Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 112 vom 17. Mai 1943. S. 2
chs. und Staatganzeiger Nr. 112 vom 17. Mat 1943. E. 3
Blastimila Otahal, geb. Zuklinova, Chefrau, geb. 20. 11. 1911 in Prag, heimatzust. nach Leipnik, zul. Prag VII, Hermanngasse 31, .
89 Karl Otta, Oberlehrer, geb. 8. 7. 1910, in Skriwan, Bez. Kolin, heimatzust. nach Libun, zul. Maschau,
90. Bretislav Palkovsky, Rechtsanwalt, geb. 17. 6. 1888 in Prerau, Kr. Olmütz, heimatzust. nach Prag, zul. Prag IV, Feclf. 32,
91. Ludmila Palkovsky, geb. Pospisil, Ehefrau, geb. 13. 3. 1894 in Michalkowitz, Kr. Mähr.⸗Ostrau, her⸗ matzust, nach Prag, zul. Prag IV, Wallstr. 32,
2. Olga Palkovsky, geb. 3. 2. 1915 in Prag⸗Podol, heimatzust. nach Prag, zul. Prag IV, Wallstr. 32,
3. Vladimir Para, Flugzeugmechaniker, geb. 24. 7. 1918 in Horaschdowitz, Bez. Kladno, heimatzust. nach
Hostiwitz, zul. Hostiwitz Nr. 84,
1. Jaromir Picka, Volksschullehrer, geb. 14. 1. 1899 in Lochowitz, Bez. Horschowitz, heimatzust. nach Locho⸗ witz, zul. Neubürgles, Bez. Neustadt a. d. Mettau,
5. Anton Polacek, Sektionsrat, geb. 11. 7. 1892 in Prag, heimatzust. nach Prag, zul. Prag II, Jerusalems⸗ gasse 6 (Pension „Star“*),
3. Jeanne Polacek, geb. Campaux, gesch. Peltier, Ehe⸗ frau, geb. 21. 9. 1902 in Verneuil⸗Eure/Frankreich, heimatzust. nach Prag, zul. Prag II, Jerusalems⸗
gasse 6 (Pension „Star“), .“
97. Raimond Puda, Flieger, geb. 18. 8. 1912 in Brdnik,
Bez. Kolin, heimatzust. nach Bronik, zul. Kitin b. Mnisek, G“
98. Franz Rendl, ‚Postsekretär, geb. 21. 5. 1903 in Pil⸗ 1I“ Beimatzust. nach Prag, zul. Prag X, Theresien⸗ fadter 1.
99. Wilhelm Sacher, Stabskapitän, geb. 17. 2. 1907 in
“ Proßnitz, heimatzust. nach Proßnitz, zul. Prag XIX,
16“ Scharkastr. 22,
100. Milos Safranek, ehem. Presseattaché im Außen⸗ ministerium in Prag, geb. 23. 1. 1894 in Lechowitz b. Znaim, heimatzust. nach Strelitz b. Brünn, zul. Prag⸗ Dewitz, Fliegerstr. 17, Milos Safranek, Student, geb. 2. 4. 1922 in Prag, heimatzust. nach Strelitz b. Brünn, zul. Prag XIX, Fliegerstr. 17, 3 . 1
102. Johann Safranek, geb. 29. 9. 1934 in Paris, hei⸗
matzust. nach Strelitz b. Brünn,
103. Friedrich Slavicek, Aktuarsekretär, geb. 7. 1. 1899
ins Prag, heimatzust. nach Prag, zul. Prag XIX,
VPodbaberstr. 1598, ¹
104. Marie Slavicek, geb. Denk, Ehefrau, geb. 27. 2.
1908 in Prag, heimatzust. nach Prag, zul. Prag XIX,
1 Podbaberstr. 1598, b 1 1 105. Eva Slavicek, geb. 9. 12. 1931 in Algier, heimat⸗
zust. nach Prag, zul. Prag XIX, Podbaberstr. 1598,
106. Johann Slavicek, geb. 30. 3. 1935 in Prag, heimat⸗ zust. nach Prag, zul. Prag XIX, Podbaberstr. 1598, Wilhelm Johann Slegl, Industrieangestellter, geb. 6. 3. 1903 in Prag, heimatzust. nach Prag, zul. Prag XIV, Palackystr. 47, „. Anna Slegl, geb. Melicharova, Ehefrau, geb. 6. 5. 1913 in New York, heimatzust. nach Prag, zul. Prag XIVY, Palackystr. 47, 8 88 109. Anna Slegl, geb. 18, 8. 1939 in Prag, heimatzust.
nach Prag, zul. Prag XIV, Palackystr. 47,
110. Jaromir Smutny, Diplomat, geb. 23. 6. 1892 in Barau, Kr. Tabor, heimatzust. nach Prag, zul. Prag⸗ Dewitz, Fliegerstr. 25,
111. Jaroslava Smutny, geb. Weber, Ehefrau, geb. 21. 7. 1897 in Prag, heimatzust. nach Prag, zul. Prag⸗ Dewitz, Fliegerstr. 25,
112. Milan Smutny, geb. 13. 11. 1921 in Lyon/ Frank⸗ reich, heimatzust, nach Prag, zul. Prag⸗Dewitz, Flieger⸗ straße 25,
113. Miroslav Smutny, geb. 11. 10. 1932 in Warschau, heimatzust. nach Prag, zul. Prag⸗Dewitz, Fliegerstr. 25,
114. Lubomir Svatek, Kapitän der Flieger, geb. 29. 3.
1906 in Rokitno, Bez. Pardubitz, heimatzust. nach Ro⸗ kitno, zul. Prag II, Stephansgasse 16,
115. Jaroslav Stephan, Fabrikant, geb. 26. 1. 1890 in Barchowitz, Kr. Kolin, heimatzust. nach Barchowitz, zul. Tschelakowitz b. Prag,
116. Beatrix Stepan, geb. Beran, Ehefrau, geb. 22. 9. 1890 in Choltitz, heimatzust. nach Barchowitz, zul. Tschelakowitz b. Prag,
117. Karl Strelka, Major, geb. 23. 9. 1896 in Prag,
heimatzust. nach Prag, zul. Prag XIII, Zidlina⸗
gasse 222,
Julius Tloust, Assistent des techn. Dienstes, geb.
