1943 / 91 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 19 Apr 1943 18:00:01 GMT) scan diff

Fangrekord“. Verfalltag: 25. 1. 1943.

2. den Betrieben Herste

3. die Herstellung von 1 nnamentlich in Richtung auf eine Beschränkung der Typen

88 .

ordnung (ARGBl. 1 S. 1133).

Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 91 vom 19 April 1943. S. 2 Fves

Prüf⸗Nr. 54 906 vom 31. 1. 1941 „Logger „Essen“ meldet t

ig nur Nr. 58 382 vom 8. 1. 1943. 1 1

Prüf⸗Nr. 54 911 vom 5. 2. 1941 „Durch Berlin fließt immer noch die Spree“. Verfalltag: 29. 1. 1943. Gültig nur Nr. 58 383 vom 8. 1. 1943. 8

Prüf⸗Nr. 55 156 vom 12. 3. 1941 „Wenn die Hora klingt“. Verfalltag: 29. 1.1943. Gültig nur Nr. 58 385 vom 8. 1. 1943.

Prüf⸗Nr. 55 247 vom 20. 3. 1941 „Der Prisenhof tagt“. Verfalltag: 25. 1. 1943. Gültig nur Nr. 58 387 vom 8. 1. 1943.

Prüf⸗Nr. 51 871 vom 27. 7. 1939 „Rund um Kairo“. Ver⸗ falltag: 29. 1. 1943. Gültig nur Nr. 58 330 vom 9. 1. 1943.

Prüf⸗Nr. 51 768 vom 14. 7. 1939 „Kapitäne der Land⸗ straße“. Verfalltag: 29. 1. 1943. Gültig nur Nr. 58 337 vom 9. 1.1943.

Prüf⸗Nr. 55 023 vom 26. 2. 1941 „Ikarus“ Gunther Plüschows Fliegerschicksal. Verfalltag: 29. 1. 1943. Gültig

Nr. 58 392 vom 9. 1. 1943. v. Allwörden. (Leiter der Filmpri 3 8

WWB Anordnung XVI/43 des Reichsbeauftragten für Glas, Keramik und Holzver⸗ arbeitung (Einsetzung von Bewirtschaftungsstellen im Len⸗ kungsbereich Keramik) 16 d“ April 1943 4 uf Grund der verkehr in der

8 .“

A Verordnung über den Warenv Bekanntmachung über die Reichsstellen zur Ueberwachung und Regelung des Warenverkehrs vom 18. August 1939 (Deutscher Reichsanz. und Preuß. Staatsanz. Nr. 192 vom 21. August 1939) wird mit Zustimmung des Reichswirtschaftsministers angeordnet: 81 .

Im Lenkungsbereich Keramik werden zu Bewirtschaftungs⸗ stellen im Sinne des § 3 Abs. 2 der Verordnung über den Warenverkehr bestimmt:

8*

1. Die Gemeinschaft Gebrauchskeramik, Weimar, für die

Herstellung und den Absatz von Gebrauchskeramik, 2. der Verband technisch⸗keramischer Fabriken, Berlin W 30,

Viktoria⸗Luise⸗Platz 7, für die Herstellung und den Absatz

von technischer Keramik, 8 3 1

3. die Verkaufsgemeinschaft Sanitärkeramik, Berlin W 30, Viktoria⸗Luise⸗Platz 7, für die Herstellung und den Absatz sanitärkeramischer Erzeugnisse,

der Verband Deutscher Kachelofenfabrikanten e. V., Ber⸗ lin⸗Charlottenburg 4, Leibnizstr. 43, für die Herstellung und den Absatz von Ofenkacheln, transportablen Kachel⸗ öfen und ⸗herden und Baukeramik, G

die Vereinigung für Wand⸗ und Bodenplatten, Berlin⸗ Charlottenburg 2, Sophienstr. 12, für die Herstellung und den Absatz von keramischen Wand⸗ von Glaswandplatten,

der Verein Deutscher Schleifmittelwerke e. V., Berlin⸗ 1

Charlottenburg 2, Grolmannstr. 6, für die Herstellung und den Absatz von Schleifmitteln. vI1I11“ Die im § 1 genannten Bewirtschaftu

mächtigt:

1. Herstellungspläne, die der Reichsbeauftragte festlegt, vor⸗

ubereiten und durchzuführen, und Produktions⸗

aufgaben zu erteilen, Waren ihres Herstellungsbereiches

und Sorten zu regeln, .“

4. den Betrieben die Roh⸗ und Hilfsstoffe, die für die Her⸗ stellung von Waren ihres Herstellungszweiges gebraucht werden, zuzuteilen,

5. den Absatz der in ihren Herstellungsbereichen hergestellten Waren jeweils nach besonderen Weisungen des Reichs⸗ beauftragten zu lenken, b

6. den Betrieben die Veräußerung an bestimmte Abnehmer, die ihnen die Bewirtschaftungsstelle zuweist, verbindlich vorzuschreiben, 8

7. Prüfungen insbesondere Betriebsprüfungen inner⸗ halb ihres Herstellungsbereiches jeweils nach besonderen Weisungen des Reichsbeauftragten durchzuführen.

§ 3 (1) Die den Bewirtschaftungsstellen erteilten Ermächti⸗ gungen gelten auch gegenüber denjenigen Herstellern und Ver⸗ teilern, die nicht Mitglieder der zu Bewirtschaftungsstellen eingesetzten Organisationen sind. ) Die Bewirtschaftungsstellen sind berechtigt und auf Ver⸗ langen des Reichsbeauftragten verpflichtet, den Kreis der Betroffenen jeweils ausdrücklich einzuschränken.

(1) Die Bewirtschaftungsstellen führen in Angelegenheiten der Bewirtschaftung hinter ihrem Namen den Zusatz „als Bewirschaftungsstelle des Reichsbeauftragten für Glas, Keramik und Holzverarbeitung“.

(2) Die Bewirtschaftungsstellen unterliegen den und der Aufsicht des Reichsbeauftragten.

(1) Die von den Bewirtschaftungsstellen zu erlassenden Anordnungen werden als Anweisungen bezeichnet. Sie be⸗ dürfen der Zustimmung des Reichsbeauftragten, es sei denn, es sich um Einzelanweisungen handelt. .

