1943 / 82 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 08 Apr 1943 18:00:01 GMT) scan diff

Leute und ihre Arbeit: Vom Kyffhäuser zur Wartburg“. Ver⸗ falltag: 14. 1. 1943. Gültig nur Nr. 58 265 vom 23. 12. 1942.

Leute und ihre Arbeit: An der Saale hellem Strande“. falltag: 14. 1.1943. Gültig nur Nr. 58 266 vom 23. 12. 1942. tem Stausee“. Verfalltag: 14. 1. 1943. Gültig nur Nr. 58 267 vom 23. 12. 1942.

Leute und ihre Arbeit: Ueber allen Gipfeln ist Ruh“. falltag: 14. 1.

85

8

Prüf⸗Nr. 57 128 vom 4. 5. 1942 „Blick in die Zeit: Orient

Nr. 58 284 vom 23. 12. 1942.

Prüf⸗Nr. 50 257 vom 10. 1. 1939 „Bauern⸗Weberei“. Ver⸗ falltag: 14. 1. 1943. Gültig nur Nr. 58 220 vom 23. 12. 1942.

Prüf⸗Nr. 52 407 vom 6. 10. 1939 „Aus den Jugendtagen der Photographie“ mit Vermerk vom 23. 11. 1939. Verfall⸗ tag: 19. 1. 1943. Gültig nur Nr. 58 249 vom 23. 12. 1942. 8

Prüf⸗Nr. 54 925 vom 12. 2. 1941 „Tessiner Herbstlied,. Verfalltag: 14. 1. 1943. Gültig nur Nr. 58 263 vom 23. 12. 1942. Prüf⸗Nr. 35 855 vom 2. 3. 1934 „Thüringen Land und Leute und ihre Arbeit“. Verfalltag: 19. 1. 1943. Gültig nur Nr. 58 264 vom 23. 12. 1942 mit neuem Haupttitel: „Thü⸗ ringen, Land und Leute und ihre Arbeit: Von falschen Kar⸗ toffeln, dem modernen Dr. Faust zum optischen Zentrum der Welt“.

Prüf⸗Nr. 36 517 vom 4. 6. 1934 „Thüringen Land und

Prüf⸗Nr. 36 519 vom 4. 6. 1934 „Thüringen Land 1a. Ver⸗

Prüf⸗Nr. 36 521 vom 4. 6.1934 „Thüringen Land und Leute und ihre Arbeit: Vom Skatbrunnen zu Europas größ⸗

Prüf⸗Nr. 36 522 vom 4. 6. 1934 „Thüringen Land 5 Per⸗ 1943. Gültig nur Nr. 58 268 vom 23. 12. 1942. Prüf⸗Nr. 56 900 vom 22. 5. 1942 „Blick in die Zeit: Abends in Berlin: Maske in Blau“. Verfalltag: 18. 1. 1943. Gültig nur Nr. 58 282 vom 23. 12. 1942. Paris“. Verfalltag: 18. 1. 1943. Gültig nur Nr. 58 283 vom 23. 12. 1942. 1 8 Prüf⸗Nr. 57 274 vom 4. 6. 1942 „Zeit im Bild: Tanz nd Akrobatik“. Verfalltag: 18. 1. 1943. Gültig nur

Prüf⸗Nr. 57 435 vom 15. 8. 1942 „Zeitspiegel Nr. 4: I. Tierkörperhaare

1. Erzeuger⸗Höchstpreise (Einkaufspreise des zugelassenen Großhandels beim Erzeuger):

12 Minuten mit

18. 1. 1943.

Neues Leben in Paris“. nur Nr. 58 288 vom 23. 12. ge .

Prüf⸗Nr. 58 119 (Werbetonfilm). Nr. 58 239 vom 21.

un

Faea 22. 1. 1943. 1942 mit Vermerk vom 8. 1. 1943.

Prüf⸗Nr. 57 713 vom 16. 10. 1942 „SD 50 Pr. Ferti⸗ gung im Werk Boucke & Co. G. m. b. H., Wipperfürth“ Verfalltag: 22. 1. 1943. Nr. 57 713 vom 16. 10. 1942 mit Vermerk vom 8. 1. 1943.

Prüf⸗Nr. 50 379 vom 13. 1. 1939 sches Bauernschicksal zwischen den Verfalltag:

(Schmaltonfilm).

deutsche Titel). Nr. 58 229 vom 7. 1. Prüf⸗Nr.

I. Teil: „Von Eulen und Milan“. Gültig nur Nr. 58 187 vom 28. 12. 1942.

rüf⸗Nr. 54 572 vom 28. 11. 1940 „Unser Schwan“. Ver⸗ Gültig nur Nr. 58 188 vom 28. 12.

Prüf⸗Nr. 54 573 vom 28. 11. 1940 Verfalltag: 20. 1. 1943. Gültig nur Nr. 58 189 vom 28. 12.

16 falltag: 20. 1. 1943. 1942.

1942.

Prüf⸗Nr. 54 748 vom 6. 1. 1941 Verfalltag: 20. 1. 1943.

Moor“. vom 28. 12. 1942.

Prüf⸗Nr. 56 636 vom 27. 1. 1942 20. 1. 1943. Gültig nur Prüf⸗Nr. 43 393 vom 17.

lionen“. Verfalltag: vom 30. 12. 1942.

ausländischen Künstlern“. Gültig nur Nr. 58 286 vom 23. 12. 1942. Prüf⸗Nr. 57 487 vom 18. 8. 1942 „Blick in die Verfalltag: 18. 1. 1943. Gültig

vom 9.

