Nr. 133
“ gene veilage en Reichsanzeiger und Preußischen
Berlin, Donnerstag, den 10. Funi
4. Oeffentliche Zustellungen
[8783) Oeffentliche Zustellung. 4 R 68/43. Die nachgenannten Ehe⸗ atten 1. Alma Margarete Parks geb.
Jabusch, 2. der kaufm. Angestellte
Friedrich Alfred Richter, 3. der Geo⸗
meter Alfred Flade, sämtlich in Dres⸗
den, vertreten durch die Rechtsanwälte
zu 1 Hölzer, zu 2 Dr. Hörmann, zu 3
Dr. Heise, sämtlich in Dresden, .
gegen den anderen Ehegatten, nämlich
zu 1 den Handelsvertreter Carl Parks in St. Louis 1701 So. Caroll Str.
(USA.), 2. Ena Alphonsine Richter
geb. Canovas in Sidi⸗Bel⸗Abbes (Al⸗
gerien, Nordafrika), 3. Esther Flade geb. Calvino in Brasilien unbekannten
Aufenthalts, gemäß dem Reichsgesetze
vom 6. Juli 1938, und zwar zu 1 auf
Grund von §§ 49, 55, zu 2 und 3 auf
Grund von § 55, sämtlich wegen Ehe⸗
zerrüttung und sämtlich mit dem An⸗
trage auf Scheidung der Ehe. Die
Kläger laden die Beklagten zur
mündlichen Verhandlung des Rechts⸗
streits vor das Landgericht Dresden,
Pillnitzer Straße 41, und zwar zu 1
vor die 4. Zivilkammer auf den
27. August 1943, vormittags
9 Uhr, zu 2 vor die 8. Zivilkammer
auf den 26. August 1943, vor⸗
mittags 9 Uhr, zu 3 vor die 9. Zivil⸗ kammer auf den 28. September
1943, vormittags 9 Uhr, mit der
Aufforderung, sich durch einen bei die⸗
sem Gerichte zugelassenen Rechtsanwalt
als Prozeßbevollmächtigten vertreten zu
lassen. Die Einlassungsfrist ist zu 1
und 2 auf einen Monat, zu 3 auf
zwei Monate festgesetzt worden. Dresden, den 31. Mai 1943.
Der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle
bei dem Landgerichte.
[9511] Oeffentliche Zustellung 8
Die Frau Hulda Palkowski geb. Deselbergier in Beuel a. Rhein, Sedan⸗ straße 16, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Arthur Schmidt in Grau⸗ denz, klagt gegen ihren Ehemann Karol ranciszek Palkowski, zuletzt wohn⸗ Fen in Graudenz, Petersilienstraße 5, jetzt unbekannten Aufenthalts, auf Ehe⸗ cheidung aus § 55 des Ehegesetzes. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits vor die 2. Zivilkammer des Landgerichts in Graudenz auf den 17. Juli 1943, 8 %¼ Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gericht ugelassenen Rechtsan⸗ walt als Prozeßbevollmächtigten ver⸗ treten zu lassen. 3
Graudenz, den 3. Juni 1943. Die Geschäftsstelle des Landgerichts.
[9648)] Oeffentliche Zustellung. 2 R 52/43. Im Ehescheidungsstreit des Wachmanns Georg Kirchner, Wei⸗ mar, Ludendorffstraße 11 bei Seyring, Streitvertreter: die Rechtsanwälte Dr. Hartmann und Dr. Mumdey in Wei⸗ mar, gegen seine Frau Marie Kirch⸗ ner geb. Basel in Buenos⸗Aires, Ar⸗ gentinien, Calle Rivadavia Nr. 5730, ist Beweis⸗ und weiterer Verhand⸗ lungstermin auf Dienstag, 3. August 19413. 9 % Uhr, bestimmt worden. Weimar, 4. Juni 1943. 8 Der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle der 2. Zivilkammer des Landgerichts Weimar. ““
[9646] Oeffentliche Zustellung.
In Sachen des minderjährigen Rudolf Bourg, jetzt Manderscheid, wohnhaft in Differdingen, Brunnen⸗ traße 10, vertreten durch das Kreis⸗ jugendamt Esch/ Alzig, Klägers, gegen den Geheimpolizisten Richard Martin, zuletzt wohnhaft in Luxemburg, Irminenstraße 18, z. Zt. ohne bekann⸗ ten Aufenthalt, Beklagten, wegen Unterhalt, wurde durch Urteil des Amtsgerichts Luxemburg, Abt. 5 (Akt. 5 G 28/43) vom 26. Mai 1943, der Be⸗ klagte verurteilt, an den Kläger vom Tage der Geburt — 20. Juni 1941 — an bis zur Vollendung des 16. Le⸗ bensjahres vierteljährlich im voraus eine Unterhaltsrente von 90,— R ℳ — neunzig Reichsmark — zu Händen des Vormunds, die rückständigen Be⸗ träge sofort, zu zahlen. Dem Be⸗ klagten wurden ferner die Kosten des Rechtsstreits auferlegt. Das Urteil für vorläufig vollstreckbar er⸗ ärt.
Luxemburg, den 2. Juni 1943.
Das Amtsgericht, Abt. 5.
[9513]
Amtsgericht Waldsee (Württ.). 4. Juni 1943. Oeffentliche Zustellung.
