1943 / 106 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 10 May 1943 18:00:01 GMT) scan diff

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Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 106 vom 10. Mai 1943. S. 2

Fachuntergruppe Bestandteilindustrie 8 1. Möbelfüße, Stuhllehnen, ⸗sitze und ⸗zargen, .Treppenpfosten, ⸗zargen und ⸗stäbe.

achuntergruppe industrie .Draht⸗, Kabel⸗, Textil⸗ und Filzspulen, 8

Holzspulen⸗, Stiel⸗ und Rundstab⸗

2. Kabel⸗ und Drahtseiltrommeln, . 3. Nähfadenrollen, 4 .Stiele und Rundstäbe für Besen, Pinsel, landwirt⸗ schaftl. Geräte, für Verdunklungszwecke und gewerb⸗ licchen Bedarf aller Art, 8. Werkzeugstiele und Hefte aller Art. Fachuntergruppe Leisten⸗, Rahmen⸗, Cbiso duriaa; Recohleisten. 6 . Fachuntergruppe Bürstenindustrie 3. Bürstenhölzer *). Fachuntergruppe Pinsel⸗

1. Pinsel *), 8

2. Holzwerkzeuge.

B. Aus dem holzverarbeitenden Handwerk:

1. Bürsten, Besen, Pinsel, Körbe, soweit Herstellungs⸗ anweisungen vorliegen,

2. alle übrigen Erzeugnisse, die in der Industrie her⸗ gestellt werden dürfen, jedoch ohne Beschränkung auf die Mengen, für die Herstellungsanweisungen vor⸗

C. Aus anderen Verarbeitergruppen:

Schilder⸗

Allle für die hber

holzverarbeitende Handwerk zugelassenen Waren so⸗ wie alle Erzeugnisse, die zur Aufrechterhaltung der eigenen Fertigung benötigt werden.

D. Wehrmachtbedarf:

Alle für Industrie und Handwerk gemäß A, B und C zugelassenen Waren, d. h. die mit *) bezeich⸗ neten Waren nur, soweit hierfür Herstellungsanwei⸗ sungen vorliegen. Ferner alle Erzeugnisse, für deren

Herstellung vom Hauptausschuß Wehrmacht⸗ und allgemeines Gerät beim Reichsminister für Bewaff⸗

nung und Munition Herstellungsanweisungen erteilt bzw. Richtlinien aufgestellt sind.

UMnter das Verbot des § 1 Abs. 2 der Anordnung VI/43 fällt mit Wirkung vom 10. Juni 1943 die Verwendung zugelassener

Erzeugnisse zur Herstellung verbotener Waren.

Für die Erteilung von Nnagameenezagungen gemäß

2 Abs. 1 der Anordnung VI/43 sind zuständig:

1. Im Bereich der holzverarbeitenden Industrie

a) die Fachuntergruppe Serienmöbelindustrie als Bewirt⸗ schaftungsstelle des Reichsbeauftragten für Glas, Keramik und Holzverarbeitung, Berlin SW 11, aarlandstr. 101/103, ie Fachuntergruppe Bürstenindustrie als Bewirt⸗ schaftungsstelle des Reichsbeauftragten für Glas, Keramik und Holzverarbeitung, Freiburg i. Br., Luisenstr. 4, die Fachabteilung Pinselindustrie als Bewirtschaf⸗ tungsstelle des Reichsbeauftragten für Glas, Keramik und Holzverarbeitung, Stuttgart, Schloßstr. 14,

d) die Fachgruppe Korkindustrie als Bewirtschaftungs⸗ stelle des Reichsbeauftragten für Glas, Keramik und Holzverarbeitung, Mannheim, M 3. 3,

e) die Fachgruppe Schnitz⸗ und Formerstoffe verarbei⸗ tende Industrien als Bewirtschaftungsstelle des Reichsbeauftragten für Glas, Keramik und Holzver⸗ arbeitung, Berlin SW 68, Zimmerstr. 3—4,

†) die Wirtschaftsgruppe Holzverarbeitende Industrie als Bewirtschaftungsstelle des Reichsbeauftragten für Glas, Keramik und Holzverarbeitung, Berlin SW 11, Saarlandstr. 101 103, für die Gebiete, für welche besondere Bewirtschaftungsstellen im Bereich der holz⸗ verarbeitenden Industrie nicht bestehen.

2. Im Bereich des holzverarbeitenden Handwerks 2) der Reichsinnungsverband des Tischlerhandwerks als Bexwirtschaftungsstelle des Reichsbeauftragten für Gllas, Keramik und Holzverarbeitung, BerlinC 2, Wallstr. 76—79,

b.) der Reichsinnungsverband des Böttcher⸗ und Küfer⸗ handwerks als Bewirtschaftungsstelle des Reichs⸗ beauftragten für Glas, Keramik und Holzverarbei⸗

1 tung, Berlin SW 68, Markgrafenstr. 81,

Ho) der Reichsinnungsverband des Bürsten⸗ und Pinsel⸗

macher⸗Handwerks als Bewirtschaftungsstelle des

4* Reichsbeauftragten für Glas, Keramik und Holzver⸗ arbeitung, Berlin NW 7, Friedrichstr. 93,

d) die Reichsgruppe Handwerk als Bewirtschaftungs⸗ stelle des Reichsbeauftragten für Glas, Keramik und Holzverarbeitung, Berlin NW 7, Neustädtische Kirch⸗ straße 4—5, für die Gebiete, für welche besondere Bewirtschaftungsstellen im Bereich des holzverarbei⸗ tenden Handwerks nicht bestehen,

jeweils für ihre Mitglieder.

3. Für alle übrigen Betriebe die Reichsgruppe Industrie

8 die Reichsgruppe Handwerk, jeweils für ihre Mit⸗

glieder. .“

Der Reichsbeauftragte für Glas, Keramik und Holzverarbeitung. . Dr. Hoffmann. *) soweit Herstellungsanweisungen hierfür vorlieg

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Bekanntmachung Die am 7. Mai 1943 ausgegebene Nummer 46 des Reichs⸗ gesetzblatts, Teil I, enthält:

„Verordnung über Vermögensschäden aus dem Volkstumskampf im Westen. Vom 30. April 1943.

