Erscheint an jedem Wochentag abends in einer Vollausgabe und in einer Ausgabe ohne Zentralhandelsregisterdeilage. Soweit der Deutsche Reichsanzeiger und Preußische Staatsanzeiger in Gesetzen und Rechtsverordnungen als amtliches Verkündungsorgan bezeichnet worden ist, bezieht sich das auf Bezugspreis der Vollausgabe durch die Post monatlich 2,30 £ zuzüglich Zustellgebühr, für Selbstabholer bei der Anzeigenstelle monatlich 1,90 ℛℳ. Bezugspreis der Ausgabe ohne⸗ EEEEee durch die Post monatlich 2,— ℳ zuzüglich Zustellgebühr, für Selbstabholer bei der Anzeigenstelle
e Vollausgabe. —
es
tsanzeiger
bELeEEEE1
1 LE1 1
Einzelne Nummern kosten 30 (o, einzelne Beilagen 10 . Einzelnummern werden nur gegen Barzahlung oder vorherige Einsendung des Betrages einschließlich des Portos abgegeben. Anzeigenpreis für den Raum einer sürägealteꝛen 55 mm breiten Petit⸗Zeile 1,10 £ℳ, einer dreigespaltenen 92 mm dreiten Petit⸗Zeile 1.85 ℳ. — Anzeigen mimmt an die Anzeigenstelle Berlin SW 68, Wilhelmstraße 32. Alle Deuckaufträge sind auf einfeitig beschriebenem Papier völlig bruckreif einzusenden, insbesondere ist darin auch anzugeben, welche Worte etwa durch Fettbruck (einmal unterstrichen) oder durch Sperrdruck (besonderer Vermerk am Rande) hervorgehoben werden sollen. — Befriftete Anzeigen müssen 3 Tage
monatlich 1,60 ℛ ℳ. Selbstabholer die Anzeigenstelle SW 68, Wilhelmstr. 32.
Alle Postanstalten nehmen Bestellungen an, in Berlin für
vor dem Einrückungstermin bei der Anzeigenstelle eingegangen sein.
Fernsprech⸗Sammel⸗Nr.: 19 33 33
Berlin, Freitag, den 11. Juni, abends
Reichsbankgirokonto Berlin, Konto Nr. 1/1913 Postscheckkonto: Berlin 418 21
1943
2 nhalt des amtlichen Teiles Deutsches Reich
Ernennungen und sonstige Personalveränderungen.
Bekanntmachung über den Widerruf von Einbürgerungen und die Aberkennung der deutschen Staatsangehörigkeit.
Die Inderziffer der Großhandelspreise im Monatsdurchschnitt Mai 1943.
Anordnung E IV/M IVY der Reichsstelle Eisen und Metalle
über Werkstoffeinsatzlisten. Vom 10. Juni 1943.
Nachtrag 2 zur Durchführungsanordnung E I 5/M I1 5 der
Reeichsstelle Eisen und Metalle („Fertigungs⸗Kontingente“).
Vom 10. Juni 1943.
Bekanntmachung Nr. 2 zur Anordnung VII/43 der Reichs⸗
sttelle Glas, Keramik und Holzverarbeitung zur Verbrauchs⸗
rregelung für Möbel. Vom 10. Juni 1943.
Anordnung 11 der Reichsstelle für Fette und Eier als Ueber⸗
wachungsstelle (Aufhebung von Bewirtschaftungsmaß⸗ nahmen der Reichsstelle). Vom 1. Juni 1943.
Amtliches Deutsches Reich
Der Führer hat den Konsul Joachim Graf von Hohen hal zum Konsul des Reichs in St. Gallen ernannt.
Bekanntmachung
Auf Grund des § 2 des Gesetzes über den Widerruf von
Einbürgerungen und die Aberkennung der deutschen Staats⸗ ngehörigkeit vom 14. Juli 1933 (RGBl. I S. 480) in Ver⸗ bindung mit § 1 der Verordnung über die Aberkennung der Staatsangehörigkeit und den Widerruf des Staatsangehörig⸗ keitserwerbes in der Ostmark vom 11. Juli 1939 (RGBl. I. S. 1235) erkläre ich im Einvernehmen mit dem Reichsminister des Auswärtigen folgende Personen der deutschen Staats⸗ angehörigkeit für verlustig: 1. Bernhard, Walter Karl, geb. am 2. 7. 1921 in Zürich (Schweiz), Binkert, Franz Josef, geb. am 24. 7.1912 in Unter⸗ Siggenthal, Kanton Aargau (Schweiz), Binkert, Gerda Johanna, geb. Hempel, geb. am 16. 11. 1913 in Waldheim (Sachsen), Binkert, Iris, geb. am 19. 6.1941 in Schaffhausen (Schweiz), 1 8 „Birle, Karl, geb. am 17. 1. 1915 in Walzenhausen, Kanton Appenzell (Schweiz), Brandenburger, Karl, geb. am 13. 9. 1910 in Rennerod (Preußen), Brandenburger, Friedel Erna, geb. Krüger, geb. am 16. 5. 1912 in Finsterwalde (NL.), 3. Burk, Willi, geb. am 15. 3. 1913 in Zürich (Schweiz), .Burmeister, Kurt Peter Wilhelm, geb. am 24. 8. 1908 in Kiel, . .Eberle, Ernst Martin, geb. am 10. 1.1910 in Glarus (Schweiz), Eberle, Lina, geb. Spälti, geb. am 28. 10. 1916 in Engelberg, Kanton Luzern (Schweiz), ‚Fischer, Karl Erich, geb. am 16.5. 1910 in Arbon, kanton Thurgau (Schweiz), Fischer, Maria Barbara, geb. Klaus, geb. am 30. 4. 1907 in Uzwil, Kanton St. Gallen (Schweiz), 1 Fischer, Karl Erich, geb. am 24. 1.1939 in Grabs, Kanton St. Gallen (Schweiz), Flöscher, Rudolf, geb. am 7. 10. 1910 in Zollikon .Zürich (Schweiz), Flöscher, Frieda Lina, geb. von Burg, geb. am 8. 6.
