8
Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 78 vom 3. April 1943. S. 4
“ S ꝙ zu I“ d) die Herkunft dieser Brennstoffe, 3 1 . “ 8 für Aushilfslieferungen (vgl. § 14 Bogen ist mindestens ein Jahr sorgfältig aufzu⸗ e) den Transportweg für die Anlieferung dieser Brenn-⸗ Berli (1) Wenn meldepflichtige Brennstoffe im Berichtsmonat von bewahren. 5 13 “ stoffe, 1 1“X“ n, Sonnabend, den 3. April 3 1 Lieferer bezogen wurden, der im Meldebogen des dem unzulässigkeit 2 “ 8 . †) den Beginn des Brennstoffverbraucha. — —-— — erichtsmonat vor ugenen Monats als Lieferer dies nzulässigkeit von Doppelmeldungen 3 3 “ 81 8 3 1 81 der Zufuhrspalte des Meldebogens des Berichtsmonats rot sind verboten. g veren Lieferern Ausnahme⸗ und Strafbestimmungen, Inkrafttrete 8 Säs Die am 1. April 1943 ausgegebene Nummer 34 des 22 “ c. varde eArrrn i denen bütelserichen “ Besondere Meldebogen für Aus⸗ § 14 u“ “ § 22 1 Vorhandene Bestände an Lackdrähten, die nicht auf öl⸗ und g-g gepaperg e 2 can⸗ 8 8 ortugal ber. des britischen “ leidet. n5 ilfslieferungen sind nicht zulässig. . 1 8 . 8 8 dl in 5 1 „Verordnung über die Verlängerung der Amtsdauer der Bei⸗ geitung betont, daß der große Ausfuhrüberschuß, der normaler⸗ (2) Hat ein Verbraucher im Berichtsmonat aus Bestand Ausnahmebestimmungen (Aushilfslieferungen) Ausnahmebestimungen 1“ ee Grundlage aufgebaut sind, dürfen aufgebraucht b Frngö 88 der vöenn: weise 18 Zeichen des “ unter 2. gegenmägtiger oder Zufuhr meldepflichtige Brennstoffe abgegeben, ohne sie (1) Aushilfslieferungen sind nur an meldepflichtige Ver⸗ Die Reichsstelle für Kohle behält sich vor, in besonders 4 icamgegerichte in den Alpen⸗ und Donau⸗Reichsgauen und im Umständen keineswegs als solches bewertet werden darf. Er if im gleichen Monat zurückzuerhalten, so sind die abgegebenen braucher zulässig. begründeten Einzellällen Ausnahnten von den Vorf Die Wirtschaftsgruppe Elederbindustrie als Reichsstelle für CCC“ HBam 18. “ bö ü eeaee üir- E1“ Erscheinung, die unter und nicht zurückerhaltenen Mengen auf der Rückseite des (2) Abgabe und meldepflichtigen Brennstoffen dieser Anordnung zuzulassen. elektrotechnische Erzeugnisse behält sich vor, in begründeten andel und die Aüftragsbermittlung bet ösfentkichen Aüfertcen. ernzsais hehs Beaze häneahesei n. Rercbawas Meldebogens zu melden. Solche Mengen dürfen nicht als ohne Ausweis in den onatsmeldebogen sowie Aushilfs⸗ Einzelfällen Ausnahmen von den Vorschriften dieser Anord⸗ donß 26. März 1943 3 - b b inij fij 1 r Verbr rre erd ond ind von de lieferungen meldepflichtiger Bren zwi zwei 2 1 inzelfa⸗ 8 8 8 e,, n9. 59 1 4 “ Die Elektrolytkupfernotierung der Vereinigung für deutsche eigener Verbrauch verrechnet werden, sondern sind von den Lerung pflichtig ennstoffe zwischen zwei melde⸗ nung zuzulassen. Anträge sind an die Wirtschaftsgruppe Zweite Durchführungsverordnung zum Gesetz über die Führung BE(lektrolytkupfernoti stellte sich laut Berliner Meldung des „D.N. B.“ Beständen am Cud⸗ des Berichtsmonats abzuseten Die velichtigen Herbrauchern soßgi. tttsl angen einss “ 1“ Ekettroindustrie als Reichsstelle für elektrotechnische Erzeug.] atademischer rade. Vom 29. Mürs 1948. am 13. Aprif, auf 7,00 4 ℳ (am 2. Aprit uf 4,00 RN zurückgegebenen Mengen hat der zurückgebende Betrieb von Händlers Naus Mengen meldepflichtiger Brenn toffe, die Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden nach nisse, Berlin W 35, Corneliusstr. 3, zu richten. Handwerks⸗ Umfang: Bogen. Verkaufspreis: 0,15 HRℳ. Postbeförde⸗ für 100 kg. 1 seinen Endbeständen abzusetzen und auf der Rückseite des bereits bei ihm greifbar sind, an einen meldepflichtigen Ver⸗ den §§ 10, 12—13 der Verordnung über den Warenverkehr betriebe haben ihre Anträge über den Reichsinnungsverband rungsgebühren: 0,03 s ℳ für ein Stück bei Voreinsendung auf Meldebogens als abgegebene Mengen aufzuführen, während braucher sind nur zulässig, wenn neben dem Einv rständnis bestraft. 1 “ “ b 75 in⸗Li unser Postscheckkonto: Berlin 962 00. 