Verfalltag: 12. 1942. Prüf⸗Nr. 57 685 vom 12. 10. 1942 „SD 50 Pr. Ferti⸗

im Werk Boucke & Co. G. m. b. H., Wipperfürth“. Gültig nur Nr. 57 685 vom 12. 10.

1943.

19. 1 1

Berlin, am 7. April 1943.

Der Leiter der Filmprüfstell

8

8

Bezeichnung weiß hellblond V hellgrau

rot

bunt und

grau

R.ℳ R.ℳ

. 1. Zickel⸗, Häberlings⸗ und Kitzhaare, gut spinn⸗, filz⸗ und walkfähig, lang und mittellag..

ee“

3. desgl. meist nicht spinnfähig, nicht walkfähig, aber filzfähig . . .

. 1. Ziegen⸗, Bock⸗, auch grobe Häber⸗ lingshaare, gut spinn⸗, filz⸗ und wartesthig, lang

2. pesal mittellang. 6.

3. desgl. noch spinnfähig, filz⸗ und wWaltfehig, titraz

4. desgl. kurz, nicht spinnfähig, be⸗

dingt filz⸗ und walkfähig ...

Kälberhaare: .

1. entschwödet oder aus dem Kalk⸗ äscher, lang, gut spinn⸗, walk⸗ und filzfähig

2. Schwöd⸗ oder Schwitzhaare, lang, teilweise spinnfähig, gut filzfähig

3. Schwöd⸗ oder Schwitzhaare, mit⸗ tel bis kurz, filzfähig..

Rinderkörperhaare:

1. lang, gut spinnfähig, gut filz⸗ und ö*“

. mittellang, spinnfähig, gut filz⸗ und walkfähig. Eu kurz, im allgemeinen nicht spinn⸗ fähig, bedingt filz⸗ und walkfähig

Rinderschwöd⸗ und Schwitzhaare, nicht spinnfähig, nicht walkfähig,

150,— 140,— 120,—

aber filzfähig.. Pferdekörperhaare: 1. mittellang, spinnfähig, filz⸗ und walkfähig. 11414“ 2 2. kurz, bedingt filz⸗ und walkfähig. bedingt spinnfähig. . Wildhaare: 1. Winter⸗Reh⸗ und Hirschhaare R. Nℳ 100,— 2. Sommer⸗Reh⸗ und Hirschhaare R. 60,— 3. Renntierhaare . R. 105,—

120,—

150,—

140,— 12

Alle Preise verstehen sich je 100 kg brutto für netto für trockene Ware, frei Bahnhof des Versandortes el Die Tara darf 3 v. H. des Bruttogewichtes Sorten innerhalb jeder Gruppe; geringere Sorten müssen

gegen sofortige Barzahlung (netto Kasse) nach Uebernahme. nicht übersteigen. Die Preise gelten für die besten entsprechend niedriger bewertet werden.

2 Höchstzulässige Handelsaufschläge (Handelsaufschläge des zugelass ²) beim Verkauf der in den Abschnitten A bis E aufgeführten Tierkörperhaare an Verarbeiter:

bei einem Erzeugerhöchstpreis bis einschl. H. 100,— je 100 kg 8 v. H. über R.ℳ 100,— je 100 kg 6 v. H. b) beim Verkauf von Wildhaaren des Abschnittes F:

für maschinengewaschene und maschinengetrocknete Haare wird ein Aufschlag von R.ℳ 10,— je 100 kg

berechnet.

enen Großhandels):

10 v. H. +† 2 v. H. beim unmittelbaren Verkauf an Verarbeiter,

8 v. H. +† 2 v. H. beim Verkauf an Mitglieder der Fachgruppe Polsterer⸗ Wirtschaftsgruppe Groß⸗ und Außenhandel,

Mindestaufschlag beim Verkauf bis 500 kg E.ℳ 10,— je 100 kg

auf die jeweils gültigen Erzeugerhöchstpreise gegen sofortige Barzal auf ss gültigen ge geg 1 zahlung (netto Kasse) nach frei Bahnhof des Versandortes. Etwaige Vorfracht kann in der tatschlich 1 8

in Rechnung gestellt werden.

Roßhaare aus der Mähne und dem Schweif, Rinderschwänze,

b1 sowie deren Abfälle. 1. Erzeugerhöchstpreise (Einkaufspreis des Sammlers à

Violinenbogenfabrikation) . ..

. stpreise (Einkau ilers beim Erzeuger): 1“ ) Reine weiße Langschweife von lebenden Pferden von mindestens 45 cm aufw ür die

) Schwarze und graue Langschweife von lebenden Pferden von mindestens 45 cm aufwärts

Stutzen von lebenden Pferden, frei von toten Haaren und Mähnen, Wirr⸗Schweifhaare ohne Mähnen und Schlachter⸗Schweifhaare ohne

Wirrhaare und Schlachterhaare (Schweife und Mähnen von lebenden und tote Pferden

Kuh⸗ und Ochsenschwanzhaare halbrein, ungewaschen ..... Kuh⸗ und Ochsenschwanzhaare, gewaschen .