6. 5. 1908 in Komarno, Bez. Kremsier, heimatzust.
nach Prag, zul. Prag XIX, Leipziger Str. 364/22,
Vladimir Vanek, Legationsrat, geb. 27. 5. 1895 in
Dobra, Bez. Kolin, heimatzust. nach Prag, zul.
Prag XII, Riesengebirgstr. 17 b. Kofka,
120. Anna Lisa Vanek, geb. Holme, Ehefrau, geb. 24. 8. 1914 in Stockholm, heimatzust. nach Prag, zul. Prag XII, Riesengebirgstr. 17),
121. LadislavZahradka, Stabskapitän, geb. 15. 6. 1903 in Ptatschow, Kr. Zlin, heimatzust. nach Ptatschow, zul. Prag XIX, Studentengasse 4,
122. Franz Zastera, ehem. Stabskapitän, geb. 26. 7. 1895 in Böhm.⸗Budweis, heimatzust. nach Böhm.⸗Budweis, zul. Königgrätz, Am Graben 881,
123. Jan (Johann) Zicha, Volksschullehrer, geb. 10. 12. 1913 in Tschaslau, Bez. Kolin, heimatzust. nach Jung⸗ bunzlau, zul. Lutschitz, Bez. Tabor,
124. Marie Zicha, geb. Muzikova, Ehefrau, geb. 10. 2. 1917 in Philipsdorf, Bez. Kolin, heimatzust. nach Jung⸗ bunzlau, zul. Lutschitz, Bez. Jabor,
125. Jaroslav Josef Fiser, Hoteldirektor, geb. 7. 1. 1917 in Strakonitz, Bez. Klattau, heimatzust. nach Strako⸗ nitz, zul. Prag XI, Lutherstr. 43,
126. Johann Hajsmann, Maschinen⸗ und Elektro⸗ Ingen., ‚eb 29. 4. 1910 in Prag, heimatzust. nach Prag, zul. Prag⸗Smichow, I 1179, B
127. Doubravta Hajsmann, geb. Hübschmann, Ehefrau, geb. 11. 3. 1913 in Prag, heimatzust. nach Prag, zul. Prag⸗Smichow, Jinonitzstr. 1179,
128. Karel Jajch, Ingenieur, geb. 3. 10. 1903 in Ungar.⸗ Brod, Kr. Zlin, heimatzust, nach Zwittau, zul. Brünn Lesnicka 6s), 1“ 28
107.
108.
119.
129. Bohumil Kobliha, Oberkommissar der landw. Ver⸗
uchsstation in Liblitz, geb. 26. 10. 1902 in Prerau, 2 nach Prerau, zul. Liblitz b. Böhm.⸗Brod, Nikolaj Kobylka, Schlosser, geb. 12. 3. 1914 in Moskau, heimatzust. nach Prag, zul. Prag III, Kar⸗ melitergasse 26,
Vladimir Jaroslav Kobylka, kaufm. Beamter,
eb. 1. 12. 1887 in Prag, heimatzust. nach Prag, zul.
Prag III, Karmalitergasse 26, .
132. ofef Martinek, Journalist, geb. 23. 3. 1889 in
8 8 iebrad, heimatzust. nach Podiebrad, zul. Prag⸗
Breunau, Anhaltgasse 3, b
Marie Martinek, geb. Fischer, Ehefrau, geb. 1. 11. 1892 in Straschitz, g8e nach Podiebrad, zul. Prag⸗Breunau, Anhaltgasse 3,
Josef Martinek, geb. 2. 12. 1915 in Cleveland, sümn ust. nach Podiebrad, zul. Prag⸗Breunau, An⸗ altgasse 3,
Jaroslav Martinek, geb. 4. 4. 1917 in Cleveland, heimatzust. nach Podiebrad, zul. Prag⸗Breunau, An⸗
haltgasse 3,
Karl Mazel, Journalist, geb. 4. 1. 1907 in Pilsen, heimatzust. nach Pilsen, zul. ee. XVI, Gartengasse 10,
.Jaroslav Mares, Ra 5 geb. 14. 4. 1904 in Battelau, Bez. Iglau, heimatzust. nach Battelau, zul. Prag⸗Libotz, Neue Scharka Nr. 402,
Jaroslav r2 a- Postbeamter, geb. 26. 12. 1909 in Unhoscht, Bez. Kladno, heimatzust. nach Unhoscht, zul. Prag XII, Fuhrweggasse 4,
9. Oldrich Modrak, Beamter des esl. Außenminist. in Prag, geb. 5. 7. 1899 in Komotau, heimatzust. nach Prag, zul. Prag XIX, Na Liskach 57,
Ruzena Modrak, geb. Kvetova, Ehefrau, geb. 22. 4. 1903 in Prag, heimatzust. nach Prag, zul. Prag XIX, Na Liskach 89 .
Jzida Modrak, geb. 4. 10. 1928 in USA. (Ort nicht bekannt), heimatzust. nach Prag, zul. Prag XIX, Na Liskach 57, 828
Rudolf Nekola, Fachlehrer und Schriftsteller, geb. 20. 3. 1901 in Böhm.⸗Budweis, heimatzust, nach Böhm.⸗Budweis, zul. Prag⸗Podol 375, Linke Gasse,
Leopold Osgart, Kaufmann, geb. 19. 6. 1875 in St. Marein⸗Bruck a. d. . Umatzasf ge. Eiben⸗
ütz b. Brünn, zul. Prag X, Witoldgasse 4, 91 H. Samel, Großkaufmann, geb. 2. 2. 1906
130.
131.
“ Prag, heimatzust. nach Prag, zul. Prag II, Jerusa⸗
lemsgasse 6, b .Otakar Vaclav Suchan, ehem. Oberrat des Finanz⸗
minist., geb. 28. 11. 1879 in Olmütz, heimatzust. nach Neu⸗Knin, zul. Prag XVI, Birkichtgasse 24, 3. Milagros Suchan, geb. Protela de Carillo, Ehefrau,
geb. 31. 3. 1885 in Madrid, heimatzust. nach Neu⸗Knin,
zul. Prag XVI, Birkichtgasse 24,
88n 'd) der
Miroslav Sulc, Student, geb. 29. 6. 1918 in Rossiß, Bez. Brünn, heimatzust. nach Zastavka b. Brünn, zul. Prag⸗Streschowitz, Clam⸗Martinitz⸗Str. 682,
.Antonin Svoboda, ehem. Hochschulassistent, geb. 14. 10. 1907 in Vinakerch Prag⸗Kohlfelden, Na Vinika “ Düsgpe 2” ohoda, geb. Jianelli, Ehefrau, geb. 14. 2. 1909 in Prag, heimatzust. nach Prag, zul. Prag⸗ Kohlfelden, Na Vinikach 3, 1 1t s Tomas Svoboda, geb. 1939 in Paris, heimatzust. nach Prag, 8 “ 21 fan, Kanzleioberoffizial, geb. 28. 6. 1896 in Stemk, Bez. Neu⸗Paka, heimatzust. nach Königinhof a. d. Elbe, zul. Prag XIX, Radetzkystr. 49,
Ludmila Stefan, geb. Heindl, Ehefrau, geb. 1. 6.