8 B ärti Devis ärkt ris 8 . Ben. 2 1ö 4 8 b Cu“ Einverständnis bestraft. u“ 1 des Elektrohandwerks, Berlin⸗Lichterfelde⸗West, Potsdamer — erichte von auswärtigen Devisenmärkten der zurückempfangende Betrieb diese Menge in der Zufuhr⸗ der Parteien die Zustimmung des Landeswirtschaftsamtes v “ 1 Strazze 26 ein ureichen 9 Berlin NW 40, den 2. April 1943. P 2. April. (D. N. B.) Amsterdam 13,27 G., 13,27 B spalte rot unterstrichen aufzuführen hat. porliegt. “ F 1b G v 5 Meicchsverlagsamt. Dr. Hubrich 8 Zürich 878,50 G., 580,10 B., Lalo 567,60 G., 568,80 H., Kopen. 6(3) Die Bestimmungen des § 16 werden hiervon nicht § 15 9 “ mneerxassenes a⸗chungen und unßenlassener Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden nach “ 8 hagen 521,50 G., 522,50 B., London 98,90 G., 99,10 B., Madrid berührt. 8 1 Anfragen, Anträge, Firmenänderung Einwilligungsanträge 8. §§ 10, 12—15 der Verordnung über den Warenverkehr 235,65 G., 236,05 B., Mailand 131,40 G., 131,60 B., New York 8 88 (0) Anfragen und Anträge, die diese Anord b betret Ein Meldepflichtiger, der seiner Meldepflicht nicht oder bestraft “ Bekanntmachung I“ 24,98 G., 25,02 B., Paris 49,95 G., 50,05 B., Stockholm 594,60 G., e heldenfizehtege he dführung „ And, soweit nichts anderes bestimmt ist vn ufe eür ern nicht fristgerecht genügi, die nach § 21 vorgeschriebene Ein⸗ 86 “ Der Meldepflichtige hat fortlaufend über Zufuhr und Ver⸗ Betriebsort des Meldepflichtigen zuständige Gauwirlschafts⸗ willigung nicht oder nicht rechtzeitig beantragt oder falsche Diese Anordnung tritt am Tage nach ihrer Veröffent⸗ Reichsgesetzblatts, Teil II, enthält: 1Faseg v 50,05 B., Sofia 30, . 30,53 H., brauch von Brennstoffen nach Art, Herkunftsgebiet und Sorte kammer bzw. Wirtschaftskammer zu richten 8 oder unvollständige Angaben macht, hat neben der Bestrafung lichung in Kraft. Sie gilt auch in den eingegliederten Ost⸗ Bekanntmachung zu den Internationalen Uebereinkommen über Budapest, 2. April. (D. N. B.) Alles in Pengö. Amsterdam in solcher G Buch zu führen, daß ein Vergleich der buch⸗ (2) Besitzwechsel, Firmenänderung Stillegung eines Ve⸗ gemãß § 23 dieser Anordnung zu gewärtigen, daß er von der gebieten und den Gebieten von Eupen, Malmedy und Mores⸗ P e eccht und den Eisenbahn „Personen⸗ und 180,73 ½¼, Berlin 136,20, Bukarest 2,78 ½, Helsinki 6,90, London —,—, mäßigen Bestaäͤnde mit den tatsächlichen Beständen jederzeit triebes und Erlöschen einer Firma sind den nach nd 10 elisferung Grrehe eethe, net sowie — mit Zustimmung des zuständigen Chefs der “ 5 8 . ““ möglich ist. 8 9 zuständigen Meldestellen umgehend mitzuteilen. § 25 1 6 8 Zivilverwaltung — sinngemäß auch im Elsaß, in Lothringen päischen Post⸗ 3g- Fernmeldeverein Vom 111 März 1943 Seg ““ EEbö“ 1 ea 402,50 — 403,50 8 — 4 8 8 8 1 F. 5g FnF 8 2 “ 8 L „ . . . . . 2 „* 8 8 8 1 § 16 8 ee Inkrafttreten und Geltungsbereich “ und Luxemburg und im Bezirk Bialystok sowie in der Unter⸗ Umfang: 1 Bogen. Verkaufspreis: 0,15 Hℳ. Postbeförde⸗ Paris —,—, Berlin —,—, Spanien soffiz.) 40,50, Montreal 88 Meldestellen 1n 2 t k und den besetzten Gebieten Kärntens und Krains 3 S Verwendung von meldepflichtigen Brennstoffen für (1) Diese Anordnung tritt am 1. April 1943 in Kraft “ rams. rungsgebühren. 0,003 1ℳ für ein Stück bei Voreinsendung auf 443—4,47, Amsterdam —,—, Brüssel —,—, Nalien (Freiv.) —,—, ei Di. Moldungen sind zu erstatten: - Zwece Gleiehzeitts stenren bie L1“ 1 8 e Reschatelte eht 1 3 Berlin, den 2. April 1943. unser ostscheckkonto: Berlin 962 00. Schweiz 17,30 — 17,40, Kopenhagen (Freiv.) —,—, Stochholm 4 42 8⅔ 4 * 3 02, e . 58 4 3 8 „½ 2A 4 7½ 2 4 * 8 9 9 9 34 .I eeirka 9 h „ 1552 8b a) an die unter Berücksichtigung der Herkunft der Brenn⸗ (1) Es ist verboten, meldepflichtige Brennstoffe, die für Kohle über Meldepflicht gewerblicher Verbraucher von Brenna- Der Reichsbeauftragte xfür elektrotechnische Erzeugnisse. Berlin “ den 2. April 1943. 1 “ 82952conghan Fichn h ehs 16,95 *4 — 17,13, 1 stoffe zuständige Kohlenverteilungsstelle der Reichs⸗ den Betrieb eines meldepflichtigen Verbrauchers bezo en sind, Lüschen. 1“ Reichsverlagsamt. Dr. Hubrich. Amsterdam, 2. April. (D. N. B.) f12,00 Uhr; holl. Zeit.]