Der am 18. 10. 1940 in Waldshut eborene Erich Werner Adelbert, ge⸗ feblich vertr. durch das Jugendamt Waldshut/ Baden als Amtsvormund, klagt gegen den Max Haas, zuletzt bei Buchbinder Rieger, Waldsee, z. Z. mit unbekanntem Aufenthalt abwesend, unter der Behauptung, daß der Be⸗ klagte als Vater des Klägers in An⸗ spruch genommen wird, weil er der Kindsmutter während der gesetzlichen
eeree-ur
Empfängniszeit, d. i. in der Zeit vom
16. 12. 1939 bis 15. 4. 1940, beigewohnt habe, mit dem Antrage, den Beklagten zu verurteilen, an das klagende Kind vom Tage der Geburt, d. i. vom 13. 10. 1940, bis zur Vollendung seines 16. Lebensjahres eine vierteljährlich im voraus zu entrichtende Unterhaltsrente von monatlich 30 Rℳ z. H. seines jeweiligen Vormundes zu zahlen, die Kosten des Rechtsstreits zu tragen und das Urteil für vorläufig vollstreckbar zu erklären. Zur mündlichen Verhand⸗ lung des Rechtsstreits wird der Be⸗ klagte vor das Amtsgericht Waldsee, Sitzungssaal, Zimmer 20, auf Mitt⸗ woch, den 4. August 1943, vorm. 9 Uhr, geladen.
[9645] Oeffentliche Bekanntmachung. Der Prisenhof in Berlin gibt be⸗ kannt: Die jugoslawische, früher eng⸗ lische Motorjacht „Gerry“, 107,21 BRT., Unterscheidungssignal: MMBZ, Eigentümer: Prinzessin Violet von Montenegro in Monte Carlo, Hotel de Paris, vertreten durch Popowitsch in Nizza, 27 Bould. Victor Hugo, ist am 11. Januar 1943 in Cannes in Ausübung des Prisenrechts aufgebracht worden. Wegen der Jacht ist das prisenge⸗ richtliche Verfahren eingeleitet worden. Hiermit werden die Beteiligten bei Vermeidung ihres Ausschlusses vom Verfahren aufgefordert, innerhalb einer mit dem Tage nach der Veröffent⸗ lichung beginnenden Frist von einem Monat etwaige Anträge auf Freigabe Entschädigung beim Prisenhof in Berlin, Tiergarten⸗ straße 14, einzureichen. Solche Anträge 1 begründet sein, die Angabe der Be⸗ weismittel enthalten und von einem mit schriftlicher Vollmacht versehenen, bei einem deutschen Gericht zugelassenen Anwalt unterzeichnet sein. “ Berlin, den 7. Jnni 1943. Der Präsident des Prisenhofs in Berlin.
—
5. Verluft⸗ und Fundsachen
[9650] Aufruf. .
Der Versicherungsschein Nr. 551 684 der Berlinischen Lebensver⸗ sicherungs⸗Gesellschaft Aktiengesellschaft auf das Leben des Herrn Kurt Engel⸗ hardt, Fleischermeister in Leipzig, vom 14. Mäͤrz 1939 ist abhanden ge⸗ kommen. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, sie binnen zwei Monaten vom Erscheinen dieses Auf⸗ rufes an der Unterzeichneten vorzu⸗ legen; anderenfalls wird die Urkunde für kraftlos erklärt.
Berlin, den 8. Juni 1943. Berlinische Lebensversicherungs⸗
Gesellschaft Aktiengesellschaft.
oder
6. Auslosung usw. von Wertpapieren
[9651] 8 Zwickauer Stadtanleihen. 8 Die diesjährige Auslosung der 8 % (jetzt 4 %) Zwickauer Stadtanleihen von 1926 und 1928 hat am 13. Mai 1943 stattgefunden. Die Veröffentlichung der bei dieser Auslosung gezogenen Nummern er⸗ folgte in der „Berliner Börsen⸗ Zeitung“ Nr. 249 vom 29. Mai 1943. 1 Zwickau (Sachs.), am 1. 6. 1943. Der Oberbürgermeister.
[9652] Mecklenburgischer ritterschaftlicher Kreditverein. In der am 7. Juni 1943 statt
gefundenen Auslosung unserer 4 Pigen (früher
Pfandbriefe, unserer 4 higen Pfandbriefe, 1 1 unserer 4 Pigen (früher 4 ¼ KPigen)
Piandbriese Reihe 2, 1 unserer 4 Pigen (früher 4 ¼ Kigen) Pfandbriefe, Reihe 3, sind zur Auszahlung im Antonitermin
(2. Januar) 1944 gezogen worden alle
Pfandbriefe mit der Endziffer 95. Die Pfandbriefinhaber find ver⸗
pflichtet, gegen Einlieferung der ge⸗
losten Pfandbriefe nebst den vom
Fälligkeitstermin ab laufenden Zins⸗
und Erneuerungsscheinen vom 2. Ja⸗
nuar 1944 ab die Barzahlung bei der
Hauptkasse in Seestadt Rostock oder
deren Einlösungsstellen: Landschaftliche
Bank für Mecklenburg (Central⸗Land⸗
schafts⸗Bank) in Seestadt Rostock, Cen⸗
“ Berlin W8 mit
ihren anderen Hauptstellen — Land⸗
schaftliche Bank für Pommern in
Stettin und Se Bank 8
Brandenburg in Berlin —, Deutsche
Landesbankenzentrale in Berlin, Meck⸗
lenburgische Depositen⸗ & Wechselbank
in Schwerin i. M. entgegenzunehmen.