1903 in Prag, beiacza br Königinhof a. d. Elbe, zul. Prag XIX, Radetzkystr, 49, ““ 1111““ geb. 23. 11. 1925 in Zürich, hei⸗ matzust. nach Königinhof a. d. Elbe, zul. Prag XIX, Radetzkystr. 49, — Johann Stefan, geb. 1928 in Bern, heimatzust. nach Königinhof a. d. Elbe, zul. Prag XIX, Radetzky⸗ straße 49, “
Josef Strangfeld, Filialleiter der Fa. Bata, geb.
23. 8. 1904 in Zwittales, heimatzust. nach Zwittales, ul. Zlin, Schäferei 1525,
nna Strangfeld, geb. Hupakova, Ehefrau, geb.
3. 10. 1900 in Bistritz, heimatzust. nach Zwittales, zul.
Zlin, Schäferei 1525, 1
157. Frantisek Uhlir, Fachlehrer, geb. 11. 9. 1900 in Lhota, Bez. Kremsier, heimatzust. nach Prag, zul. Prag IX, Krocingasse 3, 4
158. Johannes Urzidil, Schriftsteller und Journalist.
geb. 3. 2. 1896 in Prag, heimatzust. nach Glöckelberg,
zul. Prag XII, Schwerinstr. 168,
159. Gertrude Urzidil, geb. Thieberger, Ehefrau, 26. 7. 1898 in Goltsch⸗Jenikau, Bez. Tschaslau, hei⸗
matzust. nach Glöckelberg, zul. Prag XII, Schwerin⸗
8 1e 168,
160. Mojmir Teply, ehem. Leutnant, geb. 24. 5. 1912
in Namietsch, Bez. Pardubitz, heimatzust, nach Na⸗
mietsch, zul. Chotieborsch Nr. 688,
161. Jan Stanko, Unterbeamter, geb. 5. 5. 1880 in Ber⸗
Jan, Bez. Budweis, heimatzust, nach Berlan, zul. Ber⸗
EE18
162. Vaclav Svoboda, Kanzleioffizial, geb. 14. 8. 1872 in Lhota, Bez. Rokitzan, heimatzust. nach Lhota,
163. Jaroslav Truka, Bezirksrichter, geb. 10. 5. 1905 in Prag, heimatzust. nach Prag, zul. Prag⸗Dewitz, Wilhelmsgarten 12,
164. Vaclav Vleek, ehem. Oberstleutnant, geb. 9. 5. 1897
inl Kohljanowitz, heimatzust. nach Prag, zul. Prag XIX,
Urlede gfer. 10,
165. Alois Vrecl, Fliegerfähnrich, geb. 15. 6. 1896 in Zerekwitz, Kr. Fitschin heimatzust., nach Zerekwitz, zul. Prag XIII, Weichselstr. 2,
166. Oskar eyrtar, Dr. jur., Kaufmann, geb. 10. 6. 1906 in Graslitz b. Karlsbad, Fennstzaf. nach Gras⸗ litz, zul. vens b. Pilsen, Komenskygasse 27,
167. Rosa Sara Wohlrab, geb. Kohn, Ehefrau, geb.
22. 9. 1910 in Graslitz, heimatzust. nach Graslitz, zul.
vE Rokitzan b. Pilsen, Komenskygasse 27.
Der Reichsprotektor in Böhmen und Mähren.
J. A.: Dr. Weinmann, Standartenführer. “ 111““
149.
150. 151.
152.
153.
154.
155.
156.
rag, heimatzust. nach Prag, zul. 8
eb.
Verfügung
Auf Grund der Reichsgesetze vom 26. Mai und 14. Juli 1933 (RGBl. I1 S. 293 und 479) in Verbindung mit der preußischen Durchführungsverordnung vom 31. Mai 1933 (GS. S. 207) und dem Erlasse des Führers und Reichskanz⸗ lers vom 29. Mai 1941 (RGBl. I S. 303) wird a) das ge⸗ samte inländische Vermögen des Juden Layb Leo Israel Grinberg, genannt Grünberg, geb. am 20. 12. 1897 in Lodz, wohnhaft gewesen in Langenfeld⸗Immigrath, insbeson⸗ dere das im Grundbuch von Immigrath Band 35 Blatt 1477 auf seinen Namen eingetragene Ackergrundstück, b) der Nach⸗ laß des Juden Emil Ifrael Loevenstein, geb. am 25. 5. 1872 zu Belecke, gestorben am 29. 4. 1942 in Düsseldorf, zu⸗ letzt 1ee. in Düsseldorf, mit der Maßgabe zugunsten des Deutschen Reichs eingezogen, daß mit der öf entlichen Be⸗ kanntmachung dieser Verfügung im Deutschen eichsanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger die Vermögenswerte Eigen⸗ tum des Deutschen Reiches werden.
Gegen diese Verfügung ist kein Rechtsmittel gegeben.
Düsseldorf, den 13. Mai 1943. 1 Der Regierungspräsident. J. A.: Ludwig. Bekanntmachung Ga.. Das Reichsaufsichtsamt für Privatversicherung hat: A. folgender Unternehmung unter Anerkennung als kleineren Verein die Erlaubnis zum Geschäftsbetrieb erteilt:
durch Verfügung vom 19. März 1943: der Pensionskasse der Angestellten des Fürsten von Donnersmarck und des Kraft Graf Henckel von Donnersmarck in Neudeck O/S.
