1943 / 124 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 31 May 1943 18:00:01 GMT) scan diff

Reichs⸗ und Staatsanz

889 Kr. 124 vom 31. Mai 1943. ES. 2

C111AAA“

Bekanntmachugg Auf Grund von § 4 Abs. 1 der Verordnung des Reichs⸗ protektors in Böhmen und Mähren über die Verhängung des jvilen Ausnahmezustandes vom 27. September 1941 wird bas Vermögen folgender Personen 1. Janko Bulik, geb. am 1. 1. 1897 in Kovasica (Jugo⸗ slawien), zuletzt wohnhaft gewesen in Prag, G 2. Stanislaus Burda, geb. am 30. 4. 1904 in Mohelnitz, zuletzt wohnhaft gewesen in Sachradka Nr. 23, 3. Josef Bubak, geb. am 5. 5. 1913 in Niederleutens⸗ dorf, zuletzt wohnhaft gewesen in Bratronitz Nr. 113, 4. Franz Brzäk, geb. am 20. 11. 1901 in Jemnik, zuletzt wohnhaft gewesen in Libuschin Nr. 193, 5. Vladislav Bro, geb. am

hhiät aa.

Nr. 9,

Bohuslaus B'kezina, geb. am 18. 4. 1922 in Prag. 7

zuletzt wohnhaft gewesen in Prag XI, Brünner Straße

Anna Brichasek, geb. am 19. 6. 1913 in Prag, zu⸗ letzt wohnhaft gewesen in Prag XVI, Ganglweg 1,

Wenzel Brantner, geb. am 2. 9. 1916 in Rolitzan, zuletzt wohnhaft gewesen in Nachod, Plhov Nr. 1233,

Wenzel Blaha, geb. am 23. 8. 1891 in Lischtian, zu⸗ letzt wohnhaft gewesen in Laun, Schollinggasse 918,

Anton Borl, geb. am 13. 9. 1901 in Flöhau, zuletzt wohnhaft gewesen in Laun Nr. 572,

.Josef Borecky, geb. am 29. 6. 1920 in Jungbunzlau, zuletzt wohnhaft gewesen in Prag II, Legergasse 43,

Paul Bloch, geb. am 12. 1. 1907 in Pilsen, zuletzt wohnhaft gewesen in Pilsen, Prager Gasse 9,

3. Adolf Bernhard, geb. am 7. 6. 1902 in Pilsen, zu⸗ letzt wohnhaft gewesen in Braschkau, Waldek Nr. 204, .Jaromir Bischof, geb. am 14. 12. 1912 in Lansberg⸗ zuletzt wohnhaft gewesen in Eipel, Arbeitergasse 333, Adolf Bergmann, geb. am 17. 12. 1902 in Domou⸗

schitz, zuletzt wohnhaft gewesen in Domouschitz 78,

16. Miroslava Berdychova, geb. am 27. 10. 1914 in Prag, zuletzt wohnhaft gewesen in Prag XIV, Namlose⸗ gasse Nr. 1234,

.Anton Bernasek, geb. am 4. 8. 1887 in Brandeisl, zuletzt wohnhaft gewesen in Pecher Nr. 71,

. Wenzel Benes, geb. am 8. 12. 1903 in Prag, zuletzt wohnhaft gewesen in Prag, Straßnitz, Kosteletzer Str. Nr. 1151,

19. Rudolf Benes, geb. am 24. 10. 1920 in Prag, zuletzt wohnhaft gewesen in unbekannt,

Alois Benes, geb. am 17. 12. 1902 in Miroschau, zu⸗ letzt wohnhaft gewesen in Smetschno Nr. 275,

Josef Bek, geb. am 5. 9. 1922 in Prag, zuletzt wohnhaft gewesen in Prag XIX, Wokowitz 307, Kladnoerstraße, Zdenek Baum, geb. am 11. 10. 1919 in Kolin. Letzter Wohnort unbekannt,

Josef Baudys, geb. am 5. 1. 1923 in Groß 88 9 nitz, zuletzt wohnhaft gewesen in Groß Schwadonitz Nr. 86,

Ottokar Batlieka, geb. am 12. 3. 1895 in Prag, zu⸗ letzt wohnhaft gewesen in Prag XIV, Heminastr. 4,

25. Miroslav Basl, geb. am 2. 12. 1911 in Zerhowitz, zuletzt wohnhaft gewesen in Batnowitz Nr. 53,

Beatrix Batka, geb. am 3. 2. 1920 in Prag, zuletzt wohnhaft gewesen in Prag XIV, Weiherleiten Nr. 3,

27. Alfred Ax mann, geb. am 24. 6. 1906 in Welhotten, zu⸗

letzt wohnhaft gewesen in Laun, Rigrgasse 1541,

28. Josef Aulicky, geb. am 21. 4. 1905 in Wien, zuletzt

8 wohnhaft gewesen in Unhorscht Nr. 721,

29. Ernst Alter, geb. am 11. 5. 1819 in Prag, zuletzt

wohnhaft gewesen in Prag XII, Erzgebirgstr. 7,

30. Eugen Alterm, geb. am 13. 3. 1901 in Wien, zuletzt

wohnhaft gewesen in Pilsen, Schneidergassel,

Karl Adamek, geb. am 14. 4. 1922 in Prag, zuletzt wohnhaft gewesen in Prag VIII⸗Lieben, Kirchmaierstr.

