft in Brünn, Pestalozzi⸗ gasse 31, und den Erben der in Prag, XIII., ensS he 45, verstorbenen Emma Sara Kohn, g) Gisela Sara Pisk, deutschen Staatsangehörigen, zu⸗ letzt wohnhaft in Kostel 42, h) Helene Wessely, Angehörigen des Protekto⸗ rates Böhmen und Mähren, zuletzt wohnhaft in Znaim, Mackensenstr. 19, i) Emma Kohn geb. Lampl, Angehöri⸗ gen des Protektorates Böhmen und kähren, zuletzt wohnhaft in Prag, XIII., Sobeslavskygasse 1, auf Grund des § 6 der Verordnung über den Ein⸗ satz des jüdischen Vermögens vom 3. 12. 1938, RGBl. I S. 1709, auf, ihren landwirtschaftlichen Besitz im Grundbuch der KG. Eisgrub, und zwar: ad a: E. Z. 54 und 2181 um den Preis von 1420 Hℳ, ad b: E. Z. 2070 um den Preis von 345 NRℳ, ad c: E. Z. 113, 1525 und 2137 um den Preis von 6170 Eℳ, ad d: E. Z. 81 um den Preis von 180 H. ü, ad e: E. Z. 55 und 1581 um den Preis von 1260 ℳ, ad f: E. Z. 1450 um den Preis von 19 270 ℳ, ad g: E. Z. 1537 um den Preis von 470 H.ℳ, ad h: Hälfte E. Z. 2047 um den Preis von 2500 Hℳ, ad i: E. Z. 2044 um den Preis von 1725 iℳ, innerhalb von zwei Wochen vom Tage dieser Bekanntmachung an gerechnet, an das Deutsche Reich, ver⸗ treten durch den Herrn Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft in Berlin zu veräußern. Sollten sie innerhalb der genannten Frist diesem Auftrag nicht entsprechen, erfolgt die Bestellung des Herrn Stabsleiter Ernst Adler in Nikolsburg zum Treuhänder, der die Veräußerung und Abwicklung durchzuführen hat.

Wien, am 18. März 1943.

Der Reichsstatthalter in Nieder⸗

donau, Obere Siedlungsbehörde. J. A.: Dr. Rougon.

49323] Oeffentliche Zustellung

2 R 110/42. Der Landwirt Anton Stemler, wohnhaft in Chlewo, Kr. Turek, bei Ogonowfski, Prozeßbevoll⸗ mächtigter: Rechtsanwalt Lebenstedt in Kalisch, klagt gegen seine Ehefrau Maria Stemler geb. Lachowitsch, jetzt unbekannten Aufenthalts, auf Eheschei⸗ dung und ladet die Beklagte vor das Landgericht in Kalisch, Hermann⸗ Göring⸗Straße 13, I. Stockwerk, Zim⸗ mer 111, auf den 31. Mai 1943, 14 Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gericht zuge⸗ lassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevoll⸗ mächtigten vertreten zu lassen. . Kalisch, den 27. März 1943.

Die Geschäftsftelle des Landgerichts.

49324]

2. R. 22/43. Die Ehefvau Käthe Heidenreich geb. Krüger in Neu Bentschen, Adolf⸗Hitler⸗Str. 2, Kläge⸗ rin, Prozeßbevollmächtigter: Rechts⸗ anwalt Nagel in Mesenh, klagt gegen den Kriminalassistenten Artur Heiden⸗ reich in Neu Bentschen, zur Zeit unbe⸗ kannten Aufenthalts, auf Ehescheidung aus §§ 49 des Ehegesetzes und Schuldig⸗ erklärung des Beklagten gemäß § 60 des Ehegesetzes. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhand⸗ lung des Rechtsstreits vor die Zivil⸗ kammer des Landgerichts in Meseritz auf den 29. Juni 1943, 9 Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechts⸗ anwalt als Prozeßbevollmächtigten ver⸗ treten zu lassen.

Meseritz, den 27. März 1943.

Die Geschäftsstelle des Landgerichts.

Susanne Knapp, geb. 28. 8. 1928 in Stuttgart, klagt gegen Franz Schnai⸗ bel, Arbeiter, zuletzt in Stuttgart, auf rückständigen Unterhalt von 962,70 HR.ℳ für die Zeit vom 1. 4. 1937 bis 27. 8. 1939. Beklagter wird zur mündlichen Verhandlung vor das Amtsgericht Stuttgart, Saal 206, auf 16. Juni 1943, vorm. 9 Uhr, geladen.