B. folgende Aenderungen des Geschäftsplans und Bestands⸗ veränderungen gemäß § 13, 14 des Gesetzes über die Beauf⸗ sichtigung der privaten Versicherungsunternehmungen und Bausparkassen vom 6. Juni 1931 (-RGBl. I S. 315), in der Fassung des Gesetzes vom 5. März 1937 (RGBl. I S. 269), genehmigt:
1. durch Verfügung vom 31. Dezember 1942: der Kranken⸗ kasse deutscher Eezieher, V. V. a. G. in Bayreuth die Ueber⸗ nahme des Versicherungsbestandes der Westdeutschen Kranken⸗ unterstützungskasse für Lehrer und Lehrerinnen an höheren Schulen (V. a. G.) in Duisburg,
2. durch Verfügung vom 12. Januar 1943: der Trans⸗ atlantischen Güterversicherungs⸗ Ze sellschaft in Berlin (neuer Name: Dresdner Allgemeine und Transatlantische Güterver⸗ sicherungs⸗Aktiengesellschaft in Berlin) die Uebernahme des Versicherungsbestandes der
az) Allgemeinen Versicherungs⸗Gesellschaft für See⸗, Fluß⸗ und Landtransport in Dresden und Sächsischen Versicherungs⸗Aktiengesellschaft in Dresden,
53 durch Verfügung vom 13. Januar 1943: der Wiener Städtischen Wechselseitigen allgemeinen Versicherungsanstalt Nauf Gegenseitigkeit in und
iien die Uebernahme des Schaden⸗ Unfall⸗Versicherungsbestandes des Verbandes der Napredak Genossenschaften, Sarajevo, in den derzeit der deut⸗ schen Militärverwaltung unterstehenden Gebieten des chen. Königsreiches Jugoslavien (Serbien und Banat),
4. durch Verfügung vom 14. Januar 1943: der Victoria
zu Berlin Allgemeine Versicherungs⸗Actien⸗Gesellschaft in
Berlin die Uebernahme des Lebens⸗ und Rentenversicherungs⸗ bestandes der „Elbe“ Lebensversicherungsanstalt A. G. in Prag im Deutschen Reich (ausschließlich des Protektorats Böhmen und Mähren),
5. durch Verfügung vom 21. Januar 1943: dem Leipziger Verein⸗Barmenia Lebensversicherung auf Gegenseitigkeit in Leipzig die Uebernahme des Versicherungsbestandes der Neuen Leipziger Beamten⸗Sterbekasse in Leipzig,
6. durch Verfügung vom 11. Februar 1943: der Ländlichen Krankenhilfe für die Feöees Hannover und Altmark (vorm. Bäuerliche Krankenkasse) in Lüneburg die Uebernahme des Versicherungsbestandes des Kranken⸗Versicherungsvereins auf Gegenseiti seit für die Gemeinden: Osten, Altendorf, Isensee, Hüll, Großenwörden und Basbeck in Osten,
7. durch Verfügung vom 16. Februar 1943: der „Deutscher Bauerndienst“ Aülgegeine Versicherungs⸗Aktiengesellschaft in Berlin die Aufnahme des Betrijebs der Sturmschadenversiche⸗ rung,
88 durch Verfügung vom 17. Februar 1943: der Ersten
Allgemeinen Unfall⸗ und Schadens⸗Versicherung⸗Gesellschaft
in Wien die Uebernahme des Elementar⸗, Unfall⸗ und Haft⸗ pflicht⸗Versicherungsbestandes der „SAVA“ Allgemeine Ver⸗ sicherungs⸗Aktiengesellschaft, Agram, in der Untersteiermark und in den besetzten Gebieten Kärntens und Krains,
9. durch Verfügung vom 12. März 1943: der „Deutscher Bauerndienst“ Alfgenkeine Versicherungs⸗Aktiengesellschaft in Berlin die Aufnahme des Betriebs der Versicherung von Kühlgütern, .
10. durch Verfügung vom 16. März 1943: der Internatio⸗ nalen Unfall⸗ und Schadenversicherungs⸗Gesellschaft Aktien⸗ gesellschaft in Wien die Uebernahme des Unfall⸗, Haftpflicht⸗, Auto⸗ und Chomage⸗Versicherungsbestandes der Riunione Adriatica di Sicurta, Triest, in der Untersteiermark und in den besetzten Gebieten Kärntens und Krains,
11. durch Verfügung vom 23. März 1943: der Wechsel⸗ seitigen Versicherungsanstalt Südmark in Graz die Ueber⸗ nahme des Sachversicherungsbestandes der Gegenseitigen Ver⸗ sicherungsanstalt (Vzajemna zavarovalnica), Laibach, in der Untersteiermark,
12. durch Verfügung vom 24. März 1943: der Wechsel⸗ seitigen Versicherungsanstalt Südmark in Graz die Ueber⸗ nahme des Sachversicherungsbestandes der Slavija, Jugofla⸗ vischen Versicherungsbank (Slavija, Jugoslovenska zavaro⸗ valna banka), Laibach, in der Untersteiermark,
13. durch Verfügung vom 25. März 1943: der Gothaer davea. Versicherungsbank auf Gegenseitigkeit in Gotha die
ebernahme des Versicherungsbestandes der Feuerversiche⸗ vung kass⸗ evangelischer Geistlicher in Baden⸗Bühl (Baden),
14. durch Verfügung vom 5. April 1943: der „Danubia“ Allgemeine Versicherungs⸗Aktien⸗Gesellschaft in Wien die Uebernahme des Schaden⸗ und Unfallversicherungsbestandes
a) der „La Nationale“, Compagnie anonyme d’Assurances contre 1'Incendie et les Explosions, Paris 17,
b) der „Schumadija“ Versicherungs⸗ und Rückversiche⸗ rungs⸗Aktien⸗Gesellschaft, Belgrad,
c) des Verbandes der Napredak Genossenschaften, Sara⸗
jevo, und
d) des Sachversicherungsbestandes der L'Union Com 1 d'Assurances contre L'Incendie, les Areidentsnes Risques Divers, Paris, in den an Ungarn gefallenen Gebieten des ehemaligen jugoflavischen Staates.
Berlin, den 14. Mai 1943. Das Reichsaufsichtsamt für Privatversicherung. J. V.: Dr. Schmid. 1“
—
Bekanntmachung, betreffend Zulassungskarten
Folgende Zulassungskarten sind ungültig:
Prüf⸗Nr. 54 769 vom 10. 2. 1941 „Die Wiesenzwerge“ (Farbenfilm). Verfalltag: 31. 3. 1943. Gülti 258 605 vom 10,3.19ℳ6, ““
Prüf⸗Nr. 51 084 vom 22. 3. 1939 „Schleswig an der Schlei“. Verfalltag: 30. 3. 1943. Gültig nur N . 58 6 203 ügss g r. 58 693 vom
Prüf⸗Nr. 57 497 vom 24. 8. 1942 „Fliegeroffiziere“. Ver⸗ Ffalltag: 1. 4. 1943. Gültig nur Nr. 58 726 vom sbns⸗ 1943. 8
Prüf⸗Nr. 51 529 vom 5. 6. 1939 „Wir bauen ein Schiff“. Verfalltag: 31. 3. 1943 (2. Fassung). Gültig nur Nr. 58 615 vom 13. 3. 1943.