Nr. 485,

32. Bohuslav Gech, geb. am 21. 3. u in zuletzt

wohnhaft gewesen in Prag VII, Ringstraße 65,

33. Alois Fasbyeht, geb. am 28. 6. 1897 in Prag, zuletzt wohnhaft gewesen in Keeg 607 Prag Land, 34. Stanislaus Capek, geb. am 13. 11. 1910 in Dubiken, 8 zuletzt wohnhaft gewesen in Prag VIII, Kandertstr. 130, 35. Wenzel Bubla, geb. am 24. 6. 1914 in Prag, zuletzt

wohnhoft gewesen in Prag XVI, Holecekstr. 2284, 386. Eugen Cerny, geb. am 1. 2. 1895,

37. Ulrich Oervenka, geb. am 31. 7.1899 in Prag, zuletzt wohnhaft gewesen in Prag III, Maltezplatz 293/9,

88. Jaroslav Cmiral, geb. am 17. 11. 1912 in Auwal, 8 zuletzt wohnhaft gewesen in Laun, Palackystr. 1648,

39. Emil Chadalik, geb. am 15. 4. 1906 in Weißwasser, 1 zuletzt wohnhaft gewesen in Schlan, Glasbläsergasse 807,

40. Franz Chlebecek, geb. am 27. 10. 1922 in Prag, zuletzt wohnhaft gewesen in Prag⸗Körbern, Mozna⸗ asse 161, b

418 Posef Chochola, geb. am 23. 10. 1901 in Honitz, zu⸗ letzt wohnhaft gewesen in Tuchlowitz 159, 42. Wenzel Chvatal, geb. am 6. 12. 1908 in Bustehrad, zuletzt wohnhaft gewesen in Suchdol Nr. 378,

43. Franz Chyba, geb. am 20. 2. 1914 in Prag, zuletzt wohnhaft gewesen in Radotin,

44. Ladislav Cincibus, geb. am 5. 7. 1900 in Ronov, zuletzt wohnhaft gewesen in Svojovice Nr. 73,

45. Josef Cinert, geb. am 5. 12. 1910 in Prag, zuletzt wohnhaft gewesen in Maßhaupt Nr. 1633,

46. Jaroslav Cmunt, geb. am 21. 4. 1897 in Prag, zu⸗

letzt wohnhaft gewesen in Prag XI, Chelisickystr. 20,

47. Adolf Cop, geb. am 23. 6. 1904 in Felbedzog. zuletzt wohnhaft gewesen in Prag XI, Pod Lipamy 208,

48. Bohumil Culek, geb. am 19. 7. 1902 in Maletsch, zuletzt

3 wohnhaft gewesen in Prag V, Josefstr. 4,

49. Wenzel Cvrcek, geb. am 29. 8. 1899 in Dobroschau, zuletzt wohnhaft gewesen in Bilowes Nr. 249,

50. Marie Danhelova, geb. Friedlova, geb. am 10. 12. 1896 in Wien, zuletzt wohnhaft gewesen in Prag⸗Nusl, Kudheinsteingasse 8,

51. Franz Danielka, geb. am 22. 7. 1872 in Hag (Bu⸗ kowka), zuletzt wohnhaft gewesen in Malschowitz Nr. 88, 52. Zdenek Dejl, geb. am 5. 6. 1921 in Groß Beselli, zu⸗ 1 le t wohnhaft gewesen in Prag XVI, Frostberg 1566,

8

9. 3. 1908 in Unbes Un. horscht, zuletzt wohnhaft gewesen in Unter Tschernoschitz

6788-e. in Böhmen und Mähren über die Verhängung

8

38. Eugen Deutsch, geb. am 26. 5. 1919, zuletzt wohnhaft gewesen in Prag X, Olmützer Straße 11, Josef Dittrich, geb. am 17. 3. 1902 in Leneschitz, zu⸗ letzt wohnhaft A. in Leneschitz Nr. 276, Milohrad Divoky, geb. am 7. 11. 1918 in Unter Marosa, zuletzt wohnhaft gewesen in Prag XII, Stifter⸗ gasse Nr. 60, 3. Miroslav Dvorak, geb. am 27. 11.1915 in Pokratice, zuletzt wohnhaft gewesen in Prag XVI, U Nikolejky 882, Wenzel Dudek, geb. am 10. 4. 1919 in Prag⸗Kuchel⸗ bad, zuletzt wohnhaft gewesen in Prag⸗Kuchelbad, Königssaalerstr. 35, * Silvestr Duffek, geb. am 10. 12. 1894 in Schlan, zu⸗ letzt wohnhaft gewesen in Schlan, Pfortengasse 445, Anton Doubrava, geb. am 10. 1. 1916 in Rotburg, zuletzt wohnhaft gewesen in Prag XII, Kronenstr. 24, Karl Dolejs, geb. am 20. 9. 1921 in Ronov, zuletzt wohnhaft gewesen in Tremoschitz Nr. 84,

58. 59.

60.

hierdurch zugunsten des Deutschen Reiches vertreten durch den Reichsprotektor in Böhmen und Mähren eingezogen.

Festgestellte Vermögenswerte sind dem Vermögensamt beim

Reichsprotektor in Böhmen und Mähren, Prag III, Drazitz⸗ Platz 7 n, zu melden. dieser Anzeige ist der Staatspolizeileitstelle Prag nuzaletten

Eine Abschrift bzw. eine Durchschrift

Prag, den 26. Mai 1943. Geheime Staatspolizei. Staatspolizeileitstelle Prag.