Stuttgart, den 26. März 1943.

Urkundsbeamter der Geschäftsstene

des Amtsgerichts Stuttgart.

[204] Veräußerungsauftrag. IVc-—A 524 Dr. Rou/Pa/Dv. gebe den Juden: a) Armin Nowak,

Sprzed. mat. drzewnych, Sosnowitz,

llung unseres Institutes wird der Divi⸗

slowalkischen Staatsangehörigen, zuletzt

5. Verlust⸗ u. Fundsachen

[206]

Proviuzial⸗Lebensversicherungs⸗

anstalt von Westfalen in Münster, Westfalen.

Die Versicherungsscheine G 28 65 u Max Bülskämper und M. G. 26 12 u Frau Auna Bülskämper sind abhanden gekommen. Sie treten außer Kraft, wenn nicht innerhalb zweier Monate Einspruch erfolgt.

Münster, den 29. März 1943.

er Vorstand.

207]

achener und Münchener Lebens⸗

versicherungs⸗Aktiengesellschaft.

Betr.: Aufruf eines Versicherungs⸗ scheines. 8

Der Versicherungsschein G. 132 656 des Küfermeisters Ernst Rothardt in Halle über H.ℳ 3000,— ist verloren⸗ gegangen und wird für kraftlos er⸗ klärt, wenn er nicht binnen zwei Mo⸗ naten vorgelegt wird.

Potsdam, den 1. April 1943.

Der Vorstand.

gesellschaften [228] Ungarische Allgemeine Creditbank. Kundmachung. 1 Zufolge Beschlusses der am heutigen Tage abgehaltenen Generalversamm⸗

dendencoupon Nr. 17 unserer Aktien zum Nennwert von P 50,— für das Jahr 1942 mit

P 3,— d. Pengö vom 260. März I. J. au ro Coupon gegen Abliefevung des⸗ selben und unter Berücksichtigung der hinsichtlich Einlösung von Alktien⸗ dividendencoupons bestehenden gesetz⸗ lichen Verfügungen bei der Kasse un⸗ seres Institutes, Budapest, V., Do⸗ rottya ucca 5, eingelöst.

Die Coupons sind entweder auf der Rüchseite mit Stampiglie oder Namens⸗ fertigung versehen oder aber mit Num⸗ Verüverteicniseg in arvithmetischer Ordnung angeführt einzureichen.

Budapest, den 19. März 1943.

s. drei

[235] Getreide⸗Kreditbank Aktien⸗ gesellschaft.

Landrat Erich Krüger, M. d. R., Crossen a. d. Oder, ist aus dem Auf⸗ ö19. unserer Gesellschaft ausge⸗

eden.

Berlin, den 31. März 1943.

Der Vorstand.

[243] Bekanntmachung. 8 Die gefertigte Gesellschaft gibt be⸗ kannt, 88 das Aufsichtsratsmitglied Herr Wilhelm Schrantz infolge Ab

lebens aus dem Aufsichtsrat ausge⸗ schieden ist. 8 Hutter & Schrantz Aktiengesellschaf, Siebwaren⸗ und Filztuch⸗Fabriken, Wien, VI./56, Windmühlgasse 26.

tickereiwerke Plauen Aktien⸗

gesellschaft, Plauen i. V.

Betr. Hauptversammlung

29. April 1943.

Da der letzte Hinterlegungstag ein Sonntag ist, so müssen die Aktien spätestens Sonnabend, den 24. April 1943, hinterlegt werden. 8

[222]

im Breisgau.

tag, den 22.

11 Uhr, in

riat I, Adolf⸗Hitler⸗Straße 250. Tagesordnung:

1. Vorlage der berichtigten Bilanz vom 30. Sept. 1942 sowie der Ge⸗ winn⸗ und Verlustrechnung von 1941/42 nebst Bericht von Vorstand und Aufsichtsrat.