Mit dem Rückzahlungstermin hört die
1.“ der gelosten Pfandbriefe
auf.
Aus früheren Auslosungen sind bisher nicht eingelöst:
8 Pigen)
(früher 6 Pigen)
u“
aus dem Johannistermin (1. Juli) 1937:
die 5 % Pigen Abfindungs⸗Gold⸗ pfandbriefe: Lit. E Nr. 178, 179 über je 6 ℳ 1000,—, aus dem Antonitermin (2. Januar) 1938: G die 5 ⅛ Pigen Abfindungs⸗Gold⸗ pfandbriefe: Lit. A Nr. 377 über 60 ℳ 50,—, Lit. E Nr. 173 über 6., ℳ 1000,—, aus dem es (2. Janunar) 41: die 5 ¼% Nigen Abfindungs⸗Gold⸗ pfandbriefe: Lit. B Nr. 480 über 0ℳ 100,—, Lir. C Nr. 105 über 6.ℳ 200,—, . aus dem Johannistermin (1. Juli) 1941:
die 4 ½ bigen (fr. 8 %igen) Pfand⸗ briefe: Lit. B Nr. 4 über 6ℳ 100,—, Lit. D Nr. 1704 über 6Gℳ 500,—. Seestadt Rostock, den 8. Juni 1943. Hauptdirektion des Mecklenburgi⸗ schen ritterschaft!. Kreditvereins.
7 Aktien⸗ gesellschaften
[9770]
Lech⸗Elektrizitätswerke Aktien⸗ Gesellschaft, Augsburg. Hauptversammlung. Berichtigung der Einladungsver öffentlichung im Deutschen Reichsanzei⸗ ger und Preußischen Staatsanzeiger
Nr. 129 vom 5. Juni 1943:
Wir weisen darauf hin, daß unsere Hauptversammlung nicht am Freitag, sondern am Dienstag, den 29. Junt 1943, 11 ½ Uhr, stattfindet.
9704]
Brauerei Deetjen & Schröder Aktiengesellschaft, Hamburg. Ordentliche Hauptversammlung am Dienstag, den 29. Juni 1943, mittags 12 Uhr, in den Geschäfts⸗ räumen des Notars Herrn Dr. Sieve⸗ king, Hamburg 1, Bergstraße 11, 1.
Tagesordnung:
1. Vorlegung des Jahresabschlusses nebst Gewinn⸗ und Verlustrech⸗ nung für das Geschäftsjahr 1942 und des Geschäftsberichtes des Vorstandes und des Aufsichtsrates sowie Beschlußfassung über die Ge⸗ winnverwendung.
2. Entlastung des Vorstandes und des Aufsichtsrates.
3. Neuwahl des Aufsichtsrates.
„Wahl des Abschlußprüfers für 1943.
Brauerei Deetjen & Schröder
Aktiengesellschaft. Der Vorstand. Müller.
9702] Aktienbaugesellschaäaft für kleine Wohnungen. “ Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hierdurch zu der am Montag, den 28. Juni 1943, vormittags 10 Uhr, im Amtsgerichtsgebäude in Frankfurt am Main, Klapperfeldstr. Nr. 3 (Handelsregisterabteilung) statt⸗ findenden ordentlichen Hauptver⸗ sammlung eingeladen. Tagesordnung:
1. Vorlage des Geschäftsberichts und des Jahresabschlusses über das Geschäftsjahr 19422 mit dem Be⸗ richt des Aufsichtsrats.
2. Vorlage des Prüfungsberichts des Verbandes Südwestdeutscher Woh⸗ nungsunternehmen. .
3. Beschlußfassung über die Ver⸗ teilung des Reingewinns.
Ent⸗ tandes und Auf⸗ 181
4. Beschlußfassung über die lastung des Vors sichtsrats.
5. Wahlen zum Aufsichtsrvat.
6. Sonstiges.
Der Vorstand. Eisenhuth. [5003]
Ofen⸗ u. Tonwarenfabrik vorm. L?2. & C. Hardtmuth Aktiengesell⸗ schaft, Podersam, Sudetenland. II. Bekanntmachung.
Die Ofen⸗ und Tonwarenfabrik vor⸗ mals L. & C. Hardtmuth Aktiengesell⸗ schaft in Podersam hat gemäß der Um⸗ stellungsverordnung vom 9. Februar 1939 (RGBl. Nr. 23) in der außer⸗ ordentlichen Hauptversammlung vom 14. Dezember 1941 die Umstellung
beschlossen. 3
In Durchführung der Umstellung werden die auf Kronen lautenden Inhaberaktien im Nennwerte von je Kronen 920,— folgend
3125 Stück alte Inhaberaktien in eine neue Inhaberaktie zum Nenn⸗ werte von RH. h 1000,— und je 125 Stück alte Inhaberaktlen in je 2 neue ö“ zum Nennwerte von je
ℳ
Die Aktionäre der Gefensg ft wer⸗ den im Sinne des 8 58, s. . des Aktiengesetzes aufgefordert, ihre Aktien mit Scheinen, der Nummernfolge na
eordnet und unte besse eine Arezcernvenzelc wisses⸗ Ausfertigung zum degaufa is zum 15. August 1948 am Sitze der Gesell⸗ schaft in Podersam, KonradeHenlein⸗ Straße 39, einzureichen.
Der Vorstanb.
ö“ Aschersleben⸗Schneidlingen⸗ Nienhagener Eisenbahn⸗ Aktiengesellschaft.