.

ndustrie und das

Verordnung über die Einführung reichsrechtlicher Eisenbahn⸗

vorschriften im NAiags. Sudetenland. Vom 30. April 1943.

verordnung zur Durchführung der Verordnung über die Reichs⸗ veeebungsbvnbhtsar⸗ und die Vereinheitlichung der Wirtschafts⸗ verwaltung. Vom 4. Mai 1943.

Viehseuchenpolizeiliche Anordnung über die Bekämpfung des seuchenhaften Verkalbens (Banginfektion des Rindes). Vom 21. April 1943.

Umfang: ½ Bogen. Verkaufspreis: 0,15 R ℳ. Postbeförderungs⸗ ehühren: 0,08 H.ℳ für ein Stück bei Voreinsendung auf wnses Postseheckionto: Berlin 962 00. I ü

Berlin NW 40, den 8. Mai 1943. 1“ Reichsverlagsamt. J. V.: Stern.

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Preußen L1“

Bekanntmachug Die heute ausgegebene Nummer 5 der Preußischen Gesetz⸗ sammlung enthält unter

Nr. 14 581. Sechsunddreißigste Verordnung über Wohnsiedlungs⸗ gebiete. Vom 22. April 1943.

Umfang: 1 Bogen. Verkaufspreis: —,20 H.ℳ zuzüglich einer Versandgebühr von 3 Rpf. Zu beziehen durch: R. v. Decker’s Ver⸗ lag (G. Schenck), Berlin W 15, Lietzenburger Straße 31, und durch den Buchhandel. 8

Berlin, den 10. Mai 1943. 1

Geschäftsstelle der Preußischen Gesetzsammlung.

Deutsches Reich

Der Königlich Bulgarische Gesandte in Berlin, Herr Slavtscho Sagorof fe ist nach Berlin zurückgekehrt und hat die Leitung der Gesandtschaft wieder übernommen.

Der Gesandte des Unabhängigen Staates Kroatien in Berlin ist zum Außenminister des Unabhängigen Staates Kroatien ernannt worden. Bis auf weiteres werden die Geschäfte der Gesandtschaft von Herrn Gesandtschaftsrat Dr. Stephan Baron Bogat geführt.

Nummer 12/13 des Reichsarbeitsblatts vom 5. Mai 1943 hat folgenden Inhalt: Teil I. Der Reichsarbeitsminister. All⸗ gemeines und Gemeinsames. Gesetze, Verordnungen, Erlasse: Betr. Fernschreibverbindung. Städtebau und Baupolizei. Gesetze, Verordnungen, Erlaffe: Vierte Bekanntmachung zur Ver⸗ ordnung über Grundstückseinrichtungen vom 27. Januar 1942 (RGBl. I S. 53). Vom 17. April 1943. Fünfte Bekannt⸗ machung zur Verordnung über Grundstückseinrichtungsgegenstände vom 27. Januar 1942 (RGBl. I S. 53). Vom 17. pril 1943. Sechste Bekanntmachung zur Verordnung über Grundstücksein⸗ richtungsgegenstände vom 27. Januar 1942 (RGBl. I S. 53).

Vom 28. April 1943. Betr.: Entfernung der Latten⸗ und Bretterverschläge; hier: Verwertung des anfallenden Materials. Betr.: Richtlinien für die brung von Bauarbeiten zur Beseitigung von Fliegerschäden. Betr. Prüfzeugnisse. Betr.: Genehmigungspflicht nach dem Wohnsiedlungsgesetz und Ein⸗ schränkung des Verkehrs mit landwirtschaftlichen Grundstücken im Kriege. Betr.: Verbesserung von LS⸗Räumen. Betr.: Be⸗ stimmungen für den Bau von Deckungsgräben Fassung März 1943 —. Betr.: Baumaßnahmen der NSDAP., ihrer Gliede⸗ rungen und angeschlossenen Verbände. Soziale Fürsorge und Wohlfahrtspflege. Gesetze, Verordnungen, Erlasse: Betr.: Ge⸗ währung des Taschengeldes bei Anstaltsfürsorge neben dem Reichszuschuß für Kleinrentner. Der Generalbevollmächtigte für den Arbeitseinsatz. Allgemeines und Gemeinsames. Gesetze, Verordnungen, Erlasse: Auflösung des Arbeitsamts Bad Mer⸗ eentheim und Neuabgrenzung von Arbeitsämtern in Württem⸗ 89 und Baden. Errichtung des Landesarbeitsamts und der Reichstreuhänderdienststelle Baden. Errichtung des Landes⸗ arbeitsamts und der Reichstreuhänderdienststelle Moselland. Arbeitseinsatz und Arbeitseinsatzhilfe. Gesetze, Verordnungen, Erlasse: Arbeitseinsatz in der Binnenschiffahrt. Arbeiter⸗ fat hrbarge zum Besuch der wegen Luftgefährdung umquartier⸗ ten Angehörigen. Lohnüberweisung rumänischer Arbeiter. Betr.: Pakete an serbische Arbeiter in Deutschland. Unerlaubte Ausstellung von Urlaubsscheinen für ausländische Arbeiter. Ausländische Betreuer bei der Deutschen Arbeitsfront; hier: Schriftverkehr. Beurlaubung und Rückkehr ausländischer Ar⸗ beitskräfte. Rückkehrscheine für italienische Arbeitskräfte. Verordnung über das Arbeitsbuch 88 ausländische Arbeitskräfte. Vom 1. Mai 1943. Sozialverfassung, Arbeitsrecht, Lohn⸗ und Wirtschaftspolitik. Gesetze, Verordnungen, Erlasse: Anordnung zur Regelung 6 Fragen bei der Durchführung von Sofortmaßnahmen zur Beseitigung von Flieger⸗ und Flakschäden. Betr.; Verordnung über die Meldung von Männern und Frauen für die Aufgaben der Reichsverteidigung; hier: Ent⸗ lohnung der neu eingesetzten Frauen. Neuordnung des Lehr⸗ lingsheimwesens Betriebliche Jugendwohnheime 9. Se s heime). Betr.: Fünfte Ergänzung der Anordnung über die Wiedereinführung von Urlaub. Anordnung für die Alpen⸗ und Donaureichsgaue auf Grund des § 4 der vFevn; über die Stillegung von Betrieben zur Freimachung von Arbeits räften vom 21. März 1940. Anordnung zur Aenderung der Anord⸗ nung über die Einstellungsgehälter für zanian ne und tech⸗ nische Angestellte. Vom 24. April 1943. Betr.: Durchführung der Auslandseinsatzordnung vom 7. April 1943. Erlaß zur öö des Erlasses zur Durchführung der Verordnung über Ausfallvergütung. Anordnung zur Aufhebung der Anordnung über die Meldepflicht der in Gebiete außerhalb der Reichsgrenze entsandten deutschen See.e vom 16. Februar 1942. Ernennung von Betriebsentsandten im Bau ewerbe; hier: Dienstverpflichtete; polnische Arbeitskräfte. Durchführungserlaß zum § 3 der Verordnung zur Durchführung und Aenderung der erordnung über die Einsatzbedingungen der Ostarbeiter; hier: Einsatzbedingungen in der Landwirtschaft und in der Hauswirt⸗ schaft. Betr.: Neue Verordnung über die Einsatzbedingungen der Ostarbeiter; hier: Durchführungserlaß zum § 3. Betr.: Be⸗ zahlung der Kriegsgefangenenarbeit in der Bauwirtschaft. Betr.: Bezahlung der Kriegsgefangenenarbeit in der Land⸗ und Forstwirtschaft und bei Meliorationen. Betr.: Bezahlung der Arbeit der sowjetischen Kriegsgefangenen im Sieinkohlenbetgban und Braunkohlentiefbau. Berichtigung.