2. Beschlußfassung über die Verwen⸗ dung des Gewinns.

3. Entlastung von Vorstand und Auf⸗ 4. 5.

April

sichtsrat. Wahl des Wirtschaftsprüfers für das Geschäftsjahr 1942/43. Umwandlung der Gesellschaftsform. Die Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung ist gemäß § 17 der Satzung abhängig von der Hinter⸗ S. der Aktien bis spätestens Montag, den 19. April 1943, a) bei dem Vorstand der Gesell⸗ schaft, b) bei einem deutschen Notar oder c) bei der Deutschen Bank Filiale Freiburg i. Brg. Freiburg i. Brg., 29. März 1940. Der Vorstand.

[239]

An die Aktionäre der Aktiengesell⸗ schaft für Bahnen und Tiefbauten.

Am Donnerstag, dem 22. April 1943, 10 Uhr vormittags, findet in den Geschäftsräumen der Gesellschaft, Berlin⸗Schöneberg, Herbertstr. 4, die ordentliche Hauptversammlung für 1942 statt.

Zur Teilnahme an der Hauptver⸗ sammlung und zur Ausübung des Stimmrechtes sind die Aktionäre be⸗ rechtigt, die ihre Aktien spätestens am dritten Werktage vor dem Tage der Hauptversammlung bis 17 Uhr ent⸗ weder bei der Gesellschaftskasse oder bei einem deutschen Notar hinterlegt haben. In letzterem Falle ist die ge⸗ schehene Hinterlegung durch eine Be⸗ scheinigung des Notars nachzu⸗ weisen. Ein Verzeichnis der hinter⸗ legten Aktien, nach Nummern geordnet, ist dem Vorstand spätestens am Tage vor der Hauptversammlung einzu⸗ reichen.

Geschäftsbericht und Jahresab chluß liegen von heute ab in den Geschäfts⸗ räumen unserer Gesellschaft zur Ein⸗ sicht der Aktionäre aus.

Die Tagesordnung der Hauptver⸗

sammlung lautet:

1. Vorlegung des Fecres6sch 1942, des Geschäfts erichtes und des Vorschlages für die Gewinn⸗ verteilung für das Jahr 1942 durch den Vorstand.

.Bericht des Aufsichtsrats über den Jahresabschluß, den Geschäftsbericht und den Vorschlag für die Gewinn⸗ verteilung.

Erteilung der Entlastung an den Vorstand.

4. Erteilung der Entlastung an den

Aufsichtsrat. 8 1

5. Beschlußfassung über die Gewinn⸗ verteilung. 1u““ 6. Wahl des Abschlußprüfers für 1943.

Berlin⸗Schöneberg, Herbertstraße 4,

im April 1948. 8 Aktiengesellschaft für Bahnen

und Tiefbauten. Der Vorstand. Britzke.

Verantwortlich für den Amtlichen und Nichtamt⸗ lichen Teil, den Anzeigenteil und für den Verlag:

Prästdent Dr. Schlan ge in Potsdam, verantwo für den Wirtschaftsteil und den 18nn 1öLSe Teil:

Rndolf Lantzsch in Berkin NW 21 Druck der Preußischen Verlags⸗ und Druckerei

GmbH., Berlin Zwei Beilagen

(einschließlich einer Zentralhandeleregisterbeilage). Bei der gekürzten Ausgabe fallt die Zentral⸗

Ungarische Allgemeine Creditbank. 8 8 ö

handelsreaisterbeilage fort.

Brauerei Gauter A.⸗G., Freiburg 56. Hauptversammlung Donners.

1943, vorm. Freiburg i. Brg., Nota⸗

atsanze

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reis der Ausgabe hes, rhe⸗he nn⸗ sterbeilage dur 1

es 2e . zusdilich ge Gelbsta 1,60 . Alle Postanstalten nehmen Bestellungen an, in Selbstabholer die Anzeigenstelle 8 68, Wilhelmstr. 32.

ends in einer Vollausgabe und in einer Ausgabe Seeeee H-Aen he. Goweit der Deutsche Reichsan 222 a le Vollausgabe. sch die Post monatlich 2,30 vesüglig u bühr, für Selbstabholer bei der Anzeigenstelle monatlich Feesn e Pof

oler bei der

Porto

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Fernsprech⸗Sammel⸗Nr.: 19 33 33