1916 in Bettlach, Flöscher, Marlise, geb. am 12. 3. 1941 in Wattwil, anton St. Gallen (Schweiz),
Gieß, Heinrich, geb. am 5. 8. 1906 in Lanzenhain, Krs. Lauterbach, 1
9. Gottlieb, Dorothea, geb. am 26. 11.1889 in Berlin,
.Greiler, Johann Georg, geb. am 29. 6. 1911 in St. Gallen (Schweiz),
Greiler, Maria Margaretha, geb. von Wartburg, geb. am 26. 11.1913 in Luzern (Schweiz), Greiler, Hans Peter, geb. am 18. 12. 1941 in
St. Gallen (Schweiz), Güntert, Adolf, geb. am 23. 12. 1924 in Au, Kanton St. Gallen (Schweiz), Hans, Josef Ernst, geb. am 27. 6. 1910 in Zürich (Schweiz), Hans, Marie, geb. Steiner, geb. am 6. 7. 1907 in Goldau, Kanton Schwyz (Schweiz), „Hans, Peter, geb. am 5. 4. 1936 in Zürich (Schweiz), Hans, Christine Josefine, geb. am 17. 9. 1941 in Zürich (Schweiz),
Häuber, Eugen, geb. am 2. 12. 1918 in Steckborn,
Kanton Thurgau (Schweiz),
64. R
65. 66.
67. 68. 69. 0.
—
8
Hervtkorn,
Henn, Max Eberhard Lothar Eduard Adolf, geb. am
20. 3. 1906 in Turin (Italien),
Hermann, Franz, geb. am 25. 7. 1911 in St. Gallen
(Schweiz), 1 (früher Binder), Luise, geb. am 26. 12. 1914 in Bierlingen, Kr. Horb a. N.,
2. Holzer, Martha Bertha Pauline, geb. Franck, geb. am
25. 12. 1883 in Berlin,
.Hoppe, Gerhard Oswald, geb. am 24. 6. 1908 in
Hohenstein⸗Ernstthal,
Hoppe, Frieda, geb. Gehrig, geb. am 13. 4. 1910 in
Röhtenbach, Kanton Bern (Schweiz),
Hutter, Ludwig, geb. am 21. 6. 1910 in Großeitingen
(Bayern), Janisch, Max, geb. am 14. 6. 1913 in Arbon, Kanton
Thurgau (Schweiz), Janisch, Frida, geb. Schilling, geb. am 21. 5. 1917 in
Herisau, Kanton Appenzell (Schweiz),
Kaufeisen, Wilhelm, geb. am 24. 11.1911 in Tagels⸗
wangen (Schweiz),
Kaufeisen, Gertrud, geb. Pfenninger, geb. am 11. 2.
1915 in Dübendorf b. Zürich (Schweiz),
Kaufeisen, Peter, geb. am 9. 10. 1939 in Zürich
(Schweiz),
Kistner, Hans Heinrich, geb. am 28. 1.1912 in Winter⸗
thur (Schweiz),
Kistner, Rosa, geb. Karrer, geb. am 13. 5. 1911 in
Ossingen, Kanton Zürich (Schweiz),
(Kistner, Hans, geb. am 24. 10. 1938 in Winterthur
(Schweiz),
4. Kistner, Rosa, geb. am 2. 9. 1940 in Winterthur
(Schweiz), 1 König, Johann Ignatz, geb. am 11. 12. 1911 in Lustenau (Vorarlberg),
König, Rosa, geb. Gonser, geb. am 24. 11. 1913 in
Zürich (Schweiz),
Lampert, Franz, geb. am 1. 3. 1913 in Heerbrugg,
Kanton St. Gallen (Schweiz), Lampert, Stefanie, geb. Greimann, geb. am 18. 7. 1914 in Weißenstein b. Villach,
Lutz, Gottfried, geb. am 21. 7. 1906 in Rheineck, Kan⸗
ton St. Gallen (Schweiz), “ Lutz, Elisabeth, geb. Michel, geb. am 14. 8. 1911 in
Interlaken/ Unterseen, Kanton St. Gallen (Schweiz), “
Elisabeth, (Schweiz),
geb. am 28. 5. 1939 in Sorengo
Lutz, Heidi, geb. am 30. 11. 1940 in Lugano (Schweiz),
Lutz, Jakob, geb. am 26. 10. 1912 in Weinfelden, Kan⸗
ton Thurgau (Schweiz),
Lutz, Anna, geb. Hösli, geb. am 16. 10. 1914 in Glarus (Schweiz), Lutz, Rosa, geb. am 16. 12. 1938 in Weinfelden, Kanton
Thurgau (Schweiz),
Lutz, Erika, geb. am 10. 8. 1941 in Weinfelden, Kanton Thurgau (Schweiz), Lutz, Hans, geb. am 16. 10.1942 in Weinfelden, Kanton Thurgau (Schweiz),
.Maier, Otto, geb. am 13. 2. 1913 in Chur (Schweiz),
Markmann, Ernst, geb. am 8. 5. 1882 in Barmen,
Markmann, Anna Magdaleneo, geb. Fuhrmann, geb.