Bekanntmachung Auf Grund von § 4 Abf. 1 der Verordnung des Reichs⸗

es zivilen Ausnahmezustandes vom 27. September 1941

wird das Vermögen folgender Personen

1. Karl Albrecht, geb. am 15. 5. 1914 in Studenec, zu⸗

letzt wohnhaft gewesen in Haspeln Nr. 9,

Josef Adamek, geb. am 18. 1. 1902 in Prag, zuletzt

wohnhaft gewesen in Prag II, Na Zderaze 6,

.Ferdinand Babka, geb. am 10. 9. 1899 in Pscheschtitzt,

uletzt wohnhaft gewesen in Kirschitz Nr. 78,

Anton Barta, geb. am 8. 1. 1894 in Wiesch, zuletzt

wohnhaft gewesen in Pollerskirchen Nr. 134,

Milos Baum, geb. am 10. 12. 1912 in Prag, zuletzt

wohnhaft gewesen in Prag XII, Luxemburger Str. 16,

Josef Capek, geb. am 10. 12. 1908 in Hostinee, zuletzt

wohnhaft gewesen in Leneschitz Nr. 447,

.Franz Cerle, geb. am 14. 11. 1898 in Bratkowitz,

zuletzt wohnhaft gewesen in Tschernochov Nr. 128,

Franz Cermak, geb. am 13. 5. 1920, zuletzt wohnhaft

lewesen in Sichrov, Arbeiterviertel Nr. 338,

Johann GCernak, geb. am 7. 8. 1895 in Prag, zuletzt wohnhaft gewesen in Daudleb Nr. 257,

Josef Gernohorsky, geb. am 30. 5. 1905 in Kladno, 8 wohnhaft gewesen in Kladno⸗Bresson, Tylgasse Nr. 2212,

.Alexander Babiak, geb. am 7. 12. 1906 in Motysach, zuletzt wohnhaft gewesen in Winor Nr. 54,

Jan Barta, geb. am 24. 4. 1891 in Nieder Raditz, zuletzt wohnhaft gewesen in Holitz 1 Nr. 611,

Franz Cerny, geb. am 4. 1. 1906 in, Prag, zuletzt wohnhaft gewesen in Kunratitz bei Fregege 260,

Anton Cervenka, geb. am 25. 4. 1905 in Libowitz, uletzt wohnhaft gewesen in Schlan Nr. 466,

n. Cerny, geb. am 2. 12. 1900 in Böhmisch Lhota, zuletzt wohnhaft gewesen in Böhmisch Lhota Nr. 2,

Karl Chyba, geb. am 6. 9. 1913 in Laun, zuletzt wohnhaft gewesen in Laun Nr. 1332,

. Franz Davidek, geb. am 24. 9. 1898 in Tele, zuletzt wohnhaft gewesen in Prag XI, Böhm. Broderg. 47, Josef Doubrava, geb. am 11. 1. 1907 in Hostiwitz,

zuletzt wohnhaft gewesen in Kirchsassen Nr. 289,

Viktor Dobrovolny, geb. am 2. 3. 1909 in Borova, zuletzt wohnhaft gewesen in Prag XIII, Hauptstr. 1160,

Karl Dolejs, geb. am 20. 9. 1922 in Hronov, zuletzt wohnhaft gewesen in Tremosnice Nr. 48,

2 9 9 bN—*

—₰½

. Josef Drahorad, geb. am 21. 5. 1894 in Bohus⸗

lavice, zuletzt wohnhaft gewesen in Pecher Nr. 13, 8 Stanialad vaahsenr geb. am 13. 7. 1897 in Usobi, uletzt wohnhaft gewesen in Pollerskirchen Nr. 84, 8 Fran Duda, geb. am 4. 8. 1915 in Risnice, zuletzt Fohnhaft gewesen in Heumahd, Kr. Gumbolds, Alois Gerny, geb. am 23. 2. 1897 in Steltschowes, zuletzt wohnhaft gewesen in Motischin Nr. 125, Franz Benacan, geb. am 9. 1. 1902 in Necvaly, zu⸗ letzt wohxe gewesen in Prag XII, Agramer Str. 11, 26. Ludwig Sklenak, geb. am 4. 2. 1912 in Koneschin, zuletzt wohnhaft gewesen in Prag X, Olmützer Str. 28,

hierdurch eeh des Deutschen Reiches vertreten durch

den Reichsprotektor in Böhmen und Mähren eingezogen. Festgestellte Vermögenswerte sind dem Vermögensamt beim Reichsprotektor in Böhmen und Mähren, Prag III, Drazitz⸗ latz 7n, zu melden. Eine Abschrift bzw. eine Durchschrift dießsr Anzeige ist der Staatspolizeileitstelle Prag zuzuleiten. Prag, den 27. Mai 1943. Geheime Staatspolizei, Staatspolizeileitstelle Prag.

Bekanntmachung

Auf Grund der Verordnung über die Einziehung volks⸗ und staatsfeindlichen Vermögens in den sudetendeutschen Gebieten vom 12. Mai 1939 (RGBl. I S. 911) wird das gesamte beweg⸗ liche und unbewegliche Vermögen der Juden:

Reif, Regina, verw. Weigl, geb. Siller, geb. 30. 5. 1889

Tientschin,

Siller, Maria, geb. 8. 8.1909 Mkt. Eisenstein,

Siller, Rosa, geb. 24. 8.1911 Mkt. Eisenstein, sämtliche wohnhaft gewesen in Mkt. Eisenstein, zugunsten des Deutschen Reiches (Reichsfinanzverwaltung) eingezogen.

Regensburg, am 27. Mai 1943. Geheime Staatspolizei. Staatspolizeistelle Regensburg.

J. V.: Ranner.

2

Bekanntmachung Auf Grund des § 1 des Gesetzes über die Einziehung kom⸗ wneas scen Vermögens vom 26. Mai 1933 RSBl. I. S. 293 in Verbindung mit dem Gesetz über die B olks⸗ und staatsseindlichen Vermögens vom 14. Juli 193.3

1 8

vor“ (Ein Film vom Rotlauf der Schweine).