Einzelne Mummern kosten 30 Ay, einzelne Beilagen 10 . Einzelnummern werden nur ge 5 Barzahlung oder vorherige Einsendung des Betrages einschließlich des abgegeben. breiten Petit⸗Zeile 1,10 ℛ, einer dreigespaltenen 92 mm 1,85 ℛ.ℳ. Anzeigen nimmt an die Anzeigenstelle Berlin SW 68, Wilhelmstraße 32. Alle Druckaufträge sind auf einseitig einzusenden, insbesondere ist darin auch anzugeben, welche Worte etwa durch ltbruck (einmal unterstrichen) oder durch Sperrdruck (besonderer Vermerk am ande) hervorgehoben werden sollen. vor dem Einrückungstermin bei der Anzeigenstelle eingegangen sein.

enpreis für den Raum einer EE reiten Petit⸗Zeile

heschriebenem Papier völlig druckreif

Befristete Anzeigen müssen 3 Tage

Berlin, Freitag, den 2. April, abends

5 ——

Reichsbankgirokonto Berlin, Konto Nr. 1/1913 Bostscheckkonto: Berlin 418 21

8 Inhalt des amtlichen Teiles Deutsches Reich.

gen und sonstige Personalveränderungen.

Anordnung über die Reichskammer der Wirtschaftstreu⸗ händer. Vom 30. März 1943.

Anordnung über Stillegung, eahegung und Arbeits⸗ gemeinschaften von Verkehrsunternehmen. Vom 31. März 1943.

Bekanntmachung über die Umsatzsteuerumrechnungssätze auf Reichsmark für die Umsätze im März 1943. 8 Bekanntmachung der Geheimen Staatspolizei Darmstadt über die Einziehung von Vermögenswerten für das Reich. Die Reichsindexziffer für die Lebenshaltungskosten im März

1943.

Ergänzungsanweisung Nr. 25 a zur Anweisung Nr. 25 der Wirtschaftsgruppe Eisen⸗, Stahl⸗ und Blechwarenindustrie als Bewirtschaftungsstelle des Reichsbeauftragten für tech⸗ nische Erzeugnisse über Haushaltsgaszähler. Vom 18. März

1943.

Anweisung Nr. 67 der Wirtschaftsgruppe Werkstoffverfeine⸗

rung und verwandte Eisenindustriezweige als Bewirtschaf⸗

8 tungsstelle des Reichsbeauftragten für technische Erzeugnisse

über die Herstellung und Ausführung von Uniformzubehör

aus Eisen und Metall. Vom 1. April 1943.

Anordnung E 62 des Reichsbeauftragten für Eisen und Me⸗ talle. (Einsetzung einer Bewirtschaftungsstelle). Vom 31. März 1943.

Bekanntmachungen über die Ausgabe des Reichsgesetzblatts

Teil I, Nr. 33, und Teil II, Nr. 13.

Amtliches Deutsches Reich

Der persönliche Referent des Reichsministers der Finanzen und Leiter des Ministerbüros Ministerialrat Dr. Franz Scholl ist ab 1. April 1943 zum Oberfinanzpräsidenten Hamburg ernannt worden.

Anordnung 8 8 über die Reichskammer der Wirtschaftstreuhänder . Vom 30. März 1943

luf Grund der Verordnung über den Zusammenschluß auf dem Gebiet des wirtschaftlichen Prüfungs⸗ und Treuhand⸗ wesens vom 23. März 1943 (RGBl. 1 S. 157) wird angeordnet:

§ 1

(1) Es wird die Reichskammer der mit dem Sitz in Berlin errichtet. b

(2) Die Reichskammer der Wirtschaftstreuhänder ist rechts⸗ fähig. .

(3) Die Reichskammer der Wirtschaftstreuhänder, ihre Organe und sonstigen Einrichtungen unterstehen der Aufsicht des Reichswirtschaftsministers.

Wirtschaftstreuhänder

9

(1) Die Reichskammer der Wirtschaftstreuhänder hat die ihr obliegenden beruflichen Selbstverwaltungsaufgaben und die ihr besonders gestellten Aufgaben 15) aus eigener Entschluß⸗ kraft und unter eigener Verantwortung zu erfüllen.

