Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 108 vom 12. Mai 194
3. S. 2
Bierter Abschnitt Schlußbestimmungen 18 1.
Abgabe der Bestellscheine Die Verbraucher haben die Bestellscheine einschließlich der Bestellscheine 50 der Reichseierkarte, der Reichskarte sur Marmelade (wahlweise Zucker) sowie der Bezugsausweise für
entrahmte Frischmilch und für Speisekartofseln in der Woche.
vom 24. bis 29. Mai 1943 bei den Verteilern abzugeben, sofern nicht die Ernährungsämter die Abgabe auf bestimmte Tage dieser Woche beschränken. Die Ernährungsämter können anordnen, daß die Bestellscheine des Bezugsausweises für Speisekartoffeln bereits zu einem früheren Zeitpunkt abzu⸗ geben sind. Maternübersendung
Die gemäß den Vorschriften dieses Erlasses hergestellten Matern einschließlich der Matern für die Reichs Mahl⸗ und „Brotkarten und für die Wochenkarten für ausländische Zivil⸗ arbeiter werden wie üblich von der Deutschen Zentraldruckerei übersandt.
Die Ernährungsämter haben wie bisher die Druckmatern der Nährmittelkarten hinsichtlich der Verteilung von Teig⸗
waren sofort nach ihrem Eingang auf ihre Richtigkeit zu
8a-dg 8
“ Inkrafttreten 1“
Die Bestimmungen dieses Erlasses über die Zuteilungen für die Zeit vom 31. Mai bis 27. Juni 1943 treten am 31. Mai 1943, die übrigen Anordnungen, soweit nichts anderes be⸗ stimmt ist, sofort in Kraft.
Berlin, den 19. April 1943.
Der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft.
In Vertretung des Staatssekretärs: Riecke
öEEETE
Betrifft: Verteilung von Trockenfrüchten und Schalenobst
I. Die Reichsstelle für Garten⸗ und Weinbauerzeugnisse als Neberwachungsstelle wird in meinem Auftrage Trockenfrüchte und Schalenobst (Nüsse, Traubenrosinen, Sultanas sowie ge⸗ trocknete Aprikosen und Pflaumen) in einer Menge zur Ver⸗
gung stellen, die es ermöglicht, jedem Verbraucher im Reichs⸗ 8 einmalig 125 g Trockenfrüchte oder Schalenobst zuzu⸗ eiten.
Die Zuteilung erfolgt an die Inhaber der rosa und blauen Nährmittelkarten.
Trockenfrüchte und Schalenobst werden weiter an 8. iI Gemeinschaftsverpflegung — mit Ausnahme der Wehr⸗ nacht, der Schutzgliederungen außerhalb der Wehrmacht sowie des Reichsarbeitsdienstes — ausgegeben. Die Krankenanstalten erhalten über die Deutsche Krankenhausgesellschaft eine Sonderzuteilung an Trockenfrüchten.
Inhaber von Wochenkarten für ausländische Zivilarbeiter können Trockenfrüchte und Schalenobst nicht erha ten, da die Gesamtmenge an diesen Erzeugnissen nicht ausreicht, um auch die Inhaber von Wochenkarten für ausländische Zivilarbeiter zu versorgen. Auch für Ostarbeiter und Kriegsgefangene so⸗ wie für Polen und Juden gilt die Sonderzuteilung nicht.
Strafgefangene und Häftlinge in Konzentrationslagern sind von der Zuteilung von Trockenfrüchten und Schalenobst aus⸗ geschlossen.
Welche Arten an Trockenfrüchten oder Schalenobst die He⸗ biete der einzelnen Landesernährungsämter und Ernährungs⸗ ämter erhalten, muß sich ausschließlich nach dem Aufkommen an diesen Erzeugnissen und nach der frachtgünstigsten Lage der Läger an Trockenfrüchten und Schalenobst richten. Be⸗ sondere Wünsche einzelner Landesernährungsämter und Er⸗ nährungsämter auf Zuteilung bestimmter Lrten und Sorten von Trockenfrüchten oder Schalenobst können daher leider keine Berücksichtigung finden.
II. Die Reichsstelle für Garten⸗ und Weinbauerzeugnisse als Ueberwachungsstelle gibt den Landesernährungsämtern und Chefs der Ziwvilverwaltungen bekannt, wann ihr Gebiet mit Trockenfrüchten oder Schalenobst versorgt wird und bei welchen Einführern sich die Läger befinden, aus denen ihr Gebiet beliefert wird. Die Zuteilung an die Landesernährungs⸗ ämter und Chefs der Zivilverwaltungen erfolgt von sofort an laufend und wird bis etwa Ende Juni d. J. beendet sein.
Die Landesernährungsämter teilen den uständigen Ob⸗ leuten der Fachgruppe Nahrungs⸗ und Genußmittel und ver⸗ wandte Waren in der Wirtschäqaftsgruppe Groß⸗ und Außen⸗ handel, den Obleuten der Wirtschaftsgruppe Gemeinschafts⸗ einkauf und den Obleuten der Wlrlschastsgruppe Einzelhandel (letzteren für die Filialbetriebe und Warenhäuser) die Liste der Einführer mit, aus deren Lägern das Gebiet ihres Lan⸗ desernährungsamtes versorgt wird.
Die Einfuͤhrer sind verpflichtet, ihren Abnehmern für Schwund, und Einwiegeverluste usw. einen Ausgleich an Ware — über die im Bezugschein (Großbezugschein) ange⸗
ebenen Mengen hinaus — nach naäherer Weisung der Reichs⸗ ser⸗ für Garten⸗ und Weinbauerzeugnisse zu gewähren. Die
roßverteiler sind verpflichtet, ihren Abnehmern bei Liefe⸗ . Ausgleich,
rung in ganzen Originalpackungen den us die Hälfte des
bei Lieferung in Anbruchsmengen minde Ausgleichs weiterzugeben.