2) Für die Verkündung der Anweisungen gelten die §§ 1 und 2 der Ersten Verordnung zur Durchführung der Ver⸗ über den Warenverkehr vom 20. Oktober 1937

Weisungen

1

(3) Soweit die Bewirtschaftungsstellen auf Grund ihrer Ermächtigung nach § 2 dieser Anordnung tätig werden, gelten

ie §§ 10 15 und 17 der Verordnung über den Warenverkehr nweisungen üünp aa. 11“ gegen die Anweisungen der Bewirtschaftungsstellen und die sonstigen von ihnen in ihrem Aufgabenbereich erlassenen Vorschriften werden nach §§ 10, 12 15 der Verordnung über den Waren⸗ verkehr bestraft.

(4) Das Antragsrecht gemäß § 14 und das Ordnungsstraf⸗ recht Peene § 15 der genannten Verordnung werden von dem Reichsbeauftragten selbst wahrgenommen.

4

8 * die von shaen geforderten Auskünfte und erlassenen 1

Fassung vom 11. Dezember 1942 (RGBl. I S. 686) und der

und Bodenplatten und

gsstellen werden er⸗

§ 6 Die für den Geschäftsbetrieb der Bewirtschaftungsstellen er⸗ forderlichen Mittel sind von den jeweiligen Organisationen

SFö 99

(1) Die Leiter der Bewirtschaftungsstellen sind von dem Reichsbeauftragten, die übrigen in den öö“ tätigen Personen von ihrem Leiter auf die gewi enhafte Durchführung ihrer Obliegenheiten zu verp lichten.

(2) Die Vorschriften des § 11 Abs. 2 und? der Verordnung über den Warenverkehr finden auf die nach Abs. 1 ver⸗ pflichteten Personen sinngemäß Anwendung. II

(1) Diese Anordnung tritt mit dem Tage ihrer Verkündung in Kraft.

(2) F. gilt auch in den eingegliederten Ostgebieten und den Gebieten von Eupen, Malmedy und Moresnet sowie mit ustimmung des zuständigen Chefs der Zivilverwaltung hustimm auch im Elsaß, in Lothringen und Luxemburg und im Bezirk Bialystok sowie in der Untersteiermark und den besetzten Gebieten Kärntens und Krains. Berlin, den 17. April 1943. SDer Reichsbeauftragte für Glas, Keramik und

Holzverarbeitung. 6

11

Bekanntmachung 1 Die am 16. April 1943 ausgegebene Nummer

Reichsgesetzblatts, Teil I, enthält: Durchführungsverordnung zur Verordnung über die

handlung von Erfindungen von Gefolgschaftsmitgliedern.

20. März 1943. 91e; 1 Verordnung über die Einführung der Verordnung über Ge⸗

meinschaftswerke in der gewerblichen Wirtschaft im Protektorat Böhmen und Mähren. Vom 13. April 1943.

Umfang: ½ Bogen. Verkaufspreis 0,15 Rℳ. Postbeförde⸗ rungsgebühren: 0,03 Rℳ für ein Stück bei Voreinsendung auf unser Postscheckkonto: Berlin 96 200. 8

Berlin NW 40, den 17. April 1943.

Reichsverlagsamt. Dr. H ubri ch.

Nichtamtliches - Deutsches Reich

Der Kgl. Afghanische Gesandte in Berlin, Herr AIlah Nawaz Khan, hat Berlin am 12. April d. J. verlassen. Während seiner Abwesenheit führt Herr Gholam Ahmad Khan die Geschäfte der Gesandtschaft.

———

Kunst und Wissenschaft Spielplan der Berliner Staatstheaten hin der Zeit vom 20. bis 26. April

Staatsoper Unter den Linden 88, Tannhäuser. Musikal.

Be⸗ Vom

V

Mittwoch, 21. April: Madame Butterfly. Mustkal. Lei⸗

tung: Mischo 8 a. G. Beginn: 17 ½ Uhr. Donnerstag, 22. April: Fidelio. Musikal. Leitung: Heger.

Beginn: 17 Uhr. 4 B Freitag, 23. April. Tristan und Isolde. Musikal. Leitung: Musikal. Leitung:

Heger. Beginn: 15 % Uhr.

Sonnabend, 24. April. 88 dré Chöénier. eger. Beginn: 17 ⁄¼ Uhr. 1

ie.a.nes 25. April. Der Rosenkavalier. Musikal. Lei⸗ tung: Schüler. Beginn: 17 Uhr. 1 :

Montag, 26. April: Rigoletto. Musikal. Leitung: Lenzer. Beginn: 17 ½ Uhr. Mittwoch, 28. April: VII. detzter) Kammermu sik⸗ Abend der Staatsoper. eginn: 18 ½¼ Uhr.

Staatsoper am Königsplatz

Dienstag, 20. April: Geschlossen. Mittwoch, 21. April: Kein öffentlicher Verkauf KdF.⸗Theater⸗ gemeinde. Figaros Hochzeit. Beginn: 16 % Uhr.

Donnerstag, 22. April: Das Ballett der 2 SG. Kraft

3 4 I

reitag, 23. April: EAAEN““ onnabend, 24. April: Geschlossen. Sonntag, 25. April: Die verkaufte Leitung: Lenzer. 18 Uhr. 1 Montag, 26. April: Cosi fan Musikal. Leitung: Heger. Beginn: 17 Uhr.

Schauspielhaus Dienstag, 20. April: vF Vorstellung für einen Rüstungsbetrieb. Beginn: 18 ½¼ Uhr. Mittwoch, 21. April: Zum 1. Male. Die heilige Johanna. Beginn: 16 ¾%½ Uhr,. Donnerstag, 22. April: Der widerspenstigen Zähmung. Beginn: 17 Uhr. 1 Freitag, 23. April: König Ottokars Glück und Ende. Beginn: 18 Uhr. 1 1 Sonnabend, 24. April: Die heilige Johanna. Beginn:

16 ½ Uhr. 1 . Sonntag, 25. April: Iphigenie auf Tauris. Beginn:

durch Freude. Beginn: 18 .