Wirtschaftsteuil

Norwegens Bedeutung für den europäischen Wirtschaftsraum Ein Vortrag in der Gauwirtschaftskammer Hamburg

Im Rahmen des industriellen Vortragswesens der Gauwirt⸗ schaftskammer Hamburg sprach am Freitag Hauptgeschäftsführer Brinkmann von der Henchchen Handelskammer in Norwegen vor einem Kreis Hamburger Wirtschaftler über die Bedeutung Norwegens für den europäischen Wirtschaftsraum.

Der Redner gab zunächst einen Ueberblick über die Wirtschafts⸗ verhältnisse in Norwegen bis zum Kriegsausbruch, bis zu welchem Zeitpunkt die stets mit einem Peenlosbe abschließende Handels⸗ bilanz durch Einkünfte aus Schiffahrt, Walfang und Touristik ausgeglichen werden konnte. Mit Kriegsausbruch und mehr noch seit der Besetzung stand Norwegen vor einer gänzlich veränderten Wirtschaftssituation. Norwegen mußte plötzlich daran denken, seine Einfuhr mit Ausfuhr zu bezahlen und zudem neue Absatz⸗ länder wie auch Lieferländer suchen. Es muß daher alle An⸗ strengungen machen, um die im Lande selbst liegenden Wirtschafts⸗ kräfte nutzbar zu machen. Hier bietet sich eine Reihe außerordent⸗ licher Möglichkeiten. Die wichtigsten Ausweitungsmöglichkeiten

liegen vor allem auf dem Gebiete des Ausbaues der Wasserkväftr. Bisher ist erst ein Bruchteil, nämlich 15 v. H., wirtschaftlich aus⸗ enutzt worden. Die restlose Erschließung der Wasserkräfte wird ünftig den eigenen Bedarf des Landes weit übersteigen und Nor⸗ wegen in den Stand setzen, als der bedeutendste europäische Strom⸗ exporteur aufzutreten.

Eine planmäßige Forstbewirtschaftung wird der Holzveredelungs⸗ industrie eine beträchtliche Produktionsftei erung ermöglichen. Die Modernisierung der Fischwirtschaft, vor g; die Einführung des Tief wird eine Qualitätsexportware schaffen, der .nn. Bedeutung für den europäischen Markt zukommen wird. Schließlich verwies der Redner noch auf die Bedeutung, die Norwegen künftig als Touristenland haben kann. Alles in allem betrachtet, kann Norwegen seiner wirtschaftlichen Zukunft durchaus beruhigt entgegensehen. Abschließend zeigte der Vor⸗ tragende, wie dank der Initiative der deutschen Fevercaxn die großen künftigen Wirtschaftsprobleme bereiks auf egriffen sind, um einer Lösung im Interesse der europäischen Wirtschaft entgegengeführt zu werden.

Wirtschaft des Auslandes

Monatsausweis der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich.

Zürich, 8. Mai. Nach dem Monatsausweis der Bank für Inter⸗ nationalen Zahlungsausgleich vom 30. April hat die Bilanzsumme eine Erhöhung von 483,3 auf 484 Mill. ffrs erfahren. Während das Gold in Barren mit 75,1 Mill. ffrs keine und Gelder auf Zeit mit 20,93 Mill. ffrs eine nur geringfügige . auf⸗ weisen, erhöhten sich der Kassenbestand von 28,6 auf 29,5 Mill. ffrs, andere Wechsel und Anlagen von 195,9 auf 196,0 Mill. ffrs und Gelder auf Sicht von 15,4 auf 15,6 Mill. ffrs. Rediskontier⸗ bare Wechsel und Akzepte ermäßigten sich von 147,2 auf 146,6 Mill. ffrs. Auf der Passivseite stiegen die langfristigen Einlagen von 228,9 auf 229 Mill. ffrs, die kurzfristigen und Sichteinlagen der Zentralbanken für eigene Rechnung von 15,2 auf 16 Mill. ffrs, während diejenigen der für Rechnung Dritter von 1,27 auf 1,26 Mill. ffrs, diejenigen anderer Einleger von 1,27 auf 1,07 Mill. ffrs und die kurzfristigen und Sichteinlagen in Gold von 39,7 auf 38,9 Mill. ffrs zurückgingen. 9

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Weiterhin günstiges Ergebnis der finnischen Staatsanleihen

Helsinki, 8. Mai. Die Zeichnungen der finnischen Staats⸗ anleihen, die in diesem Jahre anfgelögt worden sind, haben eine neue Millionengrenze erreicht. Der Gesamtverkauf der Staats⸗ obligationen ist jetzt auf 1645 Mill. Fmk gestiegen. Hiervon ent⸗ fallen auf die 4 „ige Staatsanleihe 155 Millionen und auf die 5 Pige Anleihe 756 Mill. Fmt, insgesamt sind für diese Anleihen also 911 Mill. Fmk gezeichnet worden. Die Anleihe der Spar⸗ banken hat einen Obligationenverkauf von 442 Mill. Fmk zu ver⸗ zeichnen, die Anleihe der Versicherungsgesellschaften 292 Mill. Fmk.

