1943 / 94 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 22 Apr 1943 18:00:01 GMT) scan diff

Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 93 vom 21. April 1943. S. 4

2821] K gri Hauptversammlung teirische Ziegel⸗ und Kalkindustrie 8 *ꝙ* Kowald.

Bei der heute stattgefundenen außer⸗ ordentlichen Hauptversammlung wurde 5n den Aufsichtsrat neu gewählt: Herr

üudolf Dötsch, Bärnbach.

Kowald, am 12. April 1943.

Der Vorstand.

1943, bei stellen: unserer Effektenkasse

Am Hof 2,

967 Bebervank Wien Aktiengesellschaft. Einladung zur 55.

ordentlichen Hauptversammlung. Hiermit laden wir unsere Aktionäre u der am 19. Mai 1943 um 2 Uhr in unserem Sitzungssaal, Wien, I., Am Hof 2, stattfindenden 55. ordentlichen Hauptversamm⸗ lung ein.

derlassungen, der Deutschen

einem deutschen Notar

Im Fa

Deutschen RNeichsbank

Tagesordnung: b 1. Vorlegung des Geschäftsberichts des Vorstandes und des festgestellten Jahresabschlusses für 1942 mit dem Bericht des Aufsichtsrates. 1 Beschlußfassung über die Vertei⸗ lung des Reingewinns. Beschlußfassung über die Ent⸗ lastung von Vorstand und Auf⸗ sichtsrat. 4. Wahlen zum Aufsichtsrat. 5. Wahl des Abschlußprüfers. Diejenigen Aktionäre, die in der

über die Hinterlegung unserer Effektenkasse, Am Hof 2, einzureichen.

Gemöß §

Aktien eine Stimme. Wien, 20. April 1943. Der Vorstand. Gold. Hitschfeld.

12280].

Wurzener Bank in Wurzen.

Rechnungsabschluß am 31. Dezember 1942.

Aktiva.

Barreserve: a) Kassenbestand (deutsche und ausländische Zahlung-⸗

mittel, Golhhlhll) . . . 169 811,35 b) Guthaben auf Reichsbankgiro⸗ und Postscheckkonto . 216 809,65 ällige Zins⸗ und Dividendenschinewm. . checks ““

Wechsel: 1 1 a) Wechsel (mit Ausschluß von b— ‧) . . . . . . 251 216,88 b) Eigene Ziehunlne.),n. 3 840,— c) Eigene Wechsel der Kunden an die Order der Bank —,—

In der Gesamtsumme sind enthalten: Wechsel, die dem § 13, Abs. 1, Nr. 1 des Gesetzes über die Deutsche Reichsbank entsprechen (Handelswechsel nach § 16 Abs. 2 d. KWG.) R.ℳ 208 704,63

Schatzwechsel und unverzinsliche Schatzanweisungen des Reiches und

111A1424*“ Darunter Schatzwechsel und Schatzanweisungen, die die Reichs⸗ bank beleihen darf: R. 600 000,— Eigene Wertpapiere: 8 a) Anleihen und verzinsliche Schatzanweisungen des Reiches und der Händer 17776 .. 5 815 375,26 b) Sonstige verzinsliche Wertpapiere 666 557,25 Börsengängige Dividendenwerte .. 8 Sonstige Wertpapiere In der Gesamtsumme enthaltene Wertpapiere, die bank beleihen darf: R. 6 257 170,26 b

Kurzfällige Forderungen unzweifelhafter Bonität und Liquidität gegen

ꝑNẽNKK Davon sind täglich fällig (Nostroguthaben) K. 586 185,63

Schuldner: v4* b) Sonstige Schuldnnert. . .

In der Gesamtsumme enthalten: aa) gedeckt durch börsengängige Wertpapiere R. 174 695,14 bob) gedeckt durch sonstige Sicherheiten R. 1 581 719,89

ypotheken, Grund⸗ und Rentenschulden 111“

eteiligungen 131 Abs. 1 AII Nr. 6 des Aktiengesetzeek) . Davon sind Beteiligungen bei anderen Kreditinstituten R. —,—

Grundstücke und Gebäude: .

a) Dem eigenen Geschäftsbetrieb dienende . 173 400,— b) Sonstie,.. . s.. 71 200,—

Betriebs⸗ und Geschäftsausstattung . . .