(2) Die Reichskammer der ver eech pne- zür ist ver⸗ pflichtet, auf ihrem Aufgabengobiet die Obersten Reichs⸗ behörden durch tatsächliche Mitteilungen und Anträge zu unter⸗ tützen, ihnen auf Anfordern Gutachten zu erstatten, über die kage im Wirtschaftstreuhänderberuf zu berichten sowie Vor⸗ schläge zur Förderung des Berufs und der ihm obliegenden Aufgaben zu machen.

(3) Ueber den Umfang der Selbstverwaltungsaufgaben der Reichskammer im Sinne des Absatz 1 entscheidet der Reichs⸗ wirtschaftsminister. Der Reichswirtschaftsminister bestimmt ferner, welche Aufgaben die Reichskammer der treuhänder im Einvernehmen mit der auptstelle für das Wirtschaftstreuhandwesen wahrzunehmen sah

(1) Die Rechtsverhältnisse der Reichskammer, ihre Organe und deren Befugnisse sowie die Rechtsstellung ihrer Mitglieder bestimmen sich nach dieser Anordnung und der Satzung der Reichskammer der Wirtschaftstreuhänder, die der Reichswirtschaftsminister bekanntgibt.

(2) Ueber Aenderungen der Satzung beschließt der Verwal⸗ tungsrat. Satzungsänderungen bedürfen der Bestätigung des Reichswirtschaftsministers; fe sind in gleicher Weise wie die Satzung bekanntzumachen.

2 84 (1) In der Reichskammer der Wirtschaftstreuhänder sind als ren Mitglieder zusammengeschlossen: 1. die öffentlich bestellten Wirtschaftsprüfer und die in die Liste der zugelassenen Gesellschaften eingetragenen Virrtschaftsprüfungsgesellschaften; 22. die vereidigten Buchprüfer. Der Reichswirtschaftsminister kann weitere Berufs⸗ ruppen in der Reichskammer der Wirtschaftstreuhänder zu⸗ fammenschlehen. Er kann den Beischluß von Personen und Personenvereinigungen, die auf dem Gebiet des wirtschaftlichen

ihre Aufgaben,

Prüfungs⸗, Beratungs⸗ und Treuhandwesens tätig sind, an die Reichskammer der Wirtschaftstreuhänder anordnen und die Rechtsstellung der Beigeschlossenen zur Reichskammer regeln.

(1) Organe der Reichskammer sind: der Präsident, das Präsidium, der Verwaltungsrat. 11“ (2) Ihre Zusammensetzung regelt die Satzung. Durch die Satzung können weitere Organe geschaffen werden. § 6 Es werden ein Berufsgerichtshof und Berufsgerichte er⸗ richtet. Der Berufsgerichtshof und die Berufsgerichte werden nach der Berufsgerichtsordnung tätig, die der Reichswirt⸗ schaftsminister erläßt. § 7

(1) Der Präsident leitet die Reichskammer der Wirtschafts⸗ treuhänder verantwortlich und vertritt sie gerichtlich und außergerichtlich. Er gibt die Anweisungen für die Geschäfts⸗ führung und schließt die Dienstverträge mit den in der Reichs⸗ kammer beschäftigten Arbeitskräften ab.

(2) Der Präsident wird vom Reichswirtschaftsminister im Einvernehmen mit dem Leiter des Nationalsozialistischen Rechtswahrerbundes berufen und abberufen. Die Berufung des Präsidenten erfolgt auf Vorschlag des Verwaltungsrats aus der Berufsgruppe der Wirtschaftsprüfer auf drei Jahre. Die Wiederberufung ist zulässig.

(1) Dem Präsidenten steht das Präsidium beratend zur Seite; es besteht aus den Mitgliedern der Berufsgruppenbei⸗ räte. Das Präsidium berät in allen wichtigen Angelegenheiten der Reichskammer der Wirtschaftstreuhänder.

(2) Aus jeder Berufsgruppe wird ein Beirat gebildet den Präsidenten in Fragen der Berufsgruppe berät. 8

89

(1) Dem Verwaltungsrat gehören die Mitglieder der Be⸗ rufsgruppenbeiräte und die Bezirksvorsitzer an. Die Satzung kann den Kreis der Mitgliedschaft im Verwaltungsrat auf weitere Kammermitglieder ausdehnen.

(2) Der Präsident ist befugt, ehren⸗ und hauptamtlich im Dienst der Reichskammer tätige Personen beratend zu den Sitzungen des Verwaltungsrats hinzuzuziehen.

