über die Anwendung des § 7 des Mutterschutz⸗ be
32.
Verordnung über Zollstraßen im Oberfinanzbezirk Wien⸗ Bekanntmachung des Regierungspräsidenten in Magdeburg
Erste Bekanntmachung zur Anordnung Nr. 2 der Gemein⸗ Dritte Bekanntmachung zur Anordnung Nr. 1 der Gemein⸗
Bekanntmaochung Nr. 6 zur Anordnung VI/43 der Reichs⸗
Bekanntmachung des Bevollmächtigten für die Maschinen⸗
Bekanntmachung über die Ausgabe des Reichsgesetzblatts
Ausgabe ohne Zentralhandelsrenmterb ꝛm
chsanzeiger tsanzeiger
Einzelne Nummern kosten 30 ℛ, einzelne Beilagen 10 . Einzelnummern werden
Reichs⸗ und Staatsangzeiger Nr. 147 vom 28. Juni 1943. S. 4
heutigen Dienstes eingehend mitteilten, die landwirtschaftliche Produktion erhöht werden; außerdem ist eine gleichzeitige Steige⸗ rung der industriellen Erzeugung ins Auge gefaßt worden. Zwei⸗ tens wurde beschlossen, die Warenkontrolle zu verstärken und die Transportmöglichkeiten nach Kräften zu erweitern. Drittens will man der Spartätigkeit größte Aufmerksamkeit zuwenden und dafür sorgen, daß das chinesische Volk wieder unbesorgt sparen kann. Und viertens soll ein wirtschaftliches Ueberwachungsbüro ein⸗ gerichtet werden. 11
Maßnahmen zur Hebung der lanwirtschaftlichen Produktion
Nationalchinas
Nanking, 26. Juni. Unter den verschiedenen Maßnahmen, die im Laufe der Vollsitzung der Wirtschaftskommission der national⸗
chinesischen Regierung erörtert wurden, wird derjenigen zur He⸗
bung der landwirtschaftlichen Erzeugung, die im Laufe von drei
Sumpfgebiete im Bereich des Sees Taihu und anderen Gegenden der Provinz Kiangsu fruchtbar zu machen. Die Verwirk ichung
dieses Planes wird als ein wesentlicher Beitrag zur Lösung des
Ernährungsproblems in China betrachtet.
8,77 ½ B., Buenos
111,25, Rom 25,35,
London,
4,43 — 4,47,
Die Elektrolytkupfernotier Elektrolytkupfernotiz stellte sich laut Berliner Meldung am 28. Juni auf 74,00 R. ℳ (am 26. Juni auf 74,00 R. ℳ) für 100 kg.
Paris —,—,
Schweiz 17,30 — 17,40, 16,85 — 16,95,
scheint an jedem Wochentag abends in einer Vollausgabe und in einer Ausgabe * Zentralhandelsregisterbeilage. Soweit der Deutsche Reichsanzeiger und Preußische Staatsanzeiger in Gesetzen und Re tsverordnungen als amtliches Verkündungsorgan bezeichnet worden ist, bezieht sich das auf die Vollausgabe. — Bezugspreis der Vollausgabe durch die Post monatlich 2,30 *ℳ zuzüglich Zustellgebühr, für Selbstabholer bei der Anzeigenstelle monatlich 1,90 ℛℳ. Bezugspreis der Ausgabe ohne Zentrathandel registerbeilage durch die Post monatlich 2,— ℳͤ zuzüglich Zustellgebühr, für Selbstadholer bei der Anzeigenstelle
nur gegen Barzahlung oder vorherige Einsendung des Betrages einschließlich des Pori99 Se; Anzeigenpreis für den Raum einer ü 55 mm breiten Petit⸗Zeile 1,10 ℛℳ, einer dreigespaltenen 92 mm breiten Petit⸗Zeile 1,85 ℛℳ. — Anzeigen nimmt an die Anzeigenstelle Berlin SW 68, Wilhelmstraße 32. Alle Druckaufträge sind auf einseitig beschriebenem Papier völlig druckreif einzusenden, insbesondere ist darin auch anzugeben, welche Worte etwa durch Fettdruck (einmal unterstrichen) oder durch Sperrdruck (besonderer Vermerk am Rande) hervorgehoben werden sollen. — Befristete Anzeigen müssen 3 Tage
Selbstabholer die Anzeigenstelle SW 68, Wilhelmstr. 32.
monatlich 1,60 ℛ... Alle Postanstalten nehmen Bestellungen an, in Berlin für
vor dem Einrückungstermin bei der Anzeigenstelle eingegangen sein.
Fernsprech⸗Sammel⸗Nr.: 19 33 33
148
Inhalt des amtlichen Teiles Deutsches Reich
gesetzes bei Betriebsstillegungen und dgl.
Anordnung des Generalbevollmächtigten für die Rege⸗ lung der Bauwirtschaft (geänderte Fassung der bisherigen 26. Anordnung vom 17. April 1942) über Beschaffung so⸗ wie Antrags⸗ und Zuweisungsverfahren von Holzbaracken und Unterkunftsausstattungen. „Durchführungsbestimmung zur 32. Anordnung des Gene⸗ ralbevollmächtigten für die Regelung der Bauwirtschaft über Beschaffung sowie Antrags⸗ und Zuweisungsverfahren von Baracken⸗ und Unterkunftsausstattungen.