Posten, die der Rechnungsabgrenzung dienen

In den Aktiven sind enthalten:

a) Forderungen an Konzernunternehmen R. “ℳ —,——

b) Forderungen an Mitglieder des Vorstandes, an Geschäftsführer und an andere im § 14 Abs. 1 und 3 KWG. genannte Personen Rℳ 80 015,10

6) Anlagen nach § 17 Abs. 1 des KWG. R. 150 468,60

d) Anlagen nach § 17 Abs. 2 des KWG. R. 265 522,30

101 300,—

. 9904 615,64 . 2 801 734,10

66

1“

v““ Passiva. Gläubiger:

Seitens der Kundschaft bei Dritten benutzte Krediite Sonstige im In⸗ und Ausland aufgenommene Gelder und Kredite (Nostroverpflichtungen) Einlagen deutscher Kreditinstitute. Sonstige Gläubiger.. . . Von der Summe e— d entfallen auf: 1. jederzeit fällige Gelder R. 5 142 944,27 2. feste Gelder und Gelder auf Kündigung K.ℳ 5 405 868,07 Von 2. werden durch Kündigung oder sind fällig: a) innerhalb 7 Tagen Rℳ 326 388,32 b) darüber hinaus bis zu 3 Monaten R. 1 381 052,29 c) darüber hinaus bis zu 12 Monaten R. 3 698 427,46 d) über 12 Monate hinaus R. 4 —,— 3 Spareinlagen: a) mit gesetzlicher Kündigungsfrist 1“X“ b) mit besonders vereinbarter Kündigungsfrist Hypotheken, Grund⸗ und Rentenschulden... Grund⸗ oder Stammkapital .... Rücklagen nach KWG. 5 11: a) Gesetzliche Rücklagen . . . . . . . . b) Sonstige Rücklagen nach KWG. ½ 11 . . Ruhegehaltsrücklage.... Rückstellung für Steuern. . Wertberichtigungsposten. . .. Reingewinn: Vortrag aus dem Vorjahr Gewinn 19422 Eigene Zieyungen im Umlauf R.ℳ —,— 8 Verbindlichkeiten aus Bürgschaften, Wechsel⸗ und Scheckbürgschaften sowie aus Gewährleistungsverträgen (5 131 Abs. 7 des Aktienges R.ℳ 249 802,67 8“ Eigene Indossamentsverbindlichkeiten:

. .10 548 812,34

1 615 445,64 184 927,26

1“““

2 * . * 685 . *

43 542,07

a) Aus weiterbegebenen Bankakzepten R. —,—J“ b) Aus eigenen Wechseln der Kunden an die Order der Bank K. —, c) Aus sonstigen Rediskontierungen R. 8634,20

In den Passiven sind enthalten: a) Verbindlichkeiten gegenüber Konzernunternehmungen l(einschl.

Indossamentsverbindlichkeiten) R. 4ℳ —,—

b) Gesamtverpflichtungen nach § 11 Abs. 1 KWG. Rℳ 12 396586,84 c) Gesamtverpflichtungen nach § 16 KWG. h. 10 596 213,94 lesamtes haftendes Eigenkapital nach § 11 Abs. 2 KWG. R.ℳ 1 160000,

47 401,60

das Stimmrecht ausüben wollen, müssen gemäß § 18 unserer Satzung ihre Aktien schließlich Samstag, den 15. Mai folgenden Hinterlegungs⸗

Wien,

einer unserer Niederlassungen, der Dresdner Bank, Berlin, einer von deren inländischen Nie

Reichsbank Wertpapiersammelbank oder

während der üblichen Geschäftsstunden hinterlegen und bis zur Beendigung der Hauptversammlung dort belassen.

lle der Hinterlegung bei der als Wert⸗

papiersammelbank oder einem deut⸗ schen Notar ist deren Bescheini ung

Montag, den 17. Mai 1943, bei Wien,

19 unserer Satzung ge⸗ währen je H. 100,— Nennbetrag der

Warnecke. Wol

——

49 168,60

die Neschs

3 706 349

20 922 30

3

8

8

Gewinn⸗ und Verlustrechnung

am 31. Dezember 1942.

bis ein⸗

I.,

spätestens I.,

Lehr. t.

R.

386 621 14 613

Soll. andlungsunkosten . . . . . . . teuern und ähnliche negehan 1

Zuweisung an: Ordentliche Rücklage

Ruhegehaltsrücklage

Abschreibungen: Auf Grundstücke..

Auf Einrichtungen.

Reingewinn: Vortrag aus dem Vorjahre .

Gewinn 1942 . . ..

chriften der Gesellschaft

Dresden⸗Wurzen, den 3. März 1943. Dresdner Revisions⸗ und

R.ℳ 40,— auf die Aktien R.ℳ 4,— auf die Aktien

46 10 % Kapitalertragsteuer und Zuschlag von heute ab an unseren Kassen eingelöst.