9 8 (1) Der Verwaltungsrat beschließt über: 1. Festsetzung des Wirtschaftsplans sowie und Umlagen, 2 2. Feststellung der Jahresrechnung, 3. Entlastung des Präsidenten, 4. Bestellung der Abschlußprüfer der Reichskammer 5. Aenderungen der Satzung, 6. Vorschläge für die Berufung des Präsidenten.

(2) Der Präsident kann in Fragen von allgemeiner Bedeu⸗

tung eine Stellungnahme des Verwaltungsrats herbeiführen. 1 § 11

(1) Die Geschäftsführung der Reichskammer, ihrer Organe und Einrichtungen wird in einer Geschäftsordnung geregelt, die der Präsident nach Beratung im Präsidium erläßt. 8

(2) Die Anstellung und Entlassung eines Hauptgeschäfts⸗ führers der Reichskammer der Wirtschaftstreuhänder bedarf der Genehmigung des Reichswirtschaftsministers.

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(1) Die Reichskammer der Wirtschaftstreuhänder errichtet mit Zustimmung des Reichswirtschaftsministers Bezirksstellen; diese besitzen keine Rechtsfähigkeit.

(2) Die Bezirksstellen erfüllen unter der Leitung der Bezirks⸗ vorsitzer und unter beratender Mitwirkung der Bezirksbeiräte in ihrem Bezirk die ihnen von der Reichskammer zugewiesenen Aufgaben; die Bezirksvorsitzer sind hierbei an die Weisungen des Präsidenten der Reichskammer der Wirtschaftstreuhänder gebunden.

(3) Die Bezirksvorsitzer werden vom Präsidenten der Reichs⸗ kammer der Wirtschaftstreuhänder im Einvernehmen mit dem Leiter des Nationalsozialistischen Rechtswahrerbundes berufen und abberufen. Die Berufung erfolgt auf drei Jahre. Die Wiederberufung ist zulässig.

§ 13

Die Mitglieder des Präsidiums, die Bezirksvorsitzer und die Mitglieder der Bezirksbeiräte müssen Mitglieder der Reichs⸗ kammer der Wirtschaftstreuhänder sein.

§ 14

(1) Die Mitglieder der Reichskamm zur Mitarbeit an den Kammeraufgaben verpflichtet. Die Uebernahme eines Ehrenamts ist Berufspflicht. Die Kammermitglieder können ein ihnen angetragenes Ehrenamt nur ablehnen, wenn zwin⸗ gende Gründe vorliegen.

(2) Die Kammermitglieder haben der Reichskammer die zur

der

11“ er sind

Durchführung der Kammeraufgaben erforderlichen Auskünfte

zu erteilen und die notwendigen Unterlagen vorzulegen. Sie

haben auf die von dem Präsidenten der Reichskammer oder

seinem Beauftragten sowie von dem für sie zuständigen Ver⸗ in Ausübung ihrer gesetz⸗ Ladungen zu erscheinen, die ver⸗

trauensprüfer oder Berufsgericht lichen Befugnisse erlassenen langten Aufschlüsse zu erteilen und den zu diesem Zweck er⸗ lassenen Anordnungen Folge zu leisten.

(3) Die Kammermitglieder haben Vertrauensprüfungen der Reichskammer zu unterwerfen, ins⸗ besondere Einsicht in ihre Geschäftsbücher, sonstigen Unter⸗ lagen und Betriebseinrichtungen zu gewähren.

(4) Zur Erzwingung einer Maßnahme gemäß Abs. 2 und 3 können Ordnungsstrafen bis zur Höhe von 1000 n.ℳ für den Fall der Zuwiderhandlung, soweit es sich um Maßnahmen eines Berufsgerichts handelt, von diesem, im übrigen vom Präsidenten der Reichskammer festgesetzt werden. Der Fest⸗ setzung der Strafe muß deren schriftliche Androhung voraus⸗ gehen.

(5) Hinsichtlich der Beitreibung findet weium

88 1 . 8

(1) Der Reichswirtschaftsminister kann der Reichskammer der Wirtschaftstreuhänder Gemeinschaftsaufgaben auf dem Gebiet des wirtschaftlichen Prüfungs⸗, Organisations⸗, Be⸗ „ratungs⸗ und Treuhandwesens stellen.