Die Aktionäre der Gesellschaft wer⸗ den hierdurch zur ordentlichen Haupt⸗ versammlung am 7. Juli 1943, 11 ½¼ Uhr, in Berlin⸗Wilmersdorf, Mecklenburgische Str. 57, eingeladen.
Tagesordnung:
1. Vorlage des Geschäftsberichtes und der Bilanz und Gewinn⸗ und Ver⸗ lustrechnung für das Jahr 1942 nebst Bericht des Aufsichtsrats.
.Verwendung des Gewinnes des Jahres 1942.
.Entlastung des Vorstandes und des Aufsichtsrates.
. Wahl eines Prüfers gemäß § 25 der Ersten Verordnung zur Durch⸗ führung der Dividendenabgabever⸗ ordnung und etwaigen anderen Ge⸗ setzen und Verordnungen.
5. Wahl zum Aufsichtsrat.
Wegen der Hinterlegung der Aktien wird auf § 17 des Gesellschaftsvertrages verwiesen. Die Hinterlegung kann auch bei der Berliner Handels⸗Gesell⸗ schaft, Berlin, der Reichs⸗Kredit⸗ Gesellschaft A. G., Berlin, und der Dresdner Bank, Berlin, erfolgen.
Berlin, den 10. Juni 1943.
Der Aufsichtsrat. Dräger.
[9706] Teltower Eisenbahn⸗Aktien⸗ gesellschaft.
Die Aktionäre der Gesellschaft wer⸗ den hiermit zur ordentlichen Haupt⸗ versammlung am 7. Juli 1943, 10 ½¼ Uhr, in Berlin⸗Wilmersdorf, Mecklenburgische Str. 57, eingeladen.
Tagesordnung:
1. Vorlage des Geschäftsberichtes und der Bilanz und Gewinn⸗ und Ver⸗ lustrechnung des Jahres 1942 nebst Bericht des Aufsichtsrats.
.Entlastung des Vorstandes und des Aufsichtsrates.
3. Wahl zum Aufsichtsrat.
. Wahl eines Prüfers gemäß § 25 der Ersten Verordnung zur Durch⸗ führung der Dividendenabgabe⸗ verordnung und etwaigen anderen Gesetzen und Verordnungen.
Hinsichtlich der Hinterlegung der Aktien wird auf § 16 des Gesellschafts⸗ vertrages verwiesen. Die Hinterlegung kann auch bei der Berliner Handels⸗ Gesellschaft, Berlin, der Reichs⸗ Kredit⸗Gesellschaft A. G., Berlin, und der Dresdner Bank, Berlin, geschehen.
Berlin, den 10. Juni 1943.
Der Aufsichtsrat. Dräger.
[9705]
Lugauer Kammgarn⸗Spinnerei vorm. F. Hey, Act.⸗Ges., Lugau (Erzgeb.).
Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hierdurch zur achtundvierzig⸗ sten ordentlichen Hauptversamm⸗ lung auf Freitag, den 2. Juli d. J., vormittags 11 Uhr, nach Berlin WsS, in das Büro des Herrn Rechts⸗ anwalts Dr. Friedrich Rothe, Mohren⸗ straße 10, ergebenst eingeladen.
Tagesordnung:
1. Vorlegung des Jahresabschlusses 8 das Geschäftsjahr 1942 und es Geschäftsberichtes.
2. Beschlußfassung über die Verwen⸗ dung des Reingewinnes.
3. Beschlußfassung über die Ent⸗ lastung des Vorstandes und des
Aufsichtsrates. 4. Wahlen zum Aufsichtsrat.
5. Wahl des Abschlußprüfers für das Geschäftsjahr 1943.
6. Verschiedenes.
Zur Ausübung des Stimmrechts und zur Stellung von Anträgen in der Hauptversammlung sind nach § 13 der Satzung nur diejenigen Aktionäre be⸗ rechtigt, die spätestens am 29. Juni bei der Gesellschaftskasse, bei einem deutschen Notar, bei einer Wert⸗ papiersammelbank oder bei der Deutschen Bank in Berlin und deren Filiale in Chemnitz in den üblichen Geschäftsstunden ihre Akfien oder die über diese lautenden Hinter⸗ legungsscheine einer deutschen Wertpapiersammelbank hinterlegen und bis zur Beendigung der Haupt⸗ versammlung dort belassen.
Im Falle der Hinterlegung bei einem deutschen Notar ist die von vissan. auszustellende Bescheinigung pätestens am Tage nach Ablauf er Hinterlegungsfrist bei der Ge⸗ sellschaftskasse einzureichen.
Der Gftes genc bei einer Hinter⸗ legungsstelle wird dadurch genügt, daß die Aktien mit Zustimmung der Hin⸗ terlegungsstelle für sie bei einem Kreditinstitut bis zur Beendigung der Fapepwer sawemeun perrt bleiben.
Der Geschäftsbericht kann vom 3. Juli 1948 ab bei ber Gesellschafts⸗ kasse in Em I enommen werden.
ugau (Erzge 9. 8. Juni 1943. ugauer Kammgarn⸗Spinnerei vorm. F. Hey, Act.⸗Ges. Der Vorstand.
Harald dev, 9 Zt. im Felde. Hermann Buchinger.