Prüf⸗Nr. 52 784 vom 28. 11. 1939 „Dein Wald“ Schmal⸗ bonftlmh. wesfgctag; 27. 3. 1943. Gültig nur Nr. 58 89 vom Prüf⸗Nr. 50 264 vom 6. 1. 1989 „Schäumende Wasser“ (Schmalfilm). Verfalltag: 27. 3. 1943. Gültig nur Nr. besro vom 9. 3. 1943.
Prüf⸗Nr. 50 265 vom 6. 1.1939 „Faltbootfahrt ins Wochen⸗ enden (Schmalfilm), Verfalltag: 29. 3. 1018. Gulta hene Nr. 58 680 vom 9. 3. 1943.
Prüf⸗Nr. 47 015 vom 8. 12. 1937 („Kampfsport Judo, der Weg zum Sieg durch Nachgeben“ (Schmalfilm). Verfalltag: 1. 4. 1943. Gültig nur Nr. 58 657 vom 10. 3. 1943.
rüf⸗Nr. 51 265 vom 15. 4. 1939 „Schule des Skilaufs“ na dem amtlichen Lehrplan „Neuzeitlicher Skilauf“ (2. Fas⸗ sung), (Schmalfilm). Verfalltag: 1. 4. 1943. Gültig nur Nr. 58 659 vom 12. 3. 1943.
Prüf⸗Nr. 46 743 vom 11. 11. 1937 „Ein alter Sport wird wieder jung“ (Schmalfilm). Verfalltag: 3. 4. 1943. Gültig nur Nr. 58 661 vom 12. 3. 1943 mit neuem Haupttitel „Ein alter Sport wird wieder jung“ (2. Fassung), (Schmalfilm).
Prüf⸗Nr. 53 148 vom 22. 1. 1940 „Vom Uhu und anderen Gesichtern der Nacht“. Verfalltag: 6. 4. 1943. Gültig nur Nr. 58 091 vom 18. 3. 1943.
Prüf⸗Nr. 50 385 vom 13. 1. 1939 „Schwäbische Kunde“. Verfalltag: 6. 4. 1943. Gültig nur Nr. 58 309 vom 18. 3. 1943.
Prüf⸗Nr. 47 266 vom 7. 1. 1938 „Land unter Pflug und Bagger“. Ein Heimatfilm des Kreises Calau. Verfalltag: 6. 4. 1943., Gültig nur Nr. 58 496 vom 18. 3. 1943.
Prüf⸗Nr. 51 651 vom 29. 6. 1939 „Salzburg, die Mozart⸗ stadt“. Verfalltag: 6. 4. 1943. Gültig nur Nr. 58 741 vom 18. 3. 1943.
Prüf⸗Nr. 50 872 vom 6. 3. 1939 „Dorf im roten Sturm“ (Friesennot) mit Vermerk vom 9. 8. 1941. Verfalltag: 15. 4. 1943. Gültig nur Nr. 58 813 vom 27. 3. 1943. rüfe “ . 9. 8 „Liselotte von der Pfalz“ 8 en um den Sonnenkönig). Verfalltag: 18. 2. 1943. Gül⸗ tig nur Nr. 58 110 vom 2. P. 9oh Herfe 88 u“
Prüf⸗Nr. 50 247 vom 4. 1. 1939 „Sehnsucht nach Afrika“. 19. 1. 1943. Gültig nur Nr. 58 228 vom 85 12.
Prüf⸗Nr. 56 721 vom 10. 2. 1942 „Frühling in Japan“ (Japan von heute). I. Teil. (Unterlegte deutsche Sprache.) Ver⸗ falltag: 16. 4. 1943. Gültig nur Nr. 58 816 vom 29. 3. 1943 mit neuem Haupttitel: „Japan von heute“ (I. Teil), (Frühling in Japan). .
Prüf⸗Nr. 40 599 vom 11. 11. 1935 „Sommer in Japan“.
((Unterlegte deutsche Sprache.) Verfalltag: 16.4. 1943. Gültig
nur Nr. 58 817 vom 29. 3. 1943 mit neuem Haupttitel: „Ja⸗ pan von heute“ (II. Teil), (Unterlegte deutsche Sprache).
Prüf⸗Nr. 40 600 vom 11. 11. 1935 „Herbst in Japan“ (Unterlegte deutsche Sprache.) Verfalltag: 16. 4. 1943. Gültig nur Nr. 58 818 vom 29. 3. 1943 mit neuem Haupttitel: „Ja⸗ pan von heute“ (III. Teil), (Herbst in Japan), (Unterlegte
deutsche Sprache). Prüf⸗Nr. 52 181 vom 7. 9. 1939 „Wo die Wälder heimlich 4. 1943. Gültig nur Nr. 58 510
rauschen“. Verfalltag: 22. vom 18. 3. 1943.
Prüf⸗Nr. 58 237 vom 22. 12. 1942 „Ein Tag in Orvieto“. Verfalltag: 23. 4. 1943. Gültig nur Nr. 58 237 vom 22. 12. 1942 mit neuem Haupttitel: „Jung⸗Faschistinnen“ und Ver⸗ merk vom 7. 4. 1943.
berehs.⸗ 49 514 vom 20. 10. 1938 „Petterson & Bendel“ (Unterlegte deutsche Sprache). Verfalltag: 26. 4. 1943. Gültig nur Nr. 58 861 vom 9. 4. 1943.
Prüf⸗Nr. 50 906 vom 7. 3. 1939 „Forschungsstation Jung⸗
fraujoch“. Verfalltag: 30. 3. 1943. Gültig nur Nr. 58 316 vom 10. 3. 1943.
PrüfNr. 58 021 vom 4. 12. 1942 „Mädel im Osteinsat (Schmalfilm). Verfalltag: 26. 4. 1943. Gültig nur Nr. 58 021 vom 4. 12. 1942 mit Vermerk vom 2. 4. 1943.
ven 58 757 vom 20. 3. 1943 „Darauf kommt es an“. Verfalltag: 30.
vom 15. 4. 1943.