Der Aufsichtsrat unserer Gesellschaft besteht aus folgenden Herren: Adolf Busse, Fabrikbesitzer, Wurzen, Vorsitzer; Richard Schladebach, Bauer, Wurzen, stellv. Vor⸗ sitzer; Dipl.⸗Volkswirt August Wilhelm Kaniß, Fabrikbesitzer, Wurzen; Arthur Pfeil, 2 Bankdirektor und Präsident der Mitteldeutschen Börse, Leipzig; Emil Schlegel, Fabrikbesitzer, Wurzen.

Wurzen, 13. April 1943. Stöcke

[2040]. Bayerisches Brauhaus Pforzheim A.⸗G.

Bilanz zum 30. September 1942.

188— 8 Haben. ““ Vortrag aus 19l1l . . . . Zinsen, Gebühren, Provisionen und sonstige

Nach dem abschließenden Ergebnis unserer pflichtmäßigen Prüfung auf Grund der Bücher und der klärungen und Nachweise entsprechen die Buchführung, der Jahresabschluß und der Geschäftsbericht, soweit er den Jahresabschluß erläutert, den gesetzlichen Vorschriften.

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft. Ft Dr. Glier, Wirtschaftsprüfer. ö1 Der Gewinnanteilschein Nr. 53 für das Jahr 1912 wird mit

Wurzener Bank.

R. 198 351 61 906

. 10 000,— 6 250,— [500,—

7 102,30 725,52

43 542,07

16 250 8 702 30

50 987 99

336 198 03

7 445 92 328 752/11

336 198 ,03

Erträge 8

sowie der vom Vorstand erteilten Auf⸗

Treuhand⸗G. m. b. H. über R.ℳ 1000,—0, über R. 100,—

l.

——

466

0 539 68

244 600 15 633

8

1 800 372,90 26 000 1 000 000,

160 000

51 250 28 312/80 89 158/71 50 987,99

9. Andere Bankguthaben

Löhne und Gehälter Soziale Abgaben . . . . . . Freiwillige soziale Leistungen Abschreibungen auf Anlagen . Zuweisung andere Rücklagen Zinsensaldo o11“” Steuern vom Einkommen, vom Ertrag und vom Vermögen Sonstige Steuern und Abgaben

Vermögen. I. Anlagevermögen: 1. Bebaute Grundstücke mit: a) Geschäfts⸗ und Wohngebäuden Abgang

Abschreibuungn...

6 200,—

Abschreibung.. 30 000,—

Abschreibung NF.

894 900,— 878 300,—

b) Fabrikgebäudvden.. 336 200,—

16 600,—

20 300,—

36 200,—

Abschreibeig ..

3. Betriebs⸗ und Geschäftsinventar . Zugangg.

2

Abschreibung

2. Maschinen und maschinelle Anlagen 33 100,— 217 500,—

57885,70

33 100,— 31 986,4

51 886,40

II. Umlaufvermögen: .Roh⸗, Hilfs⸗ und Betriebsstoffe . Halbfertige und fertige Erzeugnisse Weitha 64* . Hypotheken⸗ und Grundschuldforder . Darlehen

. Forderungen auf Grund von Waren und Leistungen .Kassenbestand einschl. von Reichsban scheckguthaben 1“ Bürgschaften 14 638,97 GSc zalben.. . Grundkapital . . . . .Rücklagen: a) Gesetzliche Rücklage.

9

c) Andere Rücklagen Wertberichtigungsposten: Delkredere. Rückstellung für ungewisse Schulden

„Verbindlichkeiten: 1. Auf Brauerei⸗ und Wirtschaftsanwe Gesellschaft lastende Hypotheken 2. Anzahlungen von Kunden .

rungen und Leistungen. 4. Noch nicht fällige Steuern 5. Sonstige Verbindlichkeiten ..

. Gewinn: Gewinnvortrag 1940/41 Gewinn 1941/42 ..

VIII. Bürgschaften 14 638,97

. Von der Gesellschaft geleiste e Anzahlungen 1

b) Rücklage für Ersatzbeschaffung . .. 40 000—

3. Verbindlichkeiten auf Grund von Warenliefe⸗

Posten, die der Rechnungsabgrenzung dienen..