Roppelt, Anna, geb. Rosner,
Rosner,
am 12. 3. 1887 in Mülheim a. d. Ruhr,
Mayer, Karl, geb. am 18. 2. 1910 in Romanshorn,
Kanton Thurgau (Schweiz),
.Mayer, Alice, geb. Meier, geb. am 19. 2. 1918 in
Worb, Kanton Bern (Schweiz),
Preg, Johann Martin, geb. am 22. 8. 1923 in Feld⸗
kirch (Vorarlberg),
ansohoff, Eva Hildegard, geb. Baake, geb. am
26. 9. 1897 in Berlin⸗Wilmersdorf,
Ransohoff, Ruth, geb. am 12. 8. 1924 in Berlin,
Ransohoff, Klaudia Irene, geb. am 1. 4. 1928 in
Berlin⸗Steglitz, 1
Rindfleisch, Erich Willy, geb am 25. 6. 1905 in
Stettin,
Roppelt, Konrad, geb. am 15. 9. 1910 in Wädenswil,
Kanton Zürich (Schweiz),
Roppelt, Anna Marie, geb. Helbling, geb. am 27. 2.
1908 in Jona, Kanton St. Gallen (Schweiz),
Roppelt, Konrad, geb. am 31. 3. 1932 in Zürich in Zürich
(Schweiz), 1936 in Zürich
Roppelt, 9. 9. Franz, geb. am 4. 7. 1912 in Basel⸗Augst
Ruth, geb. am
Schweiz), amm 27. S8. 1934
(Schweiz), (Schweiz), 1 1 Anna, geb. Scharegg, geb. am 20. 12. 1907 in Ems, Kanton Graubünden (Schweiz),
Rosner, Max Willi, geb. am 29. 3. 1941 in Zürich
(Schweiz),
.Soergel, Anton Georg, geb. am 13. 9. 1897 in Lands⸗
krona (Schweden),
.Soergel, Tyra Ebba Maria, geb. Akesson, geb. am
27. 2. 1901 in Toarp b. Oxie (Südschweden),
Soergel, Ake Georg, geb. am 28. 2. 1921 in Malmö, .Soergel, Kjell Gunna Hillario, geb. am 23. 4. 1923 in Malmö, .Soergel, Karl Bertil, geb. am 14.5. 1925 in Malmö, Soergel, Birgit Ebba Ingeborg, geb. am 30. 1.1927 in Malmö, Soergel, Stig Rune, geb. am 27.5. 1933 in Malmö, Schmid, Albert, geb. am 16. 7. 1912 in Fläsch, Kanton Graubünden (Schweiz), Schmid, Engalina, geb. Lampert, geb. am 8. 6.1913 in Fläsch, Kanton Graubünden (Schweiz), .Schmid, Walter Hermann, geb. am 5. 1. 1939 in Fläsch, Kanton Graubünden (Schweiz), 8 .Schmid, Silvia Anna, geb. am 27. 10. 1941 in Fläsch, Kanton Graubünden (Schweiz), Schmid, Paul, geb. am 27. 3. 1912 in Bülach, Kanton Zürich (Schweiz), .Schmid, Margrith, geb. Wobmann, geb. am 19. 8. 1914 in Arth, Kanton Schwyz (Schweiz), Schmid, Margrith, geb. am 5. 10. 1939 in Zug (Schweiz), Schmidt, Ludwig, geb. am 15. 12. 1878 in Darmstadt, Schröter, Bruno Georg, geb. am 2. 10. 1924 in Einsiedeln, Kanton Schwyz (Schweiz), Schwarz, Adokf, geb. am 15. 9. 1910 in Allmannsdorf b. Konstanz (Baden), .Schwald, Karl, geb. am 12. 12. 1915 in Seuzach, Kanton Zürich (Schweiz), 1 Stury, Johann, geb. am 22. 5. 1915 in Chur (Schweiz), Stury, Elvezia Angiolina, geb. Piubellini, geb. am 27. 9. 1919 in Santa Domenica, Kanton Graubünden, (Schweiz), “ 96. Stury, Sylvia Elvezia, geb. am 12. 10. 1939 in Zürich (Schweiz), 1 97. Stury, Alfred Johann, geb. am 21. 11. 1941 in Zürich (Schweiz), 98. Vetterr, Hans Otto, geb. am 18. 2. 1915 in Kreuz⸗ lingen (Schweiz), 1 99. Wahler, Hans, geb. am 27. 7. 1910 in Rorschach, Kanton St. Gallen (Schweiz), 3 8 100. Weiner, Karl Theodor, geb. am 12. 10. 1899 in Wien. Berlin, den 9. Juni 1943. Der Reichsminister des Innern. J. A.: Hering.
Die Indexziffer der Großhandelspreise im Monatsdurchschnitt Mai 1943
Die Indexziffer der Großhandelspreise stellt sich im Monats⸗ durchschnitt Mai auf 115,9 (1913 = 100); sie hat sich gegen⸗ über dem Vormonat (116,0) kaum verändert. Die Index⸗ ziffern der Hauptgruppen lauten: Agrarstoffe 118,6 (+ 0,1 vH), industrielle Rohstoffe und Halbwaren 102,3 (— 0,2 vH) und industrielle Fertigwaren 134,7 (+ 0,2 vH).
ö“ 1913 = 100 Monatsdurchschnitt
April Mai 1943 1943
Ver⸗ änderung
in vH
11
6“ 8
Indergruppen
118,5 102,5 134,4 113,7 150,0
116,0
118,6
102,3 134,7 113,7 150,5
115,9
vS-.v.s-,hh .Industrielle Rohstoffe GSalbc . Industrielle Fertigwaren . .. davon Produktionsmittel. Konsumgüter. .
Gesamtinder ..
und
Unter den Agrarstoffen haben sich die Preise für Speise⸗ kartoffeln, Futtergetreide, ausländischen Mais, Futter⸗ hülsenfrüchte und Trockenschnitzel den monatlichen Aufschlägen entsprechend etwas erhöht, wähend die Preise für Brotgetreide und Kartoffelflocken niedriger als im Vormonat liegen.