Aus der finnischen Forst⸗ und Holzwirtschaft 600 Mill. Fmk. für Wiederaufforstungszwecke

Helsinki, 9. Mai. Die finnische Regierung hat am Freitag einen Gesetzentwurf zur Verbesserung schwacher Waldbestände vorgelegt. Eine in den Jahren 1936/38 durchgeführte Schätzung der finnischen Waldbestände hatte gezeigt, daß 1 985 000 ha Wald aufforstungs⸗ bedürftig waren. Hiervon waren 325 000 ha vollkommen ver⸗ wüstet und 485 000 ha durch sinnlose Abholzung zerstört. Außerdem waren 1 175 000 ha in so schlechtem Zustand, daß sie sehr auf⸗ forstungsbedürftig waren und deshalb nur wenig Holz lieferten. Die Instandsetzung dieser Waldbestände mit einer unterdurchschnitt⸗ lichen Produktion ist eine der wichtigsten Aufgaben der Forst⸗

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wirt er Gesetzentwurf sieht vor, daß die

Aufforstung der schwachen Waldbestände den forstwirtschaftlichen Behörden übertragen werden muß und im Zusammenhang mit den Brennholzeinschlägen durchgeführt werden soll. Es sollen 100 000 ha aufgeforstet werden. Bei einer Berechnung von 600 Fmk. je Hektar würden die Ausgaben des Staates für die Durchführung dieses Vorhabens 60 Mill. Fmk. betragen. Da die Arbeiten auf die Jahre 1944/47 verteilt werden sollen, würden somit die jährlichen Ausgaben 15 Mill. Fmk. betragen. Für die aufgeforsteten Waldgebiete braucht für die nächsten zehn Jahre keine Waldsteuer gezahlt zu werden.

In Verfolg der strafferen Organisation in der Bewirtschaftung, der Herstellung und dem Verkauf von Schnittholz und der An⸗ schaffung von Rohholz haben sich die Kontrollorganisation für den Schnittholzexport und die Zentralorganisation der für den finnischen Binnenmarkt arbeitenden Schnittholzerzeuger zu einem gemeinsamen Organ zusammengeschlossen, das die Bezeichnung „Forstwirtschaftliches Büro der Sägewerksverbände“ erhalten hat. Das Büro soll den Einkauf an Rohholz im Lande überwachen.

Vor einem Errichtungsverbot für neue Bankfilialen in Dänemark

Kopenhagen, 9. Mai. Wie aus Finanzkreisen verlautet, soll im Rahmen der Maßnahmen zur weiteren Bindung der soge⸗ nannten unbeschäftigten Gelder auch ein Verbot des Kandels⸗ ministers hinsichtlich der Errichtung neuer Bankfilialen an Orten fu erwarten sein, wo keine unbedingte Notwendigkeit für sie vor⸗ iegt. Man bezeichnet diesen Plan als den ersten Schritt auf dem Wege zu der vielfach geforderten Investitionskontrolle.

Vor slowakisch⸗kroatischen Zollverhandlungen 8 4

Preßburg, 9. Mai. Im Laufe des Monats Mai werden slo⸗ wakisch⸗kroatische Verhandlungen über Zollermäßigungen bei ver⸗ schiedenen Austauschgütern, wie z. B. kroatischen Weinen, geführt werden. Die Verhandlungen haben sich als notwendig erwiesen, da die Ratifikationsurkunden des im Jahre 1940 abgeschlossenen slowakisch⸗kroäatischen Handelsvertrages noch nicht ausgetauscht wurden und sich daher bei der zollmäßigen Abfertigung Schwierig⸗ keiten ergaben.

Schiffsraum nicht vorhanden! Das Versorgungsproblem der Nahostländer

Stockholm, 8. Mai. Wie der Londoner Nachrichtendienst meldet, hat der britische Staatsminister für den Mittleren Osten, Cgsey, anläßlich einer kürzlich in Kairo abgehaltenen Konferenz des 745

sorgungsrates den arabischen Ländern und d

1““ 11“ 8

8

Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 106 vom 10. Mai 1943. S. 3

ssab⸗ gestellt, die Voraussetzungen der Selbstversorgung zu a

in könne.

c fen, da man nicht mehr genügend Schiffsraum zur Verfügung tellen Jedes einzelne Land müsse sich auf sich selbst stellen und die Produktion so lenken, daß auch die dort stationierten

Truppen mitversorgt werden lönnten.

angängig, daß man für zivile Zwecke nach Land⸗ und Seetrans⸗ ortmitt, dringender benötigt würden. Um diesen Forderungen mehr Aussicht auf Erfolg zu geben, hätten

1 der beschlossen, die Produktions⸗ erträge und die Landtransportmittel in den in Frage kommenden Ländern der „United Kingdom Commercial Corp.“ in Verwal⸗ tung bn übertragen, die dann auch die Verteilung u

portmitteln rufe, die anderswo

die Behörden der Besatzungsmächte be

vornehmen werde.

zu 50 %.

Es sei vor allem nicht

d den Eins atz

Die Entwicklung der ibero⸗amerikanischen Industrie

8, 8. Mai. Der Wert der Produktion der argen⸗ tinischen Industrie wird für das Jahr 1942 auf 7 Mrd. Pefos Dies bedeutet gegenüber 1937 eine Steigerung 7

In ““ Kreisen Argentiniens ist man der Ansicht, hme als Beispiel dafür gewertet werden dürfte,

Buenos Aires, 8. Mai.

beziffert. 50 %. daß diese Zuna welche Entwicklung die

teses Beispiel bereits heute erkennen, amerikanischen Industrie für die

hunderts kaum beachtet wurde.

In der Folgezeit setzte sich die Industrialisierung in Südamerika am jedoch auf Grund der außergewöhnlichen Umstände, die durch zwei Weltkriege und eine Weltwirtschaftsdepression bedingt waren, ver⸗ G Zwar schienen auch bereits vor dem ersten Weltkrieg die südamerikanischen Länder als Rohstofferzeuger großen Ausmaßes an sich zu industrieller Entwicklung berufen, doch stellten sich dieser zunächst gewisse Hindernisse in den Weg. Dies waren namentlich die geringe Bevölkerungsdichte, die scchace

hältnismäßig rasch durch.