1 ““ Gewinn⸗ und Verlustrechnung

23 173 95 19 464 ,35 156 937 ,50 133 319 24 20 593 69 5 050,—

ungen.. lieferungen 1“”“ S k und Post⸗ 11“ 8 118 /03

92 582,09]% 526 245,44

1683 245,44

Freiburger Wohnungsbau A. G. „Freiwag“, Freiburg im Breisgau. Wir laden hierdurch unsere Aktionäre u der am Samstag, den 22. Mai 943, vormittags 11 Uhr, stattfin⸗ denden ordentlichen Hauptversamm⸗ lung unserer Gesellschaft in der Han⸗ delskammer Freiburg im Breisgau, Wilhelmstr. 26, ein. [2966] Tagesordnung: 1. Bericht des Vorstandes über das abgelaufene 13. Geschäftsjahr. .Beschlußfassung über die 8, 2 gung der Bilanz und Verlust⸗ rechnung. 3. Entlastung des Vorstandes und Aufsichtsrates. 4. Wahl des Wirtschaftsprüfers. 5. Verschiedenes. Bilanz nebst Gewinn⸗ und Verlust⸗ S liegen ab 20. April 1943 im Büro der Gesellschaft zur Einsicht⸗ nahme auf. ur Vermeidung etwaiger Beanstan⸗ dungen des Notars wegen der berech⸗ tigten Teilnahme an der Hauptver⸗ sammlung bitten wir die Aktionäre, nach § 2 des Gesellschaftsvertrages ihre Aktien spätestens am zweiten Werk⸗ tage vor der anberaumten Haupt⸗ versammlung bei der Oeffentlichen Sparkasse (städt. Sparkasse) Frei⸗ burg i. Brsg. zu hinterlegen oder bei der Hauptversammlung mitzubringen. Freiburg im Breisgau, 17. 4. 1943. Der Vorsitzer des Aufsichtsrates: G. Olbricht.

Hanf⸗, Jute⸗ und Textilit⸗Industrie Aktiengesellsschaft, Wien.

Am Montag, den 17. Mai 1943,

um 12 Uhr findet im Sitzungssaale

der Creditanstalt⸗Bankverein, Wien, I.,

Schottengasse 6, die 72. ordentliche

Hauptversammlung unserer Aktio⸗

näre statt. eb; Tagesordnung: 1. Vorlage des Geschäftsberichtes und Rechnungsabschlusses für 1942. .‚Beschlußfassung über die Vertei⸗ lung des Reingewinnes. 8 Beschlußfassung über die Ent⸗ lastung des Vorstandes und Auf⸗ sichtsrates. . Wahlen in den Aufsichtsrat. 5. Wahl der Abschlußprüfer für das Geschäftsjahr 1943. Zur Teilnahme an der Hauptver⸗ sammlung sind diejenigen Aktionäre

berechtigt die spätestens am 13. Mai

1943 ihre Aktien bei der Credit⸗ anstalt⸗Bankverein, bei der Deut⸗ schen Reichsbank Wertpapier⸗ sammelbank oder bei einem deut⸗ schen Notar hinterlegt haben und sie bis zur Beendigung der Hauptver⸗ sammlung dort belassen. Der Hinter⸗ legungsschein ist spätestens am Tage nach Ablauf der Hinterlegungsfrist bei der Gesellschaft einzureichen. Der Hinterlegung bei einer Himtersegungt. stelle wird dadurch genügt, daß die Aktien mit Zustimmung der Hinter⸗ legungsstelle für sie bei einem Kredit⸗ institut bis zur Beendigung der Haupt⸗ versammlung gesperrt werden. ien, den 16. April 1943. 8 Der Vorstand.

1 000 000 100 000

174 400,—

60 000— 55 000

34 000,—

1

sen der Ge⸗ 243 552 23 914 35

57 768,62 885 72 653 30 18 4 343,50% 379 222 5 303

8 745 ,63

564 16 9 309

1 683 245

Lasten.

Beiträge an Berufsvertretungen... Gewinnvortrag 1940/41 . Gewinn 1941/42. . .

Gewinnvortrag 1940/41 . . . Ausweispflichtiger Rohüberschuß

Außerordentliche Erträge ... Pforzheim, im Januar 1943. Der Vorstand. Otto Ruppa

Weihenstephan, den 8. Februar 1943.

[13 802 296 31

Handelskammer, Pforzh ve Karl

im Felde. 8

Landesbuchstelle für Brauerei Weihenstephan G. m. b. H. Wirtschaftsprüfungsgesellschaft.

Prof. Dr. Ecker, Wirtschaftsprüfer.

Der Aufsichtsrat besteht aus den Herren: Dr. Hans Ruppaner, Brauereibesitzer,

Konstanz, Vorsitzer; Dr. jur. Hermann Steinmetz, Vorstandsmitglied der Badischen

Bank, Karlsruhe, stellvertr. Vorsitzer; Arthur Barth, Präside

Ruppaner Brauereibesitzer

7 679 12 17 643 63

34 000

173 130 484 913 3 745/63 564 16

1 817

ner, Vorsitzer. Willi Fincke.

Nach dem abschließenden Ergebnis unserer pflichtmäßigen Prüfung auf Grund der Bücher und der Schriften der Gesellschaft sowie der vom Vorstand erteilten Aufklär⸗ rungen und Nachweise entsprechen die Buchführung, der Jahresabschluß und der Ge⸗ schäftsbericht, soweit er den Jahresabschluß erläutert, den gesetzlichen Vorschriften.

