MReichs. und Staatsanzeiger Nr. 83 vom 9. April 1943. S. 4
11315]
Tonventgarten⸗Aktien⸗Gesellschaft,
Hamburg.
Tagesordnung für die 55. ordent⸗ liche Hauptversammlung der Con⸗
8 ventgarten⸗Aktien⸗Gesellschaft, Ha m burg, am Mittwoch, dem 28. Apri 1943, mittags 12 Uhr, im Geschäfts okal der Gese ft, Hamburg, Fuhlen twiete 29.
1. Geschäftsbericht für 1942, Vorlage 2.
der Jahresrechnung und Bilanz Gewinnverteilung.
2. Entlastung des Vorstandes des Aufsichtsrats.
3. Wahl zum Aufsichtsrat.
4. Wahl eines
1943.
5. Verschiedenes.
Die Stimmkarten sind gegen Vor⸗
eigen und Abstempelung der Aktien
is zum Sonnabend, 24. April
1943 einschließlich in den Geschäfts⸗
stunden bei dem Notar Dr. Robert
Rartin, Hamburg, Schauenburger
Straße 55, in Empfang zu nehmen. Der Vorstand.
1321 dn. emeine Maschinenbau⸗Ges. A.⸗G., Harthau, Krs. Chemnitz. Unsere Aktionäre werden für Sonn⸗ abend, den 8. Mai 1943, 11 Uhr, zu der in den Geschäftsräumen des Rechtsanwalts und Notars Dr. Kunath, Chemnitz, Friedrichstr. 5, stattfindenden 20. ordentlichen Hauptversammlung eingeladen. Tagesordnung:
1. Vorlegung des Geschäftsberichtes und des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 1942 nebst Bericht des dagsa sesrates.
Beschlußfassung über die Verwen⸗ dung des Reingewinnes und über die, Vergütung des Aufsichtsrates.
.Entlastung des Vorstandes und des Aufsichtsrates.
Aufsichtsratswahl.
5. Wahl des Abschlußprüfers.
Zwecks Teilnahme an der Hauptver⸗
sammlung hat die Hinterlegung der Aktien bis Mittwoch, den 5. Mai 1943, bei einer deutschen Bank oder der Gesellschaftskasse zu erfolgen. Harthau, den 6. April 1943. Der Vorstand. Braun. “
1322 8 eeee Creidlitz Aktien⸗ gesellschaft, Creidlitz⸗Coburg. Die ordentliche Hauptversamm⸗ lung findet am Montag, den 24. Mai 1943, uachmittags 14 Uhr, in Lich⸗ tenfels „Hotel Krone“ statt. Tagesordnung: 1. Vorlegung des Geschäftsberichtes und des Jahresabschlusses 1942 nebst dem Bericht des Aufsichts⸗ rates. 2. Beschlußfassung über die Gewinn⸗ verwendung. 3. Entlastung des Vorstandes und des Luf ichtsrates. 4. Aufsichtsratswahl. 8 5. Wahl des Bilanzprüfers. Zur Teilnahme an der Hauptver⸗ sammlung sind diejenigen Aktionäre be⸗ rechtigt, die ihre Aktien oder den De⸗ potschein eines deutschen Notars spä⸗ testens am vierten Tage vor der Hauptversammlung bbei der Gesellschaftskasse, bei der Bayerischen Staatsbank in Coburg, bei der Commerzbank Fil. Nürn⸗ berg in Nürnberg interlegt haben. Creidlitz, den 6. April 1943. Der Aufsichtsrat. K. Sörgel, Kommerzienrat.
1353]/ Christoph & Unmack Aktiengesellschaft Niesky, O. L. „ Zu unserer am 8. Mai 1943, 12 Uhr, in Berlin, Hotel Esplanade, Bellevuestr. 16 — 18 a, stattfindenden or⸗ dentlichen Hauptversammlung laden wir die Aktionäre unserer Gesellschaft ergebenst ein Tagesordnung:
1. Vorlegung des Jahresabschlusses und des Geschäftsberichtes für das am 31. Oktober 1942 abgelaufene Geschäftsjahr mit dem Bericht des
Aufsichtsrats. Beschlußfassung über die Gewinn⸗ verteilung.
„Beschlußfassung über
des Aufsichtsrats
standes.
Aenderung des § 10 der
(betrifft Stellvertreter sitzers des Aufsichtsrats).
Wahlen zum Aufsichtsrat.
„Vorsorgliche Wahl des Abschlußprü⸗ fers für das Geschäftsjahr 1942/43.
Aktionäre, die an der Hauptversamm⸗
lung teilnehmen wollen, haben ihre Ak⸗ tien ohne Gewinnanteilscheine oder Hinterlegungsscheine der Reichsbank oder eines deutschen Notars, jedoch mit einfachem Nummernverzeichnis, bei einer der nachstehenden Banken spähte⸗ 5 am 4. Mai 1943 zu hinter⸗ egen:
Deutsche Bank, Berlin w 8,
Reichs⸗Kredit⸗Gesellschaft A.-G. Berlin w S, g
Bank der Deutschen Arbeit A.⸗G., Berlin C. 2,
Bankhaus Sponholz & Co. Bank⸗
Entlastung und des Vor⸗
Satzung des Vor⸗
und
Abschlußprüfers für
[1323]
Die 34. ordeutliche
tags in unserem Bankgebäude * Meschede statt. l Tagesordnung:
* 1. Vorlegung des
mit dem Bericht des
Vergütung an den Aufsichtsrat.