Kaufkraft der einheimischen Märkte) das Industrie und schließlich auch der Mangel an flüssigem Kapital.

1 2 südamerikanische nehmen könnte, wenn sie in erster Linie auf die Bedürfnisse der Märkte ausgerichtet wird.

künftige Situation einen gegenüber den früheren Verhältnissen neuartigen und nicht zu unterschätzenden Faktor darstellen werde; man ver⸗ weist hierzu darauf, daß sie im ersten Jahrzehnt dieses Jahr⸗

Tokio, 8.

ast Yen.

Nach ckung in Argentinien und Brasilien zu etwa je

In den übrigen Ländern dings noch stärker 8

und der Bank der Inneren

ewährte Japan der befreundeten Inneren Mongolei auer von 5 Jahren einen Kredit

vorliegenden Schätzungen ½

Japanischer Kredit an die Innere Mongolei 88 8

Mai.

5 und in Chile b Län lieb der Prozentsatz aller⸗ ker zurück. Beispielsweise machte er für Uuruguay etwa 40 und für Benezuela sowie Columbien nur je 20 % aus. Infolge der Unterbrechung der Verbindungen zu einem großen Teil des europäischen Marktes sowie auf Grund der nischen Exportdrosselung sahen sich die südamerikanischen Länder seit Beginn dieses Krieges jedoch nunmehr zu einer noch schärferen Ankurbelung ihrer heimischen Industrien gezwungen als bisher.

nordamerika⸗

2 „Als Ergebnis von Verhandlungen, die seit einigen Tagen zwischen ver hrent.n der Bank von Japan ongolei in Tokio geführt wurden,

in Höhe von 100 Millionen

Oslo

eine solche]¹ 16,85 16,95,

Zürich, 8. Mai.

17,82 ½, Stockholm

Kopenhagen,

Stockholm, 8. Mai.

Amsterdam —,— G., 223 Oslo 95,35 G., 95,65 B.,

ür die

Industrie überhaupt

daß der Bestand der süd⸗ weltwirtschaftliche Schweiz

Auf jeden Fall lasse London, Paris —,—

Berichte von auswärtigen Devisenmärkten

1 New York 4,02 ½ 4,03 ⅛, z, Berlin —,—, Spanien (offiz.) 40,ͤ50, 4,43 4,47, Amsterdam —,—, Brüssel —,—, Italien (Freiv.) —,— 17,30 17,40, Kopenhagen

8. Mai. (D. N. B.)

(Freiv.) —,—

Oslo, 8. Mai.

ee nat G., 4,40 B.,

Montreal 101,50 G., 103,00 B.,

7 7

Stockholm

—,—, Buenos Rio 83,64 ⅞, Schanghai Tschungking⸗Dollar —,—. ich, (D. N. B.) London 17,31 ½, New York 4,31, . 22,66 ¼, Madrid 39,75 B., Holland 229 B., Berlin 172,55, Lissabon 102,66 ½ 90,37 ‧¾ B., Sofia 5,37 4 B., Prag 17,30, Budapest 104,50 B., Zagreb 8,75, Athen —,—, Istanbul 3,50 B., Bukarest 2,37 „½ B., Helsinki 8,77 ¾ B., Buenos Aires 101 ⅜⅞, Japan 101,00, Rio 22,50 B.

8. Mai. York 4,79, Berlin 191,80, 111,25, Rom 25,35, Amsterdam 254,70, Stockholm 114,15, Oslo 109,00, Helsinki 9,83, Prag —,—, Madrid —,—. Alles Briefkurse.

16,95 B., Berlin 167,50 G., Brüssel —,— G., 67,50 B., Schweiz. Plätze 97,00 G., 97,80 B., 50 B., Kopenhagen 87,60 G., 87,90 B.,

8,35 G., 8,59 B., Rom 22,00 G., 22,20 B., Prag —,—, —,—, Kanada 3,75 G., 3,82 B., Lissabon —,— G., 17,75 B., Buenos Aires 97,00 G., 100,00 B. (D. N. B.) Berlin 175,25 G., 176,75 B., Paris —,— G., 10,00 B., New York Amsterdam Helsinki 8,70 G., —,— G., 71,50 B., Stockholm 104,55 G., 105,10 B., Kopenhagen

Aires (offiz.) Paris 4,15,

11,40 Uhr.] 815 Mailand

Brüssel 69,25 B.,

Kopenhagen

Oslo 98,62 ½ B.,

(D. N. B.) London 19,34, New Paris 10,85, Antwerpen 76,80, Zürich

(D. N. B.) London 16,85 G., 168,50 B., Paris —,— G., 9,00 B,,

Washington 4,15 G., 4,20 B., Helsinki Madrid London —,— G., 17,75 B.,

—,— G., 2,35 B., Zürich 9,20 B., Antwerpen

91,75 G., 92,25 B., Rom 22,20 G., 23,20 B.

Die Elektrolytkupfernotierung der Vereini zung für deutsche Elektrolytkupfernotiz stellte sich laut 8 SaSg; 5 10. Mai auf 74,00 R.ℳ sür 100 kg.

In Berlin festgestellte Notierungen für teleg Auszahlung, ausländische Geldsorten und 8

erliner Meldung des „D. N. B.“ (am 8. Mai auf

““

Frankreich

raphische b anknoten Brasilien.. .

1 8

Fehlen jeglicher Schlüssel⸗

Die retardierenden Momente wurden jedoch allmählich aufgewogen. Katro)

Maßgebend hierfür waren zunächst durchgängig hohe Zölle für Einfuhrwaren, die zwar in erster Linie aus fiskalischen Gründen erhoben wurden, sich aber 88 Schutz für die aufkommende

odann krise der Jahre 1929 bis 1934 Auftrie ihrerseits wieder zu einer starken Beschränkung der Einfuhr aus daktsristechnischend dh SS;. g 85 die ver⸗ altnismäßig niedrigen Löhne aus, die in Südamerika infolge der 1 I“ 50 billigen Preise für Nahrungsmittel zu zahlen waren. folg Frantars (Fecens) 190 ben. 4 ee bden Krisenzeit kamen hierzu noch eine Ueberführung inaktiven euro⸗ Griechenland (Athen) ...... päischen und nordamerikanischen Maschinenmaterials nach Süd⸗ Daneben verlagerte sich auch noch südamerikanisches Kapital von der unergiebig gewordenen Landwirtschaft zur In⸗ Diese Verlagerung wurde ergänzt durch eine Kapital⸗ anhäufung infolge scharfer Transferdrosselung für Devisen. Im

heimische Industrie auswirkten.

devisentechnischen Gründen.

amerika. dustrie.