Niederdonau. über die Einziehung von Vermögenswerten für das Reich.
schaft Schuhe (Gültigkeit der im Protektorat Böhmen und Mähren ausgegebenen Einkaufscheine) zur Durchführung der Verordnung über die Verbrauchsregelung für Schuhe und Sohlenmaterial. Vom 28. Juni 1943.
schaft Schuhe (Gültigkeit der im Protektorat Böhmen und Mähren ausgestellten Bezugscheine) zux Durchführung der Verordnung über die Verbrauchsregelung für Schuhe und Sohlenmaterial. Vom 28. Juni 1943.
stelle Glas, Keramik und Holzverarbeitung über Her⸗ stellungs⸗ und Verwendungsverbote. Vom 28. Juni 1943.
produktion über das Außerkrafttreten der Anordnung Nr. 54 zur Vereinheitlichung von Molkereimaschinen und ⸗geräten vom 28. Mai 1942.
Teil I Nr. 62. .
—
—
strichen sind, bereits vom Beginn der Schutzfrist gewährt.
Amtliches
Deutsches Reich
Anordnung
über die Anwendung des § 7 des Mutterschutzgesetzes bei Betriebsstillegungen u. dgl.
Auf Grund des § 13 des Gesetzes zum Schutze der erwerbs⸗ tätigen Mutter (Mutterschutzgesetz) vom 17. Mai 1942 (RGBl. I Seite 321) bestimme ich im Einvernehmen mit dem Reichsminister des Innern und dem Reichsminister der Finanzen folgendes: b
1. Die Leistungen der Wochenhilfe nach dem Mutterschutz⸗ gesetz (§ 7 Abs. 1 Satz 1 und 2, Abs. 2 und 3) werden den Frauen, die den Anspruch auf die Wochenhilfe erworben haben, auch dann gewährt, wenn ihr Arbeitsverhältnis auf Grund des § 1 der Verordnung über die Stillegung von Be⸗ trieben zur Freimachung von Arbeitskräften (Freimachungs⸗ verordnung) vom 21. März/27. Oktober 1940 (RGBl. I Seite 544/1190) oder der Ziffer III der Anordnung über Er⸗ stattung von Lohnausfällen, die infolge Beschädigungen der Betriebe durch Luftangriffe eintreten, vom 6. Juli 1940 (Reichsarbeitsblatt Seite I 355) während der Schutzfristen er⸗ lischt. Endigt das Arbeitsverhältnis auf Grund dieser Vor⸗ chriften vor Beginn der Schutzfrist, so werden die Leistungen der Wochenhilfe nach dem Mutterschutzgesetz (§ 7 Ahs. 1 Satz 1 und 2, Abs. 2 und 3) gewährt, soweit die werdende Mutter den Anspruch auf Wochenhilfe ohne die Beendigung des Ar⸗ beitsverhältnisses gehabt hätte.
2. Erteilt ü. Reichstreuhänder der Arbeit auf Grund des § 6 des Mutterschutzgesetzes die Genehmigung zur Lösung des Arbeitsverhältnisses einer werdenden Mutter oder Wöchnerin, so kann er gleichzeitig bestimmen, daß der werdenden Mutter oder Wöchnerin die Leistungen der Wochenhilfe nach dem Mutterschutzgesetz (§ 7 Abs. 1 Satz 1 und 2, Abs. 2 und 3) ge⸗ währt werden. 1“ 1
3. Bei der Feststellung des Durchschnittsverdienstes zur Be⸗ rechnung der Höhe des Wochengeldes (§ 7 Abs. 1 Satz 1 des Mutterschutzgesetzes und Nr. 21 der Ausführungsverordnung vom 17. Mai 1942 — RGBl. I Seite 324 —) ist nur die Zeit zu berücksichtigen, für die die werdende Mutter Arbeitsentgelt erhalten hat. .
5 Die den Trägern der Krankenversicherung durch Nr. 1 bis 3 erwachsenden Mehrausgaben an Wochengeld, Stillgeld und sonstigen Leistungen werden vom Reich ersetzt.
5. Die Anordnung tritt am 1. Juli 1943 in Kraft. Die Leistungen der Wochenhilfe nach dieser Anordnung werden werdenden Müttern und Wöchnerinnen, für die die Schutz⸗ fristen bei Inkrafttreten dieser Anordnung noch nicht ver⸗
Berlin, den 28. Juni 1943.
Reichsbankgirokonto Berlin, Konto Nr. 1/1913 Postscheckkonto: Berlin 418 21
—
1943
—-
32. Anordnung (geänderte Fassung der bisherigen 26. Anordnung vom 17. April 1942). Betr.: Beschaffung sowie Antrags⸗ und Zuweisungsver⸗ fahren von Holzbaracken und Unterkunftsausstattungen.