—
8 KoßbenvdeFfilafe eci stoffen in der Fassung vom 30. März 1942 (Deutscher Reichs⸗ 1 . stelle für Kohle, bei Brennstoffbestellungen aus den Be⸗ in den Handel zu bringen, für Hausbrandzwecke a zugeben anzeiger und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 76 vom [Amtlich.] Berlin —,—, London —,—, New York —,—, Paris 1 ves 888e1“ 1“ —,—, Brüssel 30,11 — 30,17, Schweiz 43,63 — 43,71, Helsingfors
“ Feeses veseilumg an alle diese oder zu verwenden. 31. März 1942) und die Anordnung J 12 der Reichsstelle für b v“ tespeeh 898
Kohlenverteilungsstellen, . 1“ (2) Ueber Ausnahmen entscheidet das L Kohle über den Kohlenverbrauch meldepflichtiger Betri in “ b 1 —,—, Italien (Clearing) —,—, Madrid —,—, Oslo —,—
an das für den Betriebsort des Meldepflichtigen zu⸗ sch s Landeswirtschaflsaues. der Fassung vom 30 März 19,2 (Deucbig 19R ö 8 ü6 Wirtschaftsteil Kopenhagen —,—, Stockholm 44,81 — 44,90, Prag —,—. 8 ständige Landeswirtschaftsamt, § 17 und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 75 vom 30 März 1942) b L garich, 88 ·“ 9825 88 1 “ S.
an die für den Betriebsort des Meldepflichtigen zu⸗ Einzelanweisungen außer Kraft. Soweit in Verlautbarunge Reichsst 6 Zukunft, wie sie Be kõ llerdi ver⸗ London 17,32 ½, New York 4,31, Brüssel 69,25 B., Mailand
) an di 8 1 “”“ G 8 1 in der Reichsstelle für Wirt Zukunft, wie sie Bennett entwarf, könne man allerdings ver . 8 ih 3 Fs⸗ * ständige Gauwirtschaftskammer bzw. Wirtschafts⸗ t 8 Berücksichtigung der Meldebogen kann die Reichs⸗ Kohle, der Landeswirtschaftsämter 888 der iczifenerset 8 schaft des Auslandes zweifeln. “ E“ I“ “ kammer, stelle für Kohle Einzelanweisungen zur Belieferung einzelner lungsstellen auf Bestimmungen der Anordnung J 2 oder der Englands Nachkriegsprobleme — Wachsende Riesenschulden Üaüg 90,37 ¾ B., Sofia 5,37 ½ B., Prag 17,30, Budapest 104,50 B., Zagreb
an den Lieferer des Meldepflichtigen, bei Bestellung Verbraucher erteilen. 1“ 16“ Anordnung J 12 Bezug genommen ist, treten an die Stelle und fehlender Export 1 Stand der französischen Staatsschuld 8,75 Khen —,— Istanbul 3 80G Bukarest 2,37 ½ B Hesingfors
bei mehreren Lieferern an jeden Lieferer, II. Abschnitt: 88 ieser Bestimmungen die entsprechenden Bestimmungen dieser Genf, 2. April. „Wir befinden uns in der Krise unseres Schick⸗ Paris, 2. April. Die französische Staatsschuld betrug am 31. 12. 877,50 B., Buenbs Aires 101 %⅛ Japan 101,00, Rio 22,50 B.