RGBl. I, S. 479 und dem Erlaß des Reichsministers des Innern vom 4. Juli 1942 Pol. S II A 5 Nr. 521 wird das gesamte Vermögen der Jüdin Hulda Sara Sile berberg, geb. am 24. Mai 1894 in Schubin, zuletzt wohn⸗ haft in Gelsenkirchen, Bochumer Str. 45, mit Wirkung vom 20. Juli 1942 entschädigungslos zugunsten des Deutschen Reiches, vertreten durch den K gezogen. Münster, den 26. Mai 1943.

Der Regierungspräsident.

J. A.: Röer.

Bekanntmachung, betreffend Zulassungskarten 3

Folgende Zulassungslarten sind ungültig:

Prüf⸗Nr. 34 058 vom 6. 7. 1933 „Ich werde ein Pferd“. Verfalltag: 29. 3. 1943. Gültig nur Nr. 58 683 vom 9. 3. 1943 mit neuem Haupttitel „Aus Fohlen werden Sieger“.

Prüf⸗Nr. 52 524 vom 21. 10. 1939 „Romantik im Tauber⸗ tal“. Verfalltag: 17. 5. 1943. Gültig nur Nr. 58 545 vom 28. 4. 1943. 1

Prüf⸗Nr. 47 078 vom 15. 12. 1937 „Der kluge Mann baut vor“ (Schmaltonfilm). Verfalltag: 17. 5. 1943. Gültig nur Nr. 58 869 vom 27. 4. 1943 mit neuem Haupttitel: „Der kluge Mann baut vor“ (Ein Film vom Rotlauf der Schweine).

Prüf⸗Nr. 51 788 vom 14. 7. 1939 „Der kluge Mann baut vor“. Verfalltag: 17 5. 1943. Gültig nur Nr. 58 869 vom 27. 4. 1943 mit neuem Haupttitel: „Der kluge Mann baut

Prüf⸗Nr. 47 079 vom 15. 12. 1937 „Der kluge Mann baut vor“ (Schmalfilm). Verfalltag: 17. 5. 1943. Gültig nur Nr. 58 870 vom 27. 4. 1943 mit neuem Haupttitel: „Der kluge Mann baut vor“ (Ein Film vom Rotlauf der Schweine) (stumm).

Prüf⸗Nr. 50 658 vom 13. 2. 1939 „Forschen und Fahren“. Verfalltag: 17. 5. 1943. Gültig nur Nr. 58 911 vom 28. 4. 1943. 3

Prüf⸗Nr. 54 361 vom 10. 10. 1940 „Indianer“. Verfall⸗ tag: 24. 5. 1943. Gültig nur Nr. 58 809 vom 6. 5. 1913.

Prüf⸗Nr. 47 428 vom 24. 1. 1938 „Wege in die Welt“. Verfalltag: 24. 5. 1943. Gültig nur Nr. 58 851 vom 6. 5. 1943.

Prüf⸗Nr. 52 140 vom 1. 9. 1939 „Der Spiritusprofessor“. Verfalltag: 24. 5. 1943. Gültig nur Nr. 58 852 vom 6. 5. 1943.

Prüf⸗Nr. 53 268 vom 2. 2. 1940 „Lebende Werkzeuge“ (stumm). Verfalltag: 24. 5. 1943. Gültig nur Nr. 58 905 vom 6. 5. 1943.

Prüf⸗Nr. 53 267 vom 2. 2. 1940 „Lebende Werkzeuge“. Verfalltag: 24. 5. 1943. Gültig nur Nr. 58 921 vom 6. 5. 1943.

Prüf⸗Nr. 51 789 vom 14. 7. 1939 „Der kluge Mann baut vor“. h. eag 17. 5. 1943. Gültig nur Nr. 58 870 vom 27. 4. 1943 mit neuem Haupttitel: „Der kluge Mann baut vor“ (Ein Film vom Rotlauf der Schweine). .

Berlin den 29. Mai 1943.

Der Leiter der Filmprüfstelle. v. Allwörden.

——

Anweisung Nr. 1

der Fachgruppe Lederwaren⸗ und als Be⸗ wirtschaftungsstelle des Reichsbeauftragten für Lederwirtschaft

Vom 25. Mai 1943

Auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr in der Fassung vom 11. Dezember 1942 (RGBl. I S. 686) in Ver⸗

indung mit der Anordnung IX/43 der Reichsstelle für Leder⸗ wirtschaft (Einsetzung weiterer Bewirtschaftungsstellen) vom 26. März 1943 (Deutscher Reichs⸗ und Preuß. Staatsanzeiger Nr. 71 vom 26. März 1943) wird mit Zustimmung des Reichs⸗ beauftragten für Lederwirtschaft angeordnet:

1. Die zwischen Industrie, Handwerk und Handel ab⸗ eschlossene Vereinbarung über die Warenverteilung, die be⸗ Se daß 44 a) die hergestellten Fertigerzeugnisse in Koffer⸗, Täschner⸗,

Sattler⸗ und sonstigen Lederwaren entsprechend den Be⸗ zügen des Handels im Jahre 1938 mengen, und wert⸗ mäßig gerecht und gleichmäßig verteilt werden und

b) Lederwarenhandelsfirmen aus den Gebieten, die in das

Deutsche Reich zurück⸗ bzw. neu eingegliedert wurden, wie Sudetengau, Danzig, Warthegau, Ostoberschlesien, Eupen⸗Malmedy, Elsaß usw., in angemessenem Umfange derart zu beliefern sind, daß diese Lieferungen anteil⸗ mäßig zu Lasten der bisherigen Bezieher gehen, wird für verbindlich erklärt, soweit nicht für Hersteller⸗ gruppen bzw. Einzelfirmen besondere Absatzregelungen ge⸗

troffen werden. 1b 1““ 2. Mitgliedsfirmen, die bis zum 30. Januar 1943 inzwischen geschlossene Lederwatenfachge chaäfte beliefert haben, 19 an deren Stelle ein anderes Fachgeschäft am gleichen Ort be⸗ liefern.