I. Allgemeines. Die Beschaffung und die Regelung des Einsatzes aller Holz⸗ baracken für die Bedarfsträger des zivilen Sektors einschließ⸗ lich der Rüstung der Wehrmachtteile erfolgt innerhalb des Reichsgebietes durch den Generalbevollmächtigten für die Regelung der Bauwirtschaft (GB⸗Bau) als Hauptbedarfs⸗ träger nach den Bestimmungen dieser Anordnung. Für das Protektorat Böhmen und Mähren, das Generalgouverne⸗ ment sowie die besetzten und angegliederten Gebiete gelten die gleichen Grundsätze. Ergänzende Bestimmungen er⸗ lassen die für diese Gebiete zuständigen Bevollmächtigten der Bauwirtschaft. 8 6 Holzbaracken sollen in erster Linie dort zum Einsatz kommen, wo ein zeitlich begrenzter Bedarf anzunehmen ist, so daß die Baracken wieder abgebrochen und an anderer Stelle wieder aufgestellt werden können, oder wo ein be⸗ sonders dringender Sofortbedarf durch ihre schnelle Erstell⸗ barkeit und Beziehbarkeit zu befriedigen ist. In anderen Fällen kann der Baubevollmächtigte des Reichsministeriums Speer an Stelle von Holzbaracken die Ausführung in anderer Bauweise vorschreiben. II. Durchführung des Verfahrens Bei Antragstellung und Beschaffung wird unterschieden, nach A. Baracken aus der Massenfertigung des Holzbaues, B. Baracken aus der Einzelfertigung des Holzbaues, C. Einrichtungs⸗ und Ausstattungsgegenständen. A. Baracken aus der Massenfertigung des Holzbaues Welche Barackentypen bns Massenfertigung des Holzbaues gehören, wird in einer Durchführungsbestimmung festgelegt. Die Erzeugnisse der Massenfertigung des Holzbaues werden ausschließlich durch den RfH beschafft, ihre Zuweisung und Auslieferung erfolgt, soweit nicht bei größeren Bedarfsträgern eine zentrale Zuweisung vorgesehen ist, über die Baubevoll⸗ mächtigten des Reichsministeriums Speer durch den Reichs⸗ beauftragten für den Holzbau (-fH). Die Rohstoffe werden aus einem für diese Zwecke bereitgestellten Sonderkontingent des RfH an die Barackenherstellerwerke zugewiesen. 8 Für Anforderung und Zuweisung dieser Baracken gilt folgendes Verfahren: 8 8 1. Anträge c Alle Anträge auf Zuweisung sind bei dem für den Aufbau⸗ ort der Baracken zuständigen Baubevollmächtigten des Reichs⸗ ministeriums Speer einzureichen. Der Zuständigkeitsbereich und die Anschriften der Baubevollmächtigten sind aus der Anlage zu ersehen. Einzelheiten des Antragsverfahrens werden in einer Durchführungsbestimmung bekanntgegeben. 2. Prüfung Die Baubevollmächtigten des Reichsministeriums Speer überprüfen die Bedarfsanträge nach a) der Dringlichkeit, b) der Höhe der Anforderung, c) anderen Unterbringungsmöglichkeiten. 3. Zuweisung Die von den Baubevollmächtigten geprüften und bestätigten Anträge werden von diesen im Rahmen der ihnen zur Ver⸗ fügung stehenden Barackenkontingente und Rohstoffe für den Aufbau an den RfH weitergegeben. Der RfH gibt die Liefer⸗ firma der Baracke bekannt.
4. Barackenaufbau
Der Baubevollmächtigte erteilt die Genehmigung für den Aufbau der Baracke im Rahmen des ihm zur Verfügung stehenden Sonderkontingentes und teilt die Rangfolgenummer zu. Er weist die erforderlichen Rohstoffe für den Aufbau der Baracke und die Herstellung der Anschlußleitungen zu.
B. Baracken aus der Einzelfertigung des Holzbaues Baracken aus der Einzelfertigung des Holzbaues, auch wenn sie in Serien hergestellt werden, können nicht nach dem in Anschnitt A festgelegten Verfahren beschafft und zugewiesen werden. Sie sind als Einzelbauvorhaben anzusehen, deren Durchführung der Ausnahmebewilligung vom Bauverbot gemäß der 31. Anordnung bedarf. Die Ausnahmebewilligung ist vor Erteilung des endgültigen Auftrages an den Hersteller über die zuständige Baupolizeibehörde bei dem zuständgen Baubevollmächtigten zu beantragen. Erzeugnisse der Einzel⸗ fertigung des Holzbaues können durch die Bedarfsträger. selber bestellt werden. Rohstoffe für die Herstellung und für den Aufbau sind von dem für den Bedarfsträger zuständigen Kontingentträger zur Verügung zu stellen. .
C. Ausstattungs⸗ und Einrichtungsgerätee Ausstattungs⸗ und Einrichtungsgeräte sind grundsätzlich
III. Inkrafttreten Die vorstehende 32. Anordnung tritt mit Wirkung vom
1. Juli 1943 in Kraft, gleichzeitig wird die 26. Anordnung vom 17. April 1942 (Deutscher Reichsanzeiger und Preußi⸗ scher Staatsanzeiger 1 9 neh
1. Durchführungsbestimmung vom 30. April 1942 ungültig.
Nr. 98 vom 28. April 1942) nebst
23.
Berlin, den Juni 1943. Der Beauftragte für den Vierjahresplan.
Der Generalbevollmächtigte für die Regelung der Bauwirt⸗
schaft Reichsminister Speer.
1. Durchführungsbestimmung zur 32. Anordnung
betr. Beschaffung sowie Antrags⸗ und Zuweisungsverfahren von Baracken⸗ und Unterkunftsausstattungen
§ 1. (Massenfertigung des Holzbaues) B8
Die Massenfertigung des Holzbaues im Sinne des Ab⸗ schnittes II A der 32. Anordnung umfaßt entsprechend der Anordnung Nr. 2 zur Durchführung der Anordnung Nr. 1/43 des Reichsbeauftragten für den Holzbau folgende Erzeugnisse des Holzbaues: b
A) RAD-⸗Typen d. h. Baracken mit einer Gebäudetiefe von 8.14 m, einer Tafelbreite von 1,10 und einer Seitenwand⸗ höhe von 2,65 m. Diese RàAD⸗Typen werden in einer Mindest⸗
länge von 3,30 m und in beliebiger Verlängerung um jeweils weitere 3,30 m geliefert. Hierzu gehören: 8 1. TLyp 1V (Mannschaftshäuser), 2. Typ IV a (Abortbaracken), 8 3. Typen V und XV. (Verwaltungshäuser), 8 Typen XVII,2 ½ und XVII/13 ½ (Führerhäus 5. Typ VII (Wirtschaftshäuser), “ 6. Typ XVIII/2 K (Waschbaracken). v“
B) BfH⸗Type, Verwendungszweck: Unterkunft, Büro, Werk⸗ statt, Krankenhaus usw. Die BfH⸗Baracke wird hergestellt mit einer Gebäudetiefe von 5 m, 7,50 m, 10 m, 12,50 m und 15 m, einer Tafelbreite von 1,25 m, einer Raumhöhe von 2,75 m und 3,25 m. Die BfH⸗Baracke kann in einer Mindest⸗
länge von 1,25 m und in beliebiger Verlängerung um jeweils weitere 1,25 m geliefert werden.