Dippert, Prokurist.

as Gelchäfts jahr 1941/42.

127 873 11 25 322 75 I 141 486 40 307 93

658 043 89 75

9 309 79 998 661 62 wigshafen a. Rh.,

8 745 63 946 733 25 43 182 74

998 661 62

ut der Industrie⸗ und

Josef Hoffmann & Söhne Aktien⸗

gesellschaft, Ludwigshafen a. Rhein.

Wir laden die Aktionäre unserer Ge⸗

1,b zu der am Freitag, den

14. Mai 1943, 16 Uhr, in den

Geschäftsräumen unserer Gesellschaft in

Ludwigshafen a. Rh., Bismarckstraße

Nr. 69, stattfindenden 21. ordentlichen

Hauptversammlung ein.

is Tagesordnung:

1. Vorlage des Geschäftsberichtes zum 81. 18. 1942 nebst Bericht des Aufsichtsnates. 1 2. Beschluß über die Gewinnver⸗

wendung. 1 3. Beschluß über i e. des Vor⸗

standes und des Aufsichtsrates.

4. Beschlußfassung über die Er⸗ öhung des Grundkapitals bis zur öhe von Hℳ 330 000,— durch

Ausgabe von Stammaktien. Ge⸗

sonderte Abstimmung der Vorzugs⸗ und Stammaktionäre.

5. Ermächtigung des Aufsichtsrates

ur Satzungsänderung entsprechend 85 Kapitaferhöhung.

6. Neuwahl des Aufsichtsrates.

7. Wehl des Abschlußprüfers für das

laufende Geschäftsjahr.

Die Aktionäre, die an der Hauptver⸗ ammlung teilnehmen wollen, haben ihre Aktien spätestens drei Werktage vor der Versammlung bei einem Notar oder 8 der nachfolgenden Stellen zu hinterlegen:

Baner. rarsvank, Filiale Lud⸗

Bayer. Hypotheken⸗ u. Wechsel⸗ bank, Filiale Ludwigshafen, Deutsche Bank, Filiale Ludwigs⸗

hafen oder Mannheim, Gesellschaftskasse Ludwigshafen a. Rh.

Der Vorstand. m 8 4 Franz Hoffmann.. Dipl.⸗Ing. Friedr. Hoffmann.

wortlich für den Amilichen und Nichtamt⸗

Faranwar 10, an. igenteil und für den Berlag: Präfident Dr. 8 l lange in Potsdam

verantwortlich für den Wirtschaftsteil und den übrigen redaktionellen Teil RNubdolf Lanvsch in Berlin &W 21

Drud der Preußischen Verlags⸗ und Druckeret

GmbH., Berlin

Drei Beilagen Lesalieblis einer Zentralhangeleregastervenlaoe,, i

8

Konstanz, zur Zeit

der gekurzten Augabe fallt die Zentral⸗ handelsreaisterbeilage fort. 8

Personen, die im Sinne der Bestimmungen über die Selbst⸗ versorger mit Fleisch und Fett (Hausschlachtungen) zu den 9

oder berufliche Gegenleistung (z. B. Dienste).

Ludwigshafen a. Rh.. 19. 4. 1913.

ohne Zentralhandelsregister

Frens sche Staatsanze sesr in Gesetzen und R.

Verk u“ bezelchnet worden ist, bezieht

Sefnaseens VBollausgabe

2 veöegees für Selbstabholer bei der Anzeigenstelle monatlich

monatlich 2,— . zuzüglich Zu tellgebühr, a

monatlich 1,60 ℛ. £. aeAzubengedud nehmen Bestellungen an, in Selbstabholer die Anzeigenstelle SW 68, Wilhelmstr. 32.

Erscheint an jedem Wochentag abends in einer Vollausgab Lece se. Soweit der Pentf 8. N.8e a.s622⸗ SEsesr eds zraee e vurch die Post monatlich 2,8 A.. aüaben

holer bei der An

rlin für

Fernsprech⸗Sammel⸗Nr.: 19 33 33

Einzelne Nummern kosten 30 K, einzelne Beilagen 10 9. Einzelnummern werde

nur ge n 8 ve oder vorherige Einsendung des . einschließlich das

S8.SE 3n dn 8 1-J . ““ 8 bene Petit⸗Zeile 1,10 ber Ausga no Zentralhandeloregisterbei . 1 b geEit Ferreker rccee

.— A Au- öeenee nimmt an die Anzeigenstelle Berlin 3 788, Wilhelmstraße 28.

einzusenden, insbe sondere ist darin Fettbruck (einmal unterstrichen) 88* * Rande) hervorgehoben werden sollen.