e) an die Reichsstelle für Kohle. BZelieferung der Verbraucher nordnung. sal“, erklärte, einer Meldung des „Daily Sketsch“ zufolge, der 868. 1066,7 Mrd. ffrs. s “ 86 88. 18 ace ere. Kopenhagen, 2. April. (D. N. B.) London 19,34, New (2) Sämtliche Stücke des Meldebogens sind gleichlautrnrd— “ (2) Diese Anordnung gilt auch in den einge glisberten Oft. Füens England “ 8 Ea heftrs. Aehen gen zigen abhltefen 88 213 Mrd.⸗ cgc azu York 479,00, Berlin 191,80, Paris 10,85, Antwerpen 76,80, Zürich
auszufüllen, auch wenn mehrere Meldebogen an verschiedene 8 18 G 1 “ gebieten und den Gebieten von Eupen, Malmedy und Mores⸗ das Erxportwesen dest aen des a reaiterhaben n “ leistende Rückzahlungen auf 68. Mrd., kurz⸗ und mittelfristige 111,25, Rom 25,35, Amsterdam 254,70, Stockhoim 114,15, Oslo
Kohlenverteilungsstellen oder verschiedene Lieferer zu richten 1 Lieferanspruch “ net sowie — mit Zustimmung des zuständigen Chefs der hänge Englands Zukunft ab, denn die Geschäftswelt sei es ge⸗ Schulden auf 421 Mrd. und Schulden an die Notenbankinstitute 189 Helsingfors 9,83, Prag —,—, Madrid —,—. Alles Brief⸗ sind. Dies bezieht sich auch auf die Bezeichnung der Brenn⸗ Die Erfüllung der Meldepflicht und Lieferanweisungen vIo“ — sinngemäß auch im Elsaß, in Lothringen, wesen, diervon schere das Land, am Lebesc echahte sum Elbe 29e Mäd. ffrs. Stockhholm, 2. April. (D. N. B.) London 16,85 G.
stoffarten, -sorten und ⸗mengen und auf die Namen der der Reichsstelle für Kohle begründen für einen meldepflich⸗ uxemburg und im Bezirk Bialystok sowie in der Untersteier⸗ dieses Krieges aber stellten sich voraussichtlich die Schuldver⸗ nas 8 16,95 B., Berlin 167,50 G., 168,50 B Paris —,—, G. 9,00 B. Lieferer, ebenso auf etwa beigefügte Bemerkungen. Bei Bezug tigen Verbraucher keinen Rechtsanspruch auf Lieferung mark und den besetzten Gebieten Kärntens und Krains pflichtungen Englands auf etwa 20 Milliarden Pfund Sterling. Der portugiesische Außenhandel im Jahre 1942 Brüssel —,— G., 67,50 B., Schweiz. Plätze 97,00 G., 97,80 B.,
von mehreren Lieferern dürfen in den Meldebogen, der für melde flichti Br ff hü. ; da 2 8 8 Sie abzudecken, darauf komme es dann an, und es könne wieder Lissabon, 2. April. Ueber den portugiesischen Außenhandel im 1“ 50 1 deeac⸗ 87 8 3 8 1 Lurl. 1 1 gen, pflichtiger Brennstoffe. Berlin, den 26 März 1943. 1 1 8 2 8 Iee 8 “ Fen 5 Amsterdam —,— G., 223,50 B., Kopenhagen 87,60 G., 87,90 B., einen Lieferer bestimmt ist, jeweils die Namen der anderen 9 “ 14““ 8 1 1 G 1 einmal nur der Exportkaufmann sein, der dem Staat diese riesige Jahre 1942 macht der offiziöse „Diario de Manha“ auf Grund Ozlo 95,35 G., 95,65 B. Washington 415,00 G., 420,00 B., Helsing⸗ Lieferer unleserlich gemacht werden. Die Ausfertigung be⸗ 1 1.88 8.40 8 ö6 Der Reichsbeauftragte für Kohle. Summe beschaffe. Das 4* jedoch nicht so leicht, denn Englands von Fe tstellungen des statistischen Instituts bemerkenswerte An⸗ fors 8,365 G., 8,59 B., Rom 22,00 G., 22,20 B Prag II“
se derer Meldebogen für verschiedene Kohlenarten, verschie⸗ Lieferweg ““ Paul Pl. 4 8 Weährung entbehre der Deckung, während sein Exporthandel in⸗ gaben. Die Einfuhr nach Portugal betrug gegenüber 1941 1 832 000 fors 8, Kanada 3,75 G., 3,82 B Lissabon —,— G., 17,75 B., on Erer Meldebog. 4 ur 18 8 oh 9 en, schie⸗ Der übliche Lieferweg (Ei 4 . eiger. 1 folge des Krieges und der Konkurrenz anderer Mächte völlig 1 734 000) t im Werte von 2457 (2643) Mill. Escudos und die Buenos Aires 97,00 G., 160,00 B 7 9- 7 88
dene Herkunft oder verschiedene Lieferer ist unzulässig. pde e 89 eieferweg 1b inschaltung des Handels) bleibt 8 deceh-ges 1 118 jerstört worden sei. Sichtbare und unsichtbare Ausfuhren hätten Ausfuhr aus Portugal 613 000 (771 000) t im Werte von 3898 Oslo, 2 April (8 N. B.) Lond G., 17,75 B.,
“ ““ 1X“ urch diese Anordnung unberührt, jedoch mit der Maßgabe, 8. 88 1 einen bisher nie gekannten Tiefstand erreicht, so daß sich Eng⸗ (2896) Mill. Escudos. Demzufolge ging die an sich schon geringe Berlin 175,25 G. 176,46 B. E 16,00 B’. Ne. 4
1 daß die Zahl der Lieferer wie folgt begrenzt wird: Anordnung Nr. 39 Jlgand, wenn es sich über diesen Krieg rette, vor , Nachkriegs⸗ Einfuhr des Jahres 1941 noch weiter zurück, und zwar um e anhese 440,00 B., A 8 üv29 vg g. . 1“ York
Meldestellen für Bunkerkohlen 8 Je Lieferrevier werden zugelassen: der Wirtschaftsgruppe Elektroindustrie als Reichsstelle für problemen . Frftasnthener eworsepheis und ggen “ e. 402 “ 186 Mill. Escudos. Die Ausfuhr sank mengenmäßig 101,50 G., 103,00 B. belsingfors 8,70 G 9529 ö —
9 . 88 . 56 sti ihr ; 5 WI, 3, 2F 3 - N. . 8
elektrotechnische Erzeugnisse über die Anwendung von Lack⸗ In einer Ste ungraßte zu den Ausführungen Lor ennetts um 158 000 t, trotzdem stieg ihr Wert um 1002 Mill. Escudos. —,— G., 71,50 B., Stockholm 104,55 G., 105,10 B., Kopenhagen
Die Meldungen der Bunkerkohlenverbraucher mit eigenem a) bei einem jährlichen ; 4 7 8 hendu⸗ vüeer IIn Sfetich“ 8 LEET1“”“ W. an2 ) em jährlichen Brennstoffverbrauch bis zu 480 t drähten auf öi⸗ und fettfreier Grundlage für die Stark⸗ und 1 “ . donh. e v 11A““ 91,75 G., 92,25 B., Rom 22,20 G., 23,20 B.