C) Andere Typen: 1. Baracken „Zimmerhandwerk“ Typ Z 701 (nicht frei⸗ tragend), für ähnliche Verwendungszwecke wie die BfH⸗Type. Die Baracke wird hergestellt mit einer Ge⸗ bäudetiefe von 12,50 m, einer Höhe von 2,64 m und einer Länge von 42,50 m. “
Typ OKH 260, Verwendungszweck: Pferdestall, Lager⸗ halle usw, Die Baracke wird mit einer Gebäudetiefe von 9,56 m, einer Seitenwandhöhe von 2,65 m und in beliebiger Länge von 4,50 m ab und verlängert um je 4,50 m (Binderabstand) geliefert.
TZyp OKH FG 263, Verwendungszweck: Fahrzeug⸗ und Gerätehalle. Die Baracke wird mit einer Gebäudetiefe von 12,60 m, einer Seitenwandhöhe von 4,02 m und in beliebiger Länge von 4,50 8 12 und verlängert um je 4,50 m (Binderabstand) geliefert. 3
FL A-zype, Mannschaftsunterkunft. Die Baracke wird mit einer Gebäudetiefe von 5,00 m, einer Raumhöhe von 2,25 m, in einer Mindestlänge von 2,50 m und in beliebiger Verlängerung um 1,25 m
eliefert. “ Ss.. Neufert, Fertighaus 522 (Bauweise Holz) mit Je 16 Wohnungen zweigeschossig, Raumhöhe: Erd⸗ und E“ je 2,50 m. Gebäudelänge 36,25 m. 4 Typ Prof. heufert, Fertighaus 525 (Bauweise Aus⸗ gleichsstoffe) mit je 16 Wohnungen zweigeschossig. Raumhöhe: Erd⸗ und Obergeschoß je 2,50 m. Gebäude⸗ tiefe 10,26 m, Gebäudelänge 37,76 m.
D) Dachbinder in verschiedenen Spannweiten:
Ia DAW-Notdachbinder,,
Ib DAW-⸗Notdachbinder, 8
Type I2 DAW WsS⸗Scherengitter, Notdach, 4. Type III Bretthbinder Prof. Neufert,
5. Type IV ‚Kelwies⸗Sparbinder“⸗Klappdach.
§ 2 (Zuweisung aus der Massenfertigung) Erzeugnisse aus der Massenfertigung des Holzbaues können durch die Baubevollmächtigten zugewiesen werden für Unter⸗ kunftszwecke bei der Rüstung und bei Bombenschäden und für damit zusammenhängende Zwecke (Kranken⸗, Kindergärten⸗ baracken usw.) sowie in besonderen Fällen auch für andere Zwecke nach dem Ermessen der Baubevollmächtigten im Rah⸗ men der ihnen zur Verfügung stehenden Holzbaukontingente und soweit die Typen der Massenfertigung sich für den Ein⸗ satz eignen z. B. Bürobaracken o. ä. bei kurzfristigen Bau⸗ vorhaben). Zu den für Unterkunftszwecke bestimmten Ba⸗ racken gehören auch die Zubehörbar Wirtschafts⸗,
durch die Bedarfsträger selbst zu beschaffen, soweit die Durch⸗
Der R sminister. J. A.: N.
eitzel. 8 8 88 8 28 “ 11““
u“
führungsbestimmung keine Ausnahmen vorsieht.
Wasch⸗, Abortbaracken usw.
wurde vor 2 Monaten an den
wird aufgefordert, spätestens in dem auf Dienstag, den 21. September 1943, vormittags 9 Uhr, bei dem unterzeich⸗
Gebäudetiefe 10,00 m,
Jahren durchgeführt werden soll, eine erhöhte Bedeutung bei⸗
gemessen, da es b 1 Preise und das Leben der Bevölterung
Frage kommende Plan mißt der Erzeugung von Reis und anderen
Nahrungsmitteln die größte G sind Ausgaben von einer Milliarde 2
sich um die dringende 2
huan vorgesehen, um die
Notwendigkeit handelt, die zu stabilisieren. Der in
22,67 ¼ B., ei. Zu diesem Zwecke
90,37 ¼ B.,
Lissabon 17,72 ⅛ B., Stockholm 102
VBerichte von auswärtigen Devisenmärkten 4,02 ½ —4,03 ½¼, 40,50, Amsterdam —,—, Brüssel —,—, Italien (Freiv.) —,—, Kopenhagen (Freiv.) —,—,
26. Juni. (D. Nr B.) Berlin —,— Spanien
New. York (offiz.) Aires
Oslo —,—, Buenos
Rio 83,64 ⅛, Schanghai Tschungking⸗Dollar —,—. Zürich, 26. Juni. London 17,30,
(D. N. B.) New York 4,31, Madrid 39,75 B., Holland 229 ¾ B.,
[11.40 Uhr.]
Sofia 5,37 ½ B., Prag 17,30, Budapest 104,50 B., Zagreb
vffenilicher Anzeiger
ung der Vereinigung für deutsche
loffiz.) —,
Brüssel 69,25 B., Berlin 172,55, 66 ½, Oslo 98,62 ½ B., Kopenhagen
Stockholm, 26. Ju 16,95 B., Berlin 167,50 Brüssel —,— G., 67,50
des „D. N. B.“
8,35 G., 8,59 B., Rom —,—, Kanada 3,75 G., Buenos Aires 97,00 G.,
Oslo, 26. Juni. Berlin 175,25 G., 176,75
Montreal
Stockholm
Paris 4,77 ⅞, Mailand
London, 26. Juni.