III. Die Landesernährungsämter regeln im einzelnen das Verfahren der Zuteilung von Trockenfruchten und Schalenobst. Die Zuteilung erfolgt zweckmäßig auf Grund der den Landes⸗ ernährungsämtern vorbehaltenen Abschnitte der Nährmittel⸗ karten oder auf Grund örtlicher Bezugsausweise. Trocken⸗ früchte oder Schalenobst sollen vom Verbraucher beim Klein⸗ verteiler vorbestellt werden. Im allgemeinen sind bisher Trockenfrüchte und Schalenobst vom Kolonialwaren⸗Einzel⸗ handel verteilt worden; ich bitte, die Ernährungsömter zu ver⸗ anlassen, im Benehmen mit der örtlichen rtretung des Einzelhandels sicherzustellen, daß die Vorbestellungen auf Trockenfrüchte und Schalenobst bei derjenigen Art von Einzel⸗ handelsgeschäften vorgenommen werden, die schon bisher Trockenfrüchte und Schalenobst vertkilt hat. Der Kleinver⸗ teiler tauscht die Bestellscheine innerhalb einer vom Ernäh⸗ rungsamt zu bestimmenden Frist in einen Bezugschein A über Trockenfrüchte oder Schalenobst um. Der Großverteiler tauscht die Bezugscheine innerhalb einer vom Ernährungsamt zu bestimmenden Frist in einen entsprechenden Großbezug⸗ schein um und bezieht auf Grund des Großbezugscheines vom Importeur. Trockenfrüchte oder Schalenobst werden ausge⸗ geben, sobald das Ernährungsamt festgestellt hat, daß die Kleinverteiler in ausreichendem Umfange mit diesen Erzeug⸗ nissen beliefert sind. .
V einer Vorbestellung soll nur in denjenigen Fällen ab⸗
gesehen werden, in denen Nach Ausscsnac des Landesernäh⸗ rungsamtes eine reibungslose Verieilung auch ohne Vor⸗ bestellung möglich ist. In einem solchen Falle hat das Landes⸗ ernährungsamt das Zuteilungsverfahren im Benehmen mit dem Obmann der Wirtschaftsgruppe Einzelhandel und, wenn eine Verteilung durch den ambulanten Handel in Betracht kommt, auch im Benehmen mit dem Obmann d. Wirt⸗ schaftsgruppe Ambulantes Gewerbe zu regeln.
Das Landesernährungsamt hat die Einführer, die sein Ge⸗ biet versorgen (s. o. Abschn. I11 Abs. 1), von dem in seinem Gebiet geltenden Zuteilungsverfahren zu unterrichten.
Wegen der Versorgung derjenigen Verbraucher, die nach Ab⸗ schluß der Vorbestellung der Trockenfrüchte oder des Schalen⸗ obstes geboren werden, zuziehen oder aus einer Sammelver⸗ pflegung, z. B. Wehrmacht, entlassen werden, empfehle ich, das⸗ jenige Verfahren entsprechend anzuwenden, das ich in meinem Erlaß vom 16. 2. 1943 — II A 2-6272 — für Trockengemüse angeordnet habe. Auch für Binnenschiffer, Wandergewerbe⸗ treibende und ähnliche Personen ohne standigen Aufenthalts⸗ ort gilt das in meinem vorgenannten Erlaß bestimmte Ver⸗ fahren entsprechend.
Den versorgungsberechtigten Anstalten und sonstigen Ge⸗ meinschaftsverpflegungseinrichtungen (s. o. Abschn. 1 Abs. 3), in denen Versorgungsberechtigte verpflegt werden, die lkeine Nährmittelkarten erhalten, sind Bezugscheine B über Trocken⸗ früchte oder Schalenobst, und zwar für je 125 g Trockenfrüchte oder Schalenobst pro Kopf der verpflegten Person, auszustellen.
IV. Die Ernährungsämter sind durch Uebersendung eines Abdruckes umgehend zu benachrichtigen.
Berlin W 8, den 6. Mai 1943.
Der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft.
In Vertretung des Staatssekretärs: Riecke.
Einziehung von Meningokokkenserum NRöErl. d. RMdJ. v. 28. 4. 1943 — IV g 727/43.5543
9 Die Meningokokkensera mit den Kontrollnummern 596 bis 627 (wörtlich: „fünfhundertsechsundneunzig“ bis „sechshundertsiebenundzwanzig“) aus der J. G. Farben⸗ industrie AG., Abt. Behringwerke, in Marburg a. d. L., 77 bis 85 (wörtlich: „siebenundsiebzig“ bis „fünfundachtzig“) aus dem Sächsischen Serumwerk AG. in Dresden, 1 „eins“) aus dem Anhaltischen Serum⸗Institut in essau 2 wegen Ablaufs der staatlichen Gewährbauer zur Einzie⸗ ung bestimmt. 8 Eine gleiche Veröffentlichung erfolgt in der Deutschen Apotheker⸗Zeitung, in der Sübscrschen Apotheker⸗Zeitung sowie in der Pharmazeutischen⸗Zentralhalle für Deutschland.