Kohlenlager und der unmittelbaren Lieferer von Bunkerkohle ein Lieferer, Ech t 4 . 6 chwachstromtechnik süsprecen. sondern sei Autorität senug um die Zukunft der briti⸗ Jahre vorher 253 Mill. Escudos betrug. Diese Entwicklung ist V
(§ 3 Abs. 5) sind zu erstatten: b) bei einem jährlichen Brennstoffverbrauch bis zu 1200 t „ . . a) an die Kohlenverteilungsstelle (entsprechend § 9 zwei Lieferer, Vom 2. April 1943 chen Wirtschaft mit hoher Treffsicherheit beurteilen zu können. ausschließlich auf kriegsbedingte Faktoren zurückzuführen, und London, 2. April. (D. N. B.) Silber Barren prompt
Abs. 1a), “ “ 0) bei einem jährlichen Brennstoffverbrauch bis zu 2400 t Auf⸗Grund der Verarhesan Uher bie Warenverkehr i Wenn England klug sei, dann beachte es seine Worte. An der] zwar einerseits auf die Wertzunahme gewisser portugiesischer 23,50, Silber auf Lieferung Barren 23,50, Gold 168/—. —
b) an das für den Betriebsort des Meldepflichtigen zu⸗ drei Lieferer, der Fassung vom 11. Dezember 1942 (RGBl. I S. 686) in — — 1 — — —⏑ ——
standige Landeswirtschaftsamt, in dessen Bereich die d) bei einem jährlichen Brennstoffverbrauch über 2400 t. Verbendunt mi der esenemne 42, (K0,Bl. 1 S. 686 .“ ““ . — . 828. N 8 9 1 . 8 ear 8 Deb 1 er die Ber 8 8 8 2 2 Bunkerkohle an den Verbraucher abgegeben wird, vier Lieferer. Jertrote hsscher Erzeugnisse 6. August eeo eschaftung 1 G“ ““ Offentlicher Anzeiger
e) an die für den Betriebsort des Meldepflichtigen zu⸗ Die bisherige Zahl der Lieferer darf nicht erhöht werden. Reichsanz. und Preußischer Staatsanz. Nr. 184 vom 7. Aktiengesellschaften, 10. öene m. b. H., 13. Unfall⸗ und Invalibdenversich gen,
ständige Gauwirtschaftskammer bzw. Wirtschaftskam⸗ Lieferer sollen im Verlauf eines Kohlenwirtschaftsjahres nicht 8. August 1942) wird mit Zustimmung des Reichswirtschafts⸗ 1. Untersuchungs⸗ und Strafsochan, *. Oestentliche Zustellungen, 2. Zeengeverskeigernngen. 5. Berlust⸗ und Fundsachen, 8. Kommanbditgesellschaften auf Arktien, 11. Genossenschaften, 14. Deutsche Neichsbank und 2 3. Aufgebote, 6. Auslosung ufw. von Wertpapieren, 9. Deutsche Kolonialgesfellschaften, 12. Offene Handels⸗ und Kommanditgesellschaften, 15. Verschiebene Bekanntmachungen.