Musikal.

tutte.

17 ½ i8. Montag, 26. April: Faust. Beginn: 16 Uhr.

Kleines Haus Dienstag, 20. April: Flucht vorder Liebe. Beginn: 18 Uhr.

Mittwoch, 21. April: Va 8 abunden. Beginn: 18 Uhr. 1

Donnerstag, 22. April: T 848 bunden. Beginn: 18 Uhr.

Freitag, 23. April: Geschlossene Veranstaltung einen Rüstungsbetrieb. Beginn: 18 Uhr.

Sonnabend, 24. April: Vagabunden. Beginn: 18 Uhr.

Sonntag, 25. April: Flucht vor der Liebe. Beginn 18 Uhr.

Montag, 26. April: Florentiner Brokat. Beginn: 18 Uhr.

Lustspielhaus Dienstag, 20. April: Für die Wehrmacht. Karl. III. und

Anna von I Beginn: 18 Uhr. Mittwoch, 21. April: Noch einmal Napoleon? Beginn:

17 ½ Uhr. b Donnerstag, 22. April: Noch einmal Napoleon 2 Beginn:

18 Uhr.

Freitag, 23. April: Geschlossene Veranstaltung für einen Rü⸗ FAe. Beginn: 18 Uhr. Sonnabend, 24. April:

17 ½ Uhr. Sonntag, 25. April: Montag, 26. April:

reich. Beginn: 18 Uhr.

Liebesbriefe. Beginn: 18 Uhr.

.“

Wiritschaftsteiln

Europäische Agrarwirtschaft

Staatssekretär Backe vor den auslandsdeutschen Wirtschafts⸗ beratern kührung der Geschäfte des Reichsministers für 1e g-n und Reichsbauernführers beauf⸗ tragte Staatssekretär Oberbefehlsleiter Backe sprach vor den zur Kriegsarbeitsbesprechung in Berlin anwesenden Wirtschafts⸗ beratern der Auslandsorganisation der NSDAP. aus den euro⸗ päischen Ländern. Er die Errichtung einer Verbindungs⸗ stelle der Auslandsorganisation beim Reichsernährungsmini⸗ sterium, die die Zusammenarbeit mit den Wirtschaftsberatern der Auslandsorganisation wesentlich fördern würde. Die Bil⸗ dung des Wirtschaftsgroßraumes Europa verlangt engste Zu⸗ sammenarbeit aller Wirtschaftskreise. Dabei gilt es immer wieder, die Grundlagen der neuen Entwicklung herauszuarbeiten. Wenn das liberalistische Weltwirtschaftssystem auf dem Höhepunkt der Krise in Europa zur Bildun viel zu kleiner Wirtschaftseinheiten führte, so gilt es heute, die Erkenntnis zu stärken, daß eine sinn⸗ volle Autarkie nur im Großraum Geltung haben kann. Zwischen den einzelnen Ländern muß dann eine vernünftige Arbeitsteilung Platz greifen. Wenn am Ende des der alten Ordnung im zwischenstaatlichen Verkehr immer mehr und mehr Wirtschatsvorgänge unter Ausschaltung der privaten Initiative auf den staatlichen Sektor übergingen, so verfolgt unsere national⸗ sozialistische Wirtschaftspolitik das Ziel, den schöpferischen Men⸗ schen zu fördern und die private Initiative nicht durch eine falsch G. staatliche Lenkung zu lähmen. Anschließend gab Staatssekretär Backe einen Ueberblick über die Ernährungslage. Gauleiter Bohle brachte namens der Wirt⸗ sHefene der einzelnen Landesgruppen den Willen zum Ausdruck, bei der Durchführung der wirtschaftspolitischen Aufgaben im Auslande stets das große Ziel der europäischen Einheit im Auge zu haben und tatkräftig mitzuwirken. ““ ZE11“

Der mit der Ernährung und

Erfolg des betrieblichen Vorschlagwesens .“ Eine Ausstellung der Gauarbeitsgemeinschaft Berlin

1“

Aus der Erkenntnis, daß sich das betriebliche Vorschlagwesen als ein ausgezeichnetes Mittel zur Leistungssteigerung erwiesen hat, sind seit Mitte vorigen Jahres in allen Be⸗ trieben mit mehr als 20. Gefolgschaftsmitgliedern eauftragte für das betriebliche Vorschlagwesen eingesetzt worden. Durch diese Einrichtungen sollen alle Anregungen von Betriebsangehörigen, die darauf abzielen, die Arbeit zu erleichtern und zu beschleuni⸗ gen, Llasn. bearbeitet und ausgewertet werden. Die Parole der Deutschen Arbeitsfront „Jeder hilft mit bei der Betriebs⸗

estaltung“ hat durch das betriebliche Vorschlagwesen einen be⸗ eutenden Auftrieb erhalten und trägt dazu bei, daß bestehende Arbeitsverfahren, eeit göcge⸗ betriebliche Einrichtungen und die Organisation ständige Verbesserungen erfahren. Einen Ein⸗ blick in die biaher geleistete Arbeit, in Zweck und Ziel des be⸗ trieblichen Vorschlagwesens, gibt eine Ausstellung der Gau⸗ arbeitsgemeinschaft Berlin, die von Betrieben der Reichshaupt⸗ stadt Füsgehattet wurde.

Diese Leistungsschau wurde am Sonnabend, den 17. April, in Gegenwärt des Reichsorganisationsleiters Dr. Ley eröffnet. Der Leiter des Amtes Leistungsertüchtigung, Berufserziehung und Betriebsführung der DAß., S. Steinwarz, führte aus, daß in letzter Feit rund 150 000 Verbesserungs⸗ vorschläge in deutschen Betrieben angemeldet wurden, von denen etwa zwei Drittel positiv waren und zur Durchführung kommen

¹ konnten. Diese Vorschläge ermöglichten es, 15 000 vollbeschäftigte

Arbeitskräfte einzusparen, ungerechnet die Ersparnisse an Ma⸗ terial, Energie brn Vermeidung von Leerlauf und die Ver⸗ hütung von Unfällen. Das betriebliche Vorschlagwesen stellt einen maßgebenden Faktor auf dem Wege zur Mobilisierung von Kräften und zur Leistungssteigerung dar.