Bekanntmachung
Auf Grund des § 1 des Gesetzes über die Einziehun kommunistischen Vermögens vom 26. Mai 1933 — RGBl. Seite 293 — in Verbindung mit dem Gesetz über die Ein⸗ ziehung volks⸗ und staatsfeindlichen Vermögens vom 14. Juli 1933 — RGBr. I Seite 479 —, dem Runderlaß des Reichs⸗ ministers des Innern vom 14. Juli 1942 — 1 903/42 — 5400 — Mli. vom 22. uli 1942 Seite 1481 — über die vösenn der Zuständigkeit bei der eiegeng kommu⸗ nistischen Vermögens in Berlin und dem Erlaß des Führers und Reichskanzlers über die Verwertung des eingezogenen Vermögens von Reichsfeinden vom 29. Mai 1941 Roel. I Seite 303 s wird das inländische bzw. hinterlassene Ver⸗ mögen der nachstehenden Personen zugunsten des Deutschen Reiches eingezogen:
1. Aron, Julius Ifrael, geb. 10. 3. 1925 in Berlin,
ses wohnhaft gewesen in Berlin⸗Schöneberg, Hohen⸗
2
riedbergstr. 18,
scher, Fritz Israel, geb. 17. 10. 1893 in Berlin, zuletzt wohnhaft gewesen in Berlin⸗Grunewald, Teplitzer Straße 38,
Ber, Jaques Israel, geb. 10. 1. 1883 in Berlin, zuletzt wohnhaft gewesen in Berlin W 15, Fantener Str. 7 bei Isch,
Bernhard, Walter Israel, geb. 11. 8. 1894 in Gold⸗ berg, zuletzt wohnhaft gewesen in⸗ Berlin⸗Wilmersdorf, Gieselerstr. 23 bei Rosenthal
Bernstein, Julius Ifrael, eb. 20. 6. 1891 in Hions, uletzt wohnhaft gewesen in Veriin W 62, Courbiere⸗ ftraße 7 bei bve ve ’.
Breit, Charlotte Sara, geb. 16. 3. 1913 in Dresden, zuletzt wohnhaft gewesen in Berlin⸗Charlottenburg, Sybelstr. 15,
Büchler, Josef Israel, geb. 10.4. 1904, zuletzt wohn⸗ hast gewesen in Berlin W 35, Frobenstr. 18 bei Fried⸗ eim,
Büchler, Hannchen Sara, geb. Falokmann, geb. 26. 9. 1910 in Berlin, zuletzt wohnhaft gewesen in Berlin W 35, Frobenstr. 18 bei Friedheim,
Epelstein, Herbert Israel, geb. 12. 10. 1891 in Doelitz, zuletzt wohnhaft gewesen in Berlin NO 43, Neue Königstr. 42,
Fleck, Gerhard Israel, geb. 5. 2. 1909 in Berlin, zu⸗ letzt wohnhaft gewesen in Berlin N. 58, Wolliner Straße 18/19,
Fleck, Erna Sara, geb. Marx, geb. 24. 4. 1912 in Fentsch, zuletzt wohnhaft gewefen in Berlin N 58, Wolliner Str. 18/19,
Fleischer, Max Ifrael, geb. 5. 2. 1892 in Laura⸗ hütte, zuletzt wohnhaft gewesen in Berlin⸗Charlottenburg, Knesebeckstr. 76, „
Fleischer, Margot Sara, geb. Liebrecht, geb. 10. 11. 1898 in Berlin, zuletzt wohnhaft gewesen in Berlin⸗ Charlottenburg, Knesebeckstr. 76,
Fraenkel, Dorothea Sara, geb. Loewenstein, geb. 2. 9. 1893 in Berlin, zuletzt wohnhaft gewesen in Berlin W 62, Courbierestr. 1, -
Gintz, Werner Ifrael, geb. 12. 2. 1907 in Berlin, zuletzt wohnhaft gewesen in Berlin N 54, Schönhauser Allee 187 bei Meyer,
Goldmann, Rosa Sara, geb. 7. 1. 1900 in Beuthen, wohnhaft gewesen in Berlin⸗Steglitz, Elisen⸗ traße 24 bei Jolles,
Grün, Gertrud Sara, geb. Hausdorf, geb. 26. 11. 1891 in Berlin, zuletzt wohnhaft gewesen in Berlin⸗Char⸗ lottenburg, Droysenstr. 7,
Gutfeld, Siegfried Ifrael, geb. 10. 7. 1898 in Gollub, zuletzt wohnhaft gewesen in Berlin NW 87,
Klopstockstr. 30, Hafter, Regina Sara, geb. 20. 12. 1905 in Gwordzieec,
zzuletzt wohn aft gewesen in Berlin C 2 Straße 57. 3 8 eaias „Prenzlauer
9 20. Horwitz, Paul Ifrael, geb. 26. 4. 1903 in Berli 6882 esceift gewesen in Berlin NW 87, Lessing⸗ 2227]
21. Kunz, Georg Israel, geb. 4. 3. 1898, zuletzt wohnhaft gewesen in Berlin W 50, Achenbachstr. 7 22. Sus 4 8 Fosefin⸗ Sara, geb. 22. 1. 1885 in Baden,