“
Amsterdam —,— G., 223,50 Oslo 95,35 G., 95,65 B., Washington 4,15 G.,
(D. N. B.) —,— G., 4,40 B., Amsterdam —,—
103,00 B., Helsinki 8,70 G., 9,20 B., Stockholm 104,55 G., 105,10 B., Kopenhagen 91,75 G., 92,25 B., Rom 22,20 G., 23,20 B.
8,75 B., Athen —,—, Istanbul 3,50 B., Bukarest 2,37 ½¼ B., Helsink
Aires 98,50, Japan 101,00, Rio 22,50 B. Kopenhagen, 26. Juni.
York 4,79, Berlin 191,80,
(D. N. B.) London 19,34, Paris 10,85, Antwerpen 76,80,
New Zürich
mö; Amsterdam 254,70, Stockholm 114,15, Osl 109,00, Helsinki 9,33, Prag —,—, Madrid —,—. Alles Briefkurse.
ni. (D. N. B.) London 16,85 G., G., 168,50 B., Paris —,— G., 9,00 B., B., Schweiz. Plätze 97,00 G., 97,80 B., B., Kopenhagen 87,60 G., 87,90 B., 4,20 B., Helsinii 22,20 B., Prag —,—, Madrid Lissabon —,— G., 17,65 B.,
London —,— G., 17,75 B. —,— G., 10,00 B., New Yort G., 2,35 B., Zürich 101,50 G., Antwerpen —,— G., 71,50 B.,
22,00 G., 3,82 B., 100,00 B.
B., Paris
—
(D. N. B.) Silber Barren prompe
23,50, Silber auf Lieferung Barren 23,50, Gold 168/—.
11“
1. Untersuchungs⸗ und Strafsachen, 2. Zwangsversteigerungen, 3. Aufgebote,
4. Oessentliche Zuftellungen, 5. Verlust⸗ und Funbsachen, 6. Auslosung usw. von Wertpapieren,
8. Kommanditgesellschaften auf Aktien,
7. Aktiengesellschaften, 9. Deutsche Kolonialgesellschaften,
11. Genossenschaften,
10. Gesellschaften m. d. H., 12. Offene Handels⸗ und Kommanditgesellschaften,
13. Unfall⸗ und Znvaltbenversicherungen, 14. Deutsche Reichsbank und Bankauswetsfe, 15. Verschiehene
Bekanntmachungen.
1“
3. Aufgebote
[11815] Aufgebot.
4 F 57/43. Der Kunstbildhauer Peter Orschall in Köln, Volksgartenstraße 23, hat das Aufgebot der Aktie Nr. 805 der Kölner Bürgergesellschaft in Köln, lautend auf Peter Orschall, Bildhauer, Köln, über 250 Hℳ beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefor⸗ dert, spätestens in dem auf den 13. Januar 1944, vormittags 11 Uhr, vor dem üUnterzeichneten Gericht, Justiz⸗ ebäude, Reichenspergerplatz, Zimmer Kr. 281, anberaumten Aufgebotstermin seine Rechte anzumelden und die Ur⸗ kunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde er⸗ folgen wird. 8
Köln, den 8. Juni 1943.
Das Amtsgericht. Abt. 4
[11645] Aufgebot.
Der Dreher Josef Huber in Ober⸗ kirch, Vorderlohweg Nr. 5, hat das Aufgebot folgender Urkunde beantragt: Grundschuldbrief über die im Grund⸗ buch Oberkirch Band 1 Heft 2 III. Abtlg. Nr. 5 für Firma Viktoria Zwecksparunternehmen für Beamte, Handel, Gewerbe & Landwirtschaft, G. m. b. H. in Ludwigshafen a. Rh. eingetragene, zu 6 % verzinsliche Grundschuld von 500 RℳD, lastend auf dem Hausgrundstück des Antragstellers Lgb.⸗Nr. 192 der Gemarkung Ober⸗ kirch. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens im Auf⸗ gebotstermin am Donnerstag, den 20. Januar 1944, vormittags 10 Uhr, vor dem Amtsgericht, hier, II. Stock, Zimmer Nr. 1, seine Rechte anzumel⸗ den und die Urkunde vorzulegen; andernfalls wird die Urkunde für kraftlos erklärt werden.
Oberkirch, 21. Juni 1943.
Amtsgericht.
[11817] Aufgebot. Der Landwirt Andreas Belser von
abhanden gekommenen Namensaktien der Handwerksbau AG. Niederrhein in Düsseldorf (jetzt Wohnungsgesellschaft des niederrheinischen Handwerks A. G. in Düsseldorf) über je 200,— F. ℳ: Nr. 12, ausgestellt für Johann Neu⸗ haus, Gahlen, Nr. 71, ausgestellt für Dachdeckermeister Ewald Peters, Duis⸗ burg, Nr. 156 u. 157, ausgestellt für Josef Tauscher, Düsseldorf, Nr. 178 u. 180, ausgestellt für Hildebrand & Fils⸗ haut, Düsseldorf, Nr. 197 bis einschl. 206, ausgestellt für F. W. Roelen, Kreishandwerksmeister, Rheydt, Nr. 244, ausgestellt für Th. Dohmen, Issum, Krs. Geldern, Nr. 248, aus⸗ gestellt für Fr. Oberheim, Geldern, Nr. 287, ausgestellt für Gries & Loh⸗ mann, Remscheid / Lennep, Nr. 378, ausgestellt für Ernst Lewe, Essen, Nr. 387, ausgestellt für Dan. Schür⸗ mann, Remscheid/ Lennep, Nr. 412, aus⸗ gestellt für Empting & Völkers, Krefeld, Nr. 494, ausgestellt für Kreishand⸗ werkerschaft Rheydt — 18 F 78,84 — 94/42.