Aufsichtsrates.
einzelnen Aktien sowie
sprechende Satzungsänderung. 5. Wahlen zum Aufsichtsrat. 6. Wahl des Abschlußprüfers.
Kasse in Meschede Notar zu hinterlegen. Meschede, den 6. April 1943. Sauerländischer Bankverein Akt.⸗Ges.
oder bei einem
[1319„¼
Aktiengesellschaft für Textil⸗
industrie,
Sitz Falkenau a. d. Eger.
Die Aktionäre unserer Gesellschaft
werden hierdurch zur ordentlichen
Hauptversammlung auf Sonnabend,
den 8. Mai 1943, nachmittags
17,30 Uhr, in das Sitzungszimmer
der Firma Carl Ramig, mech. Baum⸗
wollwebereien in Treuen i. V., ein⸗ geladen. Tagesordnung:
1. Vorlegung des Geschäftsberichtes des Vorstandes für das Geschäfts⸗ jahr 1942, des Aufsichtsratsberich⸗ tes sowie der Bilanz und der Ge⸗ winn⸗ und Verlustrechnung für den 31. Dezember 1942.
„Beschlußfassung und Genehmigung der Jahresrechnung und der Ge⸗ winnverwendung.
3. Erteilung und Entlastung des Vorstandes und des Aufsichtsrates.
4. Wahl des Wirtschaftsprüfers für das Jahr 1943. .
Gemäß § 20 der Satzung unserer Ge⸗ sellschaft sind die Aktien spätestens bis zum Ablauf des dritten Tages vor der Hauptversammlung bei der Ge⸗ sellschaftskasse in Treuen, bei einem deutschen Notar oder bei einer Wert⸗ papiersammelbank zu hinterlegen und dort bis zur Beendigung der Haupt⸗ versammlung zu belassen.
Falkenau a. de Eger,
i. V., den 6. April 1943.
Der Vorstand.
Stümpfig. Morstadt.
Treuen
1240.
S0MAG Sächsische Ofen⸗ und Waud⸗
platten⸗Werke Akt.⸗Ges., Meißen.
Hierdurch laden wir unsere Aktionäre
zu der am Freitag, den 30. April
1943, vormittags 11 Uhr, im
Sitzungszimmer der Commerzbank in
Dresden, Dresden, Waisenhausstr. 21,
stattfindenden ordentlichen Hauptver⸗
sammlung ergebenst ein.
Tagesordnung:
1. Vorlegung des Geschäftsberichts so⸗ wie der Bilanz nebst Gewinn⸗ und Verlustrechnung für das Geschäfts⸗ jahr 1942 mit Bericht des Auf⸗ sichtsrats. b
„Beschlußfassung über die Ver⸗ teilung des Reingewinns.
„Beschlußfassung nüer die Entlastung des Vorstands und des Aufsichts⸗ rats.
4. Aufsichtsratswahl.
5. Wahl des Abschlußprüfers für das Geschäftsjahr 1943. Diejenigen Aktionäre, Hauptversammlung ihr Stimmrecht ausüben wollen, haben ihre Aktien spätestens am Dienstag, den 27. April 1943, während der üb⸗ lichen Geschäftsstunden bei unserer
Gesellschaftskasse oder
in bei der Commerzbank
oder
bei der Dresdner Bank,
in Dresden: bei der Commerzbank
in Dresden,
bei der Dresdner Bank in Dresden oder bei der Deutschen Bank Filiale
Dresden, in Meißen: bei der Commerzbank Filiale Meißen oder bei der Deutschen Bauk Filiale Meißen
zu hinterlegen und bis zur Beendigung der Hauptversammlung dort zu be⸗ lassen. Die Hinterlegung ist auch dann ord⸗ nungsmäßig erfolgt, wenn die Aktien mit Zustimmung einer Hinterle ungs⸗ stelle für sie bei einem anderen redit⸗ institut bis zur Beendigung der Haupt⸗ versammlung im Sperrdepot gehalten werden.
Im Falle der Hinterlegung der Ak⸗
tien bei einem Notar oder bei der
Deutschen Reichsbank als Wert⸗
papiersammelbank ist die Bescheini⸗
gung über die Tä lat⸗ Hinterlegung spätestens am 28. April bei der
die in der
Hauptver⸗ sammlung unserer Gesellschaft findet am 8. Mai d. J. um 12 Uhr mit⸗ in
Jahresabschlusses 8 und des Geschäftsberichtes für 1942 zufsichtsrates. Beschlußfassung über die Vertei⸗ . lung des Reingewinns und eine
Entlastung des Vorstandes und des
„Beschlußfassung über anderweitige Stückelung des Grundkapitals und Abänderung des Stimmrechtes der
ent⸗
Die Aktien sind nach § 16 der Satzun⸗ gen bis spätestens vier Tage vor er Hauptversammlung bei unserer
[5011. Germania⸗Brauer Hersel, Siegburg,
Sieg⸗Rheinis
A.⸗G., Wissen.
Bilanz zum 30. September 1942.
Passiva.
1941, unverändert.