zule ohnhaft gewesen in Berlin⸗Charlott 82 e 114. 8 “ Kuttner, Rosa Sara, geb. 26. 5. 1897 in Wien u⸗ letzt wohnhaft gewesen in Berlin ⸗Charlottenburg. Krumme Str. 74, 24. Loewenthal, Eva Sara, geb. 5. 7. 1910 in Steglitz, 2. wohnhaft gewesen in erlin⸗Friedenau, Knaus⸗ traße 9 bei Schmidt, Nathansohn, Werner Israel, geb. 8. 3. 1913 in Berlin, zuletzt wohnhaft gewesen in Berlin W 35 Katzler⸗ straße 15 bei Laband, Reiß, Wally Wite, geb. Frymer geb. 4. 1. 1905, zuletzt wohnhaft gewesen in Berlin C2, aiser⸗Wilhelm⸗Str. 35 Rösener, Frieda Sara, geb. Nierenstein, geb. 30. 12, 1887 in Berlin, zuletzt RereMs gewefen in Berlin⸗Halen⸗ see, Joachim⸗Friedrich⸗Str. 49, Rosenbaum, Kurt Israel, Augsburg, zuletzt wohnhaft Charlottenburg, Witzlebenstr. 20, 3 Sand, Gerda Sara, geb. Grün, geb. 23. 4. 1893 in Berlin, zuletzt wohnhaft gewesen in Berlin NW 87, Elber⸗
felder Str. 28, Simonsohn, Lucie Sara, geb. 9. 11. 1883, zuletzt in Berlin⸗Wilmersdorf, Nassauische
wohnhaft gewesen
Straße 61, Holz, Rudolf Israel, geb. 6. 4. 1909 in Berlin, zuletzt wohnhaft gewesen in Berlin⸗Wilmersdorf, Nassauische Str. 61 bei Simonsohn Holz, Lotte Sara, geb. Simon ohn, geb. 10. 11. 1900 in Berlin, zuletzt wohnhaft nee-s. in Berlin⸗Wilmers⸗ dorf, Nassauische Str. 61 bei Simonsohn,
38. Süßmann, Gittel Sara, geb. 7. 9. 1939 in Berlin, . ületzt wohnhaft gewesen in Berlin N, Christinenstr. 35, 342 Süßmann, Ruth Sara, geb. 21. 11. 1937 in Berlin,
zuletzt wohnhaft gewesen in Berlin N, Christinenstr. 35,
35. Schneider, Ursula Sara, geb. 27. 3. 1920 in Berlin, zuletzt wohnhaft gewesen in Berlin 80 36, Kottbusser Straße 22, Wagner, Waldemar Israel, geb. 17. 1. 1880 in Fran⸗ kenstein, zuletzt wohnhaft gewesen in Berlin⸗Charlotten⸗
burg, Giesebrechtstr. 15,
37. Wagner, LCotte Sara, geb. Schlawanski, geb. 8. 9. 1895 in Friedland, zuletzt wohnhaft gewesen in Berlin⸗Char⸗ lottenburg, re 15,
Wagner, Lissy Ingeborg Sara, geb. 12. 12. 1925 in Berlin, zuletzt wohnhaft gewesen in Berlin⸗Charlotten⸗ burg, Giesebrechtstr. 15,
Wolff, Alexander Ifrael, geb. 15. 6. 1864 in Berlin, zuleft wohnhaft gewesen in Berlin NO 18, Barnimstr. 9,
Cassel, Friedberg Isfrael, geb. 20. 6. 1913 in Naum⸗ burg, zuletzt wohnhaft gewesen in Berlin NO, Chodo⸗ wieckistr. 18 bei Laboschin,
Cassel, Vera Sara, geb. Fleischer, geb. 6. 5. 1920 ine Fünfeichen, zuletzt wohnhaft gewesen in Berlin N0, Chodowieckistr. 18 bei Laboschin,
Kaufmann, Lina Sara, geb. Julius, geb. 15. 2. 1907 in Schokken, zuletzt wohnhaft gewesen in Berlin 0 17, Gr. Frankfurter Str. 45 — 46, Kaufmann, Marion Sara, geb. 28. 11. 1938 in
25.
geb. 19. 9. gewesen in
1906 in Berlin⸗
92.
86.
438.
Berlin, zuletzt wohnhaft gewesen in Berlin 0 17, Gr.
Frankfurter Str. 45 — 46, W vüser Inge Sara, geb. 5. 2. 1914 in Breslau, zuletzt wohnhaft gewesen in Berlin W 30, Barbarossastr. 52.
Berlin, den 7. Mai 1943.
Geheime Staatspolizei. Staatspolizeileitstelle Berlin. Rvüiine ve kgeneh SJ B Pu, Hantarn. , vnJe 29 5 e. vv9 hubg83 nsetut kair
Verfügung 8
Auf Grund der Verordnung über die Einziehung volks⸗ und staatsfeindlichen Vermögens im Lande Oesterreich vom 18. No⸗ vember 1938 — RGBl. 1 S. 1620 — in Verbindung mit dem Erlaß des Reichsstatthalters in Oesterreich vom 7. Februar 1939 — B. Nr. 8 II G— 41/v/39 — und der Rundverfügung des Inspekteurs der Sicherheitspolizei und des SD in Wien vom 28. Juli 1939 — B. Nr. 8 II G 1084/39 — wird das gesamte im Wirkungsbereich der bezogenen Verordnung vom 18. November 1938 befindliche Vermögen der 8
Gans, Ezechiel, geb. am 19. 6. 1850 in Rosenberg, Kr. Kaplitz, tschechosl. Staatsangeh., mos., früher in Krummau a. d. M., Flößberg Nr. 208 wohnhaft gewesen, gestorben aam 8. 8. 1924 in Krummau a. d. M.,
Metzl, Charlotte, geb. am 24. 3. 1864 in Stahletz, Kr.