(2) Bei der Durchführung solcher Aufgaben ist die Reichs⸗ kammer der Wirtschaftstreuhänder an die Weisungen des Reichswirtschaftsministers gebunden. Die Reichskammer kann zur Erfüllung dieser Aufgaben ihren Mitgliedern und den ihr Beigeschlossenen bindende Weisungen erteilen.

(3) Mit Zustimmung des Reichswirtschaftsministers die Reichskammer ihren Mitgliedern und den ihr geschlossenen zur Durchführung einer solchen Aufgabe Ver⸗ pflichtungen bezüglich ihrer Betätigung im Rahmen der Auf⸗ gabe, insbesondere hinsichtlich ihrer Berufsausübung auf⸗ erlegen. Die Verpflichtungen können für die einzelnen Kanm⸗ mermitglieder und Beigeschlossenen unterschiedlich sein. Hier⸗ bei kann einzelnen Kammermitgliedern und Beigeschlossenen die Uebernahme und Ausführung einer Betätigung vorüber⸗ gehend oder für die Dauer ganz oder teilweise untersagt und die Uebernahme und Ausführung bestimmter Aufträge und Tätigkeiten auferlegt werden. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

(4) Für die Durchführung solcher Aufgaben stellt die Reichs⸗ kammer der Wirtschaftstreuhänder Richtlinien auf, die der Genehmigung des Reichswirtschaftsministers bedürfen. Der Reichswirtschaftsminister kann Maßnahmen, die die Reichs⸗ kammer hinsichtlich solcher Gemeinschaftsaufgaben trifft, ab⸗ ändern oder aufheben.

§ 16

(1) Die Reichskammer kann zur Erfüllung ihrer Aufgaben von ihren Mitgliedern Beiträge und Umlagen erheben. Bei ihrer Bemessung ist auf die wirtschaftliche Lage der Kammer⸗ mitglieder Rücksicht zu nehmen.

(2) Rückständige Beiträge und Umlagen unterliegen der Ver⸗ jährung. Auf die Verjährung finden die Vorschriften der Reichsabgabenordnung über die Steuern von Einkommen und Vermögen entsprechende Anwendung.

(3) Der Präsident der Reichskammer der Wirtschaftstreu⸗ händer regelt nach Beratung im Verwaltungsrat mit Zu⸗ stimmung des Reichswirtschaftsministers das Einspruchs⸗ und Beschwerdeverfahren.

(4) Der Reichswirtschaftsminister erläßt nähere Bestimmun⸗ gen über die Beitreibung.

§ 17

Die ehren⸗ und hauptamtlich im Dienst der Reichskammer tätigen Personen sind verpflichtet, über persönliche Verhält⸗ nisse, Einrichtungen sowie Geschäfts⸗ und Betriebsverhältnisse und ⸗vorgänge, die in Ausübung ihrer dienstlichen Verrich⸗ tungen in der Reichskammer zu ihrer Kenntnis gelangen, Ver⸗ schwiegenheit zu bewahren und sich der Verwertung der Ge⸗ schäfts⸗ und Betriebsgeheimnisse zu enthalten.

§ 18

Das Institut der Wirtschaftsprüfer ist in die Reichskamme der Wirtschaftstreuhänder zu überführen. Die Reichskammer ist Rechtsnachfolger des Instituts der Wirtschaftsprüfer und übernimmt dessen Aufgaben im Rahmen der Bestin nungen dieser Anordnung und ihrer Süatzung.

§ 19

(1) Auf die Berufung des ersten Präsidenten der Reichs⸗ kammer der Wirtschaftstreuhänder findet § 7 Abs. 2 Satz 2 keine Anwendung.

(2) Die erste Satzung der Reichskammer stellt der Reichs⸗ wirtschaftsminister fest.

kann

Bei⸗

§ 20 Bis zum Erlaß der Berufsgerichtsordnung der Reichs⸗ kammer der Wirtschaftstreuhänder durch den Reichswirtschafts⸗ minister und bis zur Errichtung des Berufsgerichtshofs und der Berufsgerichte gelten die bestehenden disziplinarrechtlichen und ehrengerichtlichen Vorschriften für Wirtschaftsprüfer und vereidigte Bücherrevisoren weiter.

sich den satzungsmäßigen

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