Kuh⸗ und Ochsenschwänze ohne Stumpen und Fresser (Fresserschwänze werden als h

unndd Ochsenschwänze gerechnet) Sammlerhöchstpreise (Einkaufspreis a) Reine weiße Langschweife Violinenbogenfabrikation). 114X“ Diese Bekanntmachung tritt am 5. April 1943 in Kraft. Sie gilt auch für die eingegliederten Ostgebiete, die Gebiete von Eupen, Malmedy und Moresnet sowie mit Zustim⸗ mung des zuständigen Chefs der Zivilverwaltung 8 sinn⸗ gemäß auch Elsaß⸗Lothringen und Luxemburg und im Be⸗

Mähnen gemischt)

Kuh⸗ und Ochsenschwanzhaare, Unrein (kotig), ungewaschen E1“

des zugelassenen Großhändlers beim Sammler): von lebenden Pferden von mindestens 45 cm aufwärts (für die

gebündelt.. Mähnen.

8 . 8 .* . .

zirk Bialystok sowie in Gebieten Kärntens und Krains. Gleichzeitig tritt die Bekanntmachung 1

anordnung Nr. 4

und Sattlerbedarf der

Uebernahme, öhe gesondert

albe Kuh⸗ . . 5 Pf. je St.

Rℳ 85,— 65,— 50,—

279 65,— 49,—

70,—

50,—

50,—

je kg R. N

99. 1. 53 604 vom 8. 4. 1940

Nr. 58 200 vom 28. 12. 1942. 9. 1936 „Einer von 20 Mil⸗ 943. Gültig nur Nr. 58 250

3. Großhandelshöchstpreise (Einkaufspreise der Be⸗ und Verarbeiter beim zugelassenen Großhändler) a

4. Höchstpreise für Abfälle bei Verkäufen der Zurichtereien sowie der

6,30

dnung t zur Anordnung 1/43 der Reichsstelle für Textilwirtschaft (Höchstpreise und Handelsspannen für Tier⸗

9,28 aaaA er Anordnung Nr. 4 der Gemeinschaft Schuhe vom 31. März 1943

In § 7 Absatz 2 der Anordnung Nr. 4 der Gemeinschaft Schuhe zur Durchführung der Verordnung über die Ver⸗ brauchsregelung für Schuhe und Sohlenmaterial (Bezug von Schuhwerk durch Großverbraucher und öffentliche Stellen Schuhscheckverfahren) vom 31. März 1943 (Deutscher Reichsanz. und Preuß. Staatsanz. Nr. 79 vom 5. April 1943) muß es heißen statt „(§ 7 Absatz 1)“: „(§ 6 Absatz 1)“ und in § 7 Absatz 3 statt „§ 7 Absatz 3“: „§ 6 Absatz 3“. 1

§ 7 Absatz 2 und 3 lauten daher richtig: 1

„(2) Schuhschecks werden sechs Monate nach Ablauf des Monats, in dem sie ausgestellt sind, ungültig. Aussteller haben verfallene oder sonst ungültige Schuhschecks mit dem Ver⸗ merk „Ungültig“ zu versehen und mit der Abrechnungsliste 6 Absatz 1) einzureichen.

(3) Ganz oder teilweise belieferte Schuhschecks sind von dem⸗ jenigen, der die letzte Lieferung vor Verfall getätigt hat, unter Angabe der gelieferten Menge gemäß den Vorschriften des § 6 Absatz 3 abzurechnen.

eit:

1942 „Problem gelöst“ 1943. Gültig nur

Gültig nur „Li Ming“ Ein chinesi⸗ Fronten (Einkopierte 1943. Gültig nur

„Fliegende Räuber“ Verfalltag: 20. 1. 1943. s Unbelieferte Schuhschecks sind dem Auftraggeber zurückzugeben.“

Bekanntmachung 3

zur Durchführungsanordnung Nr. 4 zur Anordnung I/43 der Reichsstelle für Textilwirtschaft (Höchstpreise und Handelsspannen für Tierhaare) Vom 5. April 1943

Auf Grund des § 7 der Durchführungsanordnung Nr. 4 zur Anordnung 1⁄43 vom 21. Dezember 1942 (Deutscher Reichsanz. und Preuß. Staatsanz. Nr. 304 vom 29. De⸗ zember 1942) werden in Abänderung und Ergänzung der Be⸗ kanntmachung 1 zur Durchführungsanordnung Nr. 4 vom 21. Dezember 1943 folgende Höchstpreise und Handelsspannen bekanntgegeben:

„Vom Wildentenvolk“.

„Lieder aus Teich und Gültig nur Nr. 58 190

„Puszta“. Verfalltag:

e. v. Allwörden.

Schwarze und graue Langschweife von lebenden Pferden von mindestens 45 cm aufwärts Stutzen von lebenden Pferden, frei von toten Haaren und Mähnen, gebündelt . 1 Wirr⸗Schweifhaare ohne Mähnen und Schlachter⸗Schweifhaare ohne Mähnen .. Wirrhaare und Schlachterhaare (Schweife und Mähnen gemischt)

Mähnen von lebenden und toten Pferden AAA“ Kuh⸗ und Ochsenschwanzhaare, unrein 4464* Kuh⸗ und Ochsenschwanzhaare, halbrein, ungewaschen Fuh⸗ und Ochencashcwr1116466242* 8 Kuh⸗ und Ochsenschwänze ohne Stumpen und Fresser (Fresserschwänze werden als halbe Kuh⸗ oder Ochsenschwänze gerechnet) 8 114“ . 7 Pf. je St. Die unter Ziffer d, f und i festgesetzten Höchstpreise verstehen sich für ungebündelte Ware. Für das Bün⸗

5,75 5,25 3,80 2,80 2,10 1,20

LEE111114264* E6q116161ö11

2,80

deln dieser Sorten kann ein Aufschlag von Rℳ 0,15 je 1 kg auf die Höchstpreise besonders in Rechnung

gestellt werden.