Tabor, tschechosl. Staatsangeh., mos., verw., früher in Krummau a. d. M., Breitegasse 45 wohnhaft gewesen,
gestorben am 23. 9. 1938 in Krummau,
Robitschek, Luise Sara, geb. am 11. 6. 1890 in Bud⸗ weis, Protektoratsangeh., mos., verh., früher in Unter⸗ haid, Marktplatz wohnhaft eeea I
Vorzimmer, Charlotte, geb. am 22. 10. 1870, Protelk⸗ toratsangeh., mos., verw., früher in Strobnitz Nr. 62 und zuletzt in Prag wohnhaft gewesen,
Ziegler, Walter, geb. am 3. 3. 1910 in Gratzen, Kr. Kaplitz, Protektoratsangeh., mos., verh., Gratzen 202, z. Zt. in Budweis wohnhaft,
und das Vermögen der Zigeunerin
Steiner, Hermine, geb. Brandtner, geb. 6. 2. 1919 in Linz, deutsche Staatsangeh., rk., zuletzt in Hart Nr. 38, Gmd. Leonding/ Oberdonau, wohnhaft gewesen,
beschlagnahmt und zugunsten des Dentschen Reiches, vertreten durch den Reichsminister der Finanzen, eingezogen.
Linz/Donau, den 7. Mai 1943. heime Staatspolizei. Staatspolizeistelle Linz.
Dr. Bast.
44.
Ap
899
9 ¼ 18 Bekanntmachung— Auf Grund des Gesetzes über die Einziehung volks⸗ und staatsfeindlichen Vermögens vom 14. Juli 1933 — RGBl. 1
S. 479 — in Verbindung mit dem Gesetz über die Einziehung
9, zuletzt in Budweis, Jeronymova 17/II
früher in
Reichs⸗ und Stgatsanzeiger Nr. 108 vom 12 Mat 1943. 2. 3
bimunistischen Bermögens vom 26. Mai 1933 — RGBl. 1 [293 — und dem Erlaß des Führers und Reichskanzlers er die Verwertung des eingezogenen Vermögens von Reichs⸗ nden vom 29. Mai 1941 — RGBl. I S. 303 — wird hier⸗ t der gesamte Nachlaß — der Sophie Sara Czapfki, geb. Freundlich, geb. am 5. 3. 1866 in Gnesen, verstorben am 17. 11. 1939, zuletzt in Görlitz wohnhaft gewesen, der Elsa Sara Kauffmann, geb. am 27. 4. 1876 in Marklissa, verstorben am 30. 8. 1939, zuletzt in Liegnitz wohnhaft gewesen, und des Samuel Israel Li ch t, geb. am 22. 12. 1874 in Kempen, verstorben am 20. 12. 1938, zuletzt in Glogau wohnhaft gewesen, gunsten des Deutschen Reiches, vertreten durch den zinister der Finanzen, eingezogen. v“ Liegnitz, den 5. Mai 1943. 8 Der Regierungspräsident. J. A.: Dr. Beuste Die Indexziffer der Großhandelspreise im Monatsdurchschnitt April 1943 Die Inderxziffer der Großhandelspreise stellt sich im Monats⸗ irchschnitt April, wie im Vormonat, auf 116,0 (1913 = 100). ie Indexziffern der Hauptgruppen lauten: Agrarstoffe 118,5 0,1 v. H.), industrielle Rohstoffe und Halbwaren 102,5 0,1 v. H.) und industrielle Fertigwaren 134,4 (— 0,1 v. H.). 1913 = 100 8
Monatsdurchschnitt März April 1943 1943
Reichs⸗
“]
Ver⸗ änderung in vH
118,4
102,6 134,5 113,8 150,1
116,0
118,5
102,5 134,4 113,7 150,0
116,0
1. Agrarstoffe 8 + 1. Industrielle Robstoffe Halbwasen .. . 8 2 1. Industrielle Fertigwaren ... davon Proouktionsmittel .. Konsumgüter..
und
.83“
Unter den Agrarstoffen haben sich die Preise für Futter⸗ treide, ausländischen Mais, Futterhülsenfrüchte und Trocken⸗ hnitzel der jahreszeitlichen Staffelung entsprechend etwas höht.
In der Indexrziffer für industrielle Rohstoffe und Halb⸗ aren wirkt sich ein jahreszeitlicher Rückgang der Preise für aausbrandkohlen (Niederlausitzer Braunkohlenbriketts) aus. Der leichte Rückgang der Inderziffer für industrielle Fertig⸗ aren ist hauptsächlich durch niedrigere Preise für einzelne dae bedingt.
Berlin, den 10. Mai 1943.
Statistisches Reichsamt.
88 .“ “ 8 bekanntmachung, betreffend Zulassungskarten
golgende Zulassungskarten sind ungültig:
(Prüf⸗Nr. 51 448 vom 15. 5. 1939 „Hopfen und Malz“. kerfalltag: 12. 3. 1943. Gültig nur Nr. 58 553 vom 22. 2.
843. — Prüf⸗Nr. 55 030 vom 20. 3. 1941 D en am Werk — bvom Werden einer Neuaufführung“. Perfal tag: 6. 3. 1943. pültig nur Nr. 58 565 vom 22. 2. 1943.
Prüf-⸗Nr. 57 402 vom 31. 7.1942 „Zeit im Bild: Die onne lacht’“. Verfalltag: 7. 3. 1943. Gültig nur Nr. 58 285 om 23. 2. 1943.
Prüf⸗Nr. 57 445 vom 3. 8. 1942 „Blick in die Zeit Nr. 17: bends in Berlin: Berolina, Plaza, Kabarett der Komiker, kala, Wintergarten.“ (Quer durch Berlin). Verfalltag: .3. 1943. Güͤltig nur Nr. 58 287 vom 23. 2. 1943.
Prüf⸗Nr. 54 997 vom 3. 3. 1941 „Tiere als Jagdgehilfen res Menschen“. Verfalltag: 7. 3. 1943. Gültig nur 8r. 58 384 vom 23. 2. 1943.
Prüf⸗Nr. 56 387 vom 7. 1. 1942 „Eger, eine alte deutsche Stadt“. Verfalltag: 7. 3. 1943. Gültig nur Nr. 58 455 vom 3. 2. 1943.