E1“
[9772] Matthias Oechsler & Sohn Aktiengesellschaft, Metall⸗, Kunst⸗ horn⸗ und Kunststoffewaren⸗ Fabriken, Riegersdorf. Einladung zu der am 26. Juni 1943 um 11 Uhr im Sitzungszimmer der Gesellschaft in Riegersdorf statt⸗ “ Hauptversammlung der batthias Oechsler & Sohn Aktien⸗ gesellschaft, Metall⸗, Kunsthorn⸗ und Kunststoffewaren⸗Fabriken Riegers⸗
dorf. Tagesordnung:
1. Verlesung der Niederschrift über die Hauptversammlung vom 24. 6. 1942.
Geschäftsbericht des Vorstandes. Vorlegung des Fahresabschrusset zum 31. 12. 1942. Vorschlag für die Gewinnverteilung sowie Bericht des nfüichtseetes.
‚Feststellung des Jahresabschlusses. Veschlußfassung über die Verteilung des Reingewinnes. Beschlußfassung über die Erteilung der Entlastung des Vorstandes un des Aufsichtsrates.
8 Wehh des Aufsichtsrates. “
8. Wahl des Abschlußprüfers.
9. Allfälliges. 8
Behufs Ausübung des Stimmrechtes
sind die Aktien bis spätestens am 4. Tage vor der Hauptversammlung bei der Gesellschaftskasse, einem No⸗ tar oder bei einer Wertpapiersammel⸗ bank zu hinterlegen.
Riegersdorf, am 7. Juni 1943.
Der Vorstand. — 1111141411“ [9021].
Gebr. Röders Akt.⸗Ges., Soltau.
Bilanz am 31. Dezember 1942.
Anlagevermögen: Bebaute Grundstücke: Geschäfts⸗ und Wohn⸗ gebäude. 96 943,— Abschreibung 2 179,— Fabrikgebäude 193 476,— Abschreibung 7 591,— Hauszinssteuerabgeltung. Unbebaute Grundstücke.. Maschinen und Anlagen 134 412,— 155 015,80 Abschreibung 56 700,80 Beteiligungen.... Umlaufsvermögen: Vorräte: Roh⸗, Hilfs⸗ und Betriebs⸗ stoffe. 680 502,85 Halbfertige Er⸗ zeugnisse.. Fert. Erzeugn. 68 512,65 Wertpodiee Anzahlungen— Forderg. a. Warenliefrgn. 1 58 Scchchoh6“ 39 Kasse, Reichsbank, Postscheck 53 Andere Bankguthaben.. 25 59 Sonstige Forderungen... 5 35 Posten d. Rechnungsabgrzg. 4 65
SI “
94 764—
185 885 44 500
57 449,39
264 57782
Schulden. Grundkapital.. Rücklagen:
Gesetzliche. 102 650,— Freiwillige 250 000,— Wertberichtigung: Beteiligung. 40 000,— Außenstände. 23 325,69 Rückstellung für ungewisse
““ Verbindlichkeiten: Arbeiter⸗ u. Angestellten⸗
unterst.⸗Fds. 91 376,05 Verbindlichkeiten
a. Warenliefer. 25 739,18 Sonst. Gläub. 87 926,44 Posten d. Rechnungsabgrzg. Vortrag aus 1941 . Reingewinn 1922
63 325
97 191
205 041 11 200 48 015 70 78 503,44
1882 42780
Gewinn⸗ und Verlustrechnung für das Jahr 1942.
Aufwenvdungen. Löhne und Gehälter.. Soziale Aufwendungen: Gesetzliche. „23 866,11 Freiwillige 46 194,27 Abschreibungen a. Anlagen 64 213 Besitzsteuernnr.. 231 332 Beiträge a. Berufsvertret. 5 257 Buwesng an Betriebs⸗
krankenkaffehee. 10 000 Zuweisung auf freiwillige
eene““ 30 000 Rückst. f. ungew. Schulden 46 000— Delkredeerr.. 3 839 32 Gewinnvortrag 1941.. 48 01570 Reingewinn 1942. 28 503 44
9 902 403 46 Erträge.
Gewinnvortrag. 48 015 70 Erträge nach Abzug sämt⸗ licher Aufwendungen . Erträge aus Beteiligungen F1116* EUiININI Außerordentl. Ertr
8 1“
—
315 181/14
70 060:
827 886 28 140/80
9 166 58
8 508 60
8 685/50
902 40546
üge .
806 464 89
Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 133 vom
105. Sachs, Bernhard, geb. am 22. 2. 1879 in Wien, hei⸗
matzuständig nach Alt⸗Hart b. Waidhofen/ Th., wohnh. 8 gew. Brünn, Altbrünner Str. 7,
106. Sachsel, Oskar, geb. am 17. 5. 1891 in Budapest, heimatzuständig nach Horcice b. Pilsen, wohnh. gew. Wien 4, Operngasse 36,
Sasvari, Gertrude, geb. am 20. 3. 1919 in Wien, heimatzuständig nach Sastin, wohnh. gew. Wien 13, St. Veitgasse 59,
Sborowitz, Bruno, geb. am 10. 9. 1896 in Proß⸗ nitz, heimatzuständig nach Proßnitz, wohnh. gew. Proßnitz, Olmützer Str. 23,
Sborowitz, Fritz, geb. am 30. 8. 1892 in Proßnitz, heimatzuständig nach Proßnitz, wohnh. gew. Proßnitz, Olmützer Str. 23,
Sborowitz, Hans, geb. am 23. 6. 1895 in Proß⸗ nitz, heimatzuständig nach Proßnitz, wohnh. gew. Proßnitz, Olmützer Str. 23,
Sborowitz geb. Stiastny, Irma, geb. am 10. 10. 1882 in Proßnitz, heimatzuständig nach Proßnitz, wohnh. gew. Proßnitz, Olmützer Str. 23,
Sborowitz, Max, geb. am 29. 4. 1889 in Proßnitz, heimatzuständig nach Proßnitz, wohnh. gew. Proßnitz,
Olmützer Str. 23,
Singer, Martin, geb. am 27. 8. 1881 in Liptowsk⸗ Sv. Mikulas, heimatzuständig nach Liptowsk⸗Sv. Mikulas, wohnh. gew. Wien 3, Linke Bahngasse 15,
4. Schur geb. Koralek, Hedy, geb. am 10. 11. 1895 in
Kral Vinchrady, heimatzuständig nach Nachod, wohnh.