8 88 n Femwaiche Kündigung und Kräftemangel

Das Reichsarbeitsgericht (52/42) hat erneut in einer Ent⸗ scheidung zur Friftlosen Kündigung Se genommen. Die fristlofe Kündigung muß nicht sofort nach enntnisnahme des wichtigen Grundes ausgesprochen werden. Dem Kündigungs⸗ berechtigten ist vielmehr eine angemessene Frist zur Nachprüfung zuzubilligen. Die Entscheidung stellt fest, daß in Zeiten des anßergewöhnlichen Mangels an Arbeitskräften, wie jetzt im Kriege, auch die Frage der ve gellchabc einer Ersatzkraft eine Verzögerung des Kündigungsausspruches rechtfertigen kann. Die außerordentliche Kündigung mit einer gewissen Frist ist jeden⸗ falls dann immer zulässig, wenn in der Gewährung der Frist nur oder zugleich ein Entgegenkommen gegenüber dem Gefolg⸗ schaftsmitglied liegt. Erst ein in der Sache nicht mehr be⸗ gründetes Zuwarten mit der Kündigung führt zum Verlust des Kündigungsrechts. Im Falle einer Kündigung aus Verschulden des Kündigungsempfängers kommt es wesentlich darauf an, ob der Kündigungsberechtigte dem anderen Teil durch sein Zuwarten brrectictetwehe Anlaß zu der Annahme gibt, er werde aus seinem Verhalten keine Folgerungen für die Beendigung des Dienstverhältnisses mehr ziehen. er Unternehmer darf keines⸗ falls in dem Gefolgsmann den Glauben erwecken, daß er von seinem Kündigungsrecht keinen Gebrvauch machen werde

Günstige Gestaltung des deutsch⸗griechischen Außenhandels Athen, 18. April. In Athen fand die zweite Verwaltungs⸗ rntasehgb der Deutsch⸗Griechi chen Warenausgleichsgesellschaft m. b. H. (Degriges statt, in der ein allgemeiner Ueberblick über die in den fünf Monaten seit üech eer ba9z geleistete Arbeit egeben wurde. Der Rechenschaftsbericht zeigt auf 85⁄ der von der Degriges in fast halbfähriger Zeitspanne erzielte rfolg die ehegten Erwartungen voll erfüllt hat und eine wesentliche Be⸗ ebung und Steigerung des deutsch⸗griechischen Warenaustausches zu verzeichnen ist.

SDer schwedische Außenhandel im März 14LK3I

Stockholm, 18. April. Die jetzt vom schwedischen Kommerz⸗ Kollegium herausgegebenen vorläufigen Zahlenangaben über den schwedischen Außenhandel im Monat März zeigen, daß eine Steigerung des Außenhandels weiter fatgefunden hat. Der Import stieg allerdings nur unwesentlich von 146,6 Mill. Kr. im Februar auf 151,9 Mill. Kr. im März. Der Export dagegen nahm um 12,5 % von 74,4 Mill. Kr. auf 83,7 Mill. Kr. zu. Der Ein⸗ fhräbn im März belief sich demzufolge auf 68,2 Mill. Kr. gegen 72,2 Mill. Kr. im Februar.

Der Gesamtumsatz des schwedischen ö im ersten Quartal d. J. n; 697,3 Mill. Kr. avon entfallen zwei Drittel, d. h. 462,0 Mill. Kr., auf die Einfuhr und ein Drittel, d. h. 235,3 Mill. Kr., auf die Ausfuhr. Die entsprechenden Import⸗ bzw. Exportwerte des Vorjahres waren 278,0 bzw. 180,4, Mill. Kr. 1“

Noch einmal Napoleon? Beginn:

Karl III. und Anna von Gester⸗

888

Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 91 vom 19. April 1943. S. 3

Der finnische Außenhandel im März und 1. Vierteljahr 1943 F Der finnische Außenhandel weist im ersten Viertel des Jahres 1943 gegenüber den beiden Vorjahren eine

Helsinki, 18. April.

bedeutende wertmäßige Steigerung auf. im Monat März 1943 1285,2 Mill.

Mill. Fmk. im März 1942 und 505,5 Mill. Fmk. im Jahre 1941. Die Ausfuhr belief sich im März 1943 auf 535,8 gegenüber 41,0 im Jahre 1942 und 197,9 im Jahre 1941. In den ersten drei Monaten 1943 erreichte die Einfuhr 3405,2 Mill. Fmk.

1823,8 im Jahre 1942 und 1523,9 im

Ausfuhr im gleichen Zeitraum 1561,6 Mill. Fmk. gegenüber 344,6 im Jahre 1942 und 362,2 im Jahre 1941 ausmachte. 1 1

Neues Phosphatvorkommen in der Schweiz Bei dem Industrieort Auberson in der

Zürich, 17. April. 1 Gemeinde Saint⸗Croix (Schweiz) auf

wurde ein Phosphatvorkommen entdeckt, das sich in einer dur schnittlichen Dichte von einem Meter über mehr als zwei Kilo⸗ Es würde nach Auffassung der Experten aus⸗

meter erstreckt.

reichen, jährlich 1 000 000 Tonnen Phosphorsäure T Tonnen Superphosphat zu 18 % Phosphorsäuregehalt, zu liefern. ualität der Rohstoffe . die die

Das würde der Schweiz bis zum Krieg in Gestalt von schlace in einem Ausmaße von etwa vom Ausland bezog.

Versuchszwecken gewonnen.

Vor Wirtschaftsverhandlungen zwischen der Slowakei und Spanie

Preßburg, 18. April. Nach den Osterfeiertagen begibt sich eine slowakische Wirtschaftsabordnung nach Spanien, um die bereits bestehenden wirtschaftlichen igvae 1eg.

Handelsvertrages auf eine feste Grun

ein Rahmenhandelsvertrag und ein Warenaustauschabkommen der Slowakei und Spanien abgeschlossen werden. zwischen den beiden Staaten war im Jahre 1942

arenaustau mit etwa 10 an Spanien vor allem Südfrüchte, Fischkonserven und Wein.