Prüf⸗Nr. 51 068 vom 22. 3. 1939 „Pioniere der deutschen echnik“. Verfalltag: 7. 3. 1943. Gültig nur Nr. 58 481 vom 23. 2. 1943.
Prüf⸗Nr. 54 053 vom 2. 8. 1940 „Samland⸗Gold“. Ver⸗ allltag: 7. 3. 1943. Gültig nur Nr. 58 517 vom 23. 2. 1943. 0--afses 54 131 vom 27. 8. 1940 „Handflechter⸗Kunst“. vhg. tag: 7. 3. 1943. Gültig nur Nr. 58 518 vom 23. 2.
43.
Prüf⸗Nr. 54 584 vom 16. 1. 1941 „Schwarze Kunst“. Ver⸗ alltag: 7. 3. 1943. Gültig nur Nr. 58 583 vom 23. 2. 1943.
Prüf-Nr. 52 876 vom 13. 12. 1939 „Bunter Alltag im Soo“. Verfalltag: 7. 3. 1943. Gültig nur Nr. 58 351 vom 74. 2. 1943.
Prüf⸗Nr. 45 290 vom 29. 4. 1937 „Sachsens Ostland“ Ver⸗ alltag: 9. 3. 1943. Gültig nur Nr. 57 778 vom 25. 2. 1943.
Prüf⸗Nr. 51 550 vom 1. 6. 1939 „Sonnige Saar“. Verfall⸗ Kag: 9. 3. 1943. Gültig nur Nr. 58 296 vom 25. 2. 1943. 1
Prüf⸗Nr. 51 492 vom 24. 5. 1939 „Wie aus dem Karle ein Kerl wird“. Verfalltag: 9. 3. 1943. Gültig nur Nr. 58 501 dom 25. 2. 1943.
Prüf⸗Nr. 50 722 vom 21. 2. 1939 „Das muß einem ja erst nal gesagt werden“. Verfalltag: 18. 3. 1943. Gültig nur Nr. 58 579 vom 26. 2. 1943.
Prüf⸗Nr. 51 320 vom 24. 4. 1939 „Das muß einem ja erst mal gesagt werden“ (Schmaltonfilm). Verfalltag: 18. 3. 1943. Bültig nur Nr. 58 579 vom 26. 2. 1943.
Prüf⸗Nr. 54 052 vom 2. 8. 1940 „Rückwärts gehn — Stricke dreh,n“. Verfalltag: 17. 3. 1943. Gültig nur Nr. 58 516 vom 7. 2. 1943.
Prüf⸗Nr. 54 484 vom 5. 11. 1940 „Sturmdienst am Gerät“ Schmalfilm). Verfalltag: 7. 3. 1943. Gültig nur Nr. 58 485 vom 23. 2. 1943
Prüf⸗Nr. 52 010 vom 18. 8. 1939 „Ballonsport im NS⸗ Fliegerkorps“ (Schmalfilm). Verfalltag: 9. 3. 1943. Gültig aur Nr. 58 484 vom 25. 2. 1943.
Prüf⸗Nr. 58 181 vom 11. 12. 1942 . thretik“ (Ein Ausschnitt von den Deutschen Meisterschaften 1942 im Olympia⸗Stadion) (Schmalfilm). Verfalltag: 18. 3. 943. Gültig nur Nr. 58 656 vom 27. 2. 1943.
u Prüf⸗Nr. 51 357 vom 29. 4. 1939 „Die drei Lügen der Broßfürftin“ (Ein Mann wird entführt) (Unterlegte deutsche
„Festtage der Leicht⸗
Sprache) mit Vermerk vom 14. 10. 1939. Verfalltag: 4. 3. 1943. Gültig nur Nr. 58 604 vom 16. 2. 1943.
8 228 Nr. 8 5 5. 1. 1943 „Zwei glückliche Menschen“. zerfalltag: 15. 3. 1943. Gültig nur Nr. 58 302 5. 19, 1943 und Vermerk vom 1. 3. 1813. k“
Prüf⸗Nr. 58 471 vom 25. 1. 1913 bub“ (Unterlegte deutsche Sprache). Gültig nur Nr. 58 471 vom 25. 1. 2. 3. 1943. —
Prüf⸗Nr. 52 640 vom 7. 11. Franken“. Verfalltag: 24. 3. 1943. vom 5. 3. 1943.
Prüf⸗Nr. 53 152 vom 22. 1. 1940 „Mainfranken — Wein⸗ franken“. Verfalltag: 24. 3. 1943. Gültig nur Nr. 58 594 vom 5. 3. 1943.
Prüf⸗Nr. 53 197 vom 25. 1. 1940 „Verträumte Nester an Tauber und Main“. Verfalltag: 24. 3. 1943. Gültig nur
Nr. 58 595 vom 5. 3. 1943.
Prüf⸗Nr. 43 329 vom 10. 9. 1936 „Die Barockstadt Dres⸗ den“. Verfalltag: 25. 3. 1943. Gültig nur Nr. 58 628 vom 5. 3. 1943.
Prüf⸗Nr. 53 595 vom 18. 4. 1940 Verfalltag: 24. 3. 1943. Gültig nur Nr.