Der Rückgang der Indexziffer für industrielle Rohstoffe und
Halbwaren ist durch Preisrückgänge für einzelne Einfuhrwaren
sowie durch die jahreszeitliche Staffelung der Preise einiger Düngemittel (Kali und Thomasphosphat) bedingt; für Unter⸗ leder und zum Teil auch für Oberleder haben sich die Preise etwas erhöht.
In der Indexnziffer für industrielle Fertigwaren wirken sich vereinzelte Preiserhöhungen für Textilerzeugnisse aus. Berlin, den 10. Juni 1943. 6
.ͤ S¶Steatistisches Reichsamt. Anordnung EIV/ MIV der Reichsstelle Eisen und Metalle über Werkstoffeinsatzlisten
Vom 10. Juni 1943
Auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr in der Fassung vom 11. Dezember 1942 (RGBl. I S. 686) in Ver⸗ bindung mit der Bekanntmachung über die Reichsstellen zur Ueberwachung und Regelung des Warenverkehrs vom 18. Augusl
b
4279]
soonalmangel leidenden
alleinstehender Angeh. d. OrdnPol. einschl. Freiw.
petreug. 8 n u. Techn. Nothilfe im Rahmen d. Hitler⸗Freiplatzspende.
— RdErl. 3. 6. 43, Unterbringungsmöglichkeit beurlaubter
Alngeh. d. Ordn.⸗, SicherhPol. u. d. SD. sowie deren in neutralen
Ländern Angeh. in Deutschland. — RdErl. 31. 5. 43, Richtl. f. d. Abordng. v. Angeh. d. SchP. d. Reichs, d. Gemeinden u. d. Gend. zu Lehrg. an Schulen d. Ordn Pol. — RdErl. 31. 5. 43, Uniformanfertig. f. d. Ordn Pol. — RdErl. 2. 6. 43, Ausbildg. v. Waffenmeistergehilfen bei d. Ordn Pol. — RdErl. 2. 6. 43, Anerkenng. v. Lehrg. im Nachrichtenverbindungsdienst d. SchP. — RdErl. 2. 6. 43, Versorg. d. Ordn Pol. mit Seifenerzeugn. beim Einsatz auf Grund v. Luftangriffen. — RdErl. 31. 5. 43, Verwaltg. d. LS.⸗Bunker. — RdErl. 2. 6. 43, Ermächtig. d. Pol.⸗Behörden zur Anordng. v. Maßn. f. d. Sicherstellg. d. Brandkontrolle im Selbstschutz. — RdErl. 31. 5. 43, Zahnärztl. Versorg. v. Pol.⸗ Reservisten (einschl. LSPol.). — RdErl. 31. 5. 43, Bewillig. v. Zahnersatz; hier: Aufhebg. d. Ziff. 62 PDV. 10. — Wehr⸗ angelegenheiten. Kriegsschäden. Familien⸗ unterhalt. RdErl. 1. 6. 43, Aenderg. d. 31. Anordn. d. GBBau. f. d. Regelg. d. Bauwirtsch. betr. Bauverbot. — ROErl. 2. 6. 43, Zuschläge f. Stundenlohnarbeiten zur Beseitig. v. Fliegerschäden. — RdErl. 2. 6. 43, Vergütg. f. d. Inanspruchn. v. Pferden zu Eigentum auf Grund d. R2G. — RdErl. 4. 6. 43, Verwendg. d. Zeichens d. Eisernen Kreuzes bei Todesanzeigen v. Zivilpersonen, die bei feindl. Luftangriffen gefallen sind. — Vermessungs⸗ und Grenzsachen. RdErl. 29. 5. 43,
Ausbildungsbehörden f. d. gehob. verm.⸗techn. Dienst bei d. Ge⸗ meindeverw. — RdErl. 31. 5.
3, Verbindg. d. Reichskatasters mit d. Grundbuch. — Wohlfahrtspflege u. Jugend⸗ wohlfahrt. RdErl. 24. 5. 43, Fettverbillig. f. d. minder⸗ bemittelte Bevölkerg. — RdErl. 5. 6. 43, Verbesserg. d. fürsorge⸗ rechtl. Wochenhilfe. — Volksgesundheit. RdErl. 3. 6. 43 Untersuchg. d. Soldatenbräute nach Wassermann. — RdErl.
. 6. 43, Verwendg. v. Weinsäure od. Milchsäure bei d. Schaum⸗
weinbereitg. — RdErl. 3. 6. 43, Verzeichn, der f. d. Kranken⸗ pflegedienst d. Stud. d. Med. geeignet. Krankenhäuser sowie d. zur Ausbild. d. Famuli ermächtigt. Kranken⸗ u. Entbindungsanst. —
Verschiedenes. Reichsindexziffer f. Mai 1943. — Neu⸗ erscheinungen. Zu beziehen durch alle Postanstalten. Carl Heymanns Verlag, Berlin W 8, Mauerstr. 44. Vierteljährlich 2,15 Hℳ für Ausgabe A (zweiseitig bedruckt) und 2,70 Hi.ℳ für Ausgabe B (einseitig bedruckt).
Verkehrswesen
Leergut sofort zurücksenden
In zahlreichen Haushalten haben sich in den letzten Jahren Verpackungsmittel aller Art, insbesondere Kisten, angesammelt. Zwar bedingen sich in den meisten Fällen die Lieferanten der Waren die Rücksendung der Verpackungsmittel aus; gleichwohl ist die Rücksendung nicht zuletzt wegen Transportschwierigkeiten vielfach unterblieben. Die Dienststellen der Deutschen Reichsbahn sowie die Träger des Güternahverkehrs (Kraftwagen⸗ und Fuhr⸗ unternehmen) sind nunmehr angewiesen worden, Rücktransporte von Leergut bevorzugt entgegenzunehmen.