Fb. Wien I, Schottenring 3,
Turnau geb. Schauer, Caroline, geb. am 8. 7. 1883,
heimatzuständig nach Kolin, wohnh. gew. Wien 19,
Trautenauplatz 15/9,
. Weinberger, Alfred Israel, geb. am 26. 8. 1860 in Eibenschitz, wohnh. gew. Znaim,
Weinberger geb. Bachrach, Franziska (Fanny)
Sara, geb. am 27. 6. 1872 in Budapest, wohnh. gew.
115.
Weinberger, Georg Israel, geb. am 22. 1. 1929 9 Wien, wohnh. gew. Straße des 9. Oktober Nr. 21,
Weinberger, Johann Hans Ifrael, geb. am 5. 5. 1900 in Znaim, wohnh. gew. Znaim, Straße des 9. Oktober Nr. 21,
Weinberger geb. Hoffmann, Irene Sara, geb. am 13. 4. 1899 in Budapest, wohnh. gew. Znaim, Straße des 9. Oktober Nr. 21,
Weinberger geb. Lichtenstern, Liesbeth Sara, geb. am 18. 10. 1907 in Wien, wohnh. gew. Znaim, Straße des 9. Oktober Nr. 21, 22. Weiner geb. Oberländer, Margarethe Sara, geb. am 27. 12. 1896 in Eipel (Protektorat), wohnh. gew. Rpoth⸗Kosteletz (Protektorat),
Weinreb, Oskar, geb. am 12. 4. 1898, heimatzu⸗ ständig nach Home Lefantovce, wohnh. gew. Wien 8, Schmidgasse 14, 1
4. Weisz geb. Weisz, Grete, geb. am 6. 6. 1891, heimat⸗ zuständig nach Ilnice, wohnh. gew. Wien I, Barten⸗ steingasse 8. “
Prag, den 8. Juni 1943. ““ Der Reichsprotektor in Böhmen und Mähren. J. A.: Dr. Weinmann, „4“Standartenführer.
Beschluß
Auf Grund § 1 des Gesetzes über die Einziehung kommu⸗ nistischen Vermögens vom 26. Mai 1933 (RGBl. I S. 293) in Verbindung mit dem Gesetz über die Einziehung volks⸗ und staatsfeindlichen Vermögens vom 14. Juli 1933 (RGBl. I S. 479) und dem Erlaß des Führers und Reichs⸗ kanzlers über die Verwertung des eingezogenen Vermögens von Reichsfeinden vom 29. Mai 1941 (nGBl. I S. 303) wird das gesamte bewegliche und unbewegliche Nachlaßvermögen der nachstehend genannten Jüdinnen zugunsten des Deutschen Reiches eingezogen:
1. Mayer, Ella Sara, geb. am 21. 6. 1926 zu Hamburg,’
ul. wohnhaft gewesen in Neu⸗Isenburg,
. Berkenruth, Ursula, geb. am 25. 11. 1919 zu Ber⸗ lin, zul. wohnhaft gewesen in Neu⸗Isenburg,
Nachmann, Sofie Sara, geb. am 21. 5. 1891 zu Nieder⸗Saulheim, zul. wohnhaft gewesen in Offen⸗ heim / M., Taunusstr. 48,
Held geb. Goldschmidt, Berta Sara, geb. am 28. 9. 188; zu Haingründau, zul. wohnhaft gewesen in Darm⸗ tadt,
Lonstein geb. Baas, Martha Sara, geb. am 11. 6. 1882 in Wilna, zul. wohnhaft gewesen in Darmstadt,
Goldberger geb. Rohrheimer, Auguste Sara, geb.
am 18. 3. 1889 zu Frankfurt/ M., zul. wohnhaft gewesen in Darmstadt, Heidelberger Str. 6,
Loduschowski geb. Lang, Auguste Sara, geb. am 27. 9. 1904 in Worms, zul. wohnhaft gewesen in Vorms, Siegfriedstr. 24, und
Neumann, Therese Sara, geb. am 20. 8. 1926 in Hamburg, zul. wohnhaft gewesen in Neu⸗Isenburg.
Gegen diesen Beschluß ist ein Rechtsmittel nicht gegeben.
Darmstadt, den 1. Juni 1943.
Geheime Staatspolizei. Staatspolizeistelle Darmstadt.
Mohr.