Aktiva. Anlagevermögen: Brauereien u. Niederlagen: Bestand 1. 10. 1941 354 700,— Abschreibung 1941/42 17 700,— häuser: Bestand 1. 10. 1941 156 600,— Abschreibung 1941/42 7 600,—
Bestand 1. 10. 1941 301,—
100,—
Abschreibung 1941/42
Bestand 1. 10. 1941, un⸗ verändert Maschinen und Einrichtun⸗ gen: Bestand 1. 10. 1941
127 002,—
170 268,55
Abschreibung 1941/42 . 28 266,55 Gär⸗ und Lagergefäße: — Bestand 1. 10. 1941
63 000,— Abschreibung 1941/42 9 000,— Versandfässer: Bestand 1. 10. 1941 . 25— Zug. 1941/42 11 233,35 235,35 Abg. 1941/42
Absetzung 1941/42*). 5258,35 Abschreibung 1941/42 Flaschen und Kasten⸗— — Bestand 1. 10. 1941 2, Zug. 1941/42 20 980,06 20 982,06 110,00 20 872,06
Abg. 1941/42
Absetzung 1941/42 *). 100,— 1 voõ2,05 Abschreibung 1941/42 20 770,06 Kraft⸗ und Pferdefüuͤhrpark: Bestand 1. 10. 1941 6 Merle Zug. 1941/42 23 044,— 23 048,— Abg. 1941/42 — 9 700,— 13 348,— Zusetzung 1941/42 *) 9 700,— 23078,— Absetzung 1941/42 *) 23 044,— Eisenbahnwagen: Bestand 1. 10. 1941, unverändert Werkzeuge und Geräte: Bestd. 1.10.1941 4,— Zug. 1941/42 8 502,29 8506,25 558,80
7577,75
Abg. 1941/42
Absetzung 7 1941/42 *). 3 608,— 4 339,49 Abschreibung 1941/42 4 335,49
Wirtschaftseinrichtungen: Bestand 1. 10. 1941, un⸗ verändert ““ Büroeinrichtungen: Be⸗ stand 1. 10. 1941 4,— Zug. 1941/42 350,— 357,— Abschreibung 1941/42 350,— Beteiligungen: Bestand 1. 10. 1941, unverändert Umlaufvermögen: Warenvorräte: Roh⸗, Hilfs⸗ und Be⸗ triebsstoffe 26 063,— Halbfertige Erzeugnisse Fertige Er⸗ zeugnisse u. Waren 4 731,— Wertpapiere: Bestand 1.10. 1941. 899 001, Zug. 1941/42 148 875,—
Betriebsanlageguthaben: Zugang 1941/42 8 Darlehnsforderungen mit Hypotheken und Grund⸗ e“*“ Laufende Forderungen aus Lieferungen und Lei⸗ 1““ Vorzahlungsforderungen. auf Lieferungen u. Lei⸗ stungg“ Sonstige Forderungen aus verschiedenen Gründen. Scheckbestand .... Kassen⸗ u. Postscheckbestand
38 693,—
Wirtschaften und Wohn⸗
Verschiedene Aufbauten:
Unbebaute Gründstücke:
Zug. 1941/42 13 266,55
5 456,35 †
247 876 40 000
189 506
13 896
16 147 14 068 9 511
369 475]8
Rücklagen: — stand 1. 10. 1941, un ändert
ändert . Bestand 1. 10. 1941
rücklage: Bestand 1. 1941, unverändert Rückstellungen:
unverändert .. Pensionsrückstellung:
Bestand 1.10.1941 46 746
Zug. 1941/42 6 678
stand 1. 10. 1941 137 350 Abg. 1941/42 137 350
Grundkapital: Bestand 1.10, Gesetzliche Rücklage: Be⸗
Besondere Rücklage: Be⸗
stand 1. 10. 1941, unver⸗
Ersatzbeschaffungsrücklage:
W.
Abg. 1941/42 33 779,—
27 552,—
Zug. 1941/42 9 700,— Betriebserneuerungs⸗
Delkredererückstellung: Bestand 1. 10. 1941,
Steuerrückstellung: Be⸗
7
7
ver⸗
10.
7
7
7 Zug. 1941/42 263 682,
Aufwandrückstellung: Bestand 1. 10. 1941
Verbindlichkeiten:
einer Wirtschaft.. Einlagenschulden:
bei Außen⸗ stehenden
Steuerverpflichtungen a. Steuern u. Abgab
und Leistungen. Sonstige keiten nen Gründen 1 Rechnungsabgrenzung Gewinn! Verteilbarer Gewinn: Vortrag aus 1940/41
Jahresgewinn 1941/42
54 128,— Abg. 1941/42 54 128,—
Hypothekenschulden auf bei Unterstützungskasse 42 800, 35 854,
Pfandverpflichtungen Flaschenbiergeschäͤften.
Laufende Verbindlich⸗ keiten aus Lieferungen
Verbindlich⸗ aus verschiede⸗
18 426,08
64 368,29
44 78 654 44
aus 13 6“
en 155 948 62
15 639 36
. 6 510 63 . 20 89775
g
82 794 37
Bürgschaften 60 125,17
*) Die Zu⸗ und Absetzungen betreffen die Ersatzbeschaffungsrücklage.
*) Von den Außenständen sind Reichs⸗
mark 331 496,87 grundbuchgesichert.
Gewinn⸗ und Verlustrechnung
2 193 847,04
42.
für 1941/
Aufwendungen. Löhne und Gehälter .. Soziale Abgaben Anlagenabschreibungen
gaben.
lagen .. Außerordentl. Ersatzbeschaffungsrücklage Verteilbarer Gewinn: Vortrag aus 1940/41
Jahresgewinn 1941/42
Forderungsabschreibungen Ausweispflichtige Steuern Andere Steuern und Ab⸗
Ausweispflichtige Beiträge Andere Beiträge und Um⸗
1 Aufwand *)
18 426,08 64 368,29
R. ℳ 267 077 14 945 93 578 4 036 351 748
605 962 2 073
10 571
37
Erträgnisse.