Falls kein anderes Fachgeschäft an demselben Ort vor⸗ handen ist, muß die Lieferung an ein anderes Fachgeschäft, innerhalb des gleichen Kreises (der NSDAP.) erfolgen.

Ist ein anderer Abnehmer innerhalb des gleichen Kreises nicht bekannt, so hat Anfrage bei der Bewirtschaftungsstelle zu erfolgen, die im Einvernehmen mit der Gruppenarbeits⸗

““

8 4 8 * 8 8 8 EE111“

semser chaf Lederwaren der Reichsgruppe Handel zu belie⸗

ernde Einzelhandelsgeschäfte namhaft macht. Der Lieferungs⸗ anweisung ist Folge zu leisten.

3. Die Uebertragung der Kontingente ist der Bewirtschaf⸗ tungsstelle unter Angabe des Jahreswertes 1938 sowie des bisherigen und des neuen Abnehmers zu Beginn jeden Quar⸗ tals für das abgelaufene Quartal zu melden. 3

4. Auch für die Lieferungen an die Lederwarenabteilungen anderer Einzelhandelsbetriebe finden die Vorschriften dieser Anweisung Anwendung. 1.

5. Die Bewirtschaftungsstelle behält sich vor, die Waren⸗ verteilung in Einzelfällen anders zu regeln. Sb

6. Zuwiderhandlungen gegen diese Anweisung werden nach den 8 10, 12 15 der Verordnung über den Warenverkehr in der Fafsung vom 11. Dezember 1942 (RGBl. I S. 686) bestraft. T11“

eichsminister der Finanzen, ein⸗ 18 1 1 . 1

als Bewirtschaftungsstelle des Reichsbeauftragten für Leder⸗

zn besetzten Gebieten Kärntens und Krains.

hilt auch in den eingegliederten Ostgebieten

Pezirk Bialystok sowie in der

Reichs, und Staatsanzeiger Nr. 124 vom 31. Mat 1943. E6. 3

7. Die Anweisung tritt mit der Verkündung in Kraft. Sie und den Gebieten bon Eupen, Malmedy und Moresnet sowie mit Zustim⸗ nung des zuständigen Chefs der Zivilverwaltung 88— sem auch im Elsaß, in kexgvie Wund Luxemburg, im t 8 ntersteiermark und den be⸗ etzten Gebieten Kärntens und Krains.

Der Leiter der Fachgruppe Lederwaren⸗ und wirtschaft.

H Kunmm 8

Fette und Waschmittel Zufatzwaschmittel 8. Waschhilfs⸗ E11“

mittel) 1 1859

v1XX“ Auf Grund der Verordnung über den Warenuverkehr in her Fassung vom 11. Dezember 1942 (RGBl. 1 S. 686) in zerbindung mit der Bekanntmachung über die Reichsstellen ur Ueberwachung und Regelung des Warenverkehrs vom 8. August 1939 (Deutscher Reichsanz. und Preußischer Staatsanz. Nr. 192 vom 21. August 1939) und auf Grund 8 § 14 der Verordnung über die Vert hnhhreeeas für Peifenerzeugnisse und Waschmittel aller Art vom 23. Sep⸗ kungsverordnungen vom 26. Januar 1940 (RGBl. I S. 241) ind vom 14. August 1940 (RGBl. I S. 1120) wird mit Zu⸗ timmung des Reichswirtschaftsministers angeordnet: Zusatzwaschmittel und Waschhilfsmittel im Sinne dieser nordnung sind Bleichsoda und enzymatische Einweichmittel, v Waschmittel für Weiß⸗, Grob⸗ und Bunt⸗ väsche, Reinigungsmittel für grobverschmutzte Berufswäsch Spül⸗ und Bleichmittel. 1 ntagxssche § 2

(1) Zusatzwaschmittel und Waschhilfsmittel dürfen an Ver⸗ raucher nur gegen Abschnitte der Reichsseifenkarte über Zasch⸗(Seifen⸗) Pulver zusätzlich zum Wasch⸗ (Seifen⸗) Pulver bgegeben und von ihnen bezogen werden.

(2) Soweit Normalverbraucher die Grundmenge der Reichs⸗ eifenkarte durch Bezugschein zugeteilt bekommen, hat das zu⸗ kändige Wirtschaftsamt gleichzeitig mit der Erteilung des ezugscheins für Wasch⸗ (Seifen⸗) Pulver einen Bezugschein iber entsprechende Mengen Zusatzwaschmittel iter Laschhilfsmittel zu erteilen.

3) Die Wehrmacht erhält neben den Bezugscheinen für Waschmittel durch die Reichsstelle industrielle Fette und Wasch⸗ nittel Bezugscheine über entsprechende Mengen an Zusatz⸗ vaschmitteln undsoder Waschhilfsmitteln. 4) Krankenanstalten der Gruppe I und II im Sinne des underlasses Nr. 1/43 der Reichsstelle industrielle Fette und Waschmittel vom 1. Januar 1943 erhalten neben den Bezug⸗ cheinen für Wasch⸗(Seifen⸗) Pulver Bezugscheine über ent⸗ prechende Mengen an Zusatzwaschmitteln undsoder Wasch⸗

der Reichsstelle industrielle Verbrauchsregelung für ““

ilfsmitteln.