Prüf⸗Nr. 56 778 vom 3. 3. 1942 „Stammgäste an der Nord⸗
see“. Verfalltag: 4. 4. 1943. 16. 3. 1943.
Prüf⸗Nr. 49 794 vom 18. 11. 1938 „Unbekanntes von Rü⸗ gen“. Verfalltag: 5. 5. 1943. Gültig nur Nr. 58 844 vom
Gültig nur Nr. 58 748 vom
12. 4. 1943 mit neuem Haupttitel: „Auf Deutschlands größter
Insel“ (Unbekanntes von Rügen). Berlin, den 15. Mai 1943. u1“ Der Leiter der Filmprüfstelle. v. Allwörden.
uHan]
8
Snehsgfeesr be a [N8 8
Bekanntmachug
Die am 14. Mai 1943 ausgegebene Nummer 48 des Reichs⸗ gesetzblatts, Teil I, enthält:
Verordnung zur Aenderung des Gesetzes über Umzugskosten⸗ vergütung der Beamten. Vom 11. Mai 1943. Verordnung über Kriegsmaßnahmen auf dem Gebiete der vürgerlichen Rechtspflege (Kriegsmaßnahmenverordnung). Vom des ai 1948.
rordnung über das Beschwerdeverfahren in Angel
I
mehrten Einsatz der
4. 1943. Gültig nur Nr. 58 757 vom 20. 3. 1943 mit neuem Haupttitel: „Die kluge Tante“ und Vermerk
Narbeitenden deutschen Volksgenossen spiele für die r. gs ee.
der freiwilligen (außerstreitigen) it (Kriegs schwerdeverordnung). Püh 129 Mai iI gec,g⸗
Durchführungsverordnun 1 riegs kungs g zur Kriegsmaßnahmenverord und zur Kriegs⸗Beschwerdeverordnung. Pemaieen 1948. 9
Umfang: * Bogen Verkaufspreis: 0,15 R stbefö
1 . ₰ t 8 † „1 ℳ. Postbeförde⸗ rungsgebühren: 0,03 .ℳ für ein Stück bei Voreins⸗ unser Postscheckkonto: Berlin 96200. 8 “ 8
Berlin NW 40, den 15. Mai 1948. Reichsverlagsamt. J. V.: Stern. 9
I“
*
8 ta r Bekanntmachung
ie am 14. Mai 1943 ausgegebene Nummer 20
gesetzblatts, Teil II, enthält:” 1 Erste Durchführungsverordnung
Reichswasserstraßen. Vom 6. Mai 1848. gEiekres deek d
Zweite Verordnung über außerordentliche Maßnahmen im Patent⸗ und Gebrauchsmusterrecht. Vom 12. Mai 1943. Umfang: ½¼ Bogen. Verkaufspreis: 0,15 H.ℳ. Postbeförde⸗ rungsgebühren: 0,03 R.ℳ für ein Stück bei Voreinsendung auf unser Postscheckkonto: Berlin 96200. 8.8 . Berlin NW 40, den 15. Mai 1943.
“
—
MNiliichtamtliches Sentsches Neich.
Der Königlich Schwedische Gesandte in Berlin, Herr Arvid Richert, hat Berlin am 11. Mai d. J. verlassen. Wäh⸗ rend seiner Abwesenheit führt Herr Legationsrat von Post die Geschäfte der Gesandtschaft.
Wirtschaftsteil
66
1“ 1g Spinnstoff⸗ und Schuhsammlung 1943 Ein Aufruf von Reichswirtschaftsminister Funk In der Zeit vom 23. Mai bis 12. Juni 1943 findet eine Spinn⸗ stoff⸗ und Schuhsammlung statt. Wie Reichswirtschaftsminister Funk in einem Aufruf dazu feststellt, kommt es im Zeichen der totalen Kriegführung auch darauf an, neue Rohstoffreserven zu erschließen, die — im kleinen für den einzelnen von geringem Wert — in der Zusammenballung zu einem Gemeinschaftszweck von nicht zu unterschätzender Bedeutung sind. Wiederum, und jetzt erst recht, müssen unsere Soldaten gut und zweckmäßig ausgerüstet werden. Die zur Rüstungsindustrie strömenden Volksgenossen müssen mit Arbeitskleidung und Arbeitsschuhwerk, Millionen europäische, für die deutsche Rüstung tätige Arbeitskräfte neu ein⸗ gekleidet werden, damit Gesundheit und Leistung erhalten bleiben. Bisher habe sich das deutsche Volk noch in jeder Phase des Krieges hart, entschlossen und opferfreudig gezeigt. So werde auch weiter⸗ hin jede Maßnahme im Sinne nationalsozialistischer Gemeinschaft und Selbsthilfe die letzten Hoffnungen unserer Feinde auf ein Er⸗ lahmen der deutschen Widerstandskraft zuschanden machen. Wie⸗ derum werden daher alle deutschen Volksgenossen und Volks⸗ genossinnen aufgerufen, alle im eigenen Haushalt irgendwie ent⸗ behrlichen oder nicht mehr gebrauchsfähigen Spinnstoffwaren, Lumpen und Flicken, Altkleidung, Wäsche sowie Schuhe und Stiefel jeder Art zur Spinnstoff⸗ und Schuhsammlung 1943 zu spenden. Der Reichswirtschaftsminister spricht zum Schluß die feste Ueber⸗ zeugung aus, daß durch die mit diesem Appell eingeleitete Sammel⸗ aktion das deutsche Volk der deutschen Wehrmacht und Rüstung in reichem Maße neue Textil⸗ und Leder⸗Rohstoffe für Kampf und Sieg zur Verfügung stellen wird.
Die organisatorische Abwicklung der Spinnstoff⸗ und Schuh⸗ sammlung 1943 entspricht der bisherigen, bewährten Praxis. In 32 000 Ortsgruppen werden insgesamt 60 000 Annahmestellen be⸗ reitstehen, um die Textil⸗ und üuhspepdae des deutschen Volkes entgegenzunehmen. 500 000 ehrenamtliche Helfer werden die Ein⸗ sammlung durch praktischen Einsatz unterstützen. Wie bisher er⸗ hält jeder Spender einen Spendenschein. Am Sonntag, den 23. Mai, wird an alle Haushaltungen im Reichsgebiet ein Merk⸗ blatt zur Spinnstoff⸗ und Schuhsammlung 1943 von den Politi⸗ schen Leitern verteilt, das eine Aufzählung des zu fammelnden
Müterials, die nächste Annahmestelle und die Annahmezeiten ent⸗ ält.