Rohüberschuß.... Zinsüberschuß... Mietüberschuß ...
*) Hierin sind R. N 79 und Umlagen enthalten.
Steuern und Umlagen.
resabschluß erläutert, den schriften.
In der heutigen wurde für 1941/42 die Dividende von 6 v. H.
Kapitalertragsteuer gegen Gewinnanteilscheins Nr.
Vonn.
Hersel, den 31. März Der Vorsta
Erhard Schneider
Josef Breuer.
Der Aufsicht
Außerordentlicher Ertrag**) Gewinnvortrag a. 1940/41
**) Hierin befinden sich R. ℳ 22 013,80
Nach dem abschließenden Ergebnis mei⸗ ner pflichtmäßigen Prüfung auf Grund der Bücher und der Schriften der Ge⸗ sellschaft sowie der vom Vorstand erteilten Aufklärungen und Nachweise entsprechen die Buchführung, der Jahresabschluß und der Geschäftsbericht, soweit er den
Köln, den 9. Februar 1943. Diplomkaufmann Dr. Paul
Wirtschaftsprüfer. Hauptversammlung Ausschüttung einer
Auszahlung erfolgt unter Ab sug der
die Filiale der Commerzbank
Heinrich Breuer.
1 522 147 89
. 1 384 761 27 . 35 531 93 24 548 81 58 879 80 18 426/ 08
N.MRächacteee ea⸗ 1 522 147/89 349,— Abgaben
Tor⸗ gesetzlichen Vor⸗
oenertz,
beschlossen. Die
Einreichung des
47 sofort durch in
1“
1943.
ud. 1““
(Vorsitzer),
srat.
bei
[13498] —
Zum 31. Mäerz 1943 sind aus dem Aufsichtsrat vv die Herren Staatssekretär Hans user, München Dr. Paul Müller, Gauinspekteur, Kronach . “
Bamberg, den 5. April 1943. überlandwerk Oberfranken
Bamberg. Der Vorstand.
—
1329] 1-nh. .a.gcgtzen Gefenschaft, Wien Durch Beschluß der er vom 3. März 1 ist das Grundkapital der be schaft von HR.ℳ 1 800 000,— um 1 200 000,— auf H.ℳ 3 000 000, höht worden, und zwar durch Aus gabe von 50 auf den Aktien auf den Namen lautenden Aktien über je Eℳ 10 000,—. Die Aktien wer⸗ den zum Nennbetrag ausgegeben. Die
mäß § 153 Abs. 1 des Aktiengesetzes ve gesacger. binnen zwei Wochen na
len, ob sie die Zuteilung neuer Aktien
bisherigen Grundkapital verlangen.
Wien, den 5. April 1943.
Dianabad⸗Aktien⸗Gesellschaft. Der Vorstand.
Lederwerke Rothe A.⸗G., Bad Kreuznach. 1.18 Einladung zur fünfundvierzigsten Hauptversammlung der Aktionäre unserer Gesellschaft am Montag, dem 3. Mai 1943, vormittags 11 Uhr, im Verwaltungsgebäude der Lederwerke Rothe A.⸗G. zu Bad Kreuznach, Ring⸗ straße 81. “ Jah .Vorlage des festgestellten Jahres⸗ abschlusses für 1942 und der Be⸗ richte des Vorstandes und des Auf⸗ sichtsrates. .Beschlußfassung über die Verwen⸗ dung des Reingewinnes. ‚Beschlußfassung über die Entlastung des Vobstcndeg und des Aufsichts⸗ rates. 8 ne .zh 5. Wahl des Abschlußprüfers für das Geschäftsjahr 1943.
sammlung sind diejenigen Aktionäre be⸗ rechtigt, welche bei der Gesellschaft, den durch das Gesetz bestimmten Stellen oder bei den nachstehenden Banken: Dresdner Bank, Frankfurt a. M. oder Bad Kreuznach, Hardy & Co. G. m. b. H., Berlin, I W. Michel, Frankfurt a
ihre Aktien bis spätestens 28. Apr
1943 hinterlegen.
Bad Kreuznach, den 8. April 1943. Der Vorstand. Hille⸗Werke
Aktiengesellschaft, Dresden.
Hierdurch laden wir unsere Aktionäre
zu der am Mittwoch, den 5. Ma
1943, vormittags 11 Uhr, im
Sitzungszimmer der Commerzbank in
Dresden, Dresden, Waisenhauzstraße 21,
öeeacgirg ordentlichen Hauptver⸗
ammlung ergebenst ein. Tagesordnung:
1. Vorlegung des Geschäftsberichtes sowie der Bilanz nebst Gewinn⸗ und Verlustrechnung für das Ge⸗ schäftsjahr 1942 mit Bericht des Aufsichtsrats.
„Beschlußfassung über die Verteilung des Reingewinns.
Beschlußfassung über die Entlastung des Vorstandes und des Aufsichts⸗ rats.
.Aufsichtsratswahl. . Wahl des Abschlußprüfers für das
Geschäftsjahr 1943.
Diejenigen Aktionäre, die in der
Hauptversammlung ihr Stimmrecht
ausüben wollen, haben ihre Aktien spä⸗
testens am Sonnabend, den 1. Mai
1943, bei der Gesellschaftskasse oder
einer der Niederlassungen der
Commerzbank in Berlin, Hamburg,
Dresden oder Leipzig während der
üblichen Geschäftsstunden zu hinterlegen
und bis zur Beendigung der Haupt⸗ versammlung dort zu belassen.