22₰ vor dem Einrückungstermin bei der eingegangen sein.

espaltenen 55 mm

hen. Pre gpapeeis für den Raum einer fün t, einer dreigespaltenen 92 mm beaee Petit⸗Zeile

he sind auf einseitig eschriebenem Papier völlig bruckvoisf

anzugeben, welche Worte etwa perrdruck (besonderer 11, Anzeigen müssen 3 Tage

Ve erlin, Donnerstag, den 22. April, abends

Reichsbankgirokonto Berlin, Konto Nr. 1/1913

Inhalt des amtlichen Teiles

1.“ Deutsches Reich. 8. 8 Verordnung über die Genehmigungspflicht beim Ein⸗ und „Verkauf von Ferkeln, Läufern und Schafen. Bekanntmachung über die Finanzabteilung beim Evangelischen Konsistorium in Königsberg (Pr.).

Bekanntmachungen der Geheimen Staatspolizei Berlin und Regensburg über die Einziehung von Vermögenswerten für das Reich.

Anordnung Nr. 120 des Bevollmächtigten für die Maschinen⸗ produktion als-Reichsstelle Maschinenbau über das Felan. 13“3“” hen. 221n— nd luftbereiften Ackerwagen und Ersatzteilen in Handwerksbetri 8 ö“ satz n Handwerksbetrieben. Vom

Bekanntmachung

über die Ausgabe des Reich Teil II, Nr. 16. 1u“

Der nichtamtliche Teil enthält: Stand der schwebenden Schuld des Reichs, Betrag der

ausstehenden Steuergutscheine und Betriebsanlagegut⸗ haben und Warenbeschaffungsguthaben⸗ 9

Amtliches 8 Deutsches Reich

Verordnung Genehmigungspflicht beim Ein⸗ und Verkauf von Ferrkeln, Läufern und Schafen (1) Nach den geltenden Bewirtschaftungsbestimmungen ist

jede Schlachtung von Tieren, die der Lfnagabest tung unterliegen, genehmigungspflichtig. Diese Bestimmung

gilt auch für Jungtiere aller 2 1 8. 1 4 ans nchrfür 2 gtiere aller Art (Ferkel, Läufer, Schaflämmer

(2) Zur Sicherun Schweinen werden 92

Betrifft

eines ausreichenden Nachwuchses von bewirtschaftenden Stellen hiermit an⸗ v e für und Läufer nur zwingenden nahmefällen (z. Notschlachtun Schlachtung kranker Tiere) 8 1u1““

(1) Nichtlandwirtschaftliche Tierhalter bedürfen für den Ein⸗ kauf von Ferkeln und 1e sowie von Schafen, Hammeln und Lämmern einer Ein aufsgenehmigung des zuständigen Ernährungsamtes. Die Einkaufsgenehmigung ist für Schweine nur bis zu einem Lebendgewicht von 50 kg zu erteilen.

(2) Die Erteilung der Einkaufsgenehmigung ist grundsätzlich davon abhängig zu machen, daß der nhragstrsker den Nosaüdch der eigenen und ausreichenden Futtergrundlage erbringt.

(3) Soll das Tier zum Zwecke der Hausschlachtung eingestellt werden, so ist die Einkaufsgenehmigung nur zu der Antragsteller nachweist, daß er im Hausschlachtungsjahr 1941/42 für die entsprechende Anzahl von Schweinen oder Schafen Hausschlachtungsgenehmigungen erhalten hat. Die Er⸗ nährungsämter werden ermächtigt, Ausnahmen von dieser Be⸗ stimmung zuzulassen, wenn die eigene und ausreichende Futter⸗ grundlage gewährleistet ist.

Die Ernährungsämter können ferner Ausnahmen hinsicht⸗ lich der Futtergrundlage in den Fällen machen, in denen der⸗ artige Ausnahmen nach den Bestimmungen über die Geneh⸗ migung von Hausschlachtungen zulässig sind (Beraarbeiter unter Tage, Arbeitersiedler usw.).

9) Nichtlandwirtschaftliche Tierhalter sind solche Personen, die nicht ständig hauptberuflich in der Landwirtschaft tätig sind. Als nichtlandwirtschaftliche Tierhalter gelten insbesondere alle

Selbstversorgergruppen B und C zählen.

Der Verkauf von Ferkeln und Läufern sowie von Schafen, Hammeln und Lämmern an nichtlandwirtschaftliche Tierhalter ist verboten, sofern nicht die unter II vorgesehene Genehmi⸗ gung vorgelegt wird. Dem Verkauf stehen gleich der Tausch sowie jede sonstige Ueberlassung von Ferkeln und Läufern sowie von Schafen, Hammeln und Lämmern gegen eine gewerbliche

IV

ah. Einkaufsgenehmigung und ⸗bestätigung ist sowohl vom käufer als auch vom Verkäufer oder deren Beauftragten eigen⸗ ändig zu .e,d v. Die Einkaufsgenehmigung verbleibt n den Händen des Verkäufers, während die Einkaufsbestäti⸗ bung vom Käufer innerhalb von 1 Monat an das zuständige rnährungsamt zurückzugeben ist. Wenn die Einkchufsgench nigung nicht ausgenutzt worden ist, ist sie gleichfalls vom Einkaufsberechtigten an das Ernährungsamt zurückzugeben.