66638 81 Auf je ein Normalpaket Wasch⸗(Seifen⸗) Pulve kormaleinheit Zusatzwaschmittel oder Waschhilfsmittel zuzu⸗ 164“ 88 188 (1) Zusatzwaschmittel und Waschhilfsmittel sind bezugs⸗ schränkte Seisenerzeugnisse und Waschmittel für Hersteller, erkaufs⸗ und Lieferstellen im Sinne der §§ 8 Ziff. 2 und 9 bs. 2—4 der Anordnung I1/43 der Reichsstelle industrielle ette und Waschmittel (Verkehr und Verbrauch von Seifen, eisenerzeugnissen aller Art und Reinigungsmitteln) vom 4. Dezember 1942. (Deutscher Reichsanz. und Preußischer taatsanz. Nr. 4 vom 7. Januar 1943). (2) An Verkaufs⸗ und Lieferstellen dürfen Zusatzwasch⸗ ittel und Waschhilfsmittel nur gegen Sammel⸗ und Groß⸗ zugscheine abgegeben werden, die ausdrücklich über „Zusatz⸗ baschmittel und oder Waschhilfsmittel“ lauten müssen. Im brigen gelten die Bestimmungen des § 9 Abs. 2—4 der An⸗ rdnung I11/43 sinngemäß. (3) Die Wirtschaftsämter stellen den Verkaufs⸗ und Liefer⸗ ellen bei Vorlage der Abschnitte für Wasch⸗ (Seifen⸗) Pulver nd in den Fällen des § 2 Abs. 2—4 gegen Vorlage der ent⸗ prechenden Einzelbezugscheine in der gleichen Menge beson⸗ re Sammel⸗ oder Großbezugscheine auch für Zusatzwasch⸗ ittel undoder Waschhilfsmittel aus. Verkaufs⸗ und Liefer⸗ ellen erhalten daher bei Vorlage der Abschnitte für Wasch⸗ Seifen⸗) Pulver Sammel⸗ oder Großbezugscheine nach Mo be des § 12 der Anordnung I1/43 über Wasch⸗ (Seifen⸗) zulver und außerdem Bezugscheine über die gleiche Menge r Zusatzwaschmittel undoder Waschhilfsmittel.

§ 5 Bei den Verkaufsstellen dürfen Kundenlisten über den Ver⸗ uf von Zusatzwaschmitteln und Waschhilfsmitteln nicht ge⸗ hrt werden.

§ 6

Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden nach n §§ 10, 12—15 der Verordnung über den Warenverkehr dd den Strafvorschriften der Berordnung über Strafen und trafverfahren bei Zuwiderhandlungen gegen decse bes f dem Gebiet der Bewirtschaftung bezugsbeschränkter Er⸗ ügnisse (Verbrauchsregelungs⸗Strafverordnung) in der ssung vom 26. Noven I S. 734) bestraft. (1) Diese Anordnung tritt am 1. Juli 1943 in Kraft. Sie t auch in den eingegliederten Ostgebieten und den Ge⸗ ten von Eupen, Malmedy und Moregner sowie mit istimmung des zuständigen Chefs der 1“ veemnsg auch im Elsaß⸗ in Lothringen und Luxembure d im Bezirk Bialystok sowie in der Untersteiermark und

(2) Gleichzeitig tritt die Anordnung IIa/43 der Reichsstelle dustrielle Fette und Waschmittel Gezugsberecht. ung für satzwaschmittel und Waschhilfsmittel) vom 13. Rai 1943 eutscher Reichsanz. und Preußischer Staatsanz. Nr. 110 m 14. Mai 1943) außer Kraft.

Anordnung E 64 ddeer Reichsstelle Eisen und Metalle (Erfassung von Schnellarbeitsstahlschrott)

Vom 29. Mai 1943

Fassung vom 11. Dezember 1942 (RGs S. 686) in Ver⸗ —2 ree-Ren 8 42 (RGBl. I S. 686) in Ver⸗ Ueberwachung und 18. August 1939 (D. Nr. 192 vom 21. August 1939) wird mit Zustimmung des Reichswirtschaftsministers und des Reichsministers für Be⸗ waffnung und Munition angeordnet:

Regelung des Warenverkehrs

Ablieferung von Schnellarbeitsstahlschrott (1) Schnellarbeitsstahlschrott (auch Werkzeu

Schnellarbeitsstahl) ist in Abweichung von den Bestimmungen

der §§ 4 und 12 der Gemeinsamen Anordnung der Reichs⸗

Schrottbewirtschaftung (Anordnung E. II der Reichsftelle Eisen und Metalle, Anordnung 1 der Reichsvereinigung Eisen) vom 21. Dezember 1942 (Deutscher Reichsanz. u. Preuß. Staatsanz. Nr. 299 vom 21. Dezember 1942) unmittelbar an ger von Schnellarbeitsftahl (Stahlwerk) zu liefern. Die Er⸗ zeuger von Schnellarbeitsstahl sind aus der dieser Anordnung als Anlage beigefügten Liste zu entnehmen.

(2) Die übrigen Vorschriften der Gemeinsamen Anordnung der Reichsstelle Eisen und Metalle und der Reichsvereinigung Eisen über Schrottbewirtschaftung, insbesondere auch die Vor⸗ schrift des § 11 über die getrennte Sortierung des Schnell⸗ arbeitsstahlschrotts nach Schnellarbeitsstahlklassen, bleiben un⸗ berührt.