Die Hinterlegung ist auch dann ord⸗ nungsmäßig wenn Aktien mit Zustimmung einer Hinterlegungsstelle ür sie bei einem anderen Kredit⸗ institut bis zur Beendigung der Haupt⸗ versammlung im Sperrdepot gehalten werden. Im Falle der Hinterlegung der Ak⸗ tien bei einem Notar oder bei der Deutschen Reichsbank als Wert⸗ papiersammelbank ist die Bescheini⸗ gung über die erfolgte interlegung
W
[660]
Gesellschaftskasse einzureichen. Der Aufsichtsrat. Dr. Erich Sondermann, Vorsitzer.
Verantwortlich für den Amtlichen und Nichtamt⸗ lichen Teil, den Anzeigenteil und für den Verlag:
Präsident Dr. Schlange in Potsdam,
berantworilich für den Wirtschaftsteil und den übrigen redaktionellen Teil:
Rudolf Lantzsch in Berlin NW 21 Druck der Preußischen Verlags⸗ und Druckerei
A. G.,
ordentlichen 88
ü1
Inhaber lautenden
über je R 1000,— und 115
Aktionäre der Gesellschaft werden ge⸗
dieser Veröffentlichung mitzutei..
im Verhältnis ihres Anteils an dem
Zur Teilnahme an der Hauptver⸗
während der üblichen Geschäftsstunden
spätestens am 3. Mai 1943 bei der
C“
nzeiger
ohne tr registerb taatsanzeiger in Gesetzen und R E1ö““ begelchnet worden ist, bezieht sich das auf
Bezugspreis der Vollausg
— & zuzüglich Zustellgebühr, für Selbstabholer bei der An — 78 2 8 se Postanstalten nehmen Bestellungen an, in Selbstabholer die Anzeigenstelle SW 68, Wilhelmstr. 32.
edem tag abends in einer Vollausgabe und in einer Ausgabe Srezat es vreee Soweit der Deutsche Reichsanzeiger und tsverorbnungen als amtliches aa, 20 Dalausgaeb giig
gabe durch die Post mona zuzüg Zus ũ lbstabholer bei der Anzeigenstelle monatlich 1,90 4ℛ2. ℳ. [E * ö Zentrathandelsregisterbeilage durch 8 98 genstelle rlin für
5
Einzelne Nummern kosten 30 9, einzelne Beilagen 10 Q . Einzelnummern werden —— 7 oder vorherige Einsendung des Betrages einschließlich des Portos abgege 8 1 breiten vente Zeue 1,10 £ ℳ, einer dreigespaltenen 92 mm breiten Petit⸗Zeile 1,85 2. — Anzeigen nimmt an die Anzeigenstelle Berlin SW 68, Wilhelmstraße 32. Alle Druckaufträge sind auf einseitig beschriebenem Papier völlig druckreif einzusenden, insbesondere ist darin auch anzugeben, welche Worte etwa durch
ruck (einmal unterstrichen) oder durch Sperrdruck (besonderer Vermerk am
) hervorgehoben werden sollen. — Befristete Anzeigen müssen 3 Tage vor dem Einrückungstermin bei der Anzeigenstelle eingegangen sein.
len. Anzeigenpreis für den Naum einer fünfgespaltenen 55 mm
Fernsprech⸗Sammel⸗Nr.: 19 33 33
Snmmnn——
I Deutsches Reich.
Ernennungen und sonstige Personalveränderungen. Anordnung zur Regelung der Arbeitsbedingungen der von Betrieben im Reichsgebiet in Gebiete außerhalb der Reichs⸗ grenze einschließlich des Generalgouvernements entsandten Gefolgschaftsmitglieder (Auslandseinsatzanordnung). Erlaß des Generalbevollmächtigten für den Arbeitseinsatz über die Auslösungssätze entsandter Gefolgschaftsmitglieder im Ausland (Auslösungstabelle). Vom 7. April 1943. Bekanntmachungen der Geheimen Staatspolizei Prag und Reichenberg über die Einziehung von Vermögenswerten für das Reich. .“ Berichtigung der Bekanntmachung des Regierungspräsidenten in Breslau über die Einziehung von Vermögenswerten für das Reich in Nr. 297/42. 1 Anordnung V/43 der Reichsstelle für technische Cee vihe über die Bewirtschaftung von Haushaltsgeräten aus Eisen und Metall. Vom 10. April 1943. 88 Anordnung Nr. 119 des Bevollmächtigten für die Maschinen⸗ produktion über die Vereinheitlichung von hydraulischen DOberkolbenpressen für plastische Massen. Vom 5. April 1943.
Preußen Bekanntmachung der nach dem Gesetze vom 10. April 1872
durch die Regierungsamtsblätter veröffentlichten Erlasse,
UJrkunden usw.
Deutsches Reich
Der Führer hat dem Professor Dr. Wilhelm Paulcke in “ am Ammersee mit Urkunde vom 8. April 1943 die Goethe⸗Medaille für Kunst und Wissenschaft verliehen.