) Reine weiße Langschweife von lebenden Pferden von mindestens 45 cm aufwärts (für die Violinenbogenfabrikation) 11111111A1A1AAA“; b) Schwarze und graue Langschweife von lebenden Pferden von mindestens 45 cm aufwärts ¹) Stutzen von lebenden Pferden, frei von toten Haaren und Mähnen, gebündelt .. d) Wirr⸗Schweifhaare ohne Mähnen und Schlachter⸗Schweifhaare ohne Mähnen.. e) Wirrhaare und Schlachterhaare (Schweife und Mähnen gemischt) ... f†) Mähnen von lebenden und toten Pferden ““ 11“* g) 85 und Ochsenschwanzhaare, unrein (kotig), ungewaschen . . . . . . . 8 . h) Kuh⸗ und Ochsenschwanzhaare, halbrein, ungewaschen . . . . . . .. . 68 14ꝙ4, ¹) Luh⸗ und Ochsenschwanzhaaggecccc k) Kuh⸗ und Ochsenschwänze ohne Stumpen und Fresser (Fresserschwänze werden als halbe Kuh⸗ ober Schsenschwaäne 11* . 8 Pf Die unter Ziffer d, f und i festgesetzten Höchstpreise verstehen sich für ungebündelte Ware. Für das Bündeln dieser Sorten kann ein Aufschlag von R.ℳ 0,15 je 1 kg auf die Höchpreise besonders in Rech⸗ nung gestellt werden.

Pinsel⸗ und Besenhersteller: je kg A. An Be⸗ und Verarbeiter: Fℳ a) Roßhaarabfälle b 1“ b) Kuh⸗ und Ochsenschwanzhaare/Zwick. B. An zugelassene Großhändler: a) Nobhagahh b) Kuh⸗ und Ochsenschwanzhaare/Zwick.

2,45

2,2

2,20 dSen

5. Höchstpreise für gebrauchte Krollhaare:

Gebraschte Kolthaare sasferfrci “*“ 1,25 b) Gebrauchte Krollhaare mit Fasern gemischt.. —070

Alle Preise gelten für trockene Ware frei Bahnhof oder Post des Versandortes gegen Barzahlung (netto Kasse). Sofern der Versand⸗ und der Bestimmungsort ein und derselbe ist, gelten die Preise frei Werden Verpackungskosten berechnet, dürfen nur die Selbstkosten in Ansatz gebracht werden.

III. Rohe Schweinshaare, fermentierte Schlachthausschweinshaare und Schweinswolle: „Höchstpreise für rohe Schweinshaare:

R. 45,— 20,—

A. Für Verkäufe der Erzeuger an Sammler: Trockene Landschweinshaare . . . .. 2 2. Trockene Landschweinshaare, kolophoniert (gepicht) Trockene Schlachthausschweinshaare: ) Wimerhaoo b) Uebergangshaare.. c) Sommerhaare... X“ Die Preise für nasse und abgetropfte Schweinshaare genannten Preisen anzupassen. B. Für Verkäufe der Sammler an zugelassene Großhändler: 1. Iraa 11A“X“ 2. Trockene Landschweinshaare, kolophoniert (gepicht) .. 3. Trockene Schlachthausschweinshaare: a) Winterhaare 11 b) Uebergangshaare.. G“ c) Sommerhaare 116166 11“ Die Preise für nasse und abgetropfte Schweinshaare sowie für Haargemenge

168,—— 18,— ö.. 10,— den vorstehend

sowie für Haargemenge E. 80,— 80,—

. 2 . 6666661111“

2 7 .. 11,80 den vorstehend

genannten Preisen anzupassen.

C. Für Verkäufe der zugelassenen Großhändler an Be⸗ oder Verarbeiter: 1. Trockene Landschweinshaare . . . ... ..... 2. Trockene Landschweinshaare, kolophoniert (gepicht) 3. Trockene Schlachthausschweinshaare:

a) Winterhaare EE1“ 141“*“ 1.“ c) Sommerhaare ...

22„ 2„,⸗2 2„ à 2, 2„

. . .* *

2. Höchstpreise für Verkäufe fermentierter Schlachthausschweinshaare an die verarbeitende Industrie:

11“ (JIII11*“

) W 111““ 1614“ 11111111414A4“A“*“ c) Sommerhaare .. .. 1 8 11A4““

3. Höchstpreise für den Verkauf von Schweinswolle:

v16161111A1A1AA2A“ 72,— 13 o 8 8 54“*“ 80,— Sämtliche Preise verstehen sich für je 100 kg Nettogewicht frei Bahnhof oder Post des Versandortes gegen

Barzahlung (netto Kasse). Sofern der Versand⸗ und der Bestimmungsort ein und derselbe ist, gelten die Preise frei Abgangslager. gebracht werden.

der Untersteiermark und den besetzten

Werden Verpackungskosten berechnet, dürfen nur die Selbstkosten in Ansatz

haare) vom 21. Dezember 1942 (Deutscher Reichsanz. und Preuß. Staatsanz. Nr. 304 vom 29. Dezember 1942) außer Kraft. Berlin, den 5. April 1943. Der Reichsbeauftragte für Textilwirtschaft. J. V.. Dr. n.

zur Durchführungs⸗

1,80

je kg E. Nℳ.