Es ist unter diesen Umständen eine Pflicht, das angesammelte Verpackungsmaterial (insbesondere Kisten) dem Warenlieferanten zurückzusenden, damit auf diese Weise rohstoffwichtiges Volksgut einer neuen Verwendung zugeführt werden kann.
Kunst und Wissenschaft Spielplanänderung im Schauspielhaus—
Infolge Erkrankung von Ullrich Haupt wird die für Don⸗ nerstag, den 10. 6., angesetzte Premiere von Grillparzers „Des Meeres und der Liebe Wellen“ auf Donnerstag, den 17., verlegt. Die erste und zweite Wiederholung findet am Sonnabend, den 19., und Sonntag, den 20. 6., statt. Die gelösten Karten behalten für die neuen Daten Gültigkeit.
Am Donnerstag ist das Schauspielhaus geschlossen. Am Pfingst⸗ sonnabend und am Pfingstmontag wird im Schauspielhaus Grill⸗ parzers „König Ottokars Glück und Ende“ im freien Verkauf gegeben.
Die neue Kriegsregelung für Einkauf und Reparatur 88
8 88 Der Sachbearbeiter im Reichsarbeitsministerium, Regierungs⸗
gewerberat Dr. Schulte⸗Overberg, gibt im Reichsarbeitsblatt Er⸗ läuterungen zu der soeben mit Erlaß des Reichsarbeits⸗ und Reichemtetschesteminger ergangenen Kriegsregelung für den Ladenschluß. Geschäfte, so sagt er u. a., deren übliches Waren⸗ kontingent während des Krieges nicht mehr hergestellt wird, sind geschlossen worden. Von anderen Geschäften sind jeweils nur so viele offen geblieben, wie die geordnete Verteilung erfordert. Damit vecfar jeder Grund, einem Geschäftsinhaber Verkürzung seiner Geschäftsstunden aus Warenmangel zuzubilligen. Wer nichts mehr zu verkaufen hat, soll seine Verkäͤufsstele schließen, die zum Betrieb notwendigen Kohlen⸗, Gas⸗ und Strommengen einsparen und sich selbst und sein Personal dem Arbeitseinsatz zur Verfügung stellen. Durch die Auskämmung der Geschäfte wurde aber andererseits anerkannt, daß die jetzt verbliebenen Geschäfte kriegswichtige Aufgaben zu erfüllen und nach dem jetzigen Stande auch genügend Waren zur Verfügung haben werden. Deshalb müssen nun an die Offenhaltungspflicht dieser Geschäfte schärfere Anforderungen gestellt werden. Es steht ihnen ja auch eine ge⸗ wisse Entlastuung in Aussicht, da aus den stillgelegten Geschäften frei gewordenes Personal wohl zweckmäßiger in einem unter Per⸗ Zweige des Einzelhandels, z. B. im Lebensmitteleinzelhandel, als in einem völlg anderen Berufe ein⸗
Ffesesht wird. Der Bericht betont, daß im Interesse einer jeweiligen
Rücksichtnahme auf die örtlichen Verhältnisse, besonders auf die Einkaufsmöglichkeiten der im Kriegseinsatz schaffenden Frauen, die örtlich maßgebenden Stellen gewisse Abweichungen oder vor⸗ übergehende Regelungen in eigener Verantwortung der höheren Verwaltungsbehörden zulassen können. Wesentliche Abweichungen, insbesondere weitergehende Freistellung von der Offenhaltungs⸗ 1 bedürfen jedoch wegen der Rückwirkung auf benachbarte ezirke der Zustimmung der obersten Reichsbehörde. Die offenen Verkaufsstellen können die mit der Markenabrechnung usw. zu⸗ sammenhängenden Arbeiten im allgemeinen an einem halben Tag in der Woche erledigen, so daß ihnen eine halbtägige Schließung gestattet werden kann. Ist mit der Verkaufsstelle ein Handwerksbetrieb verbunden, so muß für die ungestörte Vor⸗ jahme handwerklicher Arbeiten ein größerer Zeitraum gelassen verden, der auf zwei ganze oder fünf halbe Tage je Woche fest⸗ gesetzt wurde. Die reinen Handwerksbetriebe brauchen täglich nur einige Stunden oder einige Tage in der Woche für die Annahme und Abgabe ihrer Arbeiten dem Publikum zur Verfügung zu stehen. kachdem der Urlaub für die Privatwirtschaft für 1943 auf höch⸗ tens 14 Arbeitstage festgelegt wugde, soll auch Einzelhändlern und Handwerkern eine notwendige Ausspannung nicht verwehrt werden. Das braucht aber nicht unbedingt eine Schließung des Geschäfts zur Folge zu haben. Deshalb darf eine Schließung bis zu 14 Tagen nur noch genehmigt werden, wenn unabwendbare
Wirtschaftsteil
Gründe, die Betriebsfortführung unmöglich machen und keine Vertretung beschafft werden kann. Nur der Einzelhändler kann also evtl. befristet schließen, der krank und erholungsbedürftig ist und niemanden zur Vertretung hat. Das Schild „Geschlossen wegen Betriebsferien“ muß 1943 Ausnahmeerscheinung sein.