§ 2

Bestellung und Bezug von Schnellarbeitsstahl und Werkzeugen aus Schnellarbeitsstahl

(1) Schnellarbeitsstahl für Werkstättenbedarf (gemäß § 4 der Anordnung E 14 der Reichsstelle Eisen und Metalle betr. Er⸗ zeugung und Auftragsregelung für Schnellarbeitsstahl, 3. Neu⸗ faffung vom 10. Oktober 1942) und Werkzeuge aus Schnell⸗ arbeitsstahl dürfen nur bestellt und bezogen werden, wenn der Besteller seiner Anbietungspflicht für Schnellarbeitsstahlschrott nachgekommen und seine Beftellung mit folgender Erklärung versehen ist:

Ich (wir) habeln) seit dem 1. Juni 1943 Schnellarbeitsstahl in Höhe von insgesamt kg bezogen und ins⸗

E kg Schnellarbeitsstahlschrott an die

tahlindustrie abgeliefert. 9

(2) Pür die Anbietung und Ablieferung des Schnellarbeits⸗

stahlschrotts und die Richtigkeit der Erklärung nach Absatz 1

ist der 1““ des Unternehmens 3) verant⸗

wortlich. Die Erklärung ist von dem Werkzeugbeauftragten zu unterzeichnen. Solange ein Werkzeugbeauftragter nicht be⸗ stellt ist, sind dessen Obliegenheiten von dem Betriebsführer oder dem von diesem nach § 3 bestellten Beauftragten wahr⸗ zunehmen.

E21212 Werkzeugbeauftragte 8 (1) Werkzeugbeauftragte werden durch den Reichsminister

etzten Werkzeugbewirtschafter (WB.) der Sonderqusschüsse und Sonderringe für einen bestimmten Kreis von Unternehmungen bestellt. Soweit eine besondere Ernennung durch den Reichs⸗ minister für Bewaffnung und Munition bzw. durch die Werk⸗ eugbewirtschafter (WB.) bis 1. Juli 1943 nicht erfolgt, hat eer Betriebsführer einen geeigneten Beauftragten zu bestellen und ihn auf die eigenverantwortliche Durchführung seiner Aufgaben gemäß dieser Anordnung zu verpflichten.

(2) Der Name des Beauftragten und gegebenenfalls seine erfolgte Verpflichtung ist der für das Unternehmen zuständigen Wirtschaftsgruppe bzw. dem v“ bekannt⸗

41

zugeben.

Strasbestimmungen Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden nach den 8 16, 12 bis 15 der Verordnung über den Warenverkehr

Inkrafttreten und örtlicher Geltungsbereich

Diese Anordnung tritt am 1. Juni 1943 in Kraft. Sie gilt auch in den eingegliederten Ostgebieten und den Gebieten von Eupen, Malmedy und Moresnet sowie mit Zustimmung des zuständigen Chefs der Zivilverwaltung 1. im Elsaß, in Lothringen und Luxemburg und im irk Bialystok sowie in der Untersteiermark und den besetzten Ge⸗ bieten Kärntens und Krains. x

Berlin, den 29. Mai 13. Der kommissarische Reichsbeauftragte für Eisen und Metalle. Müller⸗Zimmermann.

Anlage zur Anordnung E 64 der Reichsstelle Eisen und Metalle

Liste der Erzeuger von Schnellarbeitsstahl

Bergische Stahl⸗Walz⸗ und Hammerwerke, Julius Lindenberg,

Remscheid⸗Hasten,

Bismarckhütte AG, Königshütte (Oberschlesien),

Gebr. Böhler & Co. AG, Düsseldorf⸗Oberkassel,

Gebr. Böhler & Co. AG, Wien, I., Elisabethstraße 12,

Deutsche Edelstahlwerke AG, Krefeld,

Ed. Dörrenberg Söhne, Ründeroth (Rhld.),

Edelstahlwerk Düsseldorf⸗Heerdt GmbH, 4

Eisen⸗ und Hüttenwerke AG, Bochunm,

Erkenzweig & Schwemaunn, Hagen (Westfalenn),

Febirsiahe Mühlhoff & Co., Remscheid⸗Hasten, ewerkschaft Reckhammer & Co., Remscheid⸗Lüttringhausen,

agener Gußstahlwerke Remy & Co. GmbH, Hagen,

1 A. Henckels illingswerk, Solingen,

arl Kind & Co., Bielstein (Rhld.),

Fried. Krupp AG, Essen Etuhr), 6 riedr. Lohmann GmbH, Herbede (Ruhr),

Oberhütten, AG,

Der Reichsbeauftragte. J. Rietdorf.

——

Auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr in der

anntmachung über die Reichsstellen zur b vom eutscher Reichsanz. u. Preuß. Staatsanz.

aus

stelle Eisen und Metalle und der Reichsvereinigung Eisen über

einen Erzeu⸗

(Westf.), 1 Pold hütte, Prag. Reichswerke AG

Wien, I.

8 I““ Alpine Montanbetriebe Hermann

7

Rheinmetall Borsig AG, Düsseldorf, Stahlwerke GmbH, Bölklingen /

Röchling'sche Eisen⸗ und Saar, Ruhrstahl AG, Witten (Ruhr),

Hanauer Landstraße 215, Schmidtstahlwerke AG, Wien, X., Favoritenstraße 213 Schoeller⸗Bleckmann Stahlwerke AG. Wien 1 markt 10, Stachelhauser Stahl⸗ GmbH, Remscheid, Stahlschmidt & Co. KG, Edelstahlwerk, Düsseldorf güie⸗ & Hones KG, Stahlwerke Harkort⸗Eicken GmbH, Hagen (Westfale Stahlwerk Kabel C. Pouplier jr., (Weftf s8 Stahlwerke R. & H. Plate, Augustenthal (Westf.), Stahlwerke Röchling-⸗Buderus AG, Wetzlar (Lahn), Steirische Gußstahlwerke AG, Wien, I., Schreyvogelgasse 2 Vereinigte Hüttenwerke Burbach⸗Eich⸗Düdeldingen Arbed Zentralverwaltung Luxemburg (für Werk Dommeldingen),