mer, in deren Bereich die Bunkerkohle an den Ver⸗ ohne wichtigen Grund gewechselt werden. Soweit mehr als ministers angeordnet:
1““ iN Liefererg don 8 Lieferer eingeschaltet werden darf, soll die Beteiligung bei — § 1 Bunkerkohle, einem Lieferer 240 t jährlich unterschreiten. “ (1) In der Starkstromtechnik müssen für Wicklungen aus 3 Auf ebote ist abhanden gekommen. Er tritt] Schuldverschreibungen und Zinsscheine (außer sonnabends) in der Zeit von Stimmrecht ausüben und Anträge e) an die Reichsstelle für Kohle. b Ir. Ab uumsponnenen und nichtumsponnenen runden Lackdrähten v g 1 außer Kraft, wenn nicht innerhalb im Eigentum von Angehörigen der 9 bis 11 Uhr aus. stellen zu können, müssen die Aktionäre — 3 6 3 schnitt: .“ innerhalb des in der nachfolgenden Tabelle festgelegten An⸗ 7174ã463] 8 8 8 zweier Monate Einspruch erfolgt. Feindstaaten und allen diesen gleich- Anträge sind bis zum 22. April spätestens am 17. April 1943 ihre § 11 HKohlenverbrauch meldepflichtiger Betriebe swendungsbereichs Lackdrähte nur auf öl⸗ und fettfreier Betreffs der Schuldverschreibung Köln, den 30. März 1943. zuachtenden Personen. 8 einzureichen. Aktien oder die über diese lautenden Meldung im Falle der Annahmeverweigerung der Meldebogen “ § 20 Grundlage verwendet werden. .“ der Anleiheablösungsschuld des Deut⸗ Der Vorstand. Erforderlichenfalls werden nähere resden, den 1. April 1943. Hinterlegungsscheine bei einem deut⸗ G durch Lieferer “ Seeg; 1 3 üe gencheasse kefänene. 8 sschen Reichs von 1925 Nr. 1 874 660 — Einzelheiten noch bekanntgegeben. Gemeinnütziger Bauverein A.⸗G. schen Notar, bei einer Wertpapier⸗ Wenn ein Meldepflichtiger keinen Lieferer zur Annahme Verbrauchshöchstmengen g 8 1 V 2 “ 1 über 50 Fe⸗ gec 82 Fas shea 8 4 din 88 März 1943. Dresden, Friedrichstr. 63 I. sammelbank oder bei einer der nach⸗ “ bestmmten Reldebogen auch den für Höch “ 189 „ festgelegten Generatoren und Relais matoren 8 ZVVI gemäß 8 v PO. 4 % Kopenhagener Stadtanleihe 8 8 2 Seee; 1 Müller. Schaffrath. agver.ah, dees belassen: en Lieferer bestimmten Meldebogen dem Landeswirtschafts⸗ Boe 9 en. erlassen worden. — 455. F. 45. 43. ; ußenrefera etz. bei der Gesellschaftskasse in Düssel⸗ amt mit einem Begleitschreiben E“ in n 88 2) Die Verbrauchshöchstmenge wird den Verbrauchern a) CO⸗Lackdraht Berlin, den 31. März 1943. Die Hährlic⸗ Berlohneg per 1. Jul — — Gemeinnütziger Bauverein, Gera, dorf⸗Benrach, 8 9 geben ist, warum der Meldebogen nicht an einen Lieferer durch Bescheid des zuständigen Landeswirtschaftsamtes oder 2 mm 0,3 — 3 S X“X“ Das Amtsgericht Berlin. 1943 obiger Obligationen fand am 8 Aktiengesellschaft. bei der Deutschen Bank, Depofiten⸗ gegeben wurde und welcher Lieferer vorgeschlagen wird. der von ihm beauftragten Gauwirtschaftskammern bzw. Wirt⸗ b) Al⸗Lackdraht 8 8 1466] 8. März d. Js. statt. Die Ziehungs⸗ 7 Aktiengesellschaften Hiermit laden wir unsere Aktionäre kasse, in Düsseldorf⸗Benrath, 88 “ “X“ Sie gilt für den jeweils in 2 mm. 0,6 — 3 9 ,89 — F 1 Die Ehefrau Else Peschel geb. Meyer büne 19 bei ber “ Hene Filiale dase hn ze zur , ” vöeev Handels⸗Gesell⸗ 2 em Bescheid angegebenen Zeitraum. 1 in Halle a. S., Dittenberger Str. 10, Hamburg, Hamburg, erhältlich. 1 maegegenen, ℳ auf Mittwoch, den „April 3, bei Die Lieferer und die Meldung (3) Die Reichsstelle für Kohle kann Verbrauchshöchst⸗ (2) In der Schwachstromtechnik sind, soweit Cu⸗Lackdrähte hat das Aufgebot des Wertpapiers: eücenaes 298 n nheMars 1943 Die Aktionäre unserer Gesellschaft im Sitzungssaal der Gauwirtschafts⸗ HeI. e-h, Igreg. —Aen Fried
,(1) In dem auf den Berichtsmonat folgenden Monat mengenbescheide jederzeit aufheben oder abändern. verwendet werden, solche auf öl⸗ und fettfreier Grundlage in Deutsche Kommunal⸗Sammel⸗Ab⸗ 3 üee keaa, 1 Brse. hpimnt 1949, 19 “ .“ “ 88 g Im Falle der Hinterlegung der dürfen an einen meldepflichtigen Verbraucher unmittelbar (4) Solange meldepflichtigen Verbrauchern ein Verbrauchs⸗ 28 e wer. 1 veene eh Aktien bei einem Notar oder bei einer
nachfolgenden Fällen einzusetzen: lösungsanleihe mit Auslosungs⸗ h 8 5 1 . oder mittelbar meldepflichtige Brennstoffe bis zum Eingang höchstmengenbescheid nicht zugestellt ist, gilt für jedes Halb⸗ 1. für Schaltdrähte (umsponnen und nichtumsponnen), IIEIII [339] Bekanntmachung n aale des Gewerbehauses, 1. Vorlage des Geschäftsberichtes und Wertpapiersammelbank ist die Be⸗ 2r d. eeh vert, vom 16. 2. 1909 genehmigten Bedin⸗ den Hauptversammlung eingeladen. 2. Beschlußfassung über die Verwen⸗ scheinigung spätestens am Tage nach
EIII
⸗.