Düsseldorf, den 24. Juni 1943.
Das Amtsgericht.
[11816]
Durch Ausschlußurteil des Amts⸗ gerichts Langen vom 23. Juni 1943 wurde in der Aufgebotssache der Philipp Heil XII und dessen Ehefrau Margarete Heil geb. Bolbach, beide in Sprendlingen, Kreis Offenbach a. M., durch den Amtsgerichtsrat Kern für Recht erkannt: Der Hypothekenbrief über die in Abt. III unter Nr. 1 auf Sprendlingen Blatt 2008, Eigentümer a) Philipp Heil XII, b) Margarete Heil geb. Bolbach, dessen Ehefrau, Ge⸗ samtgut der Errungenschaftsgemein⸗ schaft, für den Johannes Luft in Elberfeld eingetragene zu 4 ¼1 v. H. verzinsliche Darlehnsforderung von 5500 ℳ, aufgewertet auf 1245 . ℳ, eingetragen in Abt. III unter Nr. 2 auf Sprendlingen Blatt 2008, wird für kraftlos erklärt. Die Kosten des Auf⸗ gebotsverfahrens tragen die Antrag⸗ steller. 3 Langen, 22
20.
Juni 1943.
Müllheim hat das Aufgebot des ver⸗ lorengegangenen Grundschuldbriefes vom 10. 7. 1934 über die auf dem Grundbuchblatt des Grundstücks Lgb.⸗ Nr. 4158 Gemarkung Auggen, 4,37 a Weinberg auf den Landwirt Andreas Belser am 8. 2. 1937 übergegangenen Grundschuld beantragt. Das Grund⸗
andwirt
Georg Gaß in Müllheim verkauft.
Der Inhaber der Urkunde
neten Gericht, Zimmer Nr. 32, anbe⸗
Kleinstraß geb. Katz Langen Band 12 Blatt 730 in Abtei⸗
Hypothek von 5220 Gℳ kraftlos geworden und ein neuer
Das Amtsgericht.
[11820]
Infolge Vermögensverfalls der Gläu⸗ bigerin, der Jüdin Julieka Julie K in- Wesermünde, ist der die Grundbuch von
über im
lung III unter Nr. 19 eingetragene erteilte Brief
1 Brief erteilt.
Wesermünde, den 11. Juni 1948. Amtsgericht Wesermünde.
raumten Aufgebotstermin seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzu⸗] legen, widrigenfalls die Kraftloserklä⸗ rung der Urkunde erfolgen wird.
Amtsgericht Müllheim / Baden.
[11818]
Durch Ausschlußurteil vom 10. Juni 1943 — 7 F 13/42 — ist das Spar⸗ kassenbuch Nr. 14 373 der Stadtspar⸗
[11813]
üurteil vom 10. Martin Seipold mit seinem Rechte als Grundstücks Nr. 880 ausgeschlossen worden.
2. F. Nr. 4/1943. Durch Ausschluß⸗ Juni 1943 ist der Kossät in Groß⸗Lübbichow Eigentümer des Drossen Band 15 Blatt Drossen, den 10. Juni 1943.
Das Amtsgericht.
kasse Saarlautern über 1226,41 Reichs⸗ mark, lautend auf den Namen Müller, Metzger in Buchingen über Busendorf, Uffz.⸗Siedlung L. 1, für kraftlos erklärt worden.
Amtsgericht Saarlautern.
[11814]
Durch Urteil des Gerichts vom 24. Juni 1943 sind die nachstehenden Urkunden für kraftlos erklärt worden: 1. Der angeblich in Verlust geratene Wechsel über 125,—
Johann [11812]
Berlin Oberleutnant Günther, geboren am zu Frankfurt am Main, für tot er⸗ 1 klärt und als Zeitpunkt des Todes der unterzeichneten 21. Juni 1942 festgestellt worden 455. II. 1. 43.
Durch Beschluß vom 22
—28.
des Amtsgerichts Juni 1943 ist der Reinhold Friedrich 1. Oktober 1909
Berlin, den 22. Juni 1948.
Das Amtsgericht Berlin.
Ii.t, fällig am 15. Mai 1940, Bezoge⸗ [11819]
ner: Otto Koch, Düsseldorf, Jahnstraße Nr. 47 oder Collenbachstraße 35, Aus⸗ stellerin: Wwe. Richard Rödiger,
Düsseldorf, Jahnstr. 47 — 18 F 42⁄412 Cullmen⸗Szarden, 2
2. der angeblich in Verlust geratene Lagerschein Nr. 1789 der Firma
C. J. Jonen Wwe. Düsseldorf, Inter⸗ nationale Spediteure, lautend auf den Namen: Kammersängerin A. Guszale⸗ wiez, Feldkirchen b. Westerham/ Ober bay. 8 F 59/42; 3. die angeblich
1943 ist der am 10. Dezember 1895 in
Als Todestag ist der 13. August 1916
Durch Ausschlußurteil vom 17. Mai
ullm zzar Kr. Tilsit, geborene Füselier Emil Knorr für tot erklärt. estgestellt. Tilsit, 10. Juni 1943.
Amtsgericht.
4. Oeffentliche Zustellungen
[11821] Oeffentliche Zustellung.