8

1

sttcoff⸗Erzeugung, Ber⸗

Nachtrag 1 zur Anordnung 1/43*) des Reichsbeauftragten für Papier (Einsetzung von Bewirtschaftungsstellen) 6 Vom 1. April 1943 8 8 der Verordnung über den Warenverkehr in der 11. Dezember 19142 (RℳGBl. I S. 686) und der Bekanntmachung über die Reichsstellen zur Ueberwachung und Regelung des Warenverkehrs vom 18. August 1939 (Deutsch. Reichsanz. und Preuß. Staatsanz. Nr. 192 vom 31. August 1939) wird mit Zustimmung des Reichswirt⸗ schaftsministers angeordnet: Inhaltsverzeichnis insetzung und Bezeichnung der Bewirtschaftungsstellen. 1 bnsagang na S Bewirtschaftungsstellen. 3 Befugnisse der Bewirtschaftungsstellen. G 4 Aufbringung der Mittel. 5 Schweisesn licht.

§ 1 E

§ 2 E

§ 3 B zirksstellen für die Holzstoffverteilung.

- 1

ftragten und

7 Bezirksverteilungsstellen für D. 8 Wegfall der bisherigen Verteilungsbeau Verteilungsstellen.

’1 reten. 8 9 Inkraftt § 1 X“

Einsetzung und Bezeichnung der Bewirtschaftungsstellen

(1) Zu Bewirtschaftungsstellen im Sinne des § 3 Abs. 2 der Verordnung über den Warenverkehr in der Fassung vom 11. Dezember 1942 werden die in Spalte 1 der Anlage 1 zu diesem Nachtrag benannten Stellen bestimmt. Ihnen

saeen die Befugnisse aus den §§ 1 und 2 der Verordnung

über den Warenverkehr übertragen. . 1 (2) Die Bewirtschaftungsstellen führen in Angelegenheiten der Bewirtschaftung die in Spalte 3 der Anlage 1 jeweils aufgeführte Bezeichnung. (3) Die Bewirtschaftungsstellen unterliegen den Weisungen und der Aufsicht des Reichsbeauftragten. § 2 Ermächtigung der Bewirtschaftungsstellen

Die in § 1 bestimmten Bewirtschaftungsstellen werden er⸗ mächtigt, die in Spalte 2 der Anlage 1 jeweils festgelegten Aufgaben durchzuführen.

Anlage 1 zum Nachtrag 1 zur Anordnung 1/43 (Verzeichnis der Bewirtschaftungsstellen)

Befugnisse der Bewirtschaftungsstellen 4

(1) Die von den Bewirtschaftungsstellen zu erlassenden Anordnungen werden als Anweisungen bezeichnet. Sie be⸗ dürfen der Zustimmung des Reichsbeauftragten.

(2) Für die Verkündung der Anweisungen gelten die §§ 1 und 2 der Ersten Verordnung zur Dur führung der Ver⸗ ordnung über den Warenverkehr vom 20. Oktober 1937 (RGBl. I S. 1133).

(3) Soweit die Bewirtschaftungsstellen auf Grund ihrer Ermächtigung nach § 2 dieses Nachtrags tätig werden, gelten die §S§ 10 bis 15 und 17 der Verordnung über den Waren⸗ verkehr für die von ihnen erforderten Auskünfte und er⸗ lassenen Anweisungen sinngemäß. Zuwiderhandlungen gegen die Anweisungen der Bewirtschaftungsstellen und die sonstigen von ihnen in ihrem Herstellungszweige erlassenen Vorschriften werden nach den §§ 10 und 12 bis 15 der Verordnung über den Warenverkehr bestraft.

(4) Das Antragsrecht gemäß § 14 und das Ordnungs⸗ strafrecht gemäß § 15 der Verordnung über den Warenverkehr werden von dem Reichsbeauftragten wahrgenommen.

Aunufbringung der Mittel 8

Die für den Geschäftsbetrieb der Bewirtschaftungsstellen erforderlichen Mittel sind jeweils von den in der Anlage 1 aufgeführten Stellen selbst aufzubringen.

§ 5

(1) Die Leiter und Geschäftsführer der Bewirtschaftungs⸗ stellen sind von dem Reichsbeauftragten, die übrigen in den Bewirtschaftungsstellen tätigen Personen von ihrem Leiter auf die gewissenhafte Durchführung ihrer Obliegenheiten zu verpflichten.

(2) Die Vorschriften des § 11 Abs. 2 und 3 der Verordnung über den Warenverkehr finden auf die nach Abs. 1 ver⸗ pflichteten Personen sinngemäß Anwendung.

§ 6 Bezirksstellen für die Holzstoffverteilung (1) Bei der Wirtschaftsgruppe der Papier⸗, Pappen⸗, Zell⸗

E“

stoff⸗ und Holzstoff⸗Erzeugung als Bewirtschaftungsstelle 1 des

Reichsbeauftragten für Papier werden die in der Anlage 2 u diesem Nachtrag aufgeführten „Bezirksstellen für die Holz⸗ stoffverteilung. gebildet. Die Bezirksstellen vermitteln den Bezug und die Lieferung von Holzstoff nach Maßgabe des § 7 der Anordnung 1/43 vom 18. Dezember 1942 *).