Beschluß
Auf Grund § 1 des Gesetzes über die Einziehung kommu⸗ nistischen Vermögens vom 26. Mai 1933 (RGBl. 1 S. 293) in Verbindung mit dem Erlaß des Führers und Reichskanzlers über die Verwertung des eingezogenen Vermögens von Reichs⸗ seinden vom 29. Mai 1941 (-GBl. I S. 308% wird das ge⸗ samte bewegliche und unbewegliche Nachlaßvermögen des Mischlings I. Grades Professor Dr. Franz Soetbeer, ge⸗ boren am 6. 1. 1870 zu Hamburg⸗-Altona, zuletzt wohnhaft gewesen in Gießen, Alicenstraße 6, zugunsten des Deutschen
Reiches eingezogen.
Gegen diesen Beschluß ist ein Rechtsmittel nicht gegeben. Darmstadt, den 31. Mai 1943. Geheime Staatspolizei. Staatspolizeistelle Darmstadt. L““
ZyWweite Anordnung zur Regelung der Preise für im Inland anfallende Pelztierfelle Vom 8. Juni 1943 b
Auf Grund des § 2 des Gesetzes zur Durchführung des Vierjahresplans — Bestellung eines Reichskommissars für die Preisbildung — vom 29. Oktober 1936 (RGBl. I S. 927) wird angeordnet:
§ 1
(1) Für im Inland anfallende rohe Pelztierfelle der Nr. 155 des deutschen Zolltarifs ist der höchstzulässige Verkaufs⸗ preis im inländischen Geschäftsverkehr nach den Vorschriften dieser Anordnung zu bilden.
(2) Die höchstzulässigen Preise gelten bei jeder Sorte für Felle bester Güte. Für Felle minderer Güte sind die Preise entsprechend dem Minderwert zu unterschreiien.
§ 2
(1) Beim Verkauf der in der Anlage unter I aufgeführten Pelztierfelle durch Erzeuger an Sammler, Rohfellhändler, Kürschner und Rauchwarengroßhändler dürfen die in der Anlage festgesetzten Preise nicht überschritten werden.
(2) Beim Verkauf der in der Anlage unter II aufgeführten rohen Pelztierfelle durch Sammker, Kürschner und Rohfell⸗ händler an von der Reichsstelle für Lederwirtschaft zugelassene Häutegroßhändler dürfen die in der Anlage festgesetzten Preise nicht überschritten werden.
(3) Beim Verkauf der in der Anlage unter III aufgeführten rohen Pelztierfelle durch von der Reichsstelle für Lederwirt⸗ schaft zugelassene Häutegroßhändler an Rauchwarengroß⸗ händler dürfen die in der Anlage festgesetzten Preise nicht überschritten werden 8
(1) Beim Weiterverkauf der rohen, unzugerichteten Felle, die in der Anlage unter 1 “ sind, an Rauchwarengroß⸗ händler dürfen Sammler, Rohfellhändler und Kürschner auf
Aufschlag von höchstens 20 v. H. berechnen. Soweit Ver⸗ steigerungsgesellschaften solche Felle für eigene Rechnung an Rauchwarengroßhändler weiterverkaufen, dürfen sie ebenfalls einen Aufschlag von höchstens 20 v. H. berechnen. Sind mehrere Wirtschaftsstufen beim Weiterverkauf solcher Felle be⸗ teiligt, haben sie den Aufschlag untereinander zu teilen.
(2) Beim Weiterverkauf der rohen unzugerichteten Felle, die in der Anlage unter II aufgeführt sind, an Rauchwaren⸗ großhändler dürfen von der Reichsstelle für Lederwirtschaft zu⸗ gelassene Häutegroßhändler einen Aufschlag von höchstens 20 v. H. berechnen.
§ 4
Die Vorschriften dieser Anordnung gelten auch für die beim Inkrafttreten laufenden Verträge, soweit die verkauften Felle noch nicht ausgeliefert worden sind.
Der Reichskommissar für die Preisbildung oder die von ihm beauftragten Stellen können Ausnahmen von den Vorschriften dieser Anordnung zulassen oder anordnen.
§ 6
Der Reichskommissar für die Preisbildung erläßt die zur
Durchführung oder Ergänzung dieser Anordnung erforder⸗ lichen Rechts⸗ und Verwaltungsvorschriften. 8—
(1) Unberührt bleiben die besonderen Preisvorschriften für Silberfuchs⸗, Blaufuchs⸗, Nutria⸗ (Sumpfbiber) und Nerzfelle.
(2) Soweit in der vorstehenden Anordnung und durch be⸗ sondere Preisvorschriften keine Preise festgesetzt sind, gelten die Bestimmungen der Verordnung über das Verbot von Preiserhöhungen vom 26. November 1936 (RGBl. I S. 955).
§ 8 (1) Die Anordnung tritt am 15. April 1943 in Kraft. (2) Mit dem gleichen Tage tritt die Anordnung zur Regelung der Presse für im Inland anfallende Pelztierfelle vom 9. September 1942 (Reichsanzeiger Nr. 213) außer Kraft.
Berlin, den 8. Juni 1943. G 2 Der Reichskommissar für die Preisbildung. Fischböck. Anlage
zur 2. Anordnung zur Regelung der Preise für im Inland anfallende Pelztierfelle
Vom 8. Juni 1943 H. ℳ je Stück Bisamfelle Dachsfelle “ Eichhörnchenfelle. Rotfuchsfelle: Alpen⸗ und Ostpreußenfüchse Sonstige Rotfüchshe. Hamsterfelle: Maihamster, weißledrige Maihamster, blauledrige . Maihamster, Mäuschen. Herbsthamster, weißledrige Herbsthamster, blauspitzige Herbsthamster, blauledrige . Herbsthamster, Mäuschen . . Hermelinfelle: EE11111“ braune (Wiesel) VEIE“ Katzenfelle: 111161X““ EI1I1““ rote schwarze Schecken Zypern.. Marderfelle: Baummarder Steinmarder Maulwurffelle Otternfelle...