Die Ehefrau Marie Gaida aus Deutsch Piekar, bö Nr. 159, Prozeßbevollmächtigter: Rechts⸗ anwalt Dr. Tannert in Tarnowitz, klagt gegen ihren Ehemann, den früheren polnischen Beamten Paul Gaida aus Kattowitz, jetzt unbekannten Aufenthalts, auf Ehescheidung und Schuldigerklärung des Beklagten. Wir laden den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 7. Zivilkammer des Landgerichts in Kattowitz auf den 18. August 1943, vor⸗ mittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gericht zu⸗ gelassenen Rechtsanwalt als Prozeß⸗ bevollmächtigten vertreten zu lassen.
Kattowitz, den 18. Juni 1943.
Der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle des Landgerichts.
[11823) Oeffentliche Zustellung.
2 R 84/43. Der Dreher Karl Pink in Saarbrücken 5, Am Krenzelsberg 28, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Brose in Saarbrücken, klagt gegen die Ehefrau Karl Pink, Karoline geb. Thiriot, früher in Bordeaux, jetzt un⸗ bekannten Aufenthalts, auf Eheschei⸗ dung aus § 49 Ehe⸗G. Der Kläger ladet die Beklagte zur mündlichen Ver⸗ handlung des Rechtsstreits vor die 2. des Landgerichts in Saarbrücken auf den 7. September 1943, 9 ½ Uhr, Langemarckstr. 17, Zimmer 4, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gericht zuge⸗ lassenen Rechtsanwalt als Prozeß⸗ bevollmächtigten vertreten zu lassen. Die Einlassungsfrist ist auf 3 Wochen festgesetzt.
Saarbrücken, den 12. Juni 1943. Die Geschäftsstelle des Landgerichts.
[11822] Oeffentliche Zustellung. 72 C 201/43. Der Rechtsanwalt Dr. Anton Mauß in Köln, Hohenzollern⸗ ring 92, als gerichtlich bestellter Ver⸗ walter für das Grundstück Maybach⸗ straße 34, klagt gegen die Witwe Ignaz Adolf Schwarz, früher in Düsseldorf, Krahestraße 24, jetzt unbekannten Auf⸗ enthalts, wegen Räumung und Zah⸗ lung mit dem Antrage, Mietschöffen⸗ gericht wolle: 1. unter Aufhebung des zwischen dem Eigentümer des Grund⸗ stücks Köln, Magybachstraße 34, dem Jean Fevre in Paris, Avenue Wag⸗ ram 85, und der Beklagten bestehenden Mietverhältnisses die Beklagte ver⸗ urteilen, die beiden Unterstellräume in dem Unterhause des Hauses Köln, May⸗ bachstraße 34, sofort zu räumen und dem Kläger zur Verfügung zu stellen, 2. die Beklagte verurteilen, an den Kläger 1491,04 H.ℳ nebst 4 % Zinsen seit dem 1. 1. 1942 zu zahlen, 3. die Kosten des Rechtsstreits der Beklagten zur Last legen und das Urteil hin⸗ sichtlich des Zahlungsanspruchs für vorläufig vollstreckbar erklären. Zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits wird die Beklagte vor das Amts⸗ gericht in Köln, Reichenspergerplatz Nr. 1, III. Stockwerk, Zimmer Nr. 345, auf den 2. September 1943, vormittags 9 ½ Uhr, geladen. Köln, den 17. Juni 1943. Das Amtsgericht. Abt. 72
5. Verlust⸗ u. Fundsachen
[11824] Der Versicherungsschein Nr. 1 114 734 der „Gilde“ Deutsche Versicherungs⸗ Aktiengesellschaf, Düsseldorf, Graf⸗ Recke⸗Straße 82, lautend auf die Namen Ludwig Faaßen, geb. am 30. 5. 1893, und Mathilde Faaßen, geb. 9. 5. 1913, wohnhaft M.⸗Gladbach⸗Holt, Hehnerholt 207, ist verlorengegangen. Sollte sich nicht innerhalb 2 Monaten unter Beifügung dieser Anzeige ein Verfügungsberechtigter melden, so wird der Versicherungsschein hiermit deä Kraft erklärt.
üsseldorf, den 24. Juni 1943.
1
6. Auslosung usw. von Wertpapieren
[11885] Berichtigung.
In der Bekanntmachung der Land⸗ ständischen Bank des ehemaligen Säch⸗ sischen Markgraftums Oberlausitz — betr. Endnummern⸗Verlosun ab⸗ gedruckt in Nr. 142, Hauptblatt d. Bl. v. 22. 6. 1943 — muß es bei End⸗ e“ 16: Ziehung 43 lauten (nicht 42).
7. Aktien⸗ gesellschaften [11846) Faber & Schleicher
Aktiengesellschaft, Offenbach a. M.
Ausgabe neuer Dividendenscheinbogen.
Gegen Rückgabe der zahlenmäßig geordneten Erneuerungsscheine, denen ein Verzeichnis in doppelter Ausferti⸗ gung beizufügen ist, können zu den Stammaktien unserer Gesellschaft die neuen Dividendenscheinbogen mit Ge⸗ winnanteilscheinen Nr. 11 — 20 und einem Erneuerungsschein bezogen werden bei:
dem Bankhaus Friedrich Hengst
& Co., Offenbach a. M., dem Bankhaus Friedrich Hengst & Co., Frankfurt a. M., der Dresdner Bank in Frankfurt a. M., der ee Bank Offenbach a. M., der Deutschen Effecten⸗ und Wechsel⸗ Bank in Frankfurt a. M. Offenbach a. M., im Juni 1943. Faber & Schleicher A. G. Der Vorstand.
msaRFeRakesaMahasEäM-sEesSernegEheenasabeaCnsEeaie dede
[11134].
Geschwister Kopfermann 2G., Dortmund.