(2) Die Bezirksstellen führen die Bezeichnung: „Bezirks⸗ stelle. für die Holzstoffverteilung der Wirtschafts⸗ gruppe der Papier⸗, Pappen⸗, Zellstoff⸗ und Holzstoff⸗ Erzeugung als Bewirtschaftungsstelle 1 des Reichsbeauftragten für Papier.“ 1

Bezirksverteilungsstellen für Druck⸗Erzeugnisse

Die Wirtschaftsgruppe Druck bedient sich zur Durchführung ihrer Aufgaben als Bewirtschaftungsstelle, insbesondere zur Erteilung der Druckgenehmigungen, der gemäß § 1 der An⸗ ordnung 1/43 vom 18. Dezember 1942 ⁷) errichteten und in der Bekanntmachung Nr. 1 zur Anordnung 1/43 vom 18. Dezember 1942 unter II bekanntgegebenen Bezirks⸗ verteilungsstellen für Druck⸗Erzeugnisse.

88 Wegfall der bisherigen Verteilungsbeauftragten und Verteilungsstellen Die in der Bekanntmachung Nr. 1 zur Anordnung 1/43 vom 18. Dezember 1942 *) unter I aufgeführten Verteilungs⸗ beauftragten, Verteilungsstellen, Unterverteilungsstellen und Bezirksstellen fallen weg.

Inkrafttreten

Dieser Nachtrag tritt am Tage nach seiner Veröffentlichung im Deutschen Reichsanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger in Kraft. Er gilt auch in den eingegliederten Ostgebieten und den Gebieten von Eupen, Malmedy und Moresnet sowie mit Zustimmung des zuständigen Chefs der Zivilver⸗ waltung sinngemäß auch im Elsaß, in Lothringen und Luxemburg und im Bezirk Bialystok sowie in der Untersteier⸗ mark und den besetzten Gebieten Kärntens und Krains.

Berlin, den 1. April 1943. Der Reichsbeauftragte für Papier. Dr. Grass.

*) Veröffentlicht in Nr. 300 des Deutschen Reichsanzeigers und Preußischen Staatsanzeigers vom 22. Dezember 1942.

Eingesetzte Stellen

Eingesetzte Stellen Aufgabengebiet

Bezeichnung als

Aufgabengebiet Bewirtschaftungsstelle

Bezeichnung als Bewirtschaftungsstelle Wirtschaftsgruppe Druck,

Berlin W 9,

Wirtschaftsgruppe der Papier⸗, Pappen⸗, Zellstoff⸗ und Holz⸗ für die Papier⸗ und Pappen⸗Erzeugung

lin⸗Charlottenburg 2, Verteilung von Handelsholzstoff

Neue Grolmanstraße

Nr. 5—6, Anruf:

34 8511

Zellstoffsyndikat G. m.

b. H., Berlin W 62,

Budapester Straße 15, Anruf: 25 97 66

Gemeinschaft Besondere Papiere, Berlin⸗Char⸗

lottenburg 2, Neue Grolmanstraße 5—6,

Anruf: 34 72 04

mentrohpapier, Wachsrohpapier,

Dekorations⸗ und Metallpapier

1u“

Gemeinschaft Pack⸗ papier, Berlin⸗Char⸗ lottenburg 2, Harden⸗ bergstraße 13, Anruf: 315241

lettenpapier

Gemeinschaft Natron⸗ papier, Berlin⸗Wil⸗ mersdorf 1, Kaiser⸗ allee 42,

Anruf: 879011 tronenpapier

Gemeinschaft Pappe, Berlin ⸗Charlotten⸗ burg 2, Berliner Straße 158, Anruf: 34 8858

Maschinengraupappe (Graukarton),

Matrizenpappe, sonstige Handpappen

s 11“ I

Gemeinschaft Graphische Papiere, Berlin W35, Tiergartenstr. 34a, Anruf: 2421 72/73, 24 21 95, 249001

Wertzeichen⸗ und Dokumentenpapier),

druckpapier

Erteilung der Halb⸗ und Hilfsstoff⸗Genehmigungen so⸗ wie der Herstellungs⸗ und Lieferungsanweisungen

Verteilung von Flor⸗ und Durchschlagspost, Konden⸗ satorenpapier, Karbonrohpapier, Vulkanfiber und Kunstlederrohstoff, Tapetenrohpapier, echt Perga⸗

Zellstoffkarton,

Photorohpapier und ⸗karton, Lösch⸗ und Filtrier⸗

papier, Filtermasse, Zellstoffwatte, Feinpapier (für

technische Zwecke sowie Wertzeichen⸗ und Dokumen⸗ tenpapier), Spezialpapiere und⸗kartons, Zigaretten⸗ papier, Streichrohpapier und ⸗karton, Kunstdruck⸗ und Chromopapier und ⸗karton, Buntpapier ein⸗ schließlich Glanz⸗, Glacé⸗, Cambridge⸗, Marmor⸗,

Verteilung von Strohpapier, Schrenzpapier einschl. Strohschrenz u. Isolierrohrpapier, Braunholzpapier, Mittleres Packpapier, Hülsenpapier, Sulfitzellstoff⸗ vackpapier, Briefumschlagpapier, Pergamentersatz, Pergamyn, Spinnpapier, Verdunklungspapier, Sul⸗ fitsackpapier, Seidenpapier, Textilersatzkrepp, Toi⸗