Anordnung
ur Regelung der Arbeitsbedingungen der von Betrieben im eichsgebiet in Gebiete außerhalb der Reichsgrenze einschließ⸗ lich des Generalgouvernements entsandten Gefolgschafts⸗ mitglieder (Auslandseinsatzanordnung)
Die Durchführung wichtigster kriegswirtschaftlicher Maß⸗ nahmen im L“ Raum verlangt in zunehmendem Umfange den Einsatz von Gefolgschaftsmitgliedern deutscher Betriebe jenseits der Reichsgrenze. Um die Arbeitsbedingun⸗ gen dieser Gefolgschaftsmitglieder einheitlich festzulegen und damit deren Einsatz zu erleichtern, bestimme ich — soweit sich diese Regelung auf den Einsatz in den besetzten Ostgebieten er⸗ streckt, im Einvernehmen mit dem Reichsminister für die be⸗ setzten Ostgebiete — auf Grund der mir vom Führer erteilten Vollmachten folgendes: 2 “
Geltungsbereich
Ausland im Sinne dieser Anordnung sind alle Gebiete außerhalb der Reichsgrenze einschließlich des Generalgouverne⸗ ments. Nicht als Ausland im Sinne dieser Anordnung gelten Luxemburg, Lothringen, Elsaß, die besetzten Gebiete Kärntens, Krains und der Untersteiermark, der Bezirk Bialystok und das Protektorat.
Der Anordnung unterliegen alle in das Ausland entsandten Gefolgschaftsmitglieder mit Ausnahme der im Baugewerbe, Baunebengewerbe und im öffentlichen Dienst beschäftigten so⸗ wie der Gefolgschaftsmitglieder, auf die die Tarifordnungen anzuwenden sind, die der Sondertreuhänder für die Organi⸗ sation Todt erlassen hat oder noch erlassen wird. Die Anord⸗ nung findet keine Anwendung auf Ostarbeiter sowie andere Fremdvölkische, die unter ein Sonderarbeitsrecht gestellt sind (Polen, Juden, Zigeuner). 8 “
Begriff des entsandten Gefolgschaftsmitgliedes Entsandt im Sinne dieser Anordnung ist jedes Gefolgschafts⸗
mitglied eines Betriebes mit dem Sitz innerhalb des Reichs⸗ gebietes ausschließlich des Protektorats, das vorübergehend im Anusland eingesetzt wird. Unter sonst gleichen Voraussetzungen
gelten als entsandt im Sinne dieser Anordnung auch Gefolg⸗ schaftsmitglieder von Betrieben mit eigener Rechtspersönlich⸗
keit im Ausland, wenn diese von einem im Reichsgebiet aus⸗ schließlich des Protektorats gelegenen Betrieb wirtschaftlich ab⸗
hängig sind. 1 Entsandt im Sinne dieser Aeediung
ist auch das Ge⸗ olgschaftsmitglied, das sich auf Dienstreisen im Ausland be⸗
findet und sich mehr als 14 Tage am gleichen Geschäftsort aufhält.
Die Einsatzbedingungen der Gefolgschaftsmitglieder, ie sich auf Dienstreisen im Ausland befinden und sich weniger als 14 Tage am gleichen Geschäftsort aufhalten, kann der
Generalbevollmächtigte für den Arbeitseinsatz im Erlaßwege
regeln.
Berlin, Sonnabe
§ 3 Alllgemeine Arbeitsbedingungen
Soweit sich aus den Vorschriften dieser Anordnung nichts anderes ergibt, gelten für die entsandten Gefolgschaftsmitglie⸗ der im Sinne des § 2 auch für die Dauer der Entsendung in das Ausland die Lohn⸗ und Arbeitsbedingungen des Heimat⸗ betriebes. Heimatbetrieb im Sinne dieser Anordnung ist der Betrieb, der mit dem Sitz innerhalb des Reichsgebietes aus⸗ schließlich des Protektorats die Entsendung oder die Einstellung des Gefolgschaftsmitgliedes im Ausland veranlaßt oder von dem, soweit es sich um Betriebe mit eigener Rechtspersönlich⸗ keit im Ausland handelt, diese wirtschaftlich abhängig sind.
Lohn oder Gehalt des Heimatbetriebes ist das Entgelt, das für die während der Entsendung ausgeübte Tätigkeit am Sitz des Betriebes im Reichsgebiet ausschließlich des Protektorats maßgebend gewesen wäre. Dieses Entgelt ist auch dann zu zahlen, wenn das Gefolgschaftsmitglied vor der Entsendung zu einem anderen Lohn⸗ oder Gehaltssatz außerhalb des Ortes, an dem der Betrieb seinen Sitz hat, vorübergehend be⸗ schäftigt wurde.
Soweit das Entgelt aus der während der Entsendung aus⸗ geübten Tätigkeit höher sein sollte als das vor der Entsendung bezogene Entgelt, soll die Erhöhung des Lohnes oder Gehalts in Form einer Zulage gegeben werden, die auf die Dauer der Tätigkeit des Gefolgschaftsmitgliedes im Ausland begrenzt ist.
Lohn oder Gehalt im Sinne der Absätze 2 und 3 ist — ab⸗
sehen von den in dem Erlaß über die Auslösun ssätze ent⸗ gnees Gefolgschaftsmitglieder im Ausland (Auslösungs⸗ tabelle) festgesetzten, im Ausland zahlbaren Höchstbeträgen de in der Heimat entweder einem von dem Gefolgschaftsmitglied benannten Familienangehörigen auszuzahlen oder auf ein von dem Gefolgschaftsmitglied bestimmtes Bank⸗, Sparkassen⸗ oder sonstiges Konto einzuzahlen. “ E“
t b 88
1 Auslösung
Die in das Ausland entsandten Gefolgschaftsmitglieder er⸗ halten für die Dauer dieses Einsatzes, beginnend und endend mit dem Tage, an dem die Reichsgrenze überschritten wird, neben dem Lohn oder Gehalt nach § 3 als Entschädigung für die durch doppelte Haushaltsführung und erhöhten Aufwand im Ausland entstehenden Kosten eine Auslösung. Diese Aus⸗ lösung besteht aus freier Unterkunft und Verpflegung sowie einem Einsatzgeld.