1“

8 Anweisung Nr. 25

der Wirtschaftsgruppe Metallwaren und verwandte Industrie⸗ zweige als Bewirtschaftungsstelle des Reichsbeauftragten für technische Erzeugnisse über die Herstellung von Stahlrohr⸗ betten und Krankenhausmöbeln aus en und Stahl

vom 25. Mai 1943

4 Auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr in der Fassung vom 11. Dezember 1942 (RGBl. I S. 686) in Ver⸗ bindung mit der zweiten Anordnung über die Erzeugungs⸗ lenkung in der Eisen und Metall verarbeitenden Industrie vom 4. Oktober 1942 (Deutscher Reichs⸗ und Preuß. Staats⸗ ans ges 8” 8. Oktober 1942) wird mit Zustim⸗ mung des Reichsbeauftragten für technische Erzeuanif

be gen ftragten f chnische Erzeugnisse an⸗

Die industrielle und handwerkliche rohrbettstellen und Krankenhausmöbeln aus Eisen und Stahl

(ist für den Inlands⸗ und Auslandsmarkt nur in den nach⸗

stehenden Ausführungen zulässig: 1. Stahlrohrbett 90 190 cm Außenmaß, Rohrstärke 32 1 mm, Höhe des Kopfteils 100 cm, Höhe des Fußteils 80 em, in der Ausführung mit je 2 Rohrquerstreben 16 % 1 mm. im Kopf⸗ und Fußteil mit je 5 senkrechten Stäben aus Rund⸗ eisen 9 mm und einer Stahldrahtmatratze mit einem Netzgewicht von höchstens 4 kg. Höchstgewicht 26 kg netto. Für Krankenhaus⸗ und Lazarettbedar auch mit Rücken⸗ lehne mit einem Mehrgewicht von 7,5 kg netto je Bett. Stahlrohrbett (Kinderbett)

70 % 140 cm Außenmaß, Rohrstärke 20 % 1 mm, des Kopf⸗ netto.

Krankenbett nach DIN Fanok 1

Höhe

Krankenkinderbett 8

5- Bewaffnung und Munition bzw. durch die von ihm einge⸗

mm, H

70 % 140 em Außenmaß, Rohrstärke 26 * 1,2 1 Sperrholzplatten oder

der Häupter 110 cm. Häaäupter mit Füllstäben (9mm ⁸*). Sünglinhsbett 1 50 % 100 em Außenmaß, Häupterhöhe 100 cm, Rohr⸗ stärke 22 % 1,0 5 2Sesn Nachttisch mit geschlossenem Kasten Außenmaß 45 36 cm, Höhe bis 87 em, Stahlrohr bis 26 X✕ 1,2 mm. b .In einer einzigen Ausführung je Erzeugeerr: a) Bettfahrer - 18 b) Liegestuhl c) Krankenstange mit Tafel DIN Fanok 9 d) Tragbahre 38 e) Tragbahre mit Fahrgestell 1 t) Bett⸗ und Lesetisch mit 3 und 4 Füßen g) Bettschirm h) Speisetransportwagen ¹) Klosettstuhl j) Streckvorrichtung k) Seitengitter ““ 1) Fiebertafel m) Frankenstuhl n) Entbindungsbett. 8. Stahlrohr⸗Mannschaftsbett 1940“. 9. Stahlrohr⸗Mannschaftsbett für die Luftwaffe. 10. de. für Offiziere der Luftwaffe. 11. Stahlrohrdoppelbett 80 % 190 cm Außenmaß, Rohrstärke 32 1,2 mm, mit Brett oder Gitter in einer einzigen Ausführung je Firma. Die Erzeugnisse unter 1—7 dürfen nur in weiß und elsen⸗ bein geliefert werden. Die Erzeugnisse, Ziffer 8— 11, sind in der Farbausführung nach den Vorschriften des Auftraggebers u liefern. An nichtkontingentierte inländische Verbraucher ürfen von den vorgenannten Erzeugnissen nur die unter Ziffer 1 und 2 bezeichneten geliefert werden.

§ 2 Soweit Stahlrohrbetten, die von den in § 1 aufgeführten Ausführungen abweichen, noch in g. ung begriffen sind, dürfen diese bis zum 31. August 1 dusbes und geliefert werden. § 3

In begründeten Einzelfällen kann die Wirtschaftsgruppe Metallwaren und verwandte Industriezweige als Bewirt⸗ schaftungsstelle des Reichsbeauftragten für technische Erzeug⸗ nisse Ausnahmen von den Bestimmungen dieser Anweisung zulassen (Ausnahmegenehmigungen). Sie kann die nahmegenehmigungen mit Auflagen oder Bedingungen ver⸗ sehen.

Anträge auf Erteilung von Ausnahmegenehmigungen sind von den industriellen Herstellern an die Fachgruppe Metall⸗ möbel und Matratzen, Berlin⸗Halensee, Kurfürstendamm 163, und von den handwerklichen Herstellern an den Reichsinnungs⸗

für Heer und Marine „Modell

Vereinigte Oberschlesische Hüttenwerke Gleiwitz, 1 W. Ossenberg K Co., Tiegelstahl⸗ und Hammerwerl Evingsen

1 88

verband, des Schlosser⸗ und Maschinenbauerhandwerks, Ber⸗

Wildpret⸗ und Walzwerke Hessenbruch & Co.

Düsseldorf, Jägerhofstr. 31,

Plettenberger Gußstahlfabrik Adolphs & Werner, Plettenberg

Göring,

Schmidt & Clemens, Edelstahlwerk, Frankfurt a. Main 1,

AG,

Herstellung von Stahl.

und Fußteils 88 em. Höchstgewicht 21,5 kg

8

Aus⸗