Bisher wurden im Waadtländischen Jura 100 Tonnen der entdeckten eeeee Mineralien zu

Die praktischen Ergebnisse werden als günstig bezeichnet, so daß man hofft, nach Ueberwindung der noch zu lösenden technischen Schwierigkeiten einer rationellen Aus⸗ beutung der schweizerischen Landwirtschaft einheimische Dünge⸗ mittel in genügendem Maße zur Verfügung um ihr den vollen Erfolg des Mehranbaues zu

en durch Abschluß eines

ill. Ks. ziemlich bescheiden. Papier und Zellulose und bezog von dort

So betrug die Einfuhr 17,81 ¼,

Fmk. gegenüber 400,6

egenüber ahre 1941, während die

urse.

8 5

Zürich, 17. April. London 17,30, 22,66 ½¼, Madrid 39,75 B., Holland 229 B., Berlin 172,55, Lissabon Kopenhagen rag 17,30, Budapest 104,50 B., Zagreb 8,75, Athen —,—, Istanbul 3,50 B., Bukarest 2,37 ½¼ B., Helsingfors 877,50 B., Buenos Aires 100 ⅛, Japan 101,00, Rio 22,50 B. London 19,34, New York 479,00, Berlin 191,80, Paris 10,85, Antwerpen 76,80, Zürich 111,25, Rom 25,35, Amsterdam 254,70, Stockholm 114,15, 109,00, Helsingfors 9,83, Prag —,—, Madrid —,—. Alles Brief⸗

Stockholm 90,37 ½ B., Sofia 5,37 ½ B.,

Kopenhagen,

Stockholm,

(D. N. B.) York 4,31,

[11,40 Uhr.]

New Brüssel

102,66 ½, Oslo 98,62 ½ B.,

17. April. (D. N. B.)

17. April. (D. N. B.) London

Paris 4,15, 60,25 B.,

16,95 B., Berlin 167,50 G. Mailand

fors 8,35 G., 8,59 B., Rom

Oslo, 17. April. Berlin 175,25 G., 176,75

Oslo —,— G., 440,00 B., Am

16,85 G.,

Brüssel —,— G., 67,50 B., . 3 Amsterdam —,— G., 223,50 B., Kopenhagen 87,60 G., 87,90 B., Oslo 95,35 G., 95,65 B., Washington 415,00 G., 420,00 B., Helsing⸗

—,—, Kanada 3,75 G., 3,82 B., Lissabon —,— G., Buenos Aires 97,00 G., 100,00 B. (D. N. B.) B., Paris —,— G., 10,00 B., New York

168,50 B., Paris —,—, G., 9,00 B, Schweiz. Plätze 97,00 G., 97,80 B.,

22,00 G., 22,20 B., Prag —,—, Madrid *B., Lissabon— 17,75 B.,

London —,— G., 17,75 B.,

sterdam —,— G., 235,00 B., Zürich

101,50 G., 103,00 B., Helsingfors 8,70 G., 9,20 B., Antwerpen —,— G., 71,50 B., Stockholm 104,55 G., 91,75 G., 92,25 B., Rom 22,20 G., 23,20 B.

105,10 B., Kopenhagen

über 1000 Meter Sohe

2

am ür 100 kg.

d. h. 500 000

Die Elettrolytkupfernotierun Elektrolytkupfernotiz stellte sich laut 19. Avril

auf 74,00 Rℳ (am 17. April auf

In Berlin festgestellte Notierungen für telegraphische Auszahlung, ausländische Geldsorten und Banknoten

der Vereinigung für deutsche eerliner Meldung des „D. N. B.“

74,00 R

Frankreich

Australien, Neuseeland Britisch⸗Undien

Kanada

Vereinigte Staaten von Amerika Brasilien

Telegraphische Auszahlung

hosphaten und Thomas⸗ = 150 000 Tonnen jährlich

airo)

stsgen

1— zu können, ichern.

cutta)

898

dam) lage zu stellen. Es soll Der

Die Slowakei lieferte

borg)

Berichte von auswärtigen

London, 17. April. (D. N. B.) Paris —,—, Berlin —,—, Spanien

4,43 4,47, Amsterdam —,—, Brüssel —,—, Italien (Freiv.) —,—, 17,30 17,40, Kopenhagen (Freiv.) b Buenos Afres (offiz.) 16,95 % 17,13, Rio 83,64 ⅞, Schanghai Tschungking⸗Dollar —,—.

Schweiz 16,85 16,95, Oslo —,—,

New York

Devisenmärkten

402,50 403,50,

(offiz.) 40,50, Montreal

Stockholm

(New York)

ü een (Alexandrien und

Afghanistan (Kabul) Argentinien (Buenos Aires). Australien (Sidney) Belgien (Brüssel u. Antwerpen) Brasilien (Rio de Janeiro).. Britisch⸗Indien (Bombay⸗Cal⸗

Bulgarien (Sofia)

Dänemark (Kopenhagen).. England (Jondon)

Finnland (Helsinki)

Frankreich (Paris) Griechenland (Athen)

Holland (Amsterdam u. Rotter⸗

Iran (Teheran)

Island (Reykjavik)

Italien (Rom und Mailand). apan (Tokio und Kobe).. anada (Montreal)

Kroatien (Agram)

Neuseeland (Wellington).

Norwegen (Oslo)

Portugal (Lissabon)

Rumänien (Bukarest)

Schweden (Stockholm u. Göte⸗

g Schweiz (Zürich, Basel und Be 8

ern

Serbien (Belgrad)..

Slowakei (Preßburg

Spanien (Madrid u.