Betriebe, die zum Handel mit Ferkeln und Läufern oder mit

owie gewerbliche Schlachtbetriebe bedürfen zum Einkau Benie,g und Läufern sowie von Schrfen 1 Cnch,vser stnchmigung. Die Hauptvereinigung der Deutschen Viehwirt⸗ schaft wird ermächtigt, den Ein⸗ und Verkauf von Ferkeln und Läufern bis zu 50 kg Lebendgewicht und von

diese Betriebe besonders zu rege

Schafen durch

In. 8 8 ““ 2, Für den Einkauf von Schweinen über 50 kg Lebend⸗ gewiche gelten die Vorschriften des nachstehenden § 8 der An⸗ ordnung Nr. 1/43 der Hauptvereinigung der Deutschen Vieh⸗ wirtschaft betr. Schlachtviehmarktordnung für das Jahr 1943. 806; 25. (1) Der Eintauf von Schweinen über 50 kg 1““ der Zuchtschweine außerhalb er Schlachtviehmärkte und Verteilungsst stattet, wenn der Käufer 1b ist 5 a) im Besitz eines Schlußscheinbuches oder b) im Besitz einer schriftlichen Einkaufsgenehmigung der für den Käufer zuständigen Kreisbauernschaft ist. b Der Verkäufer ist verpflichtet, sich vor dem Verkauf den chlußschein oder die Einkaufsgenehmigun vorlegen zu lassen und hat diese beim Verkauf zu unterschreiben. ech 19 vr Lüe⸗ d dürfen also nur Schweine mit einem Lebendgewicht bis 50 er⸗ 2 eeeen 8 ht bis 50 kg ver⸗ und ge (2) Dementsprechend tritt an Stelle des in meinem Erlaß vom 10. Februar 1942 II B 6-732 betr. Einkauf von Schlachtschweinen abgedruckten § 25 der Anordnung Nr. 1,42 betr. Schlachtviehmarktordnung für das Jahr 1942 der vor⸗ stehende Wortlaut des § 25 der Anordnung Nr. 1/43 der deheh seca der Deutschen Viehwirtschaft. In An⸗ gleichung an diese ilt daher an Stelle des in den Abschnitten I bis III des Erlasses vom 10. Februar 1942 II B 6-732 angegebenen Gewichtes von 60 kg das von 50 kg. Der Erlaß vom 10. Februar 1942 ist in

der nunmehr gel⸗ tenden Fassung als Anlage II beigefügt. .“ 188

„(1) Soweit nichtlandwirtschaftliche Tierhalter Ferkel und Läufer sowie Schafe, Hammel und ben g dem Inkrafttreten dieses Erlasses eingestellt haben, sind sie ver⸗ pflichtet, dies unverzüglich dem zuständigen Ernährungsamt anzuzeigen, sofern die Tiere noch in ihrem Besitz sind. Die Meldepflicht erstreckt sich auf alle vor dem Inkrafttreten dieses Erlasses eingestellten Schweine oder Schafe ohne Rücksicht auf den Verwendungszweck (Hausschlachtung, Wiederverkauf, Milchgewinnung usw.). Diejenigen nichtlandwirtschaftlichen Selbstversorger, die als Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe zur Gruppe B zählen, sind von der Meldepflicht befreit.

(2) Vom 15. Mai 1943 ab dürfen durch die Ernährungs⸗ ämter (Kartenausgabestellen) Hausschlachtungen der Selbstver⸗ sorger der Gruppen B und C nur noch genehmigt werden, wenn eine Einkaufsgenehmigung erteilt oder die Einstellung des Schweines oder Schafes zur Mast gemäß Absatz 1 ange⸗ zeigt worden ist. VIII (1) Die Landesernährungsämter Abt. A können mit meiner Zustimmung den Einkauf von Ferkeln und Läufern sowie von Schafen, Hammeln und Lämmern durch landwirt⸗ schaftliche Tierhalter sowie den Verkauf an diese ebenfalls von bestimmten Voraussetzungen abhängig machen. Entsprechende Anträge sind durch die Hand des Neichsbauernfühters vor⸗ zulegen.