Die Höhe der Skonti bei Einheits⸗ oder Gruppenpreisen
* Der Reichskommissar für die Preisbildung hat sich in seinem Mitteilungsblatt (Teil 1 Nr. 21/7. Juni) zur Frage der Höhe der Skonti bei Einheits⸗ oder Gruppenpreisen dahingehend geäußert, daß der § 2 der Durchführungsanordnung vom 17. Dezember 1942, wonach bei Einheits⸗ oder Gruppenpreisen die bisherigen Zah⸗ lungs⸗ und Lieferbedingungen weiter gelten, uneingeschränkt in Kraft ist. Skonti sind daher grundsätzlich weiter zu gewähren. Gehen diese jedoch über ½ % für jeden angefangenen Monat hinaus, so sind sie wirtschaftlich nicht mehr ein Ausgleich für vor⸗ zeitliche Zahlungen, sondern stehen Rabatten gleich. Deshalb be⸗ sagt auch das im Einvernehmen mit dem Preiskommissar heraus⸗ gegebene Merkblatt des OKW. über das Gruppenpreisrecht (Aus⸗ gabe März 1943): „Darüber hinausreichende Skonti sind wie Rabatte zu werten.“
Wirtschaft des Auslandes
Erweiterung des dänisch⸗rumänischen Warenaustausches
Kopenhagen, 9. Juni. Nachdem kürzlich gemeldet worden war, daß zwischen Rumänien und Dänemark ein neues Protokoll über den Warenaustausch unterzeichnet worden sei, teilt jetzt das dänische Außenministerium mit, daß zwischen Dänemark und Rumänien nach Verhandlungen in Bukarest ein Handelsüberein⸗ kommen geschlossen worden sei, das für einen Zeitraum von sechs Monaten einen Warenaustausch im Werte von wechselseitig 2,5 Mill. Kr. vorsehe. Dänemark werde in diesem Rahmen ins⸗ besondere Maschinen nach Rumänien ausführen, das seinerseits an Dänemark u. a Paraffin, Naphtasäure, Leim und Eichenholz liefern wolle.
Spaniens Schiffbauprogramm
Madrid, 9. Juni. Am 7. 6. 1943 fand in Madrid eine Ver⸗ anstaltung statt, in der der Leiter des staatlichen Industrie⸗In⸗ stituts, der ehemalige Wirtschaftsminister Juan Antonio Suances, einen Vortrag über das Thema „Schiffsbaupolitik und Wirt⸗ schaftsgeographie“ hielt, der um so größeres Interesse fand, als bekanntlich die Bautätigkeit der Werftindustrie in Spanien unter der Lenkung des Staates im letzten Jahr einen ungeheuren Auf⸗ schwung nehmen konnte. Suances gab einleitend einen Ueber⸗ blick über die historische Entwicklung der spanischen Kriegs⸗ und
Handelsmarine und betonte, daß der Bürgerkrieg erneut die
Hffentlicher Anzeiger
Notwendigkeit der Schaffung einer starken Kriegs⸗ und Handels⸗ marine erwiesen habe. Der Caudillo habe die Erfordernisse dieser Lage klar erkannt und bereits in den Gesetzen über die Förderung der Schiffsbautätigkeit in Spanien verankert. Was das vom Staat ausgearbeitete Programm anbelange, das sich bekanntlich auf den Neubau von 1 Mill. t in einem Zeitraum von acht Jahren erstreckt, so erklärte Suances, daß er dieses Programm nicht als eine Maximal⸗, sondern als eine Mindestforderung ansehe. Das Neubauprogramm von 1 Mill. BRT. müsse sofort durch eine zweite Etappe mit dem Bau von weiterem Schiffsraum über 1 Mill. BRT. ergänzt werden, so daß Spanien in 16 Jahren eine Gesamt⸗Handelsflotte von rd. 3 Mill. BRT. besitzen würde. Im zweiten Teil seines Vortrages befaßte sich Suances sodann mit den industriellen Umstellungen und Neugründungen, welche die Durchführung dieses Zwei⸗Millionen⸗Tonnen⸗Programms er⸗ forderlich macht. Er erklärte hierzu u. a., daß mit allen Mitteln der Ausbau der spanischen Werftindustrie mit allen Neben⸗ industrien vom Standpunkt einer völligen wirtschaftlichen Unab⸗ hängigkeit in Angriff genommen verden müsse. 1b
Türkisch⸗schweizerische Handelsvertrags⸗Verhandlungen Ankara, 9. Juni. Eine unter Führung von Burhan Zihni stehende türkische Abordnung ist nach der Schweiz abgereist, wo sie über den neuen türkisch⸗schweizerischen Handelsvertrag ver⸗ handeln wird. In der Abordnung sind das Ministerium des Aeußeren, das Handelsministerium und das Ministerium für Zölle und Monopole vertreten.
Wochenübersicht der Deutschen Reichsbank. Wir weisen darauf hin, daß in der heutigen Ausgabe in Abteilung 14 des Oeffent⸗ lichen Anzeigers die Wochenübersicht der Deutschen Reichsbank veröffentlicht ist.
Die Elektrolytkuüpfernotierung der Vereinigung für deutsche Elektrolytkupfernotiz stellte sich laut Berliner Meldung des „D. N. B.“ am 10. Juni auf 74,00 R. ℳ (am 9. Juni auf 74,00 R. ü) für 100 kg.
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Berichte von auswärtigen Devisenmärkten
Prag, 9. Juni. (D. N. B.) Amsterdam 13,27 G., 13,27 B Zürich 578,90 G., 580,10 B., Oslo 567,60 G., 568,80 B., Kopen⸗ hagen 521,50 G., 522,50 B., London 98,90 G., 99,10 B., Madrid 235,65 G., 236,05 B., Mailand 131,40 G., 131,60 B., New York 24,98 G., 25,02 B., Paris 49,95 G., 50,05 B., Stockholm 594,60 G., 595,80 B., Brüssel 399,60 G., 400,40 B., Belgrad 49,95 G., 50,05 B., Agram 49,95 G., 50,05 B., Sofia 30,47 G., 30,53 B., Athen 16,68 G., 16,72 B.