Südafrikanische Union (Pretoria und Johannisburg)

Türkei (Istanbul)

Ungarn (Budapest)

Uruguay (Montevideo)

Verein. Staaten von Amerika

19. April Geld Brief

1 ägypt. Pfund 100 Afghani 1 Pap.⸗Pes. 1 austr. Pfund 100 Belga 39,96 1 Cruzeiro

100 Rupien 100 Lewa 100 Kronen 52,15 1 engl. Pfund 100 finn. 5,06 100 Frs. 100 Drachmen 1,668

100 Gulden 132,70 100 Rials 14,59 100 isl. Kr. 38,42 100 Lire 13,14 1 Yen 0,585 1 kanad. Dollax

100 Kuna 4,995 1 neuseel. Pfd.

100 Kronen 56,76 100 Escudo 10,19 100 Lei

100 Kronen

100 Frs.

100 serb. Dinar 100 slow. Kr. 100 Pesetas

1 südafr. Pfd. 1 türk. Pfund 100 Pengö 1 Goldpeso

18,83 0,592

10,04

18,79 0,588

3,053 52,25

5,07

3,047

1,672

182,70 1 14,61 38,50 18,16

0,587

5,005 56,88 10,21

59,58

58,01 5,005

59,46

57,89 4,995 8,591

arcelona) 23,565

Geld 18,79

39,96

52,15

16. April

Brief Ausländische

Für den innerdeutschen Verrechnungsverkehr gelten folgende Kurse:

Geld

England, Aegypten Südafrikanische Union

Geldsorten und Banknoten

18,88 0,588 0,592 Sovereigns 20⸗Francs⸗Stüccke Gold⸗Dollars eeee“ Amerikanische: 1000 —5 Dollar

2 und 1 Dollar Argentinische

Australische

Belgische

Brasilianische Britisch⸗Indische

Bulgarische: 1000 Lewa und

3,047

5,00 1,668

32,70 14,59

darunter Dänische: große 88,42 10 Kr. und darunter 13,14 Englische: 10 2 und darunter⸗ 0,585 Fenmisghe ranzösische 4,995 Holländishe. ., Italienische: grosfeeü.. 56,76 10 Lire 10,19 Kanadische .

Kroatisce. ,„ Norwegische: 50 Kr. u. darunter 59,46 Rumänische: 1000 Lei und 57,89

500 Lei Schwedische: große

4,995 50 Kronen und darunter. 8,591 Schweizer: große 23,565 100 Frs. und darunter.. Serbische Slowakische: 20 Kronen und

darunter Südafrikanische Union Türkische Ungarische: 100 Pengö und

darunter

1,978

1 ägypt. Pfd.

16. April Geld Brief 20,38 20,46 16,16 16,22 5 4,205 4,41

19. April Geld Brief Notiz 20,46

für 5 16,22 1 Stück 4,205 4,41 1 Dollar 1 Dollar eis⸗ 1 Pap.⸗Peso 0,46 1 austr. Pfd. 2,46 100 Belgas 40,08 1 Cruzeiro 0,09 100 Rupien 23,05

100 Lewa 100 Kronen 100 Kronen 1 engl. Pfd. 100 finn. 100 Frs. 100 Gulden 100 Lire 100 Lire

1 kanad. Dollar 100 Kuna 100 Kronen

Lei Kronen 100 Kronen 100 Frs.

100 Frs.

100 serb. Dinar

100 slow. Kr.

1 südafr. Pfd. 1 türk. Pfund

100 Pengb

0,48 2,46 40,08 0,09 28,05

3,00 52,30 5,025

5,01 132,70

19,18 1,91 5,01

57,11

1,88 59,64 58,92

58,07 5,94

8, 2 4,41

100 100

1. Untersuchungs⸗ und Strassachan. 2. Zwangsversteigerungen, 3. Aufgebote,

4. Oeffentliche Zustellungen, 5. Verlust⸗ und Zbabsachen, 6. Auslosung usw. von Wertpapteren,

7. Aktiengesellschaften, 8. Kommanditgesellschaften 9. Deutsche Kolonialgesfellsch in,

Aktien,

10. Gesellschaften m. b. H., 11. Genossenschaften, 12. Offene Hanbels⸗ und Kommanditgesellschaften, 15.

13. Unfall⸗ unb Vnvalidenversicherungen, 14. Deutsche Rei⸗

sbank und B tanntmachungen.

Verschiebene

derlich geb. Härtig haben in ihrem ge⸗ 3. Aufgebote richtlichem ee Testament vom 6. Juli 1899 ihre beiderseitigen Neffen

E588 Aufgebot. Die Kreissynodalkasse in Lübben reen at das Aufgebot des nleihestüches Nr. 564 der (7) 6 % Namensschuldverschreibungen der Preu⸗ as⸗ Haupt⸗Bibelgesellschaft und von ansteinschen Bibelanstalt in Berlin SW 61, Tempelhofer Ufer 3, mit einem Betrage von 500 Eℳ beantragt. Der nhaber der Urkunde wird aufgefordert, ätestens in dem auf Freitag, den . August 1943, vormittags 11 % Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Berlin SW 11, Möckernstraße Nr. 128/130, Zimmer 281, anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte anzu⸗ melden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird. 20 F. 1 43. Berlin SW 11, den 12. April 1943. Amtsgericht Tempelhof.

2596] Aufgebot.

Der Kaufmann Wilhelm Borgmann in Apolda, Schachtstr. 2, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Uhlstein in Apolda, hat das Aufgebot des angeblich verlorengegangenen Soporheren⸗ briefes über die für die Fa. Hermann Borgmann in Apolda im Grundbuch von Schalkau Teil II Hpt.⸗Ziff. 701 E.⸗Z. 12 eingetragene bgh endennn, thek in Höhe von 1000 Eℳ beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird auf⸗ gefordert, spätestens in dem auf Mitt⸗ woch, den 24. November 1943, vormittags 10 Uhr, vor dem unter⸗ zeichneten Gerichte anheraumten Auf⸗ gebotstermine seine Rechte anzumelden und den Hypothekenbrief vorzulegen, widrigenfalls dessen Kraftloserklä⸗ rung erfolgen wird.

Schalkau, den 12. April 19438.

Das Amtsgericht. Dr. Stockmann.

[2589

Am 22. 4. 1942 verstarb in Berlin⸗ Charlottenbur Gustloffstr. 2, Herr udwig Brüning. Als gesetzlicher Vertreter der Miterbin, Frau Urisasbeh Brüning geb. Zanziger, fordere ich hiermit gemäß § 2061 BGB. die Gläu⸗ biger des Verstorbenen auf, die Auf⸗ forderung an diesen binnen sechs Mo⸗ naten bei mir oder bei dem Amts⸗ gericht Charlottenburg anzumelden.