Die freie Unterkunft und Verpflegung ist für jeden Kalendertag eines solchen Einsatzes des Gefolgschaftsmitgliedes durch den Betriebsführer zu stellen. Kann ausnahmsweise freie Unterkunft und Verpflegung nicht gegeben werden, so sind diese Leistungen höchstens zu den in dem Erlaß über die Auslösungssätze entsandter Gefolgschaftsmitglieder im Aus⸗ land (Auslösungstabelle) festgelegten Beträgen abzugelten.
Die Fälle nicht gewährter freier Unterkunft oder Verpfle⸗ gung sind den für die Lohngestaltung zuständigen örtlichen deutschen Dienststellen im Ausland oder, soweit solche fehlen, dem Sondertreuhänder der Arbeit für Beschäftigungsverhält⸗ nisse deutscher Berufstätiger im Ausland unverzüglich anzu⸗ zeigen. Diese Stellen können sodann die Gewährung der freien Unterkunft oder Verpflegung anordnen. 8
Das Einsatzgeld, in dem auch eine Entschädigung für den erhöhten Kleiderverschleiß enthalten ist, darf je Kalendertag höchstens zu den Sätzen gewährt werden, die sich aus dem Er⸗ laß über die Auslösungssätze entsandter Gefolgschaftsmitglieder im Ausland (Auslösungstabelle) ergeben. 2
Die zulässigen Höchstauslösungen setzt der Generalbevoll⸗ mächtigte für den Arbeitseinsatz nach Fühlungnahme mit den beteiligten deutschen Dienststellen im Erlaßwege fest. Die von dem Generalbevollmächtigten für den Arbeitseinsatz festgelegte Auslösungstabelle enthält Höchstsätze für ledige und verheiratete Gefolgschaftsmitglieder. 88
Als verheiratete Gefolgschaftsmitglieder im Sinne dieser Anordnung gelten auch verwitwete oder geschiedene Gefolg⸗ schaftsmitglieder, die mit ihren minderjährigen Kindern einen gemeinsamen Haushalt führen. 8
Das Einsatzgeld darf höchstens bis zu der nach dieser An⸗ ordnung zulässigen Höhe auch für die Tage gezahlt werden, an denen das Gefolgschaftsmitglied wegen Erkrankung der Arbeit fernbleibt und Aufnahme in einem Krankenhaus (Lazarett) im Auskand gefunden hat. Soweit diese Aufnahme für das Gefolgschaftsmitglied kostenlos erfolgt, hat der Be⸗ triebsführer keine Barabgeltung der nicht gewährten freien Unterkunft und Verpflegung zu leisten. Bleibt das dhah2 schaftsmitglied aus eigenem Verschulden der Arbeit fern, so ist für diese Tage keine Auslösung (Einsatzgeld, freie Unter⸗
E.
kunft und Verpflegung) zu gewähren. Ftss
Die nach dieser Anordnung zulässigen Auslösungen (Ein⸗ satzgeld, freie Unterkunft und Verpflegung oder deren Bar⸗ abgeltung) sind nicht Entgelt im Sinne der Sozialversicherung und nicht Einnahmen aus nicht selbständiger Arbeit (Arbeits⸗ lohn) im Sinne des Lohnsteuerrechts. 1u“
Der Generalbevollmächtigte für den Arbeitseinsatz setzt nach Fühlungnahme mit den beteiligten deutschen Dienststellen in
April; abends
Kosten. Zu bezahlen sind die Fahrtkosten
Reichsbankgirokonto Berlin, Konto Nr. 1/1913 8 Postscheckkonto: Berlin 418 21 . 194
fest, die den Gefolgschaftsmitgliedern von ihrem Lohn oder Gehalt —
vgl. § 2 — im Ausland ausgezahlt werden dürfen.
Heimaturlaub
1. Urlaubsanspruch “
Jedes Gefolgschaftsmitglied hat in jedem Urlaubsjahr An⸗
spruch auf Heimaturlaub zuzüglich der notwendigen Reisetage. Als Urlaubsjahr ist das Jahr der Beschäftigung im Ausland anzusehen.
Daneben besteht kein Anspruch auf Familien⸗ heimfahrt im Sinne der Tarifordnung zur Regelung von
Familienheimfahrten während der Kriegszeit im Deutschen Reich vom 12. August 1941 (Reichsarbeitsbl. S. IV 1236)
und im Sinne der Tarifordnung zur Regelung von Familien⸗ heimfahrten während der Kriegszeit für ausländische Arbeits kräfte im Deutschen Reich vom 27. August 1941 (Reichs⸗ arbeitsbl. S. IV 1239). 2. Wartezeit 1 Der Urlaubsanspruch entsteht erstmalig nach einer ununter⸗ brochenen Beschäftigungszeit von sechs Monaten als entsandtes Gefolgschaftsmitglied im Ausland. v“
3. Urlaubsdauer “ h
Der Heimaturlaub beträgt achtzehn Kalendertage zuzüglich der notwendigen Reisetage. Steht den Gefolgschaftsmitglie⸗ dern nach den in ihrem Heimatbetrieb gültigen Bestimmungen ein längerer Erholungsurlaub zu, so tritt dieser an die Stelle der achtzehn Kalendertage. 1
Für Gefolgschaftsmitglieder, die auf Wehrmachtsfahrschein mit Platzkartenzwang in Urlaub fahren müssen, gelten die fü 1 Soldaten und Wehrmachtsbeamte festgesetzten Urlaubszeiten und die entsprechenden Reisetage.