9) Die Landesernährungsämter Abt. A werden er⸗ mächtigt, Ausführungsbestimmungen über die Anerkennung der eigenen und ausreichenden Futtergrundlage zu erlassen. Zu den selbst erzeugten Futtermitteln sind auch entsprechend den Hausschlachtungsbestimmungen die gesammelten Abfälle sowie als Entgelt für geleistete landwirtschaftliche Arbeit be⸗ zogene Futtermittel zu zählen.

Zuwiderhandlungen gegen die Vorschriften dieses Erlasses werden nach den geltenden Bestimmungen bestraft. (1) Ein Muster für die Einkaufsgenehmigung und ⸗bestäti⸗ gung wird nachfolgend abgedruckt (Anlage I). (2) Die Ernährungsämter haben durch Bekanntmachung in den amtlichen Verfügungsblättern und auf sonstige geeignete Weise dafür zu sorgen, daß die neuen Bestimmungen über den Ein⸗ und Verkauf von Ferkeln und Läufern sowie von Schafen (Schafe, Hammel, Lämmer) möglichst umgehend allgemein be⸗ kannt werden.

(3) Die Bestimmungen dieses Erlasses treten mit sofortiger Wirkung in Kraft. ““ Berlin Ws, den 7. April 1943.

Der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft.

Schafen zugelassen sin

8 * 8

(Viehhandelsbetriebe, Genossenschaften),

Postscheckkontv: Berlin 418 21

Muster (Höchstformat Din A 6)

Nr... ...... der Liste

Dieses Stück bleibt beim Berkäufer Eiinlaufsgenehmigung für

Schwein(e)

w. Schaf(e) (Schafe, Hammel, Lämmer) (Gültig 1 Monat)

ist .. Schweinle) (bis zu einem Gewicht von 50 kg je Stüch

v . Schaf(e) (Schafe, Hammel, Lämmer) zu erwerben.

(Unterschrift des Käufers) .

(Höchstformat Din A 6)

... Schwein(e) im Gewicht von .... zum Preise von R.A, . Schafle) im Gewicht von

zum Preise von....

(Unterschrift des Käufers) (ünterschrift des Verkäufers Dieses Stück ist vom Käufer an das Ernährungsamt in

innerhalb eines Monats zurüctzugeben.

8 8 111““ Erlaß

s8 Reichsministers für Ernährung und Landwirtschaft vom

10. Februar 1942 IIB 6 - 732 in der 5. vom 7. April 1943

Betrifft: Einkauf von Schlachtschweinen 8

Die erfolgreiche Bekämpfung der Schwarzschlachtungen und die Einhaltung der den E Ver⸗ pflichtung, die für die Hausschlachtung bestimmten Schweine grundsätzlich drei Monate selbst zu halten und zu mästen machen eine verstärkte Kontrolle des Ein⸗ und Verkaufs vo Schlachtschweinen notwendig. Die Hauptvereinigung de Deutschen Viehwirtschaft hat daher mit meiner Genehmigung im § 25 der Anordnung Nr. 1/43 11 iee 1943 vom 18. 12. 19422 RNVBl S. 551 über den Ein⸗ und Verkauf von S folgendes bestimmt: fSen Eö“ 11

von Schweinen über 50 kg

1“

(1) Der Einkauf

märkte und Verteilungsstellen Käufer a) im Besitz eines Schlußscheinbuches oder

ist nur gestattet, wenn der

für den Käufer zuständigen Kreisbauernschaft ist. Der Verkäufer ist verpflichtet, sich vor dem Verkauf den Schlußschein oder die Einkaufsgenehmigung vorlegen zu lassen und hat diese beim Verkauf zu unterschreiben. (2) Als Futter⸗ und Nutzschweine dürfen also nur Schweine mit einem Lebendgewicht bis 50 kg ver⸗ Zur Durchführung dieser Bestimmung weise i gendes hin: : bb I.

ten sind alle Schweine mit einem höheren Lebendgewi als 50 kg anzusehen. Schweine, die als Zuchtschweine gelten. Futter⸗ und Nutzschweine sind weine mit einem Lebend⸗ gewicht bis zu 50 kg. .“ 8 uchtschweine im Sinne dieser Vorschriften sind nur Sauen, die in einem Herdbuch ein oder nachweislich von eingetragenen Herdbuchtieren stammen un

Mit der Führung der Geschäfte be⸗ egs Back Geschäftszeichen: II A 12 -1200.

1“ 8

als solche gekennzeichnet sind.

betr. Schlachtviehmarkt⸗

1 Lebendgewi mit Ausnahme der Zuchtschweine außerhalb der Schla 88es

b) im Besitz einer schriftlichen Einkaufsgenehmigung der

Als Schlachtschweine auch im Sinne der Preisvorschrif⸗

Ausgenommen davon sind nur solche G

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