Verteilung von Natronzellstoff sowie von Natronpack⸗ papier ganz oder teilweise aus Natronzellstoff, Sack⸗ papier ganz oder teilweise aus Natronzellstoff, Na⸗ tronmischsackpapier, Kabel⸗ und Isolierpapier, Zellu⸗ longarn, Schmirgelroh⸗, Schleifbandroh⸗ und Pa⸗

Verteilung von Chromoersatzkarton, Duplex⸗ und Tri⸗

plexkarton, farbig, Maschinenholzpappe (Holzkarton), Strohpappe, Schrenz⸗ und Speltpappe, Maschinenlederpappe, Rohdachpappe (einschl. Filz⸗ und Wollfilzpappe), sonstige Maschinenpappen, Handlederpappe, Hand⸗ 88 graupappe, Buchbinder⸗ und Ziehpappe, Hartpappe (einschl. Stanz⸗ und Schuhpappe) ohne Zusatz von Lederabfällen, Lederfaserpappe, Jacquardpappe,

Verteilung von holzhaltig und holzfrei Schreib⸗ und Druckpapier, Bibel⸗ und Dünndruckpapiere, Fein⸗ papiere (nicht für techn. Zwecke, mit Ausnahme von

papier, geklebt, und geklebte Kartons, Zeitungs⸗

Wirtschaftsgruppe der 33, Papier⸗, Pappen⸗, Zellstoff⸗ und Hol⸗ stoff⸗Erzeugung als Bewirtschaftungs⸗ stelle 1 des Reichs⸗ beauftragten für Pa⸗ pier

Wirtschaftsgruppe Papierverarbeitung, Berlin W 30, Nollen⸗ dorfplatz 1, Anruf: 219081

Fachgruype Papier⸗ verarbeitende Indu⸗ strie, Berlin W 30,

Zellstoffsyndikat G. m. b. H. als Bewirt⸗ schaftungsstelle 2 des Reichsbeauftragten für Papier Anruft 22 3458

Gemeinschaft Besondere Papiere als Bewirt⸗ schaftungsstelle 3 des Reichsbeauftragten

Fachgruppe Pappen⸗ verarbeitende Indu⸗ strie, Berlin W 30, Nollendorfplatz 1, Anruf: 21 9081

Fachabteilung Briefmar⸗ ken der Wirtschafts⸗ gruppe Einzelhandel, Berlin⸗Charlotten⸗ burg 9, Spandauer Berg 27,

Gemeinschaft Pack⸗ Anruf: 34 0406

papier als Bewirt⸗ schaftungsstelle 4 des Reichsbeauftragten

Ueberwachung und Regelung der Herstellung und Verteilung von Druck⸗Erzeugnissen einschließlich der Zuteilung von Hilfsstoffen

Ueberwachung und Regelung der Herstellung und Verteilung von Erzeugnissen der Papierverarbeitung (soweit nicht der Bewirtschaftungsstelle 10 über⸗ tragen) einschließlich der Zuteilung von Hilfsstoffen

Ueberwachung und Regelung der Herstellung und Ver⸗ teilung von Briefpapier, Briefumschlägen, Tüten und Beuteln einschließlich der Zuteilung von Hilfs⸗

Nollendorfplatz 1, stoffen IS Käev. S9ꝓg.2, 5.

Ueberwachung und Regelung der Herstellung und Ver⸗ teilung von Erzeugnissen der Pappenverarbeitung einschl. Wellpappe und Wellpappen⸗Erzeugnissen sowie die Zuteilung von Hilfsstoffen

Ueberwachung und Regelung der Einfuhr, Ausfuhr und Verteilung (Marktregelung) von Briefmarken

E]] ““ Fg. E“

Anlage 2 zum Nachtrag 1 zur Anordnung 1/43

Wirtschaftsgruppe Druck als Bewirtschaftungs⸗ stelle 8 des Reichs⸗ beauftragten für Papier

Wirtschaftsgruppe Papierverarbeitung als Bewirtschaftungs⸗ stelle 9 des Reichs⸗ beauftragten für Papier

Fachgruppe Papier⸗ verarbeitende Indu⸗ strie als Bewirtschaf⸗ tungsstelle 10 des Reichsbeauftragten für Papier

Fachgruppe Pappen⸗ verarbeitende Indu⸗ strie als Bewirtschaf⸗ tungsstelle 11 des Reichsbeauftragten für Papier

Fachabteilung Brief⸗ marken als Bewirt⸗ schaftungsstelle 12 des Reichsbeauftragten für Papier

18 G 8 8

1 82 2 2 11“

11“

.. 6ö6 1111a1A1“

für

(Bezirksstellen für die Holzstoffverteilung).

ertliche Zuständigkeit

Gemeinschaft Natron⸗ papier als Bewirt⸗ schaftungsstelle 5 des Reichsbeauftragen für Papier

Adolf⸗Hitler⸗Ring 57. Anruf

1 8 .“

2. Bezirksstelle West⸗

114“

Gemeinschaft Pappe und als Bewirtschaftungs⸗ stelle 6 des Reichs⸗ beauftragten für Pa⸗ pier