schein Serie 1 A Gr. 2 Nr. 977—3977 Auf Grund des § 7 der durch Erlaß Dresden⸗A., Ostraallee 13, stattfinden⸗ des Jahresabschlusses 1942. Ablauf der Hinterlegungsfrist bei
des neuen Meldebogens weiter geliefert werden, wenn dem jahr (Sommer⸗ bzw. Winterhalbjahr) des Kohlenwirtschafts⸗ 2. für nicht vergossene, getränkte oder imprägnierte a. 2 wird aufgef Lieferer im Berichtsmonat der ordnungsgemäße Meldebogen jahres, sofern die Reichsstelle für Kohle bzw. das Landes⸗ Wicklungen aus nichtumsponnenen Lachrähten über “ böö gungen zur Aufnahme der 4 7igen An⸗ Einlaß und Anmeldung von 18 bis dung des Reingewinnes und die der Gesellf 1 vorgelegen hat. wirtschaftsamt nichts anderes bestimmen, der Verbrauch im 70,2 mm 2. 1 1943, vormittags 11 Uhr, vor dem leihe des Bezirkes Lothringen vom 19 Uhr. Der Saal wird pünktlich Entlastung von Vorstand und Auf⸗ eDis Fineelale L“ e (2) Jeder Lieferer, dem ein Meldebogen zugegangen ist, entsprechenden Halbjahr (Sommer⸗ bzw. Winterhalbjahr) des Die Vorschrift gilt nicht für Spulen von Schwingkreisen. unterzeichneten Gericht, Adolf⸗Hitler⸗ Jahre 1909 werden sämtliche in Um⸗ 119 EI 1 8 ee nungsmäßig er wenn Aktien mit 8 Ferzug dem Vorlieferer weiterzugeben, bis er Verbeaceggensn Kohlenwirtschaftsjahres als festgesetzte (3) Nach Möglichkeit sollen auch in den nicht in § 1 Ab:s 11 Zimmer 42, E das. befndlichen chnoversc reihngen EE Weöheüpemn 1 — Aufsichtsvat. usctmmung einen Hinterlegungsstelle zu dem Hauptlieferer gelangt. Hauptlieferer ist: shöchstmenge. “ 8 1“ 8 Fea. E Aufgebotstermine seine Rechte anzu⸗ 5 8 I¹ 2 3 F; b z bh sie bei einer anderen Bank bis zur a) im allgemeinen das liefernde Kohlensyndikat, § 21 8 88 sat “ 8 Anwendungsbereichen Lackdrähte auf melden und die Urkunde vorzulegen, esannvent⸗ 8 - S 1ö1“ sind Gera, bi den Eir. eendigung der Hauptversammlung 1n für einheimische Brennstoffe, die nicht durch ein “ 6 8n ⸗ ettfreier Grundlage verwendet werden. S H W der vescne altgen senes 89. bechug. ten naf ehren — Se. 1.7v2. gr “ verr Rü. Kohlensyndikat abgesetzt werden, das Lieferwerk, v 11“ § 2 e. Reichsbank Metz zahlbar den Notar vorlegen. Bei Behinderung [925] Die von den Hinterlegungsstellen c) für eingeführte Brennstoffe der Einführer. (0) Wer eine Anlage mit einem monatlichen Verbrauch Lackdrähte auf öl⸗ und fettfreier Grundlage müssen den (h. He 16, g g sind Inibe Besacung eines mit eines Aktionärs kann sich dieser durch Die Aktionäre unserer Gesellschaft I“ ö“ .63) Die Hauptlieferer haben die Meldebogen mindestens von mindestens 20 t meldepflichtiger Brennstoffe erstellt oder Lackdraht⸗Prüfverfahren nach DIN E 46 453 b 5 isch 3. 943. Vor⸗ und Zuname und Wohnung des einen Bevollmächtigten, der eine schrift⸗ werden hierdurch zur en an E“ vwSe Teil⸗ ein halbes Jahr sorgfältig aufzubewahren. in Betrieb nimmt, bedarf zur 5 estellung sowie zum Ver⸗ Lieferbedingunger für runden lacki lierten K ler ö“ 1 [465 Einreichers versehenen Nummernver⸗ liche Vollmacht besitzt und diese mit Hauptversammlun auf Mittwoch, Düsselvorf⸗ Benrath LrAp dir g (1) Falls der Lieferer die in dem Meldebogen aufgeführten brauch dieser Brennstoffe einder vorherigen einmaligen schrift. Dll 46 159 gen für runden la üso jerten Kupferdraht nach Die angeblich verlorengegangenen zeichnisses nebst den dazugehörigen den Aktien vorlegt, vertreten lassen. den 21. April 1844, 12 Uhr, in Capito & Klein Aktien esellschaft. Brennstoffe von mehreren Vorlieferern bezieht, so gibt er lichen Einwilligung des zuständigen Landeswi tsch ts 8 s. den lackisoli und den Technischen Lieferbedingungen für run⸗ Mäntel zu den Aktien Nr. 2682 und Zinsscheinen vom 1. 