Zusammenhang hiermit wirkte sich die ut ausgebildeter europäischer Arbeiter

diese setzten die einheimische Industrie in Stand, sich den beson⸗

deren Bedürfnissen ihrer Märkte rasch

schuß billiger Rohstoffe kam ihr hierbei naturgemäß weiter zu⸗ Angesichts der raschen Entwicklung der Industrie ergab sich schließlich wieder ein steigender Bedarf der Bevölkerung, so daß der heimische Konsum gegenwärtig bereits als verhältnismäßig Alle diese Faktoren waren bereits

statten.

stark bezeichnet werden kann. vor dem jetzigen Kriege gültig.

Von der Industrie⸗Erzeugung der gesamten Welt machte der iberoamevrikanische Produktionswert - Dies genügte jedoch bereits, um den Bedarf zu einem beachtlichen Teil durch

nur 2,3 % aus.

in der Vorkriegszeit zwar

hab vor allem die Export⸗ b. Diese führte nämlich

cutta)

In der

Einwanderung zahlreicher positiv und belebend aus;

anzupassen. Der Ueber⸗

. eimischen die nationalen Industrien

Aegypten (Alexandrien und

Afghanistan (Kabul) ...... Argentinien (Buenos Aires). Australien (Sidney)

Belgien (Brüssel u. Antwerpen) Brasilien (Rio de Janeiro) . Britisch⸗Indien (Bombay⸗Cal⸗

ee S. . 88. mnemark (Kopenhagen). England (London) . 9 . 65 .20

rankreich (Pari))

Holland (Amsterdam u. Rotter⸗ ham) .... Iran (Teheran)) 7. Island (Reykjavik) Italien (Rom und Mailand). Japan (Tokiv und Kobe) 1 gYen 0,585 Kanada (Montreal) Kroatien (Agram) Neuseeland (Wellington)) Norwegen (Oslo) Ä ꝓe— Portugal (Lissabon) c Rumänien (Bukarest) I 2eg (Stockholm u. Göte⸗

org) Schweiz (Zürich, Basel und Bern

.„ .

Serbien (Belgrad). Slowakei (Preßbur) Spanien (Madrid u. Barcelona) Südafrikanische Union (Pretoria und. Johannisburg) Türkei (Istanbul). Ungarn (Budapest) Uruguay (Montevideo). Verein. Staaten von Amerika (New YVork)))) 5 1 Dollar

Telegraphische Aus zahlung

10. Mai Geld Brief

1 ägypt. Pfund 100 Afghani 18,79 18,83 1 Pap.⸗Pes. 0,588 0,592 1 austr. Pfund 100 Belga 39,96 40,04 1 Cruzeiro

100 Rupien 88 100 Lewa 8,047 100 Kronen 52,15 1 engl. Pfund

3,058 52,25

100 Frs. 100 Drachmen 1,668 1,672

100 Gulden 132,70 132,70 100 Rials 14,59 14,61 100 isl. Kr. 38,42 88,50 100 Lire 18,14 193,16

0,587 100 Kuna 4,995 5,005 1 neuseel. Pfd. 100 Kronen 56,768 56,88 100 Escudo 10,19 10,21 100 Lei

100 Kronen 59,46 59,58

100 Frs. 58,01

100 serb. Dinar 5,005 100 slow. Kr. 8,609 100 Pesetas 23,605

1 südafr. Pfd. 1 türk. Pfund 1,982 100 Pengö 1 Goldpeso 1,201

1 kanad. Dollar

üeereren

182,70

7. Mai Geld Brief

Für den innerdeutschen Verrechnungsvertehr gelten folgende Kurse:

Geld

Engtand, Aegypten Sübdafrikanische Union eeeeeees „958..U..... eeees 4,995 Australien, NeuseeladV.. Britisch⸗IndienV.. FSI“ 74,18 Woo“ 11.“ 2,098

22 2 21 2 2 21 2 2 222ĩ2 7,912

Vereinigte Staaten von Ameriieaea 2,498

18,79 18,83 0,588 0,5892 LvS- on Sovereigns mTmmereeereees

39,96 40,04 20⸗ rancs⸗Stücke Frereees Gold⸗Dollars 4

Aegyptische

Amerikanische: 1000—5 Dollar

2 und 1 Dollar

3,047 3,053 52,15 52,25 A 5,00 5,07

1,668 1,672

132,70 14,59 14,61 38,42 88,50

Brasilianische.. 9 .

Britisch⸗IndisceV.

Bulgarische: 1000 Lewa und

darunter 87

Dänische: großsfe

10 Kr. und darunter

13,14 13,16 Englische: 10 2 und darunter. 0,585 0,587 Finnischee. Frashchs.. 4,995 5,005 olländische.

IFtalienische: grosee .. 56,76 56,88 10 Lire . 0000 10,19 10,21 Kanadische

ben Kroatische. . 89

Norwegische: 50 Kr. u. darunter

59,46 59,58 Rumänische: 1000 Lei und

600 Lei ... .

57,899 58,01 Schwedische: großeü... 4,995 5,005 50 Kronen und darunter.. 8,591 8,609

28,565

ürmerereeess

Schweizer: großeeeü. . 8

23,605 100 Frs. und darunter..

Serbische.

Slowakische: 20 Kronen und

1,978 1,98½

Südafrikanische Union

1,199 1,201 Türkische .