Budapest, 9. Juni. (D. N. B.) Alles in Pengö. Amsterdam 180,73 ½, Berlin 136,20, Bukarest 2,78 ½%, Helsinki 6,90, London —,—, Mailand 17,77, New York —,—, Paris 6,81, Prag 13,62, Preßburg 11,71, Sofia 4,15 ½, Zagreb 6,81, Zürich 80,20. 3
London, 9. Juni. (D. N. B.) New York 4,02 ½ 4,03 ¼, Paris —,—, Berlin —,— Spanien (offiz.) 40,50,
4,43 — 4,47, Amsterdam —,—, Brüssel —,—, Italien (5 Schweiz 17,30 — 17,40, Kopenhagen (Freiv.) —,— 16,85 — 16,95, Oslo —,—, Buenos Aires (offiz.) Rio 83,647 6, Schanghai Tschungking⸗Dolkar —,—.
Amsterdam, 9. Juni. (D. N. B.) I12.00 Uhr; holl. Zeit [Amtlich.] Berlin —,—, London —,—, New York —,—, Pari —,—, Brüssel 30,11 — 30,17, Schweiz 43,63 — 43,71, Helsink —,—, Italien (Clearing) —,—, Madrid —,—, Oslo —,— Kopenhagen —,—, Stockholm 44,81 — 44,90, Prag —,—.
Zürich, 9. Juni. (D. N. B.) 111.40 Uhr. Paris 4,50 London 17,30, New York 4,31, Brüssel 69,25 B., Mailand 22,67 ½ B., Madrid 39,75 B., Holland 2293½% B., Berlin 172,5 Lissabon 17,70, Stockholm 102,63 ¾, Oslo 98,62 ½ B., Kopenhagen 90,37 ½ B., Sofia 5,37 ½ B., Prag 17,30, Budapest 104,50 B., Zagreb 8,75, Athen —,—, Istanbul 3,50 B., Bukarest 2,37 ½ B., Helsink 8,77 ½ B., Buenos Aires 98,50, Japan 101,00, Rio 22,50 B.
Kopenhagen, 9. Juni. (D. N. B.) London 19,34, New York 4,79, Berlin 191,80, Paris 10,85, Antwerpen 76,80, Zürich 111,25, Rom 25,35, Amsterdam 254,70, Stockholm 114,15, Oslo 109,00, Helsinki 9,83, Prag —,—, Madrid —,—. Alles Briefkurse
Stockholm, 9. Juni. (D. N. B.) London 16,85 G., 16,95 B., Berlin 167,50 G., 168,50 B., Paris —,— G., 9,00 B. Brüssel —,— G., 67,50 B., Schweiz. Plätze 97,00 G., 97,80 B. Amsterdam —,— G., 223,50 B., Kopenhagen 87,60 G., 87,90 B. Oslo 95,35 G., 95,65 B., Washington 4,15 G., 4,20 B., Helsink 8,35 G., 8,59 B., Rom 22,00 G., 22,20 B., Prag —,—, Madrid —,—, Kanada 3,75 G., 3,82 B., Lissabon —,— G., 17,75 B., Buenos Aires 97,00 G., 100,00 B.
Oslo, 9. Juni. (D. N. B.) London —,— G., 17,75 B., Berlin 175,25 G., 176,75 B., Paris —,— G., 10,00 B., New York —,— G., 4,40 B., Amsterdam —,— G., 235 B., Zürich 101,50 G., 103,00 B., Helsinki 8,70 G., 9,20 B., Antwerpen —,— G., 71,50 B., Stockholm 104,55 G., 105,10 B., Kopenhagen 91,75 G., 92,25 B., Rom 22,20 G., 23,20 B.
London, 9. Juni. (D. N. B.) Silber Barren prompt 23,50, Silber auf Lieferung Barxen 23,50, Gold 168,—.
1. Untersuchungs⸗ und Strafsachen. 2. Zwangsversteigerungen, 3. Aufgebote,
4. Oeffentliche Zustellungen, 5. Verluft⸗ und Fundsachen,
6. Auslosung usw. von Wertpapieren,
8. Kommanditgesellschaften auf Aktien, 9. Deutsche Kolontalgesellschaften,
7. Aktiengesellschaften; 11. Genossenschaften,
10. Gesellsschaften m. b. H., 12. Offene Handels⸗ und Kommanditgesellschaften,
13. Unfall⸗ und Invalibenversicherungen, — 14. Deutsche Reichsbank und Bankausweißa, 15. Verschiebdene Bekanntmachungen.
3. Aufgebote
[9649] Beschluß.
47 T 878/41 — 35. In der Rechts sache der antragstellenden Partei mj. Friederike Rodler, Wien, VIII., Lange Gasse 5/13, vertreten durch den Vater
uund die widrigenfalls
anzumelden legen,
Mainz, den 3. Juni
neten Gericht, Zimmer 326, anbe⸗ raumten Aufgebotstermine seine Rechte Urkunde
erklärung der Urkunde erfolgen wird. 1943. Amtsgericht.
Errungenschaftsgemeinschaft zwischen lehnshypothek Masseur Otto Scherz und dessen Ehe frau Frieda geb. Eberle in Baden⸗ Baden. 2. Grundschuldbrief über 10 000 Goldmark, lastend auf dem Grundstück Lgb.⸗Nr. L 1909/5, Ge⸗ markung Baden⸗Baden, eingetragen im
vorzu⸗
Kraftloͤs⸗ Abt. I11
und gesetzlichen Vertreter Friedrich [800 Rodler, Reichsbahninspektor a. D e
2 8 B D. Dor 8 ebendort wohnhaft, wegen Kraftlos⸗ Der. Notar
hat die Erteilung
Jungklaus eines
Grundbuch von Baden⸗Baden Band L 26 Heft 2, 3. Abt. Nr. 5, Eigen tum der Errungenschaftsgemeinschaft zwischen Otto Scherz, Masseur, und
in Soldin Erbscheins
Grundschuldbrief bezüglich der auf den N. zu 2 bezeichneten Grundbuchblättern in unter Eigentümergrundschuld von 2000 G6 ℳ, 4. der Hypothekenbrief bezüglich der 27. im Grundbuche von Bernsdorf Bl. 227 in Abt. III Nr. 6 eingetragenen Auf⸗ wertungshypothek von 500,60 G.ℳ.