4. Zeitpunkt des Urlaubs . 1
Den Zeitpunkt des Urlaubs setzt der Betriebsführer oder sein Beauftragter fest. Er hat hierbei den Wünschen des Ge⸗ folgschaftsmitgliedes nach Möglichkeit Rechnung zu tragen.
Verheirateten Gefolgschaftsmitgliedern kann, soweit es die betrieblichen Verhältnisse zulassen, der Heimaturlaub in zwei Teilen gewährt werden. Das Gefolgschaftsmitglied hat in diesem Falle für jeden Urlaubsteil einen Anspruch auf je einen Tag Zusatzurlaub. Außerdem sind bei jedem Teilurlaub die notwendigen Reisetage zusätzlich zu gewähren.
5. Urlaubsentgelt Bei Berechnung des Urlaubsentgelts, das den Gefolgschafts mitgliedern auch für die notwendigen Reisetage zusteht, ist de Durchschnittsverdienst der letzten sechs Monate oder der ent sprechenden Lohnabrechnungszeiträume vor Urlaubsantritt zu grunde zu legen. Bei Teilung des Urlaubs kann das für der ersten Abschnitt des Urlaubs ermittelte Entgelt für den zwei⸗ ten Abschnitt beibehalten werden. 1
6. Reisekosten
Dem “ werden die Reisekosten für die Fahrt vom Arbeitsort im Ausland zu seinem Wohnort oder kriegsbedingten Aufenthaltsort und zurück nach Maßgabe fol gender Bestimmungen erstattet:
Erstattungsfähig sind nur die tatsächlich entstandenen für die Hin⸗ und Rückreise mit der Eisenbahn III. Klasse — für die Gefolg⸗ schaftsmitglieder der Gruppen IV, V und VI des Erlasses über die Auslösungssätze entsandter Gefolgschaftsmitglieder im Ausland (Auslösungstabelle) II. Klasse — von dem zum Arbeitsort günstigst gelegenen Bahnhof bis zum Bahnhof des Wohnortes (kriegsbedingten Aufenthaltsortes) oder dem hierzu günstigst gelegenen Bahnhof. Bei Entfernungen über 150 km besteht Anspruch auf Bezahlung des Eilzugzuschlages, soweit Eilzug, und des D⸗Zugzuschlages, soweit D⸗Zug benutzt worden ist.
Ist die Zurücklegung einer Strecke oder eines Streckenteils mit Schiff oder Fähre notwendig oder zweckmäßig, so sind für diesen Streckenteil statt der Fahrtkosten für die III. oder II. Klasse der Eisenbahn die entsprechenden Kosten für Schiff oder Fähre zu bezahlen.
Ist infolge schlechter Eisenbahnverbindung eine Beförde⸗ rung im Kraftverkehr wesentlich günstiger, so sind die höheren Kosten hierfür zu bezahlen. Innerhalb des Reichsgebietes besteht Anspruch auf Bezahlung der Wege von und zu den jeweiligen Beförderungsmitteln, die einzeln gerechnet mehr als 5 km betragen, mit 4 h für jeden über diese Strecke hinausgehenden Kilometer, soweit nicht kostenlose Beförde⸗ rung stattfindet.
Die Reise vom Arbeitsort zum Wohnort (kriegsbedingter Aufenthaltsort) und zurück ist auf dem kürzesten Wege und auf die am schnellsten mögliche Weise durchzuführen Ist das Gefolgschaftsmitglied infolge von Verkehrsstörungen oder aus sonstigen, nicht in seiner Person liegenden Gründen zu einer Unterbrechung der Reise gezwungen, so ist der Nachweis hierüber durch Bescheinigung der zuständigen Dienststelle, z. B. Bahnhofskommandanturen, Bahndienststellen, Leitstellen usw. zu erbingen.
Kommanditgesells B
75 gesellschaft, Berlin Berlin, den 30. März 1943. Der Aufsichtsrat.
Heintze, 1. stellv. Vorsitzer. V
Bank⸗ und Sparkassengut⸗ haben Rechnungsabgrenzung .. Bürgschaften R. ℳ 60 12
82 6
Ein vorübergehender Einsatz im Ausland ist dann nicht mehr anzunehmen, wenn das Gefolgschaftsmitglied dort seinen Wohnsitz begründet hat. “
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Carl Flimm (Vorsitzer). Albert Leyendecker. Dr. Kurt Schmeißer.
Hans⸗FErich Voswinckel. Dr. Paul Weißheimer.
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GmbH., Berlin Zwei Beilagen (einschließlich einer Zentralhanoelsregisterbeilag
Bei der geküͤrzten Ausgabe fallt die Zentral⸗ “ handelsregisterbeilage fort.
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15 944 Während der Reise hat das Gefolgschaftsmitglied außerdem
JAnspruch auf Einsatzgeld (vgl. § 4) und, wenn freie Ver⸗
11I e. b er Aufsichtsrat. Dr. Erich Sondermann „Vorsitzer.
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dem Erlaß über die Auslösungssätze entsandter Gefolgschafts⸗ mitglieder im Ausland (Auslösungstabelle) auch die Beträge
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2 198 8470