Ungarische: 100 Pengö und darunter

10 Mai Geld Brief Geld Brief

für 16,16 16, 22 16,16 16,22 1 Stück 4,185 4,205 1 ägypt. Pfd 4,41 1 Dollar 1 Dollar 1 as. ele 0,46 1 austr. Pfd. 2,46 100 Belgas 1 40,08 1 Cruzeiro 0,09 100 Rupien 5 23,05

100 Lewa 3,09 100 Kronen 100 Kronen 52,30 1 engl. Pfd. 100 finn. 5,075 b 100 Frs. 5,01 4,99 100 Gulden 132,70 [132,70 100 Lire 100 Lire 8 13,18 13,12 1 kanad. Dollar 1,01 0,99 100 Kuna L 5,01 4,99 100 Kronen 5 57,11 56,89

100 Lei 1,68 1,66 100 Kronen 100 Kronen 59,64 59,40 100 Frs. 58,07 57,83 100 Frs. 58,07] 57,83 100 serb. Dinar 5,01 4 99 100 slow. Kr. 1 8,62 8,58 1 füdafr. Pfb. 1 4,41 4,39 1 türk. Pfund 1,93 1,91

100 Pengö

Notiz 20,38 20,46 20,38 20,46

4,185 4,205

1. Untersuchungs⸗ und Strafsachen, 2 4

4. Oeffentliche Zustellungen, 5. Verlust⸗ und Fundsachen, 6. Auslosung usw. von Wertpapleren,

7. Aktiengesellschaften, 8. Kommanditgesellschaften auf Aktien, 1 9. Deutsche Kolontalgefellschaften,

10. .b. tt. Zenogaschehsen. ”.B-

12. Offene Handels⸗ und Kommanditgesellschaften,

2 Unfall⸗ und Fevelldenverflcherungan. . e 15. Berschiebdene

Deutsche Relchsbank und Bankauswetse.

ekanntmachungen.

3. Aufgebote

[5125] Aufgebot.

Das Deutsche Reich, vertreten durch die veehirF nc, in Berlin, hat das Aufgebot der Schuldverschreibungen Nr. D 19 164 und D 191 165 über je eintausend Reichsmark der mit 4 ½ 8 %) verzinslichen Goldanleihe der tadt Magdeburg von 1928 beantragt. Der Inhaber der Urkunden wird auf⸗ gefordert, spätestens in dem auf den 0. Oktober 1943 um 11 ÜUhr vor dem unterzeichneten Gericht, Zimmer Nr. 61, anbernumten Aufgebotstermine seine Rechte anzumelden und die Ur⸗ kunden vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunden erfol⸗ gen wird. (9 F. 9/43.)

Magdeburg, den 3. Mai 1948.

Das Amtsgericht. Abt. 9.

[5129] Aufgebot.

F 16/43. Der Kaufmann Karl Nie⸗ mann in Fallingbostel, vertreten durch Rechtsanwalt Thiermann in Uelzen, hat das Aufgebot der abhanden gekomme⸗ nen Stammaktie Nr. 73 der Aktien⸗ Zuckerfabrik Uelzen, lautend auf seinen Namen über 300 Mark, beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefor⸗ dert, spätestens in dem auf Dienstag, den 30. November 1943, vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Ge⸗ richt, Zimmer Nr. 17, anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte anzu⸗ melden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird.

Uelzen, den 4. Mai 1943.

Das Amtsgericht.

enemenn [5124]

Die Firma Carl Winkel in Darm⸗ stadt hat das Aufgebot des Wechsels vom 14. 5. 1927 über 125,— H ℳ, fällig am 15. 11. 1927, ausgestellt von Carl Winkel auf Jakob Pfisterer, Schlosser⸗ meister in Heidelberg Wieblingen, Friedrichstr. 5, und angenommen von sesem, beantragt. Der Inhaber des Wechsels wird aufgefordert, spätestens

Aufgebotstermin am Freitag, den November 1943, vormittags

seine Rechte anzumelden und den Wechsel vorzulegen, anderenfalls wird der Wechsel für kraftlos erklärt werden. Heidelberg, den 29. April 1943. Amtsgericht. A 2.

b Aufgebot.

6 1/43. Der Rottenführer a. D. Johann Pietrek in Heidersdorf, Kreis Neisse, vertreten durch 1e geee Lettan in Neisse, hat das Aufgebot des verlorengegangenen Grundschuld⸗ briefes über die in Abt. III Nr. 2 auf Blatt Nr. 23 Heidersdorf für den pen⸗ sionierten Rottenführer Johann Pietrek und seine Ehefrau Julie, geb. Sowa, in Heidersdorf zu gleichen Anteilen einge⸗ tragene Grundschuld von 10 000 Fein⸗ goldmark beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, ürlen in dem auf den 25. August 1943, vor⸗ mittags 10 Uhr, vor dem unterzeich⸗ neten Gericht, Zimmer 104, anbe⸗ raumten Aufgebotstermine seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzu⸗ legen, widrigenfalls die Kraftloserklä⸗ rung der Urkunde erfolgen wird.

Neisse, den 4. Mai 1943. Das Amtsgericht.

Durch Ausschlußurteil vom 17. 4. 1943 sind die 100 Kuxscheine, nume⸗ riert mit den e 1 bis 100 der Gewerkschaft konsolidierte Wilhelmine, gelegen im Oberbergamtsbezirk Bonn in den Gemeinden Immekeppel und Herkenrath in den Kuxscheinen war Thigeüher daß die Gewerkschaft kon⸗ olidierte Wilhelmine, die Bergwerke: Josefine⸗Zeche, Karolinenzeche, Wil⸗ helminen⸗Zeche, Ida⸗Zeche und die Zechen Loisel und Elisa besitzt kraftlos erklärt worden.

Bensberg, den 17. April 1943.

Das Amtsgericht.

4949

Lehch Ausschlußurteil vom 30. April 1913 ist der Hypothekenbrief über die im Grundbuch von Pelplin Blatt 144 in Abt. IIl unter Nummer 1 für den Pfarrer Dr. Teichert in Pelplin ein⸗ getragene Hypothek von 5000,— Gold⸗ zloty für kraftlos erklärt worden. Dirschau, den 3. Mai 1943

9 ¼ Uhr, vor dem Amtsgericht hier, Seminarstr. 3, Zimmer 28, II. Stock,

as Amtsgericht.

[4948]

Durch Ausschlußurteil vom 30. April 1943 ist der verlorengegangene Hy⸗ pothekenbrief über die im Grundbuch von FSen geet Band 7 Blatt 124 in Abteilung III unter Nr. 1 für den Königlich Preußischen Staat (Eisen⸗ bahnverwaltung) eingetragene Hypothek von 1587 Mark für kraftlos erklärt worden.