10. 1940 ab und Tagesordnung: das Parkhotel in Düsseldorf eingeladen. Der Aufsichtsrat⸗ nict den urschriftlichen Melbehohen weiten Gäe serteff (2) Die gle he Einwilligung ist ngtaaendes schef 1““ Aluminiumdraht nach DIN 45 455 ent⸗ her. 0091 der „Glas⸗ und Eheneguhesen⸗ vörtied gafh ür⸗ 1. 88 95 d8, die 8 1 Ee aftsevicht des Vorstandes und 8 : 8 Prof. Dr. Goerens Vorsitzer essen Inhalt auf soviel neue Meldebo 78 wie Vbveltefer rungen vorhandener Anlagen, wenn hi a 1“ 3 — 1 tux. Aktiengesellschaft in elsen⸗ zur Einlösung gebra aren, der Dee ars. Beric s Vorstandes und des . — in Bettacht kommen. Diese Meldebogon “ 81sg Brennstoffbedarf entsteht. gen, wenn hierdurch ein zusätzlicher kirchen⸗Schalke. über je 1000,— HRMℳ aez. bei der Auszahlung auszu⸗ “A“ 1“ 1““ über das Geschäfts⸗ [496] 1 zelnen Vorlieferer weiterzugeben. Die Mengen der neu 63) Die Einwilligung ist bei dem zuständigen Landes⸗ ö. (Fortsetzung in der Ersten Betlage.) m7in. e.e . 1943 “ hat der Einlöser Ausweis⸗ und Verlustrechnung, Verteilung 2. eIe. über die Gewinn⸗ bn vnsg⸗sertigten Meldebogen dürfen zusammen nicht mehr er⸗ wirtschaftsamt auf vorgeschriebenem Formular zu beantragen, 8 8-- “ — 2 Das Amtsgericht. Fpapiere vorzulegen und Unterlagen da⸗ des Reingewinnes. verteilung. ist aus ab. huffichtsrat aasgefchteden⸗ g. 1 als die des urschriftlichen Meldebogens. Jeder neue bevor Maßnahmen zur Erstellung oder Aenderung der An⸗ 8 i das 88 daß er vor dem 17. Juni 1940 4. Entlastung von: a) Vorstand, 3. Entlastung des Vorstandes und des Herr Direktor Fritz Weißbach wurde eldebogen muß enthalten: lage getroffen werden. Verantwortlich für den Amtltchen und Nichtamtlichen Teil, den Anzeigenteil und ae Eigentümer der Schuldverschreibungen b) Aufsichtsrat. Aufsichtsrats. in den Aufsichtsrat gewählt.
und Zinsscheine war. Sofern Unter⸗ 5. Aufsichtsratswahl. 4. Wahl zum Aufsichtsrat. Berlin, den 1. April 1943.
a) die auf den Bogen entfallenden Mengen 4)2 9 8 ““ für den Verlag Präösident Dr Schla⸗ nge in Potsdam;
b) die auf die anderen Bogen verteilten Restmengen des 1 8 eee Angaben enthalten über verantwortlich für den Wirtschaftsteil und den übrigen redaktionellen Te 5. Verluft⸗ u. Fundsachen lagen für diesen Nachweis nicht beige⸗ 6. Anträge. — 1 5. Bestellung eines Abschlußprüfers „Neue Heimat“ urschriftlichen Meldebogens mit Nennung der Lieferer 4 2- eabsichtigte Fertigung, “ G Rudolt Lanvsch in Berlin KXw 21 1476 — bracht werden können, ist der Reichs⸗ Geschäftsbericht, Bilanz, Gewinn⸗ und für das Geschäftsjahr 194248. Gemeinnütige Wohnungs⸗ un “ 1. 188 ) Art und Umfang der geplanten Anlage oder Aende⸗ vee“ Gerling⸗Konzern, Lebens⸗ bank statt dessen eine entsprechende Verlustrechnung liegen während der 6. Verschiedenes. Siedlungsgesellschaft der Deutschen und der von sedem Liefe e bezogenen, 8 G engen rung, ““ v 1b lin. versicherungs⸗Akt.⸗Ges., Köln. schriftliche eidesstattliche Erklärung ab⸗ letzten zwei Wochen vor der Haupt⸗ Zur Teilnahme an der Hee Arbeitsfront im Gau Mark Bran⸗
sind mit dem Bermerk „aufgeteilt“ und dem Rengen c) den erforderlichen Brennstoffbedarf nach Menge, Art. Drei Beilagen Der Versicherungsschein I. 134 661 zugeben. sen sind die Bersammlung in der Geschäftssteile, sammlung ist jeder Aktionär berechtigt. denburg, Aktiengesellschaft.
„aufg und dem Namen und Sorte, “ 8 9. “ seinschließlich einer Zentralhandelsregisterbeilage) 6 — Ludwig Ackermann, Heidelberg, — Fur Vorlage nicht zugelassen sind die! Dresden⸗A., Friedrichstr. 63 I, werktags, Um in der Hauptversammlung das Der Vorstand 8 8 3 “ 1 1 Bei der gekürzten Ausgabe fällt die Zentralhandelsregisterbeilage saut. 1
1