Bilanz per 39. Juni 1942.
in
Aktiva. Anlagevermögen: Bebaute Grundstücke mit Wohn⸗ und Geschäftsge⸗ bäuden . 644 633,— Abschreibung 4 096,— Betriebs⸗ und Geschäfts⸗ ausstattung, Werkzeuge. Kraftwagen .767,— Abschreibung ö“
Umiaufvermögen: Warenbestand (Fertig⸗ “ v“*“ Hypothekforderung .. . Forderungen auf Grund von Warenlieferungen u. Leistuüngen 2 224 24 Kassenbestand, Postscheck⸗ “ 7 352/ 98 Andere Bankguthaben . . 194 957,53 Sonstige Forderungen .. 4 936 22 Posten der Rechnungsab⸗ Fresung
— 548 —
648 560 2 000
1 234 450/88 Passiva. Aktienkapital: Stammaktien mit ein⸗
fachem Stimmrecht
595 000,—
Vorzugsaktien
m. achtfach.
Stimm⸗
Hecht bei
Wahlen 80 000,— Gesetzliche Rücklkage .—.— Sonderrücklagge . Rückstellungen Hypothekenverbindlich⸗ keiten . 1X“ Verbindlichkeiten a. Grund von Warenlieferungen u. III“ Sonstige Verbindlichkeiten Posten der Rechnungsab⸗ grenzung ... Gewinnvortrag 46 Reingewinn .
675 000 67 500
45 000 185 218 »% 63 934 43 336 81 66 649 60
2 826 82
761,76
84 984 33
„Gilde“ Deutsche Versicherungs⸗Aktien⸗ de—“
Gewinn⸗ und Verlustrechnung per 30. Juni 1942. Aufwand. Löhne und Gehälter.. Soziale Abgaben.. Abschreibungen a. Anlagen Ausweispflichtige Steuern Beiträge zu gesetzlichen Be⸗ rufsvertretungen .... Außerordentlicher Aufwand und Zuweisung zu Son⸗ “ Gewinnvortrag 46 761,76 Reingewinn 38 222,57
—2 Z 153 380/9 9 729/ 98 4 315— 163 565,46
2 398 02
44 000 50
84 984 33 462 374 20 —
Ertrag. Gewinnvortrag . Jahresertrag nach Abzug
der Aufwendungen.. Zinsenmehrertrag... 11I111““”“; Außerordentliche Erträge.
46 761 76
404 085 357 3 518 61 5 475 96 2 532 40
462 374 20 Geschwister Kopfermann AG. Heinrich Cramer.
Nach dem abschließenden Ergebnis meiner pflichtmäßigen Prüfung auf Grund der Bücher und der Schriften der Gesell⸗ schaft sowie der vom Vorstand erteilten Aufklärungen und Nachweise entsprechen die Buchführung, der Jahresabschluß und der Geschäftsbericht, soweit er den Jahres⸗ abschluß erläutert, den gesetzlichen Vor⸗ schriften.
Würzburg⸗Dortmund, den 25. März 1943.
Dr. A. Düll, Wirtschaftsprüfer. Der Aufsichtsrat wurde unverändert
wiedergewählt.
[ĩ11857] Aga⸗Werke
Aktiengesellschaft, Wien.
In der außerordentlichen Hauptver sammlung der Aga⸗Werke Aktiengesell⸗ schaft Wien am 18. 6. 1943 wurde folgende Satzungsänderung beschlossen: „§ 7. Der Aufsichtsrat besteht aus 3— 6 von der Hauptversammlung g 8 wählten Mitgliedern.“ Gleichzeitig wurde Dipl.⸗Ing. Heinrich Robert Schaab, Wien, zum Mitglied des Auf⸗ sichtsrates gewählt.
Wien, 22. Juni 1943. 8 Der Vorstand. Weydmann Dr. S
[11850]
Die Aktionäre der Papierwerke Adolf Brandt Aktiengesellschaft, Eulau über Bodenbach, werden hiermit zur 17. ordentlichen Hauptversammlung am Samstag, den 31. Juli 1943, um 15 Uhr in das Bürogebäude der Gesell⸗ schaft in Eulau eingeladen.
Tagesordnung:
1. Vorlegung des Geschäftsberichtes und des Jahresabschlusses für 1942 mit dem Bericht des Auf⸗ sichtsrates.
2. Beschlußfassung über die lung des Reingewinns. Beschlußfassung über lastung des Vorstandes Aufsichtsrates.
4. Wahlen zum Aufsichtsrat. 5. Wahl des Abschlußprüfers das Geschäftsjahr 1943. Zur Teilnahme an der Hauptver⸗ sammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktio⸗ näre berechtigt, welche spätestens bis zum Ablauf des dritten Tages vor dem Versammlungstage bei der Ge⸗ sellschaftskasse ihre Aktien hinterlegen und bis zur Beendigung der Hauptver⸗
sammlung dort belassen.
Eulau über Bodenbach, Juni Papierwerke Adolf Brandt Aktiengesellschaft.
Der Vorstand.
+2 Verantwortlich für den Amtlichen und Nichtamt⸗ lichen Teil den nrigegee und für den Verlag: Präsident Dr. Schlange in Potsdam.
verantwortlich für den Wirtschaftsteil und den übrigen redaktionellen Teil:
Rudolf Lantzsch in Berlin NW 21 Druck der Preußischen Verlags⸗ und Druckerei GmbH., Berlin Zwei Beilagen (einschließlich einer Zentralhandelsregisterbeilage).
chüßler.
Vertei⸗
die Ent⸗ und des
für
1 1 234 450,88
Bei der gekürzten Ausgabe fällt die Zentral⸗ handelsregisterbeilage fort.