Deves, Berlin⸗Liehterfelde⸗West,

Chlumer Str. 3.

[2594] Verfügung vom 9. April 1943. 34 VI 12/43. Der am 1. November 1904 in Plauen gestorbene Privatmann Karl August underlich und seine am 20. Fernuar 1941 in Plauen ge⸗ storbene Chefrau Emma Auguste Wun⸗

und Nichten oder deren Kinder zu leichen Teilen zu Erben des zuletzt Lerstorbenen eingesetzt. Die Bäuerin Ella Helene led. Härtig, der Bauer Max Edwin Härtig und der Bauer Paul Bernhard Härtig, sämtlich in Langenleuba⸗Oberhain, haben die Erteilung eines gemeinschaftlichen Erb⸗ scheines beantragt. Als Miterben kommen auch die Kinder bzw. deren Kinder des am 13. August 1861 in Langenleuba⸗Oberhain geborenen Bru⸗ ders der Emma Auguste Wunderlich geb. Härtig, Max Edwin Härtig, zuletzt aufhältlich in Straßburg i. Elfaß, in Betracht, soweit solche zur Zeit des Erbfalls 20. Januar 1941 gelebt haben. Da insoweit Fefststellungen fehlen, werden die etwa vorhandenen Kinder bzw. Kindeskinder des am 13. August 1861 in Langenleuba⸗Ober⸗ ain geborenen Max Edwin Härtig iermit öffentlich au .J-g die ihnen 28, Erbrechte anzu⸗ melden. Nach dem Ablaufe von zwei Monaten seit der Veröffent⸗ lichung dieser Bekanntmachung wird der Erbschein nach Maßgabe des vor⸗ liegenden Beweisergebnisses erteikt wer⸗ den. Der reine Nachlaß soll 8612,38 Rℳ betragen. Plauen, den 9. April 1943. 8 Das Amtsgericht. u“ 8 Dreßler. [2591] . Durch Ausschlußurteil des unter⸗ ichneten Gerichts vom heutigen Tage die 4 ¶⅛ (vormals 6) % Schuld⸗ verschreibungen des Freistaats Sachsen Buchst. B Nr. 4621 u. 4622 über je 1000 E o vom 5. Mai 1927 für kraft⸗ los erklärt. 42 F 22/42. Amtsgericht Dresden, Abt. I, den 15. April 1943.

2592] Ausschlußurteil. im Namen des Deutschen Volkes! In der Aufgebotssache der Witwe Käthe Schilbach geb. Walter in Essen, im eigenen Namen und als Vertreterin ihrer Töchter Ruth und Ella, hat das Amtsgericht in Essen durch den Land⸗ gerichtsrat Brenken für Recht erkannt: Die angebli verlorenen Aktien Nr. 21 und 22, lautend auf Willy KSssee, Ken je 100 Rℳ, des Allge⸗ meinen Bauvereins Essen A. G. werden für kraftlos erklärt. Verkündet am 10. April 19438. Amtsgericht Essen.

[2598] Oeffentliche Bekanntmachung.

Deutschen Bank, Filiale Kattowitz in Kaktowitz, folgendes Ausschlußurteil er⸗ lassen: Folgende Wechsel werden für kraftlos erklärt: a) Nr.: D 6185, Be⸗ trag: 100,— Zloty, Verfalltag: 10. 9. 1939, Bezogener: Jakob Gaben Mysch⸗ kow, Aussteller: sola, ausgestellt am: 5. 6. 1939, zahlbar: beim Bezogenen in Myschkow, Giranten: Brynica Sp. 2Z. 0. 0., Drewnolas Sp. Z. 0. 0.; b) Nr. D 7852 Nr. 1297, ö 100,— Zloty, Verfalltag: 10. 9. 1939, Bezogener: Kasimir Rudy in Lazy, Aussteller: sola, ausgestellt am: 21. 6. 1939, zahlbar: beim Bezogenen in Lazy, Giranten: Polski Mineral, Lah, 6. A. Gonzio⸗ rowski, Kattowitz, Florianstr. 9, Fa. Hans Schwidewski, Kattowitz. Die An⸗ tragstellerin hat die Kosten des Ver⸗ fahrens zu tragen. Warthenau, den 9. April 1943. Das Amtsgericht.

[2590]

Auf Antrag des Berechtigten ist über die im Grundbuch von Wesseling Band 26 Blatt 1040 Abteilung III. Nr. 21 eingetragene Darlehnshypo⸗ thek für Peter Dick, Metzgermeister in Köln, über 8000 G. ℳ/.ℳ an Stelle des durch Kriegseinwirkung in Verlust geratenen Briefes dem Gläubiger ein neuer Brief erteilt worden. Mit der Erteilung des neuen Briefes wird der bisherige Brief kraftlos. 8 der Verordnung zur Vereinfachung des Hvxnheeehech Arher vom 5. Vttober

Bonn, den 9. April 1943.

Amtsgericht. Abt. 6.

[2411]

Die im Grundbuche von Breslau⸗ Ohlauer Vorstadt Blatt 1051 in Ab⸗ teilung III Nr. 46 eingetragene Hypo⸗ thek von 17 866 G6. ℳ, mindestens Reichs⸗ mark, (frühere Gläubigerin Kauf⸗ mannsfrau Gertrud Sara Weiß frü⸗ her Schmelz in Siemanowice), ist auf Grund Fere des Be⸗ auftragten für den Vierjahresplan Haupttreuhandstelle Ost vom 4. Fe⸗ bruar 1943 gelöscht worden. Der Hypothekenbrief über diese Post ist dadurch kraftlos geworden. (58/ Ohl. Vorst. 1051 0. Nr. 163, 164.) Breslau, den 3. April 1943.

Das Amtsgericht.

[2593] Ausschlußurteil.