Prüf⸗Nr. 54 932 vom 22. 1. 1941 „Die große Reserve“ (Schmaltonfilm). Verfalltag: 24. 3. 1943. Gültig nur Nr. 58 528 vom 6. 3. 1943. 8
Prüf⸗Nr. 55 307 vom 1. 4. 1941 „Gedankenleser Pftittan. (Werbetonfilm) (Farbenfilm). Verfalltag: 26. 3. 1943. (. ültig
nur Nr. 58 698 vom 6. 3. 1943. Prüf⸗Nr. 57 467 vom 20. 8. 1942 „Weiße Wäsche“. Verfall⸗
„Die Letzten von Gigrä⸗ Verfalltag: 16. 3. -f943. 1943 mit Vermerk vom
1939 „Ein Kleinod in Gültig nur Nr. 58 550
„Die große Reserve“. 58 528 vom 6. 3.1943.
tag: 26. 3. 1943. Gültig nur Nr. 57 467 vom 20. mit Ausfertigungsdatum vom 12. 3. 190413.
Berlin, den 11. Mai 1943. 1“ Der Leiter der Filmprüfstelle. v. Allwörden. 86
zur Preisbildung für Umarbeitungen und Ausbesserun W vpon Pelzbekleidung. Vom 7. Mai 1933 8
Auf Grund des § 2 des Gesetzes zur Durchführung n. ür
Vierjahresplans — Bestellung eines Reichskommissars die Preisbildung — vom 29. Detober 1936 (RGBl. 1 S. 927) wird mit Zustimmung des Beauftragten für den Vierjahres⸗ plan angeokbnet:
9 1
Die Preise und Entgelte für Umarbeitungen und Aus⸗ besserungen von Pelzbekleidungsstücken sind zu bilden aus der Summe
a) der Feesless⸗
b) der Kosten der vom Betriebe gelieferten Zutaten,
c) der Kosten des vom Betriebe gelieferten Fellmaterials und dem auf diese Summe zu berechnenden Gemeinkosten und Gewinnaufschlag.
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(1) Der Fertigungslohn darf nur in Höhe der am 16. Ok⸗ tober 1939 tatsächlich gezahlten Sätze berechnet werden, so⸗ weit sie nicht den Anordnungen der Reichstreuhänder der
“ 8
Arbeit zuwidergelaufen sind. Sind die Löhne nach dem 16. Oktoher 1939 tariflich neu geregelt, so dürfen lediglich die neuen Tariflöhne der Preisermittlung zugrunde elegt werden. Wenn die am 16. Oktober 1939 zufässigerweise ge⸗ ahlten Löhne über den Tariflöhnen liegen, so koͤnnen Stop⸗ fohne⸗ solange diese fortgezahlt werden dürfen und tatsächlich fortgezahlt werden, auch weiter der Preisermittlung zu⸗ grunde gelegt werden.
(2) Der Berechnung des Arbeitslohnes darf nur die tat⸗ See höchstens jedoch die wirtschaftlich gerechtfertigte Fertigungszeit zugrunde gelegt werden.
(3) Soweit der Unternehmer unmittelbar (produktiv) mit⸗ arbeitet, darf höchstens der nach Abs. 1 lestgestentte höchste Gesellenlohn eingesetzt werden. Als Mitarbeit in diesem Sinne gilt nicht die allgemeine Leitung und Ueberwachung der Arbeit, diese wird durch den Gemeinkosten⸗ und Gewinn⸗ aufschlag (§ 5) abgegolten. 1“ 6
Als Preis der verwendeten Zutaten gilt der tatsächliche Einkaufspreis.
84
Als Preis der verarbeiteten Felle gilt der tatsächliche Ein⸗ kaufspreis. Die Preise der Anordnung zur Preisbildung für veredelte Rauchwaren vom 20. März 1941 (Reichsanz. Nr. 73 vom 27. März 1941) dürfen in keinem Falle überschritten
““ ““ Gewinnaufschlag darf höchstens
86
werden. 8 Der Gemeinkosten⸗ und betragen:
84
— Zweite Ergänzungsbestimmungen zur Anordnung über Vergütungen für kriegsbedingte EE1““ Schätzungen ““ 11“ Vom 8. Mai 1943
Auf Grund von nbs. 2 und § 9 der Anordnung über Vergütungen für riegsbedingte S ngen vom 17. Sep⸗ tember 1942 (Reichsanzeiger Nr. 222) bestimme ich:
Den kriegsbedingten Schätzungen werden Schäö ungen nach dem Reichsleistungsgesetz (Gesetz über Sachleiftungen für Reichsaufgaben) vom 1. September 1939 (RGBl. I S. 1645 ff.) und nach dem Schutzbereichgeset vom 24. Januar 1935 (RGBl. I S. 499) durch Schätzer, die weder im Wehr⸗, im Beamten⸗, im Angestellten⸗, noch im Notdienstverhältnis zu der sie heranziehenden Stelle stehen, mit folgenden Maßgaben gleichgestellt: 4
“
Reichsleistungsgesetz 89
Das Beziehen von Entgelt ist nicht an die Erfüllung der Voraussetzungen des § 2 der Anordnung gebunden.
.Die Entgeltsregelung der Anordnung (§§ 3, 4, 5) gilt grundsätzlich sowohl für Schätzungen anläßlich der Ver⸗ hgg bei Inanspruchnahme von Leistungen (§§ 3 ff. RLG) wie für Schätzungen anläßlich der Entschädigeng von Sachschäden, außergewöhnlicher A bnutzung, Verlusten und Haftpflichtschäden (§ 26 Abs. 3 RLG).
.Die Entgeltsregelung der Anordnung (§§ 3, 4, 5) gilt sowohl für Schätzer, die zu den Einigungsverhandlungen (§ 26 RLG,, wie für solche, die im Verfahren über die Ermittlung der Vergütung oder des Schadens (§ 27 Abs. 4 RLG) herangezogen werden.
Von der Gleichstellung ausgenommen werden die Schätzungen von Pferden, Bespannfahrzeugen und Ge⸗
schirren, Kraftfahrzeugen sowie Flurschäden.