Einschränkung des Stromverbrauchs in Gast⸗ stätten, Hotels, Kasinos, Verkaufs⸗ und Aus⸗ stellungsräumen und in den Büros
Der Reichslastverteiler (Reichsstelle für die Elektrizitätswirt⸗ schaft) teilt mit: In stetig wachsendem Maße ist die Produktions⸗ kraft unserer Rüstungsindustrie gestiegen. Für die nächste Zu⸗ kunft steht eine weitere umfangreiche Vergrößerung der Rüstungs⸗ fertigung bevor. Diese Tatsache hat naturnotwendig einen ver⸗ Elektrizitätsversorgung für den Bedarf unserer Industrie zur Folge, denn der Elektrizitätswirtschaft kommt in hohem Maße die Schlüsselstellung auf allen Teilgebieten der Fertigung zu. Hieraus ergibt sich die zwingende Notwendigkeit da alle weniger kriegswichtigen Stromabnehmer ihren Bedar erheblich einschränken müssen, um die dadurch freiwerdenden Strommengen der Rüstungserzeugung zuführen zu können. Die Einschränkung des Stromverbrauchs bei den in Betracht kom⸗ menden Abnehmergruppen muß hierbei in einem weit öherem Maße durchgeführt werden, als dies bislang durch die freiwillige Befolgung der verschiedenen im Rahmen der Energiesparaktion veröffentlichten Appelle geschehen ist. Aus diesem Grunde war es notwendig, seitens des Heihsgaszerxpihss Anordnungen zur Einschränkung des Lichtstromverbrauchs in den Räumen des Gast⸗ stätten⸗ und Beherbergungsgewerbes, der Gemeinschaftsverpfleger und privaten Badebetriebe, in den Räumen geschlossener Gesell⸗ schaften, Klubs und Kasinos, ferner in den Verkaufs⸗ und Aus⸗ stellungsräumen sowie in den Büros und Verwaltungen der ge⸗
werblichen Wirtschaft zu erlassen. Auf Grund dieser Anordnungen sind alle Stromverbraucher der genannten Gruppen verpflichtet, ihren Lichtstromverbrauch um 30 % gegenüber dem Verbrauch im gleichen Abrechnungszeitraum des Vorjahres herabzusetzen. Die Erfüllung dieser Forderung kann durch verschiedene Maß⸗ nahmen herbeigeführt werden. Grundsätzlich ist zunächst erst einmal dafür zu sorgen, daß die Beleuchtung so sparsam wie möglich verwendet wird, d. h. durch restlose Ausnutzung des Tages⸗ lichtes und durch Beschränkung der Benutzung des künstlichen Lichtes auf den wirklichen Gebrauchsfall. Das sind Grundsätze, die zwar selbstverständlich sind, aber längst noch nicht von allen Verbrauchern befolgt werden. Deshalb ist in der Anordnung auch das Verbot der Benutzung der elektrischen Beleuchtung am Tage in allen Räumen, die durch Tageslicht genügend aufgehellt werden, ausgesprochen. Dieses ausdrückliche Verbot war not⸗ wendig, da es nicht zu den Seltenheiten gehört, daß die Inhaber von Gaststätten und Läden noch am hellen Tage unnötigerweise ihre Beleuchtungskörper — vielleicht vom Standpunkt eines heute als übertrieben zu bezeichnenden Kundendienstes — eingeschaltet lassen, ohne daß dies notwendig wäre. Als weitere Maßnahme ist eine Herabsetzung der Beleuchtungsstärke auf ein solches Maß herbeizuführen, das für den jeweiligen Beleuchtungszweck als. unterste Grenze angesprochen werden kann. Für Verkaufs⸗ und Ausstellungsraäume sowie für Räume der Gaststätten, Hotels, der Schankbetriebe, die dem Publikumsverkehr zugänglich sind, ferner auch für Versammlungsräume, ist als Höchstmaß für Beleuchtungs⸗ zwecke ein Aufwand von 5 Watt je qm Bodenfläche ausdrücklich in der Anordnung vorgeschrieben. Um jedes Mißverständnis aus⸗ zuschließen, ist im Text der Anordnung an einem Beispiel die kechnung durchgeführt, die nunmehr jeder Inhaber einer Gast⸗ stätte, eines Ladens oder von sonstigen in den Anordnungen ge⸗ nannten Räumen für seinen besonderen Fall ürcefüfen muß. Hier sei kurz ein solches Beispiel angeführt: Die odenfläche eines Gastraumes, einer Hatelhalle oder eines Ladenlokales be⸗ trage 50 qm. In diesem Falle darf für die Beleuchtung ins⸗ gesamt 5 % 50 = 250 Watt aufgewendet werden. Auf dem Sockel oder auf dem Glaskolben einer jeden Glühlampe stehen im allge⸗ meinen zwei Zahlen, z. B. 220 V, 40 W. Die erstere gibt Span⸗ nung in Volt an, für die die Glühlampe gebaut ist — im vor⸗ liegenden Fall 220 Volt. Diese Zahl bleibt für die anzustellende Rechnung ohne Interesse. Hingegen besagt die zweite Zahl (40 W), welche Leistung in Watt die betreffende Lampe auf⸗ nimmt — hier also. 40 Watt. Würden in dem Raum von 50 qm, für den, wie ausgeführt, 250 Watt Lichtleistung aufgewendet werden dürfen, solche Beleuchtungskörper angebracht sein, in denen Glühlampen von 40 Watt eingeschraubt sind, so dürften davon insgesamt sechs Stück in Betrieb gelassen werden. Die diese Menge etwa übersteigende Zahl von Glühlampen müßte lose⸗ oder herausgeschraubt werden., Je nach der Art der vor⸗ handenen Beleuchtungskörper kann die Glühlampenbestückung natürlich auch hiervon gänzlich verschieden sein. Sind 100⸗Watt⸗ Lampen vorhanden, so dürfen höchstens zwei Glühlampen von je 100 Watt in Betrieb bleiben; bei 60⸗Watt Lampen kann man vier Stück brennen lassen usf. Die sich bei diesem Aufwand in den Gasträumen, Sälen und Läden ergebende Beleuchtungsstärke ist im allgemeinen ausreichend. Die Verordnung sieht eine Erleichterung für solche Räume vor in denen