Dirschau, den 3. Mai 1943.

Das Amtsgericht.

[4950]

Durch dessgltertaj vom 30. April 1943 sind die für den ehemaligen polni⸗ schen Staat eingetragenen Hypotheken⸗ briefe, und zwar: 1. auf Stangenberg Blatt 21 in Abt. III unter Nr. 3 für 4626 Mark, aufgewertet auf 894,11 Zloty; 2. auf Zeisgendorf Blatt 131 in Abt. III unter Nr. 1 für 2200 Mark, aufgewertet auf 549,97 Zloty; 3. auf Zeisgendorf Blatt 152 in Abt. III unter Nr. 1 für 2800 Mark, aufgewertet auf 734,18 Zloty; 4. auf Zeisgendorf Blatt 163 in Abt. III unter Nr. 1 für 2890 Mark, aufgewertet auf 4053,99 Zloty; 5. auf Zeisgendorf Blatt 166 in Abt. III unter Nr. 1 für 3460 Mark, aufgewertet auf 800,92 Zloty, für kraft⸗ los erklärt worden.

Dirschau, den 3. Mai 1943.

Das Amtsgericht.

[5115] 1 F. 1/43. Durch Urteil vom 5. Mai 1943 ist die Eigentümerin des Grund⸗ stücks Altentreptow Band 15 b Blatt dr. 29 mit ihrem Recht ausgeschlossen worden. Altentreptow, den 5. Mai 1943. Amtsgericht.

4. Oeffentliche Zustellungen 49551 Oeffentliche Zustellung. Frau Veronika Kossedowski geb. Raschkowski in Graudenz, Schuhmacher⸗ straße 19, Streitbevollmächtigter: Rechts⸗ anwalt Schmidt in Graudenz, klagt gegen den Arbeiter Michael Kosse⸗

domfki, unbekannten Aufenthalts, auf Ehescheidung aus § 55 Ehe⸗Ges. Die

Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits vor die 2. Zivilkammer des Land⸗ gerichts in Graudenz auf den 19. Juni 1943, 8 Uhr, mit der Aufforde⸗ rung, sich durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeß⸗ bevollmächtigten vertreten zu lassen.

Graudenz, den 4. Mai 1943.

Die Geschäftsstelle des Landgerichts.

[4956] Oeffentliche Zustellung.

Die Ehefrau Siegfried Elkan, Hilde⸗ gard geb. Schürks, aus Willich, Prozeß⸗ bevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Gieben, Krefeld, klagt gegen den Juden Ifrael Siegfried Elkan, Kau mann, früher in Krefeld, mit dem Antrage auf Scheidung der am 6. 3. 1929 vor dem Standesbeamten zu Jülich ge⸗ schlossenen Ehe. Die Klägerin ladet den Beklagten zur Früpen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 3. Zivilkam⸗ mer des Landgerichts in Krefeld, Nord⸗ wall 131, I. Stockwerk, Zimmer Nr. 128 (Saal IV), auf den 26. Juli 194 9 Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gericht zuge⸗ lassenen Rechtsanwalt als Prozeß⸗ vertreten zu lassen.

Krefeld, den 30. April 1943.

Die Geschäftsstelle des Landgerichts.

bg” Ladung. Dr. Reinhold Maier, Rechtsanwalt, Stuttgart. Dillmann⸗ straße 16, klagt gegen Gertrud Sara Maier, geb. Goldschmidt, früher in Stuttgart, auf Ehescheidung 55 Ehege). Die Beklagte wird vor die 8. Zivilkammer des Landgerichts Stutt⸗ art geladen. Verhandlungstermin: Donnerstag, 1. Juli 1943, vorm. 10 ¼ Uhr.

Stuttgart, den 5. Mai 1943.

Geschäftsstelle des Landgerichts. [4958] Oeffentliche Zustellung.

Die Ehefrau Kurt Behrendt, Frie⸗ del geb. Feil, in Saarbrücken 3, Teci⸗ lienstraße 13, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Greber in Saarbrücken, klagt gegen den Kaufmann Kurt Israel Behrendt, früher in Hirschberg im Riesengebirge, auf Ehescheidung aus

§ 55 Ehegesetz. Die Klägerin ladet

den Beklagten 8 mündlichen Ver⸗ handlung des Rechtsstreits vor die 3. Zivilkammer des Landgerichts in Saarbrücken 1, Langemarckstr. 17, Hin⸗ tergebäude, Saal 11, auf den 8. Juli 1943, 9 ½ Uhr, mit der Aufforde⸗ rung, sich durch einen bei diesem Ge⸗ richt aselsficaen Rechtsanwalt als Mfezet evollmächtigten vertreten zu assen. .

den 22. April 1943. Die Geschäftsstelle des Landgerichts.

5. Verlust⸗ u. Fundsachen 138]

Aachener und Münchener Lebens⸗ versicherungs⸗Aktiengesellschaft. Aufruf eines Versicherungsscheins. Der Versicherungsschein G. 110 952 des Schneidermeisters Karl Biermaun

in Lemgo über Rℳ 4000,— ist verloren⸗ gegangen und wird für kraftlos erklärt,

wenn er nicht binnen zwei Monaten

vorgelegt wird. Potsdam, den 10. Mai 1943. Der Vorstand.

[5137].

abhanden gekommen: A 29 262 Jenny Schulz A 37 127 A 119 205 ¼ Alfred Vorster A 119 206 A 106 304 Dr.⸗Ing. 8* Germar 4 112 132 Arthur Schulz A 137 149 Josef Wienhusen A 185 408 Kurt Kriets A 247 668 Albert Rahm A 404 121 Franz Schlattner A 408 687 Werner Taubert A 415 454 Friedrich Merrxr H 226 694 Wilhelm Conrad L 62 727 Dr. med. Georg Schreiber 89 682 Wilhelm Probst 89 898 Theodor Kruse 23 283 Franz Silberkuhl 99 781 Paul Marzahn Die Inhaber werden aufgefordert, sich binnen zwei Monaten bei uns zu mel⸗ den, andernfalls die Versicherungsscheine hiermit für kraftlos erklärt werden. Berlin, den 10. Mai 1943.

Allianz Lebensversicherungs⸗AG.

Folgende Versicherungsscheine sind