1“*“
Pelz⸗Fohlenfelle:
W
halbrauche und rauche moiré
rauche oder flache glatte... Pelz⸗Kalbfelle:
graue Allgäuer...
üth . X“
schwarze und bunte ... Pelz⸗Roßhäute:
Ebq11“]
rauche moiré und glatte Pelz⸗Zickelfelle:
bunze.
rehfarbige
E11“
Pelz⸗Lammfelle: gesalzene, im b11111A“*“ trockene, im Gewicht von 40 —60 v1AA1AXAX“; Forschen. 6 Schmaschen 1 Pelz⸗Schaffelle: gesalzene.
Gewicht von 80 — 120
1 Anordnung über Maßnahmen nach Stillegung von Musikverlagen — VII 420,/43 —
Auf Grund des § 25 der ersten Durchführungsverordnung zum Reichskulturkammergesetz vom 1. November 1933 (RGBl. 1 S. 797) ordne ich mit Zustimmung des Reichsministers für Volksaufklärung und Propaganda, des Reichswirtschafts⸗ ministers und des Reichskommissars für die Preisbildung für das Gebiet des Großdeutschen Reiches unter Vorbehalt der Inkraftsetzung im Protektorat Böhmen und Mähren an:
9 1 Die Tätigkeit von Musikverlagen, deren Stillegung in Durchführung der Verordnung zur Freimachung von Arbeits⸗ kräften für kriegswichtigen Einsatz vom 29. Januar 1943 (RGBl. 1 S. 75) verfügt wird, darf nach Ablauf eines Monats nach Eingang des Stillegungsbescheides oder, falls die Still⸗ legung bereits verfügt worden ist, innerhalb einer gleichen Frist nach Inkrafttreten dieser Anordnung, nur noch nach Maßgabe der §§ 2 bis 7 ausgeübt werden. § 2 01) Der stillgelegte Masikverlag hat innerhalb eines Monats seine Verlagsbestände an einen Leipziger Kommissionär sder an eine Leipziger Auslieferungsstelle zu überführen und hier⸗ über der Reichsmusikkammer, Fachschaft Musikverleger, Mit⸗ teilung zu machen. — (2) Die Verpflichtung zur Abrechnung mit den Autoren wird
durch seine Stillegung nicht berührt.
Die Herstellung von musikalischen Werken, die sich bei In⸗- krafttreten dieser Anordnung bereits bei einer Notendruckerei in Arbeit befinden, darf durch den stillgelegten Musikverlag be⸗ endet werden. Er hat der Reichsmusikkammer, Fachschaft Musikverleger, eine Liste dieser Werke einzureichen. Auf die Auslieferung findet § 2 Anwendung. u1u.““
§ 4
(1) Der stillgelegte Musikverlag kann mit einem bestehen⸗
bleibenden Musikverlag vereinbaren, daß a) Fortsetzungswerke bis zu seiner Wiedereröffnung in dem bestehen bleibenden Musikverlag erscheinen, b) die Vervielfältigung und Verbreitung eines im still⸗
gelegten Musikverlag erschienenen musikalischen Werkes
Iin der durch die Papiergenehmigung begrenzten Auf⸗
lage durch den bestehenbleibenden Musikverlag erfolgen.
(2) Der Abschluß der Vereinbarung bedarf der Zustimmung⸗
des Präsidenten der Reichsmuüsikkammer. Durch sie dürfen 8.
weder Rechte von Autoren beeinträchtigt noch Preiserhöhungen und Verschlechterungen von Lieferungs⸗ und Zahlungsbedin⸗
gungen vorgenommen werden. E11“
§ 5 3
Se. 11“ (1) Der auf Grund der Mitgliedschaft bei der Staatlich ge⸗ nehmigten Gesellschaft zur Verwertung musikalischer Urheber⸗ rechte (Stagma) züstehende Anteil an den kleinen Rechten ver⸗
bleibt dem Musikverlag auch nach seiner Stillegung. (2) Der stillgelegte Musikverlag kann auch andere ihm zu⸗
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stehende Rechte durch Uebertragung weiter verwerten.
Der stillgelegte Musikverlag kann mit Autoren für die Zeit nach Wiederaufhebung der Stillegung Verlagsverträge ab⸗ schließen.
§ 7
18 Der Musikverlag kann zur Wahrnehmung der ihm nach seiner Stillegung verbleibenden Rechte und Pflichten mit Ge⸗ nehmigung des Präsidenten der Reichsmusikkammer einen Treuhänder bestellen.
(2) Der Präsident der Reichsmusikkammer kann für den stillgelegten Musikverlag einen Treuhänder einsetzen.
Im Falle der Zusammenlegung von Musikverlagen ist diese nach Maßgabe der vom Präsidenten der Reichsmusikkammer im Einzelfall ergehenden Weisungen durchzuführen.
§ 9 .
Bis zu einer anderweitigen Regelung durch den Präsidenten der Reichsmusikkammer darf kein Mustrverlag nene Options⸗ und Generalverträge mit Autoren abschließen. ,S
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3
Diese Anordnung tritt am 15. Juni 1943 in Kraft. „09
Berlin, den 9. Juni 1943. Der Präsident der Reichsmusikkammer. .A.: Wachenfeld.
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