In der e e. der Reichs⸗ vereinigung der Juden Deutsch⸗ lands, Berlin⸗Charlottenburg, hat das Amtsgericht Groß Gerau laut Urteil vom 31. 3. 1943 für Recht er⸗ kannt: Der Hypothekenbrief zu der im Grundbuch von Astheim Bl. 311 Abt. III Nr. 7 u. 9b für den isvraeli⸗

wird für kraftlos erklärt. Groß Gerau, den 13. April 1943. Amtsgericht.

2595 8. amen des Deutschen Volkes! Ausschlußurteil.

F. 9⁄¼42. In der Aufgebotssache des minderjährigen Hugo Boxdörfer aus Probstzella, gesetzlich vertreten durch Heisssh Vater Bauer Albin Bopdörfer, daselbst, hat das Amtsgericht in Saal⸗ feld, Saale, durch den Oberamtsrichter Dr. Luthardt am 13. April 1943 für Recht erkannt: Der für die Hypothek von jetzt 3000 6, nebst Zinsen im Grundbuch von Schweinbach Band II. Blatt 36 Abteilung III Nr. 4 auf den Grundstücken Parz. Nr. 153 und rz. Nr. 183, früher dem Landwirt Theodor Blochberger in Schweinbach, der im Hypothekenbrief noch als Eigentümer bezeichnet ist, jetzt dem Hugo Boxdörfer gehövig für Hulda Blochberger in Schweinbach ausgestellte Hypotheken⸗ brief wird für kraftlos erklärt. Die Kosten des Verfahrens trägt der An⸗

tragsteller. Saalfeld, Saale, 16. April 1943.

Das Amtsgericht. Geschäftsstelle.

[2597]

2 F. 1/43. Durch Ausschlußurteil vom 12. April 1943 ist der Hypo⸗ thekenbrief über die auf dem Grund⸗ buchblatte des Grundstücks Krumknie Band I Blatt 6 in Abteilung III unter Nr. 24 für die verstorbene Witwe Albertine Boeder geb. Weiß aus Meseritz eingetragenen 3000 für kraftlos erklärt worden.

Strelno, den 12. April 1943. Das Amtsgericht.

[2585] Durch Beschluß des Amtsgerichts Berlin vom 9. April 1943 ist der Feld⸗ webel Gustav Herrmann Luppe, ge⸗ boren am 29. Januar 1912 zu Frank⸗ furt, Main, für tot erklärt und als eitpunkt des Todes der 20. Juli 940 festgestellt worden. 456 II. 243,. 42. Berlin, den 9. April 1943. Das Amtsgericht Berlin.

[2586] Durch Beschluß des Amtsgerichts Berlin vom 9. April 1943 ist der Tod des Schlächters Georg Streß, geboren am 6. März 1903 zu Nowogrod (Ruß⸗ land), ohne letzten Wohnsitz im In⸗ lande, Staatsan der U. d. S. S. R., festgestellt worden und als eitpunkt des Pdes der 28. August 939. 456 II 33. 43. Berlin, den 9. April 1943.

eingetragenen Hypothek über 1584 G.

2587]

Durch Beschluß des Amtsgerichts Berlin vom 12. April 1943 ist der Unteroffizier Martin Rudolf Oskar Krause, geboren am 10. November 1913 zu Zwalinnen, Kreis Johannis⸗ burg, Ostpr., für tot erklärt und als

18 festgestellt worden. 455 II 13. 43. Berlin, den 12. April 1943.

[2601] Oeffentliche Zustellung. Gen. II. 3. scheidung: 1. Anna Elisabeth OSppen⸗ heimer geb. Fuhr, Frankfurt a. M., Prozeßbev.: Rechtsanwalt Helfrich, gegen Kaufmann Josef genannt Julius Israel Oppenheimer, früher Frank⸗

62/⁄43 —; 2. Maria Klaassen geb. Rosen, Frankfurt a. M., Prozeßbev.: Rechtsanwalt Noll, gegen Vertreter Hermann Klaassen, früher Frankfurt a. M., nach §§ 47, 49 Eheges. 25. R. 106/143 —; 3. Kaufmann, 1 Z8. Obermaat Willi Seemuth, früher Frankfurt a. M., jetzt Feldpostnum⸗ mer 32 135, Prozeßbev.: Rechtsanwalt Dr. Breitbach, gegen Rosa van Gel⸗ deren in Philadelphia, Pa., 5866 North Marshallstreet, nach §§ 49, 55 Eheges. 2/2. R. 58/43 —. Die Be⸗ klagten werden zur mündlichen Ver⸗ handlung des Rechtsstreits vor das Landgericht Frankfurt a. M. geladen zu 1: vor die 4. Zivilkammer auf 8. Juni 1943, 9 Uhr, zu 2: vor die 5. Zivilkammer auf Juli 1943, 9 Uhr, zu 3: vor die auf 22. Juni 1943, 9 Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei die⸗ sem Gericht zugelassenen Rechtsanwalt Prozeßbevollmächtigten vertreten zu assen. Frankfurt a. M., den 15. April 1944. Geschäftsstelle des Landgerichts.

[2603] Oeffentliche Zustellung.

3. R. 124/42. Die Ehefrau Wilhelm Vogelsinger, Maria geb. Tinelli, ohne Stand in Saarbrücken I, Vorstadt⸗ straße 39 Prozeßbevollmächtigterr Rechtsanwalt Dr. Paul Sivering, Luxemburg, klagt segen den Zuschneider Wilhelm Bogelsinger, vordem in Camp de Gurs B. P. S. T. E. 182 (Pompier) Basses Pyrenées, Frank⸗ reich, jetzt ohne bekannten Wohnort, auf Ehescheidung und Schuldigerklä⸗ rung des Beklagten gemäß § 49 des

Das rie-enen Warthenau t am 9. April 1943 auf Antrag der

tischen Friedhofsverband in Groß Gevau

Das Amtsgericht Berlin. 8

Ehegesetzes und beantragt hilfsweise,

Ehe nach § 55 desselben Gesetzes zu

rnweerren gevewrnees

Zeitpunkt des Todes der 11. April

Es 8.S auf Ehe⸗

furt a. M., nach § 55 Eheges. 2/714 R

7. 2. Zivilkammer