““ Anruf: Lunzenau/ Mulde 441

Anruf: Breslau 84 184

ruf: Posen 65 41

.““

Gemeinschaft Graphische Papiere als Bewirt⸗ schaftungsstelle 7 des Reichsbeauftragten für Papier

Karton⸗

ruf: Wien B 2-45 - 10

1. Bezirksstelle Süddeutschland (Verband der süd⸗ deutschen Holzstoff⸗Fabrikanten), Ulm a. d. Donau, Ulm

Norddeutschland (Verband westdeutscher Holzstoff⸗Fabrikanten), Hagen / Ka⸗ bel/ Westf. Anruf: Hagen 22241

.Bezirksstelle Sachsen (Verein sächsischer Handels⸗ holzstoff⸗Fabrikanten j. P.), Lunzenau/ Mulde,

. Bezirksstelle Schlesien, Breslau 2, Palmstraße 5, . Bezirksstelle Ost, Posen, Hohenzollernstr. 30, An⸗

Bezirksstelle Sudetenland und Protektorat („Kar⸗ tonia“ Ein⸗ und Verkaufsgenossenschaft der Pap⸗ penfabrikanten und Holzschleifer, reg. G. m. b. H.), Prag II, Viktoriastr. 10, Anruf: Prag 437—51 . Bezirksstelle Ostmark (Holzstoff⸗Verkaufsstelle Ost⸗ mark), Wien VI/56, Gumpendorfer Str. 6, An⸗

Bayern, Württemberg, Hohenzollern, Baden, Elsaß, Lothringen, Saarpfalz, Hessen mit Hessen⸗Nassau (die Grenze zur Bezirksstelle West⸗ und Nord⸗ deutschland wird durch die Linie: Saarbrücken St. Goar —Limburg —Gießen Fulda— Meinin⸗ gen gebildet)

Rheinland, Westfalen, Thüringen, Provinz Sachsen, Hannover, Schleswig⸗Holstein, Brandenburg, Mecklenburg, Pommern (wegen der Grenze zur Bezirksstelle Süddeutschland siehe unter 1) 8

Land Sachsen

Nieder⸗ und Oberschlesien (einschließlich des Bezirks Kattowitz) 8 Danzig⸗Westpreußen, Warthegau, Ostpreußen

Sudetenland (einschließlich der in der Ostmark ge⸗ legenen Firmen Moldaumühl und Pötschmühle)

Ostmark (außer Moldaum siehe unter 6 8

Preußen Bekanntmachung Die heute ausgegebene Nummer 4 der Preußischen Gesetz⸗

sammlung enthält unter

für das Rechnungsjahr 1943.

Versandgebühr von 3 Rpf. Verlag (G. Schenck), Berlin W 15

9

8 8

Nr. 14 580. Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans Vom 31. März 1943.

Verkaufspreis: —,20 Hℳ zuzüglich einer Zu beziehen durch: R. v. Decker’s Lietzenburger Str. 31, und

Umfang: 1 Bogen.

durch den Buchhandel. Berlin, den 8. April 1943. Geschäftsstelle der

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EE1“

1 Nichtamtliches 8 Deutsches Reich

Nummer 14 des Ministerialblatts des Reichs⸗ und Preußi⸗ schen Ministeriums des Innern vom 7. April 1943 hat folgenden Inhalt: Allgemeine Verwaltung. Rdbrl. 27. 3. 43, Aenderg. d. Verdingungsordng. f. Leistgn. RdErl. 30. 3. 43, Ernenng. d. Beamten u. Beendig. ihres Beamtenverhältn. im Be⸗ reich d. Med.⸗ u. d. Vet.⸗Verw. RdErl. 30. 3. 43, Beschäftig. v. Beamten während eines Dienststrafverfahrens. RdErl. 30. 3. 43, Aufhebg. d. Stadtverw.⸗Gerichte in Gemeinden mit staatl. Pol.⸗Verw. RdErl. 31. 3. 43, Einrichtg. v. Kantinen f. Beamte, Angest. u. Arbeiter. RdErl. 31. 3. 43, Pflichtbezug d. Reichs⸗

1““ 86

gesetzbl. u. d. Preuß. Gesetzsammlg. Anordng. 1. 4. 43, Ver⸗ pflichtg. v. Beamten sowie v. Angest. u. Arbeitern d. öffentl. Dienstes zur Dienstleistg. in Wirtschaftsbetrieben auf Grund d. Dienstpflicht⸗VO. RdErl. 2. 4. 43, Verwaltg. u. Verwertg. d. eingezog. Vermögens v. Reichsfeinden. RdErl. 2. 4. 43, Alt⸗ papiersammlg. Kommunalverbände. RdöErl. 27. 8. 43, Verteilg. d. Volks⸗ u. Hauptschullasten in d. Reichsgauen Danzig⸗ Westpreußen u. Wartheland. RdErl. 30. 3. 43, Wiederver wendg. v. Ruhestandsbeamten usw. im gemeindl. Dienst. RdErl. 31. 3. 43, Behandlg. d. Gemeindevermögens in d. ein geglied. Ostgebieten; hier: Regelg. d. Beziehgn. zum Gen Gouv. RdErl. 2. 4. 43, Vergnügungssteuer; hier: Anerkenng. d. dt Wochenschau Nr. 656. RdErl. 3. 4. 43, Finanzausgleich 1943 sowie Kriegsbeitrag d. Gemeinden in d. Alpen⸗ u..

8 bi eichs⸗