Schutzbereichgesetz Im Verfahren nach dem Schutzbereichgesetz, insbesondere § 10 Abs. 3 des Gesetzes oder der Zweiten Durchführungs⸗ verordnung vom 11. Oktober 1939 (RGBl. I S. 2066), ist das Beziehen von Entgelt ebenfalls nicht an die Er⸗ füllung der Voraussetzungen des § 2 der Anordnung gebunden. Diese Ergänzungsbestimmungen treten am 15. Mai 1943 Berlin, den 8. Mai 1943. Der Reichskommissar für die J. A.: Bauch.
Berichtigung In § 1 (1) der Anweisung Nr. 41 — Landwirtschaftliche Maschinenersatzteile — ist die nachstehende Erweiterung des Zwischensatzes vorzunehmen: „soweit die Teile vom Hersteller nicht zu vollständigen Maschinen und Geräten zusammengebaut oder zur Instand⸗ 1 selbstgebauter Maschinen und Geräte verwand
Preisbildung.
AX“ 11.4“ Druckfehler⸗Berichtigung
In der am 20. April 1943 in Nr. 92 veröffentlichten An⸗ ordnung des Reichskommissars für die Preisbildung über Höchstpreise für Sicheln vom 17. April 1943 muß im § 1 Abs. 2 bei dem Aufschlag für „Hefte samt Anmachen“ ein Betrag von N. ℳ 0,14 je Stück 7 werden und nicht wie angegeben ein Betrag von F. ℳ 0,42.
beieinem Jahresumsatz im Jahre 1938 bis zu 30 000,— R. A4 . is zu 100 000,— F. Aℳ. ber 100 000,— R. t.
8 § 6 (1) In dem nach § 5 der Anordnung III/43 der Reichsstelle
v. H. 80
90 100
Rauchwaren vorgeschriebenen Auftragsbuch ist das Zu⸗ V
tandekommen des für die Umarbeitung oder Aus⸗ besserung nachzuweisen.
(2) Dem Auftraggeber ist bei Auslieferung der Ware eine ihrer Philosophisch⸗Historischen Klasse gewählt.
Rechnung zu erteilen, in der die Nummer des Auftragbuches
Der Reichskommissar für die Preisbildu
8
schriften dieser Anordnung zulassen oder anordnen.
§ 8
Der Reichskommissar für die Preisbildung erläßt die zur
Durchführung oder Ergänzung dieser Anordnung erforder⸗ lichen Rechts⸗ und Verwalkungsvorschriften.
§ 9
Die Anordnung tritt mit der in Kraft.
Sie gilt nicht in den eingegliederten Ostgebieten. Berlin, den 7. Mai 1943. Der Reichskommissar für die
Preisbildun
ng oder die von ihm beauftragten Stellen können Ausnahmen von den Vor⸗
8 Bekanntmachung
Die am 10. Mai 1943 ausgegebene Nummer 47 des Reichs⸗ gesetzblatts, Teil I, enthält:
Zweite Verordnung zur Durchführung und Ergänzung des Fürsorge⸗ und Versorgungsgesetzes für die weiblichen 2 nae örr⸗ en des Reichsarbeits lensech und ihre Hinterbliebenen. om Mai 1943.
Vierte Verordnung über die Aenderung des österreichischen Gesetzes über die Anforderung von Wohnungen und Geschäfts⸗ räumen. Vom 1. Mai 1943.
Verordnung über die Errichtung einer Reichsstelle für Saatgut.
Vom 4. Mai 1943. Verordnung zur Einführung der Vorschriften über Krankheits⸗ onau⸗Reichsganen, im Reichsgau
erreger in den Alpen⸗ und Sudetenland und in den eingegliederten Osigebieten. Vom
7. Mai 1943.
Umfang: ¼ Bogen. Verkaufspreis: 0,15 H.ℳ. Postbeförde⸗ rungsgebühren: 0,03 N. ℳ für ein Stück bei Voreinsendung auf unser Postscheckkonto: Berlin 96 200.
Berlin NW 40, den 11. Mai 1943.
Reichsverlagsamt. J. V.: Stern.
Preußen
Die Preußische Akademie der Wissenschaften hat den Direktor des Kaiser⸗Wilhelm⸗Instituts für Anthropologie, Professor Dr. Otmar Freiherr von Verschuer, zum ordentlichen Mitglied ihrer Mathematisch⸗Naturwissenschaft⸗ lichen Klasse gewählt. Der Herr Reichsminister für Wissen⸗ schaft, Erziehung und Volksbildung hat diese Wahl bestätigt.
Die Preußische Akademie der Wissenschaften hat den ordentlichen Professor für nordische Philologie an der Uni⸗ versität Berlin, Dr. Hans Kuhn, zum ordentlichen Mitglied
Der 156 Reichsminister für Wissenschaft, Erziehung und Volksbildung hat diese Wahl bestätigt. 158
Die Preußische Akademie der Wissenschaften hat den Direktor des Kaiser⸗Wilhelm⸗Instituts für Physik, Professor Dr. Werner Heisenberg, zum ordentlichen Mitglied der Mathematisch⸗Naturwissenschaftlichen Klasse gewählt. Der Herr Reichsminister für Wissenschaft, Erziehung und Volks⸗ bildung hat diese Wahl bestätigt.
Die Preußische Akademie der Wissenschaften hat den ordentlichen Professor für Arabistik an der Universität Leipzig, Geheimen Hofrat Dr. August Fischer, zum korrespondieren⸗ den Mitglied ihrer Philosophisch⸗Historischen Klasse gewählt. Der Herr Reichsminister ser issenschaft, Erziehung und Volksbildung hat diese Wahl bestätigt. 1