Amtsgericht Hoyerswerda, 3. 6. 1943.
von 2000 G.ℳ, 3. der 19506] R. Nr. 2324/1913. Das Nachlaß⸗ gericht München hat am 2. 6. 1943 folgenden Beschluß erlassen: Der Erb⸗ schein des Amtsgerichts München vom 11. 1913 nach dem am 4. November 1913 in München verstorbenen Billett⸗ fabrikanten Otto Heinrich Gerhauser
wird für kraftlos erklärt.
Nr. 13 eingetragenen
[9641]
erklärung von Wertpapieren wird das Verfahren betreffend 18 Stück 5 ¼ Pige Prioritätsobligationen der Julius Meinl AG., Wien, XVI., Nauseagasse Nr. 59 — 63, Nom. 8 1800,—, und zwar Nr. 10 361 bis 10 378, eingestellt.
Landgericht Wien, Abt. 47,
am 17. Mai 1943.
[9643] Aufgebot.
.9 F. 1/43. Der Wilhelm Rohrmann in Mainz⸗Mombach hat das Aufgebot des Grundschuldbriefes über die im Grundbuch für Mainz⸗Mombach Blatt⸗ 2678 Abt. III Nr. 1 für die Mom bacher Sparkasse e. G. m. b. H. in Mainz⸗Mombach eingetragene Grund schuld von 13 000 Feingoldmark mit 10 v. H. Zinsen zum Zwecke der Kraft⸗ loserklärung beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spä⸗ testens in dem auf den 14. Oktober 1943, 10 Uhr, vor dem unterzeich⸗
nach der am 27. Dezember 1936 ver⸗ storbenen, in Soldin wohnhaft ge⸗ wesenen Witwe Pauline Kluge gebore⸗ nen Kretzer beantragt. Frau Minna Naul geborene Kretzer und Schorn⸗ steinfegermeister Karl Kretzer, beide unbekannten Aufenthalts, werden auf gefordert, ihre ihnen etwa zustehenden Erbrechte bis zum 9. August 1943
hier anzumelden. Soldin, den 7. Juni 1943. Das Amtsgericht.
[9640] — Durch Ausschlußurteil des Amts gerichts Baden⸗Baden vom 1. Juni 1913 wurden für kraftlos erklärt: 1. Grundschuldbrief über 20 000 Goldmark, lastend auf dem Grund⸗ stück Lgb.⸗Nr. 2086 2, Gemarkung Baden⸗Baden, eingetragen im Grund⸗ buch von Baden⸗Baden Band 77 Heft 761 3. Abt. Nr. 4, Eigentum der
dessen Ehefrau Frieda geb. Eberle in Baden⸗Baden.
Baden⸗Baden, den 3. Juni 1943. Amtsgericht.
9612 Ueber die im Grundbuche von Köln Blatt 20 040 in Abteilung III Nr. 32 eingetragene Hypothek ist ein neuer Brief erteilt. alte Brief ist kraftlos geworden. G“ Köln, den 4. Mai 1943. “ Amtsgericht. Abt. 10.
Der
[9504
5 F 5/42. Durch Ausschlußurteil vom 20. Oktober 1942 sind folgende Urkunden für kraftlos erklärt worden: 1. Sparkassenbuch 78 720 der Kreisspar⸗ kasse Hoyerswerda, 2. der Hypotheken⸗ brief bezüglich der im Grundbuche von Vogelhain Bl. 137 und Bl. 205 in Ab teilung III Nr. 5 eingetragenen Dar
das
[9510]
Durch Ausschlußurteil des hiesigen Amtsgerichts vom 1. Juni 1943 wurde für kraftlos erklärt: Hypotheken⸗ brief, ausgestellt vom Grundbuchamt Sinsheim am 16. 11. 1932 für eine Hypothek in Höhe von 6.ℳ 402,32 nebst 6 % Zinsen ab 7. 10. 1932 auf folgen⸗ den Grundstücken: 1. Band 8 Heft 14 Lgb. Nr. 56, 2924, 5296, 3589, 2701, Eigentümer Franz Frank, Schuhmacher in Sinsheim, und dessen Ehefrau Marie⸗ geb. Ingelfinger, eheliche Gütergemein⸗ schaft übergeleitet in das Gesamtagnt der Fahrnisgemeinschaft des BGB. 2. Band 8 Heft 13 Lgb. Nr. 2700, 6904, 2647, Eigentümer Franz Frank, Schuh⸗ macher in Sinsheim. 3. Band 34 Heft 28 Lgb. Nr. 3588, 801, 5060, Eigen⸗ tümer Franz Frank Ehefrau, Marie geb. Ingelfinger, in Sinsheim. Amts gericht Sinsheim (Elsenz).
*
16““
Durch Beschluß des Amtsgerichts Berlin vom 1. Inni 1948 ist der Unteroffizier Franz Josef Jung, ge⸗ boren am 7. Juni 1921 zu Mainz, für tot erklärt und als Zeitpunkt des Todes der 23. Februar 1942 fest⸗ gestellt worden. — 455. II. 88. 43 —
Berlin, den 1. Juni 1943.
Amtsgericht Berlin.
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Vier Beilagen
Bei .
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