lichttechnisch ungünstige Verhältnisse vorliegen, beit denen bei Ansatz von fünf Watt je Quadratmeter Bodenfläche eine zu geringe Beleuchtung erreicht werden würde. Solche un⸗ günstigen Fälle sind verhältnismäßig selten. Es fallen hierunter Räume mit vollindirekter Beleuchtung, das sind solche Beleuch⸗ tungsanlagen, bei denen aus verdeckt angeordneten Lichtquellen die Decke des Raumes angestrahlt wird und von dieser Decke aus der Raum erhellt wird. Es fallen ferner saalartige Räume hierunter, die sich in der Raumhöhe über mehrere Stockwerke er⸗ strecken. In solchen Fällen ist eine Erhöhung des Wertes von fünf Watt je Quadratmeter auf sieben Watt je Quadratmeter zulässig. Im totalen Krieg, wo es um die Existenz der Nation gaht, können wir uns einen Luxus in der Beleuchtung nicht mehr leisten, sondern wir müssen uns auch hier mit dem Allernot⸗ wendigsten begnügen, um dadurch umfangreiche Strommenge für den Bedarf unserer Rohstoff⸗ und Rüstungsproduktion frei⸗ zumachen. . 8
Gauleiter Sauckel an die Arbeitseinsatzbehörden und Reichs⸗ treuhänder
Der Generalbevollmächtigte für den Arbeitseinsatz, Gauleiter
und Reichsstatthalter Sauckel, hat einen Aufruf an die Arbeits⸗
einsatz⸗ und Reichstreuhänderverwaltung erlassen. Nach einem
Appell zu noch größerer Einsatzbereitschaft und zu ständiger
nationalsozialistischer Haltung stellt der Aufruf die Grundsätze heraus, die für die totale Mobilisierung und den erfolgreichen Einsatz aller Reserven im Reich und Hnbar⸗ in den besetzten Gebieten von entscheidender Bedeutung sind. Der Einsatz dieser Reserven habe so sparsam und zweckvoll wie möglich zu erfolgen. Die Ausrichtung der in den Betrieben mit Ausländern zusammen⸗
unserer Kriegswirtschaftsaufgaben eine besondere Rolle. ur ständige politische und charakterliche Schulung sowie durch hoch⸗ wertige Ausbildung der deutschen Kräfte müßten zugleich die Vor⸗ aussetzungen für einen erfolgreichen Einsatz der ausländischen Arbeitskräfte geschaffen werden. Die deutschen Arbeitskraäfte müßten überall in Haltung und Leistung das Vorbild abgeben. Der gleiche Grundsatz der Leistung gelte auch für den Einsatz der Arbeitskräfte in den besetzten Gebieten. Auch hier dürfe keine Verschwendung durch unzweckmäßigen Einsatz getrieben werden. Dabei spiele, genau wie im Reich, neben gerechter Entlohnung und angemessener Unterkunft die pflegliche vefamtung und Be⸗ treuung der fremden Arbeitskräfte für die Leistung eine wesent⸗ liche Rolle. Verstärkte Anlernungs⸗ und Umschulungsmaßnahmen führten auch hier zu einer Mobilisierung beachtlicher Leistungs⸗ reserven. Dem gleichen Ziel diene auch die Eindämmung einer ungeregelten Fluͤktuation. Die deutsche Arbeitseinsatz⸗ und Reichstreuhänderverwaltung sei sich ihrer großen Verantwortung im Schicksalskampf unseres Volkes bewußt. Sie werde in rest⸗ loser Hingabe ihre ganze vg;- und ihre reichen Erfahrungen ein⸗ setzen und die ihr im Krieg übertragenen großen Aufgaben bestens zu lösen suchen. 1b 12
Zellstoffindustrie als Ausgangspunkt neuer industrieller Entwicklungen
Im Rahmen der industriellen Vortragsreihe der Gauwir schaftskammer Hamburg, Abteilung Industrie, hielt am Freitag nachmittag vor einem Kreis von Gästen aus Partei, Staa 1 Wehrmacht und Wirtschaft Dipl.⸗Ing. Richard⸗Eugen Dörr, Vorstandsvorsitzer der Phrix⸗Werke, einen Vortrag übe das Thema „Die Zellstoffindustrie als Ausgangspunkt für neu industrielle Entwicklungen“. Der Redner ging von der groß artigen Entwicklung der Kunstfaser⸗Industrie und von ihrer Bedeutung für die nlte Volkswirtschaft aus und stellte dann 8 Betrachtungen über die vollkommene Auswertung der eingesetzten Rohstoffe und ihre Verwertungsmöglichkeiten an.
Wenn die L“ der Zellwolle⸗Industrie für die Textil⸗ wirtschaft schon weitgehend bekannt sei, so würden die Auswir⸗ kungen der in den letzten Fehren entwickelten Verfahren, die bei der Herstellung von Zellstoff angewandt werden könnten, erst in allernächster Zurunft allgemein erkennbar sein, indem nämlich auf dem Gebiete der Ernährungswirtschaft zusätzliche natürliche Nahrungs⸗ und Futtermittel bereitgestellt werden könnten. Durch die Anwendung des Vorhydrolyse⸗Verfahrens sei es möglich, die in den für die Zellstoffverarbeitung bereitzustellenden Rohstoffen — wie beispielsweise Holz und Stroh — befindlichen natürlichen Eiweißstoffe herauszuholen, bevor die Zellstoff⸗Fabrikation be⸗ ginnt, um sie in großen Mengen der Ernährungswirtschaft zuzu⸗ führen. Das auf diese Weise gewonnene Eiweiß nehme in seiner Zusammensetzung und physiologischen Wirkung eine Zwischen⸗ stellung zwischen 1, S. und pflanzlichem Eiweiß ein, die der Grund für eine vielseitige Einsatzmöglichkeit ist. Für den un-⸗ mittelbaren Einsatz des Liweiß in der menschlichen Ernährung spreche außer dem hohen Gehalt ganz besonders seine Bedeutung als einer der wichtigsten räger von Wirkstoffen, insbesondere der wasserlöslichen Vitamte B1 und B2. Dabei gewinne der
Gehalt des Eiweiß an Vitamin B 1 gerade im Zusammenhang
1 mit der wünschenswerten Steigerung des Verbrauches von